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Document 52011AP0508

    Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. November 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Unterstützungsprogramm zur Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik (KOM(2010)0494 – C7-0292/2010 – 2010/0257(COD))
    P7_TC1-COD(2010)0257 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 17. November 2011 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Programms zur Unterstützung der Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik
    ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIEßUNG

    ABl. C 153E vom 31.5.2013, p. 274–275 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.5.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 153/274


    Donnerstag, 17. November 2011
    Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik ***I

    P7_TA(2011)0508

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. November 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Unterstützungsprogramm zur Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik (KOM(2010)0494 – C7-0292/2010 – 2010/0257(COD))

    2013/C 153 E/42

    (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0494),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 43 Absatz 2, Artikel 74 und Artikel 77 Absatz 2, Artikel 91 Absatz 1 und Artikel 100 Absatz 2, Artikel 173 Absatz 3, Artikel 175, Artikel 188, Artikel 192 Absatz 1, Artikel 194 Absatz 2 und Artikel 195 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0292/2010),

    in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtsausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. Februar 2011 (1),

    in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 27. Januar 2011 (2),

    in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 6. Oktober 2011 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

    gestützt auf die Artikel 55 und 37 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahmen des Fischereiausschusses, des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0163/2011),

    1.

    legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

    2.

    billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

    3.

    billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates;

    4.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

    5.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 107 vom 6.4.2011, S. 64.

    (2)  ABl. C 104 vom 2.4.2011, S. 47.


    Donnerstag, 17. November 2011
    P7_TC1-COD(2010)0257

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 17. November 2011 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Programms zur Unterstützung der Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 1255/2011.)


    Donnerstag, 17. November 2011
    ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIEßUNG

    Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission

    Nach Artikel 9 wird die Finanzausstattung für die Durchführung des Unterstützungsprogramms zur Weiterentwicklung einer Integrierten Meerespolitik (IMP) für den Zeitraum 2011-2013 auf 40 Mio. EUR festgesetzt. Es ist vorgesehen, dass dieser Betrag sich wie folgt zusammensetzt 23,14 Mio. EUR aus dem Haushaltsplan für 2011 ohne Ausnutzung des in der Rubrik 2 des mehrjährigen Finanzrahmens verfügbaren Spielraums, 16,66 Mio. EUR einschließlich einer Mittelzuweisung für technische Hilfe, die in den Haushaltsplan eingesetzt wurde und die der Rat bei seiner Lesung des Haushaltsplans für 2012 gebilligt hat, und ein weiterer, in den Haushaltsplan für 2013 einzusetzender Betrag in Höhe von 200 000 EUR für technische Hilfe.

    Zu diesem Zweck müsste der Haushaltsplan 2011 geändert werden, um den entsprechenden Eingliederungsplan aufzustellen und die Mittel in die Reserve einzustellen. In die festgestellten Haushaltpläne für 2012 und 2013 müssten die entsprechenden Beträge für diese Jahre einbezogen werden.

    Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates

    Das Europäische Parlament und der Rat schließen die Möglichkeit nicht aus, in zukünftigen Programmen nach 2013 auf der Grundlage entsprechender Vorschläge der Kommission delegierte Rechtsakte vorzusehen.


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