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Document 52012DC0225
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS A European Consumer Agenda - Boosting confidence and growth
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum
/* COM/2012/0225 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum /* COM/2012/0225 final */
1. Die Verbraucherpolitik als
wesentlicher Beitrag zu Europa 2020 Die Verbraucherausgaben machen 56 % des Bruttoinlandsprodukts der
Europäischen Union aus und sind von zentraler Bedeutung für das Erreichen des
Europa-2020-Ziels eines intelligenten, integrativen und nachhaltigen Wachstums. Die Stimulierung der Verbrauchernachfrage kann
einen großen Beitrag dazu leisten, die EU aus der Krise zu führen. Hierzu gilt es, das Potenzial des Binnenmarkts auszuschöpfen. Aus Untersuchungen geht hervor, dass das EU-weite
Online-Shopping eine bis zu 16‑mal größere Produktauswahl bietet, 60 % der
Verbraucherinnen und Verbraucher davon aber bisher nicht Gebrauch machen. Sie profitieren somit nicht in vollem Umfang von
der Angebots- und Preisvielfalt im Binnenmarkt. Würde das Verbrauchervertrauen in das grenzübergreifende
Online-Shopping durch geeignete Maßnahmen der Politik gestärkt, so könnte dies
dem wirtschaftlichen Wachstum in Europa einen erheblichen Schub verleihen. Mündige und vertrauensvolle Verbraucher können die
europäische Wirtschaft voranbringen. Eine klug konzipierte und gut implementierte
Verbraucherpolitik mit europäischer Dimension kann die Verbraucher in die Lage
versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen, mit denen Wettbewerb belohnt
wird, und zum Ziel eines nachhaltigen Wachstums beitragen, bei dem die
Ressourcen effizient genutzt und die Bedürfnisse aller Verbraucher
berücksichtigt werden. Die vorliegende Europäische Verbraucheragenda nennt die wichtigsten
Maßnahmen, die jetzt erforderlich sind, um die Verbraucherkompetenz und das
Verbrauchervertrauen zu stärken. Sie
beschreibt, wie die Verbraucher in den Mittelpunkt aller EU-Politiken gerückt
werden und damit zum Erreichen der Europa-2020-Ziele beitragen können[1]. Sie baut unter anderem auf folgenden Initiativen auf und ergänzt diese:
Bericht über die Unionsbürgerschaft, Binnenmarktakte, Digitale Agenda für
Europa, Digitaler Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste,
Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa[2]. Im Bereich Forschung und Innovation stützt sich
die Agenda auf die Horizont 2020-Initiativen, mit denen zusätzliche
wissenschaftliche Erkenntnisse über das Konsumverhalten sowie über die
Gesundheits-, Sicherheits- und Nachhaltigkeitskomponenten von
Verbraucherentscheidungen gewonnen werden sollen[3]. Verbraucherkompetenz stärken bedeutet, einen belastbaren Rahmen mit
Grundsätzen und Instrumenten bereitzustellen, damit die Verbraucher in der Lage
sind, eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft voranzubringen. Wenn mündige Verbraucher sich auf einen solchen
belastbaren Rahmen verlassen können, der ihre Sicherheit, ihre Information und
Bildung, ihre Rechte sowie deren Schutz und Durchsetzung gewährleistet, sind
sie auch fähig, sich aktiv am Markt zu beteiligen und dessen Vorteile zu
nutzen, indem sie ihre Wahlmöglichkeiten wahrnehmen und ihre Ansprüche
durchsetzen. Im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (Artikel 12) und der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union (Artikel 38) enthält die Agenda ein systematisches
Konzept für die Einbeziehung von Verbraucherinteressen in alle einschlägigen
Politiken; zugleich liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Behandlung von
Problemen, denen sich die heutigen Verbraucher in den Bereichen Lebensmittelkette,
Energie, Verkehr sowie digitale und Finanzdienstleistungen gegenübersehen[4]. Ausgehend von dem schon erreichten hohen Verbraucherschutzniveau und
von den beim Aufbau eines Europäischen Rechtsraums[5] bereits erzielten Fortschritten
stärkt die Agenda die Rolle, die Richter, Rechtsanwälte und
Durchsetzungsbehörden – auch grenzübergreifend – spielen können. 2. Ausgangspunkt sind strenge
EU-Verbraucherschutzbestimmungen Im Verlauf der letzten
50 Jahre hat die Europäische Union einen soliden Politik- und Rechtsrahmen
entwickelt, der den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU ein hohes
Schutzniveau bietet und ihnen ermöglicht, von den gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Fortschritten zu profitieren, die Europa und der europäische
Binnenmarkt mit sich gebracht haben. Hierzu
gehören umfassende Maßnahmen und Vorschriften im Bereich der
Produktsicherheit, um unsichere Produkte von den Verbrauchern fernzuhalten
und die hohe Qualität der europäischen Exportgüter zu fördern. Ein starkes Verbraucherrecht ermöglicht –
im eigenen Land wie auch bei grenzübergreifenden Rechtsgeschäften – ein
EU-weites Vorgehen gegen unlautere Geschäftspraktiken, missbräuchliche
Vertragsklauseln und irreführende Werbung; zudem garantiert es den Verbrauchern
die Möglichkeit, von Verträgen zurückzutreten und ihre Ansprüche auf geeignete
Weise geltend zu machen. Die vor
kurzem erlassene Richtlinie über die Rechte der Verbraucher hat
insbesondere durch die Harmonisierung zahlreicher Bestimmungen für
Online-Verträge die Rechte von Verbrauchern deutlich gestärkt. Es ist ganz wichtig, dass diese neuen
Bestimmungen fristgerecht und effizient um- und durchgesetzt werden. Die Dienstleistungsrichtlinie sorgt dafür,
dass Verbraucher von Unternehmern nicht aus Gründen der Nationalität oder des
Wohnsitzlandes benachteiligt werden. Wettbewerbsvorschriften sind unerlässlich,
damit die EU gegen Praktiken vorgehen kann – Missbrauch marktbeherrschender
Stellungen, Kartelle und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen –, die
Verbrauchern zum Nachteil gereichen. In
einzelnen, die Verbraucher besonders interessierenden Bereichen hat die EU
außerdem eine Vielzahl grundsätzlicher Rechte etabliert. Beispielsweise haben Reisende dank der EU-Vorschriften über die
Rechte von Fahr- bzw. Fluggästen heutzutage Anspruch auf qualitativ
hochwertige Beförderungsleistungen im Luft-, Eisenbahn-, Straßen- und
Seeverkehr in der EU. Die Deckelung
der Roamingtarife in der EU hat die überhöhten Kosten für Verbraucher um
mehr als 70 % gesenkt, und das Telekommunikationspaket ermöglicht den
unkomplizierten Wechsel des Telefonanbieters (Festnetz und Handy). Die Rechtsvorschriften zu den Lebensmittelinformationen
für Verbraucher und zu den nährwert- und gesundheitsbezogenen
Angaben über Lebensmittel gewährleisten ein hohes Maß an Verbraucherschutz
und erlauben es den Verbrauchern, bewusste Entscheidungen zu treffen. Zu den neueren Initiativen
gehört das „Qualitätspaket“[6]
der Kommission aus dem Jahr 2010, das darauf abzielt, die Verbraucher mittels
eines umfassenden Ansatzes (Zertifizierungssysteme, wertsteigernde
Bezeichnungen, Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse) besser über die
Qualität von Lebensmitteln zu informieren. Im Juli 2011 ist eine überarbeitete Roaming-Verordnung[7] vorgelegt worden, damit
Verbraucher problemlos zu einem anderen Roaming-Anbieter wechseln können. Außerdem wird darin auch für das Daten-Roaming
eine Preisobergrenze festgesetzt, die zu den für andere Leistungen bereits
bestehenden Obergrenzen hinzukommt. Im
Oktober 2011 hat die Kommission ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht[8] vorgeschlagen, um Hindernisse
