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Document 52012DC0529
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Unleashing the Potential of Cloud Computing in Europe
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa
/* COM/2012/0529 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa /* COM/2012/0529 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in
Europa (Text von Bedeutung für den EWR) 1. Einleitung „Cloud-Computing“ meint in
einfachen Worten das Speichern, Verarbeiten und Verwenden von Daten, die sich
in entfernten Rechnern befinden und auf die über das Internet zugegriffen wird.
Das bedeutet, dass den Benutzern eine beinahe unbegrenzte Rechenleistung auf Abruf
zur Verfügung steht. Sie brauchen zur Deckung ihres Rechenbedarfs keine großen
Investitionen mehr zu tätigen und kommen mit einer Internetverbindung überall
an ihre Daten heran. Das Cloud-Computing kann eine massive
Senkung der IT-Ausgaben bei den Nutzern bewirken und zur Entwicklung vieler
neuer Dienste führen. Mit Hilfe der Cloud können sich
selbst Kleinstunternehmen auf immer größeren Märkten betätigen, und Behörden
können ihre Dienstleistungen attraktiver und effizienter machen und dabei sogar
noch Geld sparen. Während das World Wide Web
überall für jedermann Informationen zugänglich macht, stellt das
Cloud-Computing überall für jedermann Rechenleistung zur Verfügung. Wie das Web
stellt auch das Cloud-Computing eine technische Entwicklung dar, die schon seit
einiger Zeit im Gange ist und sich auch künftig fortsetzen wird. Im Gegensatz
zum Web befindet sich das Cloud-Computing aber noch in einer relativ frühen
Entwicklungsphase, was Europa die Chance gibt, jetzt zu handeln und sich an die
Spitze der weiteren Entwicklung zu setzen, um durch eine breite Cloud-Nutzung
und ein breites Cloud-Angebot sowohl auf der Nachfrage- als auch der
Angebotsseite davon zu profitieren. Die Kommission will daher
in allen Wirtschaftssektoren eine rasche Übernahme des Cloud-Computing
ermöglichen und unterstützen, um IKT-Kosten zu senken und – in Verbindung mit
neuen digitalen Geschäftsabläufen[1]
– die Produktivität, das Wachstum und die Beschäftigung zu steigern. Ausgehend
von einer Analyse der politischen, regulatorischen und technischen
Rahmenbedingungen und einer breit angelegten Konsultation der Beteiligten, die
durchgeführt wurde, um herauszufinden, was zur Verwirklichung dieses Ziels
getan werden muss, werden nun in der vorliegenden Mitteilung die wichtigsten
und dringendsten Maßnahmen dargelegt, die zusätzlich ergriffen werden müssen. Dadurch wird eine der wichtigsten Maßnahmen umgesetzt, die in der
Mitteilung über den elektronischen Handel und Online-Dienste[2] vorgesehen war. Dies ist als politische Selbstverpflichtung der
Kommission zu verstehen und dient gleichzeitig als Aufruf an alle Akteure, an
der Umsetzung dieser Maßnahmen mitzuwirken, die zu zusätzlichen Direktausgaben
für das Cloud-Computing in Höhe von 45 Milliarden EUR im Jahr 2020
sowie zu einer kumulierten Gesamtwirkung auf das BIP in Höhe von 957 Milliarden
EUR und zur Schaffung von 3,8 Millionen Arbeitplätzen bis 2020 führen
könnten[3]. Mehrere der genannten Aktionen sind darauf
gerichtet, die Wahrnehmung vieler potenzieller Cloud-Computing-Anwender zu
ändern, wonach der Einsatz dieser Technik zusätzliche Risiken birgt[4]. In dieser Hinsicht sollen die
Aktionen mehr Klarheit schaffen und die Kenntnis des geltenden Rechtsrahmens
verbessern, indem sie das Melden und Nachprüfen der Einhaltung der Vorschriften
erleichtern (z. B. durch Normen und Zertifizierung) und den Rechtsrahmen
fortentwickeln (z. B. mit einer bevorstehenden Rechtsetzungsinitiative zur
Cybersicherheit). Die Bewältigung der
besonderen Herausforderungen des Cloud-Computing würde eine schnellere und einheitlichere
Übernahme dieser Technik in Unternehmen, Organisationen und öffentlichen
Verwaltungen in Europa bewirken und damit auf der Nachfrageseite zur
beschleunigten Steigerung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit in der
gesamten Wirtschaft sowie auf der Angebotsseite zu einem größeren Markt führen,
in dem Europa eine weltweite Führungsrolle übernähme. Dem
europäischen IKT-Sektor bieten sich dadurch wichtige neue Chancen, denn unter den richtigen Rahmenbedingungen könnte Europa seine
traditionellen Stärken auf dem Gebiet der Telekommunikationsausrüstungen, ‑netze
und ‑dienste sehr effektiv auf Cloud-Infrastrukturen übertragen. Darüber
hinaus könnten sich große wie kleine Anwendungsentwickler die wachsende
Nachfrage zunutze machen. 2. Merkmale und Vorteile des
Cloud-Computing Das Cloud-Computing hat
eine ganze Reihe bestimmender Merkmale (was eine allgemeine Begriffsbestimmung
schwierig macht[5]), zu denen vor allem Folgende zählen: ·
Die Hardware (Rechner, Speichergeräte) gehört dem
Cloud-Computing-Anbieter, nicht dem Nutzer, der darauf über das Internet
zugreift. ·
Die Hardware-Nutzung wird
dynamisch über ein ganzes Rechnernetz optimiert, so dass dem Nutzer
grundsätzlich nicht bekannt ist, wo genau oder mit welchem Teil der Hardware
die Datenspeicherung oder ‑verarbeitung zu einem bestimmten Zeitpunkt
erfolgt, obwohl sich hieraus wichtige Auswirkungen auf das anwendbare Recht
ergeben können. ·
Cloud-Anbieter verlagern häufig die Arbeitslast
ihrer Benutzer (z. B. zwischen verschiedenen Computern oder verschiedenen
Rechenzentren), um die verfügbare Hardware optimal auszunutzen. ·
Die an einem entfernten
Standort befindliche Hardware speichert und verarbeitet die Daten und stellt
sie beispielsweise über Anwendungen zur Verfügung (so dass ein Unternehmen
seine Cloud-Rechendienste genauso nutzen kann wie die Verbraucher heute ihre
Webmail-Konten). ·
Organisationen und
Einzelpersonen können auf ihre Inhalte zugreifen und ihre Software benutzen,
wann und wie sie wollen, z. B. mit Desktop-Computern, Laptops, Tablets und
Smartphones. ·
Eine Cloud-Konfiguration
besteht aus mehreren Ebenen: Hardware, Middleware oder
Plattform und Anwendungssoftware. Die Normung ist
besonders auf der Middleware-Ebene wichtig, weil dadurch die Entwickler eine
breite Palette möglicher Kunden erreichen können und die Benutzer eine große
Auswahl erhalten. ·
Die Benutzer zahlen in der
Regel nutzungsabhängig, wodurch für Einrichtung und Betrieb einer
hochentwickelten Rechenumgebung keine großen Vorauszahlungen und Festkosten für
sie anfallen. ·
Gleichzeitig können die Nutzer
die Menge der benutzten Hardware sehr einfach ändern (z. B. neue
Speicherkapazitäten in Sekundenschnelle mit wenigen Mausklicks einbinden). Die Verbraucher können mit
Hilfe von Cloud-Diensten Informationen speichern (z. B. Bilder oder
E-Mail-Nachrichten) und Software benutzen (z. B. soziale Netze, Video- und
Musik-Streaming, Spiele). Organisationen, darunter auch öffentliche
Verwaltungen, können schrittweise ihre hauseigenen Rechenzentren und
IKT-Abteilungen durch Cloud-Dienste ersetzen. Unternehmen können mit Hilfe von
Cloud-Diensten beliebige Angebote an ihre Kunden rasch erproben und dann
ausbauen, weil dies ohne Investition in physische Infrastrukturen und deren
Aufbau möglich ist. Insgesamt stellt das Cloud-Computing einen weiteren
Industrialisierungsschritt (Normung, Vergrößerung, breite Verfügbarkeit) bei
der Bereitstellung von Rechenleistungen („Rechenversorgung“) dar, so wie einst
Kraftwerke die Stromversorgung industrialisiert haben. Dank genormter
Schnittstellen (ähnlich der Steckdosen im Stromnetz) können die Benutzer alle
Details (Aufbau, Versorgung, Betrieb und Sicherung eines Rechenzentrums)
getrost den Fachleuten überlassen, die viel besser in der Lage sind,
Größenvorteile zu erzielen (indem sie viele Benutzer bedienen), als der Kunde
das je könnte. Überdies ermöglichen Cloud-Dienste
gewaltige Größeneinsparungen, weshalb im nationalen Alleingang wirtschaftlich
optimale Lösungen kaum zu erreichen sind. Die
Vorteile der Übernahme des Cloud-Computing lassen sich durch eine 2011 für die
Kommission durchgeführte Erhebung belegen, der zufolge 80 % der
Organisationen durch die Einführung des Cloud-Computing ihre Kosten um 10–20 %
senken können. Weitere Vorteile gibt es in Bezug auf ein
ortsunabhängigeres Arbeiten (46 %), Produktivität (41 %), Normung (35 %)
wie auch neue Geschäftsmöglichkeiten (33 %) und Märkte (32 %)[6]. Auch
alle vorliegenden Wirtschaftsstudien bestätigen die große Bedeutung des
Cloud-Computing, mit dessen weltweitem rasantem Wachstum gerechnet wird[7]. Der beispiellose Zuwachs des Datenflusses und
der Informationsverarbeitung über das Internet wirkt sich durch den Energie-
und Wasserverbrauch sowie Treibhausgasemissionen erheblich auf die Umwelt aus.
