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Document 52011DC0637
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Increasing the impact of EU Development Policy: an Agenda for Change
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel
/* KOM/2011/0637 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel /* KOM/2011/0637 endgültig */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Minderung der Armut in einer Welt
im raschen Wandel.................................................... 3 2........... Menschenrechte, Demokratie und
andere Schlüsselelemente verantwortungsvoller Staatsführung 6 3........... Breitenwirksames und nachhaltiges
Wachstum für die menschliche Entwicklung................ 8 3.1........ Sozialschutz, Gesundheit, Bildung
und Arbeitsplätze......................................................... 9 3.2........ Geschäftsumfeld, regionale
Integration und Weltmärkte.................................................... 9 3.3........ Nachhaltige Landwirtschaft und
Energie........................................................................ 10 4........... Differenzierte
Entwicklungspartnerschaften.................................................................... 11 5........... Koordiniertes Handeln der EU...................................................................................... 12 6........... Erhöhung der Kohärenz zwischen den
EU-Politiken....................................................... 14 7........... Umsetzung der Agenda für den Wandel......................................................................... 14
1.
Minderung der Armut in einer Welt im raschen Wandel
In einer kritischen Zeit – die Europäische Union (EU) ist mit neuen, globalen
Herausforderungen konfrontiert, die Frist für die Erreichung der
Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals – MDG) verstreicht 2015
und gleichzeitig muss der nächste mehrjährige Finanzrahmen ausgearbeitet werden
– steht die EU vor der Aufgabe, die
richtige Mischung aus Strategien, Instrumenten und Ressourcen zu finden, um im
Interesse einer nachhaltigen Entwicklung einen wirksamen und effizienten
Beitrag zur Armutsbekämpfung zu leisten. Angesichts
dieser Situation schlägt die Kommission eine „Agenda für den Wandel“ vor, damit
Europa die Entwicklungsländer in diesem Kampf noch solidarischer unterstützen
kann. Gemäß dem Vertrag von Lissabon bildet die
Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Armutsbeseitigung das Hauptziel
der Entwicklungspolitik und zählt zu den Prioritäten des auswärtigen Handelns
der EU bei der Förderung ihrer Interessen hinsichtlich einer von Stabilität und
Wohlstand gekennzeichneten Welt. Die
Entwicklungspolitik begegnet zudem auch anderen globalen Herausforderungen und
trägt zur Strategie Europa -2020 bei. Die EU hat bereits einen großen Beitrag zur
Armutsminderung und insbesondere zur Verwirklichung der MDG geleistet. Dennoch herrscht in vielen Teilen der Welt nach wie vor große Armut.
Zudem hat eine Reihe weltweiter Schocks viele Entwicklungsländer
anfällig gemacht. Angesichts des anhaltenden Wachstums der Weltbevölkerung
bedarf es weiterer Anstrengungen, um globalen Herausforderungen in Bezug auf
Konfliktprävention, Sicherheit, Umweltschutz und Klimawandel zu begegnen und
globale öffentliche Güter wie Ernährungssicherheit, Zugang zur Wasser- und
Sanitärversorgung, Energiesicherheit und Migration bereitzustellen. Unterdessen haben die Protestbewegungen und
Volksaufstände in Nordafrika und im Nahen Osten gezeigt, dass Fortschritte bei
den MDG zwar wichtig, aber nicht ausreichend sind. Dies lässt zwei
Schlussfolgerungen zu: Erstens, dass die Ziele Entwicklung, Demokratie,
Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und Sicherheit untrennbar
miteinander verbunden sind, und zweitens, dass jede Gesellschaft den
jungen Menschen eine Zukunft bieten muss. Die EU-Entwicklungspolitik muss den wachsenden
Unterschieden zwischen den Entwicklungsländern Rechnung tragen. In der jüngeren
Vergangenheit sind einige Partnerländer selbst zu Gebern geworden, während
andere sich mit zunehmender Fragilität konfrontiert sehen. Die EU muss neue
Wege in der Zusammenarbeit beschreiten und sich um eine breitenwirksame
internationale Entwicklungsagenda bemühen. Außerdem sollte die EU mit der
Privatwirtschaft, Stiftungen, der Zivilgesellschaft sowie lokalen und
regionalen Behörden enger zusammenarbeiten, da diese in der
Entwicklungspolitik an Bedeutung gewinnen. Auf Ebene der EU ist die Entwicklungspolitik
mit dem Vertrag von Lissabon fest im außenpolitischen Handeln der EU verankert
worden. Nach der Schaffung des Postens des Hohen
Vertreters/Vizepräsidenten, der durch den Europäischen Auswärtigen Dienst
unterstützt wird, gibt es neue Möglichkeiten für eine wirksamere Entwicklungszusammenarbeit
und eine kohärentere Politikgestaltung. Die EU ist nicht einfach nur der 28.
