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Document 52011XG1223(02)

    Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung von Spielabsprachen

    ABl. C 378 vom 23.12.2011, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.12.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 378/1


    Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung von Spielabsprachen

    2011/C 378/01

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    1.   UNTER HINWEIS DARAUF, DASS

    der Rat am 20. Mai 2011 einen Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (2011-2014) (1) aufgestellt hat, in dem die Bekämpfung von Spielabsprachen und die Förderung von verantwortungsvoller Führung (Good Governance) als prioritäres Thema hervorgehoben wurde. Die Expertengruppe „Good Governance im Sport“ wurde eingerichtet, um eine europäische Dimension im Bereich der Integrität des Sports zu entwickeln, wobei der Schwerpunkt zunächst unter anderem auf die Bekämpfung von Spielabsprachen gelegt wird;

    seitens der Europäischen Union verschiedene Initiativen im Zusammenhang mit dem Problem der Spielabsprachen ergriffen worden sind; dazu zählen die Orientierungsaussprache über sportbezogene Aspekte von Online-Wetten auf der Tagung des Rates vom 20. Mai 2011, das Grünbuch der Kommission über Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt (2), die Mitteilung der Kommission über Korruptionsbekämpfung in der EU (3) und eine Mitteilung der Kommission „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ (4);

    die Empfehlung des Europarats zur Förderung der Integrität des Sports und zur Bekämpfung von manipulierten Ergebnissen, insbesondere Spielabsprachen, einen ersten Schritt auf diesem Gebiet darstellt (5);

    2.   IN DER ERWÄGUNG, DASS

    1.

    Spielabsprachen neben Doping eine der größten Bedrohungen für den modernen Sport darstellen und dem Ansehen des Sports dadurch schaden, dass sie die Integrität und Unvorhersehbarkeit sportlicher Wettkämpfe untergraben. Sie stehen im Widerspruch zu den grundlegenden Werten des Sports wie Integrität, Fairness und Respekt gegenüber anderen. Durch die weltweite Beliebtheit des Sports ist das Problem weder auf einen einzelnen Mitgliedstaat noch auf eine einzelne Sportart beschränkt. Spielabsprachen sind eine Form des Sportbetrugs, und es ist möglich, dass es mit der Beteiligung illegaler Wettkartelle, die möglicherweise Verbindungen zu Geldwäschetätigkeiten aufweisen, zu solchen Absprachen kommt;

    2.

    Maßnahmen auf EU-Ebene zur Bekämpfung von Spielabsprachen die von der Sportbewegung, den Behörden und den Wettanbietern durchgeführten Maßnahmen ergänzen sollten;

    3.

    angemessene, wirksame und abschreckende Maßnahmen, einschließlich strafrechtlicher Maßnahmen und/oder Disziplinarmaßnahmen, für die Bekämpfung von Spielabsprachen notwendig sind. In diesem Sinne begrüßt der Rat daher die von der Kommission in Auftrag gegebene Studie über den geltenden Rechtsrahmen für Betrug im Sport, insbesondere Spielabsprachen, in den Mitgliedstaaten der EU;

    4.

    verantwortungsvolle Führung (Good Governance) im Sport eine grundlegende Komponente bei der Bekämpfung von Spielabsprachen ist. Probleme wie Spielabsprachen scheinen dort viel seltener aufzutauchen, wo Good-Governance-Standards — unter anderem das Verbot, auf den eigenen Sport zu wetten, regelmäßige Zahlung der Spielergehälter sowie finanzielle Stabilität und Transparenz — eingehalten werden —

    3.   ERSUCHT VOR DIESEM HINTERGRUND DIE EU-MITGLIEDSTAATEN UND DIE INTERESSENGRUPPEN IN DER EU, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER ACHTUNG DER AUTONOMIE DER SPORTVERBÄNDE,

    1.

    die Entwicklung von Schulungsprogrammen auch anhand der Erfahrungen früherer Sportler zu fördern, um Sportler und Funktionäre stärker für die Gefahren, die mit der Beeinflussung von Ergebnissen einhergehen, zu sensibilisieren und sie davon abzuhalten, sich an solchen Praktiken zu beteiligen;

    2.

