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Document 52012DC0750
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION Annual Growth Survey 2013
MITTEILUNG DER KOMMISSION Jahreswachstumsbericht 2013
MITTEILUNG DER KOMMISSION Jahreswachstumsbericht 2013
/* COM/2012/0750 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION Jahreswachstumsbericht 2013 /* COM/2012/0750 final <EMPTY> */
Einleitung Die aktuelle Wirtschafts- und
Finanzkrise in der EU war Auslöser für tiefgreifende Veränderungen. Dies zeigen
die weitreichenden Umstrukturierungen, die derzeit in unseren Volkswirtschaften
stattfinden. Dieser Prozess ist einschneidend, politisch anspruchsvoll und
gesellschaftlich schwierig, aber unumgänglich, um für die Zukunft die Grundlagen
für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, die intelligent, nachhaltig und
integrativ sind, zu legen. Um den notwendigen
Reformprozess fortzusetzen, muss die EU unter Beweis stellen, dass ihre
Maßnahmen die richtigen sind und über kurz oder lang greifen und dass sie fair
umgesetzt werden, sofern es um die Folgen für die Gesellschaft geht. Die Fehler
der Vergangenheit korrigieren und die EU künftig auf einen nachhaltigeren
Entwicklungspfad bringen – darin besteht die gemeinsame Verantwortung der
Mitgliedstaaten und der EU-Organe. In Anbetracht der heutigen engen
Verflechtung unserer Volkswirtschaften ist die EU dabei, den Mechanismus der
wirtschaftspolitischen Steuerung so zu gestalten, dass politisch besser auf
gegenwärtige und künftige Herausforderungen reagiert werden kann. Der vorliegende
Jahreswachstumsbericht leitet das Europäische Semester 2013 ein und erläutert,
wie diese gemeinsame Verantwortung dazu genutzt werden kann, den Wandel überall
in der EU voran zu bringen und die Grundlagen für eine Rückkehr zu Wachstum und
Beschäftigung zu schaffen. Kontext Die wirtschaftliche Situation
in der EU bleibt auch 2012 anfällig. Für das gesamte Jahr wird inzwischen von
einer Schrumpfung des BIP um rund 0,3% in der EU und um 0,4% im Eurogebiet
ausgegangen. Es wird dauern, bis eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung
eintritt.[1] Nach mehreren Jahren schwachen Wachstums sind die sozialen Folgen der
Krise mittlerweile unübersehbar. Zunächst wurden sie noch durch die sozialen
Sicherungssysteme aufgefangen, doch inzwischen sind die Auswirkungen überall
spürbar. Die Arbeitslosigkeit ist deutlich gestiegen und Not und Armut nehmen
zu. Besonders augenfällig sind diese Schwierigkeiten im Eurogebiet, sie
reichen aber über dieses hinaus. Die anhaltende Krise hat
nicht dazu beigetragen, die Bemühungen der Mitgliedstaaten um Erreichung der
Ziele der Strategie Europa 2020 in den Bereichen Beschäftigung, Klima und
Energie sowie Bildung und Armutsbekämpfung voranzutreiben. Insgesamt bleibt Europa
hinter den Vorgaben zurück[2]. Dennoch brauchen wir Fortschritte auf allen diesen Gebieten, wenn wir
die Entwicklung hin zu einer intelligenten, ökologischen und integrativen
europäischen Wirtschaft vorantreiben wollen. Auch wenn die Probleme von
Land zu Land sowie innerhalb des Eurogebiets stark variieren, macht die
Aussicht auf ein langsames Wachstum die Situation für die EU insgesamt prekär.
Die vom öffentlichen und privaten Sektor angehäuften Schulden schränken den
Spielraum für neue Tätigkeiten und Investitionen ein. Es wurden bereits im
großen Stil fiskal- und geldpolitische Instrumente eingesetzt, so dass jetzt
nur noch wenig Handlungsspielraum bleibt. Strukturreformen sind ein wichtiger
Aspekt bei der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, doch sind
dies nicht immer leichte Entscheidungen. Für die Fortsetzung des
Reformprozesses ist es äußerst wichtig, dass die Ziele der gegenwärtigen
Politik transparent bleiben und auf Fairness hinsichtlich der Folgen für die
Gesellschaft geachtet wird. Die kurzfristigen Aussichten
sind immer noch sehr unsicher, aber die positiven Tendenzen nehmen zu. Die über
einen langen Zeitraum gewachsenen makroökonomischen Ungleichgewichte werden
jetzt korrigiert und Teile Europas werden wieder wettbewerbsfähiger, auch wenn
der Weg zur Beseitigung der Unterschiede in der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit noch weit ist.[3] Es gibt
Fortschritte bei der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und es wurden
wichtige Maßnahmen ergriffen, um die angespannte Lage auf den Finanzmärkten zu
entschärfen. Vor allem gibt es erste Anzeichen, dass in den Ländern, die gerade
einen einschneidenden Reformprozess durchlaufen, die Reformen zu greifen
beginnen: So geht in einer Reihe von Mitgliedstaaten die Verschuldung im
öffentlichen und privaten Sektor zurück, und in mehreren Ländern mit bisher
hohem Handelsbilanzdefizit steigen die Exporte. Auf EU-Ebene wurde 2012 viel
getan, um den Teufelskreis aus Schwächen in den Finanzsystemen, angespannter
Lage auf dem Markt für Staatsanleihen und niedrigem Wirtschaftswachstum zu
durchbrechen und so die Voraussetzungen für eine nachhaltige Erholung zu
schaffen: §
Mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus wurde
ein zuverlässiger Auffangmechanismus geschaffen, der Euroländern mit
Schwierigkeiten beim Zugang zu den Kapitalmärkten hilft. §
Die Verabschiedung eines Wachstums- und
Beschäftigungspakts durch die Staats- und Regierungschefs im Juni 2012 soll die
EU-Gesetzgebungsorgane und die verschiedenen Verwaltungsebenen in ihrem Bemühen
unterstützen, die ihnen zur Verfügung stehenden Wachstumshebel – von der
Umsetzung der Binnenmarktakte bis hin zum gezielteren Einsatz der
EU-Strukturfonds – anzusetzen. Vor kurzem hat die Kommission auch eine Strategie
für ein besseres Funktionieren der Energiemärkte sowie Maßnahmen für eine
effizientere Industriepolitik vorgeschlagen. §
Derzeit werden neue Regeln für eine effektivere
wirtschaftspolitische Steuerung, vor allem im Euro-Währungsgebiet, eingeführt („Six-Pack-Gesetzgebung“)
beziehungsweise vereinbart (Vertrag über Stabilität, Koordinierung und
Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion) oder stehen zur Verabschiedung
an („Two-Pack-Gesetzgebung“). §
Die Europäische Zentralbank hat wichtige Maßnahmen
ergriffen, um die Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet zu wahren. Daneben stehen noch weitere
wichtige Entscheidungen an, die Europas Zukunft beeinflussen werden: §
Über den mehrjährigen Finanzrahmen der EU für 2014-2020
muss noch Einigung erzielt werden. Dies ist wichtig für die Wiederherstellung
von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in ganz Europa und die Verwirklichung unserer
Europa 2020‑Ziele. §
Es wird über grundlegende Maßnahmen zur Stärkung
der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) nachgedacht. Zusammen mit diesem
Bericht stellt die Kommission ein Konzept für eine echte Wirtschafts- und
Währungsunion vor. Auf seiner Dezembertagung 2012 wird sich auch der
Europäische Rat mit diesen Themen befassen. Die Maßnahmen der
Mitgliedstaaten sollten sich an den im Juli angenommenen jährlichen
länderspezifischen Empfehlungen[4] orientieren. Deren Umsetzung ist Gegenstand eines kontinuierlichen
Dialogs zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission. Eine Bewertung der
Fortschritte erfolgt im nächsten Frühjahr. Ein vor kurzem veröffentlichter
Bericht des Europäischen Parlaments zum Europäischen Semester[5] kam zu dem Schluss, dass Dialog und Überwachung auf EU-Ebene wichtig
sind, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu koordinieren und zu ergänzen. Prioritäten Ziel des diesjährigen
Jahreswachstumsberichts ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten
der EU für 2013 zu erläutern, die den Mitgliedstaaten und der EU als
allgemeiner Wegweiser für ihr politisches Handeln dienen sollen. Der
Jahreswachstumsbericht leitet das dritte Europäische Semester ein, d. h.
einen Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung, bei dem im ersten
Halbjahr eines jeden Jahres die Errungenschaften und Prioritäten aller
Mitgliedstaaten auf EU-Ebene auf den Prüfstand gestellt werden. Im März 2013
wird der Europäische Rat zunächst Orientierungen formulieren, woraufhin die
Mitgliedstaaten bis Mitte April 2013 ihre aktualisierten nationalen Programme
vorlegen sollen, zu denen die Kommission ihre länderspezifischen Empfehlungen
abgeben wird. Kurzfristig
geht es vor allem darum, das Vertrauen wiederherzustellen, die Wirtschafts- und
Finanzlage zu stabilisieren und gleichzeitig Strukturreformen anzugehen, die
die Grundlage für eine nachhaltige beschäftigungswirksame Erholung schaffen und
es der Wirtschaft ermöglichen, sich mittelfristig neu aufzustellen. Da eine
solche Anpassung Zeit braucht, ist sofortiges Handeln gefragt. Da die bereits eingeleiteten
Reformen offenbar bereits Wirkung zeigen, ist die Kommission der Ansicht, dass
die im letzten Jahreswachstumsbericht ermittelten Prioritäten nach wie vor
weitgehend Bestand haben und sich die Anstrengungen 2013 auf nationaler und auf
EU-Ebene wieder auf die folgenden fünf Prioritäten konzentrieren sollten: §
Inangriffnahme einer differenzierten,
wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung §
Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an
die Wirtschaft §
Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für
heute und morgen §
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der
sozialen Folgen der Krise §
Modernisierung der Verwaltungen 1.
Inangriffnahme
einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung Im Zuge der Krise ist die
öffentliche Schuldenquote im Euro-Währungsgebiet in nur ein paar Jahren im
Schnitt von 60 % auf 90 % des BIP gestiegen. Die öffentlichen
Finanzen müssen dringend saniert werden, um die Systeme der sozialen Sicherung
und öffentliche Dienstleistungen aufrechtzuerhalten, die Refinanzierungskosten
für den Staat und andere öffentliche Einrichtungen niedrig zu halten und ein
Übergreifen der Krise auf den Rest der Wirtschaft und eventuell auch auf andere
Länder zu verhindern. Infolge der demografischen Entwicklung wird zudem der
Druck auf die altersbezogenen Ausgaben weiter zunehmen. Besondere
Aufmerksamkeit verdient die Fiskalpolitik im Euro-Währungsgebiet, wo die Folgen
einer auf Dauer nicht tragfähigen nationalen Haushaltspolitik für die anderen Mitgliedstaaten
vergleichsweise gravierender sind als anderswo. Bei den gegenwärtigen
Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung scheint sich insgesamt ein positiver
Trend abzuzeichnen: Die Defizitquote im Eurogebiet dürfte im Schnitt von über 6%
des BIP im Jahr 2010 auf knapp über 3% im Jahr 2012 sinken. Die öffentliche
Verschuldung gemessen am BIP dürfte im Euro-Währungsgebiet nächstes Jahr mit
ungefähr 94,5 % einen Höchststand erreichen und 2014 in der gesamten EU
auf einen Spitzenwert steigen, bevor ein allmählicher Abwärtstrend einsetzt. Kurzfristig kann die
Konsolidierung der öffentlichen Haushalte negative Folgen für das Wachstum
haben. In Zeiten der Finanzkrise dürfte dieser Effekt noch spürbarer sein, da
dadurch auch für andere Wirtschaftsteilnehmer die Kapitalbeschaffung
schwieriger ist. Dennoch ist dies nicht der einzige wachstumsrelevante Faktor:
Je nach Zusammensetzung der Anpassungsmaßnahmen wird der „Multiplikatoreffekt“
der Haushaltspolitik ein anderer sein: Beispielsweise hat die Erfahrung
gezeigt, dass in Ländern, in denen die öffentlichen Ausgaben einen relativ
hohen Anteil am BIP ausmachen und die Steuersätze relativ hoch sind, eine
Haushaltskonsolidierung mittels Ausgabensenkungen langfristig für das Wachstum
besser ist als eine weitere Anhebung der Steuereinnahmen. Zwischen 2009 und 2012
erfolgte die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mittels mehr oder
weniger gleichmäßig verteilter Maßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf
der Ausgabenseite: Erwartet wird ein Ausgabenrückgang um 2 Prozentpunkte
des BIP und ein Anstieg der Einnahmen um 1,3 Prozentpunkte. Die Alternative, die darin
bestünde, die Haushaltsanpassungen hinauszuzögern, käme letztlich teurer.
Einige Mitgliedstaaten sind wegen des fehlenden Vertrauens in die Tragfähigkeit
ihrer öffentlichen Finanzen nicht mehr in der Lage, ihren Kapitalbedarf am
Markt zu decken, oder haben Mühe, die Risikoaufschläge für ihre Staatsanleihen
im Zaum zu halten. Um das Vertrauen von Investoren zurückzugewinnen, die Kosten
für die Schuldentilgung zu senken und neuen fiskalpolitischen
Handlungsspielraum zu schaffen, bedarf es in diesen Ländern konsequenter Anstrengungen
in einem angemessenen Zeitrahmen, um die öffentlichen Finanzen wieder auf eine
solide Grundlage zu stellen. Die negativen Auswirkungen auf das Wachstum lassen
sich weitgehend abfedern, wenn das Konzept der Haushaltsanpassung stimmt.
Langfristig tragfähige Finanzen in diesen Ländern sind für den Staat und die
Privatwirtschaft gleichermaßen von Vorteil und tragen zur Finanzstabilität der
gesamten EU bei. Da sich die Finanz- und
Wirtschaftslage von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat anders darstellt, plädiert
die Kommission für eine differenzierte, den Gegebenheiten eines jeden Landes
angepasste Haushaltskonsolidierung. In Übereinstimmung mit dem Stabilitäts- und
Wachstumspakt sollten dabei eher strukturelle als rein nominelle Fortschritte
im Vordergrund stehen und Anpassungsmaßnahmen in einer Zusammensetzung
vorgenommen werden, die sowohl Wachstum als auch soziale Gerechtigkeit
befördert. Eine solche differenzierte Herangehensweise trägt auch dazu bei, die
Ungleichgewichte in den Leistungsbilanzen wieder zurechtzurücken. Der Stabilitäts- und
Wachstumspakt liefert den richtigen Rahmen für eine flexible und effiziente
Haushaltsanpassung. Die Haushaltsziele sind in Zahlen ausgedrückt, und eben
diese Zahlen beherrschen oft die Schlagzeilen. Der Pakt hebt jedoch auf die
jeweils zugrunde liegende Haushaltslage ab, und deshalb beziehen sich die vom
Rat empfohlenen Konsolidierungsbemühungen auf die strukturelle
Haushaltsentwicklung.[6] Wenn sich die wirtschaftliche Situation eines Mitgliedstaats weiter
drastisch verschlechtert und das Haushaltsziel deshalb verfehlt wird, kann ihm
daher mehr Zeit eingeräumt werden, um sein übermäßiges Defizit zu korrigieren.
So wurde beispielsweise Spanien und Portugal 2012 ein weiteres Jahr
zugestanden, nämlich bis 2014, um ihr jeweiliges Staatsdefizit wie
vorgeschrieben auf unter 3 % des BIP drücken. Nach der Korrektur des
übermäßigen Defizits sollten die Mitgliedstaaten ihr mittelfristiges
Haushaltsziel erreichen und dadurch sicherstellen, dass sich die öffentlichen
Finanzen langfristig auf einem tragfähigen Niveau bewegen. Diejenigen Mitgliedstaaten,
die ihre Schulden am Markt nicht mehr refinanzieren können, benötigen eine
rasche Haushaltsanpassung, um das Vertrauen der Anleger so bald wie möglich
zurückzugewinnen. Ein intensives Hinarbeiten auf die in den
wirtschaftspolitischen Anpassungsprogrammen vereinbarten Ziele wird auch die
nötige Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte erleichtern. Ein Beleg
dafür sind die positiven Anpassungen, die gerade in Irland, Portugal und Rumänien
vorgenommen werden. In Griechenland ist der Prozess hingegen aus verschiedenen
Gründen, darunter auch die andauernde Unsicherheit in Bezug auf die Umsetzung
des Programms, langwieriger und kostspieliger. In Mitgliedstaaten mit einem
größeren fiskalpolitischen Handlungsspielraum können automatische
Stabilisatoren ihren Zweck im Einklang mit dem Pakt durchaus erfüllen. Das
Tempo der Konsolidierung kann Einfluss auf das Wachstum nehmen, wobei die
Mitgliedstaaten allerdings bei einer etwaigen Hinauszögerung der
Haushaltskonsolidierung die Haushaltsrisiken, die sich aus hohen
Schuldenständen, einer zunehmenden Alterung der Bevölkerung und einem relativ
geringen Wachstumspotenzial in einigen Ländern ergeben, sowie die negativen
Folgen, die ein Wandel der Stimmung am Markt mit sich bringen könnte, im Auge
behalten müssen. Die Kommission wird die
Entwicklungen in der Realwirtschaft weiterhin aufmerksam verfolgen. Vor allem
die für Anfang nächsten Jahres geplante Winterprognose der Kommission wird
zeigen, ob die Mitgliedstaaten den vereinbarten Pfad zur Verringerung ihres
strukturellen Defizits einhalten und ob Anpassungen bei der Frist zur Korrektur
der übermäßigen Defizite gerechtfertigt sind und mit dem Geist und Buchstaben
des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang stehen. Die Wiederherstellung solider
öffentlicher Finanzen ist ein langwieriger Prozess. Durch strenge
Governance-Vorschriften auf EU-Ebene und einen strengen haushaltspolitischen
Rahmen in den Mitgliedstaaten, so wie es die EU-Gesetzgebung vorschreibt,
erhalten diese Bemühungen langfristig eine solide Basis. Dazu gehören
numerische Haushaltsregeln, der Rückgriff auf unabhängige finanzpolitische
Institutionen und eine mittelfristige Planung sowie die multilaterale
Überwachung der Fortschritte. Auf der Ausgabenseite der
Staatshaushalte ist auf eine effiziente und effektive Verwendung der Mittel zu
achten. Zwar ist die Situation von Land zu Land verschieden, doch hat die
Kommission empfohlen, geplante Einschnitte gezielt vorzunehmen, um künftiges Wachstumspotenzial
und wichtige soziale Auffangnetze nicht zu gefährden. Die Kommission tritt
insbesondere für Folgendes ein: §
Investitionen in Bildung, Forschung, Innovationen
und Energie sollten Vorrang haben und, wo möglich, ausgebaut sowie effizient eingesetzt
werden. Besonderes Augenmerk sollte zudem auf den Erhalt und Ausbau breit
aufgestellter und effizienter Arbeitsvermittlungen sowie aktiver
Arbeitsmarktmaßnahmen, wie z.B. Ausbildungsmaßnahmen für Arbeitslose oder
Beschäftigungsgarantien für Jugendliche, gelegt werden. §
Die Modernisierung der Sozialschutzsysteme sollte
in einer Weise fortgesetzt werden, die deren Effizienz, Angemessenheit und
Nachhaltigkeit sicherstellt. Die Reform der Rentensysteme sollte intensiver
angegangen werden mit dem Ziel, das Renteneintrittsalter mit der gestiegenen
Lebenserwartung in Einklang zu bringen, Vorruhestandsregelungen einzuschränken
und ein längeres Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Gesundheitssysteme sollten
auch im Hinblick auf die demografischen Herausforderungen und den Druck auf die
altersbezogenen Ausgaben unter dem Aspekt der Kosteneffizienz und der
Nachhaltigkeit reformiert werden; Gradmesser für die Leistungsfähigkeit der
Systeme sollte dabei das doppelte Ziel einer effizienteren Verwendung der
öffentlichen Mittel auf der einen und der Sicherung hochwertiger
Gesundheitsleistungen auf der anderen Seite sein. Auf der Einnahmenseite der
Staatsaushalte zeichnet sich in letzter Zeit in den Mitgliedstaaten ein Trend
zu einer Erhöhung der privaten Einkommensteuer- und/oder der Mwst-Sätze ab.[7] Die
Mitgliedstaaten haben jedoch ihre individuellen Möglichkeiten einer Verlagerung
der Abgabenlast auf weniger wachstums- und beschäftigungsfeindliche
Besteuerungsgrundlagen sowie einer effizienteren, wettbewerbsfreundlicheren und
gerechteren Ausgestaltung ihrer Steuersysteme noch nicht voll ausgereizt. Eine
solche Verlagerung muss in einem Gesamtpaket erfolgen, das eine gerechte
Umverteilung gewährleistet und den Gegebenheiten des jeweiligen Mitgliedstaats
Rechnung trägt. Die Kommission empfiehlt daher Folgendes: §
Die Besteuerung des Faktors Arbeit sollte dort, wo
sie vergleichsweise hoch ist und sich nachteilig auf den Wettbewerb auswirkt,
deutlich gesenkt werden. Damit etwaige Reformen aufkommensneutral sind, könnten
im Gegenzug beispielsweise die Verbrauchsteuern, die Grundsteuer oder die
Umweltsteuern angehoben werden. §
Zusätzliches Steueraufkommen sollte vorzugsweise
eher durch eine Verbreiterung der Steuerbasis als durch Steuererhöhungen oder
die Einführung neuer Steuern generiert werden. Steuerbefreiungen (besonders die
Befreiung von Verbrauchsteuern) oder ermäßigte Mwst-Sätze sollten abgebaut oder
ganz abgeschafft werden. Umweltschädliche Subventionen sollten allmählich
auslaufen.[8] Die Steuerehrlichkeit sollte durch systematische Maßnahmen verbessert
werden, die die Schattenwirtschaft eindämmen, Steuerhinterziehung bekämpfen[9] und die Arbeit der Steuerverwaltung effizienter zu machen. §
Die Unternehmensbesteuerung sollte so erfolgen,
dass die Tendenz zur Fremdfinanzierung verringert wird. §
Die Besteuerung von Grund- und Wohnungseigentum
sollte reformiert werden, um dem erneuten Auftreten finanzieller Risiken im
Immobiliensektor vorzubeugen. Vor allem sollten steuerliche Regelungen, die die
Tendenz zur privaten Verschuldung erhöhen, beispielsweise die steuerliche
Absetzbarkeit von Hypothekarkrediten, überdacht werden. Die meisten dieser
Maßnahmen waren Gegenstand länderspezifischer Empfehlungen und gegenseitiger
Begutachtung (Peer Review) auf EU-Ebene, um die Fortschritte und bewährte
Verfahren zu bewerten. Im Fokus muss nun die Umsetzung stehen. 2.
Wiederherstellung
einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft Die Krise hatte dauerhafte
Auswirkungen auf die finanzielle Situation vieler öffentlicher und privater
Akteure. Dadurch schwand das Vertrauen von Investoren und Kreditnehmern und der
Finanzsektor verlor an Effektivität. Die Spannungen auf den Märkten für
Staatsanleihen und innerhalb des Bankensektors haben sich gegenseitig verstärkt
und die Kapitalbeschaffung am Markt für viele Kreditnehmer erheblich erschwert.
Sie haben zudem zu einer Fragmentierung des Finanzsektors entlang von
Landesgrenzen und einer erneuten Beschränkung der Finanzaktivitäten auf die
heimischen Märkte geführt. Der daraus resultierende eingeschränkte oder kostspielige
Zugang zu Finanzmitteln für viele investitionsbereite Unternehmen und Haushalte
hat die wirtschaftliche Erholung in Europa bis heute stark gebremst.
Gleichzeitig sehen sich viele Wirtschaftsteilnehmer aufgrund der hohen
Verschuldung gezwungen, ihre finanziellen Risiken zu verringern oder ihre
Rücklagen zu erhöhen. Kurzfristig kann jedoch ein Zurückfahren der
Kreditaufnahme zugunsten von mehr Eigenkapital die Konjunkturerholung dämpfen.
Diese Probleme machen sich besonders in den angeschlagenen Mitgliedstaaten des
Eurogebiets bemerkbar. Die EU hat Maßnahmen eingeleitet,
um die Risiken für den Finanzsektor in den Griff zu bekommen und frühere
Schwächen unserer Regulierungs- und Aufsichtsmechanismen zu korrigieren: §
Koordinierte Anstrengungen wurden unternommen, um
die Risiken des Bankensektors zu bewerten und die Banken zu rekapitalisieren.
