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Document 52010AP0471

    Menschenhandel ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2010 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (KOM(2010)0095 – C7-0087/2010 – 2010/0065(COD))
    P7_TC1-COD(2010)0065 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 14. Dezember 2010 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2011/…/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates

    ABl. C 169E vom 15.6.2012, p. 196–197 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.6.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 169/196


    Dienstag, 14. Dezember 2010
    Menschenhandel ***I

    P7_TA(2010)0471

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2010 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (KOM(2010)0095 – C7-0087/2010 – 2010/0065(COD))

    2012/C 169 E/36

    (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0095),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 sowie auf Artikel 82 Absatz 2 und Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0087/2010),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    in Kenntnis der Beiträge der nationalen Parlamente zum Entwurf des Gesetzgebungsakts,

    in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtsausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

    in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 21. Oktober 2010,

    nach Konsultation des Ausschusses der Regionen,

    in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 25. November 2010 gemachten Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

    gestützt auf die Artikel 55 und 37 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter gemäß Artikel 51 der Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0348/2010),

    1.

    legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

    2.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


    Dienstag, 14. Dezember 2010
    P7_TC1-COD(2010)0065

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 14. Dezember 2010 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2011/…/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2011/36/EU).


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