zu überwinden, die sich aus unterschiedlichen Vertragsrechtsordnungen ergeben: Es handelt sich um ein einheitliches und
umfassendes Regelwerk für Kaufverträge und für Verträge über digitale Inhalte,
für das Unternehmer und Verbraucher freiwillig optieren können. Dadurch hätten Verbraucher mehr Klarheit über
ihre Rechte, (zum Beispiel) bei Internet-Bestellungen. Außerdem hätten sie Zugang zu mehr und preisgünstigeren Produkten und
digitalen Inhalten in anderen Ländern. Im November 2011 sind Vorschläge zur alternativen Streitbeilegung
und zur Online-Streitbeilegung[9]
unterbreitet worden, damit allen Verbrauchern zur Regelung von
Streitigkeiten mit Unternehmern diese schnellere und kostengünstige Option zur
Verfügung steht. Mit einer eigens für
die Beilegung von Online-Streitigkeiten eingerichteten Plattform soll das
Vertrauen der Verbraucher in grenzübergreifende elektronische Rechtsgeschäfte
gestärkt werden. Der Vorschlag für
ein Datenschutz-Reformpaket[10],
den die Kommission im Januar 2012 angenommen hat, soll den aktuellen
Rechtsrahmen der EU dahingehend verbessern, dass das Recht der Verbraucher auf
Datenschutz gestärkt wird, um auf diese Weise ihr Vertrauen in den digitalen
Binnenmarkt und in grenzübergreifende Dienste zu steigern. Die Überprüfung der Richtlinie
über Einlagensicherungssysteme im Juli 2010 führte zu einer verbesserten
finanziellen Ausstattung dieser Systeme und zur Aufnahme zahlreicher
verbraucherfreundlicher Bestimmungen. Ebenfalls im Juli 2010 hat die Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie
über Systeme für die Entschädigung der Anleger vorgeschlagen; Ziel ist ein
besserer Anlegerschutz für den Fall, dass eine Firma – oft aufgrund eines
betrügerischen Verhaltens – nicht in der Lage ist, den Anlegern ihre
Vermögenswerte zurückzugeben. Nicht zuletzt sollen die
Kommissionsvorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für
Finanzinstrumente (MiFID) vom Oktober 2011 den Schutz privater Anleger
verbessern; hierzu werden den Finanzinstituten Auflagen gemacht und die
Wohlverhaltensregeln verschärft. 3. Aktuelle Probleme und künftige Herausforderungen Trotz des in der EU bereits vorhandenen hohen Verbraucherschutzniveaus
lassen sich die Bedingungen für die europäischen Verbraucherinnen und
Verbraucher in der Praxis noch verbessern. Aufgrund neuer technologischer Entwicklungen, nicht zukunftsfähiger
Konsumgewohnheiten oder sozialer Ausgrenzung haben sich zahlreiche neue
Herausforderungen ergeben. Diese
Herausforderungen bieten zugleich neue Chancen. 3.1 Herausforderungen im
Bereich der Produkt-, Dienstleistungs- und Lebensmittelsicherheit Eines der grundlegenden Ziele der Verbraucherpolitik besteht darin zu
gewährleisten, dass Produkte, Dienstleistungen und Lebensmittel sicher sind. Die Mitgliedstaaten setzen die
Produktsicherheitsvorschriften jedoch unterschiedlich um, und in Zeiten knapper
Kassen bei den für die Marktüberwachung zuständigen nationalen Verwaltungen
bemühen sich alle an der Durchsetzung Beteiligten zurzeit, mit weniger mehr zu
leisten. Parallel dazu geht die Globalisierung der Produktionskette weiter.
(Beispielweise werden in der EU immer mehr Verbraucherprodukte gekauft, die in
China hergestellt worden sind; bei Spielwaren beträgt der Anteil 85 %.) Das Aufspüren unsicherer Produkte wird dadurch zu
einer gewaltigen Herausforderung. Die Wirtschaftskrise führt dazu, dass Verbraucher und Unternehmer ihr
Augenmerk vor allem auf den Preis richten, mit der möglichen Folge, dass
Sicherheitsüberlegungen in den Hintergrund treten und Produktfälschungen
zunehmen. Die
Marktüberwachungsbehörden dürfen in ihrer Aufmerksamkeit nicht nachlassen und
müssen ihre Anstrengungen verstärken; dazu ist inner- und außerhalb der EU eine
Zusammenarbeit der nationalen Behörden und der Durchsetzungsstellen
erforderlich. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Verbraucherdienstleistungen
und der verstärkten grenzübergreifenden Inanspruchnahme einiger dieser
Dienstleistungen im Binnenmarkt ist die Frage ihrer Sicherheit eingehender zu
prüfen, damit die Verbraucher im gesamten Binnenmarkt in den Genuss des
gleichen, hohen Sicherheitsniveaus kommen; außerdem muss der Mehrwert eines
Tätigwerdens auf EU-Ebene untersucht werden. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit kann Europa bereits eine
eindrucksvolle Bilanz vorweisen, doch muss dieser Politikbereich kontinuierlich
an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden. 3.2 Wirtschaftlicher und
gesellschaftlicher Wandel ·
Die digitale Revolution Das Internet hat die Art und Weise, wie Verbraucher
einkaufen und Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen bewerben und
verkaufen, grundlegend verändert. Es
hat innovative Formen der Aufmachung, des Austauschs und der Bewertung von
Informationen sowie des Informationszugriffs hervorgebracht; diese
Informationen betreffen zum Beispiel Preise, technische Produkteigenschaften
und Qualitätsbewertungen. Die Nutzung
von Suchmaschinen, Websites für den Vergleich von Preisen und Produkten,
Online-Gütezeichen/Vertrauenssiegel und Verbraucherbewertungen ist heutzutage
weit verbreitet und ein immer festerer Bestandteil im Verbraucherverhalten und
in Geschäftsmodellen. Der
elektronische Handel kann den Verbrauchern erhebliche Vorteile bringen, da sie
online mindestens doppelt so viel Auswahl haben wie „offline“. Insbesondere das Cloud-Computing kann flexiblere
Leistungen anbieten, die unabhängig vom Gerät oder der Plattform sind. Berechnungen zufolge beliefe sich der
Gesamtgewinn für die Verbraucher, wenn der E-Commerce-Anteil am Einzelhandel
bei 15 % läge und alle Schranken innerhalb des Binnenmarktes beseitigt
wären, auf rund 204 Milliarden EUR (1,7 % des BIP der EU)[11]. ·
Nachhaltiger Verbrauch Der weltweit steigende Verbrauch hat die Umweltbelastung
(Klimawandel) und den Ressourcenwettbewerb verschärft[12]. Die Verbraucher sind sich zunehmend der Umweltfolgen ihres Verhaltens
bewusst und sollten – durch private und öffentliche Initiativen – zur
Umstellung auf ein nachhaltigeres Konsumverhalten ermuntert und dabei
unterstützt werden. Sie sollten in
die Lage versetzt, begleitet und ermutigt werden, nachhaltige und
gesundheitsbewusste Entscheidungen zu treffen, die für sie selbst und für die
Gesellschaft zu Kosteneinsparungen führen. Die Verbraucher haben das Recht, über die Umweltbilanz eines Produkts
(Waren und Dienstleistungen), das sie kaufen möchten, während dessen gesamter
Lebensdauer Bescheid zu wissen. Den
Verbrauchern sollte dabei geholfen werden, sich für wirklich nachhaltige
Produkte zu entscheiden. Erforderlich
sind wirksame Instrumente, um die Verbraucher vor irreführenden und
unzutreffenden umwelt- und gesundheitsbezogenen Angaben zu schützen. Wenn Verbraucher nachhaltige Produkte nachfragen, kann dies
das Wachstum und den Wettbewerb fördern; dadurch verbessern sich die
Verfügbarkeit und die Bezahlbarkeit solcher Produkte, und es werden Anbieter
von hochwertigen Produkten und Dienstleistungen belohnt, die weniger tiefe
„Spuren“ in der Umwelt hinterlassen.
Soziale Ausgrenzung, schutzbedürftige
Verbraucher und Zugänglichkeit (Barrierefreiheit)
Überall dort, wo sich die Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise
bemerkbar macht, führt dies bei den Verbrauchern zu einem Vertrauensverlust und
bei einigen auch zu einem sehr spürbaren Einkommensrückgang bzw.