europäische Geber. Die Kommission führt nicht nur
20 % der gemeinsamen EU-Hilfen durch, sondern fungiert auch als
Koordinator, Schaltstelle und politischer Entscheidungsträger. Die EU ist
Wirtschafts- und Handelspartner, und der von ihr geführte politische Dialog,
ihre Sicherheitspolitik und ihre Politiken etwa in den Bereichen Handel,
Landwirtschaft und Fischerei, Umwelt, Klima, Energie und Migration haben
erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklungsländer. Sie muss diese
vielschichtige Rolle in einen Policymix umsetzen, der auf das jeweilige
Partnerland abgestimmt wird. Der größtmöglichen Wirkung halber müssen die
EU und die Mitgliedstaaten mit einer Stimme sprechen und an einem Strang
ziehen, um bessere Ergebnisse zu erzielen und die Sichtbarkeit der EU zu
erhöhen. In Zeiten von Wirtschaftsturbulenzen und
Haushaltsengpässen muss ganz besonders darauf geachtet werden, Entwicklungshilfegelder
effizient einzusetzen, bestmögliche Ergebnisse zu erzielen und weitere Mittel
für die Entwicklungsförderung zu mobilisieren. Vor diesem Hintergrund startete die Kommission
2010 eine Konsultation zur EU-Entwicklungspolitik[1]. Die
Konsultation bestätigte den bestehenden strategischen Rahmen und die
Notwendigkeit, die Wirkung zu erhöhen. In einer Reihe von Bereichen müssen Änderungen
vorgenommen werden. Insbesondere sollte die EU ihre Unterstützung zugunsten der
Partnerländer auf diejenigen Bereiche konzentrieren, in denen sie die größte
Wirkung erzielen kann. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sollten
insbesondere gefördert werden: –
Menschenrechte, Demokratie und andere
Schlüsselelemente verantwortungsvoller Staatsführung; –
breitenwirksames und nachhaltiges Wachstum für
die menschliche Entwicklung. Um ein bestmögliches Kosten-Nutzen-Verhältnis
zu erzielen, sollte diese Förderung begleitet werden durch –
differenzierte Entwicklungspartnerschaften, –
Koordination der EU-Maßnahmen und –
Erhöhung der Kohärenz zwischen den EU-Politiken. Die
Kommission schlägt eine Agenda für den Wandel vor, die folgende Ziele aufweist: ·
Steigerung des Anteils der Länder- und
Regionalkooperationsprogramme der EU, die sich auf die in den Abschnitten 2 und
3 dargelegten strategischen Prioritäten beziehen; ·
Fokussierung der Maßnahmen der EU in jedem Land auf
höchstens drei Bereiche; ·
Erhöhung des Umfangs und des Anteils der EU-Hilfen
für die bedürftigsten Länder und solche, in denen die EU die größte Wirkung
erzielen kann, auch fragile Staaten; ·
stärkere Berücksichtigung der Entwicklung in Bezug
auf Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolle Staatsführung bei der
Festlegung der Instrumente und Modalitäten der Unterstützung für die einzelnen
Länder; ·
weitere Förderung der sozialen Inklusion und der
menschlichen Entwicklung mit mindestens 20 % der EU-Fördergelder; ·
stärkere Fokussierung auf Maßnahmen und Aspekte,
die ein breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern, als
Hauptachse der Bemühungen zur Armutsminderung; ·
Erhöhung des Anteils der EU-Hilfen, die über
innovative Finanzinstrumente bereitgestellt werden, wie etwa über Fazilitäten,
die Zuschüsse und Darlehen verbinden; ·
Verringerung der Anfälligkeit der
Entwicklungsländer für weltweite Schocks wie Klimawandel, Beeinträchtigungen
von Ökosystemen oder Ressourcen oder volatile bzw. steigende Energie- und
Nahrungsmittelpreise durch Fokussierung der Investitionen auf nachhaltige
Landwirtschaft und Energie; ·
Bewältigung der Herausforderungen in Bezug auf
Sicherheit, Fragilität und Übergang; ·
Ausarbeitung gemeinsamer Strategien der EU und der
Mitgliedstaaten auf der Grundlage der eigenen Entwicklungsstrategien der
Partner mit sektoraler Arbeitsteilung; ·
einheitlicher EU-Rahmen für
Ergebnisberichterstattung; ·
Erhöhung der Kohärenz der Entwicklungspolitik auch
über neue thematische Programme, die Synergien schaffen zwischen globalen
Interessen und Armutsbeseitigung. Mit der vorgeschlagenen Agenda für den
Wandel sollen die allgemeinen entwicklungspolitischen Grundsätze nicht neu
gefasst werden. Das übergeordnete EU-Ziel der Armutsbeseitigung in
Verbindung mit nachhaltiger Entwicklung wird, wie im Europäischen Konsens
über die Entwicklungspolitik[2]
festgehalten, nicht aufgeweicht. Die EU steht zu ihren Verpflichtungen
zur Förderung der Entwicklung, der Verwirklichung der MDG und der Wirksamkeit
der Hilfe sowie zu ihrer Stellung als politische Antriebskraft und wichtiger
Geber. Die EU-Entwicklungszusammenarbeit wird
weiterhin geleitet von Entwicklungsstrategien, die die Partnerländer selbst
konzipiert haben, sowie von den Grundsätzen Eigenverantwortung und
Partnerschaft. Die EU strebt im Verhältnis
zu ihren Partnerländern eine größere gegenseitige Verantwortung sowie
gegenseitige Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Ergebnisse an. Im Rahmen des zwischen den Gebern koordinierten
Dialogs auf Länderebene sollte konkret festgelegt werden, wo und wie die EU
tätig wird. Außerdem sollte die Zusammenarbeit innerhalb des multilateralen
Systems effektiver werden.
