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Document 52012DC0599

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 30. Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen der Europäischen Union (2011)

    /* COM/2012/0599 final */

    52012DC0599

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 30. Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen der Europäischen Union (2011) /* COM/2012/0599 final */


    Einleitung

    Der Jahresbericht 2011 wird dem Europäischen Parlament aufgrund seiner Entschließung vom 16. Dezember 1981 zu den Antidumpingmaßnahmen der Europäischen Union und aufgrund des Berichts des EP-Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie vorgelegt.

    Der vorliegende Kurzbericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse des Jahres 2011. Wie in den vorangegangenen Jahren sind eine detailliertere Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen und ausführliche Anhänge beigefügt. Der Bericht und die Arbeitsunterlage haben denselben Aufbau und enthalten dieselben Überschriften, so dass umfassendere Informationen in der Arbeitsunterlage leicht zu finden sind.

    Der vorliegende Bericht und die Arbeitsunterlage sind auch im Internet unter http://ec.europa.eu/trade/issues/respectrules/anti_dumping/legis/index_en.htm öffentlich einsehbar.

    1.           Überblick über die Rechtsvorschriften

    Die Rechtsgrundlage für Antidumping- (AD), Antisubventions- (AS) und Schutzmaßnahmenuntersuchungen (SM) sind Verordnungen des Rates. Die Arbeitsunterlage enthält einen Überblick über die geltenden Rechtsvorschriften. Die Rechtsgrundlagen für AD- und AS-Maßnahmen werden im Folgenden als „Grundverordnung(en)“ bezeichnet.

    2.           Grundlegende Begriffe und Verfahren

    Abschnitt 2 der Arbeitsunterlage gibt einen Überblick über die Terminologie und die Verfahren von TDI-Untersuchungen.

    3.           Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente

    Im Oktober 2011 leitete die Kommission eine Initiative zur Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente (Trade Defense Instruments – TDI) ein, um zu erkunden, wie sich das heutige TDI-System verbessern lässt. Seit den letzten inhaltlichen Änderungen an den Grundverordnungen im Jahr 2004 sind die Vorschriften der Europäischen Union über ihre handelspolitischen Schutzinstrumente im Wesentlichen gleich geblieben, obwohl sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich gewandelt haben. Da die europäischen Unternehmen heute in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld agieren müssen, hat die Kommission deshalb entschieden, die Stärken und Schwächen der geltenden TDI-Vorschriften zu analysieren, um sie zum Nutzen aller Interessenträger ausgewogen anzupassen und zu verbessern.

    Die Kommission leitete im Frühjahr 2012 eine öffentliche Konsultation ein, die aufzeigen sollte, wo etwaiger Verbesserungsbedarf besteht. Bei der Vorbereitung der öffentlichen Konsultation hat die Kommission sowohl die Ergebnisse einer Studie zur Evaluierung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU (siehe unten) berücksichtigt als auch die Informationen, die aus zahlreichen Befragungen von Sachverständigen gewonnen wurden. Das Modernisierungsprojekt macht Fortschritte, ein Vorschlag der Kommission wird jedoch nicht vor November/Dezember 2012 angenommen werden.

    2011 hat eine unabhängige Consultingfirma ihre Arbeit an der Evaluierungsstudie über die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU fortgesetzt. Sie veröffentlichte ihren Abschlussbericht Anfang 2012. Ziel dieser Bewertung war es, die Kommission bei der Konzeption und Verbesserung ihrer Politik und der Überwachung von deren Wirksamkeit zu unterstützen. Ein weiterer Ansatzpunkt war, dass sie den Bürgern bei der Wahrnehmung ihres Rechts helfen sollte, die Maßnahmen und Aktivitäten, die die Kommission in ihrem Namen durchführt, kritisch zu prüfen und darauf Einfluss zu nehmen.

    4.           Landesweiter Marktwirtschaftsstatus (MWS)

    Für die Zwecke von Antidumpinguntersuchungen kann ein Land uneingeschränkt als Marktwirtschaftsland eingestuft werden, wenn es fünf Kriterien erfüllt, die in der beigefügten Arbeitsunterlage aufgeführt sind.