Die Erfassung von Verlusten und die Bereinigung der Bankbilanzen sind wichtige
Faktoren, um das Vertrauen in die Märkte wiederherzustellen, und dulden daher
keinen Aufschub. §
Seit Januar 2011 gibt es neue EU-Aufsichtsbehörden,
die an der Entwicklung eines einheitlichen Regelwerks zur Verschärfung des auf
Finanzinstitute anwendbaren Rechtsrahmens arbeiten. Es bedarf einer raschen
Einigung über die Vorschläge der Kommission zum Eigenkapital und zur Liquidität
von Banken sowie zur Einlagensicherung und zur Bankenrettung, um einen
kohärenteren Rechtsrahmen für die Verhinderung und Bewältigung von Finanzkrisen
zur Verfügung zu haben. §
Für eine genauere Überwachung der Verschuldung der
privaten Haushalte und der damit einhergehenden Risiken wie zum Beispiel
Immobilienblasen sorgen jetzt der Europäische Ausschuss für Systemrisiken
(ESRB) und das neue EU-Verfahren zur Beseitigung makroökonomischer
Ungleichgewichte. §
Als weiteren Baustein zur Stärkung der Wirtschafts-
und Währungsunion hat die Kommission eine Bankenunion vorgeschlagen mit einem
einheitlichen Aufsichtsmechanismus unter der Ägide der Europäischen
Zentralbank. Auf diese Weise sollen die Regularien der Bankenaufsicht auf
EU-Ebene noch weiter integriert werden. Dies schafft auch die Voraussetzungen
dafür, dass Banken, die sich auf den Finanzmärkten kein frisches Kapital mehr
besorgen können, direkt durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus
rekapitalisiert werden können. Die Mitgliedstaaten könnten
ihrerseits mehr tun, um alternative Finanzierungsquellen zu fördern, die
Liquidität zu erhöhen und die traditionell starke Abhängigkeit der Unternehmen
von Bankkrediten zu verringern, beispielsweise durch §
Förderung neuer Kapitalquellen, etwa von
Kreditgeschäften zwischen Unternehmen, Erweiterung der Möglichkeiten der
Begebung von Unternehmensanleihen und Vereinfachung des Zugangs zu
Risikokapital; §
Verbesserung der Zahlungsmoral öffentlicher
Auftraggeber, da die Zahlungsfristen in der Krise im Schnitt noch länger
geworden sind, was angesichts der ohnehin schon schwierigen Wirtschaftslage
speziell für KMU ein Problem darstellt. Die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie, die
bis März 2013 umgesetzt werden muss, wird die Zahlungsfrist auf 30 Tage
verringern und die Entschädigungsansprüche bei Zahlungsverzug verbessern; §
stärkere Einbindung von öffentlich-rechtlichen
Kreditinstituten und Garantieeinrichtungen bei der Finanzierung von KMU. Sie
können mithelfen, einige der von privaten Investoren eingegangenen Risiken
abzudecken, fehlendes Eigenkapital zuzuschießen oder den Kapitalbedarf von
kleinen Unternehmen zu befriedigen, beispielsweise durch neue Formen der
Besicherung von Krediten; §
Förderung innovativer Programme, beispielsweise
staatlicher Programme, die es Banken ermöglichen, sich zu einem niedrigeren
Zinssatz Geld zu leihen, wenn sie dafür mehr langfristige Kredite an
Unternehmen vergeben oder die Vergabe von Krediten an KMU verbilligen und
vereinfachen; §
einen verhältnismäßigen Einsatz von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bei Hypothekendarlehen, der schwache Haushalte
schützt, ohne die Bilanzen der Banken übermäßig zu belasten. Hierzu gehört
beispielsweise die Einführung von Regelungen im Rahmen einer Privatinsolvenz,
die eine Änderung der Bedingungen des Hypothekarkredits ermöglichen, um eine
Zwangsversteigerung zu vermeiden. Außerdem müssen die
bestehenden oder neuen EU-Finanzinstrumente vollumfänglich genutzt werden, um
gezielte Investitionsanreize zu schaffen, vor allem für wichtige Infrastrukturvorhaben:
§
Durch die Erhöhung des Kapitals der Europäischen
Investitionsbank (EIB) um 10 Mrd. EUR kann die Bank in den nächsten
drei bis vier Jahren 60 Mrd. EUR an zusätzlichen Finanzierungshilfen
bereitstellen. Dadurch wird bei anderen Geldgebern noch einmal ein Betrag in
bis zu dreifacher Höhe mobilisiert. §
Die Begebung von Projektanleihen stellt ein
wichtiges neues Risikoteilungsinstrument dar, um als Ergänzung zu
traditionellen Bankdarlehen private Mittel, zum Beispiel von Versicherungsunternehmen
oder Pensionsfonds, zu mobilisieren. Mehrere solche Projekte befinden sich
bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der Vorbereitung durch die EIB. §
Im Rahmen des Wachstums- und Beschäftigungspakts
arbeitet die Kommission weiterhin zusammen mit den Mitgliedstaaten an einer
Neuausrichtung und Beschleunigung der Verwendung von EU-Strukturfondmitteln zur
Unterstützung des Wachstums, vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen.
Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, in ihren nationalen
Reformprogrammen anzugeben, wie sie die Strukturfondsmittel im nächsten
Programmzyklus (2014-2020) zugunsten wachstumsfördernder Prioritäten einsetzen
wollen. Ebenso sollten die Fazilitäten des Programms für Wettbewerbsfähigkeit
und Innovation voll ausgeschöpft werden, mit deren Hilfe bereits 2,1 Mrd.
EUR in Risikokapitalfonds flossen und Kredite in Höhe von 11,6 Mrd. EUR an
KMU ausgereicht werden konnten. 3.
Förderung von
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen Die Krise beschleunigt den wirtschaftlichen
Wandel, der einige traditionellere Wirtschaftssektoren besonders hart trifft
und es neueren Branchen schwer macht zu wachsen. Das rasante Tempo der
Umstrukturierung schafft Probleme, bietet aber auch Gelegenheit zur
Erschließung neuer Quellen für Wachstum und Beschäftigung.[10] Diese Anpassungen kommen zu den längerfristigen Problemen der
Wettbewerbsfähigkeit vieler unserer Volkswirtschaften hinzu und haben oft eine
korrigierende Funktion. Der parallel zu diesem Bericht angenommene
Warnmechanismus-Bericht zeigt, dass die Entwicklungen bei der preislichen und
nichtpreislichen Wettbewerbsfähigkeit, wenn auch mit einiger zeitlicher
Verzögerung, einen positiven Beitrag zur Verringerung der
Zahlungsbilanzungleichgewichte leisten. Diejenigen Mitgliedstaaten, die unter
enormen Druck der Märkte stehen, haben bereits erhebliche Reformanstrengungen
unternommen, doch muss noch mehr getan werden, um die interne und externe
Wettbewerbsfähigkeit in einer ganzen Reihe von Mitgliedstaaten zu verbessern. Wie die länderspezifischen
Empfehlungen zeigen, gibt es keine Reformagenda, die als Allheilmittel
herhalten kann, aber es gibt gemeinsame Ziele, eine Palette an möglichen
Reformen und viele Beispiele für bewährte Verfahren, darunter auch Beispiele
von europäischen weltweiten Vorreitern, von denen sich lernen lässt. Während
einige Reformen möglicherweise erst mit der Zeit Wirkung zeigen, ist bei
anderen der Erfolg unmittelbar sichtbar. Es bedarf dabei bestimmter
Rahmenbedingungen, wobei die Prioritäten wie folgt zu setzen sind: §
Innovationen und neue Technologien müssen gefördert
und öffentliche und private Investitionen in FuE intensiviert werden. Wichtige
Faktoren sind dabei eine gezielte staatliche Förderung und ein stärkerer
Wettbewerb um Forschungsbeihilfen. §
Die allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme
müssen leistungsfähiger werden und das Qualifikationsniveau muss insgesamt
steigen. Hierzu müssen Arbeitswelt und Bildungssysteme enger miteinander
verzahnt werden. §
Die Rahmenbedingungen für Unternehmen müssen verbessert
werden, d. h. weniger Formalitäten bei Gründung eines Unternehmens,
Vereinfachung von Genehmigungs- oder Lizenzerteilungsverfahren sowie der
steuerrechtlichen Compliance-Verfahren und Verringerung des allgemeinen
Verwaltungsaufwands für Unternehmen. Spezielle Hindernisse für Tätigkeiten in
arbeitsintensiven Sektoren wie Baugewerbe, Unternehmensdienstleistungen,
Logistik, Tourismus und Großhandel sollten beseitigt werden. §
Das Potenzial, das die Öko-Wirtschaft bietet, muss
ausgeschöpft werden. Hierzu müssen berechenbare gesetzliche Rahmenbedingungen
geschaffen und das Entstehen neuer Märkte und Technologien gefördert werden.
Mit ehrgeizigeren Energiesparprogrammen, die den Vorgaben der
EU-Energieeffizienzrichtlinie Rechnung tragen, aber auch darüber hinausgehen
können, lassen sich abgesehen vom ökologischen Nutzen erhebliche Einsparungen
erzielen und neue Arbeitsplätze schaffen. Auch eine verbesserte Abfall- und
Wasserbewirtschaftung und verbessertes Recycling bieten ein großes
Beschäftigungspotenzial und tragen gleichzeitig dazu bei, die Versorgung mit
knappen Ressourcen und Werkstoffen sicherzustellen. Der europäische Binnenmarkt
bietet Unternehmen viele Gelegenheiten, sich zu entfalten, und Verbrauchern die
Chance auf bessere Dienstleistungen und Produkte. Aus dem Dienstleistungssektor
lässt sich großer Nutzen ziehen, vorausgesetzt, die Mitgliedstaaten setzen die
Dienstleistungsrichtlinie besser um, d. h. §
sie kommen ihrer Verpflichtung zur Beseitigung von
Beschränkungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnorts des
Dienstleisters nach; §
sie überprüfen die Notwendigkeit und
Verhältnismäßigkeit der Regulierung von freien Berufen, vor allem die
Festlegung fester Entgelte und die Beschränkungen bei Unternehmensstrukturen
und Beteiligungen; §
sie prüfen die Anwendung des Grundsatzes der
Dienstleistungsfreiheit, um in Bereichen wie dem Bau- oder
Fremdenverkehrsgewerbe oder bei Unternehmensdienstleistungen eine
ungerechtfertigte Doppelregulierung zu beseitigen und für transparente
Entgeltregelungen bei Gesundheitsdienstleistungen zu sorgen; §
sie stärken den Wettbewerb im Einzelhandel durch
den Abbau von praktischen Beschränkungen, insbesondere durch die Abschaffung
wirtschaftlicher Bedarfsprüfungen. Die Leistungsfähigkeit der
netzgebundenen Industrien in ganz Europa hat ebenfalls weitreichende Folgen für
die übrige Wirtschaft und kann deutlich verbessert werden, indem §
die richtigen Anreize für den schnellen
flächendeckenden Ausbau der nötigen Infrastruktur für einen
Hochgeschwindigkeits-Internetzugang geliefert werden und der
Mobilfunkdatenverkehr ausgebaut wird und die Staaten Frequenzbänder zur Nutzung
für drahtlose Breitbanddienste freischalten; §
das dritte Energiepaket rechtlich und praktisch
vollständig umgesetzt wird, vor allem die Entbündelung von Netzen, die
Gewährleistung der Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden und ihre
Ausstattung mit den nötigen Befugnissen sowie das allmähliche Auslaufen
regulierter Energiepreise bei gleichzeitigem Schutz bedürftiger Verbraucher; §
auf eine raschere Verwirklichung des einheitlichen
europäischen Luftraums hingearbeitet wird durch Bündelung der
Flugverkehrsmanagementsysteme und verbesserte Organisation des Luftraums; §
der inländische Schienenpersonenverkehr für den
Wettbewerb geöffnet wird, insbesondere durch einen gleichberechtigten Zugang
zur Infrastruktur; §
Häfen durch den Abbau von Beschränkungen bei den
Hafendiensten besser in die Logistikkette integriert werden; §
die noch verbleibenden Kabotagebeschränkungen
beseitigt werden, um Angebot und Nachfrage im internationalen Transportwesen
besser aufeinander abzustimmen; §
im Sinne der Richtlinie über den elektronischen
Geschäftsverkehr einheitliche Regeln zu den Transparenz- und
Informationspflichten der Unternehmen gegenüber den Verbrauchern zur Anwendung
kommen. Außerdem
würden die Produktmärkte deutlich besser funktionieren, wenn die nationalen
Normungsgremien die auf EU-Ebene vereinbarten Ziele umsetzen und stärker von
nationalen zu europäischen Normen übergehen würden. Auch sollte von der
Möglichkeit der Mitteilung technischer Vorschriften für IKT-Produkte und
-Dienstleistungen größtmöglicher Gebrauch gemacht werden, um deren freien
Verkehr im Binnenmarkt zu erleichtern. 4.
Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise In den vergangenen zwölf
Monaten ist die Zahl der Arbeitslosen um zwei Millionen auf mehr als 25 Millionen
angestiegen. Die Arbeitslosenquote beträgt 10,6 % in der EU und 11,6 %
im Euro-Währungsgebiet. Die Langzeitarbeitslosigkeit nimmt zu, und inzwischen
wartet bereits fast jeder zweite Arbeitslose seit über einem Jahr auf eine neue
Stelle. Zwischen den einzelnen europäischen Ländern gibt es dabei erhebliche
Unterschiede; die durchschnittliche Arbeitslosenquote kann von weniger als 5 %
bis zu über 25 % reichen. Besonders hart trifft es junge Menschen: die
Jugendarbeitslosigkeit erreicht in bestimmten Ländern mehr als 50 %,[11] aber auch andere Altersgruppen
sind betroffen. Angesichts der Länge der
beschäftigungslosen Zeiten, der raschen Umstrukturierung der Wirtschaft und der
Schwierigkeiten, eine neue Stelle zu finden, besteht die Gefahr, dass die
Arbeitslosigkeit einen zunehmend strukturellen Charakter annimmt und eine
wachsende Zahl von Menschen sich vom Arbeitsmarkt zurückzieht.[12] Auch gibt es eindeutige Hinweise
darauf, dass Armut und soziale Ausgrenzung in vielen Mitgliedstaaten zunehmen
könnten.[13]
Zusätzlicher Druck auf die Sozialschutzsysteme beeinträchtigt diese zudem in
ihrer Leistungsfähigkeit. Die schwachen
Wachstumsaussichten und die Zeitspanne, die vergeht, bevor sich eine
konjunkturelle Belebung auf den Arbeitsmärkten bemerkbar macht, schließen eine
sofortige oder automatische Verbesserung der Arbeitsmarktlage aus. Dies
bedeutet für die EU als Ganzes und die am stärksten betroffenen Länder eine
erhebliche Herausforderung, der die öffentliche Hand und die Sozialpartner
entschlossener begegnen müssen. Zu den aktuellen Folgen der
Krise gesellt sich die strukturelle Entwicklung hin zu einer alternden
Gesellschaft. Der Rückgang der Erwerbsbevölkerung wird Teile Europas in nicht
allzu ferner Zukunft vor besondere Herausforderungen stellen. Die Politik,
ältere Arbeitnehmer zum Rückzug in den Ruhestand zu bewegen, damit an ihrer
Stelle jüngere Arbeitsuchende eingestellt werden können, hat sich als
weitgehend unwirksam und äußerst kostenträchtig erwiesen und sollte nicht
wiederholt werden. Trotz der hohen
Arbeitslosigkeit gibt es bei den Qualifikationen auch Engpässe und
Missverhältnisse zwischen Angebot und Nachfrage. In bestimmten Regionen oder
Wirtschaftszweigen herrscht Mangel an geeigneten Arbeitskräften. Die Steigerung
der Erwerbsbeteiligung, die Verbesserung des Qualifikationsniveaus und die
Erleichterung der Mobilität bleiben dringliche Prioritäten. In Europa werden derzeit
mehrere ambitionierte Reformen durchgeführt. In Ländern unter finanziellem
Druck wurden Maßnahmen zur Erleichterung flexibler Arbeitsregelungen in
Unternehmen, zur Reduzierung der Abfindungen bei Beendigung normaler
Arbeitsverträge und zur Vereinfachung von Einzel- und Massenentlassungen
ergriffen. Darüber hinaus wurden Schritte unternommen, um die Lohnfindung zu
flexibilisieren, zum Beispiel durch Vereinfachung der Voraussetzungen, unter
denen Unternehmen aus höheren Tarifabschlüssen ausscheren können, und durch die
Überprüfung von Branchentarifabschlüssen. Ausrichtung auf einen
beschäftigungswirksamen Aufschwung Die Widerstandsfähigkeit des
Arbeitsmarktes muss weiter gestärkt und es muss in Humankapital investiert
werden, damit Unternehmen Arbeitsplätze besetzen und sich besser anpassen und
mehr Menschen im Erwerbsleben verbleiben und Beschäftigungschancen nutzen
können. Neben dem Staat kommt dabei auch den Sozialpartnern eine wichtige Rolle
zu. Deshalb empfiehlt die Kommission insbesondere, §
die Besteuerung der Erwerbstätigkeit insbesondere
im Niedriglohnsektor im Zuge umfassenderer Bemühungen um eine steuerliche
Entlastung des Faktors Arbeit zu begrenzen. Auch eine befristete Senkung der
Sozialversicherungsbeiträge oder Zuschussregelungen für Neueinstellungen
insbesondere von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen könnten zur
Beschäftigungsförderung in Betracht gezogen werden, sofern sie zielgerichtet
eingesetzt werden; §
die Modernisierung der Arbeitsmärkte durch eine
Vereinfachung des Arbeitsrechts und den Ausbau flexibler Beschäftigungsregelungen
wie Kurzarbeit oder Anreize zur Verlängerung des Erwerbslebens fortzusetzen. In
mehreren Ländern sollten die Unterschiede beim Beschäftigungsschutz für die
verschiedenen Arten von Arbeitsverträgen abgebaut werden, um die Segmentierung
des Arbeitsmarktes zu verringern und Schwarzarbeit zu unterbinden. Die Wirkung
der Arbeitslosenunterstützung sollte daraufhin untersucht werden, ob die
Anspruchsvoraussetzungen angemessen sind und dabei eine effektive Stellensuche
gewährleistet ist; §
die Wirkung von Lohnbildungssystemen und
insbesondere von etwaigen Indexierungsmechanismen zu verfolgen und diese
Systeme gegebenenfalls unter Einhaltung der nationalen
Konsultationsgepflogenheiten so abzuändern, dass sie der
Produktivitätsentwicklung besser Rechnung tragen und die Schaffung von
Arbeitsplätzen fördern. Beim Mindestlohnniveau muss auf die richtige Balance
zwischen Beschäftigungsförderung und angemessener Entlohnung geachtet werden; §
das Beschäftigungspotenzial von Wachstumsbranchen
wie des Umwelt-, Gesundheits- oder IKT-Sektors durch Ausgestaltung eines
zukunftsorientierten und verlässlichen Rechtsrahmens, Herausbildung geeigneter
Qualifikationen und gezielte staatliche Unterstützung auszuschöpfen.[14] Förderung der
Beschäftigungsfähigkeit insbesondere von jungen Menschen Gleichzeitig sollten die
Mitgliedstaaten mehr gegen die Arbeitslosigkeit unternehmen, die
Beschäftigungsfähigkeit verbessern und den Zugang zur Beschäftigung bzw. die
Rückkehr ins Erwerbsleben insbesondere für Langzeitarbeitslose und Jungendliche
erleichtern. Hierzu eignen sich folgende Maßnahmen: §
Die staatlichen Arbeitsvermittlungsdienste sollten
ebenso ausgebaut werden wie aktive Arbeitsmarktmaßnahmen, etwa
Qualifizierungsmaßnahmen, individuelle Betreuung von Arbeitsplatzsuchenden, Förderung
von Unternehmertum und Selbständigkeit sowie Regelungen zur
Mobilitätsförderung. Trotz der zusätzlichen Ressourcen, die hierfür aufgewendet
wurden, oder der Bemühungen um mehr Effizienz kommt die gebotene Unterstützung
in einigen Ländern kaum mit dem Anstieg der Zahl der Jobsucher mit. §
Die Zahl vorzeitiger Schulabgänge sollte reduziert
und der Übergang von der Schule ins Erwerbsleben sollte durch hochwertige
Lehrstellen- und Praktikumsangebote und duale Lernmodelle, bei denen Unterricht
mit praktischer Erfahrung am Arbeitsplatz kombiniert wird, erleichtert werden.
Es muss mehr für den Ausbau unternehmerischer Qualifikationen getan werden, um
Unternehmensgründungen zu fördern und die Beschäftigungsfähigkeit Jungendlicher
zu verbessern[15]. §
Für Jugendliche unter 25 sollten
„Ausbildungsgarantien“ eingeführt werden, bei denen jeder Jugendliche binnen
vier Monaten nach Schulabschluss oder Verlust des Arbeitsplatzes ein Angebot
über einen Arbeitsplatz, eine Weiterbildung, eine Ausbildungsstelle oder eine
Praktikantenstelle erhält. Es ist möglich, derartige Regelungen über den
Europäischen Sozialfonds zu kofinanzieren.[16] §
Um die Beteiligung von Zweitverdienern am
Erwerbsleben und ihre Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern, sollten
angemessene fiskalische Anreize geschaffen und ein hochwertiges, bezahlbares
Betreuungsangebot für Kinder zur Verfügung gestellt werden. §
Die Weiterbildungsmöglichkeiten während des
Erwerbslebens auch für ältere Arbeitnehmer sollten durch die Förderung von
öffentlich-privaten Partnerschaften, die in der Vermittlung, Anwendung und
Aktualisierung spezifischer Qualifikationen tätig sind, verbessert werden. §
Die Verknüpfung der Systeme für Bildung und
lebenslanges Lernen mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes muss verbessert
werden. Unter den gegenwärtigen Umständen können sich kurze
Hochschulausbildungen mit einer Laufzeit von zwei Jahren auf Gebieten, in denen
ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften besteht, als besonders wirksam
erweisen. §
Die grenzüberschreitende Mobilität sollte durch die
Beseitigung rechtlicher Hindernisse und die Erleichterung der Anerkennung von
Berufsabschlüssen und Berufserfahrung gefördert werden. Die Zusammenarbeit
zwischen den Arbeitsvermittlungen sollte verstärkt werden; die EURES-Plattform
kann die Grundlage für einen besser integrierten europäischen Arbeitsmarkt
bilden. Förderung der sozialen
Eingliederung und Armutsbekämpfung Neben diesen Maßnahmen sind
weitere Anstrengungen erforderlich, um die Wirksamkeit der Sozialschutzsysteme
bei der Abfederung der Folgen der Krise zu verbessern, die soziale
Eingliederung zu fördern und der Armut vorzubeugen: §
Es sollten Strategien zur aktiven Inklusion
entwickelt werden. Dazu gehören eine effiziente und angemessene
Einkommenssicherung, Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut (auch von Kinderarmut)
und ein breiter Zugang zu erschwinglichen, leistungsfähigen Dienstleistungen im
Sozial- und Gesundheitsbereich, bei der Kinderbetreuung und bei der Versorgung
mit Wohnraum und Energie. §
Sozialhilfe und Aktivierungsmaßnahmen sollten durch
stärker personalisierte Leistungen (eine einzige Anlaufstelle) und Bemühungen
um eine bessere Akzeptanz der Maßnahmen durch die betreffenden Zielgruppen
enger miteinander verknüpft und gestärkt werden. Sobald sich die Arbeitsmärkte
wieder erholen, sollten die als Reaktion auf die Wirtschaftskrise ergriffenen
Maßnahmen zurückgefahren werden, wobei die Erhaltung grundlegender sozialer
Sicherungsnetze gewährleistet sein muss. 5.
Modernisierung
der Verwaltungen Der
Druck auf die öffentlichen Finanzen hat den Bemühungen um eine Modernisierung
der öffentlichen Verwaltung Auftrieb gegeben. In der EU entfallen rund 50 %
des BIP auf den Staat, während die öffentlichen Bediensteten 17 % der
Gesamtbeschäftigtenzahl ausmachen. Im
Laufe der Jahre haben viele Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen, um die
Effizienz, die Transparenz und die Qualität der Dienstleistungen von Verwaltung
und Justiz zu verbessern. In Ländern, die sich in finanziellen Schwierigkeiten
befinden, wurden besonders weitreichende Reformen durchgeführt. Dazu zählen der
Umbau von lokalen, regionalen und zentralen Verwaltungen, Einsparungen bei den
Gehältern im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung staatlicher Unternehmen,
die Reform des öffentlichen Beschaffungswesens, regelmäßige umfassende Ausgabenprüfungen
und die Förderung von effizienzsteigernden Maßnahmen im gesamten öffentlichen
Sektor wie der verstärkte Rückgriff auf gemeinsame zuarbeitende Dienste und
IT-Lösungen. Mehrfach haben Mitgliedstaaten und Kommission dabei durch die
Bereitstellung oder den Austausch von technischer Hilfe zusammengearbeitet. Viele Maßnahmen, die oben
bereits dargelegt wurden, wie die vollständige und korrekte Umsetzung von
EU-Recht, effiziente Steuererhebungs- und Gesundheitssysteme, die notwendige
Verkürzung von Zahlungsfristen und die Rolle der staatlichen
Arbeitsvermittlungsdienste, können spürbare positive Auswirkungen haben und
sollten fortgesetzt werden. Darüber hinaus hält die Kommission die
nachstehenden Maßnahmen für besonders wachstumsförderlich: §
Im Interesse eines soliden Finanzgebarens sollten
die Möglichkeiten des öffentlichen Auftragswesens zur Förderung des Wettbewerbs
voll ausgeschöpft und die elektronische Auftragsvergabe binnenmarktweit
ausgebaut werden. Dies wäre nicht nur ein Beitrag zu mehr Effizienz und
Fairness, sondern auch zur Korruptionsbekämpfung. §
Der Regulierungsrahmen für Unternehmen sollte
vereinfacht und Verwaltungslasten und Bürokratie insbesondere auf nationaler
Ebene abgebaut werden. §
Die öffentliche Verwaltung sollte umfassend – und
interoperabel – digitalisiert werden, mit benutzerfreundlichen Verfahren für
Dienstleistungsanbieter und ‑empfänger und verbunden mit administrativen
Vereinfachungen und mehr Transparenz. Von besonderer Bedeutung ist die
grenzüberschreitende EU-weite Interoperabilität von Online-Dienstleistungen und
Suchdiensten. §
Im Justizwesen sollten Qualität, Unabhängigkeit und
Effizienz der Justiz verbessert werden und es sollte gewährleistet werden, dass
Rechtsstreitigkeiten in einer angemessenen Zeitspanne beigelegt werden können.
