This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52012JC0014
JOINT COMMUNICATION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Delivering on a new European Neighbourhood Policy
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Umsetzung einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Umsetzung einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik
/* JOIN/2012/014 final */
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Umsetzung einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik /* JOIN/2012/014 final */
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN
AUSSCHUSS DER REGIONEN Umsetzung einer neuen Europäischen
Nachbarschaftspolitik Einleitung Der Wandel, der sich im vergangenen Jahr in
der Nachbarschaftsregion, insbesondere im südlichen Mittelmeerraum aber auch in
Osteuropa vollzogen hat, führte zu einer raschen EU-Reaktion. Innerhalb weniger
Wochen legten die Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik sowie
die Europäische Kommission eine gemeinsame Mitteilung über die Partnerschaft
für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand vor, in der sie Sofortmaßnahmen
angesichts der sich ausweitenden historischen Ereignisse ankündigten. Während
gleichzeitig die Nachbarschaftspolitik überarbeitet wurde, entstand somit eine
„Neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“[1]. Letztere ist eine klare Botschaft der
Solidarität gegenüber den Bevölkerungen des südlichen Mittelmeerraums, deren
Kampf um Demokratie, Würde, Wohlstand und Schutz vor Verfolgung die EU
unterstützen will. Dabei sollen auch europäische Erfahrung und europäisches
Know-how zum Einsatz kommen, um diesen Ländern bei der Bewältigung der
Herausforderungen des Übergangs von einem autoritären Regime zur Demokratie zu
helfen – eine der obersten Prioritäten des neuen Europäischen Auswärtigen
Dienstes (EAD) und der Europäischen Kommission. Aufbauend auf den
Errungenschaften der Östlichen Partnerschaft war dieser neue Ansatz auch eine
Antwort auf das Streben der östlichen EU-Nachbarn nach einer engeren
politischen Assoziierung und einer vertieften wirtschaftlichen Integration mit
der EU. Durch das erfolgreiche Warschauer Gipfeltreffen zur Östlichen
Partnerschaft und die Gemeinsame Gipfelerklärung wurde der Umsetzung des neuen
Ansatzes weitere Dynamik verliehen. Die Strategie beruht auf einer neuen
Grundlage, u. a. einem neuen Ansatz („Mehr für mehr“), gegenseitiger
Rechenschaftspflicht zwischen der EU und ihren Partnern, Partnerschaften
nicht nur mit Regierungen sondern auch mit der Zivilgesellschaft
(z. B. Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen,
Hochschuleinrichtungen, Medien, Vereine und religiöse Gruppen) sowie der
Anerkennung der besonderen Rolle der Frauen bei der Neugestaltung von
Politik und Gesellschaft. Nach dem neuen Ansatz der Europäischen
Nachbarschaftspolitik ist es wichtig zu differenzieren und Beziehungen
aufzubauen, die auf die Ambitionen der einzelnen Partner zugeschnitten sind.
Die neue Europäische Nachbarschaftspolitik berücksichtigt daher die
Besonderheiten der einzelnen Partner und den von ihnen eingeschlagenen
Reformweg. Die neue Politik sieht mehr Flexibilität vor und schafft den Rahmen
für maßgeschneiderte Strategien, die den spezifischen Anforderungen der
einzelnen Länder gerecht werden und ihre Fortschritte bei den Reformen sowie
die Art der von ihnen angestrebten Partnerschaft mit der EU berücksichtigen. Ein Jahr später liefert die Gemeinsame
Mitteilung der Hohen Vertreterin und der Kommission eine Überprüfung der
Umsetzung des neuen Ansatzes. Die Mitteilung, der eine Reihe von gemeinsamen
Arbeitsdokumenten der Dienststellen[2]
beigefügt sind, zeigt, dass die EU bei der Schaffung der neuen Grundlagen der
Nachbarschaftspolitik zügig und entschlossen vorgegangen ist und dies von den
meisten Partnerländern positiv aufgenommen wurde, wodurch diese ihre
Bereitschaft signalisierten, die politischen und wirtschaftlichen Reformen noch
entschlossener voranzutreiben und eine stärkere Annäherung an die EU
anzustreben. Eine Reihe neuer Entwicklungen waren dabei von
besonderer Bedeutung: ·
Im Juli 2011 ernannte der Rat einen
EU-Sonderbeauftragten für den südlichen Mittelmeerraum. Durch die
Zusammenarbeit mit der Kommission und dem EAD trug der neue
EU-Sonderbeauftragte zur Strategie der EU bei, indem er die Wirksamkeit und die
Sichtbarkeit der EU-Arbeit durch den politischen Dialog und die wirtschaftliche
Zusammenarbeit mit allen am demokratischen Übergang Beteiligten in der Region
verstärkte. Im Hinblick auf die Erreichung dieser Ziele wurden Taskforces
eingerichtet, die mit den EU-Partnerländern zusammenarbeiten und
länderspezifisches Fachwissen und Ressourcen der EU, der Mitgliedstaaten, der
Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung und anderer Internationaler Finanzinstitutionen, wie auch des
Privatsektors mitbringen. Die Taskforces EU-Tunesien und EU-Jordanien haben
sich bei der Förderung des demokratischen Wandels als wirksame Instrumente
erwiesen, da sie die Bereitstellung der Hilfe und finanziellen Unterstützung
unter Einbeziehung zahlreicher Institutionen beschleunigen konnten. Die
Taskforces dienen als Katalysator für eine ergebnisorientierte,
maßgeschneiderte und differenzierte Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU
und den verschiedenen Partnerländern. ·
Die Kommission hat finanzielle Rahmenprogramme
geschaffen (SPRING für die südlichen Mittelmeerländer und EaPIC für die
östlichen Nachbarn), um die für 2011 angekündigten zusätzlichen Mittel
schneller bereitstellen zu können und den demokratischen Wandel, den
Institutionsaufbau und ein stärkeres Wachstum in den Partnerländern zu fördern. ·
Angesichts der großen wirtschaftlichen
Herausforderungen Europas haben die Hohe Vertreterin und die Kommission
bedeutende Schritte zur Mobilisierung finanzieller Hilfe für den Übergang in
den Nachbarstaaten auch außerhalb des traditionellen Gemeinschaftshaushalts
unternommen. Dabei wurden auch die Kreditplafonds bei der Europäischen
Investitionsbank für die Partnerländer[3]
um 1,15 Mio. EUR erhöht und das Mandat der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung verlängert, um die Länder des südlichen und
östlichen Mittelmeerraums abzudecken. ·
Im September wurde eine Fazilität zur Förderung
der Zivilgesellschaft geschaffen, die mit 26 Mio. EUR für das Jahr 2011
ausgestattet wurde und allen Nachbarstaaten zugute kommen soll; ähnliche
Mittelzuweisungen sind für 2012 geplant. Wenngleich keine universellen Fortschritte zu verzeichnen sind, haben
viele Partnerländer bedeutende Schritte unternommen, um den Prozess des
demokratischen Übergangs und der Reformen zu beschleunigen. Es hat freiere und
fairere Wahlen gegeben und der Schutz der Grund- und Menschenrechte wurde
verbessert. Auch der öffentlichen Debatte wurde mehr Spielraum gewährt, wodurch
die Rechenschaftspflicht der Regierung gestärkt wurde. Prinzip „Mehr für mehr“ Im Mittelpunkt der neuen Strategie steht das
Prinzip „Mehr für mehr“: Nur denjenigen
Partnern, die sich für politische Reformen einsetzen und die gemeinsamen
universellen Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit achten,
werden die wichtigsten Aspekte der EU-Politik angeboten, nämlich
Wirtschaftsintegration (im Rahmen des Aufbaus einer umfassenden
Freihandelszone), Mobilität der Bürger (Mobilitätspartnerschaften) und stärkere
finanzielle Unterstützung durch die EU. Ebenso
reagierte die EU auf Verletzungen der Menschenrechte und demokratischen
Grundsätze mit einer Einschränkung ihres Engagements.