Das Cloud-Computing kann dabei helfen, diese Probleme zu mindern, und zwar
durch eine effizientere Verwendung der Hardware und vor allem durch den Bau von
Rechenzentren, die mit energiesparenden Servern und umweltfreundlicher Energie
arbeiten[8].
Schätzungen zufolge könnten große US-amerikanische Unternehmen durch die Übernahme
des Cloud-Computing jährlich 12,3 Milliarden USD an Energiekosten
einsparen[9]. Es sind daher erhebliche
Effizienzsteigerungen in der gesamten Volkswirtschaft aus der Übernahme von
Cloud-Diensten durch Unternehmen und andere Organisationen, insbesondere auch
KMU, zu erwarten. Gerade auch für kleine Unternehmen in krisengeschüttelten
Volkswirtschaften oder in abgelegenen und ländlichen Gebieten könnte die Cloud
zum Sprungbrett für den Zugang zu wirtschaftlich stärkeren Regionen werden.
Durch die Überwindung der „Tyrannei der Entfernung“ dank breitbandiger
Infrastrukturen kann sich so die ganze Vielfalt der KMU, vom neu gegründeten
Hochtechnologie-Anbieter bis zum kleinen Händler oder Handwerker, auch weit
entfernte Märkte mit Hilfe der Cloud erschließen. Dadurch eröffnen sich neue
wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten für jede Region, die Ideen und
Talente und eine Hochgeschwindigkeits-Breitbandinfrastruktur hat. Die Cloud kann auch Arbeitplätze dort schaffen, wo IKT-kundige
Arbeitskräfte leben, anstatt diese durch die Arbeitssuche zu entwurzeln.
Dadurch entstehen Arbeitsplätze und Einkommen auch in benachteiligten Regionen.
Viele lokale Produkte und Dienstleistungen könnten
auch weltweit Erfolg haben, wenn sie ihre Webpräsenz (und Auffindbarkeit mit
Internet-Suchmaschinen) verbessern und – vor allem im Zusammenschluss kleiner
Unternehmen – eine kritische Masse erreichen, die notwendig ist, um mit
wichtigen Geschäftspartnern (z. B. Transport-, Tourismus- und
Finanzdienstleistern) vorteilhafte Bedingungen auszuhandeln. Auch Behörden
können beträchtliche Vorteile aus der Cloud-Übernahme ziehen, sowohl im
Hinblick auf Effizienzsteigerungen als auch die Erbringung flexiblerer und
besser auf die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen abgestimmter
Dienstleistungen. Die direkteste Sparmöglichkeit beträfe die Senkung der
IT-Kosten durch Verringerung der Kapital- und Betriebsausgaben und durch eine
höhere Auslastung der Hardware, die bei Infrastrukturen des öffentlichen
Sektors heute bisweilen bei kaum mehr als 10 % liegt[10]. Weitere Vorteile
ergäben sich aus der Neugestaltung der Prozesse, die zu geringeren Kosten
führen, eine häufigere Aufrüstung erlauben und die Möglichkeiten der
gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen durch verschiedene Behörden verbessern
würde. Über die reinen Kosteneinsparungen hinaus kann
das Cloud-Computing helfen, den Übergang zu öffentlichen Diensten des 21. Jahrhunderts
voranzutreiben, also zu Dienstleistungen, die interoperabel und skalierbar sind
und den Bedürfnissen der mobilen Bürger und Unternehmen entsprechen, die sich
die Vorteile des europäischen digitalen Binnenmarkts zunutze machen wollen. Die
ersten Schritte wären eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der Dienste,
z. B. in Bezug auf die höhere Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit, die
Fähigkeit, neue Dienste kostengünstig, schnell und flexibel einzuführen, eine
relativ einfache Benutzung der Cloud-Computing-Dienste zur Schaffung von
Plattformen für soziales Engagement oder für konkrete Kampagnen sowie die
Möglichkeiten, die Ergebnisse besser zu verfolgen. Im Ausblick auf das kommende
Jahrzehnt könnte das Cloud-Computing dazu beitragen, dass alle Europäer im
Digitalzeitalter ankommen und anstelle der Papierbürokratie vollständig
elektronische öffentliche Dienste in Anspruch nehmen können. Das
Cloud-Computing könnte helfen, im öffentlichen Sektor Kosten zu senken und den
Nutzwert zu steigern sowie durch Einbeziehung der gesamten Bevölkerung die
Basis der Wirtschaftstätigkeit zu verbreitern. 3. Weitere Schritte Die vorbereitenden Arbeiten
der Kommission verdeutlichen die Hauptbereiche, in denen Maßnahmen notwendig
sind: • Fragmentierung des digitalen Binnenmarkts
aufgrund unterschiedlicher nationaler rechtlicher Rahmenbedingungen und
bestehender Unsicherheiten bezüglich des anzuwendenden Rechts, wobei an erster
Stelle der möglichen Probleme für potenzielle Cloud-Computing-Anwender und ‑Anbieter
die Frage des Standorts der digitalen Inhalte und Daten steht. Dies liegt vor allem an der komplizierten Verwaltung der
Dienste und Nutzungsweisen, die sich über mehrere Rechtssysteme erstrecken und
Fragen des Vertrauens und der Sicherheit in Bezug auf Datenschutz,
Vertragsgestaltung, Verbraucherschutz und Strafrecht berühren. • Vertragliche Probleme im Zusammenhang mit
Bedenken in Bezug auf Datenzugang und ‑übertragbarkeit,
Änderungskontrolle und Eigentum an den Daten. So gibt
es ungeklärte Fragen in Bezug auf die Haftung für Störungen der Dienste wie
Ausfall oder Datenverlust, die Nutzerrechte bei einseitig vom Anbieter
vorgenommenen Systemaufrüstungen, das Eigentum an den in Cloud-Anwendungen
erstellten Daten oder die Art und Weise der Beilegung von Streitigkeiten. • Ein Normendschungel führt zu Verwirrung, da es einerseits eine
wachsende Vielzahl von Normen gibt und andererseits unklar ist, welche Normen
eine für die Übertragbarkeit hinreichende Interoperabilität der Datenformate
gewährleisten. Ungeklärte Fragen gibt es auch
bezüglich des Umfangs, in dem Vorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten
getroffen werden müssen, oder des Problems des Datendiebstahls/‑verlusts
sowie des Schutzes vor Cyberangriffen. Diese Strategie sieht nicht den Aufbau einer
„europäischen Super-Cloud“ im Sinne einer speziellen Hardware-Infrastruktur für
die Bereitstellung allgemeiner Cloud-Computing-Dienste für Nutzer des
öffentlichen Sektors in ganz Europa vor. Dennoch ist eines der verfolgten Ziele
die Schaffung öffentlich zugänglicher Cloud-Angebote („öffentliche Cloud“[11]), die europäischen Standards
entspricht, und zwar nicht nur im rechtlichen Sinne, sondern auch im Hinblick
auf Wettbewerbsfähigkeit, Offenheit und Sicherheit. Dies schließt keineswegs
aus, dass öffentliche Stellen spezielle private Clouds für die Verarbeitung
sensibler Daten einrichten, aber im Allgemeinen sollten im öffentlichen Sektor
genutzte Cloud-Dienste im Interesse des bestmöglichen
Kosten-Nutzen-Verhältnisses soweit wie möglich dem Wettbewerb unterliegen, und
sie müssen auch regulatorische Verpflichtungen oder übergeordnete politische
Ziele in Bezug auf wichtige betriebliche Kriterien wie Sicherheit und Schutz
sensibler Daten einhalten. 3.1. Cloud-Computing und Digitale
Agenda (Digitaler Binnenmarkt) Da das Cloud-Computing von Natur aus frei von
örtlichen Beschränkungen ist, könnte es den digitalen Binnenmarkt auf eine neue
Stufe heben. Dies wird aber nur dann möglich sein, wenn es zuvor gelingt, die
bestehenden Binnenmarktvorschriften wirksam umzusetzen. Die möglichen Vorteile
sind gewaltig. In der für die Kommission angefertigten Vorbereitungsstudie wird
geschätzt, dass die öffentliche Cloud unter Cloud-freundlichen
Rahmenbedingungen einen BIP-Zuwachs von 250 Milliarden EUR im Jahr 2020
bewirken würde. Dieser Zahl stehen 88 Milliarden EUR für den Fall des
„Nichthandelns“ gegenüber. Für den Zeitraum von 2015 bis 2020 ergäbe dies
kumulierte Auswirkungen in Höhe von 600 Milliarden EUR und ginge
einher mit der Schaffung von 2,5 Millionen zusätzlichen Arbeitsplätzen[12]. Viele der Schritte, die
notwendig sind, um Europa Cloud-freundlich zu machen, wurden bereits als
Maßnahmen des Aktionsbereichs „Binnenmarkt“ in der Digitalen Agenda für Europa
und in der Binnenmarktakte[13]
ausgewiesen. Die meisten dieser Maßnahmen liegen den Gesetzgebern nun zur
Beschlussfassung vor. Eine zügige Annahme und Umsetzung dieser Vorschläge wäre
ein wichtiger Beitrag zur Realisierung der wirtschaftlichen Gewinne, die das