Desgleichen sollten alternative Streitbeilegungsverfahren gefördert werden.
Dadurch dürften sich die Kosten für Unternehmen reduzieren, was wiederum das
Land für ausländische Investoren attraktiver macht. §
Die EU-Strukturfonds sollten durch einen Ausbau der
Verwaltungskapazitäten besser genutzt werden. Schlussbemerkung Die
Wirtschaft der EU findet langsam aus der schwersten Finanz- und
Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten heraus. Dabei sind Ausgangslage, Art und
Umfang der Herausforderungen und Reformtempo von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat
unterschiedlich. Die Lage ist nach wie vor fragil. Reformen wurden auf den Weg
gebracht, und noch sind die erheblichen Anpassungen nicht abgeschlossen, aber
manche Anzeichen deuten auf eine Erholung ab dem kommenden Jahr hin. In den
Mitgliedstaaten, die weitreichende Reformen ergriffen haben, tragen die
Anstrengungen allmählich Früchte: Ungleichgewichte werden abgebaut, während die
Wettbewerbsfähigkeit zunimmt. Das
Ziel ist nicht nur eine Rückkehr zu Wirtschaftswachstum, sondern auch die
Heranbildung der Basis für eine andere Qualität des Wachstums nach der Krise.
Die Strukturreformen auf nationaler und europäischer Ebene müssen die weltweite
Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken und das interne Wachstum durch nachhaltige
Tätigkeiten fördern, und der EU müssen die politischen Kompetenzen und
Instrumente an die Hand gegeben werden, die zur Sicherung von Wohlstand,
Integration und Ressourceneffizienz in der Zukunft erforderlich sind.
Solidarität und Fairness – innerhalb der Länder, aber auch europaweit – sind
entscheidende Grundlagen, damit die unternommenen Anstrengungen politisch und
sozial akzeptiert werden und allen zugute kommen. Die
Mitgliedstaaten und die EU haben bereits viele wichtige Entscheidungen
getroffen. Nun gilt es, auf Kurs zu bleiben und die gemeinsamen Beschlüsse
umzusetzen. Um das Vertrauen wiederherzustellen und zu Wirtschaftswachstum
zurückzufinden, muss auch das Reformtempo gerade in den nachstehenden Bereichen
unbedingt beibehalten werden: ·
Die Staatsfinanzen müssen wieder auf Kurs gebracht
werden, um ihre langfristige Tragfähigkeit zu sichern. Dies ist nicht nur
kurzfristig für das Vertrauen der Anleger wichtig, sondern auch, um den
Bedürfnissen einer alternden Gesellschaft gerecht zu werden und die Chancen
künftiger Generationen zu wahren. Geschwindigkeit und Art der
Haushaltskonsolidierung können unterschiedlich ausfallen. Einige
Mitgliedstaaten müssen ihre Defizite rasch verringern, andere haben mehr
Spielraum. Kurzfristige negative Wachstumsfolgen können durch angemessene
Maßnahmen auf der Ausgaben- und der Einnahmenseite der Staatshaushalte
abgefedert werden. ·
Die Sanierungsmaßnahmen im Finanzsektor müssen
fortgesetzt werden, um die finanzielle Stabilität wiederherzustellen und
bessere Finanzierungskonditionen für die Wirtschaft zu erwirken, auch mittels
alternativer Finanzierungsquellen. Weitere Fortschritte auf der EU-Ebene sind
notwendig, um zu einem integrierten Aufsichtsrahmen zu kommen und den für
Finanzinstitute geltenden Rechtsrahmen zu konsolidieren. ·
Die Strukturreformen müssen intensiviert werden, um
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Auf der nationalen Ebene ist
immer noch eine große Bandbreite von Maßnahmen möglich, wobei die bestehende
EU-Gesetzgebung als Triebfeder für Veränderungen wirken könnte. Reichhaltiges
Anschauungsmaterial bieten bewährte Verfahren in den Mitgliedstaaten und in
Drittländern. ·
Die Arbeitsmarktsituation und die soziale Lage
verlangen dringend nach einer Antwort. Wesentliche Bestandteile der
Reformstrategie müssen die Intensivierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die
Verstärkung und Verbesserung der staatlichen Arbeitsvermittlungsdienste, die
Vereinfachung des Arbeitsrechts und die Gewährleistung einer
beschäftigungsfreundlichen Lohnentwicklung sein. Besondere Aufmerksamkeit
erfordert die Situation der Jugendlichen. Außerdem sollte mehr für die soziale
Inklusion und die vorbeugende Armutsbekämpfung durch Stärkung grundlegender
Sicherungsnetze getan werden. ·
Die nationalen und europäischen Wachstumsstrategien
können nur mit Hilfe effizienter Verwaltungen verwirklicht werden. Bei der
Modernisierung der Verwaltung besteht insbesondere im Bereich des öffentlichen
Auftragswesens, bei der Digitalisierung der Verwaltung, der Steigerung der
Qualität und Unabhängigkeit des Justizwesens und einem wirkungsvollen und
effizienten Einsatz der EU-Strukturfonds noch Raum für Verbesserungen. Die
in diesem Jahreswachstumsbericht unterbreiteten Orientierungshilfen werden auf
der EU-Ebene im Vorfeld der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im kommenden
März sowie zur Vorbereitung der aktualisierten nationalen Programme und
länderspezifischen Empfehlungen erörtert. Die Kommission wird eng mit den
einzelstaatlichen Instanzen einschließlich der nationalen Parlamente sowie mit
den übrigen EU-Organen und anderen Beteiligten zusammenarbeiten, um das
Bewusstsein um die gemeinsame Verantwortung zu stärken und im Zuge der
umfassenderen Bemühungen der EU auf Fortschritte bei der Überwindung der Krise
und der Schaffung eines Fundaments für ein intelligentes, nachhaltiges und
integratives Wachstum in der gesamten EU hinzuarbeiten. [1] Näheres zur Wirtschafts- und Beschäftigungssituation ist
der am 7. November 2012 von der Kommission veröffentlichten Herbstprognose
und den Begleitunterlagen zu diesem Bericht zu entnehmen. [2] Zu den Fortschritten bei den Zielen der Strategie
“Europa 2020“ siehe: „Strategie Europa 2020 – auf dem Weg zu einer
intelligenteren, grüneren und integrativeren EU-Wirtschaft“, Statistik kurz
gefasst Nr. 39/2012. [3] Der zweite jährliche Warnmechanismus-Bericht (COM(2012) 751)
über bestehende makroökonomische Ungleichgewichte wird von der Kommission
zeitgleich mit diesem Bericht angenommen. [4] Die länderspezifischen Empfehlungen sind zu finden
unter: http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/country-specific-recommendations/index_de.htm
[5] Europäisches Parlament “Bericht über das Europäische
Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten
für 2012 [2012/2150(INI)], Oktober 2012. [6] Struktureller Haushaltssaldo bedeutet der um
konjunkturelle Einflüsse und vorübergehende oder Einmaleffekte bereinigte
Saldo. [7] Bericht der Europäischen Kommission, „Tax reforms in EU
Member States 2012“, European Economy, 6/2012. [8] 2013 werden den Mitgliedstaaten mit Beginn der dritten
Phase des EU-Emissionshandelssystems zudem neue Einnahmen aus der Versteigerung
von Emissionsrechten zufließen. [9] Die Kommission wird in Kürze einen Aktionsplan zur
Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zusammen mit Richtlinien
für eine gute Steuerverwaltungspraxis vorlegen. [10] Die erste Ausgabe des Berichts über die Integration des
Binnenmarkts (COM(2012) 752), die diesem Bericht beigefügt ist, zeigt
mehrere Beispiele für ungenutzte Quellen des Wachstums auf. Ausführlicheres
hierzu enthält die demnächst erscheinende Studie der Kommission mit dem Titel
„The cost of non-Europe: the untapped potential of the Single Market”. [11] Im vergangenen Jahr hat die Kommission Aktionsteams
eingerichtet, die die Länder mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit bei der
Umlenkung von EU-Fördermitteln auf die Unterstützung von Ausbildungs- und
Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für Jugendliche unterstützen sollen. Erste
Ergebnisse unter: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/president/pdf/council_dinner/youth_action_team_de.pdf
[12] Für Einzelheiten sei auf den Entwurf eines Gemeinsamen
Beschäftigungsberichts im Anhang zu diesem Bericht verwiesen. [13] Die Zahl der von Armut und Ausgrenzung bedrohten Menschen
hat seit 2008 in 13 der 23 Mitgliedstaaten zugenommen, für die im Jahr 2011
Zahlen zur Verfügung standen. [14] Wie dies geschehen kann, hat die Kommission in ihrer
Mitteilung „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ (COM(2012) 173
vom 18. April 2012) dargelegt. [15] Am 20. November 2012 hat die Kommission eine Mitteilung
über neue Konzepte für die allgemeine und berufliche Bildung angenommmen
(COM(2012) 669). [16] Die Kommission wird in Kürze ein Paket zur Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit vorlegen. EINLEITUNG Der Entwurf des gemäß
Artikel 148 AEUV zu erstellenden gemeinsamen Beschäftigungsberichts ist
Teil des Jahreswachstumsberichts zum Auftakt des europäischen Semesters 2013.
Als wichtiger Input für die verstärkte wirtschaftliche Ausrichtung untermauert
der gemeinsame Beschäftigungsbericht die im Jahreswachstumsbericht enthaltenen
zentralen Aussagen zur Beschäftigung. Die Analyse des Berichts basiert auf der
Beschäftigungslage und der sozialen Situation in Europa, der Umsetzung der
beschäftigungspolitischen Leitlinien[1],
der Prüfung der Nationalen Reformprogramme, die in die im Juli 2012 vom Rat
angenommenen länderspezifischen Empfehlungen mündete, und der Auswertung der
bisherigen Durchführung der Programme. Zum Zeitpunkt der Herausgabe des Berichts stellt
sich die Lage wie folgt dar: Die Konjunkturerholung ist zum Stillstand gekommen.
Die Beschäftigung nimmt ab und die Aussichten für 2013 sind trübe. In Bezug auf
die Schaffung von Arbeitsplätzen ist die Lage verhalten geblieben bzw. hat sich
verschlechtert, obwohl in einigen arbeitsplatzintensiven Branchen im gesamten
Binnenmarkt nicht alles Potenzial ausgeschöpft ist. Die Segmentierung der
Arbeitsmärkte ist weiter vorangeschritten und die Zahl der befristeten
Arbeitsverhältnisse und Teilzeitstellen hat zugenommen. Die Besteuerung des
Faktors Arbeit ist unverändert hoch und wurde in einigen Mitgliedstaaten weiter
angehoben. Die Arbeitslosigkeit steigt wieder; im Euroraum hat
sie ein nie dagewesenes Niveau erreicht, wobei die Langzeitarbeitslosigkeit
alarmierend hoch ist, besonders in Mitgliedstaaten, in denen eine straffe
Haushaltskonsolidierung durchgeführt wird. Mehr als jeder fünfte junge Mensch
auf dem Arbeitsmarkt ist ohne Beschäftigung – es droht die Gefahr einer
„verlorenen Generation“. Die Unterschiede bei den Arbeitslosenquoten zwischen
den einzelnen Mitgliedstaaten haben drastisch zugenommen – sie verdeutlichen,
wie asymmetrisch die Schocks sowie die Krisenresistenz der Arbeitsmärkte sind.
Löhne und Arbeitskosten werden allmählich angepasst, doch zeigen sich die
Auswirkungen der durchgeführten Reformen noch nicht in vollem Maße. Es
bestätigen sich die Anzeichen einer Verschlechterung beim Abgleich von
Stellenangebot und -nachfrage auf den europäischen Arbeitsmärkten und es
besteht die Gefahr, dass sich die Zunahme der strukturellen Arbeitslosigkeit
verfestigt. Das Durchschnittseinkommen der Haushalte ist in
vielen Mitgliedstaaten rückläufig und aktuelle Daten belegen, dass Armut und
soziale Ausgrenzung auf dem Vormarsch sind und ausgeprägtere Formen annehmen,
wobei die Erwerbstätigenarmut und die soziale Polarisierung in vielen
Mitgliedstaaten zunehmen. Die Wirkung des Sozialschutzes als automatischer
Stabilisator hat sich seit 2010 abgeschwächt, was zu einem Anstieg der
Armutsraten geführt hat. Bei der Effizienz der Ausgaben bestehen im Hinblick
auf die Eindämmung der Armut deutliche Unterschiede zwischen den
Mitgliedstaaten. Beschäftigungs- und
Arbeitsmarktlage in Europa erfordern konsequentere Maßnahmen seitens der
Behörden und der Sozialpartner, in einigen Mitgliedstaaten ganz besonders. Zwar
wurden ehrgeizige Reformen eingeleitet, doch bedarf es weiterer Anstrengungen,
um unsere Arbeitsmärkte zu modernisieren und in Humanressourcen zu investieren,
damit die Voraussetzungen für einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung
geschaffen werden.
1.
Jüngste Arbeitsmarkttrends und soziale Entwicklungen
Die
Wirtschafts- und Beschäftigungsprognosen sind pessimistisch und haben sich in
den letzten Monaten eingetrübt. Wenn die beschäftigungspolitische Bilanz für
das Jahr 2012 negativ ausfällt, wird die für 2013 prognostizierte geringfügige
Steigerung des BIP nicht ausreichen, um Arbeitsplätze zu schaffen und die
Arbeitslosigkeit einzudämmen. Eine positivere Situation auf den Arbeitsmärkten
wird für 2014 erwartet. Die EU ist derzeit die einzige Großregion weltweit, in
der die Arbeitslosigkeit weiter ansteigt. Die Konjunkturerholung ist
zum Stillstand gekommen und die Beschäftigung ist rückläufig. Die Zahl der erwerbstätigen 20 bis 64-Jährigen in der EU ist
zwischen dem zweiten Quartal 2011 und dem zweiten Quartal 2012 um 0,2 %
gesunken. Im Zeitraum 2008‑2011 ging die Beschäftigung um 1,7 %
zurück – in diesem Zeitraum zeigte sich die EU widerstandsfähiger als die USA
(-5,8 %). Allerdings wurde im Euroraum ein stärkerer Rückgang verzeichnet,
besonders in denjenigen Ländern, die eine tiefergehende Haushaltskonsolidierung
vorgenommen haben. Seit Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2008
beziffert sich die Zahl der verlorengegangenen Arbeitsplätze jetzt auf
insgesamt 5 Millionen, von denen 4 Millionen auf die Eurozone
entfallen. Die seit Krisenbeginn festgestellten Schwankungen bei der
Gesamtbeschäftigung gehen in erster Linie auf die Teilzeitbeschäftigung und die
befristeten Arbeitsverhältnisse zurück, aber es gab auch Einschnitte bei den
unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen. Schaubild 1: Beschäftigungs- und Arbeitslosenzahlen in
der EU-27; 2005-2012 Quelle:
Eurostat, volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und EU-Arbeitskräfteerhebung
Eine positive Entwicklung
ist bei der Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte zu verzeichnen: Sie stieg im Zeitraum 2008‑2011 um 1,8 Prozentpunkte,
während die Gesamtquote aller Beschäftigten um 1,5 Prozentpunkte
zurückging. Auch ist die Wirtschaftskrise bei den Frauen verhältnismäßig
glimpflicher verlaufen als bei den Männern – so blieb die Beschäftigtenquote
bei den Frauen nahezu auf dem Niveau von 2008, während sie bei den Männern im
gleichen Zeitraum um 2,6 Prozentpunkte zurückging. Bei den jungen Menschen
sank die Beschäftigtenquote im gleichen Zeitraum um 3,8 Prozentpunkte. Die Arbeitslosigkeit
steigt wieder; im Euroraum hat sie ein nie dagewesenes Niveau erreicht. In der EU beläuft sich die Gesamtarbeitslosenquote derzeit auf
10,6 %, im Euroraum liegt sie dagegen bei 11,6 % – dies ist der
höchste Wert seit Einrichtung der Wirtschafts- und Währungsunion. Im Mai 2012
kletterte die Zahl der Arbeitslosen in der EU erstmals über die
25-Millionen-Marke, im darauffolgenden Quartal kamen noch weitere 0,75 Millionen
Arbeitslose hinzu. Damit hat sich die Arbeitslosenzahl seit 2008 insgesamt um
rund 9 Millionen erhöht. In den meisten Mitgliedstaaten ist die
Arbeitslosigkeit auf dem Vormarsch, lediglich in sechs Ländern zeigte sich im
August 2012 ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. Die
Langzeitarbeitslosigkeit ist alarmierend hoch. Im
zweiten Quartal 2012 waren 11,1 Millionen Menschen in der EU seit mehr als
12 Monaten arbeitslos; dies entspricht einem Anteil von 4,6 % der
Erwerbsbevölkerung[2];
damit hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber 2008 um 4,8 Millionen
zugenommen. Im Jahr 2011 entfielen 70 % aller Langzeitarbeitslosen in der
EU-27 auf die 6 größten Mitgliedstaaten, allein mehr als 21 % auf
Spanien. Von den 3,7 Millionen Menschen, die im Zeitraum 2008‑2011
zusätzlich als langzeitarbeitslos eingestuft wurden, entfielen
1,6 Millionen auf Spanien. Seit Beginn der Krise ist
die Beschäftigungswahrscheinlichkeit in den meisten Mitgliedstaaten gesunken,
und zwar sowohl bei Kurzzeit- als auch bei Langzeitarbeitslosen. Besonders
deutlich gesunken ist diese Wahrscheinlichkeit in den Mitgliedstaaten, in denen
eine tiefgreifende Haushaltskonsolidierung stattfindet. In Spanien sank die
Quote von 50 % auf 30 %, in Griechenland von 25 % auf 15 %;
in den Niederlanden blieb sie dagegen stabil, während sie in der Tschechischen
Republik und Estland anstieg. Schaubild 2:
Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Erwerbsbevölkerung (in %), 2008 und 2011 Quelle:
Eurostat, EU-Arbeitskräfteerhebung Die
Langzeitarbeitslosigkeit hat bei allen Bevölkerungsgruppen zugenommen, am
stärksten jedoch bei jungen Menschen und geringqualifizierten Personen. Allerdings lag die Wahrscheinlichkeit, in die
Langzeitarbeitslosigkeit abzurutschen, bei älteren Arbeitskräften 2011 bei über
55 %, bei jungen Menschen hingegen lediglich bei rund 30 %. Die Zahl
der Langzeitarbeitslosen bei den Geringqualifizierten war 2011 viermal so hoch
wie bei hochqualifizierten Arbeitskräften. Ferner erreichte die
Langzeitarbeitslosigkeit 2011 auch bei Arbeitskräften aus Drittstaaten doppelt
so hohe Werte wie bei der durchschnittlichen EU-Arbeitskraft. Einige
Mitgliedstaaten konnten die Langzeitarbeitslosigkeit erfolgreich eindämmen,
entweder weil der Konjunktureinbruch von kürzerer Dauer war oder weil ihre
Arbeitsmarkteinrichtungen effiziente Arbeit geleistet haben. Mehr als jeder fünfte
junge Mensch ist arbeitslos. Angesichts einer
Arbeitslosenzahl von 5,52 Millionen stellt sich die Situation der jungen
Menschen auf dem Arbeitsmarkt wirtschaftlich wie auch sozial gesehen als Notlage
dar. In der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten ist die
Arbeitslosenquote bei den jungen Menschen in den zurückliegenden
12 Monaten angestiegen; in zwei Mitgliedstaaten liegt die
Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor bei über 50 %, in weiteren sechs
Ländern bei mehr als 30 %. Die Beschäftigungsquote der
20 bis 34-Jährigen, die mindestens die Sekundarstufe II abgeschlossen
haben, ist 2011 im Vergleich zu 2008 um 4,2 Prozentpunkte auf 77,2 %
gesunken; dies belegt, dass der Übergang von der Ausbildung auf den
Arbeitsmarkt immer schwieriger wird. Schulabbrecher
haben mit trüben Beschäftigungsaussichten zu kämpfen. Schulabbrecher sind wohl die am
stärksten gefährdete Untergruppe innerhalb der Gruppe der jungen Arbeitskräfte
Europas. EU-weit haben über die Hälfte der jungen Schulabbrecherinnen und
-abbrecher keinen Arbeitsplatz. Im Zeitraum 2010‑2011 ist die
Schulabbrecherquote von 14,1 % auf 13,5 % gesunken. Beim Schulabbruch
klafft die Schere zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten weiterhin weit auseinander;
diejenigen Länder jedoch, die wirksame und umfassende Abhilfemaßnahmen
getroffen haben, konnten die Lage andererseits deutlich verbessern. Nach wie
vor brechen junge Menschen aus benachteiligten Gruppen, Migrantinnen und
Migranten, ethnische Minderheiten (wie die Roma) sowie Jungen häufiger die
Schulausbildung ab. Der
Anteil der jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische
oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET), steigt weiter. Noch besorgniserregender ist, dass der Anteil der NEET in denjenigen
Mitgliedstaaten besonders stark angestiegen ist, in denen die Quote bereits
hoch war. Obwohl die Zunahme bei jungen Männern ausgeprägter war, ist die
NEET-Quote bei jungen Frauen nach wie vor in fast allen europäischen Ländern
höher als bei den Männern. Schaubild 3: Anteil der
15 bis 24-Jährigen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische
oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET) (in %) Quelle:
Eurostat, Arbeitskräfteerhebung Die
Unterschiede bei den Arbeitslosenquoten der einzelnen Mitgliedstaaten haben
sich in den letzten Jahren deutlich verstärkt,
besonders im Euroraum. Auch auf regionaler und lokaler Ebene gibt es große
Unterschiede, wobei Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit stellenweise auf
subnationaler Ebene besonders hervorstechen. Am niedrigsten war die
Arbeitslosigkeit im August 2012 in Österreich mit nur 4,5 %, während sie
in Spanien bei 25,1 % lag. Die Arbeitslosigkeit verteilt sich zu einem
großen Teil auf verhältnismäßig wenige Länder. So stellen insbesondere die
Arbeitslosen in Italien und Spanien sowie in denjenigen Mitgliedstaaten mit
Finanzhilfeprogrammen (EL, IE, PT, RO) beinahe die Hälfte der
EU-Gesamtarbeitslosenquote, und während der Krise hat sich dieser Anteil weiter
merklich erhöht. Schaubild 4: Änderungen bei den Arbeitslosenquoten (in
Prozentpunkten) in den letzten 12 bzw. 3 Monaten zurückgerechnet von
August 2012 sowie Entwicklung der Verteilung der Arbeitslosenquoten von August
2009 bis August 2012 Quelle:
Eurostat Erläuterungen:
Eurostat. Zweites Schaubild:
Bei 5 Mitgliedstaaten fehlen die Daten für 08/2012. Stattdessen wurden Daten
aus folgenden Monaten herangezogen: EE und LV: Juni, EL, HU und UK: Juli. Die Kluft bei
Beschäftigung und sozialen Indikatoren zwischen den Mitgliedstaaten vergrößert
sich. Diese Entwicklung zeigt sich besonders im
Vergleich der südlichen Mitgliedstaaten mit den europäischen Randländern.
Bisher haben sich vor allem die nord- und mitteleuropäischen Staaten als
widerstandsfähiger erwiesen. Die Schocks sind offenbar asymmetrisch, doch haben
Länder mit relativ schwach segmentierten Arbeitsmärkten und stabilen
Sozialfürsorgesystemen, die in der Lage sind, Arbeitsstunden und Arbeitszeit
vorübergehend anzupassen (interne Flexibilität), sehr häufig besser
abgeschnitten. Gemäß
neueren Daten haben Löhne und Arbeitskosten dazu beigetragen, die
außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte auszugleichen. Auf
den europäischen Arbeitsmärkten wurden 2011 deutliche Anzeichen einer besseren
Lohnentwicklung festgestellt; so sind die nominalen Lohnstückkosten moderat
gestiegen, nachdem sie 2010 effektiv zurückgegangen waren. Das reale
Arbeitsentgelt pro Arbeitskraft sank 2011 in rund der Hälfte der
Mitgliedstaaten und seine Aufwärtsentwicklung blieb hinter dem
Produktivitätswachstum zurück, wodurch der seit 2010 bestehende Abwärtstrend
beim Lohnanteil bekräftigt wurde. Die Entwicklung der nominalen Lohnstückkosten
gestaltet sich ein wenig unterschiedlich in den einzelnen Mitgliedstaaten. Im
Allgemeinen lehnt sich die Entwicklung der Lohnstückkosten stärker an Maßnahmen
zum Ausgleich außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte an; dabei kristallisiert
sich immer deutlicher der Unterschied heraus zwischen Ländern, die ihre
Arbeitslosigkeit stärker eindämmen und ihre außenwirtschaftlichen Positionen stärker
ausgleichen müssen, und solchen, in denen sich die Konjunktur nachhaltiger
erholt hat und die einen Leistungsbilanzüberschuss aufweisen. Schaubild 5: Jährlicher Zuwachs bei den nominalen
Lohnstückkosten (Q2/2011//Q2/2012) und Entwicklung in 8 ausgewählten
Mitgliedstaaten (an die länderspezifische Empfehlungen zu den Löhnen gerichtet
wurden), Q2/2008‑Q2/2012 Anm.:
Vierteljährliche Daten, saisonbereinigt Quelle:
Eurostat. Erstes Schaubild: Für Zypern erfolgt der Vergleich zwischen dem
1. Quartal 2011 und dem 1. Quartal 2012 (für das 2. Quartal 2012
liegen keine Daten vor). Quelle : Eurostat Der
vor der Krise bestehende Trend, wonach Länder, die in puncto Arbeitslosigkeit
schlechter abschnitten, eine stärkere Dynamik bei den Reallöhnen aufwiesen, hat
sich seit 2010 umgekehrt. Diese Entwicklung hat dazu
beigetragen, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit der Exportbranchen allmählich
verbessert. In Ländern, die dabei sind, ihre Leistungsbilanz auszugleichen,
oder diesen Prozess mehr oder weniger abgeschlossen haben, sind
Arbeitskräftebedarf und Löhne offenbar im Sektor der handelbaren Güter
nachhaltiger. Außerdem ist erwiesen, dass die Reallöhne bis 2009 eine
ausgeprägtere Dynamik aufwiesen, sich dieser Trend aber seit 2010 umgekehrt
hat. Das Durchschnittseinkommen
der Haushalte ist in vielen Mitgliedstaaten rückläufig.