2.
Menschenrechte, Demokratie und andere Schlüsselelemente
verantwortungsvoller Staatsführung
Verantwortungsvolle
Staatsführung in politischer, wirtschaftlicher, sozialer und umweltpolitischer
Hinsicht ist von entscheidender Bedeutung für eine breitenwirksame und
nachhaltige Entwicklung. Die
EU-Unterstützung für verantwortungsvolle Staatsführung sollte in allen
Partnerschaften eine zentralere Rolle einnehmen, insbesondere durch
Anreize zu ergebnisorientierten Reformen und eine Ausrichtung auf
Verpflichtungen der Partner in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit sowie zur Erfüllung der Anforderungen und Bedürfnisse
der Bevölkerung. Da langfristige
Fortschritte nur durch interne Kräfte hervorgebracht werden können, sollte ein
Ansatz verfolgt werden, der auf einem politischen und strategischen
Dialog mit allen Beteiligten beruht. Der Umfang und die Zusammenstellung der
Hilfsmaßnahmen hängt von der jeweiligen Situation des Landes und unter anderem
auch von ihrer Fähigkeit zur Durchführung von Reformen ab. Die Förderung
verantwortungsvoller Staatsführung kann in Form von Programmen oder
projektbasierten Maßnahmen zur Unterstützung von Akteuren oder Prozessen auf
lokaler, nationaler oder sektoraler Ebene erfolgen. Allgemeine Budgethilfe
durch die EU sollte in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten an die Lage in
Bezug auf die Staatsführung und an einen politischen Dialog mit dem Partnerland
geknüpft werden[3]. Vernachlässigt ein
Land seine Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie, so
sollte die EU enger mit nichtstaatlichen Akteuren und lokalen Behörden
zusammenarbeiten und auf Instrumente zurückgreifen, die gewährleisten, dass die
Armen im Land die nötige Hilfe erhalten. Gleichzeitig sollte die EU den Dialog
mit den Regierungen und nichtstaatlichen Akteuren fortsetzen. In bestimmten
Fällen wird eine striktere Konditionalität angezeigt sein. Die Ausrichtung auf Ergebnisse und
gegenseitige Verantwortung bedeutet aber nicht, dass die EU fragile
Situationen vernachlässigen wird, bei denen die Wirkung länger auf sich
warten lässt und schwieriger zu messen ist. Die EU sollte Ländern, die sich in
einer fragilen Situation befinden, helfen, funktionierende und verlässliche
Organe zu errichten, die grundlegende Dienstleistungen erbringen und zur
Armutsminderung beitragen. Über Budgethilfe für solche Länder sollte unter
Abwägung von Nutzen, Kosten und Risiken auf Einzelfallbasis entschieden werden.
Die EU-Maßnahmen sollten insbesondere
ausgerichtet werden auf: ·
Demokratie, Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit. Die EU sollte weiterhin
unterstützen: die Demokratisierung, freie und faire Wahlen, den Aufbau
funktionierender öffentlicher Einrichtungen, die Pressefreiheit (und den Zugang
zum Internet), den Minderheitenschutz, die Rechtsstaatlichkeit sowie die
Rechtsordnungen in den Partnerländern. ·
Die Gleichstellung der Geschlechter und die
Stärkung der Rolle von Frauen als Entwicklungs-
und Friedensakteure[4].
Diese Aspekte werden, gestützt auf den EU-Aktionsplan 2010 für die
Gleichstellung, in allen EU-Entwicklungsstrategien und -programmen
berücksichtigt. ·
Öffentliche Verwaltung für
bessere Dienstleistungen. Die EU sollte nationale Programme zur Verbesserung
der Politikformulierung, der Verwaltung der öffentlichen Finanzen
einschließlich der Schaffung bzw. Stärkung von Einrichtungen für Rechnungsprüfung,
Kontrolle und Betrugsbekämpfung sowie entsprechender Maßnahmen, des
Institutionenaufbaus und der Verwaltung der Humanressourcen unterstützen.
