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Document 52009DC0324

Weissbuch - Modernisierung der IKT-Normung in der EU : der Weg in die Zukunft

/* KOM/2009/0324 endg. */

52009DC0324

WEISSBUCH Modernisierung der IKT-Normung in der EU: der Weg in die Zukunft


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 3.7.2009

KOM(2009) 324 endgültig

WEISSBUCH

Modernisierung der IKT-Normung in der EU: der Weg in die Zukunft

WEISSBUCH

Modernisierung der IKT-Normung in der EU: der Weg in die Zukunft

1. AUF DEM WEG ZU EINER MODERNEN IKT-NORMUNGSPOLITIK

Die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) ist eine bedeutende Triebkraft für die Wettbewerbsfähigkeit und einer der zentralen Wirtschaftszweige des 21. Jahrhunderts. Die europäische IKT-Industrie verzeichnete 2007 einen Umsatz von 670 Mrd. EUR und stellte über 5 % der Arbeitsplätze in der EU. Die europäischen IKT-Unternehmen brauchen stabile Rahmenbedingungen, damit sie ihren Beitrag zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in vollem Umfang leisten können. Dabei spielt die Normung eine wichtige Rolle. Da die IKT in allen Bereichen der Wirtschaft eingesetzt werden, kann eine wirksame IKT-Normung außerdem dazu beitragen, dass neue Technologien und Anwendungen rascher übernommen werden. Dies würde die Wirtschaft Europas insgesamt wettbewerbsfähiger machen.

Bei der Normung handelt es sich um eine freiwillige Zusammenarbeit von Wirtschaft, Verbrauchern, Behörden und anderen interessierten Kreisen bei der Ausarbeitung technischer Spezifikationen. Die Wirtschaft verwendet Normen, um Markterfordernissen zu entsprechen – zur Förderung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, zur Verbesserung der Akzeptanz innovativer Lösungen und zur Steigerung der Interoperabilität. Behörden beziehen sich auf Normen in der Gesetzgebung, der Politik und im Beschaffungswesen, um gesellschaftliche Ziele hinsichtlich Sicherheit, Interoperabilität, Zugänglichkeit, Umweltfreundlichkeit usw. zu erreichen. Während sich für die Wirtschaft alle Arten von Normen eignen, bevorzugen Behörden eindeutig Normen, die aus offenen, transparenten und partizipatorischen Prozessen hervorgehen, oder sind zu deren Verwendung sogar verpflichtet. Durch die Bezugnahme auf bzw. die Verwendung von Normen können Behörden indes zur Ankurbelung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft beitragen und für mehr Wettbewerb zugunsten der Verbraucher sorgen.

Die Umsetzung der derzeitigen EU-Normungspolitik[1] beruht auf der Arbeit der Europäischen Normungsorganisationen (ENO) und auf deren Zusammenarbeit mit den internationalen Normungsorganisationen. Die Kommission kann die ENO dazu aufzufordern, spezielle Normungsinitiativen in die Wege zu leiten, und die EU und die Mitgliedstaaten können sich bei der Formulierung von Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen auf die von diesen Organisationen festgelegten Normen beziehen. Außerdem werden in den derzeitigen Rechtsvorschriften für die IKT-Normung einige Besonderheiten wie die Notwendigkeit der Interoperabilität berücksichtigt, und es besteht eine gewisse Flexibilität bei der Bezugnahme auf IKT-Normen in öffentlichen Ausschreibungen[2].

Die IKT-Normungslandschaft hat sich in den letzten zehn Jahren grundlegend gewandelt. Neben den herkömmlichen Normgebungsgremien sind spezialisierte, meist weltweit tätige Foren und Vereinigungen zunehmend aktiver geworden. Einige davon haben sich zu den international führenden Gremien für die Entwicklung von IKT-Normen entwickelt, etwa diejenigen, die die Normen für das Internet und das World Wide Web ausgearbeitet haben. Diese Entwicklung wird von der EU-Normungspolitik nicht widergespiegelt. Auf die Normen von Foren und Vereinigungen kann derzeit nicht verwiesen werden, selbst wenn diese für die Erreichung allgemeiner politischer Ziele von Nutzen wären. Wenn keine entschiedenen Schritte unternommen werden, so könnte dies dazu führen, dass die EU auf dem Gebiet der IKT-Normgebung keine Rolle mehr spielt. Diese wird dann fast gänzlich außerhalb Europas und ohne die Berücksichtigung europäischer Interessen erfolgen.

