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Document 52012DC0410
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL On Progress in Romania under the Cooperation and Verification Mechanism
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens
/* COM/2012/0410 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens /* COM/2012/0410 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des
Kooperations- und Kontrollverfahrens I. Das Kooperations- und Kontrollverfahren: Unterstützung für Rumänien bei
der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung Im Vorfeld des EU-Beitritts Rumäniens im Jahr
2007 wurde vereinbart, dass in Schlüsselbereichen weitere Bemühungen
erforderlich sind, um Unzulänglichkeiten bei der Justizreform und der
Korruptionsbekämpfung zu beseitigen. Dies führte zur Einrichtung eines Rahmens
zur Unterstützung Rumäniens und zur Überwachung seiner Fortschritte in diesen
Bereichen – des Kooperations- und Kontrollverfahrens (CVM).[1]
Für vier Bereiche – Justizreform, Integrität, Bekämpfung von Korruption auf
hoher Ebene und Prävention und Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Sektor
– wurden Vorgaben formuliert. Darüber hinaus wurde in der Entscheidung
festgelegt, dass die Kommission regelmäßig Bericht erstattet und das
Kooperations- und Kontrollverfahren beibehalten wird, bis seine Ziele erreicht
sind und alle vier Vorgaben zufriedenstellend erfüllt wurden.[2]
Fünf Jahre nach dem Beitritt ist es nun an der
Zeit zu bewerten, ob die Ziele des CVM erreicht worden sind. In dem dieser
Bewertung beigefügten Technischen Bericht werden die wesentlichen Entwicklungen
zusammengefasst, die sich in den letzten fünf Jahren vollzogen haben. Der
vorliegende Bericht erläutert die bisherigen Fortschritte und verbleibenden
Herausforderungen. Er untersucht die geltenden Rechtsvorschriften und die
bestehenden Instrumente, erläutert, welche Elemente des Rechtsrahmens noch zu
ergänzen sind, und analysiert die Umsetzung sowie die Frage, ob die
Eigenverantwortung hinreichend verankert ist, um die Richtung der Reform
beizubehalten. Die Kommission berücksichtigt in ihrer Bewertung die
Nachhaltigkeit und Unumkehrbarkeit des Reformprozesses als entscheidende
Faktoren. In den vergangenen fünf Jahren gab es sowohl
Fortschritte als auch Rückschritte, Phasen, in denen die Zusammenarbeit gut
funktionierte, und Phasen, in denen es Widerstände und Vorbehalte gegenüber dem
Verfahren gab. Im vorliegenden Bericht wird anerkannt, dass seit dem Beitritt
insgesamt Fortschritte erzielt wurden. Allerdings wird der Bericht zu einem Zeitpunkt
angenommen, zu dem sich wichtige Fragen hinsichtlich der Wahrung der
Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz in Rumänien stellen. Der
Gesamtfortschritt muss vor dem Hintergrund einer weiter reichenden
gesellschaftlichen Anerkennung von Schlüsselprinzipien wie der Rechtsstaatlichkeit
und der Unabhängigkeit der Justiz als Bestandteil der Kontrollen und des
Gleichgewichts in einer gut funktionierenden Demokratie bewertet werden. Ein
gut funktionierendes, unabhängiges Justizsystem und die Achtung demokratischer
Institutionen sind für das gegenseitige Vertrauen innerhalb der Europäischen
Union und um das Vertrauen der Bürger und Investoren zu gewinnen unabdingbar. Die Kommission ist der Auffassung, dass die
jüngsten Schritte der rumänischen Regierung schwerwiegende Bedenken hinsichtlich
der Wahrung dieser Grundsätze aufwerfen. Diese Schritte erfolgten in einem
übermäßig polarisierten politischen System, in dem Misstrauen zwischen
politischen Kräften und Anschuldigungen an der Tagesordnung sind; mit diesem
politischen Kontext lässt sich jedoch nicht der systematische Charakter
mehrerer Maßnahmen erklären. Einige Maßnahmen können zwar teilweise durch diese
politische Polarisierung erklärt werden, lassen aber ernsthafte Zweifel am
Engagement für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit oder am generellen
Verständnis der Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit in einem pluralistischen
demokratischen System aufkommen. Anfechtungen gerichtlicher Entscheidungen
seitens der Politik, die Unterminierung des Verfassungsgerichts, eine
Kehrtwende bei bewährten Verfahren und die Beseitigung wichtiger Kontrollen und
Gegenkontrollen lassen das Engagement der Regierung für die Achtung der
Rechtsstaatlichkeit und der unabhängigen gerichtlichen Überprüfung fragwürdig
erscheinen. Die Kommission ist insbesondere angesichts der Anzeichen für
Manipulationen und Ausübung von Druck, die sich gegen Institutionen und
Mitglieder der Justizorgane richten und schließlich schwerwiegende Auswirkungen
auf die Gesellschaft insgesamt haben, zutiefst besorgt. Im vorliegenden Bericht
werden zwar die vergangenen fünf Jahre insgesamt untersucht, doch die aktuellen
Kontroversen gefährden die bisher erreichten Fortschritte stark und werfen
ernsthafte Fragen nach der Zukunft der bereits eingeleiteten Reformen auf.
Daher enthält dieser Bericht spezifische Empfehlungen, anhand deren die
aktuelle Situation anzugehen ist und die dazu beitragen sollen, die Achtung von
Grundsätzen, die Eckpfeiler der europäischen Demokratie sind,
wiederherzustellen. Die Europäische Union ist heute von starker Interdependenz
geprägt. Rechtsstaatlichkeit ist einer der Grundwerte der EU und Gegenstand
großen gemeinsamen Interesses, das sich im Interesse der rumänischen
Öffentlichkeit an solchen Themen widerspiegelt.[3] Dies spiegelt an
den einschlägigen Themen wider: Laut Eurobarometer halten 93 % der Rumänen
Korruption und 91 % Unzulänglichkeiten im Justizsystem für ein wichtiges
Thema in ihrem Land. In derselben Umfrage wurde außerdem ermittelt, dass
76 % der Rumänen die Unterstützung der EU bei der Bekämpfung dieser
Missstände begrüßen.[4] Im Rahmen des CVM wird nicht erwartet, dass
Rumänien höhere Standards als andere Mitgliedstaaten erfüllt. Das Verfahren
stellt vielmehr darauf ab, dass Rumänien Standards erreicht, die mit denen
anderer Mitgliedstaten vergleichbar sind – ein Ziel, das von 72 % der
Rumänen unterstützt wird.[5] Vor diesem Hintergrund
stellt die Situation in anderen Mitgliedstaaten bei der Bewertung der
Fortschritte Rumäniens seit dem Beitritt einen wesentlichen Referenzpunkt dar.
Die Kommission verwendet in diesem Bericht soweit vorhanden Bezugspunkte und
Vergleichsindikatoren.[6] Für den Vergleich der in
Rumänien erzielten Fortschritte mit der Situation in anderen Mitgliedstaaten
stützte sie sich außerdem auf führende Experten aus wichtigen Berufsgruppen,
die mit den betreffenden Themen befasst sind.[7] Seit 2007 wurden die Korruptionsbekämpfung und
die Justizreform in Rumänien mit Strukturfondsmitteln aus dem EU-Haushalt von
über 12 Mio. EUR gefördert. Unterstützt wurden u. a. Projekte in
den Bereichen Bildung, Gesundheit und Regionalangelegenheiten, Projekte im
Justizsektor sowie Projekte der Nationalen Integritätsbehörde. Durch die
Heranführungshilfe wurde weitere Unterstützung geleistet. Gleichzeitig haben
Mitgliedstaaten Rumänien im Rahmen bilateraler Projekte in sämtlichen Bereichen
der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung unterstützt.[8] II. Analyse der Fortschritte im Rahmen
des CVM 2007-2012 Aus der Gesamtbewertung der Kommission der
seit Rumäniens Beitritt erreichten Fortschritte geht hervor, dass viele der
notwendigen Grundlagen nun vorhanden sind, wenngleich jüngste Ereignisse die
Unumkehrbarkeit des Reformprozesses in Frage gestellt haben. Das CVM hat einen
wesentlichen Beitrag zum transformativen Prozess in Rumänien geleistet.
Infolgedessen hat sich der Schwerpunkt darauf verlagert sicherzustellen, dass
mit der Umsetzung die erforderlichen Ergebnisse bewirkt werden und im
ausreichenden Maße Eigenverantwortung übernommen wird, um die Reformdynamik
auch unter schwierigen politischen Gegebenheiten beizubehalten. Seit 2007 hat Rumänien für alle Bereiche, die
unter das CVM fallen, grundlegende Rechtsvorschriften entwickelt oder auf den
Weg gebracht. Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, dürfte die Einführung der
neuen Gesetzbücher für eine wesentliche Modernisierung des Rechtssystems
sorgen. Auch durch politische Entscheidungen wurde ein solider Rahmen
geschaffen, etwa mit der nationalen Antikorruptionsstrategie. Zu dieser soliden
Grundlage leisten außerdem etliche wichtige Einrichtungen einen Beitrag, zum
Beispiel die Nationale Antikorruptionsbehörde (DNA) und die Nationale
Integritätsbehörde (ANI). Dieser Rahmen wurde in vielerlei Hinsicht
vorangebracht. Beispiele für Schritte in die richtige Richtung sind die
Erfolgsbilanzen der DNA und der ANI, das Vorgehen des Obersten Gerichtshofs bei
wichtigen Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene sowie die Maßnahmen
verschiedener staatlicher Stellen gegen Korruption in den eigenen Reihen.
Angesichts der jüngsten Entwicklungen ist es begrüßenswert, dass sich die
Verantwortlichen der Justiz zur Wahrung der Unabhängigkeit entschlossen zeigen.
Die Umsetzung des Regelungsrahmens durch die Justiz und die Verwaltung im
Allgemeinen bleibt jedoch hinter den CVM-Zielen zurück. In einigen Fällen
befindet sich die Umsetzung noch in der Anfangsphase, da die Reformen erst
kürzlich eingeführt worden sind. In anderen Fällen traten bei der Umsetzung
Schwierigkeiten auf, die häufig mit der Eigenverantwortung der Behörden für die
Reformen in Zusammenhang standen. Nicht alle staatlichen Stellen scheinen
derzeit an einem Strang zu ziehen.[9] Bei der
Korruptionsbekämpfung, bei Interessenkonflikten und im öffentlichen
Beschaffungswesen bestehen nach wie vor Fortschrittshemmnisse. Der Oberste
Gerichtshof hat bei Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene eine
Führungsrolle übernommen, doch die Gerichte auf anderen Ebenen müssen seinem
Beispiel noch folgen. Darüber hinaus sind die Veränderungen in
einigen wichtigen Bereichen in erster Linie dem Druck von außen geschuldet. Das
CVM selbst war bei dieser Entwicklung von zentraler Bedeutung und wird von der
rumänischen Öffentlichkeit auch entsprechend wahrgenommen.[10]
Es hat dazu beigetragen, in schwierigen Situationen den Reformkurs
beizubehalten und Veränderungen herbeizuführen, die den Mut zum Infragestellen
etablierter Interessen erfordern. Dass Druck von außen notwendig ist, wirft –
vor allem nach den jüngsten Entwicklungen – Fragen nach der Nachhaltigkeit und
Unumkehrbarkeit der Reformen auf. Der in den CVM-Berichten erläuterte Wandlungsprozess
verlief nicht geradlinig. Die verschiedenen Regierungen und Parlamente haben
den einschlägigen Themen unterschiedliche Bedeutung beigemessen. Es handelt
sich dabei um politische Themen von zentraler Bedeutung, und ein gewisses Maß
an Diskussionen und Differenzen ist ein normaler Bestandteil des politischen
Prozesses. Einige Einrichtungen konnten ihre Arbeit rasch aufnehmen, andere
haben länger gebraucht, um eine Dynamik zu entfalten. Bei den Verhaltensweisen
in der Verwaltung und im Justizwesen vollzieht sich nur ungleichmäßig und
schrittweise ein Wandel. Eigenverantwortung und Umsetzung bilden somit
die Kernelemente für die Erreichung der CVM-Vorgaben. Sie sind für die
Nachhaltigkeit und Unumkehrbarkeit der Reformen ausschlaggebend. Belegt werden
sie durch Maßnahmen, Ergebnisse und Entscheidungen der Verantwortlichen, die
Einfluss auf die Richtung und Geschwindigkeit von Veränderungen nehmen können.
Die bevorstehende Ernennung eines neuen Generalstaatsanwalts und des leitenden
Staatsanwalts der DNA werden damit zu Schlüsselindikatoren für die
Nachhaltigkeit der Reformen. Die Kommission fordert die Regierung außerdem
nachdrücklich auf, die notwendigen Schritte zur Behebung des Schadens
einzuleiten, der den Reformen in den letzten Wochen zugefügt wurde. II.1 Justizreform 2007-2012 Vorgabe 1:
Gewährleistung transparenterer und leistungsfähigerer Gerichtsverfahren durch
Stärkung der Kapazitäten und Rechenschaftspflicht des Obersten Richterrats.