Nationale Reformpolitik und armenfreundliche Steuerpolitik sind von
entscheidender Bedeutung. ·
Steuerpolitik und Verwaltung. Im Einklang mit dem EU-Grundsatz der Förderung verantwortungsvoller
Staatsführung im Steuerbereich und parallel zu internationalen Initiativen und
zur landesspezifischen Berichterstattung zur Erhöhung der Finanztransparenz
wird sich die EU über ihre Länderprogramme weiterhin für faire und transparente
Steuersysteme einsetzen. ·
Korruption. Die EU
sollte ihre Partnerländer durch Governance-Programme, mit denen Informations-
und Sensibilisierungskampagnen sowie Berichterstattung gefördert und die
Kapazitäten von Kontroll- und Aufsichtsgremien sowie der Justiz erhöht werden,
bei der Korruptionsbekämpfung unterstützen. ·
Zivilgesellschaft und lokale Behörden. Gestützt auf den „strukturierten Dialog“[5], sollte
die EU durch regelmäßigen Dialog und die Nutzung bewährter Praktiken ihre
Verbindungen zu Organisationen der Zivilgesellschaft, Sozialpartnern und
lokalen Behörden stärken. Sie sollte die Entstehung und Entwicklung lokaler
Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützen, die im Dialog mit den
nationalen Regierungen als Wächter und Partner fungieren können. Die EU sollte
Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der Sachkenntnis lokaler Behörden,
etwa über Exzellenznetze oder Twinning-Maßnahmen, ausloten. ·
Natürliche Ressourcen.
Die EU sollte Aufsichtsprozesse und -einrichtungen stärker unterstützen und
sich weiterhin für Governance-Reformen einsetzen, die eine nachhaltige und
transparente Verwaltung der natürlichen Ressourcen, einschließlich Rohstoffen
und Meeresressourcen, und Ökosystemdienstleistungen fördern, wobei insbesondere
die Abhängigkeit armer Menschen, vor allem Kleinbauern, von diesen zu
berücksichtigen ist. ·
Zusammenhang zwischen Entwicklung und
Sicherheit. Die EU sollte dafür sorgen, dass ihre
Ziele in der Entwicklungspolitik sowie in Bezug auf Friedenskonsolidierung,
Konfliktprävention und internationale Sicherheit (einschließlich
Cybersicherheit) kohärent sind. Sie sollte den geforderten Aktionsplan über
Sicherheit, Fragilität und Entwicklung[6]
fertig stellen und umsetzen.
3.
Breitenwirksames und nachhaltiges Wachstum für die
menschliche Entwicklung
Ein breitenwirksames und nachhaltiges
Wirtschaftswachstum ist von entscheidender Bedeutung für eine langfristige
Minderung der Armut. Das bedeutet, dass die Verteilung des Wachstums
ebenso wichtig ist wie die Wachstumsrate. Deshalb sollte die EU ein
breitenwirksames Wachstum fördern, bei dem die Menschen am Wohlstand und an
der Schaffung von Arbeitsplätzen teilhaben und davon profitieren. Die
Förderung menschenwürdiger Beschäftigung – von der Schaffung von Arbeitsplätzen
über den Schutz der Rechte am Arbeitsplatz und soziale Sicherheit bis hin zum
sozialen Dialog – ist von zentraler Bedeutung. Die Entwicklung ist nicht als nachhaltig
anzusehen, wenn dabei die Umwelt, die Artenvielfalt oder die natürlichen
Ressourcen beeinträchtigt werden oder die Bedrohung durch bzw. die Anfälligkeit
für Naturkatastrophen steigt. Die EU-Entwicklungspolitik sollte eine
umweltverträgliche Wirtschaft fördern, die durch Wertschätzung für und
Investitionen in Naturkapital Wachstum und Arbeitsplätze schafft und zur
Armutsminderung beiträgt[7],
indem unter anderem die Marktchancen für umweltverträglichere Technologien,
Energie- und Ressourceneffizienz, emissionsarme Entwicklung, Innovation, die
Nutzung der IKT und die Verringerung der nichtnachhaltigen Nutzung natürlicher
Ressourcen gefördert werden. Sie sollte außerdem dazu beitragen, dass die
Entwicklungsländer besser für die Folgen des Klimawandels gewappnet werden. Öffentliche Akteure sollten Partnerschaften
mit Privatunternehmen, lokalen Gemeinschaften und der Zivilgesellschaft
schmieden. Soziale Verantwortung von Unternehmen auf internationaler und
nationaler Ebene kann einen „Unterbietungswettbewerb“ bei Menschenrechten und
internationalen Sozial- und Umweltstandards verhindern und im Einklang mit
international anerkannten Instrumenten zu verantwortungsbewussten
Geschäftspraktiken beitragen. Die EU sollte sich bei der Förderung von
breitenwirksamem und nachhaltigem Wachstum konzentrieren auf: ·
diejenigen Bereiche, die die Grundlage für das
Wirtschaftswachstum bilden und für dessen Breitenwirksamkeit sorgen,
insbesondere Sozialschutz, Gesundheit und Bildung; ·
die Voraussetzungen für ein breitenwirksames und
nachhaltiges Wachstum, vor allem ein günstigeres Geschäftsumfeld und größere
regionale Integration; ·
diejenigen Bereiche, die für die Wirtschaft der
Entwicklungsländer von zentraler Bedeutung sind und zum Umweltschutz, zum
Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen, insbesondere nachhaltige
Landwirtschaft und Energie.
3.1.
Sozialschutz, Gesundheit,
Bildung und Arbeitsplätze
Die EU sollte eine umfassendere Strategie
für die menschliche Entwicklung verfolgen. Dazu gehören neben der Förderung
der Gesundheit und der Bildung der Bevölkerung, damit die Arbeitskräfte mit den
Fähigkeiten ausgestattet werden, die am Arbeitsmarkt gefragt sind, auch die
Entwicklung des sozialen Schutzes und die Verringerung von Chancenungleichheit.
