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Document 52010IP0262
Promoting youth access to the labour market, strengthening trainee, internship and apprenticeship status European Parliament resolution of 6 July 2010 on promoting youth access to the labour market, strengthening trainee, internship and apprenticeship status (2009/2221(INI))
Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen (2009/2221(INI))
Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen (2009/2221(INI))
ABl. C 351E vom 2.12.2011, p. 29–39
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.12.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 351/29 |
Dienstag, 6. Juli 2010
Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen
P7_TA(2010)0262
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen (2009/2221(INI))
2011/C 351 E/05
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf das Dokument zur Bewertung der Strategie von Lissabon (SEK(2010)0114),
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen – Arbeitsmarkt- und Qualifikationserfordernisse antizipieren und miteinander in Einklang bringen“ (KOM(2008)0868),
unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen – Anhang zur Mitteilung der Kommission „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“ (SEK(2008)3058),
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung“ (KOM(2009)0257),
unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (KOM(2008)0426),
unter Hinweis auf die am 9. März 2009 in Brüssel angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen – Arbeitsmarkt- und Qualifikationserfordernisse antizipieren und miteinander in Einklang bringen“,
unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (1),
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Förderung der umfassenden Beteiligung junger Menschen an Bildung, Beschäftigung und Gesellschaft“ (KOM(2007)0498) und das begleitende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zur Beschäftigungssituation Jugendlicher in der EU (SEK(2007)1093),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2008 zu den Fortschritten in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der EU (Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG) (2),
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investition und Empowerment. Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist“ (KOM(2009)0200),
unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 2. April 2009 zu dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (3),
unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission „Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern“ (KOM(2009)0329),
unter Hinweis auf den Kommissionsbericht „Beschäftigung in Europa 2009“ vom November 2009,
in Kenntnis des im Auftrag der Kommission erstellten unabhängigen Berichts vom Februar 2010 mit dem Titel „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigung: Jetzt handeln“, der Hinweise und wesentliche Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Initiative im Rahmen der zukünftigen Strategie Europa 2020 für Wachstum und Beschäftigung gibt,
in Kenntnis des von der Kommission im Rahmen des Projekts für Jugendliche in Auftrag gegebenen unabhängigen Berichts zum Thema: „Berufswegeplanung: Gegenwärtige Praxis und künftige Bedürfnisse bei der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt, Jugendliche in Beruf und Arbeitslosigkeit: Gedanken über ihre bessere Integration in den Arbeitsmarkt“ (Abschlussbericht zur Jugend, September 2008),
unter Hinweis auf die Eurofound-Studie zu Jugend und Arbeit vom März 2007,
unter Hinweis auf die Cedefop-Studie zu Professionalisierung der Laufbahnberatung: Praxiskompetenz und Qualifikationswege in Europa vom März 2009,
unter Hinweis auf die Cedefop-Studie zu Qualifikationen für Europas Zukunft: Antizipierung beruflicher Qualifikationserfordernisse vom Mai 2009,
unter Hinweis auf den vierten Bericht des Cedefop zu Berufsbildung und Bildungsforschung in Europa: Zusammenfassender Bericht mit dem Titel „Modernisierung der beruflichen Bildung“ vom Dezember 2009,
unter Hinweis auf die OECD-Beschäftigungsprognose 2008 mit dem Titel „Ein gelungener Start? Eintritt der Jugend in den Arbeitsmarkt in OECD-Ländern“ vom November 2008,
unter Hinweis auf den Europäischen Pakt für die Jugend, der die Förderung der Beteiligung aller jungen Menschen an Bildung, Beschäftigung und Gesellschaft zum Ziel hat (März 2005),
unter Hinweis auf die Petition 1452/2008 von Anne-Charlotte Bailly, deutscher Staatsangehörigkeit, im Namen der Generation P, zu fairen Praktika und einem angemessenen Zugang junger Menschen zum europäischen Arbeitsmarkt,
unter Hinweis auf das Urteil (C-555/07) des Europäischen Gerichtshofes zum Grundsatz des Verbotes der Diskriminierung wegen des Alters vom Januar 2010,
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zum Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft: eine neue Partnerschaft zur Modernisierung der Hochschulen Europas (4),
