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Document 52012DC0094
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Accounting for land use, land use change and forestry (LULUCF) in the Union's climate change commitments
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Anrechnung von Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) im Rahmen der Klimaschutzverpflichtungen der EU
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Anrechnung von Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) im Rahmen der Klimaschutzverpflichtungen der EU
/* COM/2012/094 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Anrechnung von Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) im Rahmen der Klimaschutzverpflichtungen der EU /* COM/2012/094 final */
1.
Unmittelbarer Handlungsbedarf
Ende 2010 wurde im Rahmen der
Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework
Convention on Climate Change, UNFCCC) anerkannt, dass die Erderwärmung auf nicht
mehr als 2˚ C über die vor der industriellen Revolution herrschenden
Temperaturen ansteigen darf.[1]
Dies ist unerlässlich, um die negativen Folgen des menschlichen Eingreifens in
das Klimasystem zu begrenzen. Die Erreichung dieses langfristigen Zieles setzt
voraus, dass die globalen Emissionen von Treibhausgasen (THG) bis 2050 um
mindestens 50 % unter die Werte von 1990 zurückgeführt werden.[2] Die Gruppe der Industriestaaten sollte ihre
Emissionen bis 2050 um 80 bis 95 % gemessen an den Werten von 1990
reduzieren.[3]
Mittelfristig hat sich die EU verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis
2020 um 20 % unter die Werte von 1990 zu senken bzw. um 30 %, wenn
die Voraussetzungen stimmen. Diese Verpflichtung ist Teil eines der fünf
Kernziele der EU im Rahmen der Strategie Europa 2020.[4] Außerdem haben sowohl der
Europäische Rat als auch das Europäische Parlament beschlossen, dass alle
Wirtschaftssektoren zur Verringerung der Emissionen beitragen sollten.[5] Landnutzung, Landnutzungsänderungen und
Forstwirtschaft (land use, land use change and forestry, LULUCF) haben
signifikante positive Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen in der EU.
In diesem Sektor wird ein Äquivalent von 9 % der in anderen Bereichen der
Wirtschaft emittierten Treibhausgase abgebaut.[6]
Obwohl Emissionen und Abbau von Treibhausgasen im LULUCF-Sektor im Rahmen der
UNFCCC gemeldet und im Rahmen des Kyoto-Protokolls teilweise angerechnet
werden, wurde der Sektor aus den Klimaschutzverpflichtungen der EU im Rahmen
des Klima- und Energiepakets[7]
ausgeklammert, da die internationalen Anrechnungsregeln für Emissionen aus
diesem Sektor gravierende Mängel aufwiesen. Außerdem wurde bei der Festsetzung des
Emissionsreduktionsziels der EU noch davon ausgegangen, dass der Kopenhagener
Klimagipfel von 2009 zu einem internationalen Klimaschutzübereinkommen führen
würde, einschließlich überarbeiteter Anrechnungsregeln für den LULUCF-Sektor,
die die EU alsdann hätte übernehmen können. Dies ist jedoch nicht eingetreten,
und trotz der Fortschritte, die mit der Vereinbarung von Kopenhagen und den Cancun-Vereinbarungen
erreicht wurden, wurde erst im Dezember 2011 auf der 17. Tagung der
Konferenz der UNFCCC-Vertragsparteien in Durban eine internationale
Vereinbarung über überarbeitete Anrechnungsregeln für den LULUCF-Sektor ab
einem zweiten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls erzielt. In dieser Mitteilung wird dargestellt, wie der
LULUCF-Sektor nach einem abgestuften Konzept zunehmend in die Klimapolitik der
EU einbezogen werden könnte. Als erster Schritt wird die Festlegung robuster
gemeinsamer Vorschriften für die Anrechnung, Überwachung und Berichterstattung
vorgeschlagen. Aufgrund des besonderen Emissionsprofils des Sektors schlägt die
Kommission vor, den Sektor nicht in das Emissionshandelssystem der EU[8] oder in die mit der
Lastenteilungsentscheidung[9]
aufgestellten Vorschriften einzubeziehen und stattdessen einen eigenen Rechtsrahmen
zu schaffen. Robuste Anrechnungsvorschriften für die
Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen in der EU, die den Besonderheiten
des LULUCF-Sektors Rechnung tragen, hätten mehrfache Vorteile. Vor allem würde
die Anrechnung von anthropogenen Treibhausgasemissionen aus sämtlichen
Wirtschaftstätigkeiten in der EU[10]
vervollständigt, indem wichtige derzeit ausgeklammerte Ströme mit erfasst
würden. In diesem Zusammenhang würde die Außenwirkung der
Klimaschutzanstrengungen in Land- und Forstwirtschaft und verwandten Industrien
(z. B. Zellstoff- und Papierindustrie, Holzverarbeitung) erhöht und eine
Grundlage für die Ausarbeitung von geeigneten Anreizen, beispielsweise in der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und im Hinblick auf den Fahrplan für ein
ressourcenschonendes Europa[11]
geschaffen. Durch gemeinsame EU-Anrechnungsvorschriften würden zudem gleiche
Bedingungen für die verschiedenen Mitgliedstaaten herbeigeführt. Vor allem
würden Veränderungen bei den Kohlenstoffvorräten aufgrund der Verwendung von
inländisch erzeugter Biomasse erfasst, womit die Anrechnung von Bioenergie auf
Ebene der Wirtschaft vervollständigt würde, wie dies der Weltklimarat (Intergovernmental
Panel on Climate Change, IPCC) als Voraussetzung gefordert hat, damit
Bioenergie im Energiesektor als CO2-neutral betrachtet werden kann[12]. Und schließlich würde damit
ein wichtiger und notwendiger Schritt hin zu einer kosteneffizienten Verfolgung
ehrgeizigerer Klimaziele vollzogen. In einem zweiten Schritt würde der
LULUCF-Sektor förmlich in die THG-Reduktionsverpflichtungen der EU einbezogen.