Cloud-Computing verspricht. Maßnahmen der Digitalen
Agenda zur „Öffnung des Zugangs zu Inhalten“ In der Digitalen Agenda
für Europa hat sich die Kommission selbst die „Vereinfachung der Klärung,
Verwaltung und grenzüberschreitenden Lizenzierung von Urheberrechten“ zum Ziel
gesetzt[14]. Die dazu in der Digitalen
Agenda festgelegten Schlüsselaktionen laufen plangemäß und werden Europa besser
in die Lage versetzen, die neuen Chancen des Cloud-Computing sowohl auf Seiten der
Produzenten als auch der Verbraucher digitaler Inhalte zu nutzen. Damit die Cloud als Plattform für digitale
Inhaltsdienste (auch mobile Dienste) gut funktionieren kann, werden Modelle für
Verteilung der Inhalte gebraucht, die den Zugang zu allen Arten von Inhalten
(Musik, audiovisuelles Material, Bücher) sowie deren Nutzung mit
unterschiedlichen Geräten und in unterschiedlichen Gebieten verbessern.
Cloud-Diensteanbieter und Rechteinhaber können geschäftliche Vereinbarungen
über Lizenzen treffen, die es den Kunden erlauben, mit verschiedenen Geräten
auf ihre persönlichen Konten zuzugreifen, und zwar unabhängig vom geografischen
Gebiet, aus dem dieser Zugriff erfolgt. Solche flexiblen Lizenzvereinbarungen
wurden im Markt bereits abgeschlossen, wenngleich sich in einigen Fällen die
Einigung schwierig gestaltet. Die Anbieter brauchen einfache Verfahren für den
Erwerb der nötigen Lizenzen für solche Dienste. Die Verbraucher sollten die
Möglichkeit haben, auch unterwegs ihre innerhalb der EU rechtmäßig erworbenen
Inhalte zu nutzen, ohne den Zugang zu den Diensten, für die sie in anderen
Mitgliedstaaten bezahlt haben, einzubüßen. Den Rechteinhabern käme zugute, dass
solche Lizenzvereinbarungen die Innovation der Dienste fördern und ihnen auf
diese Weise neue Einnahmequellen erschließen würden. Durch eine zügige Annahme
des Kommissionsvorschlags für eine Richtlinie über die kollektive
Rechteverwertung werden viele Voraussetzungen für eine grenzübergreifende
Lizenzierung von Cloud-Inhalten in Bezug auf Musik geschaffen. Darüber hinaus
erwägt die Kommission weitere Maßnahmen im Anschluss an das Grünbuch über
audiovisuelle Werke[15],
beispielsweise zur Förderung und Erleichterung der Lizenzierung audiovisueller
Werke für den Online-Vertrieb, vor allem über nationale Grenzen hinweg. Ein
Cloud-Computing-Dienst kann aber auch das Speichern von Inhalten in der Cloud
ermöglichen. So können die Verbraucher die Cloud als digitales Schließfach für
Inhalte und als Synchronisierungswerkzeug für den Zugriff auf die Inhalte mit
verschiedenen Geräten benutzen. Dies wirft Fragen im Hinblick auf die mögliche
Erhebung von Urheberrechtsabgaben für das private Kopieren von Inhalten in die,
aus der oder innerhalb der Cloud auf. Diese und andere Fragen werden gegenwärtig in
einem Vermittlungsprozess unter der Leitung von Antonio Vitorino untersucht[16].
Ausgehend von den Ergebnissen dieses Prozesses wird die Kommission u. a.
beurteilen, ob es notwendig ist, den Geltungsbereich der Privatkopie-Ausnahme
und die Anwendbarkeit von Gebühren klarzustellen, insbesondere inwieweit
Cloud-Computing-Dienste, die eine direkte Vergütung der Rechteinhaber zulassen,
von der Privatkopie-Regelung ausgenommen sind. Maßnahmen der Digitalen Agenda zur
„Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen“ Die kürzlich im Rahmen der
Digitalen Agenda durchgeführte Überprüfung der Richtlinie über den
elektronischen Geschäftsverkehr hat die Bedeutung der Richtlinie, die eine
Beschränkung der Verantwortlichkeit der Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft
für die Bereitstellung oder Übertragung unrechtmäßiger Informationen, die von
Dritten bereitgestellt wurden, vorsieht, als unverzichtbare Grundlage für das
Wachstum digitaler Dienste in Europa bestätigt. Zahlreiche derartige
Online-Dienste werden nun in Cloud-Infrastrukturen verlegt, wodurch stärker
integrierte Dienstleistungen leichter angeboten werden können. Daraus ergeben
sich komplexere Wertschöpfungsketten, die sich häufig auf mehrere Rechtsgebiete
erstrecken, was wiederum Fragen aufwirft in Bezug auf die Feststellung des
anwendbaren Rechts (z. B. Niederlassung) und die Anwendung der
Meldeverfahren für (mutmaßliche) unrechtmäßige Informationen und Tätigkeiten
auf diese neu entstehenden Dienste. Auf diese Probleme
wird in den Folgearbeiten zur Mitteilung über den digitalen Binnenmarkt für
elektronischen Handel und Online-Dienste sowie in der Kommissionsinitiative zu
den Melde- und Abhilfeverfahren eingegangen[17]. Sichere elektronische
Authentifizierungsmethoden für Internet-Transaktionen sind auch für die
Entwicklung des digitalen Binnenmarkts von zentraler Bedeutung. Wegen der
komplexeren Wertschöpfungsketten und der verschachtelten Natur zahlreicher
Dienste ist im Cloud-Computing eine verlässliche Authentifizierung unbedingt
notwendig, um einerseits Vertrauen zu schaffen und andererseits die Benutzung
der Dienste zu straffen. Beispielsweise erleichtern Verfahren der
Einmalanmeldung die Benutzung einer ganzen Reihe von Diensten, erfordern aber
auch hochentwickelte und verlässliche Authentifizierungsmethoden, die über
einfache selbsterzeugte Passwörter weit hinausgehen, um das Vertrauen in die
verschiedenen beteiligten Anbieter zu erhöhen. Die Annahme gemeinsamer
Standards für eine sichere, aber dennoch nahtlose Benutzung von Diensten, die
eine verlässliche Authentifizierung und Autorisierung erfordern, wäre für die
Cloud-Übernahme überaus hilfreich. Die Bereitstellung solcher Lösungen wird
durch die Annahme der Kommissionsvorschläge zur elektronischen Identifizierung
und Authentifizierung[18]
beträchtlich erleichtert werden. Auf allgemeine Probleme
der Cybersicherheit wird die Kommission in den kommenden Monaten in ihrer
Strategie zur Cybersicherheit eingehen. Diese Strategie richtet sich an alle
Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft, darunter auch die von
Cloud-Computing-Diensten. Sie wird u. a. geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen vorsehen, die in Bezug auf das Management der
Sicherheitsrisiken und die Berichterstattung über erhebliche Vorfälle an die
zuständigen Behörden ergriffen werden sollten. Maßnahmen der Digitalen
Agenda zur Vertrauensbildung im digitalen Umfeld Wie die Konsultation und
die von der Kommission eingeleiteten Studien ergeben haben, ist der Datenschutz
ein zentraler Problembereich, der die Übernahme des Cloud-Computing erschweren
könnte. Vor allem die 27 teilweise unterschiedlichen nationalen rechtlichen
Rahmenbedingungen machen es äußerst schwierig, auf Binnenmarktebene
kostengünstige Cloud-Lösungen anzubieten. Angesichts des globalen Charakters
der Cloud wurde ferner um Klarstellung gebeten, wie internationale
Datenübertragungen reguliert werden sollen. Diesen
Bedenken wurde – in Verwirklichung einer anderen Aktion der Digitalen Agenda –
Rechnung getragen durch den Kommissionsvorschlag vom 25. Januar 2012
für einen starken und einheitlichen Rechtsrahmen, der Rechtssicherheit auf dem
Gebiet des Datenschutzes schafft. Der Verordnungsvorschlag nimmt sich auch der
durch die Cloud aufgeworfenen Fragen an. Im Wesentlichen klärt er die wichtige
Frage des anwendbaren Rechts, indem er dafür sorgt, dass ein einziges Regelwerk
direkt und in einheitlicher Weise in allen 27 Mitgliedstaaten gilt. Der Rahmen
ist gut für Unternehmen und Bürger, weil er in ganz Europa für gleiche
Wettbewerbsbedingungen, einen geringeren Verwaltungsaufwand und niedrigere
Einhaltungskosten sorgt. Gleichzeitig stellt er ein hohes Schutzniveau für
Personen sicher und gibt ihnen mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten. Eine
transparentere Datenverarbeitung wird auch dazu beitragen, das Vertrauen der
Verbraucher zu stärken. Der Vorschlag erleichtert die Übermittlung
personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU und des EWR, ohne dabei
jedoch den durchgehenden Schutz der betroffenen Personen infrage zu stellen.