Berichterstattung und Kontrolle der Auswirkungen neuer Zivil- und
Strafprozessordnungen Die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die
Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtsstaatlichkeit Die Unabhängigkeit der Justiz bleibt ein
wichtiges Thema für Rumänien. Seit dem Beitritt konnte die Justiz nach und nach
ihre Unabhängigkeit unter Beweis stellen, insbesondere durch die erfolgreiche
Untersuchung, Verfolgung und Verhandlung einer zunehmenden Zahl von
Korruptionsfällen auf hoher Ebene. Dies führte zu bedeutenden Fortschritten auf
der Ebene der Staatsanwaltschaft und seit 2010 zudem auf der Ebene der
Gerichte, wie in Kapitel II.2 dieses Berichts erläutert wird. Die im Juni
erfolgte rechtskräftige Verurteilung in einem symbolträchtigen Verfahren wegen
Korruption auf hoher Ebene und die Maßnahmen, die der Oberste Gerichts- und
Kassationshof, der Oberste Richterrat[11] und das
Verfassungsgericht ergriffen, um den politischen Herausforderungen im
Zusammenhang mit der Unabhängigkeit der Justiz die Stirn zu bieten und nach dem
betreffenden Urteil berufliche Integrität zu beweisen, stellen in dieser
Hinsicht einen Quantensprung dar. Dennoch ist die Kommission über den Druck
besorgt, der kürzlich von Mitgliedern der rumänischen Regierung und führenden
Politikern auf das Verfassungsgericht ausgeübt wurde: Hierbei handelt es sich
um inakzeptable Interventionen gegen ein unabhängiges Justizorgan. Die
Regierung und alle politischen Ebenen müssen die Gewaltenteilung respektieren.
Sie müssen die Unabhängigkeit der Justiz achten. Die Kommission ist vor allem besorgt über die
jüngste Beschneidung der Befugnisse des Verfassungsgerichts in Bezug auf
Parlamentsbeschlüsse. Die rumänischen Behörden müssen unverzüglich dafür
sorgen, dass diese Befugnisse im Einklang mit der rumänischen Verfassung
wiederhergestellt werden. Der rumänische Ministerpräsident hat der Kommission
am 16. Juli schriftlich versichert, dass diese Forderung erfüllt wird. Die Unabhängigkeit der Justiz und die
Gewaltenteilung sind tragende Säulen einer demokratischen Gesellschaft. Um das
Vertrauen wiederherzustellen, werden in den kommenden Monaten alle politischen
Ebenen in Rumänien durch ihr Handeln beweisen müssen, dass sie diesen
Grundsätzen verpflichtet sind. Die Kommission wird die Entwicklungen in diesem
Bereich genau überwachen. Die wichtigsten Entwicklungen im Zeitraum 2007-2012 Der Rechtsrahmen für das Justizsystem wurde
reformiert, um dieses System zu modernisieren und auf die aktuellen Prioritäten
auszurichten. Wenn alle neuen Gesetzbücher in Kraft getreten sind, wird in
Rumänien ein überarbeitetes Straf- und Zivilrecht gelten. In der Zwischenzeit
hat sich das „kleine Reformgesetz“ als Beispiel für praktische und pragmatische
Rechtsetzung erwiesen, um konkrete Schwachpunkte zu beseitigen. Darüber hinaus
wurden mit anderen Gesetzen wichtige Schritte in die Wege geleitet, um die
Rechenschaftspflicht und Integrität der Justiz zu stärken. Die Justiz hat sich seit 2007
weiterentwickelt. Es gibt viele Anzeichen dafür, dass Richter und Staatsanwälte
bei der Ausübung ihrer Ämter mehr Vertrauen gewonnen haben. Die Angehörigen der
Rechtsberufe sind mehrheitlich vom Konzept der Justizreform überzeugt und
erkennen dessen Vorteile an. In den letzten Jahren ist das Engagement einzelner
Richter, der Berufsverbände und der Zivilgesellschaft für die Reformen deutlich
gestiegen. Es gibt konkrete Beispiele für gute fachliche Praktiken, die als
bewährte Verfahren in anderen Bereichen Nachahmung finden sollten. Damit diese Entwicklungen voll zum Tragen
kommen, müssen Justiz, Exekutive und Politik gleichermaßen größere
Anstrengungen unternehmen, um die ergriffenen Maßnahmen miteinander zu
verknüpfen. Die wichtigsten Fortschritte waren bislang legislativer Art, und da
maßgebliche Rechtsvorschriften erst kürzlich angenommen wurden, noch nicht in
Kraft getreten sind oder vom Parlament noch verabschiedet werden müssen, ist
ein entschiedenes Vorgehen notwendig, um das Potenzial der Reformen als
Triebfeder für den Wandel auszuschöpfen. Eine uneinheitliche Rechtsprechung,
Schwierigkeiten bei der Durchsetzung und ineffiziente Abläufe im Justizwesen bleiben
weit verbreitete Probleme.[12] Die Reaktion der Justiz
auf Herausforderungen im Zusammenhang mit der Integrität und der
Rechenschaftspflicht ging nicht weit genug, um das Vertrauen der Öffentlichkeit
wiederherzustellen. Inzwischen stehen den Verantwortlichen der
Justiz und der Exekutive Instrumente zur Reformkonsolidierung zur Verfügung.
Die Konsolidierung erfordert einheitlichere Anstrengungen, eine stärkere
managementspezifische Konzentration des Obersten Richterrats sowie eine neue
Ebene der Zusammenarbeit zwischen der Exekutive und der Justiz, die vom
Parlament und der Zivilgesellschaft Rückendeckung erhalten muss. Regierung und
Politiker müssen mit gutem Beispiel vorangehen: Jeder auf die Gerichte
ausgeübte Druck führt zu Misstrauen zwischen den Staatsorganen. Kann der
Oberste Richterrat beim Reformprozess eine Führungsrolle übernehmen und die
Unterstützung der Exekutive erhalten, um Veränderungen herbeizuführen, so
dürften in Bereichen wie der Gerichtsorganisation und der Verteilung der
Arbeitsbelastung relativ rasch unmittelbare Vorteile spürbar werden. Die beiden
laufenden Projekte der Weltbank werden wichtige Instrumente und politische
Empfehlungen für die nächsten Schritte liefern.[13] Der Rechtsrahmen Seit dem Beitritt hat Rumänien ein ehrgeiziges
Legislativprogramm verfolgt. Es umfasst Neufassungen des Zivil- und
Strafgesetzbuches und der zugehörigen Prozessordnungen und zielt explizit
darauf ab, die Gerichtsverfahren zu modernisieren. Zur Unterstützung der
Bemühungen wurde auf internationale Erfahrungen zurückgegriffen. Die Annahme
der Neufassungen in den Jahren 2009 und 2010 war für Regierung, Parlament und
Justiz eine wichtige Leistung; der Umsetzungsprozess gestaltet sich jedoch
langwierig. Bislang ist lediglich das neue Zivilgesetzbuch in Kraft getreten.
Die Zivilprozessordnung wird diesen Herbst folgen und das neue Strafgesetzbuch
und die Strafprozessordnung sollen nach jetzigem Stand nächstes Jahr in Kraft
treten. Auch wenn es Bedenken gab, ob innerhalb der bestehenden Systeme
Veränderungen wirksam umgesetzt werden können und die Maßnahmen zur
Vorbereitung der Umsetzung intensiviert werden müssen, stellen die Neufassungen
einen wesentlichen Versuch zur Modernisierung dar und könnten – sofern sie
ordnungsgemäß umgesetzt werden – für deutlich mehr Effizienz, Transparenz und
Kohärenz bei Gerichtsverfahren sorgen. Gleichzeitig hat das Parlament eine Reihe
weiterer wichtiger Legislativmaßnahmen verabschiedet. Das „kleine Reformgesetz“
ist 2010 in Kraft getreten und hat konkrete Verbesserungen bei der Kohärenz und
Effizienz von Gerichtsverfahren bewirkt. Es wurden außerdem Rechtsvorschriften
geändert, um die Rechenschaftspflicht der Justiz zu stärken und die
Ernennungspraxis am Obersten Gerichts- und Kassationshof zu reformieren.
Derartige Maßnahmen stellen eine Gelegenheit dar, die Bedenken der
Öffentlichkeit hinsichtlich der Objektivität von Ernennungen und der
Disziplinarverfahren in der Justiz auszuräumen – es sind jedoch mehrere gute
Beispiele notwendig, um die negativen Erfahrungen der Vergangenheit zu
überwinden. Kohärenz bei Gerichtsverfahren Der Oberste Gerichts- und Kassationshof trägt
die Hauptverantwortung für die Vereinheitlichung der Rechtsprechung. Seit 2007
wurden diesbezüglich einige wichtige Maßnahmen eingeleitet. Mit dem „kleinen
Reformgesetz“ wurde das Revisionsverfahren geändert, um für mehr Effizienz zu
sorgen. Im Rahmen der neuen Prozessordnungen werden ein
Vorabentscheidungsmechanismus als neues Instrument zur Vereinheitlichung der
Rechtsprechung und reformierte Zuständigkeitsregelungen eingeführt, die die
Vereinheitlichung unterstützen sollen.[14] Der Oberste
Gerichtshof hat außerdem die Initiative ergriffen, mit Appellationsgerichten
strukturierte Gespräche über Aspekte der Rechtsprechung zu führen, und
Urteilsleitlinien zu bestimmten Korruptionsdelikten ausgearbeitet. Die
Nichteinhaltung von Urteilen des Obersten Gerichtshofs in Revisionsverfahren
und Entscheidungen des Verfassungsgerichts stellt nun einen möglichen Grund für
Disziplinarmaßnahmen dar.[15] Diese Mechanismen konnten jedoch noch nicht
das Problem der uneinheitlichen Rechtsprechung, die einer der größten
Schwachpunkte des rumänischen Rechtssystems ist, beheben.[16]
Dies ist teilweise auf die mangelnde Sensibilisierung für die Bedeutung der
Vereinheitlichung der Rechtsprechung unter den Richtern zurückzuführen, die
möglicherweise mit einer extremen Auslegung der richterlichen Unabhängigkeit
verbunden ist. Das Prinzip, nach dem für dieselbe Straftat auch dieselbe Strafe
verhängt werden sollte, und seine Bedeutung für die Abschreckung von Straftaten
scheinen nicht hinreichend gewürdigt zu werden. Auch wird die Bedeutung des
Prinzips im Zusammenhang mit der Rechenschaftspflicht und Integrität der
Richter unterschätzt. Dies könnte mit erklären, weshalb die Richter Analysen
zufolge nicht ausreichend Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung
anwenden.[17] Gleichzeitig zählt die
Einheitlichkeit der Rechtsprechung noch nicht zu den Prioritäten des Obersten
Richterrats und der Gerichtspräsidenten. Selbst wenn Richter die Einheitlichkeit
verbessern wollen, stehen ihnen keine Instrumente für den Zugang zur
Rechtsprechung anderer Gerichte zur Verfügung. Gerichtsentscheidungen,
einschließlich derjenigen des Obersten Gerichts- und Kassationshofs, werden
noch nicht vollumfänglich elektronisch veröffentlicht. Die Appellationsgerichte
veröffentlichen einige Entscheidungen, gehen dabei jedoch nicht nach
einheitlichen Kriterien vor. Die wichtigste Rechtsdatenbank (ECRIS) bietet
lediglich Zugang zu Urteilen, die im selben Appellationsgerichtsamtsbezirk
ergingen, so dass die Richter Urteile nicht landesweit vergleichen können.[18]
Ein alternatives System, Jurindex, wird nicht aktualisiert. Die Experten empfehlen, stärkeres Gewicht auf
die Einleitung von Revisionsverfahren zu legen und eine einheitliche
Rechtsprechung der Richter durch die vollständige Veröffentlichung von
begründeten Gerichtsentscheidungen, regelmäßige fallspezifische Erörterungen an
allen Gerichten und eine aktive Förderung der rechtlichen Kohärenz durch die
Gerichtspräsidenten und den Obersten Richterrat zu unterstützen. Darüber hinaus
könnten die Verantwortlichen der Justiz bei der Beförderung und Ernennung von
Richtern größeres Gewicht auf die rechtliche Kohärenz legen, die
Justizinspektion mit der Analyse uneinheitlicher Rechtsprechung betrauen, die
Urteilsleitlinien erweitern und die Einheitlichkeit zum wichtigen Thema der
Aus- und Weiterbildung an der Akademie für Richter und Staatsanwälte machen. Eine weitere Reformierung des Obersten
Gerichts- und Kassationshofs könnte sich ebenfalls positiv auf die Kohärenz
auswirken. Durch das „kleine Reformgesetz“ und die neuen Prozessordnungen
wurden diesbezüglich wichtige Fortschritte erzielt. Die Reformen, die mit den
neuen Prozessordnungen einhergehen, müssen so eingeleitet werden, dass der
Oberste Gerichtshof nicht mit ungerechtfertigten Anträgen überschwemmt wird und
lediglich die Fälle zugelassen werden, die wichtige Rechtsfragen betreffen.
