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Document 52010AR0374

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung: Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“

    ABl. C 9 vom 11.1.2012, p. 29–36 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    11.1.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 9/29


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung: Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“

    2012/C 9/07

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    unterstreicht, dass der Erfolg einer neuen europäischen Industriepolitik von effizienten Maßnahmen in Bereichen wie wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen und Steuerung, Investitionen und Struktur des Finanzsektors, Innovation und Forschung, Energie und Ressourcen, digitale Agenda, neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten usw. abhängt;

    betont, dass im Zuge des Wandels in der europäischen Industrie den Unternehmen mehr Flexibilität in ihren Beschäftigungsstrategien ermöglicht werden muss (als Ausgleich für einen angemessenen Schutz, der Einkommenssicherheit für Arbeitnehmer in potenziell betroffenen Branchen gewährleistet), und dass Möglichkeiten für Wiederbeschäftigung, Umschulung und Förderung der Selbstständigkeit angeboten werden müssen. Lebenslanges Lernen während der Berufstätigkeit ist entscheidend, um einen hohen Grad an Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer sicherzustellen und Arbeitslosenzeiten zu minimieren sowie den Unternehmen neue Kompetenzen zu bieten, die eine rasche Anpassung an Marktveränderungen ermöglichen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben bei der Koordinierung dieser Maßnahmen eine wichtige Funktion. Zudem sollte der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in dieser Hinsicht stärker genutzt werden;

    fordert eine wichtigere Rolle für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU bei der Konzipierung und Implementierung der Europa-2020-Strategie und bei der Umsetzung der Ziele der Mitteilung; bekräftigt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU bei der Förderung der Industriepolitik und der wirtschaftlichen Entwicklung wegen ihrer Bürgernähe und Ortskenntnis in Bezug auf die industrielle Struktur und die Probleme der Unternehmen eine Schlüsselrolle spielen;

    legt den Mitgliedstaaten und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nahe, Territorialpakte auf nationaler Ebene zu schließen, um gemeinsam nationale Reformprogramme (NRP) zu erarbeiten und umzusetzen sowie gemeinsam ihre Fortschritte zu beurteilen, um ihre Anstrengungen und politischen Agenden zu koordinieren und auf die Ziele der Europa-2020-Strategie auszurichten, was zweifellos einen entscheidenden Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele leisten wird.

    Berichterstatter

    Patxi LÓPEZ (ES/SPE), Präsident der Autonomen Gemeinschaft Baskenland

    Referenzdokument

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung: Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit

    KOM(2010) 614 endg.

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.

    begrüßt das Engagement der Europäischen Kommission für die Errichtung einer starken, wettbewerbsfähigen und auf nachhaltiges Wachstum ausgerichteten europäischen Industrie zur Belebung der Konjunktur, wie es in der Mitteilung „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung: Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit“ (1), einer der sieben Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie, zum Ausdruck kommt;

    2.

    unterstreicht, dass der Erfolg einer neuen europäischen Industriepolitik von effizienten Maßnahmen in Bereichen wie wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen und Steuerung, Investitionen und Struktur des Finanzsektors, Innovation und Forschung, Energie und Ressourcen, digitale Agenda, neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten usw. abhängt;

    3.

    fordert deshalb eine stärkere Verknüpfung und Koordinierung der Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie;

    4.

    bedauert, dass beim Vorschlag dieser sieben Leitinitiativen deren Haushaltsauswirkungen und Umsetzungserfordernisse nicht berücksichtigt wurden;

    5.

    weist darauf hin, dass es wichtig ist, den Mehrwert des Handelns auf europäischer Ebene für die Bewältigung globaler Herausforderungen und die Verwirklichung der Europa-2020-Ziele zu nutzen, indem die Anstrengungen und Synergien im Rahmen eines koordinierten Politikansatzes gebündelt werden;

    6.

    stellt fest, dass die strukturellen Veränderungen in der Welt Probleme und Herausforderungen globaler Natur aufgezeigt haben, die sich schnell ausbreiten und in einem Kontext größerer Öffnung und gegenseitiger Abhängigkeit alle Staaten sowie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gleichermaßen betreffen, weshalb es notwendig ist, an der strategischen und technologischen Weiterentwicklung orientierte Instrumente einzuführen, um zügige und abgestimmte Reaktionen zu entwickeln;

    7.

    weist darauf hin, dass die neuen Wettbewerbsfähigkeitsparameter die Rolle der Wirtschaft der EU in der Welt in Frage stellen und dass die Europa-2020-Strategie einen kräftigen Impuls benötigt, damit die Wirtschaft in der EU ihre Position wiedererlangt, wobei der Industrie eine Schlüsselrolle als Wachstumsmotor zukommen muss;

    8.

    befürwortet ein umfassendes Nachhaltigkeitskonzept, das eine Ausgewogenheit der wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Variablen gewährleistet. Schutz und Verbesserung der Umwelt, Energie, effizienter Umgang mit den Ressourcen sowie die sozialen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung und Pflegebedürftigkeit bergen ein großes Potenzial zur Ankurbelung der Wirtschaft. Die Förderung einer weltweit wettbewerbsfähigen Industrie muss mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie dem Umweltschutz vereinbar sein;

    9.

