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Document 52011IP0565

    Handels- und Investitionshemmnisse Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2011 zu den Handels- und Investitionshemmnissen (2011/2115(INI))

    ABl. C 168E vom 14.6.2013, p. 1–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.6.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 168/1


    Dienstag, 13. Dezember 2011
    Handels- und Investitionshemmnisse

    P7_TA(2011)0565

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2011 zu den Handels- und Investitionshemmnissen (2011/2115(INI))

    2013/C 168 E/01

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen über Technische Handelshemmnisse, das 1994 im Rahmen der Uruguay-Runde der WTO-Verhandlungen angenommen wurde (1),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 3286/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 zur Festlegung der Verfahren der Gemeinschaft im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zur Ausübung der Rechte der Gemeinschaft nach internationalen Handelsregeln, insbesondere den im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbarten Regeln (2) (Verordnung über Handelshemmnisse),

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere die Entschließung vom 13. Oktober 2005 zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China (3), die Entschließung vom 1. Juni 2006 zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA (4), die Entschließung vom 28. September 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien (5), die Entschließung vom 12. Oktober 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der EU zum Mercosur mit Blick auf den Abschluss eines interregionalen Assoziationsabkommens (6), die Entschließung vom 22. Mai 2007 zu Europa im Zeitalter der Globalisierung – externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit (7), die Entschließung vom 19. Juni 2007 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Russland (8), die Entschließung vom 19. Februar 2008 zu der Strategie der EU zur Öffnung der Märkte für europäische Unternehmen (9), die Entschließung vom 24. April 2008 zu „Auf dem Weg zu einer Reform der Welthandelsorganisation“ (10), die Entschließung vom 5. Februar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit China (11), die Entschließung vom 26. März 2009 zu dem Freihandelsabkommen EU-Indien (12), die Entschließung vom 21. Oktober 2010 zu den Handelsbeziehungen der EU zu Lateinamerika (13), die Entschließung vom 17. Februar 2011 zu dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Republik Korea (14), die Entschließung vom 6. April 2011 zur europäischen Auslandsinvestitionspolitik (15), seinen Standpunkt vom 10. Mai 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern (16), die Entschließung vom 11. Mai 2011 zu dem Stand der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen EU-Indien (17), die Entschließung vom 11. Mai 2011 zu den Handelsbeziehungen EU-Japan (18), die Entschließung vom 8. Juni 2011 zu den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada (19), die Entschließung vom 13. September 2011 zu einer erfolgreichen Rohstoffstrategie für Europa (20), die Entschließung vom 27. September 2011 zu einer neuen Handelspolitik für Europa im Rahmen der Strategie Europa 2020 (21) sowie die Entschließung vom 25. Oktober 2011 zur Modernisierung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens (22),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt – Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2006)0567),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Handel, Wachstum und Weltgeschehen – Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020“ (KOM(2010)0612),

    in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Europäischen Rat mit dem Titel „Bericht über Handels- und Investitionshindernisse 2011 – Unsere strategisch wichtigen Wirtschaftspartner auf besseren Marktzugang verpflichten: prioritäre Maßnahmen zur Beseitigung von Handelsschranken“ (KOM(2011)0114),

    in Kenntnis des Berichts von Copenhagen Economics mit dem Titel „Assessment of barriers to trade and investment between the EU and Japan“ (Bewertung der Handels- und Investitionshemmnisse zwischen der EU und Japan), der am 30. November 2009 veröffentlicht wurde,

    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7-0365/2011),

    A.

    in der Erwägung, dass das regelgestützte multilaterale Handelssystem, das unter der Ägide der Welthandelsorganisation (WTO) geschaffen wurde, der geeignetste Rahmen für die Regelung und Förderung eines offenen und fairen Handels und zur Gewährleistung der Schaffung fairer und ausgewogener Regeln für den Welthandel ist; ferner in der Erwägung, dass weitere Bemühungen um eine Reform der WTO erforderlich sind, um sie demokratischer und effizienter zu gestalten und ihre Beziehungen zu anderen maßgeblichen internationalen Organisationen klarer festzulegen;

