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Document 52012DC0673
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS A Blueprint to Safeguard Europe's Water Resources
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen
/* COM/2012/0673 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen /* COM/2012/0673 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein Blueprint für den Schutz der europäischen
Wasserressourcen 1. Begründung: Der Zustand der
europäischen Gewässer könnte besser sein! Wasser ist ein Lebenselixier für Mensch, Natur
und Wirtschaft, das sich zwar ständig erneuert, aber auch begrenzt ist und
weder mithilfe anderer Ressourcen hergestellt noch durch andere Ressourcen
ersetzt werden kann. Nur 2 % des Wassers auf unserem Planeten sind
Süßwasser, und die Nachfragekonkurrenz kann dazu führen, dass im Jahr 2030 weltweit
schätzungsweise 40 % weniger Wasser zur Verfügung stehen[1]. Die Wasserpolitik der EU hat erfolgreich zum
Schutz unserer Wasserressourcen beigetragen. Der vorliegende Blueprint für
den Schutz der europäischen Wasserressourcen beruht auf einer umfassenden
Bewertung der bisherigen Politik und hat zum Ziel, die Probleme zu beseitigen,
die Aktionen zum Schutz der europäischen Gewässer behindern. Er stützt sich auf
vielfältige Informationen und Analysen wie den Wasserzustandsbericht der
Europäischen Umweltagentur (EUA)[2],
die Prüfung der Bewirtschaftungspläne der Mitgliedstaaten für die
Einzugsgebiete durch die Kommission sowie die Überprüfung der Politik zur
Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürre[3]
und den Fitness-Check der europäischen Süßwasserpolitik[4]. Es wurde
eine Folgenabschätzung erstellt[5],
und sowohl während der Ausarbeitung des Blueprints als auch im Rahmen des
Fitness-Checks, an dem die allgemeine Öffentlichkeit, Interessenträger, die
Mitgliedstaaten sowie andere EU-Organe und EU-Gremien[6] beteiligt waren, wurden
umfangreiche öffentliche Konsultationen durchgeführt. Der Blueprint erkennt an,
dass sich das Wassermilieu innerhalb der EU sehr unterschiedlich präsentiert,
weshalb im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip keine Einheitslösung
vorgeschlagen wird. Es werden vielmehr Kernfragen geprüft, die u. a.
folgende umfassen: Verbesserung der Flächennutzung, Bekämpfung der Wasserverunreinigung,
Verbesserung von Wassereffizienz/Widerstandsfähigkeit und
Gewässerbewirtschaftung. 1.1. Politischer Hintergrund Die Wasserpolitik der EU hat den
Gewässerschutz in den vergangenen drei Jahrzehnten erfolgreich mitbestimmt.
Europäische Bürger können bedenkenlos Leitungswasser trinken und EU-weit in
Tausenden von Küstengebieten, Flüssen und Seen baden. Seit die
Gewässerverunreinigung aus städtischen, industriellen und landwirtschaftlichen
Quellen geregelt ist und vor allem Nährstoffüberschüsse abgebaut wurden, hat
sich die Qualität der europäischen Gewässer spürbar verbessert und auch
„Kult“-Fische wie Lachs und Stör sind in europäischen Flüssen stellenweise
wieder anzutreffen. Im Jahr 2000 wurden mit der
Wasserrahmenrichtlinie[7]
erstmals und auf umfassende Weise alle Probleme angegangen, mit denen
EU-Gewässer konfrontiert sind, und es wurde deutlich gemacht, dass
Wasserbewirtschaftung weit mehr beinhaltet als Wasserverteilung und
Wasserbehandlung und auch die Flächennutzung und Flächenbewirtschaftung betrifft,
welche sowohl die Wasserqualität als auch die Wassermenge beeinflussen, dass
sie aber auch mit den Raumplanungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten koordiniert und
in Finanzierungsprioritäten einbezogen werden muss. Mit der
Wasserrahmenrichtlinie wurde das Ziel gesteckt, bis 2015 einen guten
Gewässerzustand zu erreichen, und der Termin rückt immer näher. Der
Wasserzustandsbericht der EUA und die Ergebnisse der Bewertung der im Rahmen
der Wasserrahmenrichtlinie entwickelten Bewirtschaftungspläne der Mitgliedstaaten
für die Einzugsgebiete (im Folgenden: „Bewirtschaftungspläne“) stimmen darin
überein, dass dieses Ziel nur bei etwas mehr als der Hälfte (53 %) aller
EU-Gewässer erreicht werden dürfte. Es sind folglich große zusätzliche
Anstrengungen erforderlich, um die europäischen Wasserressourcen zu erhalten
und zu verbessern. Die Hauptursachen des schlechten
Wasserzustands sind eng miteinander verflochten. Sie umfassen Klimawandel,
Flächennutzung, Wirtschaftstätigkeiten wie Energieerzeugung, Industrie,
Landwirtschaft und Tourismus sowie Städteplanung und demografischen Wandel. Die
Gewässerbelastung erfolgt durch Schadstoffemissionen, übermäßige Wassernutzung
(Wasserstress), physische Änderungen der Wasserkörper und Klimaextreme wie
Hochwasser und Dürre, mit deren Zunahme gerechnet werden muss, wenn nicht
gehandelt wird. Im Ergebnis ist das ökologische und chemische Gleichgewicht
europäischer Gewässer gefährdet, immer mehr Teile der EU sind von
Wasserknappheit bedroht und die aquatischen Ökosysteme — von deren Dienstleistungen
unsere Gesellschaften abhängen — können gegenüber Klimaextremen wie Hochwasser
und Dürre anfälliger werden. Diese Probleme müssen unbedingt gelöst werden, um
die lebenswichtige Ressource Wasser für Mensch, Natur und Wirtschaft zu
erhalten und auch die menschliche Gesundheit zu schützen. Die EU muss sich stärker auf „grünes“ Wachstum
einstellen und ressourcen- und wassereffizienter werden, wenn sie die
derzeitige Wirtschafts- und Umweltkrise auf nachhaltige Weise bewältigen, sich
dem Klimawandel anpassen und sich gegen Naturkatastrophen rüsten will. Indem
sie diese Probleme in Angriff nimmt, schafft sie ein gewaltiges Potenzial zur
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums der europäischen
Wasserwirtschaft, in der 9000 KMU tätig sind und die allein im Bereich
Wasserversorgung 600 000 direkte Arbeitsplätze sichert. Potenzial für
„grünes“ Wachstum besteht auch in anderen wasserbezogenen Sektoren
(wasserabhängige Industrien, Entwicklung von Wassertechnologien usw.), in denen
Innovation die Betriebseffizienz steigern kann. 60 % des Gebiets der EU sind
grenzüberschreitende Flusseinzugsgebiete. Die Wasserkreisläufe sind derart
miteinander verflochten, dass die Flächennutzung in einem Land das
Niederschlagsaufkommen jenseits der Landesgrenze beeinflussen kann. Auch der
europäische Binnenmarkt, die gemeinsamen Politiken der EU und die Politiken der
Mitgliedstaaten wirken sich wesentlich auf den Gewässerzustand aus. Aus diesem
Grunde schlägt die Kommission diesen Blueprint für den Schutz der europäischen
Wasserressourcen vor, dessen langfristiges Ziel darin besteht, die
Nachhaltigkeit sämtlicher Aktivitäten zu gewährleisten, die sich auf die
Gewässer auswirken, um auf diese Weise sicherzustellen, dass für eine
nachhaltige und ausgewogene Nutzung qualitativ hochwertiges Wasser in
ausreichender Menge zur Verfügung steht. Dieses Ziel ist in der
Wasserrahmenrichtlinie bereits in verschiedener Weise verankert. Indem er
Probleme und Lösungsmöglichkeiten identifiziert, trägt der Blueprint dazu bei,
dass dieses Ziel erreicht wird. 2. „Guter
Gewässerzustand“ und wie er mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln
erreicht werden kann Das mit dem Blueprint verfolgte Ziel ist nicht
neu, doch es ist das erste Mal, dass derart viele Informationen über den
Gewässerzustand des Kontinents zur Verfügung stehen, was hauptsächlich den mit
der Wasserrahmenrichtlinie eingeführten Bewirtschaftungsplänen und den
vorgenannten Bewertungen zu verdanken ist, die ebenso wie die von
Interessenträgern geäußerten Standpunkte zeigen, dass die derzeitige
Wasserrahmenregelung der EU umfassend und flexibel und im Wesentlichen geeignet
ist, die Probleme, mit denen das Wassermilieu zu kämpfen hat, zu lösen. Die
Ziele der Wasserpolitik müssen jedoch besser umgesetzt und stärker in
andere Politikbereiche wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), den Kohäsionsfond
und die Strukturfonds und die Politiken für erneuerbare Energien, Verkehr und
integriertes Katastrophenmanagement integriert werden. Die Gründe für
die bisher unzulängliche Umsetzung und Einbeziehung der Ziele in andere
Politikbereiche sind komplex und Gegenstand der beiliegenden Folgenabschätzung.
