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Document 52012IP0090

Lage in Nigeria Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zur Lage in Nigeria (2012/2550(RSP))

ABl. C 251E vom 31.8.2013, p. 97–102 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 251/97


Donnerstag, 15. März 2012
Lage in Nigeria

P7_TA(2012)0090

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zur Lage in Nigeria (2012/2550(RSP))

2013/C 251 E/17

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin Ashton vom 26. Dezember 2011 zu den Bombenanschlägen am Weihnachtsfeiertag und vom 22. Januar 2012 zu den Bombenanschlägen in Kano (Nigeria),

unter Hinweis auf die Erklärung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 27. Dezember 2011 zu den Anschlägen in Nigeria,

unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

unter Hinweis auf den am 29. Oktober 1993 von Nigeria ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

unter Hinweis auf die zweite Überarbeitung des Cotonou-Abkommens 2007-2013, die von Nigeria am 27. September 2010 ratifiziert wurde;

unter Hinweis auf die am 22. Juni 1983 von Nigeria ratifizierte Afrikanische Charta der Rechte der Menschen und der Völker von 1981,

unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung jeglicher Form von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder des Glaubens von 1981,

unter Hinweis auf die Verfassung der Bundesrepublik Nigeria und insbesondere auf die Bestimmungen über den Schutz der Religionsfreiheit in Kapitel IV (Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit),

unter Hinweis auf die Ministertagung zwischen Nigeria und der EU am 8. Februar 2012 in Abuja,

unter Hinweis auf die Resolution E/CN.4/RES/2005/69 der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, in der der Generalsekretär aufgefordert wird, einen Sondergesandten für Menschenrechte und transnationale sowie andere Unternehmen zu ernennen,

unter Hinweis auf die Empfehlungen des UNEP-Berichts zur Einrichtung einer Behörde zur ökologischen Sanierung des Ogoni-Lands,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nigeria,

gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

bestürzt über die jüngsten Wellen von zum großen Teil gegen Polizeistationen gerichteten Bomben- und Maschinengewehrangriffen der islamistischen Terrorsekte Boko Haram, bei denen am 20. Januar 2012 in Kano mindestens 185 Personen getötet wurden; in der Erwägung, dass Boko Haram die Einwohner von Kano mit einem über Nacht in der Stadt verbreiteten Flugblatt gewarnt hatte, dass es weitere Angriffe gegen Angehörige der Sicherheitskräfte geben werde und Beharrlichkeit gefordert hatte, da die Gruppe dafür kämpfe, ein „islamisches System“ einzuführen;

B.

in der Erwägung, dass die Beteiligung der islamistischen Gruppierung Boko Haram an Anschlägen auf Polizeiwachen, Militäreinrichtungen, Kirchen und Banken sowie an einem Selbstmord-Bombenanschlag auf den Hauptsitz der Vereinten Nationen, bei dem mindestens 24 Menschen ums Leben kamen und über hundert verletzt wurden, von Menschenrechtsorganisationen dokumentiert wurde;

C.

in der Erwägung, dass als Reaktion auf die Gewalttaten von Boko Haram zahlreiche mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung durch die nigerianische Polizei und das Militär außergerichtlich hingerichtet wurden;

D.

in der Erwägung, dass Boko Haram ihre Angriffe gegen Christen richtet, was insbesondere für den Angriff am Weihnachtsfeiertag gilt, als bei mehreren Bombenattentaten Dutzende Menschen ums Leben kamen, wobei der blutigste Angriff vor einer katholischen Kirche in der Nähe der Hauptstadt Abuja 44 Menschenleben forderte, und in der Erwägung, dass Boko Haram sich dem Religionskrieg gegen die Christen verschrieben hat und sie aus dem mehrheitlich von Muslimen bewohnten Norden des Landes vertreiben will;

E.

in der Erwägung, dass Boko Haram am 3. Januar 2012 ein Ultimatum aussprach und den Christen im Norden Nigerias drei Tage Zeit gab, um die Region zu verlassen; in der Erwägung, dass am 5. Januar 2012 mindestens acht Christen, die in Gombe an einem Gottesdienst teilnahmen, und am 6. Januar 2012 in Mubi 20 christliche Trauergäste getötet wurden;