Es wird vorgeschlagen, diesen Schritt zu tun, wenn die Mitgliedstaaten den
Anrechnungsrahmen umgesetzt haben und sich dieser als robust erwiesen hat. Da sich die positiven Auswirkungen von LULUCF
auf die Emissionen in der EU im Laufe der Zeit abschwächen, muss dringend
kohärent gehandelt werden. Die Kommission schlägt daher vor, dass die
Mitgliedstaaten als Teil des ersten Schrittes LULUCF-Aktionspläne mit einer
langfristigen, verschiedene Politikbereiche betreffenden Strategie für den
Sektor aufstellen.
2.
Die Rolle von Landnutzung und Forstwirtschaft beim Klimawandel
Im LULUCF-Sektor wird Kohlenstoff aus der
Atmosphäre entfernt und in wachsenden Bäumen und anderen Pflanzen, in Böden und
in Holzprodukten gespeichert. Freigesetzt wird CO2 als Folge von
Entwaldung und Waldschädigung (verursacht z. B. durch Infrastrukturausbau,
Ausweitung der Landwirtschaft, Umwidmung von Flächen in Weideland, Brände) oder
von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungspraktiken (z. B. Pflügen). Die einzelnen LULUCF-Elemente haben
unterschiedliche Eigenschaften in Bezug auf Kohlenstoffvorräte und potenzielle
Emissionen und den potenziellen Abbau von Treibhausgasen. Der Kohlenstoffgehalt
(0-30 cm) in Waldböden ist relativ hoch verglichen mit
landwirtschaftlichen Böden. Er beträgt in der EU schätzungsweise
90 t C/ha, während der Kohlenstoffgehalt von Ackerland und Grünflächen
bei etwa 65 bzw. 90 t C/ha liegt (Schaubild 1). Allerdings bestehen
erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb dieser. In
den organischen Böden/Torfböden Europas kann der Kohlenstoffgehalt bis zu
1000 t C/ha betragen. Verschiedene Landnutzungen und Bewirtschaftungstätigkeiten
in der Land- und Forstwirtschaft sowie die Verwendungen von geernteten Holzprodukten
können die Kohlenstoffvorräte sowie die Emissionen von Treibhausgasen in die
und ihren Abbau aus der Atmosphäre beeinflussen. Schaubild 1. Durchschnittliche
Kohlenstoffvorräte (t C/ha) bei verschiedenen Landnutzungen in der EU Anmerkung: Bei Torfböden reichen die Schätzungen bis zu
1000 t C/ha mit Unterschieden je nach Art des Torfs. Quelle: Arbeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle der
Europäischen Kommission unter Heranziehung verschiedener Quellen[13].
Der weltweite Vorrat an Biomasse- und
Bodenkohlenstoff ist gewaltig (verglichen mit den jährlichen
Treibhausgasemissionen). Aufgrund umfangreicher Entwaldungen entfallen auf den
LULUCF-Sektor jedoch weltweit rund 15 % der Treibhausgasemissionen[14]. Dies ist mehr als die
Emissionen aus dem gesamten Verkehrssektor weltweit und wird nur noch vom Energiesektor
übertroffen. Es kommt daher darauf an, die Kohlenstoffvorräte
zu erhalten und aufzustocken und die LULUCF-Emissionen aus diesen Vorräten zu
reduzieren. Die EU strebt an, die weltweite Entwaldung bis 2030 zu stoppen.[15] Im Rahmen der UN wurde ein
Mechanismus zur Reduzierung der Emissionen aufgrund von Entwaldung und
Waldschädigung (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation,
REDD) in Entwicklungsländern geschaffen, um diesem Trend
entgegenzuwirken. In den Industrieländern
bildet der LULUCF-Sektor in den meisten Fällen eine Nettosenke (d. h. es
werden mehr Treibhausgase abgebaut als emittiert). Die Kapazität dieser Senke
geht jedoch aus Gründen wie der verstärkten Nachfrage nach Biomasse, der
zunehmenden Überalterung von Wäldern in einigen Mitgliedstaaten sowie der
Tendenz zu einer intensiveren Waldnutzung zurück. In der EU sind
Energieerzeugung, Verkehr und Gebäude die wichtigsten Quellen von
Treibhausgasemissionen (siehe Schaubild 2). Schaubild 2. Emissionen und Abbau von Treibhausgasen in
der EU-27, aufgeschlüsselt nach Sektoren als Anteil an den Gesamtemissionen
(ohne LULUCF) (2009) Anmerkung: (1) Negative Werte stehen für einen Nettoabbau
und positive Werte für Nettoemissionen. (2) Die Emissionen aus der
„Landwirtschaft“ umfassen Methan (z. B. aus der tierischen Erzeugung) und Lachgas
(z. B. aus dem Einsatz von Düngemitteln). CO2-Emissionen und CO2-Abbau
aufgrund landwirtschaftlicher Landnutzung sind in den LULUCF-Sektor einbezogen. Quelle: EUA
(2011) Die Senkenfunktion im LULUCF-Sektor wird sich
in der EU Prognosen zufolge bei einem „Business-as-usual“-Szenario[16] bis 2020 abschwächen.