    Im Jahr 2011 wurde die Bewertung von vier der sechs Anträge auf Zuerkennung des landesweiten Marktwirtschaftsstatus aus China, Vietnam, Armenien, Kasachstan, der Mongolei und Belarus fortgesetzt. Alle Länder außer Belarus und Armenien lieferten im Laufe des Jahres weitere Informationen zur Stützung ihrer Anträge. Die Beurteilung dieser Anträge befindet sich in unterschiedlichen Stadien. Bedingt durch die politische Situation in der Republik Belarus, wurden die Konsultationen mit der Regierung bereits 2010 ausgesetzt. Im Juni 2010 wurden zusätzliche Fragen über die jüngsten Forschritte auf dem Weg zum MWS an Armenien gerichtet. Bis Ende 2011 hat die Kommission allerdings keine neuen Auskünfte von Armenien erhalten. Die anderen vier Länder haben ihre Anträge auf Zuerkennung des MWS weiterverfolgt und sind bei der Erfüllung der fünf MWS-Kriterien unterschiedlich weit vorangeschritten.

    Der Antrag Chinas auf MWS wurde - auch im Rahmen der 11. thematischen Sitzung der MWS-Arbeitsgruppe im November 2011 in Brüssel - weiter bearbeitet. Während der Arbeitsgruppensitzung konnten beide Seiten erörtern, welche Fortschritte China bei den Rechten des geistigen Eigentums und den Antimonopolvorschriften gemacht hat. 2011 wurde ferner die Studie über die Rechnungslegungsverfahren in der Volksrepublik China abgeschlossen. Leider enthielt sie nur Teilergebnisse, die für fundierte Schlussfolgerungen über die betreffenden Fortschritte Chinas nicht ausreichten.

    Die MWS-Arbeitsgruppe EU-Vietnam trat im Dezember 2011 in Brüssel zu einer Sitzung zusammen. Die vietnamesischen Behörden gingen auf die Fragen der Kommission zu den vier verbliebenen Kriterien ein. Es wurde vereinbart, dass Vietnam weitere Informationen zu Fragen übermittelt, die in der Sitzung aufgeworfen wurden. Bis Ende 2011 hat die Kommission allerdings keine neuen Auskünfte von Vietnam erhalten.

    Im Februar 2011 wurde eine Verbalnote an die Behörden Kasachstans gerichtet, in der die Hauptprobleme bei den fünf MWS-Kriterien erläutert wurden. 2010 war zwar vereinbart worden, dass gemeinsam mit Kasachstan ein Fahrplan für die nächsten Schritte im MWS-Verfahren entwickelt werden sollte, doch war 2011 hierbei keinerlei Fortschritt zu verzeichnen.

    Im September 2011 fand in Ulan-Bator eine Arbeitsgruppensitzung mit den mongolischen Behörden statt. Dabei wurden Informationen über den Fortschritt der Mongolei bei den MWS-Kriterien ausgetauscht und besprochen.

    5.           Informations- und Kommunikationsmaßnahmen / Bilaterale Kontakte

    5.1.        Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

    Die Kommission veröffentlichte 2011 ein Papier über Unterstützungsmaßnahmen für KMU, die von handelspolitischen Schutzinstrumenten betroffen sind. Darin wurden zahlreiche konkrete Maßnahmen aufgeführt, die sich zwecks besserer Unterstützung der KMU bei allen handelspolitischen Schutzaspekten leicht umsetzen lassen und bei denen ein gewisses Maß an Einheitlichkeit zwischen den Mitgliedstaaten erzielt worden ist. Ausgangspunkt dieses Papiers waren die Ergebnisse der Studie eines externen Auftragnehmers, die die Mitgliedstaaten 2011 erörterten und billigten. Aufgrund der großen Bedeutung der KMU für die Wirtschaft in der EU und ihrer Schwierigkeiten bei der Mitwirkung an Handelsschutzuntersuchungen sollte mit Hilfe dieser Studie ermittelt werden, was die KMU in den 27 Mitgliedstaaten der EU benötigen, wenn sie einen Untersuchungsantrag stellen oder als Einführer oder Verwender an Handelsschutzuntersuchungen oder als Ausführer an den von Drittstaaten eingeleiteten Untersuchungen mitwirken.