Kaufkraftverlust, wodurch das Risiko wächst, dass Menschen sozial ausgegrenzt werden
und sie sich Produkte und Dienstleistungen, die zur Grundversorgung gehören,
nicht mehr leisten können. Dieses Risiko erhöht sich noch dadurch, dass unsere Bevölkerung altert,
die Märkte immer komplexer werden und manche Menschen weder die Gelegenheit
noch die Fähigkeit haben, die digitalen Möglichkeiten zu nutzen. Zugänglichkeit
(Barrierefreiheit) ist im physikalischen, digitalen und wirtschaftlichen Sinn
die Voraussetzung für das Erschließen des digitalen Potenzials. Durch die gegenwärtigen
Rahmenbedingungen verschlechtert sich möglicherweise auch die Lage
schutzbedürftiger Verbraucher (zum Beispiel von Menschen mit Behinderungen oder
eingeschränkter Mobilität), die Mühe beim Zugang zu und beim Verstehen von
Informationen sowie bei der Suche nach geeigneten Produkten und
Dienstleistungen auf dem Markt haben. 3.3 Informationsflut –
Wissensdefizit In der heutigen, sich schnell verändernden Welt werden Verbraucher oft
mit Informationen überhäuft, doch sind dies nicht unbedingt auch die
Informationen, die die Verbraucher benötigen. Angesichts der zunehmenden Komplexität der Informations- und
Entscheidungsmöglichkeiten verlassen sich Verbraucher immer häufiger auf
Gütesiegel oder auf Vermittler und Filter (etwa Vergleichswebsites), an deren Zuverlässigkeit und Genauigkeit jedoch
gewisse Zweifel bestehen. Bei der Verbesserung von Verbraucherinformation und –bildung spielen
Verbraucherorganisationen eine zentrale Rolle, doch ist ihre Status von
Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Insbesondere den auf nationaler Ebene tätigen Organisationen fehlt es
häufig an Ressourcen und Fachwissen, und ihre Funktion beim Kanalisieren und
Filtern von Verbraucheranliegen wird nicht immer gebührend anerkannt. Aus einer im Jahr 2011 veröffentlichten Studie zur Verbraucherkompetenz[13] geht hervor, dass jeder vierte
Verbraucher kein Vertrauen hat und dass mehr als einer von dreien sich nicht
informiert fühlt. Nur 2 %
konnten die Frage nach ihren Widerrufsrechten, nach Garantien und nach dem
Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken richtig beantworten. Dieses mangelnde Wissen reduziert die
Möglichkeiten von Verbrauchern, ihre Rechte geltend zu machen. 3.4 Nicht alle Rechte
werden in der Praxis vollständig respektiert Im Jahr 2010 meinten mehr als 20 % der europäischen Verbraucherinnen
und Verbraucher, Anlass zu einer Beschwerde über ein Produkt oder eine
Dienstleistung zu haben. Schätzungen
zufolge belief sich der Schaden, der ihnen dadurch insgesamt entstanden ist,
auf etwa 0,4 % des BIP der EU[14]. Obgleich das EU-Recht im Allgemeinen ein hohes Verbraucherschutzniveau
garantiert, bleiben die Probleme von Verbrauchern noch zu oft ungelöst. Die Eurobarometer-Umfrage bei Einzelhändlern aus
dem Jahr 2011 ergab, dass nur 26 % der Händler den Zeitraum kennen, in dem
Verbraucher ein mangelhaftes Produkt zurückgeben dürfen. Viele Probleme zwischen Verbrauchern und Händlern werden nur deshalb
nicht aus der Welt geschafft, weil die Verbraucher nicht tätig werden. Laut Consumer Empowerment Survey nahmen
nur 16 % der Verbraucher, die Probleme hatten, zwecks Lösung derselben mit
Verbraucherorganisationen oder öffentlichen Stellen Verbindung auf. Meist erwägen sie keinen Gang vor Gericht, wenn
ein erster Kontakt mit dem Unternehmer erfolglos war und vor allem wenn es nur
um eine geringe Summe geht. Die Durchsetzungsbehörden sehen sich derzeit zudem
praktischen Problemen gegenüber (zum Beispiel Personal- und Mittelknappheit),
wodurch ihre Leistungsfähigkeit gerade bei grenzübergreifenden Fällen
beeinträchtigt ist[15]. Das Netz für die Zusammenarbeit im
Verbraucherschutz (CPC-Netz), das im Dezember 2006 errichtet wurde, um sich mit
Problemen bei grenzübergreifenden Einkäufen zu befassen, muss sein volles
Potenzial noch unter Beweis stellen. Die Rechtsschutz- und Durchsetzungsmechanismen müssen weiter
verbessert werden. Wenn das Vertrauen
gestärkt wird und außerdem gewährleistet ist, dass unlautere Geschäftspraktiken
keinen Wettbewerbsvorteil bringen, wird sich dies auch positiv auf die
Stimulierung des Wachstums auswirken. 3.5 Besondere Herausforderungen
in Schlüsselbereichen Einige Bereiche sind in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von
besonderer Bedeutung, weil sie das elementare Interesse aller Verbraucher an
Produkten und Dienstleistungen berühren, die – wie z. B. Lebensmittel,
Energie, Verkehr, elektronische Kommunikation und Finanzdienstleistungen – zur
Grundversorgung gehören. Es gilt zu
beobachten, wie sich die oben beschriebenen wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Veränderungen auf diese Bereiche auswirken. Die EU muss sorgfältig analysieren, inwieweit die Verbraucher
Finanzdienstleistungen verstehen und wie sie ihre Auswahl treffen. Während das Leben für viele Verbraucher dank der
Technik (etwa durch das Online-Banking) einfacher geworden ist, erfordern
einige Finanzprodukte und –dienstleistungen wegen ihrer größeren Komplexität
und ihrer größeren Risiken ein höheres Maß an Transparenz und finanzieller
Kompetenz. Die Tarife für
grundlegende Finanzdienstleistungen sind im Allgemeinen nach wie vor
undurchsichtig, und die Verbraucher schrecken immer noch davor zurück, die Bank
zu wechseln, weil sie (oft zu Recht) lästigen Aufwand fürchten. Zu häufig gelingt es Verbrauchern nicht, den vollen Nutzen aus der
Liberalisierung der netzgebundenen Wirtschaftszweige – wie Energie, Verkehr und
elektronische Kommunikation – zu ziehen, und zwar weder in puncto Preise noch
in puncto Servicequalität. Zwar hat die Liberalisierung des Verkehrssektors – zum Vorteil der
immer reisefreudigeren europäischen Bürger – zu mehr Wettbewerb geführt. Dennoch ist eine bessere Durchsetzung der in
EU-Rechtsvorschriften verankerten Flug- bzw. Fahrgastrechte nötig, um unlautere
Praktiken und Verstöße gegen das EU-Recht zu unterbinden. Zudem erfordern die einschneidenden Veränderungen, die die digitale
Revolution im Reisesektor mit sich gebracht hat, eine entsprechende Anpassung
der Verbraucherrechte. Der Strom- und der Gasmarkt für Privatkunden sind zwar unlängst
liberalisiert worden, doch fallen vielen Verbrauchern Vergleiche wegen
komplizierter Verfahren und/oder undurchsichtiger Marktbedingungen noch immer
schwer[16]. Im Bereich des Energiesparens ist kalkuliert worden, dass jeder
Haushalt in der EU durch einfache Maßnahmen – Dämmung von Wänden, Anbringen von
Thermostaten, Installation von Sonnenkollektoren für die Warmwasserbereitung,
Einbau doppelverglaster Fenster, Austausch der alten Heizungsanlage usw. – im
Durchschnitt bis zu 1 000 EUR jährlich sparen könnte[17]. Haushalte weisen somit ein beträchtliches Potenzial für kostengünstige
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und für eine Senkung des
Energieendverbrauchs auf. Dass dieses
Potenzial noch bei weitem nicht ausgeschöpft ist, liegt vor allem am
unzureichenden Wissen der Verbraucher über ihren eigenen tatsächlichen
Verbrauch sowie am Fehlen klarer und leicht zugänglicher Informationen über die
Verbrauchserfassung und Abrechnung. Obwohl sich die Märkte für elektronische Kommunikation gegenüber der
Wirtschaftskrise als resistent erwiesen haben, nutzen die Verbraucher nicht in
vollem Umfang die Vorteile, die ihnen der Wettbewerb bietet; Ursachen sind die
mangelnde Transparenz der Tarife, die niedrige Servicequalität und Hindernisse
beim Anbieterwechsel. Die Umweltbelastung durch den Lebensmittelverbrauch dürfte in Zukunft
weiter steigen, unter anderem wegen veränderter Ernährungsgewohnheiten und
zunehmender Lebensmittelverschwendung. Die Lebensmittelverschwendung dürfte in den kommenden Jahren zunehmen[18], doch Lebensmittel