Insgesamt wird in dem Sektor für 2020 mit einem Rückgang gegenüber dem Zeitraum
2005-2009 um 10 % gerechnet, was einem Ausstoß von
33 Mio. t CO2 mehr im Jahr bedeutet. Dies entspricht
in etwa den gesamten Treibhausgasemissionen in Litauen und Lettland zusammen
oder dem Doppelten von denen in Estland im Jahr 2009. Ein genauerer Blick auf diese Prognosen lässt
große Unterschiede zwischen den einzelnen Tätigkeiten in diesem Sektor
erkennen. Bei der Waldbewirtschaftung wird eine sehr starke Abnahme erwartet
mit einem Nettorückgang des THG-Abbaus von etwa rund
60 Mio. t CO2, was in etwa den gesamten
Treibhausgasemissionen Bulgariens, Dänemarks, Irlands oder Schwedens im Jahr
2009 entspricht. Dieser Rückgang wird durch die Anpflanzung von Wäldern
(Aufforstung) teilweise ausgeglichen. Emissionen und Abbau von Treibhausgasen infolge
landwirtschaftlicher Tätigkeiten wie Acker- und Weidebewirtschaftung dürften
relativ stabil bleiben, wobei sich auch eine Verbesserung ergeben könnte. Der
Druck auf die Landnutzung wie beispielsweise die Umwidmung von Dauergrünland in
Ackerland aufgrund des verstärkten Bedarfs an Biomasse (z. B. zur
Erzeugung von Biogas auf Basis von Mais) und die fortgesetzte Kultivierung von
organischen Böden kann jedoch zu einer Abnahme des Bodenkohlenstoffgehalts
führen und zu Emissionen beitragen. Den Prognosen im Fahrplan für den Übergang
zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050[17] zufolge dürfte sich dieser
negative Trend langfristig fortsetzen. Die tatsächlichen Folgen für den Sektor
werden aber stark davon abhängen, welche Anreize in den verschiedenen Politikbereichen
geboten werden. Schaubild 3.
Prognostizierte Emissionen und prognostizierter Abbau von THG im LULUCF-Sektor
insgesamt und in Wäldern von vor 1990 (2000-2020) Legende: ●–●–● LULUCF
(Summe aller Tätigkeiten), ▲–▲–▲ Entwaldung, +–+–+ Ackerbewirtschaftung, –––
Weidebewirtschaftung, ♦–♦–♦ Aufforstung, ■–■–■ Waldbewirtschaftung. Unverbundene Punkte stehen
für gemeldete / historische Daten. Anmerkung: Ein
negativer Wert bedeutet, dass bei dieser Tätigkeit mehr THG abgebaut als
emittiert werden. Quelle: Böttcher et
al. (2011) und JRC (2011b)
3.
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und eine effiziente Nutzung von Flächenressourcen
als entscheidende Faktoren für die Bewältigung des Klimaproblems
Land- und Forstwirtschaft und verwandte
Industrien können auf verschiedene Weise zur Verringerung der Emissionen im LULUCF-Sektor
beitragen. In der Landwirtschaft sollte der
Schwerpunkt der Maßnahmen darauf liegen, weniger Grünlandflächen in Ackerland umzuwidmen
und die Kohlenstoffverluste aufgrund der Kultivierung von organischen Böden zu
verringern. Solche Maßnahmen könnten eine Verbesserung der
Bewirtschaftungspraktiken wie die Verwendung anderer Kulturpflanzenarten
(z. B. mehr Leguminosen), die Ausweitung von Fruchtfolgen und die
Vermeidung oder Verringerung unbepflanzter Brachflächen (z. B. durch
pflanzlichen Bewuchs oder ökologische Stilllegung) vorsehen. Land- und
forstwirtschaftliche Praktiken, die eine größere Kohlenstoffaufnahme durch
Böden gestatten, indem Tiere oder Nahrungsmittelpflanzen auf Flächen gehalten
bzw. angebaut werden, auf denen auch Bäume für die Nutz- und Brennholzerzeugung
oder die Erzeugung anderer Holzprodukte angepflanzt werden, würden ebenfalls
zur Verringerung der Emissionen beitragen. Organisches Material (z. B.