gestützt auf Artikel 156 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und der Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A7-0197/2010),
A. |
in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise eine massive Erhöhung der Arbeitslosenquoten in den EU-Mitgliedstaaten verursacht hat; in der Erwägung, dass junge Menschen unverhältnismäßig stark von dieser Entwicklung betroffen sind; in der Erwägung, dass der Prozentsatz der Arbeitslosigkeit junger Menschen stärker steigt als der Durchschnittswert der Arbeitslosigkeit und im Dezember 2009 in der EU 5,5 Millionen junge Menschen im Alter von unter 25 Jahren arbeitslos waren, was einem Anteil von 21,4 % aller jungen Menschen entspricht, wodurch die paradoxe Situation entsteht, dass die jungen Menschen aufgrund des Alterns der Gesellschaft für die Stützung der Versicherungssysteme außerordentlich wichtig sind, andererseits aber wirtschaftlich an den Rand gedrängt werden, |
B. |
in der Erwägung, dass es für junge Menschen wenig Möglichkeiten gibt, eine unbefristete reguläre Beschäftigung zu finden; in der Erwägung, dass junge Menschen meist über atypische, hochflexible, unsichere und prekäre Beschäftigungsformen (Teilzeit in geringfügiger Beschäftigung, Zeitarbeit oder befristete Anstellung) in den Arbeitsmarkt eintreten und dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, dadurch zu einer unbefristeten Beschäftigung zu gelangen, |
C. |
in der Erwägung, dass Arbeitgeber häufiger auf Praktika als Ersatz für reguläre Beschäftigung zurückgreifen und dabei die Hindernisse, mit denen junge Menschen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt konfrontiert sind, ausnutzen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten solche Formen der Ausbeutung junger Menschen bekämpfen und ausmerzen müssen, |
D. |
in der Erwägung, dass es bei vier von zehn Maßnahmen, die auf dem außerordentlichen Gipfeltreffen der EU zum Thema Beschäftigung im Jahr 2009 in Prag beschlossen wurden, um allgemeine und berufliche Bildung, lebenslanges Lernen, Lehrstellen, Erleichterung der Mobilität sowie eine bessere Vorhersage der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und eine entsprechende Anpassung der Kompetenzen geht, |
E. |
in der Erwägung, dass Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung von jungen Menschen erhebliche soziale und wirtschaftliche Kosten für die Gesellschaft bedeuten und zum Verlust von Chancen für den wirtschaftlichen Aufschwung, zur Erosion des Steueraufkommens mit nachteiligen Auswirkungen auf Investitionen in Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen, zu erhöhten Sozialausgaben, schlecht genutzten Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und zum Risiko langfristiger Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung führen, |
F. |
in der Erwägung, dass die jungen Generationen die von den jetzigen Generationen verursachte gigantische Staatsverschuldung abbauen müssen, |
G. |
in der Erwägung, dass nach wirtschaftlichen und demografischen Prognosen in der EU im folgenden Jahrzehnt 80 Millionen potenzielle Arbeitsplätze entstehen, von denen die meisten mit hochqualifizierten Arbeitskräften zu besetzen sind; in der Erwägung, dass EU-weit die Beschäftigungsquote für Personen mit hohem Qualifizierungsniveau insgesamt bei etwa 85 %, für Menschen mit mittlerem Qualifizierungsniveau bei 70 % und für Geringqualifizierte bei 50 % liegt, |
H. |
in der Erwägung, dass wirtschaftliches Wachstum wesentlich für die Schaffung von Arbeitsplätzen ist, da mehr Wirtschaftswachstum mehr Beschäftigungsmöglichkeiten mit sich bringt; in der Erwägung, dass über 50 % der neuen Arbeitsplätze in Europa von KMU geschaffen werden, |
I. |
in der Erwägung, dass der Übergang von der Ausbildung zur Arbeit und zwischen verschiedenen Beschäftigungen für junge Menschen in der gesamten EU eine strukturelle Herausforderung ist; in der Erwägung, dass Lehrstellen eine insgesamt positive Auswirkung auf den Zugang junger Menschen zur Beschäftigung haben, insbesondere wenn sie den Erwerb beruflicher Qualifikationen und spezifischer Kompetenzen unmittelbar in den Unternehmen ermöglichen, |
J. |
in der Erwägung, dass die Bildungsprogramme erheblich verbessert und gleichzeitig Partnerschaften zwischen Hochschule und Wirtschaft, effiziente Lehrlingsausbildungsprogramme, Darlehen für die berufliche Laufbahnentwicklung und Investitionen in betriebliche Ausbildung angeregt werden sollten, |
K. |
in der Erwägung, dass junge Menschen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt und beim Abbau von Arbeitsplätzen oft wegen ihres Alters diskriminiert werden; in der Erwägung, dass junge Frauen mit höherer Wahrscheinlichkeit in Arbeitslosigkeit und Armut geraten bzw. für Gelegenheitsarbeit und nicht angemeldete Tätigkeiten eingesetzt werden als junge Männer; in der Erwägung, dass andererseits junge Männer in der aktuellen Wirtschaftskrise am härtesten von der Arbeitslosigkeit betroffen sind; in der Erwägung, dass junge Menschen mit Behinderungen bei ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt vor noch größeren Hürden stehen, |