    eine enge Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen allen betroffenen Interessengruppen zu fördern, um Spielabsprachen wirksam zu bekämpfen, unter anderem durch geeignete internationale Vereinbarungen jeglicher Art auf allen Ebenen, wobei insbesondere Informationen über bewährte Praktiken bei der Vorbeugung, der Verfolgung und der Überwachung verdächtiger Wetten auf Sportereignisse ausgetauscht werden sollen;

    3.

    die Möglichkeit zu prüfen, ob Untersuchungen über Spielabsprachen in Auftrag gegeben werden können, um das Ausmaß des Phänomens, die bestehenden Probleme sowie mögliche Lösungen aufzuzeigen;

    4.   RUFT IN DIESEM ZUSAMMENHANG DIE EU-MITGLIEDSTAATEN, DEN VORSITZ UND DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION AUF, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER WAHRUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS SOWIE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG IHRER INSTITUTIONELLEN STRUKTUR

    1.

    die laufende Arbeit zum Thema Spielabsprachen in den verschiedenen internationalen Foren, einschließlich des Internationalen Olympischen Komitees und des Europarates, zu verfolgen und Beiträge dazu zu leisten; diesbezüglich die Notwendigkeit anzuerkennen, dass die EU-Mitgliedstaaten untereinander Informationen austauschen und ihren Beitrag zu dieser Arbeit auf internationaler Ebene optimieren;

    2.

    die künftige Arbeit in der Expertengruppe „Good Governance im Sport“ im Hinblick darauf zu unterstützen, eine europäische Dimension im Bereich der Integrität des Sports unter besonderer Berücksichtigung der Bekämpfung von Spielabsprachen einschließlich von Fragen wie vorbeugende Maßnahmen, Sensibilisierung, Austausch bewährter Praktiken, Austausch von Informationen zwischen Mitgliedstaaten etwa durch die Erstellung einer Sammlung der bewährten Praktiken, Erleichterung von Beobachtungs- und Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften und Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Sportbewegung und Wettanbietern zu entwickeln;

    3.

    in einschlägige internationale Übereinkommen auf nationaler und auf EU-Ebene Bestimmungen über die Notwendigkeit der Zusammenarbeit bei der Lösung des Problems der Spielabsprachen, insbesondere in Verbindung mit nicht geregelten Glücksspielen, aufzunehmen;

    4.

    unter Berücksichtigung der Ergebnisse der laufenden Studien umgehend zu erwägen, in Abstimmung mit den Behörden, der Sportbewegung und den Wettanbietern eine politische Erklärung abzugeben;

    5.   ERSUCHT DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION,

    1.

    zu erwägen, eine Studie in Auftrag zu geben, in der — ohne Überschneidungen mit anderen Initiativen und in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren — ein Überblick über die Situation in Bezug auf Spielabsprachen in- und außerhalb der EU gegeben, bestehende Probleme sowie laufende Initiativen zur Bekämpfung von Spielabsprachen aufgezeigt und Empfehlungen zu auf internationaler und auf EU-Ebene festzulegenden möglichen Lösungen vorgeschlagen werden sollen;

    2.

    die Bekämpfung von Spielabsprachen im Rahmen ihres Dialogs mit Interessengruppen aus dem Bereich des Sports, insbesondere im Rahmen des EU-Sportforums, zu fördern;

    3.

    in Betracht zu ziehen, grenzüberschreitende Projekte zur Unterstützung vorbeugender Maßnahmen gegen Spielabsprachen zu erproben, die insbesondere auf die Sensibilisierung von Sportlern und Funktionären abzielen;

    4.

    zu erwägen, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorgenannten Studien und der Arbeit der Expertengruppe „Good Governance im Sport“ sowie der Tätigkeiten in den verschiedenen internationalen Gremien, einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung von Spielabsprachen vorzulegen;

    5.

    Fragen, die sich bei der Bekämpfung von Spielabsprachen, insbesondere in Verbindung mit nicht geregelten Glücksspielen, stellen, im Rahmen ihrer bilateralen Kontakte und Beziehungen zu einschlägigen Drittländern miteinzubeziehen.


    (1)  ABl. C 162 vom 1.6.2011, S. 1.

    (2)  KOM(2011) 128 endg.

    (3)  KOM(2011) 308 endg.

    (4)  KOM(2011) 12 endg.

    (5)  Empfehlung CM/Rec (2011) 10.


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