Wirtschaftsdünger, Stroh, pflanzliche Rückstände) kann den Flächen in
angemessener Menge wieder zugeführt oder darauf belassen werden, um die
Ertragsfähigkeit von Kulturflächen und Grünland zu verbessern; gleichzeitig können
wiederbefeuchtete, brachgelegte oder nicht trockengelegte organische Böden,
einschließlich Torfböden, und wiederhergestellte degradierte Böden für den
Klimaschutz und die biologische Vielfalt in hohem Maße von Vorteil sein. Die Einbeziehung
der Acker- und Weidebewirtschaftung in die Emissionsanrechnung wäre ein
notwendiger Schritt, um dem Beitrag dieser Tätigkeiten zum Klimaschutz in
vollem Umfang Rechnung zu tragen. Der Forstsektor besitzt ebenfalls ein
großes Klimaschutzpotenzial. So könnten unbewaldete Flächen in Waldflächen
umgewandelt (Aufforstung)[18],
Umwandlungen von Waldflächen für andere Nutzungszwecke (Entwaldung) vermieden,
die Kohlenstoffvorräte in vorhandenen Wäldern durch längere Umtriebszeiten
gefördert, Kahlschläge vermieden (Waldbewirtschaftung durch Ausdünnen oder
selektiven Holzeinschlag), Umstellungen auf naturbelassene Wälder und der
verstärkte Rückgriff auf Präventionsmaßnahmen gefördert werden, die die
Auswirkungen störender Einflüsse wie Brände, Schädlingsbefall und Stürme
begrenzen. Als ebenso wichtig sei zu erwähnen, dass die Ertragsfähigkeit
vorhandener Wälder gesteigert werden kann, indem die Umtriebszeiten besser an
das Ertragspotenzial angepasst werden, die Produktion ertragsarmer Wälder
gesteigert und verstärkt Schnittabfall und Astholz genutzt wird, vorausgesetzt,
die biologische Vielfalt, die Bodenfruchtbarkeit und die organischen
Bodensubstanzen bleiben erhalten. Ergebnisse könnten auch durch Änderungen der
Artenzusammensetzung und der Zuwachsraten erreicht werden. Neben den von Forst- und Landwirtschaft
unmittelbar gebotenen Möglichkeiten können auch die nachgeschalteten Industrien
(wie Zellstoff- und Papierindustrie, Holzverarbeitung) und der Sektor
der erneuerbaren Energien einen Klimaschutzbeitrag leisten, wenn
landwirtschaftliche Nutzflächen und Wälder für die Holz- und Energiegewinnung
bewirtschaftet werden. Kohlenstoff wird zwar in Bäumen sowie anderen Pflanzen
und Böden gespeichert, kann aber auch jahrzehntelang in Produkten (wie Bauholz)
eingebunden sein. Industrie- und verbraucherorientierte Maßnahmen können
wesentlich dazu beitragen, dass Holz längerfristig genutzt und recycelt und/oder die Produktion von Zellstoff, Papier und
Holzprodukten gesteigert wird und emissionsstärkere Äquivalente (wie Beton,
Stahl, aus fossilen Brennstoffe hergestellte Kunststoffe) ersetzt werden.
So kann die Bio-Industrie Kulturpflanzen nutzen, um andere Materialien zu
ersetzen (z. B. Glasfasern durch Hanf und Gras als Isoliermaterial, Stroh
zur Möbelherstellung, Autotürverkleidungen aus Flachs oder Sisal,
Bio-Kunststoffe), oder zu Energiezwecken (Biomasse anstelle von fossilen
Brennstoffen). Studien zeigen, dass für jede Tonne Kohlenstoff in
Holzprodukten, die Nichtholzprodukte ersetzen, im Schnitt voraussichtlich zwei
Tonnen CO2 eingespart werden können.[19] Die Einbeziehung der verbindlichen Anrechnung
von Wald-, Acker- und Weidebewirtschaftungstätigkeiten würde die von
Landwirten, Forstwirten und forstbasierten Industrien getroffenen Maßnahmen
sichtbarer machen und die Grundlage für politische Anreize zur Verbesserung ihrer
Klimaschutzmaßnahmen schaffen. Durch die Anrechnung derartiger Anstrengungen
würde der gesamte Klimaschutzbeitrag dieser Sektoren genauer berücksichtigt,
und die Emissionsreduktionsziele könnten auf kostenwirksamere Weise erreicht
werden. Da sich Ackerlandnutzung, Forstwirtschaft und
verwandte Industrien in den einzelnen Mitgliedstaaten, was ihr
Klimaschutzpotenzial innerhalb der EU-27 anbelangt, sehr stark voneinander unterscheiden,
gibt es keine Vorgehensweise, die allen gerecht würde. Ein maßgeschneidertes
Konzept ist notwendig, um die unterschiedlichen Formen der Landnutzung und
forstwirtschaftlichen Praktiken zu berücksichtigen. In Schweden und Finnland
beispielsweise entspricht der Nettoabbau im LULUCF-Sektor mehr als der Hälfte
der Gesamtemissionen in anderen Sektoren, und in Lettland beträgt der
Nettoabbau nahezu das Doppelte der Emissionen (Schaubild 4), während in
anderen Mitgliedstaaten wie z. B. Malta der Sektor nur von marginaler
Bedeutung ist. Bei der Ausarbeitung einer der Einhaltung der
Klimaschutzverpflichtungen dienenden Politik für den Sektor müssen daher die
einzelstaatlichen Besonderheiten berücksichtigt werden. Schaubild 4.