L. |
in der Erwägung, dass menschenwürdige Arbeit junge Menschen aus sozialer Abhängigkeit in die Selbstversorgung führt, ihnen aus der Armut hilft und sie befähigt, einen aktiven sowohl ökonomischen wie auch sozialen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten; in der Erwägung, dass Rechtsvorschriften in einigen Mitgliedstaaten eine Altersdiskriminierung über die allein altersbegründete Beschneidung der Rechte junger Menschen einführen, so beispielsweise der niedrigere Mindestlohn für junge Menschen im Vereinigten Königreich, der begrenzte Zugang zum Revenu de solidarité active in Frankreich und die geschmälerten Leistungen bei Arbeitslosigkeit für junge Menschen in Dänemark; in der Erwägung, dass diese Rechtsvorschriften, die alle zwar darauf abzielen, junge Menschen in Arbeit zu bringen, dennoch allesamt inakzeptabel sind und kontraproduktiv sein können, da sie junge Menschen, insbesondere in Zeiten der Krise mit hoher Jugendarbeitslosigkeit, am Eintritt in ein wirtschaftlich unabhängiges Leben hindern, |
M. |
in der Erwägung, dass die Benchmarks der Lissabon-Strategie für die Jugend und die Modernisierung der Berufsbildung nicht vollständig erreicht worden sind, |
N. |
in der Erwägung, dass Flexicurity als globale Strategie für die EU-Arbeitsmärkte flexible und verlässliche Verträge, lebenslanges Lernen, aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und soziale Sicherheit zum Ziel hat; in der Erwägung, dass diese Strategie leider in vielen Ländern als „Flexibilität“ eingeengt ausgelegt wurde, so dass der ganzheitliche Ansatz sowie die Arbeitsplatzsicherheit und die soziale Sicherheit aus dem Blickfeld geraten sind, |
O. |
in der Erwägung, dass durch den demografischen Wandel ab dem Jahr 2020 ein massiver Fachkräftemangel den europäischen Wirtschaftsraum massiv belasten wird und dieser Entwicklung nur durch eine adäquate Bildung, Ausbildung und Weiterbildung entgegengewirkt werden kann, |
P. |
in der Erwägung, dass die kleinen und mittleren Unternehmen sowohl aufgrund ihrer Vielzahl als auch aufgrund ihrer strategischen Funktion bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eine wesentliche Rolle im europäischen Wirtschaftsgefüge spielen, |
1. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Bereich Jugend und Beschäftigung einen auf Rechten basierenden Ansatz zu wählen. Der qualitative Aspekt menschenwürdiger Arbeit für junge Menschen darf nicht gefährdet werden und die wesentlichen Arbeitsstandards und sonstigen arbeitsqualitätsbezogenen Normen, wie Arbeitszeit, Mindestlohn, soziale Absicherung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, müssen zentrale Überlegungen in den unternommenen Bemühungen sein; |
Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen und Eingliederung in den Arbeitsmarkt
2. |
ersucht den Rat und die Kommission um die Festlegung einer Arbeitsplatzstrategie für die EU, die Finanzinstrumente und Beschäftigungspolitik kombiniert, um Wachstum ohne Arbeitsplätze zu vermeiden, und die die Festsetzung ehrgeiziger Rahmenwerte (Benchmarks) für die Beschäftigung junger Menschen nach sich zieht; spricht sich entschlossen dafür aus, dass in der Arbeitsplatzstrategie ein besonderer Schwerpunkt auf die Entwicklung von grünen Arbeitsplätzen und Arbeitsplätzen in der Sozialwirtschaft gelegt wird und dabei sichergestellt wird, dass das Parlament in den Entscheidungsprozess eingebunden wird; |
3. |
unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten Arbeitsplätze im Umweltbereich schaffen, indem sie beispielsweise eine Ausbildung im Bereich Umwelttechnologien anbieten; |
4. |
ersucht die Mitgliedstaaten, wirksame Anreize wie Beschäftigungsbeihilfen oder Zuschüsse zu den Sozialabgaben zu schaffen, die wirksame und menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen garantieren, um öffentliche und private Arbeitgeber zu ermutigen, junge Menschen einzustellen, in die Schaffung neuer Arbeitsplätze für junge Menschen und in ihre ständige Weiterbildung und Steigerung ihrer Qualifikationen während ihrer Arbeitszeit zu investieren und den unternehmerischen Gedanken unter Jugendlichen zu fördern; weist darauf hin, welch besondere und wichtige Rolle Kleinbetriebe hinsichtlich des Fachwissens und des traditionellen Knowhows spielen; setzt sich dafür ein, dass sichergestellt werden soll, dass junge Menschen Zugang zum kürzlich eingerichteten europäischen Mikrofinanzierungsinstrument haben; |
5. |
unterstreicht die Bedeutung der Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln als wesentlichem Element bei der Entwicklung der für neue Arbeitsplätze erforderlichen Fähigkeiten; |
6. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, eine ambitionierte Politik im Bereich der Jugendbildung zu verfolgen; |
7. |
ersucht die Kommission – unter Berücksichtigung positiver einzelstaatlicher Erfahrungen in Bezug auf Partnerschaften zwischen Schulen, Universitäten, Unternehmen und Sozialpartnern – einige Versuchsprojekte in den neuen strategischen Bereichen der Entwicklung zu fördern und zu unterstützen, die eine angemessene wissenschaftliche und technologische Ausbildung und eine auf die Beschäftigung abzielende Ausbildung junger Menschen, insbesondere junger Frauen, vorsehen, um die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit in den Unternehmen zu fördern, wobei zu diesem Zweck auf Stipendien, zu einem höheren Abschluss führende Lehrverhältnisse und nicht atypische Arbeitsverträge zurückgegriffen wird; |
8. |
fordert die Universitäten auf, frühzeitig Kontakt zu Arbeitgebern herzustellen und Studenten die Möglichkeit zu eröffnen, notwendige Fertigkeiten für den Arbeitsmarkt zu erlernen; |
9. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, weitreichende Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft, wie Steuersenkungen und Verringerung des Verwaltungsaufwands für KMU, einzuleiten, um für Wachstum zu sorgen und neue Arbeitsplätze, insbesondere für junge Menschen, zu schaffen; |
10. |
hofft auf eine erfolgreiche Nachfrage nach Mikrokrediten durch junge Menschen;ist der Ansicht, dass die Gründerinnen und Gründer von Start-Ups konsequent und professionell beraten werden müssen; |
11. |
ersucht die Mitgliedstaaten, eine integrative und gezielte Arbeitsmarktpolitik einzurichten, die die respektvolle Eingliederung und sinnvolle Beschäftigung junger Menschen sichert, z. B. durch Errichtung beflügelnder Netzwerke, Praktikantenvereinbarungen mit Finanzbeihilfen für die Praktikanten, die es ihnen ermöglichen sollen, sich in der Nähe des Praktikumsorts eine Unterkunft zu suchen, internationale Berufsberatungszentren und Jugendzentren für individuelle Beratung, die insbesondere über Fragen betreffend die gewerkschaftliche Organisation und rechtliche Aspekte des Praktikums informieren; |
12. |
ist sich dessen bewusst, dass es schwierig für junge Menschen ist, Zugang zu Finanzmitteln für die Gründung und Entwicklung eigener Unternehmen zu erhalten; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, die jungen Menschen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern, und in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Mentorenprogramme für junge Menschen betreffend die Unternehmensgründung und -entwicklung einzurichten; |
13. |
ersucht die Mitgliedstaaten, mit innovativen Projekten die Kompetenzen von Schulabbrechern zu fördern und sie auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten; |
14. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, bei Neuausrichtung der Ausbildungssysteme bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kooperationen zwischen Schule und Arbeitswelt einzuplanen; ist der Auffassung, dass die Behörden auf lokaler und Kreisebene in die Planung der allgemeinen und beruflichen Bildung einbezogen werden müssen, da diese Netzwerk-Kontakte zu den Arbeitgebern haben und deren Bedürfnisse kennen; |
15. |
ersucht die Kommission, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Europäischen Sozialfonds zu erweitern und dessen bessere Nutzung sicherzustellen, mindestens 10 % der Mittel dieses Fonds jugendspezifischen Projekten zuzuweisen und den Zugang dazu zu erleichtern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, nicht durch übertriebene Kontrolle die Durchführung kleiner und innovativer Projekte zu gefährden und die Effektivität und den Nutzen von Programmen wie „Youth in Action“ im Hinblick auf Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen zu untersuchen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich besser und gezielter auf die Jugend einzustellen; |
16. |
fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Bildungseinrichtungen als geeignetes Instrument für die Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit vordringlich zu behandeln; |
Bildung und Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben
17. |
ersucht die Mitgliedstaaten, die Bemühungen zum Abbau der Zahl der Schulabbrecher zu intensivieren, um die in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziele von maximal 10 % Schulabbrechern bis 2012 zu erreichen; ersucht die Mitgliedstaaten, für den Kampf gegen Schulabbrüche und Analphabetentum eine breite Palette von Maßnahmen zu nutzen, z. B. Senkung der Klassenschülerzahlen, Unterstützung junger Lernender, die aus finanziellen Gründen die Pflichtausbildung nicht abschließen können, Förderung der praktischen Teile in den Lehrplänen, Einführung von Mentoren in allen Schulen, Einrichtung einer nahtlosen Weiterbetreuung von Schulabbrechern; verweist auf Finnland, wo die Zahl der Schulabbrecher dadurch gesenkt werden konnte, dass man mit ihnen zusammen die Möglichkeiten einer Neuausrichtung geprüft hat; ersucht die Kommission, ein Projekt zu bewährten Verfahren zu koordinieren; |