„Mehr für mehr“ in der Praxis · Als Antwort auf die entscheidenden Fortschritte des demokratischen Übergangs in Tunesien hat die EU ihre finanzielle Unterstützung von 80 Mio. EUR im Jahr 2010 auf 160 Mio. EUR im Jahr 2011 erhöht und zudem technische Hilfe bereitgestellt, um die Wahlen zur verfassungsgebenden Versammlung zu unterstützen. · Mit der Republik Moldau und mit Georgien wurden bereits Verhandlungen für eine umfassende Freihandelszone eingeleitet, die Verhandlungen mit Armenien sollen in Kürze aufgenommen werden. Die Verhandlungsdirektiven für umfassende Freihandelszonen mit Ägypten, Jordanien, Marokko und Tunesien wurden bereits vom Rat angenommen. Durch diese Abkommen soll die wirtschaftliche Integration der Partner in den EU-Binnenmarkt verbessert werden. · Als Reaktion auf die Verschlechterung der Lage in Syrien hat die EU beschlossen, die Finanzhilfe für die Regierung auszusetzen und Sanktionen zu verhängen. Die Hohe Vertreterin und die Kommission haben die Schlichtungsbemühungen der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga aktiv unterstützt; die Kommission leistet humanitäre Hilfe. · Die EU hat kürzlich eine Mobilitätspartnerschaft mit Armenien abgeschlossen und plant von Mobilitätspartnerschaften auch mit Marokko und Tunesien. · Zur weiteren Unterstützung der Reformbemühungen der Partnerländer werden 670 Mio. EUR als Ergänzung der bestehenden Länderprogramme bereitgestellt. Die Mittel werden über zwei Rahmenprogramme[4] (SPRING für den Süden und EaPIC für den Osten) bereitgestellt und denjenigen Partnerländern zugeteilt, die die größten Fortschritte bei der Verwirklichung einer nachhaltigen demokratischen Ordnung erreicht haben. Es wurden bereits Mittelzuweisungen für Algerien, Jordanien, Marokko und Tunesien angekündigt. · Das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine wurde paraphiert. Die Fortschritte der Ukraine, insbesondere die Wahrung der gemeinsamen Werte und der Rechtsstaatlichkeit, werden darüber entscheiden, wie schnell die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration mit der EU, auch im Hinblick auf den Abschluss des Abkommens und dessen nachfolgende Umsetzung, vonstatten gehen wird. In diesem Zusammenhang geben die Verfahren und Urteile gegen Oppositionsführer Anlass zur Besorgnis, da Zweifel hinsichtlich der Einhaltung gerechter Verfahrensregeln und der Unabhängigkeit der Justiz bestehen. · Die Wiederaufnahme offizieller 5+2-Gespräche über die Beilegung des Transnistrien-Konflikts in der Republik Moldau ging mit einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Regierung des Landes einher; überdies leitete die EU umfassende vertrauensbildende Maßnahmen und eine schrittweise Überarbeitung der EU-Sanktionen gegen Transnistrien ein, wobei sie die konstruktive Haltung der neuen Führung des Landes anerkannte. · Um ihrer tiefen Besorgnis angesichts der anhaltenden Missstände im Bereich Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus Ausdruck zu verleihen, hat die EU eine Reihe restriktiver Maßnahmen erlassen und einen Großteil ihrer Hilfe speziell auf die Zivilgesellschaft ausgerichtet. Darüber hinaus hat sie mit der Opposition und der Zivilgesellschaft einen Europäischen Dialog über Modernisierung eingeleitet. Die EU ist auch an einer intensiven, auf
EU-Normen und -Standards beruhenden Partnerzusammenarbeit in zahlreichen
sektorbezogenen Fragen interessiert. Die Reformen müssen von den Partnern noch
entschlossener vorangetrieben werden, da sie die Voraussetzung für ein
breitenwirksames sozioökonomisches Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen
(v.a. für Jugendliche), Armutsminderung und mehr ausländische Investitionen
sind. Daher stellt die EU gezielte Finanzhilfe, institutionellen
Kapazitätsaufbau, einen verstärkten sektorpolitischen Dialog und die
schrittweise Öffnung ihrer Programme und Einrichtungen bereit, wodurch es ihr
und den Partnerländern ermöglicht wird, sich der Komplexität des Prozesses voll
zu stellen und schwierige Entscheidungen und Maßnahmen zum Schutz schwächerer
Bevölkerungsteile zu treffen. Eine Partnerschaft mit der Gesellschaft Die
EU-Hilfe ist zunehmend auf die Zivilgesellschaft in allen Nachbarstaaten ausgerichtet, auch
in jenen, für die sie gezielte Sanktionen verhängt und die Finanzhilfe ausgesetzt
hat. Dieses Engagement wurde generell sowohl von den Partnerländern als auch
von den lokalen und internationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen
begrüßt. Die EU will diese Unterstützung ausweiten, indem sie insbesondere auch
die zivilgesellschaftlichen Organisationen in die Ausarbeitung und das
Monitoring von Aktionsplänen und ähnlichen Dokumenten einbezieht. Konkrete Schritte zum Aufbau einer Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft · Im September 2011 wurde eine Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft geschaffen, die mit 26 Mio. EUR für das Jahr 2011 ausgestattet wurde und allen Nachbarstaaten zugute kommen soll; für 2012 und 2013 sind ähnliche Mittelzuweisungen geplant. · Der Menschenrechtsdialog im Rahmen der Östlichen Partnerschaft wurde durch gemeinsame Seminare mit der Zivilgesellschaft ergänzt, und das Forum der Zivilgesellschaft im Rahmen der Östlichen Partnerschaft wurde zum ständigen Mitglied aller vier multilateraler Plattformen. · In den südlichen Nachbarländern hat die EU ihre Unterstützung für die Bemühungen der Anna-Lindt-Stiftung, die Zivilgesellschaft in der Region zu mobilisieren und neu zu beleben, erhöht. · Der Europarat hat sein Engagement in der EU-Nachbarschaftsregion verstärkt. Nach der Einrichtung einer ersten Fazilität zur Unterstützung der Arbeit des Europarates in den östlichen Nachbarländern hat die Kommission nun eine Fazilität in Höhe von 4,8 Mio. EUR beschlossen, mit der die Arbeit des Europarates im südlichen Mittelmeerraum gefördert werden soll. · Zur Förderung der Meinungsfreiheit hat die EU die „no disconnect strategy“ entwickelt, um den zivilgesellschaftlichen Organisationen und den einzelnen Bürgern zu helfen, gegen willkürliche Unterbrechungen des Zugangs zu elektronischen Kommunikationsmitteln anzugehen. · Im Dezember 2011 billigte der Rat die wichtigsten Grundsätze für die Einrichtung eines Europäischen Fonds für Demokratie (European Endowment for Democracy). Dieser Fonds soll sich zunächst, wenn auch nicht ausschließlich, auf die EU-Nachbarschaftspolitik konzentrieren. · Parallel zur Aussetzung bzw. Neuausrichtung ihrer Hilfe hat die EU die Finanzhilfe für die zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Ländern, in denen es weiter zu Menschenrechtsverletzungen kommt, aufgestockt. · Die EU hat darüber hinaus angeboten, mit Belarus Abkommen über Visaerleichterung und Rückübernahme auszuhandeln, um die Völkerverständigung zu fördern. Die Behörden von Belarus haben auf das Angebot jedoch bislang nicht reagiert. Die EU-Mitgliedstaaten sind bestrebt, die durch den Visakodex mögliche Flexibilität zu nutzen, um für bestimmte Kategorien von Bürgern des Landes oder in bestimmten Einzelfällen die Visumsgebühren aufzuheben oder zu senken. · Die EU schafft mehr Gelegenheiten für die Modernisierung der Hochschulsysteme, akademische Mobilität und Jugendaustausche. In den Jahren 2012 und 2013 sollen die Finanzmittel für die Teilnahme der Nachbarländer an Kooperationsprogrammen im Hochschulbereich verdoppelt und neue Möglichkeiten für den Jugendaustausch sowie Netzwerke für junge Arbeitnehmer bereitgestellt werden. Zudem sollen auf regionaler Ebene verschiedene Dialoge in den Bereichen Bildung, Jugend und Kultur eingeleitet werden, sofern sie nicht bereits eingeleitet wurden. Gegenseitige Rechenschaftspflicht Als Teil des allgemeinen Prinzips „Mehr für
mehr“ hat die EU unter Einbeziehung der Partnerländer ihre strategischen Instrumente
zur Förderung der gegenseitigen Rechenschaftspflicht angepasst, auch um mehr
interaktiven Austausch und mehr Offenheit im politischen Dialog zu ermöglichen. Instrumente zur Stärkung der gegenseitigen Rechenschaftspflicht · Die zunehmenden formellen und informellen Kontakte und Dialoge auf politischer Ebene bieten eine Gelegenheit für eine verstärkte politische Lenkung der Reformaktivitäten der Partnerländer und der damit verbundenen EU-Hilfe. · Ab diesem Jahr werden die Länderfortschrittsberichte zunehmend maßgeblich für die Beurteilung der Fortschritte der einzelnen Länder sein, insbesondere was die Schaffung nachhaltiger demokratischer Verhältnisse betrifft. Sie dienen als Instrument zur Anwendung eines auf Anreizen basierenden Konzepts und zur Schaffung einer stärkeren Verbindung zu sämtlichen relevanten Aspekten der EU-Reaktion, einschließlich der Finanzhilfe. Sie umfassen länderspezifische Empfehlungen, die von den Partnerländern befolgt werden sollten. · Die Kontakte haben zugenommen, und zwar auf allen Ebenen, von der obersten Ebene bis hin zu anderen Beteiligten und den Organisationen der Zivilgesellschaft, was es den Vertretern der Partnerländer ermöglicht, ihre Sichtweise der Anwendung des neuen Ansatzes zu äußern und somit ein Feedback darüber geben, inwieweit die EU ihre Verpflichtungen eingehalten hat. Diese Kontakte sollen noch regelmäßiger werden. 1. Entwicklungen
in den nachbarländern 1.1 Ein Jahr schneller, wenn auch
ungleichmäßiger Fortschritte Nach Jahren relativer Stagnation fasst die
Demokratie – angetrieben durch die demokratische Revolution des letzten Jahres
in Nordafrika – zunehmend Fuß in der Nachbarschaftsregion. In zahlreichen Ländern
wurden wichtige Wahlen abgehalten, wobei eine Vielzahl unterschiedlicher
Parteien vertreten war. Der allgemeine Trend geht in Richtung mehr Demokratie,
einer verantwortungsvolleren Regierungsführung sowie stärkerer Achtung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten. Es gibt jedoch für die Nachhaltigkeit der
laufenden politischen Reformen wichtige Bereiche, in denen nur begrenzte
Fortschritte zu verzeichnen sind. In einigen Ländern kam der Fortschritt zum
Erliegen oder sind gar Zeichen eines Rückschritts erkennbar. Sofern sie fortgesetzt wurden, haben die
Strukturreformen dazu beigetragen, die Armut zu begrenzen und Anreize für
ausländische Investitionen zu schaffen, andere wichtige Herausforderungen
müssen jedoch noch angegangen werden. Die weitere Angleichung an EU-Normen und
-Standards hat dazu beigetragen, die Handelsbeziehungen trotz des ungünstigen
Wirtschaftsklimas zu intensivieren. Die zunehmende Zusammenarbeit mit der EU in
einzelnen Sektoren hilft, den Verkehr und die Energie-Engpässe sowie die Umwelt-
und Klima-Herausforderungen anzugehen. 1.2 Schaffung nachhaltiger
demokratischer Verhältnisse In Ägypten, Jordanien,
Marokko und Tunesien ist eine Verfassungsreform im Gange, die darauf
abzielt, die Rechenschaftspflicht der Regierung gegenüber den demokratisch
gewählten Parlamenten zu fördern, das Justizsystem zu stärken und sonstige
Hindernisse für die Teilnahme am politischen Leben zu beseitigen. Tunesien hat
im Rahmen erster demokratischer und glaubwürdiger Wahlen seit seiner
Unabhängigkeit eine verfassungsgebende Versammlung gewählt. Desgleichen haben
auch Ägypten und Marokko ihre Parlamente in allgemein freien und
transparenten Wahlen gewählt. Insgesamt wird die Meinungs-, Vereinigungs-
und Versammlungsfreiheit stärker geachtet als in der Vergangenheit. Die Republik
Moldau und nun auch Tunesien verfügen über einen zufriedenstellenden
Rechtsrahmen zum Schutz der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Doch in der
Nachbarschaftspolitik bleibt viel zu tun, um sicherzustellen, dass diese
Freiheit vollständig – in Recht und Praxis – gewährleistet wird, und die Zivilgesellschaft
über den nötigen Raum verfügt, ihre zentrale Rolle wahrzunehmen. In Ägypten
ist eine leichte Öffnung des politischen Raumes spürbar, wenngleich
Meinungsfreiheit, zivilgesellschaftliche Initiativen und friedliche
Demonstrationen häufig unterdrückt werden. In Aserbaidschan sind die
Grundfreiheiten weiterhin stark eingeschränkt. Die Aufmerksamkeit richtet sich zunehmend auf
das Problem der Korruption, auch wenn auf starke politische Erklärungen
nicht immer entschlossene Taten folgen. Wo dies doch geschieht, wie in Georgien,
stärkt dies die Rechtsstaatlichkeit und trägt zur Schaffung eines für
Unternehmer und ausländische Investoren günstigen Wirtschaftsklimas bei. Die Nachbarländer insgesamt müssen stärkere
Anstrengungen unternehmen, um die Rechtsstaatlichkeit zu fördern und die
Kontrolle in diesem Bereich durch eine wirksame, unparteiische und unabhängige
Justiz sowie den gerechten Zugang zur Justiz und fairen Verfahren
sicherzustellen; darüber hinaus muss auch die Reform des Sicherheitssektors
fortgesetzt werden. Der Prozess des demokratischen Übergangs und der
Verfassungsreform ist zwar in vielen Nachbarländern im Gange, hat bislang
jedoch zu keiner schnelleren, transparenteren und gerechteren Justiz oder einem
größeren Gefühl der Sicherheit geführt. In Ägypten werden auch
Zivilisten weiterhin vor Militärgerichte gestellt. Der Aufbau einer nachhaltigen Demokratie
bedeutet auch die Sicherstellung der Gleichstellung der Geschlechter und
eine stärkere Beteiligung der Frauen am politischen und wirtschaftlichen Leben.
