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Document 52009PC0660
Proposal for a Decision of the European Parliament and of the Council on the Mobilisation of the Flexibility Instrument
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments
/* KOM/2009/0660 endg. */
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments /* KOM/2009/0660 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 30.11.2009 KOM(2009)660 endgültig Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments BEGRÜNDUNG In der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006[1] ist die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung genau bestimmter Ausgaben vorgesehen, die innerhalb der Obergrenze einer oder mehrerer Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens nicht getätigt werden können. Im Rahmen des Haushaltsplans 2010 werden Mittel für zusätzliche Ausgaben, die über die Obergrenze der Teilrubrik 1a hinausgehen, benötigt. Daher wird vorgeschlagen, das Flexibilitätsinstrument gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung in Anspruch zu nehmen. Nachstehend sind die bereitzustellenden Beträge aufgeführt: - 120 Mio. EUR für die Aufstockung der Mittel für Energieprojekte im Zusammenhang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm - 75 Mio. EUR für die Aufstockung der Mittel für den Rückbau des Kernkraftwerks Kosloduj. Beide Teile der Haushaltsbehörde seien daran erinnert, dass der Beschluss nicht nach der Veröffentlichung des Haushaltsplans 2010 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden darf. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2], insbesondere auf Nummer 27 Absatz 5, auf Vorschlag der Kommission[3], in Erwägung dessen, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Teilrubrik 1a im Zuge der Konzertierung vom 18. November 2009 übereingekommen sind, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um die im Haushaltsplan 2010 für die Finanzierung der nachstehenden Maßnahmen veranschlagten Mittel über die Obergrenze der Teilrubrik 1a hinaus aufzustocken, und zwar um - 120 Mio. EUR für Energieprojekte im Zusammenhang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm - 75 Mio. EUR für den Rückbau des Kernkraftwerks Kosloduj - BESCHLIESSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (nachstehend „Haushaltsplan 2010“) wird das Flexibilitätsinstrument in Höhe von 195 Mio. EUR für Verpflichtungsermächtigungen der Teilrubrik 1a in Anspruch genommen. Dieser Betrag wird bereitgestellt, um die veranschlagten Mittel aufzustocken, und zwar um - 120 Mio. EUR für Energieprojekte im Zusammenhang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm - 75 Mio. EUR für den Rückbau des Kernkraftwerks Kosloduj. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates Der Präsident Der Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. C 139 vom 14.06.2006, S. 1. [3] ABl. […].