Zu nennen seien Wasserbewirtschaftungsprobleme aufgrund der unzulänglichen
Anwendung von Wirtschaftsinstrumenten, der Mangel an Unterstützung für
spezifische Maßnahmen, schlechte Governance und Wissenslücken. Nur in wenigen
Fällen wurden Mängel identifiziert, die nur durch Vervollständigung der
geltenden Rahmenvorschriften durch neue Legislativvorschläge/rechtliche
Maßnahmen behoben werden können. Der
Erfolg des im Blueprint vorgeschlagenen Ansatzes hängt eindeutig von der
Bereitschaft und Initiative der Mitgliedstaaten ab, Interessenträger
einzubinden und die Kommissionsvorschläge zur Verbesserung der Durchführung der
geltenden Vorschriften aufzugreifen. In diesem Zusammenhang dürfte die
Gemeinsame Durchführungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS)
für die Wasserrahmenrichtlinie, die alle Mitgliedstaaten und wichtigen
Interessenträger einbindet, bei der Durchführung der Richtlinie auch weiterhin
eine positive Rolle spielen. Der Blueprint sucht sich, wann immer möglich, an
der Gemeinsamen Durchführungsstrategie zu orientieren, um Eigenverantwortung zu
schaffen und die Umsetzung der Kommissionsvorschläge zu erleichtern. Die
Heranziehung der Gemeinsamen Durchführungsstrategie bedeutet jedoch nicht, dass
sich die Kommission von ihrer Aufgabe, die Wasservorschriften durchzusetzen,
zurückziehen wird. Je nach dem, wie weit die Mitgliedstaaten bei der Behebung
ihrer Durchführungsdefizite vorangeschritten sind, müssen möglicherweise
Verstoßverfahren eingeleitet und Legislativvorschläge erwogen werden. In den folgenden Abschnitten werden die
Problembereiche sowie die Mittel und Wege aufgezeigt, mit denen Probleme im
Zusammenhang mit Flächennutzung/ökologischer Zustand, chemischem Zustand und
Wasserverunreinigung, Wassereffizienz und Anfälligkeit sowie Querschnittsfragen
gelöst werden können. Es sollte jedoch nicht aus dem Auge verloren werden, dass
es sich hier um miteinander verflochtene Aspekte der Wasserbewirtschaftung
handelt und dass die vorgeschlagenen Maßnahmen dazu beitragen werden, mehrere
Ziele gleichzeitig zu verwirklichen. So wird davon ausgegangen, dass Maßnahmen
in den Bereichen Wassereffizienz und Anfälligkeit auch den ökologischen und chemischen
Zustand positiv beeinflussen werden und umgekehrt. 2.1. Flächennutzung
und ökologischer Zustand von
EU-Gewässern: Probleme und Lösungen Aus dem Wasserzustandsbericht der EUA und der
Bewertung der Bewirtschaftungspläne durch die Kommission geht hervor, dass
derzeit 43 % der mitgeteilten Süßwasserkörper einen guten ökologischen Zustand aufweisen und davon
ausgegangen wird, dass dieser Prozentsatz im Zuge der in den Plänen
vorgesehenen zusätzlichen Maßnahmen bis 2015 auf 53 % ansteigen wird. Die Bewertung des ökologischer
Zustands muss weiter verbessert werden, doch ist
offensichtlich, dass die bei weitem größte Umweltbelastung in der EU (19
Mitgliedstaaten) von Veränderungen der Wasserkörper ausgeht[8], beispielsweise infolge des
Baus von Stauseen für die Wasserkrafterzeugung und die Schifffahrt, der
Trockenlegung von Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung oder des Baus von
Dämmen für den Hochwasserschutz. Es sind Methoden bekannt, mit denen sich diese
Belastungen abschwächen lassen, und sie sollten angewendet werden. Wo
existierende Strukturen, die für die Wasserkrafterzeugung, die Schifffahrt oder
zu anderen Zwecken gebaut wurden, die Durchgängigkeit von Flüssen und - in
vielen Fällen - die Fischwanderung unterbrechen, sollten Schutzmaßnahmen wie Fischwege
und Fischleitern gängige Praxis werden. Mit der Wasserrahmenrichtlinie
(Artikel 4 Absatz 7) werden diese Maßnahmen, zumeist bei neuen Projekten,
jetzt umgesetzt; es ist jedoch wichtig, dass auch bereits bestehende Strukturen
schrittweise nachgerüstet werden, damit sich der Wasserzustand bessert. Soweit
Pläne existieren, die signifikante neue Änderungen von Wasserkörpern vorsehen,
sollten bei spezifischen Projekten auch Strategische Umweltprüfungen[9] als Ergänzung zur Umweltverträglichkeitsprüfung[10] durchgeführt werden. So sollte
bei nationalen oder regionalen Plänen für die Wasserkrafterzeugung eine
strategische Umweltprüfung zur Auflage gemacht werden, um zu ermitteln, an
welcher Stelle die Stauseen entstehen sollten, damit nachteilige Umweltauswirkungen
und Katastrophenrisiken minimiert oder die Pläne mit alternativen Projekten
erneuerbare Energiequellen verglichen werden können[11]. Gleichermaßen sollte durch
strategische Umweltprüfungen von Plänen für den Ausbau der Binnenschifffahrt
untersucht werden, welche Wasserwege zu geringsten Umweltkosten und in
nachhaltigster Kombination mit anderen Verkehrsträgern das stärkste
Verkehrsaufkommen bewältigen können.[12]
Die Kommission wird besonders darauf achten, dass Artikel 4 Absatz 7 der
Wasserrahmenrichtlinie durchgesetzt wird. Transnationale Fragen sollten auch in
den Drittlandbeziehungen der EU zur Sprache kommen, auch im Rahmen der
europäischen Nachbarschafts- und Erweiterungspolitik. Belastungen durch Landwirtschaft und
Hochwasserschutz können gemildert oder verhindert werden, unter anderem durch
die Anlage von Pufferstreifen, die die biologische Kontinuität zwischen
Flussbett und Ufer sichern, und, wann immer möglich, durch grüne
Infrastrukturen, beispielsweise in Form der Wiederherstellung von ufernahen
Bereichen, Feuchtgebieten und Auen zwecks Wasserrückhaltung, Förderung von
Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit und Verhütung von Hochwasser und Dürren.
Grüne Infrastrukturen sind wertvolle Alternativen zur gängigen grauen
Infrastruktur (wie Uferdämme, Stauseen und Deiche). Besonderes Augenmerk
verdient der Schutz von Quellflüssen. Diese kleinen Wasserkörper (Laichgründe
zahlreicher Fischarten) sind nach Angaben der EUA häufig durch Landbearbeitung
(Trockenlegung, Aufschüttung) und Austrocknung gefährdet. Auch Fischweiher sind
für die Rückhaltung und Speicherung von Wasser innerhalb der Landschaft und für
die Verhütung von Hochwasser und Erosion von Bedeutung. Um diese Probleme zu lösen, sehen die
Kommissionsvorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014-2020[13] wirksame Instrumente für
politische Integration vor, die die Entwicklung einer grünen Infrastruktur sehr
erleichtern könnten. Die vorgeschlagene Bindung von 20 %
der EU-Haushaltsmittel zwecks Einbeziehung von Klimaaspekten in den
mehrjährigen Finanzrahmen dürfte dazu beitragen, dass alle wasserbezogenen
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Klimaanpassung stärker gefördert werden.
Bestimmte Aktionen im Zusammenhang mit der im Vorschlag
der Kommission zur Ökologisierung von Säule I der GAP
vorgesehenen Festlegung von Flächen von Umweltinteresse, wie beispielsweise
Pufferstreifen, könnten als Maßnahmen zur Förderung der natürlichen
Wasserrückhaltung, einer Art grüne Infrastruktur, gewertet werden. Als
Alternative zur grauen Infrastruktur könnten Maßnahmen zur Förderung der
natürlichen Wasserrückhaltung auch aus dem Kohäsionsfond und den
Strukturfonds unterstützt werden. Der Vorschlag für den neuen Europäischen
Meeres- und Fischereifonds sieht Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung
einer nachhaltigen Aquakultur vor und unterstützt die Erhaltung und
Verbesserung von Umwelt, Biodiversität, Landschaftspflege und traditionellen
Merkmalen der Aquakulturgebiete. Die Kommissionsvorschläge zum mehrjährigen
Finanzrahmen müssen unterstützt und in Durchführungsvorschriften weiter
konkretisiert werden. Die Mitgliedstaaten müssen wasserpolitischen Zielen
genügend Priorität einräumen, wenn sie mit der Kommission
Partnerschaftsabkommen zur Programmierung der EU-Fonds aushandeln. Damit mehr grüne Infrastrukturen entstehen, sollten
sich die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene verstärkt um Einbeziehung dieses
Aspekts in andere Politikbereiche bemühen und die Möglichkeiten von
Bewirtschaftungsplänen, die die Einbeziehung der Bewirtschaftung von
Wasserressourcen in Politikbereiche wie Landwirtschaft, Aquakultur, Energie,
Verkehr und integriertes Katastrophenmanagement vorsehen, voll ausschöpfen. Die
Kommission schlägt einen CIS-Leitfaden für Maßnahmen zur Förderung der
natürlichen Wasserrückhaltung vor, um diese Einbeziehung zu erleichtern,
und zieht auch einen Leitfaden zur Gewährleistung eines angemessenen
Schutzniveaus für Muschelgewässer in Betracht. Die zweithäufigste Umweltbelastung in der EU
(die 16 Mitgliedstaaten betrifft) ist die übermäßige Wasserentnahme. Es
muss differenziert werden zwischen übermäßiger Wasserzuteilung an Nutzer in
einem Einzugsgebiet wegen Überschätzung der verfügbaren Wassermenge oder als
Reaktion auf wirtschaftlichen oder politischen Druck und übermäßiger
Wasserentnahme, die insofern illegal ist, als sie ohne Genehmigung erfolgt oder
gegen eine erteilte Genehmigung verstößt. Um das Problem der übermäßigen Zuteilung
zu lösen, muss die Wassermengenbewirtschaftung in zahlreichen Einzugsgebieten
der EU auf eine sehr viel solidere Grundlage gestellt werden - es müssen ökologisch
erforderliche Mindestwassermengen ermittelt werden, d. h. die Mengen
Wasser, die erforderlich sind, damit das aquatische Ökosystem weiterhin in
Balance bleibt und die für uns lebenswichtigen Dienstleistungen erbringen kann.
Grundgedanke ist dabei, dass Wasserqualität und Wassermenge gemeinsam für den
„guten Gewässerzustand“ verantwortlich sind. Es gibt jedoch weder eine
EU-Definition des Begriffs der ökologisch erforderlichen Mindestwassermenge,
noch einen gemeinsamen Nenner für die Berechnung dieser Menge, auch wenn dies
Vorbedingungen für eine kohärente Anwendung sind. Um diese Lücke zu schließen,
schlägt die Kommission vor, den offenen und partizipatorischen Ansatz der
Gemeinsamen Durchführungsstrategie (CIS) für die Wasserrahmenrichtlinie zu
nutzen und einen entsprechenden CIS-Leitfaden zu erstellen. Einmal
vereinbart, sollten die gemeinsame Definition und die Berechnungsmethodik im
kommenden Zyklus der Bewirtschaftungspläne, deren Annahme für Ende 2015
vorgesehen ist, angewendet werden. Zum Problem der illegalen Wasserentnahme[14] sei angemerkt, dass es zwar an
den Mitgliedstaaten ist, EU-Recht und nationales Recht mit allen Mitteln
durchzusetzen, dass Satellitenaufnahmen und daraus hergeleitete Informationen,
wie sie das Programm „Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung“ (Global
Monitoring for Environment and Security, GMES) ermöglicht, jedoch
wesentlich dazu beitragen könnten, Gebiete zu identifizieren, die weit über das
in nationalen Genehmigungen zugestandene Maß hinaus oder sogar ohne Genehmigung
bewässert werden. Die Kommission schlägt daher vor,
mit den von illegalen Wasserentnahmen betroffenen Mitgliedstaaten
zusammenzuarbeiten und zur Aufdeckung illegaler Wasserentnahmen GMES-Dienstleistungen
vorzuschlagen, die den in den Mitgliedstaaten vorliegenden Informationen in
vollem Umfang Rechnung tragen. Tabelle 1 Im Blueprint vorgeschlagene Aktion || Durchzuführen von || Wann? Erstellung eines CIS-Leitfadens für Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung (grüne Infrastruktur). || Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger || 2014 Ökologisierung von Säule I der GAP zur Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung (durch Festlegung von Gebieten von Umweltinteresse). || Kommission und Mitgliedstaaten || Ab 2014 Inanspruchnahme von Struktur- und Kohäsionsfonds und EIB-Darlehen zur Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrück-haltung. || Kommission, EIB und Mitgliedstaaten || 2014-2021 Erstellung eines CIS-Leitfadens für die Berechnung der ökologisch erforderlichen Wassermindestmenge (und Wasserkonten). || Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger || 2014 Nutzung von GMES-Dienstleistungen zur Ermittlung illegaler Wasserentnahmen. || Kommission und Mitgliedstaaten || ab 2013 2.2. Chemischer Zustand und
Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen Die Angaben in den Bewirtschaftungsplänen über
den chemischen Gewässerzustand sind nicht präzise genug, um für 2009, das Jahr,
in dem die Pläne angenommen wurden, einen Referenzwert festzusetzen. Der
chemische Zustand von Wasserkörpern hat sich in den letzten 30 Jahren zwar
verbessert, die Lage in Bezug auf die prioritären Stoffe — auf deren Grundlage
der chemische Zustand nach der Wasserrahmenrichtlinie bewertet werden muss —
entspricht jedoch nicht den Erwartungen. Die
Bewertung des chemischen Zustands hat ergeben, dass dieser für einen
Großteil (ungefähr 40 %) der Wasserkörper nicht bekannt ist. Die
Überwachung ist in vielen Mitgliedstaaten eindeutig unzulänglich und
unangemessen, vor allem, wenn nicht alle prioritären Stoffe erfasst werden,
wenn die Zahl der überwachten Wasserkörper sehr begrenzt ist und/oder wenn die
Überwachung der Stoffe an ungeeigneten Stellen im Wassermilieu erfolgt. Die Einhaltung der Überwachungsverpflichtungen
der Wasserrahmenrichtlinie ist für eine robuste Entscheidungsfindung
unerlässlich, vor allem, weil die Überwachung weit weniger kostet als
unangemessene Entscheidungen. Vor der Wasserrahmenrichtlinie war die
Bekämpfung signifikanter Gewässerverunreinigungen durch chemische und andere
Schadstoffe aus Punktquellen und diffusen Quellen in der EU in diversen
Richtlinien (beispielsweise über die Behandlung von kommunalem Abwasser,[15] Nitrate,[16] Pflanzenschutzmittel[17] und Industrieemissionen[18]) geregelt.
