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Document 52010AR0181

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“

    ABl. C 42 vom 10.2.2011, p. 28–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.2.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 42/28


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“

    2011/C 42/06

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Kommission mit dem Grünbuch „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“ eine europäische Diskussion über die Voraussetzungen für eine Verbesserung des Umfelds für Kreativität und Innovation in Europa angestoßen hat, deren Ziel es ist, das Potenzial der wachstums- und beschäftigungsfördernden Kultur- und Kreativbranchen anzuregen;

    begrüßt zudem, dass die Rolle der Kultur- und Kreativindustrien bei der Förderung schöpferischen und innovativen Wirkens auf europäischer Ebene zunehmend Anerkennung findet;

    erinnert daran, dass die im Zusammenhang mit den Kultur- und Kreativindustrien erwähnten Bereiche, vor allem Kultur, Forschung, Bildung, Fremdenverkehr und Beschäftigung, in den meisten Mitgliedstaaten in der Zuständigkeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften liegen;

    betont, dass die gelungene Umsetzung der Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie – der Digitalen Agenda und der sonstigen Initiativen – kühnes innovatives Handeln erfordert; hierbei besteht die Rolle der Kreativindustrie darin, als Generator insbesondere von interdisziplinären und interkulturellen Lösungen zu wirken. Dafür benötigt Europa unvoreingenommene Akteure der lokalen und regionalen Ebene als Pioniere zur Schaffung gesellschaftlicher Innovationen, mit deren Hilfe eine globale Wirtschaftsaktivität entsteht.

    Berichterstatterin

    :

    Ursula Männle (DE/EVP), Mitglied des Bayerischen Landtages

    Referenzdokument

    :

    Grünbuch „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“

    KOM(2010) 183 endg.

    I.   EINLEITUNG

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

    1.

    stellt fest, dass überall in der Europäischen Union den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Durchführung politischer Maßnahmen im Kulturbereich eine große Verantwortung zukommt;

    2.

    verweist darauf, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zudem eine Schlüsselrolle bei der Förderung und Pflege der Kultur, vor allem im Rahmen der Wahrung des kulturellen Erbes und als Förderer künstlerischer Innovation spielen (1);

    3.

    unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgrund ihrer Bürgernähe strategisch dazu in der Lage sind, sich mit verschiedenen Kulturen und kulturellen Aktivitäten in der EU auseinanderzusetzen und die lokale und regionale Bevölkerung erfolgreich für die Förderung eines besseren interkulturellen Dialogs zu mobilisieren (2);

    4.

    stellt fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch in der Lage sind, die Bürger wirksam zu mobilisieren und in kreative Tätigkeiten (3) und innovative Prozesse einzubinden;

    5.

    erinnert daran, dass die Kultur- und Kreativbranchen einen großen Beitrag zur Entwicklung der Regionen, Städte und Gemeinden leisten, denn sie lassen die europäischen Städte und Regionen attraktiver werden, entwickeln einen nachhaltigen Tourismus und schaffen neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Sie sind eine wichtige Triebfeder für eine wettbewerbsfähige und innovative Marktwirtschaft in Europa (4);

    6.

    nimmt zur Kenntnis, dass laut Studie zur Kulturwirtschaft in Europa, die 2006 von der Agentur KEA European Affairs im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt wurde, die Kulturbranche als solche sehr dynamisch ist, was die Wirtschaftstätigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb der EU betrifft. Im Jahr 2004 wurde die Zahl der in diesem Sektor beschäftigten Personen auf 5,8 Millionen beziffert, das sind 3,1 % aller Erwerbstätigen in der EU-25. Zudem trug der Kultursektor 2003 annähernd 2,6 % zum BIP der EU bei, und zwischen 1999 und 2003 fiel das Wachstum in diesem Sektor wesentlich höher aus als in der Wirtschaft allgemein (5);

    7.

    nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission in ihrem Grünbuch die digitale Revolution als Wachstumsfaktor der Kultur- und Kreativindustrien nennt. Die Kultur- und Kreativindustrien sind mit einem sich rasch verändernden Umfeld konfrontiert, in dem die (globalen) digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) erhebliche Auswirkungen auf alle Bereiche haben, die gegenwärtig Bestandteil der Wertschöpfungskette sind;

    8.