Diese Auffassung wird in hohem Maße von den Mitgliedstaaten geteilt. Der Rat hat die Bedeutung weiterer Fortschritte bei der Anwendung der Normung auf Bereiche wie die IKT hervorgehoben und unterstrichen, dass das heutige europäische Normungssystem an die Bedürfnisse sich rasch wandelnder Märkte, insbesondere bei den Dienstleistungen und bei Hochtechnologieerzeugnissen, angepasst werden muss[3].

Es ist tatsächlich zwingend erforderlich, die Normungspolitik der EU im IKT-Bereich zu modernisieren und das Potenzial der Normung vollständig auszuschöpfen. Andernfalls wird die EU mit den Herausforderungen der Informationsgesellschaft nicht zurechtkommen und eine Reihe wichtiger politischer Ziele nicht erreichen können, für die die Interoperabilität eine Voraussetzung ist (z. B. in den Bereichen elektronische Gesundheitsdienste (E-Health), Zugänglichkeit, Sicherheit, elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business), elektronische Behördendienste (E-Government) und Verkehr); außerdem wird es ihr dann schwer fallen, bei der Entwicklung und Förderung internationaler Standards im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten als treibende Kraft zu wirken, wie sie es in ihrer Mitteilung über das Stockholm-Programm[4] angekündigt hat

Die folgenden allgemeinen politischen Ziele müssen verfolgt werden:

- Innovation und Wettbewerbsfähigkeit müssen durch Anpassung der IKT-Normungspolitik an die Entwicklungen auf den Märkten und in der Politik vorangetrieben werden.

- Der Wirtschaft, einschließlich der KMU, müssen rechtzeitig hochwertige IKT-Normen zur Verfügung gestellt werden, damit sie auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleiben und zugleich den Erwartungen der Gesellschaft gerecht werden können.

- Die Position Europas in der weltweiten IKT-Normung muss gestärkt werden.

- Der Wettbewerb auf den europäischen und den internationalen IKT-Märkten muss auf eine Weise gefördert werden, die den Verbrauchern zugute kommt.

- Der Binnenmarkt muss dadurch gestärkt werden, dass gemeinsame Kriterien und Prozesse für die Bezugnahme auf IKT-Normen in europäischen Rechtsvorschriften, Politikmaßnahmen und öffentlichen Aufträgen festgelegt werden.

- Die Qualität, Kohärenz und Konsistenz von IKT-Normen muss verbessert werden.

- Die Umsetzung von IKT-Normen muss aktiv unterstützt werden.

Die Kommission hat eine Studie zur Analyse der derzeitigen IKT-Normungspolitik der EU in Auftrag gegeben, um Empfehlungen zu deren künftiger Entwicklung vorzulegen. Der Studienbericht[5] wurde im Juli 2007 veröffentlicht; danach folgte eine webgestützte Konsultation. Die erhaltenen Stellungnahmen wurden auf der Website Europa veröffentlicht[6]. Im Februar 2008 wurde eine offene Konferenz[7] abgehalten, um die Empfehlungen aus der Studie und die dazu eingegangenen Stellungnahmen zu untersuchen.

Davon ausgehend wurde beschlossen, ein Weißbuch vorzulegen, um zu ermitteln, wie groß der Konsens über eventuelle Vorschläge für politische Entscheidungen und konkrete Maßnahmen ist, mit denen die europäische IKT-Normungspolitik stärker auf die Bedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft ausgerichtet werden könnte.