In zwei Dritteln der Mitgliedstaaten ist das verfügbare Bruttoeinkommen der
Haushalte im Zeitraum 2009‑2011 gesunken; hierbei hat sich die Schere
zwischen den einzelnen Ländern vergrößert. In den meisten Mitgliedstaaten hat
die anhaltende Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise in Verbindung mit der
Notwendigkeit, die Haushaltskonsolidierung fortzusetzen (die auch
Leistungskürzungen und Steuererhöhungen umfasst), im Laufe der Zeit zu einer
schwächeren Schutzwirkung der einzelstaatlichen automatischen Stabilisatoren
geführt, da Leistungsempfänger ihre Ansprüche ausgereizt haben oder ihre
Leistungen gekürzt wurden. So betraf die Abwärtsentwicklung beim verfügbaren
Einkommen der Haushalte besonders diejenigen Mitgliedstaaten, in denen die
Rezession anhielt. Anteil an dieser deutlichen Einkommensminderung haben
offenbar die seit 2010 durchgeführten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Schaubild 6: Änderungen beim verfügbaren
Bruttoeinkommen der Haushalte während der Krise Quelle:
Eurostat, volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Der Anteil der
EU-Haushalte, die nach eigenen Angaben finanzielle Probleme haben, ist nach wie
vor auf einem historischen Höchststand und ist in den
letzten Monaten im Allgemeinen weiter angestiegen. Im Jahr 2012 erhöhte sich
der Indikator für die finanzielle Belastung im untersten Quintil im Vergleich
zum Vorjahr besonders stark in Spanien und Italien (um 10 Prozentpunkte);
in 6 Mitgliedstaaten sank er dagegen. Neuere Daten belegen, dass
Armut und soziale Ausgrenzung auf dem Vormarsch sind und ausgeprägtere Formen
annehmen. Der Anteil der Menschen, die von Armut oder
sozialer Ausgrenzung bedroht sind, hat seit 2008 in mehreren Mitgliedstaaten
zugenommen; ihre Zahl ist höher als diejenige der Länder, in denen dieser
Anteil gesunken ist. Besonders hiervon betroffen waren bestimmte
Bevölkerungsgruppen (u. a. Kinder, Alleinerziehende, Personen im
Haupterwerbsalter und insbesondere junge Menschen). Im Hinblick auf das Ausmaß
der Armut zeigt sich, dass die Armut bei armutsgefährdeten Personen in vielen
Ländern zunimmt, insbesondere in Ländern mit hohem Armutsrisiko. Im Jahr 2010
lag das mittlere Einkommen armutsgefährdeter Personen in der EU um 22 %
unter der Armutsgrenze – die Kluft zwischen Arm und Reich hat sich seit 2008
demnach in den meisten Mitgliedstaaten vertieft. Schaubild 7: Entwicklung der Zahl der von Armut
und sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen in den EU-Mitgliedstaaten im
Zeitraum 2008‑2011 Quelle:
EU-SILC; mit * gekennzeichnete Werte: SILC 2011(2010) Erwerbstätigenarmut und
soziale Polarisierung nehmen in vielen Mitgliedstaaten zu. Im Jahr 2011 war ein Drittel der armutsgefährdeten Erwachsenen im
Erwerbsalter erwerbstätig. Im Jahr 2010 lebten 8,4 % der erwerbstätigen
Personen unterhalb der Armutsgrenze, und das Risiko war für Familien mit
unterhaltspflichtigen Kindern deutlich höher (10,7 %). Bei den Frauen nahm
die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu, bei den Männern ist die Quote jedoch nach
wie vor höher. Im Zeitraum 2006‑2010 nahm die Erwerbstätigenarmut in
einem Drittel der Mitgliedstaaten deutlich zu; darunter befanden sich auch
einige der wohlhabendsten EU-Länder, deren Volkswirtschaften und Arbeitsmärkte
eine höhere Widerstandsfähigkeit aufweisen. Mögliche Gründe hierfür könnten
u. a. Lohnanpassungen, eine Reduzierung der Arbeitszeit, Kurzarbeit sowie
eine Zunahme bei Teilzeit und befristeten Beschäftigungsverhältnissen sein.
2.
Grosse arbeitsmarktpolitische Herausforderungen
Die neuesten Entwicklungen
auf dem Arbeitsmarkt lassen sich zum Teil auf Konjunkturschwankungen
zurückführen, insbesondere auf die schwere Wirtschaftskrise, aber sie sind auch
eine Folge struktureller und institutioneller arbeitsmarktpolitischer
Herausforderungen, die die Wirtschaftstätigkeit und das Funktionieren der
Arbeitsmärkte beeinträchtigen. Die Nettozahl der neu
geschaffenen Stellen (Beschäftigungszuwachs) ist – außer im Jahr 2010 – sowohl
in der EU insgesamt als auch in den Mitgliedstaaten konstant gesunken. Seit Mitte 2011 gibt es in ganz Europa wieder negative
Beschäftigungszuwachsraten. Dies ist das Ergebnis des rückläufigen Trends bei
der Zahl der neu besetzten Stellen (Einstellung vormals Arbeitsloser) und der
Zunahme bei den abgebauten und aufgegebenen Arbeitsplätzen; hier sind Maßnahmen
gefordert, die die Nachfrage nach Arbeitskräften und ein
arbeitsplatzintensiveres Wachstum fördern[3].
Andererseits zeitigen aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds geförderte
Programme zur Schaffung von Arbeitsplätzen eine deutlich positive Entwicklung
sowohl im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen (brutto) als auch die
Unterstützung von Unternehmensgründungen. Schaubild 8: Arbeitslosenzahlen und Zahl der neu
besetzten Stellen in der EU‑27; Q1/2007‑Q4/2011 Quelle:
Berechnungen der Kommission anhand von Eurostat-Daten Das Potenzial zur
Schaffung von Arbeitsplätzen in wichtigen Branchen ließe sich weiter ausbauen,
wenn die bestehenden Qualifikationsengpässe beseitigt würden. Schätzungen zufolge sollen bis 2020 in der Ökoindustrie rund 8 Mio.
Stellen geschaffen werden, von denen 2,8 Mio. auf Maßnahmen zur
effizienteren Ressourcennutzung, 2 Mio. auf die Umsetzung von
Energieeffizienzmaßnahmen und weitere 3 Mio. auf den Ausbau des Bereichs
der erneuerbaren Energien entfallen sollen[4].
Es wird davon ausgegangen, dass 2012 EU-weit 3,4 Mio. Menschen in der
Umweltindustrie arbeiten – dies ist eine Steigerung gegenüber 2008
(2,7 Mio.) und zeigt, dass die Umweltbranchen selbst unter den derzeitigen
wirtschaftlichen Bedingungen über ein Potenzial zur Schaffung von
Beschäftigungswachstum verfügen. Im Zeitraum 2005‑2009 wurden in den mit
erneuerbaren Energien befassten Branchen über 300 000 neue Stellen
geschaffen. Im Gesundheits- und sozialen Sektor wurden von 2008‑2011 ca.
1 866 000 neue Stellen geschaffen. Und die Nachfrage nach neuen
Stellen in dieser Branche soll steigen – im Zeitraum 2010‑2020 wird mit
8 Mio. neuen Arbeitsplatzangeboten gerechnet. Im Bereich der Informations-
und Kommunikationstechnologien sollen bis 2015 bis zu 700 000 Stellen für
IKT-Spezialisten verfügbar sein. In beiden der genannten Branchen geht es
darum, ältere Belegschaften durch jüngere Arbeitskräfte zu ersetzen.
Beträchtliche Qualifikationsengpässe werden im Allgemeinen in den Branchen der
Umweltindustrie, der Informations- und Kommunikationstechnologien und des
Gesundheitssektors gemeldet, insbesondere bei denjenigen Berufen, die eine hohe
fachliche Qualifikation voraussetzen. Die Besteuerung des
Faktors Arbeit ist unverändert hoch und wurde in einigen Mitgliedstaaten weiter
angehoben; durch Änderungen bei der Zusammensetzung sinken jedoch die
Arbeitskosten. Ein hoher Steuerkeil hält
Zweitverdiener sowie Geringverdiener und Geringqualifizierte davon ab, eine
Beschäftigung aufzunehmen, und kann die aggregierten Beschäftigungsquoten
dieser Gruppen beeinträchtigen. Der durchschnittliche Steuerkeil für die EU‑27
betrug 2011 39,6 % gegenüber 21 % in der Schweiz, 29,5 % in den
USA sowie 30,8 % in Japan und Kanada. Insgesamt legte er in Europa
zwischen 2010 und 2011 um 0,3 Prozentpunkte zu, wobei auch
Niedrigverdiener von der Entwicklung betroffen waren. In der Regel nahm die
steuerliche Belastung am meisten in denjenigen Mitgliedstaaten zu, in denen der
Steuerkeil bereits hoch war. Dies ist aber hauptsächlich auf Änderungen bei der
Einkommenssteuer zurückzuführen; in einigen Fällen spielten zusätzlich
Senkungen bei den vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialabgaben eine Rolle,
wodurch die Arbeitskosten gesunken sind. Schaubild 9: Steuerkeil bei Niedrigverdienern
(unter Zugrundlegung von 67 % des Durchschnittslohns für diese
Personengruppe) im Jahr 2011 und Änderungen im Zeitraum 2010‑2011 Erläuterung:
*Daten für die EU-Mitgliedstaaten, die nicht der OECD angehören (BG, LV, LT, MT
und RO) liegen nur für 2010 vor; **CY: Daten für 2007. Bei diesen Ländern
werden die Änderungen beim Steuerkeil für den Zeitraum 2009‑2010
angegeben (CY: 2006‑2007). Quelle: OECD Die Arbeitsmärkte haben
sich weiter segmentiert und die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse und
Teilzeitstellen hat zugenommen. Im Zeitraum 2007‑2011
ist der Anteil der Arbeitskräfte, die unfreiwilligerweise in einem befristeten
Arbeitsverhältnis stehen oder eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, in 21 der
27 Mitgliedstaaten gestiegen. Die Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten ist
höchst unterschiedlich, doch weisen die Mittelmeerstaaten und Polen die
stärkste Segmentierung auf. Die Hauptursache der Arbeitsmarktsegmentierung ist
in den asymmetrischen Arbeitsschutzregelungen bei unbefristeten und befristeten
Arbeitsverhältnissen/Zeitarbeit zu suchen. 60,4 % der 15 bis 64-Jährigen
standen 2011 unfreiwillig in einem befristeten Arbeitsverhältnis. In
Mitgliedstaaten mit strengeren Arbeitsschutzregelungen ist die
Wahrscheinlichkeit, eine unbefristete Stelle zu finden, geringer. Schaubild 10:
Anteil der Arbeitskräfte, die unfreiwilligerweise in einem befristeten
Arbeitsverhältnis stehen oder eine Teilzeitbeschäftigung ausüben (2007 und
2011) und Übergänge von einem befristeten zu einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis (Stand: 2010) Erläuterung:
*SI: Daten für 2011; **IE: es liegen nur Daten für 2007 vor. Quelle:
Eurostat, Arbeitskräfteerhebung und SILC Bei den befristet
beschäftigten Arbeitskräften in der EU sind junge Menschen unverhältnismäßig
stark repräsentiert; ihre Lage hat sich immer weiter
verschlechtert. Im Jahr 2011 hatten etwa 42,5 % der jungen Arbeitskräfte
in der EU eine befristete Stelle, während der Durchschnittswert bezogen auf die
Erwerbsbevölkerung insgesamt 14,0 % betrug. Es ist erwiesen, dass zeitlich
befristete Arbeitsverhältnisse jungen Menschen ein Stück weit den Weg in ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis ebnen können; dies gilt jedoch nicht für eine
ganze Reihe anderer Mitgliedstaaten, in denen besonders wenig Übergänge von
einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis registriert werden. Schaubild 11: unbefristet und befristet
beschäftigte Arbeitskräfte, Selbstständige und Gesamtzahl der Arbeitskräfte (15 bis 64
Jährige); Q1/2007‑Q1/2012 Quelle:
Eurostat Ein großer Anteil des
Beschäftigungszuwachses in der Krise entfällt auf die Teilzeitbeschäftigung. Im Zeitraum 2008‑2010 ist die Gesamtbeschäftigung geschrumpft
und die Zahl der Vollzeitbeschäftigten ist um 6,2 Mio. gesunken,
gleichzeitig hat aber die Zahl der Teilzeitarbeitskräfte um 1,1 Mio.
zugenommen. In den letzten Jahren ist die Teilzeitbeschäftigung kontinuierlich
gestiegen – 2011 erreichte sie einen Anteil von 18,8 %. Rund ein Drittel
der erwerbstätigen Frauen üben eine Teilzeitbeschäftigung aus, während es bei
den Männern lediglich 8,1 % sind; darin spiegelt sich wider, dass
lediglich für 28 % der Kinder unter 3 Jahren und für 84 % der
Überdreijährigen Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Es gibt jüngste Anzeichen
für eine Verschlechterung beim Abgleich von Angebot und Nachfrage auf den
europäischen Arbeitsmärkten. Bei den meisten
Mitgliedstaaten hat sich die Beveridge-Kurve, mit der Arbeitslosenquote und
offene Stellen zueinander ins Verhältnis gesetzt werden, weiter nach rechts
außen verschoben. In drei Mitgliedstaaten (BE, AT und FI) folgt die
Entwicklung seit 2008 jedoch der Beveridge-Kurve und in einem Mitgliedstaat
(DE) hat sich die Kurve nach innen hin verschoben, was eine bessere
arbeitsmarktpolitische Lage und einen besseren Abgleich von Stellenangebot und -nachfrage
abbildet. Die Verschlechterung ist möglicherweise auf folgende Faktoren
zurückzuführen: Diskrepanzen zwischen Qualifikationen und dem für eine
bestimmte Tätigkeit geforderten Ausbildungsniveau, steigende
Langzeitarbeitslosigkeit, inadäquate Reaktion auf demografischen Wandel und
ineffiziente Arbeitsvermittlungsleistungen. Ursächlich können aber auch
Hindernisse und Hemmfaktoren sein, die der geografischen und der
Beschäftigungsmobilität entgegenstehen, sowie ein asymmetrischer Kenntnisstand
bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitskräften. So sehen sich
EU-Bürgerinnen und -Bürger immer noch mit rechtlichen, verwaltungstechnischen
sowie alltäglichen Hindernissen konfrontiert, wenn sie sich in einem anderen
Mitgliedstaat niederlassen. Es sind weitere Reformen geplant, um das
Europäische Portal zur beruflichen Mobilität „EURES“[5] zu einem
bedarfsgesteuerten Instrument für Rekrutierung, Stellenvermittlung und Abgleich
von Angebot und Nachfrage innerhalb der EU umzugestalten; mithilfe dieses Tools
sollen die Mitgliedstaaten dann ihren jeweiligen EURES-Dienst an ihre
individuellen wirtschaftlichen Anforderungen anpassen können, z. B. indem
sie Mangelberufe fördern und bestimmte Personengruppen (wie junge Menschen)
unterstützen. Schaubild 12: Beveridge-Kurve für die EU-27;
Q1/2008-Q3/2012 Quelle:
Eurostat, verwendete Daten: i) Arbeitslosenquote (in %) und ii)
Arbeitkräftemangelindikator (in %), Daten abgeleitet aus einer
EU-Unternehmensumfrage Es besteht die Gefahr,
dass sich die anhaltende strukturelle Arbeitslosigkeit verfestigt. Die festgestellte Außenverschiebung der Beveridge-Kurve ist
möglicherweise nur vorübergehend: so versucht der Arbeitsmarkt, beispielsweise
durch Anpassungen bei der Lohn- und Gehaltsdynamik, Umschulungen oder eine
Verstärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf die geänderte
Wirtschaftstätigkeit zu reagieren und sich daran anzupassen. Die Verschiebung
könnte aber auch auf längerfristigere strukturelle Probleme hindeuten, die die
strukturelle Arbeitslosigkeit auf Dauer in die Höhe zu treiben drohen. Daten lassen
den Schluss zu, dass die strukturelle Arbeitslosigkeit, gemessen als Quote der
Arbeitslosigkeit, bei der Lohnerhöhungen keinen Inflationsschub auslösen, in
den meisten EU-Mitgliedstaaten seit Krisenbeginn gestiegen, und dieser Anstieg
ist mit der Verschlechterung der Beveridge-Kurve einhergegangen. Schaubild 13: Quote der Arbeitslosigkeit (in %),
bei der Lohnerhöhungen keinen Inflationsschub auslösen, für die einzelnen
Mitgliedstaaten
Quelle:
AMECO Die Aufwendungen für
aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen je arbeitslose Person sind seit Kurzem
rückläufig. Es ist erwiesen, dass sich eine aktive
Arbeitsmarktpolitik positiv auf die Beschäftigungsquote auswirkt, insbesondere
im Hinblick auf Frauen und Geringqualifizierte. Die Mitgliedstaaten mit der
niedrigsten Langzeitarbeitslosigkeit gehören auch zu denen, in denen die
Teilnahme an aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen am höchsten ist; es
können jedoch auch noch andere Faktoren mit zu dieser guten Leistung beigetragen
haben. Die tatsächlichen Aufwendungen für die aktive Arbeitsmarktpolitik pro
arbeitslose Person sind im Zeitraum 2007‑2010 jedoch um über 20 %
gesunken[6].
Schaubild 14:
Teilnahme an aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (2010) und
Langzeitarbeitslosenquote (2011) Quelle:
Eurostat Die Abfederungswirkung der
als automatischer Stabilisator fungierenden Sozialschutzsysteme auf das
Einkommen der Haushalte hat sich nach 2009 abgeschwächt. In der Anfangsphase der Krise kam den Sozialleistungen eine wichtige
Rolle bei der Stabilisierung des Einkommens der Haushalte zu. Im Euroraum wirkten
sich die Nettosozialleistungen und Steuersenkungen 2009 und in den ersten
beiden Quartalen 2010 positiv auf das verfügbare Bruttoeinkommen der Haushalte aus.
In der zweiten Phase der Krise schwächte sich diese Wirkung jedoch allmählich
ab. Ende 2010 begannen sich die Sozialleistungen negativ auf das
Bruttoeinkommen der Haushalte auszuwirken. In einigen Mitgliedstaaten steigt
die Zahl der Menschen, die in kein Sozialschutzsystem eingegliedert sind. Die
Abschwächung hängt damit zusammen, dass die Sozialleistungen, auf die eine
Person Anspruch hat, im Laufe der Zeit weniger werden, dass anfängliche
Unterstützungsmaßnahmen zur Anhebung des verfügbaren Einkommens auslaufen bzw.
damit, dass in einigen Ländern infolge der Haushaltskonsolidierung die
Aufwendungen für Sozialleistungen gekürzt wurden. Im
Hinblick auf die Eindämmung der Armut pro Einheit der aufgewendeten Mittel
bestehen bei der Effizienz der Ausgaben bestehen deutliche Unterschiede
zwischen denjenigen Mitgliedstaaten, deren
Ausgabeverhalten und deren Sozialschutzsysteme ähnlich sind. Steuer- und
Sozialleistungssysteme gehören zu den wichtigsten Instrumenten, mit denen sich
Einkommensarmut verhindern und eindämmen lässt. Mit den Aufwendungen für
Sozialleistungen (ausgenommen Renten- und Pensionszahlungen) konnte die
Armutsquote in der EU im Jahr 2010 von 26 % auf 16 % abgesenkt
werden; dies entspricht einer Senkung um 37 %. Dennoch erzielen
Mitgliedstaaten, die ähnliche Summen für den Sozialschutz aufwenden, unterschiedliche
Ergebnisse und vice versa. In manchen Ländern gelingt es, die Armutsquote bei
Kindern und alten Menschen sowie die krankheitsbedingten Fehlzeiten mit
geringerem Mittelaufwand zu senken. In einigen Ländern fallen die
Sozialleistungen höher aus, weil sie die Dauer der Leistungsberechtigung
erfolgreich einschränken, indem sie die betroffenen Personen zügig wieder in
den Arbeitsmarkt eingliedern. Unterstützt werden könnte die Aktivierung
dadurch, dass eine ausgewogene Balance zwischen pauschalen und
bedürftigkeitsabhängigen Leistungen sowie zwischen Geld- und Sachleistungen
gefunden wird. Vergleicht man die Aufwendungen für den Sozialschutz mit dem
Erfolg bei der Eindämmung der Armut, so stellt man fest, dass einige Systeme
effizienter sind als andere. BG, LV, PL und RO gehören zu den Ländern, in denen
mit geringen Sozialaufwendungen eine nur geringe Wirkung erzielt wird; in ES,
IT, PT, CY (und EL) ist die Wirkung ähnlich gering, jedoch sind die Aufwendungen
höher. Auch bei der Bekämpfung der Kinderarmut schneiden die genannten Länder
schlechter ab als der EU-Durchschnitt. Eine
große Herausforderung besteht weiterhin darin, die Strategien zur aktiven
Eingliederung in vollem Maße umzusetzen; diese
umfassen auch eine angemessene Einkommensunterstützung, integrative
Arbeitsmärkte und Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen. In vielen Ländern
ist nun eine Entwicklung dahingehend zu erkennen, dass eine aktive
Sozialfürsorgepolitik betrieben wird und finanzielle Hemmnisse abgebaut werden,
die einer Beschäftigung im Wege stehen. Bei der Reichweite der
Sozialhilfesysteme und beim Mindesteinkommen sind die Unterschiede zwischen den
Mitgliedstaaten nach wie vor groß; weiter ausgebaut werden muss auch die
Unterstützung für diejenigen Bevölkerungsgruppen, die von der schwersten Form
von Armut betroffen sind (wie Obdachlose und Roma). Eine adäquate
Einkommensunterstützung trägt erfolgreich dazu bei, die Übergänge in die
Beschäftigung zu erleichtern, die soziale Eingliederung zu fördern und die
aggregierte Nachfrage anzukurbeln. Eine hochwertige und bezahlbare
Kinderbetreuung unterstützt die Eltern bei der Eingliederung in den
Arbeitsmarkt und bietet den Kindern die bestmöglichen Voraussetzungen für ihr
späteres Leben. Allerdings zeigt sich, dass die Inanspruchnahme der
Betreuungsangebote bei den am stärksten gefährdeten Familien in der Regel
geringer ist; ursächlich hierfür sind Faktoren wie Angebot und
Zugangsmöglichkeiten, finanzielle Aspekte, Anspruchsberechtigung und Entscheidung
der Eltern.
3.
Durchführung struktureller Arbeitsmarktreformen
Am 1. und 2. März 2012
legte der Europäische Rat auf der Grundlage des Jahreswachstumsberichts 2012
der Kommission die politischen Leitlinien fest, nach denen die Mitgliedstaaten
ihre Nationalen Reformprogramme mit ihren Plänen für eine Arbeitsmarktreform
zur Umsetzung der in den beschäftigungspolitischen Leitlinien festgelegten
Kernziele der EU vorlegen müssen. Auf der Grundlage der Vorschläge der
Kommission hat der Rat länderspezifische Empfehlungen dahingehend angenommen,
in welchen Bereichen der beschäftigungspolitischen Leitlinien die
Mitgliedstaaten politische Reformen einleiten sollten. In diesem Abschnitt werden
die Politikmaßnahmen dargelegt, mit denen die Mitgliedstaaten ihre Nationalen
Reformprogramme sowie die im Jahreswachstumsbericht 2012 festgelegten
Prioritäten umsetzen.
3.1.
