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Document 52012DC0793
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL AND THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE on Customs Risk Management and Security of the Supply Chain
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS über das Zollrisikomanagement und die Sicherheit der Lieferkette
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS über das Zollrisikomanagement und die Sicherheit der Lieferkette
/* COM/2012/0793 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS über das Zollrisikomanagement und die Sicherheit der Lieferkette /* COM/2012/0793 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung........................................................................................................................ 3 2........... EU‑Zollrisikomanagement und Sicherheit der Lieferkette................................................. 3 2.1........ Rolle der Zollbehörden für die Sicherheit......................................................................... 3 2.2........ Der EU‑Zollrisikorahmen................................................................................................ 4 2.3........ Das Zollrisikomanagementverfahren................................................................................ 4 2.4........ Schwächen des derzeitigen Ansatzes............................................................................... 5 2.4.1..... Datenqualität und Rolle der
Wirtschaftsbeteiligten............................................................ 5 2.4.2..... Sichere Lieferketten und
Wirtschaftsbeteiligte.................................................................. 6 2.4.3..... Operative Methodik....................................................................................................... 6 3........... Risikomanagement der Lieferkette — umfassend betrachtet............................................. 8 3.1........ Größenordnung der Herausforderung: Handelswachstum und Komplexität der
Lieferkette 8 3.2........ Vielfältige Risiken und Verknüpfung der Zollbehörden mit anderen
Behörden................... 9 3.3........ Die Herausforderung für das Zollrisikomanagement: ein mehrschichtiger
Ansatz................ 9 4........... EU‑Zollrisikomanagement: Zukunftsperspektiven........................................................... 12 4.1........ Gewährleistung der Qualität, der Verfügbarkeit und der Zusammenführung
von Handelsdaten 12 4.1.1..... Qualität der Daten („wer befördert
was zu wem“).......................................................... 12 4.1.2..... Verfügbarkeit von Daten in allen
zuständigen Zollbehörden............................................ 12 4.2........ Einbindung der Wirtschaftsbeteiligten............................................................................. 13 4.2.1..... Das Programm der EU für zugelassene
Wirtschaftsbeteiligte (AEO)............................... 13 4.2.2..... Zusammenarbeit mit dem rechtmäßigen
Handel zur Aufdeckung von illegalem Handel..... 13 4.3........ Beseitigung von Unterschieden bei den Risikomanagementkapazitäten............................ 13 4.3.1..... Ebene der Mitgliedstaaten............................................................................................. 13 4.3.2..... EU‑Ebene.................................................................................................................... 13 4.4........ Koordinierung mit anderen Behörden und Agenturen..................................................... 14 4.5........ Internationale Zusammenarbeit...................................................................................... 15 5........... Fazit............................................................................................................................. 15 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS über das
Zollrisikomanagement und die Sicherheit der Lieferkette 1. Einleitung Die EU hängt hinsichtlich ihrer
wirtschaftlichen Entwicklung in hohem Maße vom internationalen Handel ab und ist
mit diesem Handel verbundenen Sicherheitsrisiken ausgesetzt. Illegaler internationaler
Handel untergräbt auch das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen in der EU. Ein
wirksames Risikomanagement der Warenbewegungen in der internationalen
Lieferkette ist für Sicherheit und Schutz von entscheidender Bedeutung und
unumgänglich, wenn der rechtmäßige Handel erleichtert und die finanziellen und wirtschaftlichen
Interessen der EU und ihrer Mitgliedstaaten geschützt werden sollen. Seit den Ereignissen vom 11. September 2001
und anderen Terroranschlägen in Europa und in der Welt räumen die europäischen
Zollbehörden der Sicherheit höchste Priorität ein. Die Sicherheit der EU, der
Mitgliedstaaten und der Bürgerinnen und Bürger hängt von jeder einzelnen Wareneingangsstelle
in der EU ab. Wenn es den Zollbehörden nicht gelingt, die Risiken an den
Außengrenzen der EU in den Griff zu bekommen, wären die Zollunion und der
EU-Binnenmarkt zum Scheitern verurteilt. Die Zollpolitik fällt in die Zuständigkeit der
EU: Die Mitgliedstaaten verfolgen einen gemeinsamen Ansatz. Die EU überwacht den
internationalen Handel und sorgt für Mindeststandards beim Zollrisikomanagement
und bei den Zollkontrollen. Wie viele andere Rechtsordnungen und entsprechend internationalen
Standards hat die EU einen gemeinsamen Politikrahmen, der dazu dient, Risiken
auszuschalten und den rechtmäßigen Handel zu fördern. Abgesehen von der Umsetzung
relevanter Rechtsvorschriften sind die Zollverwaltungen EU-weit dazu übergegangen,
die Kontrollverfahren, ‑techniken und ‑ressourcen zu überprüfen. Der Zwischenfall im Oktober 2010 (mit
Luftfracht aus dem Jemen) zeigte Mängel bei den Sicherheitsstandards und den Sicherheitsverfahren
für den Luftfrachtverkehr sowohl in der EU als auch weltweit auf. Bei der
darauf folgenden Debatte wurde die Notwendigkeit hervorgehoben, die
Sicherheitsverfahren und –anforderungen in Bezug auf alle Transportarten im
weiteren Sinne zu überarbeiten. Grundlegende Herausforderungen müssen bewältigt
werden, und dies ist nicht allein auf der Ebene der Mitgliedstaaten möglich,
sondern erfordert Maßnahmen der EU, um die auf nationaler Ebene geleisteten
Anstrengungen zu ergänzen und zu unterstützen. Der Zweck dieser Mitteilung besteht darin, - die Umsetzung des
Zollrisikomanagementverfahrens zu überprüfen; - einen strategischen Ansatz für die kommenden