    B.

    in der Erwägung, dass die EU weiterhin der Erzielung ausgewogener Ergebnisse im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha (DDA) Priorität einräumen sollte, die die Eingliederung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder (LDC), in das Welthandelssystem fördern und zur Festlegung und Geltung von gerechteren und ausgewogeneren multilateralen Handelsregeln für alle seine Mitglieder beitragen würden;

    C.

    in der Erwägung, dass die internationalen Handelsstatistiken der WTO für den Zeitraum 2002-2009 eine erhebliche Zunahme des Handels für jene Regionen ausweisen, die ihre Märkte durch die Beseitigung oder einen spürbaren Abbau der Handelshemmnisse geöffnet haben (23); ferner in der Erwägung, dass es jedoch gleichzeitig einem gemeinsamen Bericht der IAO und der WTO zufolge während der Finanzkrise in einigen Ländern – und zwar sowohl in Industrieländern als auch in Entwicklungsländern –, die eine stärkere Öffnung des Handels vorgenommen haben, auch zu stärkeren Einbrüchen im Außenhandel gekommen ist, die zu erheblichen Arbeitsplatzverlusten in diesen Ländern führten (24);

    D.

    in der Erwägung, dass in dem Bericht der Kommission von 2011 über Handels- und Investitionshindernisse eine Reihe von Beispielen dafür angeführt wird, dass der Zugang der EU zu den Märkten in verschiedenen Ländern der Welt, zu denen Industrieländer und wichtige Schwellenländer und WTO-Mitglieder gehören, in stärkerem Maße durch verschiedene nichttarifäre Handelshemmnisse (NTB) als durch Handelszölle eingeschränkt wird, welche im Zuge der fortschreitenden Globalisierung weitgehend aufgehoben werden;

    E.

    in der Erwägung, dass die öffentlichen Ausschreibungsverfahren in den strategischen Partnerländern der EU für ausländische Teilnehmer eher verschlossen und immer noch von internationalen Verpflichtungen relativ unbeeinflusst sind, wogegen die EU in dieser Hinsicht sehr viel offener als andere Länder ist;

    F.

    in der Erwägung, dass sich die Erzeuger aus der EU seit langem Problemen bei der Registrierung und beim Schutz ihrer geografischen Angaben (g.A.) in den USA gegenübersehen; ferner in der Erwägung, dass die USA eine Reihe von europäischen Weinnamen (z. B. „Champagner“) als „halbgenerische“ Bezeichnung („semi-generics“) einstufen, ungeachtet des Schadens, der dadurch hinsichtlich des Renommees und des Marktanteils der betreffenden geografischen Angabe der EU entstehen kann;

    G.

    in der Erwägung, dass die europäischen Hersteller Schwierigkeiten haben, auf dem japanischen Markt, insbesondere im Automobilsektor, in der Luftfahrtbranche, im Flugzeugbau und vor allem im öffentlichen Beschaffungswesen, Fuß zu fassen; ferner in der Erwägung, dass diese Schwierigkeiten, was den japanischen Automobilmarkt betrifft, hauptsächlich auf die schleppende Übernahme der einschlägigen internationalen Normen durch Japan zurückzuführen sind (Japan hat leider bislang nur 40 der 127 UN-ECE-Regelungen gemäß dem Übereinkommen von 1958 angenommen), wobei jedoch festzustellen ist, dass zu diesen Regelungen 30 der insgesamt 47 Regelungen gehören, welche Personenkraftwagen (M1) betreffen, d.h. den Sektor des japanischen Marktes, der für die europäischen Automobilhersteller am wichtigsten ist, und dass durch die nur langsam erfolgende Einführung der internationalen Normen in Japan die Vorteile gemindert werden, die sich aus den im UN-ECE-Übereinkommen von 1958 vorgesehenen Bestimmungen über die gegenseitige Anerkennung ergeben; außerdem in der Erwägung, dass der Dialog zwischen der EU und Japan über eine Regulierungsreform seit seiner Aufnahme im Jahr 1994 keine bedeutenden Fortschritte in der Frage der Harmonisierung oder gegenseitigen Anerkennung der Vorschriften gebracht hat, was insbesondere in Anbetracht der derzeitigen Wirtschaftslage deutlich macht, wie wichtig es ist, gegebenenfalls durch die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen über wirtschaftliche Integration/Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan unnötige nichttarifäre Handelshemmnisse anzugehen und zu beseitigen, sofern eine vorherige Sondierung ergibt, dass die erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, die sich jedoch nicht auf die oben genannten Voraussetzungen, einschließlich der den M1-Sektor betreffenden 17 Fragen, beschränken, sowie unter Hinweis darauf, dass der in Japan bestehende Prüfzyklus zur Messung der Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Leichtfahrzeugen dazu führt, dass europäische Leichtfahrzeuge in geringerem Maße die Voraussetzungen für die steuerlichen Anreize in Japan, die auf dem Kriterium der Umweltfreundlichkeit beruhen, erfüllen;