Mobilisierung der Arbeitskräfte für mehr Wachstum
Mehrere
Mitgliedstaaten (BE, CZ, EE, HU, IE and PT) haben Maßnahmen eingeleitet, um
ihre aktive Arbeitsmarktpolitik zu intensivieren und ihre öffentlichen
Arbeitsverwaltungen zu stärken. In Belgien wurden die Lohnzuschüsse für
Arbeitskräfte erhöht, die als Wissensarbeiter eingestuft werden (d. h. im
privaten und öffentlichen Sektor beschäftigte Forschungskräfte). In der Tschechischen
Republik werden gemeinnützige Tätigkeiten als Aktivierungsmaßnahmen eingesetzt
und von der öffentlichen Arbeitsverwaltung koordiniert. In Estland setzt das
neue Beschäftigungsprogramm 2012‑2013 auf breiter gefächerte
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und auf eine breitere Zielgruppe für die
einzelnen Maßnahmen. In Ungarn wurde die aktive Arbeitsmarktpolitik durch
folgende Schwerpunktsetzung intensiviert: Schulung des Personals der
öffentlichen Arbeitsverwaltungen, Einführung von Dienstleistungsmodellen, die
auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind, Dienstleistungspakete für
Kleinstunternehmen und KMU, Ausweitung des Portals und der elektronischen
Dienstleistungen der öffentlichen Arbeitsverwaltungen sowie Umgestaltung der Regelungen
für öffentliche Arbeiten. In Irland werden die Auflagen verschärft, um einen
Anreiz für Teilzeitbeschäftigte zu schaffen, in eine Vollzeitbeschäftigung zu
wechseln. In Portugal schließlich wurden Maßnahmen
eingeleitet, um die Leistung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zu
verbessern, und es wurden Entgeltzuschüsse für Arbeitslose eingeführt. Die
steuerliche Belastung des Faktors Arbeit war 2011 und 2012 weiterhin hoch und
bei den Arbeitskosten war insgesamt ein Anstieg zu verzeichnen; andererseits
konnten bei bestimmten benachteiligten Personengruppen (Geringqualifizierte und
Geringverdiener) einige positive Entwicklungen erzielt werden. In vielen
Mitgliedstaaten (BE, DK, CY, FI, EL, ES, IE, IT, FR, LU, NL, PT, SL, UK) wurde
vor Kurzem die Einkommenssteuer erhöht, häufig, indem der Regelsatz
heraufgesetzt wurde. In vielen Fällen ist die Maßnahme vorübergehender Natur
und als allgemeine Mehrbelastung oder als Solidaritätsabgabe von Vielverdienern
(GR, IT, CY, LU, PT, SP) ausgestaltet. Österreich und die Tschechische Republik
wollen in Kürze vergleichbare Maßnahmen einleiten. In vielen Ländern (AT, BG,
CY, FR, EL, HU, LV, PL, PT und UK) wurden auch die Sozialabgaben erhöht. Die
Maßnahmen zur Verringerung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit zielten
in erster Linie darauf ab, die Beschäftigung bestimmter Personengruppen zu
fördern, und gingen in der Regel mit einer Änderung der
Steuerbemessungsgrundlage einher. In Belgien wurden
beispielsweise die Sozialabgaben für junge Menschen, Geringverdiener und ältere
Arbeitskräfte gesenkt, wodurch KMU neue Arbeitskräfte einstellen und
Selbstständige unterstützt werden sollen. Es wurden auch Steuererleichterungen
für Arbeitskräfte mit geringem und mittlerem Einkommen eingeführt, so in
Finnland und Ungarn, wo Steuergutschriften und Grundfreibeträge erhöht wurden.
In Schweden wurde der Grundfreibetrag für das Einkommen bei Arbeitskräften über
65 erhöht, um die Lebensarbeitszeit zu erhöhen. Es werden verschiedenste Maßnahmen getroffen,
um Unternehmensgründungen und selbstständige Beschäftigung zu fördern
(AT, BE, BG, EE, ES, IE, MT, HU, PL, PT, UK). In
Österreich erhalten Auszubildende und Unternehmen, die Ausbildungsplätze
anbieten, zusätzliche Unterstützung im Rahmen eines Pilotprojekts, das u. a.
auch Rechtsberatung und Mediation einschließt. In Belgien zielen die Maßnahmen darauf ab,
Unternehmen leichteren Zugang zu Krediten zu verschaffen, die administrativen
Abläufe zu vereinfachen und die Sozialabgaben im Hotel- und Gaststättengewerbe
zu senken. In Bulgarien wird der Weg in die Selbstständigkeit durch Beratung,
Schulungen und Hilfestellung bei der Unternehmensgründung bzw. durch die
Bereitstellung von Ausrüstung und Reparaturdiensten für neu gegründete
Kleinunternehmen. In Spanien wird die Unternehmensgründung dadurch gefördert,
dass die administrativen Hürden für Kleinunternehmen gesenkt und in
Touristengebieten erweiterte Geschäftszeiten genehmigt werden. In Irland
reichen die Unterstützungsmaßnahmen u. a. von Finanzhilfen über Darlehen
und Bürgschaften bis hin zu Anreizen für Unternehmensgründungen. In Malta
werden die bürokratischen Hürden für eine selbstständige Tätigkeit abgebaut und
es wurde ein neues Bürgschaftssystem für Unternehmen („Micro Guarantee Scheme“) angekündigt, mit dem Selbstständige und
Kleinunternehmen leichter an eine Darlehensbürgschaft kommen sollen. In Polen
werden Unternehmensgründungen, Selbstständigkeit und Wirtschaftstätigkeit mit
Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert. In Portugal wird
Unternehmern und Selbstständigen Zugang zu Finanzmitteln verschafft, und
Arbeitslose, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen, erhalten technische
Unterstützung. Im Vereinigten Königreich wurde das Darlehenssystem aufgestockt,
damit die Banken KMU bereitwilliger Darlehen gewähren. Einige Mitgliedstaaten (BE, ES, IE, IT, SE)
haben die Leistungen bei Arbeitslosigkeit angepasst, um die Wiederaufnahme
einer Beschäftigung zu fördern. In Belgien hat die Reform der Sozialleistungen
bei Arbeitslosigkeit dazu geführt, dass die Höhe der Leistungen früher und
schneller abnimmt als zuvor. In Spanien wurde das
Arbeitslosengeld für mehrere Kategorien gekürzt. In Portugal wurden mit
einem neuen Gesetz Bezugsdauer und Summe der Leistungen bei Arbeitslosigkeit
gekürzt, um die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen von Sozialleistungen abhängig
werden und in die Langzeitarbeitslosigkeit abrutschen, zu verringern. In Schweden wurden strengere
Kriterien für die Anspruchsberechtigung und ein niedrigeres Ersatzeinkommen
eingeführt und die Dauer des Bezugs von Leistungen bei Arbeitslosigkeit
zeitlich beschränkt. In Spanien wird die gemeinsame
Verantwortung gestärkt, indem die Auflagen die Teilnahme an aktiven
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen einschließen. In Irland wurden die Auflagen
für Arbeitsuchende verschärft, insbesondere im Hinblick auf
Langzeitarbeitslose. In Italien soll das neue System der Sozialversicherung für
Beschäftigung das derzeitige System der Leistungen bei Arbeitslosigkeit
allmählich ablösen. In
einigen Mitgliedstaaten (EL, ES, PT) wurden Maßnahmen bezüglich der Lohnfestsetzung
getroffen, die gewährleisten sollen, dass sich die Löhne im Einklang mit der
Produktivität entwickeln. In Spanien hat vor Kurzem die Arbeitsmarktreform die
Festsetzung von Arbeitszeit und Löhnen auf Unternehmensebene begünstigt, und
Unternehmen können leichter aus Tarifverträgen aussteigen. In Portugal wird
dafür gesorgt, dass sich die Löhne im Einklang mit den Bedingungen im
Unternehmen entwickeln, indem Tarifverträge nicht angewandt werden, wenn die
Arbeitgeberverbände weniger als 50 % der Gesamterwerbsbevölkerung
abdecken. In Deutschland wird das
System branchenspezifischer Mindestlöhne auf immer mehr Branchen ausgeweitet. In Ungarn ist
das neue Arbeitsrecht seit 1. Juli 2012 in Kraft, wobei der Mindestlohn um
19 % angehoben wurde. In Griechenland werden Maßnahmen zur Lohnfestsetzung
ergriffen, und es wurde beschlossen, die Mindestlöhne zu senken und einen
spezifischen Mindestlohn für junge Menschen einzuführen. In mehreren Mitgliedstaaten (AT, BG, DE, ES,
LV, HU) wurden Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsmobilität ergriffen.
In Österreich wurde die Einführung der Rot-Weiß-Rot-Card, eines
kriteriengeleiteten Punktesystems für den Zugang von Drittstaatsangehörigen zum
Arbeitsmarkt abgeschlossen, wobei der Arbeitsmarkt auch für qualifizierte
Arbeitskräfte in Mangelberufen geöffnet wurde. In Bulgarien wurde ein
nationaler Qualifikationsrahmen eingeführt, der dafür sorgt, dass die
Berufsausbildung von Studierenden und Arbeitskräften und die Anforderungen der
Arbeitgeber an die Schul- und Berufsbildungssysteme transparent sind. In
Deutschland wurde ein Gesetz angenommen, mit dem die Einkommensgrenze für
Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten, die über einen
Universitätsabschluss verfügen, abgesenkt wurde. In Lettland wurde ein
Vorschlag zur Einführung eines Umzugsgeldes vorgelegt, das Arbeitskräfte als
Ausgleich erhalten sollen, wenn sie in eine andere Stadt ziehen, um dort zu
arbeiten. In Ungarn fördert die Regierung die Mobilität,
indem sie zuvor arbeitslos Gemeldeten Wohngeld gewährt, wenn diese an einen Ort
umziehen, der 100 km von ihrem ursprünglichen Wohnsitz entfernt ist. Einige
Mitgliedstaaten (AT, BE, ES, DK, IE, NL, HU, UK) haben Maßnahmen ergriffen, damit
weniger Menschen frühzeitig aus dem Arbeitsmarkt aussteigen. In Österreich
wurden Reformen eingeführt, um die Zahl der Invaliditätspensionen zu senken. In
Belgien wurde die Altersgrenze, ab der ältere Arbeitskräfte das
Zeitguthabensystem nutzen können, heraufgesetzt und die Vorruhestandsregelung
für Teilzeitbeschäftigte wurde abgeschafft. In Dänemark müssen gemäß dem
Vorschlag für die Reform der Erwerbsunfähigkeitsrente zunächst die
Aktivierungsmaßnahmen ausgeschöpft werden, bevor eine Vorruhestandsregelung
erwogen werden kann. In Spanien wird der Zeitplan zur Anhebung des gesetzlichen
Rentenalters beschleunigt, die Altersgrenze für den Vorruhestand wird von 61
auf 63 heraufgesetzt, wobei die Abzüge für Vorruhestandsregelungen erhöht
werden, und die Möglichkeit eines Teilruhestands wird für zwei Jahre ausgesetzt.
In Irland können Arbeitskräfte, die Leistungen bei Krankheit und Invalidität in
Anspruch nehmen, gemäß neuen Maßnahmen gleichzeitig arbeiten und die
Einkommensunterstützung in Anspruch nehmen, und das gesetzliche Rentenalter
wird bis 2028 auf 68 Jahre heraufgesetzt. In den Niederlanden wird das
Rentenalter bis 2023 allmählich auf 67 erhöht; danach wird es möglicherweise an
die Lebenserwartung gekoppelt. In Ungarn wurde der Vorruhestand als Konzept
abgeschafft. Die Regierung des Vereinigten Königreichs has kürzlich verlauten
lassen, dass sie das Rentenalter an die Lebenserwartung koppeln will. Ein
weiterer Schwerpunkt der Maßnahmen ist die Verlängerung der
Lebensarbeitszeit (AT, BE, BG, DE, EE, FI, LU, PL, UK). In Österreich haben
ältere Arbeitskräfte mit gesundheitlichen Problemen Anspruch auf aktive
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, berufliche Wiedereingliederung und
Umschulung, Teilzeit- und Beschäftigungsbeihilfen. In Belgien müssen
Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern bei Massenentlassungen die Altersstruktur
des Unternehmens berücksichtigen; sie sind ferner dazu verpflichtet, einen
Jahresplan für alle Arbeitskräfte ab 45 zu erstellen. In der Tschechischen
Republik wird das Rentenalter infolge der Rentenreform von Ende 2011 jährlich
um 2 Monate heraufgesetzt, wobei keine Obergrenze vorgesehen ist. In
Estland zielen die Maßnahmen schwerpunktmäßig auf ältere Arbeitskräfte, ihre
Teilnahme am Prozess des lebenslangen Lernens und die Erhaltung ihrer
Gesundheit ab. In Finnland wird im Hinblick auf eine Verlängerung der
Lebensarbeitszeit darauf hin gearbeitet, die Qualität des Arbeitslebens und das
Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu steigern. In Luxemburg sind Unternehmen mit
über 150 Mitarbeitern nun verpflichtet, die älteren Arbeitskräfte stärker
zu unterstützen. In Polen werden die Lernangebote für ältere Menschen ausgebaut
und ihre Qualität verbessert. Im Vereinigten Königreich wurde das offiziell
geltende Rentenalter im Oktober 2011 abgeschafft. Einige
Mitgliedstaaten streben keine Verlängerung der Lebensarbeitszeit an. In
der Tschechischen Republik wird die von Ruhegehaltsempfängern geleistete Arbeit
stärker besteuert, was dazu führen dürfte, dass die Beschäftigung älterer
Menschen zurückgeht. In Frankreich wurde die Möglichkeit der Rente mit
60 Jahren für diejenigen, die ihr Berufsleben mit 18 begonnen haben und
genügend Beiträge in das Sozialsystem eingezahlt haben, wieder eingeführt. In
Ungarn wurde das Rentenalter für alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes,
ausgenommen medizinisches Personal, gesetzlich verankert.
3.2.
Förderung der Beschäftigung, insbesondere bei
jungen Menschen
Die Beschäftigung junger
Menschen wurde mit diversen Maßnahmen gefördert; Zielgruppe waren insbesondere
junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche
Ausbildung absolvieren. Finnland führt eine umfassende Jugendgarantie
ein, die gewährleisten soll, dass junge Arbeitslose bis Ende des 3. Monats
ihrer Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung finden, ein Praktikum oder ein
Studium aufnehmen oder wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Einige Länder (BE, BG, ES,
CY, IE, PL, PT, SE and SI) fördern Initiativen für eine bessere Qualität von
Ausbildungen und Praktika. In Belgien wurde von ein breit angelegtes
Programm für Unternehmenspraktika eingeführt, das sich an junge Arbeitslose
unter 25 richtet, die nach Ende der 6-monatigen Eingliederungsphase in den
Arbeitsmarkt noch keine Stelle haben. In Bulgarien werden Praktika in Haupt-
und Nebenstellen von Behörden gefördert, die vorrangig für junge Behinderte
gedacht sind. In Irland werden 5 000
6 bis 9-Monats-Praktika angeboten, die es jungen Menschen
ermöglichen, ihre Kompetenzen in der Praxis anzuwenden und auszubauen. In Spanien wird ein Schulungs- und Lehrvertrag
ausgearbeitet und ein duales Berufsbildungssystem eingeführt. In Polen wurde ein Pilotprojekt für Arbeitslose
unter 30 Jahren aufgelegt, das individuelle Betreuung sowie Praktikums-
bzw. Ausbildungsgutscheine bietet. In Portugal werden berufsbezogene Praktika
und Stellenvermittlung unterstützt. In Slowenien erhalten junge Arbeitslose
unter 30 eine auf 15 Monate befristete Stelle und die Regierung fördert
ferner freiwillige Praktika bei den Steuer- und Antikorruptionsbehörden. In
Schweden zahlt die Regierung den Unternehmen jährlich bis zu 2 750 EUR
pro Auszubildendem, damit mehr Ausbildungsplätze in Unternehmen geschaffen
werden; in den Jahren 2014‑16 sollen die staatlichen Beihilfen weiter
angehoben werden. Andere konkrete Maßnahmen
zugunsten junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische
oder berufliche Ausbildung absolvieren, setzen bei der beruflichen Bildung
(DE, LV, FI), der Ausbildung am Arbeitsplatz (LT) und der finanziellen
Unterstützung (HU) an. In Deutschland finden junge Menschen mit
Migrationshintergrund nun leichter einen Ausbildungsplatz. In Litauen
unterstützt ein Projekt zur Förderung der Jugendbeschäftigung Arbeitskräfte
unter 29 durch Lohnzuschüsse und Kostenzuschüsse bei der Aneignung von
Kompetenzen am Arbeitsplatz. In Lettland haben Arbeitslose im Alter von 15‑24
Jahren die Möglichkeit, in einer berufsbildenden Einrichtung 9 Wochen lang
in drei verschiedene Berufsbilder hineinzuschnuppern. In Ungarn wird eine
Erstbeschäftigung garantiert, bei der den Arbeitgebern der volle Lohn samt
Bruttolohn und Sozialabgaben erstattet wird. In einigen Mitgliedstaaten
(BG, CZ, FR, IE, IT, LU, RO und SK) wurden Partnerschaften mit den Sozialpartnern
eingegangen, um hochwertige Ausbildungs- und Praktikumsverträge zu fördern. In
Bulgarien werden Investitions- und Arbeitskosten bezuschusst oder übernommen,
die bei der Schaffung von Stellen für junge Menschen entstehen. In der Tschechischen Republik werden im Rahmen
eines mit ESF-Mitteln geförderten Projekts die Kosten von Praktika bei Unternehmen
gefördert/bezuschusst, vor allem für Hochschulabsolventinnen und -absolventen
und Menschen ohne Berufserfahrung, die ihre Qualifikation weiter ausbauen
müssen. In Irland werden nun zusätzliche Ausbildungsplätze für Arbeitslose
eingerichtet; hierbei arbeiten Arbeitgeber bzw. Unternehmen und
Ausbildungseinrichtungen zusammen. In Rumänien sind Unternehmen für jede
Arbeitskraft unter 25 Jahren, die sie einstellen, ein Jahr lang von der
Entrichtung der Sozialabgaben befreit. In der Slowakei werden Stellen in der
Privatwirtschaft ein Jahr lang bis zur Höhe des Mindestgehalts bezuschusst; der
Arbeitgeber sollte die Kosten mindestens 6 Monate lang übernehmen. Eine Reform der Arbeitsschutzregelungen
wurde nur in wenigen Mitgliedstaaten durchgeführt (HU, SK und
IT). In Ungarn betrafen die Änderungen u. a. die
Regelung der Mehrfachbeschäftigung, flexible Arbeitszeitregelungen und die
Vereinfachung der Entlassungsbedingungen. In Portugal wurde die Zahl der Tage,
für die eine Abfindung gezahlt wird, bei unbefristeten wie befristeten
Arbeitsverhältnissen auf 20 Tage pro Arbeitsjahr reduziert und die
Bedingungen für Einzelentlassungen aus wirtschaftlichen Gründen wurden
gelockert. In Italien wurden die Rechtsvorschriften zu unrechtmäßigen
Entlassungen in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten dahingehend
überarbeitet, dass der Austritt aus dem Arbeitsmarkt flexibler wird, und es
wurden Regelungen eingeführt, die die missbräuchliche Verwendung atypischer
Arbeitsverträge eindämmen sollen. In der Slowakei wurden maximale Dauer und Anzahl
aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverhältnisse beschränkt und die
Ausnahmeregelungen für Zeitarbeitsagenturen wurden abgeschafft. Nur wenige Mitgliedstaaten
machen bei der Anpassung der Aus- und Weiterbildungssysteme an die
Arbeitsmarktanforderungen Fortschritte (BE, IE, LT, MT und SK). In Irland
soll Arbeitslosen und zuvor Selbstständigen dabei geholfen werden, den
Anschluss an den Arbeitsmarkt nicht zu verlieren, indem sie Zugang zu
Teilzeitangeboten von Hochschulen und Schulungsmöglichkeiten erhalten, um ihre
Kenntnisse in Bereichen zu erweitern bzw. aufzufrischen, in denen sich
nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben dürften. In Lettland werden die
Qualifikationen in mehreren Etappen erfasst, um besser über die Struktur der Kompetenznachfrage
zu informieren und um festzustellen, welche Fachkenntnisse am ehesten gefragt
sind. In Malta werden die Studierenden durch Steuergutscheine in Höhe von bis
zu 80 % der angefallenen Kursgebühren angehalten, sich weiterzubilden und
Qualifikationen zu erwerben, die die Wirtschaft benötigt. In der Slowakei wurde
vor Kurzem das Berufsbildungs- und Schulungsgesetz angenommen, das die
Berufsbildung stärker mit den Arbeitsmarktanforderungen verknüpfen soll.
Darüber hinaus wurden in Belgien in allen Gemeinden Maßnahmen ins Leben
gerufen, damit die Berufsbildung qualitativ hochwertiger, flexibler und besser
auf die Arbeitsmarktanforderungen abgestimmt wird. Diverse Maßnahmen wurden
ergriffen, um die Qualität und die Finanzierung von Universitäten zu
überprüfen (IT, LV und MT). Italien hat Schritte unternommen, um die
Finanzmittel zu kürzen; die Studiengebühren sollen dabei um 25 bis 100 %
steigen. Im Hinblick auf Stipendien hat nur Malta angekündigt, die beiden
Stipendienprogramme weiter zu betreiben. Lettland hat eine großangelegte
Bewertung von mehr als 800 Hochschulstudiengängen durchgeführt; ferner
sind mehrere Reformen angedacht, einschließlich einer Überarbeitung des
Zulassungsverfahrens, der Entwicklung eines neuen Finanzierungsmodells für die
Universitäten und einer Reform der Verwaltung der Universitäten. Obwohl das europäische
Semester zur Priorisierung von wachstumsfreundlichen öffentlichen Ausgaben
aufruft, gibt es Hinweise darauf, dass Einsparungen zulasten der Investitionen
in die Bildung vorgenommen werden. Eine erhebliche Anzahl an
Mitgliedstaaten hat die Ausgaben für die Bildung in den beiden Jahren 2011
und 2012 (EE, IT, LV, LT, UK) bzw. entweder im Jahr 2011 oder im
Jahr 2012 (BE, BG, IE, FR, CY, HU, PL, RO, SK, FI) gekürzt. Auch in Spanien fokussieren sich die Diskussionen
zur Haushaltskonsolidierung auf Bildungsthemen. Im
Gegensatz hierzu blieben die Budgets in der Tschechischen Republik, in
Dänemark, Luxemburg, Malta und Österreich stabil oder wurden aufgestockt.
3.3.
Schutz benachteiligter Gruppen
Diverse Mitgliedstaaten haben
Schritte im Hinblick auf die Effizienz der Sozialschutzsysteme (EE, LV
und ES) unternommen. In Estland wird die Verfügbarkeit von
Arbeitslosenunterstützung ab 2013 deutlich steigen, dies stellt eine
Begleitmaßnahme und auch ein Gegengewicht zur Arbeitsrechtreform aus dem
Jahr 2009 dar. In Irland erhalten gefährdete Bevölkerungsgruppen trotz der
allgemeinen Einschnitte bei den Sozialleistungen immer noch eine
Einkommensunterstützung, wenn auch in geringerer Höhe. In Lettland hängen die
Leistungen bei Arbeitslosigkeit nun nicht mehr von der Versicherungszeit ab,
sondern decken nur noch bis zu neun Monate ab. In Spanien wird das
Mindesteinkommenssystem an die Dauer des Erwerbslebens des Antragstellers bzw.
der Antragstellerin gekoppelt. Manche Mitgliedstaaten haben
Fortschritte bei der Umsetzung der Strategien zur aktiven Eingliederung
gemacht, die sich auf angemessene Einkommensunterstützung, integrative
Arbeitsmärkte und Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen konzentrieren (AT,
DK, FI, FR, MT, PL und SE). In Österreich wurde ein Aktionsplan Behinderung
angenommen, der Maßnahmen im Bereich Diskriminierungsschutz, Zugänglichkeit,
Pflege, Bildung, Beschäftigung und selbstbestimmtes Leben abdeckt. In Dänemark
wurde im Juni 2012 eine großangelegte Reform der Invaliditätsrenten
angenommen, die den Zugang der Übervierzigjährigen einschränkt und Rehabilitationsteams
für die Unterstützung von Gesundheit, Beschäftigung, Bildung und sozialer
Dienste vorsieht. In Malta werden Freiwilligenorganisationen durch finanzielle
Unterstützung angehalten, benachteiligte Personen zu beschäftigen. In Schweden
möchte die Regierung die Position gefährdeter Bevölkerungsgruppen auf dem
Arbeitsmarkt weiter stärken, indem mehr aktive Arbeitsmaßnahmen für
Langzeitarbeitslose und Menschen mit schwachem Stand auf dem Arbeitsmarkt
angeboten werden. In Portugal wurde ein Markt für soziale Mietwohnungen
geschaffen, um den am stärksten gefährdeten Personen Zugang zu bezahlbaren und
hochwertigen Wohnungen zu bieten. Im Bezug auf den Zugang zu
Dienstleistungen, die die Integration in den Arbeitsmarkt und die
Gesellschaft unterstützen, wurden nur wenige Maßnahmen eingeleitet (CZ,
IE und PL). In der Tschechischen Republik wird auf lokaler Ebene ein
Mikroprogramm für bessere Wohnverhältnisse und die Umschulung derjenigen sozial
ausgegrenzten Familien (insbesondere der Roma) angeboten, die ihren Kindern
einen vollzeitigen Grundschulbesuch ermöglichen. In Irland unterstützt der ESF
Programme, die mit Arbeitsplätzen bzw. Weiterbildung und Schulungen
Migrantinnen und Migranten finanzielle Unabhängigkeit und eine bessere soziale
Integration bieten. In Polen wurden die Einkommenskriterien für die
Unterstützung von erwerbstätigen Armen angehoben, ebenso wie die Höhe der
Sozialhilfegeldleistungen u. a. für Ausländerinnen und Ausländer und
Flüchtlinge, die an Sprachkursen teilnehmen. [1] ABl. L 308 vom 24.11.2010, S. 46,
„Beschluss des Rates vom 21. Oktober 2010 über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (2010/707/EU)“. [2] Derzeit
sind über 44 % der Arbeitslosen langzeitarbeitslos. [3] Siehe das Beschäftigungspaket der Europäischen
Kommission vom April 2012. [4] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
SWD(2012) 92 final vom 18.4.2012, „Exploiting the Employment Potential of
green growth“. [5] Netz aus 31 europäischen Arbeitsverwaltungen, das
die Mobilität von Arbeitskräften innerhalb der Mitgliedstaaten, den EWR-Staaten
und der Schweiz fördert. [6] Schätzungen der OECD anhand der OECD-Datenbanken zu Arbeitsmarktprogrammen
und den wichtigsten Wirtschaftsindikatoren. Einführung Die Wirtschaft in der EU
kämpft weiterhin um die Bewältigung der Folgen der Finanzkrise. Innerhalb des Euro-Währungsgebiets dauerten die Finanzmarktspannungen
vor den Sommermonaten an, und gleichzeitig hat die Weltwirtschaft an Fahrt
verloren, so dass die Ausfuhren weniger zur Konjunkturerholung beitragen
können. Daher bleiben die kurzfristigen Aussichten für die EU-Wirtschaft
gedämpft; für 2013 wird aber ein allmähliches Einschwenken auf einen
Wachstumspfad und für 2014 ein weiteres Anziehen der Konjunktur prognostiziert.