Jahre vorzuschlagen; - Maßnahmen mit Schwerpunkt auf einem
wirksamen Einsatz der Ressourcen zu empfehlen. 2. EU‑Zollrisikomanagement und Sicherheit der Lieferkette 2.1. Rolle der Zollbehörden für die Sicherheit Die Rolle der Zollbehörden in der Lieferkette – von
der Vereinnahmung von Zöllen bis zum Hüten des Binnenmarktes und anderer
Politikbereiche wie Volksgesundheit, Verbraucherschutz, Umwelt und
Landwirtschaft ‑ hat sich im Laufe der Zeit gewandelt und wurde nach
den Terroranschlägen vom 11. September 2001 so erweitert, dass den
Zollbehörden heute hinsichtlich der Sicherheit der Lieferkette wichtige
Aufgaben zukommen. So heißt es in der Aufgabenbeschreibung der EU‑Zollbehörden[1]: „Die Zollbehörden sind in erster Linie
dafür zuständig, den internationalen Handel der Gemeinschaft zu überwachen und
dadurch zu einem fairen und liberalisierten Handel, zur Umsetzung der externen
Aspekte des Binnenmarkts, der gemeinsamen Handelspolitik und der anderen
Politiken der Gemeinschaft in handelsrelevanten Bereichen sowie zur Sicherheit
der Lieferkette insgesamt beizutragen.“[2] Die über die vergangenen zehn Jahre hinweg
wachsenden Aufgaben der EU-Zollbehörden im Bereich der Sicherheit entsprechen
den weltweiten Entwicklungen und internationalen Standards, insbesondere den
Normen der Weltzollorganisation (WZO) zur Sicherung und Erleichterung des
Welthandels (SAFE). 2.2. Der EU‑Zollrisikorahmen Mit der Änderung des EU-Zollkodex aus dem
Jahre 2005[3] wurde die Rechtsgrundlage
für die Entwicklung eines gemeinsamen Rahmens für das Risikomanagement der
Lieferkette geschaffen. Diese Änderung und nachfolgende Durchführungsvorschriften
leiteten weitreichende Änderungen ein, die sich sowohl auf den Zoll als auch auf
den Handel ausgewirkt haben. Dieser gemeinsame
Rahmen umfasst die Ermittlung und die Kontrolle risikoreicher Warenbewegungen aufgrund
gemeinsamer Risikokriterien, den Beitrag von zugelassenen
Wirtschaftsbeteiligten (AEO) in einer Zoll-Handels-Partnerschaft zur Sicherung
und Erleichterung des rechtmäßigen Handels und die Sicherheitsrisikoanalyse vor
der Ankunft/dem Abgang der Waren anhand der Angaben über die Ladung, die die
Wirtschaftsbeteiligten vor der Ankunft der Waren in bzw. vor dem Abgang der
Waren aus der EU elektronisch übermitteln. In der Praxis wird der Rahmen durch das
Computergesteuerte Risikomanagementsystem für den Zoll (CRMS) unterstützt, das eine
weitreichende Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und einen
systematischen Austausch von risikorelevanten Informationen ermöglicht. Zugriff
haben die Risikoanalysezentren der Mitgliedstaaten, alle Kontrollstellen an den
EU‑Außengrenzen sowie die Kommission. Diese rechtliche Änderung erforderte wegen
ihrer Tragweite und ihrer Wirkung eine Vorbereitung von mehreren Jahren, wobei
und die umfassende Durchführung aller Maßnahmen für 2011 geplant war. 2.3. Das Zollrisikomanagementverfahren Das beim Ein- und Ausgang von Waren in die
bzw. aus der EU entstehende Risiko wird anhand von Informationen über die
Ladung analysiert, die in einer einzigen Anmeldung[4] von den
Wirtschaftsbeteiligten vor der Ankunft oder vor dem Abgang der Waren
elektronisch übermittelt werden. Bei Ausfuhren (Ausfuhrkontrollsystem) erfolgt
die Risikoanalyse in der Ausfuhrzollstelle. Bei Einfuhren (Einfuhrkontrollsystem)
wird sie unabhängig von der Bestimmung am ersten Ort des Eingangs der Waren in
das Gebiet der EU durchgeführt. Die Risiken werden mittels einer
elektronischen Anwendung für gemeinsame Risikokriterien und Standards für die
Analyse des Sicherheitsrisikos bewertet. Die elektronisch vorliegenden
Ergebnisse werden anschließend von Zollrisikoanalysten unter Nutzung
zahlreicher Informationsquellen, einschließlich Informationen aus anderen
Mitgliedstaaten, bewertet. Die Zollbehörden am ersten Ort des Eingangs
entscheiden je nach Höhe des Risikos, ob Prüfungen erforderlich sind, und wenn ja,
ob sie an der Grenze oder am Entladeort durchzuführen sind. Ist die
Risikoanalyse positiv (Prüfungen sind erforderlich), werden die Ergebnisse den
Zollbehörden in den Entlademitgliedstaaten zugeleitet. 2.4. Schwächen des derzeitigen Ansatzes Nach einer ersten Bewertung der Umsetzung der
neuen Rechtsvorschriften zusammen mit den Zollbehörden der Mitgliedstaaten gab
die Kommission eine eingehendere Studie über die Möglichkeiten in Auftrag, wie
sich die Ermittlung von Risiken und deren Analyse auf EU-Ebene verbessern
lassen[5]. Die Studie kam zu dem Schluss, dass bei einigen Punkten unmittelbarer
Handlungsbedarf besteht, beispielsweise bei der Datenqualität, den
Lieferkettenmodellen und bestimmten Aspekten der angewandten Methodik. 2.4.1. Datenqualität
und Rolle der Wirtschaftsbeteiligten Das Risikomanagement soll in erster Linie
sicherstellen, dass alle Rechtsvorschriften ordnungsgemäß angewendet und
ungerechtfertigte Kontrollen vermieden werden und dass sich die Kontrollen auf
die risikoanfälligsten Bereiche konzentrieren. Den Wirtschaftsbeteiligten kommt
beim Risikomanagement eine entscheidende Rolle zu, und zwar wegen der ihnen
vorliegenden Informationen und der Maßnahmen, die sie zur Sicherung ihrer
Lieferkette treffen. Für eine wirksame Nutzung der Risikomanagementmethoden
ist es erforderlich zu wissen „wer was befördert, wer der Empfänger ist und woher
die Waren stammen“. Angaben über die tatsächlich an der Transaktion und der
Warenbewegung beteiligten Personen (Käufer und Verkäufer oder Eigentümer) und
die genaue Art der jeweiligen Waren sind ebenso wichtig wie Informationen
über die Weiterleitung der Waren in der Lieferkette. Dieser Ansatz basiert auf Vorabinformationen
über das Frachtgut, die die Wirtschaftsbeteiligten für Waren, die in das
Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet der Europäischen Union verbracht werden,
elektronisch übermitteln. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Daten
so früh wie möglich vorliegen und sowohl sachdienlich als auch von hoher
Qualität sind. Umgekehrt führen gravierende Mängel im Zusammenhang mit den
Standards oder der Sachdienlichkeit der Daten später dazu, dass die elektronische
Risikoermittlung und ‑bewertung beeinträchtigt werden. Sachdienliche, hochwertige Daten sind für ein
auf elektronischen Daten basierendes Risikomanagement von grundlegender
Bedeutung; aus der Studie geht jedoch hervor, dass der derzeitige Input den
Mindestanforderungen nicht genügt. Überdies wurde eine systemrelevante Lücke
bei der Bereitstellung von Informationen über die an der Transaktion