    H.

    in der Erwägung, dass es durch die Anhebung der Ausfuhrzölle für Kupfer von 0 % auf 10 % und für Nickel von 5 % auf 10 %, die von Russland seit Dezember 2010 vorgenommen wurde, sowie durch die hohen Ausfuhrzölle für Holz zu Ausfuhrbeschränkungen bei Rohstoffen gekommen ist, die für die europäische Industrie, vor allem den Stahlsektor (25) und die Forstwirtschaft, wichtig sind;

    I.

    in der Erwägung, dass die Initiative für die Transparenz der Bergbauindustrie (EITI) ein wirksames Instrument zur Gewährleistung der Transparenz und zur Bekämpfung von Spekulationen auf den Rohstoffmärkten sein sollte;

    J.

    in der Erwägung, dass seit einigen Jahren die nichttarifären Handelshemmnisse in China immer zahlreicher werden und dass sie die Entwicklung der Unternehmen, die dort niedergelassen sind, insbesondere der KMU, behindern können;

    K.

    in der Erwägung, dass über ein Jahr lang die Zulassung europäischer Kosmetikprodukte in China, insbesondere solcher, die neue Inhaltsstoffe enthalten, nahezu unmöglich war, da China über keine angemessene rechtliche Definition für diese und auch über keine klaren Leitlinien für das Verfahren selbst verfügte (26);

    L.

    in der Erwägung, dass seit Ende 2010 Besorgnisse über die Empfehlungen laut wurden, die von der für die Telekommunikation zuständigen Regulierungsbehörde Indiens (TRAI) zu einer „Politik im Bereich der Herstellung von Telekommunikationsausrüstungen“ abgegeben wurden, der zufolge den im Inland hergestellten Telekommunikationsprodukten/-ausrüstungen der präferenzielle Marktzugang, hauptsächlich durch Subventionen und durch spezifische steuerliche Maßnahmen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe gewährt werden soll (27);

    M.

    in der Erwägung, dass Brasilien und Argentinien fortlaufend tarifäre oder nichttarifäre Maßnahmen erlassen, die für die europäischen Unternehmen nachteilig sind, obgleich beide Länder als Mitgliedstaaten des Mercosur an den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union teilnehmen; ferner in der Erwägung, dass von EU-Unternehmen bezüglich des Zugangs zum brasilianischen Markt über Mängel beim Schutz und bei der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPR) und erhebliche Verzögerungen bei der Registrierung von Patent- und Markenanmeldungen, die verschiedene Güter betreffen, sowie zusätzliche diskriminierende Anforderungen für Pharmazeutika berichtet wird; außerdem in der Erwägung, dass die Verzögerungen bei der Ratifizierung des Madrider Protokolls durch Brasilien wie auch der Nichtbeitritt des Landes zu den Internet-Verträgen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) den wirksamen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in diesem Land beeinträchtigen und dass die Sanktionen zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums nicht abschreckend genug sind;

    N.

