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Document 52010PC0216

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/014 ES/Comunidad Valenciana)

/* KOM/2010/0216 endg. */

52010PC0216

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/014 ES/Comunidad Valenciana) /* KOM/2010/0216 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 6.5.2010

KOM(2010)216 endgültig

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/014 ES/Comunidad Valenciana)

BEGRÜNDUNG

Nummer 28 der interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] ermöglicht es, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen Euro in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

Am 2. September 2009 stellte Spanien den Antrag EGF/2009/014 ES/Comunidad Valenciana auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF, nachdem 2 425 Entlassungen in 181 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 23 („Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden“) in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana (ES52) in Spanien tätig sind, erfolgt waren.

Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

Eckdaten: |

EGF-Referenznummer | EGF/2009/14 |

Mitgliedstaat | Spanien |

Datum des Antrags | 2. September 2009 |

Artikel 2 | b |

NUTS-II-Region | Comunidad Valenciana [ES52] |

NACE-2-Abteilung[3] | Abteilung 23 ("Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden") |

Bezugszeitraum | 25.09.2008 – 24.06.2009 |

Betroffene Unternehmen | 181 |

Entlassungen im Bezugszeitraum, davon | 2 425 |

berechnet anhand individueller Kündigungen | 0 |

berechnet anhand der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 509 |

berechnet anhand der Mitteilung der beabsichtigten Massenentlassungen an die zuständige Behörde | 1 916 |

Entlassene Arbeitnehmer, die gezielt unterstützt werden sollen | 1 600 |

Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen | 15. September 2009 |

Personalisierte Dienstleistungen: Kosten in EUR | 9 691 900 |

Verwaltungsausgaben: Kosten in EUR | 460 000 |

% Verwaltungsausgaben | 4,5 |

Gesamtkosten in EUR | 10 151 900 |

EGF-Beitrag in EUR (65 %): | 6 598 735 |

1. Der Antrag wurde am 2. September 2009 bei der Kommission eingereicht und bis 22. Februar 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

2. Der Antrag erfüllt die Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung oder der Finanz- und Wirtschaftskrise

3. Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise führt Spanien aus, dass der Bausektor durch die Krise schwer beeinträchtigt wurde. Der Zusammenbruch des amerikanischen Hypothekenmarktes im Subprime-Bereich mit schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen für die Banken und die Finanzmärkte weltweit zieht als direkte Folge die Verringerung der Kapitalbasis der Finanzinstitute nach sich, so dass diese weniger Kredite vergeben können und vorsichtiger sind. Kreditvergaben an den Bausektor und an Einzelpersonen gingen deshalb drastisch zurück und die Nachfrage nach Neubauten ging wegen geringerem Verbrauchervertrauen und fehlender Liquidität zurück. In Spanien ging z. B. die Zahl der Hypothekendarlehen von einem Monatsdurchschnitt von 140 000 bis 180 000 (Anfang 2006 bis Mitte 2007) auf einen Monatsdurchschnitt von 80 000 (Mitte 2009) zurück.

4. Die Kommission hat in ihrem Konjunkturprogramm[4] anerkannt, dass die Nachfrage im Baugewerbe in der EU drastisch zurückgegangen ist. Die Nachfrage nach Keramikprodukten und Wand- und Bodenfliesen ist eng mit der Nachfrage im Baugewerbe verbunden, die von der Zahl der Neubauten und der Nachfrage nach Renovierungen und Verbesserungen abhängt. Die Zahl der in Spanien erteilten Baugenehmigungen ist im Jahre 2007 um 15 % und im Jahre 2008 um 57 % zurückgegangen. Dieser Nachfragerückgang hat sehr negative Auswirkungen auf die Beschäftigung im Bausektor und in den damit verbundenen Wirtschaftszweigen, wie Holz für den Innenausbau, Baumaterialien (einschließlich von Keramikprodukten), Möbel, etc.

Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe b

5. Spanien beantragt eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen, die in der gleichen NACE-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinander grenzenden solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind, erforderlich sind.

6. Der Antrag betrifft 2 425 Entlassungen in 181 Unternehmen, die derselben NACE-2-Abteilung zuzuordnen sind und alle in derselben NUTS-II-Region, der Comunidad Valenciana, niedergelassen sind, in dem neunmonatigen Bezugszeitraum vom 25. September 2008 bis zum 24. Juni 2009. 509 dieser Entlassungen in 120 Unternehmen wurden anhand von Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Weitere 1 916 Entlassungen erfolgten in 64 Unternehmen, sie wurden anhand Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich ermittelt.[5] Die Kommission erhielt die gemäß Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich erforderliche Bestätigung, dass es sich hierbei um die tatsächliche Anzahl der vorgenommenen Entlassungen handelt. Von den insgesamt 2 425 Arbeitnehmern sind 1 600 gezielt zu unterstützen.