Die EU sollte sektorale Reformen unterstützen,
die den Zugang zu guter Gesundheitsversorgung und Bildung verbessern und die
Fähigkeiten zur Bewältigung globaler Herausforderungen auf lokaler Ebene
stärken. Die EU sollte die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen,
insbesondere die „Sektorreformverträge“, die an einen verstärkten Politikdialog
geknüpft sind. Die EU sollte Maßnahmen ergreifen, um den Auf-
und Ausbau von Gesundheitssystemen zu fördern, Ungleichheiten beim Zugang zur
Gesundheitsversorgung zu bekämpfen, die Politikkohärenz zu fördern und den
Schutz vor weltweiten Gesundheitsgefahren zu erhöhen, um so die Gesundheitssituation
für alle zu verbessern. Die EU sollte eine qualitativ hochstehende
Bildung noch stärker unterstützen, damit junge Menschen mit dem Wissen und
den Fähigkeiten ausgestattet werden, die sie als aktive Mitglieder einer sich
entwickelnden Gesellschaft benötigen. Außerdem sollte die EU im Wege von
Kapazitätenaufbau und Wissensaustausch sowohl die berufliche Bildung als Mittel
zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit als auch die Fähigkeit zur
Durchführung von Forschung und zur Nutzung von deren Ergebnissen fördern. Die EU sollte die Schaffung
menschenwürdiger Arbeit, den Aufbau von Sozialschutzsystemen und –sockeln sowie
die Umsetzung von Strategien zur Förderung regionaler Arbeitskräftemobilität
unterstützen. Die EU wird gezielte Bemühungen um die vollständige Nutzung der
Wechselwirkungen zwischen Migration, Mobilität und Beschäftigung unterstützen.
3.2.
Geschäftsumfeld, regionale Integration und Weltmärkte
Ein gutes Geschäftsumfeld ist eine
Voraussetzung für Wirtschaftswachstum. Die EU sollte die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen
lokalen Privatwirtschaft unterstützen, und zwar unter anderem durch den
Aufbau der Kapazitäten örtlicher Einrichtungen und Unternehmen, die Förderung
von KMU und Genossenschaften, die Unterstützung von Reformen des Gesetzes- und
Regelungsrahmens und deren Umsetzung (unter anderem für die Nutzung
elektronischer Kommunikationsmittel als Instrument zur Wachstumsförderung in
allen Sektoren), die Erleichterung des Zugangs zu Wirtschafts- und
Finanzdiensten und die Förderung von Agrar-, Industrie- und Innovationspolitik.
Dies wird die Entwicklungsländer, und vor allem die ärmsten unter ihnen, in die
Lage versetzen, die Chancen global integrierter Märkte zu nutzen. Diese
Bemühungen müssen durch eine bessere und gezieltere Handelshilfe und
Handelsliberalisierung flankiert werden. Ebenfalls von entscheidender Bedeutung für den
Erfolg der Entwicklungsländer ist neben der Anziehung und Aufrechterhaltung
erheblicher privater Investitionen aus dem In- und Ausland auch die
Verbesserung der Infrastruktur. Die EU sollte neue Wege für die
Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft beschreiten, um dafür zu sorgen,
dass die Ressourcen der Privatwirtschaft für die Bereitstellung öffentlicher
Güter mobilisiert werden. Sie sollte Vorab-Zuschuss- und
Risikoteilungsmechanismen erproben, um öffentlich-private Partnerschaften und
private Investitionen zu fördern. Die EU sollte nur dann in die Infrastruktur
investieren, wenn die Privatwirtschaft zu kommerziellen Bedingungen nicht dazu
in der Lage ist. Gestützt auf den Erfolg etwa der europäischen
Investitionsfazilitäten oder des EU-Infrastruktur-Treuhandfonds für Afrika,
wird sie Mischfinanzierungsmechanismen weiterentwickeln, damit mehr Mittel zur
Förderung der Entwicklung zur Verfügung stehen. In ausgewählte Bereiche und
Länder sollte über bestehende oder neue Finanzinstrumente, die
Zuschüsse und Darlehen verbinden, oder andere Risikoteilungsmechanismen ein
höherer Anteil der EU-Entwicklungsgelder fließen, um durch Hebelwirkung
zusätzliche Mittel zu mobilisieren und so eine größere Wirkung zu erzielen.
Dies sollte mit der Unterstützung einer EU-Plattform für Zusammenarbeit und
Entwicklung erfolgen, an der die Kommission, die Mitgliedstaaten und die
europäischen Finanzinstitutionen mitwirken. Regionale Entwicklung und Integration können Handel und Investitionen beleben und zu Frieden und Stabilität
beitragen. Die EU sollte regionale und kontinentale Integrationsbemühungen
(einschließlich Süd-Süd-Initiativen) über Strategien der Partner etwa in Bezug
auf Märkte, Infrastruktur sowie grenzübergreifende Zusammenarbeit bei Wasser,
Energie und Sicherheit unterstützen. Unterstützung wird auch bei der
Überwindung mangelnder Wettbewerbsfähigkeit angeboten werden, und zwar im Rahmen
der erheblichen und wachsenden EU-Handelshilfe, der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
und der sonstigen Freihandelsabkommen mit Entwicklungsregionen.