Mit dem neuen Rechtsrahmen werden die notwendigen Voraussetzungen dafür
geschaffen, dass Verhaltensregeln und Normen für die Cloud angenommen werden
können, falls die Interessenträger Zertifizierungsprogramme für nötig halten,
anhand deren kontrolliert werden kann, ob die Betreiber geeignete
IT-Sicherheitsnormen und Vorkehrungen für die Datenübermittlung anwenden. Angesichts dessen, dass Datenschutzbedenken
als eines der größten Hindernisse bei der Übernahme des Cloud-Computing erkannt
wurden, ist es umso wichtiger, dass der Rat und das Europäische Parlament nun
zügig auf eine Verabschiedung der vorgeschlagenen Verordnung hinarbeiten, und
zwar so früh wie möglich im Jahr 2013. Da am Cloud-Computing ganze Ketten von
Anbietern und anderen Akteuren wie Infrastruktur- und Kommunikationsbetreibern
beteiligt sind, werden bis dahin Vorgaben zur Anwendung der geltenden
EU-Datenschutzrichtlinie gebraucht. Dies betrifft insbesondere die Feststellung
und Abgrenzung der Datenschutzrechte und ‑pflichten der für die
Verarbeitung Verantwortlichen bzw. der Auftragsverarbeiter im Hinblick auf
Cloud-Diensteanbieter bzw. andere Akteure innerhalb der Wertschöpfungskette des
Cloud-Computing. Die besonderen Eigenarten der Cloud werfen zudem Fragen
hinsichtlich des anzuwendenden Rechts auf, wenn es schwierig ist, den Ort der
Niederlassung eines Cloud-Anbieters zu bestimmen, z. B. bei einem
Nicht-EU-Nutzer eines Nicht-EU-Anbieters, der ein Rechenzentrum in Europa
betreibt. In diesem Zusammenhang begrüßt die Kommission die Hinweise zur
Anwendung der geltenden EU-Datenschutzrichtlinie, die in der Stellungnahme der
„Datenschutzgruppe nach Artikel 29“ zum Cloud-Computing vom 1. Juli 2012[19] enthalten sind. Nach Ansicht
der Kommission bildet die Stellungnahme der Datenschutzgruppe nach
Artikel 29 eine gute Grundlage für den Übergang von der heutigen
EU-Datenschutzrichtlinie zur neuen EU-Datenschutzverordnung. Sie sollte als
Richtschnur für die Arbeit der nationalen Behörden und der Unternehmen dienen
und ihnen maximale Klarheit und Rechtssicherheit auf der Grundlage des bestehenden
Rechtsrahmens verschaffen. Überdies wird die Kommission, sobald die
vorgeschlagene Verordnung erlassen worden ist, den darin festgelegten neuen
Mechanismus anwenden, um in enger Zusammenarbeit mit den nationalen
Datenschutzbehörden ggf. notwendige zusätzliche Vorgaben für die Anwendung des
europäischen Datenschutzrechts in Bezug auf Cloud-Dienste zu machen. Auch das Vertragsrecht gehört zu den
Problemfeldern, die das Vertrauen der Verbraucher in digitale Dienste
beeinträchtigen, weil sie sich ihrer Rechte nicht sicher sind und sich nicht
ausreichend geschützt fühlen. Gleichzeitig brauchen Händler einen Rahmen, der
es ihnen erleichtert, ihre Produkte online anzubieten. In diesem Zusammenhang
hat die Kommission bereits einen Vorschlag für eine Verordnung über ein
gemeinsames europäisches Kaufrecht[20]
vorgelegt. 3.2. Besondere Schlüsselaktionen
zum Cloud-Computing Die Vollendung des
digitalen Binnenmarkts – durch eine schnellstmögliche Annahme und Umsetzung der
vorliegenden Vorschläge der Digitalen Agenda – ist der unverzichtbare erste
Schritt auf dem Weg zu einem Cloud-freundlichen Europa. Aber
um noch einen Schritt weiter zu gehen und „Cloud-aktiv“ zu werden, muss auch
ein Klima der Sicherheit und des Vertrauens geschaffen werden, damit es zu
einer aktiven Übernahme des Cloud-Computing in Europa kommen kann. Um Vertrauen in
Cloud-Lösungen zu schaffen, ist eine ganze Serie vertrauensbildender Schritte
notwendig. Diese beginnt mit der Festlegung geeigneter Normen, deren Einhaltung
zertifiziert werden kann, damit öffentliche und private Beschaffer sicher sein
können, dass sie im Zuge der Einführung von Cloud-Diensten ihren rechtlichen
Pflichten nachkommen und eine geeignete Lösung bekommen, die ihren
Anforderungen entspricht. Auf diese Normen und Zertifizierungen kann dann
wiederum in Vertrags- und Geschäftsbedingungen verwiesen werden, so dass
Anbieter und Nutzer auf einen fairen Vertragsschluss vertrauen können. Wie im
Zusammenhang mit den oben genannten Vorbereitungen erwähnt, ist sowohl
bezüglich der Normen und der Zertifizierung als auch bezüglich der
Vertragsbedingungen ein besonderer Rahmen für das Cloud-Computing erforderlich. Bei der Gestaltung einer
vertrauenswürdigen Cloud-Umgebung in Europa kommt den Behörden eine wichtige
Rolle zu. Sie können ihr Gewicht als Großabnehmer in die Waagschale werfen, um
die Entwicklung und Einführung des Cloud-Computing in Europa auf der Grundlage
offener Technologien und gesicherter Plattformen zu fördern. Die Schaffung
eines klaren und schützenden Rahmens für die Übernahme im öffentlichen Sektor
wird dafür sorgen, dass diese neue Technik einen vertrauenswürdigen Zugang für
internationale Benutzer ermöglicht und dass Europa zum Zentrum der Innovation
auf dem Gebiet der Cloud-Dienste wird. Außerdem dürfte die Übernahme vertrauenswürdiger
Cloud-Lösungen durch öffentliche Auftraggeber auch kleine und mittlere
Unternehmen zu diesem Schritt ermutigen. Es gibt aber auch
Bedenken, dass das Cloud-Computing seine wirtschaftliche Wirkung erst dann voll
entfalten kann, wenn es sowohl von öffentlichen Stellen als auch von kleinen
und mittleren Unternehmen (KMU) übernommen wird. Bislang ist die Übernahme in
beiden Sektoren gering, weil es schwierig ist, die mit der Cloud-Einführung
verbundenen Risiken abzuschätzen. Zur Verwirklichung dieser
Ziele wird die Europäische Kommission daher drei Cloud-spezifische Maßnahmen
ergreifen: 1) Schlüsselaktion 1: Lichten des
Normendschungels; 2) Schlüsselaktion 2: Sichere und
faire Vertragsbedingungen; 3) Schlüsselaktion 3: Aufbau einer
europäischen Cloud-Partnerschaft zur Förderung der Innovation und des Wachstums
durch den öffentlichen Sektor. 3.3. Schlüsselaktion 1 –
Lichten des Normendschungels Eine breitere Verwendung von Normen, die
Zertifizierung von Cloud-Diensten – mit der gezeigt wird, dass diese Normen
erfüllt werden – und die Anerkennung solcher Zertifizierungen durch die
Regulierungsbehörden als Nachweis der Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen
wären für die Verbreitung der Cloud-Nutzung überhaus hilfreich. Gegenwärtig bestehen Anreize für einzelne
Anbieter, eine beherrschende Stellung anzustreben, indem sie ihre Kunden an
sich binden und branchenweit genormte Ansätze verhindern. Trotz zahlreicher
Normungsbemühungen, die meistens von Zulieferern ausgehen, könnten sich Clouds
in einer Weise entwickeln, in der es an Interoperabilität, Datenübertragbarkeit
und ‑umkehrbarkeit mangelt – Elemente, die jedoch entscheidend sind, um
eine starre Kundenbindung zu vermeiden. Normen in der Cloud werden sich auch auf
Beteiligte außerhalb der IKT-Branche auswirken, vor allem auf KMU, den
öffentlichen Sektor und die Verbraucher. Solche Nutzer werden selten in der
Lage sein, die Angaben der Anbieter in Bezug auf die Anwendung der Normen, die
Interoperabilität ihrer Clouds oder die Möglichkeiten und Einfachheit der
Übertragung der Daten von einem Dienstleister zu einem anderen zu beurteilen.
