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Document 52012DC0582
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS A Stronger European Industry for Growth and Economic Recovery Industrial Policy Communication Update
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung – Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung – Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik
/* COM/2012/0582 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung – Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik /* COM/2012/0582 final */
INHALTSVERZEICHNIS MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN
AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und
wirtschaftliche Erholung.................................................................. 3 I............ Die Partnerschaft für eine
stärkere europäische Industrie.................................................. 3 II........... Politischer und wirtschaftlicher
Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle.................. 5 III.......... Investitionen in Innovation,
bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital und Humanressourcen sowie
Qualifikation – die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik.............................. 6 A........... Investitionen in neue Technologien
und Innovationen fördern............................................ 7 1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen.......................................................................................... 9 i) Märkte für fortschrittliche
Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion................ 9 ii) Märkte für Schlüsseltechnologien............................................................................................. 10 iii) Märkte für biobasierte Produkte............................................................................................. 11 iv) Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft
und Rohstoffe........................................................ 11 v) Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe................................................................................ 13 vi) Intelligente Netze.................................................................................................................... 14 2. Begleitmaßnahmen.................................................................................................................. 15 B........... Marktzugang................................................................................................................ 17 1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren............................................................................ 17 2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung
des Unternehmertums................................... 20 3. Der Binnenmarkt für Technologie, das
einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums 21 4. Internationale Märkte.............................................................................................................. 24 C........... Zugang zu Finanzierungen und den
Kapitalmärkten........................................................ 26 1........... Unterstützung durch den
öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches
Kapital 26 2. Zugang zu den Kapitalmärkten................................................................................................ 28 D........... Die Schlüsselrolle der
Humanressourcen........................................................................ 29 IV......... Schlussfolgerung: Governance und
Ziele........................................................................ 32 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine stärkere
europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung – Aktualisierung der Mitteilung zur
Industriepolitik I. Die Partnerschaft für
eine stärkere europäische Industrie In Zeiten anhaltender Finanzprobleme braucht
Europa mehr denn je seine Realwirtschaft zur Ankurbelung von
Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Unsere Industrie ist dafür gut
aufgestellt, da Europa in vielen Schlüsselbranchen (Fahrzeugbau, Luftfahrt,
Maschinenbau, Weltraumtechnologie, Chemie- und Pharmaindustrie) weltweit
führend ist. Auf die Industrie entfallen immer noch vier Fünftel der EU-Exporte
und 80 % aller privaten FuE-Investitionen werden im Verarbeitenden Gewerbe
getätigt.[1]
Die europäische Industrie gerät in der
fortwährenden Wirtschaftskrise allerdings zunehmend unter Druck: Die Produktion
liegt um 10 % unter dem Niveau, das sie vor der Krise erreicht hatte, und
über 3 Millionen Industriearbeitsplätze sind verloren gegangen. Das
Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen ist auf einem niedrigen Stand. Durch
die Probleme der Bankenwirtschaft wird der Zugang zu Kapital erschwert. Die
Investitionsfreudigkeit sinkt und Fabriken droht die Schließung. Dieses Szenario läuft zu einer Zeit ab, in der
die Welt aufgrund des immer höheren Tempos von Innovation und technologischer
Entwicklung vor einer industriellen Umwälzung steht. Mehrere neue
Technologiebereiche bilden gemeinsam das Fundament der neuen industriellen
Revolution, die auf umweltfreundlicher Energie, schadstoffarmem Verkehr,
innovativen Herstellungsmethoden, neuartigen Werkstoffen und intelligenten
Kommunikationssystemen beruht. Diese Entwicklung wird die Industrielandschaft
weltweit verändern, und unsere Konkurrenten in den USA und Asien haben in
diesen Bereichen viel investiert. Europa braucht einen neuen Investitionsschub
in der Industrie, die derzeit mit mangelndem Vertrauen, Unsicherheit auf den
Märkten, Finanzierungsproblemen und Qualifikationsdefiziten zu kämpfen hat. Europa muss dafür sorgen, dass seine
Industrie im 21. Jahrhundert wieder einen Aufschwung nimmt. Nur auf diese Weise können wir ein nachhaltiges Wachstum erzielen,
hochwertige Arbeitsplätze schaffen und die gegenwärtigen
gesellschaftspolitischen Herausforderungen meistern. Dafür brauchen wir eine
breit angelegte Perspektive für die Investitions- und Innovationstätigkeit und
müssen aber gleichzeitig alle auf EU-Ebene verfügbaren Instrumente – Binnenmarkt,
Handels-, KMU-, Wettbewerbs-, Umwelt- und Forschungspolitik im Dienste der
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen – ihre Hebelwirkung entfalten lassen. In dieser Mitteilung wird eine Partnerschaft
zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und der Industrie vorgeschlagen,
damit massiv in neue Technologien investiert wird und Europa mit einem
Wettbewerbsvorsprung in die neue industrielle Revolution startet. Nach einer
breit angelegten öffentlichen Konsultation regt die Kommission an, dass man
sich gemeinsam auf sechs Bereiche für vorrangige Maßnahmen –
fortschrittliche Herstellungstechnologien, Schlüsseltechnologien, biobasierte
Produkte, nachhaltige Industrie- und Baupolitik, Rohstoffe, umweltfreundliche
Fahrzeuge und intelligente Netze – konzentriert. Die Kommission erläutert das Konzept, das sie
in jedem dieser Bereiche durch die Einrichtung fachspezifischer
Partnerschaftstaskforces verfolgen wird. Dabei wird deutlich, wie die EU politische
Hebelwirkungen einsetzen wird, um die Reindustrialisierung Europas durch eine
kohärente Mobilisierung aller zur Verfügung stehenden Instrumente
voranzutreiben. Von der Industrie wird erwartet, dass sie durch die
Bereitstellung der notwendigen Investitionen und Produkte das Ihre dazu
beiträgt, während die Mitgliedstaaten und die Regionalbehörden diese
Prioritäten an den auf nationaler Ebene bestehenden Bedarf anpassen sollten.[2] Das gemeinsame Vorgehen von
Industrie und Behörden soll ferner dazu beitragen, dass sich die einzelnen
Mitgliedstaaten und Regionen der EU in puncto Wettbewerbsfähigkeit einander
annähern. Zweitens sollen durch die hier vorgeschlagenen
Maßnahmen wachstumsträchtige Bereiche, insbesondere auf dem Binnen- und
dem Weltmarkt, wieder an Dynamik gewinnen. Es wird nicht
gelingen, Anreize für neue Investitionen zu schaffen, wenn die Absatzchancen
ungewiss sind oder eine widerrechtliche Aneignung technologischen Know-hows zu
befürchten ist. Bei der Erschließung des Potenzials interner und externer
Märkte sind bereits große Fortschritte erzielt worden, indem man den
Unternehmen einen besseren Marktzugang verschafft hat. Die Kommission
konzentriert sich daher auf bestimmte Themen, in denen noch erheblicher
Handlungsbedarf besteht, also auf die Senkung von Kosten, die
Vertrauensbildung, die Förderung der unternehmerischen Initiative und den
Schutz des geistigen Eigentums. Drittens befasst sich die Kommission mit zwei
Bereichen, die von der Wirtschaftskrise und dem raschen Wandel der Industrielandschaft
ebenfalls geschwächt wurden. Innovative Investitionen sind ohne die
Bereitstellung von Kapital nicht möglich. Da sich die Wirtschaftkrise und die
Schwierigkeiten in der Bankenwirtschaft negativ auf die Kreditvergabe an die
Realwirtschaft auswirkten, wird in dieser Mitteilung eine Reihe von
Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen. Darüber hinaus können neue Technologien nicht
bis zur Marktreife entwickelt werden, wenn es den Arbeitnehmern in Europa an
den notwendigen Qualifikationen fehlt. Die Kommission ergänzt daher ihre
Strategie durch ein Maßnahmenpaket, mit dem europäische Arbeitskräfte besser
für die Zukunft gerüstet und die Umstrukturierung der Industrie erleichtert
werden sollen. Die Kommission strebt mit der in dieser
Mitteilung vorgestellten aktualisierten industriepolitischen Strategie an, dass
die Industrie in Europa wieder einen Aufschwung nimmt und ihr Anteil am BIP von
derzeit ca. 16 %[3]
bis zum Jahr 2020 auf 20 % ansteigt. Dies sollte durch ein kräftiges
Anziehen des Investitionsvolumens (Bruttoinvestitionen und Investitionen in
Ausrüstung), eine Ausweitung des Warenhandels im Binnenmarkt (auf einen Anteil
am BIP von 25 % im Jahr 2020) und eine deutliche Zunahme der in
Drittländer exportierenden KMU erreicht werden. II. Politischer und
wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle Grundlage dieser Mitteilung ist die
„integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“[4], die 2010 von der Kommission im
Rahmen der Strategie Europa 2020 angenommen wurde und mit dieser
Mitteilung aktualisiert wird. Nach diesem Konzept sollte vor allem die Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie für einen Konjunkturaufschwung
sorgen und die Voraussetzungen für eine kohlenstoffarme und ressourcenschonende
Wirtschaft schaffen. Die 2010 vorgeschlagene Strategie ist nach wie vor in
vollem Umfang gültig, wenn es darum geht, unsere längerfristigen Ziele zu
erreichen, und ihre Umsetzung ist auf sehr gutem Wege.[5] Die vorliegende
Halbzeitüberprüfung der Industriepolitik[6]
gewinnt allerdings dadurch neue Aktualität, dass einige Mitgliedstaaten besonders
stark von der Wirtschaftskrise betroffen sind, die Wirtschaft in der EU
folglich stagniert und der Ausblick für die Weltwirtschaft negativ ist. Gemäß dem diesjährigen Jahreswachstumsbericht
bedarf es wachstumsfördernder Maßnahmen, damit die Erholung an Dynamik gewinnt,
die EU mit ihren Hauptkonkurrenten mithalten kann und den mit der Strategie
Europa 2020 angestrebten Zielen ein Stück näher kommt. Bei einigen
Tagungen hat der Europäische Rat in den Jahren 2011 und 2012 dazu aufgerufen,
in Bereichen tätig zu werden, die in dieser Mitteilung angesprochen werden, die
wiederum in Präsident Barrosos Rede zur Lage der Union vom 12. September
2012 angekündigt wurde. Auch mit dieser aktualisierten industriepolitischen
Strategie wird diesen Aufrufen Folge geleistet und insbesondere an den
anlässlich des Europäischen Rates im Juni 2012 vorgestellten Pakt für
Wachstum und Beschäftigung angeknüpft. Die Aufmerksamkeit, die der Industrie von der
Politik entgegengebracht wird, beruht auf der Erkenntnis, dass eine solide
Industriebasis eine Grundvoraussetzung für den Wohlstand und den
wirtschaftlichen Erfolg Europas darstellt. Die Belebung der Wirtschaft, die
Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und die Stärkung unserer
Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten sind von größter Bedeutung. Die
Industrie kann die hohen Produktivitätszuwächse erzielen, die wir brauchen, um
der Wirtschaft wieder zu einem nachhaltigen Wachstum zu verhelfen, denn seit
dem Höhepunkt der Krise im Jahr 2009 stieg ihre Produktivität um
35 %. Außerdem ist nur die Industrie in der Lage, die Energie- und
Ressourceneffizienz der gesamten Wirtschaft in Zeiten weltweiter
Ressourcenverknappung zu verbessern. Sie kann ferner einen Beitrag zur Bewältigung
gesellschaftspolitischer Probleme leisten. Jetzt brauchen wird dringend neue
Investitionen, damit sich die Wirtschaft rascher erholt und Innovation und neue
Technologien wieder in den Fabrikhallen Fuß fassen. Wenn Europa zu wenig in die
Einführung und Verbreitung dieser Technologien investiert, wird unsere
Wettbewerbsfähigkeit stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Aussichten
sind allerdings düster.[7]
Zwischen 2008 und 2011 gingen die Investitionen um 2,5 Prozentpunkte des
BIP zurück, und die derzeitigen Prognosen deuten nur auf einen langsamen
Aufschwung hin. Ohne Vertrauen der Wirtschaft, Nachfrage auf den Märkten,
Kapital und Qualifikationen – die vier tragenden Säulen unserer Politik – kann
die Investitionstätigkeit nicht belebt werden. Eine kostenverträgliche und verlässliche
Energie- und Rohstoffversorgung gewinnt immer mehr an Bedeutung, da sie in
vielen Wirtschaftszweigen einen entscheidenden Kostenfaktor darstellt. Die
Energiepreise sind für die Industrie in der EU zwischen 2005 und Anfang 2012
real um 27 % – und damit stärker als in den meisten anderen
Industrieländern und insbesondere den USA – gestiegen. Die Strompreise für die
Industrie sind in Europa im Durchschnitt höher als in Industrienationen wie den
USA, Kanada, Mexiko und Korea, und diese Preisdifferenz hat in den vergangenen
zehn Jahren zugenommen.[8]
Bei der Gestaltung künftiger energiepolitischer Maßnahmen sollte man die
Auswirkungen auf den Energiepreis in Europa genau bedenken. Entscheidende
Faktoren sind dabei die effektive Umsetzung eines in vollem Umfang
funktionierenden Binnenmarkts für Energie, mehr Investitionen in die
Energieinfrastruktur sowie eine stärkere Diversifizierung der Energiequellen
und mehr Energieeffizienz. Da unterschiedliche Lohnniveaus für die Wettbewerbsfähigkeit
in der Warenherstellung künftig immer weniger ausschlaggebend sein werden,[9] kann es unserer Industrie
durchaus gelingen, Europa wieder zu einem attraktiven Produktionsstandort zu
machen, wenn sie die mit den neuen Technologien und der Größe des EU-Markts
verbundenen Chancen für sich nutzen kann. III. Investitionen in
Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital und Humanressourcen
sowie Qualifikation – die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik Das industriepolitische Konzept der Kommission
ist proaktiv und beruht auf vier Säulen: 1. Zunächst muss die EU die
richtigen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass ein investitionsfreundliches
Klima herrscht, neue Technologien rascher zum Durchbruch kommen und die
Ressourceneffizienz gefördert wird. Dazu gehören technische Vorschriften und
Binnenmarktbestimmungen ebenso wie flankierende Maßnahmen (etwa Infrastruktur-,
FuE- und Innovationsprojekte). Als erster Schritt dazu werden in dieser
Mitteilung sechs vorrangige Bereiche für Sofortmaßnahmen vorgeschlagen. 2. Zweitens muss die
Funktionsweise des Binnenmarkts dringend verbessert werden. Die
Vorschläge dafür werden in dieser Mitteilung und in der Binnenmarktakte II
vorgestellt und finden sich in den länderspezifischen Empfehlungen wieder, die
im Kontext des Europäischen Semesters an die Mitgliedstaaten gerichtet wurden.