verschwenden bedeutet Ressourcen und Geld verschwenden. 4. Vier zentrale 2020-Ziele und erste Schritte zu ihrer Erreichung Die oben genannten Herausforderungen verlangen nach einer
langfristigen Strategie und – zum Aufgreifen zentraler Anliegen der Bürgerinnen
und Bürger – nach einem Mix aus kurzfristigen Maßnahmen, um Vertrauen und
Wachstum zu fördern und die Strategie Europa 2020 zu unterstützen. Bei den nachfolgend beschriebenen Maßnahmen ist
selbstverständlich zu prüfen, ob sie dem Gebot der intelligenten Rechtsetzung
und den übergeordneten politischen Prioritäten der Kommission entsprechen;
zudem ist dafür Sorge zu tragen, dass der eventuelle Aufwand, der kleinen und
mittleren Unternehmen entsteht, sorgfältig analysiert wird. 4. 1. Verbrauchersicherheit erhöhen Eines der grundlegenden
Ziele der Verbraucherpolitik besteht darin zu gewährleisten, dass Produkte,
Dienstleistungen und Lebensmittel sicher sind. Aufgabe einer wirksamen
Produktsicherheitspolitik ist es, ein lückenloses Sicherheitsnetz – vom
Erzeuger bzw. von der Fabrik bis zur Haustür – zu schaffen. Durch die Verbesserung ihres Produktsicherheitsmanagements
wird die EU in der Lage sein, den Herausforderungen im Zusammenhang mit
globalen Lieferketten besser zu begegnen, effektiv zu kommunizieren und auf neu
auftretende Sicherheitsrisiken schneller und wirksamer zu reagieren. Weil Verbraucher zunehmend
Dienstleistungen in anderen Ländern in Anspruch nehmen, lohnt eine weitere
Prüfung der Frage, ob das Thema Verbrauchersicherheit auf EU-Ebene oder mittels
nationaler Vorschriften angegangen werden sollte. Das EU-System der
amtlichen Kontrollen entlang der Lebensmittelkette sollte noch leistungsfähiger
werden. Dadurch könnten die
Mitgliedstaaten, die für die Durchführung solcher Kontrollen zuständig sind,
den Nutzen maximieren und gleichzeitig den Aufwand für die Unternehmen
minimieren. Im Streben nach mehr
Sicherheit für die Verbraucher wird die Kommission insbesondere zwei Ziele
verfolgen: Ø 1. Verbesserung des Rechtsrahmens in den Bereichen Produkt- und
Dienstleistungssicherheit sowie Ausbau des Rahmens für die Marktüberwachung Ø 2. Erhöhung der Sicherheit entlang der Lebensmittelkette Hierzu wird es bis 2014
eine Reihe konkreter Maßnahmen geben. Mit der im Jahr 2012
geplanten Überarbeitung des Rechtsrahmens für die Produktsicherheit wird
angestrebt, dass sich die EU und ihre 500 Millionen Verbraucherinnen und
Verbraucher auf moderne, vereinheitlichte Marktüberwachungsvorschriften
verlassen können, die – dank einer verbesserten Planung, Zusammenarbeit und
Prioritätensetzung sowie eines intensivierten Informationsaustauschs zwischen
den Behörden der Mitgliedstaaten – zu einer konsequenteren innerstaatlichen und
grenzübergreifenden Durchsetzung der Regeln führen werden.
Dies wird auch den Unternehmen zugute kommen, denn die
Vorschriften werden einfacher und mit geringerem finanziellen Aufwand anwendbar
sein. Bei der Überarbeitung des
Rechtsrahmens sollen außerdem Möglichkeiten ausgelotet werden, wie sich die
Zusammenarbeit zwischen den nationalen Durchsetzungsbehörden auf EU-Ebene
intensivieren ließe, um gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen und unlauteren
Wettbewerb auszuschalten. Besonders in Ländern, die
in die EU exportieren, wird es Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen
geben, um in der gesamten Lieferkette das Sicherheitsbewusstsein zu schärfen
und die Bekanntheit der EU-Vorschriften zu erhöhen. Die Kommission wird in Erwägung ziehen, in ausgewählten Bereichen –
darunter solchen, die für bestimmte schutzbedürftige Verbrauchergruppen
relevant sind – Initiativen betreffend die Sicherheit von Dienstleistungen zu
ergreifen. Für 2012 ist die Erörterung
eines Grünbuchs über die Sicherheit bestimmter Verbraucherdienstleistungen
geplant und für 2013 dann die Vorlage einer überarbeiteten Empfehlung zum
Brandschutz in Hotels, um dem von der Branche selbst vorgeschlagenen neuen
Risikobewertungs- und Risikomanagementkonzept Rechnung zu tragen. Die Verordnung über
amtliche Kontrollen entlang der Lebensmittelkette wird 2012 überarbeitet;
sie soll einfacher werden und gewährleisten, dass langfristig genügend Mittel
für mehr Kontrollen bereitstehen. Darüber
hinaus wird die Kommission den Rechtsrahmen in den Bereichen Tiergesundheit,
Pflanzengesundheit, pflanzliches Vermehrungsgut und Lebensmittelhygiene
stärken und aktualisieren; hierzu sollen insbesondere die Kohärenz verbessert
und die Zuständigkeiten der Lebens- und Futtermittelunternehmer klarer
definiert werden. Für die Verbraucher
wird dies ein Mehr an Lebensmittelsicherheit bringen. Auf der Grundlage von
Leitlinien für die Einfuhrkontrolle in den Bereichen Produktsicherheit und
Compliance[19]
werden die Zoll- und die Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten, um die
Ergebnisse der Einfuhrkontrollen bis 2014 zu verbessern, zu messen und zu
bewerten. 4. 2. Wissen erweitern Mündige Verbraucher brauchen klare, zuverlässige und vergleichbare
Informationen sowie die Instrumente, um diese Informationen zu verstehen. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sollten außerdem ihre im
EU-Recht verankerten Rechte und Pflichten kennen, damit das gegenseitige
Vertrauen wächst und beide Seiten leicht zu einer Lösung finden, wenn etwas
schief läuft. Die Kommission wird
hierzu mit Unternehmern und Intermediären zusammenarbeiten und sie ermuntern, –
über die bloße Einhaltung der Vorschriften hinaus –
Selbstregulierungsmechanismen und Initiativen im Rahmen ihrer sozialen
Verantwortung zu entwickeln, um auf diese Weise ihren Fokus verstärkt auf den
Dienst am Kunden, einem Schlüsselfaktor im Wettbewerb, zu richten. Eine Erweiterung des Verbraucherwissens ist besonders im Bereich der
Finanzdienstleistungen wichtig; hier müssen Institutionen wie Kreditinstitute,
Zentralbanken, Finanzmarktaufsichtsbehörden und Organisationen für den Schutz
von Sparern und Anlegern einen aktiven Part übernehmen, um die Finanzkompetenz
der Verbraucher – auch derer, die bisher nicht oder kaum am Bank- und Finanzgeschehen
teilhaben – zu steigern. Zu zentralen Verbraucherfragen werden die Mitgliedstaaten und die
beteiligten Akteure Sensibilisierungskampagnen organisieren. Zudem wird es darum gehen, dass staatliche
Stellen und privatwirtschaftliche Organisationen das Angebot an
Verbraucherbildung EU-weit schon ab dem Kindesalter erweitern. Den Verbraucherorganisationen kommt eine wichtige Rolle nicht nur bei
der Information und Sensibilisierung der Verbraucher zu, sondern auch bei ihrer
wirksamen Vertretung und Verteidigung. In diesem Zusammenhang
wird die Kommission insbesondere zwei Ziele verfolgen: Ø 3. Verbesserung der Information
über und Schärfung des Bewusstseins für die Rechte und Interessen der
Verbraucher sowohl bei den Verbrauchern als auch bei den Unternehmern Ø 4. Aufbau von Wissen und
Kapazitäten für eine wirksamere Teilhabe der Verbraucher am Markt Hierzu wird es bis 2014
eine Reihe konkreter Maßnahmen geben. Im Rahmen des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger wird 2013
in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (einschließlich Unternehmen und
Verbrauchervereinigungen) eine EU-weite Kampagne zur Steigerung des
Wissens über Verbraucherrechte und –interessen eingeleitet werden. Organisationen ohne Erwerbszweck, die Verbrauchern Finanzberatung anbieten,
werden zwischen dem 2. Quartal 2012 und Dezember 2013 gezielte Schulungen
erhalten, damit sie noch wirksamer und nachhaltiger beraten können. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten
daran arbeiten, dass die Rolle nationaler Verbraucherorganisationen gebührend
anerkannt wird, und sie durch den Aufbau von Kapazitäten und Hilfestellung für
europäische Verbraucherorganisationen unterstützen. Die Zusammenarbeit mit allen bestehenden EU-weiten
