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Document 52012DC0765
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL Review of Directive 2009/125/EC of the European Parliament and of the Council of 21 October 2009 establishing a framework for the setting of ecodesign requirements for energy-related products (recast) 2012 Review
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Neufassung) Bilanz 2012
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Neufassung) Bilanz 2012
/* COM/2012/0765 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Neufassung) Bilanz 2012 /* COM/2012/0765 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines
Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung
energieverbrauchsrelevanter Produkte (Neufassung) Bilanz 2012 (Text von Bedeutung für den EWR) 1. Einleitung Nach Artikel 21 der Richtlinie über die
umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign-Richtlinie) muss die Kommission spätestens
2012 die Wirksamkeit dieser Richtlinie und ihrer Durchführungsmaßnahmen
überprüfen, um die Zweckmäßigkeit einer Ausweitung des Geltungsbereichs der
Richtlinie auf nicht energieverbrauchsrelevante Produkte zu bewerten. 2. Wirksamkeit
der Richtlinie 2011 hat die Kommission eigens mit einer
Studie (im Folgenden die „Bewertungsstudie“) begonnen, um die Wirksamkeit (i)
der Richtlinie und ihrer Durchführungsmaßnahmen, (ii) der Ökodesign-Methodik,
(iii) der Schwelle für die im Artikel 15 der Richtlinie beschriebenen
Durchführungsmaßnahmen, (iv) der Marktaufsicht und (v) der
Selbstregulierungsmaßnahmen[1] zu
überprüfen. Für die Aktualisierung der Ökodesign-Methodik
wurde eigens eine besondere Studie durchgeführt, deren Ergebnis die Methodik
für das Ökodesign energieverbrauchsrelevanter Produkte (MÖErP)[2] ist. Dem Ergebnis der Bewertungsstudie zufolge
erfüllt die Ökodesign-Richtlinie ihre politischen Ziele (freier Güterverkehr
und Umweltschutz), und eine Überarbeitung der Richtlinie wird derzeit weder für
angebracht noch für notwendig gehalten, um ihre Wirksamkeit und die ihrer
Durchführungsmaßnahmen zu verbessern. Insbesondere wird in der Studie auf Folgendes
hingewiesen: ·
Grundsätzlich erfüllt die Richtlinie ihre
politischen Zielsetzungen. Seit 2005 liegt der Schwerpunkt der
Durchführungsmaßnahmen auf der Energieeffizienz. Die verfügbaren Daten zeigen
für alle durch Ökodesign-Durchführungsmaßnahmen regulierten Produkte eine
Entwicklung zur Energieeffizienz hin[3]. ·
Es noch zu früh, um die volle Wirksamkeit der
Richtlinie, der Durchführung der verbindlichen und der
Selbstregulierungsmaßnahmen zu bewerten, da diese doch nicht lange genug
angewendet werden. Bei einer der zwölf zum Zeitpunkt der Bewertung angenommenen
Ökodesign-Verordnungen waren die Anforderungen der Stufe 1 und bei acht
Durchführungsmaßnahmen die Anforderungen der Stufe 2 noch nicht in Kraft
getreten. Darüber hinaus wurde von zwei vorgeschlagenen freiwilligen
Vereinbarungen bislang keine von der Kommission offiziell gebilligt[4]. ·
Es wird die Ansicht vertreten, dass die in
Artikel 15 der Ökodesign-Richtlinie festgelegten Kriterien für die Annahme
von Ökodesign-Maßnahmen nach wie vor angemessen sind. ·
In der Studie über die (neue) Methodik für das
Ökodesign energieverbrauchsrelevanter Produkte (MÖErP) wurden zahlreiche
methodische Fragen behandelt. In der Studie werden ferner verschiedene
Herausforderungen für die EU die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der
Ökodesign-Richtlinie und ihrer Durchführungsmaßnahmen genannt, u. a.: ·
komplexes und langwieriges Vorbereitungsverfahren ·
beschränkte Datengrundlage für politische
Entscheidungen (z. B. Markttrends und technische Veränderungen,
Marktdaten, Leistungsdaten aus der Marktüberwachung usw.). ·
unzureichende Koordinierung von Ökodesign-Maßnahmen
mit anderen EU-Rechtsvorschriften wie den Richtlinien über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte, die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und die Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden ·
unzureichende Ressourcen für die Bewältigung der
zunehmenden Regulierungs-, Kommunikations- und Normungsarbeit ·
Fragen zum Anspruchsniveau einiger Anforderungen,
insbesondere auf der Stufe 1 ·
verbleibendes Potenzial für die weitere Behandlung
nicht auf Energie bezogener Fragen energieverbrauchsrelevanter Produkte (z. B.
Materialeffizienz, Wiederverwertbarkeit usw.) ·
Verzögerungen bei der Erarbeitung geeigneter
harmonisierter Normen ·
unzureichende und unwirksame Marktaufsicht[5] Auf der Grundlage dieser Studie hat die
Kommission eine Reihe von Schlüssen darüber gezogen, wie vorzugehen ist.