3.3.
Nachhaltige Landwirtschaft und Energie
Die EU-Unterstützung in den Bereichen
Landwirtschaft und Energie sollte dazu beitragen, dass die Entwicklungsländer
besser für Schocks (wie Rohstoff- oder Angebotsknappheit oder Preisvolatilität)
gewappnet sind, und so die Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum
schaffen. Die EU sollte Ungleichheiten begegnen, indem beispielsweise arme
Menschen besseren Zugang zu Land, Nahrungsmitteln, Trinkwasser und Energie
erhalten, ohne dass dadurch die Umwelt beeinträchtigt wird. Im Landwirtschaftssektor sollte die EU
nachhaltige Praktiken, einschließlich des Schutzes von Ökosystemleistungen,
fördern und dabei insbesondere vor Ort entwickelte Praktiken berücksichtigen.
Dabei sollte den Kleinbetrieben und ländlichen Existenzgrundlagen, der Bildung
von Erzeugergemeinschaften, der Liefer- und Vermarktungskette sowie den
Bemühungen der Regierung zur Förderung verantwortungsbewusster privater
Investitionen ein besonderes Augenmerk gelten. Die EU wird sich weiterhin um
eine Stärkung der Ernährungsstandards, eine Verbesserung der politischen
Maßnahmen zur Ernährungssicherung und eine Verringerung der Volatilität der
Nahrungsmittelpreise auf internationaler Ebene bemühen. Im Energiesektor sollte die EU
Technologie, Know-how und Entwicklungsgelder bereitstellen und sich auf
folgende drei Hauptherausforderungen konzentrieren: Preisvolatilität und
Energiesicherheit; Klimawandel einschließlich des Zugangs zu emissionsarmen
Technologien; Zugang zu sicherer, bezahlbarer, umweltverträglicher und
nachhaltiger Energie[8].
In beiden Sektoren sollte die EU
Kapazitätenaufbau und Technologietransfer unterstützen, unter anderem auch im
Rahmen von Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel. Die EU strebt langfristige Partnerschaften mit
den Entwicklungsländern an, die auf gegenseitiger Rechenschaftspflicht beruhen.
4.
Differenzierte Entwicklungspartnerschaften
Die EU sollte ihre Mittel auf Bereiche
konzentrieren, in denen sie am dringendsten zur Armutsminderung benötigt werden
und die größte Wirkung erzielen Bei der geografisch ausgerichteten
Zusammenarbeit mit weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländern, die sich
bereits auf einem soliden Wachstumspfad befinden und/oder in der Lage sind,
genügend Eigenmittel zu erwirtschaften, sollte nicht auf Hilfe in Form von
Zuschüssen zurückgegriffen werden. Viele andere Länder hingegen sind nach wie
vor stark von Hilfe von außen angewiesen, um ihren Bürgern grundlegende Dienste
bereitstellen zu können. Dazwischen gibt es ein breites Spektrum an
Situationen, die einen unterschiedlichen Policymix und unterschiedliche
Kooperationsregelungen erfordern. Deshalb ist eine differenzierte
Herangehensweise der EU in Bezug auf Hilfezuweisung und Partnerschaften von
zentraler Bedeutung, wenn es darum geht, bei einem möglichst günstigen
Kosten-Nutzen-Verhältnis größtmögliche Wirkung zu erzielen. Die EU sollte die Entwicklung der Länder in
ihrer unmittelbaren Nachbarschaft[9]
und in Sub-Sahara-Afrika[10]
auch weiterhin besonders fördern. Sie sollte in allen Regionen den
bedürftigsten Ländern, auch fragilen Staaten, mehr Mittel bereitstellen als
bisher. Konkret sollte die EU-Entwicklungshilfe auf
der Grundlage folgender Kriterien gewährt werden: –
Bedarf des Empfängerlandes: zu ermitteln anhand mehrerer Indikatoren unter Berücksichtigung unter
anderem der wirtschaftlichen und sozialen/menschlichen Entwicklung, der Stabilität
des Wirtschaftswachstums sowie der Anfälligkeit und Fragilität. –
Kapazitäten: zu
ermitteln anhand der Fähigkeit des Landes, ausreichende Finanzmittel,
insbesondere inländische Mittel, zu mobilisieren, sowie der Verfügbarkeit
anderer Finanzquellen wie der internationalen Märkte, privater Investitionen
und natürlicher Ressourcen. Auch die Absorptionsfähigkeit sollte berücksichtigt
werden. –
Verpflichtungen und Leistungen des
Empfängerlandes: als positiv zu verbuchen sind
Investitionen des Landes in Bildung, Gesundheit und Sozialschutz, Fortschritte
in den Bereichen Umwelt, Demokratie und verantwortungsvolle Staatsführung sowie
die Solidität der Wirtschafts- und Fiskalpolitik einschließlich der