Sie werden dazu beitragen, den Handel im Binnenmarkt neu zu beleben. Auch durch
die Erschließung internationaler Märkte wird sich die Wirtschaft
schneller erholen. Die rasch wachsenden aufstrebenden Volkswirtschaften bieten
für Unternehmen aus der EU und insbesondere KMU weltweit neue Exportchancen. 3. Investition und Innovation
sind ohne adäquaten Zugang zu Kapital nicht möglich. Von öffentlichen
Stellen wurden bereits Mittel in die Hand genommen, um Investitionen in
Innovationsvorhaben – vor allem durch KMU – zu unterstützen. Allerdings können
Investitionen durch die Unternehmen in der EU nur dann in entsprechender Höhe
und auf Dauer finanziert werden, wenn es gelingt, private Mittel zu
mobilisieren. Zur Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit muss es uns daher
unbedingt gelingen, den Zugang zu den Kapitalmärkten zu verbessern. 4. Ein Schlüssel zum Erfolg
unserer Industriepolitik sind auch Begleitmaßnahmen zur Förderung der
Investitionen in Humanressourcen und die Qualifikation der
Mitarbeiter. Damit die Arbeitnehmer für den Wandel in der Industrie gewappnet
sind, müssen beschäftigungsfördernde Maßnahmen und Instrumente zur Einschätzung
des künftigen Qualifikationsbedarfs entwickelt werden. Dieses Konzept zielt auf eine Verbesserung der
Rahmenbedingungen, durch die das Wachstumspotenzial der Industrie in der EU
gesteigert werden soll. Es trägt voll und ganz der Tatsache der Rechnung, dass
es mehr Wettbewerb braucht, damit Ressourcen effizient eingesetzt werden und
die Wirtschaft an Dynamik gewinnt. Durch öffentlich-rechtliche Maßnahmen sollte
für die richtigen Marktbedingungen gesorgt und bei Marktversagen Abhilfe
geschaffen wird. Die Industrie ihrerseits muss dafür sorgen, dass ihre
Wettbewerbsvorteile und Stärken zum Tragen kommen. Die Förderung der
Wettbewerbsfähigkeit ist zwar das Ziel der Industriepolitik, allerdings haben
es die Unternehmen letztlich selbst in der Hand, ob sie auf dem Weltmarkt
reüssieren oder scheitern. A. Investitionen
in neue Technologien und Innovationen fördern FuE ist mit Abstand der wichtigste Impulsgeber
für die Innovationstätigkeit von Unternehmen. Für die Kommission stellen
FuE-Maßnahmen eine Priorität dar, die in der Leitinitiative „Innovationsunion“
festgelegt wurde.[10]
Obwohl die europäische Forschung Hervorragendes leistet und viele
von ihr entwickelte neue Technologien weltweit in der Industrie zum Einsatz
kommen, ist es uns bislang nicht immer in gleichem Maße gelungen, daraus
Wettbewerbsvorteile für die Industrie zu ziehen. Dies lässt sich anhand der
Situation bei den Lithiumbatterien gut veranschaulichen: Europäische
Unternehmen sind zwar die Inhaber von über 30 % der relevanten Patente,
produziert werden die Batterien aber nur außerhalb der EU. Wenn wir in einem frühen Stadium in die
Einführung und Verbreitung neuer Technologien investieren, werden wir eine
technologische Spitzenposition einnehmen, so dass Innovationen in Europa auch
künftig für Wachstum und Beschäftigung sorgen werden. Durch den sogenannten Vorreitervorteil
können Produktivität, Ressourceneffizienz und Marktanteile gesteigert
werden. Die Konsultation der Interessenträger zeigt, dass sich die ungewisse
künftige Entwicklung neuer Märkte häufig leider negativ auf das Vertrauen der
Unternehmen und auf die Investitionsbereitschaft auswirkt. Die mit neuen
Märkten assoziierte Ungewissheit muss daher unbedingt ausgeräumt werden, indem
ein einfacher, solider, verlässlicher und langfristiger Rahmen für
technische Bestimmungen und Normen sowie für sonstige Rechtsvorschriften im
Binnenmarkt geschaffen wird. Im Anschluss an eine Phase breit angelegter
öffentlicher Konsultationen und Analysen wurden zunächst sechs rasch wachsende
Bereiche für vorrangige Maßnahmen ausgewählt. Diese vorrangigen Bereiche können
sowohl kurz- und mittelfristig zur wirtschaftlichen Erholung beitragen als auch
beträchtliche Auswirkungen auf unser langfristiges Wachstum haben. Sie sorgen
für die industrielle Infrastruktur, die für die sogenannte dritte industrielle
Revolution[11]
benötigt wird. Die Schaffung dieser Infrastruktur kann dazu beitragen, dass
Tausende neuer Unternehmen und Millionen neuer Arbeitsplätze entstehen und der
Grundstein für eine nachhaltige global orientierte Wirtschaft im
21. Jahrhundert gelegt wird. Die Bereiche für vorrangige Maßnahmen gelten
auch für die Hauptkomponenten, die eine neue Industriegesellschaft ausmachen,
in der die industrielle Produktion und die Märkte durch neue Energie-,
Informations- und Produktionstechnologien verändert werden. Nirgends werden die
Auswirkungen so stark spürbar sein wie in den sechs vorrangigen Bereichen.
Investitionen, die in diesen Bereichen in neue Technologien fließen, werden
einen Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaft mit hoher Beschäftigung leisten,
die eines der mit der Strategie Europa 2020 angestrebten Ziele darstellt. Die vorrangigen Bereiche sind eng mit den
Bereichen verflochten, die im Rahmen der Kohäsionspolitik 2014–2020[12] für Investitionen vorgesehen
sind. In all diesen Fällen handelt es sich um Märkte, in denen neue
Technologien bereits jetzt für die Entwicklung neuartiger Produkte oder für die
Steigerung der Produktivität zur Verfügung stehen. Diese neuen Technologien
werden den Maschinenbau (Stichwort intelligente Werkstoffe) revolutionieren und
die Warenfertigung (etwa durch den 3D-Druck) verändern sowie traditionelle
Märkte auf völlig neuartige Fundamente (intelligente Netze, umweltfreundliche
Fahrzeuge oder Biokunststoffe) stellen. Daher müssen die Mitgliedstaaten diesen
Technologien mit ihrer Industriepolitik Rechnung tragen und sie in ihre
Strategien für den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung
ihrer Regionen einbeziehen. Natürlich bedeutet die Konzentration auf diese
Prioritäten nicht, dass Bemühungen zugunsten anderer Branchen, die derzeit im
Rahmen der 2010 beschlossenen Leitinitiative für Industriepolitik im Gange
sind, vernachlässigt werden. So wird etwa die Überarbeitung der Strategie
LeaderSHIP 2015 der EU-Schiffbauindustrie zu mehr Wettbewerbsfähigkeit
verhelfen und damit einen Beitrag zum nachhaltigen Seeverkehr, zur
Infrastruktur und zu Fortschritten bei der Energiegewinnung aus dem Meer
leisten. Die Teilnehmer eines Hochrangigen
Rundtischgesprächs über die Zukunft der europäischen Stahlbranche werden sich
mit den Faktoren befassen, die sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit dieses
Wirtschaftszweigs auswirken und konkrete Empfehlungen für den Erhalt der
Wertbewerbsfähigkeit formulieren. Dieses vorausschauende industriepolitische
Konzept wird auch auf andere Schlüsselbereiche übertragen. Dazu gehören die
Kultur- und Kreativwirtschaft, die Raumfahrt und Technologien für eine bessere
Gesundheitsversorgung, die insbesondere der immer älter werdenden Bevölkerung
zugute kommt, ebenso wie die Bereiche Medizinprodukte und Tourismus. 1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen i) Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien
zur umweltfreundlichen Produktion Fortschrittliche Herstellungstechnologien, mit
denen umweltfreundlich produziert werden kann, sind für die neue industrielle
Revolution von entscheidender Bedeutung. Der 3D-Druck ermöglicht beispielsweise
eine – derzeit noch unwirtschaftliche – Produktion in viel geringeren
Stückzahlen, so dass kostengünstig und bedarfsgerecht neuartige Nischenprodukte
erzeugt werden können, die innovativen KMU neue Marktchancen eröffnen. Die
Fabriken von morgen werden äußerst energie- und materialeffiziente Verfahren
und erneuerbare und recycelte Materialien einsetzen und zunehmend nachhaltige
Geschäftsmodelle wie die Industriesymbiose zur Verwertung von Materialien sowie
überschüssiger Wärme und Energie anwenden. Diese Technologien stellen mit einem
weltweiten Auftragsvolumen, das sich bis 2020 auf über
750 Mrd. EUR verdoppeln soll, einen wichtigen Markt dar. Die
EU-Industrie ist hier bereits Weltmarktführerin mit einem Anteil von über
35 %[13]
und Inhaberin von mehr als 50 % aller Patente[14]. Die Abstimmung der Maßnahmen der EU und ihrer
Mitgliedstaaten mit den Bemühungen der Interessenträger ließe sich durch eine
eigene Taskforce für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur
umweltfreundlichen Produktion noch ausgewogener gestalten. Auf diese Weise
würde der Kurs vorgegeben und die Koordination gewährleistet sowie die weitere
Verbreitung und Vermarktung der Ergebnisse der öffentlich-privaten
Partnerschaften sichergestellt werden. Dieser Ansatz könnte auch zur Förderung
nachfrageorientierter Innovationsmaßnahmen[15]
(etwa zeitnahe Binnenmarktvorschriften und Normung) und eines innovativen
öffentlichen Beschaffungswesens beitragen. Hohe und risikoreiche Investitionen in
Projekte zur Erbringung von Machbarkeitsnachweisen und Pilotanlagen sind nicht
ohne auf EU-Ebene bestehende öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) mit der
Industrie möglich, wenn eine Vermarktung in einem frühen Stadium gewährleistet
sein soll. Eine maßgebliche Rolle können hier öffentlich-private
Partnerschaften im Rahmen von Horizont 2020 etwa bei der Robotertechnik und
den tragfähigen Verarbeitungsindustrien sowie Demonstrationsprojekte für
Schlüsseltechnologien spielen. Dies gilt künftig auch für das
NER300-Finanzierungsprogramm, das innovativen Demonstrationsprojekten für
geringe Kohlenstoffintensität im Energiebereich zugute kommt, und das
Beilhilfeprogramm für eine CO2-arme nachhaltige Industrie (SILC) zur
Unterstützung von Innovationen auf dem Gebiet der Treibhausgaseffizienz. Die
Kommission wird 2013 eine Taskforce für fortschrittliche
Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion leiten, damit diese
Technologien von der europäischen Industrie verstärkt entwickelt und eingesetzt
werden. Im Anschluss an Konsultationen mit der Industrie wird die Kommission
die Auswirkungen einer potenziellen öffentlich-privaten Partnerschaft im
Bereich der tragfähigen Verarbeitungsindustrien beurteilen. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, sich für die Vermarktung und den Einsatz
fortschrittlicher Herstellungstechnologien zu engagieren und
länderübergreifende Kooperationen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen
Spezialisierungen und Bedürfnisse zu entwickeln. ii) Märkte für Schlüsseltechnologien Das Volumen des globalen Markts für
Schlüsseltechnologien (KET), zu denen Mikro- und Nanoelektronik,
Materialwissenschaften, industrielle Biotechnologie, Photonik, Nanotechnologie
und fortgeschrittene Fertigungssysteme gehören, wird Prognosen zufolge bis
2015 um über 50 % von 646 Mrd. EUR auf über eine 1 Billion EUR
anwachsen, was etwa 8 % des BIP der EU entspricht. Bei FuE im Bereich
KET ist Europa – mit einem Anteil von über 30 % der Patentanmeldungen –
weltweit führend. Allerdings hat die EU in der Vergangenheit häufig nicht so
rasch wie ihre Handelspartner Forschungsergebnisse in Form von Waren und
Dienstleistungen vermarktet. In einer im Juni 2012 veröffentlichten
Mitteilung[16]
wird die Strategie der EU zu einer schnelleren Entwicklung und industriellen
Nutzung auf KET basierender Produkte dargelegt. Diese neue Strategie beruht auf
vier Säulen: Anpassung und Rationalisierung der Instrumente der EU; bessere
Koordinierung von Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten, damit Synergien
entstehen und die Maßnahmen einander ergänzen können; Schaffung adäquater, für
diesen Zweck konzipierter Leitungsstrukturen innerhalb und außerhalb der
Kommission zur Sicherstellung einer effizienten Umsetzung; Mobilisierung
bestehender handelspolitischer Instrumente zur Gewährleistung eines fairen
Wettbewerbs unter weltweit gleichen Bedingungen. Durch die Entwicklung des
Binnenmarkts für innovative Produkte sollen auch wissenschaftliche und
technologische Qualifikationen sowie die unternehmerische Initiative im Bereich
der KET gefördert werden.[17]
Man muss sich ferner mit der Frage beschäftigen, wie für den Bereich der KET in
Europa eine solide Lieferbasis – beispielsweise für in der Telekommunikations-
und der IT-Branche verwendete Bauteile – optimal gesichert und ausgebaut werden
kann. Die
Kommission wird die europäische Strategie für Schlüsseltechnologien umsetzen:
Sie sorgt für eine bessere Koordinierung der Technologiepolitik der EU und der
Mitgliedstaaten und für die Finanzierung besonders wichtiger Pilot- und
Demonstrationsanlagen und bereichsübergreifender KET-Projekte. Ferner stellt
sie die Entwicklung des Binnenmarkts für auf KET basierende Produkte in einem
frühen Stadium sicher. Bei den relevanten Europäischen Innovationspartnerschaften
ist darauf zu achten, dass die Industrie tatsächlich Schlüsseltechnologien
einsetzt. Die
Mitgliedstaaten und die Regionen werden aufgefordert, Forschungs- und
Innovationsstrategien für eine intelligente Spezialisierung zu nutzen, die
entwicklungsorientierte Forschung (Pilotanlagen, Demonstrationsprojekte usw.)
zu unterstützen und Kooperationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu
fördern. iii) Märkte für biobasierte Produkte In der biobasierten Industrie werden
erneuerbare Ressourcen eingesetzt oder biobasierte Produktionsverfahren
angewendet. Biobasierte Produkte bieten verschiedene Wettbewerbs- und
Umweltvorteile. Im Vergleich zu den Verfahren aus Basis fossiler Brennstoffe
fallen bei den meisten biobasierten Produktionsverfahren der Energieverbrauch,
die Emissionen von Kohlenstoff und flüchtigen organischen Verbindungen sowie
das Aufkommen toxischer Abfälle geringer aus. Durch diese Verfahren wird die
Produktion kostengünstiger und umweltfreundlicher. Bei den biobasierten
Chemikalien (Biokunststoffe, Bioschmierstoffe, Biolösungsmittel, Biotenside und
chemische Grundstoffe) wird der Markt in der EU bis 2020 voraussichtlich um
5,3 % pro Jahr wachsen, woraus sich allein in diesem Industriezweig ein Marktvolumen
von 40 Mrd. EUR und ein Beschäftigungspotenzial von
90 000 Arbeitsplätzen ergeben.[18] Damit ein Binnenmarkt für biobasierte Produkte
entstehen kann, müssen Normen entwickelt und Vorschriften aktualisiert werden.[19] Das CEN arbeitet bereits an
Normungsaufträgen für Biokraftstoffe und biobasierte Produkte im Allgemeinen
sowie an spezifischen Aufträgen für Biopolymere, Schmierstoffe, Lösungsmittel
und Tenside.[20]
Mit einer auf dem Konzept der gemeinsamen
Technologieinitiative beruhenden institutionalisierten öffentlich-privaten
Partnerschaft für wachstumsorientierte biobasierte Industriezweige könnten
Mittel privater Investoren mobilisiert werden. Ferner könnten dadurch ein
effizienter und nachhaltiger Ausbau der Biomasseversorgung, groß angelegte
Bioraffinerie-Demonstrationsprojekte, ein umweltorientiertes öffentliches
Beschaffungswesen und die Entwicklung neuer biobasierter Produkte und
Materialien gefördert werden. Durch innovative Verfahren und Technologien
lassen sich bislang ungenutzte Ernterückstände und marine Biomassevorkommen
leichter verwerten. Die
Kommission wird die Bioökonomie-Strategie umsetzen und Märkte für biobasierte
Produkte fördern. Sie wird dafür sorgen, dass Normen rascher erstellt und
international anerkannt werden. Ferner wird sie sich für die
Produktkennzeichnung und das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen
einsetzen und gemeinsam mit der Industrie detaillierte Vorschläge für eine
Bioökonomie-ÖPP ausarbeiten (ab 2013–14). iv) Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe Die Bauwirtschaft wird durch Kostensenkungen,
mehr Energie- und Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung konkurrenzfähiger.