Relative Bedeutung des LULUCF-Sektors in den Mitgliedstaaten: in diesem Sektor
emittierte und abgebaute Treibhausgase im Verhältnis zu den gesamten Emissionen
in anderen Sektoren (2009) Anmerkung: Ein
negativer Wert bedeutet, dass in dem betreffenden Mitgliedstaat im
LULUCF-Sektor mehr THG abgebaut als emittiert werden. Aufgrund der jährlichen
Schwankungen bei den emittierten und abgebauten THG ändert sich der Anteil von
einem Jahr zum anderen. Quelle: EUA (2011) Als grundlegende Voraussetzung für den Schutz
und die Aufstockung der Kohlenstoffvorräte und der Abbaurate müssen einheitliche
Bedingungen für die verschiedenen Maßnahmenarten (z. B.
Weidebewirtschaftung oder Erzeugung von Bioenergie), Sektoren (z. B.
Forstwirtschaft oder Forstindustrie) und Mitgliedstaaten geschaffen werden, indem
sichergestellt wird, dass die infolge der verschiedenen
Landbewirtschaftungspraktiken und Ressourcennutzungen emittierten bzw.
abgebauten Treibhausgase bei der Anrechnung akkurat erfasst werden. Dadurch
verbessert sich auch die Umweltintegrität der Klimaschutzverpflichtungen der
EU.
4.
Die derzeitigen Massnahmen reichen nicht aus
4.1.
Festlegung von robusten und einheitlichen
Anrechnungsvorschriften
Der LULUCF-Sektor wird zwar noch nicht auf das
Emissionsreduktionsziel der EU für 2020 angerechnet, wohl aber auf die
Verpflichtung der EU im Rahmen des Protokolls von Kyoto zur UNFCCC für den Zeitraum
2008-2012.[20]
Die bestehenden Anrechnungsvorschriften, bei denen es sich um eine Kombination
von freiwilligen und obligatorischen Praktiken handelt, weisen jedoch
erhebliche Mängel auf. Bei den internationalen Verhandlungen im Laufe der
vergangenen Jahre bestand Einigkeit, dass Verbesserungen vorgenommen werden
müssen. Nach den derzeitigen Anrechnungsvorschriften
erfolgt die Anrechnung für die meisten LULUCF-Tätigkeiten, insbesondere für die
Waldbewirtschaftung (die etwa 70 % des Sektors ausmacht) sowie die Acker-
und Weidebewirtschaftung (17 %) freiwillig. Lediglich für einige
Tätigkeiten, die eine Landnutzungsänderung darstellen (Aufforstung,
Wiederaufforstung und Entwaldung) ist die Anrechnung obligatorisch. Infolgedessen
erfolgt die Anrechnung in den Mitgliedstaaten derzeit in höchst
unterschiedlicher Weise (Schaubild 5). Die Waldbewirtschaftung wird von
weniger als zwei Dritteln der Mitgliedstaaten, Acker- und/oder Weidebewirtschaftung
nur von drei und Rekultivierung nur von einem Mitgliedstaat angerechnet. Ein weiterer Mangel ist das Fehlen von
Anreizen für Klimaschutzmaßnahmen in der Forstwirtschaft. Die derzeitigen
Vorschriften für die Waldbewirtschaftung garantieren den Ländern eine bestimmte
Zahl von Gutschriften, und zwar unabhängig von den getroffenen Maßnahmen.
Anreize für eine Verbesserung der Praktiken gibt es nur begrenzt, da für
emittierte und abgebaute THG eine Obergrenze gilt, und darüber hinausgehende
Maßnahmen nicht mehr angerechnet werden. Dies verursacht Verzerrungen zwischen
einzelnen Sektoren und Landnutzungen, und es müssen Verbesserungen vorgenommen
werden, um gleiche Bedingungen innerhalb der Sektoren Forstwirtschaft,
Landwirtschaft und Energie in den Mitgliedstaaten zu schaffen, eine gerechte
Lastenverteilung sicherzustellen und eine kohärente Behandlung von
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und verwandten Industrien im EU-Binnenmarkt zu
gewährleisten. Schaubild 5.
Anteil der Mitgliedstaaten, die sich für eine freiwillige Anrechnung der verschiedenen
Praktiken entschieden haben
4.2.