In einigen Ländern stießen Rechtsvorschriften, die mit dem Ziel einer
ausgewogeneren Zusammensetzung der Parlamente erlassen wurden, auf Widerstand
in der Praxis und entfalteten somit nicht die gewünschte Wirkung. Lokale und
regionale Behörden spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die
Kluft zwischen der Bevölkerung und den Institutionen zu verringern, die
politische Beteiligung auf lokaler Ebene zu fördern und die Berücksichtigung
der lokalen Bedürfnisse in politischen Entscheidungen sicherzustellen. Auch bei anderen Menschenrechten sind
Fortschritte zu verzeichnen. Tunesien hat eine Reihe fakultativer
Protokolle zu wichtigen Menschenrechtskonventionen ratifiziert. Marokko
und Tunesien haben das Fakultativprotokoll zur UN-Konvention gegen
Folter ratifiziert. In Armenien und Marokko werden zunehmend auch
die Rechte der Minderheiten geachtet. Folter und erniedrigende und
unmenschliche Behandlung durch Sicherheitskräfte sind jedoch in einigen Ländern
noch anzutreffen. Ebenso sind Diskriminierungen wegen der Religion oder der
Weltanschauung, der ethnischen Herkunft oder sexuellen Ausrichtung weit
verbreitet und auch der Menschenhandel stellt in vielen Ländern noch ein ernstes
Problem dar. Die Lage in Belarus hat sich im Laufe
des letzten Jahres nach dem harten Vorgehen gegen die Opposition und die
Zivilgesellschaft im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen drastisch
verschlechtert. Die EU musste ihre Sanktionen wiederherstellen und verschärfen.
Sie ist nach wie vor tief besorgt angesichts der Lage in Belarus, wo die
Behörden es abgelehnt haben, alle politischen Häftlinge freizulassen und zu
rehabilitieren und die Unterdrückung der Opposition, der Medien und der
Zivilgesellschaft zu beenden. Die belarussischen Behörden haben auf das Angebot
der EU, Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen auszuhandeln, bislang
nicht reagiert, wodurch sie ihren Bürgern die Vorteile der erleichterten
Einreise in die EU vorenthalten. Die Voraussetzungen für eine vollständige
Teilnahme des Landes an der Europäischen Nachbarschaftspolitik sind nicht
erfüllt. Belarus ist lediglich an der multilateralen Dimension der Östlichen
Partnerschaft beteiligt. Die EU ist weiterhin entschlossen, ihre Partnerschaft
mit der belarussischen Bevölkerung zu festigen und die Organisationen der
Zivilgesellschaft stärker zu unterstützen. Algerien hat einen
politischen Reformprozess eingeleitet, der Anfang 2012 zur Annahme mehrerer
neuer Rechtsvorschriften in den Bereichen Wahlen, Vertretung der Frauen in den
gewählten Versammlungen, Vereinigungen, Medien und politische Parteien sowie
Dezentralisierung und Unvereinbarkeit zwischen politischen Mandaten geführt
hat. Eine Verfassungsänderung soll nach den Legislativwahlen vom 10. Mai
stattfinden. Im Kontext des neuen Schwerpunkts der Europäischen
Nachbarschaftspolitik (ENP) – maßgeschneiderte und differenzierte Beziehungen –
hat Algerien beschlossen, sich der ENP anzuschließen; mit den Gesprächen über
einen ENP-Aktionsplan wurde bereits begonnen. Die Lage in Libyen hat sich seit Ende
des Bürgerkrieges nach und nach stabilisiert. Die EU unterstützt den
Übergangsprozess und überprüft regelmäßig gemeinsam mit der Regierung Fragen im
Zusammenhang mit der Wahrung der Menschenrechte. Die EU ist bereit, mit den
libyschen Behörden eine vertragliche Vereinbarung auszuhandeln und in diesem
Rahmen eine mögliche Beteiligung Libyens an der ENP auf der Grundlage
gemeinsamer Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte
zu erörtern. 1.3 Konflikte Friedliche Konfliktlösungen zu finden stellt
in der Nachbarschaftsregion nach wie vor eine wichtige Herausforderung dar. Die
Hauptverantwortung hierfür tragen die Konfliktparteien, die ihre Anstrengungen
verstärken müssen, um echte Kompromisslösungen zu finden. Andernfalls können
auch die fortlaufenden internationalen Vermittlungsbemühungen in etabliertem
Rahmen nicht zum Durchbruch führen. Die vollständige Umsetzung der ENP
erfordert seitens der betreffenden Nachbarländer mehr glaubhafte und
nachhaltige Anstrengungen, Fortschritte im Bereich der Konfliktlösung zu
erzielen. Umgekehrt ist die EU bereit, die Umsetzung der vereinbarten Lösungen
in angemessener Weise zu unterstützen. Im Falle Syriens hat die EU die
systematische Verletzung der Menschenrechte durch das syrische Regime scharf
verurteilt. Die EU hat Präsident Assad zum Rücktritt aufgerufen, um einen
friedlichen und demokratischen Übergang zu ermöglichen. Zusammen mit den
EU-Mitgliedstaaten hat sich die EU im UN-Sicherheitsrat vehement dafür
eingesetzt, dass die internationale Gemeinschaft mit einer Stimme spricht, um
den Plan von Kofi Annan, dem gemeinsamen Sondergesandten der Vereinten Nationen
und der Arabischen Liga, uneingeschränkt zu unterstützen. Die Hohe Vertreterin
und der EAD nahmen an den Treffen der „Freunde des syrischen Volkes“ teil und
die Hohe Vertreterin richtete eine Krisenplattform ein, bei der alle
zuständigen Dienststellen des EAD und der Kommission (Sanktionen, humanitäre
Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Verbindung zu den Delegationen und
Unterstützung der VN) regelmäßig zusammengebracht wurden. Als Reaktion
auf die Krise setzte die EU jede Art der Zusammenarbeit aus und erlegte
restriktive Maßnahmen auf, die sie kontinuierlich überprüfte. Lediglich die
Hilfe, die der syrischen Bevölkerung, Studierenden,
Menschenrechtsorganisationen und der Opposition zugute kommt, erhielt sie
aufrecht. Die EU stellte einen Beitrag von 10 Mio. EUR an humanitärer
Hilfe für Syrien und die betroffenen Nachbarländer bereit. Darüber hinaus
arbeitete die EU eng mit den Nachbarländern Syriens zusammen und schlug eine
Sondermaßnahme der Kommission vor, mit der 23 Mio. EUR an ENPI-Mitteln zur
Unterstützung der syrischen Zivilgesellschaft sowie der Flüchtlinge und betroffenen
Menschen in den Nachbarländern vorbehalten werden sollen. Die EU-Delegation in Damaskus wurde
aufrechterhalten, um das syrische Volk weiter zu unterstützen und bei der
Koordinierung der EU-Krisenreaktion zu helfen. Sie hat auch mehrere Angehörige
der diplomatischen Dienste von Mitgliedstaaten aufgenommen, die beschlossen
haben, die Arbeit ihrer eigenen Botschaften einzustellen. Im Jahr 2011
bemühte sich die EU mit einigem Erfolg, das Nahost-Quartett neu zu stärken und
setzte ihre Anstrengungen fort, sowohl Israel als auch die Palästinensische
Behörde zu ermutigen, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren. In
seiner Erklärung vom 23. September rief das Quartett zur unverzüglichen
Wiederaufnahme der direkten bilateralen Verhandlungen ohne Vorbedingungen auf,
wobei das Ziel war, in einem von den Konfliktparteien zu vereinbarenden
Zeitrahmen, jedoch nicht später als Ende 2012, eine Einigung zu erzielen. Zudem
rief es die Konfliktparteien dazu auf, von provokativen Aktionen abzusehen, und
bekräftigte die im Friedensplan festgelegten Verpflichtungen. In der östlichen
Nachbarschaftsregion konnten die offiziellen Gespräche über die Beilegung des
Transnistrien-Konflikts dank der gemeinsamen Bemühungen der Mitglieder der
„5+2-Gespräche“, einschließlich der EU, in einer positiven Atmosphäre
wiederaufgenommen werden. Es wurden eine Reihe hochrangiger Gespräche geführt
und Schritte zur Intensivierung der vertrauensbildenden Maßnahmen unternommen
(z.B. Möglichkeit für transnistrische Unternehmen, sich in der Republik
Moldau zu registrieren und von unabhängigen Handelspräferenzen zu
profitieren, Befreiung von den Anmeldegebühren bei Besuchen in Transnistrien,
Einrichtung von Arbeitsgruppen für weitere vertrauensbildende Maßnahmen,
Gespräche zwischen den Zoll- und Schienenverkehrsbehörden im Hinblick auf die
Erleichterung der Warenausfuhr). Die Gespräche zwischen den Präsidenten Armeniens
und Aserbaidschans über Nagorno-Karabkah, die von der Minsker
OSZE-Gruppe als Vermittler geführt wurden, haben nicht zum Durchbruch geführt.
Die internationalen Genfer Gespräche über Abchasien und Südossetien unter der
gemeinsamen Schirmherrschaft der EU, der Vereinten Nationen und der OSZE wurden
insbesondere im Hinblick auf die Frage des Gewaltverzichts fortgesetzt. 1.4. Inklusive wirtschaftliche
Entwicklung und Handel Die meisten
östlichen EU-Nachbarländer erholen sich weiter von der Krise von 2009 und
verzeichnen ein stetiges Wachstum. Dadurch war es Ländern wie Armenien, Aserbaidschan
und der Republik Moldau möglich, weitere Fortschritte bei der Armutsminderung
und dem Abbau der Arbeitslosigkeit zu erzielen. Auch
die Republik Moldau und Georgien haben ihre strukturellen
Reformen entschlossen fortgesetzt, während die Lage in der Ukraine
stagniert und das Land hinter den Zielen des Länderprogramms des
Internationalen Währungsfonds (IWF) zurückbleibt. In den südlichen
EU-Nachbarländern war ein langsameres Wachstum zu verzeichnen, insbesondere in
den Ländern, in denen der demokratische Übergang mit sozialen Unruhen, Streiks
und politischer Instabilität einherging oder die durch Konflikte in
benachbarten Staaten in Mitleidenschaft gezogen waren. Um die wachsende Arbeitslosigkeit
anzugehen und weitere innere Unruhen zu verhindern, haben viele Länder ihre
Fiskalpolitik gelockert und die Regierungsausgaben erhöht, mit dem Ergebnis
eines noch größeren Haushaltsdefizits. Dieser Trend muss umgekehrt werden, um
die makroökonomische Stabilität aufrechtzuerhalten und potenzielle Probleme der
Schuldenfinanzierung zu vermeiden. In Israel
haben die Proteste die Sorge über mangelnde soziale Gerechtigkeit und die
wachsende Ungleichheit bei der Verteilung des Wohlstands gezeigt. In der gesamten EU-Nachbarschaft, wie auch
innerhalb der EU, sollte der Schwerpunkt auf einer inklusiveren
Entwicklung liegen, indem der interne Zusammenhalt gefördert und regionale und
soziale Ungleichgewichte beseitigt werden. 2. Zusammenarbeit
Zwischen der EU Und Ihren Partnern 2.1 Ein erfolgreiches Jahr Die meisten Partnerländer haben den neuen
Schwerpunkt einer verstärkten Differenzierung und gegenseitigen
Rechenschaftspflicht positiv aufgenommen und sich bereit gezeigt, die
politischen und wirtschaftlichen Reformen noch entschlossener voranzutreiben
und sich stärker an die EU anzupassen. Die ersten Ergebnisse sind bereits spürbar.