Die europäische IKT-Normungspolitik sollte auch in Zukunft den Grundsätzen einer freiwilligen und marktgeführten Normung, der Technologieneutralität und des Interessensausgleichs verpflichtet sein, doch sollte das derzeitige System insbesondere in folgender Hinsicht verbessert werden:

- Formulierung einer IKT-Normenpolitik, die der globalen Dynamik und den Anforderungen des IKT-Sektors entspricht und die unterschiedlichen Anforderungen an Infrastruktur und Anwendungsbereiche widerspiegelt;

- Ermöglichung einer integrierteren Vorgehensweise bei der IKT-Normung und der Verwendung von IKT-Normen und -Spezifikationen;

- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und Schaffung eines fairen Wettbewerbs durch Förderung der Anwendung von Normen und Spezifikationen;

- Förderung der Zusammenarbeit des Zusammenwirkens bei der Entwicklung von IKT-Normen europa- und weltweit.

2. SCHLÜSSELASPEKTE DER MODERNISIERUNG DER IKT-NORMUNG IN DER EU

2.1 Merkmale von IKT-Normen im Zusammenhang mit EU-Rechtsvorschriften und -Maßnahmen

Damit es leichter wird, die besten vorhandenen Normen zur Unterstützung von europäischen Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen zu nutzen, müssen Anforderungen an solche Normen und die entsprechenden Normungsprozesse festgelegt werden, und zwar in Form einer Liste von Merkmalen. Diese Merkmale dienen der Einhaltung allgemeiner politischer Ziele und gesellschaftlicher Anforderungen. Diese Merkmalsliste sollte gegebenenfalls weiter präzisiert werden, insbesondere, was politische Maßnahmen zu den Rechten an geistigem Eigentum (intellectual property rights, IPR) betrifft, um neuen Ansätzen in der Software-Entwicklung wie dem quelloffenen Modell Rechnung zu tragen.

Es wird vorgeschlagen, dieser Merkmalsliste die von der WTO entwickelten Kriterien für internationale Normungsorganisationen zugrunde zu legen. Durch eine enge Verknüpfung der für die europäische Normungspolitik maßgeblichen Merkmale mit den WTO-Kriterien wird der freie Handel mit konformen Produkten, Dienstleistungen und Anwendungen erleichtert, und unsere Handelspartner sollten sich bei ihrem Normungsansatz auf vergleichbare Kriterien stützen.

Es wird angeregt, dass die folgenden Merkmale, die von den ENO sowie einigen Foren und Vereinigungen bereits beachtet werden, in allen Normungsprozessen berücksichtigt werden:

1. Offenheit: Normen werden von Organisationen ohne Erwerbszweck entwickelt; die Entscheidungsprozesse stehen allen interessierten Kreisen offen. Die treibenden Kräfte hinter solchen offenen Normungsprozessen sind die jeweiligen Interessengruppen und die Benutzererfordernisse.

2. Konsens: Der Normungsprozess beruht auf Zusammenarbeit und Konsens. Dabei werden keine bestimmten Interessenträger begünstigt.

3. Ausgewogenheit : Der Normungsprozess steht den relevanten Interessenträgern in jeder Phase der Entwicklung und der Entscheidungsfindung offen. Um für Ausgewogenheit zu sorgen, wird die Teilnahme aller Arten von Interessenträgern angestrebt.

4. Transparenz: Der Normungsprozess steht allen interessierten Kreisen offen; alle Informationen über Fachgespräche und Beschlussfassungen werden archiviert und gekennzeichnet. Informationen über (neue) Normungsaktivitäten werden auf eine geeignete und gut zugängliche Weise breit bekanntgegeben. Stellungnahmen von interessierten Kreisen werden geprüft und beantwortet.

Darüber hinaus sollten die folgenden Merkmale sich auch in den Normen selbst wiederfinden:

5. Pflege: Für veröffentlichte Normen wird über einen langen Zeitraum eine ständige Unterstützung und Pflege garantiert, einschließlich einer raschen Anpassung an neue Entwicklungen, die ihre Notwendigkeit, Effizienz und Interoperabilität belegen.

6. Verfügbarkeit: Die entstandenen Normen werden der Öffentlichkeit zu angemessenen Bedingungen (gegen eine zumutbare Gebühr oder gebührenfrei) zur Anwendung zugänglich gemacht.

