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Document 52012DC0259
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS BETTER GOVERNANCE FOR THE SINGLE MARKET
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN BESSERE GOVERNANCE FÜR DEN BINNENMARKT
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN BESSERE GOVERNANCE FÜR DEN BINNENMARKT
/* COM/2012/0259 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN BESSERE GOVERNANCE FÜR DEN BINNENMARKT /* COM/2012/0259 final */
Bessere Governance für den Binnenmarkt
Einleitung
Die Krise hat gezeigt, dass die EU handeln
muss, um ihr Wirtschaftsmodell zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit
wiederherzustellen. Dazu ist eine
Mischung aus soliden öffentlichen Finanzen, tiefgreifenden Strukturreformen und
gezielten Investitionen erforderlich. Mit der Strategie Europa 2020 fördert die EU nachhaltiges Wachstum
und die Schaffung von Arbeitsplätzen, und dem Binnenmarkt kommt dabei eine
wichtige Rolle zu. Der Binnenmarkt fungiert als wesentliche
Antriebskraft für Wirtschaftswachstum. Um seine Vorteile auszuschöpfen, müssen jedoch die maßgeblichen
Vorschriften angemessen umgesetzt und durchgesetzt werden.
Obwohl die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten an
diesem Ziel arbeitet, lässt die gegenwärtige Situation erkennen, dass noch viel
Raum für Verbesserungen besteht. Das
durchschnittliche Umsetzungsdefizit ist von 0,7 % im Jahr 2009 wieder
auf 1,2 % im Februar 2012 gestiegen, und die Mitgliedstaaten brauchen
immer länger (durchschnittlich 8 Monate), um Richtlinien umzusetzen,
nachdem die Frist für die Umsetzung abgelaufen ist. Die Dauer von Vertragsverletzungsverfahren ist auf durchschnittlich
25,5 Monate angestiegen.[1] Selbst wenn die Vorschriften korrekt umgesetzt
wurden, funktionieren sie in der Praxis oft nicht sehr gut. Die Unternehmen und Bürger sind sich oft nicht
darüber im Klaren, welche Rechte sie haben und stehen vielen Schwierigkeiten
gegenüber, wenn sie versuchen, ihre Rechte auszuüben.[2] Europa muss daran arbeiten, die bestehenden
Vorschriften besser umzusetzen, da sie die Chance bieten, rasch für Wachstum
und mehr Arbeitsplätze zu sorgen.
Wie aus einer heute von Europäischen Kommission
angenommenen Mitteilung hervorgeht, könnte z. B. das EU-BIP durch eine
bessere Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie um schätzungsweise bis zu
1,8 % wachsen.[3] Darüber hinaus würde den Berechnungen
zufolge eine effizientere Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften die
Verwaltungslasten um ein Drittel senken, was ein Einsparpotenzial von insgesamt
knapp 40 Mrd. EUR birgt.[4]
Auf der Tagung des Europäischen Rates im
März 2012 wurde die Notwendigkeit anerkannt, die Steuerung des
Binnenmarkts zu verstärken und seine Umsetzung und Durchsetzung zu verbessern. Das
Parlament äußerte sich ähnlich.[5]
Diese Mitteilung stellt daher auf eine Erneuerung der Verpflichtung ab, den
Binnenmarkt zu vollenden, um wirksam für Wachstum zu sorgen. Vorgeschlagen
werden insbesondere ·
ein äußerst ehrgeiziger Aktionsplan, mit dem in den
Schlüsselbereichen mit dem größten Wachstumspotenzial rasch Fortschritte
erzielt werden sollen (Teil I); ·
konkrete Maßnahmen, um den Governance-Zyklus des
Binnenmarkts weiter zu verbessern, d. h. wie die Binnenmarktvorschriften
entwickelt, umgesetzt, angewendet und durchgesetzt werden (Teil II).
1.
Mobilisierung: Konzentration der Bemühungen auf rasche Fortschritte
in den Bereichen mit dem grössten Wachstumspotenzial
1.1.
Schwerpunkt auf Schlüsselbereichen
In der aktuellen Wirtschaftskrise müssen die
knappen Ressourcen auf die wichtigsten Maßnahmen gelenkt und Schritte
eingeleitet werden, um das Wachstumspotenzial des Binnenmarkts in Bereichen, in
denen die größte Wirkung erreicht werden kann, auszuschöpfen. Die Kommission wird die Einhaltung der
Bestimmungen der Verträge weiter genau überwachen und durchsetzen und hat daher
beschlossen, die Schlüsselbereiche regelmäßig auf der Grundlage von
Wirtschaftsindikatoren festzulegen und einer Prüfung zu unterziehen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten
konkrete Maßnahmen und Ziele vereinbaren, um das Funktionieren des Binnenmarkts
in diesen Bereichen schnell zu verbessern. Ausgehend von der aktuellen Analyse der
europäischen Wirtschaft sollte der Kommission zufolge 2012-2013 das
Hauptaugenmerk auf maßgeblichen Dienstleistungssektoren und den netzgebundenen
Wirtschaftszweigen liegen. Innerhalb
des Dienstleistungssektors sollten in erster Linie Groß- und Einzelhandel,
Unternehmensdienstleistungen, Baudienstleistungen sowie Dienstleistungen der
finanziellen Mittlertätigkeit im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus könnten ein besseres Funktionieren des digitalen
Binnenmarkts und ein stärkerer Binnenmarkt im Sektor Energie und Verkehr große
Vorteile bieten. Im Anhang zu
dieser Mitteilung wird detailliert dargestellt, wie diese Schlüsselbereiche
ausgewählt wurden und welchen einschlägigen Rechtsvorschriften besondere
Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Die Liste der Bereiche und Vorschriften wird regelmäßig überprüft, um
mögliche Anpassungen vorzunehmen. Darüber hinaus sollte die in der
Binnenmarktinitiative vorgesehene Förderung von Wachstum und Vertrauen der
Verbraucher und Unternehmen als Priorität betrachtet werden, und es müssen
rasch Ergebnisse erzielt werden, insbesondere angesichts der horizontalen
Vorteile für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts und des potenziellen
Beitrags zum Wachstum. Um in diesen Schlüsselbereichen schnell
Fortschritte zu erzielen, sind besondere Anstrengungen erforderlich, damit
sichergestellt wird, dass die Vorschriften ordnungsgemäß umgesetzt werden
(Punkt 1.2). Darüber hinaus wird die
Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters das Funktionieren des
Binnenmarkts in diesen Bereichen prüfen und neue Maßnahmen auf EU- und auf
einzelstaatlicher Ebene festlegen (Punkt 1.3).
1.2.