F.

in der Erwägung, dass am 26. Februar 2012 zwei Selbstmordattentäter von Boko Haram vor einer Kirche in Jos eine Autobombe zündeten, wodurch drei Personen getötet und 38 verletzt wurden, und in der Erwägung, dass am 21. Februar 2012 Extremisten eine Bombe vor einer Kirche in Suleja zündeten und damit fünf Menschen verletzten;

G.

in der Erwägung, dass Boko Haram am 4. März 2012 eine koordinierte Anschlagsserie ankündigte, um die im Norden des Landes lebende christliche Gemeinschaft vollständig zu vernichten;

H.

in der Erwägung, dass die Religions-, Glaubens-, Gewissens- und Gedankenfreiheit grundlegende universelle Werte darstellen und wesentlicher Bestandteil der Demokratie sind; in der Erwägung, dass die Europäische Union ihr Eintreten für Religions-, Glaubens-, Gewissens- und Gedankenfreiheit wiederholt deutlich gemacht und betont hat, dass es Aufgabe der Regierungen ist, diese Freiheiten überall in der Welt zu garantieren;

I.

in der Erwägung, dass Boko Haram für den Tod von mehr als 900 Menschen bei etwa 160 seit Juli 2009 verübten Attentaten verantwortlich gemacht wird; in der Erwägung, dass mehrere aktuelle Berichte auf eine mögliche Verbindung zwischen Boko Haram und AQMI (Al-Qaida in the Islamic Maghreb [Al Qaida im islamischen Maghreb]) verweisen, aus der eine ernsthafte Gefährdung von Frieden und Sicherheit in der Sahelzone und im westlichen Afrika erwachsen könnte;

J.

in der Erwägung, dass Präsident Goodluck Jonathan als Reaktion auf die zunehmende Gewalt in verschiedenen Bundesstaaten am 31. Dezember 2011 den Notstand ausgerufen und die Grenzen zum Tschad, zu Kamerun und zum Niger zeitweilig geschlossen hat; in der Erwägung, dass der Präsident zugibt, dass Boko Haram staatliche Einrichtungen und Sicherheitskräfte infiltriert hat, während korrupte Beamte angeblich Waffen an Boko Haram geliefert haben;

K.

in der Erwägung, dass die mangelhafte wirtschaftliche Entwicklung Ursache für die Probleme in Nigeria ist und dass die Spannungen ihren Grund in seit Jahrzehnten bestehenden Ressentiments zwischen den verschiedenen indigenen Bevölkerungsgruppen haben, die mit Migranten und Siedlern aus dem hausasprachigen muslimischen Norden um den Zugang zu fruchtbarem Ackerland konkurrieren;

L.

in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte, der Zugang zu Gerichten, die Beendigung des Zustands der Straffreiheit, ein gleichberechtigter Zugang zu Ressourcen und eine Umverteilung des Einkommens in einem Land mit so reichen Ölvorkommen wie Nigeria Voraussetzung sind, damit ein friedlicher Weg der Konfliktlösung beschritten werden kann;

M.

in der Erwägung, dass Nigeria der weltweit achtgrößte Ölproduzent ist und die Mehrheit seiner 148 Millionen Einwohner dennoch unterhalb der Armutsgrenze lebt;

N.

in der Erwägung, dass die Regierung Nigerias jährlich etwa 8 Mrd. USD für Treibstoffsubventionen ausgibt; in der Erwägung, dass in ressourcenreichen Ländern mit einer großen Kluft zwischen Reich und Arm wie Nigeria Treibstoffsubventionen eine der wenigen Leistungen darstellen, die eine bekannterweise korrupte Regierung, die Misswirtschaft mit den Gewinnen aus der Ölförderung treibt, der Bevölkerung bietet;

O.

in der Erwägung, dass gewalttätige öffentliche Proteste und ein wochenlanger Generalstreik Anfang dieses Jahres Präsident Goodluck Jonathan dazu gezwungen haben, die Treibstoffsubventionen teilweise wieder einzuführen; in der Erwägung, dass internationale Finanzinstitutionen wie etwa der Internationale Währungsfonds das Argument vorbringen, dass diese Mittel besser verwendet werden könnten, um Bildung, Gesundheitswesen und andere Dienste zu finanzieren;

