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Document 52011PC0373

Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments

/* KOM/2011/0373 endg. */

52011PC0373

Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments /* KOM/2011/0373 endg. */


BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006[1] ermöglicht die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung genau bestimmter Ausgaben, die innerhalb der Obergrenze einer oder mehrerer Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens nicht getätigt werden können.

Die Kommission schlägt gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Rubrik 4 vor, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um den Mittelansatz für die Europäische Nachbarschaftspolitik über die Obergrenze der Rubrik 4 hinaus um 153,3 Mio. EUR aufzustocken.

Die beiden Teile der Haushaltsbehörde werden daran erinnert, dass die Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesamthaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 erfolgen muss.

Vorschlag für

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2], insbesondere auf Nummer 27 Absatz 5,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Rubrik 4 erscheint es notwendig, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 den Mittelansatz für die Europäische Nachbarschaftspolitik über die Obergrenze der Rubrik 4 hinaus um 153,3 Mio. EUR aufzustocken –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um bei der Rubrik 4 Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 153,3 Mio. EUR einzustellen.

Mit diesen Mitteln soll der Bedarf in Höhe von 153 343 576 EUR für die Europäische Nachbarschaftspolitik bei der Rubrik 4 gedeckt werden.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

[1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

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