Diese Richtlinien schützen Wasserressourcen gegen Verunreinigung durch
Nährstoffe und/oder andere Chemikalien aus Landwirtschaft, Privathaushalten und
Industrie. Obgleich die Durchführung dieser Richtlinien
sehr gut vorangeschritten ist, wurde dennoch keine vollständige Umsetzung
erzielt, was verhindert, dass die Umweltziele der Richtlinien erreicht werden.
Bei 38 % bzw. bei 22 % der europäischen Wasserkörper wird das
Wassermilieu nach wie vor durch Verunreinigungen aus diffusen Quellen und aus
Punktquellen belastet. Eutrophierung infolge des übermäßigen Nährstoffeintrags
ist immer noch eine der Hauptursachen der Wasserdegradation, denn in rund
30 % der Wasserkörper in 17 Mitgliedstaaten sind
Nährstoffanreicherungen anzutreffen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen
die als nitratgefährdet ausgewiesenen Gebiete ausgedehnt und verstärkt
Aktionsprogramme durchgeführt werden. Auch die Einhaltung der Vorschriften für
die Abwasserbehandlung muss unbedingt durch langfristige Investitionsplanung
und Durchführungspläne (einschließlich EU-Fonds und EIB-Darlehen) verbessert
werden. Die nationalen Behörden sollten gewährleisten, dass die von ihnen
erteilten Genehmigungen für Industrieemissionen Emissionsgrenzwerte vorgeben,
die mit den Besten Verfügbaren Techniken (BVT) in Einklang stehen und relevante
Wasserziele berücksichtigen. In der EU-Chemikalien-Verordnung
(REACH)[19]
und der Richtlinie über Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte[20] wurde erkannt, dass
die Risiken, die diese Produkte für das Wassermilieu darstellen, bewertet und
erforderlichenfalls Verwendungsbeschränkungen auferlegt werden müssen oder gar
ein totales Verwendungsverbot erlassen werden muss. Auf jedem Fall sind
Maßnahmen im Vorfeld einem nachgeschalteten Ansatz (Gewässerreinigung)
vorzuziehen. Die Richtlinie über den nachhaltigen
Einsatz von Pestiziden[21]
wurde in den Kommissionsvorschlägen für die Reform der GAP für eine mögliche
Einbeziehung in den Cross-Compliance-Mechanismus empfohlen. Die wirksame
Durchsetzung dieser Richtlinie könnte die Maßnahmen im Rahmen der Regelung für
Pflanzenschutzmittel ergänzen und dazu beitragen, die Wasserverunreinigung
durch Pflanzenschutzmittel weiter zu reduzieren. Um dies zu erreichen, ist es
wichtig, dass der Vorschlag der Kommission zur Einbeziehung dieser Richtlinie
in den Cross-Compliance-Mechanismus unterstützt wird. Was die Vorschriften für Arzneimittel
anbelangt, so muss zwischen Umweltschutz im Rahmen der Richtlinie für
Humanarzneimittel[22]
und Umweltschutz im Rahmen der Richtlinie für Tierarzneimittel[23] unterschieden werden. In
beiden Fällen müssen die Umweltrisiken bewertet und auf Einzelfallbasis
Schutzmaßnahmen[24]
erwogen werden, doch lediglich bei Tierarzneimitteln dürfen in der Genehmigung
Umweltbelange berücksichtigt werden. Umweltverschmutzung durch Arzneimittelrückstände
ist eine neue Entwicklung. Die Kommission steht kurz davor, einen Bericht über
das Ausmaß dieses Problems vorzulegen und gleichzeitig zu prüfen, ob Änderungen
der Arzneimittel- oder anderer Vorschriften der EU erforderlich sind[25]. Auf der Grundlage vorliegender
Informationen hat die Kommission am 31. Januar 2012
vorgeschlagen, die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen und die
Wasserrahmenrichtlinie[26] zu ändern, um unter anderem die darin geführte
Liste der prioritären Stoffe um 15 Stoffe, darunter drei Arzneimittel, zu
ergänzen. Der Änderungsvorschlag wird, sofern angenommen, die Bedeutung der Wasserrahmenrichtlinie für die Identifizierung von Risiken, die das
Wassermilieu betreffen oder von ihm ausgehen, stärken. Ferner werden
Überwachungsdaten zur Verfügung stehen, die für die Entwicklung weiterer
Maßnahmen zweckdienlich sind. Tabelle 2 Im Blueprint vorgeschlagene Aktion || Durchzuführen von || Wann? Wasserrahmenrichtlinie: Durchsetzung der Berichterstattungsvorschriften. || Kommission || läuft Nitratrichtlinie: Ausdehnung der als nitratgefährdet ausgewiesenen Gebiete und Verstärkung der Aktionsprogramme. || Mitgliedstaaten || läuft Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser: Verbesserung der Einhaltung der Vorschriften für die Abwasserbehandlung durch langfristige Investitionsplanung (einschließlich EU-Fonds und EIB-Darlehen). Vorbereitung von Durchführungsplänen. || Mitgliedstaaten (auch Kommission bei EU-Fonds und EIB bei Darlehen) Mitgliedstaaten und Kommission || 2018 2014 Richtlinie über Industrieemissionen: Sicherstellung, dass Genehmigungen für Industrieemissionen Emissionsgrenzwerte enthalten, die mit den Besten verfügbaren Techniken (BVT) in Einklang stehen und relevante Wasserziele berücksichtigen. || Mitgliedstaaten || ab 2016 Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden: Einbeziehung in den Cross-Compliance-Mechanismus im Rahmen der GAP. || Rat, EP und Kommission || Sobald die Bedingungen des Kommissionsvorschlags erfüllt sind (d. h. frühestens 2014) Arzneimittel: Vorlage eines Berichts über Arzneimittel und Umwelt. || Kommission || 2013 Richtlinie über Umweltqualitätsnormen: Annahme des Änderungsvorschlags der Kommission. || Rat und EP || 2012-2013 2.3. Wassereffizienz in der EU:
Probleme und Lösungen Angesichts globaler Phänomene wie Klimawandel
und Bevölkerungswachstum ist die nachhaltige Nutzung der europäischen Gewässer,
vor allem unter dem Gesichtspunkt der Wasserverfügbarkeit, für
Gewässerbewirtschafter eine echte Herausforderung. In ihrem
Wasserzustandsbericht verweist die EUA auf beunruhigende Entwicklungen, die
darauf hindeuten, dass Wasserknappheit und Wasserstress zunehmen und
sich ausbreiten werden; 2030 dürfte ungefähr die Hälfte aller Einzugsgebiete
der EU betroffen sein. Um diesen Trend aufzuhalten, sollten zusätzlich zur
Verbesserung der Wasserzuteilung unter Berücksichtigung der ökologisch
erforderlichen Mindestwassermengen Wassereffizienzmaßnahmen durchgeführt
werden, um Wasser und in vielen Fällen auch Energie einzusparen. Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie
verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Durchführung einer Wassergebührenpolitik,
„die angemessene Anreize für die Benutzer darstellt, Wasserressourcen
effizient zu nutzen“. Wassertarife sind ein wirksames Instrument zur
Verbrauchersensibilisierung, das Umweltvorteile mit wirtschaftlichem Nutzen
kombiniert und gleichzeitig einen Innovationsanreiz darstellt. Die Verbrauchsmessung
durch Zähler ist Vorbedingung für jede Gebührenpolitik, die motivieren
soll. Artikel 9 sieht unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips auch die Deckung
der Kosten von Wasserdienstleistungen (einschließlich umwelt- und
ressourcenbezogener Kosten) vor. Die Mitteilung der Kommission von 2007 zum
Thema Wasserknappheit und Dürre[27]
beinhaltete mehrere Optionen wie „Festlegung des richtigen Wassertarifs“, „effizientere Wasserzuteilung“ und „Förderung wassereffizienter
Technologien und Praktiken“. Diese Maßnahmen zur Förderung einer effizienten
Wassernutzung fügen sich in das übergeordnete Ressourceneffizienzziel von
Europe 2020[28]
ein. Wie von der Kommission bei ihrer Überprüfung
der Politik zur Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürre bestätigt, wurden bei
der Anwendung der in der Mitteilung von 2007 vorgesehenen politischen
Instrumente nur begrenzte Fortschritte erzielt. Die Überprüfung verdeutlicht
das große, noch ungenutzte Potenzial für
Wassereffizienzmaßnahmen in den großen wasserabhängigen Sektoren
(Landwirtschaft, Industrie, Verteilungsnetze, Gebäude und Energieerzeugung),
und es wurde darauf hingewiesen, dass durch Einführung von
Wasserverbrauchsabrechnungen und Wassereffizienzzielen auf
sektoraler Ebene eine solidere Grundlage für wirksame und gezielte
Wasserschutzmaßnahmen geschaffen würde. Eine Bewertung der mit der
Wasserrahmenrichtlinie eingeführten Bewirtschaftungspläne zeigt, dass die Lage
in Bezug auf Artikel 9 nicht viel besser ist: Nicht alle Mitgliedstaaten und
wasserabhängigen Sektoren wenden eine transparente Wassergebührenordnung mit
Preisanreizen an, auch weil keine Verbrauchsmessung erfolgt. Nur 49 % der
Bewirtschaftungspläne sehen zur Förderung einer effizienteren Wassernutzung
eine Änderung der Gebührenpolitik vor, und nur 40 %
beinhalten Maßnahmen zur Verbesserung der Verbrauchsmessung. Die Nichterhebung
eines Preises für eine knappe Ressource wie Wasser kann als umweltschädlich
wirkende Subvention gewertet werden. Außerdem verhindert
die enge Auslegung des Konzepts der Wasserdienstleistungen durch bestimmte
Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Kostendeckung über Trinkwasser und
Kanalisation hinaus[29],
was wiederum die potenzielle Wirkung dieser Vorschriften der
Wasserrahmenrichtlinie deutlich schwächt. Die Kommission arbeitet zwar weiterhin an der Durchsetzung
von Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie, will die Durchführung des Artikels
jedoch gleichzeitig erleichtern und einen CIS-Leitfaden entwickeln, dessen
Schwerpunkt auf der Methodik für die Bewertung der Kosten und Nutzen von
Maßnahmen zur Förderung der Kostenwirksamkeit und weiteren Umsetzung des
Konzepts der Zahlung für Ökosystemleistungen liegt. Dieses Vorgehen wird die
Festlegung von Wassereffizienzmaßnahmen und die Anwendung des
Verursacherprinzips erleichtern. Außerdem soll nach den Kommissionsvorschlägen
für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Kohäsionsfonds eine
Wassergebührenpolitik Vorbedingung für die Finanzierung bestimmter Projekte
werden. Werden diese Vorschläge befürwortet, wären sie ein weiterer Anreiz für
eine effiziente Wasserpreisfestsetzung. Die Kommission hat eine Reihe zusätzlicher
Maßnahmen festgelegt, die die Wassermengenbewirtschaftung und die
Wassereffizienz in Europa stark verbessern und auch die Wasserqualitätsziele
fördern würden. In einem ersten Schritt hat die Kommission
zusammen mit der EUA Wasserkonten für Einzugs- und Teileinzugsgebiete
eingeführt, die von den Mitgliedstaaten und Interessenträgern im Kontext der
Gemeinsamen Durchführungsstrategie (CIS) für die Wasserrahmenrichtlinie zwar
noch weiter konkretisiert werden müssen, aber in vielen Einzugsgebieten das