Ehrgeizige Ziele zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen
Umsetzung
In den vergangenen Jahren wurden maßgebliche
Vorschriften in den vorstehend genannten Schlüsselbereichen angenommen (siehe Anhang). Nun muss daran gearbeitet werden, diese
Vorschriften auch praktisch umzusetzen. Zu diesem Zwecke sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten
gemeinsam darauf hinwirken, eine rasche Umsetzung und wirksame Durchführung
der Vorschriften zu gewährleisten. Hinsichtlich der noch umzusetzenden
Richtlinien wird die Kommission ihre Umsetzungsunterstützung verstärken. So wird sie z. B. so früh wie möglich im
Umsetzungsprozess informellen Kontakt mit nationalen Beamten auf bilateraler
Basis aufnehmen sowie Expertengruppen und Online-Foren für Diskussionen und den
Austausch bewährter Verfahren für nationale Sachverständige einrichten. Sie wird die Konformität systematisch überprüfen
und unterstützende Maßnahmen ergreifen, damit die Vorschriften in allen
Mitgliedstaaten in der Praxis funktionieren. Die Mitgliedstaaten sollten ·
der Kommission bestimmte Aspekte der geplanten
Umsetzungsmaßnahmen informell übermitteln, wenn sie oder die Kommission dies
für angemessen erachten, damit die Kommission während des Umsetzungszeitraums
so wirksam wie möglich Unterstützung bieten kann und eine rasche Umsetzung
gewährleistet ist; ·
bei der Umsetzung von Richtlinien eine
Nulltoleranzstrategie verfolgen, d. h. ein Defizitziel von 0 % für
die Umsetzung[6] und ein
Defizitziel von 0 % für die Konformität[7] einhalten; ·
online erläutern, wie sie die Vorschriften
umgesetzt haben und wie sie in der Praxis funktionieren.[8] Auch was Verordnungen anbelangt, wird die
Kommission ihre Bemühungen intensivieren, um eine ordnungsgemäße Umsetzung
sicherzustellen. Darüber hinaus wird
sie für seit einiger Zeit umgesetzte und durchgeführte Vorschriften eingehende
Überprüfungen vornehmen, um festzustellen, wie die Vorschriften umgesetzt
wurden und in der Praxis funktionieren (nicht nur in rechtlicher, sondern auch
in praktischer und wirtschaftlicher Hinsicht). In diesem Zusammenhang kann sie Peer-Reviews vorschlagen. Bestehen Schwierigkeiten, so wird die
Kommission entschieden ihre Durchführungsbefugnisse einsetzen und die
Mitgliedstaaten auffordern, mit ihr zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen,
dass Verstöße gegen das EU-Recht rasch beendet werden. Insbesondere sollen die
Mitgliedstaaten ·
sich aktiv an dem Verfahren beteiligen und rasch
Informationen bereitstellen, um eine schnelle Umsetzung zu erreichen und so die
Dauer der Vertragsverletzungsverfahren in Schlüsselbereichen auf den
politischen Zielwert von durchschnittlich 18 Monaten zu reduzieren;[9] ·
eine rasche Berücksichtigung der mit Gründen
versehenen Stellungnahmen sicherstellen, damit das wirksame Funktionieren des
Binnenmarkts gewährleistet ist, ohne dass der Gerichtshof angerufen werden
muss; ·
das Verfahren zur Durchführung von Urteilen des
Gerichtshofs beschleunigen. Das
politische Ziel sollte darin bestehen, innerhalb von durchschnittlich zwölf
Monaten eine vollständige Einhaltung der Vorschriften zu erreichen.[10]
1.3.
Überwachung und Festlegung von Abhilfemaßnahmen im
Rahmen des Europäischen Semesters
Angesichts der Schlüsselrolle, die dem
Binnenmarkt bei der Stärkung des nachhaltigen Wachstums und der Schaffung von
Arbeitsplätzen zukommt, schlägt die Kommission vor, das Europäische Semester zu
nutzen, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu überwachen, verstärkt Druck
auf Ebene der Staats- und Regierungschefs aufzubauen und Maßnahmen zur
Bewältigung der verbleibenden Hindernisse auf europäischer und
einzelstaatlicher Ebene vorzulegen. Zu diesem Zweck wird die Kommission einen
jährlichen Bericht über die Integration des Binnenmarkts vorbereiten. Dieser Bericht wird eine Analyse des Stands der
Integration des Binnenmarkts enthalten und untersuchen, wie der Binnenmarkt in
der Praxis funktioniert, insbesondere in den Schlüsselbereichen und für
Schlüsselakteure, einschließlich Unternehmen und Verbraucher. Soweit wie möglich wird anhand konkreter
Benchmarks bewertet, wie gut der Binnenmarkt in diesen Bereichen funktioniert. Auf dieser Grundlage wird die Kommission die
wichtigsten politischen Herausforderungen ermitteln und Prioritäten für
Maßnahmen für das kommende Jahr sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler
Ebene festlegen. Zu den Maßnahmen
können sowohl gesetzgeberische als auch andere Initiativen gehören. Besondere Aufmerksamkeit wird der Entlastung von
KMU zukommen.[11] Bei Bedarf werden die Bewertungen über die
bestehenden Vorschriften hinausgehen, um das Potenzial des Binnenmarkts voll
auszuschöpfen, insbesondere durch die Förderung bewährter Verfahren. Der Jahresbericht wird Teil des
Jahreswachstumsberichts sein, damit er vom Rat und vom Europäischen Parlament
erörtert und auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates bestätigt werden
kann. Er wird zur Festlegung von länderspezifischen
Empfehlungen beitragen, die auf einer tiefergehenden Analyse der Ergebnisse
in jedem Mitgliedstaat im Rahmen des Europäischen Semesters gründen. Um das volle Wachstumspotenzial des Binnenmarkts
auszuschöpfen, müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission rasche Fortschritte
in den Bereichen mit dem höchsten Wachstumspotenzial erzielen. Im Anhang werden die Schlüsselbereiche
definiert und die in diesen Bereichen maßgeblichen Rechtsakte aufgeführt, denen
besondere Aufmerksamkeit gebührt. Die Kommission wird ·
konkrete Maßnahmen ergreifen, um eine rechtzeitige,
effiziente und korrekte Umsetzung der EU-Vorschriften in diesen
Schlüsselbereichen sicherzustellen; ·
den jährlichen Bericht über die Integration des
Binnenmarkts erstellen, um zu überwachen, wie der Binnenmarkt in der Praxis
funktioniert und um weitere Maßnahmen auf EU-Ebene und nationaler Ebene zu
ermitteln; ·
regelmäßige Überprüfungen der Liste der
Schlüsselbereiche und Rechtsvorschriften vornehmen, um etwaige Anpassungen zu
ermitteln. Im Hinblick auf die maßgeblichen Rechtsakte für die
Schlüsselbereiche mit Wachstumspotenzial sollten die Mitgliedstaaten sich
verpflichten, ·
die Fristen einzuhalten und die Rechtsvorschriften
korrekt umzusetzen (Umsetzungs- und Konformitätsdefizit von 0 %); ·
bestimmte Fragen zu geplanten Umsetzungsmaßnahmen
der Kommission informell zu übermitteln, und nach der Annahme der Maßnahmen
online zu erläutern, wie sie die Vorschriften umgesetzt haben und wie diese in
der Praxis funktionieren; ·
alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine rasche
Umsetzung zu gewährleisten und die Dauer von Vertragsverletzungsverfahren auf
ein durchschnittliches politisches Ziel von 18 Monaten zu verringern sowie
sicherzustellen, dass die Urteile des Gerichtshofs binnen durchschnittlich
12 Monaten durchgeführt werden. Die Kommission beabsichtigt, die Einhaltung dieser
Verpflichtungen regelmäßig zu bewerten.
2.
