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Document 52010AR0408

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung — für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung“

    ABl. C 192 vom 1.7.2011, p. 10–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    1.7.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 192/10


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung — für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung“

    2011/C 192/03

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    teilt die Auffassung der Kommission, dass trotz der Fortschritte in bestimmten sozialen Bereichen noch ein langer Weg zurückgelegt werden muss, bis die Entwicklungsziele erreicht sind, die sich die Weltgemeinschaft vor etwas mehr als einem Jahrzehnt im Rahmen der Millenniumserklärung gesteckt hat;

    hält es für erforderlich, den Faktoren im Zusammenhang mit den verfügbaren Mitteln zur Finanzierung der Entwicklung mehr Aufmerksamkeit zu schenken und dabei an den Verpflichtungen im Bereich der Hilfe festzuhalten, die Bereitstellung nationaler Mittel in den Entwicklungsländern zu fördern, ihre Steuersysteme zu stärken, der Korruption entgegenzuwirken sowie die Bekämpfung der Steuerhinterziehung, der Kapitalflucht und der illegalen Finanzströme und die Suche nach neuen Finanzierungsquellen zu unterstützen;

    bedauert, dass die Europäische Kommission, obwohl sie die grundlegende Bedeutung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (LRG) im Rahmen der Entwicklungshilfe und der Kooperationsprogramme anerkennt, im Grünbuch nicht berücksichtigt hat, dass den LRG im Hinblick auf eine effiziente und von der Gesellschaft mitgetragene EU-Kooperationspolitik eine immer wichtigere Rolle zukommt. Der AdR fordert, das Augenmerk stärker auf die Rolle der LRG bei der Förderung einer Entwicklung für die breite Bevölkerung, bei der Schaffung effizienter Regierungsinstitutionen in den Entwicklungsländern und der Einführung eines ökologisch nachhaltigen Energiemodells zu richten;

    hofft, dass mit der Überprüfung der europäischen Entwicklungspolitik und dem europäischen Konsens dazu der Weg fortgesetzt wird, der bereits in der Mitteilung „Die Gebietskörperschaften als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit“ eingeschlagen wurde: Darin wurden Stellung, Rolle und Mehrwert der Gebietskörperschaften in diesen Bereichen und Politiken herausgestellt. Vor diesem Hintergrund und um den Austausch zu fördern und den Gebietskörperschaften ein Forum für den politischen Meinungsaustausch auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit zu bieten, verpflichtet sich der AdR dazu, mit der Europäischen Kommission bei der Veranstaltung der Jahreskonferenz zur dezentralen Zusammenarbeit weiterhin eng zusammenzuarbeiten.

    Berichterstatter

    Jesús GAMALLO ALLER (ES/EVP), Generaldirektor für Außenbeziehungen und für Beziehungen zur Europäischen Union, Regierung der Autonomen Gemeinschaft Galicien

    Referenzdokument

    Grünbuch „EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung — für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung“

    KOM(2010) 629 endg.

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Allgemeine Bemerkungen

    1.

    teilt die Auffassung der Kommission, dass trotz der Fortschritte in bestimmten sozialen Bereichen noch ein langer Weg zurückgelegt werden muss, bis die Entwicklungsziele erreicht sind, die sich die Weltgemeinschaft vor etwas mehr als einem Jahrzehnt im Rahmen der Millenniumserklärung gesteckt hat;

    2.

    stimmt mit der Kommission darin überein, dass es notwendig ist, die Wirksamkeit und den Mehrwert der EU-Entwicklungspolitik zu verbessern, um die Millenniumsentwicklungsziele zu verwirklichen, und ist der Ansicht, dass diese Aufgabe in Zeiten einer schweren Wirtschaftskrise, wie sie derzeit zahlreiche Geber erleben, umso dringlicher ist;

    3.

    bedauert, dass im Grünbuch nicht näher auf die Kriterien eingegangen wird, die notwendig sind, um den Zusatznutzen der Kooperationsmaßnahmen der EU zu ermitteln, dass der Notwendigkeit einer strengeren Folgenabschätzung der bisherigen Ergebnisse nicht stärker Rechnung getragen wird und dass keine Schritte vorgeschlagen werden, um die Paris-Agenda, das Aktionsprogramm von Accra und die Verpflichtungen, die sich aus dem Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik und dem Verhaltenskodex der EU ergeben, zu vertiefen;