Netzen, die am ehesten geeignet sind, Informationen an Verbraucher,
Unternehmer und Rechtsanwälte weiterzugeben, soll intensiviert werden. Das Netz der Europäischen Verbraucherzentren
soll gestärkt werden, damit Verbraucher über ihre Rechte beim Einkauf jenseits
der Landesgrenzen besser informiert und bei grenzübergreifenden Streitigkeiten
besser unterstützt werden. Das Enterprise
Europe Network soll regelmäßiger dazu genutzt werden, die Unternehmen (auch
kleine und mittlere) systematisch über verbraucherrechtliche Vorschriften zu
informieren. Die Kommission wird mit Unternehmern und
Intermediären zusammenarbeiten, um Verhaltenskodizes, bewährte Vorgehensweisen
oder Leitlinien für Preis-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsvergleiche zu
entwickeln. Zudem wird die Kommission kontinuierlich die Qualität der Informationen
– über die Rechte und Pflichten von Verbrauchern und Unternehmen – verbessern,
die sie auf ihren eigenen Internetseiten (etwa dem Portal „Ihr Europa“[20]) bereitstellt; ergänzt wird
dieses Informationsangebot durch spezialisierte Informations-Tools, zum Beispiel
den e-YouGuide[21]
und den Code on EU online rights. Sie wird ferner mit Journalisten und Medien, die auf Verbraucherfragen
spezialisiert sind, zusammenarbeiten, um eine wirksame Informationsverbreitung
zu fördern. Die Kommission wird darüber hinaus in Fragen der Verbraucherbildung eng
mit den Mitgliedstaaten kooperieren. Sie
wird im Jahr 2012 eine interaktive Plattform für den Austausch bewährter
Vorgehensweisen und die Verteilung von Materialien für die Verbraucherbildung
aufbauen (unter anderem zu digitaler Kompetenz, neuen Medientechnologien[22] und nachhaltigem Verbrauch);
Zielgruppe sind Lehrer und andere Berufsgruppen, die mit Jugendlichen im Alter
zwischen 12 und 18 befasst sind. 4. 3. Umsetzung, Durchsetzung und Rechtsschutz verbessern Wenn der Binnenmarkt
weiterhin ein Erfolg sein soll, müssen die Marktteilnehmer stärker davon
überzeugt werden, dass sie ihre Rechte effektiv und effizient durchsetzen
können, und muss das Angebot an geeigneten Rechtsschutzmechanismen größer
werden. Nur wenn Verbraucher EU-weit
zu ihrem Recht kommen und wenn seriöse Unternehmer sehen, dass unlautere
Wettbewerber mit angemessenen Strafen rechnen müssen, können wir erwarten, dass
der grenzübergreifende Handel in der EU auch weiterhin zunimmt. Dies gilt gerade in der heutigen Zeit, da die
digitale Revolution das grenzübergreifende Einkaufen so leicht macht, zugleich
aber auch unseriösen Unternehmern mehr Gelegenheit gibt, sich unlauterer
Praktiken zu bedienen. In diesem Zusammenhang
wird die Kommission insbesondere zwei Ziele verfolgen: Ø 5. Wirksame Umsetzung des
Verbraucherrechts mit dem Fokus auf Schlüsselsektoren Ø 6. Schaffung effizienter
Streitbeilegungsverfahren für die Verbraucher Hierzu wird es bis 2014
eine Reihe konkreter Maßnahmen geben. Das CPC-Netz (Netz der nationalen Behörden, die für die
Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften zuständig sind) wird seine
koordinierten Aktionen, die sogenannten Sweeps, zwischen 2012 und 2014
weiterhin einmal jährlich durchführen und dabei auch künftig in vielfältiger Weise von der Kommission
unterstützt werden. Bei Bedarf wird
die Kommission vermehrt Vertragsverletzungsverfahren einleiten, um gegen
die nicht ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts vorzugehen. Sie ist zurzeit dabei, den Regelungsbereich, die
Wirksamkeit und die operationellen Verfahren der Verordnung über die
Zusammenarbeit im Verbraucherschutz eingehend zu überprüfen. Ende 2014 wird sie einen Bericht darüber
vorlegen, wie sich die grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der Durchsetzung
verbessern ließe, und erforderlichenfalls Änderungen der Bestimmungen
vorschlagen. Das Europäische Justizielle Netz[23] soll intensiver genutzt
werden, um die für Verbraucher relevanten EU-Vorschriften besser durchzusetzen:
Erleichterung des Zugangs zur Justiz, Gewährleistung des reibungslosen Ablaufs
von Verfahren mit grenzübergreifenden Auswirkungen, Vereinfachung der
Beantragung justizieller Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten. Es soll weiterhin daran gearbeitet werden, allen interessierten
Richtern und Rechtsanwälten sowie Bürgern und Unternehmen die wichtigsten
Unterlagen über die Umsetzung und Anwendung des Verbraucherrechts in der EU
bereitzustellen. Hierzu wird im Jahr
2013 als fester Bestandteil des Europäischen Justizportals[24] eine Datenbank zum
Verbraucherrecht geschaffen. Die Erfahrungen mit der Anwendung der Richtlinie über unlautere
Geschäftspraktiken[25]
zeigen, dass die Kommission eine größere Rolle bei der Überwachung und
Koordinierung der Durchsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten
übernehmen muss; dies gilt insbesondere für wiederkehrende Probleme und neue
Geschäftspraktiken, etwa die Nutzung von Online-Tools für Preisvergleiche oder
Kundenbewertungen. Dazu wird die
Kommission die Koordinierung der Durchsetzungsmaßnahmen bei unlauteren
Geschäftspraktiken intensivieren und den Leitfaden für die Anwendung der
Richtlinie auf den neuesten Stand bringen. In Schlüsselsektoren gilt es, eine wirksame Durchsetzung zu
gewährleisten. Damit die Verbraucherinformationsanforderungen im digitalen Bereich
kohärent angewandt werden, wird die Kommission bis 2014 Leitlinien aufstellen,
die den Durchsetzungsbehörden helfen sollen, die EU-Bestimmungen und die
unlängst erlassene Richtlinie über die Rechte der Verbraucher ordnungsgemäß
anzuwenden. Die Kommission und die
nationalen Behörden werden ihr Vorgehen miteinander abstimmen, um unlautere
Praktiken in diesem Bereich zu unterbinden, etwa irreführende Werbeaussagen zur
Geschwindigkeit des Breitband-Internetzugangs. Im Energiebereich muss die vollständige
Anwendung des Dritten Energiepakets und seiner detaillierten Bestimmungen
über die Rechte der Verbraucher gewährleistet werden. Zudem gilt es, das volle Potenzial des Bürgerforums „Energie“
auszuschöpfen. Im Finanzdienstleistungsbereich wird die
Kommission, nachdem sie im Jahr 2011 eine Empfehlung dazu abgegeben hatte[26], sehr genau beobachten, wie
die Mitgliedstaaten mit dem Problem des verweigerten Zugangs zu Bankkonten
umgehen. Dies ist
nicht nur für benachteiligte Verbraucher, die finanziell und sozial ausgegrenzt
werden, ein echtes Problem, sondern auch für viele Bürger, die in ein anderes
Land reisen, um dort zu wohnen, zu arbeiten oder zu studieren. Zum Schutz der Verbraucher vor irreführenden und unzutreffenden
umweltbezogenen Angaben benötigen die nationalen Durchsetzungsbehörden
weitere Unterstützung, damit sie die Richtlinie über unlautere
Geschäftspraktiken[27]
ordnungsgemäß anwenden können. Die
Kommission wird deshalb die Leitlinien über irreführende Umweltangaben
überarbeiten. Ferner wird sie Leitlinien für die einfachere und bessere Anwendung
der verschiedenen Vorschriften über die Fahr- bzw. Fluggastrechte für alle Verkehrsträger
verfassen. Die Kommission wird außerdem Leitlinien für
die Anwendung von Artikel 20 Absatz 2 der Dienstleistungsrichtlinie
veröffentlichen; sie sollen dazu beitragen, die Zahl der Fälle zu verringern,
in denen Verbraucher bei online in einem anderen Land bestellten
Dienstleistungen aufgrund ihres Wohnsitzes abgewiesen oder anders behandelt
werden, ohne dass dies durch objektive Kriterien gerechtfertigt wäre. Im Bestreben, eine bessere Durchsetzung des EU-Rechts zu gewährleisten,
wird die EU mit wichtigen Handelspartnern zusammenarbeiten, um die Einhaltung
grundlegender Verbraucherschutzprinzipien zu fördern. Im Rahmen einer intensivierten internationalen Zusammenarbeit
(insbesondere mit China) soll das Konzept „Sicherheit schon bei der
Herstellung“ weiterentwickelt werden, um die Einfuhr unsicherer Produkte