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

7. Die spanischen Behörden machen geltend, die Finanz- und Wirtschaftskrise habe zu einem plötzlichen Zusammenbruch der Weltwirtschaft mit enormen Auswirkungen in vielen Sektoren geführt. Seit 2008 habe die Wirtschaftlage nicht den Trends der Vorjahre entsprochen. Dabei handele es sich nicht um einen allmählichen Wirtschaftsabschwung, auf den sich die Unternehmen hätten vorbereiten können.

8. Eine von der Universität Jaume I im Rahmen des Plans zur Wettbewerbsfähigkeit des Keramik-Sektors 2005-2007 durchgeführte Studie zum Keramik-Distrikt Castellón[6] zeigte die Möglichkeit eines Rückgangs der Bautätigkeit in Spanien um etwa 15 % auf. Als er eintrat, habe der Einbruch der Verkäufe diese Vorhersage um das Dreifache überschritten. Im Rahmen des Plans zur Wettbewerbsfähigkeit seien alle Anstrengungen auf Innovation, Marketing und Kooperation ausgerichtet gewesen, da der mögliche Absatzrückgang nicht als ein größerer Risikofaktor eingestuft worden war.

9. Vor der Krise habe der spanische Keramik-Sektor erhebliche Investitionen getätigt, um seine Produktionskapazität zu erweitern (neue Produktionsstätten und Maschinen) und um neue Produkte mit höherem Mehrwert zu entwickeln. Im Jahre 2007 lagen die Investitionen des Keramik-Sektors in Forschung und Entwicklung doppelt so hoch[7] wie die durchschnittlichen FuE-Investitionen in Spanien. Das technologische Institut für Keramik habe im Jahre 2007 eine Beobachtungsstelle eingerichtet, um die Keramikfliesenindustrie mit Informationen zu versorgen, die es ermöglichen sollten, deren Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten zu verbessern. Einige der nachstehend aufgeführten Unternehmen hätten sich finanziell beteiligt und aktiv an der Arbeit der Beobachtungsstelle teilgenommen.

10. Hätte der Sektor die Krise vorhersehen können, wären die Strategie der Entwicklung von Produkten mit höherem Mehrwert und die damit verbundenen Investitionen aufgeschoben worden.

Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitnehmer

11. Der Antrag betrifft 2 425 Entlassungen (davon 1 600 zu unterstützende Arbeitnehmer) in den folgenden 181 Unternehmen:

Unternehmen und Anzahl der Entlassungen |

4bm Cerámicas Comunidad Valenciana 2008, S.L. | 92 | Halcón Cerámicas, S.A. | 76 |

Abad Ceramistas, S.L. | 6 | Hatz Spain, S.A. | 20 |

Absolut Keramica, S.L. | 1 | Herarbo 2, S.L. | 1 |

Adobe Cerámicas, S.L. | 15 | Hidrapren, S.A. | 2 |

Alfa Cerámico y Porcelánico, S.A. | 10 | Hijos de Francisco Gaya Fores, S.L | 1 |

Alundum, S.A. | 2 | Hispanoazul, S.A. | 1 |

Apavisa Porcelánico, S.L. | 2 | Hormigones del Este, S.A. | 1 |

Arce Cerámicas, S.L. | 70 | Iberoalcorense, S.L. | 32 |

Arcillas Atomizadas S.A. | 2 | Industria Cooperadora del Azulejo, S.L. (Incoazul) | 7 |