    4.

    hält es für erforderlich, den Faktoren im Zusammenhang mit den verfügbaren Mitteln zur Finanzierung der Entwicklung mehr Aufmerksamkeit zu schenken und dabei an den Verpflichtungen im Bereich der Hilfe festzuhalten, die Bereitstellung nationaler Mittel in den Entwicklungsländern zu fördern, ihre Steuersysteme zu stärken, der Korruption entgegenzuwirken sowie die Bekämpfung der Steuerhinterziehung, der Kapitalflucht und der illegalen Finanzströme und die Suche nach neuen Finanzierungsquellen zu unterstützen;

    5.

    ist der Überzeugung, dass eine gut definierte und systematisch kontrollierte und evaluierte Hilfe in Wirklichkeit eine wertvolle Investition der Geber ist: eine Investition in Freiheit und Recht in dem Sinne, dass damit zur Schaffung von Gesellschaften beigetragen wird, in denen Gerechtigkeit und Menschenrechte stärker im Mittelpunkt stehen; eine Investition in Fortschritts- und Wohlstandsmöglichkeiten, da die Entwicklung in einer Welt der gegenseitigen Abhängigkeiten nicht nur den einen zugute kommt, sondern auch ein Quell der Stabilität und der Dynamik für die anderen ist; und eine Investition in Sicherheit, weil sie Spannungen mildert und die Weltordnungspolitik verbessert;

    6.

    unterstreicht, dass die internationale Hilfe nur ein Teil eines Bündels von Faktoren ist, die Entwicklungsprozesse in den ärmsten Ländern fördern können, weshalb die Kohärenz zwischen den derzeitigen Maßnahmen der Geberländer verbessert und die Rahmenregelungen für internationale Transaktionen und die Agrarsubventionen der reichen Länder so gestaltet werden müssen, dass sie zu einer möglichst gerechten Verteilung der Fortschrittschancen, die die Globalisierung bietet, beitragen. Der Ausschuss bedauert jedoch, dass diese Aspekte im Grünbuch nicht gebührend berücksichtigt werden, obwohl sie Gegenstand der Sitzungen der Staats- und Regierungschefs auf Ebene der Vereinten Nationen und der G-20 sind;

    7.

    bedauert, dass die Europäische Kommission, obwohl sie die grundlegende Bedeutung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (LRG) im Rahmen der Entwicklungshilfe und der Kooperationsprogramme anerkennt, im Grünbuch nicht berücksichtigt hat, dass den LRG im Hinblick auf eine effiziente und von der Gesellschaft mitgetragene EU-Kooperationspolitik eine immer wichtigere Rolle zukommt. Der AdR fordert, das Augenmerk stärker auf die Rolle der LRG bei der Förderung einer Entwicklung für die breite Bevölkerung, bei der Schaffung effizienter Regierungsinstitutionen in den Entwicklungsländern und der Einführung eines ökologisch nachhaltigen Energiemodells zu richten;

    8.

    hofft, dass mit der Überprüfung der europäischen Entwicklungspolitik und dem europäischen Konsens dazu der Weg fortgesetzt wird, der bereits in der Mitteilung „Die Gebietskörperschaften als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit“ eingeschlagen wurde: Darin wurden Stellung, Rolle und Mehrwert der Gebietskörperschaften in diesen Bereichen und Politiken herausgestellt. Vor diesem Hintergrund und um den Austausch zu fördern und den Gebietskörperschaften ein Forum für den politischen Meinungsaustausch auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit zu bieten, verpflichtet sich der AdR dazu, mit der Europäischen Kommission bei der Veranstaltung der Jahreskonferenz zur dezentralen Zusammenarbeit weiterhin eng zusammenzuarbeiten;

    9.

    erinnert an die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Frühjahrspaket: Aktionsplan der EU zur Verwirklichung der Milleniumsentwicklungsziele“ (CdR 116/2010), in der angeregt wurde, „in Betracht zu ziehen, dass jede der 100 000 lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unter Beachtung des nationalen Rechts den Beschluss fasst, von sich aus jährlich mindestens einen Euro pro Einwohner in die Entwicklungshilfe fließen zu lassen. Gebietskörperschaften, die nicht unmittelbar an Maßnahmen der dezentralen Entwicklungszusammenarbeit beteiligt sind, könnten ihren Beitrag in einen kommunalen Entwicklungshilfefonds einzahlen, wie das heute bereits in Spanien geschieht. Aktionen, die indirekt zur Entwicklung beitragen (zum Beispiel durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Armut in der Welt), könnten ebenfalls als entsprechende Beiträge gewertet werden“;