    Der TDI-Helpdesk für KMU wurde eingerichtet, da die TDI-Verfahren sich für KMU wegen ihrer geringen Größe und ihrer Fragmentierung besonders komplex gestalten. Er soll sich mit TDI-Fragen und ‑Problemen befassen, die speziell die KMU betreffen, und zwar unabhängig davon, ob sie allgemeiner oder fallbezogener Art sind. Ein Teil der TDI-Website ist für KMU bestimmt; dort wird auf die Anlaufstellen des TDI-Helpdesk hingewiesen.

    Im Jahr 2011 erhielten diese Anlaufstellen zahlreiche Auskunftsersuchen, welche alle umgehend bearbeitet wurden. Gegenstand der Anfragen waren sowohl die Prozeduren der TDI-Verfahren als auch deren Inhalte.

    5.2.        Bilaterale Kontakte / Informationsmaßnahmen – Industrie und Drittländer

    Die Erläuterung der Rechtsvorschriften für die handelspolitischen Schutzmaßnahmen der EU und der einschlägigen Praxis nahm breiten Raum in der Arbeit der TDI-Dienststellen ein.

    2011 fand für Beamte aus Drittländern ein Seminar zum Thema „Handelsschutz“ statt. Darüber hinaus gab es im Jahr 2011 eine Reihe bilateraler Kontakte, bei denen mit Drittländern, darunter China, Korea, die Türkei und Australien, Gespräche über verschiedene Handelsschutzaspekte geführt wurden.

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    Ferner gab es 2011 mehrere Treffen mit wichtigen Interessenverbänden und Unternehmen, unter anderem mit Business Europe und Eurocommerce.

    6.           Anhörungsbeauftragter

    2011 war das fünfte Tätigkeitsjahr des Anhörungsbeauftragten der Generaldirektion Handel, der seine Funktion im April 2007 aufgenommen hatte. Der Anhörungsbeauftragte übt seine Tätigkeit unabhängig aus. Er ist nunmehr administrativ dem für Handel zuständigen Kommissionsmitglied unterstellt. 2011 wurde er dem Generaldirektor der GD TRADE administrativ unterstellt. Zu Beginn des Jahres 2012 wurde das offizielle Mandat des Anhörungsbeauftragten[1] veröffentlicht.

    Der Anhörungsbeauftragte soll im Wesentlichen gewährleisten, dass bei Handelsverfahren vor der Europäischen Kommission alle Verteidigungsrechte wirksam wahrgenommen werden können. Dazu zählen nicht nur das Recht auf Anhörung und auf Akteneinsicht, sondern auch umfassendere Rechte, die in der EU-Grundrechtecharta wie folgt beschrieben werden:  Jede Person hat i) das Recht „gehört zu werden, bevor ihr gegenüber eine für sie nachteilige individuelle Maßnahme getroffen wird“, ii) das Recht, „dass ihre Angelegenheiten […] unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden“ und iii) das Recht „auf Zugang zu den sie betreffenden Akten unter Wahrung des berechtigten Interesses der Vertraulichkeit sowie des Berufs- und Geschäftsgeheimnisses“. Wo es sich anbietet, berät der Anhörungsbeauftragte auch den Generaldirektor der GD Handel in Fragen der ordnungsgemäßen Durchführung von Verfahren sowie in allen anderen Fragen im Zusammenhang mit Handelsverfahren.

    Seit die Funktion des Anhörungsbeauftragten 2007 eingerichtet wurde, ist eine ständige Zunahme der Anträge auf Intervention festzustellen. 2011 griff der Anhörungsbeauftragte in 35 Handelsschutzfällen insgesamt 81-mal ein und führte 26 Anhörungen durch, darunter vier gemeinsame Anhörungen von Beteiligten mit ähnlichen Interessen. Die Anträge wurden von ausführenden Herstellern in Drittländern, vom Wirtschaftszweig der Union, von Verwendern und Einführern sowie von Regierungen dritter Länder gestellt. Der Anhörungsbeauftragte intervenierte in allen Untersuchungsphasen und richtete eine Reihe von Empfehlungen an die Kommissionsdienststellen, die diesen Empfehlungen im Großen und Ganzen folgten. Damit will der Anhörungsbeauftragte vor allem die Verteidigungsrechte der Interessenträger stärken.