18. |
ersucht die Mitgliedstaaten, die Verbindungen zwischen Ausbildungssystemen und Arbeitswelt zu verbessern und Prognosesysteme für den Qualifikations- und Spezialisierungsbedarf zu entwickeln; |
19. |
fordert, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um sicherzustellen, dass alle Kinder von Anfang an die für sie notwendige Förderung erhalten, und besonders die gezielte Förderung von Kindern mit Sprachproblemen oder anderen Handicaps zu garantieren, damit ihnen die größtmöglichen Bildungs- und Berufschancen offenstehen; |
20. |
fordert mehr und bessere Lehrstellen; verweist auf die positiven Erfahrungen mit dem dualen System der Berufsausbildung in Ländern wie Deutschland, Österreich und Dänemark, wo das System als wichtiger Bestandteil des Übergangs junger Menschen von der Schule zum Beruf betrachtet wird; ersucht die Mitgliedstaaten, Lehrstellenprogramme zu unterstützen und Unternehmen zu veranlassen, Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen auch in Krisenzeiten zur Verfügung zu stellen; betont, wie wichtig eine angemessene Ausbildung ist, um die Verfügbarkeit der hochqualifizierten Arbeitskräfte zu gewährleisten, die die Unternehmen in der Zukunft brauchen; betont, dass durch Lehrstellen keine regulären Arbeitsplätze ersetzt werden sollen; |
21. |
fordert bessere und gesicherte Praktika; fordert die Kommission und den Rat auf, entsprechend der in der Mitteilung KOM(2007)0498 eingegangenen Verpflichtung, eine „Initiative für eine europäische Charta für die Qualität von Praktika“ vorzuschlagen, eine Europäische Qualitätscharta mit Mindestanforderungen für Praktika einzurichten, um deren Bildungswert zu sichern und Ausbeutung zu vermeiden, und dabei zu berücksichtigen, dass Praktika Bestandteil der Ausbildung sind und keine realen Arbeitsplätze ersetzen dürfen, wobei diese Mindeststandards eine Beschreibung der Tätigkeit und der zu erwerbenden Qualifikationen, eine zeitliche Begrenzung für Praktika, eine Mindestzuwendung basierend auf den Lebenshaltungskosten am Praktikumsort entsprechend den nationalen Traditionen, einen Versicherungsschutz für die geleistete Tätigkeit, Sozialleistungen nach örtlichen Standards und eine klare Einbindung in das betreffende Bildungsprogramm enthalten sollten; |
22. |
fordert die Kommission auf, Statistiken zu Praktika in den einzelnen Mitgliedstaaten mit den Angaben:
sowie eine Vergleichsstudie über die verschiedenen in den EU-Mitgliedstaaten bestehenden Praktikumsprogramme vorzulegen; |
23. |
fordert alle Mitgliedstaaten auf, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen; |
24. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, ein europäisches System zur Bescheinigung und Anerkennung der durch Ausbildung und Praktika erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten einzurichten, da dies zur Steigerung der Mobilität der jungen Menschen beiträgt; |
25. |
fordert den Schutz junger Menschen vor jenen öffentlichen und privaten Arbeitgebern, die durch Programme zum Erwerb von Arbeitserfahrung, durch Ausbildung oder durch Praktika ihren entscheidenden Grundbedarf kostenlos oder mit geringen Kosten decken, indem sie den Wunsch der jungen Menschen nach Ausbildung ausnutzen, ohne ihnen die Perspektive einer Festanstellung zu bieten; |
26. |
betont, wie wichtig es ist, die Arbeits- und Ausbildungsmobilität junger Menschen zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, und dass die Anerkennung und Transparenz der Qualifikationen, Kenntnisse und Diplome in der EU verbessert werden muss; fordert verstärkte Anstrengungen zur Entwicklung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen und des Europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung sowie die Ausweitung des Programms Leonardo da Vinci; |
27. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Harmonisierung der nationalen Qualifikationsrahmen und des Europäischen Qualifikationsrahmens voranzutreiben, um die Mobilität der Jugendlichen in Bezug auf Bildung und Beschäftigung zu erhöhen; |
28. |
unterstreicht die Bedeutung privatwirtschaftlicher Bildungsträger, da der private Sektor in der Regel innovativer bei der Gestaltung von Kursen und flexibler bei deren Durchführung ist; |
29. |
ermutigt die Mitgliedstaaten, jungen Menschen, die sich in der Ausbildung oder in einem Praktikum befinden, die Arbeits- und Sozialleistungsrechte in vollem Umfang zu gewähren und unter bestimmten Voraussetzungen einen Anteil ihrer Sozialabgaben zu übernehmen; |
30. |
ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Programme für Ausbildung, Praktika und den Erwerb von Arbeitserfahrung in die Sozialleistungssysteme einzubeziehen; |
31. |