40 % des Endenergieverbrauchs der EU entfallen auf Wohngebäude sowie auf
gewerbliche und öffentliche Bauten und sind für CO2-Emissionen und
Luftverschmutzung mitverantwortlich. Neue Investitionen in die Energieeffizienz
von Wohngebäuden, öffentlichen Bauten und Infrastruktur setzen ein hohes
Wachstumspotenzial frei, das bis 2020 mit etwa 25 bis
35 Mrd. EUR jährlich beziffert wird.[21] Überdies sollen beträchtliche
Struktur- und Kohäsionsfondsmittel in die Förderung einer Wirtschaft mit
geringem CO2-Ausstoß fließen. Ein kohärenter Binnenmarkt für Waren und
Dienstleistungen kann nur mit neuen europäischen Normen für nachhaltige
Bauprodukte, -verfahren und -arbeiten gesichert werden. Die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der Bauwirtschaft in der EU lässt sich unter anderem
dadurch steigern, dass für eine weltweite Verbreitung der als Eurocodes
bekannten Baunormen gesorgt wird. Die öffentlich-private Partnerschaft „Energieeffiziente
Gebäude“ sollte dazu beitragen, dass Forschungsergebnisse rascher vermarktet
werden können. In der Ökodesign-Richtlinie[22] sind die Anforderungen an eine
Reihe energieverbrauchsrelevanter Produkte (u. a. Motoren, Pumpen,
Ventilatoren und Kühlvorrichtungen) festgelegt. Maßnahmen für andere Geräte des
Haushalts- und Industriebedarfs sind in Vorbereitung. Obwohl bei der Richtlinie
der Schwerpunkt bislang auf die Ressource Energie gelegt wurde, sind darin
Verbesserungen im Hinblick auf sämtliche Umweltaspekte, etwa auch bei der
Materialeffizienz, vorgesehen. Der Geltungsbereich der Richtlinie wird
schrittweise auf immer mehr Industrieprodukte mit beträchtlichen
Umweltauswirkungen ausgedehnt. Es müssen auch Maßnahmen für die Entwicklung
neuer EU-weiter Abfallrecyclingmärkte und einen geschlossenen
Wirtschaftskreislauf ergriffen werden. Neue europäische Normen für
Qualitätsstufen von Recyclingmaterialien (wie z. B. Metalle, Holz und
Textilien) würden ebenfalls die Marktentwicklung begünstigen. Zusätzliche
Demonstrationsprojekte für Recycling-, Abbruch- und Trennungstechnologien
werden für spezifische Anwendungen, etwa das Pilotprojekt RECAP für ein
besseres Recycling gemischter Kunststoffe, dringend benötigt. Innovative
Technologien für Abfall- und Ressourcenmanagement könnten auch durch den
Austausch bewährter Verfahren vorangetrieben werden. Kohäsions- und
Strukturfondsmittel, andere öffentliche Gelder sowie Anreizsysteme und
Preissignale könnten bewirken, dass immer häufiger auf Recycling,
Rekonditionierung und Wiederverwendung anstatt auf Verbrennung gesetzt wird. Die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie
steht und fällt mit den nichtenergetischen nichtlandwirtschaftlichen
Rohstoffen. Durch Innovation kann sich die Versorgungslage entspannen. Dies
lässt sich etwa dadurch erreichen, dass fortschrittliche Extraktionsmethoden
(z. B. Meeresbodenbergbau) und Verarbeitungsverfahren und Produkte für ein
einfacheres hochwertiges Recycling entwickelt und Rohstoffe aus
Siedlungsabfällen gewonnen werden. Die EU muss in der Rohstoffpolitik
die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten
verbessern, damit die kritische Masse erreicht wird, mit der sich auf
geschlossenen Kreisläufen beruhende Lösungen für Material-Wertschöpfungsketten
entwickeln lassen. Im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für
Rohstoffe[23]
werden sich alle relevanten Akteure dafür einsetzen, dass technologische und
sonstige Lösungen früher auf den Markt gelangen. Die Kommission wird aus diesem
strategischen Umsetzungsplan ein operatives Programm entwickeln. Für
Bauprodukte und -verfahren werden neue europäische Nachhaltigkeitsnormen
erstellt, und die internationale Verbreitung der Eurocodes wird im Rahmen des
Aktionsplans für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes in
Zusammenarbeit mit dem strategischen Dreier-Forum[24] vorangetrieben (2013–14). Konkrete
Maßnahmen zur rascheren Vermarktung von Forschungsergebnissen werden im Rahmen
der öffentlich-privaten Partnerschaft „Energieeffiziente Gebäude“ und einer
Mitteilung über nachhaltige Gebäude vorgestellt werden (2013). Die
Kommission wird spezifische Ökodesign-Bestimmungen für Industrieprodukte
umsetzen, die vor allem für Produkte gelten, die während ihres Lebenszyklus
beträchtliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Sie wird sich dafür einsetzen,
dass die mit der umweltgerechten Gestaltung verfolgten Ziele rascher und
kostengünstiger durch freiwillige Branchenvereinbarungen erreicht werden.
Ferner strebt sie durch eine Überarbeitung der Energiekennzeichnungsrichtlinie
und bestimmter Aspekte der Ökodesign-Richtlinien eine maximale Wirksamkeit
dieser Bestimmungen an und unterstützt Ökodesign-Beratungsstellen über das
„Enterprise Europe Network“, um damit den Anforderungen der KMU besser gerecht
zu werden (ab 2012). Die
Kommission wird stabile Recyclingmärkte weiterentwickeln und die
Sammlungsquoten steigern. Dafür will sie spezifische Aspekte der
EU-Abfallpolitik überarbeiten (2014) und bestehende Regelungen über erweiterte
Herstellerverantwortung analysieren, um auf diese Weise die kostengünstigsten
Regelungen sowie vorbildliche Verfahren und Leitlinien zu ermitteln (2013/14). Wenn die
Kommission die Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe im
November 2012 auf den Weg gebracht hat, wird sie auf der Grundlage des
strategischen Umsetzungsplans ein operatives Rohstoffprogramm erarbeiten
(September 2013). Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, an ihre Gegebenheiten angepasste
Strategien zur Förderung von Recycling und Niedrigenergiegebäuden zu entwickeln. v) Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe Fahrzeuge, die mit alternativen
Antriebssystemen ausgestattet sind und/oder mit alternativen Kraftstoffen
betrieben werden, leisten einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen
Mobilität. Der Marktanteil von Elektro- und Hybridfahrzeugen wird 2020
voraussichtlich bei 7 % liegen. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren
werden zunehmend elektrifiziert. Investitionen in eine umweltfreundliche
Mobilität wirken sich nicht nur auf Wachstum und Beschäftigung, sondern auch auf
die Luftqualität und unsere Gesundheit positiv aus. Zur Entwicklung der Märkte für
umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe bedarf es einer breit angelegten
Koordinierung. Konkret kann sich die elektrische Mobilität nur dann
durchsetzen, wenn sich bei den Wertschöpfungsketten in der Industrie, den
Geschäftsmodellen, den Qualifikationen der Arbeitnehmer und beim
Verbraucherverhalten einiges ändert und wenn Netze von Aufladestationen
eingerichtet werden. Die Normungsaktivitäten in den Bereichen Interoperabilität
und Konnektivität müssen rasch abgeschlossen werden und zur Ausarbeitung
weiterer Fahrzeug- und Infrastrukturnormen führen. Die
UN/ECE-Sicherheitsanforderungen für alle Bauteile und Systeme (einschließlich
Batterien) und die EU-Umweltvorschriften müssen angepasst werden. Durch – vor
allem im Rahmen der UN/ECE geschlossene – internationale Vereinbarungen über
Normen und Vorschriften werden die Kosten sinken und die Märkte rascher
wachsen. Die Marktakzeptanz wird auch steigen, wenn wir mit unseren größten
Handelspartnern in den Bereichen Normung, Forschung und Regulierung
zusammenarbeiten, wie es etwa im Rahmen des Transatlantischen Wirtschaftsrats
der Fall war, als die EU und die USA ihren Arbeitsplan zur elektronischen
Mobilität („EU-US Workplan on eMobility“) verabschiedeten. Die Vorlage neuer Rechtsakte über intelligente
Netze, das transeuropäische Verkehrsnetz[25]
und alternative Kraftstoffinfrastrukturen sollte vor allem in den Städten die
Entstehung von Auflade-/Betankungseinrichtungen begünstigen. Auch die
regionalen und lokalen Behörden sollten die Marktakzeptanz durch den Ausbau der
Infrastruktur, öffentliche Aufträge und nicht finanzielle Anreize wie eine
Bevorzugung bei der Zufahrt in Innenstädte fördern. Im Anschluss an das Projekt
„Green eMotion“ sollten FuE- und Demonstrationsprojekte im Rahmen von
Horizont 2020 mit Kohäsions- und Strukturfondsmitteln und von den
Mitgliedstaaten in Kombination mit EIB-Darlehen entwickelt werden. Die
Kommission wird unter Berücksichtigung des Abschlussberichts der Gruppe CARS21
sämtliche Maßnahmen zur Förderung der Markteinführung umweltfreundlicher
Fahrzeuge sowie von Elektro- und Hybridfahrzeugen koordinieren: Sie wird dafür
sorgen, dass Vorschriften und Normen in einem frühen Stadium erstellt werden,
die Einrichtung von Aufladestationen fördern und gegebenenfalls
Anschubfinanzierungen für bedeutende FuE- und Demonstrationsprojekte übernehmen
(Mitteilung CARS 2020 bis November 2012). Die
Kommission wird, wie im Verkehrsweißbuch aus dem Jahr 2011[26] angekündigt, eine Strategie für alternative Kraftstoffe vorlegen und
darin auch auf eine adäquate Auflade- und Betankungsinfrastruktur eingehen. Die
Kommission wird auf der Grundlage von derzeit laufenden Konsultationen der
Industrie detaillierte Vorschläge bewerten, mit denen an die ÖPP
„Brennstoffzellen und Wasserstoff“ und an die ÖPP „Umweltfreundliche
Kraftfahrzeuge“ angeknüpft werden soll. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, unter Berücksichtigung der nationalen
Gegebenheiten und Erfordernisse Demonstrationsprojekte zu unterstützen und
geeignete Infrastrukturen für umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe zu
schaffen, die ihren Ansprüchen gerecht werden und mit den im Rahmen des
Europäischen Semesters ausgesprochenen Empfehlungen im Einklang stehen. Die
Mitgliedstaaten und die Regionen werden aufgefordert, Forschungs- und
Innovationsstrategien für eine intelligente Spezialisierung zu nutzen, die
entwicklungsorientierte Forschung (Pilotanlagen, Demonstrationsprojekte usw.)
zu unterstützen und Kooperationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu
fördern. vi) Intelligente Netze Für die Integration der erneuerbaren Energie
in das Stromversorgungssystem, für mehr Energieeffizienz und zur Förderung der
Nachfrage nach Elektrofahrzeugen wird eine geeignete Infrastruktur (mit einem
intelligenten Netz und Lösungen für Speicher- und Ausgleichskapazitäten)
benötigt. Mit dem Dritten Paket zur Liberalisierung der Energiemärkte wird die
bis 2020 vorgesehene Ausstattung von mindestens 80 % der Haushalte mit
intelligenten Verbrauchsmesssystemen geregelt, die einen ersten Schritt zur
Errichtung intelligenter Netze in der EU darstellt. In der Mitteilung über
intelligente Netze[27]
wird dagegen der Gesamtrahmen zur Förderung der Verwirklichung dieser Netze
vorgegeben. Insgesamt muss die EU bis 2020 etwa
60 Mrd. EUR in die intelligenten Netze investieren, bis 2035 wird
sie dafür ca. 480 Mrd. EUR aufwenden müssen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die
richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Industrie die für diese
Investition erforderlichen Technologien und Produktionskapazitäten entwickeln
kann.[28]
Gleichzeitig muss die EU dafür sorgen, dass durch entsprechende Normen die
Interoperabilität der intelligenten Netze über Staatsgrenzen hinweg
gewährleistet ist und dass gemeinsame Mindeststandards für Zähler und
fortschrittliche Messinfrastrukturen gelten. Bereits 2011 hat die Kommission
mit dem Auftrag M/490 die europäischen Normungsgremien darum ersucht,
erste Normen für intelligente Netze bis Ende 2012 auszuarbeiten. Im Rahmen
eines regelmäßigen Informationsaustauschs mit internationalen Akteuren wie dem
US-amerikanischen „National Institute for Standards and Technology“ werden
kompatible Normen entwickelt, wann immer dies möglich ist. Allerdings muss noch
ein allgemeiner Rahmen für einen breiteren Einsatz intelligenter
Haushaltsgeräte und damit für die effizientere Nutzung von
Niederspannungsgeräten abgesteckt werden. Mit Hilfe wesentlicher
Leistungsindikatoren für das öffentliche Beschaffungswesen, die auf einer Kosten-Nutzen-Analyse
basieren, sollten potenzielle Vorteile auch tatsächlich erkannt werden. Das
Potenzial integrierter, effizienter und flexibler klein dimensionierter
Verbrennungsanlagen ließe sich dadurch nutzen, dass in einem frühen Stadium
sinnvolle Emissionsnormen festgelegt werden. Schließlich müssen geeignete FuE-,
Innovations- und Demonstrationsprojekte im Rahmen der europäischen
Industrie-Initiative für Stromnetze, des SET-Plans und der Europäischen
Innovationspartnerschaft für „intelligente Städte und Gemeinden“ entstehen.[29] Die
Kommission wird auf der Grundlage des in Kürze vorliegenden Berichts der
Taskforce für intelligente Netze weitere Ziele für die Realisierung der
Komponenten intelligenter Netze festlegen, die Normungsaufträge überarbeiten
und erweitern, Informationen zu den wesentlichen Leistungsindikatoren
zusammenstellen und potenzielle Vorhaben von gemeinsamem Interesse[30] für die transeuropäische
Energieinfrastruktur auswählen (Ende 2012). 2. Begleitmaßnahmen Die oben beschriebenen Koordinierungseinrichtungen
oder – in bestimmten Fällen – fachspezifischen neuen Taskforces müssen ihre
Bemühungen eng mit der Industrie und den Mitgliedstaaten abstimmen, damit sie
ihre Zielvorgaben erfüllen können. Diese Gruppierungen arbeiten je nach den
Erfordernissen ihres Tätigkeitsfelds mit unterschiedlichen Strukturen in einem
jeweils anderen zeitlichen Rahmen. Allerdings werden alle dafür sorgen, dass
die wichtigsten Akteure und Behörden gemeinsam die für eine raschere
Verbreitung der neuen Technologien und zur Förderung von Investitionen nötigen
Maßnahmen festlegen.[31]
· Zunächst sollte so rasch wie möglich ein vereinfachter,
verlässlicher und solider Binnenmarkt-Rechtsrahmen vereinbart und
vorgestellt werden, der für die neuen Produkte und Dienstleistungen gilt und
auch die relevanten Normen und Zertifizierungen umfasst. Die
Regulierungsbehörden in der EU und die Normungsgremien müssen rechtzeitig vor
der Markteinführung neuer Technologien Vorschriften und Normen erarbeiten; die
CEN-Normungsaufträge für Elektrofahrzeuge und biobasierte Produkte sind gute
Beispiele dafür. Die Taskforces werden Vereinfachungen des rechtlichen und
administrativen Umfelds ihrer jeweiligen Märkte empfehlen, die insbesondere den
KMU zugute kommen sollen. Auch den Mitgliedstaaten wurde empfohlen, das
rechtliche Umfeld im Rahmen des Europäischen Semesters zu vereinfachen. ·
Der Ausbau der Infrastruktur muss – auch
zeitlich – mit der Steigerung der Produktionskapazität abgestimmt werden. So sind etwa Investitionen in die wichtigsten Energieinfrastrukturen
der EU (u. a. in intelligente Netze und Speicherkapazitäten) dafür
ausschlaggebend, dass erneuerbare Energien und IKT weite Verbreitung finden und
Elektro- und Hybridfahrzeuge zum Einsatz kommen. Bedarfsgerechte und effiziente
Verkehrsinfrastrukturen, interoperable Logistik und
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze sind Grundvoraussetzungen für die
Entwicklung der Industrie. Ebenso muss die Entwicklung neuer industrieller
Kapazitäten für Produktionstechnologien früh einsetzen und mit Investitionen in
energie- und ressourcensparende Maschinen und Geräte einhergehen. ·
Drittens ist es von zentraler Bedeutung, dass FuE
und Innovation EU-weit koordiniert werden, damit die Technologien rasch
einsatzfähig und vermarktbar sind. Vor allem Projekte zur Erbringung von
Machbarkeitsnachweisen und Pilotanlagen für die Herstellung sind
Grundvoraussetzungen dafür, dass Technologien in industriellem Maßstab
Anwendung finden. Durch öffentlich-private Partnerschaften können die Mittel
für derartige Initiativen aus den Strukturfonds oder im Rahmen von
Horizont 2020 und mit Hilfe anderer Gemeinschaftsprogramme aufgebracht
werden. Auch auf Risikokapital, das aus öffentlichen, in größerem Ausmaß aber
aus privaten Quellen stammt, kann zurückgegriffen werden. · Darüber hinaus wird die Kommission mit ergänzenden Maßnahmen dafür
sorgen, dass die für die Entwicklung dieser Märkte notwendigen
Qualifikationen vorhanden sind und dass diese Innovationen auf dem Markt
auch nachgefragt werden. Dank neuer Arbeitsformen wird es für die
Unternehmen einfacher, zunehmend ältere Arbeitnehmer zu beschäftigen und
qualifiziertes Personal für die Fertigung zu gewinnen. Aufgrund vollkommen
neuer Technologien ändern sich das Stellenangebot und die Anforderungsprofile.