    2011 beschäftigte sich der Anhörungsbeauftragte überwiegend mit drei Fragekomplexen: i) Inhalt und Qualität der Unterrichtungen, ii) Akteneinsicht und Qualität der nichtvertraulichen Akten, iii) Einwände gegen Entscheidungen, Feststellungen und Schlussfolgerungen.

    7.           Überblick über Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen-Untersuchungen und damit einhergehende Maßnahmen

    7.1.        Allgemeines

    Ende 2011 waren in der EU 117 AD-Maßnahmen (vgl. Anhang O) und 10 AS-Maßnahmen (vgl. Anhang P) in Kraft.

    2011 waren 0,25% aller Einfuhren in die Gemeinschaft von AD- oder AS-Maßnahmen betroffen.

    Ausführliche Informationen zu den nachstehenden Punkten enthält die beigefügte Arbeitsunterlage. Auf die entsprechenden Anhänge der Arbeitsunterlage wird in den Überschriften verwiesen.

    7.2.        Neue Untersuchungen (Anhänge A bis E und Anhang N)

    Im Jahr 2011 wurden 21 Untersuchungen eingeleitet.[2] In 10 Verfahren wurden vorläufige Zölle verhängt. 13 Fälle wurden mit der Einführung endgültiger Zölle abgeschlossen. 11 Verfahren wurden ohne Einführung von Maßnahmen abgeschlossen. 21 Maßnahmen traten nach 5 Jahren automatisch außer Kraft.

    7.3.        Überprüfungen

    Die Überprüfungen machen weiterhin einen beträchtlichen Teil der Arbeit der TDI-Dienststellen aus. Auf sie entfielen im Zeitraum von 2007 bis 2011 63 % aller eingeleiteten Untersuchungen. Tabelle 2 der Arbeitsunterlage enthält statistische Angaben für die Jahre 2007 bis 2011.

    7.3.1.     Überprüfungen wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen (Auslaufüberprüfungen) (Anhang F)

    Nach Artikel 11 Absatz 2 bzw. Artikel 18 der jeweiligen Grundverordnung treten Maßnahmen nach fünf Jahren außer Kraft, es sei denn, eine Überprüfung ergibt, dass sie in unveränderter Form aufrechterhalten werden sollten.

    2011 wurden 8 Auslaufüberprüfungen eingeleitet. 8 Überprüfungen wurden mit der Aufrechterhaltung des geltenden Zolls für weitere 5 Jahre abgeschlossen. 4 Überprüfungen führten zum Außerkrafttreten der Maßnahmen.

    7.3.2.     Interimsüberprüfungen (Anhang G)

    Nach Artikel 11 Absatz 3 bzw. Artikel 19 der jeweiligen Grundverordnung können Maßnahmen während ihrer Geltungsdauer überprüft werden. Die Überprüfungen können sich auf bestimmte Aspekte des Dumpings / der Subventionierung oder der Schädigung beschränken.

    Im Jahr 2011 wurden insgesamt 9 Interimsüberprüfungen eingeleitet. 7 Interimsüberprüfungen wurden mit der Aufrechterhaltung oder Änderung des Zolls abgeschlossen. 5 Interimsüberprüfungen führten zur Beendigung der Maßnahmen.

    7.3.3.     „Sonstige“ Interimsüberprüfungen (Anhang H)

    2 „sonstige“, d. h. nicht unter Artikel 11 Absatz 3 bzw. Artikel 19 der Grundverordnungen fallende Überprüfungen wurden im Jahr 2011 eingeleitet.