    stellt fest, dass, wenn das ganze Potenzial der IKT unter gebührender Berücksichtigung der Interessen der Endnutzer, der Anbieter kultureller Inhalte und der IKT-Anbieter ausgeschöpft wird und es zu einer Modernisierung der traditionellen Produktions- und Vertriebsmuster kommt, die Kulturschaffenden Zugang zu einem breiteren Publikum und größeren Märkten und die Bürger ihrerseits ein vielfältigeres kulturelles Angebot erhalten;

    9.

    begrüßt, dass die Kommission vor diesem Hintergrund an drei großen Politikrahmen arbeitet, die sich entscheidend auf die Rahmenbedingungen für die Kultur- und Kreativindustrien in einem digitalen Umfeld auswirken werden und auf früheren Konsultationsprozessen aufbauen. Es sind dies:

    die Digitale Agenda für Europa als eine der sieben Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 und

    die Leitinitiative „Innovationsunion“, in deren Rahmen spezifische Maßnahmen zur Förderung der Kultur- und Kreativindustrien und ihrer Rolle als Katalysator für Innovation und Strukturwandel angenommen werden;

    die Strategie für geistiges Eigentum, die natürlich auf die Wahrnehmung und Verwaltung von Rechten, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem erforderlichen Schutz und der Nachhaltigkeit des schöpferischen Wirkens sowie auf die Notwendigkeit der Entwicklung neuer Dienstleistungen und Geschäftsmodelle ausgerichtet sein wird.

    II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    10.

    begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Kommission mit dem Grünbuch „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“ eine europäische Diskussion über die Voraussetzungen für eine Verbesserung des Umfelds für Kreativität und Innovation in Europa angestoßen hat, deren Ziel es ist, das Potenzial der wachstums- und beschäftigungsfördernden Kultur- und Kreativbranchen anzuregen;

    11.

    begrüßt die Tatsache, dass sich die Anerkennung der Kultur als Instrument der lokalen und regionalen Entwicklung durch das ganze Grünbuch zieht;

    12.

    begrüßt zudem, dass die Rolle der Kultur- und Kreativindustrien bei der Förderung schöpferischen und innovativen Wirkens auf europäischer Ebene zunehmend Anerkennung findet;

    13.

    stellt fest, dass die Innovationspolitik auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene Brücken zu den Kultur- und Kreativindustrien bauen kann;

    14.

    begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, die Belange der Kultur- und Kreativindustrien in drei ihrer Leitinitiativen zu berücksichtigen, wodurch sie Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ordnungsgemäß umsetzt;

    15.

    erinnert daran, dass die im Zusammenhang mit den Kultur- und Kreativindustrien erwähnten Bereiche, vor allem Kultur, Forschung, Bildung, Fremdenverkehr und Beschäftigung, in den meisten Mitgliedstaaten in der Zuständigkeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften liegen;

    16.

    unterstreicht, dass die Kultur- und Kreativindustrien nicht nur für Entwicklung, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit überaus wichtig sind, sondern auch zur Durchsetzung kulturellen Identität und Vielfalt in den Kommunen und Regionen beitragen können;

    17.

    weist darauf hin, dass die lokalen Gebietskörperschaften in den Bereichen Infrastruktur (Probe-, Veranstaltungs- und Produktionsräume), Strategie und Planung (kulturelle Strategien, Initiativen zur Entwicklung der Branche) und Netzwerkbildung eine wesentliche Rolle spielen. Sie unterstützen darüber hinaus Kunst- und Kulturveranstaltungen und investieren viel in junge, kreative Talente;

    18.

    erinnert an die Bedeutung der Vielfalt und Mehrsprachigkeit, die als besondere europäische Merkmale zur Belebung der Kreativität beitragen;

    19.

    fordert, dass die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Gruppen in den Kultur- und Kreativindustrien genügend berücksichtigt werden;

    20.

    schätzt ein, dass die Schaffung eines die Entwicklung der Kreativindustrien in den EU-Ländern fördernden Rahmens zur Generierung eines hohen europäischen Mehrwerts führt und die Mitgliedstaaten, Regionen und Städte unter Umständen sogar zur Erarbeitung von Programmen und Initiativen veranlasst, durch die die Zusammenarbeit zwischen den Hauptakteuren unterstützt wird;

    21.

    unterstreicht die Bedeutung, die der lokalen und regionalen Ebene bei der Entfaltung des kulturellen und kreativen Sektors in Europa zukommt, und empfiehlt daher der Kommission, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend in die Folgemaßnahmen zum Grünbuch einzubeziehen;

    22.