Beteiligten festgestellt, und einige andere übermittelte Angaben sind von
geringer Qualität. In vielen Fällen sind die in der summarischen
Eingangsanmeldung aufgeführten Informationen nicht präzise genug, um eine
wirksame Risikoanalyse durchzuführen. Außerdem sollten die Behörden für die
Risikoanalyse mehr wertvolle Daten auswerten, die den Wirtschaftsbeteiligten vorliegen. 2.4.2. Sichere
Lieferketten und Wirtschaftsbeteiligte Sicherheit und
Schutz der Integrität der Lieferkette sind für die Bürgerinnen und Bürger, die
Geschäftswelt und den Staat von gemeinsamem Interesse. Dafür ist eine
größtmögliche Partnerschaft zwischen Zoll und Wirtschaft erforderlich. Durch die
Feststellung rechtmäßiger und risikoarmer Handelsgeschäfte können sich die
Zollbehörden auf höhere Risiken konzentrieren und die Weiterleitung rechtmäßiger
Warenbewegungen in der Lieferkette beschleunigen. In der EU hat
sich nunmehr ein solides Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO)
etabliert (mit mehr als 11 000 verwendeten Zertifikaten im
Juli 2012), das von einigen wichtigen Handelspartnern förmlich anerkannt wurde.
Das Programm wird auf EU-Ebene genau überwacht. Zugelassene
Wirtschaftsbeteiligte treffen spezifische Maßnahmen zur Sicherung ihrer
Lieferkette und werden von den Zollbehörden förmlich anerkannt. Diese Maßnahmen
betreffen Investitionen in Systeme der physischen Sicherheit und interne
Kontrollsysteme, die Zahlungsfähigkeit, die Risikobewertung des Geschäfts und die
Zuverlässigkeit der Geschäftspartner. Die Maßnahmen sollten in der EU von anderen
Behörden als den Zollbehörden und von Aufsichtsbehörden, die mit der Risikobewertung
der Lieferkette und der Risikominderung befasst sind, anerkannt werden. Vergleichbare
Initiativen in anderen Politikbereichen sind zur Zeit jedoch nicht an das AEO‑Programm
gekoppelt. Das kann zur Folge haben, dass ein Wirtschaftsbeteiligter von zwei
unterschiedlichen Behörden in Bezug auf dasselbe Kriterium zweimal überprüft
wird. Es bedarf einer
stärkeren Abstimmung, um die förmliche Anerkennung des AEO‑Programms für
die Zwecke des Risikomanagements bereichsübergreifend auszudehnen und
sicherzustellen, dass die Vorteile, die regelkonformen Unternehmen erwachsen,
maximiert werden. Ein Beispiel dafür ist die Abstimmung des AEO-Programms auf
das Programm für sichere Wirtschaftsbeteiligte in der Luftsicherheit. 2.4.3. Operative
Methodik Die praktische Umsetzung des gemeinsamen EU‑Risikomanagementrahmens
geht mit großen Herausforderungen einher. Deutliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten
hinsichtlich des Umfangs der Risikoanalyse und hinsichtlich der damit
verbundenen Abhilfemaßnahmen haben reale und unerwünschte Folgen. Die Umsetzung ist aus den folgenden Gründen
uneinheitlich und ineffizienter als erwartet: ·
Kapazitätsbedingte Unterschiede Bisher wurde für den Bereich Sicherheit und
Schutz noch kein gemeinsamer Mindeststandard für automatisierte Risikoanalysen
erreicht, was auf die Unterschiede bei der Entwicklung, der Kapazität und der technischen
Leistungsfähigkeit der nationalen elektronischen Risikoanalysesysteme zurückzuführen
ist. Das bedeutet, dass die gemeinsamen
Risikokriterien nicht in allen Mitgliedstaaten umfassend angewendet werden und
ihre Wirksamkeit auf EU-Ebene somit nicht ordnungsgemäß überwacht und bewertet
werden kann. Auch die Tatsache, dass es in einigen Mitgliedstaaten keine
Kapazität und Unterstützung gibt, die 24 Stunden am Tag und 7 Tage in
der Woche (24/7) verfügbar sind, bildet ein Hindernis für gemeinsame
EU-Standards. Dadurch sind die Möglichkeiten der EU, sich an
gemeinsame Risiken anzupassen bzw. darauf zu reagieren, begrenzt und werden
Innovationen im Risikomanagement behindert. ·
Unterschiedliche Arbeitsbelastung Da das Volumen der Handelsgeschäfte, die einer
Risikobewertung zu unterziehen sind, je nach Mitgliedstaat unterschiedlich ist,
ist auch die Arbeitsbelastung unterschiedlich. Diese Unterschiede sind in
erster Linie auf die geographische Lage und die Art der Logistikkette
zurückzuführen. Außerdem können auch die Gefahren je nach Zeit und Ort
variieren. Eine Analyse der Daten des
Einfuhrkontrollsystems und der in den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden
Risikobewertungsressourcen zeigt, dass die Arbeitsbelastung der für die
Risikoanalyse und die zielgerichteten Kontrollen zuständigen Zollbediensteten stark
schwankt. In einigen Fällen liegt die Arbeitsbelastung zwischen neun Mal (bei
der Luftfracht) und bis zu 50 Mal über dem EU-Durchschnitt (beim Seeverkehr). ·
Operative Zusammenarbeit und Informationsaustausch Da die Vorabinformationen über Frachtgut an
die erste Eingangsstelle in der EU gehen, ist die Bewertung des Risikos „wer
was befördert, wer der Empfänger ist und woher die Waren stammen“ um so
komplizierter, weil die in die EU verbrachten Waren, die für einen anderen als
den ersten Eingangsmitgliedstaat bestimmt sind oder die sich im
Durchfuhrverfahren befinden, anteilig sehr hoch sind[6]. Bei Sendungen, die an den ersten
Eingangsstellen ankommen, handelt es sich häufig um Waren, die für andere
Mitgliedstaaten bestimmt sind oder die die EU auf ihrem Weg zu ihrer
endgültigen Bestimmung in Drittländern durchqueren. Das bedeutet, dass die auf nationaler und
lokaler Ebene im Bestimmungsmitgliedstaat verfügbaren Kenntnisse und
Informationen für eine wirksame Risikokontrolle und Risikominderung an den
ersten Eingangsstellen von entscheidender Bedeutung sind. Außerdem sind
Informationen über Beteiligte und ihre Merkmale, einschließlich Schwachstellen
bei Teilen der Lieferkette außerhalb der EU, für die Risikoanalyse entlang den Außengrenzen
von gemeinsamer Relevanz und Bedeutung. Ein systematischer Echtzeit-Austausch oder die
Bündelung von Informationen sowie von Wissen und Sachkenntnissen ist
unumgänglich, wenn sichergestellt werden soll, dass gemeinsame äquivalente Mindeststandards
gelten und wichtige Informationen, die risikorelevante Folgen für die
Lieferkette haben, denen zur Verfügung stehen, die sie benötigen. Umgekehrt
höhlen maßgebliche Mängel beim Informationsaustausch die Wirksamkeit des
Risikomanagements an den verschiedenen Eingangsstellen und für die EU insgesamt
aus. Die verfügbaren Angaben über den Informationsaustausch
in einem Zeitraum von zwölf Monaten deuten darauf hin, dass die im Rahmen der heutigen
operativen Methoden und Strukturen bereitgestellten risikorelevanten
Informationen nicht ausreichen[7].