Wirksamkeit: Ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes für
Unternehmen und Bürger
Der Binnenmarkt hat sich im Laufe der letzten
20 Jahre umfassend weiterentwickelt. Die
Art und Weise, wie der Binnenmarkt geregelt ist, muss mit dieser Entwicklung
Schritt halten. In den letzten Jahren
wurden wichtige Schritte eingeleitet, um die Art und Weise, in der Vorschriften
auf EU-Ebene und nationaler Ebene festgelegt, umgesetzt und durchgesetzt
werden, zu verbessern.[12] Es ist nun an der Zeit, die bewährten Verfahren
zu konsolidieren und durchgängig umzusetzen, um zu gewährleisten, dass die
Binnenmarktvorschriften in der gesamten Europäischen Union wirksam
funktionieren.
2.1.
Grundsätze der intelligenten Regulierung bei der
Anwendung und Umsetzung der Binnenmarktrechtsvorschriften
Damit der Binnenmarkt in der Praxis
funktioniert, sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU- und auf
nationaler Ebene höchsten Anforderungen entsprechen. Insbesondere sollten Vorschriften so festgelegt, umgesetzt und
durchgeführt werden, dass sie für die maßgeblichen Zielgruppen wirksam
funktionieren. Es ist daher von
entscheidender Bedeutung, dass alle EU-Organe und die Mitgliedstaaten den
bestehenden Empfehlungen folgen, um die Ziele der intelligenten Regulierung[13] zu erreichen und das Ausmaß
der Verwaltungslasten, insbesondere für KMU und Kleinstunternehmen, im Einklang
mit dem „Think Small“-Grundsatz auf ein Minimum zu reduzieren.[14] Insbesondere sollten die zuständigen Behörden
vor der Annahme von Vorschriften auf der EU-Ebene prüfen, ob die Entwürfe von
Vorschriften mindestens den folgenden Anforderungen entsprechen: i) die Vorschriften müssen klar, verständlich und
eindeutig sein; ii) die Vorschriften müssen
die beabsichtigte Wirkung ohne unnötige Belastungen für Unternehmen,
Bürgerinnen und Bürger oder die Verwaltung erzielen (kein „goldplating“); iii) wenn Unternehmen und Bürger Verfahren
einhalten müssen, sollten sie die Möglichkeit haben, dies rasch und auf
elektronischem Wege zu erledigen; iv)
die Vorschriften sollten gewährleisten, dass Unternehmen und Bürger
Informationen und Hilfe finden und Zugang zu schnellem und wirksamem
Rechtsschutz haben. Zur Einhaltung dieser Grundsätze sollten die
Akteure so stark wie möglich in alle Phasen der Gesetzgebung und Umsetzung
eingebunden werden. Bewährte
Verfahren, die in einigen Bereichen[15]
entwickelt wurden, sollten zu diesem Zweck durchgängig Anwendung finden. Die Kommission wird ihrerseits dafür Sorge
tragen, dass alle Vorschläge für Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt zu
minimalen Verwaltungskosten durchzuführen und auch durchsetzbar sind. Gegebenenfalls wird sie auch Verordnungen an
Stelle von Richtlinien vorschlagen, insbesondere wenn kein weiterer Ermessensspielraum
bei der Umsetzung der vorgeschlagenen EU-Vorschriften notwendig ist. Auch der Rat und das Parlament sollten bei ihrer
täglichen Arbeit als Mitgesetzgeber die oben genannten Grundsätze vollständig
erfüllen. Sobald einschlägige EU-Rechtsvorschriften
angenommen sind, obliegt es den Mitgliedstaaten, zu gewährleisten, dass die
einzelstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen mit den Grundsätzen der intelligenten
Regulierung in Einklang stehen.
2.2.
Intelligenterer Einsatz von IT-Tools zur
Information von Unternehmen und Bürgern, damit diese von ihren Rechten und
Möglichkeiten Gebrauch machen können
Für das Funktionieren des Binnenmarktes in der
Praxis müssen Unternehmen und Bürger ihre Rechte und Möglichkeiten kennen und
in der Lage sein, sie wirksam zu nutzen. In den letzten Jahren wurden verschiedene Instrumente und Systeme
entwickelt, um diesen Bedarf zu decken. Es kann aber noch mehr erreicht werden
– durch den Aufbau auf Bestehendem, durch intelligenteren Einsatz der
Informationstechnologie und durch Initiativen zur besseren Netzanbindung auf
nationaler und auf EU-Ebene. Die Kommission wird dafür sorgen, dass
praktische Informationen und Unterstützung in Bezug auf Rechte im Binnenmarkt
über eine einzige Schnittstelle bereitgestellt werden, z. B. über das Portal
„Europa für Sie“. Die Mitgliedstaaten sollten sich verstärkt darum bemühen, benutzerfreundliche
Informationen darüber bereitzustellen, wie die Vorschriften in der Praxis in
ihrem Hoheitsgebiet anzuwenden sind, und mit der Kommission
zusammenarbeiten, um die Interoperabilität zwischen den nationalen
Informationen und den Informationen auf EU-Ebene zu gewährleisten. Die
Kommission wird 2013 einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen und Zielvorgaben
vorlegen, um die Bereitstellung hochwertiger Informationen über die Rechte im
Binnenmarkt zu vervollständigen und die diesbezügliche Sensibilisierung auf
nationaler und EU-Ebene zu verstärken. Weiters sollten elektronische
Behördendienste verfügbar sein, wenn Unternehmen und Bürger
Verwaltungsformalitäten erfüllen müssen, um ihre Rechte im Binnenmarkt –
insbesondere in einem grenzüberschreitenden Kontext – wahrzunehmen.[16] Wenn die Behörden in einem
grenzüberschreitenden Kontext zusammenarbeiten müssen, sollte diese
Zusammenarbeit schließlich durch online verfügbare Instrumente, wie z. B.
das Binnenmarkt-Informationssystem, das die Kommission auf andere Bereiche
auszudehnen beabsichtigt, erleichtert werden. Die neue IMI-Verordnung, die das
Europäische Parlament und der Rat nach Erwartung der Kommission bald annehmen
werden, wird einen großen Beitrag zur Verwaltungszusammenarbeit unter voller
Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten leisten.[17] In allen neuen Rechtsvorschriften ab Januar
2013 sollte eine systematische Verpflichtung zur Information und zur Nutzung
von IT-Tools bei der Kommunikation mit und zwischen den Behörden vorgesehen
werden. Gleichzeitig und um die Kosten für Ressourcen
gering zu halten, wird die Kommission eine kohärente Strategie für die
Weiterentwicklung der vorhandenen Instrumente ausarbeiten, um sämtliche
Bedürfnisse im Bereich der Information, der elektronischen Behördendienste und
der Verwaltungszusammenarbeit in zahlreichen Politikbereichen abzudecken und
Doppelarbeit zu vermeiden.[18]
Sie wird auch weiterhin den Austausch bewährter Verfahren in diesem Bereich
fördern und die Fortschritte überwachen.
2.3.