    7.3.4.     Neuausführerüberprüfungen (Anhang I)

    Artikel 11 Absatz 4 bzw. Artikel 20 der jeweiligen Grundverordnung sehen eine „Neuausführer‑ und Schnellüberprüfung“ vor zwecks Ermittlung individueller Dumpingspannen oder Ausgleichszölle für neue Ausführer im betroffenen Ausfuhrland, die die Ware im Untersuchungszeitraum nicht exportiert hatten. Solche Ausführer müssen nachweisen, dass sie wirklich neue Ausführer sind und tatsächlich erst nach Ende des Untersuchungszeitraums mit den Ausfuhren in die EU begonnen haben. Für solche neuen Ausführer kann ein individueller Zoll berechnet werden, der in der Regel niedriger ist als der landesweite Zoll.

    2011 wurden 2 Neuausführerüberprüfungen eingeleitet.

    7.3.5.     Antiabsorptionsuntersuchungen (Anhang J)

    Liegen ausreichende Beweise dafür vor, dass die Ausfuhrpreise nach dem ursprünglichen Untersuchungszeitraum und vor oder nach der Einführung der Maßnahmen zurückgegangen sind oder dass die Maßnahmen zu keiner oder nur zu einer unzureichenden Erhöhung der Weiterverkaufspreise oder der späteren Verkaufspreise der in die EU eingeführten Ware geführt haben, so kann eine Antiabsorptionsuntersuchung eingeleitet werden, um zu prüfen, ob die Maßnahmen sich auf die genannten Preise ausgewirkt haben. Die Dumpingspannen können in diesem Fall neu berechnet und der Zollsatz kann erhöht werden, um gesunkenen Ausfuhrpreisen Rechnung zu tragen. Die Möglichkeit solcher Antiabsorptionsüberprüfungen ist in Artikel 12 bzw. Artikel 19 Absatz 3 der jeweiligen Grundverordnung vorgesehen.

    Im Jahr 2011 wurden keine Antiabsorbtionsüberprüfungen eingeleitet oder abgeschlossen.

    7.3.6.     Umgehungsuntersuchungen (Anhang K)

    Nach Artikel 13 bzw. Artikel 23 der jeweiligen Grundverordnung können Untersuchungen wieder aufgenommen werden, wenn Beweise dafür vorgelegt werden, dass Maßnahmen umgangen werden.

    Im Jahr 2011 wurden 3 solche Untersuchungen eingeleitet. 4 Umgehungsuntersuchungen wurden mit der Ausweitung der Maßnahmen abgeschlossen. In zwei Fällen wurde die Untersuchung ohne Ausweitung der Maßnahme abgeschlossen.

    7.4.        Untersuchungen zur Einführung von Schutzmaßnahmen (Anhang L)

    Im Jahr 2011 wurde keine Untersuchung zur Einführung von Schutzmaßnahmen eingeleitet. Eine bereits 2010 eingeleitete Untersuchung wurde ohne Einführung von Maßnahmen abgeschlossen.

    8.           Durchsetzung von AD-/AS-Maßnahmen

    8.1.        Überwachung der Maßnahmen

    Die Überwachung der geltenden Maßnahmen war auf vier Schwerpunktbereiche ausgerichtet: 1) Betrugsprävention, 2) Überwachung der Handelsströme und der Marktentwicklung, 3) Verbesserung der Wirksamkeit mittels geeigneter Instrumente und 4) Reaktion auf Unregelmäßigkeiten. Dadurch konnten die TDI-Dienststellen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten aktiv für die korrekte Durchsetzung der handelspolitischen Schutzmaßnahmen in der Europäischen Union sorgen.

    8.2.        Überwachung von Verpflichtungen (Anhänge M und Q)

    Zur Durchsetzung gehört auch die Überwachung von Verpflichtungen, da diese eine mögliche Form von AD-/AS-Maßnahmen sind. Die Kommission nimmt Verpflichtungsangebote an, wenn hinreichend belegt wird, dass dadurch die schädigenden Auswirkungen des Dumpings bzw. der Subventionen beseitigt werden.

    Anfang 2011 waren 22 Verpflichtungen in Kraft. Im Laufe des Jahres waren folgende Veränderungen zu verzeichnen: Die Verpflichtungen von 5 Unternehmen liefen aus, weil die betreffenden Maßnahmen endeten/aufgehoben wurden. Außerdem wurde 1 neues Verpflichtungsangebot eines einzelnen Unternehmens angenommen. Damit waren Ende 2011 insgesamt 18 Verpflichtungen noch in Kraft.