Da der Informationsaustausch zwischen den ersten Eingangszollstellen und
anderen relevanten Mitgliedstaaten nicht ordnungsgemäß funktioniert, werden für
die Risikobewertung auf EU-Ebene wichtige Informationen übersehen. Nach dem Zwischenfall mit verdächtigen
Sendungen aus dem Jemen ging der Bericht der hochrangigen Arbeitsgruppe über
die Erhöhung der Sicherheit von Luftfracht auch auf die Koordinierung und den
Informationsaustausch in der EU ein: „Eine angemessene Reaktion auf die
Terrorbedrohungen muss eine straffere Koordinierung und Zusammenarbeit auf EU-Ebene
zwischen dem Verkehrs- und dem JI-Bereich und verschiedenen Regierungsstellen
sowie einen raschen Austausch von Informationen zwischen den Behörden der
Mitgliedstaaten der EU beinhalten. Dieses Prinzip geht über die spezifische
Bedrohung hinaus, die der Anlass für diesen Bericht ist, und ist Teil einer
breiter angelegten Reflexion darüber, wie die EU in der Lage sein sollte, auf
Vorfälle zu reagieren, die sich auch in anderen Bereichen ereignen könnten.“ Der Informationsaustausch zwischen Zollbehörden
und anderen Behörden ist auf nationaler Ebene jedoch sehr unterschiedlich und
auf EU-Ebene bisweilen überhaupt nicht vorhanden (z. B. beim
Reaktorunglück in Fukushima). Die derzeitige Situation ist unbefriedigend und
erfordert Abhilfemaßnahmen[8]. 3. Risikomanagement der Lieferkette — umfassend betrachtet Risikomanagement ist ein kontinuierlicher
Prozess, der aus der Identifizierung von Gefahren und Risiken, deren Bewertung
und Analyse sowie der Ausarbeitung geeigneter Abhilfemaßnahmen besteht. Dieser
Prozess ist mit zeitlichen Zwängen verbunden und dadurch gekennzeichnet, dass
Kenntnisse der Logistik und der Lieferketten vorhanden sowie das Management und
die Integration vielfältiger Informationen und Informationsflüsse gegeben sein
müssen. Die Qualität und die Zuverlässigkeit der Informationen müssen bewertet
werden; dazu gehört auch eine Einschätzung des Risikos, dass Daten durch
Fehlinformationen, Manipulationen oder Fälschungen unbrauchbar sind. Die Wirksamkeit
des Risikomanagements ist von seiner Flexibilität, Anpassungsfähigkeit und
Reaktionsfähigkeit bedingt, und zwar nicht nur gegenüber möglichen folgenreichen
Ereignissen, sondern auch gegenüber weniger berechenbaren Auswirkungen. Von
zentraler Bedeutung ist auch der Umgang mit den Folgen und Nachwirkungen eingetretener
Risiken. 3.1. Größenordnung der Herausforderung: Handelswachstum und Komplexität der
Lieferkette Die Größenordnung der Herausforderung lässt
sich am Volumen und am Ausmaß des Warenverkehrs sowie am Profil der modernen
Logistik bemessen. Dabei geht es um ein Gleichgewicht zwischen den Zwängen der
Kontrollumgebung sowohl hinsichtlich der Ressourcenkompetenzen als auch der
Notwendigkeit, eine ungerechtfertigte Unterbrechung der rechtmäßigen
Lieferkette zu vermeiden. Zwischen 2004 und 2010 stieg der Außenhandel
der EU trotz der Finanzkrise wertmäßig um beinahe 50 %[9]. Die EU liegt im Zentrum der
globalen Handels‑ und Lieferkettenlogistik. Sie ist der wichtigste
Handelspartner für die Vereinigten Staaten, China und Russland. Mehr als 90 %
des Welthandels (8,4 Mrd. Tonnen Waren) wird jährlich auf dem Seeweg über
mehr als 25 800 globale Handelsstrecken abgewickelt. Über 20 % dieser
Waren wird in Europa entladen. Es gibt weltweit 25 400 Luftverkehrsknotenpunkte
für Fracht und Passagiere, von denen ein beachtlicher Anteil mit mehr als
250 internationalen Flughäfen in der EU verbunden ist. Die zahlreichen
Parteien, die an der Verwaltung dieser Handelswege beteiligt sind, tragen zur
Komplexität der Logistikkette bei. Die östliche Landgrenze ist 9 890 km
lang und zählt 133 Eingangsstellen für Straßen- und Schienenfahrzeuge. An
der gesamten EU-Außengrenze liegen mehr als 1 000 Eingangszollstellen. Im Jahr 2011 bearbeiteten die EU‑Zollstellen
36 Mio. Vorabanmeldungen (summarische Eingangsanmeldungen), 140 Mio. Einfuhranmeldungen,
96 Mio. Ausfuhranmeldungen und 9 Mio. Versandanmeldungen. Das
bedeutet, dass in den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten durchschnittlich 8,9 Anmeldungen
pro Sekunde bearbeitet werden. Auch wenn der größte Teil des Handelsverkehrs
rechtmäßig ist, wird der illegale Handel in einer neueren Studie des Weltwirtschaftsforums
mit 7 % bis 10 % der Weltwirtschaft veranschlagt[10]. 3.2. Vielfältige Risiken und Verknüpfung der Zollbehörden mit anderen
Behörden Auch den Maßnahmen und der Rolle der Agenturen
und Behörden, die keine Zollbehörden sind, kommt wesentliche Bedeutung zu. Die
Notwendigkeit, die von den verschiedenen Behörden getroffenen Maßnahmen unter
Berücksichtigung ihrer jeweiligen Befugnisse aufeinander abzustimmen und ihre
Komplementarität sicherzustellen, ist ein konstantes und entscheidendes Merkmal
für das Management der Sicherheit der Lieferkette. So sind beispielsweise Maßnahmen
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Risikobewertung von Warenbewegungen
eindeutig relevant; am offensichtlichsten wird dies im Luftfrachtverkehr, einer
Verkehrsart, bei der heute von einem hohen Terrorrisiko ausgegangen wird. Desgleichen