    ersucht die Europäische Kommission, stärkeren Nachdruck auf die unterschiedlichen Entwicklungsniveaus und auf die Korrektur der innerhalb der EU noch bestehenden Ungleichgewichte zu legen, wofür die Industriepolitik eines der zu nutzenden Instrumente ist. Die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben deutlich divergierende Positionen zu den fünf Zielen der Europa-2020-Strategie; zudem sind sie von der Krise in unterschiedlichem Maße betroffen;

    10.

    unterstreicht, dass im Zuge des Wandels in der europäischen Industrie den Unternehmen mehr Flexibilität in ihren Beschäftigungsstrategien ermöglicht werden muss (als Ausgleich für einen angemessenen Schutz, der Einkommenssicherheit für Arbeitnehmer in potenziell betroffenen Branchen gewährleistet) und dass Möglichkeiten für Wiederbeschäftigung, Umschulung und Förderung der Selbstständigkeit angeboten werden müssen. Lebenslanges Lernen während der Berufstätigkeit ist entscheidend, um einen hohen Grad an Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer sicherzustellen und Arbeitslosenzeiten zu minimieren sowie den Unternehmen neue Kompetenzen zu bieten, die eine rasche Anpassung an Marktveränderungen ermöglichen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben eine wichtige Rolle bei der Koordinierung dieser Maßnahmen. Zudem sollte der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in dieser Hinsicht stärker genutzt werden;

    11.

    fordert eine wichtigere Rolle für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU bei der Konzipierung und Implementierung der Europa-2020-Strategie und bei der Umsetzung der Ziele der Mitteilung. Es gibt Gebietskörperschaften mit umfangreichen Kompetenzen und nachgewiesener Erfahrung auf dem Gebiet der wirtschaftlichen und industriellen Entwicklung sowie in anderen, unmittelbar mit der Wettbewerbsfähigkeit in Verbindung stehenden Politikbereichen. Ihre Nähe zu den Entscheidungsträgern und Hauptakteuren der Wirtschaft verleiht ihnen eine größere Effektivität bei der Umsetzung öffentlicher Maßnahmen;

    12.

    unterstützt in diesem Zusammenhang die Territorialpakte zwischen Regionen und Mitgliedstaaten, bei denen Verpflichtungen hinsichtlich der Umsetzung der Europa-2020-Ziele eingegangen werden. Die Koordinierung von Zielen, gemeinsamen Strategien und der Finanzierung im Bereich der Industriepolitik wird zum Wirtschaftswachstum beitragen;

    13.

    erkennt die Rolle der basisnahen Akteure der Wirtschaftsförderung (2) auf regionaler und kommunaler Ebene als Triebkräfte der Industrie an. Ihr Handeln ist für ein stärkeres Engagement der Unternehmen, sozialen Akteure sowie Bürger für die EU-Industriepolitik grundlegend;

    14.

    fordert die Europäische Kommission auf, für die einzelnen in der Mitteilung festgelegten Prioritäten spezifische Zeitpläne zu erarbeiten, um die Überwachung der Umsetzung der neuen Industriepolitik zu erleichtern;

    15.

    schlägt vor, dass die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen die Fortschritte bei der Umsetzung der Industriepolitik regelmäßig kontrolliert und evaluiert, um Synergieeffekte zu schaffen und Ressourcen im Hinblick auf das gleiche Ziel zu teilen, und fordert in dieser Hinsicht die Entwicklung qualitativer und quantitativer Messverfahren bezüglich der Entwicklung der Industriepolitik, die Aspekte wie Schaffung von Arbeitsplätzen, Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige Entwicklung und Innovationsfortschritt einschließen;

    Die europäische Industrie vor den neuen Herausforderungen des Wettbewerbs. Ein neues Wirtschaftsszenarium, das strukturelle Änderungen erfordert.

    16.

    begrüßt, dass der Industrie im Rahmen der Initiative eine Schlüsselrolle zugewiesen wird, da sie als entscheidende Wirtschaftsbranche potenziell eine große Sogwirkung auf die übrigen Wirtschaftstätigkeiten hat;

    17.

    stellt fest, dass sich der Industriebegriff selbst weiterentwickelt hat: In der derzeitigen Wirtschaftsphase dominiert die „diffuse“ oder „neue“ Industrie, die für ihre Entwicklung Dienstleistungen von hoher Wertschöpfung benötigt;

    18.

    weist darauf hin, dass die Industriepolitik über den branchenspezifischen Ansatz hinaus in eine Wettbewerbsfähigkeitspolitik umgestaltet werden muss, um die Unternehmen im Sinne eines umfassenderen, infolge des neuen Kontexts des industriellen Wandels erforderlichen Konzepts aktiv zu unterstützen;

    19.

    stellt heraus, dass die EU in Bereiche mit großem sozioökonomischen Potenzial investieren sollte, und fordert eine stärkere Ausrichtung auf die intelligente Entwicklung einer wissensbasierten Wirtschaft in der EU sowie auf strategische Investitionen in FuE, wissenschafts- und technologieorientierte Bildung, nicht-technologische Innovation usw.;

    20.

    stellt fest, dass die Industrie in der EU in hohem Maße von Rohstoffen und Energieressourcen abhängig ist, die immer teurer und knapper werden und den Entwicklungen der internationalen Politik unterliegen;

    21.