Verbesserung der Überwachung und Berichterstattung
Für eine robuste und einheitliche Schätzung
der in Land- und Forstwirtschaft emittierten und abgebauten THG sind
Investitionen in die Überwachungs- und Berichterstattungskapazität erforderlich.
Die Mitgliedstaaten müssen der UNFCCC jährlich Bericht erstatten, und im Rahmen
des Kyoto-Protokolls bestehen weitere Berichterstattungspflichten. Überwachung
und Berichterstattung haben sich in den letzten Jahren verbessert, und diese Entwicklung
wird höchstwahrscheinlich anhalten. Im Dezember 2011 wurden auf der
17. Tagung der UNFCCC-Vertragsparteien in Durban die Definitionen,
Modalitäten und Vorschriften für den LULUCF-Sektor für den zweiten
Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls überarbeitet und verbessert.[21] Insbesondere soll die
Anrechnung von Waldbewirtschaftungstätigkeiten, einschließlich der Ernte von
Holzprodukten, künftig verbindlich sein, und es wurden Begriffe wie „natürliche
Störungen“ und „Trockenlegung von Feuchtgebieten / Wiederbefeuchtung
trockengelegter Flächen“ bestimmt. Dennoch bestehen nach wie vor erhebliche
Lücken und die gemeldeten Daten müssen genauer und vollständiger werden; dies
gilt vor allem für Daten über landwirtschaftlich genutzte Böden. Die derzeitige
Unsicherheit liegt relativ hoch (etwa 35 %; das heißt, dass 1 Tonne
CO2 sowohl 1,35 als auch 0,65 Tonnen bedeuten könnten).
Verbesserungen werden nicht nur den Anrechnungsprozess unterstützen, sondern
auch einen aussagekräftigen, deutlichen und sichtbaren Fortschrittsindikator im
Sektor Land- und Forstwirtschaft liefern.[22]
4.3.
Förderung von Synergien mit allgemeineren
politischen Zielen
Es existieren zwar Anreize zur Förderung der
Nutzung von Bioenergie[23],
doch fehlt zurzeit ein kohärenter Ansatz für den Klimaschutz im LULUCF-Sektor
in Form von Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und in verwandten
Industrien. Klimaschutzmaßnahmen könnten in der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Im Rahmen
der GAP-Reform („Gesundheitscheck“ von 2008[24])
wurden Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel als „neue Herausforderungen“
herausgestellt. Zur Vorbereitung der GAP für den Zeitraum 2014-2020 hat die
Kommission dargestellt, wie sich die Umwelt- und Klimaleistung
landwirtschaftlicher Maßnahmen durch obligatorische „Ökologisierungskomponenten“[25], mit denen Klimaschutz- und Umweltziele
verfolgt werden, verbessern ließe.[26]
Im Kontext der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums für die Zeit
nach 2013 ließen sich Klimaschutz und Klimaanpassung konkreter angehen, wenn bessere
Anreize für die CO2–Sequstrierung in der Land- und Forstwirtschaft
geboten würden. Einige dieser Anreize würden nicht nur die Kohlenstoffvorräte
verbessern und schützen, sondern gleichzeitig auch positive Nebeneffekte für
die Biodiversität und für die Klimaanpassung generieren (bessere Wasserrückhaltekapazität
und weniger Erosion). Die verbindliche Anrechnung der dabei anfallenden CO2-Ströme
würde den positiven Einfluss dieser Maßnahmen sichtbarer machen und gewährleisten,
dass sie in vollem Umfang zur Bewältigung der Herausforderung des Klimawandels
beitragen. Die Anrechnung des LULUCF-Sektors würde auch
die Vorteile nachhaltiger Bioenergie hervorheben, weil den damit
zusammenhängenden Emissionen, vor allem den bislang unberücksichtigten
Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse, besser Rechnung getragen würde.
Dies würde die Anreizwirkung der Nachhaltigkeitskriterien im Kontext der Ziele
für erneuerbare Energien verstärken.
4.4.
Berücksichtigung der Besonderheiten des Sektors
Der LULUCF-Sektor unterscheidet sich jedoch
von anderen Sektoren. Die Emissionen und der Abbau von Treibhausgasen in diesem
Sektor sind das Ergebnis relativ langsamer natürlicher Prozesse. Bevor
Maßnahmen wie z. B. Aufforstungsmaßnahmen eine spürbare Wirkung entfalten,
können Jahrzehnte vergehen. Daher sollten die Maßnahmen zur Steigerung des Abbaus
und zur Verringerung der Emissionen in Land- und Forstwirtschaft langfristig
angesetzt werden. Außerdem sind Emissionen und Emissionsabbau
umkehrbare Prozesse. Eine solche Umkehrung kann die Folge von Extremereignissen
wie Bränden, Stürmen, Dürren oder einem Schädlingsbefall und deren Auswirkungen
auf Wälder und Bodendecke sein oder durch Bewirtschaftungsentscheidungen
(z. B. das Fällen oder Pflanzen von Bäumen) ausgelöst werden. Darüber
hinaus sind die Emissionen und der Emissionsabbau in Wäldern starken jährlichen
Schwankungen unterworfen und können in bestimmten Mitgliedstaaten aufgrund
natürlicher Störungen und der Holzernte bis zu 35 % der Jahresgesamtemissionen
ausmachen. Entsprechend würde es für die Mitgliedstaaten schwierig, Jahresziele
zu erreichen.