    in der Erwägung, dass sich die EU-Exporteure einer Vielzahl von Beschränkungen auf anderen Märkten gegenübersehen, zu denen beispielsweise die Einschränkung der Zahl von Grenzübergangstellen in Vietnam und das dort geltende Erfordernis zusätzlicher Unterlagen bei Einfuhren von Weinen und Spirituosen, Kosmetika und Mobiltelefonen (28) und das aufwendige Zollverfahren zur Wertbestimmung in der Ukraine, die willkürliche Neueinstufung von Produkten sowie die Anhebung des geltenden MwSt.-Satzes für Agrarerzeugnisse und Nahrungsmittel, Weine und Spirituosen, Bekleidung und Maschinen in diesem Land gehören;

    O.

    in der Erwägung, dass der Bereich der Technologien für umweltfreundliche und erneuerbare Energieträger in zunehmendem Maße von nichttarifären Handelshemmnissen betroffen ist, wozu Anforderungen bezüglich des inländischen Fertigungsanteils, Diskriminierungen im öffentlichen Beschaffungswesen, die Begünstigung nationaler staatseigener Betriebe, Beschränkungen der Freizügigkeit von ausländischen Mitarbeitern, Erfordernisse in Bezug auf die lokale Beschaffung und Eigentumsanforderungen usw. in Ländern wie China, Indien, der Ukraine, Brasilien und Nigeria gehören;

    P.

    in der Erwägung, dass die EU ihre Industrie, wenn dies erforderlich ist, vor Verstößen ihrer Handelspartner gegen die vereinbarten Regeln und die WTO-Normen und -Prinzipien aktiv schützen sollte, und zwar unter Rückgriff auf alle verfügbaren Mittel, darunter multilaterale und bilaterale Streitbeilegungsmechanismen und WTO-kompatible handelspolitische Schutzinstrumente;

    Q.

    in der Erwägung, dass es nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Union europäischen Unternehmen und Unternehmen aus Drittländern ohne Diskriminierung möglich ist, Angebote für europäische öffentliche Aufträge einzureichen, und dass die Partner der Union alle Anstrengungen unternehmen sollten, um auch europäische Unternehmen zur Angebotsabgabe für öffentliche Aufträge in Drittländern zu fairen und angemessenen Wettbewerbsbedingungen zuzulassen;

    1.

    vertritt die Auffassung, dass die Beseitigung bzw. der Abbau von ungerechtfertigten nichttarifären Handelshemmnissen und anderen rechtlichen Hindernissen, die von den wichtigsten strategischen Partnerländern der EU errichtet wurden, im Wege des ordnungspolitischen Dialogs eine der ordnungspolitischen Hauptprioritäten der neuen Handelspolitik der EU im Rahmen der Strategie Europa 2020 sein sollte; sieht alle Handelshemmnisse, die aus der inkohärenten Anwendung bilateraler, plurilateraler und multilateraler Handelsregeln resultieren, als ungerechtfertigt an; betont jedoch, dass beim ordnungspolitischen Dialog das Recht aller Staaten geachtet werden sollte, die Menschenrechte, die Umwelt- und Sozialnormen und die öffentliche Gesundheit zu fördern;

    2.

    fordert die Kommission auf, die große Vielfalt, technische Komplexität und politische Sensibilität der nichttarifären Handelshemmnisse im Rahmen einer ganzheitlichen Strategie systematisch anzugehen, die einen verstärkten ordnungspolitischen Dialog mit einschließt und sich auf alle Handelspartner der EU, insbesondere solche von strategischer Bedeutung, erstreckt; sieht insbesondere die Ausschüsse, die für die Überprüfung der Durchführung der bilateralen Freihandelsabkommen zuständig sind, die einschlägigen Ausschüsse der WTO und die Normungseinrichtungen der Vereinten Nationen als die geeigneten Foren für die Erörterung solcher Regulierungsfragen an;

    3.