ersucht die Mitgliedstaaten, das System der Schulberatung zwischen Grundschule und weiterführender Schule auszubauen, um den Jugendlichen und den Familien bei der Wahl wirklich realen Neigungen, Fähigkeiten und Bestrebungen entsprechender Ausbildungswege zu helfen und somit das Risiko späterer Schulabbrüche oder Misserfolge zu senken; |
32. |
anerkennt, dass junge Menschen in Krisenzeiten nach Bildung streben und entsprechend ermuntert werden sollten; ersucht alle Mitgliedstaaten, den gleichberechtigten Zugang zur Bildung für alle zu gewährleisten, indem sie ein Mindestrecht auf unentgeltliche finanziell gut abgesicherte Bildung vom Kindergarten bis zum Studium garantieren und die finanzielle Unterstützung junger Lernender sicherstellen; ersucht die Mitgliedstaaten, auch im Falle finanzieller und gesellschaftlicher Zwänge weiter in die allgemeine und berufliche Bildung zu investieren, den Europäischen Qualifikationsrahmen so schnell wie möglich umzusetzen und - falls nötig - nationale Qualifikationsrahmen zu schaffen; |
33. |
erinnert daran, dass es Ziel des Kopenhagen-Prozesses ist, den Einzelnen dazu zu ermutigen, das breite Spektrum der bestehenden Möglichkeiten an beruflicher Bildung zu nutzen (z. B. in der Schule, an der Hochschule, am Arbeitsplatz oder durch private Kurse); |
34. |
ersucht die Kommission um den Ausbau von EU-Programmen, die Aus- und Weiterbildung unterstützen, z.B. Lebenslanges Lernen, Europäischer Sozialfonds, Marie-Curie-Maßnahmen, Erasmus-Mundus-Programm und Initiative für wissenschaftliche Bildung; |
35. |
fordert die Mitgliedstaaten zur Einrichtung nationaler Arbeitsgruppen im Jugendbereich auf, um für eine bessere Abstimmung zwischen dem Bildungssystem und dem Arbeitsmarkt zu sorgen und eine größere und gemeinsam wahrgenommene Verantwortung des Staates, des Arbeitgebers und des Einzelnen bei der Investition in Qualifizierung zu fördern; ersucht die Mitgliedstaaten um die Einrichtung beratender Gremien an allen Schulen, um den Übergang von der Schule zum Beruf problemloser zu gestalten und die Zusammenarbeit von staatlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren zu fördern; |
36. |
erachtet es für außerordentlich wichtig, die allgemeine und berufliche Bildung dem sich dynamisch verändernden Arbeitsmarkt sowie dem Bedarf an neuen Berufen anzupassen; |
37. |
hält das Erlernen von Sprachen für äußerst wichtig, um Jugendlichen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und ihre Mobilität und die Chancengleichheit zu fördern; |
Anpassung der individuellen Bedürfnisse an den Arbeitsmarkt
38. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, jungen Menschen Informationen über die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, unter der Voraussetzung, dass geeignete Kontrollmechanismen zur Beobachtung der Entwicklung der Berufe eingeführt werden; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, am Lebenszyklus orientierte Maßnahmen und Strategien zu entwickeln, in denen Bildung und Beschäftigung besser verknüpft sind, in denen der sichere Übergang der Kernpunkt ist und in denen eine ständige berufliche Weiterbildung der Arbeitskräfte zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen entsprechend den Erfordernissen des Arbeitsmarktes vorgesehen ist; |
39. |
ersucht die Kommission, ihre Bemühungen im Bereich der Anerkennung von Berufsabschlüssen unter Einbeziehung von nicht formalen Lernwegen und Berufserfahrungen zu intensivieren, um so die Mobilität junger Menschen zu fördern; |
40. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Anerkennung der im Rahmen des nicht formalen und informellen Lernens erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten anzuregen, damit die Jugendlichen über einen zusätzlichen Nachweis für den Erwerb der für die Arbeitssuche benötigten Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen; |
41. |
fordert, die Unterstützung und das Ansehen der beruflichen Bildung zu erhöhen; |
42. |
fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Sozialpartnern die Flexicurity-Strategie zu überprüfen, um die Sicherheit des Übergangs ganz oben in der Agenda anzusiedeln und gleichzeitig mehr Mobilität und leichteren Zugang für junge Menschen zu schaffen; betont, dass Flexibilität ohne soziale Sicherheit kein nachhaltiger Ansatz für die Lösung der Arbeitsmarktprobleme junger Menschen ist, sondern im Gegenteil eine Methode, um die Arbeits- und Sozialversicherungsrechte der jungen Menschen zu umgehen; |
43. |
appelliert an die Mitgliedstaaten, alle vier Flexicurity-Komponenten in die nationalen Konzepte für Strategien zur Jugendbeschäftigung aufzunehmen, nämlich:
|
44. |
ersucht die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner, durch Sicherung qualitativ hochwertiger Arbeit zu vermeiden, dass junge Menschen in die „Armutsfalle“ geraten; ersucht die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner, auf der Grundlage der geltenden nationalen Gesetze und im Zusammenwirken mit der Kommission bessere Normen aufzustellen und umzusetzen, um diejenigen zu schützen, die einer unsicheren oder qualitativ minderwertigen Beschäftigung nachgehen; |