Die Kommission wird die Neugestaltung von Arbeitsstellen fördern, so
dass neue „aktive Arbeitsplätze“ entstehen können und zusätzliche – auch
digitale – Kompetenzen aufgebaut werden. Design und andere nicht technologische
Innovationen tragen immer häufiger entscheidend dazu bei, dass hochwertige
Produkte entwickelt werden und Produktivität und Ressourceneffizienz steigen.
Damit der Faktor Design auch für die Innovation eine wichtige Rolle spielt,
hat der Lenkungsausschuss für europäisches Design („European Design Leadership
Board“) Vorschläge mit folgendem Inhalt ausgearbeitet: Design soll für
Unternehmen besser zugänglich werden. Design-Innovationen für
Herstellungssysteme und Design-Kompetenz sollen gefördert werden. Design soll
im EU-Forschungs- und Innovationssystem einen höheren Stellenwert erhalten und
im öffentlichen Sektor stärkere Anwendung finden. Europäisches Design soll
weltweit hohen Wiedererkennungswert haben. Die Innovationspolitik kann noch mehr zum
Wirtschaftswachstum beitragen, wenn die Einführung neuer Technologien und
Arbeitsformen unmittelbar mit nachfrageorientierten Maßnahmen (Normung,
Innovationsförderung bei den globalen Lieferketten und ordnungspolitische
Anreize) kombiniert wird. Europa hat Erfahrung mit auf die Nachfrage
abzielenden Maßnahmen, wie etwa die erfolgreiche Leitmarktinitiative zeigt, mit
der marktspezifische Pläne und nachfrageseitige Instrumente entwickelt wurden.
Kürzlich wurde bekanntgegeben, dass im Rahmen von fünf Europäischen
Innovationspartnerschaften Maßnahmen zur Nachfragesteigerung und
FuE-Instrumente koordiniert werden. Nach dem Appell des Europäischen Rates vom
März 2012 gilt es, nachfrageorientierte Innovation weiter zu fördern
und für die Unternehmer ein optimales Umfeld zur Vermarktung ihrer
Geschäftsideen zu schaffen. Ab Ende des Jahres 2012 wird die
Kommission durch einen horizontalen Aktionsplan mit drei aufeinanderfolgenden
Phasen die Nachfrage für innovative europäische Waren und Dienstleistungen
ankurbeln. In der ersten Phase wird man sich mit den Märkten und
Instrumentarien sowie mit der Steuerung nachfrageorientierter Modelle
beschäftigen. In der darauf folgenden Phase werden Kommission und
Interessenträger strategische Pläne für nachfrageseitige Maßnahmen in breiter
angelegten Initiativen ausarbeiten. In der letzten Phase werden die Maßnahmen
durchgeführt, die in den in der zweiten Phase erstellten strategischen Plänen
vorgesehen sind. Parallel dazu wird mit einem neuen Monitoring-System gemessen,
wie sich die nachfrageseitigen Maßnahmen und die Umsetzung der strategischen Pläne
auswirken. Die
Kommission wird einen horizontalen Aktionsplan zur Steigerung der Nachfrage
nach innovativen europäischen Waren und Dienstleistungen erstellen und umsetzen
(ab 2012). Die
Kommission wird ein Bildungsnetz für Arbeitsplatzinnovation in Europa
einrichten und damit die Arbeitsproduktivität und die Qualität der
Arbeitsplätze steigern (2013). Sie wird einen Aktionsplan umsetzen, durch den
Design rascher zu einem wichtigen Faktor der Innovationspolitik werden soll (ab
2012). Im Jahr
2013 wird die Kommission mit einer unabhängigen Überprüfung feststellen lassen,
ob sich das europäische Normungssystem an das sich rasch ändernde Umfeld
anpassen lässt und zur Verwirklichung der internen und externen strategischen
Ziele Europas beitragen kann. B. Marktzugang 1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren Der Binnenmarkt für Waren macht etwa 75 %
des EU-internen Handels aus und bietet ein enormes, ungenutztes Potenzial zur
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums in der EU. Er leistet
einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung einer in hohem Maße
wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft. Globalisierung, Spezialisierung
und Innovation haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Herstellungsverfahren,
und die Unterscheidung zwischen „Produkten“ und „Dienstleistungen“ wird
zunehmend unklar. Durch diesen Prozess können jedoch neue Barrieren und
Hindernisse entstehen. Daher müssen die Regeln und Verfahren des Binnenmarkts
mit diesen Entwicklungen Schritt halten. 20 Jahre nach der Strategie von
1992 kam es bei einer ganzen Reihe von Produkten immer noch zu keiner
Harmonisierung, und in einzelstaatlichen Rechtsvorschriften enthaltene Klauseln
werden oft nicht korrekt angewandt. Nächstes Jahr wird die Kommission den
Acquis für Industrieprodukte einer kritischen Bewertung unterziehen, dabei eine
Studie und eine breit angelegte Konsultation durchführen und einen Fahrplan für
eine Reform des Binnenmarkts für Industrieprodukte vorlegen. Bis zur vollständigen Binnenmarktintegration
bestimmter Bereiche wie z. B. Sicherheit und Verteidigung sind noch
weitere Fortschritte erforderlich. Trotz der Umsetzung des Verteidigungspakets
ist die Verteidigungsbranche nach wie vor stark national geprägt, so dass
potenzielle Größenvorteile, mit denen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität
gesteigert werden könnten, ungenutzt bleiben. Im Bereich der zivilen Sicherheit
sind weitere Forschungs- und Innovationsinitiativen auf EU-Ebene in
Vorbereitung. Mit Hilfe einer Taskforce „Verteidigung“ wird eine umfassende
Strategie für eine EU-Verteidigungsindustrie entwickelt, die eine weltweit
führende Rolle einnimmt und sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU
wettbewerbsfähig ist. Ebenso weisen auch Produkte und Dienstleistungen, die auf
Satellitendaten beruhen, hohes Wachstumspotenzial auf, und die Entwicklung
ihres Marktes sollte nachhaltig gefördert werden. 2010 entwickelte die Kommission im Rahmen
ihrer Strategie für eine intelligente Regulierung[32] Eignungstests zur
Bewertung des gesamten ordnungspolitischen Rahmens eines bestimmten
Politikbereichs. Bei diesen Tests sollen übermäßiger Verwaltungsaufwand sowie
Rechtslücken, Unvereinbarkeiten und Überschneidungen zwischen rechtlichen
Regelungen festgestellt und die kumulative Wirkung der Rechtsvorschriften
bewertet werden. Die Testergebnisse dienen als Grundlage für politische
Entscheidungen über den künftigen ordnungspolitischen Rahmen in den
betreffenden Bereichen. Solche Eignungstests werden derzeit in bestimmten
Politikbereichen durchgeführt, wie z. B. der Unterrichtung und Anhörung
der Arbeitnehmer, dem Typgenehmigungsverfahren für Kraftfahrzeuge oder dem
Süßwasserschutz der EU. Die geplante Erstellung eines Überblicks über die
wichtigsten politischen Maßnahmen, die einzelne Branchen betreffen, wurde
jedoch noch nicht umgesetzt. Die Kommission wird daher als Pilotprojekt
horizontale, branchenspezifische Eignungstests durchführen. Zunächst befasst
sie sich dabei mit der Erdölraffination sowie der Aluminiumbranche, die
beide von entscheidender Bedeutung für die industrielle Wertschöpfungskette der
EU sind, angesichts des hohen internationalen Wettbewerbsdrucks allerdings
dringend neue Investitionen benötigen. Bei den Eignungstests geht es vorrangig
um die Umsetzung der Maßnahmen, die für die Wettbewerbsfähigkeit dieser
Branchen am relevantesten sind, und die zwischen ihnen bestehenden
Wechselwirkungen.[33]
Weitere Eignungstests anderer Industrieprodukte folgen. Verwaltungsbedingte und ordnungspolitische Hindernisse für den
Binnenmarkt entstehen auch in Bereichen, für die die Mitgliedstaaten zuständig
sind, beispielsweise durch technische Vorschriften und die Nichtanwendung
des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung sowie Diskrepanzen
zwischen den Steuerbestimmungen der 27 Mitgliedstaaten. Durch eine
bereits im Entwurfsstadium durchgeführte Analyse technischer Vorschriften
können ordnungspolitische Hindernisse vermieden werden. Eben darauf zielt das
Notifizierungsverfahren nach der Richtlinie 98/34/EG[34] ab, bei dem Entwürfe von
Rechtsvorschriften, die technische Regelungen über Produkte und Dienstleistungen
der Informationsgesellschaft enthalten, der Kommission vor ihrer Annahme
vorzulegen sind. Der vorbeugende Charakter dieses Verfahrens hat eine Vielzahl
von Verstößen gegen die Bestimmungen des freien Warenverkehrs verhindert. Mit
diesem Notifizierungsverfahren können jedoch auch nationale Rechtsvorschriften
gemäß den Grundsätzen der „besseren Rechtsetzung“ und durch vergleichende
Überprüfungen verbessert werden. Es kann noch optimiert werden, wenn den
Mitgliedstaaten empfohlen wird, bei nationalen Folgenabschätzungen auch die
Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit zu untersuchen. Für ökologische Produkte und
Dienstleistungen gibt es einen dynamischen, innovativen und wachsenden
Markt. Die parallele Ausarbeitung verschiedener und oft widersprüchlicher
technischer Vorschriften und Etikettierungsregelungen seitens der
Mitgliedstaaten und privater Initiativen könnte allerdings die Verbraucher in
die Irre führen und den freien Verkehr dieser Waren und Dienstleistungen im
Binnenmarkt behindern. Die Kommission prüft derzeit, wie ökologische Produkte
und Dienstleistungen am besten in den Binnenmarkt integriert werden können.
Eine Möglichkeit dafür stellt der ökologische Fußabdruck dar.[35] Da die Mitgliedstaaten Methodik und Kriterien
für ihre Entscheidungen über Arzneimittelpreise und -erstattungen nicht
miteinander abstimmen, haben nicht alle immer den gleichen Zugang zu
innovativen Arzneimitteln. Obwohl die Transparenzrichtlinie und die Arbeit an
einer Bewertung von Gesundheitstechnologien dem teilweise entgegenwirken, kann
ohne eine weitergehende politische Strategie und einen damit einhergehenden
Fahrplan die Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Lebensfähigkeit der
pharmazeutischen Industrie der EU nicht sichergestellt werden. Beim EU-Rahmen für die Marktüberwachung
besteht Verbesserungsbedarf. Die Richtlinie über die allgemeine
Produktsicherheit gilt für alle Verbrauchsgüter, ob harmonisiert oder nicht,
während die Bestimmungen über die Marktüberwachung, die derzeit in der
Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und in branchenbezogenen Rechtsvorschriften
enthalten sind, alle harmonisierten Produkte, und zwar Verbrauchs- und
Industriegüter, betreffen. Bei den nationalen Behörden und den
Wirtschaftsakteuren kann daher Unklarheit darüber herrschen, welches System
anzuwenden ist. In einem Vorschlag für eine neue Marktüberwachungsverordnung,
der zurzeit ausgearbeitet wird, würden alle einschlägigen Bestimmungen vereint
und die Mängel des derzeitigen Rechtsrahmens behoben. Die Marktüberwachung bewahrt die Bürgerinnen
und Bürger der EU vor nicht konformen, gefährlichen Produkten (z. B. für
Gesundheit oder Sicherheit) und gewährleistet faire Handelsbedingungen. Für das
Funktionieren des Binnenmarkts sind die Mitgliedstaaten zuständig die auf
nationaler Ebene sowohl für die Überwachung als auch für die Rechtsdurchsetzung
sorgen. Dabei ist besonders die Überwachung eine enorm schwierige Aufgabe. Bei
einigen Produkten lässt die Marktüberwachung offensichtlich zu wünschen übrig,
z. B. bei den von der europäischen Maschinenbauindustrie hergestellten
Investitionsgütern[36].
Ein Mehrjahresaktionsplan für Marktüberwachung soll der gesamteuropäischen
Marktüberwachung neuen Antrieb verleihen und Zusammenarbeit und wechselseitige
Unterstützung fördern. Ein solcher Plan wird dazu führen, dass es unlautere
Wirtschaftsteilnehmer viel schwerer haben und der Binnenmarkt für konforme und
sichere Produkte weiter vertieft wird. Verantwortungsvolle Akteure werden dann
nicht länger im Wettbewerb benachteiligt. Da die Abgrenzung zwischen Dienstleistungen
und Waren zunehmend unklar wird, wirken sich Behinderungen des
Dienstleistungsverkehrs immer mehr unmittelbar auf den Warenverkehr aus.