Insbesondere unternimmt die Kommission Maßnahmen, die in der Folge zu einer
verbesserten Anwendung der Richtlinie und ihre Durchführungsmaßnahmen beitragen
werden. Die bedeutendsten Maßnahmen werden folgende sein: ·
Übertragung der Arbeiten, die nicht regulatorisch
sind (insbesondere Kommunikationstätigkeiten) an externe Stellen, so dass die
Mittel der Kommission für die Erarbeitung und Durchführung rechtlich
verbindlicher Rechtsakte verwendet werden. Die Kommission wird zur Beantwortung
von Anfragen aus der Öffentlichkeit zum Ökodesign, zur Energiekennzeichnung und
zur Kennzeichnung von Reifen Europe Direct[6] nutzen. Darüber hinaus richtet die
Kommission zusammen mit der Exekutivagentur für Wettbewerb und Innovation
(EAWI) einen besonderen „Informationsschalter“ ein, der (i) die Vorbereitung
und Durchführung von Informationskampagnen zum Ökodesign und zur
Energiekennzeichnung unterstützen und (ii) Anfragen von Bürgern,
Interessenträgern und anderen Beteiligten beantworten wird. ·
Fortsetzung der Nutzung des Sachverstands anderer
EU-Stellen, einschließlich der Gemeinsamen Forschungsstelle und der EAWI.
Beispielsweise wird die Gemeinsame Forschungsstelle stärker in die Entwicklung
technischer Beiträge für neue Durchführungsmaßnahmen und die Verfolgung der
Normungsarbeiten für ausgewählte Produktgruppen einbezogen werden und zur
Erarbeitung eines besser integrierten Gesetzgebungsverfahrens für
unterschiedliche politische Instrumente (Ökodesign, Energiekennzeichnung,
Umweltzeichen, umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen, Elektro- und
Elektronik-Altgeräte, Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten usw.) beitragen. ·
Der Sachverstand von Interessenträgern
(Mitgliedstaaten, Industrie und Nichtregierungsorganisationen, wird weiterhin
stärker genutzt, insbesondere bei der Überprüfung und Überarbeitung bestehender
Durchführungsmaßnahmen[7]. ·
Darüber hinaus wird derzeit auch eine Datenbank zur
Energieeffizienz und zu anderen Umweltaspekte von Produkten, die in der EU in den
Verkehr gelangen, eingerichtet. ·
Hinzuziehung externer Sachverständiger
(einschließlich „Berater für das Neue Konzept“), die die Normungsarbeit der
europäischen Normungsgremien für die Zwecke der
Ökodesign-Durchführungsmaßnahmen genauer verfolgen sollen. Darüber hinaus
sollen Nichtregierungsorganisationen unterstützt werden, damit sie sich aktiv
an der Normungsarbeit beteiligen können. ·
Beginn einer jährlichen Datenerhebung über die
Marktaufsicht und der von nationalen Behörden getragenen Gemeinsamen Maßnahme
im Bereich Marktaufsicht im Rahmen des Arbeitsprogramms 2013 von „Intelligente
Energie – Europa“ (IEE), um die Durchsetzung der Rechtsvorschriften über
Ökodesign und Energiekennzeichnung zu verbessern. 3. Ausweitung des Geltungsbereichs der
Richtlinie Gemäß Artikel 21 der Richtlinie wird in
der Studie auch die Zweckmäßigkeit einer Ausweitung des Geltungsbereichs der
Richtlinie auf nicht energieverbrauchsrelevante Produkte bewertet. Auf Grundlage der Studie ist die Kommission zu
dem Schluss gelangt, dass gegenwärtig kein Bedarf an einer Ausweitung des
Geltungsbereichs der Richtlinie auf nicht energieverbrauchsrelevante Produkte
besteht. Insbesondere wird in der Studie auf Folgendes
hingewiesen: ·
Die Erfahrungen mit dem gegenwärtigen
Geltungsbereich der Richtlinie (die bei der Neufassung 2009 auf
energieverbrauchsrelevante Produkte ausgeweitet wurde) sind unzureichend.
Bislang betreffen alle von der Kommission vorbereiteten Durchführungsmaßnahmen
energieverbrauchende Produkte. Das Ökodesign-Arbeitsprogramm für den Zeitraum
2012-2014 umfasst die ersten energiebezogenen Produktgruppen, z. B. Fenster und
Wärmedämmung. ·
Absoluten Vorrang hat die Notwendigkeit, die
regulatorischen Arbeiten im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie von 2005 und das
erste Ökodesign-Arbeitsprogramm 2009-2011 zum Abschluss zu bringen.