7. Rechte an geistigem Eigentum: Lizenzen an geistigen Eigentum, das für die Anwendung von Normen wesentlich ist, werden an Anmelder auf (fairer,) angemessener und diskriminierungsfreier Grundlage vergeben („reasonable and non-discriminatory“, „RAND“, bzw. „fair, reasonable and non-discriminatory“, „FRAND“)[8]; in diesem Zusammenhang kann der Rechteinhaber nach seinem Ermessen auch wesentliches geistiges Eigentum gebührenfrei lizenzieren.

8. Relevanz: Die Norm ist wirksam und relevant. Normen müssen dem Marktbedarf und rechtlichen Anforderungen genügen, vor allem, wenn letztere in Normungsaufträgen zum Ausdruck gebracht worden sind.

9. Neutralität und Stabilität: Normen sollten nach Möglichkeit stets leistungsorientiert sein und nicht auf baulichen oder beschreibenden Merkmalen basieren. Sie sollten nicht zu Verzerrungen auf dem (globalen) Markt führen und sollten es den Anwendern ermöglichen, Wettbewerb und Innovation zu stärken. Ferner sollten Normen, um möglichst stabil zu sein, dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.

10. Qualität: Normen sind hinreichend hochwertig und detailliert, um die Entwicklung einer Vielfalt an konkurrierenden Anwendungen und interoperablen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Genormte Schnittstellen werden von niemand außer den Normungsorganisationen verborgen oder kontrolliert werden.

11. Die Kommission empfiehlt , diese Merkmale in die künftige IKT-Normungspolitik zu integrieren.

2.2 Anwendung von IKT-Normen bei der öffentlichen Auftragsvergabe

Die Bezugnahme auf Normen bei der öffentlichen Auftragsvergabe kann ein wichtiges Mittel zur Förderung der Innovation sein und zugleich den Behörden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben, besonders auf Leitmärkten[9] wie E-Health, benötigten Instrumente an die Hand geben.

Für das öffentliche Beschaffungswesen gelten die Bestimmungen der Richtlinie 2004/18/EG[10], in der zwischen formellen Normen und anderen technischen Spezifikationen unterschieden wird, für die zusätzlich eine Beschreibung der Funktionsanforderungen verlangt wird. Ferner wird darin zur Verwendung technologieneutraler Spezifikationen aufgerufen, um der technischen Vielfalt Rechnung zu tragen. Wenn Behörden in ihren technischen Spezifikationen auf Normen verweisen, sollten sie ebenfalls angeben, ob Bieter nachweisen können, dass ihr Angebot den Spezifikationen nachkommt, auch wenn es nicht der angegebenen technischen Norm entspricht.

Allerdings können beim Erwerb von IKT-Dienstleistungen und –Produkten zusätzliche Anforderungen vorrangig sein. Behörden müssen in der Lage sein, ihre IKT-Strategien und -Architekturen, auch hinsichtlich der Interoperabilität verschiedener Organisationen, festzulegen, und sie werden IKT-Systeme/-Dienstleistungen und -Produkte oder Bestandteile davon anschaffen, die ihren Anforderungen genügen.

Im Beschluss 87/95/EWG des Rates, in dem die derzeitige EU-Normungspolitik auf dem Gebiet der IKT festgelegt wird, wird den Besonderheiten des IKT-Bereichs Rechnung getragen und versucht, Leitlinien für die öffentliche Beschaffung von IKT-Systemen aufzustellen. In dem Beschluss wird die Bedeutung der Kompatibilität hervorgehoben und angeregt, zur Erreichung dieses Ziels auf funktionelle Normen zu verweisen. Er enthält jedoch auch eine Bestimmung, wonach in begründeten Fällen von dieser Regel abgewichen werden kann. Allerdings ist der Beschluss 87/95 veraltet, weil er sich auf Produkte bezieht und nicht unseren heutigen Begriffen von Dienstleistungen und Anwendungen entspricht. Folglich müsste dieser Beschluss so aktualisiert werden, dass er Behörden mit Normen und Spezifikationen versorgt, die den heutigen Ansprüchen an die öffentliche Beschaffung von IKT-Dienstleistungen und –Anwendungen gerecht werden.