    fordert die Kommission auf, eine klare Unterscheidung zu treffen zwischen nichttarifären Handelshemmnissen, die unfaire Wettbewerbsverzerrungen verursachen, und solchen, die legitimen Zielen der öffentlichen Politik, insbesondere im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder des Umweltschutzes, dienen; betont, dass beispielsweise die europäischen Rechtsvorschriften über GVO sowie die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften im Agrarbereich nicht als ungerechtfertigte nichttarifäre Handelshemmnisse angesehen werden können, sondern vielmehr auf welthandelspolitischer Ebene verteidigt werden müssen;

    4.

    betont mit Nachdruck, dass bei den strukturierten ordnungspolitischen Dialogen, die in den bilateralen Freihandelsabkommen vorgesehen sind, die demokratischen Prozesse für die Festlegung von Normen, und zwar sowohl die in der EU als auch die ihrer Handelspartner, uneingeschränkt beachtet werden müssen;

    5.

    weist nachdrücklich darauf hin, dass die Bekämpfung nichttarifärer Handelshemmnisse eine dienststellenübergreifende Aufgabe ist, die die Mitarbeit verschiedener Generaldirektionen der Kommission erfordert, und dass sie Priorität auf der ordnungspolitischen Agenda der Kommission erhalten sollte und insbesondere durch die Harmonisierung der technischen Vorschriften auf der Grundlage der internationalen Normen angegangen werden sollte;

    6.

    ersucht die Kommission, systematisch die geeigneten Wege der Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern im Hinblick auf die Erörterung der nichttarifären Handelshemmnisse und rechtlichen Hindernisse in Drittländern zu nutzen, um gemeinsame Strategien für die Beseitigung dieser Hemmnisse zu entwickeln;

    7.

    vertritt die Auffassung, dass das Erfordernis der Gegenseitigkeit beim Zugang zu den Märkten der Industrie- und der Schwellenländer ebenso ein integraler Bestandteil der Handelsstrategie der Europäischen Union wie die Beseitigung bzw. der Abbau der nichttarifären Handelshemmnisse sein muss;

    8.

    fordert die Kommission auf, diese generell auftretenden und fortbestehenden Probleme in allen plurilateralen und bilateralen Handelsabkommen, insbesondere den Freihandelsabkommen, zu behandeln und sicherzustellen, dass den nichttarifären Handelshemmnissen in allen geeigneten ordnungspolitischen Gremien zumindest dieselbe Beachtung geschenkt wird, wie dies gegenwärtig beim Abbau der Zölle der Fall ist, vor allem bei ihren Handelsverhandlungen mit den Industrieländern und den Schwellenländern; betont, dass bei der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern, insbesondere mit den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) und den kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern (SIDS), der Handelshilfe sowie der technischen und finanziellen Hilfe Priorität eingeräumt werden muss, um diesen Ländern dabei zu helfen, ihr ordnungspolitisches Umfeld unter gleichzeitiger Berücksichtigung der spezifischen Erfordernisse zu verbessern, die für sie im Hinblick auf die Entwicklung ihres Inlandmarktes und den Schutz ihrer neuen Wirtschaftszweige und ihrer Agrarstrukturen bestehen, welche oftmals anfällig sind;

    9.

    ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament in Zukunft bei der Beurteilung von Handelsabkommen der Frage mehr Aufmerksamkeit schenken sollte, wie nichttarifäre Handelshemmnisse, insbesondere ungerechtfertigte nichttarifäre Handelshemmnisse, behandelt wurden, um für europäische Exporteure und Investoren, insbesondere KMU, den Zugang zu den Märkten von Drittländern zu gewährleisten, wobei gleichzeitig das Erfordernis einer besonderen und differenzierten Behandlung für die Entwicklungsländer, wie sie in den WTO-Vorschriften vorgesehen ist, beachtet werden muss;

    10.

    bestärkt die Kommission darin, ihre Bemühungen fortzusetzen, die darauf gerichtet sind, über die wichtigsten Handelshemmnisse, die für EU-Exporteure und EU-Investoren auf bedeutenden Drittlandsmärkten, insbesondere bei Partnern der Freihandelsabkommen, bestehen, ein aktuelles Verzeichnis zu führen, das auch die Zahl und Art der von den Mitgliedstaaten und den Unternehmen gemeldeten Probleme umfasst und als Instrument für die Beurteilung der Lage in den Drittländern dient;