45. |
fordert die Kommission auf, eine Abschätzung der langfristigen Folgen von Jugendarbeitslosigkeit und der Generationengerechtigkeit vorzunehmen; |
46. |
unterstreicht die Notwendigkeit, an allen Arbeitsplätzen einen intensiven und strukturierten sozialen Dialog zu führen, um junge Arbeitnehmer vor Ausbeutung und dem häufig prekären Charakter von Zeitarbeit zu schützen; betont, dass sich die Sozialpartner mit jungen Arbeitnehmern und deren besonderen Bedürfnissen befassen müssen; |
47. |
fordert die Kommission und Mitgliedstaaten auf, mit größeren Anstrengungen sicherzustellen, dass die Richtlinie zur Gleichbehandlung in der Beschäftigung, die eine Diskriminierung aus Gründen des Alters in Beruf und Beschäftigung verbietet, ordnungsgemäß umgesetzt worden ist und ordnungsgemäß angewendet wird; ist der Ansicht, dass viel mehr unternommen werden muss, um dafür zu sorgen, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Rechte und Pflichten bewusst sind, die ihnen aus diesen Rechtsvorschriften erwachsen; |
48. |
ersucht die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner, Informations- und Aufklärungskampagnen zu entwickeln, um die jungen Menschen über ihre Arbeitsrechte und über alternative Möglichkeiten ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu informieren; |
49. |
ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Annäherung zwischen Arbeitswelt und Bildungswesen zu fördern, um Ausbildungswege, wie z. B. die duale Ausbildung, zu strukturieren, die angelerntes Wissen und praktische Erfahrungen miteinander verbinden, um den Jugendlichen die notwendigen allgemeinen wie auch spezifischen Kompetenzen zu vermitteln; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner, in eine Aufklärungskampagne über berufliche Bildung (VET), technische Studiengänge und Unternehmertum zu investieren, damit diese Wege nicht länger als eine minderwertige Wahl, sondern als Chance wahrgenommen werden, das Beschäftigungsvakuum mit zurzeit deutlich stärker gefragten technischen Berufen zu füllen und die europäische Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen; |
50. |
ersucht die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner, durch aktive Beschäftigungspolitik insbesondere in den Regionen und Branchen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit besonders hoch ist, mit größerer Intensität Programme zur Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu entwickeln und umzusetzen; |
51. |
drängt die Mitgliedstaaten, die Auswirkungen, die die Jugendarbeitslosigkeit auf die Rentenansprüche dieser Generationen haben wird, abzufedern und durch großzügige Anrechnung von Ausbildungszeiten jungen Menschen einen Anreiz zu geben, ihre Ausbildung über einen langen Zeitraum fortzusetzen; |
52. |
ersucht die Sozialpartner, ihre Bemühungen zu intensivieren, junge Menschen über ihr Recht auf Teilnahme am sozialen Dialog aufzuklären und die Beteiligung dieses großen Anteils der Erwerbsbevölkerung in den Strukturen ihrer repräsentativen Gremien zu fördern; |
Benachteiligung und Diskriminierung
53. |
ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass für die Jugend relevante nationale Rechtsvorschriften und insbesondere nationale Rechtsvorschriften auf Grundlage der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG) nicht dazu benutzt werden, junge Menschen beim Zugang zu Sozialleistungen zu diskriminieren; ist der Ansicht, dass viel mehr unternommen werden muss, um dafür zu sorgen, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Rechte und Pflichten bewusst sind, die ihnen aus diesen Rechtsvorschriften erwachsen; |
54. |
dringt darauf, dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, damit Jugendliche mit Migrationshintergrund die Sprache des Aufnahmestaats erlernen können, damit ihre im Herkunftsstaat erworbenen Abschlüsse anerkannt werden und damit sie Zugang zu Schlüsselkompetenzen bekommen, wodurch ihnen die soziale Eingliederung und die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglicht werden; |
55. |
ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, zu zumutbaren Kosten für junge Eltern geeignete und bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten bereitzustellen und jungen Eltern, insbesondere Müttern, dadurch die Teilnahme am Arbeitsmarkt zu ermöglichen; |
56. |
fordert, dass die Zuwendungen, die die Mitgliedstaaten jungen Eltern für Kinderbetreuung bzw. Krippenplätze zur Verfügung stellen, ausreichend hoch sind, damit die Bezugsberechtigten nicht von einer Teilnahme am Arbeitsmarkt abgehalten werden; |
57. |
fordert, dass die Mitgliedstaaten kurzfristig Maßnahmen für arbeitslose junge Männer in den von der Krise betroffenen Sektoren ergreifen, ohne dabei die langfristigen Probleme aus den Augen zu verlieren, die junge Frauen beim Zugang zum Arbeitsmarkt haben; |