Hierfür ist eine unabhängige, vertrauenswürdige Zertifizierung notwendig. Bemühungen zur Normung und Zertifizierung im
Bereich des Cloud-Computing sind bereits im Gange. Das US-amerikanische
Nationale Institut für Normen und Technologie (NIST) hat eine Reihe von
Papieren veröffentlicht, darunter auch eine Reihe allgemein anerkannter
Definitionen. Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) hat
eine Cloud-Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit dem Cloud-Normungsbedarf und
der Einhaltung von Interoperabilitätsnormen befasst. Es steht außer Zweifel,
dass weitere Normungsinitiativen benötigt werden. Vorrang hat jetzt aber die
Durchsetzung der bestehenden Normen zur Stärkung des Vertrauens in
Cloud-Dienste durch vergleichbare Dienstpakete und interoperable wie
vielfältige Angebote. Neben der Festlegung der betreffenden Normen ist auch
eine Zertifizierung der Einhaltung dieser Normen erforderlich. Viele – und sicherlich alle großen –
Organisationen brauchen eine Zertifizierung, um nachweisen zu können, dass ihre
IT-Systeme den Vorschriften und Auditvorgaben entsprechen und dass die
Anwendungen und Systeme interoperabel sind. Die Kommission wird ·
zuverlässige und vertrauenswürdige Cloud-Angebote
fördern, indem sie das ETSI beauftragt, in transparenter und offener Weise das
Vorgehen der Beteiligten zu koordinieren, damit bis 2013 ein detaillierter Plan
der erforderlichen Normen (u. a. für Sicherheit, Interoperabilität, Datenübertragbarkeit
und -umkehrbarkeit) aufgestellt wird; ·
das Vertrauen in Cloud-Computing-Dienste dadurch
stärken, dass technische Spezifikationen im Bereich der Informations- und
Kommunikationstechnologien, die dem Schutz personenbezogener Informationen dienen,
nach der neuen Verordnung zur europäischen Normung[21] auf EU-Ebene anerkannt werden; ·
mit Hilfe der ENISA und anderer einschlägiger
Stellen die Entwicklung EU-weiter freiwilliger Zertifizierungsprogramme im
Bereich des Cloud-Computing unterstützen (auch im Hinblick auf den Datenschutz)
und bis 2014 ein Verzeichnis derartiger Programme erstellen; ·
den Umweltfolgen einer zunehmenden Cloud-Nutzung
Rechnung tragen, indem sie bis 2014 mit der Branche harmonisierte Messparameter
für den Energieverbrauch, den Wasserverbrauch und die CO2-Emissionen
von Cloud-Diensten vereinbart[22]. 3.4. Schlüsselaktion 2 –
Sichere und faire Vertragsbedingungen Herkömmliche IT-Outsourcing-Verträge bezogen
sich üblicherweise auf Anlagen und Dienste zur Datenspeicherung und Datenverarbeitung,
die in Verhandlungen vorab detailliert festgelegt und beschrieben wurden.
Demgegenüber wird mit Cloud-Computing-Verträgen im Wesentlichen nur ein Rahmen
geschaffen, innerhalb dessen der Nutzer entsprechend seinen Bedürfnissen
Zugriff auf unbegrenzt skalierbare und flexibel einsetzbare IT-Kapazitäten
erhält. Allerdings steht derzeit der größeren Flexibilität des Cloud-Computing
im Vergleich zum traditionellen IT-Outsourcing häufig eine geringere Sicherheit
für den Kunden gegenüber, die darauf zurückzuführen ist, dass die mit den
Cloud-Anbietern geschlossenen Verträge unpräzise und unausgewogen sind. Aufgrund der Komplexität und Unsicherheit der
rechtlichen Rahmenbedingungen für Cloud-Diensteanbieter verwenden diese oft
komplizierte Verträge oder Leistungsvereinbarungen[23] (SLA) mit umfangreichen
Haftungsausschlüssen. Der Gebrauch nicht verhandelbarer
Standard-Vertragsbedingungen mag den Anbietern eine Kostenersparnis bringen,
für die Nutzer (auch die Endverbraucher) ist dies häufig aber nicht wünschenswert.
Solche Verträge können auch die Rechtswahl vorgeben
oder eine Datenwiederherstellung ausschließen. Selbst große Unternehmen
haben hier nur wenig Verhandlungsmacht. Zudem sehen die Verträge oft keinerlei
Haftung für die Unversehrtheit und Vertraulichkeit der Daten oder die
Kontinuität der Dienstleistungserbringung vor[24]. Was gewerbliche Nutzer angeht, erwies sich die
Aufstellung von Musterbedingungen für das Cloud-Computing zur Verwendung in
Leistungsvereinbarungen (SLA) für gewerbliche Nutzer als eine der wichtigsten
Fragen, die im Zuge des Konsultationsprozesses aufgeworfen wurden. Die
Leistungsvereinbarungen regeln die Beziehung zwischen dem Cloud-Provider und
dem gewerblichen Nutzer und bilden somit im Wesentlichen die Grundlage für das
Vertrauen, das der Nutzer seinem Cloud-Anbieter und dessen Fähigkeit zur
Erbringung der Dienstleistungen entgegenbringen kann. Was Verbraucher und kleine Unternehmen
anbelangt, geht der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über ein
gemeinsames europäisches Kaufrecht[25]
– als Vertrauen schaffende Maßnahme im Rahmen der Digitalen Agenda – auf viele
der Probleme ein, die sich aus unterschiedlichen nationalen
Kaufrechtsvorschriften ergeben, und bietet den Vertragsparteien ein
einheitliches Regelwerk an. Der Vorschlag enthält
angepasste Vorschriften für die Bereitstellung „digitaler Inhalte“, die auch
einige Aspekte des Cloud-Computing abdecken[26]. Zu jenen Fragen, die über das gemeinsame
europäische Kaufrecht hinausgehen, sind jedoch noch ergänzende Arbeiten nötig,
um sicherzustellen, dass andere Vertragsfragen, die für das Cloud-Computing von
Belang sind, ebenfalls regelt werden können, und zwar nach einem ähnlichen
Ansatz eines fakultativen Rechtsinstruments. Diese ergänzenden Arbeiten sollten
sich mit Fragen befassen wie z. B. Bewahrung der Daten nach Vertragsende,
Offenlegung und Integrität der Daten, Speicherort und Übertragung von Daten,
direkte und indirekte Haftung, Eigentum an den Daten, einseitige Änderungen des
Dienstes durch die Cloud-Anbieter und Untervergabe. Obwohl die Nutzer durch
bestehendes EU-Recht bereits geschützt werden, sind den Verbrauchern ihre
einschlägigen Rechte oft nicht bewusst, insbesondere nicht in Bezug auf das
anwendbare Recht und den Gerichtsstand in Zivil- und Handelssachen, vor allem
wenn es um vertragsrechtliche Fragen geht[27].