Dies erfordert einen angemessenen Filter für Zweitbeschwerden und Ersuchen um
Vorabentscheidung. Es gibt möglicherweise auch weitere Aufgaben, die vom
Obersten Gerichtshof auf andere Gerichte übertragen werden könnten, zum
Beispiel die Zuständigkeit für erstinstanzliche Verfahren und für Verfahren in
einer Reihe von internen justiziellen Fragen.[19] Das würde dem
Obersten Gerichtshof ermöglichen, sich auf seine maßgebliche Rolle bei der
Vereinheitlichung der Rechtsprechung zu konzentrieren, wie dies in den meisten
anderen EU-Mitgliedstaaten der Fall ist. Der Oberste Gerichtshof muss außerdem
über die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendigen Räumlichkeiten und das
erforderliche Personal verfügen.[20] Organisation und Effizienz des
Justizsystems Eine von der Weltbank durchgeführte
Untersuchung der öffentlichen Verwaltung in Rumänien ergab, dass das Land über
die am wenigsten effiziente Verwaltung in der EU verfügt.[21]
Auch das Justizsystem weist derartige Mängel auf. Trotz einiger Verbesserungen
fehlt insgesamt die Dynamik bei der Bewältigung von Problemen, die maßgebliche
Auswirkungen auf die Fähigkeit des Justizsystems haben, zügig und kohärent
Gerechtigkeit zu üben. Zu diesen Problemen zählen Kapazitätsengpässe und die
Arbeitsbelastung der Richter und Staatsanwälte, die in hohem Maße auf
Ressourcenungleichgewichte und auf die standortspezifischen und von der
Gerichtsebene abhängigen deutlichen Unterschiede beim Arbeitsvolumen
zurückzuführen sind. Weitere Schwierigkeiten stellen die hohe Anzahl freier
Stellen, die Bereitstellung von Schulungsangeboten beim Berufseintritt sowie
Schwachstellen in der Struktur und internen Organisation der Gerichte und
Staatsanwaltschaften dar. Um diese Probleme anzugehen, wurden
Anstrengungen unternommen; unter anderem wurden regelmäßige
Einstellungsverfahren durchgeführt, verschiedene Abläufe gestrafft[22]
und Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten der Akademie für Richter und
Staatsanwälte für die Erstausbildung beschlossen. 2011 wurde ein kleiner
Schritt in Richtung Rationalisierung unternommen, indem neun überflüssige
Gerichte und drei Gerichte mit minimaler Tätigkeit sowie die zugehörigen
Staatsanwaltschaften aufgelöst wurden. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen bleiben
jedoch begrenzt. Bei den Schlüsselindikatoren für Effizienz, zum Beispiel bei
den Disparitäten hinsichtlich der Arbeitsbelastung und der Anzahl freier
Stellen, wurden seit 2007 keine Verbesserungen verzeichnet.[23]
Aufgrund mangelnder Ressourcen und eines Konflikts zwischen der Exekutive und
der Justiz im Jahr 2009 kam es zu einer Zeit, zu der die Arbeitsbelastung
stetig zunahm, zur Verlangsamung der Reformen und zu zahlreichen
Pensionierungen. Das Justizsystem verfügt weder über wirksame
Leistungsindikatoren noch hat es solche Indikatoren entwickelt, um den gesamten
Bedarf an und die Allokation von Ressourcen innerhalb des Justizsystems
abzubilden. Rumänien hat diese Mängel kürzlich eingeräumt und wird diese nun im
Rahmen eines von der Weltbank finanzierten Projekts angehen, bei dem bis Anfang
2013 überarbeitete Indikatoren für Rechtssachen und Arbeitsbelastung
ausgearbeitet und im Pilotversuch getestet werden. Die Zusammenarbeit bei der Personalpolitik im
Justizwesen zwischen dem Obersten Richterrat, der Exekutive und der Leitung der
Staatsanwaltschaft war kontinuierlich von Schwierigkeiten geprägt.[24]
Die Annahme der Vorschriften, mit denen die Funktion der Verwaltungsleiter der
Gerichte eingeführt und die Rolle der Gerichtsbediensteten neu ausgerichtet
wird, steht noch aus. Durch diese Maßnahmen könnte die Arbeitsbelastung der
Richter erheblich verringert werden. Erst kürzlich wurden
Kapazitätsverbesserungen bei der Akademie für Richter und Staatsanwälte
vorgenommen und gleiche Einstellungsstandards für verschiedene Kategorien von
Kandidaten eingeführt – zu spät für die angemessene Vorbereitung der Umsetzung
der neuen Gesetzbücher. Bislang wurde noch kein gemeinsamer Umsetzungsplan für
die neuen Gesetzbücher vereinbart.[25] Der Druck auf die öffentlichen Finanzen hätte
Effizienzgewinne erwarten lassen, diese haben sich bislang jedoch noch nicht
eingestellt. Die Gründe hierfür sind u. a. die mangelnde Zielgerichtetheit
im Obersten Richterrat beim Management der Justiz sowie
Meinungsverschiedenheiten zwischen Justiz und Regierung. Der Oberste Richterrat
war nicht in der Lage, eine Personalstrategie zur Änderung der Strukturen und
Systeme auszuarbeiten, und konzentrierte sich stattdessen darauf, mehr Personal
und Ressourcen anzufordern. Das Parlament hat zu dieser Dynamik beigetragen und
Vorschläge zur Umstrukturierung des Gerichtswesens verwässert.[26]
An den neuen Rechtsvorschriften wurde kritisiert, sie würden das Risiko einer
Welle neuer Gerichtsverfahren nicht berücksichtigen. Justizielle Praxis Wie aus der Bewertung der justiziellen Praxis
der Gerichte in Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene hervorgeht, weist
die justizielle Praxis weiterhin wesentliche Schwächen auf. Einige dieser
Schwachstellen sind struktureller Natur: Das rumänische Rechtssystem weist
Merkmale auf, die es für Missbrauch anfällig machen, etwa der Umstand, dass
Verjährungsfristen zum Zeitpunkt der Anklageerhebung nicht beendet oder
ausgesetzt werden. Verschärfend wirkt in diesem Zusammenhang häufig die laxe
Fallbearbeitung, die stark zum Vorteil der Angeklagten auszufallen scheint.[27]
Experten haben festgestellt, dass die Mängel bei der Prozessführung im
Vergleich zu Praktiken in anderen Mitgliedstaaten besonders deutlich werden.
Die Justiz hatte außerdem Schwierigkeiten, komplexe Finanzsachen erfolgreich
vor Gericht abzuschließen. Dies betrifft insbesondere Verfahren im Zusammenhang
mit dem öffentlichen Beschaffungswesen – bei diesen Fällen ist die allgemein
positive Entwicklung hinsichtlich gerichtlich verhandelter Verfahren wegen
Korruption auf hoher Ebene ausgeblieben (siehe unten). Derartige Verfahren
erfordern besondere Fähigkeiten von Staatsanwälten und Richtern, die durch
Fortbildungen, Spezialisierungen und externe Expertise gefördert werden.
Darüber hinaus sind in der Praxis selten Mittel für Gerichtssachverständige
verfügbar – obwohl diese gesetzlich vorgesehen sind –, so dass die Angeklagten
oft nicht nur für die Kosten der vom Gericht bestellten Sachverständigen,
sondern zusätzlich auch für die Kosten ihrer eigenen Sachverständigen
aufkommen.[28] Dies wirft die Frage
nach der Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der angeblich unabhängigen vom
Gericht bestellten Sachverständigen auf. Ein Beispiel dafür, wie eine proaktive Führung
Veränderungen bewirken kann, ist der neue Ansatz, den der Oberste Gerichts- und
Kassationshof seit der Ernennung der neuen Leitung im Jahr 2010 verfolgt.[29]
Der Oberste Gerichts- und Kassationshof kann nun andere Gerichte mit bewährten
Praktiken in Bereichen wie der Abwicklung von Rechtsfällen unterstützen. In
diesem Zusammenhang ist das Risiko, dass die Verjährungsfrist erreicht wird, zu
berücksichtigen und zu signalisieren, dass das Gericht nicht auf unseriöse
Versuche zur Verschleppung eines Verfahrens eingehen wird. Um bei der
Justizreform insgesamt Fortschritte zu erreichen, müssen diese Ergebnisse
aufrechterhalten und ausgebaut werden. Rechenschaftspflicht Ende 2011 hat Rumänien seine Rechtsgrundlage
für die Rechenschaftspflicht der Justiz gestärkt. Das Parlament hat Änderungen
verabschiedet, mit denen ein neues System der Disziplinarverstöße eingeführt
und die bestehenden Sanktionen verschärft wurden. Dadurch wurde die Rolle des
Justizministers und des Generalstaatsanwalts bei Disziplinarverfahren erweitert
und die Unabhängigkeit der Justizinspektion erhöht.[30]
Die Justizinspektion kann sich nun auf stärker zielgerichtete, rasche und
proaktive Disziplinarermittlungen konzentrieren und intern bessere
Beratungskapazitäten für Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit der
justiziellen Organisation sowie mit justiziellen Verfahren und Praktiken
entwickeln. Der Oberste Richterrat sollte dieses Potenzial weiter nutzen und
die Justizinspektion ersuchen, Schlüsselaspekte der justiziellen Praxis, die
Vereinheitlichung der Rechtsprechung und die Annahme bewährter
Managementverfahren durch die Gerichtspräsidenten systematisch zu überwachen.[31]
Darüber hinaus ist es entscheidend, dass bei der Anwendung der neuen Rechte die
Unabhängigkeit der Richter voll gewahrt bleibt, um richterliche Bedenken
auszuräumen, die neuen Vorschriften könnten missbraucht werden. Die größte Wirkung können die Vorschriften
dann entfalten, wenn sie angewandt werden, um klare, kohärente und
abschreckende Sanktionen zu verhängen. Der Ruf des Justizwesens und die
Fähigkeit des Obersten Richterrats, es zu überwachen, wurden durch eine Reihe
von Fällen von Fehlverhalten, in denen die Reaktion der Verantwortlichen der
Justiz schwach und zögerlich schien, beschädigt.[32]
In vielen Mitgliedstaaten würde erwartet, dass Personen in öffentlichen Ämtern
akzeptieren, erforderlichenfalls ihre Ämter aufzugeben, um den Ruf der
betreffenden öffentlichen Einrichtung zu wahren. Die Tatsache, dass Richter,
die stark in der öffentlichen Kritik stehen, während laufender Ermittlungen
weiterhin im Amt belassen werden, hat den Ruf der Gerichte beschädigt. Es
sollten klare Regeln festgelegt werden, zum Beispiel die sofortige
Suspendierung von Richtern, die schwerwiegender Straftaten wie Korruption auf
hoher Ebene beschuldigt werden, um sowohl den betreffenden Richter als auch das
Justizwesen insgesamt zu schützen.[33] Diese Regeln könnten in
die Integritätsstrategie des Obersten Richterrats eingebettet werden. Rumänien verbesserte Ende 2011 außerdem die
Ernennungsverfahren am Obersten Gerichts- und Kassationshof, indem
transparentere und objektivere Verfahren angenommen wurden, die eine
umfassendere und objektivere unabhängige Bewertung der Verdienste der
Kandidaten ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der
Rechenschaftspflicht des Obersten Gerichts- und Kassationshofs. II.2 Korruptionsbekämpfung 2007-2012 Vorgabe 2:
Einrichtung einer Behörde für Integrität mit folgenden Zuständigkeiten:
Überprüfung von Vermögensverhältnissen, Unvereinbarkeiten und möglichen
Interessenkonflikten und Verabschiedung verbindlicher Beschlüsse als Grundlage
für abschreckende Sanktionen Vorgabe 3:
Konsolidierung bereits erreichter Fortschritte bei der Durchführung
fachmännischer und unparteiischer Untersuchungen bei Korruptionsverdacht auf
höchster Ebene Vorgabe 4:
Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption,
insbesondere in den Kommunalverwaltungen Die Bekämpfung von Korruption und die
Förderung der Integrität sind Herausforderungen, die die Mobilisierung aller
staatlichen Befugnisse erfordern und von oben nach unten gesteuert werden
müssen, so dass die gesamte Gesellschaft erreicht wird. Ein wichtiger
Ausgangspunkt hierbei ist die Fähigkeit des Justizsystems und der Verwaltung in
Rumänien, die Regeln der Rechtsstaatlichkeit anzuwenden. Seit dem Beitritt hat
Rumänien bedeutende Fortschritte bei der Verfolgung und Verhandlung von
Korruptionsfällen auf hoher Ebene erzielt. Die Nationale Antikorruptionsbehörde
(DNA) hat diese Fälle entschieden und unparteiisch verfolgt. Rumänien war
außerdem in der Lage, ein System zur Ermittlung und Sanktionierung von
Interessenkonflikten, Unvereinbarkeiten und ungerechtfertigt erworbenem
Vermögen einzurichten. Die Nationale Integritätsbehörde (ANI) ist als
Einrichtung bereit, ihr Mandat überzeugend zu erfüllen. Mit den kürzlich
unternommenen Schritten zur Beschleunigung von Verfahren vor dem Obersten
Gerichtshof wegen Korruptionsdelikten auf hoher Ebene wurde begonnen, ein
maßgebliches Problem zu beheben, das die abschreckende Wirkung von Maßnahmen
gegen Korruption einschränkt. Es wurden strengere Vorschriften zur Förderung
der Integrität innerhalb des Justizwesens selbst sowie ein Gesetz über die
erweiterte Einziehung von Vermögen aus Straftaten erlassen. Bei der neuen
nationalen Antikorruptionsstrategie wird ein Schwerpunkt auf die Förderung der
Bekämpfung der Korruption durch bewährte Verfahren gelegt. Die Strategie ist
nun wie geplant umzusetzen und es muss ausreichend Zeit eingeräumt werden,
damit sie ihre Wirksamkeit entfalten kann. Dies sind wesentliche Schritte zur
Erreichung der CVM-Ziele. Angesichts der jüngsten Entwicklungen müssen jedoch
zunächst die erzielten Fortschritte gewahrt, ihre Dynamik beibehalten und die
institutionelle Stabilität gewährleistet werden, um die Nachhaltigkeit
nachzuweisen. Die Maßnahmen werden zu einer Zeit eingeführt,
in der die meisten Rumänen Korruption als großes Problem betrachten.[34]
Die Rumänen konnten jedoch noch nicht davon überzeugt werden, dass sich die
Situation verbessert; die Mehrheit ist der Auffassung, die Lage habe sich
verschlechtert.[35] Die Bedenken der
Öffentlichkeit können nur ausgeräumt werden, wenn es in den wichtigsten
Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene zu objektiven und rechtskräftigen
Urteilen kommt und wenn bei der Durchführung der Verfahren die Anwendung
bewährter Praktiken die Norm ist. Es werden zu wenige Interessenkonfliktfälle
verfolgt, insbesondere im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen,
und selbst wenn derartige Fälle gerichtlich verhandelt werden, fallen die
Sanktionen nicht abschreckend aus. Es gibt noch keine überzeugende
Erfolgsbilanz für die Einziehung unrechtmäßig erworbenen Vermögens. Die
Umwandlung der neuen nationalen Antikorruptionsstrategie in ein Instrument zur
durchgängigen Bekämpfung der Korruption in allen Einrichtungen wird ein
wichtiger Umsetzungstest sein. Darüber hinaus wurde die Befugnis der
Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung trotz ihrer deutlichen Erfolge in Frage
gestellt. Die Rechtsgrundlage für die Arbeit der Nationalen
Korruptionsbekämpfungsbehörde (DNA), der Staatsanwaltschaft und der Nationalen
Integritätsbehörde (ANI) wurde seit 2007 wiederholt angefochten; einige
Verfahren sind noch anhängig. Die bevorstehende Ernennung des Generalstaatsanwalts
und des leitenden Staatsanwalts der DNA und die Besetzung anderer wichtiger
Stellen in der Staatsanwaltschaft bietet Gelegenheit zu zeigen, dass die
politische Führung und die Verantwortlichen der Justiz eine strenge und
unabhängige Verfolgung von Korruption uneingeschränkt unterstützen. Dies
erfordert ein transparentes und objektives Ernennungsverfahren innerhalb des
bestehenden Rechtsrahmens durch offene Auswahlverfahren, bei denen eindeutige
Kriterien zugrunde gelegt werden, um die bestmögliche Führung sicherzustellen
und die Kontinuität der Funktionsweise dieser Einrichtungen zu gewährleisten.