Finanzverwaltung. –
Zu erwartende Wirkung der EU-Hilfe: zu ermitteln anhand zweier Querschnittsziele: (1)
Steigerung des Beitrags der EU-Hilfe zur Förderung
und Unterstützung politischer, wirtschaftlicher, sozialer und umweltpolitischer
Reformen in den Partnerländern; (2)
Steigerung der Hebelwirkung, die die
EU-Hilfe auf andere Finanzquellen für Entwicklungshilfe haben könnte,
insbesondere private Investitionen. Die EU sollte auf der Grundlage eines umfassenden
politischen und strategischen Dialogs mit allen Partnerländern die am
besten geeignete Form der Zusammenarbeit festlegen. Auf diese Weise können,
aufbauend auf den eigenen Erfahrungen der EU bei der Gestaltung von
Übergangsprozessen, fundierte und objektive Entscheidungen über den wirksamsten
Policymix, den Umfang der Hilfe, die Hilfemodalitäten und die Nutzung neuer oder
bestehender Finanzinstrumente getroffen werden. Bei einigen Ländern kann dies dazu führen,
dass sie künftig weniger oder überhaupt keine EU-Entwicklungshilfe-Zuschüsse
mehr erhalten und im Rahmen einer anders gearteten Entwicklungsbeziehung Darlehen,
technische Hilfe oder Unterstützung für trilaterale Zusammenarbeit erhalten. In fragilen Situationen sollte auf
besondere Unterstützungsformen zurückgegriffen werden, um Stabilisierung
und Wiederaufbau zu ermöglichen, insbesondere durch enge Abstimmung mit der
internationalen Gemeinschaft und angemessene Flankierung durch humanitäre
Maßnahmen. Ziel sollte eine möglichst große Eigenverantwortung des Landes
sowohl auf staatlicher als auch auf lokaler Ebene sein, um Stabilität zu
gewährleisten und rasch die Grundbedürfnisse zu decken und zugleich
verantwortungsvolle Staatsführung, Kapazitätenaufbau und Wirtschaftswachstum zu
fördern, wobei der Staatsaufbau stets im Mittelpunkt stehen sollte. Durch eine derartige landesspezifische
Entscheidungsfindung könnte die EU flexibel auf unerwartete Ereignisse
wie Natur- oder vom Menschen verursachte Katastrophen reagieren.
5.
Koordiniertes Handeln der EU
Trotz der in der jüngeren Vergangenheit
unternommenen erheblichen Anstrengungen zur Koordinierung und Harmonisierung der
Gebermaßnahmen ist weiterhin eine Fragmentierung der Hilfe festzustellen,
die mitunter sogar zunimmt. Die EU muss, wie im Vertrag von Lissabon
vorgesehen, eine aktivere Führungsrolle einnehmen und Vorschläge zur Steigerung
der Wirksamkeit der europäischen Entwicklungshilfe vorlegen. Durch eine gemeinsame Programmierung der
von der EU und den Mitgliedstaaten bereitgestellten Hilfe könnte der Fragmentierung begegnet und dafür gesorgt werden, dass die
Wirkung im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln steigt. Dadurch würde
zugleich die Programmierung, die größtenteils vor Ort erfolgen sollte,
vereinfacht und beschleunigt. Wenn das Partnerland eine eigene Strategie
formuliert hat, sollte diese unterstützt werden, indem die EU und die
Mitgliedstaaten wo immer möglich gemeinsame
Mehrjahresprogrammierungsdokumente erarbeiten. Hat das Partnerland keine
eigene Strategie entwickelt, so werden die EU und die Mitgliedstaaten die
Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie anstreben. Dadurch würde stets nur ein einziges gemeinsames
Programmierungsdokument vorliegen, in dem die sektorale Arbeitsteilung
und die Mittelzuweisungen nach Sektor und Geber festgehalten sind. Auf dieses
Dokument sollten sich die EU und die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer
bilateralen Durchführungspläne stützen. Die Teilnahme an dieser
Zusammenarbeit sollte auch Drittstaaten-Gebern offenstehen, die sich an der
Hilfe in einem bestimmten Land beteiligen wollen. Um die Eigenverantwortung der Partnerländer zu
erhöhen, sollte die gemeinsame Programmierung zeitlich auf deren
Strategiezyklus abgestimmt werden, sofern das möglich ist. Auf der operativen Ebene sollten die EU und
die Mitgliedstaaten auf Modalitäten zurückgreifen, die gemeinsame Maßnahmen
ermöglichen, wie Budgethilfe (im Rahmen eines einzigen „Vertrags“ mit der
EU), EU-Treuhandfonds und delegierte Zusammenarbeit. Was die länderübergreifende Arbeitsteilung
betrifft, so ruft die Kommission alle Mitgliedstaaten auf, die Aufnahme bzw.