Normen und Spezifikationen für die Schnittstellen zwischen Organisationen oder zwischen IKT-Systemen und -Dienstleistungen müssen in erster Linie den besonderen betriebswirtschaftlichen Anforderungen von Behörden genügen und dadurch deren IKT-Strategien und –Architekturen umsetzen helfen. Sooft dies angemessen ist, sollten solche Schnittstellen durch die Bezugnahme auf eine bestimmte Technologie definiert werden, d. h. durch produkt- und händlerneutrale Normen oder Spezifikationen, die durch verschiedene Anbieter implementiert werden können (wobei nicht zu vergessen ist, dass diese Anforderungen auf flexible Weise erfüllt werden müssen). Dadurch wird für einen wirksamen Wettbewerb zwischen den Bietern und damit für niedrigere Preise gesorgt, und außerdem ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass die installierten IKT-Systeme mit den vorhandenen und künftigen Systemen von anderen öffentlichen Einrichtungen, Privatpersonen oder Unternehmen kompatibel sind.

12. Die Kommission empfiehlt , die Bestimmungen des Ratsbeschlusses 87/95 so zu aktualisieren, dass Behörden leichter IKT-Dienstleistungen, -Anwendungen und –Produkte erwerben können, die ihren besonderen Anforderungen, vor allem hinsichtlich einer angemessenen Interoperabilität, genügen.

13. Die Kommission empfiehlt ferner, die Möglichkeit zu schaffen, die Implementierung von genormten Schnittstellen, die im Rahmen von IKT-Strategien, -Architekturen und Interoperabilitätsrahmen definiert worden sind, zu einer Auflage bei öffentlichen Ausschreibungen zu machen, vorausgesetzt, dass die Grundsätze der Offenheit, Fairness, Objektivität und Nichtdiskriminierung angewendet werden.

2.3 Förderung der Synergien zwischen IKT-Forschung, -Innovation und -Normung

Viele Forschungs- und Entwicklungsprojekte in der IKT münden in äußerst wichtigen Forschungsergebnissen. Häufig werden diese jedoch nur unzureichend in praktische Anwendungen umgesetzt, die zu einem späteren Zeitpunkt vermarktet werden können. Einer der wichtigen Wege zur Förderung der Umsetzung von Forschungsergebnissen in praktische Anwendungen sind Normen.

Initiativen zur besseren Verknüpfung zwischen IKT-Normung und IKT-Forschung und -Entwicklung scheinen dann am wirksamsten zu sein, wenn sie bereits in der Phase der Forschungsplanung berücksichtigt werden und nicht erst zum Zeitpunkt der Ausführung eines bestimmten Forschungsprojekts. Also sollte ein Bewusstsein für Normung bereits frühzeitig im Forschungszyklus gepflegt werden und ein fester Bestandteil der strategischen Forschungspläne von europäischen Technologieplattformen (ETP) sein.

14. Die Kommission empfiehlt eine regelmäßige Konsultation der Interessenträger aus Normung und Forschung, insbesondere der ETP, um dafür zu sorgen, dass einschlägige europäische Forschungsinitiativen so wirksam wie möglich zu IKT-Normungsaktivitäten beitragen.

15. Die Kommission empfiehlt ferner, dass die Normungsgremien ihre Verfahren erforderlichenfalls ändern, um dafür zu sorgen, dass durch Beiträge von Forschungsorganisationen, Vereinigungen und aus Projekten eine rechtzeitige Erstellung von IKT-Normen gefördert wird.

16. Die Kommission empfiehlt außerdem, dass die Mitgliedstaaten bei allen nationalen Initiativen in der IKT-Forschung und –Entwicklung einen ähnlichen Ansatz verfolgen.

2.4 Rechte an geistigem Eigentum an IKT-Normen

In einer zunehmend vernetzten Welt wird die Interoperabilität von IKT und insbesondere von Software immer wichtiger. Deshalb spielen IPR eine wichtige Rolle bei der Normung, insofern als es darum geht, die Eigentumsrechte an technischen Lösungen für die Gewährleistung der Interoperabilität[11] zu beachten.