Schnelle und wirksame Problemlösung und Zugang zu
Rechtsmitteln
Zu viele Probleme, mit denen Unternehmen und
Bürger im Binnenmarkt konfrontiert sind, bleiben ungelöst oder können nur mit
großem Zeit- und Kostenaufwand behoben werden. Um zu einer wirksameren Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum
Binnenmarkt beizutragen, ist es notwendig, bestehende Mechanismen
weiterzuentwickeln und zu stärken und bessere Synergien zwischen ihnen
herzustellen. Es sollte
sichergestellt werden, dass Probleme auf nationaler Ebene effizient und – wenn
möglich – auf informellem Wege gelöst werden können. Gleichzeitig haben Bürger und Unternehmen immer das Recht, sich mit
Beschwerden an die Kommission zu wenden. Als Hüterin der Verträge wird sie ihr Hauptaugenmerk auf die
schwerwiegendsten Verstöße gegen EU-Recht richten. Zur wirksameren Durchsetzung und besseren
Reaktion auf die Bedürfnisse der Unternehmen und der Bürger fasst die
Kommission insbesondere folgende Maßnahmen ins Auge: Erstens sollte es eine leicht zugängliche
Erstberatungsstelle auf nationaler Ebene geben, an die sich Bürger und
Unternehmen wenden können, wenn sie Probleme dabei haben, die Rechte und
Chancen, die ihnen der Binnenmarkt bietet, wahrzunehmen. Diese Erstberatung könnte durch die Weiterentwicklung der vorhandenen
SOLVIT-Stellen aufgebaut werden – auf der Grundlage bewährter Verfahren, die
bereits in verschiedenen Mitgliedstaaten entwickelt wurden. Unternehmen und Bürger, die sich an eine solche
Beratungsstelle wenden („SOLVIT-Stellen der zweiten Generation“) sollten
entweder eine schnelle und informelle Lösung für ihr Problem erhalten oder,
falls dies nicht möglich ist, erfahren, an wen sie sich wenden können, wenn sie
Hilfe oder Rechtsbeistand benötigen. Zu
diesem Zweck wird die Kommission bis Ende 2012 die Solvit-Empfehlung
modernisieren und unterstützende Maßnahmen ergreifen.[19] Darüber hinaus wird sie ihre Zusammenarbeit mit dem SOLVIT-Netz weiter
verstärken, indem sie den Stellen beispielsweise Beschwerden weiterleitet und
ungelöste Fälle systematischer weiterverfolgt. Gleichzeitig sollten Maßnahmen getroffen
werden, um sicherzustellen, dass für jedes Problem im Zusammenhang mit den
Rechtsvorschriften im Binnenmarkt schnelle und wirksame
Problemlösungsmechanismen zur Verfügung stehen und leicht zu finden sind. Zu diesem Zweck wird die Kommission verstärkt
Anstrengungen zur Ermittlung und Überwindung verbleibender Lücken bei der
informellen Lösung von Problemen unternehmen und ihre Funktion der Praxis
überprüfen. Sie erwägt insbesondere,
aktiv mit den Mitgliedstaaten und Beteiligten zusammenzuarbeiten, damit
qualitativ hochwertige Instrumente der alternativen Streitbeilegung und
Vermittlungsverfahren tatsächlich eingerichtet werden und funktionieren.[20] Es soll auch eine EU-weite
Online-Plattform für grenzübergreifende Beschwerden geschaffen werden.[21] Weiters denkt sie auch über
eine Initiative zur Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der
Doppelbesteuerung nach. Das reibungslose Funktionieren des
Binnenmarkts hängt wesentlich von der Wirksamkeit und Qualität der nationalen
Justizsysteme ab. Die Mitgliedstaaten müssen sich verpflichten, einen raschen
und wirksamen Rechtsmittelzugang zu gewährleisten, unter anderem durch die
Förderung der Nutzung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.[22] Die Kommission wird das
e-Justice-Portal weiterentwickeln, um den Zugang zur Justiz in der gesamten EU
zu verbessern. Ferner sollte eine angemessene Entschädigung
verfügbar sein, wenn Unternehmen und Bürgern Schäden aufgrund von Verstößen
gegen ihre Rechte in der EU entstehen. Die nationalen Behörden sollten auch
gemeinsame Marktüberwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen durchführen,
z. B. gemeinsame Maßnahmen („sweeps“) zur Einhaltung der
Verbraucherschutzvorschriften. Die Kommission wird schließlich in ihrer Rolle
als „Hüterin der Verträge“ für eine effiziente und rasche Nutzung der ihr zur
Verfügung stehenden Instrumente (Verfahren zur Vermeidung eines
Vertragsverletzungsverfahrens und Vertragsverletzungsverfahren) sorgen, um
Hindernisse für Wachstum und Arbeitsaufnahme zu beseitigen. Sie wird sich mit
Nachdruck auf systemische Probleme (z. B. eine verspätete oder inkorrekte
Umsetzung) konzentrieren, die wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen auf das
Funktionieren des Binnenmarkts haben.
2.4.
Bessere Überwachung, Koordinierung und Kontrolle
Derzeit sind die Verantwortlichkeiten für das
Funktionieren des Binnenmarktes in der Praxis in den Mitgliedstaaten als auch
innerhalb der Kommission häufig auf eine Vielzahl von Diensten und Stellen auf
verschiedenen Ebenen verteilt. Bewährte
Verfahren in mehreren Mitgliedstaaten haben jedoch erkennen lassen, dass die
besten Ergebnisse erzielt werden, wenn eine einzige Instanz innerhalb der nationalen
Verwaltung für die Beaufsichtigung und Überwachung der Funktionsweise des
Binnenmarktes auf nationaler Ebene zuständig ist.[23] Daher empfiehlt die Kommission, dass diese bewährte Praxis überall zur
Anwendung kommt. Insbesondere sollten
solche nationalen Koordinierungseinheiten („Binnenmarktstellen“) ·
die fristgerechte Umsetzung und wirksame
Durchführung der Binnenmarktvorschriften überwachen (und diesbezügliche
Kontakte mit den einschlägigen nationalen parlamentarischen Gremien pflegen); ·
sicherstellen, dass Bürger und Unternehmen über die
einschlägigen nationalen Vorschriften und Verfahren informiert werden (in
Zusammenarbeit mit bestehenden Instrumenten und relevanten Netzwerken, wie etwa
dem Enterprise Europe-Network und dem Netzwerk der Europäischen
Verbraucherzentren); ·
Ratschläge erteilen und bewährte Verfahren zwischen
den beteiligten Verwaltungen fördern; ·
Probleme identifizieren und Daten über Probleme und
Hindernisse für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes in ihren
Ländern sammeln, und ·
als Kontaktstelle für die EU-Organe agieren. Diese Stellen könnten auch mit der
Erstberatung in Fällen betraut werden, in denen Rechte verletzt werden (siehe
oben). Die Kommission wird ein Europäisches
Netzwerk dieser nationalen Stellen einrichten, indem sie dem bestehenden
Beratenden Ausschuss für den Binnenmarkt ein neues Mandat erteilt, sich mit
Fragen der Integration des Binnenmarkts sowie der Governance zu beschäftigen,
und indem sie auf elektronische Plattformen zurückgreift. Es ist selbstverständlich Sache der Mitgliedstaaten, über die
institutionelle Form einer solchen Stelle innerhalb der vorhandenen Strukturen
zu entscheiden. Zur weiteren Verbesserung der Festlegung, Umsetzung,
Durchführung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften sollten die
Mitgliedstaaten miteinander und mit der Kommission zusammenarbeiten, um
sicherzustellen, dass ·
der Rahmen der Binnenmarktvorschriften höchsten
Ansprüchen genügt und in der Praxis wirksam funktioniert; ·
benutzerfreundliche Informationen über die Rechte
im Binnenmarkt und ihre Inanspruchnahme vorhanden sind; ·
Bürger und Unternehmen die erforderlichen
Verwaltungsformalitäten bei der Ausübung ihrer Rechte im Binnenmarkt auf
elektronischem Wege erfüllen können; ·
Verwaltungen, die miteinander kommunizieren müssen,
elektronisch miteinander verbunden werden; ·
wirksame Erstberatungsstellen auf nationaler Ebene
bestehen, an die sich Bürger und Unternehmen wenden können, wenn Probleme im
Binnenmarkt auftreten („SOLVIT-Stellen der zweiten Generation“); ·
schneller und wirksamer Rechtsschutz bei allen mit
dem Binnenmarkt verbundenen Problemen besteht; ·
ein Netz nationaler „Binnenmarktstellen“ zur
Überwachung und zum Überblick über die Bemühungen um eine Verbesserung der
Funktionsweise des Binnenmarktes eingerichtet wird. Die Kommission wird die Fortschritte in allen diesen Bereichen
überwachen und regelmäßige Leistungsmessungen durchführen.