P.

in der Erwägung, dass die Misswirtschaft und der Missbrauch der umfangreichen natürlichen Ressourcen des Landes, insbesondere des Öls, durch die herrschende Oberschicht unverändert fortgesetzt wird; in der Erwägung, dass zudem das häufig vorkommende Auslaufen von Öl bei der Ölförderung durch multinationale Firmen, Sabotageakte an den Ölleitungen, Diebstähle von Rohöl und das weit verbreitete Abfackeln von Gas zu einer schweren Verschmutzung des Niger-Deltas geführt haben; in der Erwägung, dass nach einem Bericht der Vereinten Nationen die ökologische Sanierung der Ölförderungsregion im nigerianischen Ogoni-Land die weltweit größte und langwierigste Aktion zur Reinigung von Öl werden könnte, wenn die verschmutzten Trinkwasserreservoirs, Böden, Wasserläufe und anderen Ökosysteme völlig wieder hergestellt werden sollen;

Q.

in der Erwägung, dass die Ministerin für Frauen und gesellschaftliche Entwicklung, Hajia Zainab Maina, die häufigen Vergewaltigungen und sexuellen Gewaltakte an Frauen in Nigeria angeprangert und festgestellt hat, dass für ein wirksames Vorgehen gegen diese besorgniserregende Entwicklung unbedingt das als Entwurf vorliegende Gesetz über Gewalt gegen Personen verabschiedet werden muss;

R.

in der Erwägung, dass nach dem nigerianischen Strafgesetzbuch homosexuelle Handlungen mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft werden; in der Erwägung, dass in einigen Bundesstaaten, in denen die Scharia gilt, einverständliche homosexuelle Handlungen durch Männer mit dem Tod bestraft werden, während Frauen für solche Handlungen mit Auspeitschung und Gefängnisstrafen von sechs Monaten bestraft werden; in der Erwägung, dass auch auf Bundesebene kürzlich Bestimmungen eingeführt wurden, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften für strafbar erklären, und dass diese Tatbestände mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden können; in der Erwägung, dass die Nationalversammlung zweimal versucht hat, derartige Bestimmungen zu verabschieden, jedoch durch internationale und inländische Menschenrechtsaktivisten daran gehindert wurde;

S.

in der Erwägung, dass die nigerianischen Gewerkschafts- und Menschenrechtsaktivisten Osmond Ugwu und Raphael Elobuike im Anschluss an eine Arbeiterkundgebung am 24. Oktober 2011 verhaftet wurden und seitdem unter Anklage des versuchten Mordes an einem Polizeibeamten im Bundesgefängnis Enugu im Südosten Nigerias inhaftiert sind; in der Erwägung, dass nach Angaben von Amnesty International und Human Rights Watch die diesen Fall untersuchende Staatsanwaltschaft über keinerlei Beweise verfügt;

T.

in der Erwägung, dass die EU ein wichtiger Geldgeber für Nigeria ist; in der Erwägung, dass die Kommission und die Bundesregierung von Nigeria am 12. November 2009 das Nigeria-EG-Länderstrategiepapier und das nationale Richtprogramm für den Zeitraum 2008-2013 unterzeichnet haben, in deren Rahmen die EU Projekte finanzieren wird, die unter anderem auf Frieden und Sicherheit sowie Menschenrechte ausgerichtet sind;

U.

in der Erwägung, dass die EU gemäß Artikel 8 des geänderten Cotonou-Abkommens einen regelmäßigen politischen Dialog mit Nigeria über Menschenrechte und demokratische Grundsätze, also auch über ethnische, religiöse und rassistische Diskriminierung, aufgenommen hat;

1.

verurteilt die jüngsten Gewaltakte entschieden, insbesondere die Angriffe der islamistischen Terrorsekte Boko Haram und die tragischen Todesfälle in den Unruheregionen Nigerias, und bekundet sein Mitgefühl für die Angehörigen der Opfer und die Verletzten;