Die effiziente Durchführung einer Reihe von Verfahren wegen Korruption auf
hoher Ebene, die vor Gericht die letzte Stufe erreicht haben, wird die
Fähigkeit der rumänischen Justiz erproben, ihre Unabhängigkeit weiter unter
Beweis zu stellen und die Regeln der Rechtsstaatlichkeit anzuwenden. Korruption auf hoher Ebene Die Maßnahmen der Nationalen
Antikorruptionsbehörde (DNA) in Bezug auf die Untersuchung und Strafverfolgung
von Korruptionsfällen auf hoher Ebene gehören zu den wichtigsten Fortschritten,
die in Rumänien seit dem Beitritt erzielt wurden. Dank der Arbeit der DNA
steigt die Zahl der Anklageerhebungen jährlich stetig an und werden Ermittlungen
zügig und proaktiv durchgeführt. Seit 2007 ging die DNA in Fällen auf höchster
politischer Ebene und im Justizwesen gegen Personen aus allen größeren
politischen Parteien vor.[36] Die Tätigkeit der DNA führte insbesondere seit
2010 zu einem Anstieg der Zahl der gerichtlichen Entscheidungen und Urteile in
Fällen von Korruption auf hoher Ebene.[37] Mit den
Fortschritten bei der Strafverfolgung gingen jedoch keine entsprechenden
Fortschritte in Bezug auf die Effizienz der Gerichtsverfahren sowie die
Einheitlichkeit und abschreckende Wirkung von Gerichtsurteilen in
Korruptionsfällen auf hoher Ebene einher. Seit 2007 kam es in Korruptionsfällen
auf hoher Ebene bei Gericht zu erheblichen Verzögerungen, die unter anderem auf
Schwachstellen in den Rechtsvorschriften und auf Kapazitätsengpässe
zurückzuführen waren. Die im vorherigen Abschnitt dieses Berichts erläuterten
Mängel der justiziellen Praxis traten in Korruptionsfällen auf hoher Ebene
besonders deutlich zutage. So reagierten Richter viel zu nachlässig auf Versuche
von Angeklagten, die Gerichtsverfahren hinauszuzögern und zu vereiteln – unter
anderem in Fällen, deren Verjährung bevorstand.[38] Einige Ursachen für Verzögerungen wurden
beseitigt: Mit dem „kleinen Reformgesetz“ und der Änderung des Gesetzes über das
Verfassungsgericht wurden wichtige Änderungen zur Beschleunigung der Verfahren
eingeführt; so wurde die aufschiebende Wirkung bei Einrede der Verfassungs- und
Rechtswidrigkeit durch Angeklagte aufgehoben. Laut einer Auslegungsentscheidung
des Obersten Gerichtshofs wird bei Zeiträumen, während deren ein Verfahren bis
zur Entscheidung über die Einrede der Verfassungswidrigkeit ausgesetzt wurde,
außerdem „die Verjährungsuhr angehalten“.[39] Dennoch mussten zu Beginn des Jahres 2011
einige Fälle von Korruption auf hoher Ebene aufgrund der Verjährung ganz oder
teilweise eingestellt werden.[40] Mitte 2011 wurde
deutlich, dass in einigen wichtigen Korruptionsfällen auf hoher Ebene – die aus
verschiedenen Gründen jahrelang verzögert worden waren – wahrscheinlich die Verjährungsfristen
erreicht würden. Im Einklang mit den Empfehlungen der Kommission[41]
förderte die neue Leitung des Obersten Gerichts- und Kassationshofs bewährte
Verfahren durch eine effizientere und rigorosere Verfahrensabwicklung. Diese
Maßnahmen führten ab Ende 2011 zu einer Reihe erstinstanzlicher Entscheidungen
in wichtigen Fällen sowie zu den ersten rechtskräftigen Korruptionsurteilen,
mit denen Freiheitsstrafen gegen einen ehemaligen Ministerpräsidenten, einen
ehemaligen Minister und gegen ein derzeitiges Parlamentsmitglied verhängt
wurden.[42] Ein weiterer Aspekt, auf den die Kommission in
ihren Berichten einging, ist die fehlende Einheitlichkeit und abschreckende
Wirkung von Strafen bei Korruptionsdelikten auf hoher Ebene.[43]
In einer gemeinsamen Studie von Justiz und Justizministerium wurde dieses
Problem 2009 anerkannt und es wurden Abhilfemaßnahmen entwickelt, die zu
einigen Verbesserungen führten. Da die Verantwortlichen der Justiz nicht tätig
wurden, arbeitete 2010 eine Gruppe von Richtern des Bukarester
Appellationsgerichts Urteilsleitlinien im Hinblick auf ein einheitlicheres
Vorgehen bei Korruptionsdelikten aus. Diese Leitlinien veranlassten später die
neue Leitung des Obersten Gerichts- und Kassationshofs, 2011 eigene
Urteilsleitlinien zu bestimmten Korruptionsdelikten auszuarbeiten und
anzunehmen. Wie diese Beispiele zeigen, ist die rumänische
Justiz durchaus in der Lage, auf konkrete Unzulänglichkeiten pragmatisch zu
reagieren. Mit den Urteilsleitlinien wurde eine Grundlage geschaffen, die bei
ihrer Anwendung und Ausweitung auf andere Verstöße zu einheitlicheren und
vorhersehbareren Urteilen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene führt. Mit
den Maßnahmen des Obersten Gerichtshofs in Bezug auf die Abwicklung von
Rechtsfällen und die justizielle Praxis wird dem wichtigen Umstand Rechnung
getragen, dass die Gerichte dafür verantwortlich sind, dem Recht Geltung zu
verschaffen. Wenn diese Maßnahmen fortgeführt werden, können sie im Laufe
dieses Jahres zu einigen rechtskräftigen Entscheidungen in Fällen führen, in
die führende Politiker verwickelt sind. Die erste dieser Entscheidungen erging
im letzten Monat mit dem rechtskräftigen Urteil in einem Verfahren im
Zusammenhang mit einem ehemaligen Ministerpräsidenten und zeigte, dass der
Oberste Gerichtshof beginnt, sogar gegen höchstrangige und politisch
einflussreiche Angeklagte Entscheidungen zu erlassen. Allerdings wurde nicht aktiv für eine
generelle Anwendung dieser bewährten Verfahren gesorgt, und es deutet wenig
darauf hin, dass sie von anderen Gerichten übernommen werden. Trotz merklicher
Verbesserungen am Obersten Gerichtshof kommt es an anderen Gerichten in vielen
weiteren Fällen von Korruption auf hoher Ebene, in die örtliche Würdenträger
wie Präfekten, Präsidenten von Bezirksräten oder Bürgermeister verwickelt sind,
weiterhin zu fragwürdigen Verzögerungen und Unterbrechungen. Es ist
festzustellen, dass sich Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Korruption und
Betrug im öffentlichen Beschaffungswesen besonders lange hinziehen. Die Gründe
für diese beträchtlichen Verzögerungen müssen ermittelt werden und es muss
dafür Sorge getragen werden, dass die Richter über bessere Sachkenntnisse und
ein fundierteres Fachwissen verfügen.[44] Die meisten Strafen in
Fällen von Korruption auf hoher Ebene werden immer noch ausgesetzt. Bislang
ergingen sehr wenige rechtskräftige Urteile zur Verhängung von Freiheitsstrafen
in wichtigen Verfahren im Zusammenhang mit führenden Politikern.[45]
Dies schwächt die abschreckende Wirkung des Systems ab. Eine wirksame Bekämpfung von Korruption auf
hoher Ebene setzt voraus, dass gerichtliche Maßnahmen respektiert werden und
die politische Klasse gerichtliche Ermittlungen uneingeschränkt unterstützt.
Die 2011 erfolgte Annahme eines Verhaltenskodexes durch die damalige
Regierungspartei ist als wichtiger Schritt zu werten. Infolge dieses Kodexes
schloss dieselbe Partei einen einflussreichen Bürgermeister aus der Partei aus,
als dieser wegen Korruption auf hoher Ebene angeklagt wurde.[46]
Kraft der rumänischen Verfassung muss nach der
Auslegung des Verfassungsgerichts das Parlament die Festnahme oder Durchsuchung
von Parlamentariern genehmigen; ebenso muss es der Einleitung strafrechtlicher
Ermittlungen gegen Parlamentarier zustimmen, bei denen es sich um derzeitige
oder ehemalige Minister handelt. Die Weigerung des Parlaments, die Einleitung
strafrechtlicher Ermittlungen in solchen Fällen zu gestatten, bewirkt de facto
eine entsprechende Immunität, die wiederum die Justiz behindert. Seit 2007
blieben etliche Parlamentsmitglieder, darunter ein ehemaliger
Ministerpräsident, von strafrechtlichen Ermittlungen verschont, weil das
Parlament abgelehnt hatte, die Einleitung solcher Ermittlungen zu gestatten.[47]
Da das Parlament keine Begründung abgibt, wenn es die Einleitung
strafrechtlicher Ermittlungen ablehnt, lässt sich nur schwer feststellen,
inwieweit solche Entscheidungen auf Objektivität basieren.[48]
Außerdem schadet die Tatsache, dass Parlamentarier auch nach einer Verurteilung
wegen schwerer Verstöße wie Korruption an Parlamentssitzungen teilnehmen
dürfen, dem Ruf des Parlaments – in vielen parlamentarischen Systemen ist es
üblich, dass Parlamentarier bei einer Anklageerhebung in solchen Fällen von
ihrem Amt suspendiert und bei einer Verurteilung aus dem Parlament
ausgeschlossen werden.[49] Bei der unlängst erfolgten Bildung der neuen
Regierung gab es widersprüchliche Signale. Die Nominierung und schließlich
Ernennung von Ministern, gegen die rechtskräftige Entscheidungen ergangen waren
oder Gerichtsverfahren anhängig sind, führten verständlicherweise zu
Kontroversen und lassen darauf schließen, dass keine Bereitschaft besteht, die
Rechtsstaatlichkeit als Grundprinzip zu akzeptieren und zu verstehen.[50]
Dies zeigt, dass es noch einiger Anstrengungen bedarf, um für hohe Ämter hohe
Standards festzulegen. Integrität Beim Beitritt erklärte sich Rumänien bereit,
einen rechtlichen und institutionellen Rahmen zur Prävention und Ahndung von
Korruption einzuführen und gegen Unvereinbarkeiten, Interessenkonflikte und
unrechtmäßiges Vermögen vorzugehen. Die Nationale Integritätsbehörde (ANI)
prüft Situationen, in denen es zu Interessenkonflikten und Unvereinbarkeiten
kommt, und ermittelt, ob öffentliche Bedienstete und gewählte Politiker
möglicherweise unrechtmäßiges Vermögen erworben haben. Ihre Feststellungen oder
Verweisungen können Gegenstand eines gerichtlichen Rechtsmittels sein, von den
Gerichten bestätigt werden oder von anderen Justiz- oder Verwaltungsinstanzen
weiterverfolgt werden. Nach ihrer Errichtung im Jahr 2007 nahm die
ANI rasch ihre Tätigkeit auf und führte eine effiziente Verwaltung und
Ermittlungsmethodik ein. Sie leistete einen wichtigen Beitrag zur Transparenz,
indem sie alle Vermögens- und Interessenerklärungen auf elektronischem Wege der
Öffentlichkeit zentral zugänglich machte. Mit Unterstützung aus dem nationalen
Haushalt und aus EU-Mitteln richtete sie ein EDV-gestütztes
Fallverwaltungssystem ein und schloss Kooperationsvereinbarungen mit einer
Vielzahl von Verwaltungs- und Justizbehörden. Inzwischen ist die ANI zu einer
wichtigen Komponente des institutionellen Antikorruptionsrahmens geworden und
hat beachtliche Ergebnisse aufzuweisen.[51] Allerdings wurden die Fortschritte der ANI
durch eine Reihe von Problemen eingebremst. 2010 wurde die Rechtsgrundlage der
ANI für verfassungswidrig erklärt, womit die Kernbefugnis der Behörde, auf die
Einziehung unrechtmäßig erworbenen Vermögens hinzuwirken, in Frage gestellt
wurde.[52] Die Debatte über die
Änderung der ANI-Rechtsgrundlage machte deutlich, dass der politische Wille,
das Thema Integrität effektiv anzugehen und die mit dem Beitritt eingegangenen
Verpflichtungen zu erfüllen, nicht sehr ausgeprägt war. Vertreter aller
größeren politischen Parteien im Parlament stellten erneut die Frage nach der
Existenzgrundlage der ANI. Außerdem hat das Parlament Entscheidungen über
Unvereinbarkeiten und Interessenkonflikte nicht umgesetzt.[53] Die schwächere Rechtsgrundlage erschwert es
der ANI zusätzlich, Fortschritte zu erzielen. Sie ist immer noch Gegenstand
einer Verfassungsklage, wenn auch zwei Beschwerden im Juni vom
Verfassungsgericht abgewiesen wurden.[54] Die neuen Ausschüsse für
die Untersuchung von Vermögensverhältnissen – die als zusätzliche Stufe
zwischen der ANI und den Gerichten für Fälle eingesetzt worden waren, in denen
die ANI die Einziehung unrechtmäßig erworbenen Vermögens vorschlägt – scheinen
es noch schwieriger zu machen, unrechtmäßiges Vermögen zurückzuverfolgen. Mit
den Ausschüssen wurde eine zusätzliche justizielle Instanz geschaffen; sie
haben allerdings zu weniger Transparenz und weniger Rechten für die Beteiligten
geführt. Trotz der Anstrengungen, die wichtigsten Akteure in Seminaren
zusammenzubringen, wurden die Verfahren nicht vollständig vereinheitlicht und
beim Umgang mit Beweismitteln traten Schwachstellen zutage. Bislang wurde noch
nicht über einen einzigen Fall, der von den Ausschüssen für die Untersuchung
von Vermögensverhältnissen seit ihrer Wiedereinsetzung im Jahr 2010 bearbeitet
wurde, abschließend vor Gericht entschieden. Der Rechtsrahmen behindert auch
die Arbeit an Fällen von administrativen Interessenkonflikten. Gesonderte
Rechtsverfahren müssen durchlaufen werden: Zunächst wird über alle Rechtsmittel
entschieden, die gegen die ANI-Feststellung eines Interessenkonflikts eingelegt
wurden; anschließend werden die entsprechenden Rechtsakte annulliert, zum
Beispiel öffentliche Aufträge, die bei Vorliegen eines Interessenkonflikts
abgeschlossen worden waren.[55] Die Wirksamkeit des rumänischen
Integritätssystems wird auch durch langwierige Gerichtsverfahren, eine
uneinheitliche Rechtsprechung und eine unzulängliche Zusammenarbeit zwischen
der ANI, anderen Verwaltungsbehörden und der Justiz beeinträchtigt.