„fehlende Bindeglied“ für die Wasserbewirtschaftung darstellen. Sie geben
Wasserbewirtschaftern Auskunft über den Wasserzufluss in bzw. den Wasserabfluss
aus einem Einzugsgebiet und über die Wassermengen, die voraussichtlich zur
Zuteilung zur Verfügung stehen werden. Wasserkonten schließen insofern eine
Lücke, als sie Informationen liefern, die bisher nur fragmentiert und
vereinzelt zur Verfügung standen. Sofern sie sich durchsetzen, könnten
Wasserkonten nachhaltig dazu beitragen, das Problem der Wasserknappheit zu
lösen, indem beispielsweise strukturell bedingter und sporadisch auftretender
Wasserstress genauer untersucht und ein besserer Überblick über
Wasserressourcenindikatoren gewonnen wird. Sie sind eng an die Ermittlung der
ökologisch erforderlichen Mindestwassermenge geknüpft, denn sie dürften dafür
sorgen, dass die Bedürfnisse der Natur respektiert werden und dass sich das
Wassergleichgewicht eines Einzugsgebiets in nachhaltigen Grenzen hält.
Wasserkonten allein reichen jedoch nicht aus, denn die Informationen, die sie
vermitteln, sind lediglich Handlungsgrundlage. Im Interesse einer
effizienteren Wassernutzung sollten die für die Einzugsgebiete zuständigen
Behörden in einem zweiten Schritt Wassereffizienzziele für diejenigen
Einzugsgebiete festlegen, die von Wasserstress betroffen sind (oder
voraussichtlich sein werden), und sich dabei auf Wasserstressindikatoren stützen,
die im Rahmen der Gemeinsamen Durchführungsstrategie (CIS) entwickelt und
im Einzugsgebiet angewendet werden. Derartige Ziele sollten für die wichtigsten
wasserabhängigen Sektoren (Industrie, Energieerzeugung, Landwirtschaft, Haushalte
usw.) festgelegt und eng an des Ziel des guten Gewässerzustands geknüpft
werden. Zusammen mit einer Wassergebührenpolitik mit Preisanreizen, wie
vorstehend erwähnt, sollten sie dazu beitragen, eine mögliche Bumerang-Wirkung
zu vermeiden (Verbesserungen bei der Wassereffizienz bewirken eher eine
Steigerung der Wassernutzung und des Wasserverbrauchs als eine Abnahme). Sie
könnten Teil des Wasserzuteilungsprozesses und der Zielfestsetzung für die
Bewirtschaftungspläne werden und auf diese Weise zu Wasser- und
Energieeinsparungen beitragen, was wiederum den Wasserökosystem zugute käme,
Kosten begrenzen und Treibhausgasemissionen verringern würde. Im Interesse der
Konsistenz und Vergleichbarkeit schlägt die Kommission vor, im Rahmen des
CIS-Prozesses eine gemeinsame EU-Methodik für die Festsetzung von
Wassereffizienzzielen zu entwickeln. In einem dritten
Schritt hat die Kommission - zur Förderung der Wassereffizienz im Gebäudesektor
- die verfügbaren Optionen geprüft und beschlossen, für wichtige wasserbezogene
Produkte freiwillige EU-Kriterien für Umweltzeichen und für eine
umweltverträgliche öffentliche Auftragsvergabe[30]
zu entwickeln und wasserbezogene Produkte in den Ökodesign-Arbeitsplan
in dem in diesem Plan spezifizierten Geltungsbereich aufzunehmen[31]. Diese Option hat mehrere
Vorteile – sie schafft klare Verhältnisse für die Verbraucher, die alsdann auf
dem Markt nur noch wassereffiziente Geräte und deutlich nach Effizienzklassen
gekennzeichnete Produkte finden werden; sie basiert auf
einem schrittweisen Ansatz, da keine Nachrüstung existierender Gebäude
erforderlich ist, sondern Altgeräte auf dem Markt nach und nach durch
effizientere Produkte ersetzt werden; sie sichert beträchtliche
Energieeinsparungen, da es sich bei einem Großteil des in Haushalten verbrauchten
Wassers um warmes Wasser handelt.
Die Energieeinsparungen werden
für das Jahr 2020 für Wasserhähne
und Duschen auf 10,75 Mio. Tonnen RÖE und für das Jahr
2030 auf ungefähr doppelt soviel geschätzt. Diese Einsparungen entsprechen
ungefähr 3,5 % der im Wohnsektor der EU-27 insgesamt verbrauchten Energie
bzw. rund 1 % des Gesamtenergieverbrauchs der EU-27. Viertens sehen -
im Bereich Landwirtschaft - die derzeit zur Erörterung vorliegenden Vorschläge
der Kommission zur Reform der GAP (im Rahmen von Säule II - Entwicklung
des ländlichen Raums) Finanzierungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Bewässerungseffizienz
in einer Weise vor, die mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie vereinbar ist
und Bumerang-Effekte ausschließt. Dazu zählen auch Mindestvorgaben für die
Wasserreduktion. Man hofft, dass diese Maßnahmen bei der endgültigen Abstimmung
über die GAP-Texte Zustimmung finden. Dies ist wichtig, weil 24 % der
Wasserentnahmen in Europa der Landwirtschaft anzulasten sind, was gegenüber den
44 %, die für Kühlwasser für die Energieerzeugung entnommen werden, zwar
wenig erscheint, die Wasservorräte aber viel stärker dezimiert. Bei der
Energieerzeugung wird praktisch das gesamte Kühlwasser in einen Wasserkörper
rückgeleitet, bei der Landwirtschaft jedoch oft nur etwa ein Drittel[32]. Fünftens ist die
Kommission, was das Problem der Leckagen aus Wasserverteilungsnetzen anbelangt,
der Auffassung, dass dieses nur auf Einzelfallbasis, d. h. nach Prüfung
der ökologischen und wirtschaftlichen Vorteile einer Verringerung der
Leckagerate angegangen werden kann. Zwischen und innerhalb von Mitgliedstaaten
gibt es diesbezüglich große Unterschiede, und die Wasserverlustraten schwanken
von 7 % bis 50 % und mehr. Die Kommission wird mit der europäischen
Wasserwirtschaft zusammenarbeiten, um die Entwicklung und Verbreitung von Bestpraktiken
zum Erreichen ökologisch und ökonomisch gerechtfertigter Wasserverlustraten (Sustainable
Economic Leakage Levels, SELL) und - allgemeiner – einer strategischen
Zukunftsvision für die Wasserinfrastruktur zu beschleunigen, damit diese vor
dem Hintergrund immer knapper werdender Ressourcen dem Klimawandel angepasst
werden kann. Sechstens ist auch
der zumeist außerhalb der EU praktizierte Wasserhandel ein
Instrument, das dazu beitragen könnte, die Wassereffizienz zu verbessern und
das Wasserstressproblem zu beseitigen, sofern eine nachhaltige Obergrenze für
die Wassernutzung festgelegt und angewendet wird. Der Wasserhandel ist mit
einem relativ hohen Verwaltungsaufwand verbunden und grundsätzlich nur für
Wassernutzer in einem bestimmten Einzugsgebiet sinnvoll. Die Einführung eines
derartigen Systems ist auf EU-Ebene zwar wenig nützlich, die Kommission schlägt
aber dennoch die Entwicklung eines CIS-Leitfadens vor, um die
Entwicklung des Wasserhandels in Mitgliedstaaten zu unterstützen, die einen
solchen Handel anstreben. Tabelle 3 Im Blueprint vorgeschlagene Aktion || Durchzuführen von || Wann? Durchsetzung der in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Wassergebührenpolitik/Kostendeckungs-verpflichtungen, gegebenenfalls einschließlich einer Verbrauchsmessung durch Zähler Einführung der Wassergebühren-politik/Kostendeckung als Vorbedingungen im Rahmen der Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums und des Kohäsionsfonds. || Kommission Rat, EP und Kommission || Läuft Ab 2014 Entwicklung eines CIS-Leitfadens für Handelssysteme und Kosten-Nutzen-Analysen. || Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger || 2014 Verringerung des Wasserverbrauchs als Vorbedingung für bestimmte Bewässerungsprojekte im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums. || Rat, EP und Kommission || Ab 2014 Entwicklung eines CIS-Leitfadens für Wasserkonten (und die ökologisch erforderlichen Mindestwassermengen). || Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger || 2014 Entwicklung eines CIS-Leitfadens für Zielfestsetzung. || Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger || 2014 Einbeziehung von wasserbezogenen Produkten in den Ökodesign-Arbeitsplan. Entwicklung freiwilliger EU-Kriterien für Umweltzeichen und umweltverträgliche öffentliche Auftragsvergabe. || Kommission || 2012 2013 Verbreitung bewährter Praktiken/Instrumente zum Erreichen einer ökologisch und wirtschaftlich gerechtfertigten Wasserverlust-rate (sustainable economic leakage level, SELL). || Kommission, Mitgliedstaaten und Wasserindustrie || 2013 2.4. Anfälligkeit von
EU-Gewässern: Probleme und Lösungen Daten aus der Folgenabschätzung zum Blueprint
zeigen für Europa in den letzten Jahrzehnten eine zunehmende Tendenz zu
Niedrigwasserständen und hochwasserbedingten Verlusten. Diese Entwicklung verdeutlicht,
dass das aquatische Ökosystem gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähiger
werden muss, der in Zukunft noch weitere Belastungen (höhere Wassertemperaturen
und invasive gebietsfremde Arten) mit sich bringen dürfte. Gleichermaßen müssen
Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, die auf integriertem
Katastrophenmanagement basieren und speziell darauf ausgerichtet sind, die
Auswirkungen von Klimaextremen wie Dürre und Hochwasser einzudämmen, deren
Häufigkeit, Intensität, Umwelt- und Wirtschaftsschäden in den vergangenen 30
Jahren eindeutig zugenommen haben. Die Hochwasser-Richtlinie der EU sieht bis
2015 die Aufstellung von Plänen für das Hochwasserrisikomanagement vor, die
vollständig mit den ebenfalls bis 2015 fälligen Bewirtschaftungsplänen
koordiniert werden müssen. Die Hochwasserrisikomanagementpläne sollten auch bei
der Aufstellung von sektorübergreifenden und integrativen (multi hazard)
Risikomanagementplänen berücksichtigt werden und auf diese Weise hoffentlich
eine bessere Flächennutzung und Raumplanung herbeiführen, die dem Klimawandel,
der Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen und dem Anpassungsbedarf
gebührend Rechnung tragen.[33] Zu den Maßnahmen, die besonders dazu beitragen
können, die negativen Auswirkungen von Hochwasser und Dürren zu begrenzen,
zählen grüne Infrastrukturen und insbesondere Maßnahmen zur Förderung
der natürlichen Wasserrückhaltung. Letztere umfassen die
Wiederherstellung von Überschwemmungs- und Feuchtgebieten, die in Zeiten
ergiebiger— oder übermäßiger — Niederschläge Wasser speichern können, das dann
in Zeiten der Wasserknappheit zur Verfügung steht. Grüne Infrastruktur kann
helfen, die Erbringung von Ökosystemdienstleistungen im Sinne der
Biodiversitätsstrategie der EU zu gewährleisten.[34] Die Verringerung der
Bodenversiegelung ist eine weitere Maßnahme, mit der sich das Hochwasserrisiko
verringern lässt[35].