    bekräftigt die Notwendigkeit, die europäischen Investitionen in neue intelligente, nachhaltige und kreative Ressourcen zu verstärken;

    23.

    ist der Ansicht, dass die kleinen und mittleren Unternehmen auf allen Verwaltungsebenen besonders unterstützt werden müssen, da sie günstige Voraussetzungen bieten, um neue Talente zu entdecken und die Entwicklung der Kultur- und Kreativindustrien in Europa zu stärken;

    24.

    erinnert daran, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Entwicklungsstrategien die Kultur- und Kreativindustrien erfolgreich in viele Bereiche eingebunden haben, was zur Stärkung der lokalen Wirtschaft beigetragen hat; insbesondere können auf der Ebene der Gebietskörperschaften junge Künstler miteinander vernetzt und entsprechende Datenbanken geschaffen, die Ausbildung der Jugendlichen in künstlerisch-kulturellen Disziplinen gefördert, die Professionalisierung der jungen Künstler vorangetrieben, multimediale und multikulturelle Experimente angeregt, Werbeflächen für die Werke junger Künstler angeboten, die Nutzung des künstlerischen und kulturellen Angebots durch ein junges Publikum gefördert, die Bildung von Verbänden im künstlerisch-kulturellen Bereich durch Jugendliche unterstützt und die Innovation im Bereich der Traditionen und Begabungen vor Ort vorangetrieben werden;

    25.

    empfiehlt daher, entsprechende Voraussetzungen für die Übertragung von Beispielen bewährter Verfahren, die Stärkung von Wissen und den Aufbau von Netzen zur Weiterverbreitung von Erfahrungen bei der Nutzung des Potenzials dieser Kultur- und Kreativindustrien zu schaffen; empfiehlt darüber hinaus im Hinblick auf den Beitrag dieser Branche, die Kultur- und Kreativindustrien im Rahmen der allgemeinen Grundsätze der Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der EU zu berücksichtigen;

    26.

    empfiehlt, im Interesse eines konstruktiven Zusammenwirkens zwischen lokaler und nationaler Ebene ergebnisorientierte Vereinbarungen zu schließen, mit denen sich jede Ebene dazu verpflichtet, die vereinbarten Ergebnisse zu erzielen, um so die Entwicklung der Kultur- und Kreativindustrien auf lokaler Ebene zu erleichtern;

    27.

    stellt fest, dass Kreativität lokale Wurzeln hat und dass die Kultur- und Kreativindustrien daher auf die Entwicklung lokaler Netze, von Clustern, Gründungszentren und Partnerschaften zwischen Kunst- und Designschulen sowie von Universitäten und Unternehmen angewiesen sind;

    28.

    fordert die Bildungseinrichtungen und Hochschulen der Bereiche Kunst und Design dazu auf, eng mit den entsprechenden Einrichtungen anderer Bereiche zusammenzuarbeiten mit dem Ziel, neue Zusammenschlüsse zu bilden sowie weitere funktionelle und strukturelle Lösungen zu finden, um völlig neue europäische Produkte und Dienstleistungen als Wegbereiter des globalen wirtschaftlichen Erfolgs hervorzubringen. Die Unvoreingenommenheit der Jugend ist häufig ein entscheidender Erfolgsfaktor;

    29.

    stellt fest, dass kulturelle Aktivitäten auch zur Förderung des sozialen Zusammenhalts genutzt werden können, da mit ihnen das interkulturelle Verständnis wächst und starke positive Bindungen zwischen Menschen aus verschiedenen Arbeits- und Bildungsbereichen entstehen, wodurch das Potenzial der Kultur- und Kreativindustrien gefestigt wird;

    30.

    erinnert daran, dass die kulturelle Vielfalt Europas einen wesentlichen wirtschaftlichen und komparativen Vorteil darstellt; empfiehlt, die Investitionen in kulturelle Aktivitäten zur Unterstützung der kulturellen Vielfalt Europas und des interkulturellen Dialogs zu nutzen, um so die kulturelle und soziale Integration zu stärken;

    31.

    erinnert daran, dass das Potenzial der Kultur- und Kreativindustrien nur dann erfolgreich erschlossen werden kann, wenn die Europäische Union die gesellschaftliche Bedeutung der immateriellen Werte der Kultur in das Zentrum ihrer kulturellen Anstrengungen stellt. Er unterstreicht daher, dass die Förderung der kulturellen Bildung und kultureller Kooperationen Voraussetzungen für die Erschließung gesellschaftlicher Kreativitätsressourcen wie auch für die Prosperität der Kulturwirtschaft sind. Kultur existiert ohne Kulturwirtschaft, Kulturwirtschaft aber nicht ohne Kultur (6);