58. |
ersucht die Mitgliedstaaten, aktive Fördermaßnahmen für junge Menschen in solchen Arbeitsmarktbereichen einzuführen, in denen die Jugend unterrepräsentiert ist, um so die Folgen der früheren Diskriminierung aufgrund des Alters zu überwinden und eine wahre Vielfalt in der Zusammensetzung der Belegschaft zu erreichen, wobei sinnvolle Anpassungen für junge Menschen mit Behinderungen vorzunehmen sind; verweist auf gute Erfahrungen mit aktiven Fördermaßnahmen im Kampf gegen Diskriminierung; |
59. |
unterstreicht die Notwendigkeit der Erarbeitung spezifischer Programme für Menschen mit Behinderungen, um ihre Chancen für einen Einstieg in die Arbeitswelt zu erhöhen; |
60. |
betont, dass es wichtig ist, Praktika und Mobilität von junge Menschen zu fördern, die Schulen oder Ausbildungen für künstlerische Berufe, zum Beispiel in den Bereichen Film, Musik, Tanz, Theater und Zirkus, absolvieren; |
61. |
ist der Ansicht, dass die Unterstützung für Freiwilligenprogramme in verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel Sozialwesen, Kultur und Sport verstärkt werden sollte; |
62. |
fordert die Branchen auf, Generationenpartnerschaften in Unternehmen und Organisationen ins Leben zu rufen und damit einen aktiven Wissensaustausch zu generieren und die Erfahrungen unterschiedlicher Generationen produktiv zusammenzuführen; |
63. |
anerkennt, wie wichtig es ist, dass junge Menschen finanziell unabhängig sein können, und ersucht die Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass alle jungen Menschen einen individuellen Anspruch auf ein menschenwürdiges Einkommen haben, das ihnen die Möglichkeit bietet, ein wirtschaftlich unabhängiges Leben aufzubauen; |
64. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass junge Menschen, die dies wünschen, wirksame Unterstützung erhalten, insbesondere in Bezug auf ihre Berufswahl, die Kenntnis ihrer Rechte und die Verwaltung ihres Mindesteinkommens; |
Strategien und Governance-Instrumente auf EU-Ebene
65. |
regt an, dass der Rat und die Kommission eine Europäische Jugendgarantie vorsehen, die das Recht eines jeden jungen Menschen in der EU sichert, nach einer Arbeitslosigkeit von maximal 4 Monaten einen Arbeitsplatz, eine Lehrstelle, eine Zusatzausbildung oder eine Kombination aus Arbeit und Ausbildung angeboten zu bekommen; |
66. |
begrüßt den Fortschritt bei der Festlegung der Strategie Europa 2020, bedauert aber, dass keine öffentliche und nachvollziehbare Bewertung der Lissabon-Strategie, speziell des Europäischen Paktes für die Jugend einschließlich der Benchmarks für die Jugend, erfolgt ist, und bedauert, dass die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und die Jugendorganisationen bei der Entwicklung der Strategie Europa 2020 nicht ausreichend konsultiert wurden; |
67. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, neue verbindliche Benchmarks für die Jugend einzuführen und zu bewerten; ersucht die Kommission, vorhandene Benchmarks für die Jugend und die Jugendgarantie jährlich zu bewerten, um zu erreichen, dass es auf der Grundlage von stärker aufgegliederten und vor allem nach Geschlecht und Altersklassen aufgeschlüsselten statistischen Informationen zu Ergebnissen und Fortschritten kommt; |
68. |
ersucht den Rat und die Kommission, neue verbesserte Instrumente für Governance und Information für die Arbeit im Bereich Jugendbeschäftigung zu vereinbaren und auch konkret umzusetzen; |
69. |
schlägt die Bildung einer permanenten EU-Arbeitsgruppe „Jugend“ unter Einbeziehung von Jugendorganisationen, der Mitgliedstaaten, der Kommission, des Parlaments und der Sozialpartner vor, um Entwicklungen im Bereich Jugendbeschäftigung zu verfolgen, Querschnittsmaßnahmen zu ermöglichen, beispielhafte Verfahren auszutauschen und neue Maßnahmen zu initiieren; |
70. |
unterstreicht, wie wichtig es ist, junge Menschen an der Konzipierung der Politik im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu beteiligen, damit ihre Bedürfnisse besser berücksichtigt werden; empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission Vertreter nationaler Jugendräte zu den Prioritäten für junge Menschen konsultiert; |
71. |
ersucht die Mitgliedstaaten, die Auswirkungen ihrer Politik auf die Jugend auszuwerten, die Jugend in alle Prozesse einzubeziehen und Jugendräte einzurichten, damit diese die Maßnahmen, die die Jugend betreffen, verfolgen; |
72. |
fordert die europäischen Organe auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und die Werbung für unbezahlte Praktika von ihren Internet-Seiten zu entfernen und allen ihren Praktikanten
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73. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |
(1) ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
(2) ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 23.
(3) ABl. C 137 E vom 27.5.2010, S. 68.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0187.