Diese Maßnahmen sollten sowohl in die Hochwasserrisikomanagementpläne als auch
in die Bewirtschaftungspläne und, wie bereits erwähnt, in die Liste der
Finanzierungsprioritäten im Rahmen der GAP, des Kohäsions- und der
Strukturfonds einbezogen werden. Die Mitteilung der Kommission von 2007 zum
Thema Wasserknappheit und Dürre enthielt neben den vorgenannten
Wassereffizienzoptionen auch die Empfehlung, zusätzliche Wasserversorgungsinfrastrukturen
in Erwägung zu ziehen. Ferner wurde eine Wasserhierarchie
vorgeschlagen, wonach zusätzliche Wasserversorgungsoptionen
(wie die Entsalzung) erst berücksichtigt werden, wenn alle
anderen Möglichkeiten zur Effizienzverbesserung auf der Nachfrageseite
erschöpft sind. Die Maßnahme sollte auf einer Kosten-Nutzen-Analyse basieren. Bei den im Vorfeld zum Blueprint
durchgeführten Konsultationen der Interessenträger stellte sich eine
alternative Versorgungsoption — die Wiederverwendung von Wasser für
Bewässerungs- und industrielle Zwecke — als Problem heraus, das auf
EU-Ebene geregelt werden muss. Brauchwasser (z. B. aus der
Abwasserbehandlung oder aus Industrieanlagen) gilt als weniger umweltschädigend
als Wasser aus anderen, alternativen Quellen (wie Fernleitungen oder
Entsalzungsanlagen), wird in der EU jedoch nur in begrenztem Maße eingesetzt,
offenbar aufgrund des Fehlens gemeinsamer EU-Umwelt-/Gesundheitsstandards für
Brauchwasser und der potenziellen Hindernisse im freien Verkehr mit Agrarerzeugnissen,
die mit derartigem Wasser bewässert wurden. Die Kommission wird prüfen, welches
EU-Instrument am geeignetsten ist, um die Wiederverwendung von Wasser zu
fördern, so auch die Möglichkeit einer Verordnung zur Festsetzung gemeinsamer
Normen. Bis 2015 soll auf der Grundlage einer angemessenen Folgenabschätzung
(damit in der EU ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau gewährleistet
ist) ein entsprechender Vorschlag vorliegen. Im Bereich Dürre wird die Kommission den
Ausbau der Europäischen Dürrebeobachtungsstelle weiter vorantreiben, die
als Frühwarnsystem für eine bessere Katastrophenvorsorge der Mitgliedstaaten
und Interessenträger fungieren soll. Sie wird auch relevante Vorschriften der
Wasserrahmenrichtlinie durchsetzen und die Mitgliedstaaten – über deren
Rückmeldungen zum ersten Zyklus der Bewirtschaftungspläne – anspornen, ihr
Dürrerisikomanagement sowie Klimawandelaspekte besser in ihre künftigen
Bewirtschaftungspläne einzubeziehen und bei der Aufstellung
sektorübergreifender und integrativer (multi hazard)
Risikomanagementpläne stärker zu berücksichtigen. Tabelle 4 Im Blueprint vorgeschlagene Aktion || Durchzuführen von || Wann ? Entwicklung eines CIS-Leitfadens für Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung (grüne Infrastruktur). || Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger || 2014 Ökologisierung von Säule I der GAP zur Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung (durch Festlegung von Gebieten von Umweltinteresse). || Kommission und Mitgliedstaaten || Ab 2014 Rückgriff auf Struktur- und Kohäsionsfondsmittel sowie EIB-Darlehen zur Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung. || Kommission, EIB und Mitgliedstaaten || 2014-2021 Durchsetzung der Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie für das Dürrerisiko-management. || Kommission || Läuft Aufstellung von Hochwasserrisiko-managementplänen. || Mitgliedstaaten || 2015 Vorschlag eines (Rechts-)instruments für Normen für die Wiederverwendung von Wasser. || Kommission || 2015 Weiterausbau der Europäischen Dürrebeobachtungsstelle. || Kommission || 2013-2014 2.5. Querschnittslösungen Die Kommission hat eine Reihe von
Querschnittslösungen herausgearbeitet, um die Ziele der europäischen
Wasserpolitik weiter voranzutreiben. Die zu Beginn dieses Jahres lancierten Innovationspartnerschaften
für Wasser und für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft[36] werden dazu beitragen,
Lösungen für Wasserprobleme im städtischen, industriellen und
landwirtschaftlichen Umfeld zu finden. Auf diese Weise werden sowohl
Umweltziele berücksichtigt als auch Marktchancen geboten. Wir stehen vor einem
rapide zunehmenden Weltwassermarkt, der bis 2020 einen Wert von schätzungsweise
1 Billion Euro erreichen wird. Ein Zuwachs der europäischen Wasserindustrie von
1 % könnte 10 000 bis 20 000 neue Arbeitsplätze schaffen. Wenn
Europa diese neuen und signifikanten Marktchancen nutzt, kann es sich in immer
stärkerem Maße zu einem globalen Marktführer für wasserbezogene Innovation und
Technologie entwickeln. Die Innovationspartnerschaften werden sich bemühen, die
Beziehungen zwischen dem Angebot von und der Nachfrage nach innovativen
Lösungen zu erleichtern und erprobte Lösungen zu verbreiten, beispielsweise
durch die Schaffung eines elektronischen Marktplatzes und die Einrichtung spezifischer
Netze. Die anderen Querschnittslösungen lassen sich grosso
modo in zwei Kategorien einteilen: Verbesserung der Wissensbasis und
Verbesserung der Governance. Was die Wissensbasis anbelangt, so werden über
das Wasserinformationssystem für Europa (WISE) EU-weit bereits
umfangreiche Informationen über den Gewässerzustand und die Wasserpolitik
erfasst. Es bestehen jedoch nach wie vor Lücken. Die Informationen sind häufig
fragmentiert und auf den unterschiedlichen Beschlussfassungsebenen nicht ohne
weiteres verfügbar. Die Kommission schlägt vor, dieses Instrument auszubauen,
um über die aufeinanderfolgenden Durchführungspläne die vollständige
Interoperabilität des Systems mit den in den Mitgliedstaaten und auf
europäischer Ebene angewandten Informationssystemen sicherzustellen und auf
diese Weise unser Verständnis der aquatischen Ökosysteme zu verbessern. Die
Wissensbasis wird vor allem von der Entwicklung und Durchführung von INSPIRE[37], SEIS[38], GMES sowie der im Rahmen des
Siebten Forschungsrahmenprogramms laufenden Wasserforschung und den
Forschungsarbeiten im Rahmen von Horizont 2020[39]
profitieren. Zur Gewässerstatistik wird die Kommission vorschlagen, die für die
Wasserpolitik am zweckdienlichsten Informationsanforderungen in die Verordnungen
über die umweltökonomischen Gesamtrechnungen und die Statistik[40] einzubeziehen. Zur
Reduzierung des Verwaltungsaufwands wird die Kommission in enger Zusammenarbeit
mit den Mitgliedstaaten auch die Berichterstattungszyklen im Bereich des
Wasserrechts weiter harmonisieren und die weitere Einbeziehung und
erforderlichenfalls gezielte Änderungen der relevanten Vorschriften
(Wasserrahmenrichtlinie, Nitrat-Richtlinie, Richtlinie über kommunale Abwässer)
vorschlagen. Die Kommission wird die Arbeiten zur
Verbesserung der Schnittstelle „Wissenschaft-Politik“ weiterhin
unterstützen und den Prototyp des wasserwirtschaftlichen Modells
weiterentwickeln, das die Gemeinsame Forschungsstelle
erstellt hat, um die Folgenabschätzung zum Blueprint zu untermauern. Dies wird
auch (koordiniert mit anderen Instrumenten auf nationaler Ebene oder auf Ebene
der Einzugsgebiete) die Kosten-Nutzen-Bewertung der Referenzszenarien und der
Maßnahmenprogramme der Mitgliedstaaten erleichtern. Was den Governance-Aspekt anbelangt, so
schlägt die Kommission vor, im Rahmen der Gemeinsamen Durchführungsstrategie
(CIS) ein einfaches und freiwilliges System der Beurteilung durch Fachkollegen (peer review)
einzuführen, über das die für die Flussgebietseinheiten zuständigen Behörden
die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne zur Überprüfung durch andere für eine
Gebietseinheit zuständige Behörden innerhalb desselben oder eines anderen
Mitgliedstaats vorlegen könnten. Dieses Vorgehen dürfte den gegenseitigen
Lernprozess fördern und die Qualität der Pläne und ihre Konformität mit den
Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie verbessern. Die Kommission könnte über
ihre Bewertung der Bewirtschaftungspläne des ersten Zyklus helfen, die (für die
Flussgebietseinheiten zuständigen) Behörden zu identifizieren, die von einem
solchen Austausch am ehesten profitieren würden. Als Teil der GAP-Reform hat die Kommission
vorgeschlagen, bestimmte Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie in den
Cross-Compliance-Mechanismus der GAP einzubeziehen. Die Einzelheiten dieses
Vorschlags müssen in delegierten Rechtsakten festgelegt werden, der Vorschlag
könnte jedoch, sofern er angenommen wird, starke Anreize für die Einhaltung der
Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (wie Genehmigungen für Wasserentnahmen und
Wasseraufstauungen) auf Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe bieten; auf
diese Weise würde die Landwirtschaft das Wassermilieu weniger stark belasten. Als Folgemaßnahme zu ihrer jüngsten Mitteilung
über die Durchführung der Umweltmaßnahmen der EU[41] arbeitet die Kommission derzeit an einer Verschärfung
der für das gesamte Umweltrecht der EU geltenden Kontroll- und Überwachungsvorschriften.