Anderenfalls bestünde das Risiko, dass sich die regulatorische Arbeit an nicht
energieverbrauchenden Produktgruppen durch die wachsende Arbeitsbelastung
aufgrund der Notwendigkeit, die bestehenden Arbeitsprogramme[8]
durchzuführen und Vorstudien für neue Produktgruppen auf den Weg zu bringen,
und wegen der begrenzten Ressourcen (bis wenigstens 2015) verschrieben würde. ·
Bei nicht energieverbrauchsrelevanten Produkten
bedarf es eines unterschiedlichen Ansatzes. Im Gegensatz zu
energieverbrauchenden Produkten ergeben sich bei vielen nicht
energieverbrauchsrelevanten Produkten (z. B. Nahrungsmittel, Getränke,
Textilien) erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hauptsächlich in der ersten
der Phase des Lebenszyklus (z. B. bei der tierischen oder pflanzlichen
Erzeugung von Rohstoffen), weshalb eine Produktprüfung für die
Konformitätsbewertung nicht ausreichen würde. ·
Die gegenwärtigen erheblichen Schwierigkeiten bei
der Aufstellung durchsetzbarer Ökodesign-Anforderungen für die nicht
energieverbrauchsrelevanten Produkte mit dem höchsten Einsparpotenzial[9]. 4. Schlussfolgerung Die Kommission hat das
Ökodesign-Konsultationsforum am 19. April 2012 zu den Empfehlungen der
Bewertungsstudie und ihren vorläufigen Schlussfolgerungen konsultiert. Die
Ansichten der Kommission hinsichtlich des weiteren Vorgehens zur Verbesserung
der Wirksamkeit der Richtlinie und ihrer Durchführungsmaßnahmen sowie
hinsichtlich ihres Geltungsbereichs fanden breite Zustimmung bei den
Interessenträgern.[10] Die Kommission gelangt daher zu dem Schluss,
dass Bedarf weder an einer unmittelbaren Überarbeitung der
Ökodesign-Richtlinie noch an der Ausweitung des Geltungsbereiches auf nicht
energieverbrauchsrelevanter Produkte Bedarf besteht, und schlägt folgendes
Vorgehen vor: ·
Sofern es angebracht ist, können bestimmte Aspekte
der Ökodesign-Richtlinie, die in dieser Überprüfung behandelt wurden, 2014 bei
der bevorstehenden Überprüfung der Energiekennzeichnungs-Richtlinie noch einmal
bewertet werden. In Bezug auf ihre Auswirkungen sind die
Ökodesign-Durchführungsverordnungen und die delegierten Verordnungen für die
Energiekennzeichnung, die für ein und dasselbe energieverbrauchsrelevante
Produkt gelten, oft miteinander verknüpft und ergänzen einander. ·
In jeder künftigen Bewertungsstudie zur Überprüfung
besonderer Aspekte der Ökodesign-Richtlinie sollten: ·
die Ergebnisse der Bewertungsstudie 2011
berücksichtigt und deren Empfehlungen bei Bedarf aktualisiert werden, ·
diejenigen Aspekte, die in der Bewertungsstudie
2011 noch nicht vollständig bewertet wurden (wie etwa die Wirksamkeit von
Durchführungsmaßnahmen sowie harmonisierter Normen und eine engere
Koordinierung der Durchführung der beiden Richtlinien), im Licht neuer
verfügbarer Fakten besondere Aufmerksamkeit erhalten. Die Kommission wird zusammen mit den
Mitgliedstaaten und Interessenträgern weiter an der Verbesserung der
Durchführung der Ökodesign-Richtlinie und ihrer Durchführungsmaßnahmen
arbeiten. [1] Endgültiger Bericht (veröffentlicht im März 2012 siehe http://cses.co.uk/ecodesign_evaluation. [2] Die neue Methodik siehe unter http://www.meerp.eu/. [3] In drei
Fällen (Wohnraumbeleuchtung, Bereitschaftsbetrieb, Umwälzpumpen) tragen
Ökodesign-Anforderungen unmittelbar zu dieser Entwicklung bei. In einem Fall
(Fernsehgeräte) wird angenommen, dass der technische Wandel die größte Rolle
gespielt hat. In einem Fall (externe Netzteile) erlauben die unzureichenden
Daten es nicht, die Folgen der Durchführungsmaßnahme zu bewerten. [4] Die
freiwillige Vereinbarung über komplexe Digitaldecoder soll noch 2012 anerkannt
werden, die Vereinbarung über bildgebende Geräte wird 2013 anerkannt werden. [5] Schätzungsweise
erfüllen 10-20 % der von Durchführungsmaßnahmen erfassten Produkte die
Vorschriften nicht. [6] Siehe
http://europa.eu/europedirect/index_de.htm. [7] Bis Ende
2014 werden elf Durchführungsmaßnahmen überprüft (acht Ökodesign- und drei
Energiekennzeichnungsmaßnahmen). [8] Im
Wesentlichen Durchführung, Kommunikation und rechtliche Tätigkeiten sowie die
Arbeit an 35 Normen. [9] Anforderungen
an das Produkt erscheinen für nicht energieverbrauchsrelevante Produkte wie
Möbel, chemische Reinigungsmittel, Matratzen und Spielwaren praktikabel zu
sein. Allerdings entfällt auf diese Produkte nur ein kleiner Anteil der
gesamten Umweltauswirkungen nicht energieverbrauchsrelevanter Produkte. [10] Siehe das
Protokoll des Ökodesign-Konsultationsforums vom 19. April 2012 http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sustainable-business/ecodesign/consultation-forum/files/20120419_minutes_en.pdf