    wiederholt, dass eines der Hauptziele in der Abkopplung des Wirtschaftswachstums von einem intensiven Ressourceneinsatz bestehen sollte;

    22.

    ist der Auffassung, dass die Entwicklung von Verfahren für eine effizientere Bewirtschaftung der Ressourcen, die Substitution von Rohstoffen sowie Fortschritte bei der Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energieträger als strategische Herausforderungen der Industriepolitik der EU definiert werden sollten;

    23.

    erinnert daran, dass die demografische Entwicklung mit neuen Konsummodellen einhergehen wird. Die Alterung der Bevölkerung in den Industrieländern wird neue Erfordernisse im Bereich der Sozialleistungen, aber auch neue Chancen für die Industrie und den Dienstleistungssektor schaffen. Auch durch das Anwachsen der Mittelschicht in den Schwellenländern dürften neue Entwicklungs- und Innovationsmöglichkeiten entstehen;

    24.

    erkennt die Rolle der Schwellenländer im neuen, sich derzeit abzeichnenden geoökonomischen Kräfteverhältnis an. Die Schwellenländer gewinnen an Bedeutung als attraktive wachstumsstarke Märkte, aber auch als Akteure im Rahmen der neuen Direktinvestitionsströme und der erhöhten Technologie- und FuE-Nachfrage;

    25.

    teilt deshalb den Standpunkt, dass strukturelle Reformen dringend notwendig sind angesichts der radikalen Veränderungen, die das unternehmerische Umfeld betreffen und ein neues Wettbewerbsparadigma auf globaler Ebene bedingen, in dem neben dem Aufstieg der neuen Schwellenländer die Technologie und die IKT-Kompetenzen sowie der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft eine entscheidende Bedeutung erlangen;

    26.

    fordert dazu auf, die Hemmnisse für das Unternehmenswachstum zu beseitigen sowie nach Lösungen und Formen der Zusammenarbeit und des Zusammenschlusses zwischen Unternehmen suchen. Auf die mit Internationalisierung, Innovation oder Nachhaltigkeit verknüpften Herausforderungen kann nicht losgelöst oder im Alleingang reagiert werden;

    27.

    betont, dass Möglichkeiten dafür geschaffen werden sollten, dass Unternehmen in bestimmten Nischen eine effiziente Größe erreichen. Denkbar wären multinationale mittelständische Nischenunternehmen in der EU. Die Spezialisierung ist de facto ein strategischer Aspekt, der die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bestimmt, die anspruchsvollere, stärker auf spezifische Marktsegmente ausgerichtete und einen höheren Mehrwert bietende Produkte und Dienstleistungen entwickeln müssen;

    28.

    unterstreicht, dass im Hinblick auf die Arbeit in der Wissensindustrie Menschen ausgebildet und befähigt sowie dringend günstige und attraktive Bedingungen geschaffen werden müssen, da es in für die Zukunft strategisch bedeutsamen Bereichen, wie Forschung und Wissenschaft, Ingenieurwesen, Gesundheit und Mathematik schwierig ist, Arbeitnehmer zu finden. Darüber hinaus müssen die Kompetenzen, Fähigkeiten und Kenntnisse der Arbeitnehmer ständig aktualisiert und an die Erfordernisse der neuen Sektoren und Technologien angepasst werden, und zwar sowohl zum Vorteil der Wirtschaft als auch, um den Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz verlieren, bei der schnellen Anpassung an die neuen Sektoren und Technologien zu helfen;

    29.

    ist der Auffassung, dass außerdem Fortschritte bei der Vielseitigkeit und der Multidisziplinarität und ein auf persönliche Kompetenzen wie Teamfähigkeit oder Veränderungsbereitschaft ausgerichtetes Konzept notwendig sind, um eine stärkere Anpassung an die Erfordernisse der Industriebranche zu erreichen;

    30.

    hält es für notwendig, dass die europäischen Industriebranchen einen „Globalisierungsreflex“ entwickeln und sich an das neue, bereits internationale und naturgemäß wechselhafte Wettbewerbsumfeld anpassen. Die Globalisierung hat den Wettbewerb intensiviert, indem sie die Märkte für den Eintritt neuer Wettbewerber öffnet, die von den neuen Möglichkeiten der Mobilität und Informationsbeschaffung profitieren;

    31.

    weist darauf hin, dass die Internationalisierung nicht nur eine Herausforderung der Unternehmen, sondern der gesamten Gesellschaft ist. Damit die europäischen Unternehmen entschlossen auf Internationalisierung setzen und international wettbewerbsfähig sind, ist es auch erforderlich, dass Personen, Hochschulen, Bildungszentren und das wissenschaftlich-technologische System in ihren Strategien dieser Kultur und der internationalen Dimension Rechnung tragen;

    32.

    betont, dass durch die Fragmentierung der Wertschöpfungskette die besonderen Standortvorteile herausgestellt werden, die die einzelnen Gebiete in Bezug auf die unterschiedlichen Aufgaben bei der Herstellung eines bestimmten Produkts bzw. der Erbringung einer bestimmten Dienstleistung aufweisen;

    33.