Generell ist nach der europäischen Normungspolitik die Nutzung urheberrechtlich geschützter herstellereigener Technologien in Normen erlaubt. Den EU-Wettbewerbsvorschriften zufolge darf es durch die Normung nicht zu einer Einschränkung des Wettbewerbs kommen, und für Normen sollten diskriminierungsfreie, offene und transparente Verfahren gelten[12]. Normen, die ohne Auflagen erhältlich sind und von allen interessierten Kreisen angewendet werden können, ermöglichen einen wirksamen Wettbewerb.

Die Normungsorganisationen verfolgen viele verschiedene Konzepte im Bereich geistiges Eigentum, die an die jeweiligen Umstände angepasst sind. Insbesondere bei der Normung von Software im Hinblick auf die Anforderungen an die Interoperabilität werden anscheinend jeweils eigene Wege eingeschlagen. Dies ist für sich genommen nicht problematisch, vorausgesetzt, dass die normungsrelevanten IPR im Normungsprozess gebührend berücksichtigt werden und die verfolgte Politik nicht gegen Wettbewerbsregeln verstößt. Normungspolitische Maßnahmen sollten ferner beständig, berechenbar, transparent und wirksam sein. Sie sollten Wettbewerb ermöglichen und Produktinnovationen fördern. Wichtige Voraussetzungen für die Implementierung einer wirksamen IPR-Politik sind Offenheit, leichter Zugang zu Normungsprozessen sowie die Verfügbarkeit von Normen für alle interessierten Kreise.

Die Interessenträger im Kommunikationssegment der IKT scheinen sich üblicherweise hinsichtlich der Lizenzvergabe von wesentlichen Rechten an geistigem Eigentum mit dem (F)RAND-Ansatz zu begnügen. Doch auch bei dieser Vorgehensweise kann es durch die zunehmende Komplexität innovativer Dienstleistungen und Anwendungen zu einer Vielzahl von wichtigen Patenten kommen, wodurch sich die Lage kompliziert und es zu einer kumulierten IPR-Belastung der Normen kommt.

Obgleich die F(RAND)-Prinzipien für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Rechten der Lizenznehmer und -geber sorgen können, kann nach Ansicht vieler Interessenträger der Prozess der Lizenzvergabe durchaus noch einfacher und besser berechenbar gemacht werden. Durch die Angabe der restriktivsten Lizenzvergabebedingungen, möglichst einschließlich der (maximalen) Lizenzgebühren, vor der Annahme der Norm könnte die Wirksamkeit der Lizenzvergabe nach den (F)RAND-Grundsätzen möglicherweise verbessert werden, weil so Wettbewerb sowohl hinsichtlich der Technologie als auch des Preises möglich wird.

Andererseits ist eine Mehrheit der IT-Interessenträger, besonders in der Softwarebranche und unter den Softwarenutzern, der Ansicht, dass durch die Anwendung einer anderen IPR-Politik als der des (F)RAND-Ansatzes ein zufriedenstellenderes Niveau an Interoperabilität erreicht werden kann. Mehrere Foren und Vereinigungen zur Software-Normung verfolgen deshalb andere IPR-Ansätze. Manche schreiben zum Beispiel vor, dass für Rechte an geistigem Eigentum in Normen gebührenfreie Lizenzen erteilt werden.

Außerdem setzen sich viele KMU-Interessenträger sowie Verbraucherorganisationen für ein gebührenfreies Konzept (oft als „RF on (F)RAND“ bezeichnet) aus, besonders bei Normen, auf die in Rechtsvorschriften und in der Politik Bezug genommen wird.

Zwar werden viele Aspekte des Umgangs mit IPR von anderen Politikfeldern abgedeckt, doch gibt es bestimmte Aspekte der IKT-Normung mit ihren Schwerpunkten auf funktionellen Normen und Interoperabilität, bei denen der Umgang mit IPR besonders wichtig und heikel ist. Allerdings sollte weiterhin Flexibilität gewahrt werden, um einen unverfälschten Wettbewerb zwischen verschiedenen Geschäftsmodellen zu ermöglichen, einschließlich des immer beliebteren quelloffenen Modells, für dessen Verwendung und Implementierung ganz andere Bedingungen herrschen können als für die Gebühren nach (F)RAND.

