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Document 52012DC0181

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2012 AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNENEinzelplan III – Kommission

/* COM/2012/0181 final */

52012DC0181

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2012 AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNENEinzelplan III – Kommission /* COM/2012/0181 final */


ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2012

AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III – Kommission

Gestützt auf

– den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,

– die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf Artikel 37,

– den am 1. Dezember 2011 erlassenen Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012[2],

– den am 27. Januar 2012 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2012[3],

– den am 16. März 2012 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2012[4],

legt die Europäische Kommission der Haushaltsbehörde den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 zum Haushalt 2012 vor.

ÄNDERUNGEN DER EINNAHMENÜBERSICHT

Die Änderungen der Einnahmenübersicht sind über den EUR-Lex-Server abrufbar (http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm). Eine englische Fassung der Änderungen dieser Ausgabenübersicht ist informationshalber als technischer Anhang beigefügt.

BEGRÜNDUNG

Der im Entwurf vorgelegte Berichtigungshaushaltsplan (EBH) Nr. 3/2012 stellt darauf ab, den Überschuss des Haushaltsjahres 2011 in den laufenden Haushaltsplan einzustellen. Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5] muss dieser EBH, der nur diesen Überschuss zum Gegenstand hat, innerhalb von 15 Tagen nach Vorlage der vorläufigen Rechnungen vorgelegt werden. Diese wurden am 31. März 2012 vorgelegt.

1. Die Ausführung des Haushaltsplans 2011 ergab einen Überschuss im Betrag von 1 496 968 014 EUR (ohne die Beiträge der EFTA-Staaten (Europäische Freihandelszone) und der EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum)), der als Einnahme in den Haushaltsplan 2012 eingestellt wird.

Der Überschuss kam wie folgt zustande:

2011 || EFTA-EWR || Europäische Union || Insgesamt

Einnahmen des Haushaltsjahres || 218 105 387,00 || (*) 129 781 849 941,80 || 129 999 955 328,10

Zahlungen zu Lasten der Mittel des Haushaltsjahres || - 217 993 168,00 || (**) - 127 825 329 881,01 || - 128 043 323 049,01

Auf das Jahr N+1 übertragene Mittel für Zahlungen || - 6 106 180,30 || - 1 013 400 234,32 || - 1 019 506 414,62

Annullierung der aus dem Jahr N-1 übertragenen, nicht in Anspruch genommenen Mittel || 959 194,87 || 159 989 518,27 || 160 948 713,14

Differenz zwischen den aus dem Jahr N-1 auf das Jahr N und den aus dem Jahr N auf das Jahr N+1 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen || || 296 446 878,44 || 296 446 878,44

Wechselkursdifferenzen im Jahresverlauf || || 97 411 791,05 || 97 411 791,05

Haushaltsergebnis 2011 || - 5 034 766,43 || 1 496 968 014,23 || 1 491 933 247,80

(*) Einschließlich zweckgebundener Einnahmen in Höhe von 2 383 420 897,72 EUR.

(**) Einschließlich Zahlungen zu Lasten zweckgebundener Einnahmen in Höhe von 2 679 867 776,17 EUR.

2. Mit der Einstellung des Überschusses in den Haushaltsplan verringert sich der Gesamtbeitrag der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des EU-Haushalts entsprechend. Bei der Umlegung dieser Verringerung auf die einzelnen Mitgliedstaaten werden auch die aktualisierten Eigenmittelvorausschätzungen (Traditionelle Eigenmittel (TEM), Mehrwertsteuer (MwSt) und Bruttonationaleinkommen (BNE)), einschließlich des revidierten Korrekturbetrags zugunsten des Vereinigten Königreichs, zu berücksichtigen sein. Die Kommission wird im Juni den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans mit aktualisierten Vorausschätzungen vorlegen, die voraussichtlich weitere Änderungen an den Beiträgen der Mitgliedstaaten bewirken werden.

3. In der nachstehenden Tabelle ist das Haushaltsergebnis 2011 der Europäischen Union (Einnahmen und Ausgaben für alle Organe) nach Ausführungsergebnissen aufgeschlüsselt dargestellt.

(in Mio. EUR)

Haushaltsergebnis 2011 im Einzelnen

Ergebnis bei den Einnahmen || 671

Ergebnis bei den Einnahmen (Differenz zwischen veranschlagten und tatsächlichen Einnahmen), davon: ||

— || Titel 1 (Eigenmittel) || - 125

— || Titel 5 (Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit der Organe) || 152

— || Titel 6 (Einnahmen im Rahmen der Abkommen und Programme der Union) || 150

— || Titel 7 (Verzugszinsen und Geldbußen) || 450

— || Sonstige Titel || 44

Ergebnis bei den Ausgaben || 728

Ergebnis bei den Ausgaben, davon: ||

— || Nichtausschöpfung von Mitteln, die für den Haushaltsplan 2011 bewilligt wurden: Kommission || 375

— || Nichtausschöpfung von Mitteln, die für den Haushaltsplan 2011 bewilligt wurden: übrige Organe || 182

— || Nichtausschöpfung von Mitteln, die aus dem Haushaltsjahr 2010 übertragen wurden: Rubriken 1 bis 4 (Kommission) || 98

— || Nichtausschöpfung von Mitteln, die aus dem Haushaltsjahr 2010 übertragen wurden: Rubrik 5 - Verwaltung (alle Organe) || 73

Wechselkursdifferenzen || 97

Haushaltsergebnis 2011 || 1 497

[1]               ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

[2]               ABl. L 56 vom 29.2.2012, S. 1.

[3]               COM(2012) 31 final.

[4]               COM(2012) 125 final.

[5]               ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

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