Aresmat, S.L.U. | 1 | Industrias Alcorenses Confederadas (Inalco) | 12 |

Argenta Cerámica, S.A. | 1 | Inoxpro, S.L. | 2 |

Arrandis Cerámicas, S.L. | 15 | Iruba Ceramic, S.L. | 1 |

Arte y Diseño Cerámico, S.A. | 1 | Itaca, S.A. | 2 |

Artisticos del Levante, S.A. | 22 | Juan Jose Limo Casals, S.L. | 21 |

Azteca Cerámica S.L. | 1 | Kaleydos Design S.L. | 18 |

Azteca Products & Services, S.L. | 8 | Kerabén, S.A. | 48 |

Azteca Sergrup, S.L. | 10 | Keramapol Sl | 1 |

Azulejera Técnica, S.A. | 61 | Keramarmol S.L. | 8 |

Azulejo Español, S.L. | 2 | Keramia Cerámicas, S.L. | 18 |

Azulejos Mallol, S.A. | 16 | Keratrim, S.A. | 5 |

Azulejos Mijares, S.L. | 3 | Keren Marmoles, S.L. | 1 |

Azulejos Sanchis, S.L. | 41 | Kerlux, S.A. | 69 |

Azulev S.A. | 5 | Keros Cerámica, S.A. | 3 |

Azuliber 1, S.L. | 24 | Land Porcelánico, S.L. | 1 |

Azuvi, S.A. | 70 | Levitile Ibérica, S.A. | 13 |

Ballesmar, S.L. | 32 | Lucena Cerámicas | 23 |

Barro Diseño y Arte, S.L. | 1 | Mª Soledad Pascual Conde | 1 |

Batimat Mediterraneo, S.L. | 7 | Mantenimiento y Montajes Ceramicos Man, S.L. | 1 |

Batimat, S.A. | 1 | Marazzi Iberia | 4 |

Biselglass, S.L. | 9 | Marmoles Portoles, S.L. | 1 |

Cales de La Plana, S.A. | 1 | Mecacer, S.L. | 2 |

Candida Conde Gomez, S.L.U. | 2 | Mercury Cerámica, S.L. | 1 |

Cartonajes La Plana, S.L. | 1 | Metropol Cerámica, S.L. | 1 |

Cerámica Artia, S.L. | 1 | Miura Cerámicas, S.L. | 1 |

Cerámica Bechinense, S.A. | 43 | Molcer, S.A. | 6 |

Cerámica Da Vinci, S.L. | 10 | Moldeados Ceramicos, S.L. | 1 |

Cerámica Kersa, S.L. | 43 | Navarti Cerámica, S.L. | 29 |

Cerámica Latina, S.L. | 1 | Nexo Iberica, S.L. | 1 |

Cerámica Montgo, S.L. | 12 | Nomazul, S.A. | 2 |

Cerámica Nulense, S.A. | 1 | Nuevos Productos Cerámicos, S.A. | 2 |

Cerámica Saloni, S.A. | 82 | Ondabaño | 17 |

Cerámica Tres Estilos, S.L. | 14 | Palo Rosa Cerámicas y Parquet, S.L. | 2 |

Cerámicas Artísticas Ondenses, S.L. | 1 | Pamesa Cerámica, S.L. | 21 |

Cerámicas Belcaire, S.A. | 1 | Pavimentos Bechi, S.L. | 1 |

Cerámicas Fanal, S.A. | 1 | Pavires Azulejos del Sur S.L. | 1 |

Cerámicas Peñarroya, S.A. | 11 | Piedras Bernad, S.L | 1 |

Cerámicas Triconten, S.L. | 1 | Pinceram, S.L. | 5 |

Cerámicas Vives, S.A. | 4 | Planagrup, S.L. | 1 |

Ceraworld Produccion, S.A. | 30 | Planomyr, S.A. | 31 |

Cerbarro, S.L. | 1 | Porcelanicos HDC, S.A. | 2 |

Cergrup Cerámicas, S.L. | 17 | Porcelanite, S.L | 3 |

Cerpa, S.L. | 10 | Porcelanosa Cerámica, S.A. | 11 |

Cerrajeria Mecanica Vila-Real, S.A. | 1 | Prefabricados Pavi, S.L. | 1 |

Cifre Cerámica, S.L. | 1 | Promosanit, S.A. | 2 |

Colorificio Cerámico Bonet, S.A. | 43 | R.Hervas S.A. | 13 |

Colorker, S.A. | 1 | Real Cerámica, S.A.U. | 50 |

Comayco Vidrio La Plana, S.L. | 12 | Realonda, S.A. | 22 |

Comercial Coinge, S.L. | 1 | Repuestos Cerámicos Almazora, S.L. | 1 |

Comercial Nou Colors, S.L. | 1 | Revestimientos Ceramicos Castellon, S.A. | 34 |

Compacglass, S.L. | 1 | Roig Cerámica, S.A. (Rocersa) | 55 |

Composiciones Artísticas de Cerámica, S.L. | 17 | S.A. Minero Catalana Aragonesa | 2 |

Corintia Esmaltes Ceramicos, S.L | 4 | Sanycces, S.L. | 2 |

Cottocer, S.L. | 4 | Seriman, S.A. | 57 |

Cristal Cerámicas, S.A. | 1 | Serviquimia, S.L. | 1 |

Deciver 21, S.L. | 2 | Sesoca, S.L. | 5 |

Deltaker, S.A. | 1 | Sichar Cerámica, S.A. | 4 |

Disfrimur, S.L. | 1 | Silvano Lassi, S.L. | 25 |

Egeum 2000, S.L. | 15 | Sociedad Tecnológica Industrial Levantina de Cerámicas, S.L. | 42 |