Zur Überwindung dieser Probleme wurde in der Konsultation[28] die Ausarbeitung von
Muster-Vertragsbedingungen als wünschenswert bezeichnet. Gewerbliche Nutzer und
Zulieferer fordern Selbstregulierungsvereinbarungen oder eine Normung. Für
Verträge mit Verbrauchern und kleinen Unternehmen sind europäische
Muster-Vertragsbedingungen, die auf einem fakultativen vertragsrechtlichen
Instrument beruhen, möglicherweise erforderlich, um zu transparenten und fairen
Verträgen über Cloud-Dienste zu gelangen. Die Ermittlung und Verbreitung der besten
Praktiken in Bezug auf Muster-Vertragsbedingungen wird auch die Einführung des
Cloud-Computing beschleunigen, weil dadurch das Vertrauen möglicher Kunden
gestärkt wird. Geeignete Maßnahmen zu den Vertragsbedingungen
können sich auch auf dem wichtigen Gebiet des Datenschutzes als hilfreich
erweisen. Wie oben dargelegt, wird die vorgeschlagene Verordnung über den
Schutz personenbezogener Daten ein hohes Schutzniveau für Personen garantieren,
indem sie dafür sorgt, dass die Daten auch nach einer Übertragung außerhalb der
EU und des EWR fortgesetzt geschützt bleiben, was vor allem durch
Standard-Vertragsklauseln für internationale Datenübertragungen und durch die
Festlegung der notwendigen Bedingungen für die Annahme Cloud-freundlicher
verbindlicher unternehmensinterner Vorschriften gewährleistet wird. Diese
Änderungen werden sicherstellen, dass die EU-Datenschutzvorschriften der
geografischen und technischen Wirklichkeit des Cloud-Computing Rechnung tragen.
Bis Ende 2013 wird die Kommission ·
mit den Interessenträgern Musterbedingungen für das
Cloud-Computing zur Verwendung in Leistungsvereinbarungen zwischen
Cloud-Anbietern und gewerblichen Cloud-Nutzern aufstellen und dabei der
Entwicklung des EU-Rechts auf diesem Gebiet Rechnung tragen; ·
in Übereinstimmung mit der Mitteilung zum
gemeinsamen europäischen Kaufrecht[29]
den Verbrauchern und kleinen Unternehmen Vorschläge für europäische
Muster-Vertragsbedingungen für all jene Fragen unterbreiten, die in den
Anwendungsbereich des vorgeschlagenen gemeinsamen europäischen Kaufrechts
fallen. Ziel ist eine Normung der wichtigsten Vertragsbedingungen, um eine
empfehlenswerte Praxis bei Vertragsbedingungen für Cloud-Dienste in Bezug auf
die Bereitstellung „digitaler Inhalte“ zu etablieren; ·
eine eigens dafür eingesetzte Expertengruppe, der
auch Branchenvertreter angehören, damit beauftragen, bis Ende 2013 sichere
und faire Vertragsbedingungen für Verbraucher und kleine Unternehmen sowie –
aufgrund eines ähnlichen Ansatzes mit einem fakultativen Rechtsinstrument – für
Cloud-bezogene Fragen auszuarbeiten, die über das gemeinsame europäische
Kaufrecht hinausgehen; ·
die Teilhabe Europas am weltweiten Wachstum des
Cloud-Computing fördern, und zwar durch Überprüfung der Standard-Vertragsklauseln
für die Übertragung personenbezogener Daten in Drittländer und ggf. deren
Anpassung auf Cloud-Dienste; ferner wird sie die nationalen Datenschutzbehörden
auffordern, verbindliche unternehmensinterne Vorschriften für Cloud-Anbieter zu
billigen[30]; ·
mit der Branche bei der Vereinbarung von
Verhaltensregeln für Anbieter von Cloud-Diensten zusammenarbeiten, um die
einheitliche Anwendung der Datenschutzvorschriften zu fördern, die der
Datenschutzgruppe nach Artikel 29 zur Billigung vorgelegt werden können,
um die Rechtssicherheit und die Vereinbarkeit der Verhaltensregeln mit dem
EU-Recht zu gewährleisten; 3.5. Schlüsselaktion 3 –
Förderung einer gemeinsamen Führungsrolle des öffentlichen Sektors durch eine
europäische Cloud-Partnerschaft Dem öffentlichen Sektor kommt eine wichtige
Rolle bei der Gestaltung des Cloud-Computing-Marktes zu. Als EU-weit größter
Abnehmer von IT-Dienstleistungen kann er verbindliche Vorgaben in Bezug auf
Leistungsmerkmale, Sicherheit, Interoperabilität, Datenübertragbarkeit und
Einhaltung technischer Anforderungen machen. Ferner kann er auch Anforderungen
für die Zertifizierung festlegen. In mehreren Mitgliedstaaten sind nationale
Initiativen in Angriff genommen worden, z. B. Andromede in
Frankreich, G-Cloud im Vereinigten Königreich und Trusted Cloud
in Deutschland[31].
Aber der Markt des öffentlichen Sektors ist fragmentiert, seine Anforderungen
werden wenig beachtet, die Dienste sind kaum integriert und die Bürger bekommen
für ihr Geld nicht den bestmöglichen Gegenwert. Durch eine Bündelung der
öffentlichen Nachfrage könnten Effizienzsteigerungen erzielt und gemeinsame
sektorale Anforderungen aufgestellt werden (z. B. für elektronische
Gesundheitsdienste, Sozialfürsorge, unterstütztes Leben und elektronische Behördendienste
wie die Bereitstellung offener Daten[32]),
um Kosten einzusparen und Interoperabilität herzustellen. Auch dem Privatsektor würden höherwertige
Dienstleistungen, ein verstärkter Wettbewerb, eine zügige Normung und bessere
Interoperabilität sowie Marktchancen für Hochtechnologie-KMU zugute kommen. In diesem Jahr richtet die Kommission deshalb
eine Europäische Cloud-Partnerschaft (ECP) ein, die als Dachorganisation für
vergleichbare Initiativen in den Mitgliedstaaten dienen soll. In der ECP werden
der Sachverstand der Branche und die Nutzer des öffentlichen Sektors
zusammenfinden, um in offener und völlig transparenter Weise gemeinsame
Anforderungen für die Auftragsvergabe im Bereich des Cloud-Computing
aufzustellen. Ziel der ECP ist es nicht, eine physische
Cloud-Computing-Infrastruktur aufzubauen. Stattdessen soll über
Vergabeanforderungen, die von den beteiligten Mitgliedstaaten und Behörden
überall in der EU verwendet werden, erreicht werden, dass sich das kommerzielle
Angebot in Europa an die europäischen Bedürfnisse anpasst. Außerdem wird die
ECP wesentlich dazu beitragen, eine Fragmentierung zu verhindern und eine
öffentliche Cloud-Nutzung herbeizuführen, die interoperabel, sicher und
umweltverträglicher ist und in vollem Einklang mit den europäischen
Vorschriften steht, z. B. in Bezug auf den Datenschutz und die Sicherheit.