Schlussfolgerung
Der Binnenmarkt ist der EU-weite Motor für
Wachstum, aber auch ein Gradmesser für Bemühungen um Strukturreformen in den
Mitgliedstaaten. Zusätzlich zu diesem
neuen Reformimpuls auf EU-Ebene ist zur Gewährleistung seiner vollen
Funktionsfähigkeit ein neuer Ansatz bei der Governance erforderlich. Dies bedeutet die Bestärkung der politischen
Aufsicht auf höchster Ebene, wobei jede künstliche Unterscheidung zwischen der
EU-Ebene und der nationalen Ebene zu vermeiden ist und wirksamere Instrumente
zur Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes für Bürger
und Unternehmen entwickelt werden müssen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten
auf, alle erforderlichen Schritte zur Durchführung dieser Maßnahmen einzuleiten
und die in der Mitteilung vorgeschlagenen Ziele einzuhalten. Die Kommission
wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und sie dabei unterstützen. Zusätzlich zu den anderen in dieser Mitteilung
angeführten Maßnahmen wird sie einen ersten Bericht über die Integration des
Binnenmarkts und die Umsetzung dieser Mitteilung als Teil des
Jahreswachstumsberichts 2013 vorlegen. ANHANG Schlüsselbereiche
und Rechtsakte, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen Der Binnenmarkt trägt zu Wachstum und
Beschäftigung in Europa bei. Allerdings
zeigen Analysen, dass die binnenmarktbedingten Zuwächse erheblich höher wären,
wenn verbleibende Hindernisse und Grenzschranken beseitigt würden. Dabei ist die Lage von Wirtschaftszweig zu
Wirtschaftszweig unterschiedlich.[24] Im Interesse rascher Fortschritte schlägt die
Kommission vor, sich auf Wirtschaftszweige oder Querschnittsbereiche zu
konzentrieren, in denen eine weitere Marktintegration (und damit ein besser
funktionierender Binnenmarkt) wahrscheinlich EU-weit die größte Wachstums- und
Beschäftigungswirkung entfalten wird. Auf der Grundlage einer wirtschaftlichen
Analyse wurden folgende Bereiche für 2012-2013 als besonders wichtig
ausgemacht: der Dienstleistungssektor (einschl. Einzel- und Großhandel,
Unternehmensdienstleistungen, Baudienstleistungen und Finanzmittler), Verkehr,
digitale Wirtschaft und Energiewesen. Die Schlüsselmaßnahmen der
Binnenmarktakte sind dieser Liste hinzuzufügen, da sie als entscheidend für die
Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Zuversicht ausgemacht wurden und
bereichsübergreifend gewährleisten würden, dass der Binnenmarkt besser
funktioniert. In diesem Anhang wird dargelegt, wie die Kommission
die Schlüsselbereiche für 2012-2013 herausgefiltert hat. Ferner enthält er eine
Liste der wichtigsten unter diese Bereiche fallenden Rechtsvorschriften, deren
rechtzeitiger Umsetzung, ordnungsgemäßer Anwendung und entschlossener
Durchsetzung besondere Bemühungen gelten sollten. 1. Methoden und Kriterien zur
Ermittlung jener Bereiche, die für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes
als besonders wichtig anzusehen sind Um die Schlüsselbereiche zu identifizieren,
hat die Kommission in einem Leistungsvergleich die Leistung der einzelnen
Wirtschaftszweige in jedem EU-Mitgliedstaat mit dem theoretisch erreichbaren
Leistungsstand (definiert als Niveau der jeweils besten EU-Länder) verglichen.[25]
Ein derartiger Leistungsvergleich vermittelt einen ersten Eindruck davon,
welches mit dem Binnenmarkt verbundene Potenzial in den einzelnen Sektoren noch
nicht ausgeschöpft wurde. Zur Bestimmung der Schlüsselsektoren wurden vier
Kriterien oder „Tests“ herangezogen: ·
Produktionsrichtwerte: Bei diesem Test werden ausgewählte wichtige
Kennzahlen für die Vorleistungen in der Produktion von Waren und
Dienstleistungen verwendet, um durch einen Vergleich der Leistung mit der in
dem betreffenden Wirtschaftszweig leistungsfähigsten großen Volkswirtschaft
jene Wirtschaftszweige zu ermitteln, die das höchste unausgeschöpfte
Wachstumspotenzial aufweisen. Zu den
Kennzahlen gehören Arbeitsproduktivität, Innovation, Beschäftigungswachstum und
Nachhaltigkeit. ·
Wirtschaftliche Bedeutung: Bei diesem Test wird
ermittelt, ob der betreffende Wirtschaftszweig groß genug ist, um einen
nennenswerten Wachstumsbeitrag zu leisten, falls die Ursachen der
Nichtausschöpfung beseitigt würden. ·
Dynamische Faktoren: Dabei wird untersucht, ob der Sektor bereits in
Begriff ist, sein unausgeschöpftes Potenzial zu erschließen. Geprüft wird,
inwieweit in Wirtschaftszweig in der Lage ist, zusätzliche Arbeitsplätze zu
schaffen, und ob sich die Arbeitsproduktivität dem ermittelten Richtwert
annährt. ·
Binnenmarktfaktoren: Bei
diesem Test wird ermittelt, ob es Belege dafür gibt, dass Verbesserungen des
Binnenmarktes unausgeschöpftes Potenzial freisetzen würden. Er befasst sich mit
Fragen wie der Existenz unterschiedlicher Rechtsvorschriften/Regulierung in den
Mitgliedstaaten, Verbraucherzufriedenheit, (mangelndem) Wettbewerb,
(mangelnder) Integration zwischen den nationalen Märkten, langfristigem
Nachfragerückgang und dem Vorhandensein politischer Initiativen. Die Anwendung dieser vier Prüfungen auf die 67
Wirtschaftszweige (im Sinne der „Systematik der Wirtschaftszweige in den
Europäischen Gemeinschaften“[26]),
aus denen sich die Wirtschaft der EU zusammensetzt, ergibt, dass die folgenden
Bereiche bei einem besser funktionierenden Binnenmarkt das größte
Wachstumspotenzial in sich bergen: ·
Dienstleistungen (einschließlich
Groß- und Einzelhandel, Unternehmensdienstleistungen, und Baudienstleistungen) ·
Finanz(mittler)-tätigkeiten ·
Verkehr (Schiene,
Straße, Luft- und Seeverkehr) ·
Digitalwirtschaft
(einschließlich Verlegung von Breitbandnetzen und E-Handel) Darüber hinaus ist die Kommission der
Auffassung, dass die Energiewirtschaft als strategisch wichtiger
Vorleister einen Schlüsselsektor darstellt. Die Methodik für die Identifizierung der
Sektoren wird unter anderem im Rahmen des „Europäischen Semesters“ regelmäßig
überprüft. 2. Liste
der wichtigsten Rechtsakte In allen erwähnten Schlüsselbereichen wurden
Rechtsakte zur Optimierung des Binnenmarktes erlassen oder stehen kurz vor der
Annahme. Nachstehend werden die
wichtigsten Rechtsakte in diesen Wirtschaftszweigen aufgeführt, d. h.