sind Sicherheitsmaßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter bedeutende
Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt. Allgemeiner ausgedrückt: Treffen die
Zollbehörden zusammen mit oder im Namen von anderen Behörden Maßnahmen, so sind
eine systematische Kommunikation und ein Austausch risikorelevanter
Informationen notwendig[11]. In Angelegenheiten, die eine ernsthafte Gefahr für die
Volksgesundheit und die Umwelt oder für den Schutz und die Sicherheit der
Bürgerinnen und Bürger darstellen, ist eine solche Kommunikation von
entscheidender Bedeutung, um ein rechtzeitiges Eingreifen der zuständigen
Behörde mit Blick auf eine Minderung und Kontrolle des Risikos sicherzustellen.
Dies ist besonders wichtig, wenn versucht werden dürfte, Waren bei ihrem
Eingang in die EU zu verstecken oder falsch anzumelden. Es sollte daher
sichergestellt werden, dass in den verschiedenen Agenturen auf nationaler Ebene
und auf EU-Ebene vorhandene Schlüsselinformationen in die Risikobewertung einfließen,
damit deren Wirksamkeit verbessert werden kann. 3.3. Die Herausforderung für das Zollrisikomanagement: ein mehrschichtiger
Ansatz Der derzeitige Rahmen für das Risikomanagement
reicht nicht aus, die Schutz- und Sicherheitsrisiken an den Außengrenzen
anzugehen. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um die bestehenden Lücken zu
füllen, und es wird ein neuer Ansatz für das EU-Risikomanagement benötigt. Die Bewertung der Art des Risikos und dessen
wahrscheinliche Auswirkungen, falls das Risiko eintritt, sollte der
Entscheidung zugrunde liegen, ob Maßnahmen getroffen werden sollten oder nicht;
wenn ja, sollten Ort, Art und Zeitplanung der durchzuführenden Prüfungen oder
Abhilfemaßnahmen festgelegt werden. Unterschiedliche Risiken erfordern
unterschiedliche Antworten: Es wird davon ausgegangen, dass Handelsgeschäfte
zwischen leicht zu ermittelnden sicheren Wirtschaftsteilnehmern ein geringeres
Risiko beinhalten als andere; bestimmte Warenbewegungen lassen sich ohne
weiteres als risikoreich einstufen. Aus diesem Grund ist die EU nicht für 100 %iges
Scanning oder 100 %ige Kontrolle, sondern vertritt die Ansicht, dass die
Kontrollmaßnahmen entsprechend der Risikobewertung durchgeführt werden sollten. Durch den Jemen-Zwischenfall traten mehrere
Schlüsselpunkte klar zutage, denen bei der Ausarbeitung einer EU-Zollpolitik
für die Sicherheit der Lieferkette Rechnung zu tragen ist. Dazu gehören
zeitrelevante Risikominderungsmaßnahmen, die gleichzeitige Beteiligung mehrerer
Mitgliedstaaten an einem einzigen Vorgang und ihre Interdependenz, der
agenturenübergreifende und internationale Aspekt des Themas und das wesentliche
Interesse der Industrie und der Beteiligten an dem System für den
internationalen Handel und die Lieferkette. Diese miteinander verknüpften
Elemente unterstreichen die Notwendigkeit eines proaktiven, interkonnektiven
Ansatzes für das Risikomanagement, an dem zahlreiche Akteure beteiligt sind. Die Antwort auf das Risiko einer in Luftfracht
versteckten Sprengvorrichtung erfordert Maßnahmen vor der Verladung in einem
Drittland, während andere Risiken, einschließlich solcher mit
sicherheitsrelevanten und finanziellen Auswirkungen wie etwa illegaler Handel
zur Finanzierung krimineller oder terroristischer Aktivitäten, Gegenstand von
Kontrollen in einem weiteren Stadium der Lieferkette sein können. Des Weiteren
gibt es auch Risiken, die effizienter und störungsfreier in den Räumlichkeiten
der Wirtschaftsbeteiligten kontrolliert werden können. Viele finanz- und
handelspolitischen Risiken können nach wie vor wirksamer bei der
Zollabfertigung und im Zuge nachträglicher Kontrollen geprüft werden, wenn genauere
Angaben und Unterlagen vorliegen. Eine wirksame Risikoanalyse ist von grundlegender
Bedeutung, wenn solche Kontrollen gezielt durchgeführt werden sollen. Eine frühzeitige Risikobewertung ist der
Schlüssel zur Feststellung der Art und der Höhe des Risikos und aller möglichen
Antworten. Eine Bewertung der Risiken noch vor Ankunft der Waren (und sogar vor
deren Verladung) ermöglicht es den Zollbehörden und anderen
Durchsetzungsbehörden, eine vielschichtige Antwort auf die Risiken
auszuarbeiten und zu entscheiden, an welchem Punkt der Logistikkette am besten angesetzt
werden kann, ohne dass die Sicherheit der EU-Mitgliedstaaten und der
Bürgerinnen und Bürger in Gefahr gebracht wird. Ein optimales Risikomanagement
sieht wie folgt aus: Schaubild 2: Bestmögliches Risikomanagementverfahren: Bewertung im Vorfeld — Eingreifen
wenn erforderlich Dieses proaktive
Risikomanagement erfordert eine Rund‑um‑die‑Uhr‑Überwachung der Lieferkette in Echtzeit an 365 Tagen im Jahr. Dabei
ist es notwendig, dass alle Akteure, die ein gemeinsames Interesse am Schutz
der Integrität der Lieferkette haben, beteiligt sind und ein Verfahrensrahmen
vorhanden ist. Legitime Geschäftsinteressen müssen für die Risikoanalyse
sachdienliche Informationen über die Lieferkette zur Verfügung stellen. Es
könnte eine Struktur in Betracht gezogen werden, die die in der EU
erforderliche agenturübergreifende Koordinierung und den Informationsaustausch ermöglicht.