einzudämmen. Die Zunahme der Fälle,
in denen unseriöse Unternehmer von außerhalb der EU operieren, um Kontrollen zu
entgehen, erfordert weltweit erhöhte Wachsamkeit. Die Kommission wird das Vorgehen daher mit den am stärksten betroffenen
Drittländern und mit wichtigen internationalen Organisationen (z. B. OECD,
VN und WTO) koordinieren. Besonders
offensichtlich ist die Notwendigkeit einer verstärkten internationalen
Zusammenarbeit im digitalen Bereich und bei der Bekämpfung unerwünschter
kommerzieller Kommunikation (Spam). Was den Anspruch auf Rechtsschutz anbelangt, wird die Kommission ihre
Aufmerksamkeit kurz- bis mittelfristig auf die Annahme und Anwendung ihrer
unlängst unterbreiteten Vorschläge zur alternativen Streitbeilegung und
zur Online-Streitbeilegung richten, damit alle Verbraucher in der EU
möglichst bald Zugang zu unkomplizierten und zügigen Verfahren zur Verteidigung
ihrer Rechte haben. Zugleich wird sie
die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung der Mediationsrichtlinie
sicherstellen, die jedem Gericht das Recht gibt, die Parteien zur einer
gütlichen Beilegung ihres Streits aufzufordern. Die Richtlinie gilt für grenzübergreifende Streitigkeiten, doch werden
die Mitgliedstaaten ermuntert, die Mediation auch bei innerstaatlichen
Streitigkeiten zu nutzen. Die
Verbraucher werden einen erweiterten Zugang zum Europäischen Verfahren für
geringfügige Forderungen (Bagatellverfahren) erhalten, mit dem sich
grenzübergreifende Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu
2 000 EUR einfacher, zügiger und billiger abwickeln lassen. Hierzu wird im Jahr 2012 ein Leitfaden mit
praktischen Ratschlägen für Verbraucher und Rechtsanwälte herausgegeben. Im Verlauf des Jahres 2013 beabsichtigt die
Kommission, die Formulare für das Bagatellverfahren online bereitzustellen und
über das Funktionieren des Verfahrens insgesamt (und dabei auch über die
Notwendigkeit, den Streitwert anzuheben) zu berichten. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der im Jahr 2011 begonnenen
öffentlichen Konsultation und der vom Parlament am 2. Februar 2012
angenommenen Entschließung[28]
wird die Kommission eine Anschlussinitiative zum EU-Rechtsrahmen für den
kollektiven Rechtsschutz in Betracht ziehen. 4.4. Rechte und wichtige Politiken an den wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Wandel anpassen Auf dem heutigen, veränderten Markt ist es unerlässlich,
dass die Verbraucher das nötige Vertrauen haben, sowohl herkömmliche als auch
digitale Waren und Dienstleistungen online zu kaufen. Die Verbraucherschutzvorschriften sollten daher aktualisiert werden,
damit sie den Erfordernissen der sich wandelnden Märkte genügen und den neuen
Erkenntnissen aus der Verbraucherforschung Rechnung tragen. Außerdem sollten die Hindernisse beseitigt werden, die
Verbraucher derzeit davon abhalten, die von ihnen gewünschten digitalen
Produkte und Dienstleistungen überall in der EU unkompliziert, legal und zu
erschwinglichen Preisen zu erwerben. Die kürzlich vorgelegten
Vorschläge für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht und das Datenschutz-Reformpaket
werden – insbesondere durch Stärkung des Vertrauens in den digitalen
Binnenmarkt und in grenzübergreifende Dienstleistungen – schon einmal viele
Probleme lösen, mit denen Verbraucher beim Online-Einkauf konfrontiert sind. Darüber hinaus dürften die
Vorschläge zur alternativen Streitbeilegung und zur Online-Streitbeilegung
den Verbrauchern helfen, zu ihrem Recht zu kommen. Im Jahr 2012 wird die Kommission
das Europäische Parlament und den Rat bei der Suche nach einer Einigung auf all
diese Vorschläge unterstützen, damit diese zügig angenommen und angewendet
werden. Es ist wichtiger denn je, Kohärenz und Synergien zwischen
den EU-Politiken herzustellen bzw. zu nutzen, um die positiven Folgen dieser
Politiken für die Ausgaben der Verbraucher zu verstärken; dies trifft
insbesondere auf die Schlüsselbereiche Lebensmittel, Energie, Verkehr und
Finanzdienstleistungen zu. Parallel dazu gilt es, nachhaltigere
Verbrauchsgewohnheiten zu fördern. Eine aktuelle Momentaufnahme der Europäischen Kommission
betreffend die 20 Hauptanliegen von Verbrauchern und Unternehmen im
Binnenmarkt hat ergeben, dass die Verbraucher mit ihren Energierechnungen nach
wie vor unzufrieden sind, dass sie Mühe haben, ihre Rechte als Fahr- bzw.
Fluggäste geltend zu machen, und dass sie sich bei Bank- und
Finanzdienstleistungen nicht leicht zurechtfinden[29]. Angesichts dieser
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen wird die Kommission
insbesondere zwei Ziele verfolgen: Ø 7. Anpassung des
Verbraucherrechts an das digitale Zeitalter Ø 8. Förderung eines nachhaltigen
Wachstums und Unterstützung der Verbraucherinteressen in Schlüsselbereichen Hierzu wird es bis 2014
eine Reihe konkreter Maßnahmen geben. ·
Digitaler Bereich Es sollen mehrere Maßnahmen in Betracht gezogen werden, um
die größten Probleme der Online-Nutzer zu beseitigen und um zu gewährleisten,
dass sie bei der Nutzung und dem Kauf digitaler Inhalte angemessen geschützt
sind. Hierzu kann die
Vereinheitlichung wichtiger Verbraucherinformationen (um Vergleiche zu
erleichtern) ebenso gehören wie Untersuchungen, inwiefern es notwendig ist,
angemessene EU-weite Rechtsmittel vorzusehen (wenn die gekauften digitalen
Inhalte mangelhaft sind) und bei Bedarf digitale Gütezeichen/Vertrauenssiegel
zu harmonisieren. Die Kommission wird sich mit den anhaltenden
Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der am Hoheitsgebiet orientierten
Copyright-Verwaltung auseinandersetzen sowie mit der heutigen komplexen
Abgabenregelung für Privatkopien, die sich negativ auf die EU-weite
Verfügbarkeit digitaler Inhalte auswirken kann und die Entwicklung innovativer
Online-Geschäftsmodelle behindert. Die
Kommission wird im Jahr 2012 einen Legislativvorschlag zur kollektiven
Rechtewahrnehmung (Rechteverwertung) vorlegen, und sie hat bereits einen
Dialog der beteiligten Akteure – unter der Leitung eines Mediators – zum Thema
Abgaben für Privatkopien und sonstige Reproduktionsformen eingeleitet. Die Ergebnisse dieses Dialogs sollen in
eventuelle Legislativvorschläge auf EU-Ebene einfließen. Des Weiteren wird sich die Kommission – vor dem Hintergrund der
technologischen Entwicklung – den besonderen Herausforderungen im Zusammenhang
mit dem Urheberrecht und mit der Verfügbarkeit audiovisueller Inhalte und
Rundfunkdienste stellen, insbesondere um das grenzübergreifende Angebot zu
stimulieren. Im Zuge ihrer Arbeit an dem Bericht über das Funktionieren
der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken wird die Kommission im Jahr
2012 prüfen, ob die bestehenden Regeln zum Schutz von Kindern vor irreführender
Werbung (auch im digitalen Umfeld) konsequenter durchgesetzt werden müssen. Die Kommission wird ihr Augenmerk auch weiterhin
auf die besondere Situation von Minderjährigen richten, die digitale Inhalte
online kaufen oder nutzen. Mit einem Vorschlag für einen Rechtsrahmen zur
elektronischen Identifizierung, Authentifizierung und Signatur will die
Kommission im Jahr 2012 dafür sorgen, dass Verbraucher und Unternehmer mehr
Vertrauen im Umgang miteinander aufbauen. Sie wird festlegen, welche Angaben zur Lokalisierung einer Website und
zur juristischen Existenz des Betreibers mindestens gemacht werden müssen, um
die Echtheit der betreffenden Website zu garantieren. Die Kommission wird das Verbraucherinteresse auch in ihren Vorschlägen
zum Cloud-Computing umfassend berücksichtigen. Auf der Grundlage des Feedbacks zu ihrer öffentlichen
Konsultation vom Januar 2012 über ein Grünbuch zu Karten-, Internet- und
Mobiltelefonzahlungen plant die Kommission die Vorlage konkreter Vorschläge
im 1. Quartal 2013. Sie arbeitet