Gerichtsverfahren in Fällen, die unter alle drei Zuständigkeiten der ANI
fallen, zogen sich besonders lange hin. Insgesamt haben die Gerichte bislang
nur vier Fälle von unrechtmäßig erworbenem Vermögen endgültig bestätigt, die
sich alle auf die Zeit vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes beziehen (einer der
Fälle datiert aus dem Jahr 2005). Bei einfachen Fällen von Unvereinbarkeit kann
es Jahre dauern, bis die Gerichte abschließend darüber entscheiden. Dies hat
dazu geführt, dass Sanktionen nicht angewandt werden konnten, da die Mandate
bereits abgelaufen waren. Eine uneinheitliche Rechtsprechung war ebenfalls ein
Problem in von der ANI verfolgten Fällen, wobei jedoch von der Justiz noch
keine Maßnahmen getroffen wurden, um hier unverzüglich Abhilfe zu schaffen.[56]
Obwohl die ANI Kooperationsvereinbarungen mit einigen anderen
Verwaltungseinrichtungen und mit der Staatsanwaltschaft geschlossen hat, brachte
diese Zusammenarbeit bisher keine wesentlichen Ergebnisse, mit Ausnahme der
produktiven Kooperation mit der DNA. Sehr wenige Hinweise erreichten die ANI
von anderen Einrichtungen, und die von der ANI vorgenommenen Verweisungen
wurden von anderen Einrichtungen nicht weiterverfolgt, so dass es nur zu einer
Anklageerhebung und einer zusätzlichen Steuerforderung kam.[57] Dennoch hat die ANI bewiesen, dass sie seit
2010 immer besser in der Lage ist, sich auf wichtige und komplexe Fälle zu
konzentrieren. Ein Screening zur Ermittlung von Interessenkonflikten bei
Kommunalräten hat eine Vielzahl möglicher Fälle zutage gebracht – von
maßgeblicher Bedeutung wird nun sein, inwieweit diese Fälle von der
Staatsanwaltschaft und den Gerichten weiterverfolgt werden.[58]
Mit einer ähnlichen Überprüfung wurde bei Behörden, die EU-Mittel verwalten,
begonnen. Diese Entwicklungen sind zu begrüßen. Die Untersuchungen der ANI
sollten künftig noch stärker auf der Grundlage von Risikobewertungen und unter
besonderer Berücksichtigung gefährdeter Bereiche stattfinden. Dies könnte dazu
führen, dass die personellen Ressourcen der ANI aufgestockt werden müssen.[59] Trotz defizitärer justizieller Folgemaßnahmen
wurde in zahlreichen Fällen endgültig eine Unvereinbarkeit festgestellt, was
Rücktritte und Disziplinarstrafen zur Folge hatte.[60]
Enttäuschender fallen die Ergebnisse aus, was die Folgemaßnahmen zu ANI-Fällen
im Zusammenhang mit der Einziehung unrechtmäßig erworbenen Vermögens und
Interessenkonflikten anbelangt. Eine bessere Rechtsgrundlage der ANI kann zur
Lösung dieses Problems beitragen;[61] wichtig ist jedoch, dass
Politik, Justiz und Verwaltung insgesamt die ANI als Gewinn ansehen und somit
erkennen, dass die Behörde unterstützt werden sollte. Die Bearbeitung der
ANI-Fälle durch die Gerichte und die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen
müssen verbessert werden, wenn die Behörde eine grundlegende Änderung der
Einstellung zur Integrität in Rumänien bewirken soll. Prävention und Ahndung von Korruption im
öffentlichen Sektor Es muss sichergestellt werden, dass Korruption
bestraft wird, wenn sie aufgedeckt wird; um die Korruption nachhaltig
einzudämmen, müssen außerdem Maßnahmen getroffen werden, die zunächst einmal
die Wahrscheinlichkeit verringern, dass es zu Korruption kommt. Präventive
Maßnahmen, die die Korruptionsmöglichkeiten und –risiken reduzieren, wie
transparente Verfahren und vorhersehbare Entscheidungen öffentlicher
Einrichtungen, tragen maßgeblich hierzu bei. Die allgemeine Ausrichtung der Maßnahmen wird
durch eine nationale Antikorruptionsstrategie vorgegeben. In den letzten fünf
Jahren wurden in dieser Hinsicht durchwachsene Ergebnisse erzielt. Die
Strategie 2008-10 hatte nicht die angestrebte Wirkung. Allerdings wurde im März
dieses Jahres eine umfassende neue Strategie beschlossen, und die Entscheidung
der neuen Regierung, die Strategie unverändert erneut zu billigen, sowie deren
Absegnung durch das Parlament deuten darauf hin, dass die Strategie allgemeine
politische Unterstützung findet. In die neue Strategie, die eine gute Grundlage
für die Koordinierung und Ausrichtung der Tätigkeiten der verschiedenen
staatlichen Institutionen darstellt, sind viele Empfehlungen eingeflossen, die
auf einer Analyse der Auswirkungen der beiden vorherigen Strategien basieren.
Außerdem ermöglicht die neue Strategie eine Überwachung der Fortschritte anhand
einer Reihe von Indikatoren. Ihre Annahme durch das Parlament machte deutlich,
dass alle einflussreichen Teile der Gesellschaft mit dazu beitragen müssen, die
Strategie zu einem Erfolg zu machen. Ihre tatsächliche Durchführung hängt in hohem
Maße von den Maßnahmen aller staatlichen Stellen ab. Als spezialisierte und
personell gut ausgestattete Korruptionsbekämpfungsstelle mit sowohl präventiven
als auch investigativen Aufgaben hat die Generaldirektion für
Korruptionsbekämpfung des Ministeriums für Verwaltung und Inneres (GAD) große
Fortschritte bei der Bekämpfung von Korruption in der rumänischen Polizei und
in anderen Strukturen des Ministeriums erzielt. Die GAD ist bislang die einzige
Abteilung, die eine eingehende Korruptionsrisikobewertung vorgenommen und zudem
der Staatsanwaltschaft eine Vielzahl von Korruptionshinweisen übermittelt hat.[62]
Auf der Grundlage des bisher Erreichten und um ihr Potenzial auszuschöpfen
sollte die GAD nun ihre Erfolgsbilanz bei der Bearbeitung von Fällen ausbauen
und weitere Bereiche schwerer und komplexer Korruption, darunter das
öffentliche Beschaffungswesen, in ihre Arbeit einbeziehen und außerdem korrupte
Verbindungen zwischen Polizei und organisierter Kriminalität ermitteln. In anderen Sektoren staatlicher Tätigkeiten
sind keine vergleichbaren Ergebnisse erzielt worden. Zu zahlreichen
Korruptionsfällen kommt es in Bereichen wie Steuerverwaltung, Bildung,
Gesundheit und Infrastrukturinvestitionen; in diesen Sektoren wurde jedoch erst
kürzlich mit einer Risikoanalyse begonnen und es wurden nur einige Maßnahmen in
Bereichen ergriffen, die besonders korruptionsanfällig und budgetsensibel sind.[63]
Im Bildungssektor wurden einige zweckmäßige Präventionsmaßnahmen erprobt, die
unter anderem auf Vorschläge des Nationalen Integritätszentrums zurückgehen,
wie die Videoüberwachung bei Abiturprüfungen; außerdem wird im Rahmen eines
EU-finanzierten Antikorruptionsprojekts eine Sektorstrategie ausgearbeitet.
Andere wichtige Risikobereiche, in denen gehandelt werden muss, sind
Investitionen in schulische Infrastrukturen und Korruption im Prüfungssystem
von Schulen und bei der Verleihung akademischer Grade an Hochschulen. Mit der
Einleitung eines weiteren wichtigen EU-finanzierten Projekts wird nun mit
Maßnahmen im Gesundheitssektor begonnen.[64] Dabei handelt es
sich um einige zweckmäßige Pilotmaßnahmen in korruptionsanfälligen Bereichen
mit erheblichen Auswirkungen auf den Staatshaushalt; allerdings muss auf dieser
Grundlage noch ein systematischer Ansatz entwickelt werden. In Bereichen wie
Steuern und Zölle ist noch nicht viel unternommen worden, obwohl besondere
Risiken in diesen Bereichen die Einrichtung starker Präventionsstellen mit
einem Mandat für antizipatives Handeln rechtfertigen würden.[65]
Verwaltungskontrollbehörden spielen eine wichtige Rolle, führen aber im
Allgemeinen noch keine Korruptionsrisikobewertungen durch, um Maßnahmen in
gefährdeten Bereichen zu treffen, und arbeiten generell nicht mit
Justizbehörden oder mit der ANI zusammen. Experten sehen in der unzureichenden
Unabhängigkeit und im politischen Einfluss wesentliche Ursachen für die
Untätigkeit.[66] Die geringe Zahl von Korruptionshinweisen von
Verwaltungsbehörden hat sich auch auf die Zahl der Fälle ausgewirkt, mit denen
die Staatsanwaltschaft und die Gerichte befasst werden. Eine Ausnahme bildet
hierbei der Polizeibereich, in dem die GAD zahlreiche Fälle weiterverwiesen
hat. Der Generalstaatsanwalt ersuchte die örtlichen Staatsanwaltschaften,
lokale Antikorruptionsstrategien zu entwickeln, gab Leitlinien für die
Untersuchung von Korruptionsfällen heraus und baute ein Netzwerk von
Staatsanwälten auf, die sich auf diese Problematik spezialisiert haben. Diese
Maßnahmen haben dazu geführt, dass mehr Korruptionsfälle von der regulären
Staatsanwaltschaft verfolgt werden.[67] Dank der neuen nationalen
Antikorruptionsstrategie können alle staatlichen Stellen wesentlich
entschlossener vorgehen, um proaktive Maßnahmen zur Erschwerung der Korruption
durchzuführen und Probleme bereits im Ansatz zu erkennen. Die bewährten
Verfahren, die beispielsweise im Ministerium für Verwaltung und Inneres
angewandt werden, könnten auf alle Sektoren mit hohem Risiko und erheblichen
budgetären Auswirkungen ausgedehnt werden. Die Einrichtung einer unabhängigen
Telefon-Hotline, über die Korruptionsdelikte im öffentlichen Dienst gemeldet
werden können, würde mit dazu beitragen, mehr Hinweise zu erlangen. Vor allem
aber muss mit Antikorruptionsmaßnahmen das Vertrauen der Öffentlichkeit
gewonnen werden; dazu bedarf es einer positiven Interaktion, damit die
Öffentlichkeit erkennt, dass Konsequenzen folgen, wenn in begründeten Fällen
ermittelt wird. Ombudsmann Dem Ombudsmann kommt bei der
Korruptionsbekämpfung in Rumänien eine wichtige Rolle zu. Er ist befugt,
Untersuchungen bezüglich mutmaßlich rechtswidriger Handlungen der Verwaltung
durchzuführen. Er ist eine unabhängige Stelle, die aufgrund der Beschwerde
einer Person oder auf eigene Initiative tätig werden kann. Gemäß
Artikel 26 Absatz 2 des Gesetzes 35/1997 ist der Ombudsmann
außerdem berechtigt, dem Parlament oder dem Ministerpräsidenten „schwere
Fälle von Korruption“ zu melden, von denen er im Zuge seiner Untersuchungen
Kenntnis erlangt. Die Funktion des Ombudsmannes ist von maßgeblicher Bedeutung
für das CVM, insbesondere in Bezug auf die vierte Vorgabe betreffend die
Prävention und Bekämpfung von Korruption. Der Ombudsmann ist ferner das einzige
Organ, das Regierungsanordnungen direkt vor dem Verfassungsgericht anfechten
kann. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass
das Parlament am 3. Juli 2012 das Mandat des Ombudsmannes vorzeitig
beendet hat. Die rumänischen Behörden müssen die Unabhängigkeit des
Ombudsmannes gewährleisten und einen Ombudsmann ernennen, der eine
parteiübergreifende Unterstützung genießt und seine gesetzlichen Befugnisse in
voller Unabhängigkeit wirksam ausüben kann. Einziehung von Erträgen aus Straftaten Wie die Erfahrung gezeigt hat, geht es bei der
Bekämpfung von Korruption letztendlich oft um die Rückverfolgung von Erträgen
aus Korruption. Die Einziehung von Erträgen aus Straftaten und das Vorgehen
gegen die Geldwäsche sind daher wesentliche Bestandteile jeder
Antikorruptionsstrategie. 2011 richtete Rumänien eine
Vermögensabschöpfungsstelle ein[68] und 2012 wurde ein neues
Gesetz über die erweiterte Einziehung verabschiedet. Seit 2010 wenden
Staatsanwaltschaft und Polizei auf der Grundlage eines gemeinsamen Erlasses des
Generalstaatsanwalts und des Innenministers ein standardisiertes Verfahren für
die Einziehung von Erträgen aus Straftaten an. Die Durchführung einschlägiger
Schulungen wurde vorgeschrieben, und es wurde ein Netzwerk spezialisierter
Staatsanwälte aufgebaut. Diese Maßnahmen müssen jedoch noch Früchte
tragen. Bei der erweiterten Einziehung handelt es sich immer noch um ein neues
Konzept für Polizei, Staatsanwälte und Richter. Maßnahmen wie die
Dritteinziehung werden offenbar häufig gerichtlich angefochten.[69]
Trotz positiver Rechtsprechung wird die Geldwäsche immer noch nicht als
eigenständige Straftat verfolgt.[70] Nach Einschätzungen von
Fachleuten wurden bisher unerwartet geringe Einziehungen vorgenommen.[71]