    9.           Erstattungen (Anhang U)

    Nach Artikel 11 Absatz 8 bzw. Artikel 21 Absatz 1 der jeweiligen Grundverordnung können Einführer die Erstattung der vereinnahmten Zölle beantragen, wenn nachgewiesen wird, dass die Dumping-/Subventionsspanne beseitigt oder unter den geltenden Zollsatz gesenkt worden ist.

    Im Jahr 2011 wurden 26 neue Erstattungsanträge gestellt. Ende 2011 liefen noch 12 Untersuchungen, die insgesamt 18 Anträge betrafen. 24 Kommissionsbeschlüsse wurden 2011 angenommen: In 12 Fällen wurde eine teilweise Erstattung gewährt, in weiteren 12 Fällen wurde der Erstattungsantrag zurückgewiesen. 7 Anträge wurden zurückgezogen.

    10.         Gerichtliche Überprüfung: Urteile des Gerichtshofs (EuGH) bzw. des Gerichts der Europäischen Union (EuG)

    2011 ergingen insgesamt 9 Urteile des Gerichtshofs und des Gerichts der Europäischen Union zu Antidumping‑ bzw. Antisubventionsmaßnahmen. Die Arbeitsunterlage enthält eine Übersicht über einige dieser Urteile.

    2011 wurden 16 Klagen eingereicht, davon 12 vor dem Gericht der Europäischen Union und 4 vor dem Gerichtshof.

    In Anhang S der Arbeitsunterlage sind die Ende 2011 noch beim Gericht der Europäischen Union und beim Gerichtshof anhängigen AD-/AS-Rechtssachen aufgelistet.

    11.         Tätigkeit im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO)

    11.1.      Streitbeilegung in den Bereichen AD, AS und SM

    Die WTO verfügt über ein striktes Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern über die Anwendung der WTO-Übereinkommen.

    Im Juli 2011 legte das WTO-Berufungsgremium einen Bericht über eine Streitsache vor, in der China wegen Antidumpingmaßnahmen betreffend die Einfuhren von bestimmten Verbindungselementen aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in China gegen die EU vorgegangen war.  Seit Chinas WTO-Beitritt im Jahr 2001 hat das Land erstmals diesen Weg beschritten. Bereits im Dezember 2010 hatte das Panel seinen Bericht an die WTO-Mitglieder verteilt. Im März 2011 erhob die EU Einspruch gegen bestimmte Teile des Panelberichts. Das Berufungsgremium veröffentlichte seinen Bericht im Juli 2011; dieser wurde vom Streitbeilegungsgremium (DSB) auf seiner Sitzung vom 28. Juli 2011 angenommen. Sowohl das Panel als auch das Berufungsgremium wiesen zwar die Mehrzahl der Anträge Chinas betreffend die Verordnung über die Verbindungselemente zurück, sie waren allerdings auch der Auffassung, dass bestimmte Aspekte der Verordnung gegen WTO-Recht verstießen. Außerdem befanden das Panel und das Berufungsgremium, dass Artikel 9 Absatz 5 der Grundverordnung nicht mit den Verpflichtungen der EU nach dem WTO-Antidumpingübereinkommen vereinbar sei. Im September 2011 teilte die Europäische Union dem DSB der WTO mit, sie wolle die Empfehlungen und Entscheidungen des DSB in diesem Streitfall so umsetzen, dass sie ihren WTO-Verpflichtungen gerecht wird. Daraufhin legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat im Februar 2012 eine Änderung der Antidumping-Grundverordnung vor[3], um der DSB-Entscheidung Rechnung zu tragen.