Die Wasserwirtschaft ist hier einer der wichtigsten Zielbereiche. Die
Kommission wird auch prüfen, wie eine engere Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten im Rahmen partnerschaftlicher Durchführungsvereinbarungen
künftig Konformität in Bereichen wie der übermäßigen Wasserzuteilung oder der
illegalen Wasserentnahme sichern könnte. Wie bereits im Fahrplan der Kommission für ein
ressourcenschonendes Europa betont, ist Wasser eine knappe Ressource, deren
effiziente Nutzung für eine ganze Reihe von Wirtschaftssektoren von großem
wirtschaftlichem Nutzen ist. Die Kommission wird daher in ihrem Jahreswachstumsbericht
auch wasserbezogene Aspekte prüfen und für einzelne Mitgliedstaaten im Rahmen
des Europäischen Semesters gegebenenfalls landesspezifische
Empfehlungen ins Auge fassen. Bei Drittländern konzentrieren sich die
Arbeiten auf den Erweiterungsprozess und die strukturierten Dialoge mit
europäischen Nachbarländern. Schließlich fördert die Kommission auch den
Einsatz von Sensibilisierungsinstrumenten wie Kommunikationskampagnen,[42] Zertifizierungsregelungen[43] und die Erstellung von
Bilanzen[44],
um Wassernutzer zu motivieren, nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Der Blueprint strebt die großflächige
Verbesserung aquatischer Ökosysteme an und wird auf diese Weise zum Ziel der
Biodiversitätsstrategie der EU beitragen, bis 2020 den Rückgang der
biologischen Vielfalt und die Degradation der Ökosystemdienstleistungen in der
EU aufzuhalten und diese so weit wie möglich wiederherzustellen. Er wird die Arbeiten für einen besseren Katastrophenschutz[45] und zur Anpassung an den
Klimawandel[46]
vorantreiben und im Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa einen
Meilenstein für Wasser setzen. Da die Meeresumwelt auch
von Land aus Belastungen ausgesetzt ist,
wird der Blueprint auch dazu beitragen, dass im Rahmen der
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie[47]
ein guter Umweltzustand erreicht wird, vorausgesetzt, eine angemessene
Koordinierung mit den bis 2015 fälligen Maßnahmenprogrammen im Rahmen der
Meeresstrategien ist gewährleistet. Was grenzübergreifende Wasserkörper angelangt,
so wird die Kommission ihre Arbeiten weiterführen und Bewerber- und
Nachbarländer anhalten, ihre Gesetzgebung den Umweltvorschriften der EU
anzugleichen, und Ländern technische Hilfe gewähren. Tabelle 5 Im Blueprint vorgeschlagene Aktion || Durchzuführen von || Wann? Durchführung der Innovationspartner-schaften für Wasser und Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft. || Kommission und Interessenträger || Ab 2013 Verbesserung von WISE. || EUA, Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger || 2015 Straffung der Vorschriften für Berichterstattung und Statistik. || EUA, Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger || 2014 Fertigstellung des wasserwirtschaftlichen Modells. || EUA, Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger || 2013 Weiterführung der CIS-Tätigkeiten im Bereich der Schnittstelle „Wissenschaft-Politik“. || EUA, Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger || Läuft Einrichtung und Anwendung eines CIS- Systems zur Bewertung der Bewirtschaftungspläne durch Fachkollegen (peer review). || Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger || 2013-2016 Einbeziehung der Wasserrahmenrichtlinie in den Cross-Compliance-Mechanismus im Rahmen der GAP. || Rat, EP und Kommission || Sobald die Bedingungen im Kommissionsvorschlag erfüllt sind (d. h. frühestens 2014) Verschärfung der Kontroll- und Überwachungsvorschriften. || Kommission || 2013 Erwägung der Möglichkeit landesspezifischer Empfehlungen für Wasser im Rahmen des Europäischen Semesters. || Kommission, Europäischer Rat || 2013 Förderung von Instrumenten zur Sensibilisierung für den Wasserverbrauch (z.B. Regelung für freiwillige Kennzeichnung und Zertifizierungs-regelung). || Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger || Läuft 2.6. Globale Aspekte Im Mittelpunkt des Blueprints stehen die
europäischen Gewässer. Wasser ist ein lokales Problem, das jedoch insofern auch
von globaler Relevanz ist, als es mit vielen Aspekten wie Ernährungssicherheit,
Wüstenbildung, Klimawandel, Auswirkungen von Naturkatastrophen und vom Menschen
herbeigeführten Katastrophen usw. zusammenhängt, von denen jeder einzelne
signifikante wirtschaftliche, soziale und sicherheitsbezogene Bedeutung hat.
Die EU ist in vielen dieser Bereiche tätig und honoriert so ihre
Verpflichtungen aus der Agenda 21, den drei Rio-Konventionen (über
Wüstenbildung, Klimawandel und Biodiversität), den
Millennium-Entwicklungszielen für Wasser, dem Umsetzungsplan von Johannesburg
und der jüngsten Rio+20-Konferenz. Die EU räumt diesen Verpflichtungen auch
weiterhin hohe Priorität ein. Die Menschheit hat das
Millennium-Entwicklungsziel für 2015, den Anteil der Weltbevölkerung ohne
dauerhaften Zugang zu sauberem Trinkwasser zu halbieren, im Jahr 2011 zwar erreicht,
doch sind viele afrikanische Länder, was den Zugang zu Wasser anbelangt, noch
immer im Rückstand. Das Millennium-Entwicklungsziel der Schaffung hygienischer
Lebensbedingungen liegt noch in weiter Ferne, denn 2,5 Mrd. Menschen haben
weiterhin keinen Zugang zu einer besseren Abwasserentsorgung. Das Bevölkerungswachstum und der Kampf ums Wasser werden die weltweite
Wassernachfrage bis 2025 um 35-60 % in die Höhe treiben, ein Wert, der
sich bis 2050 durchaus noch verdoppeln könnte[48].
Diese Entwicklung wird durch den Klimawandel noch verschärft - mit ernst zu
nehmenden Folgen für die Ernährungssicherheit. Angesichts der neuen Stoßrichtung der
europäischen Entwicklungspolitik[49]
und der Prioritäten und Strategien von Partnerentwicklungsländern und -regionen
sollte sich die europäische Entwicklungszusammenarbeit im Bereich
Wasserbewirtschaftung auf folgende Aspekte konzentrieren: ·
Zugang zu sauberem Trinkwasser und elementaren
Abwasserentsorgungsleistungen (2010 von den Vereinten Nationen zum Grundrecht des Menschen erklärt
und in der Rio+20-Deklaration von 2012 als solches
bekräftigt).[50] ·
Wasser für Wirtschaftswachstum und nachhaltige
Entwicklung. Die EU wird der Zuteilung und Nutzung von
Wasser in den Wirtschaftssektoren, der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft und
der Schnittstelle „Wasser-Landwirtschaft-Energie-Umwelt“ gebührend Rechnung
tragen. ·
Wasser-Governance:
Funktionierende Institutionen, die auf Ebene der Einzugsgebiete gute
Wasserbewirtschaftung gewährleisten, sind ausschlaggebend, wenn die
Verpflichtung aus der Rio+20-Deklaration erfüllt und die integrierte
Bewirtschaftung der Wasserressourcen gegebenenfalls auf allen Ebenen spürbar
verbessert werden soll. Über die Schnittstelle „Wasser-Sicherheit“ fördern
angemessene Governance und nachhaltige Wasserbewirtschaftung auf regionaler und
transnationaler Ebene auch Frieden und politische Stabilität. Es müssen Koordinationsmechanismen zwischen
EU-Partnern und –Partnerregionen geschaffen werden, die auf der
EU-Wasserinitiative (EUWI) aufbauen könnten. Bei der Unterstützung von Partnerländern und Partnerregionen sollte
sich die EU auf die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der europäischen
Wasserbewirtschaftung stützen, insbesondere aus der Durchführung der
Wasserrahmenrichtlinie. Die EU-Innovationspartnerschaft für Wasser könnte
ebenfalls innovative Lösungen für die Wasserprobleme von Entwicklungsländern
bieten und verbreiten. Virtuelles Wasser in Agrar- und Industrieerzeugnissen aus
Entwicklungsländern sollte in den Wasserbewirtschaftungsplänen von
Partnerländern und in EU-Politiken berücksichtigt werden, d. h. die EU
sollte nachhaltige Wasserbewirtschaftung in Ausfuhrländern fördern, z. B.