Auch die Möglichkeiten für eine Berücksichtigung von Informationen aus
Drittländern müssen erwogen werden. Ein solcher Ansatz unterstreicht die Notwendigkeit
einer viel größeren Konvergenz bei der Nutzung von Informationen, Datenquellen,
Instrumenten und Methoden, die die Zollbehörden einsetzen, um Risiken zu
ermitteln und gewerbliche Sendungen in der Lieferkette zu analysieren. Eine
Unterscheidung, beispielsweise zwischen Risikomanagement zum Schutz der
Bürgerinnen und Bürger vor Sicherheitsrisiken und einem allgemeineren
Betrugskämpfungsanliegen, einschließlich Warenschmuggel, dürfte kontraproduktiv
und ineffizient sein. Das Fehlen eines einheitlichen Ansatzes
behindert die Planung und den gezielten Einsatz der beschränkten Ressourcen und
führt zu einer EU-weiten Verletzlichkeit. 4. EU‑Zollrisikomanagement: Zukunftsperspektiven Die Wirksamkeit und die Effizienz des
Risikomanagements EU-grenzüberschreitender Sendungen sind für die Sicherheit,
die Gesundheit und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger sowie für den
Handel und die wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der EU und ihrer
Mitgliedstaaten von größter Bedeutung. Komplexe Herausforderungen erfordern
komplexe und integrierte Lösungen für die im derzeitigen Ansatz ermittelten
Schwachstellen. 4.1. Gewährleistung der Qualität, der Verfügbarkeit und der Zusammenführung
von Handelsdaten Eine wichtige
Priorität ist, dass die von den Wirtschaftsbeteiligten bereitgestellten
hochwertigen Daten in den am Risikomanagement beteiligten Behörden auf
geeigneter Ebene zur Verfügung stehen. 4.1.1. Qualität
der Daten („wer befördert was zu wem“) Im Anschluss an die Arbeiten der hochrangigen
Arbeitsgruppe über die Erhöhung der Sicherheit von Luftfracht sollten die
EU-Vorschriften und das Vorabinformationssystem für Frachtgut angenommen werden
um sicherzustellen, dass die für eine wirksame Risikoanalyse erforderlichen
Daten vorliegen. Dazu gehören Einzelheiten über die an den
Transaktionen und Warenbewegungen tatsächlich Beteiligten sowie eine
angemessene Beschreibung der Waren für die Zwecke der Identifizierung und der
elektronischen Risikoanalyse; die Einführung eines obligatorischen HS‑Codes
ist zumindest für gewerbliche Sendungen notwendig. Die Übermittlungsmodalitäten, die erforderlich
sind, um diese breitgefächerten Informationen von Verkehrsunternehmen und
anderen Beteiligten zu erhalten, müssen vordringlich festgelegt werden. Eine
gewisse Differenzierung zwischen den verschiedenen Handelsmodellen ist zu
empfehlen (z. B. Containerschifffahrt auf See; Eilluftfracht; Postverkehr).
Bei der Rechtsetzung in der EU sollte der Verwaltungsaufwand für
Wirtschaftsbeteiligte und kleine und mittlere Unternehmen berücksichtigt
werden. Außerdem gilt es der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, internationale
Standards zu entwickeln und zu fördern. 4.1.2. Verfügbarkeit
von Daten in allen zuständigen Zollbehörden Je eher eine Risikobewertung der
Warenbewegungen in einer Lieferkette vorgenommen werden kann, desto bessere
Kontrollanforderungen können je nach Art des festgestellten Risikos
ausgearbeitet und an das Logistikverfahren angepasst werden. Die Handelsdaten
müssen möglichst früh auf eine Art und Weise aufgezeichnet werden, die eine
wirksame Risikoanalyse und ein wirksames Risikomanagement erleichtert. Die Daten müssen zahlreichen Mitgliedstaaten
gleichzeitig zugänglich sein, um eine flexible Verwendung, Verwaltung und Nutzung
zu fördern. Die Änderung der Übermittlungsmodalitäten kann es ermöglichen, Daten
verschiedener Wirtschaftsbeteiligter, die in mehr als einem Mitgliedstaat zusammengetragen
wurden, zu bündeln. Es sollte geprüft werden, wie dieses Ziel kostengünstig
erreicht werden kann. 4.2. Einbindung der Wirtschaftsbeteiligten Die Sicherheit und der Schutz der Integrität
der Lieferkette liegen im gemeinsamen Interesse der Geschäftswelt und der
Behörden. 4.2.1. Das Programm
der EU für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) Die erfolgreiche Einführung des Programms für
zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO ‑ Authorised
Economic Operators) in der EU ist für die Anerkennung der
Anstrengungen dieser Akteure von entscheidender Bedeutung und sorgt für
erhebliche Vorteile. Die Anerkennung des AEO‑Status innerhalb
der EU durch andere Behörden als Zollbehörden und durch die mit der
Risikobewertung und –minderung der Lieferkette betrauten Stellen könnte für die
Wirtschaftsbeteiligten mit bedeutenden Einsparungen und Vorteilen verbunden
sein. Gleichermaßen könnte eine (vollständige oder teilweise) Anerkennung eines
vergleichbaren EU‑Status in anderen Bereichen (z. B. reglementierter
Beauftragter im Luftverkehr) durch die Zollbehörden die Wirksamkeit der risikobasierten
Auswahl verbessern. Die Ausweitung der Vorteile für AEO aus der EU
auf internationaler Ebene sowie die gegenseitige Anerkennung vergleichbarer
Programme in Drittländern sollten Priorität erhalten. 4.2.2. Zusammenarbeit
mit rechtmäßig handelnden Wirtschaftsbeteiligten zur Aufdeckung von illegalem
Handel Eine umfassende Einbeziehung der Wirtschaftsbeteiligten
eröffnet die Aussicht auf weitere wichtige Vorteile für das Risikomanagement, wenn