    Im Oktober 2011 erschien der Bericht des WTO-Panels über die Streitsache im Zusammenhang mit Antidumpingmaßnahmen betreffend bestimmte Lederschuhe mit Ursprung in China. Das Panel war im Mai 2010 gebildet worden. Es kam zu dem Ergebnis, dass die EU in den allermeisten geprüften Punkten voll und ganz im Einklang mit den WTO-Regeln gehandelt hatte. Allerdings bestätigte das Panel auch das Ergebnis aus der Streitsache über die Verbindungselemente, soweit es Artikel 9 Absatz 5 der Grundverordnung betrifft. Da die Verordnungen zur Einführung von Maßnahmen gegenüber den Einfuhren von Lederschuhen im März 2011 ausliefen, entschied sich das Panel gegen die Empfehlung nach Artikel 19 Absatz 1 der Streitbeilegungsvereinbarung, „…die [ausgelaufenen] Maßnahme[n] mit dem Übereinkommen in Einklang…“ zu bringen. Allerdings empfahl das Panel, die Europäische Union solle Artikel 9 Absatz 5 der Grundverordnung mit ihren Verpflichtungen nach den WTO-Übereinkommen in Einklang zu bringen.

     

    11.2.      Weitere Tätigkeiten auf WTO-Ebene

    Der Vorsitzende der Verhandlungsgruppe „Regeln“ der Doha-Entwicklungsagenda leitete 2011 einen Prozess informeller mehrseitiger Konsultationen zu einer Reihe von Themen ein, die offenbar weiterer Bemühungen um Beseitigung verbleibender Divergenzen zwischen den Mitgliedern bedurften. Dies führte zur Verbreitung eines neuen Papiers über Antidumpingregelungen, in dem Bereiche der Annäherung aber auch noch ungelöste Fragen herausgearbeitet wurden. Auf die Fortschritte bei den Verhandlungen über Subventionen unter anderem für die Fischerei wurde in einem Bericht eingegangen (WTO-Dokument TN/RL/W/254 vom 21. April 2011). Diese Papiere bildeten den Verhandlungsstand in diesen Bereichen zwar präzise ab, doch gelangen 2011 keine weiteren Fortschritte, was zum Teil durch die Gesamtdynamik der Doha-Verhandlungen bedingt war. Nachdem der Vorsitzende Francis zurückgetreten war, verständigten sich die Mitglieder darauf, Botschafter McCook (Jamaika) zum Vorsitzenden der Verhandlungsgruppe „Regeln“ zu ernennen. Auf einer offiziellen Sitzung im Februar 2012 wurde seine Ernennung bestätigt. Danach trat die Fachgruppe, eine Untergruppe der Verhandlungsgruppe, zweimal zusammen (im Februar und April 2012).

    Parallel zu diesen Tätigkeiten wirkten die Kommissionsdienststellen weiter an den regulären Arbeiten der Ausschüsse für die Bereiche „Antidumping“, „Subventionen“, „Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen“ mit. Die Ausschüsse trafen sich zweimal zu regulären Sitzungen, um Notifizierungen zu prüfen und Fragen von besonderem Interesse anzusprechen.

    Fazit

    2011 nahm sowohl die Zahl der Anträge als auch die Zahl der eingeführten endgültigen Maßnahmen im Vergleich zum Vorjahr zu. Die Zahl der ohne Einführung von Maßnahmen abgeschlossenen Untersuchungen nahm ebenfalls leicht zu, wohingegen die Zahl der im Laufe des Vorjahres eingeführten vorläufigen Maßnahmen um fast ein Viertel abnahm. Die Überprüfungen machen weiterhin einen beträchtlichen Teil der Arbeiten der Dienststellen aus, wenngleich die Anzahl eingeleiteter Überprüfungen gegenüber 2010 um etwa ein Sechstel gesunken ist. Die Zahl der beendeten Untersuchungen ist gegenüber 2010 deutlich gestiegen.

    Abschließend sei noch einmal betont, dass die handelspolitischen Schutzmaßnahmen, die 2011 in Kraft waren, lediglich 0,25 % aller Einfuhren betrafen, was deutlich zeigt, dass die EU sie nur selten und stets regelkonform einsetzt.

    [1]               ABl. L 107 vom 19.4.2012, S. 5.

    [2]               Tabelle 1 der Arbeitsunterlage enthält statistische Angaben über die neuen Untersuchungen nach Artikel 5 bzw. 10 der Grundverordnungen in den Jahren 2007 bis 2011.

    [3] KOM(2012) 41 endg.

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