durch Steigerung der Wassereffizienz und Verbesserung der Palette der zur
Auswahl stehenden Kulturen und anderen Produkte im Rahmen der europäischen
Entwicklungspolitik. Tabelle 6 Im Blueprint vorgeschlagene Aktion || Durchzuführen von || Wann? Förderung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser und elementaren Abwasserentsorgungsdiensten. || Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger || Läuft und erneut ab 2014 Förderung einer integrierten nachhaltigen Wasserressourcenbewirtschaftung. || Kommission, Mitgliedstaaten und Interessenträger || Läuft und erneut ab 2014 3. Schlussfolgerungen und
Perspektiven für die europäische Wasserpolitik Im Blueprint sind die Schlüsselmaßnahmen
aufgezeigt, die von Wasserbewirtschaftern und Entscheidungsträgern im Bereich
Wasserpolitik getroffen werden müssen, um die Herausforderungen, mit denen das
Wassermilieu konfrontiert ist, zu bewältigen. Die Mitgliedstaaten können und müssen die
Wasserrahmenrichtlinie besser umsetzen und die hydromorphologische Belastung
unserer Einzugsgebiete durch Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Flüssen,
z. B. durch grüne Infrastrukturen, senken. Auf diese Weise lässt sich auch
die Anfälligkeit der EU gegenüber Hochwasser und Dürre reduzieren. Im Rahmen
der GAP, des Kohäsions- und der Strukturfonds bestehen Möglichkeiten zur
Finanzierung grüner Infrastrukturen, vor allem, wenn die derzeitigen
MFR-Vorschläge der Kommission Unterstützung finden. Außerdem könnten
CIS-Leitfäden zur Förderung dieses Ziels erarbeitet werden. Die Zuteilung zu hoher Wassermengen muss
korrigiert und die Bedürfnisse der Natur, d. h. die ökologisch
erforderlichen Mindestwassermengen, müssen berücksichtigt werden. Die
Kommission wird im Rahmen des CIS-Prozesses einen gemeinsamen Nenner für dieses
Konzept und Möglichkeiten für seine Berechnung erarbeiten. Bei der Ausarbeitung
des Blueprints hat die Kommission zusammen mit der EUA auch Wasserkonten
entwickelt, die Wasserbewirtschaftern einen realistischeren Überblick über die
Wasserverfügbarkeit in den Einzugsgebieten oder Teileinzugsgebieten geben
sollen. Diese Instrumente werden, sobald sie im CIS-Prozess konkretisiert
wurden, dazu beitragen, dass Wasser künftig sehr viel effizienter zugeteilt
wird. Ungeachtet der Fortschritte, die mit den
Richtlinien über Nitrate, Abwasserbehandlung, Industrieemissionen, prioritäre
Stoffe und Pflanzenschutzmittel erzielt wurden, wird der Zustand der
EU-Gewässer nach wie vor durch Verschmutzungen aus diffusen Quellen und aus
Punktquellen beeinträchtigt. Eine umfassendere Umsetzung dieser Vorschriften
ist notwendig, und die Kommission wird ihre diesbezügliche Durchsetzungsaktion
weiter vorantreiben. Es bestehen Finanzierungsmöglichkeiten auf EU-Ebene, die
jedoch nur ergänzend zu langfristigen Investitionsplänen der Mitgliedstaaten
und des Privatsektors in diesen Bereichen in Anspruch genommen werden können,
diese aber nicht ersetzen können. Effiziente Wassernutzung kann dazu beitragen,
Wasserknappheit und Wasserstress zu reduzieren. Die Erhebung von Wassergebühren
auf Basis von Verbrauchsmessungen ist ein wirksames Instrument zur Steigerung
der Wassereffizienz, wird jedoch, obwohl sie in der Wasserrahmenrichtlinie
vorgesehen ist, nicht in vollem Umfang eingesetzt. Die Kommission wird die
Einhaltung dieser Verpflichtung weiterhin durchsetzen und im Rahmen des
CIS-Prozesses darauf hinarbeiten, das Verfahren für eine angemessene
Kostendeckung, die auch den Umweltkosten Rechnung trägt, zu verbessern.
Außerdem schlägt die Kommission vor, im Rahmen der Gemeinsamen
Durchführungsstrategie (CIS) eine gemeinsame Methodik für Wassereffizienzziele
zu entwickeln, die gegebenenfalls in die Bewirtschaftungspläne einbezogen
werden sollten. Verbesserungen bei der Wassereffizienz sind in einigen Sektoren
dringlicher als in anderen. Im Sektor Landwirtschaft sieht der
Kommissionsvorschlag für die Säule II der GAP (Entwicklung des ländlichen
Raums) Fördermittel zur Verbesserung der Bewässerungseffizienz vor, vorausgesetzt,
es wird weniger Wasser verwendet. Im Gebäudesektor schlägt die Kommission vor, wasserbezogene
Produkte in den Ökodesign-Arbeitsplan in dem in diesem Plan spezifizierten
Geltungsbereich aufzunehmen, eine kosteneffiziente Lösung, die auch erhebliche
positive Nebeneffekte im Hinblick auf Energieeinsparungen haben könnte. Die Kommission wird die Entwicklung eines
Regelungsinstruments in Erwägung ziehen, um EU-weite Normen für die
Wiederverwendung von Wasser festzusetzen und auf diese Weise Probleme zu
beseitigen, die die allgemeine Nutzung dieser alternativen
Wasserversorgungsmöglichkeit behindern. Dies würde dazu beitragen, die
Wasserknappheit zu begrenzen und Anfälligkeiten zu reduzieren. Verschiedene Querschnittsinstrumente werden
die Durchführung der im Blueprint vorgesehenen Maßnahmen fördern. Die
Innovationspartnerschaften für Wasser und für Produktivität und Nachhaltigkeit
in der Landwirtschaft werden die Erprobung und Verbreitung innovativer Lösungen
fördern, indem sie dazu beitragen, Angebot und Nachfrage aufeinander
abzustimmen. Das von der JRC entwickelte wasserwirtschaftliche Modell wird es
Wasserbewirtschaftern erleichtern, die Kosteneffizienz der in den
Bewirtschaftungsplänen vorgesehenen Maßnahmen zu bewerten. Die
Weiterentwicklung von WISE mit Blick auf eine bessere Interoperabilität des
Systems wird Entscheidungsträgern den Zugang zu wichtigen Informationen
erleichtern. Es wird ein System zur Bewertung durch Fachkollegen (peer
review) eingerichtet, um bei der Ausarbeitung der Bewirtschaftungspläne den
gegenseitigen Lernprozess zu fördern. Soweit der derzeitige GAP-Vorschlag der
Kommission angenommen wird, werden sich aus der Einbeziehung bestimmter
Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie in den Cross-Compliance-Mechanismus
starke Anreize für die Einhaltung dieser Vorschriften ergeben. Und schließlich
könnte die Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters landesspezifische
Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten, wirtschaftliche und auf das
Wassermilieu gerichtete Lösungen zu erarbeiten, bei denen alle gewinnen. Im Anschluss an die laufenden Verhandlungen
über den MFR wird die Kommission Bilanz ziehen, und - sollte sich dies als
notwendig erweisen, um die wasserpolitischen Ziele zu erreichen -
gegebenenfalls zusätzliche Legislativvorschläge unterbreiten, z. B. zur
Verbrauchsmessung, zu den Maßnahmen zur Förderung der natürlichen
Wasserrückhaltung und zu den Wassereffizienzzielen. Die Umsetzung und Überwachung der
Blueprint-Vorschläge werden sich, soweit relevant, auf die Gemeinsame
Durchführungsstrategie (CIS) für die Wasserrahmenrichtlinie stützen, in deren
Rahmen die Kommission die Vorschläge präsentieren und weiterverfolgen wird. Die
Kommission wird einen Anzeiger entwickeln und regelmäßig aktualisieren, um den
Stand der Umsetzung zu kontrollieren. Die Wasserrahmenrichtlinie muss bis 2019
überprüft und möglicherweise überarbeitet werden. Bei der
Vorbereitung dieser Überprüfung wird die Kommission den Stand der Umsetzung
sämtlicher Elemente des Blueprints bewerten und erforderlichenfalls Änderungen
der Richtlinie vorschlagen, um die Verwirklichung der Richtlinienziele zu
erleichtern. Derartige Änderungen könnten darauf hinauslaufen, dass einige der
nichtverbindlichen Vorschläge im Blueprint zu verbindlichen Auflagen werden,
sollte sich der freiwillige Ansatz als nicht ausreichend erweisen. Der Blueprint gibt einen genauen Überblick
über die Zielsetzung und den Entwicklungspfad für die europäische
Wasserpolitik. Ob sie realisierbar sind, hängt vom politischen Willen und der
Entschlossenheit von Interessenträgern in den kommenden Jahren ab. Tabelle 7 gibt einen Überblick über die im
Blueprint beschriebenen Aktionsvorschläge und die Zeitschienen für ihre
Umsetzung || Wie sollen die Vorschläge umgesetzt werden? Spezifische Ziele des Blueprints || Freiwilliger Ansatz || Regulatorischer Ansatz || Auflagenbindung || Finanzierungs-Priorität Effizienzfördernde Gebührenregelung || CIS-Leitfaden für Handelsregelungen, bis 2014 || Durchsetzung von Artikel 9 der WRR (läuft) || Ex-ante-Bedingungen (Fonds im Rahmen der Politik zur ländlichen Entwicklung und der Kohäsionspolitik), ab 2014 || Einführung der Verbrauchsmessung || || Durchsetzung von Artikel 9 der WRR (läuft) || || Wassereinsparung in der Landwirtschaft || || || Vorbedingung für bestimmte Bewässerungsprojekte im Rahmen der ländlichen Entwicklung, ab 2014 || Verringerung von illegalen Wasserentnahmen /Aufstauungen || Anwendung von GMES, ab 2013 || Mögliche EU-Kontrollinitiative (2013) || Cross-Compliance im Rahmen der GAP, sobald die Bedingungen des Kommissions-vorschlags erfüllt sind (d. h. frühestens 2014) || Sensibilisierung für den Wasserverbrauch (z.B. virtuelles Wasser in weltweit gehandelten Gütern) || Förderung von Systemen zur freiwilligen Kennzeichnung und Zertifizierung || || || Maximierung der Anwendung von Maßnahmen zur Förderung der natürlichen Wasserrückhaltung (grüne Infrastruktur) || CIS-Leitfaden, bis 2014 || || Ökologisierung von Säule I der GAP (Gebiete von Umweltinteresse), ab 2014 || Struktur- und Kohäsionsfonds sowie EIB-Darlehen (2014-2021) Wassereffiziente Geräte in Gebäuden || EU-Kriterien für Umweltzeichen und für umweltverträgliche öffentliche Auftragsvergabe (2013) || Ökodesign-Arbeitsplan (2012) || || Verringerung von Leckagen || Bewährte Praxis/Instrumente - SELL (2013) || || || Struktur- und Kohäsionsfonds sowie EIB-Darlehen (2014-2021) Maximierung der Wiederverwendung von Wasser || || Mögliche Regelung, im Jahr 2015 || || Struktur- und Kohäsionsfonds sowie EIB-Darlehen (2014-2021) Verbesserung der Governance || Peer Review der Bewirtschaftungspläne (2013-2016) || || || Implementierung von Wasserkonten Implementierung ökologisch erforderlicher Mindestwassermengen Zielfestsetzung || CIS-Leitfaden für Wasserkonten / ökologisch erforderliche Mindestwassermengen, bis 2014 CIS-Leitfaden für die Zielfestsetzung, bis 2014 || || || Verringerung von Hochwasserrisiken || Durch grüne Infrastruktur (siehe oben) Europäisches Hochwasserwarnsystem || Hochwasserrisiko-managementpläne, bis 2015 || || Verringerung des Dürrerisikos || Durch grüne Infrastruktur (siehe oben) Europäische Dürrebeobachtungs-stelle, 2013-2014 || Durchsetzung der Auflagen der WRR (läuft) || || Verbesserung der Kosten-Nutzen-Bewertung || CIS-Leitfaden, bis 2014 || || || Verbesserung der Wissensbasis || Verbesserung von WISE, bis 2015 Wasserwirtschaftliches Modell der JRC, bis 2013 CIS-Aktion bei der Schnittstelle Wissenschaft-Politik (läuft) || Auflagen für Berichterstattung und Statistik, bis 2014 || || Unterstützung von Entwicklungsländern || || || || Förderung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser und elementaren Abwasserentsorgungs-diensten Förderung eines integrierten und nachhaltigen Wasserressourcen- managements (läuft und ab 2014-2021) Bekämpfung der Umwelt-verschmutzung || Bericht über Arzneimittel und Umwelt (2013) || Gezielte Durchsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinien über Umweltqualitätsnormen/prioritäre Stoffe, Nitrate, Abwasserbehandlung, Industrieemissionen mit folgenden Schwerpunkten: 1. Überwachungsauflagen der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen/ prioritäre Stoffe 2.Ausweitung der als nitratgefährdet ausgewiesenen Gebiete und Verstärkung von Aktionsprogrammen (läuft) 3. Verbesserung der Konformitätsraten für die Abwasserbehandlung durch langfristige Investitionsplanung (einschl. EU-Mittel und EIB-Darlehen) bis 2018, Aufstellung von Umsetzungsplänen bis 2014. 