Außerdem ist es für die Behörden schwierig, die entsprechenden Fortschritte zu
überwachen, da keine umfassenden statistischen Angaben in diesem Bereich
vorliegen. Öffentliches Beschaffungswesen Mängel bei der Umsetzung des Vergaberechts
sind eine wesentliche Ursache für Korruption und missbräuchliche Verwendung
öffentlicher Gelder. Sie führen zudem zu einem weniger effizienten Einsatz von
EU-Mitteln und einer geringeren Qualität bei der Bereitstellung öffentlicher
Güter. Im Rahmen von Prüfungen und Bewertungen verschiedener
Kommissionsdienststellen wurden wiederholt Systemrisiken und Unzulänglichkeiten
in diesem Bereich festgestellt, die mitunter Unterbrechungen bei Zahlungen von
EU-Mitteln zur Folge haben. Dies bestätigen auch direkt bei der Kommission
eingegangene Beschwerden. Seit dem Beitritt hat Rumänien einen
umfassenden institutionellen und rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der
einschlägigen EU-Rechtsvorschriften geschaffen. Einige systematische Defizite
wurden jedoch nicht hinreichend angegangen. Unstimmigkeiten sind auf Faktoren
wie häufige Änderungen des Rechtsrahmens[72] und
institutionelle Strukturen mit unzureichender Kapazität sowie auf das Fehlen
von Schlüsselinstrumenten für wirksame Kontrollen wie ein umfassendes Register
öffentlicher Ausschreibungen zurückzuführen. Der Schutz des öffentlichen
Beschaffungswesens vor Interessenkonflikten wurde im Zuge von
Kommissionsprüfungen und von der Nationalen Integritätsbehörde Rumäniens als
besondere Schwachstelle ausgemacht.[73] Rumänien hat sich
verpflichtet, den Ergebnissen einer umfassenden Bewertung des öffentlichen
Beschaffungswesens, die die Kommission 2011 vorgenommen hatte, im Wege eines
globalen Aktionsplans Rechnung zu tragen. Damit die festgestellten Mängel
beseitigt werden können, muss entschlossen gehandelt werden. III. Die nächsten Schritte Der Kommissionsbewertung sind die Fortschritte
zu entnehmen, die Rumänien in den fünf Jahren seit seinem EU-Beitritt erzielt
hat. Es hat sich gezeigt, dass das Kooperations- und Kontrollverfahren (CVM)
eine positive Wirkung hatte. Nach Auffassung der Kommission könnte Rumänien
künftig die CVM-Ziele erreichen, wenn es rasch Maßnahmen zur Gewährleistung der
Rechtsstaatlichkeit trifft, den Kurs beibehält und die Durchführung der
Reformen vorantreibt. Wie jedoch in der Einleitung erläutert wurde,
riefen die jüngsten Entwicklungen verstärkt Bedenken hervor, was die
Unumkehrbarkeit und Nachhaltigkeit der Reformen anbelangt. Rumänien muss die
Achtung der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der unabhängigen gerichtlichen
Überprüfung, sicherstellen. Das Land wird das Vertrauen seiner Partner in der
EU nur zurückgewinnen, wenn es beweist, dass die Rechtsstaatlichkeit über
Parteiinteressen steht, dass alle Seiten die gerichtliche Überprüfung, auch auf
verfassungsrechtlicher Ebene, in vollem Umfang respektieren und dass die
Reformen unumkehrbar sind. Dazu bedarf es gesetzgeberischer Schritte – und
darüber hinaus eines politischen Bekenntnisses zur Rechtsstaatlichkeit, das die
jüngsten Beschlüsse vermissen ließen. Die Regierung hat sich nun verpflichtet,
rasch zu handeln, um die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit im Einklang mit den
unten aufgelisteten Empfehlungen (siehe IV.1) zu gewährleisten. Die erläuterten Umstände untermauern die
Schlussfolgerung, dass die Fortschritte bei der Umsetzung der Vorgaben, die
notwendig wären, damit die Kommission die Beendigung des CVM beschließen kann,
noch nicht erreicht worden sind. Mehr Eigenverantwortung für die Reform in
allen Staatsorganen sowie innerhalb des Justizwesens und ein stärkeres
Engagement für Integrität und Korruptionsbekämpfung sind erforderlich, um den
Anforderungen zufriedenstellend nachzukommen. Insbesondere müssen die
rumänischen Behörden beweisen, dass sich ein nachhaltiger und unumkehrbarer
Reformprozess in Rumänien etabliert hat und die externe Intervention durch das
CVM nicht länger nötig ist. Daher geben die jüngsten Schritte der Regierung und
des Parlaments Anlass zu besonderer Sorge. Die Erfahrungen der letzten fünf Jahre machen
deutlich, dass etwas erreicht werden kann, wenn überzeugende Maßnahmen
getroffen werden. Rumänien kann bereits auf eine positive Entwicklung des
Reformprozesses verweisen, zum Beispiel hinsichtlich der Arbeit von Behörden
wie der DNA und der ANI sowie bei gezielten Maßnahmen wie der Beschleunigung
der Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof. Im Zusammenhang mit den jüngsten
Entwicklungen hat sich die Justiz aktiver für die Verteidigung ihrer Unabhängigkeit
eingesetzt. Zweifellos müssen zunächst die erzielten Fortschritte gewahrt, die
Dynamik beibehalten und die institutionelle Stabilität gewährleistet werden, um
die Nachhaltigkeit nachzuweisen. Wenn Rumänien rasch von der erfolgreichen
Gesetzgebungsphase zu einer Phase der entschlossenen Umsetzung übergeht, wird
es der Erfüllung der CVM-Vorgaben näher kommen. Der Raum der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts bringt für alle Mitgliedstaaten sowohl
Verpflichtungen als auch Chancen mit sich. Die Kommission erwartet, dass
Rumänien den speziellen CVM-Prozess abschließt und die Probleme auf derselben
Grundlage wie andere Mitgliedstaaten angeht. Angesichts der gegenwärtigen Unwägbarkeiten
wird die Kommission vor Ende 2012 einen weiteren Bericht im Rahmen des CVM für
Rumänien annehmen. Darin wird sie prüfen, ob die von ihr angesprochenen
Probleme im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der
Justiz angegangen wurden und ob die demokratischen Kontrollen und das
demokratische Gleichgewicht wiederhergestellt wurden. Die Kommission wird die
Fortschritte genau überwachen; dies wird im Rahmen regelmäßiger Besuche vor Ort
sowie häufiger Unterredungen mit Vertretern der rumänischen Behörden und
anderer Mitgliedstaaten geschehen. IV. Empfehlungen Der wichtigste nächste Schritt wird für die
Regierung und die wichtigsten Institutionen Rumäniens darin bestehen
nachzuweisen, dass sie sich zu den unerlässlichen Grundprinzipien der
Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz bekennen. Dazu müssen die
Regierung und das Parlament unverzüglich eine Reihe von Maßnahmen einleiten.
Die unten aufgelisteten Empfehlungen enthalten zwar eine Reihe spezifischer
Reformen, die zur Weiterführung der Fortschritte im Rahmen des CVM notwendig
sind, doch die weiter oben beschriebenen aktuellen Kontroversen werfen große
Bedenken im Hinblick auf die bisher erreichten Fortschritte auf und stellen die
Nachhaltigkeit und Unumkehrbarkeit der bereits eingeleiteten Reformen ernsthaft
in Frage. Angesichts der außergewöhnlichen jüngsten Entwicklungen enthält
dieser Bericht insbesondere unter Punkt 1 („Wahrung der
Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz“) spezifische dringende
Empfehlungen, um in der aktuellen Situation zu Lösungen zu gelangen. Die Kommission forderte Rumänien auf, in den
nachstehenden Bereichen unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die
gegenwärtigen Kontroversen zu überwinden: 1. Wahrung der
Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz ·
Aufhebung der Dringlichkeitsanordnung
Nr. 38/2012 und der Dringlichkeitsanordnung Nr. 41/2012 und
Gewährleistung der Befolgung der Urteile des Verfassungsgerichts über das
Quorum für ein Referendum und den Umfang der Zuständigkeiten des Gerichts. ·
Beachtung verfassungsrechtlicher Anforderungen bei
Erlass künftiger Dringlichkeitsanordnungen. ·
Umsetzung aller Entscheidungen des
Verfassungsgerichts. ·
Unverzügliche Veröffentlichung aller Rechtsakte,
einschließlich der Entscheidungen des Verfassungsgerichts, im Amtsblatt. ·
Aufforderung an alle politischen Parteien und
staatlichen Stellen zur Achtung der Unabhängigkeit der Justiz; Verpflichtung,
gegen jedes Regierungs- oder Parteimitglied disziplinarisch vorzugehen, das die
Glaubwürdigkeit der Richter unterminiert oder Druck auf Justizorgane ausübt. ·
Ernennung eines Ombudsmannes, der eine
parteiübergreifende Unterstützung genießt, im Rahmen eines transparenten und
objektiven Verfahrens, das zur Auswahl einer Persönlichkeit mit unbestrittener
Autorität, Integrität und Unabhängigkeit führt. ·
Einführung eines transparenten Verfahrens für die
Ernennung des Generalstaatsanwalts und des leitenden Staatsanwalts der
Nationalen Antikorruptionsbehörde, das auch offene Bewerbungen auf der
Grundlage von Kriterien wie berufliches Fachwissen, Integrität und
Erfolgsbilanz bei der Korruptionsbekämpfung umfassen sollte. Während der
amtierenden Präsidentschaft sollten keine Ernennungen vorgenommen werden. ·
Vermeidung von Begnadigungen durch den Präsidenten
während der amtierenden Präsidentschaft. ·
Verzicht auf die Ernennung von Ministern, gegen die
Integritätsurteile ergangen sind; Minister in dieser Situation sollten
zurücktreten. ·
Einführung klarer Verfahren, die die
Amtsniederlegung von Parlamentsmitgliedern vorschreiben, gegen die
rechtskräftige Entscheidungen über Unvereinbarkeiten und Interessenkonflikte
ergingen oder die rechtskräftig wegen Korruption auf hoher Ebene verurteilt
wurden. Mit Schreiben vom 16. Juli und
aktualisiertem Anhang vom 17. Juli bestätigte der Ministerpräsident
Rumäniens dem Präsidenten der Kommission, dass all diesen Forderungen entsprochen
wurde bzw. künftig entsprochen wird. Rumänien sollte außerdem Maßnahmen in
folgenden Bereichen ergreifen: 2. Justizreform ·
Annahme und Durchführung eines gemeinsamen
umfassenden Plans, der die Umsetzung aller vier neuen Gesetzbücher
gewährleistet und alle relevanten Aspekte der Struktur- und Verfahrensreform,
der Anpassung der Humanressourcen und der Investition in die justizielle
Infrastruktur einbezieht. ·
Umstrukturierung des Gerichtswesens und der
Staatsanwaltschaften sowie Wiederherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses
zwischen Personal und Arbeitsbelastung, vor allem unter Berücksichtigung der
funktionalen Prüfung des rumänischen Justizsystems und des Projekts betreffend
die optimale Arbeitsbelastung für Gerichte, die derzeit von der Weltbank
finanziert werden. ·
Einsetzung einer Monitoringgruppe für die
Justizreform unter Beteiligung aller staatlichen Gewalten, der Berufsverbände
und der Zivilgesellschaft. 3. Rechenschaftspflicht in der Justiz ·
Vereinbarung einer gemeinsamen Strategie des
Obersten Richterrats und der Regierung zur Förderung von Rechenschaftspflicht
und Integrität in der Justiz durch eine überzeugende Disziplinarpraxis und
–rechtsprechung mit klaren Etappenzielen für die Umsetzung. Umsetzung der neuen
Gesetze über die disziplinarische Verantwortung und Beförderung am Obersten
Gerichtshof in einer für das gesamte Justizwesen beispielhaften Weise. ·
Bessere Koordinierung von Rechts-, Disziplinar- und
Verwaltungsinstrumenten zum Schutz des Ansehens der Justiz in schweren Fällen
von Fehlverhalten, einschließlich Entscheidungen über individuelle Ansprüche
wie Renten. ·
Verbesserung von Kapazität und Leistung der
Justizinspektion sowohl im Hinblick auf die Rechenschaftspflicht in der Justiz
durch Folgemaßnahmen in Einzelfällen als auch im Hinblick auf die Förderung der
Effizienz der Justiz, eines kohärenten Vorgehens und von bewährten Verfahren
durch regelmäßige Überprüfungen der Praxis auf allen Ebenen des Justizsystems. 4. Kohärenz und Transparenz bei
Gerichtsverfahren ·
Entwicklung eines umfassenden Ansatzes zur
Einführung der Strukturen, Verfahren und Praktiken, die für eine schnellere
Vereinheitlichung der Rechtsprechung erforderlich sind. Festlegung der
Vereinheitlichung der Rechtsprechung als Managementpriorität für
Gerichtspräsidenten und Berücksichtigung der Kohärenz als wichtiges Element im