    spricht sich dafür aus, den Zugang zu und die Verfügbarkeit von Krediten zu verbessern, unterstützt die Einrichtung des Finanzierungsforums für KMU und unterstreicht darüber hinaus, dass Banken und Finanzinstitute ihrer Mittlerrolle auf verantwortungsvolle und transparente Weise gerecht werden müssen, sodass eine stärkere Verzahnung von Finanz- und Realwirtschaft gewährleistet wird;

    34.

    fordert auch eine Verbesserung der Funktionsweise der Finanzmärkte durch wirksame Maßnahmen und Fortführung der in der EU eingeleiteten Arbeiten zur angemessenen Regulierung der Finanzmärkte und damit zur Bekämpfung der Spekulation und der Anfälligkeit der Bankensysteme mit dem Ziel, systemischen Risiken standhalten zu können, was mehr Ausgewogenheit und Stabilität schafft und größeres Vertrauen zugunsten eines stabilen Geschäftsumfelds sicherstellt;

    35.

    plädiert für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Investitionsbank und den Gebietskörperschaften der EU, um die Unterstützung für die Investitionen in FuE auf lokaler und regionaler Ebene zu verbessern;

    Der Weg zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum. Eine ehrgeizige Industriepolitik für eine Führungsrolle in der Wirtschaft der Zukunft.

    36.

    schlägt vor, einen Plan für Wettbewerbsfähigkeit auf EU-Ebene zu erarbeiten und umzusetzen, in dem die industriepolitischen Rahmenbedingungen der EU definiert werden;

    37.

    bekräftigt, dass die Wettbewerbsfähigkeit eine Herausforderung nicht nur der Unternehmen, sondern auch der gesamten Gesellschaft und aller Systeme ist, die bei der Wirtschaftsentwicklung interagieren. Die Wettbewerbsfähigkeit betrifft Menschen, Hochschulen, Technologiezentren, Gesundheitsdienste usw. sowie sämtliche Produktionsbereiche und -tätigkeiten;

    38.

    befürwortet deshalb die Entwicklung eines systemorientierten industriepolitischen Ansatzes, in den verschiedene Maßnahmen integriert werden, die zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen; dies muss auch auf die nationale, regionale und lokale Ebene übertragen werden. Zur Verbesserung der Effizienz und Produktivität der Industrie in der EU ist es notwendig, auch die Position der EU in Bereichen wie Verkehr, Sozial- und Verbraucherschutz, Finanzvermittlung, Energie, Umwelt sowie Binnenmarkt und Handelspolitik zu verbessern und diese Bereiche als Glieder einer „Wettbewerbsfähigkeitskette“ zu koordinieren;

    39.

    ist deshalb der Ansicht, dass die neue Industriepolitik einen sektorübergreifenden Ansatz fördern muss. In den letzten Jahren wurden all jene Ansätze verstärkt verfolgt, die die unternehmerische Zusammenarbeit über Cluster- oder Intercluster-Projekte fördern. Zu deren Hauptzielen gehört es, sämtliche Funktionen der Wertschöpfungskette in einer einzigen Art von Initiativen zu strukturieren oder zu koordinieren, d.h. als effizienter Rahmen, der die gesamte Wertschöpfungskette abdeckt und nicht in unternehmerische Entscheidungen eingreift. Darüber hinaus muss wegen der direkten Verknüpfung der Cluster mit dem Gebiet, zu dem sie gehören, ihrer herausragenden regionalen Dimension bei der Gestaltung der neuen Industriepolitik Rechnung getragen werden;

    40.

    wiederholt, dass die Rückkehr zum Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen weitestgehend von der Entwicklung der Produktivität sowohl im verarbeitenden Gewerbe als auch insbesondere bei den unternehmensnahen Dienstleistungen abhängen werden;

    41.

    unterstreicht die wichtige Rolle der KMU in der EU, die zwei Drittel der industriellen Arbeitsplätze stellen. Deshalb müssen die öffentlichen Maßnahmen in der EU gemäß dem Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ („think small first“) ergriffen werden, um speziell die Erfordernisse der mittelständischen Unternehmen als Wirtschaftsakteure, die für Beschäftigungs- und Wirtschaftswachstum entscheidend sind, zu berücksichtigen. Europa wird nur dann wettbewerbsfähig sein, wenn es auch seine KMU sind;

    42.

    fordert deshalb, in der Mitteilung die entscheidenden Rolle der Akteure der Wirtschaftsförderung in den betreffenden lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärker zu berücksichtigen, die engmaschig grundlegende unterstützende Dienstleistungen erbringen, damit die KMU erfolgreich konkurrieren können;

    43.

    empfiehlt den Einsatz der erforderlichen Mittel, die eine wirksame Anwendung des „Small Business Act“ garantieren, und unterstreicht, dass in dessen überarbeiteter Fassung dem Zugang der KMU zur Finanzierung und der intelligenten Regulierung zu Recht Priorität eingeräumt wird;

    44.

    teilt die Auffassung, dass Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit die Unternehmen Zugang zu den bestmöglichen Dienstleistungen erhalten, was maßgeblich die Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen und folglich ihre Wettbewerbsfähigkeit bestimmt. Es müssen die Maßnahmen gefördert werden, die zur Stärkung der Kapazitäten und zum Wettbewerb zwischen den Erbringern von Dienstleistungen für Unternehmen beitragen;

    45.