Endeka Ceramics, S.A. | 4 | Superceramica, S.A. | 39 |

Equipe Cerámica, S.L. | 55 | System-Pool, S.A. | 8 |

Esmalglass, S.A. | 61 | Talleres Boyma, S.L. | 1 |

Esmaltes, S.A. | 3 | Taullel S.A. | 37 |

Estudio Cerámico, S.L. | 52 | Tecnofoc Design, S.L. | 55 |

Eurodema, S.L. | 2 | Tecnologia de Limpieza Ambiental, S.L. | 2 |

Exagres, S.A. | 17 | Tendencias Cerámicas, S.L. | 24 |

Experiencia Cerámica, S.A. "Expersa" | 21 | Terracota Pavimento de Gres, S.A. | 1 |

Expo-Rotul, S.L. | 1 | Terracuita S.A. | 6 |

Fabricacion Española Sanitaria, S.A. (Fabresa) | 1 | Todagres, S.A. | 46 |

Ferraes Cerámica, S.A. | 1 | Torrecid, S.A. | 4 |

Ferro Spain Sa | 1 | Tot Encofrat, S.L. | 1 |

Forjados Amo, S.L. | 14 | Tottall Ceramic, S.L. | 2 |

Gama-Decor, S.A. | 3 | Trazos Ceramicos, S.L. | 2 |

Garogres, S.A. | 29 | Tres F., S.L. | 36 |

Gocare, S.L. | 1 | Tres Terminos Arregui, S.A. | 2 |

Gres Blanc | 1 | Undefasa, S.A. | 11 |

Gres Cid, S.L. | 5 | Universal Cerámica, S.L. (Unicer) | 3 |

Gres de Valls, S.A. | 11 | Utiles Ceramicos, S.L. | 1 |

Gres Rústico Extrusionado, S.A. | 40 | Venis, S.A. | 17 |

Grespania, S.A. | 10 | Vicente Enrique Bort Martinez | 1 |

Grupo Serviclean 3000, S.L. | 2 | Vidrepur, S.A. | 1 |

Guillamon Bou, S.A. | 13 |

Unternehmen insgesamt: 181 | Entlassungen insgesamt: 2 425 |

12. Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitnehmer:

Gruppe | Anzahl | Prozent |

Männer | 1 137 | 71,1 |

Frauen | 463 | 28,9 |

EU-Bürger | 1 556 | 97,3 |

Nicht-EU-Bürger | 44 | 2,7 |

15 bis 24 Jahre alt | 58 | 3,6 |

25 bis 54 Jahre alt | 1 398 | 87,4 |

55 bis 64 Jahre alt | 143 | 8,9 |

Über 65 Jahre alt | 1 | 0,1 |

13. 23 der zu unterstützenden Arbeitnehmer haben Behinderungen.

14. Aufschlüsselung nach Berufsgruppen[8]:

Gruppe | Anzahl | Prozent |

Führungskräfte | 26 | 1,63 |

Wissenschaftler | 36 | 2,25 |

Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe | 200 | 12,50 |

Bürokräfte, kaufmännische Angestellte | 132 | 8,25 |

Handwerks- und verwandte Berufe | 307 | 19,19 |

Anlagen- und Maschinenbediener | 663 | 41,44 |

Hilfsarbeitskräfte | 215 | 13,44 |

Andere | 21 | 1,31 |

15. Aufschlüsselung nach Bildungsniveau[9]:

Bildungsniveau | Anzahl | Prozent |

Grundschulausbildung (bis Ende der Pflichtschulzeit) | 528 | 33,00 |

Sekundarstufe II | 158 | 9,87 |

Tertiärbereich – Hochschule | 90 | 5,63 |

Sonstige (nicht formale Bildung) | 104 | 6,50 |

Ohne Bildungsabschluss, Schulabbrecher | 720 | 45,00 |

16. Ähnliche Prozentsätze finden sich bei Betrachtung der 2 425 entlassenen Arbeitnehmer, mit einer Ausnahme: die Arbeitnehmer ohne Bildungsabschluss machen 37 % der entlassenen Arbeitnehmer aus, jedoch 45 % der zu unterstützenden Arbeitnehmer.

17. Spanien hat bekräftigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt werden wird.

Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

18. Das von den Entlassungen betroffene Gebiet befindet sich in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana und konzentriert sich auf drei Comarcas (Bezirke) in der NUTS III-Provinz Castellón: Alcalatén, La Plana Alta und La Plana Baixa. Dieses Gebiet im Umkreis von etwa 30 km um die Provinzhauptstadt Castellón de la Plana ist als der Keramik-Distrikt bekannt, da sich fast die gesamte spanische Keramik-Produktion dort befindet.