    Verbesserung der Wirkung entwicklungspolitischer Maßnahmen

    10.

    teilt die Auffassung der Kommission, dass es zweckmäßig ist, die Hilfe „auf Bereiche mit klar erkennbarem Mehrwert“ auszurichten. Der Ausschuss weist aber darauf hin, dass weder Kriterien noch Indikatoren vorgegeben werden, mit denen eindeutig festgelegt werden kann, wie der Mehrwert der EU-Kooperationspolitik zu messen ist;

    11.

    stimmt der Empfehlung der Kommission zu, die Folgenabschätzungsverfahren für die EU-Entwicklungszusammenarbeit zu verstärken und zu verbessern, und weist darauf hin, dass es für die EU einen großen Spielraum gibt, solidere und innovativere Folgenabschätzungsverfahren einzuführen, z.B. durch Anwendung aleatorischer Techniken (randomized evaluation), die die EU bisher kaum erprobt hat. Diese Bemühungen sollten auch auf den Bereich der dezentralen Zusammenarbeit übertragen werden;

    12.

    teilt die Auffassung der Kommission, dass das Ziel „Wachstum für die menschliche Entwicklung“ aus mindestens zwei Gründen Vorrang erhalten sollte: Erstens, weil auf diese Weise die Schieflage korrigiert wird, die die Hilfe in den letzten Jahren geprägt hat, d.h. die Schwerpunktlegung auf die soziale Dimension der Entwicklung, die ohne integrativen wirtschaftlichen Fortschritt nur schwer aufrechtzuerhalten ist. Zweitens, weil die Krise derzeit die Fähigkeit der Wirtschaft zahlreicher Entwicklungsländer zur Erzeugung von Wachstum, zur Minderung von Armut und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beeinträchtigt;

    13.

    weist jedoch darauf hin, dass Wachstum und Entwicklung nicht gleichbedeutend sind und dass die Entwicklung über den Ausbau der Produktionskapazitäten hinaus eine Förderung der sozialen Errungenschaften und eine territoriale Verteilung des Wohnstands impliziert, und zwar durch eine nachhaltige, flächendeckende und auch für die ärmsten Bevölkerungsteile zugängliche lokale und regionale Entwicklung;

    14.

    weist darauf hin, dass das Zusammenspiel der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als die für ein endogenes und nachhaltiges Wachstum maßgeblichen Akteure entscheidend ist, um diese gebietsbasierte Entwicklung zu verwirklichen;

    15.

    teilt die Auffassung der Kommission, dass die Stärkung der Institutionen der Partnerländer und die Verbesserung der Effizienz und Legitimität zu den zentralen Aufgaben jeder Entwicklungsstrategie gehören, da sie die Rahmenbedingungen für die Lenkung des Prozesses des wirtschaftlichen und sozialen Wandels verbessern;

    16.

    ersucht jedoch die Kommission um mehr Aufmerksamkeit für die negativen Auswirkungen der Abhängigkeit von Hilfe auf die Qualität der Institutionen und für die Aufgaben einer entschlossenen Korruptionsbekämpfung und einer Stärkung der Steuerkapazitäten der Entwicklungsländer, da dadurch nicht nur die Qualität und Legitimität ihrer Institutionen verbessert, sondern auch ihre Abhängigkeit von Hilfe verringert und ihre Fähigkeit zur Erschließung landeseigener Ressourcen gestärkt werden;

    17.

    unterstreicht darüber hinaus, dass für das Ziel stärker legitimierter und effizienterer Institutionen die Dezentralisierungsprozesse eine entscheidende Rolle spielen, da sie Regierende und Bürger einander näherbringen und demokratische Werte in der Gesellschaft verankern. Bei diesen Prozessen sollten die Gebietskörperschaften eine zentrale Aufgabe übernehmen - ein Aspekt, der im Grünbuch jedoch unberücksichtigt bleibt;

    18.

    stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Erreichung eines gewissen Sicherheitsniveaus eine Voraussetzung für die Entwicklung ist. Deshalb müssen die Geber das Verhältnis zwischen den Sicherheits- und Entwicklungsbelangen, die miteinander verknüpft sind, überprüfen und die Stärkung der Institutionen, die Förderung der Menschenrechte und den sozialen Zusammenhalt in Ländern mit schwachem Staatsgebilde durch die Einführung von Frühwarnsystemen und präventiver Diplomatie auf den Weg bringen. Der Ausschuss fordert die Kommission jedoch auf, die Verteilung der diesbezüglichen Zuständigkeiten zwischen den EU-Dienststellen für Zusammenarbeit einerseits und für auswärtiges Handeln andererseits besser zu klären;

    19.

    teilt die Auffassung der Kommission, dass zur Verbesserung der Wirksamkeit der Hilfe eine „viel systematischere und wirksamere“ Koordinierung zwischen den europäischen Gebern erforderlich ist, und befürwortet ebenfalls, dass die Kommission dem Rat im Jahr 2011 einen Vorschlag unterbreitet, um die Programmzyklen der Länder zu synchronisieren. Der Ausschuss weist ferner darauf hin, dass die Verbesserung der Koordinierung der Hilfe einer der in der Paris-Agenda festgeschriebenen Grundsätze zur Stärkung der Effizienz der Hilfe, ein Element des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik und eines der normativen Prinzipien der Verträge der EU (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Vertrag von Maastricht über die Europäische Union und Vertrag von Lissabon) ist;

    20.

    bedauert gleichwohl, dass im Grünbuch ein anderer Aspekt, der die Koordinierung ergänzt und enorme Potenziale bietet, ungenannt bleibt, nämlich die Notwendigkeit von Fortschritten bei der Arbeitsteilung zwischen den europäischen Gebern. Dabei sollte es nicht nur um die Arbeitsteilung der nationalen Geber untereinander, sondern auch zwischen ihnen und den betreffenden subnationalen (regionalen und lokalen) Gebern gehen, da diese in verschiedenen Kooperationssystemen der EU eine Rolle spielen. Der Ausschuss fordert deshalb die Kommission auf, Anlaufstellen für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Europäischen Auswärtigen Dienst und in der Generaldirektion Entwicklungszusammenarbeit (DEVCO) sowohl in der EU als auch in den Partnerländern zu schaffen. Darüber hinaus hält der Ausschuss die Schaffung einer spezifischen Haushaltslinie für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU für unabdingbar;

    21.

    ist der Auffassung, dass im Grünbuch - im Interesse einer angemessenen Arbeitsteilung - die Aufnahme eines Konzepts, das nicht nur auf Zielen, sondern auch auf Akteuren und der Aufgabenverteilung zwischen diesen Akteuren beruht, in die EU-Entwicklungshilfepolitik befürwortet werden sollte. Bei diesem Konzept sollte der Beitrag der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zur Bereicherung und Wirksamkeit der Kooperationspolitik besonders herausgestellt werden;

    22.

    weist darauf hin, dass die Hilfe nur eine der Komponenten der öffentlichen Politik der Geber ist, die Auswirkungen auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Partnerländer haben. Deshalb besteht ein zentrales Ziel der EU-Entwicklungspolitik in einer stärkeren Verzahnung der öffentlichen Politikbereiche. Dies ist ebenfalls ein seit langem verankertes Prinzip der EU (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Vertrag von Maastricht über die Europäische Union und Vertrag von Lissabon). Die jährlichen Evaluierungsberichte der Kommission über die Fortschritte der Mitgliedstaaten (und der Kommission selbst) bei grundlegenden sektorspezifischen Aspekten im Bereich der Politikkohärenz sind ein wertvolles Instrument zur Förderung des Fortschritts und der Übernahme von Verantwortung in diesem Bereich. Der AdR weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung weiterer Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik hin, um sicherzustellen, dass sie den Zielen der EU in der Entwicklungspolitik nicht zuwiderläuft;

    23.

    möchte hervorheben, dass die bestehenden Beziehungen zwischen den lokalen Gebietskörperschaften Europas und ihren Partnern in den Empfängerländern die Möglichkeit bieten, die Anwendung des Prinzips der Eigenverantwortung konkret voranzubringen, das im Mittelpunkt der Pariser Erklärung steht und keine ausschließlich zwischenstaatliche Angelegenheit sein darf;