4. Sicherstellung, dass die Genehmigungen für Industrieemissionen Emissionsgrenzwerte enthalten, die mit den einschlägigen BVT vereinbar sind und den relevanten Wasserzielen Rechnung tragen, ab 2016. Annahme der Änderungsvorschläge zu den Richtlinien über Umweltqualitätsnormen/prioritäre Stoffe || Einbeziehung der nachhaltigen Verwendung von Pestiziden (Pestizid-Richtlinie) in die Cross-Compliance-Regelung der GAP, sobald die Bedingungen des Kommissionsvorschlags erfüllt sind (d. h. frühestens 2014) || Querschnittsfragen || Innovations-Partnerschaften für Wasser und für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft, ab 2013 || Umfassende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinien über Umweltqualitätsnormen/prioritäre Stoffe, Nitrate, Abwasserbehandlung, Industrieemissionen || Mögliche Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters im Jahr 2013 || Umfassende Priorisierung von Wasserzielen im Rahmen der GAP, der Struktur- und Kohäsionsfonds sowie EIB-Darlehen (2014-2021) [1] Charting our water future. Ein Bericht der 2030 Water Resources Group,
http://www.mckinsey.com/client_service/sustainability/latest_thinking/charting_our_water_future [2] http://www.eea.europa.eu/themes/water/publications-2012. [3] Bericht der Kommission über die Durchführung der
Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) – Bewirtschaftungspläne für die
Einzugsgebiete, und Mitteilung der Kommission über den Bericht über die
Überprüfung der Politik zur Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürre, die zusammen
mit diesem Blueprint angenommen wird. [4] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über den
Fitness-Check der europäischen Süßwasserpolitik. [5] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen –
Folgenabschätzung zur Mitteilung „Blueprint für den Schutz der europäischen
Wasserressourcen“ mit einer umfassenden Liste der Studien, die für den
Blueprint berücksichtigt wurden. [6] Entschließung des Europäischen Parlaments vom
3. Juli 2012 zur Umsetzung der Wassergesetzgebung der EU im Vorfeld einer
notwendigen Gesamtstrategie zur Bewältigung der
europäischen Wasserproblematik. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2012-0273&language=EN&ring=A7-2012-0192.
Siehe auch Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 30. Juni 2011
zur Rolle lokaler und regionaler Gebietskörperschaften bei der Förderung eines
nachhaltigen Wassermanagements http://www.toad.cor.europa.eu/ViewDoc.aspx?doc=cdr%5cenve-v%5cdossiers%5cenve-v-008%5cEN%5cCDR5-2011_REV2_PAC_EN.doc&docid=2770279
und Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 15.
Juni 2011 zur Integration der Wasserpolitik in andere relevante Politikfelder
der EU http://www.eesc.europa.eu/?i=portal.en.nat-opinions.18788. [7] Richtlinie 2000/60/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für
Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. L 327 vom
22.12.2000. [8] Sogenannte hydromorphologische Belastungen, die ungefähr
40 % der Wasserkörper betreffen. [9] Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und
Programme, ABl. L 197 vom 21.7.2001. [10] Richtlinie 85/337/EWG des Rates über die
Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten
Projekten, ABl. L 175 vom 5.7.1985, wie später geändert. Die Kommission geht
davon aus, dass die anstehende Revision der Richtlinie über die
Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Wasserziele fördern wird, indem
Wasserbelastungen umfassender berücksichtigt werden. [11] Siehe WFD and Hydro-morphological pressures Policy
Paper, Focus on hydropower, navigation and flood defence activities -
Recommendations for better policy integration. http://circa.europa.eu/Public/irc/env/wfd/library?l=/framework_directive/thematic_documents/hydromorphology/hydromorphology/_EN_1.0_&a=d [12] Siehe z. B. Internationales Übereinkommen zum Schutz
der Donau, Gemeinsame Erklärung zur Schifffahrt, http://www.icpdr.org/main/sites/default/files/Joint_Statement_FINAL.pdf.
[13] http://ec.europa.eu/budget/reform/commission-proposals-for-the-multiannual-financial-framework-2014-2020/index_de.htm [14] Illegale Wasserentnahmen lassen sich zwar nur schwer
beziffern, doch existierten nach Angaben des spanischen Umweltministeriums 2006
in Spanien 510 000 illegale Brunnen (WWF, Illegal water use in Spain.
Causes, effects and solutions, Mai 2006). [15] Richtlinie 91/271/EWG des Rates über
die Behandlung von kommunalem Abwasser, ABl. L 135 vom 30.5.1991. [16] Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum
Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen
Quellen, ABl. L 375 vom 31.12.1991. [17] Richtlinie 91/414/EWG des Rates über
das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, ABl. L 230 vom 19.8.1991,
aufgehoben durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments
und des Rates, ABl. L 309 vom 24.11.2009. [18] Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung,
ABl. L 28 vom 29.1.2008, ersetzt durch die Richtlinie 2010/75/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen, ABl. L 334 vom
17.12.2010. [19] Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung
und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen
Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung
der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der
Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien
91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission, ABl. L 396/1
vom 30.12.2006. [20] Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten, ABl. L 123 vom 24.4.1998,
ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von
Biozidprodukten, ABl. L 167 vom 27.6.2012. [21] Richtlinie 2009/128/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft
für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden, ABl. L 309 vom 24.11.2009. [22] Richtlinie 2001/83/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes
für Humanarzneimittel, ABl. L 311 vom 28.11.2001. [23] Richtlinie 2001/82/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes
für Tierarzneimittel, ABl. L 311 vom 28.11.2001. [24] Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines
Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel, ABl. L 136 vom 30.4.2004. [25] Siehe Erwägungsgrund 6 der Richtlinie 2010/84/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG
zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der
Pharmakovigilanz, ABl. L 348 vom 31.12.2010, und Erwägungsgrund 3 der
Verordnung (EU) Nr. 1235/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von
Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und
Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur
hinsichtlich der Pharmakovigilanz von Humanarzneimitteln und der Verordnung
(EG) Nr. 1394/2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien, ABl. L 348 vom
31.12.2010. [26] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und
2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik,
KOM(2011) 876 vom 31.1.2012. [27] Mitteilung der Kommission an den Rat
und das Europäische Parlament, Antworten auf die Herausforderung von
Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union. KOM(2007) 414 vom
18.7.2007. [28] Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa, KOM(2011)
571 vom 20.9.2011. [29] Im Zuge einer Beschwerde hat die Kommission gegen neun
Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen zu enger Auslegung des
Konzepts der Wasserdienstleistungen eingeleitet. [30] EU-Umweltzeichen, http://ec.europa.eu/environment/ecolabel/;
umweltverträgliche öffentliche Auftragsvergabe in der EU,
http://ec.europa.eu/environment/gpp/index_en.htm [31] Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die
umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, ABl. L 285 vom
31.10.2009; Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch
energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und
Produktinformationen, ABl. L 153 vom 18.6.2010. [32] http://www.eea.europa.eu/articles/the-water-we-eat. [33] Die Kommission hat als wirksames Instrument zur
Verbesserung der Abwehr grenzüberschreitender Hochwässer in Europa das
Europäische Hochwasser-Frühwarnsystem eingeführt, das in das GMES-Katastrophen-
und -Krisenmanagement einbezogen wurde (GIO EMS). [34] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament,
den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen. Biologische Vielfalt - Naturkapital und Lebensversicherung:
EU-Strategie zum Schutz der Biodiversität bis 2020, KOM(2011) 244 vom 3.5.2011. [35] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: „Leitlinien
für bewährte Praktiken zur Begrenzung, Milderung und Kompensierung der
Bodenversiegelung“, SWD(2012) 101 final/2 vom 15.5.2012. [36] Mitteilung der Kommission über die Europäische
Innovationspartnerschaft für Wasser, COM(2012) 216 final
vom 10.5.2012. Mitteilung der Kommission über die
Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und
Nachhaltigkeit”, COM(2012) 79 final vom 29.2.2012. [37] Siehe http://inspire.jrc.ec.europa.eu/ [38] Siehe http://ec.europa.eu/environment/seis/ [39] Siehe
http://ec.europa.eu/research/horizon2020/index_en.cfm [40] Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen
Parlaments und des Rates über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen,
ABl. L 192 vom 22.07.2011. [41] Mitteilung der Kommission: Konkretere Vorteile aus den
Umweltmaßnahmen der EU: Schaffung von Vertrauen durch mehr Information und
größere Reaktionsbereitschaft der Behörden, COM(2012) 95 final vom
7.3.2012. [42] Siehe Kommunikationskampagne „Generation Awake“,
http://www.generationawake.eu/de [43] Siehe European Water Stewardship. http://www.ewp.eu/activities/water-stewardship/ [44] Siehe ISO
http://www.iso.org/iso/catalogue_detail?csnumber=43263 [45] Mitteilung der Kommission „Ein Gemeinschaftskonzept zur
Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen“,
KOM (2009) 82 endgültig. [46] Die Kommission arbeitet zurzeit an einer integrierten EU-Anpassungsstrategie für 2013. [47] Richtlinie 2008/56/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens
für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt; ABl. L 164 vom
25.6.2008. [48] Europäischer Entwicklungsbericht 2011/2012: http://ec.europa.eu/europeaid/what/development-policies/research-development/erd-2011-2012_en.htm [49] Agenda für den Wandel —- KOM (2011) 637
endgültig, angenommen am 13. Oktober 2011. [50] Siehe http://www.uncsd2012.org/index.html