    befürwortet Maßnahmen zur Erleichterung der Entwicklung von Innovationen und zur Vereinfachung der Unternehmensverwaltung, insbesondere für KMU: die Verringerung von Verwaltungs- und Rechtsvorschriften, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auswirken, und die Ausweitung z.B. von Eignungsprüfungen im Bereich der Industriepolitik und ihre Übertragung auf anderen Bereiche, die mit der Industriepolitik im Zusammenhang stehen;

    46.

    unterstreicht die Relevanz der Wirkung und der territorialen Dimension der europäischen Industriepolitik im Hinblick auf die Anpassung ihrer Ziele an verschiedene Ausgangsbedingungen (angesichts ihrer fundamentalen Bedeutung für eine ausgewogene und auf den Zusammenhalt abstellende Entwicklung) und betont die notwendige Verzahnung zwischen der Mitteilung und den Leitlinien in den Mitteilungen „Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“ (3) und „Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“ (4);

    47.

    teilt die Auffassung, dass Fortschritte bei der intelligenten Spezialisierung zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des industriellen Gefüges notwendig sind, und spricht sich dafür aus, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eigene Innovationsnischen fördern sollten. Die intelligente Spezialisierung ist das Bindeglied zwischen der Mitteilung über Industriepolitik und der Leitinitiative „Innovationsunion“;

    48.

    hält es für notwendig, die Zusammenführung der Instrumente zur Clusterförderung in der EU anzuregen und einen einheitlichen auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit ausgerichteten Ansatz zu entwickeln, mit dem über den Erfahrungsaustausch hinaus konkrete Gemeinschafts- und Kooperationsprojekte gefördert werden. Im Rahmen der EU handelt es sich dabei um ein Schlüsselelement zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit, der die Entwicklung von Clustern globaler Tragweite erleichtert;

    49.

    unterstreicht die Notwendigkeit, auf Unionsebene weiterhin strategische Projekte in konkreten Bereichen mit großer Sogwirkung für den Technologietransfer und die Schaffung von Synergieeffekten zu entwickeln, z.B. die industrielle Entwicklung von „umweltgerechten Kraftfahrzeugen“, „energieeffizienten Gebäuden“ und „Fabriken der Zukunft“. Derartige Initiativen müssen mit einer langfristigen Zielvorstellung, die den Mehrwert der EU vor Augen führt, ausgebaut und vertieft werden;

    50.

    ist der Auffassung, dass auch die Behörden durch eine innovative öffentliche Auftragsvergabe eine wichtige Sogwirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ausüben können. So können durch die Kriterien der öffentlichen Ausschreibungen mit einer Priorisierung von innovativen und nachhaltigen Produkten oder Dienstleistungen Anreize für die Innovation der Unternehmen geschaffen werden, was die Qualität und Zugänglichkeit der öffentlichen Dienste verbessern wird. Hierbei ist allerdings zusätzlicher Verwaltungsaufwand zu vermeiden, da es ansonsten gerade für kleine und mittelständische Unternehmen nicht mehr attraktiv ist, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen;

    51.

    fordert die Mitgliedstaaten und die zuständigen regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften auf, die Unternehmenskultur in der europäischen Gesellschaft und insbesondere unter jungen Menschen stärker zu fördern. Im Rahmen der Bildungssysteme müssen Ausbildungsprogramme entwickelt werden, die die Förderung von Unternehmergeist, Risikobereitschaft, Führungskraft und Kreativität als Schlüsselkompetenzen beinhalten;

    52.

    unterstreicht, dass unbedingt globalisierungsorientierte Profile entwickelt werden müssen, bei denen Sprachkenntnisse, die Bereitschaft zur internationalen Arbeitsmobilität und die Aufgeschlossenheit im Umgang mit Menschen aus anderen Kulturen eine überragende Rolle spielen;

    53.

    schlägt vor, in der Mitteilung in stärkerem Maße Technologie- und Internationalisierungsstrategien zu berücksichtigen. Innovation, Technologie und Internationalisierung sind drei Konzepte, die sich zwangsläufig gegenseitig bedingen und miteinander verknüpft sind; deshalb sollten Anstrengungen zur Festlegung gemeinsamer politischer Strategien unternommen werden;

    54.

    fordert ein ausreichendes Maß an Ehrgeiz und Zielgerichtetheit bei der bevorstehenden Erarbeitung der Strategie zur Unterstützung der Internationalisierung der KMU. Bei dieser Strategie sollte der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und der Entwicklung eines Beziehungsnetzes sowie der Schaffung branchenübergreifender Verbindungen besondere Beachtung geschenkt werden;

    55.

    fordert die Europäische Kommission nachdrücklich auf, die in der Mitteilung „Handel, Wachstum und Weltgeschehen. Handelspolitik als Kernbestandteil der Europa-2020-Strategie“ (5) enthaltenen Maßnahmen, insbesondere im Bezug auf die Verhandlungsagenda in internationalen Institutionen und die Vertiefung von strategischen Partnerschaften, effizient umzusetzen; Das Handeln auf EU-Ebene ist in diesem Fall entscheidend für einen stärkeren Einfluss der europäischen Industrie in der Welt;

    56.