Durch diese Aussichten ergeben sich in vielen EU-Mitgliedstaaten neue
Herausforderungen im Hinblick auf die erforderlichen Anpassungen. Insbesondere
bremst die Aussicht auf geringes Wachstum die Investitionstätigkeit sowie die
Schaffung von Arbeitsplätzen und beschleunigt Entlassungen, da der Spielraum
für flexible Arbeitszeitregelungen mittlerweile eingeschränkt ist. Die Herausforderungen für
die Wirtschaft der EU sind nach wie vor ungeheuer.
Insbesondere setzt sich in mehreren Mitgliedstaaten die Rückführung der
Fremdfinanzierung sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor fort.
Dieser Prozess geht Hand in Hand mit dem Abbau der angehäuften finanziellen
Ungleichgewichte, die die Folge früherer unvertretbar hoher kreditfinanzierter
Ausgaben sind; in einigen Fällen wurde diese Entwicklung durch
Vermögenspreisblasen im privaten Sektor und in anderen durch mangelnde
Rigorosität in der Finanzpolitik gefördert. Dies dämpft nun das Wachstum, da
die Ausgaben schrumpfen und Einkommen vermehrt zur Tilgung verwendet wird. Positiv zu werten sind
Anzeichen, wonach die Anpassung in den Volkswirtschaften der EU voranschreitet. Seit den Sommermonaten hat sich die Lage am Finanzmarkt dank der
kontinuierlichen Umsetzung der Reformagenda sowie der Fortschritte beim Ausbau
der WWU-Architektur und aufgrund wichtiger politischer Entscheidungen im
Euro-Raum, auch seitens der EZB, verbessert. Auch die bedeutenden
Reformanstrengungen in den gefährdeten Mitgliedstaaten tragen Früchte: Sowohl
im privaten als auch im öffentlichen Bereich ist der Anteil der
Fremdfinanzierungen geringer geworden, und in Ländern mit erheblichem
Wettbewerbsrückstand verbessert sich die Wettbewerbsfähigkeit; dies schafft
Bedingungen, die eine weitere Anpassung begünstigen. In zunehmendem Maße tragen
die Ausfuhren zur Reduzierung umfangreicher Leistungsbilanzdefizite bei, was
hoffen lässt, dass die Korrektur von Dauer sein wird. Die großen Unterschiede,
die zwischen den EU-Ländern beim Wachstum bestehen, spiegeln u. a. die fortschreitende
Anpassung wider: Zeitweilig geringes oder negatives Wachstum ist häufig ein
Merkmal tiefgreifender Anpassungen, die aber den Weg für nachhaltigeres
Wachstum und Konvergenz freimachen, was bereits 2014 erkennbar sein dürfte. Der Vorgang der Rückführung
des Fremdkapitalanteils und der Anpassung ist unvermeidlich – die Aufgabe
der politischen Entscheidungsträger besteht vor allem darin, ihn zu steuern und
die mit ihm verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Folgen abzufedern. Die Anpassung der
Haushalte muss fortgesetzt werden und angesichts der hohen Schuldenstände und
der langfristigen Herausforderungen für die öffentlichen Finanzen einem
differenzierten, wachstumsfreundlichen Konsolidierungskurs folgen. Da aber eine Haushaltskonsolidierung das Wachstum kurzfristig
beeinträchtigen kann, sollte sie wachstumsfördernd durchgeführt werden; dies
bedeutet: –
Das Konsolidierungstempo muss für die einzelnen
Länder je nach deren Haushaltsspielraum angepasst werden, um den jeweils
richtigen Mittelweg zwischen Beeinträchtigung des Wachstums und Gefahren für
die Finanzierbarkeit der Staatsschulden zu treffen. Der Stabilitäts- und
Wachstumspakt und die zentrale Rolle, die strukturelle Haushaltssalden darin
spielen, bieten den geeigneten Rahmen zur Steuerung des jeweils angemessenen
Anpassungstempos. –
Der Schwerpunkt muss einerseits auf Konsolidierung
auf der Ausgabenseite liegen, andererseits ist aber eine Kombination von
Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln, die das Wachstum insgesamt fördert und
gezielte Maßnahmen beinhaltet, um im Rahmen des vorhandenen fiskalpolitischen
Spielraums die Hauptwachstumsmotoren zu schützen und gleichzeitig
Ausgabeneffizienz zu gewährleisten. Zusätzlich können das
Vertrauen in die Konsolidierung und ihre positiven Wirkungen verstärkt werden,
wenn sie in einem mittelfristigen Finanzrahmen verankert ist und von Reformen
begleitet wird, die sich der Nachhaltigkeitsproblematik im Zusammenhang mit der
alternden Bevölkerung annehmen. Die planvolle Rückführung
des Fremdkapitalanteils in der Privatwirtschaft setzt eine solide und
effiziente Finanzwirtschaft voraus. Folglich muss die
Sanierung und Restrukturierung der Finanzen insbesondere im Bankwesen
fortgesetzt werden, da diesem in der Wirtschaft eine wichtige Rolle zukommt; es
gilt außerdem, neue Finanzierungsquellen zu fördern. Es bedarf eines kohärenten
und effektiven politischen Rahmens für die mikro- und makroökonomische
Aufsicht, um das Vertrauen in die Stabilität des Bankensektors
wiederherzustellen, einen nachhaltigen Zustrom an Kapital in produktive
Tätigkeiten zu begünstigen und eine solide Finanzierung der Wirtschaft zu
gewährleisten. Strukturelle Reformen sind
erforderlich, um die Anpassung zu erleichtern und die Rahmenbedingungen für
Wachstum zu verbessern. Von entscheidender Bedeutung
für die Verbesserung der Fähigkeit zur Anpassung und für eine stärkere
Verlagerung von Mitteln aus schrumpfenden Wirtschaftszweigen in
Wachstumsbranchen sind Strukturreformen, die die Wettbewerbsfähigkeit sowie die
Preis- und Lohnreagibilität steigern. Reformen zur Förderung der Schaffung von
Arbeitsplätzen sowie Investitionen in Innovation, Qualifikationen und
integratives Wachstum sind erforderlich, um dem Risiko der Hysterese zu
begegnen und die negativen Folgen der Krise für die sozialen Bedingungen
abzufedern. Damit das Wachstum nachhaltig ausfällt, gilt es, die
anpassungsbedingten Belastungen gerecht auf die gesamte Gesellschaft zu
verteilen. Letztlich wird das Wachstum aber nur dann wieder einsetzen, wenn ein
in sich stimmiges politisches Konzept sowohl makrofinanzielle als auch
strukturpolitische Strategien in sich vereint. Daher bedarf es an allen diesen
Fronten eines entschlossenen politischen Handelns, um der negativen Dynamik
entgegenzuwirken und die wirtschaftliche Lage nachhaltig zu verbessern. Die Länder des Euro-Raums
befinden sich wegen ihrer engeren finanziellen und wirtschaftlichen
Verflechtungen und der sich daraus ergebenden Wechselwirkungen in einer
besonderen Lage. Die privaten Kapitalströme
innerhalb des Euro-Raums haben sich abrupt umgekehrt und fließen aus
krisenanfälligen Ländern ab. Der daraus resultierende
Außenfinanzierungsbedarf wurde durch die Bereitstellung von Liquidität durch
den öffentlichen Sektor überbrückt, was eine ungeordnete Anpassung verhinderte.
Als Ergebnis einer zunehmenden Bevorzugung des Heimatmarkts haben sich jedoch
die Finanzierungsbedingungen zwischen Ländern des Euro-Währungsgebiets sowohl
für die Privatwirtschaft als auch für den Staat immer mehr
auseinanderentwickelt. Die Folge davon war eine sehr restriktive Politik in den
krisenanfälligen Mitgliedstaaten des Euro-Raums, da die notwendige
Haushaltskonsolidierung durch die restriktiven Finanzierungsbedingungen
verschärft wird. Dies behindert die Anpassung, trägt zusätzlich zum
Auseinanderstreben der Wirtschaftsleistung der einzelnen Länder des Euro-Raums
bei und untergräbt die Stabilität des gesamten Währungsgebiets. Für das
Euro-Währungsgebiet kommt es vor allem darauf an, die Strukturreformen
fortzuführen und die Fragmentierung des Finanzmarkts rückgängig zu machen, die
Finanzierungsbedingungen in den gefährdeten Ländern zu verbessern und den
Zustrom sowie die effiziente Allokation von Kapital zur Erleichterung der
Anpassung zu begünstigen. Dies ist die unerlässliche
Voraussetzung für Wachstum und Anpassung: Auch die Notwendigkeit, die
gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichte zu verringern, spricht dafür, dass das
Tempo des Schuldenabbaus im Staatssektor nach Ländern mit Überschüssen und mit
Defiziten differenziert werden muss. Schließlich spielen Strukturreformen, die
die Lohn- und Preisreagilibilität erhöhen und die Anpassung erleichtern, für
eine einheitliche Währungspolitik im Euro-Raum eine noch größere Rolle. Die konsequente Verfolgung
des Reformkurses ist von größter Bedeutung für die Bewältigung der
Herausforderungen. Der Europäische
Stabilitätsmechanismus steht seit dem 8. Oktober 2012 zur Verfügung, und
die EZB beschloss im September 2012 die Einführung der geldpolitischen
Outright-Geschäfte. Dies sind wichtige Beiträge zur Lösung der dringlichsten
Aufgabe, nämlich der Stabilisierung der Finanzlage und der Wiederherstellung
des Vertrauens. Die Restrukturierung und ein Neuaustarieren der
Volkswirtschaften werden mittelfristig greifen, da Strukturreformen in der
Regel erst nach einiger Zeit ihre volle Wirkung entfalten. Schließlich wird
noch die Vision einer echten Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) als
langfristiges Ziel entwickelt, für das zur Unterstützung der Reformdynamik
bereits jetzt konkrete Schritte unternommen werden. Infolgedessen haben die
Finanzmarktspannungen in jüngster Zeit etwas nachgelassen; die Märkte bleiben
jedoch angeschlagen und sind auf die Fortsetzung von Unterstützungsmaßnahmen
angewiesen. Deshalb könnte jeder Stillstand der Reformen sofort die Spannungen
wiederaufleben lassen und die vor kurzem erzielten Verbesserungen zunichte
machen. 1. Wachstumsfreundliche
Haushaltskonsolidierung Gesunde und nachhaltige
öffentliche Finanzen sind eine wesentliche Voraussetzung für
gesamtwirtschaftliche Stabilität und damit für Wachstum. Dies gilt insbesondere für den Euro-Raum, da die einheitliche
Geldpolitik dort nicht auf die Besonderheiten einzelner Länder reagieren kann;
die nationalen Haushalte müssen wieder in der Lage sein, bei länderspezifischen
Schocks für Stabilisierung zu sorgen. Gleichzeitig greifen im Euro-Raum die
Folgen einer nicht nachhaltigen Haushaltspolitik weit stärker auf andere
Euro-Länder über, und zwar vor allem über die Finanzwirtschaft, wie die
gegenwärtige Krise deutlich gezeigt hat. Es ist also auf einzelstaatlicher
Ebene mehr Verantwortungsbewusstsein bei der Haushaltsentwicklung vonnöten.
Dies bildet die Grundlage für die im Vertrag sowie im Stabilitäts- und
Wachstumspakt (SWP) vorgesehene, auf Regeln beruhende Haushaltsführung. Für das
reibungslose Funktionieren der WWU ist es entscheidend, dass diese Regeln
befolgt werden. Haushaltskonsolidierung
führt kurzfristig zu Wachstumseinbußen, denn Budgetkürzungen bedeuten weniger
Gesamtausgaben; die Vorteile fallen auf mittlere Sicht an. In Zeiten von Finanzkrisen schlägt die Haushaltspolitik unter Umständen stärker auf das Wachstum durch als sonst,
da man davon ausgeht, dass die sogenannten fiskalischen Multiplikatoren dann
mehr Wirkung entfalten als unter normalen wirtschaftlichen Bedingungen.[1] Wenn die Schuldenquoten und
damit der Konsolidierungsbedarf schon zu Anfang hoch sind, könnte sich die
Konsolidierung kurzfristig auf die Schuldenquoten sogar nachteilig auswirken. Gleichwohl kommt für
einige Mitgliedstaaten nichts anderes als eine Konsolidierung in Frage, da die
Folgen ansonsten noch schlimmer wären. Angesichts
hoher und steigender Schuldenstände ist darauf zu achten, dass die Schulden
finanzierbar bleiben, was eine mittelfristige Aufgabe darstellt. Aus der
Analyse der Kommission[2]
geht hervor, dass sich eine Konsolidierung mittelfristig nur dann nachteilig
auf die Verschuldung auswirken würde, wenn eher unrealistische Annahmen
zugrunde gelegt würden (sehr große Kurzsichtigkeit der Märkte, sehr
ungewöhnliche Reaktion auf Risikoprämien). Ein wesentlicher Beitrag zur
Vermeidung der nachteiligen Folgen für die Verschuldung besteht überdies darin,
die Voraussetzungen für eine dauerhafte Konsolidierung und eine entsprechende
Erwartungshaltung schaffen, zumal die Aussicht auf eine Abkehr vom
Konsolidierungskurs die möglichen positiven Wirkungen von Risikoprämien
zunichte machen kann. Gleichzeitig ist bei Mitgliedstaaten mit eingeschränktem
Marktzugang die Bewertung der Konsolidierungkosten auch kurzfristig davon
abhängig, welche Alternativen erwogen werden. Wenn die fiskalische
Nachhaltigkeit gefährdet ist, kann das Ausbleiben einer Konsolidierung zu
höheren Risikoprämien und zum gänzlichen Verlust des Marktzugangs führen, was
eine weitaus drastischere Anpassung auslösen könnte und dem Wachstum noch weit
abträglicher wäre als eine Konsolidierung und Verbesserungen der fiskalischen
Nachhaltigkeit. Zwar haben einige
EU-Länder mehr Spielraum, doch müssen die Risiken einer verlangsamten
Haushaltskonsolidierung sorgfältig bewertet werden.
Einige EU-Mitgliedstaaten zahlen gegenwärtig für ihre Staatsschulden niedrigere
Zinsen als je zuvor und könnten daher anscheinend ihre Schuldenaufnahme
erhöhen, ohne eine auf Dauer nicht tragbare Entwicklung fürchten zu müssen.
Allerdings hat die Verschuldung auch in diesen Ländern eine in Friedenszeiten
nicht gekannte Höhe erreicht. Überdies wird in fast all diesen Ländern wegen
der Alterstruktur und in einigen Fällen wegen geringer Wachstumsaussichten mit
einem Anstieg der öffentlichen Ausgaben gerechnet. Es ist daher nicht
auszuschließen, dass sich die Stimmung auf dem Markt drehen könnte, falls man
in den Bemühungen um nachhaltige Haushaltskonsolidierung nachließe. Das hätte
nicht nur für die betroffenen Länder schwerwiegende Auswirkungen, sondern auch
für die Krisenbewältigungsfähigkeit des Euro-Währungsgebietes als Ganzes, denn
diese beruht auf der Kreditwürdigkeit dieser Länder. Schaubild 1: Staatsschulden und -defizit der EU-Mitgliedstaaten (Prognose für 2012, in % des BIP) Quelle: Dienststellen der Kommission, European Economic Forecast, Herbst 2012. Die öffentlichen Finanzen
in der EU stehen vor großen Herausforderungen, und die Staatsfinanzen müssen
dauerhaft saniert werden (Schaubild 1). Die
Herausforderungen rühren daher, dass die hohe Verschuldung bei geringen
Wachstumsaussichten, langfristigem Ausgabendruck und einer bereits relativ
hohen Steuerbelastung abgebaut werden muss. Folglich bleibt der Leitgrundsatz
der wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung gültig. Die von der
Kommission im vorigen Jahreswachstumsbericht befürwortete Strategie hat sich
als erfolgreich erwiesen, auch wenn sich, wie oben dargelegt, kurzfristige
nachteilige Auswirkungen nicht vermeiden ließen und die Erfolge möglicherweise
erst mittelfristig im ganzen Umfang sichtbar werden. Die Auswirkungen der
Konsolidierung auf das Wachstum lassen sich über die
Kombination der Konsolidierungselemente beeinflussen. Darüber hinaus sollte die
Konsolidierung mit Reformen zur Stärkung der langfristigen Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen einhergehen und durch einen soliden institutionellen
Rahmen unterstützt werden, damit die Konsolidierung auf Dauer gesichert ist und
eher mit einer nachhaltigen Haushaltspolitik gerechnet werden kann. Das Tempo der
Konsolidierung Das Konsolidierungstempo
sollte sich auch weiterhin nach dem in den einzelnen Ländern vorhandenen
haushaltspolitischen Spielraum richten. Insbesondere
müssen angesichts des anhaltenden Drucks der Märkte auf die hochverschuldeten
Länder diejenigen Staaten, die den Zugang zu den Finanzmärkten verloren haben
oder unter starkem Druck der Märkte stehen, die vereinbarten
Haushaltsverpflichtungen weiter umsetzen. Andere Mitgliedstaaten sollten ihre
im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts eingegangenen Verpflichtungen
auch künftig einhalten; dadurch können die automatischen Stabilisatoren entlang
des vereinbarten Pfades der strukturellen Haushaltsanpassung wirken und
gleichzeitig die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
gewährleisten. Der Stabilitäts- und
Wachstumspakt bietet einen flexiblen und effizienten Rahmen als Leitlinie für
die Differenzierung des Konsolidierungstempos. Nach
den Regeln des SWP kann das Konsolidierungstempo je nach den Besonderheiten der
Mitgliedstaaten schwanken. Im Interesse der Transparenz und zur Verankerung
haushaltspolitischer Strategien sind im SWP für die einzelnen Länder nominale
Vorgaben festgelegt. Allerdings enthalten die Empfehlungen des Rates außerdem
die notwendigen strukturellen Anstrengungen, die in den zugrunde liegenden
Haushaltspositionen ohne Berücksichtigung konjunktureller Effekte oder
einmaliger Maßnahmen erfasst werden sollten. Hat ein Land die vereinbarten
strukturellen Maßnahmen umgesetzt, erreicht seine Ziele aber nur aufgrund eines
schlechter als erwartet ausgefallenen Wirtschaftswachstums nicht, kann die
Frist zur Korrektur des übermäßigen Defizits verlängert werden. Diese Option
wurde in der Vergangenheit verschiedentlich genutzt, zuletzt im Fall von
Spanien und Portugal. Die Gestaltung der
Konsolidierung Zwar sind Konsolidierungen
durch Kürzung der Ausgaben vorzuziehen, doch sollte das Hauptaugenmerk auf
einer effizienten und wachstumsfreundlichen Mischung von einnahme- und
ausgabeseitigen Maßnahmen liegen. Die Untersuchung von
Konsolidierungen in jüngster Zeit spricht dafür, dass ausgabenseitige
Konsolidierungen bessere Erfolgschancen haben. Auch angesichts der relativ
hohen Steuerbelastung in der EU könnten weitere Steuererhöhungen das künftige
Wachstum beeinträchtigen und sollten deshalb behutsam eingeführt werden. Damit
die kurzfristige Beeinträchtigung des Wachstums insgesamt in Grenzen gehalten
wird, sollten sich in den Konsolidierungspaketen wachstumsfördernde Maßnahmen
auf der Ausgaben- und auf der Einnahmenseite im richtigen Verhältnis
gegenüberstehen. Die Effizienz der
Ausgabentätigkeit und der Zustand der öffentlichen Finanzen im Allgemeinen
erlangen angesichts der langfristigen Herausforderungen für die öffentlichen
Finanzen immer mehr Bedeutung. Angesichts von
Schuldenständen auf Rekordniveau und der langfristigen Auswirkungen der
Bevölkerungsalterung dürfte der Druck auf die öffentlichen Ausgaben über die
aktuelle Haushaltsanpassung hinaus bestehen bleiben. Daher gewinnt die
Überprüfung der Ausgabeneffizienz an Bedeutung, wenn es darum geht, die
notwendige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mit der Bereitstellung
zufriedenstellender öffentlicher Dienste in Einklang zu bringen. International
bewährte Verfahren zeigen, dass in vielen EU-Ländern beträchtlicher Spielraum
für die Einsparung öffentlicher Mittel bei unverändertem Dienstleistungsniveau
besteht. Weitere Reformen im
öffentlichen Sektor und die Einführung bewährter Verfahren der
ergebnisorientierten Haushaltsführung könnten maßgeblich zur
Effizienzsteigerung der öffentlichen Ausgaben beitragen. Von Ausgabenbilanzen und ergebnisorientierter Haushaltsführung
bestimmte Reformen der öffentlichen Verwaltung wirken sich hinsichtlich der
Ziele und Zeitpläne sehr positiv aufeinander aus. Während eine
ergebnisorientierte Haushaltsführung eher ganzheitlich ausgerichtet ist und man
sowohl für die Einführung als auch für die Erzielung von Ergebnissen einen
langen Atem benötigt, können Reformen der öffentlichen Verwaltung rasch
bemerkenswerte Effizienzsteigerungen und Einsparungen bei den öffentlichen
Ausgaben bringen, sofern sie durch strenge Ausgabenbilanzen vorbereitet werden
und Teil längerfristiger Strategien sind. Reformen der öffentlichen Verwaltung
könnten sich sinnvollerweise auf Einsparungen in Bereichen konzentrieren, in
denen Indikatoren sowie länderübergreifende Vergleiche und Vergleiche innerhalb
eines Landes auf den größten Spielraum hindeuten (siehe auch Abschnitt 3).
Andere für die Ausgabeneffizienz relevante Maßnahmen könnten der Vielfalt der
mit unterschiedlichen Ausgabenposten verfolgten sozioökonomischen Ziele, einschließlich
verteilungspolitischer Gesichtspunkte, Rechnung tragen, zu denen eine
verbesserte Gestaltung und Ausrichtung sozialer Transferleistungen, staatlicher
Beihilfen oder sonstiger Subventionen ebenso gehören wie die Ermittlung der
produktivsten öffentlichen Investitionsprojekte oder eine verbesserte Effizienz
bei der Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienstleistungen. Doch gleich
welches Instrument zur Steigerung der Effizienz der öffentlichen Ausgaben
gewählt wird, es muss mit einem ergebnisorientierten Management auf allen
Ebenen der öffentlichen Verwaltung einhergehen. Bei Einsparungen auf der
Ausgabenseite sollte vermieden werden, diejenigen Posten zu kürzen, die das
Wachstum und das Wachstumspotenzial begünstigen.
Kürzungen sollten in Bereichen, die die Entwicklung des Humankapitals und
technische Fortschritte betreffen, möglichst gering gehalten werden. Bei den
öffentlichen Investitionen in Sachanlagen ist die Lage weniger eindeutig. Diese
Investitionen tragen nur insoweit zur Erhöhung des möglichen Wachstums bei, als
die neuen Infrastrukturen Vorleistungen für private Investitionen darstellen,
was hauptsächlich für Investitionen in den Bereichen Verkehr und Kommunikation
sowie für bestimmte öffentliche Versorgungsunternehmen gilt. Zweitens sind Investitionen
in Sachanlagen nur bis zu einer bestimmten Höhe vorteilhaft: Mitgliedstaaten,
die bereits über eine zufriedenstellende Infrastruktur verfügen, sollten sich
eher auf deren Instandhaltung und möglicherweise deren Modernisierung
konzentrieren. Trotz
der jüngsten Reformen stehen viele Mitgliedstaaten auf der Einnahmenseite ihrer
Haushalte noch vor erheblichen steuerpolitischen Herausforderungen. Einige Mitgliedstaaten der EU könnten, wenn auch in unterschiedlichem
Ausmaß, von Maßnahmen auf der Einnahmenseite profitieren, um ihre öffentlichen
Finanzen zu konsolidieren und deren Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Solche
Maßnahmen müssen freilich bei der Effizienzsteigerung der Steuersysteme
ansetzen und gleichzeitig für eine gerechte Verteilung der Konsolidierungslasten
auf alle Teile der Gesellschaft sorgen. Zur Steigerung der Einnahmen wäre es
besser, die Bemessungsgrundlage zu verbreitern, als Steuersätze zu erhöhen oder
neue Steuern zu schaffen. Das könnte u. a. bedeuten, dass die steuerlich
abzugsfähigen Ausgaben und andere Schlupflöcher in der Besteuerung des
Einkommens natürlicher und juristischer Personen proaktiv geprüft werden und
gleichzeitig der Anwendungsbereich für verringerte Mehrwertsteuersätze oder
Mehrwertsteuerbefreiungen verringert oder reduzierte Sätze stärker an den
normalen Satzes angenähert werden. Ebenso könnten Befreiungen von
Verbrauchsteuern überprüft werden, um sowohl die Einnahmen zu steigern als auch
wirksam zu anderen öffentlichen Maßnahmen (z. B. in der Gesundheits- und Umweltpolitik)
beizutragen. Eine
bessere Steuerverwaltung könnte Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen ebenfalls
sinnvoll ergänzen. Einige Maßnahmen zur Bekämpfung der
Steuerhinterziehung wie die Aufhebung des Bankgeheimnisses scheinen bereits
kurzfristig erhebliche zusätzliche Steuereinnahmen eingebracht zu haben.