Was die östliche Nachbarschaft angeht, so hat
die Mitteilung von vergangenem Mai der Entwicklung der Östlichen Partnerschaft
eine neue Dynamik verliehen. Beim Warschauer Gipfeltreffen zur Östlichen
Partnerschaft wurde eine Bestandsaufnahme der erreichten Ergebnisse
durchgeführt und wurden die politischen Verpflichtungen der EU und ihrer
östlichen Nachbarn zur Vertiefung der politischen Assoziierung und weiteren
wirtschaftlichen Integration bestätigt und die europäischen Bestrebungen und
die Entscheidung einiger Partner für Europa anerkannt. Die Gipfelteilnehmer
einigten sich auf die Ausarbeitung eines „Fahrplans für die Östliche
Partnerschaft“, der gleichzeitig mit dieser Mitteilung[5]
angenommen wird und einen praktischen Leitfaden zur Überwachung der Umsetzung
bis zum nächsten Gipfel im Herbst 2013 enthält. Die Östliche Partnerschaft hat drei Jahre nach
ihrer Einrichtung wesentliche Fortschritte zu verzeichnen. Die EU und ihre
östlichen Partner haben ihren Dialog über Menschenrechte intensiviert. Die
Verhandlungen über Assoziierungsabkommen wurden (mit Ausnahme von Belarus)
bereits mit allen Partnern aufgenommen und mit der Ukraine sogar zum
Abschluss gebracht. Die Aushandlung einer vertieften und umfassenden
Freihandelszone (DCFTA) kommt voran. Das Ziel, in angemessener Zeit eine
visafreie Reiseregelung zu erreichen, wird ebenso wie die anderen Elemente der
Agenda der Zusammenarbeit im Rahmen der Östlichen Partnerschaft erfolgreich
vorangerieben. In der südlichen Nachbarschaft hat die EU
aktiv Maßnahmen zur Reaktion auf den historischen Wandel ergriffen und arbeitet
mit regionalen Organisationen (insbesondere der Liga der arabischen Staaten)
zusammen, um eine Konfliktlösung zu finden. Die Hohe Vertreterin und die
Kommission haben das Ergebnis der demokratischen Wahlen begrüßt und ihre
Bereitschaft mit den neuen Regierungen zusammenzuarbeiten bekräftigt. Die EU
stellte bei Bedarf humanitäre Soforthilfe bereit und richtete ihre Finanzhilfe
neu aus, indem sie sie für die bedürftigsten Länder erhöhte und für andere
senkte. Sie bot außerdem eine neue Zusammenarbeit und einen neuen Dialog im
Bereich Handel und Mobilität an. Zudem ist sie zu einem anerkannten und
vertrauenswürdigen Partner bei der Vorbereitung, Abhaltung und Überwachung von
Wahlen geworden und hat ihre Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen
Organisationen in der gesamten Region und deren Unterstützung erheblich
ausgeweitet. Auf Vorschlag der Hohen Vertreterin ernannte
der Rat einen Sonderbeauftragten für den südlichen Mittelmeerraum, um den
Dialog mit den Übergangsländern zu entwickeln, die Mobilisierung und
Koordinierung der EU und der Mitgliedstaaten zu stärken und auch die
Koordinierung mit den internationalen Finanzinstitutionen und dem Privatsektor
sicherzustellen. Dies hat bereits zu spürbaren Ergebnissen in der Region
geführt. Die erste Taskforce tagte im September 2011 in Tunesien und
kündigte ein äußerst umfangreiches internationales Hilfepaket an, das sowohl
Zuschüsse als auch Darlehen umfasst und zu dem die Kommission einen Beitrag von
400 Mio. EUR in Form von Darlehen für den Zeitraum 2011-2013
leistete. Die zweite Taskforce tagte im Februar 2012 in Jordanien, um
den politischen und wirtschaftlichen Reformprozess in Jordanien zu
unterstützen. Die politischen Parteien und zivilgesellschaftlichen
Organisationen trugen zu der Taskforce bei. Bei dieser Gelegenheit wurde auch
ein umfangreiches internationales Finanzpaket angekündigt. Die Taskforces sind
keine einmaligen Tagungen sondern ein Prozess, der Follow-up-Treffen auf
verschiedenen Ebenen beinhaltet, bei denen die Fortschritte und die Umsetzung
des Reformprozesses bewertet werden. Die im Rahmen des Assoziierungsabkommens
eingesetzten gemeinsamen Gremien überwachen die Umsetzung der Empfehlungen der
Taskforces. Nach den Präsidentschaftswahlen und dem Übergang zu einer
Zivilregierung wird 2012 eine Taskforce zusammen mit Ägypten
eingerichtet werden. 2.2 Schaffung tragfähiger
Demokratien Der neue Schwerpunkt der EU, d. h. die
Schaffung nachhaltiger demokratischer Verhältnisse[6] und
die Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wurde durch
entschlossene Maßnahmen unterstützt. Um den demokratischen Übergang zu
unterstützen, hat die EU die Zusammenarbeit mit dem Europarat verstärkt und
versucht, Synergien mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
herzustellen, indem sie den Parlamenten der südlichen Mittelmeerländer den
Status „Partner für Demokratie“ anbot. Dieser Status wurde Marokko und
der Palästinensischen Behörde verliehen. Zudem entwickelte die EU
zusammen mit dem Europarat ein Programm zur Unterstützung des Reformprozesses
in den östlichen Partnerländern, das folgende Bereiche abdeckt: Justizreform
sowie Achtung der Menschenrechte im Strafvollzug, Einhaltung europäischer
Wahlnormen, Bekämpfung der Korruption und schwerwiegender Fälle der
Cyber-Kriminalität. Das Programm wurde später durch ein ähnliches Programm mit
den südlichen EU-Nachbarländern ergänzt, welches sich auf die Verfassungs-,
Justiz- und Wahlreform konzentriert. Die EU hat technische Hilfe für die Wahlbehörden
Tunesiens bereitgestellt, um ihnen bei der Vorbereitung der ersten
demokratischen Wahlen des Landes zu helfen; darüber hinaus unterstützte sie
die tunesische Zivilgesellschaft im Wahlprozess und entsandte eine
spezialisierte Wahlbeobachtungsmission nach Tunesien sowie Wahlexperten
nach Marokko. Auf Einladung Algeriens entsandte sie auch eine
umfassende Wahlbeobachtungsmission zur Beobachtung der Parlamentswahlen vom
10. Mai nach Algerien. Die EU stellte überdies technische Hilfe für
die Hohe Wahlkommission Ägyptens bereit und unterstützte über
zivilgesellschaftliche Organisationen die Information der Bürger und die Arbeit
einheimischer Beobachter. Libyen hat die EU ersucht, die bevorstehenden
Wahlen für eine verfassungsgebende Versammlung zu beobachten. 2.3 Stärkung einer inklusiven
wirtschaftlichen Entwicklung, des Handels und der sektorbezogenen
Zusammenarbeit Wirtschaftliche und soziale Entwicklung Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen
und finanziellen Schwierigkeiten in der Euro-Zone und in den meisten arabischen
Partnerländern (nicht zuletzt aufgrund der Auswirkungen des arabischen
Frühlings) haben sich die makroökonomischen Dialoge als besonders
nützlich sowohl für die EU als auch für ihre Partner erwiesen. Sie haben
einen offenen und eingehenden Austausch von Informationen und Sichtweisen über
die wirtschaftlichen Herausforderungen und die strategischen Antworten
ermöglicht, die von beiden Parteien zu erbringen sind, wobei die Notwendigkeit
struktureller Reformen hervorgehoben wurde. Zur Förderung einer inklusiven
wirtschaftlichen Entwicklung hat die EU Maßnahmen ergriffen, um die
Finanzhilfe und die Darlehenskapazität der europäischen Finanzinstitutionen zu
erhöhen (siehe Abschnitt 2.4) und den Politikdialog über Beschäftigung und soziale
Fragen neu eingeleitet. Handel Mit der Republik Moldau und mit Georgien
wurden bereits Verhandlungen für eine umfassende Freihandelszone eingeleitet,
die Verhandlungen mit Armenien sollen in Kürze aufgenommen werden; die
Verhandlungen mit der Ukraine sind bereits abgeschlossen. Im Anschluss
an eine im Jahr 2012 durchzuführende Studie hinsichtlich der Fähigkeit der
Partner, sich an den EU-Besitzstand anzunähern, können mit Jordanien, Marokko
und Tunesien noch vor Ablauf des Jahres Verhandlungen auf der Grundlage
der vom Rat im Dezember angenommenen Verhandlungsdirektiven aufgenommen werden.