19. Die wichtigsten verantwortlichen Beteiligten sind die Generalitat Valenciana (autonome Regierung der Comunidad Valenciana), die Diputación de Castellón (Provinzrat von Castellón), die Gewerkschaften UGT-PV, CCOO-PV, MCA-UGT-PV und FECOMA-CCOO-PV[10], der Dachverband der Arbeitgeberverbände der Autonomen Region Valencia (CIERVAL) und der spanische Verband der Keramikfliesenhersteller (ASCER). Diese Beteiligten stehen miteinander in Kontakt und haben nach mehrfachen Konsultationen eine Interessengemeinschaft gebildet, um die EGF-Maßnahmen und deren Ergebnisse zu unterstützen.

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

20. In der Comunidad Valenciana hat sich die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen in den letzten 24 Monaten verdreifacht, sie ist von 19 100 im zweiten Quartal 2007 auf 67 400 im ersten Quartal 2009 gestiegen. Die Keramik-Industrie macht 2,2 % der Unternehmen, 8,7 % der Arbeitsplätze und 7,1 % der Nettoumsatzerlöse in der Region Valencia aus.

21. 75 % der Gesamtbevölkerung der Provinz Castellón leben in einem Gebiet, das als der Keramik-Distrikt bekannt ist und in dem sich durchschnittlich 20 % aller Arbeitsplätze in der Keramikindustrie befinden, wobei der Prozentsatz in einigen Gemeinden bis auf 80 % steigt.

22. Spanien führt aus, dass die Zahl der Arbeitslosen im Keramik-Distrikt in den letzten zweieinhalb Jahren (Januar 2007 – Juni 2009) um fast 500 % angestiegen ist. Wegen der Konzentration des Sektors in wenigen Bezirken (85 % der Arbeitsplätze in der Keramikindustrie befinden sich in sieben Gemeinden) sind die lokalen Auswirkungen noch erheblicher als es diese Zahlen zeigen.

Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

23. Alle nachstehenden Maßnahmen bilden zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt:

24. Individuelle Unterstützung bei der Arbeitsuche : Diese Maßnahme zielt darauf ab, allen zu unterstützenden Arbeitnehmer die materiellen Mittel und individuelles Coaching während ihrer Arbeitssuche zukommen zu lassen. Den 23 ehemaligen Arbeitnehmern mit Behinderungen wird eine zusätzliche Unterstützung zukommen, wie Begleitung bei Bewerbungsgesprächen oder bei der Bewerbung für einen Arbeitsplatz in einem besonderen Beschäftigungszentrum (Unternehmen, in denen behinderte Arbeitnehmer beschäftigt werden), Information der potenziellen Arbeitgeber über die Steuervorteile bei Einstellung dieser Arbeitnehmer oder Organisation von Ausbildungsmaßnahmen zu Methoden der Arbeitssuche.

25. Screening und Berufsberatung : Die erste Maßnahme für alle 1 600 Teilnehmer betrifft die Erstellung von Arbeitnehmerprofilen. Die Beratung umfasst die Information über verfügbare Arbeitsplätze, über Befähigungs- und Ausbildungsanforderungen, über verfügbare Schulungsprogramme und Förderprogramme für eine Berufsausbildung, über Mobilitätsbeihilfen, Teilnahme- und Wiedereingliederungsanreize.

26. Hilfe bei Outplacement : Dies wird die Planung, Durchführung und Verlaufskontrolle personalisierter Unterstützung einschließlich Mentoring umfassen. Die Arbeitnehmer werden von einem Paket von Maßnahmen profitieren, das jeweils an ihren persönlichen Bedürfnissen ausgerichtet ist. Durch das Mentoring soll während der Durchführung der EGF-Maßnahmen sichergestellt werden, dass die Pakete erforderlichenfalls angepasst werden können. Das personalisierte Paket von Maßnahmen umfasst intensive Hilfe bei der Arbeitssuche, Teilnahme an einem der fünf vorgeschlagenen Berufsbildungswege (Förderung des Unternehmertums, Schulung für eine bessere berufliche Qualifikation, konzentriert auf den Keramiksektor, Schulung für eine berufliche Qualifikation in anderen Sektoren außerhalb des Keramiksektors, Schulung in Sozialwirtschaft und Schulung zur Mobilität) und die Auszahlung eines Pauschalbetrags von 350 EUR als Anreiz zur Teilnahme.