2.

fordert alle Bevölkerungsgruppen nachdrücklich auf, Zurückhaltung zu üben und nach friedlichen Mitteln zu suchen, um die Differenzen zwischen religiösen und ethnischen Gruppen in Nigeria beizulegen;

3.

fordert die Regierung von Nigeria auf, die Gewalt möglichst rasch zu beenden und für die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung und die Achtung der Menschenrechte zu sorgen;

4.

fordert den Präsidenten von Nigeria auf, den Dialog zwischen den Religionen und den Weltanschauungen zu unterstützen und die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu fördern;

5.

betont, wie wichtig ein unabhängiges, unparteiisches und zugängliches Justizsystem ist, damit die Straffreiheit beendet wird, der Rechtsstaat respektiert und die Grundrechte der Bevölkerung gewahrt werden;

6.

fordert die Bundesregierung von Nigeria auf, eine Untersuchung der Ursachen der jüngsten Gewaltausbrüche durchzuführen und dafür zu sorgen, dass diejenigen, die Gewalttaten verübt haben, zur Rechenschaft gezogen werden; fordert die Bundesregierung insbesondere auf, hart gegen Boko Haram vorzugehen, die sich die in Nigeria tief verankerten religiösen Spannungen für ihre eigenen Zwecke zunutze macht;

7.

hebt hervor, wie wichtig regionale Zusammenarbeit ist, um gegen die Bedrohung durch eine mögliche Verbindung zwischen Boko Haram und AQMI vorzugehen; fordert die Länder der Region auf, ihre Zusammenarbeit auch im Rahmen der einschlägigen regionalen Organisationen zu verbessern, um Synergien zwischen Boko Haram und AQMI zu verhindern; fordert die Institutionen und Mitgliedstaaten der EU auf, diese auf regionaler Ebene unternommenen Anstrengungen zu unterstützen;

8.

verurteilt auf das Entschiedenste die Ermordung des Briten Chris McManus und des Italieners Franco Lamolinara, die als Ingenieure für eine italienische Baufirma tätig waren und zehn Monate lang von AQMI im Norden Nigerias als Geiseln festgehalten und bei einem misslungenen Befreiungsversuch am 8. März 2012 getötet wurden, und spricht den Familien der Opfer sein Beileid aus;

9.

fordert eine umfassende Untersuchung der dem Konflikt zugrundeliegenden Ursachen, einschließlich gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ethnischer Spannungen, und ist der Ansicht, dass vage und allzu einfache Erklärungen, die sich ausschließlich auf die Religion beziehen, vermieden werden müssen, da sie nicht die Grundlage für eine langfristige und dauerhafte Lösung der Probleme dieser Region schaffen können;

10.

fordert die Bundesregierung von Nigeria auf, ihre Bevölkerung zu schützen und die der Gewalt zugrundeliegenden Ursachen anzugehen, indem sie allen Bürgern gleiche Rechte gewährleistet und sich mit dem Problem des Zugangs zu fruchtbarem Ackerland sowie mit Arbeitslosigkeit und Armut auseinandersetzt;

11.

fordert die Bundesregierung auf, Korruption, Armut und Ungleichheit zu bekämpfen und soziale, politische und wirtschaftliche Reformen in Angriff zu nehmen, damit ein demokratischer, stabiler, sicherer und freier Staat geschaffen wird, in dem die Menschenrechte geachtet werden;

12.

fordert die Behörden auf, sich um die wirklichen Anliegen der Menschen zu kümmern, die im Norden des Landes in Gegenden leben, die wesentlich ärmer sind als einige der wohlhabenderen Staaten im Süden Nigerias, und der Verbesserung ihrer schwierigen Lebensbedingungen Vorrang einzuräumen, ohne dabei südlich gelegene Staaten mit ähnlichen Problemen zu übersehen;

13.

fordert die nigerianischen Behörden und die im nigerianischen Ölsektor tätigen ausländischen Firmen auf, durch verbesserte Transparenz und verstärkte Rechenschaftspflicht im Grundstoffsektor zu einer Verbesserung der Regierungsführung beizutragen, und fordert die Firmen auf, im Einklang mit den Forderungen der Initiative für die Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) ihre Zahlungen an die nigerianische Regierung zu veröffentlichen;