Insbesondere Unternehmensdienstleistungen sind entscheidend für die
Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie ausschlaggebend. Besonders
gilt dies für KMU, die in stärkerem Maße externe Dienstleistungen in Anspruch
nehmen als Großunternehmen. Bis zum
Ende dieses Jahres wird die Kommission ein Produktsicherheits- und
Marktüberwachungspaket annehmen, das eine überarbeitete Richtlinie über die
allgemeine Produktsicherheit, eine neue Marktüberwachungsverordnung und eine
Mitteilung über einen Mehrjahresaktionsplan für Marktüberwachung für den
Zeitraum 2012–2015 umfasst. Die
Kommission wird den Status quo des „Acquis“ im gesamten Bereich der
Industrieprodukte bewerten, um einen Fahrplan für eine Reform des Binnenmarkts
für Industrieprodukte auszuarbeiten (2013). Die
Kommission wird die Aluminium- und die Erdölraffinationsbranche Eignungstests
unterziehen, und sich dabei auf die Umsetzung der Maßnahmen, die für die
Wettbewerbsfähigkeit am relevantesten sind, und die zwischen ihnen bestehenden
Wechselwirkungen konzentrieren. Die
Kommission wird eine umfassende Strategie zur Förderung der
Wettbewerbsfähigkeit der Verteidigungsindustrie entwickeln und den Markt für
Verteidigungsgüter effizienter gestalten. Eine Mitteilung hierzu ist spätestens
für April 2013 geplant. In den
Bereichen Sicherheit und Raumfahrt wird die Kommission zusätzliche Initiativen
zur Förderung der Integration des Binnenmarkts vorlegen. Die
Kommission wird das Potenzial des Notifizierungsverfahrens nach der Richtlinie
98/34/EG als industriepolitisches Instrument und zur Festlegung künftiger
Prioritäten der EU-Rechtsetzung nutzen. Insbesondere wird sie die
Mitgliedstaaten anregen, in ihren nationalen Rechtsetzungsverfahren bereits im
Entwurfsstadium Folgenabschätzungen und Prüfungen auf Vereinbarkeit mit der
Wettbewerbsfähigkeit einzuführen. Die
Kommission wird einen Plan für eine politische Strategie vorstellen, mit der
die Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Industrie gesteigert werden soll. Spätestens
Ende 2012 wird eine Hochrangige Gruppe zu Unternehmensdienstleistungen
eingesetzt werden. Sobald der Bericht dieser Gruppe vorliegt, wird die Kommission
bis 2014 ein Arbeitsprogramm mit politischen Empfehlungen ausarbeiten. 2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des
Unternehmertums Kleine, rasch wachsende Unternehmen schaffen
zwar mehr als ein Drittel aller neuen Arbeitsplätze, doch in der EU wachsen sie
nicht so schnell wie in den USA.[37]
Mit einem Aktionsplan „Unternehmertum“, der auf dem Small Business Act aufbaut,
werden das Wachstum neugegründeter Unternehmen gefördert,
Unternehmensübertragungen erleichtert, Unternehmen in der Gründungsphase
unterstützt und effiziente Konkursverfahren entwickelt, durch die Unternehmer
eine zweite Chance erhalten. Unternehmer
müssen das volle Potenzial des digitalen Binnenmarkts der EU nutzen, der
Schätzungen zufolge bis 2016 um 10 % jährlich wächst.[38] Durch die Digitale Agenda
für Europa[39]
und industriepolitische Leitinitiativen hat die Kommission die Entwicklung des
Internets und der neuen digitalen Technologien in den Mittelpunkt der Strategie
Europa 2020 gerückt. Die EU legt mit ihrer Politik die Rahmenbedingungen für
den digitalen Binnenmarkt fest und schafft so auch die rechtliche Grundlage für
den elektronischen Handel (Richtlinie 2000/31/EG).[40] Künftig werden
grenzüberschreitende Online-Verkäufe durch das gemeinsame europäische Kaufrecht
einheitlich geregelt, und die digitale Dimension ist ein wesentlicher Teil der
Strategie für eine europäische Verbraucheragenda[41]. Die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen
dazu beitragen, dass der digitale Binnenmarkt schneller vollendet wird. Die
Mitgliedstaaten müssen die Umsatzsteueranmeldung vereinfachen und durch eine
zentrale elektronische Anmeldestelle den grenzüberschreitenden digitalen Handel
für kleine Unternehmen erleichtern. Das Enterprise Europe Network wird
Schulungen anbieten und die KMU, die sich für das Online-Geschäft
interessieren, über ihre Pflichten bei grenzüberschreitenden Transaktionen
informieren. Für Anbieter von Fortbildungen und Schulungen könnte durch
Leitlinien und Gütesiegel für eSkills auf EU- und auf nationaler
Ebene ein gemeinsamer Rahmen für zu vermittelnde Fähigkeiten geschaffen werden.
Normen und Leitlinien sind unerlässlich für die digitale Interoperabilität
innerhalb von Lieferketten. Es reicht allerdings nicht aus, einfach nur
für die Rahmenbedingungen zu sorgen: Europa kann nur erfolgreich sein, wenn es
das Potenzial des digitalen Unternehmertums erschließt. Die
Kommission wird einen Aktionsplan „Unternehmertum“ vorlegen, der Empfehlungen
an die Mitgliedstaaten für Verbesserungen der Rahmenbedingungen und Maßnahmen
zur Unterstützung des Unternehmertums enthält (November 2012). Außerdem wird
sie zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um zur Anwendung digitaler Technologien
und des elektronischen Handels anzuregen. Ferner wird die Kommission im ersten
Quartal 2013 gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der Web-Unternehmen in der EU
vorschlagen. 3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche
Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums Rechte des geistigen Eigentums sind
unabdingbar für Innovation und Wachstum, da sie diejenigen Unternehmen
schützen, die in Forschung und Entwicklung und investieren. Sie stehen im
Zentrum des Innovationssystems und bilden die Grundlage jeden
Technologietransfers, indem Kreativität und Erfindungsgeist belohnt sowie
Unternehmen und Innovatoren vor widerrechtlicher Aneignung und Nutzung
technologischen Wissens geschützt werden. Es muss sichergestellt werden, dass
Rechte des geistigen Eigentums den Bedürfnissen der „New Economy“ entsprechen
und insbesondere für eine offene und kooperative Innovation sorgen. Durch die Einführung des einheitlichen
Patents und den Aufbau eines einheitlichen Streitregelungssystems für
Patentfragen in Europa wird der Patentschutz im Binnenmarkt günstiger und
kohärenter.[42]
Damit werden unnötige Prozesskosten vermieden und die Rechtssicherheit steigt. Ferner
wird spätestens Ende 2014 ein kostenloser Dienst für die maschinelle
Übersetzung in alle europäischen Sprachen[43]
zur Verfügung stehen. Für Erfinder, die Patentschutz anstreben, gibt es ein
Instrumentarium zur Beschleunigung des zur Gewährung eines Patents zu
durchlaufenden Verfahrens. Durch Initiativen, die auf der Vorarbeit anderer
Ämter und einer internationalen Harmonisierung des materiellen Patentrechts
aufbauen (einschließlich einer noch vorzunehmenden weltweiten Harmonisierung
der Neuheitsschonfrist mit allen damit zusammenhängenden Aspekten), kann das
Patentsystem langfristig noch solider und kostengünstiger werden. Zur Ergänzung des Patentsystems könnten
weitere Instrumente eingesetzt werden, wie z. B.
die Optimierung der Nutzung und des Schutzes von Betriebsgeheimnissen. Nicht
alle Innovationsschritte sind patentierbar, es könnte sich aber trotzdem
lohnen, ihre Ergebnisse vor widerrechtlicher Aneignung zu schützen. Manche
Erfindungen könnten zwar patentiert werden, die Unternehmen sind aber
vielleicht der Ansicht, dass sie besser durch Geheimhaltung zu bewahren sind.
Innovatoren entscheiden sich also unter Umständen manchmal dafür, ihr geistiges
Eigentum (und damit die Innovationsrendite) einfach dadurch zu schützen, dass
sie ihre Betriebsgeheimnisse nicht offenlegen. Der Schutz von
Betriebsgeheimnissen wird nicht im EU-Recht, sondern auf nationaler Ebene
geregelt. Hier bestehen allerdings erhebliche Unterschiede bei Art und Umfang
des Schutzes und auch bei den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln. Die
Kommission untersucht, ob diese unterschiedlichen Regelungen für
grenzüberschreitend tätige Unternehmen Hindernisse schaffen und nicht zuletzt
für KMU Transaktionskosten verursachen können. Für nicht börsennotierte Unternehmen gelten
nationale Bilanzierungsregeln, die auf die Umsetzung der Vierten
Rechnungslegungsrichtlinie zurückgehen. Der Wert von Patenten und anderen
Rechten des geistigen Eigentums wird derzeit – besonders in Jahresabschlüssen
von KMU – nicht umfassend berücksichtigt, obwohl die Mitgliedstaaten aufgrund
dieser Richtlinie dahingehende Regelungen erlassen können. Es wird untersucht
werden, auf welche Weise der Wert der Patente von Unternehmen effektiv
Anerkennung finden kann – auch in den Jahresabschlüssen – und sich der Zugang
zu Kapital durch eine verstärkte Offenlegung verbessern lässt. Ferner gewinnen
Rechtsschutzversicherungen für Patentstreitigkeiten zunehmend an Bedeutung. Ein wirkungsvoller Schutz der Rechte des
geistigen Eigentums muss Sicherungsmechanismen im Vorfeld sowie im
Übertretungsfall die Verfolgung der Täter umfassen. Patenthinterhalte,
Patentüberfälle, Patentkriege und Verstöße gegen diese Rechte (z. B.
Fälschungen und Produktpiraterie) schaden den Betroffenen unmittelbar und untergraben
das Vertrauen in den Schutz der Rechte. Der schnelle technische Fortschritt in
Branchen mit gesamtwirtschaftlicher Bedeutung bringt mögliche Gefahren durch Patentdickichte[44] und Patenthinterhalte[45] mit sich. Studien zufolge gibt
es in 9 von 30 Technologiebereichen Patentdickichte. Ein effizientes und
ausgewogenes Regelwerk könnte Formen des wettbewerbsfördernden
Lizenzaustausches oder Patentgemeinschaftsvereinbarungen als wirkungsvolle
marktbestimmte Instrumente gegen diese Risiken fördern. Als Bestandteil dieses
Regelwerks wird die Kommission ihre Vorschriften über
Technologietransfer-Vereinbarungen anpassen. Außerdem kann die Arbeit an
bestehenden Schutzmechanismen wie z. B. Lizenzgewährung zu fairen,
angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND-Grundsatz)
weiter vorangetrieben werden. Es könnte bereits kurzfristig deutliche
Verbesserungen geben, wenn ergänzend zu diesen Mechanismen die Patentämter und
Normungsgremien enger zusammenarbeiten und verstärkt Informationen austauschen
würden. Rechte des geistigen Eigentums werden durch
die ausufernde Produktfälschung und -piraterie bedroht. Berichte der
Kommission über die Beschlagnahmen an den EU-Außengrenzen zeigen, dass die
Anzahl sowohl der Fälle als auch der vom Zoll beschlagnahmten Produkte seit
2000 erheblich gestiegen ist. Rechte des geistigen Eigentums, die nicht
durchgesetzt werden können, sind nutzlos. Deshalb besteht seit 2004 ein
gemeinsamer Mindestrahmen für die zivilrechtliche Durchsetzung von Rechten des
geistigen Eigentums (Richtlinie 2004/48/EG), der es ermöglicht, nicht nur
unmittelbar gegen Rechtsverletzer vorzugehen, sondern auch gegen (online oder
offline tätige) Mittelspersonen, deren Dienste von Dritten zwecks Verletzung
eines Rechts in Anspruch genommen werden. Dieser Rechtsrahmen, der derzeit
überprüft wird, gestattet es Rechteinhabern, Maßnahmen zu ergreifen, wenn ihre
Rechte des geistigen Eigentums verletzt worden sind. Als Ergänzung zu rechtlich vorgesehenen
Maßnahmen, Abhilfen und Sanktionen könnte ein gemeinsames Vorgehen auf
freiwilliger Basis auf sehr pragmatische Weise zum Kampf gegen
Produktfälschungen und -piraterie beitragen, wie das Beispiel der Europäischen
Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums[46] zeigt. Auch das Memorandum of Understanding
hinsichtlich des Verkaufs gefälschter Markenartikel auf Internetplattformen[47] hat sich bei der Bekämpfung
des Verkaufs von Fälschungen über das Internet bewährt. - Die
Kommission untersucht derzeit den stark fragmentierten Rechtsrahmen für den
Schutz von Betriebsgeheimnissen und erarbeitet Optionen, durch die es für die
Wirtschaft und Forschungseinrichtungen effizienter und kostengünstiger wird, im
gesamten Binnenmarkt wertvolles Wissen und Informationen zu lizenzieren,
weiterzugeben und zu teilen und hierin zu investieren. - Die
Kommission wird sich mit den am besten geeigneten Bewertungsmethoden sowie dem
Verhältnis zwischen dem Markt für Rechte des geistigen Eigentums und der
angemessenen Bewertung und Offenlegung solcher Rechte in der Rechnungslegung
befassen, sobald die diesbezüglichen Schlussfolgerungen einer
Sachverständigengruppe vorliegen (2013). - Die
Kommission wird sich mit Maßnahmen befassen, die zu mehr Transparenz und einer
besseren Berücksichtigung von Rechten des geistigen Eigentums in der Normung
beitragen können. - Die
Kommission wird die Zusammenarbeit zwischen Patentämtern und Normungsgremien
fördern, unter anderem mit Initiativen wie der Erstellung von Patent-Landkarten
(Patent Landscaping) und der Verknüpfung von Datenbanken. - Der
Rat und das Europäische Parlament sollten dringend die Überarbeitung der
Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 über das Vorgehen der Zollbehörden annehmen. 4. Internationale Märkte Die Europäische Union ist zwar die weltweit
führende Handelsmacht, die globale Wirtschaft wandelt sich aber rasch und wird
zunehmend multipolar. Die Wirtschaft der wichtigsten Schwellenländer (vor allem
in Brasilien, Russland, Indien und China) wächst weiter schnell. Die meisten
dieser Staaten verfolgen eine ambitionierte, stark auf Technologie und
industriellen Innovationen ausgerichtete Industriepolitik, um bei der Qualität
aufholen und ökologischer produzieren zu können. Außerdem ist ein
beunruhigender Trend zu protektionistischen Maßnahmen und diskriminierenden
Praktiken zu erkennen.[48] Die Kommission ist bestrebt, die Märkte zu
öffnen und Europa die Kräfte und Regionen zu erschließen, die das weltweite
Wachstum am stärksten ankurbeln. Die Kommission wird weiter auf eine ehrgeizige
Handels- und Investitionsstrategie[49],
die im Zeichen der Gegenseitigkeit steht, und auf einen umfassenden Plan zur
Rechtsdurchsetzung hinarbeiten. Dabei geht es vor allem um den Zugang zu
Märkten, den Abbau von Hemmnissen, die Liberalisierung des öffentlichen
Beschaffungswesens, die erfolgreiche Durchsetzung von Handelsregeln (z. B.
im Hinblick auf Subventionen), die besten Standards für den Schutz
internationaler Investitionen und den vollständigen Schutz der Rechte des
geistigen Eigentums. Werden in Folgenabschätzungen am Beginn von Verhandlungen
über Handels- und Investitionsabkommen die Auswirkungen auf die
Wettbewerbsfähigkeit konsequent berücksichtigt und dem Europäischen Parlament
und dem Rat nach Abschluss solcher Verhandlungen eine umfassende Analyse
übermittelt, so wird dies dazu beitragen, dass die EU-Wirtschaft optimal von
Freihandelsabkommen profitieren kann. Das
Notifizierungsverfahren der WTO für technische Handelshemmnisse (Technical
Barriers to Trade/TBT) ist ein wirksames Instrument zur Vereinfachung des
Marktzugangs. Doch die beteiligten Akteure, insbesondere KMU, nutzen es nicht
ausreichend. Die Kommission wird dafür sorgen, dass der Zugang zu
TBT-Informationen über Marktzugangsanforderungen erleichtert wird und das
Verfahren übersichtlicher und offener gestalten. Eine umfassende Auslandsinvestitionspolitik
wird im Einklang mit dem Vertrag von Lissabon durch bilaterale Verhandlungen,
Dialoge mit wichtigen Partnern und die aktive Teilnahme an internationalen
Foren betrieben.[50]
Dies sollte den Zugang zu bedeutenden Märkten erleichtern, ein hohes Maß an
Schutz für EU-Investitionen in Drittländer gewähren und gleiche
Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen schaffen. Gleichzeitig muss ein
offenes und diskriminierungsfreies Umfeld unbedingt erhalten werden, damit es
noch attraktiver wird – insbesondere bei ausländischen Direktinvestitionen in
Neugründungen (Green-Field-Investitionen), mit denen Wachstum und Arbeitsplätze
geschaffen werden – in der EU zu investieren[51],
und damit erforderlichenfalls die Transparenz ausländischer Direktinvestitionen
in der EU erhöht wird. Um den Zugang zu Rohstoffen und auch zu ihren
handelspolitischen Initiativen[52]
zu sichern, wird die Kommission ihre Rohstoffdiplomatie[53] ausbauen und die
Zusammenarbeit in Regulierungsfragen in diesem Bereich gezielter ausrichten. Die
Zielgruppe umfasst Grönland[54],
die Partnerländer in der Mittelmeerregion, Länder des Südkaukasus,
Lateinamerika, Afrika und Asien. Die Internationalisierung von Unternehmen aus
der EU muss besser unterstützt und begleitet werden, damit sich der Anteil der
international tätigen KMU in der EU (von derzeit geschätzten 13 %) erhöht.