Rechtsakte, die ordnungsgemäß umgesetzt, angewandt und durchgesetzt werden
müssen, damit das binnenmarktbedingte Wachstumspotenzial in diesen Sektoren
voll ausgeschöpft werden kann. Die Kommission ist der Auffassung, dass sowohl
die Mitgliedstaaten als auch die Kommission verstärkte Anstrengungen
unternehmen müssen, damit der Binnenmarkt sein Potenzial voll ausschöpfen kann. Nachstehend erläutert die Kommission, wie sie
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine korrekte Umsetzung und Anwendung der
Vorschriften gewährleisten möchte. Erforderlichenfalls
wird die Kommission auch ihre Durchsetzungsbefugnisse in diesem Sinne nutzen. Schlüsselbereich || Rechtsakt || Vorgeschlagene Maßnahmen Dienstleistungen || Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt || Um die in der einschlägigen Mitteilung genannten Mängel bei der Umsetzung oder Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie zu beheben, wird die Kommission zwei- oder mehrseitige Zusammenkünften mit den Mitgliedstaaten abhalten und länderspezifische Empfehlungen abgeben. Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft || Bislang haben sieben Mitgliedstaaten die Richtlinie über Postdienste noch nicht umgesetzt (Umsetzungsfrist: Ende 2012). Die meisten Mitgliedstaaten haben Gesetzesentwürfe zur informellen Prüfung vorgelegt. Die Kommission führt systematische Konformitätsprüfungen aller erlassenen Rechtsvorschriften durch. Darüber hinaus wird die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Postdienste (ERGP) ihren Erfahrungs- und Informationsaustausch fortsetzen. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen || Die Kommission wird weiterhin die ordnungsgemäße Umsetzung und praktische Anwendung der Richtlinie in der Gruppe der nationalen Koordinatoren erörtern und den Erfahrungsaustausch fortsetzen. Die Gruppe wird die Entwicklungen weiter verfolgen und die Ergebnisse der Leistungskontrolle auswerten. Richtlinie 2011/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr || Die Kommission wird verstärkt Unterstützung für die freiwillige Umsetzung vor Fristablauf am 16. März 2013 bereitstellen. Sie hat die Mitgliedstaaten bereits zwei Mal aufgefordert, die Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht zu beschleunigen. Zudem wurde eine Sachverständigengruppe „Zahlungsverzug“ eingerichtet, und es ist eine Informationskampagne in der gesamten Union vorgesehen. Finanz(mittler)-tätigkeiten || Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (sog. „Eigenkapitalrichtlinie“) - KOM(2011) 453, 20.7.2011 || Die Kommission wird die aktive Nutzung des IT-Systems „Your Question on Legislation” bei der Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten fördern. Sie wird gemeinsame Sitzungen mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde abhalten. Sie wird außerdem Workshops organisieren und die Konformität systematisch überprüfen. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (sog. „Eigenkapital-verordnung“) - KOM(2011) 452, 20.7.2011 || Die Kommission wird die aktive Nutzung des IT-Systems „Your Question on Legislation” bei der Anwendung der Eigenkapitalverordnung durch die Mitgliedstaaten fördern. Sie wird gemeinsame Sitzungen mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zur Anwendung der Verordnung abhalten. Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 || Technische Workshops werden im Rahmen des SEPA-Rates stattfinden. Die Kommission wird die Begleitmaßnahmen der Mitgliedstaaten (z. B. Informationskampagnen) über den Zahlungsausschuss sowie über das Eurosystem, in enger Zusammenarbeit mit der EZB beobachten. Technische Fragen werden mit Marktteilnehmern (z.B. Sachverständigengruppe Zahlungsdienste) erörtert. Jährlich wird überprüft (und im Internet veröffentlicht), inwieweit staatliche Stellen neue Zahlungsmethoden anwenden. Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) || Mit dem Vorschlag über die „Omnibus-Richtlinie“ (COM(2012) 217 final vom 16. Mai 2012) wird die Umsetzungsfrist bis 30.6.2013 verlängert. Die Kommission wird ein IT-Instrument zur Kontrolle und Nachbereitung der Umsetzung der Solvabilität-II-Richtlinie durch die Mitgliedstaaten entwickeln. Abhaltung eines Seminars mit den Mitgliedstaaten und EIOPA über die Umsetzung der Solvabilität-II-Richtlinie durch die Mitgliedstaaten im zweiten Halbjahr 2013. Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge || Die Kommission hat Leitlinien entwickelt, damit die Mitgliedstaaten technische Aspekte der Richtlinie einheitlicher anwenden. Umsetzungsfrist war 12.5.2010; die Kommission führt jetzt systematische Umsetzungsprüfungen durch. Zu dem für 2013 vorgesehenen Umsetzungsbericht sind eine Studie über wirtschaftliche und eine über rechtliche Aspekte in Arbeit. Verkehr || Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge, geändert durch Richtlinie 2006/38/EG vom 17. Mai 2006 || Umsetzungsfristen für die wichtigsten Bestimmungen: 2008 und 2013. Die Kommission wird die frühzeitigen bilateralen Treffen mit den Mitgliedstaaten, die die neuen Gebührenregelungen anwenden, intensivieren. Sie wird 2013 gemeinsam mit dem zuständigen Ausschuss Leitlinien für eine einheitlichere Anwendung entwickeln. Richtlinie 2004/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft || Umsetzungsfristen für die wichtigsten Bestimmungen: 2006 und Oktober 2012. Der Maut-Ausschuss wird seine Arbeit intensivieren. Die Kommission wird die Anwendung auf der Grundlage von Art. 258 AEUV und 7 der Richtlinie 1999/62/EG strenger überwachen und den Erfahrungsaustausch über Sachverständigengruppen und eine besondere Website fördern. Erstes Schienenverkehrspaket: Richtlinie 2001/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/440/EWG des Rates zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft Richtlinie 2001/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheits-bescheinigung || Die Kommission wird mit allen Mitgliedstaaten in gemeinsamen Sitzungen erläutern, wie das Paket umgesetzt werden sollte. Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (Neufassung) - KOM(2010) 475, 17.9.2010 || Zur Unterstützung der Umsetzung wird die Kommission Durchführungsregeln im Interesse einer einheitl. Anwendung erlassen. Viertes Schienenverkehrspaket: Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der Verordnung Nr. 881/2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur und zur Änderung der Richtlinien über Sicherheit, Interoperabilität, Baumustergenehmigung und Zulassung von Eisenbahnunternehmen Gesetzgebungsvorschlag über den Zugang zum Schienenverkehrsmarkt, mit entsprechender Anpassung der geltenden Rechtsvorschriften über den Zugang zum Schienenverkehrsmarkt (erstes Eisenbahnpaket und spätere Änderungen) Überarbeitung der Verordnung über öffentliche Dienstleistungsaufträge (VO EG Nr. 1370/2007) || Nach Annahme des Vorschlags (geplant vor Ende 2012) wird die Kommission die Wirksamkeit der Anwendung der geplanten Maßnahmen mittels einer Studie bewerten (Senkung von Kosten und Dauer des Genehmigungsverfahrens für rollendes Material, Erleichterung des Marktzutritts). Dabei wird sie