    11.

    weist die Kommission darauf hin, dass sich die europäische Politik gegenüber den Entwicklungsländern, die die Rechte des geistigen Eigentums betrifft, an die Verpflichtungen des TRIPS-Übereinkommens halten sollte und der Doha-Erklärung von 2001 zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit, insbesondere im Bereich der Generika und der öffentlichen Gesundheit, voll Rechnung tragen muss, um den Entwicklungsländern einen politischen Spielraum zur Berücksichtigung von Belangen des öffentlichen Interesses zu belassen;

    12.

    ist der Auffassung, dass die Kommission, wenngleich zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen bestimmten nichttarifären Handelshemmnissen und anderen rechtlichen Hindernissen, denen sich Unternehmen aus der EU beim Zugang zu Drittlandsmärkten gegenübersehen, und dem gegenwärtigen Verlust von Arbeitsplätzen in den EU-Mitgliedstaaten hergestellt werden kann, in Absprache mit anderen einschlägigen internationalen Organisationen die Frage untersuchen sollte, ob ein Zusammenhang zwischen bestimmten nichttarifären Handelshemmnissen in der EU und in Drittländern und der Schaffung bzw. dem Verlust von Arbeitsplätzen in der EU besteht;

    13.

    weist darauf hin, dass die Kommission die Möglichkeit der Entwicklung und Einrichtung eines Frühwarnmechanismus zur Ermittlung nichttarifärer Handelshemmnisse prüfen und ihre bestehenden Analyseinstrumente im Hinblick auf eine qualitative Bewertung dieser Hemmnisse und eine klarere Definition der ungerechtfertigten nichttarifären Handelshemmnisse verstärken sollte; schlägt vor, dass an diesem Mechanismus die in den Drittländern bestehenden Delegationen der Kommission in Zusammenarbeit mit den von den Mitgliedstaaten bereits geschaffenen Organismen mitwirken sollen;

    14.

    fordert die Kommission eindringlich auf, auch im Rahmen multilateraler Gremien die internationale ordnungspolitische Zusammenarbeit und die Konvergenz der Rechtsvorschriften auf der Grundlage der internationalen Normen zu verbessern und, soweit möglich, in einen ordnungspolitischen Dialog einzutreten, um bestehende oder etwaige künftige Handelshemmnisse im Hinblick auf eine Begrenzung der Streitfälle und der damit verbundenen Handelskosten anzugehen;

    15.

    fordert die Kommission mit Nachdruck auf, bei den Vertragsparteien des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) auf Vergabevorschriften, die auf internationalen Normen basieren, wie sie in dem Übereinkommen festgelegt sind, hinzuwirken und die bestehenden ordnungspolitischen Dialoge zu nutzen bzw. auszuweiten, um die Zusammenarbeit in der Frage des ordnungspolitischen Rahmens und der strukturellen Behebung und gegebenenfalls der Beseitigung unmittelbar und mittelbar diskriminierender Praktiken, im Rahmen der Beziehungen der EU mit ihren Partnern aus dem Kreis der Industrieländer zu verbessern;

    16.

    vertritt die Auffassung, dass für den Abbau der nichttarifären Handels- und Investitionshemmnisse insbesondere eine Reform des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen im Rahmen der WTO unter Beachtung der Multifunktionalität der Auftragsvergabepolitik erforderlich ist; fordert die wichtigsten Schwellenländer auf, sich an diesem Prozess zu beteiligen und das künftige Übereinkommen rasch zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

    17.

    fordert die Kommission auf, bei den Verhandlungen mit China über dessen Unterzeichnung des GPA weiterhin eine positive und entschlossene Haltung einzunehmen, um auf der Grundlage der Gegenseitigkeit eine gleichwertige Öffnung des Zugangs zu Auftragsvergabeverfahren in China sowie Gleichbehandlung und berechenbare Bedingungen für EU-Unternehmen zu erreichen;