ferner an einem Grünbuch zur Paketzustellung, das im 4. Quartal 2012
angenommen werden soll. Ebenfalls im Jahr 2012 wird es eine Mitteilung zum Online-Glücksspiel
geben, mit der unter anderem der Schutz von Verbrauchern und Bürgern, darunter
auch von besonders schutzbedürftigen Gruppen und Minderjährigen, verbessert
werden soll. ·
Finanzdienstleistungen Im Zuge ihrer Arbeiten für den Bericht über das Funktionieren der Richtlinie
über unlautere Geschäftspraktiken im Jahr 2012 wird die Kommission prüfen,
ob die bestehenden Regeln zur Bekämpfung unlauterer Praktiken im
Finanzdienstleistungssektor – auch mit Blick auf schutzbedürftige Verbraucher –
weiter verschärft oder konsequenter durchgesetzt werden müssen. Die Kommission plant die Annahme von Legislativvorschlägen zu
Standardprodukten für Privatanleger (PRIP), damit die Anleger ein kurzes,
klares und verständliches Informationsdokument erhalten und ihre Anlageentscheidungen
gut informiert treffen können. Sie
wird auch die Richtlinie über Versicherungsvermittlung überarbeiten, die
den Verkauf von Versicherungsprodukten regelt. Die Kommission wird die Anwendung der Verbraucherkredit-Richtlinie
bewerten und insbesondere prüfen, ob sie sich für die Verbraucher bewährt hat
und ob bestimmte Fragen (z. B. kleinere Darlehen, spätere Kontenbelastung
oder verantwortliche Kreditvergabe), deren Handhabung im Wesentlichen den
Mitgliedstaaten überlassen bleibt, erneut angegangen werden müssen. Dies ist gerade für schutzbedürftige Verbraucher
relevant. Auch die Überschuldung von Privathaushalten bereitet in diesem
Zusammenhang Sorge. Anfang 2012 wird
es eine gezielte Studie hierzu geben, um den Ist-Zustand zu ermitteln und die
besten verfügbaren Vorgehensweisen zur Linderung der Auswirkungen aufzulisten. Die Verbraucher müssen wissen, welche Gebühren sie für grundlegende
Bankdienstleistungen bezahlen, und sie müssen unkompliziert die Bank wechseln
können; nur dann ist der Wettbewerb im Privatkundengeschäft gewährleistet. Die Kommission wird folglich im Jahr 2012 eine
Legislativinitiative vorbereiten, die Fragen rund um Bankkonten gewidmet ist
und damit die grundlegenden Bedürfnisse der Verbraucher beim Umgang mit ihren
Finanzen berührt. ·
Lebensmittel Nach dem Erlass der Verordnung betreffend die Information der
Verbraucher über Lebensmittel[30]
wird die Kommission nun für die Anwendung der neuen Bestimmungen werben und die
Notwendigkeit weiterer Initiativen prüfen. Dies gilt insbesondere für die Angaben zum Ursprung der Lebensmittel
und für die Kennzeichnung alkoholischer Getränke. Die bereits angelaufene Durchführung der Verordnung über nährwert-
und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel[31] wird gewährleisten, dass alle
Angaben zu den günstigen Ernährungs- oder Gesundheitseigenschaften von
Lebensmitteln wissenschaftlich fundiert sind und dass die Verbraucher nicht in
die Irre geführt werden. Zugleich ist
garantiert, dass Lebensmittel mit vorschriftsmäßigen nährwert- und gesundheitsbezogenen
Angaben ungehindert zirkulieren können. Die Kommission wird sich mit der Frage des nachhaltigen
Lebensmittelverbrauchs und vor allem mit der Verschwendung von Lebensmitteln
befassen. Dazu gehören Maßnahmen, mit
denen verhindert werden soll, dass die Verbraucher in ihren Privathaushalten
Lebensmittel wegwerfen. Damit diese Maßnahmen Wirkung zeitigen, müssen sie
durch andere ergänzt werden, die auf andere Akteure der Lebensmittelkette
zielen (Landwirte, Händler, Lebensmittelhersteller usw.). ·
Energie Die Kommission wird weitere Maßnahmen ergreifen, um den Wettbewerb zu
erhöhen und insbesondere die Preistransparenz bei Strom und Gas zu verbessern,
damit die Angebote der Energieunternehmen für die Verbraucher verständlicher
werden. Wenn demnächst die Anwendung
der Energieeffizienzrichtlinie beginnt, werden die Verbraucher – dank
transparenterer Regeln für eine präzise Verbrauchserfassung und klarer,
zeitnaher Abrechnungen auf der Grundlage des individuellen tatsächlichen
Verbrauchs (für Zentralheizung, Kühlung, Warmwasser usw.) – mehr Anspruch auf
Informationen haben. Darüber hinaus plant die Kommission, das Informationsangebot darüber zu
erweitern, wie Verbraucher ihren privaten Energiekonsum verbessern können;
außerdem möchte die Kommission die Verbraucher dazu ermuntern, bereits
vorhandene Möglichkeiten (etwa die Verfügbarkeit verbrauchsbasierter
Rechnungsdaten via Mobiltelefon) und auch künftige Verfahren (z. B.
intelligente Messsysteme) zu ihrem Vorteil zu nutzen. Hierzu sollen in Absprache mit Regulierungsbehörden und
Interessengruppen Leitlinien zur Transparenz der Preise im
Privatkunden-Energiemarkt formuliert werden. Die Taskforce „Intelligente Netze“ unter Leitung der Kommission wird
weitere gezielte Maßnahmen im Zusammenhang mit intelligenten Messgeräten und
mit der Nutzung von Technologie durch die Verbraucher entwickeln. Zudem soll im Jahr 2014 die Richtlinie
betreffend die Energieetikettierung überarbeitet werden. Bis dahin wird die Kommission vorschlagen, sie
auch im Online-Handel anzuwenden, wodurch ihre Wirkung deutlich größer würde[32]. ·
Reise und Verkehr Bis Anfang 2013 wird die Kommission einen Vorschlag für eine
aktualisierte Pauschalreiserichtlinie vorlegen, die den jüngsten
Entwicklungen auf dem Reisemarkt Rechnung trägt. Der Vorschlag wird insbesondere berücksichtigen, dass immer mehr
Reisende sogenannte dynamische bzw. flexible Reisepakete online kaufen anstatt
herkömmlicher, vorab zusammengestellter Reisepakete[33]. Daneben sollen im Jahr 2013 die bestehenden Vorschriften über die Fluggastrechte
aktualisiert werden, die die Reisenden bei Nichtbeförderung, großen
Verspätungen und Flugannullierungen schützen. Im Zusammenhang mit der urbanen Mobilität wird die Kommission im Dialog
mit Interessengruppen die Vorgehensweisen ermitteln, die sich bei der Stärkung
der Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr EU-weit besonders bewährt haben[34]. Bis 2014 wird die Kommission zudem spezifische Maßnahmen vorlegen, die
unter anderem dazu dienen sollen, die Verbraucher für Alternativen zum eigenen
Fahrzeug zu sensibilisieren. Im Jahr 2013 wird die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der
CO2-Kennzeichnung von Pkw vorlegen, um die Verbraucherinformation an
den neuesten Stand anzupassen. Darüber
hinaus wird sie Schritte unternehmen, um eine Strategie für alternative
Kraftstoffe zu entwickeln, die die Verbraucher bei der Entscheidung für
sauberere Kraftstoffe unterstützen soll[35],
und die Informationen der Verbraucher über neue Kraftstoffe im Verkehrssektor
verbessern[36]. ·
Nachhaltige Produkte Zur Erreichung eines von nachhaltigem Konsum flankierten
nachhaltigen Wachstums wird die Kommission Maßnahmen in Betracht ziehen, um
Verbraucherprodukte länger haltbar zu machen, wozu auch die Unterstützung von
Reparatur- und Instandhaltungsdienstleistungen gehört. Sie wird Möglichkeiten prüfen, wie sich die Verfügbarkeit und die
Bezahlbarkeit nachhaltigerer Produkte durch geeignete Anreize oder freiwilliges
Handeln steigern ließen. Die Kommission wird harmonisierte Methoden zur Ermittlung
der Umweltbilanz (über die gesamte Lebensdauer) von Produkten und Unternehmen
entwickeln, damit den Verbrauchern zuverlässige Informationen bereitgestellt
werden können. Außerdem wird die Ökodesign-Richtlinie, in der
Mindestumweltanforderungen an Produkte festgelegt werden, im Zuge des zweiten
Ökodesign-Arbeitsplans schrittweise immer mehr Produkte umfassen und, wo dies
angebracht ist, den Energieverbrauch und auch andere signifikante
Umweltauswirkungen der Produkte einbeziehen. 5. Fazit In dieser Europäischen Verbraucheragenda wird ein umfassender
politischer Rahmen skizziert, mit dem die Verbraucherinnen und Verbraucher als
Schlüssel zu mehr Wachstum in der EU in den Mittelpunkt des Binnenmarkts
