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Document 52010XX0213(01)
Opinion of the Advisory Committee on restrictive agreements and dominant position given at its meeting of 11 December 2009 at 15.00 regarding a draft decision relating to Case COMP/39.350 — Microsoft — Rapporteur: France
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 11. Dezember 2009 um 15 Uhr über den Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/39.350 — Microsoft — Berichterstatter: Frankreich
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 11. Dezember 2009 um 15 Uhr über den Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/39.350 — Microsoft — Berichterstatter: Frankreich
ABl. C 36 vom 13.2.2010, p. 4–4
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
13.2.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 36/4 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 11. Dezember 2009 um 15 Uhr über den Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/39.350 — Microsoft
Berichterstatter: Frankreich
2010/C 36/04
1. |
Der Beratende Ausschuss teilt die von der Kommission in dem dem Beratenden Ausschuss übermittelten Entscheidungsentwurf geäußerten Bedenken, was die Vereinbarkeit von Microsofts Verhalten mit Artikel 102 AEUV und Artikel 54 EWR-Abkommen angeht. |
2. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass das Verfahren mit einer Entscheidung nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 beendet werden kann. |
3. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die von Microsoft angebotenen Verpflichtungszusagen geeignet, erforderlich und angemessen sind. |
4. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass es für die Kommission im Hinblick auf die von Microsoft angebotenen Verpflichtungszusagen und die Anmerkungen von Drittparteien unbeschadet des Artikels 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 keinen weiteren Grund gibt, tätig zu werden. |
5. |
Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union. |