    32.

    erwartet, dass die bislang bei der Entwicklung der Kultur- und Kreativindustrien aufgetretenen Schwierigkeiten bzw. Hindernisse erfasst und auf der geeigneten politischen Ebene angegangen werden;

    33.

    empfiehlt der Kommission, die Relevanz der Strukturfonds und der gegenwärtigen und zukünftigen Programme im Bereich Kultur, audiovisuelle Medien sowie Jugend und Bildung unter dem Aspekt ihres Potenzials zur Förderung der Kreativsektoren zu bewerten;

    34.

    unterstreicht insbesondere, dass die Europäische Union die Mobilität junger Künstler innerhalb Europas, die Schaffung internationaler Künstlernetze und -kreise und den Austausch junger Künstler und „Kreativresidenzen“ für junge Künstler auf Gemeinschafts- und Drittstaatenebene unterstützen und fördern sollte;

    35.

    fordert die Kommission auf, im Rahmen der Folgemaßnahmen zum Grünbuch den Finanz- und Verwaltungsbedarf der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu berücksichtigen;

    36.

    weist darauf hin, dass gemeinsame Indikatoren, Codes und Definitionen entwickelt werden müssen, um die Auswirkungen der Kultur- und Kreativindustrien auf die Beschäftigung und den Markt messen zu können.

    III.   SCHLUSSFOLGERUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

    37.

    erinnert daran, dass die Kultur- und Kreativindustrien in Europa bei der Erreichung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ziele auf lokaler und regionaler Ebene eine wichtige Rolle spielen können;

    38.

    betont, dass den Kultur- und Kreativindustrien eine große Bedeutung zukommt, da sie durch ihren Beitrag zur Kulturagenda den Kommunen und der örtlichen Wirtschaft dabei behilflich sind, in einer ganzen Reihe unterschiedlicher Politikbereiche konkrete Ergebnisse zu erzielen, beispielsweise in den Bereichen Wirtschaftsentwicklung, Bildung, lebensbegleitendes Lernen, Sicherheit und Strafrecht;

    39.

    vertritt die Auffassung, dass Tourismus/Gastgewerbe in die Definitionen der Kultur- und Kreativindustrien aufgenommen werden sollten;

    40.

    unterstreicht, dass in der Wirtschaft nach der Krise die Kultur ihrer Rolle bei der Erfüllung sozialpolitischer Ziele auf schöpferische Art gerecht werden kann, indem sie durch Förderung von Innovation Ergebnisse im sozialen Bereich herbeiführt. Kultur und Kunst können Verhaltensänderungen bewirken und neue gesellschaftliche Verhältnisse entstehen lassen, die Menschen mit entsprechenden Fähigkeiten zu kreativem Handeln anregen;

    41.

    stellt fest, dass daher der Beitrag der Kultur und insbesondere der Kultur- und Kreativindustrien für die Herausarbeitung der globalen Strategie der EU (EU-2020-Strategie) (7) von grundsätzlicher Bedeutung ist;

    42.

    betont, dass die gelungene Umsetzung der Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie – der Digitalen Agenda und der sonstigen Initiativen – kühnes innovatives Handeln erfordert; hierbei besteht die Rolle der Kreativindustrie darin, als Generator insbesondere von interdisziplinären und interkulturellen Lösungen zu wirken. Dafür benötigt Europa unvoreingenommene Akteure der lokalen und regionalen Ebene als Pioniere zur Schaffung gesellschaftlicher Innovationen, mit deren Hilfe eine globale Wirtschaftsaktivität entsteht.

    Brüssel, den 1. Dezember 2010

    Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

    Mercedes BRESSO


    (1)  CdR 172/2007 fin.

    (2)  CdR 44/2006 fin.

    (3)  CdR 11/2006 fin.

    (4)  Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Mai 2010 über den Beitrag der Kultur zur lokalen und regionalen Entwicklung.

    (5)  Study on the Economy of Culture in Europe (Studie zur Kulturwirtschaft in Europa), die im Auftrag der Europäischen Kommission 2006 von KEA European Affairs erstellt wurde.

    (6)  CdR 172/2007 fin.

    (7)  CdR 172/2007 fin.


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