„Wachstumsmissionen“, die in Drittländern unter Führung der Kommission
mit Vertretern der EU-Wirtschaft – auch von KMU – durchgeführt werden, aber
nicht den herkömmlichen Aktivitäten zur Förderung des Handels gleichgestellt
werden sollten, können den Aufbau eines gemeinsamen Rahmens für die
Zusammenarbeit in der Industrie- und KMU-Politik begünstigen und zur Pflege von
Geschäftsbeziehungen beitragen. Die EU arbeitet an einer Überprüfung der
Strategie für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Intellectual
Property Rights/IPR) in Drittländern, die einen wesentlichen Bestandteil ihrer
Initiativen gegen Produktfälschungen darstellt. In diesem Zusammenhang
unterstützt die Kommission die KMU unmittelbar beim Schutz ihres
intellektuellen Kapitals in bedeutenden ausländischen Märkten durch das
KMU-IPR-Helpdesk sowie andere nutzerfreundlich aufgebaute Internetanwendungen
wie das gemeinsame Transatlantische IPR-Portal der EU und der USA. Zudem werden
die Strukturen für die Unterstützung von EU-Unternehmen in Drittländern
effektiver gestaltet. Schließlich wird die Kommission Maßnahmen im
Außenbereich mit EU-internen Initiativen verbinden und darauf achten, dass
politische Strategien und rechtliche Initiativen im Binnenmarkt externen
Prioritäten nicht entgegenstehen, um damit handelsverzerrende
Regulierungsschritte zu vermeiden. Die
Kommission wird –
Maßnahmen ergreifen, um das
TBT-Notifizierungsverfahren übersichtlicher und für die Unternehmen –
insbesondere KMU – besser zugänglich zu gestalten; –
die „Rohstoffdiplomatie“ gezielt ausweiten und
die Strategie für die internationale Ausrichtung von KMU[55] vollständig umsetzen; –
die Durchsetzung von Rechten des geistigen
Eigentums in Drittländern unterstützen, Instrumente zur Sicherung der Rechte
des geistigen Eigentums von KMU auf internationalen Märkten – einschließlich
KMU-IPR-Helpdesk-Initiativen in der ASEAN- und der Mercosur-Region – ausbauen
und die Strukturen für die Unterstützung von EU-Unternehmen in Drittländern mit
dem Enterprise Europe Network verknüpfen und somit effektiver gestalten; –
die internationale Zusammenarbeit und Annäherung
in Regulierungsfragen – vor allem gegenüber Nachbarländern – weiter fördern, um
die Entstehung von Märkten für neue Produkte und Technologien zu begleiten und
um dafür zu sorgen, dass die Initiativen im Binnenmarkt externen Prioritäten
nicht entgegenstehen. C. Zugang zu Finanzierungen und den
Kapitalmärkten Die Erholung und das künftige Wachstum der
Industrie in Europa hängen davon ab, ob ausreichend Kapital für die
Investitionen verfügbar ist, die für die Einführung neuer Technologien und
Ausrüstungen zur Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit nötig sind. Leider
geht aus unserer öffentlichen Konsultation der Interessenträger und unseren
Umfragen eindeutig hervor, dass der Zugang zu Kapitalmärkten und Krediten
für europäische Unternehmen ein großes Problem darstellt. Zum Teil ist die schwache Nachfrage nach
Krediten für die derzeit geringe Kreditvergabe der Banken verantwortlich,
allerdings spielen auch Engpässe auf der Angebotsseite eine Rolle.[56] Die notwendige Verringerung
des Fremdkapitalanteils (Deleveraging) der Banken und die anstehende
Umstrukturierung der Branche werden die Erholung bei den Bankkrediten aller
Wahrscheinlichkeit nach weiter verzögern. KMU sind besonders stark von diesem
Problem betroffen. Im Rahmen einer von der EZB im April durchgeführten Erhebung
über den Zugang der KMU zu Finanzierungen („SME Access to Finance Survey“) wurde
ermittelt, dass die Ablehnungsquote bei Darlehensanträgen von KMU von 10 %
auf 13 % gestiegen ist. Die meisten europäischen Industrieunternehmen
sind stark auf Bankkredite angewiesen. In den USA sind sowohl das Volumen der
Schuldverschreibungen als auch das Volumen der Aktienmarktkapitalisierung
größer als die gesamten Forderungen der Banken. Kapitalmarktverbindlichkeiten
zur Finanzierung von Unternehmen betragen in Europa lediglich 7 % des BIP,
wohingegen der Anteil in den USA 35 % beträgt.[57] Aufgrund dieses strukturellen
Merkmals der EU-Wirtschaft ist die EU-Industrie stärker von der Bankenkrise
betroffen, denn alternative Finanzierungsquellen stehen nur in beschränktem
Umfang zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission
Maßnahmen zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf Kapital vor. Mit
einem ersten Maßnahmenpaket wird auf die Unterstützung durch den öffentlichen
Sektor gesetzt, während ein zweites Paket Maßnahmen umfasst, die den Zugang zu
den Kapitalmärkten erleichtern sollen. 1. Unterstützung durch den öffentlichen
Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital In der neuen Planung für den mehrjährigen
Finanzrahmen für den Zeitraum von 2014 bis 2020 ist vorgesehen, dass
Finanzierungsinstrumente zur Förderung von Innovationsaktivitäten vereinfacht
und in ihrer Wirksamkeit verbessert werden. Die Möglichkeit, die dem Programm Horizont
2020 zugewiesenen Finanzmittel in Verbindung mit dem Programm für die
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) einzusetzen,
erleichtert den Übergang von der technologischen Entwicklung zur industriellen
Anwendung und Vermarktung neuer Technologien. Die Ausweitung der Fazilität für
Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis trägt dazu bei, die Risiken für
Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial zu senken. Mit der Kohäsionspolitik steht ein
integrierter Ansatz zur bedarfsgerechten Förderung der KMU zur Verfügung, der
alle Phasen der Unternehmensgründung und -entwicklung abdeckt und die größte
Quelle für die Förderung der KMU durch die Union darstellt: Von den insgesamt
55 Mrd. EUR für die Unterstützung von Unternehmen in der
Regionalpolitik im aktuellen Finanzrahmen 2007-2013 wurden KMU mit insgesamt
25 Mrd. EUR direkt gefördert. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
von KMU wird auch bei der künftigen Vergabe von Fördermitteln der
Kohäsionspolitik einen Schwerpunkt bilden. Bei den Fördermaßnahmen wird direkte
finanzielle Unterstützung, sowohl in Form von Finanzhilfen als auch
revolvierenden Finanzierungsinstrumenten, mit Beratungs- und
Unterstützungsdienstleistungen, unter anderem für Berufsbildung und
Unternehmertum, verbunden. KMU sollen dabei unterstützt werden, von Netzwerken
und Clustern zu profitieren, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und neue Ideen
schneller auf lokale und globale Märkte zu bringen. Die
Kommission wird mit der EIB und dem EIF zusammenarbeiten, um die Einführung
effizienterer und wirksamerer Finanzierungsinstrumente für die Investition der
Ressourcen zu gewährleisten, die den Programmen Horizont 2020 und COSME
zugewiesen sind. Die
Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass eine wirksame Nutzung der
Kohäsions- und Strukturfonds, verstärkt durch das Konzept der intelligenten
Spezialisierung, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit verbessert und damit zum
Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt (2013). Für einen
erleichterten Zugang zu Finanzierungen[58]
richtet die Kommission ein einheitliches Portal[59] ein, das Informationen
darüber enthält, wie in den unterschiedlichen Ländern auf Finanzmittel aus den
verschiedenen EU-Programmen zugegriffen werden kann. Zusätzlich zu diesen mittel- bis langfristig
ausgerichteten Maßnahmen wird die Kapitalaufstockung der Europäischen
Investitionsbank um 10 Mrd. EUR Schätzungen zufolge in naher
Zukunft zu einer zusätzlichen Darlehenskapazität von 60 Mrd. EUR führen.
Grundsätzlich sollen 10-15 Mrd. EUR den KMU, ein ähnlich hoher Betrag
der Innovation und 15-20 Mrd. EUR der Ressourceneffizienz
zugutekommen.[60] Zur Beschleunigung der Erholung und des Wachstums werden die folgenden
Maßnahmen ergriffen: –
Die erhöhte Darlehenskapazität infolge der
Kapitalaufstockung der EIB wird bereits 2013 über die bestehenden
Kreditfazilitäten der EIB zur Verfügung gestellt. Die für den künftigen
Finanzrahmen entwickelten neuen Instrumente werden nach 2014 angewandt. –
Mitgliedstaaten sollten im Rahmen des aktuellen
Programmierungszeitraums 2007-2013 für die Strukturfonds alle Möglichkeiten
prüfen, verbliebene Mittel in die in dieser Mitteilung festgelegten sechs
Bereiche für vorrangige Maßnahmen sowie insbesondere in Projekte zur Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu leiten. –
Auf europäischer Ebene genießt die Umsetzung des
Aktionsplans für den Zugang zu Finanzierungen weiterhin eine hohe Priorität,
damit Unternehmen leichter auf Finanzmittel zugreifen können. Auch die
Mitgliedstaaten sollten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene
Finanzierungen erleichtern. –
Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten unter
Beachtung der Vorschriften über staatliche Beihilfen die Rahmenbedingungen auf
dem Kreditmarkt auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene verbessern. 2. Zugang zu den Kapitalmärkten Im Zuge der Krise wurden die bereits geringen
Finanzierungsmöglichkeiten für KMU und Unternehmen mit mittlerer
Kapitalisierung weiter eingeengt. Der Verbriefungsmarkt für KMU-Darlehen
stagniert nach wie vor. Eine Wiederbelebung dieses Marktes in einem Umfeld mit
wirkungsvollerer Aufsicht und Regelungen zur Sicherung der Stabilität der
Finanzmärkte könnte zur Langzeitfinanzierung von Projekten beitragen. Aufgrund der zunehmend ungünstigen
Wirtschaftsprognosen wird auch weniger Risikokapital bereit gestellt.
Zahlreiche Risikokapitalfonds halten an ihrem bisherigen Unternehmensportfolio
fest und meiden den Abschluss neuer Geschäfte. Europäische Risikokapitalfonds
sind nach wie vor überwiegend auf nationale Märkte ausgerichtet, zu klein und
aufgrund der weiterhin ungünstigen Rahmenbedingungen häufig nicht in der Lage,
Geschäftsabschlüsse zu verbriefen. Den Zugang zu Kapitalmärkten für KMU zu
erleichtern ist sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene zu einem wichtigen
Ziel geworden. Im Dezember 2011 hat die Kommission einen Aktionsplan zur
Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzierungen angenommen.[61] Neben anderen Maßnahmen
enthält dieser Aktionsplan Vorschläge für die Schaffung eines echten
Binnenmarkts für Risikokapitalfonds in der EU und neue Regelungen für
Europäische Sozialinvestitionsfonds, die im Dezember 2011 von der
Kommission vorgelegt wurden. Der Rat und das Europäische Parlament sollten den
Vorschlägen so schnell wie möglich zustimmen, da diese Maßnahmen für rasch
wachsende KMU von großer Bedeutung sind. Zusätzlich zur Eigenkapitalfinanzierung
könnten weitere Finanzierungskanäle in Betracht gezogen werden.[62] Die längste Tradition hat das
Privatplatzierungssystem, das in den USA weit verbreitet ist. Damit können
Versicherungsfonds und Versorgungskassen Unternehmen direkt Kapital zur
Verfügung stellen, ohne dass Banken zwischengeschaltet werden. Andere Kanäle
sind beispielsweise Supply Chain Finance, besicherte Finanzierung, Factoring
(Bevorschussung von Forderungen), Leasing, Business Angels und Kreditvergabe
zwischen nichtfinanziellen Unternehmen (peer-to-peer lending). Wie sich diese Finanzierungsmöglichkeiten
entwickeln, wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen; die Regulierungsbehörden
müssen diese Entwicklung im Auge behalten. Die KMU-Marktkategorien aus dem
jüngst vorgelegten Änderungsvorschlag zur Richtlinie über Märkte für
Finanzinstrumente (MiFID) könnten der weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
dienen. Zwischenzeitlich können einige Elemente bereits kurzfristig
bereitgestellt werden, um derzeit bestehende Hindernisse für grenzübergreifende
Tätigkeiten zu beseitigen. Beispielsweise könnten Leitlinien zur EU-weiten
Harmonisierung der Kreditpunktebewertung von KMU herausgegeben werden. Dadurch
würden grenzübergreifende Geschäfte von KMU und Unternehmen mittlerer
Kapitalisierung vereinfacht. Im Grünbuch
über die Finanzierung langfristiger Investitionen in der EU, das gegen Ende
2012 vorgelegt wird, wird die Kommission weitere Möglichkeiten prüfen, wie der
Zugang zu Finanzierungen für KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung
vereinfacht und diversifiziert werden kann. Die
Kommission fördert den Informationsaustausch über bewährte Praktiken zwischen
den Mitgliedstaaten zu alternativen Finanzierungsmethoden bei KMU und
Unternehmen mittlerer Kapitalisierung. Länder, in denen Risikokapitalmärkte
immer noch erheblich unterentwickelt sind, sollten das Geschäftsumfeld von
Risikokapitalfonds untersuchen, um Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu
frischem Beteiligungskapital für Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial zu
prüfen. Außerdem sollten geeignete Investitionsanreize für Business Angels
geschaffen werden. Die
Kommission ersucht den Rat und das Europäische Parlament, den Vorschlag für
eine Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds[63] rasch anzunehmen. Die
Kommission wird 2012 die Prüfung von Steuerhindernissen für grenzübergreifende
Risikokapitalinvestitionen abschließen und gegebenenfalls Vorschläge zur
Vereinfachung dieser Investitionen vorlegen. Gleichzeitig werden die
Steuerhinterziehung und -umgehung bekämpft. D. Die
Schlüsselrolle der Humanressourcen 1. Die aktuellen Herausforderungen
bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen Marktanpassungen im Laufe der Krise und deren
Folgen erfordern eine enge Koordination der einschlägigen politischen Maßnahmen
der EU und gemeinsame Bemühungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Daher wurden
die Mitgliedstaaten von der Kommission aufgefordert[64], im Einklang mit dem im April
vorgeschlagenen Beschäftigungspaket der Kommission den Schwerpunkt stärker auf
beschäftigungspolitische Maßnahmen zu legen. Solche Maßnahmen müssen Vorrang
erhalten, insbesondere bei der Nutzung des Potenzials neuer Technologien und
der grünen Wirtschaft sowie zur Bekämpfung der Jungendarbeitslosigkeit. Ein
Umbau der Wirtschaft in diesem Sinne wird die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und
wichtige Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen erschließen;
dies ist eine Grundvoraussetzung für die Erfüllung des
EU-Beschäftigungsziels von 75 % bis 2020, das die Schaffung von
17,6 Mio. neuen Arbeitsplätzen vorsieht. Eine wettbewerbsfähige und effiziente
Industriepolitik gründet sich auch auf dynamische Arbeitsmärkte und die
Mobilität der Arbeitskräfte ist dabei ein entscheidender Faktor. Die Umwandlung
des Netzwerks der Europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES) in ein europäisches
Stellenvermittlungsinstrument soll die Arbeitsvermittlung in der EU
vereinfachen. In der Krise hat sich gezeigt, dass interne
Flexibilität in Zeiten eines konjunkturellen Abschwungs ein äußerst wirksames
Mittel sein kann, das Beschäftigungsniveau zu halten und die Anpassungskosten
zu verringern. Dies wurde in der Konsultation zum Grünbuch zur Umstrukturierung[65] bestätigt. Allerdings setzt
dies voraus, dass sowohl die Sozialpartner als auch die Behörden Maßnahmen für
möglichst reibungslose Beschäftigungsübergänge ergreifen. Die Mitgliedstaaten
sollten auf maßgeschneiderte und ausgewogene Reformen der Bestimmungen zum
Kündigungsschutz achten, damit der Segmentierung Einhalt geboten oder der
ausufernden Nutzung atypischer Arbeitsverträge und dem Missbrauch in Form von
Scheinselbständigkeit ein Ende bereitet wird. Eine Qualitätsverbesserung der
Praktika in Europa wird dazu beitragen, den Übergang von der Ausbildung in das
Berufsleben zu erleichtern und die Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen
zu verbessern. Die Arbeitsmärkte in Ländern, in denen
ausgeprägte soziale Dialoge geführt werden, haben sich als krisenfester
erwiesen. Daher ist es wichtig, den Meinungsaustausch zwischen den
Sozialpartnern auf europäischer und nationaler Ebene konsistenter zu gestalten.