Das mit Marokko abgeschlossene Abkommen über Agrar- und
Fischereierzeugnisse tritt im Juli in Kraft, aber auch schnelle Fortschritte
bei anderen Verhandlungen, z.B. über ein ähnliches Abkommen mit Tunesien
sind, wie auf der Märztagung vom Europäischen Rat dargelegt, eine Priorität. Die regionale Konvention über Pan-Europa-Mittelmeer-Ursprungsregeln
wurde im Juni 2011 zur Unterzeichnung aufgelegt und von Jordanien und Marokko
unterzeichnet. Die anderen Partner des südlichen Mittelmeerraums, die die
Konvention noch nicht unterzeichnet haben, sollten die Verfahren für die
Unterzeichnung und Ratifizierung rasch abschließen. Die Verhandlungen über die Abkommen
über Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte
(ACAA) dürften im Jahr 2012 eingeleitet werden, um die Märkte für
Industrieerzeugnisse für Tunesien und später auch für Ägypten, Jordanien
und Marokko zu öffnen. Sektorale Zusammenarbeit Die Angleichung
der Rechtsvorschriften an die EU und an andere Märkte, die EU-Vorschriften
anwenden, ist eine grundlegende Voraussetzung für die Erleichterung des Handels
und die wirtschaftliche Entwicklung. Daher wird sie im Rahmen der Östlichen
Partnerschaft durch ein Umfassendes Programm zum Institutionsaufbau und
andere relevante Hilfemaßnahmen unterstützt. Der Vorbereitungsprozess für die
Verhandlungen über die umfassende Freihandelszone mit Armenien, Georgien
und der Republik Moldau, wie auch der Abschluss solcher Verhandlungen
mit der Ukraine, hatte die Erlassung einer Reihe von Rechtsvorschriften
zur Folge, insbesondere in den Bereichen Gesundheits- und Pflanzenschutznormen
sowie technische Vorschriften. Dadurch wurde auch die einheimische
Lebensmittel- und Produktsicherheit verbessert. Ein Bereich, der nach wie vor
Verbesserungen bedarf, ist das öffentliche Finanzmanagement. Die
Marktintegration mit der EU und die Angleichung der Rechtsvorschriften sind
auch für die Sektorreformen von grundlegender Bedeutung. Solche
Reformen sind grundsätzlich längerfristig und erfordern beträchtliche
Investitionen. In allen Bereichen wurde die Zusammenarbeit zwischen der EU und
ihren Partnerländern verstärkt, wie in den beigefügten Arbeitspapieren
hervorgehoben wird. So hat die EU beispielsweise eine „no disconnect strategy“
entwickelt, um den zivilgesellschaftlichen Organisationen und den einzelnen
Bürgern zu helfen, gegen willkürliche Unterbrechungen des Zugangs zu
elektronischen Kommunikationstechnologien anzugehen. Die
EU lancierte auch das Europäische Nachbarschaftsprogramm für Landwirtschaft und
ländliche Entwicklung, bei dem durch Investitionshilfe und technische Hilfe die
Modernisierung der Agrarproduktion in den Partnerländern ermöglicht wird sowie
lokale Produktionsmöglichkeiten geschaffen und die Partnerländer auf wirksamere
Betriebsmethoden im EU-Markt vorbereitet werden. Die Kommission will zudem den Sektordialog und
die Zusammenarbeit im regionalen Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der
Union für den Mittelmeerraum ausbauen. Die Dialoge sollen ein gemeinsames
Verständnis der sektoralen Politiken verfestigen und zur Entwicklung konkreter
Projekte und Initiativen beitragen. Als weiteres
Mittel zur stärkeren Verbindung der bilateralen und multilateralen Prozesse,
wie auch zur Stärkung des Bewusstseins für die gemeinsame Verantwortung im
Rahmen der Östlichen Partnerschaft und zur Förderung einer regionalen Dynamik
wurden in der Östlichen Partnerschaft informelle Dialoge eingerichtet. Diese
zweimaljährlich stattfindenden multilateralen Dialogtreffen zwischen den
Außenministern der Partnerländer einerseits und der Hohen
Vertreterin/Vizepräsidentin der EU und dem EU-Kommissar für
Nachbarschaftspolitik andererseits sollen eine Gelegenheit für informelle
Gespräche auf Ministerebene bieten, bei denen es um die Entwicklungen in den
Partnerländern und die Fortschritte der Reformprozesse gehen wird; zudem bieten
sie die Möglichkeit, die Umsetzung des Fahrplans für die Östliche Partnerschaft
zu überwachen. In diesem Rahmen wird auch ein informeller Dialog zwischen den
für die verschiedenen Sektoren zuständigen Fachministern und EU-Kommissaren
stattfinden, durch den die multilaterale Sektorzusammenarbeit zwischen
der EU und den ENP-Partnerländern gestärkt werden soll. Infolge des Ratsbeschlusses,
den Ko-Vorsitz der Union für den Mittelmeerraum der EU zu übertragen, will die
Kommission die sektorbezogenen Dialoge auf Ministerebene wiederaufnehmen. Es
laufen Gespräche mit den Partnern, um eine Reihe von Treffen in den Bereichen
Handel, Verkehr, Energie, Umwelt sowie anderen Sektoren zu vereinbaren. Die
sektorbezogenen Ministertreffen sollen dazu dienen, gemeinsame Ziele für die
regionale Zusammenarbeit zu ermitteln und konkrete Projekte für die Union für
den Mittelmeerraum zu entwickeln. Als Teil ihrer
neuen Strategie und Zusammenarbeit mit ihren Nachbarländern hat die EU ihre
Unterstützung für die Teilnahme der ENP-Partnerländer an EU-Programmen und
EU-Einrichtungen weiter verstärkt. Die Protokolle zur Bewilligung
der Beteiligung der Republik Moldau und der Ukraine an
EU-Programmen sind bereits in Kraft getreten. Nach Zustimmung durch das
Europäische Parlament wird das Protokoll für Marokko in Kürze in Kraft
treten. Die Verhandlungen über ein Protokoll mit Jordanien wurden
inzwischen eingeleitet und es wird ein Projekt ausgearbeitet, mit dem die
Vorbereitungsmaßnahmen der EU-Einrichtungen im Hinblick auf die Erleichterung
der Teilnahme an ihrer Arbeit unterstützt werden sollen. Die Partnerländer
können auch EU-Mittel zur Finanzierung ihrer Teilnahme an EU-Programmen
einsetzen. Mobilität Im Hinblick auf das Ziel einer visumfreien
Regelung mit den östlichen EU-Nachbarländern sind Fortschritte zu verzeichnen.
Mobilitätspartnerschaften bestehen mit Armenien, Georgien und der
Republik Moldau. Die Republik Moldau und die Ukraine
setzen derzeit die Aktionspläne zur Visaliberalisierung um. Mit Georgien
könnte ein Dialog über die Visaliberalisierung noch vor dem Sommer eingeleitet
werden. Nach der erfolgreichen Umsetzung der Abkommen über Visaerleichterung
und Rückübernahme mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine
wurden auch Verhandlungen über solche Abkommen mit Armenien und Aserbaidschan
aufgenommen. In der südlichen EU-Nachbarschaftsregion hat
die EU angeboten, Partnerschaftsdialoge über Migration, Mobilität und
Sicherheit mit Ägypten, Marokko und Tunesien
aufzunehmen. Diese Dialoge würden die legale und illegale Einwanderung,
Menschenhandel, Rückübernahme, Visumfragen, Asyl und internationalen Schutz
abdecken. Substanzielle Fortschritte wurden in Bezug auf die Länder Marokko
und Tunesien erreicht, mit denen der Dialog im Oktober 2011 eingeleitet
wurde. Gemeinsame Erklärungen, die den Weg für Mobilitätspartnerschaften ebnen,
werden voraussichtlich in den kommenden Monaten unterzeichnet. Ägypten
hat den Eintritt in konkrete Gespräche bislang abgelehnt. Die Hohe Vertreterin
und die Kommission schlagen vor, einen Dialog über Migration, Mobilität und
Sicherheit mit Jordanien einzuleiten. 2.4 Finanzielle
Unterstützung Um die Reformbemühungen der Partnerländer
finanziell zu unterstützen, hat die EU folgende Maßnahmen ergriffen. Erstens hat sie versucht, die Verknüpfung
zwischen dem neuen Politikansatz und bestehenden Finanzhilfeprogrammen zu
stärken. In der südlichen Nachbarschaftsregion hat dies zu einer Neuausrichtung
von 600 Mio. EUR an bestehenden Mitteln in Hinblick auf die in der
gemeinsamen Mitteilung „Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand
mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums“[7] festgelegten Ziele geführt. In der Folge
wurden neue Programme zum Institutionenaufbau in Bereichen wie Justizreform und
Korruptionsbekämpfung eingeleitet. Zweitens hat sich die EU darum bemüht, zusätzliche
finanzielle Mittel aus dem EU-Haushalt verfügbar zu machen. In der
gemeinsamen Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ vom
Mai 2011 wurde vorgeschlagen, bis zu 1,24 Mrd. EUR zusätzlicher Mittel zur
Unterstützung der Umsetzung des neuen Ansatzes einzusetzen. Von diesem Betrag
wird 1 Mrd. EUR den Partnerländern zur Verfügung gestellt. Die Hohe
Vertreterin und die Kommission bedauern, dass es bisher im Rat keinen Konsens
zugunsten des Kommissionsvorschlag über die Wiederverwendung von
Mittelrückflüssen der EIB gab. Dies führt zu einer Unterdeckung von mindestens
240 Mio. EUR gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag. Der Großteil dieser zusätzlichen Mittel (670
Mio. EUR) wird über zwei Rahmenprogramme bereitgestellt, nämlich SPRING im
südlichen Mittelmeerraum in Höhe von 540 Mio. EUR für 2011-2013 und EaPIC in
den östlichen Nachbarschaftsländern in Höhe von 130 Mio. EUR für den Zeitraum
2012-2013. Schwerpunkt beider Programme ist die Förderung des demokratischen
Wandels und des Institutionenaufbaus sowie eines nachhaltigen und
breitenwirksamen Wachstums. Die restlichen zusätzlichen Mittel wurden
hauptsächlich Mobilitätsprogrammen (Tempus, Erasmus Mundus usw.) zugewiesen und
dienen der Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und
nicht-staatlichen Akteuren. Die Ausweitung des Mandats der Europäischen
Investitionsbank (EIB) im Oktober bereitet den Weg für zusätzliche Darlehen
in Höhe von 1,15 Mrd. EUR für Partnerländer[8] und Darlehen von bis zu 1 Mrd. EUR im
Zusammenhang mit dem Klimawandel. Zusätzliche freiwillige Beiträge der
Mitgliedstaaten zum Treuhandfonds im Rahmen der Investitions- und
Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP) werden es der EIB
ermöglichen, Risikokapitaltransaktionen in der südlichen Nachbarschaftsregion
zu verstärken. Das Einsatzgebiet der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) ist ausgeweitet worden, um Maßnahmen in
Ägypten, Jordanien, Marokko und Tunesien zu
ermöglichen. Ferner wurden bis zu teilweise aus dem EU-Haushalt stammende 100
Mio. EUR zur Unterstützung der Ermittlung und Vorbereitung von Projekten eingesetzt.
Weitere Mittel (bis zu 1 Mrd. EUR) werden von der EBWE über ihre Sonderfonds
mobilisiert, sobald genügend Anteilseigner die notwendige Änderung des
Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung[9]
ratifiziert haben. Die laufende Hilfe im Rahmen des Europäischen
Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments wurde auch neuausgerichtet, um
Initiativen zur Entwicklung von KMU und zur Schaffung von Arbeitsplätzen
insbesondere in Algerien, Ägypten, Jordanien und Tunesien
zu fördern. Ende 2011 beliefen sich die Mittelzuweisungen
der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) auf insgesamt 400 Mio. EUR
(174 Mio. für die östlichen Länder und 226 Mio. EUR für die südlichen), in
deren Rahmen Projekte in Höhe von insgesamt 13,6 Mrd. EUR mobilisiert
wurden (4,2 Mrd. EUR für den Osten und 9,4 Mrd. für den Süden). Die erhebliche
Erhöhung der im Rahmen der NIF für den Zeitraum 2011-2013 verfügbaren Zuschüsse
(450 Mio. EUR) soll durch Mobilisierung sicherstellen, dass erhöhte Darlehensressourcen
rasch zu Investitionen in Infrastrukturen (Umwelt und Klimawandel,
Verbundsysteme mit Partnerländern) und KMU führen, und damit zur Bewältigung
von Arbeitslosigkeit in der gesamten Nachbarschaftsregion beitragen. Ziel der EU ist die verstärkte Unterstützung
von Risikokapitaltransaktionen in den südlichen Nachbarschaftsländern durch die
Investitions- und Partnerschaftsfazilität (FEMIP) und sie entwickelt weitere
Optionen zur Unterstützung von Risikokapitaltransaktionen und Garantieregelungen
in der östlichen Nachbarschaftsregion mit der EIB, der EBWE und anderen
europäischen Finanzinstitutionen. Im Dezember hat die
Kommission einen Gesetzesvorschlag für ein neues Finanzinstrument, das Europäische
Nachbarschaftsinstrument (ENI), angenommen, das ab 2014 das derzeitige
Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) ersetzen soll.