gestellt werden sollen. Beschrieben
werden die Maßnahmen, die die aktuelle Kommission während ihrer Amtszeit zum
Wohle der Verbraucher plant. Bei allen Vorschlägen wurden der zu beobachtende Wandel bei den
Verbrauchsgewohnheiten, der technologische Fortschritt und die sich rasch
verändernden Märkte ebenso berücksichtigt wie die Notwendigkeit, die Kompetenz
der Verbraucher zu stärken und zu gewährleisten, dass sie ihre Rechte wirksam
ausüben können. Damit die Hauptziele dieser Agenda möglichst wirksam
erreicht werden und der Verwaltungsaufwand möglichst gering bleibt, muss jede
politische Maßnahme auf Erkenntnissen über die Funktionsweise der Märkte und
über das Verhalten der Verbraucher beruhen. Vorschlägen zur Überarbeitung bestehender EU-Vorschriften werden daher
eine Bewertung der zurzeit gültigen Rechtsvorschriften und eine strenge Analyse
der erwarteten Auswirkungen vorausgehen. Die in dieser Agenda angekündigten Maßnahmen werden
außerdem durch kontinuierlich aktualisierte Informationsquellen untermauert,
etwa durch das Verbraucherbarometer und die Verbrauchermarkt-Rankings, mit
denen die Lage der Verbraucher in den Mitgliedstaaten und der Fortschritt bei
der Integration der Verbrauchermärkte ermittelt werden. Ergänzend wird es Studien zu den Ursachen von Marktstörungen sowie zum
Verbraucherverhalten geben. Der Fokus
auf den Verbrauchern wird sich auch in Forschungsarbeiten niederschlagen, die
im Rahmen der Programme 2020 finanziert werden. Es wird angestrebt, die vorgeschlagenen politischen
Maßnahmen im Voraus auf die acht spezifischen Ziele dieser Agenda hin zu
testen, damit einerseits die Wirkung besser und die Akzeptanz seitens der
Verbraucher größer ist und andererseits unnötiger Aufwand für Unternehmen
vermieden wird. Die in den nächsten Jahren beobachteten Trends sollen dabei
helfen, eventuelle zusätzliche Maßnahmen für die Zeit nach 2014 zu ermitteln. Die Fortschritte beim Erreichen der Ziele dieser
Agenda werden Gegenstand des Kommissionsberichts über die Einbeziehung der
Verbraucherinteressen in die EU-Politiken sein. Mit der vorliegenden Agenda wird versucht, durch Stärkung der
Verbraucherkompetenz und durch Schaffung von politischen Synergien die doppelte
Herausforderung zu bewältigen, Wachstum herbeizuführen und das Vertrauen in die
europäische Wirtschaft wiederherzustellen. Damit dauerhafte Ergebnisse erzielt werden, ist ein entschlossenes
Vorgehen aller an der Umsetzung dieser Verbraucheragenda Beteiligten
erforderlich – auf EU-Ebene ebenso wie auf nationaler und internationaler
Ebene. Nur eine intelligente und
nachhaltige Verbrauchernachfrage, der ein faires Angebot gegenübersteht, wird
dazu beitragen, die EU zurück auf den Wachstumspfad zu führen. [1] Aus einem Schreiben von Kommissionspräsident
Barroso an Parlamentspräsident Buzek vom September 2011: „Zuversichtliche Verbraucher geben der Konjunktur neue Impulse. Aufbauend auf den Arbeiten von diesem Herbst wird
das nächste Arbeitsprogramm neue Maßnahmen zur Stärkung der Verbraucherrechte
umfassen, u .a. bei elektronischen und grenzübergreifenden Geschäften.
Ferner werden die Themen Sicherheit und Gesundheit gezielt behandelt. Damit
werden die Risiken für die Bürger gesenkt und wird gleichzeitig die Nachfrage
im Binnenmarkt angekurbelt.“ [2] Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010,
KOM(2010) 603 endg.; Binnenmarktakte,
KOM(2011) 206 endg.; Eine
digitale Agenda für Europa, KOM(2010) 245 endg./2; Mitteilung über elektronischen Handel und Online-Dienste,
KOM(2011) 942 endg.; Fahrplan
für ein ressourcenschonendes Europa, KOM(2011) 571 endg. [3] Vorschlag der Kommission für eine Verordnung
über das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“,
KOM(2011) 809 endg. [4] Laut Verbraucherbarometer sind dies einige der
für Verbraucher besonders problematischen Bereiche. [5] „Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des
Rechts für die Bürger Europas – Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer
Programms“, KOM(2010) 171. [6] Vorschlag für eine Verordnung über
Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse, KOM(2010) 733 endg.;
Vorschlag für eine Verordnung zu Vermarktungsnormen,
KOM(2010) 738 endg.; Leitlinien für Zertifizierungssysteme und für
die Kennzeichnung von Lebensmitteln. [7] Vorschlag für eine
Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union,
KOM(2011) 402 endg. [8] Vorschlag für eine Verordnung über ein
Gemeinsames Europäisches Kaufrecht, KOM(2011) 635 endg. [9] Richtlinie über alternative Streitbeilegung;
KOM(2011) 793/2; Verordnung über Online-Streitbeilegung;
KOM(2011) 794/2. [10] Vorschlag für eine Verordnung zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum
freien Datenverkehr, KOM(2012) 11 endg.; Vorschlag für eine Richtlinie zum
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch
die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung
oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien
Datenverkehr, KOM(2012) 10 endg. [11] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen,
„Bringing e-commerce benefits to consumers“, Anhang 2 der Mitteilung von
2012 zum elektronischen Handel. [12] Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa,
KOM(2011) 571. [13] Consumer Empowerment Survey, Eurobarometer Nr. 342, 2010. [14] Ebenda. [15] KOM(2009) 330 endg. [16] Mehr dazu in der Studie „The functioning of
the retail electricity markets for consumers in the EU“ (http://ec.europa.eu/consumers/consumer_research/market_studies/docs/retail_electricity_full_study_en.pdf). [17] Mitteilung der Kommission „Energieeffizienz –
Erreichung des 20 %-Ziels“. [18] In der EU werden jährlich insgesamt rund
90 Mio. Tonnen bzw. pro Kopf rund 180 kg Lebensmittel weggeworfen,
diese Menge werde bis zum Jahr 2020 noch um 40 % steigen. Siehe die von der EU finanzierte „Preparatory
study on food waste across EU 27“, BIO IS, Dezember 2009 – Oktober 2010. [19]http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/common/publications/info_docs/customs/product_safety/guidelines_de.pdf. [20] http://ec.europa.eu/youreurope. [21] http://ec.europa.eu/eyouguide. [22] Wie in der Digitalen Agenda für Europa
angekündigt. [23] ABl. L 174 vom 27.6.2001, S. 25, und
ABl. L 168 vom 30.6.2009, S. 35. [24] https://e-justice.europa.eu. [25] Richtlinie 2005/29/EG. [26] 2011/442/EU: Empfehlung der Kommission vom 18. Juli 2011, „Zugang zu einem
Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen (‚Basiskonto’)“. [27] Richtlinie 2005/29/EG. [28] Entschließung des Europäischen Parlaments vom
2. Februar 2012, „Kollektiver Rechtsschutz: Hin zu einem kohärenten
europäischen Ansatz“, P7_TA(2012)0021. [29] KOM(2011) 1003 endg. [30] Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. [31] Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. [32] Consumer 2020, http://ec.europa.eu/information_society/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=6782. [33] Ein dynamisches/flexibles Reisepaket ist ein
Produkt, bei dem für eine Reise mindestens zwei Leistungen (Beförderung,
Unterbringung und/oder eine andere touristische Leistung) kombiniert angeboten
oder verkauft werden, und zwar entweder vom selben Anbieter oder von Anbietern,
die geschäftlich verbunden sind; der Käufer kann den Inhalt des Pakets
entsprechend seinen Vorstellungen individuell zusammenstellen. [34] Aktionsplan urbane Mobilität; Weißbuch, „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu
einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“, KOM(2011) 144. [35] Weißbuch, „Fahrplan zu einem einheitlichen
europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und
ressourcenschonenden Verkehrssystem“, KOM(2011) 144. [36] Ausgehend von den im Rahmen von CARS 21
ermittelten Erfordernissen.