nämlich die Handelspartner für die Bedeutung der Qualität der zu übermittelnden
Daten sensibilisiert und die Kenntnisse im Zusammenhang mit der Lieferkette
verbessert werden, um so Sicherheitslücken und Gefahren besser identifizieren
zu können. Den Wirtschaftsbeteiligten vorliegende
wertvolle Daten sollten von den Behörden für die Risikoanalyse ausgewertet
werden. 4.3. Beseitigung von Unterschieden bei den Risikomanagementkapazitäten Es gilt nicht nur, die Kapazitätsunterschiede
bei der Informationsanalyse zu beseitigen, sondern auch dem unterschiedlichen
Informationsstand in den einzelnen Mitgliedstaaten abzuhelfen. Daher sind kombinierte
Maßnahmen auf nationaler Ebene und auf EU‑Ebene in Betracht zu ziehen. 4.3.1. Ebene
der Mitgliedstaaten Es ist notwendig, Kapazitäten aufzubauen, um
die in jedem Mitgliedstaat bestehenden Lücken zu schließen. Dazu gehört die
Anpassung nationaler elektronischer Risikoanalyseinstrumente an gemeinsame
technische Spezifikationen, um die Einführung der erforderlichen Standards
sicherzustellen. Das bedeutet auch, dass angemessene Ressourcen für ein
Risikomanagement rund um die Uhr bereitgestellt und fundierte Fachkenntnisse in
Sachen Risikoermittlung und ‑minderung (z. B. durch Schulungen) gewährleistet
werden. 4.3.2. EU‑Ebene Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten können helfen,
Lücken bei den Risikoanalysekapazitäten auf nationaler Ebene zu schließen. Für
sich genommen reichen sie jedoch nicht aus, um kollektive, EU-weite
Risikomanagementfragen zu behandeln, die mit der Fragmentierung der
Informationsflüsse aufgrund der geographischen Lage und der Art der
internationalen Logistikketten zusammenhängen. Kapazitäten und Ressourcen der Mitgliedstaaten
müssen auf EU‑Ebene besser gebündelt werden, damit die Ziele des EU‑Risikomanagements
an allen Stellen der Außengrenze wirksamer erreicht werden können. Auch wenn spezifische
lokale, regionale und nationale Merkmale des Risikomanagements anerkannt und
beachtet werden, so würden doch zusätzliche Kapazitäten auf EU‑Ebene eine
dynamische kostenwirksame Ergänzung zu nationalen Maßnahmen bedeuten. Dabei
könnte es sich beispielsweise um den Echtzeit‑Einsatz eines elektronischen
Risikoanalyseinstruments handeln, mit dem die nationalen technischen
Kapazitäten verstärkt werden, sowie um die Verbesserung der Kompetenzen beim
Umgang mit Gefahren und Risiken, die allen Mitgliedstaaten gemein sind. Ein
Instrumentarium auf EU‑Ebene würde insbesondere Folgendes ermöglichen: ·
In Krisen- oder sonstigen Situationen können für
Daten auf EU‑Ebene geeignete gemeinsame Risikokriterien oder EU‑weite
Risikoprofile direkt ‑ und nicht über 27 nationale
Systeme ‑ angewendet werden; ·
die Kapazität, gemeinsame Risiken zu ermitteln, kann
ausgebaut werden und es kann sichergestellt werden, dass die Risiken an der
Außengrenze überall gleich angegangen werden; ·
die Sichtbarkeit internationaler Lieferketten kann
erhöht werden und es kann sichergestellt werden, dass wichtige
Risikoinformationen an der Außengrenze nicht übersehen werden; ·
die Kapazität, illegale, über nationale Grenzen
hinaus agierende Handelsnetzwerke schneller zu identifizieren, kann verbessert
werden und die Gefahr einer Abzweigung und einer Umleitung von Warenströmen in
andere Häfen kann systematischer angegangen werden; ·
ein wirksameres Datenqualitätsmanagement an der
Außengrenze und eine wirksamere Risikobewertung; ·
es kann eine Plattform für den
Informationsaustausch mit anderen Behörden und mit Drittländern geschaffen
werden. Die Möglichkeiten, die sich aus dem künftigen Programm
Zoll 2020 ergeben, beispielsweise der Einsatz von Sachverständigen aus den
Mitgliedstaaten in Form von Sachverständigengruppen an einem bestimmten Ort,
sollten voll ausgeschöpft werden. Die Bündelung solcher Ressourcen auf EU-Ebene
wäre hilfreich, um die Fragmentierung der Informationsflüsse anzugehen,
Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Risikomanagementkapazitäten zwischen den
Mitgliedstaaten zu beseitigen und einen einheitlichen Standard für
elektronische Risikoanalyse und Risikomanagement zu gewährleisten. 4.4. Koordinierung mit anderen Behörden und Agenturen Eine der wichtigsten Schlussfolgerungen nach
dem Jemen-Zwischenfall besteht darin, dass es unbedingt erforderlich ist, zu
einer strukturierteren und systematischeren Zusammenarbeit und Koordinierung
zwischen den Zollbehörden und anderen Behörden zu gelangen, insbesondere in
Situationen, in denen ein Risiko besser auf EU-Ebene bewältigt werden kann. Das
heißt im Besonderen: ·
Es ist notwendig, Informationen über Risiken und
nachrichtendienstliche Erkenntnisse spezifischer Agenturen im Zusammenhang mit
einer ernsten Gefährdung durch Warenbewegungen zu rationalisieren, mit Hilfe
des Systems für Fracht-Vorabinformationen zur Verfügung zu stellen und
unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen. Die Art der Informationen und die
Verfahren für deren Übertragung in einer Weise, dass die Ergebnisse des
gemeinsamen Risikomanagements optimiert werden, hängen von der Organisationsstruktur
der betreffenden Behörde (einschließlich des Zolls) ab und müssen gemeinsam mit
diesen Behörden ermittelt und vereinbart werden. ·
Die Zollbehörden sollten bei Gefahren im