    teilt die Auffassung der Europäischen Kommission, dass die Wettbewerbspolitik für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU und einen störungsfreien Wettbewerb im Binnenmarkt von strategischer Bedeutung ist. Ein faires Wettbewerbsumfeld, das gleiche Bedingungen begünstigt, regt wettbewerbsbedingte Verbesserungen von Unternehmen an und stärkt die private Initiative. Staaten sowie lokale und regionale Gebietskörperschaften müssen die Funktionsfähigkeit und angemessene Anwendung dieser Politik gewährleisten;

    57.

    bekräftigt jedoch die neue Rolle des öffentlichen Sektors, der Formen der öffentlich-privaten Partnerschaft zur Finanzierung strategischer Infrastrukturen und weitreichender produktiver Investitionen finden muss. Die öffentlich-private Partnerschaft sollte auch für die Entwicklung der Industriepolitik genutzt werden, wobei die Interessen miteinander in Einklang gebracht und konkrete Projekte von europäischer Tragweite in Angriff genommen werden müssen, was die Effizienz der öffentlichen Ausgaben erhöht. Zudem werden die Formen der öffentlich-öffentlichen Partnerschaft zwischen verschiedenen Regierungsebenen und öffentlichen Institutionen zu besserer Koordinierung der Maßnahmen und zu weniger Ineffizienz beitragen;

    Unsere industrielle Zukunft hängt auch von der Umgestaltung unserer Industrie in eine innovations- und wissensbasierte Industrie ab.

    58.

    begrüßt, dass die Innovation als zentrales Element der Europa-2020-Strategie betrachtet und ihr durch die Leitinitiative „Innovationsunion“ eine strategische Rolle zuerkannt wird. Die Priorität „intelligentes Wachstum“ ist zu Recht auf ein wissens- und innovationsbasiertes Wachstum als eine der drei Grundsäulen des Wirtschaftswachstums der EU in der Zukunft ausgerichtet;

    59.

    unterstreicht, dass der Innovationsbegriff erweitert und vertieft werden sollte und die Industrie die auf eigenen Erfahrungen fußende Innovation (DUI-Ansatz = Doing, Using and Interacting) mit einem auf expliziten wissenschaftlich-technologischen Kenntnissen beruhenden Konzept (STI-Ansatz = Science, Technology and Innovation) kombinieren muss;

    60.

    bedauert, dass in der Mitteilung der nicht-technologischen Innovation als Möglichkeit für Wettbewerbsvorteile nicht mehr Bedeutung zugemessen wird. Die wirklichen unternehmerischen Veränderungen gehen vielfach auf Innovationen im Bereich Management und Organisation, z.B. in Bezug auf Strategien, Verfahren, Marketing, Industrieorganisation oder Lieferantenbeziehungen zurück. Die Ausrichtung auf die nicht-technologische Innovation hat vielen Regionen und Gebieten zu einem deutlichen Anstieg der Wettbewerbsfähigkeit verholfen;

    61.

    schlägt deshalb vor, in die industriepolitischen Bewertungen nicht-technologische Innovationsindikatoren aufzunehmen;

    62.

    ist der Auffassung, dass Wissen und Kreativität die Grundlage der Innovation bilden und die Unternehmen Wissen und Kreativität systematisch in all ihren Aktivitäten berücksichtigen und anwenden müssen;

    63.

    bedauert, dass die Mitteilung die entscheidende Bedeutung des Menschen in der neuen Industriepolitik nicht aufgreift, was aber notwendig wäre, um echte Grundlagen für ein langfristiges, ausgewogenes Wachstum zu schaffen. In einer wissensbasierten Industrie ist der Mensch der Protagonist von Veränderungen und unternehmerischen Wettbewerbsvorteilen;

    64.

    ist der Ansicht, dass sich die Forschung an Hochschulen und Technologie- und Forschungszentren neben der theoretischen Forschungstätigkeit öffnen und stärker an den Markterfordernissen und am praktischen Nutzen der Forschungsergebnisse orientieren muss;

    65.

    vertritt den Standpunkt, dass es einer stärkeren Koordinierung zwischen Forschung und Industrie bedarf, um Fortschritte bei der intelligenten Spezialisierung in den Regionen im Bereich der Schlüsseltechnologien (Nanotechnologie, Mikro- und Nanoelektronik, industrielle Biotechnologie, Photonik, Hightech-Werkstoffe und hochentwickelte Fertigungstechniken) zu erreichen sowie die Schaffung transnationaler Netzer zu fördern und die regionale, nationale und internationale Zusammenarbeit zu stärken;

    66.

    unterstreicht, dass sich die Entwicklung einer innovations- und wissensbasierten europäischen Industrie in einer größeren Zahl von Patenten europäischer Unternehmen niederschlagen muss. Besonders wichtig ist in diesem Falle die Verfügbarkeit eines effektiven Systems zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums der Unternehmen und Erfinder, das mit geringeren Zugangskosten verbunden ist und einen größeren Rechtsschutz vor Fälschung und Piraterie bietet. Deshalb muss das Patentanmeldeverfahren unbedingt einfacher und preisgünstiger gestaltet sowie die automatische Validierung von Patenten in allen Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Vorschlag für ein einheitliches europäisches Patent harmonisiert werden;

    67.

    weist darauf hin, dass die IKT zu einem bestimmenden Faktor für die Erhöhung der Produktivität der Unternehmen geworden sind, und hält die Förderung ihres Einsatzes in KMU ebenfalls für unerlässlich. Übernahme und Einbindung der IKT werden die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen gegenüber ihren Konkurrenten aus Drittstaaten bestimmen. Diese Technologien fördern die Zusammenarbeit, die Verarbeitung und den Austausch von Informationen und Ideen sowie einen direkteren Zugang zu Markt und Kunden;