Beurteilungs- und Beförderungssystem für Richter. Vollständige
Online-Veröffentlichung und laufende Aktualisierung von Urteilsbegründungen. ·
Weitere Reformierung des Obersten Gerichtshofs im
Hinblick auf eine stärkere Konzentration auf die Vereinheitlichung der
Rechtsprechung. 5. Wirksamkeit der Gerichte ·
Festlegung und Umsetzung klarer Leitlinien für
bewährte Verfahren in Bezug auf den Erlass von Urteilen, die Abwicklung von Rechtsfällen
und die Würdigung von Beweismitteln in Strafverfahren für das gesamte
Gerichtssystem, unter besonderer Berücksichtigung von Bereichen, in denen
bereits Mängel festgestellt worden sind wie bei den komplexen Verfahren im
Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität und öffentlichen Aufträgen. ·
Einführung von Reformen, die darauf abzielen, die
Urteilsbegründung kurz nach dem Erlass des Urteils zu veröffentlichen, die
Verjährungsfristen bei Beginn einer gerichtlichen Untersuchung auszusetzen und
Qualität und Verfügbarkeit richterlicher Sachkenntnisse zu verbessern. ·
Fortführung der Maßnahmen des Obersten Gerichtshofs
zur Beschleunigung von Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene, Verhinderung
von Verjährungen und Einführung ähnlicher Maßnahmen an anderen Gerichten. ·
Weitere Verbesserung der Einheitlichkeit und
abschreckenden Wirkung der in Fällen von Korruption auf hoher Ebene von
rumänischen Gerichten verhängten Strafen. ·
Sicherstellung, dass die von der Staatsanwaltschaft
erzielten Fortschritte unter neuer Führung weiter ausgebaut werden. 6. Integrität ·
Überzeugende Erfolgsbilanz in Bezug auf die zügige
Verhängung abschreckender Sanktionen. Straffung der gerichtlichen Überprüfung
der Entscheidungen der Nationalen Integritätsbehörde (ANI) durch Verbesserung
der Gerichtsverfahren und der justiziellen Praxis und durch Überprüfung des
Rechtsrahmens der ANI im Hinblick auf einen zügigeren Erlass rechtskräftiger
Entscheidungen und die Verbesserung ihrer Einheitlichkeit und abschreckenden
Wirkung. ·
Verbesserung der Zusammenarbeit von Justiz- und
anderen Verwaltungsbehörden mit der ANI zur Gewährleistung eines effizienten
Austauschs von Hinweisen und operativen Informationen in allen drei
Tätigkeitsbereichen der ANI. Die Zusammenarbeit mit der ANI sollte ein eindeutiger
Leistungsmaßstab für die Leitung anderer Verwaltungsbehörden sein. 7. Korruptionsbekämpfung ·
Sicherstellung, dass die von der DNA erzielten
Fortschritte unter neuer Führung weiter ausgebaut werden. ·
Umsetzung der neuen nationalen Antikorruptionsstrategie
wie geplant und Schaffung eines umfassenden Monitoringsystems, damit alle
staatlichen Stellen Ziele festlegen und in einem einheitlichen und
vergleichbaren Format jährlich über die Prävention und Ahndung von Korruption,
Betrug und Interessenkonflikten Bericht erstatten. Im Einklang mit der
Strategie Festlegung klarer Verfahrensvorschriften und bewährter Praktiken für
Entscheidungen des Parlaments zur Genehmigung von Ermittlungen gegen
Parlamentarier oder Festnahmen und Durchsuchungen von Parlamentariern. ·
Nachweis einer Erfolgsbilanz bei der Verfolgung der
Geldwäsche als eigenständige Straftat und Erzielung überzeugender Ergebnisse
bei der Einziehung von Erträgen aus Straftaten durch Verbesserung der
justiziellen Praxis und Anwendung des neuen Gesetzes über die erweiterte
Einziehung. ·
Festlegung eines klaren Koordinierungs- und
Monitoringmechanismus für Polizei, Staatsanwaltschaft und
Verwaltungskontrollbehörden sowie einer besonderen Zuständigkeit für eine
wirksame Zusammenarbeit und Kommunikation in Bezug auf die Korruption. ·
Verbesserung der Ergebnisse bei der Prävention und
Ahndung von Korruption, Betrug und Interessenkonflikten im öffentlichen
Beschaffungswesen in allen Sektoren staatlicher Tätigkeiten. In diesem
Zusammenhang sollte Rumänien den Empfehlungen angemessen Folge leisten, die im
Rahmen der auf Initiative der Kommission durchgeführten externen Überprüfung
des öffentlichen Beschaffungswesens ausgesprochen wurden. [1] Schlussfolgerungen des Ministerrates vom
17. Oktober 2006 (13339/06); Entscheidung der Kommission vom 13.
Dezember 2006 zur Einrichtung eines Verfahrens für die Zusammenarbeit und die
Überprüfung der Fortschritte Rumäniens bei der Erfüllung bestimmter Vorgaben in
den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung (K(2006) 6569 endg.). [2] Gemäß der Entscheidung können außerdem Schutzmaßnahmen
getroffen werden, was bislang jedoch nicht erforderlich war. [3] Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28.
und 29. Juni umfassen eine Verpflichtung der EU, im Rahmen des Pakts für Wachstum
und Beschäftigung vor dem Hintergrund der Modernisierung der Verwaltungen ihr
Augenmerk auf die Beseitigung von Rückständen bei den Gerichten zu legen
(Schlussfolgerungen des Rates vom 29. Juni 2012, S. 9). [4] Flash-Eurobarometer-Umfrage, durchgeführt von der
Kommission in Rumänien im Mai 2012 (Flash Eurobarometer 351 „The Cooperation
and Verification Mechanism for Bulgaria and Romania“, http://ec.europa.eu/public_opinion/index_en.htm). [5] Flash Eurobarometer 351. [6] Zu den Bezugspunkten gehören die Arbeit des Europarates,
der OECD und der UN-Agenturen. [7] Zu den 2012 in Anspruch genommenen Experten zählten
führende Vertreter der entsprechenden Berufsgruppen aus Deutschland,
Frankreich, Irland, Polen, Slowenien, Spanien und dem Vereinigten Königreich. [8] Technischer Bericht, S. 48. [9] Die Arbeit der ANI wäre beispielsweise wesentlich
wirksamer, wenn eine umfassende Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Stellen
bestünde und die Justiz die einschlägigen Fälle entschlossen weiterverfolgen
würde. [10] Diese Schlussfolgerungen spiegeln sich auch in der
Wahrnehmung der Öffentlichkeit wider: 65 % der bei einer in Rumänien
durchgeführten Flash-Eurobarometer-Umfrage Befragten sind der Auffassung, dass
sich die im Rahmen des CVM durchgeführten EU-Maßnahmen positiv auf die
Unzulänglichkeiten im Justizwesen ausgewirkt haben (59 % sind hinsichtlich
der Korruptionsbekämpfung dieser Auffassung). Gleichzeitig ist die große
Mehrheit der Ansicht, die Situation in diesen beiden Bereichen habe sich in den
letzten fünf Jahren nicht verändert bzw. verschlechtert. (Flash Eurobarometer 351). [11] Im Juni sendete der Oberste Richterrat mit seinem
öffentlichen Eintreten für die Verteidigung der Unabhängigkeit der Justiz vor
dem Hintergrund der Interventionen von staatlicher Seite in einem wichtigen
Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene ein wesentliches Signal aus. [12] Statistiken des EGMR zufolge weist Rumänien EU-weit die
zweithöchste Anzahl von noch umzusetzenden EGMR-Urteilen auf. Etliche dieser
Urteile betreffen Schwierigkeiten bei der zivilrechtlichen Durchsetzung, die
unverhältnismäßig lange Dauer von Zivilverfahren, fehlende wirksame
Rechtsbehelfe und unwirksame kriminalpolizeiliche Ermittlungen. (Jährlicher
Bericht des Europarates „Supervision of the Execution of Judgements and
Decisions of the ECHR“, 2011, http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/execution/Source/Publications/CM_annreport2011_en.pdf). [13] Die Weltbank nimmt derzeit eine funktionale Prüfung des
rumänischen Justizsystems vor, die mit Hilfe von EU-Mitteln finanziert wird.
Das zweite Projekt stellt auf die Verbesserung der Kapazität zur Erhebung und
Verarbeitung justizieller Daten und die Entwicklung von Indikatoren für die
optimale Arbeitslast im gesamten Justizsystem ab. Es wird von Beratern
durchgeführt und durch ein Darlehen der Weltbank finanziert. [14] Ziel des neuen Vorabentscheidungsmechanismus war die Einführung
eines im Vergleich zum derzeitigen Revisionsverfahren proaktiveren Verfahrens
(siehe Technischen Bericht, S. 6-7). [15] Die Nichteinhaltung von Urteilen des Verfassungsgerichts
und Urteilen in Revisionsverfahren des Obersten Gerichts- und Kassationshofs
kann eine disziplinarrechtliche Untersuchung und Sanktionierung gemäß den
Änderungen der Vorschriften über die disziplinarische Verantwortung von
Richtern, die Ende 2011 angenommen und Anfang 2012 veröffentlicht wurden, nach
sich ziehen. [16] Es wird häufig von einer uneinheitlichen Rechtsprechung in
Rumänien berichtet. Interessenträger wie ausländische Investoren,
Anwaltskanzleien und Berufsverbände der Richter bestätigen dies.
Sachverständige haben festgestellt, dass es insbesondere in sensiblen Fällen im
Zusammenhang mit hochstehenden Persönlichkeiten und in Fällen im Zusammenhang
mit dem öffentlichen Beschaffungswesen zu uneinheitlichen Entscheidungen
gekommen ist. [17] Dies umfasst die Nichtbeachtung der Rechtsprechung höherer
Gerichte und die begrenzte Einleitung von Revisionsverfahren. Die Anzahl der
Revisionsverfahren ist 2011 im Vergleich zu den Jahren 2007-2009 gesunken. [18] Mit Ausnahme der Richter am Obersten Gerichts- und
Kassationshof, die Zugang zu allen Urteilen in der Datenbank haben. [19] Der Oberste Gerichtshof ist für verschiedene Vergehen
erstinstanzlich zuständig, sofern es sich um Vergehen im Zusammenhang mit
Angeklagten handelt, die einen bestimmten Status haben. Er ist auch mit
internen justiziellen Fragen befasst, zum Beispiel Anträgen von Parteien auf
Übertragung von Rechtssachen auf andere Gerichte oder Konflikten der
Rechtsprechung zwischen verschiedenen Gerichten. [20] Für den Umstand, dass die in der Zivilprozessordnung
enthaltenen Bestimmungen über Vorabentscheidungen im Zivilrecht vier Monate
nach dem Inkrafttreten der anderen Teile der Zivilprozessordnung in Kraft
treten, wurden logistische Gründe angeführt. [21] Governance-Indikatoren der Weltbank, 2011. [22] Das „kleine Reformgesetz“ erlaubt der Staatsanwaltschaft
insbesondere, bei der Entscheidung, in bestimmten einfachen Fällen keine
Ermittlungen einzuleiten, die Begründungen der Polizei zu übernehmen, es
gewährt der Staatsanwaltschaft erweiterte Möglichkeiten, Fälle abzuweisen, wenn
die Beweislage keine weiteren Ermittlungen rechtfertigt, und es verringert die
Rechtsbehelfsmechanismen für weniger schwere Fälle. [23] Rumänien wird regelmäßig vom EMGR wegen Verletzung von
Verfahrensrechten aufgrund übermäßiger Langsamkeit der Justiz verurteilt.
Häufig kommt es bei der Veröffentlichung von Urteilsbegründungen zu
Verzögerungen, die über der vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen liegen.
Zuverlässige Daten über die Retention von Fällen sind bislang nicht verfügbar
und dürften im Rahmen einer Studie der Weltbank Anfang 2013 vorgelegt werden. [24] Die Verantwortlichkeiten im Personalbereich sind im
Justizwesen wie folgt aufgeteilt: Der Oberste Richterrat ist für die
Einstellung, Karriereentwicklung, Fortbildung und Disziplinarmaßnahmen
zuständig. Der Justizminister trägt die Verantwortung für den Haushalt und
Gesetzesinitiativen. Der Generalstaatsanwalt ist für die Ergebnisse der
Strafverfolgung verantwortlich; über alle Angelegenheiten, die sich auf die
Laufbahn eines Staatsanwalts auswirken, entscheidet jedoch der Richterrat. [25] Mit den derzeitigen Einstellungskapazitäten ist es nicht
möglich, so viele neue Mitarbeiter mit geeigneten Kompetenzen und einer
angemessenen Vorbereitung fristgerecht einzustellen, wie laut einer vor dem
Hintergrund der neuen Gesetzbücher durchgeführten Folgenabschätzung als erforderlich
erachtet werden. [26] Dies betrifft insbesondere die Vorschläge des
Justizministers und des Generalstaatsanwalts zur Schließung von kleinen
Gerichten und Staatsanwaltschaften und zur Neuallokation der Stellen in den
Gebieten mit dem höchsten Bedarf. [27] Die Bewertung dieser Aspekte durch die Kommission ist in
der Technischen Aktualisierung SEC(2011) 968 vom 20. Juli 2011, S.