Die ECP wird unter Leitung eines Lenkungsausschusses arbeiten, dem die
teilnehmenden Behörden angehören, die mit Industriekonsortien auf dem Gebiet
der vorkommerziellen Auftragsvergabe zusammenarbeiten. Ziel ist es, ·
die Anforderungen des öffentlichen Sektors an
Cloud-Dienste zu ermitteln, Spezifikationen für die IT-Beschaffung zu
entwickeln und Referenzimplementierungen zu beauftragen, mit denen die
Einhaltung der Vorgaben und die Leistungsfähigkeit demonstriert werden kann[33]; ·
auf der Grundlage der neuen gemeinsamen
Benutzeranforderungen zur gemeinsamen Beschaffung von Cloud-Computing-Diensten
durch öffentliche Einrichtungen überzugehen; ·
weitere Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen,
für die eine Koordinierung mit den Beteiligten erforderlich ist, wie im
vorliegenden Papier dargestellt. 4. Zusätzliche politische Schritte Die Kommission wird auch
eine Reihe flankierender Maßnahmen zur Unterstützung der drei Schlüsselaktionen
ergreifen. Andere Initiativen wie beispielsweise zu
Breitbandzugang, Roaming oder offenen Daten werden ebenfalls dazu beitragen,
dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einer raschen Cloud-Einführung –
insbesondere für Verbraucher und KMU – förderlich sind. 4.1. Stimulierungsmaßnahmen Die Kommission wird untersuchen, wie ihre
sonstigen vorhandenen Instrumente bestmöglich eingesetzt werden können, vor
allem über die Förderung der Forschung und Entwicklung im Rahmen von
Horizont 2020 zu langfristigen Herausforderungen, die das Cloud-Computing
besonders betreffen, sowie die Unterstützung der Migration auf Cloud-gestützte
Lösungen, z. B. Software für die Umstellung von herkömmlichen Großrechnern
auf Cloud-Systeme und für die Verwaltung von Hybrid-Systemen (die Cloud- und
Nicht-Cloud-Systeme miteinander verbinden), um eine starre Kundenbindung zu
vermeiden[34]. Im Jahr 2014 will die Kommission digitale
Dienstinfrastrukturen im Rahmen der vorgeschlagenen Fazilität „Connecting
Europe“[35]
als stets überall verfügbare Cloud-gestützte öffentliche Dienste einführen,
z. B. für Online-Unternehmensgründung, grenzüberschreitende
Auftragsvergabe und elektronische Gesundheitsdienste sowie den Zugang zu
Informationen des öffentlichen Sektors. Außerdem wird sie ihren eigenen Cloud-Plan
im Rahmen ihrer Strategie „eCommission“ verwirklichen; dazu gehört ein
Aktionsplan für die Verlegung öffentlicher Dienstleistungen, die im Zuge
anderer Unionsprogramme erbracht werden, in die Cloud. Schließlich wird sie Maßnahmen ergreifen
(u. a. Studien, Betreuungs- und Beratungsprogramme, Sensibilisierung), um
digitale Kompetenzen und digitales Unternehmertum im Zusammenhang mit dem
Cloud-Computing zu fördern. 4.2. Internationaler Dialog Wenn Cloud-Dienste durch keine technischen
Hindernisse an geografischen Grenzen gestoppt werden, dann kommt es nicht nur
darauf an, die Chancen des digitalen Binnenmarkts vollständig auszuschöpfen,
sondern auch den Blick über die EU hinaus auf die weitere internationale
Umgebung zu richten, und zwar sowohl im Hinblick auf die rechtlichen
Rahmenbedingungen (z. B. das anwendbare Recht) als auch Maßnahmen zur
Förderung der Cloud-Übernahme. Das Cloud-Computing ist global entstanden und
erfordert einen verstärkten internationalen Dialog über eine sichere und
nahtlose grenzübergreifende Nutzung. Beispielsweise muss im internationalen
Handelsdialog, in der Rechtsdurchsetzung, aber auch in Fragen der Sicherheit
und der Cyberkriminalität den neuen Herausforderungen, die aus dem
Cloud-Computing erwachsen, Rechnung getragen werden[36]. Immer mehr Drittländer werden sich der großen
Bedeutung des Cloud-Computing bewusst. Die USA, Japan, Kanada, Australien und
südostasiatische Länder wie Korea, Malaysia und Singapur haben bereits
Cloud-Computing-Strategien aufgestellt oder damit begonnen. Die Schwerpunkte
darin sind Partnerschaften zur Stimulierung der Übernahme durch öffentliche
Stellen, die Förderung der technologischen Entwicklung und der Normung sowie
internationaler Dialog und Koordinierung in rechtlichen und technischen Fragen.
Die EU muss deshalb ihre strukturierte Zusammenarbeit mit internationalen
Partnern vertiefen, und zwar nicht nur im Hinblick auf Erfahrungsaustausch und
gemeinsame technologische Entwicklung, sondern auch im Hinblick auf rechtliche
Anpassungen zur Förderung einer effizienteren und wirksameren Cloud-Einführung[37]. Diese Gespräche werden im
Rahmen multinationaler Gremien wie der WTO und der OECD fortgeführt, um die
Erreichung gemeinsamer Ziele für Cloud-Computing-Dienste voranzutreiben und um
Cloud-Computing-Fragen auch in die Freihandelsverhandlungen mit Indien,
Singapur u. a. einzubeziehen. Außerdem wird die Kommission ihre laufenden
internationalen Gespräche mit den USA, Indien, Japan und anderen Ländern auf
wichtige Themen im Zusammenhang mit Cloud-Diensten (wie oben erläutert)
ausweiten, z. B. auf Fragen wie Datenschutz; Datenzugang für
Strafverfolgungsbehörden und Anwendung von Amtshilfevereinbarungen, um zu
vermeiden, dass Unternehmen mit widersprüchlichen behördlichen Anordnungen
konfrontiert werden; Koordinierung der Datensicherheit auf globaler Ebene;
Cybersicherheit und Verantwortlichkeit der Vermittler (Dienstleister); Normen
und Interoperabilitätsanforderungen, insbesondere für öffentliche Dienste;
Anwendung des Steuerrechts auf Cloud-Dienste; Zusammenarbeit in der Forschung
und technologischen Entwicklung. 5. Fazit Das Cloud-Computing berührt ein breites
Spektrum von Politikgebieten. Laufende politische Initiativen wie die Reform
des Datenschutzrahmens und das gemeinsame europäische Kaufrecht werden die
Hindernisse für die Übernahme des Cloud-Computing in der EU vermindern und
sollten rasch verabschiedet werden. Gleichzeitig wird die Kommission im Jahr 2013
die in der vorliegenden Mitteilung genannten Schlüsselaktionen umsetzen,
insbesondere was die Maßnahmen zur Normung und Zertifizierung des
Cloud-Computing, zur Ausarbeitung sicherer und fairer Vertragsbedingungen und
zur Einrichtung der Europäischen Cloud-Partnerschaft angeht. Die Kommission wird aufmerksam neue politische
Fragestellungen verfolgen, die für das wirtschaftliche und gesellschaftliche
Potenzial des Cloud-Computing von Bedeutung sein dürften, d. h. in
Bereichen wie Besteuerung, öffentliches Beschaffungswesen, Finanzregulierung
oder Rechtsdurchsetzung, wo die grenzübergreifende Dimension des Cloud-Computing
Fragen in Bezug auf die Einhaltung von Vorschriften und Berichtspflichten
aufwirft. Die Kommission wird zum Jahresende 2013 über
die Fortschritte berichten, die mit allen Maßnahmen der vorliegenden Strategie
erzielt werden, und bei Bedarf weitere Politik- und Legislativvorschläge
unterbreiten. In den nächsten zwei Jahren wird durch die
Konzipierung und Verwirklichung der oben genannten Maßnahmen der Grundstein
dafür gelegt, dass Europa zu einem leistungsfähigen Zentrum des Cloud-Computing
wird. Hinreichende Fortschritte in dieser Vorbereitungsphase werden eine
stabile Grundlage für eine schnelle Einführungsphase in den Jahren von 2014–2020
bilden, in denen bei der Nutzung öffentlich verfügbarer
Cloud-Computing-Angebote eine mittlere jährliche Gesamtzuwachsrate von 38 %
erreicht werden könnte (das Doppelte des Wachstums ohne Umsetzung der
entscheidenden politischen Schritte). Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf,
das Potenzial des Cloud-Computing zu nutzen. Die Mitgliedstaaten sollten die
Cloud-Nutzung im öffentlichen Sektor vorantreiben, und zwar auf der Grundlage
gemeinsamer Konzepte, mit denen die Leistung und das Vertrauen gestärkt und
gleichzeitig die Kosten gesenkt werden. Dabei kommt es auf eine aktive
Beteiligung an der Europäischen Cloud-Partnerschaft und auf die Einführung der
von ihr erzielten Ergebnisse an. Ferner ruft die Kommission die Branche auf,
bei der Entwicklung und Annahme gemeinsamer Normen und
Interoperabilitätsmaßnahmen eng zusammenzuarbeiten. [1] Kretschmer, T. (2012), „Information and Communication
Technologies and Productivity Growth: A Survey of the Literature“
(Informations- und Kommunikationstechnik und Produktivitätssteigerung: Ein
Literaturüberblick), OECD Digital Economy Papers, Nr. 195, OECD
Publishing. http://dx.doi.org/10.1787/5k9bh3jllgs7-en. [2] Mitteilung „Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des
Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und
Online-Dienste“, COM(2011) 942 final. [3] IDC (2012), „Quantitative Estimates of the Demand for
Cloud Computing in Europe and the Likely Barriers to Take-up“ (Quantitative
Schätzung der Cloud-Computing-Nachfrage in Europa und mögliche
Einführungshindernisse); weitere Einzelheiten finden sich auch in der dieser
Mitteilung beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen,
Abschnitt 4. [4] Organisationen beispielsweise haben Bedenken bezüglich
der Kontinuität ihres Geschäftsbetriebs beim Ausfall solcher Dienste, wogegen
Einzelpersonen sich möglicherweise fragen, was mit ihren persönlichen Daten
passiert. Durch solche Bedenken wird die Übernahme des Cloud-Computing
insgesamt gebremst. [5] Viele dieser Definitionen sind sehr abstrakt. Eine oft
verwendete Definition spricht von „einem Modell für einen einfachen, auf Abruf
verfügbaren Netzzugriff auf einen gemeinsam genutzten Pool aus konfigurierbaren
Rechenressourcen […], der schnell bereitgestellt und mit geringem Aufwand bzw.
minimalen Eingriffen durch den Diensteanbieter freigegeben werden kann“ – NIST
(2009). [6] IDC (2012), „Quantitative Estimates of the Demand for
Cloud Computing in Europe and the Likely Barriers to Take-up“ (Quantitative
Schätzung der Cloud-Computing-Nachfrage in Europa und mögliche
Einführungshindernisse). [7] Eine Studie sagt z. B. eine Verdreifachung des
Cloud-Markts bis 2014 voraus. Eine andere Studie rechnet bis dahin mit dem
Entstehen von 11 Millionen neuen Arbeitsplätzen. Siehe die Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen, Abschnitt 4.1. [8] Siehe Greenpeace (2012), How clean is your cloud?