    68.

    betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Akteuren zu verbessern und das Konzept der „regionalen Innovationsökosysteme“ in die Regionalentwicklungsstrategien aufzunehmen. „Regionale Innovationsökosysteme“ beinhalten die Entwicklung von Netzwerken und Möglichkeiten des Wissensaustauschs, lokal und regional verankerte Einrichtungen und flexible Organisationsmodelle;

    69.

    empfiehlt eine stärkere Ausrichtung auf die Erfordernisse der KMU bei der Festlegung der Leitlinien für das nächste EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung, um die Teilnahme der KMU an gemeinsamen europäischen Vorhaben zu fördern;

    70.

    ersucht die Europäische Kommission um eine stärkere Berücksichtigung der regionalen Dimension bei der Erarbeitung des Gemeinsamen Strategierahmens für Forschung und Entwicklung, das das Rahmenprogramm und das CIP-Programm umfassen wird, wie auch der Fortführung der Pilotaktion „Wissensregionen“ zur Stärkung des Forschungspotenzials der europäischen Regionen durch transnationale Cluster;

    71.

    bekräftigt, dass ein günstiges Umfeld für die Bindung von Privatkapital an produktive Investitionen in Innovation und FuE geschaffen werden muss, das die Entwicklung von Finanzierungsformen wie Risikokapital oder business angels voraussetzt;

    72.

    fordert jedoch ein präziseres System von Indikatoren und Zielsetzungen, das neben dem Investitionsanteil der Unternehmen in FuE auch qualitative Aspekte im Zusammenhang mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität einschließt, d.h. auf die Messung der Ergebnisse der FuE ausgerichtet ist;

    Nutzen wir die Stärken der EU und die neuen Chancen zur Schaffung eines verantwortungsvolleren Modells und für Fortschritte in der Nachhaltigkeit.

    73.

    ist der Auffassung, dass die EU ihre Stärken nutzen sollte, die sie zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie entwickelt hat: Wir verfügen neben qualifizierten und spezialisierten Arbeitskräften auch über eine starke Technologie- und Wissenschaftsbasis und ein erstklassiges Hochschulwesen; wir haben einen Binnenmarkt ohne Hindernisse für den Handel und die Freizügigkeit von Arbeitnehmern aufgebaut; darüber hinaus sind leistungsfähige Cluster und Kooperationsnetze entstanden, und die EU ist Vorreiter bei der Anwendung umweltfreundlicher Lösungen;

    74.

    erklärt, dass trotz der Fortschritte beim Aufbau des Binnenmarkts dessen Möglichkeiten für ein nachhaltiges und integratives Wachstum noch nicht gänzlich ausgeschöpft wurden. Der Binnenmarkt ist der Wirtschaftsmotor der EU und seine Vollendung ist für die Stärkung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie von entscheidender Bedeutung;

    75.

    fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Hemmnisse und Mängel zu beseitigen, die dem Wachstumspotenzial des Binnenmarkts abträglich sind. Er anerkennt die Fortschritte durch die Dienstleistungsrichtlinie beim Abbau einiger noch auf dem Binnenmarkt bestehender Hindernisse bei der Dienstleistungserbringung und der Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat. Die Europäische Kommission sollte weiter in dieser Richtung arbeiten und dabei die Gebietskörperschaften einbeziehen, da sie wichtige Akteure auf dem Dienstleistungsmarkt sind;

    76.

    ist der Ansicht, dass Bevölkerungsalterung, Klimawandel und Umweltschutz drei der wichtigsten Herausforderungen sind, vor denen die EU in den kommenden Jahren stehen wird;

    77.

    weist deshalb darauf hin, dass die Nachhaltigkeit eine entscheidende Zukunftschance für die europäische Industrie bietet, die sicherlich zur Schaffung von mehr und neuen Arbeitsplätzen und Unternehmen mit ausgeprägtem Innovations- und Wettbewerbscharakter beitragen wird;

    78.

    begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, eine stärkere Verknüpfung und Verzahnung zwischen ökologischen Erfordernissen und industriepolitischen Zielen zu fördern und den Übergang zu einem schonenderen Umgang mit Ressourcen in der gesamten Industrie zu forcieren. Die Verknappung und Verteuerung von strategischen Energieressourcen und Rohstoffen zwingen die Industrie zu einem rationelleren Einsatz dieser Mittel beruhend auf Verbrauchseffizienz, Wiederverwertung und Substitution durch alternative Materialien;

    79.

    wiederholt, dass die Stärkung der „grünen Wirtschaft“ aus der Notwendigkeit einer effizienten Energienutzung wie auch insbesondere dem zunehmenden Bewusstsein einer erforderlichen stärkeren Ausrichtung auf die Ökoinnovation resultiert. So werden innovative Wirtschaftstätigkeiten – vom Bereich erneuerbare Energien bis zu neuen Materialien – entwickelt, um zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft beizutragen;

    80.