Beendigung ihrer Beteiligung an der Arbeitsteilung klarer zu kommunizieren, wie
dies im EU-Verhaltenskodex für Arbeitsteilung[11] vorgesehen ist. Es bedarf einer koordinierten
Herangehensweise einschließlich eines Koordinationsmechanismus für
länderübergreifende Arbeitsteilung. Die EU sollte einen gemeinsamen Rahmen für
die Messung und Mitteilung der Ergebnisse der Entwicklungspolitik
erstellen, auch im Bereich breitenwirksames und nachhaltiges Wachstum. Die EU
wird im Einklang mit dem Operativen Rahmen für die Wirksamkeit der
Entwicklungshilfe[12]
mit den Partnerländern an umfassenden Ansätzen für inländische und
gegenseitige Rechenschaftslegung sowie Transparenz arbeiten, unter
anderem durch Aufbau der dafür benötigten Kapazitäten im Bereich Statistik. Für die Wirksamkeit und die
Rechenschaftslegung in Bezug auf Entwicklungshilfe ist Transparenz von
zentraler Bedeutung. Die Kommission hat die internationale Initiative zur
Förderung der Transparenz der Hilfe bereits umgesetzt und gehört schon heute zu
den Gebern mit der höchsten Transparenz. Ihre diesbezüglichen Bemühungen sollte
sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten fortsetzen.
6.
Erhöhung der Kohärenz zwischen den EU-Politiken
Die EU hat bei der Agenda zur Politikkohärenz
im Interesse der Entwicklung (Policy Coherence for Development – PCD) eine
Vorreiterrolle inne und wird die Wirkung ihrer Strategien bei der
Erreichung von Entwicklungszielen weiterhin bewerten. Sie wird ihren auf
Länderebene geführten PCD-Dialog vertiefen und sich in weltweiten Foren
weiterhin für PCD einsetzen, damit die ärmsten Länder in ihren Anstrengungen
noch stärker unterstützt werden. Im Rahmen des nächsten mehrjährigen
Finanzrahmens sollte PCD gefördert werden. Globale Herausforderungen sollten
anhand thematischer Programme angegangen werden, die sowohl die Verzahnung der
EU-Politiken mit der Entwicklungszusammenarbeit fördern als auch zur Minderung
der Armut beitragen sollen. Die EU muss ihre kohärente
Herangehensweise in Bezug auf Sicherheit und Armut stärken und dabei wenn
nötig die Rechtsgrundlagen und Verfahren anpassen. Die EU-Initiativen für die
Entwicklungs- sowie die Außen- und Sicherheitspolitik sollten miteinander
verknüpft werden, um einen kohärenteren Ansatz in Bezug auf Frieden,
Staatsaufbau, Armutsbekämpfung und die Beseitigung von Konfliktursachen zu
erreichen. Die EU bemüht sich darum, den Übergang von humanitärer und
Krisenhilfe zu langfristiger Entwicklungszusammenarbeit reibungslos zu
gestalten. Was den Zusammenhang
zwischen Entwicklung und Migration betrifft, so sollte die EU den
Entwicklungsländern helfen, ihre Strategien, Kapazitäten und Maßnahmen
hinsichtlich Migration und Mobilität zu verbessern, damit aus der wachsenden
regionalen und weltweiten Mobilität der Menschen der größtmögliche Nutzen für
die Entwicklung gezogen werden kann.
7.
Umsetzung der Agenda für den Wandel
Die Kommission ersucht den Rat, die
vorgeschlagene Agenda für den Wandel anzunehmen, die darauf abzielt, –
die EU für die kommenden zehn Jahre mit einer wirkungsvollen
Entwicklungspolitik und effizienten Verfahren auszustatten und ihr eine
Führungsrolle bei der Formulierung einer umfassenden internationalen
Entwicklungsagenda bis zum Jahr 2015 und darüber hinaus zu verschaffen; –
die Veränderungen in den Partnerländern zu
unterstützen, die notwendig sind, um rascher Fortschritte bei der
Armutsminderung und der Verwirklichung der MDG zu erzielen. Die Kommissionsdienststellen und der
Europäische Auswärtige Dienst werden dafür sorgen, dass die in dieser
Mitteilung dargelegten Grundsätze im Rahmen des laufenden
Programmierungszeitraums schrittweise berücksichtigt werden und in die
künftigen Programmierungsdokumente sowie in die Vorschläge zu Struktur,
Rechtsgrundlage und Programmierung der künftigen Finanzierungsinstrumente im
Außenbereich einfließen. Auch die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
diese Agenda umzusetzen. [1] KOM(2010) 629, http://ec.europa.eu/europeaid/how/public-consultations/5241_en.htm. [2] 2006/C
46/01. [3] KOM(2011) 638. [4] SEK
(2010) 265 endgültig. [5] http://ec.europa.eu/europeaid/who/partners/civil-society/structured-dialogue_en.htm. [6] Schlussfolgerungen
des Rates 14919/07 und 15118/07. [7] KOM(2011) 363 endg. [8] Unter
Berücksichtigung laufender Initiativen wie der Hochrangigen Gruppe „Nachhaltige
Energie für alle“ der Vereinten Nationen [9] KOM(2011)
303. [10] Unter
anderem über die gemeinsame Strategie Afrika-EU. [11] 9558/07. [12] 18239/10.