Im Vergleich mit dem derzeitigen Instrument wird das ENI die Verknüpfung von
Politik und Hilfe noch weiter stärken und zu einer stärkeren Differenzierung in
der Zusammenarbeit mit Partnerländern auf der Grundlage ihres Bekenntnisses zu
den universellen Werten, den Fortschritten bei der tief greifenden
Demokratisierung und gemeinsam vereinbarten Zielen führen. Die
Kooperationsmaßnahmen sollen auf weniger politische Hauptziele ausgerichtet
sein und somit eine stärkere Wirkung entfalten. Die Komplexität und die Länge
des Programmierungsprozesses soll verringert und die Durchführungsbestimmungen
einschließlich derer in Bezug auf die grenzübergreifende Zusammenarbeit an den
Außengrenzen der EU vereinfacht werden. Die vorgesehene Finanzausstattung von
18,2 Mrd. EUR für sieben Jahre bedeutet eine reale Steigerung von
22 % im Vergleich zur derzeitigen Finanziellen Vorausschau. Das ENI wird
zum EU-Ziel beitragen, den klimabezogenen Anteil der EU-Haushaltsmittel auf
mindestens 20 % im Einklang mit der in der Mitteilung der Kommission vom
Juni 2011 zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 genannten Absicht zu erhöhen[10]. 2.5 Ein kohärenterer Ansatz mit
anderen EU-Institutionen Die Überprüfung der
ENP im Jahr 2011 hat zu einer langen Diskussion in allen EU‑Institutionen
und einem breiten Konsens über ein stärkeres Engagement der EU in der
Nachbarschaftsregion geführt. Insbesondere das Europäische Parlament hat im
Dezember einen wichtigen Bericht über die ENP angenommen. Es gab spürbar
häufigere Kontakte zwischen dem Parlament, der Kommission und der Hohen
Vertreterin über die ENP in Bezug auf einzelne Partnerländer. Ferner hat das
Europäische Parlament seine Kontakte und Zusammenarbeit mit gewählten
Versammlungen der ENP-Partnerländer im Rahmen seiner Bemühungen ausgebaut, den
politischen Dialog zu verbessern und Kapazitäten der Partnerländer zu stärken,
ihre Regierungen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Parlamentarischen Versammlungen
von Euronest und UfM haben ihre Aktivitäten aufgenommen. Auch der Europäische
Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen (insbesondere
durch die Versammlung Europa-Mittelmeer der lokalen und regionalen
Gebietskörperschaften (ARLEM) und die Konferenz der regionalen und lokalen
Gebietskörperschaften der Länder der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP)) haben
ihre Mitwirkung verstärkt. 2.6 Ein kohärenter Ansatz mit
anderen Geberländern und internationalen Institutionen Die EU arbeitet eng mit anderen Geberländern
und internationalen Institutionen zusammen, um auf humanitäre Krisen zu
reagieren und den demokratischen Übergang und die Wirtschaftsentwicklung in den
Partnerländern zu fördern. Währen der Libyenkrise stand die EU in enger
Zusammenarbeit mit anderen Gebern und internationalen Organisationen an der
Spitze der internationalen humanitären Hilfe, um sicherzustellen, dass der
Bedarf rasch ermittelt und die Hilfe schnell und effizient bereitgestellt
wurde. Die EU hat entscheidend zur Schaffung der
„Deauville-Partnerschaft“, einer Initiative der G-8, beigetragen, die die
internationalen Bemühungen zur Unterstützung des demokratischen Wandels im
südlichen Mittelmeerraum koordiniert, und arbeitet eng mit den internationalen
Organisationen zusammen, die während des Treffens der G8-Finanzminister in
Marseille im September der Deauville-Partnerschaft ihre Unterstützung zugesagt
haben. Im Rahmen ihres Instruments der Makrofinanzhilfe arbeitet die EU auch
eng mit dem Internationalen Währungsfonds und anderen internationalen
Organisationen zusammen, um die betreffenden Partnerländer[11] dabei zu
unterstützen, gesamtwirtschaftliche Ungleichgewichte anzugehen und
wachstumsorientierte Strukturreformen durchzuführen. Länder wie Russland und die Türkei haben das
Potenzial, einen wichtigen Beitrag zur regionalen Stabilität zu leisten. Die
Schweiz hat auf höchster Ebene an dem Treffen mit der EU-Tunesien-Taskforce
teilgenommen. Ferner fördert eine Informations- und
Koordinierungsgruppe, einschließlich Nicht-EU-Ländern und interessierten
internationalen Finanzinstitutionen im Rahmen der Östlichen Partnerschaft die
Geberkoordinierung und die Entwicklung der Östlichen Partnerschaft im
Allgemeinen. 3. Ausblick 2011 war ein Jahr des Wandels in der EU-Nachbarschaftsregion.
Obwohl die ersten Zeichen ermutigend sind, sind nachhaltige Bemühungen
erforderlich, um diesen Fortschritt zu festigen. Viele Gesellschaften in
unseren Partnerländern unterliegen einem tiefgreifenden Wandel. Das Tempo der
Reformprozesse zu verstehen und zu respektieren, ist von grundlegender
Bedeutung und erfordert einen anhaltenden Dialog, besondere Aufmerksamkeit und
eine sorgfältige Überwachung durch die EU. Es gibt eine Reihe von Bereichen, in
denen die Partnerländer ihre Reformbemühungen noch ausbauen müssen und auch die
EU muss in einigen Bereichen ihre Versprechen rascher einlösen. 3.1. Künftige Herausforderungen Tragfähige Demokratie Der demokratische Wandel in einer Reihe von
südlichen Nachbarstaaten rückt neue politische Parteien in den Mittelpunkt des
politischen Geschehens, insbesondere – aber nicht ausschließlich – Parteien mit
islamischen Wurzeln. Die EU muss den Dialog mit diesen Parteien und mit allen
demokratisch gewählten Regierungen aufbauen und ist auch offen dafür. Bestehende
Instrumente und auch der Europäische Fonds für Demokratie können, sobald dieser
eingerichtet ist, den Dialog und den Erfahrungsaustausch mit politischen
Parteien in der EU fördern. Bis zum nächsten Gipfel sollen die
osteuropäischen Partner die breit angelegte und umfassende Agenda der östlichen
Partnerschaft wie im Fahrplan dargelegt weiter umsetzen. In dieser Hinsicht ist
die Festigung der Demokratie weiterhin unerlässlich, auch im Hinblick
auf die bevorstehenden Parlamentswahlen in Armenien, Georgien und der Ukraine,
die als wichtige Meilensteine für die drei Länder gelten. In der südlichen
Nachbarschaftsregion werden die bevorstehenden Wahlen in Algerien,
Jordanien, Libyen, und Tunesien auch sehr wichtig sein, den
Demokratisierungsprozess tiefer zu verankern. Meinungs-, Vereinigungs- und
Versammlungsfreiheit müssen gesetzlich und in der
Praxis vollständig gewährleistet sein. Auch eine starke Kultur der Achtung der
Menschenrechte muss in allen Bereichen geschaffen werden, insbesondere der
Schutz gegen jegliche Formen der Diskriminierung sowohl in der Politik als auch
im täglichen Leben. Hierzu werden die Partnerländer ersucht, die spezifischen
Empfehlungen anzugehen, die ihnen in den dieser Mitteilung beigefügten
Länderfortschrittsberichten unterbreitet wurden. Dadurch kann ein Raum
entstehen, in dem die Zivilgesellschaft eine entscheidende Rolle als
Träger der Demokratisierung spielen kann, und so die Nachhaltigkeit und
Integration des Reformprozesses sichergestellt wird. Durch die Fazilität zur
Förderung der Zivilgesellschaft wird die EU verstärkte Unterstützung
bereitstellen können. In der südlichen Nachbarschaftsregion sollte die
Anna-Lindh-Stiftung dazu beitragen, den interkulturellen Dialog der
zivilgesellschaftlichen Organisationen voranzutreiben, indem sie Akteure des
Wandels ermittelt und Organisationen zusammenbringt, die normalerweise nicht
zusammenarbeiten, und den Dialog mit EU-Organisationen fördert. Frauen haben im
arabischen Frühling eine wichtige Rolle gespielt und sie sollten in den weiteren
Transformationsprozessen nicht außen vor gelassen werden. Die EU wird ihre
Bemühungen zur Unterstützung der Frauenrechte in der ganzen Region weiter
verstärken, sicherstellen, dass die Gleichstellung der Geschlechter in alle
relevanten Kooperationsmaßnahmen einbezogen werden, und ein wirksames Vorgehen
gegen Menschenhandel in der ganzen Nachbarschaftsregion fördern. In der gesamten Nachbarschaftsregion bedarf es
mehr Anstrengungen, um ein effizientes und unabhängiges Justizwesen
aufzubauen, um den Anspruch der Bürger auf gerechte Verfahren
sicherzustellen und damit auch Rechtssicherheit für Unternehmen und Investoren
durch unparteiliche Entscheidungen der Justiz zu gewährleisten. Auch die
Reform des Sicherheitssektors ist für eine nachhaltige Demokratisierung
von zentraler Bedeutung. Zur Unterstützung dieser Bemühungen ist die EU bereit,
ihre technische und finanzielle Hilfe im Rahmen nationaler umfassender
Strategien durch Nutzung der zusätzlichen Mittel, die nach der ENP-Überprüfung
im letzten Jahr verfügbar wurden, zu verstärken. Inklusive wirtschaftliche Entwicklung und
Handel Zu den größten Zukunftsängsten der Menschen
gehören Arbeitslosigkeit, soziale Ausgrenzung, Ungleichheit und Armut.
Sie zählen zu den Ursachen von Instabilität und Unruhen und müssen bekämpft
werden, um eine nachhaltige Demokratisierung zu ermöglichen. Die Partnerländer
müssen Reformen durchführen und einen umfassenden Ansatz aus wirtschafts-,
steuerpolitischen, sozialen und Bildungsmaßnahmen annehmen. Die EU ist bereit,
solche Reformen durch gezielte Maßnahmen zur Förderung von sozialer Kohäsion
und Beschäftigung (insbesondere junger Menschen) zu unterstützen. Zur Förderung von EU-Investitionen in den
Partnerländern hat die EU auch Bestimmungen zum Investitionsschutz in
den Anwendungsbereich der tief greifenden und umfassenden Freihandelsabkommen
(DCFTA) aufgenommen, die mit Ägypten, Jordanien, Marokko und Tunesien
ausgehandelt werden sollen. Ähnliche Bestimmungen sollen entweder als
Einzelabkommen oder im Rahmen künftiger DCFTA schrittweise mit anderen
Nachbarländern ausgehandelt werden. Gemeinsam mit der OECD und der Weltbank
wird die Kommission nächsten Juni eine Regelung zur Senkung der
Versicherungskosten von Großinvestitionen im südlichen Mittelmeerraum
einsetzen, um ausländische Direktinvestitionen in der Region zu erhöhen. Auch
die Vorbereitungen für einen mögliche EU-weiten Garantiemechanismus zur
Abdeckung politischer Risiken für Investitionen von KMU aus der EU in KMU der
Partnerländer sind vorangekommen. Dieser Mechanismus, der die gesamte
Nachbarschaftsregion abdecken wird, soll bis Ende des Jahres eingerichtet
werden. Schließlich haben Konsultationen die Zweckmäßigkeit einer
ausdrücklichen Ausweitung des geografischen Zuständigkeitsbereichs des
Europäischen Investitionsfonds (EIF) speziell auf die Nachbarländer bestätigt.