auch die Anwendung der geänderten Verordnung Nr. 1370/2007 überprüfen. Insbesondere wird sie die Auswirkungen der neuen Bestimmung über die Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von Aufträgen über öffentliche Schienenverkehrsdienstleistungen auf den Markt untersuchen. Die Kommission wird Workshops zum Informations- und Erfahrungsaustausch organisieren. Richtlinie 2009/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte || Die Kommission plant Konformitätsprüfungen im Einzelfall und wird 2013 über den Umsetzungsstand berichten. Verordnung (EU) Nr. 691/2010 der Kommission vom 29. Juli 2010 zur Festlegung eines Leistungssystems für Flugsicherungsdienste und Netzfunktionen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2096/2005 zur Festlegung gemeinsamer Anforderungen bezüglich der Erbringung von Flugsicherungsdiensten || Die Kommission wird im Juni 2012 über die Umsetzung der Leistungspläne und -ziele berichten. Überwachung, Vorgabe von Anforderungen und Überprüfung der Flugsicherungsdienste und -netze mit Hilfe eines unabhängigen Leistungskontrollgremiums. Erlass einer Empfehlung der Kommission mit Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungspläne. Die Kommission wird im Juni 2013 über die Umsetzung der Leistungspläne und -ziele berichten. EU-weite Ziele für den zweiten Referenzzeitraum (2015-2019) werden 2013 festgelegt. Wie in der Verordnung über das Leistungssystem vorgesehen wird die Kommission (im Komitologieverfahren) Anfang 2013 die Verordnungen über Leistungssysteme und gemeinsame Anforderungen ändern, um die Leistungssysteme auf den gesamten Flug (von Flugsteig zu Flugsteig) auszuweiten und in allen vier Leistungsbereichen Ziele zu setzen (Kapazitäten, Kosteneffizienz, Sicherheit, Umwelt). Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten || Umsetzungsfrist: 19. Mai 2012. Die Kommission wird die enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei der Einführung der zentralen Anlaufstelle (bis 1. Juni 2015 einzurichten) intensivieren. Eine Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten (eMS) unterstützt und koordiniert bei der Umsetzung und bei technischen Fragen (IT, Verfahren). Sie fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch. Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs unterstützt die Gruppe in technischen Fragen. Weitere Unterstützung der Mitgliedstaaten erfolgt durch das Projekt eMar des 7. Forschungs-Rahmenprogramms. Die Ergebnisse werden den MS über die eMS-Gruppe zu Umsetzungszwecken übermittelt. Innerhalb der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (TEN-T 2012) ist für November 2012 ein Pilotprojekt zur Einrichtung zentraler nationaler Anlaufstellen vorgesehen. Ein Konsortium aus 17 Mitgliedstaaten hat angekündigt, einen entsprechenden Vorschlag einzureichen. Beschluss Nr. 661/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (Neufassung) || Europäische Koordinatoren werden die Mitgliedstaaten bei der rechtzeitigen Durchführung vorrangiger Vorhaben unterstützen. Erfahrungsaustausch auf den TEN-T-Jahreskonferenzen (die nächste findet im Herbst 2012 statt). Verordnung (EG) Nr. 680/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Verkehrs- und Energienetze || Der TEN-T-Ausschuss wird in jährlichen und mehrjährigen Arbeitsprogrammen Finanzierungsprioritäten festlegen. Ausschreibungen sind für 2012 und 2013 vorgesehen, und zur Auswahl von Projekten für die Fazilität Connecting Europe wird nach 2013 ein Verfahren eingeleitet. Die Kommission plant Informationsveranstaltungen und wird bei der Projektplanung und -durchführung helfen. Europa 2020 – Initiative zu Projektanleihen, in deren Rahmen die (o. a.) Verordnung (EG) Nr. 680/2007 geändert werden soll. || Mit einer Änderung des Jahresarbeitsprogramms 2012 von TEN-T im dritten Quartal dieses Jahres sollen Mittel für ein Bürgschaftsinstrument aufgebracht werden, um die Pilotphase der Projektanleihen zu finanzieren. Die Kommission wird mit der EIB entsprechende Pilotprojekte auswählen. Für einen Zwischenbericht sollen Mitte 2013 Studien durchgeführt werden. Digitaler Binnenmarkt || Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft || Eine eingehende Bewertung der Umsetzung und Anwendung der Richtlinie findet statt (Abschlussbericht August 2012). Die Kommission wird auf die Ergebnisse reagieren. Gleichzeitig wird die durch die Richtlinie eingesetzte Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten ihre Arbeit zur Förderung der Ausweitung des legalen grenzüberschreitenden Angebots von Produkten und Dienstleistungen fortsetzen. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr - COM(2012) 11, 25.1.2012 || Nach Erlass der Verordnung wird die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Anwendung vor Ort unterstützen. Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates || Die Kommission unterstützt die Umsetzung verstärkt durch Treffen von Sachverständigen der Mitgliedstaaten und durch die Ausarbeitung von Leitlinien zur korrekten Anwendung der Informationspflichten gemäß der Richtlinie 2011/83/EU im digitalen Bereich bei der Rechtsdurchsetzung. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht - KOM(2011) 635, 11.10.2011 || Nach Erlass der Verordnung wird die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Anwendung vor Ort unterstützen. Energie || Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG || Umsetzungsfrist: 3. März 2011. Die bereits notifizierten Maßnahmen werden eingehend analysiert. Bislang haben 13 Mitgliedstaaten die Richtlinie jedoch noch nicht vollständig umgesetzt, worauf die Kommission reagieren wird. Die Kommission wird die ordnungsgemäße Umsetzung und praktische Anwendung der Richtlinie weiter mit den nationalen Behörden erörtern, u. a. in der Gruppe der nationalen Energie-Regulierungsbehörden. Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG || Umsetzungsfrist: 3. März 2011. Die bereits notifizierten Maßnahmen werden eingehend analysiert. Bislang haben 12 Mitgliedstaaten die Richtlinie jedoch noch nicht vollständig umgesetzt, worauf die Kommission reagieren wird. Die Kommission wird die ordnungsgemäße Umsetzung und praktische Anwendung der Richtlinie weiter mit den nationalen Behörden erörtern, u. a. in der Gruppe der nationalen Energie-Regulierungsbehörden. Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates || Die Richtlinie ist in allen Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Beschwerden, die derzeit geprüft werden und auf Konformitätsprobleme hindeuten. Die Anwendung der Richtlinie wird mit den Mitgliedstaaten sowohl bilateral als auch im Rahmen konzertierter Aktionen regelmäßig erörtert. Die Kommission arbeitet an einem Bericht über die Fortschritte der Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihre nationalen Zielvorgaben, der aber auch allgemeinere Fragen behandeln wird. Die vorgeschlagene Richtlinie über Energieeffizienz sollt bestimmte Vorschriften der Richtlinie 2006/32/EG weiter spezifizieren und so die Anwendung erleichtern. Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) || Umsetzungsfristen: 9. Juli 2012 und 9. Januar 2013 (je nach Bestimmung). Die Kommission wird die Umsetzung nach Fristablauf systematisch kontrollieren. Mit Leitfäden, bilateralen Treffen und Sachverständigengruppen soll die Umsetzung und Anwendung unterstützt werden. Von der Europäischen Kommission auf der