    24.

    betont, dass die Grundregeln der Handelsabkommen der EU eingehalten werden müssen, d.h. die Herkunftsvorschriften für Produkte aus Partnerländern sollten nicht ausgenommen werden, auch wenn dies Teil der Assoziierungsabkommen sein kann. Dann müssen die potenziellen Beeinträchtigungen des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarkts infolge des Abweichens von diesen Bestimmungen gegen die möglichen Vorteile der Förderung einer ausschließlich lokalen Produktion für die nachhaltige Entwicklung dieser Länder abgewogen werden;

    25.

    teilt die Auffassung der Kommission, dass Budgethilfe kein Allheilmittel ist und sie deshalb erst nach einer strengen Prüfung der Bedingungen des jeweiligen Lands angewandt werden darf. Der Ausschuss weist aber darauf hin, dass die Budgethilfe eine Möglichkeit zur Strukturierung der Hilfe ist, die die Koordinierung der Geber und die Eigenverantwortung der Partnerländer fördert. Es handelt sich hier um zwei Ziele, die für den Rückgriff auf diese Formel sprechen, sofern die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind;

    26.

    bekräftigt sein Interesse an einer stärkeren Kooperation mit der Europäischen Kommission im Bereich der Politik der dezentralen Entwicklungszusammenarbeit. Der Ausschuss unterstreicht zudem, dass die Anstrengungen fortgesetzt werden müssen, damit die Mitgliedstaaten und alle lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vom Atlas der dezentralen Zusammenarbeit Gebrauch machen, in dem die von den Gebietskörperschaften der EU finanzierten einschlägigen Tätigkeiten aufgeführt sind. Er betont ferner, dass das Internetportal der dezentralen Entwicklungszusammenarbeit hilft, Partner in diesem Bereich zu finden, die Wirksamkeit der Hilfe zu verbessern und Doppelarbeit zu vermeiden;

    27.

    ist der Auffassung, dass die EU über den wirtschaftlichen Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hinaus dem wichtigen Zusatznutzen der Regionen und anderen Gebietskörperschaften auf bestimmten Fachgebieten in stärkerem Maße Rechnung tragen muss. Mit ihren Erfahrungen und Kenntnissen in Bereichen, die auf die Erfordernisse der Partnerländer zugeschnittene Lösungen liefern können, bieten diese Gebietskörperschaften einen Mehrwert für die Zusammenarbeit etwa in folgenden Bereichen: Stärkung der Verwaltungskapazitäten, Raumordnung, Bildung, Katastrophenschutz, Sicherung der Nahrungsmittelversorgung durch Landwirtschaft und Fischerei, erneuerbare Energieträger, Wasser, Umwelt, Meereswissenschaften und entwicklungsbezogene FuE. Dies gilt insbesondere für die Regionen in äußerster Randlage, die aktive Grenzgebiete und Plattformen der EU in der Welt sind und die zur Wirksamkeit der europäischen Entwicklungspolitik beitragen können;

    Eine Politik als Katalysator für ein breitenwirksames und nachhaltiges Wachstum

    28.

    teilt die Ansicht, dass die Förderung eines breitenwirksamen und nachhaltigen Wachstums in den Partnerländern eines der Hauptziele der Hilfe sein sollte. Der Ausschuss bedauert jedoch, dass im Grünbuch nicht auf die Faktoren hingewiesen wird, die für die Verwirklichung dieses Ziels von zentraler Bedeutung sind. Der erste Faktor bezieht sich auf die Notwendigkeit, eine adäquate Umverteilung der Früchte des Fortschritts zu fördern, indem die Einkommensverteilung stärker nach den Gerechtigkeitsparametern erfolgt, die aus gesellschaftlicher Sicht wünschenswert sind. Ein gewisses Gerechtigkeitsniveau ist erforderlich, um Stabilität zu garantieren, die Institutionen zu festigen und das Wachstum für die breite Bevölkerung zu fördern. Der zweite Faktor betrifft die Notwendigkeit der Stärkung der Steuerkapazitäten der Länder sowie der Bekämpfung von Betrug, Kapitalflucht und illegalen Finanzströmen, die zum Abfließen der knappen landeseigenen Mittel der Entwicklungsländer und damit zur Einschränkung ihrer Fortschrittsmöglichkeiten führen;