5.
Das weitere Vorgehen: ein abgestuftes Konzept
Damit das Klimaschutzpotenzial, das sich aus
der förmlichen Einbeziehung des LULUCF-Sektors in die Klimaschutzverpflichtungen
ergibt, genutzt werden kann, müssen die Mängel des derzeitigen Rahmens für die
Anrechnung behoben und die Besonderheiten des LULUCF-Sektors sowie die
Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten gebührend berücksichtigt werden. Daher ist
ein abgestuftes Konzept erforderlich. Zunächst muss ein Rahmen für eine solide
Anrechnung und Berichterstattung geschaffen werden. Zusammen mit dieser
Mitteilung legt die Kommission einen Rechtsvorschlag für robuste Anrechnungsvorschriften
vor. Dieser Vorschlag sieht die vollständige Anrechnung von emittierten und
abgebauten THG im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten
vor, und die Klimaschutzmaßnahmen, ob sie nun in der Forstwirtschaft, der
Landwirtschaft, in verwandten Industrien oder im Sektor erneuerbare Energien
getroffen werden, werden gleich gewichtet. Die Überwachung der Kohlenstoffbilanz des
LULUCF-Sektors und die diesbezügliche Berichterstattung müssen weiter
verbessert werden, damit der Anrechnungsrahmen und die Indikatoren, mit denen
die Fortschritte in Land- und Forstwirtschaft gemessen werden, eine solide
Grundlage erhalten. Die Kommission schlägt vor, die Überwachung und
Berichterstattung durch eine Überarbeitung der Entscheidung über das
Überwachungssystem[27]
und die Weiterentwicklung der bestehenden Landnutzungsüberwachungssysteme wie
z. B. der Flächenstichprobenerhebung über die Bodennutzung/-bedeckung
(LUCAS) zu verbessern. Aufgrund der starken Schwankungen von
Emissionen und Emissionsabbau in Wäldern und der geringeren Häufigkeit, mit der
die für die Inventare benötigten grundlegenden Daten erhoben werden, wäre es
verfehlt, für diesen Sektor eine jährliche Erfüllung von Emissionsreduktionszielen
vorzuschreiben, wie sie für andere Sektoren gilt. Außerdem unterscheidet sich der
LULUCF-Sektor von den meisten anderen Sektoren durch die langen Vorlaufzeiten,
die benötigt werden, bis Klimaschutzmaßnahmen Wirkung zeigen. Die Kommission
schlägt daher die Schaffung eines separaten Rahmens vor, der den Besonderheiten
des LULUCF-Sektors gerecht wird. Sobald in der EU ein einheitlicher und solider
Anrechnungsrahmen geschaffen worden ist, könnte als nächstes erwogen werden,
den Sektor förmlich in die Klimaschutzverpflichtungen der EU einzubeziehen. Dies darf aber nicht bedeuten, dass in der
Zwischenzeit keine Klimaschutzmaßnahmen durchgeführt werden sollten. Angesichts
der Entwicklungen in diesem Sektor sieht der Kommissionsvorschlag als Anstoß
für die erforderlichen Klimaschutzanstrengungen vor, dass die Mitgliedstaaten
LULUCF-Aktionspläne aufstellen. Dadurch wird eine strategische Perspektive für
den LULUCF-Sektor geschaffen und ein Etappenschritt zur vollständigen Erfassung
des Sektors und seiner Einbeziehung in die klimapolitischen Maßnahmen der EU
vollzogen. Abschließend gibt es triftige Gründe dafür,
den LULUCF-Sektor schrittweise in die Klimapolitik der EU einzubeziehen. Der
Rechtsvorschlag der Kommission für ein abgestuftes Konzept würde –
robuste Vorschriften für die Anrechnung von
emittierten und abgebauten Treibhausgasen im Sektor Landnutzung,
Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft aufstellen und über einen separaten
Rechtsakt die Überwachung und Berichterstattung verbessern; –
die Grundlage zur Schaffung von Anreizen für eine
Reihe von Klimaschutzmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft sowie für die
Produktion und nachhaltige Nutzung von geernteten Holzprodukten schaffen und
die Außenwirkung dieser Maßnahmen verbessern; –
die Umweltintegrität der eingegangenen
Verpflichtungen stärken, indem sichergestellt wird, dass emittierte und abgebaute
THG korrekt erfasst werden; –
Synergien mit bestehenden Maßnahmen in den
Bereichen erneuerbare Energien und in der Holzindustrie fördern, indem eine
nachhaltige und klimafreundliche Produktion in der EU unterstützt wird; –
durch Aufstockung und Erhaltung der Kohlenstoffvorräte
signifikante positive Nebeneffekte für die Biodiversität, den Bodenschutz und
die Anpassung an den Klimawandel (z. B. Natura 2000) bewirken; –
die wirtschaftliche Effizienz bei der Verfolgung
ehrgeizigerer Ziele verbessern, indem sichergestellt wird, dass alle Sektoren
einen Beitrag leisten können. [1] Beschluss 1/CP.16 der Konferenz der
UNFCCC-Vertragsparteien (die „Cancún-Vereinbarungen“). [2] Gestützt auf den Vierten Sachstandsbericht des
Weltklimarates (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC). [3] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel
vom 29.-30. Oktober 2009 sowie Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4.