Zusammenhang mit der Sicherheit der Lieferkette auf EU‑Ebene und bei der
Risikobewertung hinzugezogen und in das Zollrisikomanagement eingebunden
werden. Der Mehrwert derartiger Vorkehrungen wäre noch
größer, wenn solche Informationen einheitlich und unverzüglich in Echtzeit auf
EU‑Ebene angewendet würden, da dadurch eine frühestmögliche Antwort auf
gemeinsame Gefahren und Risiken gewährleistet würde und die weiter oben
angeführten Schwachstellen beseitigt werden könnten. 4.5. Internationale Zusammenarbeit Ein wirksames Risikomanagement hängt von einer
starken internationalen Zusammenarbeit ab, sowohl bilateral als auch
multilateral. Eine enge Zusammenarbeit mit unseren wichtigsten Handelspartnern
sorgt für eine Erweiterung von Kenntnissen und Informationen. Außerdem trägt sie zu einer Verbreitung der Kenntnisse über
Risikomanagementmethoden und ‑techniken auf internationaler Ebene bei. Die EU sollte Initiativen zur Verbesserung des Informationsaustauschs mit den wichtigsten Handelspartnern und
Nachbarländern weiterverfolgen, die gegenseitige Anerkennung von Handelspartnerschaftsprogrammen
fördern, gemeinsame Schulungen durch den Austausch von Mitarbeiten unterstützen
und gemeinsame Standards ausarbeiten; sie sollte die laufenden Arbeiten an
einem gemeinsamen Risikomanagementrahmen mit den Partnern, die an dem EU‑Zollsicherheitsbereich
beteiligt sind, abschließen; schließlich sollte sie die internationalen
Arbeiten an Standards (z. B. im Rahmen von „SAFE“) in multilateralen
Organisationen wie WZO, ICAO, IMO und WPV unterstützen, und zwar im
Zusammenhang mit dem Risikomanagement und der Sicherheit der Lieferkette,
einschließlich Vorabinformationen über alle Sendungen, Informationsaustausch,
Handelspartnerschaftsprogramme und Detektionstechnologien. 5. Fazit Handelspartner, Mitgliedstaaten und die
Bürgerinnen und Bürger in der EU haben alle ein Interesse an einem wirksamen
Risikomanagement. Eine engere Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten ist
notwendig, um die erwünschten Standards für die Risikoanalyse zu erreichen, den
rechtmäßigen Handel zu erleichtern und den illegalen Handel besser zu bekämpfen.
Dies und ein systematischerer Austausch risikorelevanter Informationen, eine
systematischere Koordinierung zwischen den Zollbehörden, anderen Behörden oder
Agenturen und eine enge internationale Zusammenarbeit werden zu einer
Verbesserung der Sicherheit und der Integrität der Lieferkette führen. Bevor konkrete Maßnahmen zur Stärkung des
Zollrisikomanagements getroffen werden, ersucht die Kommission den Rat, das
Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den
in dieser Mitteilung dargestellten Ansatz zu prüfen. [1] Verordnung (EG) Nr. 450/2008 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Festlegung des
Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex), Artikel 2. [2] In der vom
Rat 2008 angenommenen Strategie für die weitere Entwicklung der Zollunion
werden die EU‑Zollbehörden aufgefordert, das Ziel „Schutz der
Gesellschaft und der finanziellen Interessen der Gemeinschaft durch […]
Anwendung wirksamer Maßnahmen gegen die Beförderung illegaler Waren und von
Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen […]“ zu verwirklichen —
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
vom 1. April 2008 - Strategie für die weitere Entwicklung der Zollunion
[KOM(2008) 169 endg., S.5]. [3] Verordnung (EG)
Nr. 648/2005 des Rates vom 13. April 2005. [4] Summarische
Eingangsanmeldung. [5] Study on possible ways to
enhance EU-level capabilities for customs risk analysis and targeting,
PricewaterhouseCoopers, 31. Mai 2012. [6] So sind z. B. mehr als 50 % der Waren, die
über Rotterdam — einem großen Seeumschlagplatz — verbracht werden, für einen
anderen Mitgliedstaat bestimmt. [7] Es wurden
mehr als 36 Mio. summarische Eingangsanmeldungen eingereicht, während
nur 382 Auskunftsersuchen der
ersten EU-Eingangsstellen an andere Mitgliedstaaten ergingen. Dies steht mit einer vorausschauenden
Risikobewertung und einer glaubwürdigen Risikoanalyse und ‑minderung im
Zusammenhang mit Waren, die die Außengrenze überqueren, nicht im Einklang. [8] In diesem Zusammenhang kam die
PWC-Studie zu dem Schluss, dass es beim Informationsaustausch auf allen Ebenen (zwischen nationalen
Einrichtungen, zwischen der nationalen und der EU-Ebene und zwischen den
Einrichtungen auf EU-Ebene) einen Spielraum für Verbesserungen gibt. [9] Außen- und
Intrahandel der EU: ein statistisches Jahrbuch, Daten 1958–2010, S. 16. [10] Weltwirtschaftsforum, New Models
for Addressing Supply Chain and Transport Risk, An initiative of the Risk
Response Network, 2012. S. 9. [11] „Dabei ist "Sicherheit"
in dieser Mitteilung im weitesten Sinne zu verstehen: allgemeine Bedrohungen
der öffentlichen Sicherheit (kriminelle Vorhaben, drohende Terroranschläge u.
a.), Bedrohungen, bei denen Waren eine Rolle spielen (z.B. Schmuggel oder
illegaler Handel mit Schusswaffen, biologischen Erzeugnissen oder Sprengstoff)
und die unmittelbaren Bedrohungen durch Waren, die eine Gesundheits- oder
Umweltgefahr darstellen“. Mitteilung der Kommission über die Rolle des Zolls
bei einer integrierten Verwaltung der Außengrenzen, KOM(2003) 452.