    29.

    macht jedoch darauf aufmerksam, dass Entwicklung etwas anderes ist als Wachstum: Sie beinhaltet die Verbreitung der sozialen Errungenschaften, die Festigung der Institutionen und den Wandel von Gesellschaft und Wirtschaft in diesen Ländern. Das Ziel sollte mithin sein, ein breitenwirksames und nachhaltiges Wachstum zu fördern, das einen gebietsbasierten Entwicklungsprozess in Gang bringt;

    30.

    unterstreicht die Bedeutung der Gleichberechtigung zur Erzielung eines nachhaltigen Wachstums in den Partnerländern. Abgesehen davon, dass es hier um eine grundlegende Menschenrechtsfrage geht, sind Reformen, die Mädchen und Frauen helfen, ihr Potenzial in der Gesellschaft zu entfalten – ohne dass sie diskriminiert oder ihnen Gewalt angedroht wird – der wirkungsvollste Weg für unsere Partnerländer, ihre Volkswirtschaften zu entwickeln;

    31.

    ist der Auffassung, dass der Aufbau solider und legitimer Institutionen voraussetzt, dass der Verteilung der Früchte des Wachstums, der Chancen und der Mitsprache innerhalb der Länder mehr Beachtung geschenkt wird und gleichzeitig die Dezentralisierungsprozesse zur Annäherung der Institutionen an die Bürger vorangetrieben werden. Deshalb muss die Verwaltungskapazität der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Partnerländer nach dem Vorbild von Programmen wie TAIEX oder ERASMUS ausgebaut werden, was zu einer besseren Nutzung der Mittel für Zusammenarbeit beitragen würde. Außerdem ersucht der Ausschuss die Kommission um die Einführung von Programmen für sektorbezogene Budgethilfen, die den Gebietskörperschaften der Entwicklungsländer einen leichteren Zugang zu den Ressourcen verschaffen;

    32.

    stellt fest, dass einer der für die Entwicklung grundlegenden Aspekte eine gute Bildungspolitik ist, und fordert die EU auf, die Förderung der Bildung in den betreffenden Ländern als eine Säule ihrer Politik der Entwicklungszusammenarbeit zu verankern;

    33.

    weist darauf hin, dass zur Verwirklichung dieses Ziels die Dezentralisierungsprozesse der Partnerländer, da wo angezeigt, gefördert und unterstützt werden müssen, wobei das Subsidiaritätsprinzip bei der Aufteilung der Zuständigkeiten zu bekräftigen ist. Die Dezentralisierung ist ein angemessener Weg, um Staaten zu demokratisieren und sie in der sozialen Wirklichkeit stärker zu verankern, und eine Voraussetzung für eine Entwicklung, die das gesamte Territorium und alle Teile der Gesellschaft erreicht;

    Nachhaltiges Wachstum

    34.

    stimmt der im Grünbuch vertretenen Auffassung zu, dass in jeder zielführenden Entwicklungsstrategie den Aspekten der Bekämpfung des Klimawandels und des Schutzes der Artenvielfalt Rechnung zu tragen ist. Gleichzeitig weist der Ausschuss darauf hin, dass der Klimawandel und die übrigen Umweltherausforderungen eine Fortschrittschance für einige Entwicklungsländer bedeuten, falls sich diese die natürlichen und ökologischen Ressourcen, über die sie verfügen, zunutze machen. Die Verpflichtung, die die EU in Kopenhagen eingegangen ist und in Cancún bekräftigt hat, unterstreicht die Bedeutung, die dieser Dimension der Entwicklungsprozesse beigemessen wird, wie auch die Notwendigkeit, die Maßnahmen der Partnerländer zur Anpassung an den Klimawandel und zur Abmilderung seiner Folgen zu unterstützen;

    35.

    bedauert, dass das Grünbuch in dieser Hinsicht kein umfassenderes Bild von der Rolle bietet, die den subnationalen (regionalen und lokalen) Behörden bei der Mitgestaltung einer soliden Umweltstrategie zukommt. Diese Körperschaften sind für die Einführung nachhaltiger Strategien für die Wasser- und Abfallwirtschaft, die Energieversorgung und den Schutz empfindlicher Ökosysteme maßgeblich;

    36.