    18.

    regt an zu prüfen, wie rechtlich sichergestellt werden kann, dass staatseigene Unternehmen aus Drittstaaten, die weder das GPA noch bilaterale gegenseitige Marktöffnungsvereinbarungen mit der EU unterzeichnet haben, in der EU nicht mit öffentlichen Aufträgen zur Ausführung von Projekten beauftragt werden dürfen, die mit EU-Fördermitteln gefördert werden bzw. wie die EU in solchen Fällen die Rückzahlung der Fördermittel verlangen kann;

    19.

    weist darauf hin, dass ausländische Direktinvestitionen für die europäische Wirtschaft wichtig sind und ein stabiles und attraktives Umfeld für europäische Investoren im Ausland geschaffen und eine offene Investitionsregelung in ganz Europa gefördert werden muss; hält es allerdings für im beiderseitigen Interesse wünschenswert, auf europäischer Ebene eine Bewertung der Auswirkungen dieser Investitionen auf den Binnenmarkt vorzunehmen, um etwaigen nachteiligen Folgen vorzubeugen, die sie für europäische Innovationen und europäisches Know-how in bestimmten strategisch bedeutsamen Sektoren haben könnten;

    20.

    empfiehlt den Unternehmen und Exporteuren in der EU, die bestehenden Möglichkeiten, einschließlich der Beschwerden im Rahmen der Verordnung über Handelshemmnisse oder des Beschwerderegisters der Datenbank über den Marktzugang, zu nutzen, um Fälle einer bedeutenden Schädigung, die durch Handelshemmnisse aller Art entstanden sind, der Kommission zu melden, die sie prüfen und alle erforderlichen Maßnahmen treffen sollte, um gegen ungerechtfertigte nichttarifäre Handelshemmnisse vorzugehen;

    21.

    vertritt die Auffassung, dass die Kommission, was Rohstoffe betrifft, eine nachhaltige, umfassende und politikübergreifende Strategie verfolgen sollte, bei der auch anerkannt wird, dass Ausfuhrbeschränkungen und Ausfuhrabgaben als wichtig für die Förderung der Entwicklungsziele, den Schutz der Umwelt oder die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen in den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC), den kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern (SIDS) und auch anderen Entwicklungsländern, mit Ausnahme der BRIC-Länder, angesehen werden können; stellt fest, dass die meisten WTO-Mitglieder, von den Ausfuhrabgaben erhoben werden, zu den Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern gehören; fordert die EU auf, von dem Versuch Abstand zu nehmen, den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern sowie anderen Entwicklungsländern, mit Ausnahme der BRIC-Länder, im Rahmen der WTO sowie in bilateralen Handelsabkommen und in Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) ein Verbot von Ausfuhrabgaben aufzuerlegen, da dies ihren politischen Spielraum einschränken würde, dieses Instrument für die Wertschöpfung, die Diversifizierung, den Schutz neuer Wirtschaftszweige, die Ernährungssicherheit, die Sicherung von Einnahmen und für Umweltbelange einzusetzen, solange sie noch keinen fortgeschrittenen Entwicklungsstand erreicht haben;

    22.

    gelangt zu dem Schluss, dass die Handelspartner, damit die Vorteile der Handelsliberalisierung in den Ländern, die ihre Märkte öffnen und die Zölle und nichttarifären Handelshemmnisse aufheben, voll zum Tragen kommen, gegenseitige Vereinbarungen treffen sollten, die Übergangszeiträume für die Gewährung des Zugangs zu den Märkten und Investitionen in bestimmten sensiblen Sektoren oder in Ausnahmefällen den vollständigen Ausschluss dieser Sektoren vorsehen;

    23.

    fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Einklang mit den Handelsgrundsätzen, die zwischen der EU und den USA für Dienste im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) gelten (und die mit den USA im Rahmen des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TEC) vereinbart wurden), diskriminierende oder unverhältnismäßige Regelungen, Verpflichtungsbestimmungen und andere legislative Maßnahmen, die gegenüber IKT-Netzen und -Diensten vorgesehen werden und die den freien Informationsfluss und des Marktzugang bei Dienstleistungen einschränken und die digitale Kluft vergrößern, umfassend zu überprüfen und gegen sie anzugehen;