Gleichwohl sind Mehreinnahmen aufgrund einer besseren Steuerverwaltung häufig
nur schwer im Voraus zu beziffern und sollten daher im Zusammenhang mit einer
zurückhaltenden Haushaltspolitik, insbesondere auf kurze Sicht, nicht
überbewertet werden. Die Verbesserung der Steuermoral könnte unterschiedliche
Formen annehmen und etwa zur Verminderung der Schattenwirtschaft, zur
Bekämpfung möglichen Mehrwertsteuerbetrugs und möglicher Mehrwertsteuerhinterziehung
oder zur Steigerung der Effizienz der Steuerverwaltung beitragen. Die
Verbesserung der Steuerverwaltung ist eine Herausforderung, vor der viele
Mitgliedstaaten stehen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren, die hohen
Kosten je Einheit der erhobenen Einnahmen zu verringern und die drückende
Verwaltungsbelastung für kleine und mittlere Unternehmen zu senken. Zur
Steigerung des Wachstums- und Beschäftigungspotenzials der europäischen
Volkswirtschaften könnten aufkommensneutrale Reformen in Betracht gezogen
werden. Dies gilt vor allem für Mitgliedstaaten, in
denen sowohl Spielraum als auch Bedarf besteht, die Besteuerung der Arbeit auf
Bereiche zu verlagern, in denen Steuern weniger verzerrend wirken
(Verbrauchsteuern, regelmäßige Vermögensteuern, Umweltsteuern). Ein hoher
Anteil der direkten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei gleichzeitig
geringem Anteil der indirekten Steuern könnte auf Spielraum für eine derartige
Verlagerung der Steuern hindeuten. Bei einer aufkommensneutralen Reform könnten
auch hohe Körperschaftsteuersätze gesenkt werden. Bei
der Ausarbeitung der Konsolidierungs- und Steuerreformstrategie sollten weitere
Aspekte der Gestaltung bestimmter Steuern bedacht werden. Erstens begünstigt die Körperschaftsteuer oft die Fremdfinanzierung
zulasten der Eigenkapitalfinanzierung. Zweitens stützt sich die Besteuerung von
Wohnraum im Vergleich zu weniger belastenden regelmäßigen Grundsteuern zu stark
auf Verkehrssteuern; gleichzeitig ermöglicht sie das Absetzen von
Hypothekenkreditzinsen und begünstigt dadurch Fremdfinanzierungen und
übermäßige Investitionen in Wohnraum. Schließlich könnten Umweltsteuern
wesentlich zum Erreichen vereinbarter Umweltziele beitragen und geeignete
Anreize bieten, im Laufe der Zeit schädliche Emissionen, vor allem von
Treibhausgasen, zu verringern. Steuerreformen müssen sowohl wirtschaftlich
effizient als auch sozial gerecht sein und unter Berücksichtigung kollektiver
Präferenzen gestaltet werden. Verteilungseffekte sind bei der Entscheidung über
Steuerreformentwürfe zu berücksichtigen. Streben nach langfristiger
Tragfähigkeit Konsolidierung ist umso
notwendiger, als eine alternde Bevölkerung die öffentlichen Finanzen vor
Probleme stellt. Aus dem Bericht über die
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 2012[3] geht hervor, dass der
Schuldenstand in der EU bis 2020 stabil bleiben wird, was auf die jüngsten
Bemühungen um fiskalische Konsolidierung und auf Fortschritte bei Reformen,
durch die Ausgaben im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung nahezu stabil
gehalten werden, zurückzuführen ist. Jedoch werden von 2021 an die Kosten der
Bevölkerungsalterung stärker zum Tragen kommen, so dass die Verschuldung in der
EU bis 2030 wieder auf fast 90 % steigen dürfte. Diese Dynamik lässt sich nur
durch anhaltende Bemühungen der Mitgliedstaaten umkehren. Verbesserte sich der
strukturelle Saldo jährlich um 0,5 % des BIP, bis das mittelfristige Ziel
erreicht ist, und würde er dann im Einklang mit dem SWP auf lange Sicht auf
diesem Niveau gehalten, würde der Schuldenstand bis 2030 auf einen Wert nahe
bei 60 % des BIP sinken. Zwar unternehmen einige
Staaten bereits etwas gegen den durch die Bevölkerungsalterung bedingten
Ausgabendruck, doch muss über die Verwirklichung der derzeitigen Pläne hinaus
noch mehr geschehen. Zahlreiche Mitgliedstaaten haben
sich bereits im letzten Jahrzehnt erheblich um eine Reform der Rentensysteme
bemüht, was sich bereits positiv in den Haushalten niederschlägt. Jedoch ist
auf lange Sicht immer noch ein weiterer Anstieg der öffentlichen
Rentenzahlungen für die EU insgesamt zu erwarten[4] (+ 1,5 Prozentpunkte des
BIP bis 2060). Deshalb muss man sich noch stärker für eine Reform der
Rentensysteme insbesondere in Ländern einsetzen, in denen die Rentenausgaben
den Vorausberechnungen zufolge weit über dem EU-Durchschnitt liegen und in
denen mit Reformen noch nicht ernsthaft begonnen wurde. Im Jahr 2012 wurde
der Mehrzahl der Mitgliedstaaten empfohlen, ihre Rentenpolitik 2012 anzupassen.
Zwar haben mehrere Länder deutliche Fortschritte erzielt, unter anderem auch
durch eine Beschränkung von Vorruhestandsregelungen und die Angleichung des
Renteneintrittsalters von Männern und Frauen, doch muss in anderen
Mitgliedstaaten das Reformprogramm intensiviert oder erst noch in Gang gesetzt
werden. Die Verknüpfung des
Renteneintrittsalters mit der Lebenserwartung würde dazu beitragen, das
Verhältnis zwischen Arbeits- und Ruhestandsjahren zu stabilisieren. Die Verknüpfung sollte nach Möglichkeit einem Automatismus
unterliegen, um ständige schwierige Verhandlungen zu vermeiden. Mit dieser
Maßnahme kann man das mit einer hohen Lebenserwartung verbundene Risiko wirksam
vermindern und gleichzeitig den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit und
Angemessenheit Rechnung tragen, indem Anreize geschaffen werden, länger zu
arbeiten und damit höhere Rentenanwartschaften zu erwerben. Wenn auf diese
Weise das tatsächliche Renteneintrittsalter erhöht werden soll, müssen die
Reformen der Rentensysteme von Maßnahmen flankiert werden, die
Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer schaffen und ein aktives
und gesundes Altern fördern; ergänzend sollten steuer- und sozialpolitische
Vergünstigungen Anreize bieten, länger zu arbeiten, und den Zugang zum
lebenslangen Lernen ermöglichen. Schaubild 2: Haushaltsentwicklungen – Euro-Raum Quelle: Dienststellen der Kommission. Die Mitgliedstaaten
trieben die Haushaltskonsolidierung entschlossen voran und bauten die Defizite
erheblich ab. Der Herbstprognose der Kommission für
2012 zufolge dürfte das öffentliche Defizit in der EU 2012 um
0,8 Prozentpunkte sinken und 3,6 % des BIP erreichen. Für den
Euro-Raum fällt das Bild ziemlich ähnlich aus: Hier wird das Defizit auf
3,3 % des BIP zurückgehen. Wird die Haushaltskonsolidierung 2013
fortgesetzt, ist damit zu rechnen, dass das öffentliche Haushaltsdefizit des
Euro-Raums erstmals seit 2008 einen Wert unter 3 % des BIP erreicht (siehe
Schaubild 2). In den meisten Mitgliedstaaten lässt sich die Kombination
der Konsolidierungselemente als insgesamt wachstumsfreundlich und als im
Wesentlichen zwischen Einnahmen und Ausgaben ausgewogen bewerten. Von 2007 bis
2012 wurden die größten Ausgabeneinsparungen bei der Investitionstätigkeit, den
Vorleistungen und den Personalausgaben im öffentlichen Sektor registriert.
Gleichzeitig hat sich der Anteil der Sozialtransfers generell erhöht, vor allem
in den Ländern, die von der Wirtschaftskrise besonders stark betroffen wurden. In struktureller Hinsicht
scheint die Haushaltskonsolidierung sogar kräftiger ausgefallen zu sein als
nominal betrachtet. Den Prognosen zufolge werden die
Strukturanpassungen 2012 sowohl in der EU als auch im Euro-Raum mehr als
1 Prozentpunkt ausmachen. Um dieses Ergebnis zu erreichen, haben sich die
Mitgliedstaaten im Durchschnitt an ihre nominalen Ziele gehalten und im Verlauf
des Jahres angesichts des ungünstiger werdenden makroökonomischen Umfelds
korrigierend eingegriffen. Der Konsolidierungskurs dürfte 2013 beibehalten
werden, denn die Mitgliedstaaten müssen entweder im Rahmen eines Verfahrens bei
einem übermäßigen Defizit haushaltspolitische Maßnahmen umsetzen oder sich noch
an ihre mittelfristigen Ziele annähern. Deshalb wird damit gerechnet, dass das
strukturelle Defizit in der EU 2013 um mehr als 0,5 Prozentpunkte
zurückgeht. Fiskalpolitische Steuerung
und Haushaltsorgane Feste haushaltspolitische
Rahmen in den einzelnen Ländern sind entscheidend für eine solide
haushaltspolitische Entscheidungsfindung. Gemäß den
Verträgen liegen die endgültigen haushaltspolitischen Entscheidungen bei den
jeweiligen nationalen Behörden. Daher ist von wesentlicher Bedeutung, dass die
Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene Maßnahmen ergreifen, damit ihre
Verpflichtung auf eine umsichtige Haushaltspolitik berechenbarer und
glaubwürdiger wird. Durch die Richtlinie über die nationalen
haushaltspolitischen Rahmen und den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und
Steuerung (SKS-Vertrag) werden die einzelstaatlichen haushaltspolitischen
Rahmen erheblich verbessert. Eine ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie bis
Ende 2013 dürfte für solide haushaltspolitische Rahmen in allen
EU-Mitgliedstaaten sorgen; dazu gehören fristgerechte und umfassende
Statistiken, eine mittelfristige Planung, die Heranziehung realistischer
Prognosen und die Festlegung einzelstaatlicher Haushaltsvorschriften, die der
Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden haushaltspolitischen
Verpflichtungen dienen. Darüber hinaus haben sich im SKS-Vertrag
25 Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, das Ziel eines ausgeglichenen
Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses in bindendes einzelstaatliches Recht
aufzunehmen und somit ein grundlegendes Prinzip des Stabilitäts- und
Wachstumspakts im nationalen Rechtsrahmen zu verankern. Automatische
Korrekturmechanismen auf einzelstaatlicher Ebene, die auf der Basis gemeinsamer
Prinzipien zu gestalten und unter genau festgelegten Umständen zu aktivieren
sind, dürften zur Einhaltung der erwähnten Vorgabe beitragen. Der finanzpolitische
Steuerungsrahmen auf europäischer Ebene wurde gestärkt und die Kommission hat
den Mitgesetzgebern weitere Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Durch das „Sixpack“[5]
wurden die präventive Komponente der Haushaltsüberwachung durch die EU
gestärkt, so dass Haushaltsungleichgewichte frühzeitig erkannt und korrigiert
werden können. Mit diesem Paket wurden neuen Instrumente wie der
Ausgabenrichtwert und ein numerischer Richtwert für den Schuldenstand
eingeführt. Da die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten, die die gemeinsame
Währung eingeführt haben, den dadurch bedingten Wechselwirkungen verstärkt
ausgesetzt ist, wurden die finanziellen Sanktionen für Mitgliedstaaten im
Euro-Raum, die die Vorschriften nicht einhalten, verschärft; sie werden
inzwischen aber auch stärker abgestuft und in einem früheren Stadium angewandt.
Weitere Verbesserungen bei der Überwachung der Haushalte der Mitgliedstaaten
des Euro-Raums schlug die Kommission in den beiden Verordnungen des
Gesetzgebungspakets zur fiskalpolitischen Überwachung vor („Twopack“). Die
Verordnung über den Ausbau der Überwachung strafft und verstärkt die
fiskalpolitische Überwachung von Mitgliedstaaten, die sich in einer schwierigen
finanziellen Lage befinden oder davon bedroht sind, und die Verordnung über die
Überwachung der Haushaltsplanung sieht eine genauere Überwachung der in einem
Defizitverfahren befindlichen Mitgliedstaaten vor, um eine rechtzeitige Korrektur
übermäßiger Defizite zu gewährleisten. Die Verordnung stärkt auch präventive
Maßnahmen auf EU-Ebene, indem sie das Fundament für eine wirkliche
Koordinierung der Haushaltspolitik in der WWU legt; dazu gehören beispielsweise
ein gemeinsamer Haushaltszeitplan und eine koordinierte Übermittlung der
jährlichen einzelstaatlichen Haushaltspläne an die Kommission vor deren Annahme
durch die nationalen Parlamente. 2. Die Finanzstabilität wiederherstellen Im Verlauf des vergangenen
Jahres setzten sich die Spannungen auf den Finanzmärkten in der EU fort,
neuerdings gibt es allerdings Anzeichen für eine Verbesserung der Lage. Die Negativspirale zwischen den Staaten des Euro-Raums, den Banken und
dem Wirtschaftswachstum verstärkte weiterhin die Finanzmarktspannungen und
untergrub das Vertrauen. Energische Maßnahmen seitens der EU und nationaler
Entscheidungsträger verbesserten die Lage vor kurzem, doch die Spreads für
Staatsanleihen gefährdeter Länder bleiben hoch und volatil. Gleichzeitig kam es
an den Märkten für Staatsanleihen einiger anderer EU-Länder zu erheblichen
Zuflüssen an privatem Kapital; die Renditen der entsprechenden Anleihen lagen
auf Rekordtief und wurden sogar negativ. Die engen Verflechtungen zwischen den
Märkten für Staatsanleihen und dem Bankensektor in der EU stellen nach wie vor
bedeutende Risiken für die Finanzstabilität in der EU und insbesondere im
Euro-Raum dar. Liquiditäts- und
strukturelle Finanzierungsprobleme im EU-Bankensektor dauern an. Vor allem in den gefährdeten Mitgliedstaaten ist der Zugang zu
Marktfinanzierungen für einige Banken nach wie vor erschwert. Herabstufungen
des Ratings von Staatsanleihen verminderten die für Geschäfte der Banken mit
dem Eurosystem zur Verfügung stehenden Sicherheiten und lösten Herabstufungen
der Bonität der Banken selbst aus, wodurch deren Finanzierungskosten stiegen.
Im ersten Halbjahr 2012 wurden die Finanzierungsengpässe in den
krisenanfälligen Mitgliedstaaten des Euro-Raums durch das Abziehen von Einlagen
noch verstärkt, während Mitgliedstaaten mit höherer Bonitätsbewertung
Einlagenzuflüsse verzeichneten. Auch die Selbstfinanzierung der Banken ist
unter Druck geraten, weil die Wachstumsaussichten geringer werden und somit das
Ertragspotenzial schrumpft. Als Reaktion auf die Finanzierungsengpässe gingen
die Banken von der unbesicherten Kreditvergabe auf besicherte Kredite über und
gaben gedeckte Schuldverschreibungen aus. Dadurch stieg die Zahl belasteter
Vermögenswerte in den Bankbilanzen erheblich, was weiteren Anlass zur Besorgnis
gibt. Schaubild 3: Kreditvergabe der Banken an private Haushalte und nichtfinanzielle Unternehmen – Euro-Raum Quelle: Dienststellen der Kommission. Die Knappheit
marktbasierter Mittel und die aufgrund des schleppenden Wachstums zunehmenden
Kreditrisiken beeinträchtigen die Fähigkeit der Banken, für die Realwirtschaft
Kreditmittel bereitzustellen. Finanzierungsengpässe
machen sich besonders bei den kleinen und mittleren Unternehmen bemerkbar, die
das Rückgrat der EU-Wirtschaft bilden und die meisten Arbeitnehmer beschäftigen.
Am schwierigsten ist die Kreditaufnahme in den gefährdeten Ländern; hier haben
notleidende Banken die Kreditvergabe zurückgefahren, obwohl auch die schwachen
Wachstumsaussichten und der erforderliche Abbau der Verschuldung bei
Unternehmen und privaten Haushalten die Nachfrage nach Krediten gedämpft haben
(Schaubild 3). Gleichzeitig setzten die Banken zwar die notwendigen
Anpassungen ihrer Bilanzen fort, doch gibt es keine Anzeichen für eine
ungeordnete oder überzogene Rückführung der Fremdfinanzierung. In diesem
Zusammenhang haben die Kapitalströme aus öffentlichen Quellen, die den Abfluss
des privaten Kapitals abfederten, und der von der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde geleitete Prozess der koordinierten Rekapitalisierung
eine wichtige Rolle gespielt. Gleichwohl fiel das Ausmaß, in dem
Fremdfinanzierung abgebaut werden musste, je nach Land unterschiedlich aus;
Banken in gefährdeten Mitgliedstaaten passten ihre Bilanzen schneller an als
Banken in anderen Ländern. Angesichts dieser Faktoren ist es positiv zu
deuten, dass sich 2012 im Euro-Raum insgesamt die Kreditvergabe der Banken an
den privaten Sektor stabilisiert hat; aus der jüngsten EZB-Umfrage zum
Kreditgeschäft der Banken lässt sich ein Nachlassen der Besorgnis in
Finanzierungsfragen ablesen. Das erneute Auftreten von
Länderrisiken hat den Prozess der Finanzmarktintegration im Euro-Raum
umgekehrt. Die Einführung des Euro, aber auch die vor
der Krise weltweit übliche preisliche Einschätzung von Kreditrisiken hatte die
Finanzmarktintegration im Euro-Raum vorangetrieben und Kreditströme zwischen
den Ländern des Währungsraums erleichtert. Mit dem Platzen der
Vermögenspreisblasen in einigen Ländern und dem Ausbruch der
Staatsschuldenkrise verringerten sich die grenzüberschreitenden Ströme drastisch;
das Kapital zog sich hinter die einzelstaatlichen Grenzen zurück. Insbesondere
hat das private Kapital, das im vergangenen Jahrzehnt von den nördlichen in die
südlichen Länder des Euro-Raums strömte, rapide abgenommen, da die Banken ihr
grenzüberschreitendes Engagement in den gefährdeten Ländern sowohl gegenüber
dem staatlichen als auch dem privaten Sektor abbauten. Der daraus resultierende
Außenfinanzierungsbedarf wurde durch Liquidität aus dem Eurosystem und in den
späteren Phasen durch EU/IWF-Darlehen im Rahmen von Finanzhilfeprogrammen
überbrückt. Hinzu kam, dass die Bevorzugung des Heimatmarkts bei den Beständen
an Staatsanleihen zunahm, wodurch die Negativspirale zwischen finanzschwachen
Staaten und schwachen Banken verstärkt wird. Die Finanzierungsbedingungen
in den Ländern des Euro-Raums driften auseinander. Höhere
Risikoprämien bei der grenzüberschreitenden Kreditvergabe fragmentieren den
Finanzmarkt zunehmend und führen zu immer größeren Zinsabständen bei den
Krediten, die an Unternehmen und Haushalte in den verschiedenen Ländern des
Euro-Raums vergeben werden. Der private Sektor steht nun in krisenanfälligen
Mitgliedstaaten weitaus höheren Zinssätzen gegenüber als in anderen
Mitgliedstaaten, insbesondere in denen, die als „sicherer Hafen“ angesehen
werden (Schaubilder 4 und 5). Schaubild 4: Kreditzinsen für Unternehmen || Schaubild 5: Kredite an Unternehmen || Anmerkung: Neugeschäft Unternehmenskredite, Laufzeit bis zu einem Jahr Quelle: Dienststellen der Kommission. || Anmerkung: Index der Bestände in den einzelnen Ländern, Jahreswachstumsrate Quelle: Dienststellen der Kommission. Die Funktionsuntüchtigkeit
der Kreditmärkte im Euro-Raum stellt das Funktionieren der Währungsunion auf
eine schwere Probe. Die anhaltenden Anpassungen und
Umstrukturierungen in den gefährdeten Mitgliedstaaten des Euro-Raums belasten
das Wachstum sehr. Der Anpassungsprozess dieser Länder hängt von der
Wiederherstellung normaler Kreditbedingungen durch das Bankensystem ab, das
derzeit seine Mittlerrolle im Binnenmarkt nicht richtig wahrnimmt. Eine mikro-
und makroökonomische Aufsicht, die über eine grenzüberschreitende Dimension
verfügt, sollte zum integrierten Bankensystem beitragen, so dass dieses wieder
als Finanzintermediär funktionieren kann. Die Wiederherstellung normaler
Bedingungen für die Kreditvergabe an die Wirtschaft erfordert die Bekämpfung
der Notlage der Banken an der Wurzel. Auf EU-Ebene wurden mutige politische Reaktionen
beschlossen, um den Teufelskreis zwischen schwachen Banken und den staatlichen
Emittenten der betreffenden Länder zu durchbrechen und
Finanzierungsschwierigkeiten, Finanzmarktzersplitterung und gestörte monetäre
Transmissionsmechanismen im Euro-Raum in den Griff zu bekommen. Im Juni 2012
vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der EU, sich mit dem Einheitlichen
Aufsichtsmechanismus (SSM) – als einem ersten konkreten Schritt auf dem Weg zu
einer echten WWU – auf eine Bankenunion zuzubewegen.
Im Anschluss an diese Vereinbarung legte die Kommission Vorschläge zur
Errichtung des SSM und zur Übertragung von Aufsichtsbefugnissen an die
Europäische Zentralbank vor. Gleichzeitig würde die Europäische
Bankenaufsichtsbehörde an den neuen Rahmen der Bankenaufsicht angepasst und
damit die Kohärenz auf EU-Ebene gewährleistet. Mit dem SSM sollen die
Unterschiede in der Aufsichtspraxis beseitigt werden, die zur Fragmentierung
des europäischen Finanzmarkts beitrugen und den Bankensektor gefährdeten. Durch
den SSM wird gewährleistet, dass alle teilnehmenden Mitgliedstaaten voll und
ganz auf das hohe Niveau und die Unparteilichkeit der Bankenaufsicht vertrauen
können. Dies ist von großer Bedeutung, damit die Kapitalströme kurzfristig zur
Ausgewogenheit beitragen und künftig nicht zu neuen Ungleichgewichten führen
(siehe Abschnitt 3). Durch die Einrichtung des
Europäischen Stabililitätsmechanismus (ESM) ist der Euro-Raum mit einer
starken, dauerhaften Brandmauer ausgestattet worden.