13-14, enthalten. Die Aktualisierung verweist auf Nachlässigkeit bei der
Behandlung von Anträgen auf Vertagung seitens der Angeklagten, Schwachstellen
bei der Verwaltung von Beweismaterial und bei der Behandlung von
Verfahrensmängeln sowie bei organisatorischen Aspekten. [28] Technische Aktualisierung (SEC(2011) 968) vom
20. Juli 2011, S. 14. Seit dem letzten Jahresbericht der Kommission
hat der Oberste Gerichts- und Kassationshof ein gesondertes Budget für
Gerichtssachverständige erhalten. [29] Zu den Beispielen für wichtige Neuerungen gehören die
Einführung von Urteilsleitlinien zu Korruptionsdelikten und Schritte zur
Beschleunigung von Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene. Die in diesen
Einzelbereichen angewandten bewährten Verfahren werden jedoch noch nicht
durchgängig berücksichtigt. [30] Diese Änderungen der Rechtsvorschriften ermöglichen dem
Justizminister und dem Generalstaatsanwalt, durch die Justizinspektion
Disziplinarverfahren einzuleiten. Das Mandat der Justizinspektion wurde
gestärkt, sie kann nun justizielle Praktiken untersuchen und außerdem gegen vom
Obersten Richterrat verhängte Disziplinarsanktionen Einwände erheben. [31] Die Justizinspektion hat Ende 2011 und Anfang 2012
diesbezüglich drei erste Berichte vorgelegt: Zwei thematische Berichte über
wesentliche Verzögerungen bei Rechtsfällen und über die Beschleunigung von
Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene sowie einen Bericht über die
Managementpraktiken am Obersten Gerichts- und Kassationshof. [32] Die Kommission hat über derartige Fälle im Februar 2012
berichtet (COM(2012) 56 final, S. 3). [33] Die Kommission berichtete im Februar 2012 von Fällen,
in denen Richter des Obersten Gerichts- und Kassationshofs während laufender
Ermittlungen gegen sie aufgrund von Korruption auf hoher Ebene weiterhin ihr
Amt ausüben. Andere Richter entgingen ihrer disziplinarischen Verantwortung,
indem sie in den Ruhestand traten (COM(2012) 56 final, S. 3). Allerdings hat
die jüngste Reaktion des Obersten Richterrats auf die Einleitung einer
Untersuchung im Zusammenhang mit einem Mitglied des Richterrats gezeigt, dass
proaktiver gegen eine Gefährdung des Rufs der Justiz vorgegangen wird. [34] Gemäß einer Eurobarometer-Sonderumfrage vom Februar 2012
halten 96 % der Rumänen, ein etwas höherer Prozentsatz als 2007,
Korruption für ein wesentliches Problem (Special Eurobarometer 374, http://ec.europa.eu/public_opinion/index_en.htm).
Seit 2007 ist Rumänien auf dem Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency
International sechs Plätze nach unten gerutscht, da sich seine Punktzahl
entsprechend verringert hat. Die Bewertung durch Freedom House blieb
unverändert. [35] Laut einer Eurobarometer-Umfrage vom Februar 2012
sind 67 % der Rumänen der Auffassung, die Korruption habe in den letzten
drei Jahren zugenommen. [36] 2007 erhob die DNA in 167 Fällen Anklage gegen
415 Personen, 2011 erhob sie in 233 Fällen Anklage gegen
1091 Personen. Ca. 60 % aller Ermittlungen werden in weniger als
sechs Monaten abgeschlossen. Seit 2007 erhob die DNA Anklage gegen einen
ehemaligen Ministerpräsidenten, einen ehemaligen stellvertretenden
Ministerpräsidenten, eine Reihe ehemaliger Minister und Parlamentsmitglieder,
zahlreiche Präfekten, Bürgermeister, Bezirksräte und Leiter staatseigener
Unternehmen. 2011 erhob sie Anklage gegen zwei Parlamentsmitglieder und einen
einflussreichen Bürgermeister der damaligen Regierungskoalition sowie gegen ein
Parlamentsmitglied der damaligen Opposition. [37] Vorläufige Entscheidungen ergingen 2007 gegen
199 Angeklagte und 2011 gegen 879 Angeklagte; endgültige
Entscheidungen wurden 2007 gegen 109 Angeklagte und 2011 gegen
158 Angeklagte erlassen. [38] Im Gegensatz zur justiziellen Praxis vieler anderer Länder
endet eine mögliche Verjährung in Rumänien nicht mit dem Beginn von
Ermittlungen oder eines Gerichtsverfahrens. [39] Dies wird dadurch erreicht, dass bei der Berechnung der
Verjährungsfrist die Zeiträume ausgenommen werden, während deren ein Verfahren
bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Einrede der
Verfassungswidrigkeit ausgesetzt wurde. [40] Siehe Technischen Bericht, S. 29. [41] In dem Bericht der Kommission vom 20. Juli 2011
(KOM(2011) 460 endg.) wurde Rumänien Folgendes nahegelegt: „Dringende
Verbesserung der justiziellen Praxis und der Abwicklung von Rechtssachen sowie
Beschleunigung wichtiger Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene, um in
allen Fällen Verjährung zu vermeiden“. Des Weiteren wurde in dem Bericht
Rumänien die nachstehende Empfehlung erteilt: „Weiterführung der Reform des
Obersten Gerichts- und Kassationshofs zur Stärkung seiner Funktion als
Kassationshof sowie seiner Kapazität zur Verhandlung von Korruptionsdelikten
auf hoher Ebene“. [42] Siehe Technischen Bericht, S. 25. [43] Siehe beispielsweise die Bewertung der Kommission auf
S. 15 der Technischen Aktualisierung SEC(2011) 968 vom 20. Juli
2011. [44] In den 43 Fällen, in denen die DNA seit 2006 vor
Gericht Anklage erhoben hatte, ergingen lediglich zwei rechtskräftige
Entscheidungen. [45] Den seit 2007 erhobenen Daten ist zu entnehmen, dass
ca. 60 % der von den Gerichten festgesetzten Strafen dem gesetzlichen
Mindestmaß entsprechen oder darunter liegen. Der Anteil der ausgesetzten
Freiheitsstrafen ist zwar von 75 % (2007-2009) auf 60 % im Jahr 2011
gesunken, dennoch werden die Strafen, vor allem in wichtigen Verfahren, immer
noch überwiegend ausgesetzt. Gegen alle drei derzeitigen oder ehemaligen
Parlamentsmitglieder, die 2011 rechtskräftig verurteilt wurden, ergingen
Strafen, die ausgesetzt wurden. [46] Allerdings ist dies noch nicht gängige Praxis: Bei den
Kommunalwahlen im Juni traten mehrere Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters
bzw. des Bezirksratspräsidenten an, die sich in Haft befanden oder gegen die
strafrechtliche Ermittlungen oder ein Verfahren wegen Korruption eingeleitet
worden waren; einige von ihnen wurden gewählt. [47] Siehe Technischen Bericht, S. 26-27. [48] Siehe Technischen Bericht, S. 27. [49] Drei Parlamentsmitglieder, die wegen Korruption auf hoher
Ebene rechtskräftig verurteilt wurden, nehmen immer noch an den
Parlamentssitzungen teil. [50] Diese Entscheidungen wurden nach Einlegung gerichtlicher
Rechtsmittel gegen ANI-Feststellungen einer Unvereinbarkeit erlassen. [51] Siehe Technischen Bericht, S. 18-19. [52] Die Befugnis der ANI, dem Gericht die Einziehung
unrechtmäßig erworbenen Vermögens vorzuschlagen, wurde als unvereinbar mit den
Verfassungsgrundsätzen der Gewaltenteilung und der Vermutung des rechtmäßig
erworbenen Vermögens und des Verbots der Einziehung dieses Vermögens erachtet. [53] Der Rechtsausschuss der Abgeordnetenkammer schlug vor,
dass keine Maßnahmen gegen zwei Parlamentsmitglieder ergriffen werden sollten,
bei denen das Vorliegen einer Unvereinbarkeit oder eines Interessenkonflikts
endgültig festgestellt worden war. In beiden Fällen hat das Parlament noch
nicht abschließend entschieden. [54] Da mit dem geänderten Gesetz Verjährungsfristen eingeführt
worden waren, musste die ANI außerdem in zahlreichen Fällen die damals
laufenden Untersuchungen einstellen. Die überwiegende Mehrheit dieser Fälle
betraf gewählte Politiker. [55] Bisher wurde lediglich in zwei Fällen ein administrativer
Interessenkonflikt bestätigt; in keinem der beiden Fälle wurden die
betreffenden Verträge aufgelöst. [56] Öffentlich diskutierte Fälle aus jüngster Zeit betreffen
zwei Parlamentsmitglieder, die zugleich auch Universitätsrektoren sind. In dem
einem Fall wurde eine Unvereinbarkeit festgestellt, in dem zweiten hat dasselbe
Gericht die Unvereinbarkeit nicht bestätigt. Ähnliches hat sich an einem
anderen Appellationsgericht wiederholt. In diesen Fällen läuft derzeit das
Revisionsverfahren beim Obersten Gerichts- und Kassationshof. [57] Bis März 2012 hat die ANI fast 4000 Überprüfungen
durchgeführt und in über 500 Fällen Feststellungen getroffen oder
Verweisungen vorgenommen, darunter 250 Feststellungen einer
Unvereinbarkeit, 37 Fälle von (administrativen) Interessenkonflikten,
24 Fälle von mutmaßlich unrechtmäßig erworbenem Vermögen und
239 Verweisungen möglicher Straftaten an die Staatsanwaltschaft. [58] Das Screening führte bislang zu 75 Feststellungen
einer Unvereinbarkeit, 9 Feststellungen eines administrativen
Interessenkonflikts und in Bezug auf 50 mutmaßliche Straftaten zu
Überweisungen an Staatsanwälte. [59] Ein sinnvoller Schritt ist, dass das Justizministerium die
Anhebung der Gehälter des Personals der ANI unterstützt. [60] Bisher sind die Unvereinbarkeitsfestellungen der ANI
entweder von den Gerichten endgültig bestätigt worden oder sie wurden insofern
rechtskräftig, als innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen keine
Rechtsmittel dagegen eingelegt wurden; dies traf in 118 Fällen zu.
Demzufolge traten in 53 dieser Fälle Beamte zurück, in 8 Fällen sprachen
Disziplinarausschüsse Entlassungen aus und in weiteren 16 Fällen wurden
andere Sanktionen verhängt. [61] Eine gemeinsame Arbeitsgruppe unter Beteiligung des
Justizministeriums und der ANI hat bereits Vorschläge unterbreitet, die bisher
jedoch noch nicht umgesetzt wurden. [62] Insbesondere kooperierte sie mit der DNA bei einigen
wichtigen und komplexen Untersuchungen, bei denen es unter anderem um
Korruption bei der Erteilung von Führerscheinen (2008) und in der Grenzpolizei
(2010-11) ging. Seit 2007 leitete die GAD insgesamt über 1000 Fälle an die
DNA weiter, was bislang zu 222 Anklageerhebungen wegen Korruption auf
hoher Ebene führte. In demselben Zeitraum leitete die GAD über 6300 sonstige
Korruptionsakten an die Staatsanwaltschaft weiter, was bisher
836 Anklageerhebungen zur Folge hatte. [63] In Bereichen wie Steuern und Zölle, aber auch in Bezug auf
Baugenehmigungen in Kommunalverwaltungen wurden noch keine umfassenden
Antikorruptionsmaßnahmen getroffen. [64] Dies wird dazu führen, dass Unregelmäßigkeiten bei
öffentlichen Aufträgen im Gesundheitssektor besser aufgedeckt werden können;
ein Vorschlag für ein weiteres wichtiges Projekt zur besseren Aufklärung über
die Rechte von Patienten und zur Bekämpfung der Angebotsseite der Korruption im
Gesundheitswesen liegt vor. Außerdem wurde vom Ministerium für regionale
Entwicklung und Tourismus ein Antikorruptionsprojekt eingeleitet, um
Korruptionsschwachstellen im Ministerium und in seinen nachgeordneten
Strukturen zu analysieren und eine detaillierte Strategie zu entwickeln. [65] In diesem Monat genehmigte die Regierung, dass innerhalb
der Nationalen Behörde für Steuerverwaltung eine Integritätsstelle eingerichtet
wird. Über ihre Strukturen, Befugnisse und Ressourcen muss noch entschieden
werden. [66] Im öffentlichen Beschaffungswesen leitete die zuständige
Kontrollbehörde ANRMAP seit 2007 lediglich fünf Hinweise an die DNA weiter.
2011 leitete die ANRMAP nur drei Hinweise zu Interessenkonflikten weiter. [67] Siehe Technischen Bericht, S. 34-35. [68] Mit der Einrichtung einer Vermögensabschöpfungsstelle
wurde den Vorgaben des Beschlusses 2007/845/JI des Rates entsprochen. [69] Innerhalb des Berufsstandes gibt es noch keine
einheitliche Auffassung bezüglich der Dritteinziehung; außerdem fehlt es an
einschlägiger Rechtsprechung. Die Verfassungsbestimmung, der zufolge die legale
Herkunft von Eigentum zu vermuten ist, trägt zu einem vorsichtigen Ansatz und
einem uneinheitlichen Vorgehen in diesem Bereich bei. [70] In einem Fall gab es eine Rechtsprechung; zudem hat der
Generalstaatsanwalt eine rechtliche Stellungnahme abgegeben. [71] Zwischen 2007 und 2011 ergingen 42 Urteile wegen
Geldwäschedelikten. [72] Siehe Technischen Bericht, S. 40. [73] Siehe Fußnote 56.