    24.

    vertritt die Ansicht, dass den Handels- und Investitionshemmnissen, von denen die europäischen Dienstleistungssektoren, darunter IKT und Telekommunikation, freiberufliche Dienstleistungen und Dienste für Unternehmen, Finanzdienste, Dienstleistungen im Bauwesen, Einzelhandel und Vertrieb, betroffen sind, die gebührende Priorität eingeräumt werden sollte; ist ferner der Ansicht, dass diese nichttarifären Maßnahmen, zu denen inländische Regelungen, Eigentumsbeschränkungen und verschiedene Krisenmaßnahmen (einschließlich diskriminierender Vorschriften im öffentlichen Beschaffungswesen) gehören, in Anbetracht der höheren Wertschöpfung des Dienstleistungshandels und der Position der EU als größter Dienstleistungsexporteur von besonderer Bedeutung sind;

    25.

    ist der Auffassung, dass ein Vermittlungsmechanismus bei der WTO geschaffen werden sollte, der die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse auf konstruktive, wirksame und rasche Weise, bei der Konfrontationen vermieden werden, in Anlehnung an das SOLVIT-System erleichtern soll, wie dies in früheren ähnlichen Vorschlägen sowohl der EU als auch Indiens vorgesehen war;

    26.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/17-tbt.pdf.

    (2)  ABl. L 349 vom 31.12.1994, S. 71.

    (3)  ABl. C 233 E vom 28.9.2006, S. 103.

    (4)  ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 235.

    (5)  ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 400.

    (6)  ABl. C 308 E vom 16.12.2006, S. 182.

    (7)  ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 128.

    (8)  ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 95.

    (9)  ABl. C 184 E vom 6.8.2009, S. 16.

    (10)  ABl. C 259 E vom 29.10.2009, S. 77.

    (11)  ABl. C 67 E vom 18.3.2010, S. 132.

    (12)  ABl. C 117 E vom 6.5.2010, S. 166.

    (13)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0387.

    (14)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0063.

    (15)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0141.

    (16)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0206.

    (17)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0224.

    (18)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0225.

    (19)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0257.

    (20)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0364.

    (21)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0412.

    (22)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0454.

    (23)  Siehe http://www.wto.org/english/res_e/statis_e/statis_e.htm.

    (24)  Gemeinsamer Bericht der WTO und der IAO mit dem Titel „Globalization and informal jobs in developing countries” (Globalisierung und informelle Beschäftigung in den Entwicklungsländern), 2009.

    (25)  Siehe den Beschluss der russischen Regierungskommission für Maßnahmen zum Schutz des Außenhandels, der durch das Dekret der russischen Regierung Nr. 892 und Nr. 893 vom 12. November 2010 erlassen wurde.

    (26)  Seit dem im April 2010 erfolgten Inkrafttreten des Dekrets 856 vom Dezember 2009, welches von der Staatlichen Lebens- und Arzneimittelbehörde (SFDA) Chinas erlassen wurde, ist die Zulassung von Kosmetikprodukten erforderlich. Die Probleme, die sich daraus für Unternehmen aus der EU ergeben, wurden im Rahmen des ordnungspolitischen Dialogs zwischen der GD SANCO und der SFDA über Kosmetikprodukte zur Sprache gebracht.

    (27)  Empfehlungen der indischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation (TRAI) vom 12. April 2011 zur Politik im Bereich der Herstellung von Telekommunikationsausrüstungen (http://www.trai.gov.in/WriteReadData/trai/upload/Recommendations/133/Recommondation%20_telecom.pdf).

    (28)  Bekanntmachung Nr. 197, die von Vietnam am 6. Mai 2011 herausgegeben wurde und diese beiden Arten von Vorschriften für die Einfuhr von Weinen und Spirituosen, Kosmetika und Mobiltelefonen ab 1. Juni 2011 vorsieht.


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