(Wie umweltfreundlich ist Ihre Wolke?) [9] Siehe: http://www.broadbandcommission.org/net/broadband/Documents/bbcomm-climate-full-report-embargo.pdf. [10] Britische Regierung (2011), „Government Cloud Strategy“
(Cloud-Strategie der Regierung), www.cabinetoffice.gov.uk. [11] Im Gegensatz dazu ist eine private Cloud ein Dienst oder
eine Infrastruktur, die nur für einen bestimmten Kunden bereitgestellt wird und
anderen Nutzern nicht zur Verfügung steht. [12] Nach Schätzungen in IDC (2012), „Quantitative Estimates
of the Demand for Cloud Computing in Europe and the Likely Barriers to Take-up“
(Quantitative Schätzung der Cloud-Computing-Nachfrage in Europa und mögliche
Einführungshindernisse), könnte die Zahl der Cloud-bezogenen Arbeitsplätze im
„politikgesteuerten“ Szenario bei über 3,8 Millionen liegen, wogegen es im
Fall des „Nichthandelns“ nur 1,3 Mio. wären, so dass mit dieser Politik 2,5 Millionen
zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen würden. [13] Mitteilung „Binnenmarktakte“, KOM(2011) 206 endg. [14] Dazu gehören die vorliegenden Vorschläge für eine
Richtlinie über die kollektive Rechtewahrnehmung, COM(2012) 372 final,
und für eine Richtlinie über verwaiste Werke, KOM(2011) 289 endg.,
sowie die Überprüfung der Richtlinie über die Weiterverwendung von
Informationen des öffentlichen Sektors, KOM(2011) 877 endg. [15] Grünbuch über den Online-Vertrieb von audiovisuellen
Werken in der Europäischen Union: Chancen und Herausforderungen für den
digitalen Binnenmarkt, KOM(2011) 427. [16] Siehe die Mitteilung der Kommission „Ein Binnenmarkt für
Rechte des geistigen Eigentums“, KOM(2011) 287 (Maßnahme 8), die
einen Vermittlungsprozess einleitet, um „mögliche Ansätze auszuloten, die zur
Harmonisierung des Verfahrens der Abgabenerhebung […] führen können“, und in
der es weiter heißt: „Eine gemeinsame Anstrengung aller Seiten zur Lösung der
noch ausstehenden Fragen sollte es ermöglichen, die Grundlagen für eine
umfassende Rechtsetzungsinitiative auf EU-Ebene bis 2012 zu schaffen“. Die
Mitteilung zum elektronischen Handel, KOM(2011) 942 endg., sieht für 2013
eine Legislativinitiative zur Privatkopie vor. [17] Mitteilung zum elektronischen Handel, KOM(2011) 942 endg.,
S. 15. [18] Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die
elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische
Transaktionen im Binnenmarkt, COM(2012) 238 final. [19] Siehe: Datenschutzgruppe nach Artikel 29, WP196 –
Stellungnahme 05/2012 vom 1. Juli 2012 zum Cloud-Computing, http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/documentation/opinion-recommendation/index_en.htm#h2-1. [20] KOM(2011) 635 endg. [21] Diese Verordnung wurde am 11. September 2012
aufgrund des Kommissionsvorschlags KOM(2011) 315 verabschiedet und wird am
1. Januar 2013 in Kraft treten. [22] http://www.ict-footprint.eu. [23] In einem solchen „Service Level Agreement“ werden die
technischen Bedingungen der Leistungserbringung festgelegt, z. B. der
Umfang der garantierten Verfügbarkeit als Prozentsatz. [24] Siehe die Stellungnahme der Datenschutzgruppe nach
Artikel 29 zum Cloud-Computing, http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/documentation/opinion-recommendation/index_en.htm#h2-1. [25] KOM(2011) 635 endg. [26] Die vorgeschlagene Verordnung über ein gemeinsames
europäisches Kaufrecht gilt auch für bestimmte Verträge über die Bereitstellung
digitaler Inhalte, d. h. von „Daten, die – gegebenenfalls auch nach
Kundenspezifikationen – in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt
werden, darunter Video-, Audio-, Bild- oder schriftliche Inhalte, digitale
Spiele, Software und digitale Inhalte, die eine Personalisierung bestehender
Hardware oder Software ermöglichen“, jedoch ausgenommen „elektronische
Kommunikationsdienste und ‑netze mit den dazugehörigen Einrichtungen und
Diensten“ sowie „die Erstellung neuer digitaler Inhalte oder die Veränderung
vorhandener digitaler Inhalte“. [27] Siehe: Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf
vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I), ABl. L 177
vom 4.7.2008, und Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-
und Handelssachen, ABl. L 12 vom 16.1.2001. [28] http://ec.europa.eu/information_society/activities/cloudcomputing/docs/ccconsultationfinalreport.pdf. [29] Mitteilung der Kommission, Eine Europäische
Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum, COM(2012) 225
final. [30] Die diesbezüglichen Stellungnahmen der Datenschutzgruppe
nach Artikel 29 (siehe WP 195 und WP 153) werden als Grundlage
für einen Entwurf der Kommission dienen. Verbindliche unternehmensinterne
Vorschriften sind eine Möglichkeit, um rechtmäßige internationale
Datenübertragungen zuzulassen, denn sie regeln in durchsetzbarer Weise, wie die
verschiedenen Beteiligten in einem Unternehmen unabhängig von ihrem
geografischen Standort mit personenbezogenen Daten umgehen müssen. [31] http://www.economie.gouv.fr/cloud-computing-investissements-d-avenir;
http://www.cabinetoffice.gov.uk/sites/default/files/resources/government-cloud-strategy_0.pdf;
http://www.trusted-cloud.de/documents/aktionsprogramm-cloud-computing.pdf. [32] Mitteilung der Kommission „Offene Daten: Ein Motor für
Innovation, Wachstum und transparente Verwaltung“, KOM(2011) 882 endg. [33] Diese Maßnahme wird 2013 im Rahmen des Siebten
Forschungsrahmenprogramms (7. RP) finanziert; die betreffende Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen wurde am 9. Juli 2012 veröffentlicht. [34] Siehe: Bericht der Cloud-Expertengruppe „The Future of
cloud computing. Opportunities for European cloud computing beyond 2010“
(Die Zukunft des Cloud-Computing: Chancen für ein europäisches Cloud-Computing
nach 2010): http://cordis.europa.eu/fp7/ict/ssai/docs/cloud-report-final.pdf
und Bericht der Gloud-Expertengruppe „Advances in Clouds“ (Fortschritte
in Clouds): http://cordis.europa.eu/fp7/ict/ssai/docs/future-cc-2may-finalreport-experts.pdf. [35] Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung der Fazilität
„Connecting Europe“ (KOM(2011) 665. [36] In der Mitteilung über den Schutz kritischer
Informationsinfrastrukturen, KOM(2011) 163, wird der Aufbau von Vertrauen
in das Cloud-Computing als Priorität genannt und zur Intensivierung der
Erörterungen über die besten Verwaltungsstrategien aufgerufen. [37] Derartige Gespräche laufen bereits im Rahmen des
EU-USA-Dialogs über die Informationsgesellschaft, des European American
Business Council (EABC) und des EU-Japan-Dialogs über die
Informationsgesellschaft. Cloud-Fragen können auch im Transatlantischen
Wirtschaftsrat und in der EU-USA-Zusammenarbeit auf dem Gebiet der KMU zur
Sprache kommen.