27. Intensive Hilfe bei der Arbeitsuche : Hierbei wird es sich um die intensive Suche nach einer Beschäftigung handeln, mit dem aktiven Ausloten von Beschäftigungsmöglichkeiten auf lokaler und regionaler Ebene, persönliches Coaching vor dem und während des Bewerbungsprozesses und Beratung nach der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

28. Aus- und Weiterbildung : Diese Maßnahme wird u. a. eine Bewertung des Bedarfs der betroffenen Arbeitnehmer an Aus- und Weiterbildung sowie deren Ausbildung in Wirtschaftszweigen umfassen, in denen entsprechende Möglichkeiten bestehen oder entstehen werden. Etwa 50 % der gezielt zu unterstützenden Arbeitnehmer werden diese Maßnahme in Anspruch nehmen.

29. Schulung für eine bessere berufliche Qualifikation : Für die Arbeitnehmer, die bereits über Fachkenntnisse verfügen, soll eine besondere Ausbildung zur Verbesserung ihrer beruflichen Qualifikation organisiert werden. Diese Schulung wird auf die künftigen Bedürfnisse der Keramikunternehmen ausgerichtet sein. Etwa 12,5 % der gezielt zu unterstützenden Arbeitnehmer werden diese Maßnahme in Anspruch nehmen.

30. Schulung in Sozialwirtschaft: In Spanien ist die Sozialwirtschaft ein wichtiger Sektor; dieser macht 18 % der Beschäftigung und 14 % des BIP aus. Unternehmen, Kooperativen und Genossenschaften, die der Belegschaft gehören, gemeinnützige Organisationen und Stiftungen werden durch die nationalen und regionalen Verwaltungen durch steuerliche Anreize, Beihilfen etc. in erheblichem Umfang unterstützt. Diese Schulung soll die Tragfähigkeit von Existenzgründungsprojekten verbessern und den Zusammenschluss von Arbeitnehmern, die früher zusammenarbeiteten, fördern.

31. Förderung des Unternehmertums : Arbeitnehmer, die sich selbständig machen möchten, sollen an besonderen Schulungen teilnehmen können. Diese sollen beispielsweise die Planung und Durchführung von Machbarkeitsstudien, die Ausarbeitung von Geschäftsplänen und die Kapitalbeschaffung abdecken. Etwa 2,5 % der gezielt zu unterstützenden Arbeitnehmer werden diese Maßnahme in Anspruch nehmen.

32. Schulung zur Förderung der Mobilität: Eines der Charakteristika der spanischen Industrie ist die geografische Konzentration der Wirtschaftszweige (etwa der Produktion von Keramikprodukten in der Comunidad Valenciana). Diese Maßnahme ist für jene entlassenen Arbeitnehmer bestimmt, die schon zu einem Umzug bereit sind, um Arbeit in einem anderen Wirtschaftssektor zu finden. Sie werden in den beruflichen Befähigungen geschult, die in anderen Sektoren erforderlich sind, die sich außerhalb von Castellón oder der Comunidad Valenciana befinden und nach Arbeitnehmern suchen, oder in anderen wichtigen Aspekten, die die Mobilität erleichtern (z. B. lokale Sprachen). Diese Maßnahme wird nur angeboten, wenn ein hohes Maß an Sicherheit besteht, dass ein Arbeitsangebot erfolgt.

33. Ausbildungs-Workshops verbunden mit einer Lehre: Diese Maßnahme ist für diejenigen betroffenen Arbeitnehmer bestimmt, die am stärksten benachteiligt sind; nach einer Schulung in neuen beruflichen Befähigungen werden sie die Möglichkeit erhalten, durch einen 12-Monatsvertrag als Auszubildende einige Erfahrung zu sammeln. Diese Ausbildungen sollen mit 120 % des spanischen Mindestlohns zuzüglich eines Anteils am 13. und 14. Monatsgehalt[11] vergütet werden.

34. Anreize zur Teilnahme: Als Anreiz zur Teilnahme an diesen Maßnahmen werden die Arbeitnehmer einen Pauschalbetrag von 350 EUR erhalten, wenn sie an den Schulungsmaßnahmen des EGF- Maßnahmenpakets teilnehmen.

35. Mobilitätsbeihilfen: Die Arbeitnehmer, die an einer Maßnahme außerhalb der Provinz, in der sie wohnen (Castellón), teilnehmen, erhalten eine Mobilitätsbeihilfe in Höhe von 350 EUR monatlich als Beitrag zu ihren Reisekosten.