14.

hebt hervor, dass die nigerianischen Behörden und die multinationalen Ölgesellschaften ihr Möglichstes tun müssen, um der fortschreitenden Verschmutzung ein Ende zu setzen und die Empfehlungen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen umzusetzen, damit die durch das Öl entstandenen Umweltschäden beseitigt werden können;

15.

fordert die nigerianischen Behörden entschieden auf, sicherzustellen, dass das als Entwurf vorliegende Gesetz über Gewalt gegen Personen verabschiedet wird, und hofft, dass es dazu beitragen wird, die hohe Zahl sexueller und anderer Gewalttaten gegen Frauen zu verringern;

16.

fordert, die derzeit geltenden Rechtvorschriften abzuschaffen, aufgrund derer Homosexualität eine Straftat darstellt und in einigen Fällen mit Steinigung geahndet werden kann; fordert das nigerianische Parlament auf, den Gesetzentwurf zum Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe zurückzuweisen, da sowohl nigerianische als auch ausländische lesbische, schwule, bisexuelle und transsexuelle Personen (LGBT) durch ein derartiges Gesetz einem hohen Risiko von Gewalt und Inhaftierung ausgesetzt würden;

17.

fordert die Regierung auf, den Gewerkschaftsführer Osmond Ogwu und das Gewerkschaftsmitglied Raphael Elobuike aufgrund der fehlenden Beweise der Staatsanwaltschaft aus der Haft zu entlassen;

18.

erklärt erneut seine Besorgnis über die vollständige und tatsächliche Wahrung des Rechts auf Religionsfreiheit für alle religiösen Minderheiten in vielen Drittländern; betont in diesem Zusammenhang, dass die Glaubensfreiheit lediglich ein Aspekt des Rechts auf Religionsfreiheit ist, da letztere die Freiheit beinhaltet, seine Religion zu wechseln und sie auch in der Lehre, in der Praxis und in den Bräuchen auf individueller, gemeinschaftlicher, privater, öffentlicher und institutioneller Ebene zum Ausdruck zu bringen; hebt in diesem Kontext hervor, dass das öffentliche Element einen Kernpunkt der Religionsfreiheit darstellt und dass das Recht von Christen und Angehörigen anderer Religionen auf Religionsfreiheit in schwerwiegender Weise eingeschränkt wird, wenn sie davon abgehalten werden, ihren Glauben öffentlich zum Ausdruck zu bringen, indem ihre Religion auf eine Privatangelegenheit reduziert wird;

19.

betont, dass es in vielen Teilen der Welt immer noch Hindernisse gibt, die die freie Glaubens- und Religionsausübung behindern, und fordert die Hohe Vertreterin Catherine Ashton und die Kommission auf, solchen Fragen im Rahmen ihrer einschlägigen Menschenrechtsinitiativen besonderes Gewicht beizumessen;

20.

fordert die für den Europäischen Auswärtigen Dienst verantwortliche Hohe Vertreterin auf, in Bezug auf Nigeria Maßnahmen zu ergreifen, bei denen die diplomatische Tätigkeit mit einer langfristigen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit verbunden wird, damit Frieden, Sicherheit, eine gute Regierungsführung und die Achtung der Menschenrechte erreicht werden;

21.

fordert die EU nachdrücklich auf, ihren politischen Dialog mit Nigeria gemäß Artikel 8 des geänderten Cotonou-Abkommens fortzusetzen und sich in diesem Zusammenhang der Probleme in Bezug auf die allgemeinen Menschenrechte, wie etwa die Gewissens-, Gedanken- und Religions- bzw. Glaubensfreiheit sowie das Verbot von jedweder Diskriminierung, die in universalen, regionalen und nationalen Instrumenten im Bereich der Menschenrechte verankert sind, anzunehmen;

22.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Bundesregierung von Nigeria, den Organen der Afrikanischen Union und der ECOWAS, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Generalversammlung der Vereinten Nationen, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU sowie dem Panafrikanischen Parlament (PAP) zu übermitteln.


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