Die
Kommission fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, einen
ehrgeizigen Ansatz zu verfolgen und im Rahmen ihrer nationalen
Beschäftigungspläne politische Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu
ergreifen. Die Reform
des Netzwerks der Arbeitsverwaltungen im EWR (EURES) wird dazu beitragen, die
Nachfrage nach Kompetenzen und Beschäftigungsübergänge zu verwalten. Im Jahr
2012 sollte innerhalb des Europäischen Semesters für die wirtschaftspolitische
Koordinierung ein Rahmen für die Einbeziehung der Sozialpartner in die
Gestaltung der Beschäftigungspolitik, auch in den Bereichen Kompetenzen und
Berufsbildung, fertiggestellt werden. Die
Kommission arbeitet an einem Qualitätsrahmen für Praktika, der Unternehmen
darin bestärken soll, Praktika mit hochwertigen Lerninhalten und angemessenen
Arbeitsbedingungen anzubieten; diese Praktika sollten eine gute Basis für den
Einstieg in den Arbeitsmarkt bilden. 2. Investitionen in Qualifikation und
Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels Der Erfolg der EU-Industrie hängt davon ab,
inwieweit das bestehende und künftige Potenzial der Humanressourcen in der EU
genutzt werden kann. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den sechs Bereichen für
vorrangige Maßnahmen, die in dieser Mitteilung festgelegt sind. Bei unserer
Konsultation wurde die große Bedeutung herausgestellt, die die Industrie den
Qualifikationen beimisst, wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit geht. Die
Sachverständigengruppe zu neuen Kompetenzen für neue Beschäftigungen[66] ist zu dem Ergebnis gekommen,
dass Bildung und Berufsbildung mit der Wirtschaft verzahnt werden müssen, damit
eine Abstimmung auf den künftige Kompetenzbedarf möglich wird. Qualifikationen sind ein wichtiger Motor für
Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit, denn sie bilden die Grundlage
für Produktivität und Innovation. Der EU stehen jedoch bei der Bereitstellung
dieser Kompetenzen große Probleme ins Haus. Schon jetzt beeinträchtigen Diskrepanzen
zwischen Angebot und Nachfrage bei den Qualifikationen – in einigen
Mitgliedstaaten sogar Qualifikationsdefizite – das Wachstum und die
Beschäftigungslage. Das Bildungssystem muss gerade Schulabgängern und
Hochschulabsolventen die erforderlichen Kompetenzen für ein Arbeitsleben in der
Industrie mit auf den Weg geben. Eine Investition in die Berufsbildung ist
gleichzeitig eine Investition in Innovation, da viele technische Verbesserungen
das Ergebnis schrittweiser Innovationen sind, die gut ausgebildete Arbeiter und
Ingenieure in der Werkshalle vornehmen.[67]
Eine Grundvoraussetzung für die Investition in neue Kompetenzen und
Berufsbildung ist jedoch die Weiterentwicklung von Instrumenten zur Überwachung
und frühzeitigen Erkennung des Qualifikationsbedarfs sowie zur Feststellung von
Ungleichgewichten bei Angebot und Nachfrage in diesem Bereich. Auf EU-Ebene
werden zurzeit einige Instrumente für diesen Zweck entwickelt. 3. Antizipierung des Bedarfs an
Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in
Unternehmen Die Antizipierung des Bedarfs an
Arbeitskräften und Kompetenzen gilt gemeinhin als wesentlicher Faktor für den
Erfolg eines Unternehmens, da ungeachtet des jeweiligen Wirtschaftszweigs die
Wettbewerbsfähigkeit und die langfristige Perspektive des Unternehmens
verbessert werden. In diesem Kontext kann eine Antizipierung und eine gut
vorbereitete Umstrukturierung nicht nur positive Auswirkungen auf die
nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, sondern darüber hinaus
positive Ausstrahlungseffekte auf andere Märkte und Wirtschaftszweige haben,
während dabei die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte insgesamt
verbessert und deren Übergang in neue Beschäftigungsverhältnisse erleichtert
wird. Die Reaktionen auf das Grünbuch „Umstrukturierung und Antizipierung von
Veränderungen: Lehren aus den jüngsten Erfahrungen“ der Kommission bestätigen,
dass Antizipierung bei der Investition in Humanressourcen von entscheidender
Bedeutung ist, wobei die Ermittlung des Bedarfs an Arbeitskräften und
Qualifikationen sowie die Tätigung der entsprechenden Investitionen nach wie
vor sehr schwierig sind. Die Möglichkeiten der kleinen und mittleren
Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial, den Bedarf an Arbeitskräften und
Qualifikationen zu antizipieren, sind im Vergleich zu großen Unternehmen
begrenzt. Daher müssen die Antizipierungsfähigkeiten der genannten KMU
unbedingt ausgebaut werden, damit sie auf Grundlage dessen die richtigen
Entscheidungen bei der Investition in Humanressourcen treffen und so ihr
Potenzial zur Förderung der Innovation und des Wachstums in Europa zur Gänze
ausschöpfen können. Zur
Abstimmung des Kompetenz- und Arbeitsplatzangebots wird die Kommission die
folgenden Maßnahmen ergreifen: 1. Entwicklung einer mehrsprachigen europäischen Klassifikation von
Qualifikationen, Kompetenzen und Berufen 2. Förderung der Gründung von europäischen Qualifikationsräten für
verschiedene Branchen (European Sectoral Skills Councils) sowie von
Wissensallianzen und Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten und
Unterstützung der Gründung von Multi-Stakeholder-Partnerschaften in der
IKT-Branche, um das Qualifikationsdefizit in der IKT-Branche zu bekämpfen. Förderung
der Übernahme standardisierter Zertifizierungssysteme für Kompetenzen im Rahmen
des Programms „Intelligente Energie – Europa“ im Zeitraum 2013/2014. Unterstützung
der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung neuer Konzepte zum Thema Qualifikation
durch die Veröffentlichung politischer Leitlinien in einer für November
vorgesehenen Mitteilung über die Durchführung effizienter Reformen und die
Entwicklung wirksamer Bildungs- und Berufsbildungssysteme, die zu einem
besseren Qualifikationsangebot führen. IV. Schlussfolgerung:
Governance und Ziele Die Industrie kann erheblich dazu beitragen,
die EU-Wirtschaft aus der Krise zu führen. In dieser Mitteilung wurde eine
engagierte Industriepolitik umrissen, die unsere Wettbewerbsfähigkeit erhöhen
und die Grundlage für eine Reindustrialisierung der EU bilden kann. Die
vorgeschlagenen Maßnahmen untermauern und erweitern den 2010 vorgeschlagenen
strategischen Ansatz der Industriepolitik. Damit diese
Maßnahmen sachgemäß durchgeführt werden, überwacht die Kommission eine Reihe
von Schlüsselvariablen genau: 1.
Investitionen –
Der Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am BIP
betrug 2011 18,6 %. Vor der Krise lag dieser Anteil im Jahr 2007 bei
21,25 % des BIP. Für die Steigerung unserer Produktivität sind im Jahr
2015 eine Erhöhung der Investitionstätigkeit auf das Niveau vor der Krise und
bis 2020 Bruttoanlageinvestitionen von durchschnittlich über 23 % des BIP
erforderlich. Der Anteil der Ausrüstungsinvestitionen am BIP beträgt derzeit
zwischen 6 % und 7 %. Für die Steigerung der Produktivität und die
Einführung neuer Technologien sollte dieser Anteil wieder das vor der Krise
verzeichnete Niveau erreichen und bis 2020 stetig mit Wachstumsraten über
9 % des BIP zunehmen. 2.
Binnenhandel –
Der Anteil des Warenverkehrs auf dem Binnenmarkt
am BIP beträgt derzeit knapp unter 21 %.[68]
Im Zuge einer Belebung des Binnenmarkts sollte dieser Anteil bis 2020 25 %
erreichen. 3. KMU –
Im Einklang mit den in der Leitinitiative
„Digitale Agenda“ geäußerten Erwartungen an den digitalen Markt sollte der
Anteil der kleinen Unternehmen, die Verkäufe über den elektronischen
Geschäftsverkehr abwickeln, bis 2015 auf 33 % steigen. Der Anteil der KMU,
die innerhalb des Binnenmarkts exportieren, lag gemäß der Erhebung von 2009[69] bei 25 %.
Mittelfristig soll die Geschäftstätigkeit der KMU auf dem Markt außerhalb der
EU genauso groß sein wie auf dem Binnenmarkt. Werden diese Ziele verwirklicht, kann eine
Reindustrialisierung der Europäischen Union erfolgen und der Anteil der
Industrie am BIP von derzeit 16 % auf bis zu 20 % im Jahr 2020
ansteigen. Unsere Industriepolitik kann nur dann Früchte
tragen, wenn wir Synergien sinnvoll nutzen. Die Politik in der EU
muss gut koordiniert und synchronisiert werden. EU-Maßnahmen in
Schlüsselbereichen, die dazu beitragen, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu
erfüllen, wie Investitionen in Infrastrukturen, FuE und Innovation, die
Entwicklung unserer digitalen Agenda für Europa, Maßnahmen im Bereich
Qualifikationen und Beschäftigung, unsere Handels- und Investitionspolitik, unsere
Binnenmarktpolitik, unsere Wettbewerbspolitik sowie unsere Verkehrs-, Meeres-,
Energie-, Umwelt- und Klimapolitik werden eng mit der Industriepolitik
abgestimmt. Unser Erfolg wird in erster Linie davon abhängen, ob wir in all
diesen Bereichen effizient zusammenarbeiten, um die bestmöglichen Ergebnisse zu
erzielen. Die Synergien zwischen den Maßnahmen unter
Federführung der EU und der Industriepolitik der Mitgliedstaaten müssen
verstärkt werden. Die neuen Instrumente der
Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014-2020 werden den Mitgliedstaaten bei der
Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit eine Hilfe sein. Eine Strategie für
intelligente Spezialisierung ist eine Grundvoraussetzung für die
Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
unter dem thematischen Ziel der Förderung der Forschung, technologischen
Entwicklung und Innovation, besonders in KMU, das die meisten in dieser
Mitteilung als Bereiche für vorrangige Maßnahmen vorgeschlagenen
Investitionsprioritäten umfasst. Die Mitgliedstaaten sollten die in den
länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom Juni genannten Reformen
vorantreiben. Die Umsetzung der Industriepolitik erfordert
darüber hinaus eine effektivere Governance-Struktur in der EU. In dieser
Hinsicht wurden seit der Mitteilung von 2010 bereits Fortschritte erzielt: · Durch die Erarbeitung des Europäischen Semesters und regelmäßige
Überprüfungen der Wettbewerbsfähigkeit und der Politik auf Ebene der EU und der
Mitgliedstaaten im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 173 des Vertrags von
Lissabon wurde eine engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten verwirklicht.
Ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt zu Schlüsseltechnologien bildete den
Auftakt zu einer neuen Projektreihe zum Thema Austausch bewährter Verfahren.