36. Anreize für Outplacement: Ein Lohnzuschuss von 350 EUR monatlich für maximal sieben Monate wird Arbeitnehmern gezahlt, die als abhängig Beschäftigter oder als Selbständiger wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Der Zuschuss soll die schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördern und insbesondere für ältere Arbeitnehmer einen Anreiz darstellen, damit sie auf dem Arbeitsmarkt bleiben.

37. Die im Antrag aufgeführten Verwaltungsausgaben gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 decken die Kosten für Vorbereitungsmaßnahmen, Verwaltung und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen ab.

38. Die von den spanischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die spanischen Behörden schätzen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen auf 9 691 900 EUR und die Verwaltungsausgaben auf 460 000 EUR (= 4,5 % der Gesamtkosten). Dieser Prozentsatz liegt etwas höher als üblich, da zu den vorbereitenden Maßnahmen eine Studie zur lokalen wirtschaftlichen Situation und zu den alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten in dem betroffenen Gebiet gehört, die mit 60 000 EUR veranschlagt wird; diese Studie soll die Schulungsmaßnahmen und die die Arbeitssuche betreffenden Maßnahmen für die entlassenen Arbeitnehmer wirksamer machen. Insgesamt wird ein Finanzbetrag des EGF in Höhe von 6 598.735 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen | Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitnehmer | Geschätzte Kosten je Arbeitnehmer (in EUR) | Gesamtkosten (EGF plus Eigenbeteiligung) (in EUR) |

Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) |

1. Individuelle Unterstützung bei der Arbeitsuche (Centro de apoyo) | 1 600 | 167,16 | 267 450[12] |

2. Beratung (Acogida y seguimiento) | 1 600 | 250,00 | 400 000 |

3. Hilfe bei Outplacement bzw. Hilfe bei der intensiven Arbeitsuche: (Programa de apoyo a la recolocación -PAR-. Subprograma empleo) | 1 170 | 1 500,00 | 1 755 000 |

4. Aus- und Weiterbildung (PAR subprograma Formación. Formación fuera del sector cerámico) | 850 | 2 400,00 | 2 040 000 |

5. Ausbildung für berufliche Qualifikation (PAR subprograma Formación Formación dentro del sector cerámico) | 200 | 2 400,00 | 480 000 |

6. Schulung in Sozialwirtschaft (PAR subprograma Formación. Formación en economía social) | 40 | 2 400,00 | 96 000 |

7. Förderung des Unternehmertums (PAR subprograma Formación. Formación para emprendedores) | 40 | 2 400,00 | 96 000 |

8. Schulung zur Förderung der Mobilität (Programa de apoyo a la recolocación -PAR-, subprograma formación. Formación en movilidad) | 40 | 2 400,00 | 96 000 |

9. Workshops verbunden mit einer Lehre (Talleres de empleo para el reciclaje profesional) | 210 | 15 000,00 | 3 150 000 |

10. Anreize zur Teilnahme (Incentivos a la participación) | 1 170 | 350,00 | 409 500 |

11. Mobilitätsbeihilfe (Incentivos a la movilidad geográfica) | 40 | 1 050,00 | 42 000 |

12. Anreize für Outplacement (Incentivos a la recolocación) | 351 | 2 450,00 | 859 950 |

Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen | 9 691 900 |

Technische Unterstützung bei der Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) |

Vorbereitende Maßnahmen | 60 000 |

Verwaltung | 137 000 |

Information und Werbung | 122 000 |

Kontrolltätigkeiten | 141 000 |

Zwischensumme Verwaltungsausgaben | 460 000 |

Veranschlagte Gesamtkosten | 10 151 900 |

EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) | 6 598 735 |

39. Hinsichtlich der Komplementarität mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, bekräftigen die spanischen Behörden, dass die oben beschriebenen Maßnahmen die von den Strukturfonds finanzierten Maßnahmen ergänzen.

40. Die Hauptziele der operationellen ESF-Programme 2007-2013 für die Comunidad Valenciana sind die Förderung des lebenslangen Lernens der Arbeitnehmer und die Verringerung der Gefahr eines vorzeitigen Schulabbruchs, mit besonderem Augenmerk auf die schwächsten Bevölkerungsgruppen bzw. Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, besonders junge Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer, die älter als 45 Jahre sind, Frauen und Menschen mit Behinderungen. Insbesondere in Verbindung mit ESF-kofinanzierten Maßnahmen wies Spanien darauf hin, dass etwa 5 % der Arbeitnehmer, die in der Keramikindustrie entlassen wurden, irgendwann in der Vergangenheit von Schulungen im Rahmen des landesweiten ESF-Programms „Ausbildung für Beschäftigung“ profitiert haben. Die fortlaufende Nachbereitung von ESF- und EGF-Maßnahmen mit ähnlichem Zweck und die fortlaufende Begleitung der betroffenen Arbeitnehmer sollen etwaige Überschneidungen dieser Maßnahmen verhindern.

Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

41. Am 15. September 2009 begann Spanien zugunsten der betroffenen Arbeitnehmer mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF zulässig ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

42. Die Sozialpartner wurden im Zuge der Ausarbeitung des koordinierten Maßnahmenpakets angehört. Der Antragsentwurf wurde bei Sitzungen am 2. Juni und am 7. Juli 2009 mit den Sozialpartnern erörtert: der Generalitat Valenciana, der Diputación de Comunidad Valenciana, den Arbeitgeberorganisationen CIERVAL and ASCER und mit den wichtigsten Gewerkschaften (UGT-PV, CCOO-PV, MCA-UGT-PV und FECOMA-CCOO-PV). Außerdem wurde eine Interessengemeinschaft gegründet. Diese wird für die Untersuchung der wirtschaftlichen Situation und der Beschäftigungsmöglichkeiten in dem betroffenen Bereich zuständig sein und den Konsens und die Einbeziehung aller Beteiligten sicherstellen. Die Interessengemeinschaft besteht aus Vertretern der genannten Sozialpartner.

43. Die spanischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

44. Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag Spaniens folgende Angaben:

45. Es wurde bekräftigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind;

46. es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitnehmer unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen;

47. es wurde bestätigt, dass die zuschussfähigen Maßnahmen gemäß den Ziffern 23 bis 25 keine Unterstützung aus anderen gemeinschaftlichen Finanzinstrumenten erhalten.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

48. Spanien hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von den Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch den ESF verwalten und kontrollieren. Die Generaldirektion für Wirtschaftsangelegenheiten des regionalen Ministeriums für Finanzen und Beschäftigung der Comunidad Valenciana wird die zwischengeschaltete Stelle für die Verwaltungsbehörde sein.

Finanzierung

49. Auf der Grundlage des Antrags Spaniens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen auf 6 598 735 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Spaniens.

50. Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

51. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar.

52. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

53. Parallel zu dem vorliegenden Beschluss legt die Kommission wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen eine Mittelübertragung vor, mit der die entsprechenden Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2010 eingesetzt werden.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/014 ES/Comunidad Valenciana)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[13], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[14], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission[15],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde errichtet, um zusätzliche Unterstützung für Arbeitnehmer bereitstellen, die aufgrund größerer Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, und diesen bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein.

(2) Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Mio. EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4) Spanien hat am 2. September 2009 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt wegen Entlassungen in 181 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 23 („Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden“) in einer NUTS-II-Region, Comunidad Valenciana (ES52) in Spanien, tätig sind, und diesen Antrag bis zum 22. Februar 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 6 598 735 EUR in Anspruch zu nehmen.

(5) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Spaniens bereitgestellt werden kann –

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 6 598 735 EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel/Straßburg am …

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

[1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 vom 20.12.2006, ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1.

[4] Europäisches Konjunkturprogramm. KOM(2008) 800.

[5] Bei drei dieser Unternehmen (Artísticos del Levante S.A., Azulejos Sanchís S.L. and Roig Cerámica S.A.) wurden die Entlassungen der meisten Arbeitnehmer (98 %, 78 % bzw. 64 %) anhand des dritten Gedankenstrichs ermittelt, und die restlichen Entlassungen anhand des zweiten Gedankenstrichs.

[6] Estudio sobre El Distrito de la Cerámica de Castellón . Instituto Interuniversitario de Desarrollo Local de la Universidad Jaume I.

[7] INE, Nationales statistisches Amt Spaniens.

[8] Gemäß der einstelligen Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-88).

[9] Gemäß der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED-97).

[10] Unión General de Trabajadores del País Valenciano (UGT-PV), Comisiones Obreras del País Valenciano (CC.OO.-PV), Federación del Metal, Madera y Afines de la UGT del País Valenciano (MCA-UGT-PV) and Federación de Construcción, Madera y Afines (FECOMA-CC.OO.-PV).

[11] In Spanien wird das vereinbarte Jahresgehalt in vierzehn gleiche Teile geteilt, von denen zwölf monatlich ausgezahlt werden und der 13. und 14. zum Teil zurückgestellt und im Juni und Dezember zusammen mit dem jeweiligen Monatsgehalt gezahlt werden.

[12] Die Differenz bei den Gesamtkosten ist auf die Aufrundung der geschätzten Kosten pro betroffenem Arbeitnehmer auf zwei Dezimalstellen zurückzuführen.

[13] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[14] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[15] ABl. C […] vom […], S. […].

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