Februar 2009 (2008/2105(INI)). [4] KOM(2010) 2020 endg. [5] Richtlinie 2003/87/EG und Entscheidung Nr. 406/2009/EG. [6] Einzelstaatliche Gesamtmengen ohne LULUCF. [7] Im Gegensatz zu Nicht-CO2-Treibhausgasen aus
landwirtschaftlichen Tätigkeiten, z. B. Methan und Lachgas von
Wiederkäuern und aus Düngemitteln. [8] Richtlinie 2009/29/EG [9] Entscheidung Nr. 406/2009/EG [10] Ausgenommen der internationale Luft- und Seeverkehr. [11] KOM(2011)571 endg. [12] IPCC-Leitlinien 2006. [13] Als Quellen wurden herangezogen: Forest Europe, UNECE und
FAO (2011): State of Europe’s Forests 2011; Status and Trends in Sustainable
Forest Management in Europe; FAO, Global Forest Resources Assessment FRA 2010, http://www.fao.org/forestry/fra/fra2010/en/;
der UNFCCC übermittelte nationale Treibhausgasinventare (2011) http://unfccc.int/national_reports/annex_i_ghg_inventories/national_inventories_submissions/items/5888.php;
IPCC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare (2006), Band 4,
Agriculture, Forestry and Other Land Use; Pan et al. (2011) A large and
persistent carbon sink in the world’s forests. Science DOI:
10.1126/science.1201609; Hiederer et al. (2011) Evaluation of BioSoil Demonstration
Project; http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/111111111/15905/1/lbna24729enc.pdf;
FAO/IIASA/ISRIC/ISS-CAS/JRC, 2009. Harmonized World Soil Database (Version
1.1). FAO, Rom, Italien, und IIASA, Laxenburg, Österreich; Schulze et al.
(2009) Integrated assessment of the European and North Atlantic Carbon Balance
(results of CarboEurope-IP), DOI 10.2777/31254; Smith et al. (2005) Projected
changes in mineral soil carbon of European croplands and grasslands, 1990–2080.
Global Change Biology DOI: 10.1111/j.1365-2486.2005.001075.x. [14] Bericht IV des Weltklimarates (2008). [15] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4.12.2008. [16] In diesem Zusammenhang wird bei einem
„Business-as-usual“-Szenario angenommen, dass die Mitgliedstaaten ihre
Reduktionsziele von 20 % einschließlich der Ziele in Bezug auf erneuerbare
Energieträger erreichen. [17] KOM(2011) 112. [18] Es gibt jedoch insofern auch einen Zielkonflikt, als eine
Flächenumwidmung nicht der „Verlagerung von CO2-Quellen“ Vorschub
leisten sollte, d. h. heimisch erzeugte Nahrungsmittel sollten nicht durch
eingeführte Nahrungsmittel mit schlechterem CO2-Fußabdruck ersetzt
werden. [19] Siehe z. B. Sathre R. und O'Connor J. (2010), A
synthesis of research on wood products and greenhouse gas impacts, zweite
Ausgabe, Vancouver, B. C. FP Innovations, 117 S. (Technischer Bericht Nr.
TR-19R). [20] Entscheidung 2002/358/EG des Rates. [21] Beschluss -/CMP.7 der als Tagung der Vertragsparteien des
Kyoto-Protokolls fungierenden Konferenz der Vertragsparteien der UNFCCC. [22] Bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten werden derzeit nur
Emissionen von Methan und Lachgas angerechnet, CO2-Emissionen und -Abbau
im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Bodennutzung (CO2-Emissionen
aus dem Boden und CO2-Abbau im Boden) dagegen nicht. Die
obligatorische Anrechnung dieser Maßnahmen durch Rechtsvorschläge würde die
Bewertung von emittierten und abgebauten THG im Zusammenhang mit
landwirtschaftlichen Tätigkeiten vervollständigen. [23] Richtlinie 2009/28/EG. [24] Verordnungen (EG) Nr. 72/2009, (EG) Nr. 73/2009 und (EG) Nr. 74/2009 des Rates betreffend den
„Gesundheitscheck“ der GAP. [25] Zahlung für dem Klima und der Umwelt zugute kommende
landwirtschaftliche Praktiken. [26] KOM(2010) 672. [27] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen
sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere
klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU,
(KOM)2011 789 endg. - 2011/0372 (COD).