Grundlage der Binnenmarktakte I vorgeschlagene Maßnahmen, die Parlament
und Rat als Priorität behandeln wollen und bei denen die Kommission verstärkte
Unterstützung bei der Umsetzung/Anwendung leisten wird: 1. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Risikokapitalfonds, 7.12.2011 KOM(2011) 860 endgültig 2011/0417 (COD) 2. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EC über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarktinformationssystems, 19.12.2011, KOM(2011) 883 endgültig, 2011/0435 (COD) 3. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes, 13.4.2011 KOM(2011) 215 endgültig 2011/0093 (COD) 4. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung), 29.11.2011 (KOM(2011) 793 endg.), 2011/0373 (COD) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (Verordnung über Online-Streitbeilegung), 29.11.2011 (KOM(2011) 794 endg.), 2011/0374 (COD) 5. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur europäischen Normung und zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/105/EG und 2009/23/EG, 1.6.2011, (KOM(2011) 315 endg.), 2011/0150 (COD) 6. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, 19.10.2011 (KOM(2011) 665 endg.), 2011/0302 (COD) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG, 19.10.2011 (KOM(2011) 0658 endg.), 2011/0300 (COD) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, 19.10.2011 (KOM(2011) 0650 endg.), 2011/0294 (COD) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1336/97/EG, 19.10.2011 (KOM(2011)0657 endg.), 2011/0299 (COD) 7. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt, 4.6.2012 (COM(2012) 238) 8. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum, 7.12.2011 (KOM(2011) 862 endg.), 2011/0417 (COD) 9. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, 13.4.2011 (KOM(2011) 169 endg.), 2011/0092 (CNS) 10. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, 21.3.2012 (COM(2012) 131 final), 2012/0061 (COD) Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit, 21.3.2012 (COM(2012) 130 final), 2012/0064 (APP) 11. Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen, 25.10.2011 (KOM(2011) 684 endg.) 2011/0308 (COD) 12. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe, 20.12.2011, (KOM(2011) 896 endg.), 2011/0438 (COD) . [1] Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen „Making the Single Market Deliver - Annual Governance
Check-up 2011“, SWD(2012) 25 final, 24.2.2012. [2] Vgl. z. B. Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen „The Single Market through the lens of the people: A
snapshot of citizens' and businesses' 20 main concerns“, SEK(2011) 1003
endgültig, 16.8.2011 [3] Mitteilung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie:
„A partnership for new growth in services 2012-2015“, COM(2012)261. [4] Bericht der Hochrangigen Gruppe
unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten, 15. November
2011. [5] Entschließung des Europäischen
Parlaments vom 6. April 2011 zu Governance und Partnerschaft im
Binnenmarkt (2010/2289 INI) und Entschließung des Europäischen Parlaments vom
20. Mai 2010 zur Schaffung eines Binnenmarktes für Verbraucher und Bürger
(2010/2011 INI). [6] Mit dem Umsetzungsdefizit wird die Anzahl
der nicht fristgerecht umgesetzten Richtlinien gemessen. [7] Mit dem Konformitätsdefizit wird die
Anzahl der Richtlinien gemessen, bei denen Vertragsverletzungsverfahren wegen
Nichtkonformität eingeleitet werden müssen. [8] Die Kommission ist der Auffassung, dass
die Mitgliedstaaten für die im Anhang enthaltenen neuen Rechtsvorschriften
aufgrund ihrer Bedeutung für das Wachstum akzeptieren sollten, über die
Vereinbarung in der Gemeinsamen Politischen Erklärung von 28. September
2011 zu Erläuternde Dokumente (2011/C 369/02) hinauszugehen. [9] Berechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die
Kommission ein Aufforderungsschreiben absendet bis zum Abschluss des
Vorverfahrens. [10] Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass
in einigen komplexen Fällen ein längerer Umsetzungszeitraum gerechtfertigt sein
kann (siehe Rs. C-278/01 Kommission gegen Spanien vom 25. November 2003,
insbesondere Rn 43 ff.). [11] Vgl. Bericht der Kommission an den Rat
und das Europäische Parlament „Verringerung der Verwaltungslasten für KMU –
Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen“,
KOM(2011) 803 endg. vom 23.11.2011. [12] Siehe Empfehlung der Kommission vom
29. Juni 2009 zur Optimierung der Funktionsweise des Binnenmarktes
(2009/524/EG) und die Mitteilung „Binnenmarktakte – 12 Hebel zur Förderung von
Wachstum und Vertrauen: Gemeinsam für neues Wachstum“, KOM(2011) 206 endg.
vom 14.4.2011 [13] Siehe Mitteilung „Intelligente
Regulierung in der Europäischen Union“, KOM(2010) 543 endg. vom 8.10.2010,
und die Interinstitutionelle Vereinbarung „Bessere Rechtsetzung“ (2003/C
321/01). [14] Bericht „Verringerung der
Verwaltungslasten für KMU – Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die
Bedürfnisse von Kleinstunternehmen“, siehe oben. [15] z. B. das Bürgerforum „Energie“ [16] Zu diesem Zweck sollten die
Mitgliedstaaten die zentralen Ansprechstellen weiterentwickeln (siehe den heute
angenommenen Bericht zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie). [17] Vgl. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit
mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems, KOM(2011) 522. [18] Siehe auch Programm für
Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen, Beschluss
Nr. 922/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. September 2009. [19] Siehe Arbeitspapier der
Kommissionsdienststellen „Reinforcing effective problem-solving in the Single
Market – Unlocking SOLVIT's full potential at the occasion of its 10th
anniversary“, SWD (2012) 33 endg. vom 24.2.2012. [20] Vgl. Richtlinie 2008/52 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der
Mediation in Zivil- und Handelssachen sowie Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über Formen der alternativen Beilegung
verbraucherrechtlicher Streitigkeiten – KOM(2011) 793 endg. [21] Vgl. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Online-Beilegung
verbraucherrechtlicher Streitigkeiten – KOM(2011) 794 endg. [22] Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines
europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen. [23] Vgl. Empfehlung der Kommission vom
29. Juni 2009 zur Optimierung der Funktionsweise des Binnenmarktes –
2009/524/EG [24] Product market monitoring,
Europäische Kommission, Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen (2010b). [25] Die vorgeschlagene Methodik und deren
Ergebnisse werden in der Studie „cost of non-Europe" dargestellt, die
derzeit für die Kommission von London Economics and PwC unter der technischen
Aufsicht der BEPA erstellt und im Herbst 2012 veröffentlicht wird. [26] NACE-Systematik, zweistellige Ebene.