Das Thema des nächsten Projekts sind ausländische Direktinvestitionen. · Die Prüfung auf die Verträglichkeit mit der Wettbewerbsfähigkeit wurde
erfolgreich in das Verfahren zur Folgenabschätzung für neue
Kommissionsvorschläge aufgenommen. Es bestehen jedoch nach wie vor weitere
Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich Governance. ·
Unterstützt von der hochrangigen Gruppe für
Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum wird der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ jährlich
den Fortschritt bei der Durchführung von Strukturreformen und die Wirksamkeit
der industriepolitischen Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
bewerten und dafür sorgen, dass die Vorgaben des Europäischen Semesters erfüllt
werden. ·
KMU-Beauftragte werden jährlich Berichte über
die Wirksamkeit der nationalen und EU-Maßnahmen zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit von KMU in ihren Ländern vorlegen, die in das Europäische
Semester einfließen. ·
Die verschiedenen Taskforces für die Bereiche
für vorrangige Maßnahmen werden schnellstmöglich eingesetzt. Sie werden dem Rat
„Wettbewerbsfähigkeit“ einmal jährlich Bericht erstatten und Informationen aus
der Programmierung von Strukturfondsmitteln in ihre Arbeit einbeziehen. ·
Die Kommission fordert die Regionen auf,
Forschungs- und Innovationsstrategien für eine intelligente Spezialisierung zu
erarbeiten und so zur Erfüllung der in dieser Mitteilung genannten Ziele
beizutragen. Dabei sollten die Regionen eng mit der Privatwirtschaft sowie mit
Forschungs- und Innovationsakteuren zusammenarbeiten, um strategische Prioritäten
für wissensorientierte Investitionen zu ermitteln. ·
Zusätzliche Anstrengungen müssen für die
Kombinierung von EU-Instrumenten wie Horizont 2020 und COSME mit den Mitteln
der Strukturfonds und der Mitgliedstaaten unternommen werden, insbesondere,
damit große Investitionen einschließlich Demonstrations- und Pilotprojekte
durchgeführt werden können. Anhang: Wichtigste Maßnahmen in der Industriepolitik-Mitteilung || Hebel || Schlüsselmaßnahme || Vorschlag der Kommission Förderung von Investitionen in neue Technologien und Innovationen 1 || Bereiche für vorrangige Maßnahmen || In Zusammenarbeit mit der Industrie und den Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen für die rasche Produktions- und Marktentwicklung durchgeführt werden. - Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion - Märkte für Schlüsseltechnologien - Märkte für biobasierte Produkte - Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe - Umweltfreundliche Kraftfahrzeuge - Intelligente Netze || Vor Ende 2012 werden eigene Taskforces gegründet, um Strategiepläne für jeden dieser Bereiche zu erarbeiten. 2 || Begleitmaßnahmen || Es muss ein vereinfachter, verlässlicher und solider Rechtsrahmen eingerichtet werden, der für die neuen Produkte und Dienstleistungen gilt und auch die relevanten Normen und Zertifizierungen umfasst. || 2013 werden weitere Maßnahmen in den Bereichen Normung, Ausbau der Infrastruktur und digitaler Markt ergriffen. Marktzugang 3 || Verbesserung des Binnenmarktes für Waren || Vereinfachung und effizientere Verwaltung der Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt, damit dieser noch solider und verlässlicher wird. Besserer Schutz der Bevölkerung vor nicht konformen Produkten und Gewährleistung fairer Handelsbedingungen. || Annahme eines Produktsicherheits- und Marktüberwachungspakets bis Ende 2012, das eine Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit, eine neue Marktüberwachungsverordnung und eine Mitteilung über einen Mehrjahresaktionsplan für Marktüberwachung für den Zeitraum 2012–2015 umfasst. 2013 wird ein Fahrplan für die Reform des Binnenmarkts für Waren festgelegt. 4 || Eignungstests || Stärkung der Kohärenz bei der Umsetzung der Maßnahmen, die für die Wettbewerbsfähigkeit am relevantesten sind, und den zwischen ihnen bestehenden Wechselwirkungen. || Vor Ende 2012 werden die Aluminium- und die Erdölraffinationsbranche Eignungstests unterzogen. 5 || Unternehmertum || Weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Unterstützung des Unternehmertums sowie der Maßnahmen zur Förderung digitaler Technologien und des elektronischen Handels. || Im November 2012 wird ein Aktionsplan „Unternehmertum“ vorgelegt, der Empfehlungen an die Mitgliedstaaten enthält. 6 || Geistiges Eigentum || Befassung mit Maßnahmen, die zu mehr Transparenz und einer verstärkten Berücksichtigung von Rechten des geistigen Eigentums in der Normung beitragen können. Unterstützung der KMU beim Schutz und der wirksamen Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums in Drittländern, unter anderen in den ASEAN- und Mercosur-Staaten. || 2013 nehmen neu eingerichtete IPR-Helpdesks ihre Tätigkeit zur Unterstützung von KMU auf. 7 || Rohstoffe || Ausweitung der Rohstoffdiplomatie sowie der internationalen Zusammenarbeit und Annäherung in Regulierungsfragen – vor allem gegenüber Nachbarländern –, um die Entstehung von Märkten für neue Produkte und Technologien zu begleiten. || Umsetzung und Ausarbeitung von Abkommen, die bei früheren Missionen unterzeichnet wurden und Durchführung neuer Missionen, ab November 2012 in Marokko und Tunesien. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten 8 || KMU || Vereinfachung von Finanzierungsinstrumenten zur Förderung von Innovationsaktivitäten von KMU und Steigerung ihrer Wirksamkeit. Verbesserung und Diversifizierung des Zugangs der Realwirtschaft zu Finanzierungen. || Durch die 2013 erfolgende Kapitalaufstockung der EIB werden zusätzliche Fazilitäten zur Erhöhung der Darlehenskapazität verfügbar. Ausarbeitung von Vorschlägen auf Grundlage der Schlussfolgerungen des Grünbuchs über die Finanzierung langfristiger Investitionen in der EU, das Ende 2012 vorliegen soll. 9 || „Intelligente Spezialisierung“ || Die Mitgliedstaaten werden in der Lage sein, die durch das Konzept der intelligenten Spezialisierung verstärkten Struktur- und Kohäsionsfonds wirksam zu nutzen und so zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung beitragen. Sie sollten im Rahmen des aktuellen Programmierungszeitraums 2007–2013 für die Strukturfonds alle Möglichkeiten prüfen, noch verfügbare Mittel für Innovationsinvestitionen zu bereitzustellen. || Neue kohäsionspolitische Bestimmungen für den mehrjährigen Finanzrahmen für 2014–2020 und Entwicklung der Programme COSME und Horizont 2020. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen 10 || Qualifikation und Berufsbildung || Entwicklung einer mehrsprachigen europäischen Klassifikation von Qualifikationen, Kompetenzen und Berufen zur Abstimmung des Kompetenz- und Arbeitsplatzangebots. || Gründung von europäischen Qualifikationsräten für verschiedene Branchen (European Sectoral Skills Councils) sowie von Wissensallianzen und Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten und Unterstützung der Einrichtung von Multi-Stakeholder-Partnerschaften in der IKT-Branche, um das dort herrschende Qualifikationsdefizit zu bekämpfen. (2013) Umwandlung von EURES in ein paneuropäisches Stellenvermittlungsinstrument. Einführung eines Qualitätsrahmens für Praktika, damit Unternehmen mehr jungen Menschen Praktika anbieten. [1] Die Industrie wirkt sich auch positiv auf Produktion und
Beschäftigung in anderen Bereichen aus. Schätzungen zufolge führt die Schaffung
von 100 Arbeitsplätzen in der Industrie – je nach Branche – zu 60 bis 200
neuen Arbeitsplätzen in der übrigen Wirtschaft. Siehe Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen im Anhang. [2] Siehe länderspezifische Empfehlungen zu den „Maßnahmen
für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung“, COM(2012) 299 vom 30.5.2012. [3] Anteil des Verarbeitenden Gewerbes (in %) am BIP zu
Faktorkosten, 2011: Eurostat (nama_nace_10_c). [4] KOM(2010) 614. [5] Einen ausführlichen Bericht über die Umsetzung dieser
Maßnahmen enthält das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen
SWD(2012) 297. [6] Zu dieser Mitteilung liegt ein Arbeitsdokument vor, in
dem über die Umsetzung der 2010 veröffentlichten Mitteilung berichtet wird und
in dem Argumente für die in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen
erläutert werden. Zusätzliche Argumentationshilfen enthält der
Wettbewerbsbericht 2012 und der auf der Grundlage von
Artikel 173 AEUV herausgegebene „Report on Member State
Competitiveness Performance and Policies“. In diese Mitteilung sind ausführliche
Beratungen mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern sowie eine öffentliche
Konsultation ebenso eingeflossen wie die Ergebnisse der Konferenz „Mission
Growth“, die zum Thema „Innovation in der Industrie“ am 29. Mai 2012 in
Brüssel abgehalten wurde. [7] Siehe
Frühjahrprognose 2012 der GD ECFIN: http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/2012/ee1upd_en.htm. [8] Internationale Energieagentur: „Energy Prices and
Taxes, Second Quarter 2012“. [9] Siehe Boston Consulting Group: „US manufacturing
nears the tipping point“, März 2012. [10] Leitinitiative „Innovationsunion“, KOM(2010) 546
vom 6.10.2010. [11] Siehe Rifkin, J.: „The Third Industrial Revolution: How
Lateral Power Is Transforming Energy, the Economy, and the World“, Palgrave McMillan,
New York 2011. [12] Kohäsionspolitik 2014–2020: Investieren in Wachstum und
Beschäftigung, KOM(2011) 614 vom 6.10.2011 [13] Roland Berger: „GreenTech Made in Germany: update
2012“; http://www.rolandberger.com/media/pdf/Roland_Berger_Umbau_Energiesystem_20120208.pdf. [14] „European Competitiveness Report 2010“, SEC(2010) 1272. [15] Näheres
zu diesem Konzept findet sich in „Trends and challenges in demand-side innovation
policies in Europe“ unter http://ec.europa.eu/enterprise/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=5532&lang=en&tpa_id=135. [16] Eine europäische Strategie für Schlüsseltechnologien –
Eine Brücke zu Wachstum und Beschäftigung, COM(2012) 341. [17] Die KET gehören auch zu den Branchen, an die vorrangig die
Kredite vergeben werden sollen, die infolge der Kapitalaufstockung der EIB
verfügbar geworden sind. [18] Europe Innova Report: „Assessment of the Bio-based
Products Market Potential for Innovation“, 2010. [19] Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für
Europa, COM(2012) 60 vom 13.2.2012. [20] http://www.cen.eu/cen/Sectors/Sectors/Biobased/Pages/default.aspx [21] „Impact Assessment of Energy Efficiency Directive“,
SEC(2011) 779 vom 22.6.2011. [22] http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sustainable-business/ecodesign/index_de.htm [23] Rohstoffe für das künftige Wohlergehen Europas nutzbar
machen – Vorschlag für eine Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe,
COM(2012) 82. [24] Angekündigt in der Mitteilung „Strategie für die
nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen“,
COM(2012) 433. [25] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen
Verkehrsnetzes, COM(2011) 650 final/3. [26] Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum
– Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem,
KOM(2011) 144. [27] KOM(2011) 202 vom 12.4.2011. [28] Siehe Mitteilung der Kommission „Intelligente Stromnetze: von
der Innovation zur Realisierung“, KOM(2011) 202. [29] Auch für Investitionen in die Infrastruktur sollen die
infolge der Kapitalaufstockung der EIB verfügbar gewordenen Kredite vorrangig
vergeben werden. [30] Vorschlag für eine Verordnung zu Leitlinien für die
transeuropäische Energieinfrastruktur, KOM(2011) 658. [31] Bei ihrer Einrichtung werden die Vorschriften über
Expertengruppen und sonstige von der Kommission eingesetzte Gremien in vollem
Umfang beachtet (K(2010) 7649 und SEC(2010) 1360). [32] Intelligente Regulierung in der Europäischen Union,
KOM(2010) 543 vom 8.10.2010. [33] Beispielsweise um die Beurteilungen, die die
Mitgliedstaaten beim Runden Tisch der Kommission zur Raffination in der EU am
15. Mai 2012 über die gesamten Auswirkungen aller politischen Maßnahmen
der EU auf die Raffination abgegeben haben. [34] Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem
Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die
Dienste der Informationsgesellschaft. [35] Der in der Binnenmarktakte angekündigte Vorschlag über den
ökologischen Fußabdruck wird 2013 in Form einer Mitteilung vorgestellt. [36] Konferenz der GD ENTR über Marktüberwachung und
Maschinenbau am 24. November 2011: http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/mechanical/machinery/market-surveillance/index_en.htm. [37] Albert Bravo-Biosca, „The dynamics of Europe's industrial
structure and the growth of innovative firms“, Konferenz der JRC in Sevilla,
Oktober 2011. [38] Boston Consulting Group, „The internet economy in the
G-20“, März 2012. [39] KOM(2010) 245. [40] Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den
digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste, KOM(2011)
942. Siehe auch „Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den
digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste“,
KOM(2011) 942 endg. [41] Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und
mehr Wachstum, COM(2012) 225. [42] Die Kosten für Anmeldungen und Übersetzungen beim
Patentschutz in Europa werden um 80 % sinken. [43] „Patent Translate“
(http://www.epo.org/searching/free/patent-translate_de.html). [44] „Patentdickichte“ entstehen, wenn für ein bestimmtes
Produkt eine beträchtliche Anzahl von Patenten besteht, die verschiedenen
Patentinhabern gehören. Für diese sich ergänzenden Patente werden unabhängig
voneinander Lizenzgebühren verlangt, die sich dann kumulieren. Patentdickichte
gibt es vorwiegend in der Kommunikations- und Halbleitertechnologie sowie in
der Optikbranche, der Elektro- und der Medizintechnik. [45] Zu „Patenthinterhalten“ kommt es, wenn ein Teilnehmer an
einem Normungsverfahren erst dann offenlegt, dass er Inhaber von Patenten auf
in die Norm einbezogene Technologien ist oder Anträge auf solche Patente
gestellt hat, wenn die Norm bereits angenommen ist, und anschließend eine
Lizenz für diese Patente verweigert oder sie nur zu unfairen,
unverhältnismäßigen oder diskriminierenden Bedingungen gewährt. [46] Verordnung (EU) Nr. 386/2012 vom 19.4.2012, ABl.
L 129 vom 16.5.2012, S. 1. [47] http://ec.europa.eu/internal_market/iprenforcement/stakeholders/index_de.htm#maincontentSec2 [48] Bericht über Handels- und Investitionshindernisse 2012,
COM(2012) 70. [49] Handel, Wachstum und Weltgeschehen, KOM(2010) 612. Siehe
auch SWD(2012) 219. [50] Auf dem Weg zu einer umfassenden europäischen
Auslandsinvestitionspolitik, KOM(2010) 343. [51] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2012
über die Attraktivität von Investitionen in Europa. [52] GD TRADE, „EU Trade Policy for Raw materials. Second
Activity Report“. [53] Hier entwickelt die Kommission weitere Initiativen wie die
länderspezifische Berichterstattung. [54] Eine Absichtserklärung über eine Zusammenarbeit im Bereich
Bodenschätze wurde im Juni 2012 unterzeichnet: „Entwicklung einer Politik der
Europäischen Union für die Arktis“, JOIN(2012) 19 final. [55] Kleine Unternehmen – große Welt: Eine neue Partnerschaft,
um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen, KOM(2011) 702. [56] Im Bericht der EZB über die Integration der Finanzmärkte
2012 wird angemerkt, dass sich die Beeinträchtigung und Fragmentierung der
Finanzierungskanäle der Banken des Euroraums über den Transmissionskanal auch
auf die Kreditkonditionen für die Realwirtschaft ausgewirkt hat. EZB, „Financial Integration Report“, April 2012, S. 57. [57] Standard & Poors, "The
Credit Overhang", RatingsDirect, 31. Juli 2012,
S. 5. [58] KOM(2011) 870 endg. [59] Informationen über den Zugang zu
EU-Finanzierungsinstrumenten finden sich auf folgender Website, auf der Banken
oder Risikokapitalfonds ermittelt werden können, die in Ihrem Land Finanzmittel
zur Verfügung stellen: http://access2finance.eu.
[60] Gemeinsamer Bericht der Kommission und der EIB „EIB
Lending Priorities Associated with a Capital Increase: A joint European
Commission and European Investment Bank report to the European Council“,
abrufbar unter http://www.eib.org/attachments/lending-policy-associated-with-a-capital-increase-final.pdf. [61] KOM(2011) 870 endg. [62] Einige Mitgliedstaaten bieten KMU und Unternehmen
mittlerer Kapitalisierung bereits innovative alternative
Finanzierungsmöglichkeiten. In Deutschland haben fünf Börsen
50 Anleiheemissionen mit einem Volumen von je 30 bis 100 Mio. EUR für
Unternehmen mittlerer Kapitalisierung durchgeführt. Zwei neue alternative
Märkte werden in diesem Herbst in Frankreich und Schweden eröffnet. In Italien
werden die Handelsmöglichkeiten auf dem Rentenmarkt um bisher nicht notierte
Wertpapiere erweitert. Das Ministerium für Unternehmen, Innovation und
berufliche Qualifizierung im Vereinigten Königreich hat eine umfassende
Überprüfung alternativer Finanzierungskanäle, auch der Märkte für
festverzinsliche Wertpapiere, eingeleitet. [63] KOM(2011) 860 endg. [64] COM(2012) 173 final, Einen arbeitsplatzintensiven
Aufschwung gestalten; COM(2012) 299 final, Maßnahmen für Stabilität,
Wachstum und Beschäftigung. [65] KOM(2012) 7, Umstrukturierung und Antizipierung von
Veränderungen: Lehren aus den jüngsten Erfahrungen. [66] „New Skills for New Jobs: Action Now. A report by the
Expert Group on New Skills for New Jobs prepared for the European Commission“,
Februar 2010, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=568&langId=de. [67] Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT)
spielt eine entscheidende Rolle bei der grenzübergreifenden Förderung von
Talenten und von Innovationen durch einzelne Akteure, indem Forschung, Hochschulbildung
und Unternehmen zu einem Wissensdreieck verknüpft werden. Mit den Wissens- und
Innovationsgemeinschaften (KIC) bietet das EIT neue Karrieremöglichkeiten
zwischen Hochschule und Wirtschaft sowie innovative Programme für die
berufliche Weiterentwicklung. Unternehmergeist ist ein Schlüsselfaktor in den
KIC-Programmen des EIT, mit denen führenden Forschern und Studierenden das
Wissen und die richtige Herangehensweise vermittelt werden, um ihre Ideen in
neue Geschäftsmodelle umzusetzen. [68] Quelle: Eurostat, Statistik kurz gefasst 3/2012. [69] GD Unternehmen und Industrie, „Internationalisation of
European SMEs“, 2010.