Die Kommission beabsichtigt im Laufe des Jahres vorzuschlagen, dass der EIF-Rat
später das EIF-Statut entsprechend ändert. Dies wird unter anderem die
Teilnahme von Partnerländern an künftigen EU-Programmen wie dem Programm für
die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) erleichtern. Die mit den DCFTA angestrebte Angleichung
der Rechtsvorschriften in so unterschiedlichen Bereichen wie Fragen der
Tier- und Pflanzengesundheit, technische Vorschriften, Zollverfahren,
öffentliches Auftragswesen und Wettbewerb wird erhebliche Bemühungen von Seiten
der Partner in Hinblick auf Gesetzesreformen und die Entwicklung von
Instrumenten zu ihrer Umsetzung und Durchsetzung erfordern. Korruptions- und Betrugsbekämpfung
und Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung sind Teil dieser Bemühungen. Die
EU ist bestrebt, diese Bemühungen durch weitere Unterstützung des
Institutionenaufbaus vermehrt zu fördern. Mobilität Die Agenda für die Mobilität muss
vorangebracht werden. Für die östlichen Nachbarländer der EU bedeutet das den
Abschluss von Abkommen über Visa-Erleichterungen und Rückübernahme mit Armenien,
Aserbaidschan und Belarus und die Aufnahme von Visadialogen zuerst
mit Georgien und dann mit Armenien und Aserbaidschan. Die Ukraine
und die Republik Moldau werden die vollständige Umsetzung ihrer
Aktionspläne für die Visaliberalisierung anstreben. Aserbaidschan hat
sein Interesse bekundet, eine Mobilitätspartnerschaft auszuhandeln wie sie auch
mit anderen östlichen Nachbarländern besteht. In Bezug auf die südlichen
Nachbarländer der EU bedeutet dies, Mobilitätspartnerschaften mit Marokko
und Tunesien einzurichten und Mobiliätsdialoge mit Ägypten und Jordanien
aufzunehmen. Um die Ziele im Bereich Bildung zu erreichen
sowie Geschäftskontakte, den Kulturaustausch und persönliche Kontakte zu
fördern, fordern die Hohe Vertreterin und die Kommission die EU-Mitgliedstaaten
auf, systematischer von den Möglichkeiten im Rahmen des Europäischen
Visakodex Gebrauch zu machen. Insbesondere Mehrfachvisa sollten Personen
gewährt werden, die aus gerechtfertigten Gründen regelmäßig und in gutem
Glauben aufgrund beruflicher Tätigkeit oder familiärer Verbindungen in die EU
einreisen müssen, sowie Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen und
Studenten, die an EU-finanzierten Programmen teilnehmen. Die Visumsgebühren für
junge Menschen unter 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, von NRO
veranstalteten Sport-, Kultur- oder Bildungsveranstaltungen teilnehmen, und für
Kinder unter 12 Jahren sollten aufgehoben werden. Sektorale Zusammenarbeit Die Achtung der Menschenrechte, Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit sind grundlegende Werte der Europäischen Union und
bestimmen die Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedstaaten. Außerdem spiegeln
sie sich in den Gesetzen, Normen und Standards der EU wider. Die EU-Normen und
–Standards durch sektorale Zusammenarbeit zu übernehmen, entspricht dem Wunsch
der Partner, sich der EU anzunähern und – was entscheidend ist – fördert diese
Werte. Sektorale Reformen und Zusammenarbeit tragen also zu besserer
politischer und wirtschaftlicher Governance, politischer und administrativer
Transparenz und Rechenschaftspflicht, sozioökonomischer Entwicklung,
Konfliktprävention und ‑lösung, zum Staatsbildungsprozess und zur
Beteiligung der Zivilgesellschaft bei. In vielen Bereichen, vor allem Verkehr und
Energie, entwickelt die Kommission einen besonderen Schwerpunkt auf der
ENP-Region und möchte diesen Ansatz noch breiter ausbauen[12]. In
diesem Sinne und ohne den Anspruch auf Vollständigkeit hebt diese gemeinsame
Mitteilung in den folgenden Absätzen eine Reihe von sektorbezogenen Fragen
hervor, in denen die EU und die Partnerländer enger zusammenarbeiten könnten,
um in den nächsten fünf Jahren konkrete Ergebnisse zu erzielen. · Im Bereich Energie wird die Kommission weiterhin die Entwicklung
des südlichen Gaskorridors unterstützen. Sie wird auch ihre Zusammenarbeit mit
den östlichen Nachbarländern im Bereich der Sicherheit des Energietransits auf
der Grundlage eines transparentes Betriebs der Netze fortsetzen. Ferner wird
sie die Partner im südlichen Mittelmeerraum 2012 zur Einrichtung von
Energiepartnerschaften als ersten Schritt in Richtung einer regionalen
Marktintegration im Bereich Strom und erneuerbare Energie in Hinblick auf das
langfristige Ziel einer Energiegemeinschaft zwischen der EU und dem südlichen
Mittelmeerraum konsultieren. · Im Bereich Industrie- und Unternehmenspolitik sollte die
Unternehmenscharta Europa‑Mittelmeer aufgewertet und in einen Europa-Mittelmeer
„Small Business Act“ (Initiative für kleine und mittlere Unternehmen)
umgewandelt werden. Ferner sollten sektorübergreifende und sektorspezifische
Netzwerke und Maßnahmen auf die Partner des südlichen Mittelmeerraums
ausgedehnt werden. Im Bereich nachhaltiger Tourismus sollten Informationen und
bewährte Verfahrensweisen ausgetauscht werden. · Im Bereich des Luftverkehrs sollten 2012 die Verhandlungen über
umfassende Luftverkehrsabkommen mit der Ukraine beschleunigt, mit Tunesien
wieder aufgenommen und mit Aserbaidschan aufgenommen werden. · Die EU wird weiterhin moderne Zollpraktiken und ‑verfahren
in Hinblick auf größtmögliche Handelserleichterungen fördern, u. a. durch
die Umsetzung der strategischen Rahmen für die Zusammenarbeit im Zollbereich
mit den östlichen Partnerländern und die laufenden und künftigen Verhandlungen
über umfassende Freihandelsabkommen. · Die EU wird die Partnerländer dabei unterstützen, den Umweltschutz
zu stärken, die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zu fördern,
einschließlich in den Bereichen Wasser, Industrieverschmutzung, gefährliche
Pestizide, Luftqualität, Abfallwirtschaft, Naturschutz und Forstwirtschaft,
sowie Umweltinformationssysteme und Umwelt-Governance zu stärken. Darüber
hinaus wird sie die Partnerländer dabei unterstützen, Umweltbelange besser in
andere Sektorpolitiken aufzunehmen, um den Übergang zu einer
umweltfreundlicheren Wirtschaft zu fördern, u. a. durch nachhaltigeren
Verbrauch und Produktion. Außerdem wird die EU auch die Zusammenarbeit mit den
ENP-Partnerländern im Rahmen der Weltkonferenz der Vereinten Nationen über
nachhaltige Entwicklung 2012 stärken. ·
Die Gestaltung und Umsetzung der ehrgeizigen Klimapolitik
ist eine wichtige Aufgabe, bei der die EU bereit ist, mit den Partnerländern
eng zusammenzuarbeiten. Die EU wird den Übergang der Partnerländer zu CO2-armer
Entwicklung und Klimaresistenz durch Kapazitätsaufbau, Informationsaustausch
und Investitionen unterstützen. Dies wird dazu beitragen, dass die
Partnerländer die Abkommen von Cancún und Durban vollständig umsetzen und
insbesondere Strategien für eine emissionsarme Entwicklung ausarbeiten, ihre
Klimaresistenz stärken und aktualisierte Informationen über umzusetzende Ziele
oder Maßnahmen liefern können. ·
Ziel der Politik für die Informationsgesellschaft
im Rahmen der ENP ist es, einen gerechten, modernen, offenen und transparenten
Telekommunikationsmarkt, eine offene und dynamische Nutzung des Internets für
alle und eine vielfältige Medienlandschaft sicherzustellen. Die Sicherheit, Stabilität
und Zuverlässigkeit des Internets und anderer elektronischer
Kommunikationstechnologien sind wichtige Grundpfeiler demokratischer
Strukturen und eine grundlegende Voraussetzung für die Schaffung eines
dynamischen und kreativen Geschäftsklimas. Um das Wachstums- und
Produktivitätspotenzial im Bereich der Informationsgesellschaft voll
auszuschöpfen wird die Kommission weitere Reformen des Rechtsrahmens
unterstützen, einschließlich durch die Netze der Regulierungsbehörden. Das Netz
der Regulierungsbehörden im Mittelmeerraum wird gestärkt und ein Netz in der
östlichen Nachbarschaftsregion aufgebaut. Die Kommission wird auch die Stärkung
des elektronischen Kommunikationsumfelds in Bereichen vom Netzverbund bis hin
zu elektronischen Gesundheitsdiensten unterstützen. Gleichwohl wird sie die
Hochgeschwindigkeitskonnektivität von regionalen elektronischen Infrastrukturen
für Forschung und Bildung verbessern. Auch die aktive und demokratische Nutzung
von IKT und dem Internet sowie Schritte in Richtung eines transparenten und
effizienten Rechtsumfelds für audiovisuelle und allgemeine Medien wird
gefördert. · In Bezug auf den Aufbau eines „Gemeinsamen Raumes für Wissen und
Innovation“ wird die Kommission ihre Zusammenarbeit mit den Partnerländern
verstärken und eine bessere Vernetzung und Koordinierung zwischen den
Partnerländern und der EU bei der Festlegung und Abstimmung von
Forschungsprioritäten unterstützen. Um eine stärkere Beteiligung der ENP‑Forschungsgemeinschaften
am 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (7. RFP) zu
fördern, wird die Kommission die Partnerländer unterstützen,
Forschungskapazitäten aufzubauen, eine stärkere Zusammenarbeit zwischen ENP-
und EU-Forschern und -Forschungseinrichtungen zu fördern und ihr 7.RFP-Netz von
Kontaktstellen auszubauen. Die Kommmission wird auch
Fachinformationsveranstaltungen über Möglichkeiten im Rahmen des 7. RFP
unterstützen. Die Kommission ist außerdem bereit, mit ENP-Partnern
Vereinbarungen über die Folgemaßnahmen des 7. RFP auszuhandeln. · Das neue europäische Nachbarschaftsprogramm für Landwirtschaft und
ländliche Entwicklung (ENPARD) soll die Partnerländer unterstützen,
wirksamer auf ausländischen Märkten tätig zu werden, vollständig von den
künftigen weit reichenden und umfassenden Freihandelszonen zu profitieren und
die inländische Landwirtschaft anzukurbeln. In diesem Rahmen wird die
Kommission enge politische Dialoge mit den Partnerländern führen, um die
langfristigen Strategien für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung in enger