    hält es jedoch für notwendig, dass die Mitgliedstaaten und die zuständigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Verbraucher dazu anzuhalten, verantwortungsvoll zu handeln und sich für einen ethischen und selektiven Konsum zu entscheiden, was von den Unternehmen mehr Qualität, Information und Transparenz verlangt. Die Verbraucher spielen somit eine wichtige Rolle bei der Förderung des Wettbewerbspotenzials der Unternehmen und beim Erlass verantwortungsvoller Maßnahmen;

    81.

    begrüßt die Berücksichtigung der sozialen Verantwortung von Unternehmen als einen Aspekt, der ebenfalls zur Wettbewerbsfähigkeit und Führungsrolle der Industrie auf internationaler Ebene beiträgt und der in der Mitteilung hervorgehoben wird;

    82.

    unterstreicht, dass die Gebietskörperschaften die lokalen und regionalen Besonderheiten kennen und über Fähigkeiten verfügen, um neue Werte zu verbreiten und die soziale Unternehmensverantwortung voranzubringen. Die Kommission muss dieses Konzept weiter fördern und sich auf die Gebietskörperschaften stützen, die mit seiner Umsetzung vor Ort beauftragt sind. In diesem Sinne ist es wichtig, das Subsidiaritätsprinzip anzuwenden und die Maßnahmen auf der wirksamsten und bürgernächsten Ebene zu steuern;

    83.

    fordert die Übernahme neuer Managementmodelle seitens der Unternehmen, in denen die Mitwirkung der Beschäftigten gestärkt wird, was entscheidend ist, um die Wirksamkeit aller Industrieprozesse und somit die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und um die Prekarisierung der Arbeitsbedingungen im Rahmen des industriellen Wandels zu verhindern;

    84.

    weist jedoch darauf hin, dass es gleichzeitig erforderlich ist, die interne Flexibilität der Industrie voranzubringen. Die verschiedenen Interessengruppen müssen angesichts des sich verändernden Wirtschaftspanoramas reagieren und Anpassungen vornehmen, was die Anpassung der Produktionsorganisation an die Nachfrageschwankungen und die technologische Entwicklung einschließt;

    85.

    fordert deshalb eine größere Flexibilität der Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Dialogs zwischen den Sozialpartnern, der einhergehen muss mit sicheren Sozialschutzsystemen, die zum Wirtschaftswachstum und zum sozialen Zusammenhalt mit mehr und besseren Arbeitsplätzen beitragen. Die Regulierung der Arbeitsmärkte muss den Übergang zwischen Phasen der Arbeitslosigkeit und Phasen der Beschäftigung gewährleisten, indem Garantien der wirtschaftlichen Sicherheit sowie Möglichkeiten der Ausbildung und Berufsorientierung geboten werden, um die Beschäftigungsfähigkeit zu stärken;

    Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als strategische Partner bei der Förderung der europäischen Industrie

    86.

    bekräftigt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU bei der Förderung der Industriepolitik und der wirtschaftlichen Entwicklung wegen ihrer Bürgernähe und Ortskenntnis in Bezug auf die industrielle Struktur und die Probleme der Unternehmen eine Schlüsselrolle spielen;

    87.

    ersucht die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, gemeinsam mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an einer stärkeren Koordinierung und einem integrierten Ansatz bei der Gestaltung einer ehrgeizigen und auf die Wettbewerbsfähigkeit ausgerichteten Industriepolitik weiterzuarbeiten, die sich die Synergien mit den übrigen Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie zunutze macht;

    88.

    fordert die Europäische Kommission nachdrücklich auf, die Rahmenbedingungen und Steuerung der Industriepolitik zu verbessern und dabei der Rolle der europäischen Gebietskörperschaften bei der Gestaltung und Umsetzung der Industriepolitik eine größere Bedeutung beizumessen. Ihre Nähe zur Realität der Unternehmen und ihre Kompetenzen – einschließlich Rechtsetzungsbefugnissen - auf dem Gebiet der Industriepolitik machen sie zu Schlüsselfiguren für die wirtschaftliche Entwicklung - einem Bereich, der sich daher für einen von unten nach oben verlaufenden Politikansatz (bottom-up) anbietet;

    89.

    fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, Territorialpakte auf nationaler Ebene zu schließen, um gemeinsam nationale Reformprogramme (NRP) zu erarbeiten und umzusetzen sowie gemeinsam ihre Fortschritte zu beurteilen, um ihre Anstrengungen und politischen Agenden zu koordinieren und auf die Ziele der Europa-2020-Strategie auszurichten, was zweifellos einen entscheidenden Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele leisten wird;

    90.

    unterstreicht die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Weiterentwicklung des territorialen Zusammenhalts und des Abbaus der wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede: Sie sind Schlüsselfiguren im Rahmen der Entwicklung eines engmaschigen Konzepts, das zur Strukturierung der Industriepolitik auf Ebene der Gebietskörperschaften in Europa beiträgt.

    Brüssel, den 11. Oktober 2011

    Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

    Mercedes BRESSO


    (1)  KOM(2010) 614 endg.

    (2)  Basisnahe Akteure der Wirtschaftsförderung: Agenturen für regionale/lokale Entwicklung, Technologie- und Forschungszentren, Bildungszentren, Hochschulen, Beschäftigungsagenturen.

    (3)  KOM(2010) 553 endg.

    (4)  KOM(2011) 17 endg.

    (5)  KOM(2010) 612 endg.


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