    teilt die Auffassung, dass das nationale Energiemodell ein Schlüsselelement jeder Strategie der ökologisch nachhaltigen Entwicklung ist. Mithin ist es notwendig, den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger zu fördern. Der Ausschuss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die einschlägigen Erfahrungen der EU für Entwicklungsländer nützlich sein können; gleichzeitig eignen sich einige Entwicklungsländer aufgrund ihrer spezifischen Bedingungen für den Ausbau derartiger Energieträger;

    37.

    schlägt einen internationalen Pakt der Bürgermeister und Regionen zur Sicherung der Energieversorgung aller Bürger im Rahmen der gemeinsamen Programme einschließlich eines angemessenen und spezifischen Finanzinstruments dafür vor;

    38.

    fordert nachdrücklich, das Ziel der Umstellung des Energiemodells (zugunsten der erneuerbaren Energiequellen) durch ein anderes zu ergänzen, das darauf abzielt, die Energieinfrastruktur im Land und die Energieversorgung für die schwächsten Bevölkerungsgruppen zu angemessenen Bedingungen zu verbessern;

    Landwirtschaft und Ernährungssicherheit

    39.

    stimmt mit der Kommission darin überein, dass die ländliche Entwicklung und die Lebensmittelsicherheit insofern wesentliche Elemente des Entwicklungsprozesses sind, als sie einen Sektor betreffen, der im Mittelpunkt der Prozesse des Wachstums und der wirtschaftlichen Umgestaltung der ärmsten Ländern steht – mit maßgeblichen Folgen für die Ausübung des Grundrechts auf angemessene Ernährung, das mit anderen Rechten der Menschen (u.a. auf Gesundheit, Bildung und Arbeit) zusammenhängt und den Grad der Unabhängigkeit der Länder auf internationaler Ebene beeinflusst;

    40.

    merkt an, dass die derzeitige Krise mit einem abnormen Anstieg der Preise für Rohstoffe (einschließlich für Nahrungsmittel) einhergegangen ist, was sehr große Auswirkungen auf die Versorgung in den ärmsten Ländern - insbesondere in Subsahara-Afrika - hat, von denen viele Nettoimporteure von Lebensmitteln sind. Der Ausschuss unterstreicht auch, dass es in der Folge zu Rückschritten bei bereits wichtigen sozialen Errungenschaften kommen kann;

    41.

    ist der Ansicht, dass diese Situation aus vier Faktoren resultiert: 1. der verstärkten Nachfrage großer Länder mit starkem Wachstum, die derartige Produkte auf dem Weltmarkt massiv kaufen; 2. der unzureichenden Beteiligung der reichen Länder und der öffentlichen Hand in den Entwicklungsländern an den notwendigen Investitionen in die ländliche Entwicklung in den letzten Jahren; 3. den Geschäften von Spekulanten, die in diesen Produkten eine lukrative Möglichkeit sehen, um ihr Kapital rentabel anzulegen; und 4. den Folgen von Umweltschäden für die Produktivität von Boden und Landwirtschaft;

    42.

    fordert, im Rahmen der EU-Kooperationspolitik frühere Fehler nicht zu wiederholen und der ländlichen Entwicklung und der Ernährungssicherheit der Partnerländer bei der Festlegung der EU-Strategie für internationale Hilfe höhere Priorität einzuräumen. Der Ausschuss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die EU über langjährige Erfahrungen im Bereich der ländlichen Entwicklung, der Agrarpolitik und der Förderung der Ernährungssicherheit verfügt, die in den Dienst der Entwicklungsländer gestellt werden können;

    43.

    fordert, auch in diesem Zusammenhang den Kapazitäten und Erfahrungen der Regionen Rechnung zu tragen. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften verfügen in folgenden Bereichen über einschlägige Erfahrungen: Konzipierung der Basisinfrastruktur für die Verteilung von Lebensmitteln, Untersuchung der Fruchtbarkeit des Bodens und Anpassung des Anbaus an die jeweiligen Umweltbedingungen, Umgang mit empfindlichen lokalen Ökosystemen und Planung zwecks Sicherung der Versorgung der Bevölkerung. Mithin ist es wichtig, dass sich die Gebietskörperschaften in gebührendem Maße in die Entwicklungspolitik der EU einbringen.

    Brüssel, den 11. Mai 2011

    Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

    Mercedes BRESSO


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