Zusammenarbeit mit allen relevanten Beteiligten zu fördern. · Im Bereich Statistik wird die EU die Annahme eines
Statistik-Verhaltenskodex unterstützen, einschließlich des
Unabhängigkeitsprinzips von Statistikeinrichtungen, die Herstellung und
Verbreitung von hochwertigen Statistiken in wichtigen sozioökonomischen
Bereichen, die mit EU-Standards und -Methodik im Einklang stehen, sowie die
Nutzung von Statistiken für eine fundierte Entscheidungsfindung, einer der
Hauptkomponenten von guter Regierungsführung. Die EU wird die
Peer-to-Peer-Unterstützung und die regionale Dimension der Unterstützung für
diesen Bereich verstärken. · Im Bereich Meerespolitik wird die EU die Zusammenarbeit mit
ihren Nachbarn stärken, um die Entwicklung gemeinsamer Ziele zur Förderung von
nachhaltigem Wachstum und Arbeitsplätzen durch traditionelle und neu
entstehende Sektoren sowie Pilotprojekte in Bereichen regionalen Interesses
voranzubringen und die von internen und externen Finanzinstrumenten
finanzierten Maßnahmen in diesem Bereich kohärenter zu machen. Speziell im
Mittelmeerraum wird die Kommission zusammen mit der EIB und der IMO eine
gemeinsame Initiative zur Mobilisierung von Investitionen des Privatsektors und
zur Einbeziehung von Finanzinstitutionen in den maritimen Sektoren einleiten,
vor allem in den Bereichen Infrastruktur, Ausbildung und Seeüberwachung. Auch
die Zusammenarbeit mit Küstenpartnerländern soll im Rahmen regionaler
Fischereiorganisationen verstärkt werden, um eine nachhaltigere Nutzung von
Fischereiressourcen zu fördern, Fischereiüberwachung zu verstärken und die
illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei zu bekämpfen. Die neue Generation von ENP-Aktionsplänen
(oder vergleichbaren Dokumenten), die derzeit mit vielen Partnerländern
ausgehandelt werden, sehen einen aktualisierten Politikrahmen vor, der
sicherstellen soll, dass die EU und die Mitgliedstaaten die finanzielle und
technische Hilfe besser koordinieren können. Der in der zweiten
Jahreshälfte beginnende Programmierungsprozess im Rahmen des neuen Europäischen
Nachbarschaftsinstruments bietet interessierten Mitgliedstaaten eine wirkliche
Gelegenheit, ihre Hilfe gemeinsam mit der EU zu programmieren. Regionale Zusammenarbeit Der arabische Frühling bietet neue
Möglichkeiten der regionalen Zusammenarbeit in der südlichen
Nachbarschaftsregion. Viele der Herausforderungen der Partnerländer können nur
auf regionaler oder subregionaler Ebene wirksam angegangen werden. Die
Europäische Union hat den Ko-Vorsitz der Union für den Mittelmeerraum (UfM)
übernommen. Dadurch wird die Komplementarität der UfM mit der Europäischen
Nachbarschaftspolitik und die Wirksamkeit der EU-Hilfe für die Länder des
südlichen Mittelmeerraums gestärkt. Die EU wird weiterhin das Sekretariat der
Union für den Mittelmeerraum unterstützen, als Katalysator für Projekte mit
greifbaren Vorteilen für die Menschen im gesamten Mittelmeerraum zu dienen. Die
Kommission ist auch entschlossen, den sektoralen Dialogen im Rahmen der UfM
neue Impulse zu geben. Die EU hat auch einen strukturierteren Dialog
mit der Liga der arabischen Staaten aufgebaut, dazu gehören regelmäßige Treffen
der Hohen Vertreterin und dem Generalsekretär der Liga. Ferner hat sie konkrete
Zusammenarbeit initiiert, u. a. die Schaffung eines Lagezentrums der
arabischen Liga und die Ausbildung von Diplomaten oder Wahlbeobachtern. Es gibt bereits ermutigende Zeichen eines
besseren Dialogs zwischen Algerien und Marokko, einem ersten
Schritt in Richtung einer stärkeren subregionalen Zusammenarbeit im Maghreb,
auch im Rahmen der Gruppe des 5+5-Dialogs. Die EU ist bereit, diesen und andere
regionale und subregionale Kooperations- und Integrationsprozesse zu
unterstützen und mit den betreffenden regionalen Einrichtungen und Prozessen
zusammenzuarbeiten. In diesem Zusammenhang beabsichtigen die Hohe Vertreterin
und die Kommission, in der in den kommenden Monaten auszuarbeitenden Mitteilung
Vorschläge zur Stärkung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem
Maghreb zu machen, sofern die Partnerländer im Maghreb eindeutige Anzeichen für
Fortschritte in ihren regionalen Kooperationsbemühungen vorweisen. Als Antwort auf die Forderung des Europäischen
Rates im März für einen Fahrplan, in dem die Umsetzung der EU-Politik gegenüber
unseren Partnern des südlichen Mittelmeerraums festgelegt und ausgerichtet
wird, sind in dem dieser gemeinsamen Mitteilung beigefügten Bericht über die
Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand die zu
verfolgenden Ziele, einzusetzenden Instrumente und durchzuführenden Maßnahmen
bis Ende 2013 dargelegt. In der östlichen Nachbarschaftsregion gibt es
im Rahmen der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in der Republik
Moldau und der Ukraine (EUBAM) und des Projekts für integriertes
Grenzmanagement im Südkaukasus (SCIBM) eine verstärkte regionale Zusammenarbeit
im Grenzmanagement. Die gemeinsame Mitteilung zum Fahrplan für
die Östliche Partnerschaft enthält mehr Einzelheiten zu den vorgesehenen
Maßnahmen im Rahmen der Östlichen Partnerschaft. Schlussfolgerungen Im Mai letzten Jahres nahm die EU eine
grundlegende Überarbeitung ihrer Europäischen Nachbarschaftspolitik vor. Anlass
hierzu waren die zahlreichen Herausforderungen: die Notwendigkeit, den
Demokratisierungsprozess in der gesamten südlichen Nachbarschaftsregion zu
unterstützen; die europäischen Bestrebungen einiger osteuropäischer
Partnerländer, die Notwendigkeit, die Östliche Partnerschaft zu vertiefen sowie
die neuen mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon verbundenen
Möglichkeiten. Die Bewertung des ersten Jahres ergibt ein vielversprechendes
Bild. Die EU‑Nachbarschaftsregion ist heute in vielerlei Hinsicht
demokratischer und offener für Veränderungen als vor einem Jahr. Der neue
Politikansatz der EU ist fest verankert. Die meisten Partnerländer haben sich
bereit gezeigt, die politischen und wirtschaftlichen Reformen noch
entschlossener voranzutreiben und sich stärker an die EU anzupassen. Es ist jedoch eine Übergangszeit. Länder sind
gerade mit der Ausarbeitung neuer Verfassungen, der Schaffung neuer
Institutionen, der internen Konsensbildung für den demokratischen Wandel und
der Wahl einer neuen politischen Führung beschäftigt. Dies wird ein
herausfordernder und in einigen Fällen mit Problemen verbundener Prozess.
Verständlicherweise müssen einige Länder diese internen Prozesse weiter
voranbringen bevor sie den Dialog mit der EU über Reformen und Verhandlungen
aufnehmen können, die zu stärkeren Handelsbeziehungen, zu einer intensiveren
wirtschaftlichen und sektoralen Integration und zu größerer Mobilität führen
könnten. In dieser Situation ist es wichtig für die EU,
ihre gegenüber den südlichen Nachbarländern eingegangen Verpflichtungen zu
erfüllen und ihr Engagement in den östlichen Nachbarländern zu verstärken. Dies
trägt auch zur eigenen Sicherheit und zum Wohlstand der EU bei. Die
Glaubwürdigkeit der EU als globalem Akteur wird in starkem Maße von ihrer
Fähigkeit abhängen, in ihren Nachbarländern entschlossen zu handeln. Aus diesem
Grund und trotz der wirtschaftlichen Schwierigkeiten muss die EU weiterhin
offen sein und sich nach außen orientieren, die nachbarschaftlichen Beziehungen
noch weiter stärken und die Bemühungen der Partnerländer nachdrücklich dabei
unterstützen, ihre Länder demokratischer, wohlhabender und damit auch stabiler
zu machen. [1] KOM
(2011) 303 vom 25.5.2011. [2] Der
Gemeinsamen Mitteilung beigefügt sind: zwölf Länderfortschrittsberichte, in
denen die Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr 2011 in den
zwölf Nachbarländern, für die ein ENP-Aktionsplan oder ein ähnliches Dokument
vereinbart wurde, beurteilt wird, sowie zwei regionale Fortschrittsberichte, in
denen die seit 2011 zu verzeichnenden Fortschritte bei der Umsetzung der
Östlichen Partnerschaft und der Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen
Wohlstand beurteilt werden, sowie ein statistischer Anhang. [3] 1
Mrd. EUR für die südlichen Nachbarländer und 150 Mio. EUR für die
östlichen Nachbarländer. [4] SPRING
(Support for Partnership, Reform and Inclusive Growth - Förderung von
Partnerschaft, Reformen und breitenwirksamem Wachstum) EaPIC (Eastern
Partnership Integration and Cooperation Programme – Östliche Partnerschaft
Programm für Integration und Zusammenarbeit) [5] KOM
(2012)… vom 15. 5. 2012, Östliche Partnerschaft; Fahrplan bis zum
Gipfeltreffen im Herbst 2013“. [6] Die Elemente,
die eine nachhaltige Demokratie charakterisieren, sind: freie und faire
Wahlen, Vereinigungs-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie freie Presse
und Medien; Rechtsstaatlichkeit, die durch ein unabhängiges Justizwesen
sichergestellt wird sowie das Recht auf ein gerechtes Verfahren; Bekämpfung der
Korruption; Reform des Sicherheitssektors und Rechtsdurchsetzung
(einschließlich Polizeiwesen) sowie Sicherstellung der demokratischen Kontrolle
der Militär- und Sicherheitskräfte. [7] KOM
(2011) 200 vom 8.3.2011. [8] 1
Mrd. EUR für die südlichen Nachbarländer und 150 Mio. EUR für die
östlichen Nachbarländer. [9] Im
Dezember 2011 hat die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des
Europäischen Parlaments und des Rates über die EU-Ratifizierung der Änderungen
(KOM(2011)905 vom 21.12.2011) angenommen. [10] KOM(2011)500
endg. vom 29.6.2011, „Ein Haushalt für Europa 2020“. [11] Armenien,
die Republik Moldau, die Ukraine und in Zukunft möglicherweise Ägypten und
Georgien. [12] Siehe
insbesondere die Mitteilungen der Kommission „Die EU und ihre Nachbarregionen: Ein neues Konzept für die Zusammenarbeit im Verkehrsbereich“,
KOM(2011) 415 vom 7.7.2011 und „Die EU-Energiepolitik: Entwicklung der
Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“, KOM(2011) 539 vom 7.9.2011.