Der ESM ist durch seine mit 500 Mrd. EUR erhebliche
Finanzierungskapazität und eine Reihe flexibler Instrumente dafür gerüstet, die
Negativspirale zwischen Banken und staatlichen Emittenten zu durchbrechen und
das Vertrauen wiederherzustellen. Über die Vergabe von Darlehen und
Kreditlinien an mit Liquiditätsengpässen kämpfende Mitgliedstaaten des
Euro-Raums hinaus verfügt der ESM über ein breites Spektrum an Instrumenten; er
kann unter bestimmten Voraussetzungen am Primär- und am Sekundärmarkt für
Anleihen einschreiten, und dies unter Bedingungen, die nicht zwangsläufig die
Forderung nach einem umfassenden makroökonomischen Anpassungsprogramm nach sich
ziehen. Die Möglichkeit einer
direkten Rekapitalisierung von Banken mithilfe des ESM wird ein wirkungsvolles
Instrument sein, um den Teufelskreis zwischen Banken und staatlichen Emittenten
im Euro-Raum letztlich zu durchbrechen. Ferner kann der ESM gezielt Kredite zur
Bankenrekapitalisierung gewähren. Bisher konnten solche Kredite nur
Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden, die sie wiederum für die
Rekapitalisierung notleidender Banken in ihrem Land verwandten. Obwohl dies für
Regierungen mit Liquiditätsengpässen eine gewisse Erleichterung bedeutet, ist
dieser Ansatz keine optimale Lösung für das Problem der Verflechtung zwischen
Banken und staatlichen Emittenten. Insbesondere würden solche Kredite im
Haushalt der Mitgliedstaaten erfasst, was den öffentlichen Schuldenstand der
jeweiligen Länder erhöht. Zur Bewältigung dieses Problems wurde auf dem
Gipfeltreffen des Euro-Raums im Juni 2012 beschlossen, dem ESM zu
gestatten, Banken direkt zu rekapitalisieren, sobald der SSM effektiv errichtet
ist. Dadurch kommt man der Entkoppelung der Risiken von Banken und staatlichen
Emittenten im Euro-Raum deutlich näher und leistet einen wichtigen Beitrag zu
einer erfolgreichen Krisenbewältigung. Die Europäische
Zentralbank hat wirksame Maßnahmen ergriffen, um die Finanzierungsengpässe der
Banken zu verringern und den monetären Transmissionsmechanismus wieder in Gang
zu setzen. Die beiden von der EZB im
Dezember 2011 und Februar 2012 durchgeführten zusätzlichen
längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte mit dreijähriger Laufzeit überbrückten
für Banken des Euro-Raums akute Refinanzierungslücken, wobei den Banken Zugang
zu kostengünstiger mittelfristiger Finanzierung garantiert wurde. Da die
Finanzierungsengpässe jedoch weiterbestanden und es in einigen Mitgliedstaaten
des Euro-Raums deutliche Anzeichen für schwerwiegende Störungen des monetären
Transmissionsmechanismus gab, führte die EZB mit den geldpolitischen
Outright-Geschäften (Outright Monetary Transactions, OMT) ein neues Instrument
ein, um die ordnungsgemäße Übertragung der Geldpolitik im Euro-Raum zu
gewährleisten. OMT sind endgültige Käufe oder Verkäufe am Sekundärmarkt für
Staatsanleihen und unterliegen einer strengen und wirksamen Konditionalität in
Verbindung mit einem vom ESM finanzierten Anpassungsprogramm. Zwar wurde das
Programm bisher noch nicht in Anspruch genommen, seine Ankündigung hat aber
bereits zu einer Verbesserung der Lage an den Staatsanleihemärkten des
Euro-Raums geführt und birgt zusammen mit den Plänen zur Errichtung der
Bankenunion ein großes Potenzial zur Linderung der Finanzmarktspannungen im
Euro-Raum und zur Wiederherstellung einer Situation, die für eine solide
Kreditvergabe an die Wirtschaft Voraussetzung ist. Die Spannungen am Markt
haben zwar aufgrund der energischen politischen Maßnahmen nachgelassen, doch
sind die Märkte weiterhin stark auf die Fortsetzung der Unterstützungsmaßnahmen
und die Umsetzung von Verpflichtungen angewiesen. Im
Finanzsystem der EU und insbesondere des Euro-Raums sind nach wie vor Faktoren
gegeben, die die Anfälligkeit verschärfen. Gleichzeitig richtet sich die
Marktentwicklung aufgrund der Dauer der Krise im Euro-Raum immer stärker am
politischen Handeln aus. Deshalb sind die Gewissheit, dass politische Maßnahmen
ergriffen werden, und die kraftvolle Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und
der einzelstaatlichen Reformpolitik entscheidend für die Eindämmung der
Volatilität der Märkte. Die Verpflichtung zum Aufbau einer echten WWU und
insbesondere einer vollwertigen Bankenunion wird die Finanzstabilität dauerhaft
wiederherstellen. 3. Strukturreformen zur Förderung des
Wachstums und zur Korrektur von Ungleichgewichten Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt besteht die wichtigste Herausforderung darin, kurzfristig das
Vertrauen zu stärken und das Wirtschaftswachstum neu zu beleben und dabei
gleichzeitig die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum in der Zukunft zu
schaffen. Angesichts des engen Spielraums für die
makroökonomische Politik bilden Strukturreformen ein entscheidendes Element der
auf Wachstum und Ausgleich von Ungleichgewichten gerichteten Strategie, die das
Potenzial in den Volkswirtschaften der EU erschließen soll. In den gefährdeten
Ländern wurden im Zuge der Krise erhebliche Reformanstrengungen unternommen.
Obwohl der Handlungsbedarf in diesen Mitgliedstaaten dringender ist, stellt das
schleppende Wachstum sowohl auf kurze als auch auf mittlere Sicht ein Problem
der gesamten EU dar, an dessen Lösung alle mitwirken müssen. Trotz erheblicher
Unterschiede, die die Wirtschaftslage in den einzelnen Mitgliedstaaten
aufweist, würde ein zwischen allen Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene
abgesprochener Reformansatz eine politische Dynamik auslösen, die
wirtschaftspolitischen Engpässe verringern und den Reformprozess somit
erleichtern. Schaubild 6: Leistungsbilanzen – Euro-Raum und Mitgliedstaaten || Schaubild 7: Lohnstückkosten und nominales Arbeitsentgelt pro Arbeitnehmer – Euro-Raum || Quelle: Dienststellen der Kommission. || Quelle: Dienststellen der Kommission. Das Wachstum in der
Wirtschaft der EU wird derzeit dadurch eingeschränkt, dass makroökonomische
Ungleichgewichte weiterbestehen und frühere Exzesse bei Kreditaufnahme und
Verbrauch ausgeglichen werden müssen. Ein zeitweise
geringeres Wachstum gehört zu den Wesensmerkmalen einer tiefgreifenden Anpassung,
da die Volkswirtschaften umstrukturiert werden, Ressourcen vom Sektor der nicht
handelbaren Güter auf die Wirtschaftszweige für handelbare Güter übertragen und
zwangsläufig die Bilanzen in allen Bereichen der Wirtschaft angepasst werden.
Die erforderliche Anpassung wurde im vergangenen Jahr trotz des schwierigen
wirtschaftlichen Umfelds fortgesetzt und trägt Früchte. Die Gesamtwerte für
Leistungsbilanzen, Handelsdaten und Inlandsnachfrage zeigen, dass die Anpassung
in der EU und auch in den Ländern des Euro-Raums anhält; gleichwohl sind
weitere Schritte erforderlich (Schaubild 6). Die Anpassung ist auch in
Programmländern und anderen krisenanfälligen Staaten im Gange, selbst dort, wo
die Fortschritte bis vor kurzem noch sehr begrenzt schienen. So schrumpfen
nicht nur die Leistungsbilanzungleichgewichte, sondern auch die Entwicklung der
Lohnstückkosten spricht für einen weiteren Ausgleich extremer Verhältnisse in
der Zukunft (Schaubild 7). In einigen Defizitländern werden die
Nominallöhne sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor angepasst. Schaubild 8: Zahlungsbilanz und Auslandsvermögensstatus: Überschuss- und Defizitländer Quelle: Dienststellen der Kommission. Die fortlaufende Anpassung
außenwirtschaftlicher Positionen ist offenbar weitgehend strukturell
ausgerichtet. In den Defizitländern sind die Einfuhren
stark geschrumpft, während sich die Ausfuhren etwas erhöht haben. Zwar macht
sich der Einfuhrrückgang besonders bemerkbar, doch bereitet der Zugewinn an
Wettbewerbsfähigkeit den Boden für eine künftige Expansion der Ausfuhren, und
der Herbstprognose der Kommission zufolge dürfte der Beitrag der Ausfuhren zur
Austarierung der Ungleichgewichte im Laufe des Prognosehorizonts steigen.
Vorausgesetzt, dass sich der Zugewinn an Wettbewerbsfähigkeit als nachhaltig
erweist, dürfte die Zunahme der Ausfuhren zur Entwicklung exportorientierter
Wirtschaftszweige führen und der Anpassung Beständigkeit verleihen. Gleichwohl
reicht die außenwirtschaftliche Anpassung der Leistungsbilanzströme noch nicht
aus, um nicht tragfähige Trends bei den Beständen (Nettoauslandsvermögensstatus
und Auslandsverschuldung) zu verändern (Schaubild 8). Bei den meisten
Defizitländern steigt das Verhältnis der Auslandsverschuldung zum BIP weiter;
sinkt das Verhältnis, ist dies vor allem auf eine umfassende Neubewertung von
Verbindlichkeiten zurückzuführen. Es wird eine Anpassung in beträchtlichem
Ausmaß erforderlich, deren Kosten insbesondere im Hinblick auf die
Beschäftigung davon abhängen werden, wie gut der jeweilige Mitgliedstaat diese
Anpassungen zu verkraften vermag. Die Fortschritte beim Abbau bilateraler
Leistungsbilanzungleichgewichte zwischen Überschuss- und Defizitländern sind
weitaus deutlicher. Bei den Überschussländern gibt es auch Anzeichen dafür,
dass ein Ausgleich in Richtung Binnennachfrage erfolgt; die Anpassung der
Leistungsbilanzüberschüsse spiegelt aber darüber hinaus wider, dass sich die
Leistungsbilanz des gesamten Euro-Raums nun im Plus befindet. Zwar dürften die
Auswirkungen der Strukturreformen auf das Wachstum und den Ausgleich von
Ungleichgewichten erst auf mittlere bis lange Sicht zutage treten, einige
Vorteile können sich aber auch kurzfristig bemerkbar machen. Reformprozesse sind in der Regel mit kurzfristigen Anpassungs- und
Übergangskosten verbunden, zum Teil weil sie im Allgemeinen Unternehmen und
Privatpersonen nicht in gleichem Ausmaß betreffen. Strukturreformen können sich
aber auch dadurch unmittelbar expansiv auswirken, dass sie das Vertrauen und
die Erwartungen aller Wirtschaftsbeteiligten steigen lassen. Vorrang sollte
Reformen zukommen, die sich am wenigsten auf die Haushaltskosten auswirken
(z. B. die Wettbewerbsfähigkeit und den Wettbewerb fördernde Reformen an
den Gütermärkten oder Abbau des Verwaltungsaufwands für Unternehmen); gleichzeitig
sollte man sich verstärkt um die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen (etwa
durch die Förderung des sozialen Dialogs) bemühen und damit Maßnahmen in
Politikbereichen unterstützen, die – wie beispielsweise die Arbeitsmarktpolitik
– bisher meist schwer zu reformieren waren. Ferner sollten Synergien zwischen
den verschiedenen Reformbereichen erwogen werden. So könnten
Arbeitsmarktreformen zur Mäßigung der Lohnstückkosten die Wettbewerbsfähigkeit
effizienter steigern, wenn sie mit Reformen der Gütermärkte einhergingen, die
auf stärkeren Wettbewerb und niedrigere Gewinnspannen ausgerichtet sind.
Allgemein sollte man Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Reformbereichen
und eine geeignete Zeitplanung genau beachten und dabei die jeweiligen
Bedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigen. Der Regulierung und
Beaufsichtigung des Finanzsektors kommt bei der Gewährleistung einer geordneten
Anpassung und der Verhütung schädlicher Konjunkturschwankungen eine wichtige
Rolle zu. Der notwendige Abbau von Fremdkapital, der
sich derzeit im privaten Sektor einiger EU-Länder beobachten lässt und auch mit
der in Abschnitt 2 beschriebenen angespannten Finanzlage zu tun hat,
könnte das Wachstum auf kurze Sicht negativ beeinflussen. Diese Rückführung der
Fremdfinanzierung bildet aber eine Voraussetzung für die Korrektur der
übermäßigen binnen- und außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte. Parallel dazu
führt das vor der Krise verzeichnete exzessive Anwachsen von Krediten und
Fremdkapitalanteilen zu einem Aufbau von Risiken im Finanzbereich, die die
große Gefahr einer möglicherweise ungeordneten Korrektur mit massiven
nachteiligen Folgen für das Wirtschaftswachstum bergen. In diesem Zusammenhang
ist die Entwicklung effektiver Instrumente für die mikro- und makroökonomische
Aufsicht und Überwachung von entscheidender Bedeutung; dadurch wird
gewährleistet, dass sich die Anpassung auf der Basis nachhaltiger Kapitalströme
zu den produktivsten Aktivitäten und langfristigen Investitionsmöglichkeiten
der EU-Wirtschaft fortsetzt, sobald sich die Finanzierungsbedingungen in der EU
als Ganzes normalisieren, und dass nicht erneut überzogene Ungleichgewichte
aufgebaut werden. Produktivitätsfördernde
Strukturreformen haben weiterhin Vorrang, damit die mittelfristigen Wachstumsaussichten
verbessert werden und eine dauerhafte Austarierung der Wirtschaft der EU
gewährleistet ist. Aus empirischen Daten geht hervor,
dass Reformen zur Effizienzsteigerung an den Güter-, Dienstleistungs- und
Arbeitsmärkten die Produktivität erhöhen, Innovationen zunehmen sowie die
Produktion und die Beschäftigung wachsen lassen können. Strukturreformen, die
speziell auf Innovationsförderung, Investitionen in und Einsatz von IKT sowie
auf einen weiteren Ausbau der Handelsliberalisierung ausgerichtet sind, können
sich ebenfalls direkt auf die Produktivität auswirken. Solche Reformen
begünstigen auch die Neuverteilung von Arbeit und Kapital und ermöglichen
Umschichtungen auf Bereiche mit hohem Wachstumspotenzial (Stichworte grünes
Wachstum und digitale Wirtschaft). Diese Art von Strukturreformen kann darüber
hinaus eine zentrale Rolle bei der Rückführung binnen- und
außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte spielen, z. B. durch eine Erhöhung
der Wettbewerbsfähigkeit und der Ausfuhrleistung. Im Euro-Raum, in dem die
relativen Preise nicht von Schwankungen der nominalen Wechselkurse beeinflusst
werden können, sind Strukturreformen besonders wichtig. Die Begünstigung des
grünen Wachstums könnte zu besseren Ergebnissen sowohl auf der makro- als auch
auf der mikroökonomischen Ebene führen. Ein Übergang
zu CO2-armen und ressourceneffizienten Produktionsmustern wird den
von Rohstoffpreisschocks ausgeübten Druck auf das Kostenniveau und die
Inflationserwartungen mindern. Er wird die Ressourcen- und Energieabhängigkeit
verringern, was wiederum das Defizit im Energiehandel abbauen und die
Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft langfristig fördern wird. Die EU hat
politische Maßnahmen zum effizienteren Umgang mit Ressourcen sowie ehrgeizige
Zielvorgaben entwickelt, die sich auf alle Mitgliedstaaten auswirken werden.
Die positiven Auswirkungen dieser Maßnahmen werden erst dann voll zum Tragen
kommen, wenn sie mit einem soliden und verlässlichen regulatorischen Rahmen zur
Steuerung von Investitionen, mit einer Umorientierung der Besteuerung weg vom
Faktor Arbeit und hin zu Umwelt- und Verbrauchssteuern sowie mit einem Abbau
umweltschädlicher Subventionierung einhergehen und von Maßnahmen begleitet
werden, die der Entstehung neuer ökologisch orientierter Märkte und grüner
Technologien sowie der Ökologisierung bestehender Produktions- und
Verbrauchsstrukturen dienen. Die Dynamik der
Liberalisierung des Güter- und Dienstleistungsmarkts sollte beibehalten werden.
Zur Beseitigung ungerechtfertigter Beschränkungen und
zur Stärkung des Wettbewerbs an den Güter- und Dienstleistungsmärkten,
u. a. in den Bereichen Einzelhandel, stark reglementierte Berufsgruppen,
Baugewerbe, Tourismus und Dienstleistungen für Unternehmen sowie netzgebundene
Wirtschaftszweige, sind weitere Maßnahmen vonnöten. Dies erfordert auch
Maßnahmen auf EU-Ebene, wo ein gut funktionierender Binnenmarkt sowohl das
Wachstumspotenzial erhöhen als auch zum Abbau von Ungleichgewichten beitragen
kann. Damit das Potenzial des Binnenmarkts voll ausgeschöpft werden kann, sind
weitreichende Verbesserungen erforderlich, die – wie in den
Binnenmarktakten I und II dargelegt – sowohl durch eine energischere
Durchsetzung als auch durch verstärkte Reformanstrengungen auf
einzelstaatlicher Ebene verwirklicht werden müssen. In diesem Zusammenhang sind
die Mitgliedstaaten insbesondere aufgerufen, angesichts des Potenzials der
Dienstleistungsrichtlinie zur Wachstumsförderung und zur Steigerung der
Anpassungsfähigkeit diese mit Nachdruck umzusetzen.[6] Schaubild 9: Index zur Wirksamkeit des staatlichen Handelns, EU-Mitgliedstaaten, 2011 Anmerkung: Der Government Effectiveness Index (Index zur Wirksamkeit des staatlichen Handelns) der Weltbank spiegelt die Wahrnehmung der Qualität öffentlicher Dienstleistungen durch die Bevölkerung und die Unabhängigkeit dieser Dienstleistungen von politischem Druck, die Qualität der politischen Entwürfe und deren Umsetzung sowie die Glaubwürdigkeit des Engagements der Regierung für solche Maßnahmen wider. Die Werte des Index reichen von -2,5 bis 2,5. Quelle: Weltbank. Die Verbesserung des
Geschäftsumfelds, u. a. durch Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung im
öffentlichen Sektor, genießt besondere Priorität. Ein
offenes und effektives Geschäftsumfeld fördert das Wirtschaftswachstum, da es
die Geschäftstätigkeit erleichtert und den Unternehmen unnötige Kosten erspart.
Die Erfahrung zeigt, dass sich komplizierte Verwaltungsabläufe oder
bürokratische Hemmnisse sehr negativ auf das Unternehmertum, die Innovation und
die Wettbewerbsfähigkeit sowie den Zustrom an Direktinvestitionen auswirken,
was bei der Bekämpfung von Ungleichgewichten eine bedeutende Rolle spielen
könnte. Außerdem stimuliert ein überzogener Verwaltungsaufwand tendenziell die
Schattenwirtschaft. Eine effiziente öffentliche Verwaltung sollte der ganzen
Wirtschaft dienen, ohne den Wirtschaftsakteuren übermäßige bürokratische Lasten
aufzubürden (Schaubild 9). Die Lösung von Problemen in der öffentlichen
Verwaltung trüge sowohl zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen als auch
zu Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumsaussichten bei. Insbesondere
Justizreformen würden die mit der Gründung und dem Betreiben eines Unternehmens
verbundenen Unwägbarkeiten mindern, zu Investitionen führen, zum Abbau von
Transaktionskosten beitragen und den Wettbewerb stärken. Zu diesem Zweck haben
mehrere Mitgliedstaaten bereits Maßnahmen für einen straffer organisierten und
effektiveren öffentlichen Dienst verabschiedet. Zu den zentralen
Reformbereichen zählen das Justizwesen sowie der verstärkte Einsatz
elektronischer Behördendienste und elektronischer Verfahren im öffentlichen
Beschaffungswesen. Arbeitslosigkeit ist in
zahlreichen EU-Ländern ein schwerwiegendes Problem geworden, das immer mehr
wirtschaftliche, soziale und politische Auswirkungen hat (Schaubild 10). Die steigende Arbeitslosigkeit geht mit einer
deutlichen Zunahme der Unterschiede zwischen den einzelnen Arbeitsmärkten in
der EU einher. Während in den meisten Ländern die Arbeitslosigkeit gestiegen
ist und in manchen Fällen Rekordhöhen erreichte, ist sie in einigen
Mitgliedsstaaten gesunken. In vielen EU-Ländern bergen längere Zeiten der
Arbeitslosigkeit und eine schlechtere Abstimmung von Stellenangebot und
–nachfrage – Phänomene, die in einigen Staaten auch auf sektorale
Umschichtungen zurückzuführen sind – die Gefahr, dass Arbeitslosigkeit
zunehmend zu einem strukturellen Problem wird und das langfristige
Wachstumspotenzial beeinträchtigt. Schaubild 10: Beschäftigungswachstum und Arbeitslosenquote – EU Quelle: Dienststellen der Kommission. Strukturreformen spielen
eine wesentliche Rolle bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, wenn
gleichzeitig Wirtschaftswachstum und Anpassung gefördert werden sollen. Wenn die Arbeitslosenquoten deutlich verringert werden sollen, müssen
die Voraussetzungen für eine Erneuerung des Vertrauens und eine stabile
Nachfrage nach Arbeitskräften geschaffen werden. Gleichzeitig ist der Abbau der
Arbeitslosigkeit von zentraler Bedeutung für die Stärkung des Vertrauens und
die Gewährleistung der sozialen und politischen Tragfähigkeit der aktuellen
Reformen. Gleichwohl besteht die unmittelbare Herausforderung in der Steuerung
hartnäckig hoher Arbeitslosenquoten bei gedämpften Wachstumsbedingungen, was in
einigen Ländern auch vor dem Hintergrund einer anhaltenden Rückführung von
Fremdkapitalanteilen und einer außenwirtschaftlichen Anpassung gelingen muss.
Angesichts der EU-weit unterschiedlichen Arbeitsmarktbedingungen müssen die
politischen Reaktionen koordiniert, aber auch auf die jeweiligen Umstände der
einzelnen Länder zugeschnitten werden. Seit dem Beginn der Krise
haben sich mehrere EU-Länder aktiv um Arbeitsmarktreform bemüht. In einigen Fällen wurden ehrgeizige Reformpläne verabschiedet, mit
denen günstigere Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen
(Schaubild 11). Die jüngsten Aktivitäten in dieser Richtung scheinen
weitgehend mit den auf europäischer Ebene festgelegten Prioritäten
übereinzustimmen: Die Maßnahmen tragen zu dynamischeren Arbeitsmärkten, weniger
prekären Arbeitsverhältnissen und mehr Wettbewerbsfähigkeit bei. Einige Länder
mit hoher Arbeitslosigkeit und großen außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten
haben die Herausforderung angenommen, indem sie insbesondere durch eine Reform
der Beschäftigungsschutzvorschriften und des Lohnfindungssystems die Löhne
flexibilisierten und die Anpassungsfähigkeit ihrer Arbeitsmärkte erhöhten.
Einkommenssicherung, Aktivierungsmaßnahmen und Hilfe bei der Stellensuche
wurden auf die wachsenden Herausforderungen am Arbeitsmarkt zugeschnitten.
Allerdings haben bisher nicht alle Länder die notwendigen Schritte unternommen,
um der politischen Herausforderung, der sie gegenüberstehen, gewachsen zu sein. Schaubild 11: Zahl der Arbeitsmarktmaßnahmen nach Bereich, EU insgesamt Anmerkung: Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik schließen Fortbildungen aus. Quelle: Dienststellen der Kommission, GD ECFIN, LABREF-Datenbank. Die Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit und die Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen sollten auf
der politischen Tagesordnung weit oben stehen. Die
Dynamik der Arbeitsmarktreformen sollte aufrechterhalten werden, vor allem in
Ländern mit einer besonders schwierigen Arbeitsmarktlage. Inwieweit es
tatsächlich zu einer möglichen nachhaltigen Wachstumsbelebung kommt, hängt
weitgehend davon ab, wie erfolgreich Engpässe am Arbeitsmarkt und das Risiko
einer Arbeitslosigkeitshysterese bekämpft werden. Angemessene politische
Reaktionen auf die strukturellen und institutionellen Herausforderungen am
Arbeitsmarkt (Zersplitterung des Arbeitsmarkts, Verschlechterung bei der Abstimmung
von Stellenangebot und -nachfrage sowie anhaltende strukturelle
Arbeitslosigkeit) sind dringend erforderlich. Die Bemühungen um ehrgeizige, die
Anpassung fördernde Strukturreformen (Beschäftigungsschutzvorschriften,
Lohnfindungssystem) und die ordnungsgemäße Umsetzung verabschiedeter Maßnahmen
müssen in Ländern mit einer besonders schwierigen Lage am Arbeitsmarkt
weitergehen. Darüber hinaus können spezifische Maßnahmen zur Steigerung der
Nachfrage nach Arbeitskräften erwogen werden; dies kann, wenn die haushaltspolitische
Lage es erlaubt, durch einen Abbau der Besteuerung des Faktors Arbeit –
insbesondere bei den Niedriglohngruppen – und durch die Förderung von
Unternehmertum und Sozialwirtschaft geschehen. Ferner ist eine gezielte
Förderung der Einstellung bestimmter Arbeitnehmergruppen, die den Anschluss an
den Arbeitsmarkt zu verlieren drohen (z. B. Langzeitarbeitslose oder junge
Arbeitnehmer ohne Berufserfahrung), erforderlich; sie kann auch durch
kosteneffiziente aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und durch die
Ausschöpfung des Potenzials arbeitsplatzintensiver Branchen erfolgen. Anhang Ausgewählte makroökonomische Indikatoren [1] Andererseits gibt es keine Belege für einige vor kurzem
veröffentlichte Äußerungen über die außergewöhnliche Größe der Multiplikatoren,
siehe z. B. Kasten I.5 mit dem Titel „Forecast errors and multiplier
uncertainty“ (Prognosefehler und Ungewissheit über Multiplikatoren) in:
European Economic Forecast, Herbst 2012, European Economy 7/2012. [2] Siehe den Bericht der Europäischen Kommission über die
öffentlichen Finanzen in der WWU aus dem Jahr 2012 („Report on Public
finances in EMU 2012“), European Economy 4/2012, GD Wirtschaft und Finanzen. [3] Siehe den Bericht der Europäischen Kommission über die
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen aus dem Jahr 2012 (Fiscal
Sustainability Report 2012), European Economy 8/2012. [4] Siehe den Bericht der Europäischen Kommission und des
Ausschusses für Wirtschaftspolitik über die Bevölkerungsalterung aus dem Jahr
2012 (2012 Ageing Report: Economic and budgetary projections for the 27 EU
Member States (2010-2060)), Europäische Kommission, European Economy,
Nr. 2. [5] Ein aus fünf Verordnungen und einer Richtlinie
bestehendes Paket, das am 13. Dezember 2011 in Kraft trat. Durch diese
Rechtsakte wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt gestärkt und ein neues
Regelwerk zur Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte eingeführt. Siehe
auch: http://ec.europa.eu/economy_finance/articles/governance/2012-03-14_six_pack_en.htm. [6] Schätzungen
der Kommissionsdienststellen zufolge ist mit der derzeitigen Umsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie in den Mitgliedstaaten ein Zugewinn von 0,8 %
des BIP der EU verbunden; eine etwas ehrgeizigere Umsetzung, bei der jedes Land
im Hinblick auf Beschränkungen der grenzüberschreitende Erbringung von
Dienstleistungen und der Niederlassungsfreiheit in diesem Bereich den
EU-Durchschnitt erreichen würde, erbrächte weitere Gewinne, die
0,4 Prozentpunkten des BIP entsprächen. Legt man ein äußerst
anspruchsvolles Szenario zugrunde, in dem jeder Mitgliedstaat den Durchschnitt
der fünf am besten abschneidenden Länder erreichen würde, ließe sich EU-weit
ein BIP-Zuwachs von 1,8 % erzielen.