Die Kommission empfiehlt, dass IKT-Normungsorganisationen unter Beachtung des Wettbewerbsrechts und der IPR des Eigentümers: eine klare, transparente und ausgewogene IPR-Politik verfolgen, die verschiedene Geschäftsmodelle nicht unterschiedlich behandelt und die den Wettbewerb zwischen ihnen zulässt; dafür sorgen, dass die Verfahren zur Offenlegung von Rechten an geistigem Eigentum wirksam sind; als einen Weg zu mehr Berechenbarkeit und Transparenz die Möglichkeit in Erwägung ziehen, vor der Annahme einer Norm die restriktivsten Lizenzierungsbedingungen anzugeben, möglicherweise einschließlich der (maximalen) Lizenzgebühren. |

17. 2.5 Einbeziehung von Foren und Vereinigungen in den IKT-Normungsprozess

Gegenwärtig kann die EU bei ihren Rechtsvorschriften und Maßnahmen nur auf Normen, die von den ENO aufgestellt worden sind, Bezug nehmen. Für die ENO gelten jedoch Aufgaben und Arbeitsmethoden, die eine wirksame Reaktion auf den steigenden Bedarf an aktuellen Normen in der schnelllebigen Welt der IKT erschweren können. Aus der Studie und dem anschließenden Konsultationsprozess ist hervorgegangen, dass die Wirtschaft dazu neigt, die knappen hochtechnischen Kompetenzen, die für Normung in vielen komplexen IKT-Bereichen gebraucht werden, in Foren und Vereinigungen zu stecken, die schneller auf Markterfordernisse wie z. B. die Interoperabilität reagieren können.

Foren und Vereinigungen haben etliche maßgebliche IKT-Normen entwickelt, hauptsächlich in Bereichen, in denen das Fachwissen eindeutig bei spezialisierten Foren und Vereinigungen und nicht bei den ENO liegt. Als Beispiele seien die Internetprotokollstandards der IETF (Internet Engineering Task Force) und die Zugänglichkeitsrichtlinien des W3C (World Wide Web Consortium) genannt. Die Marktakzeptanz dieser Standards steht außer Frage. Die Zahl der von Wirtschaftsforen und –vereinigungen mit direktem Zugang zu den benötigten technischen Ressourcen entwickelten Normen steigt beständig; häufig münden solche Normen in innovativen Produkten und Dienstleistungen. Die europäische Politik sollte auf dem Potenzial dieser Foren und Vereinigungen aufbauen und sich dieses zunutze machen.

Man geht davon aus, dass eine bessere Zusammenarbeit mit IKT-Foren und –Vereinigungen, und insbesondere eine engere Absprache zwischen diesen und den offiziellen Normungsorganisationen dazu führt, dass es zu weniger Fragmentierung, Duplizierung und widersprüchlichen Normen im IKT-Bereich kommt. Besonderen Anlass zur Sorge bieten eine langsame Übernahme neuer Lösungen bzw. deren Fragmentierung vor allem, wenn es um gesellschaftlich wichtige Dienstleistungen wie E-Government, E-Learning und E-Health geht. Durch die Kooperations- und Koordinationsanstrengungen werden die Interoperabilität erhöht und damit die Marktübernahme innovativer Lösungen erleichtert.

Bei den Bemühungen um eine verstärkte Nutzung der Arbeiten von Foren und Vereinigungen sollte berücksichtigt werden, dass die Verbindung von Normen mit EU-Rechtsvorschriften und -Maßnahmen eine rechtspolitische Dimension aufweist, die über den rein freiwilligen Charakter der Normen als solche hinausgeht. Dies ist der Grund für die Bedeutung der oben erwähnten Liste von Merkmalen, die bei Normenverweisen in Rechtsvorschriften gelten sollten.

Angesichts dieser Tatsache wäre (neben der engeren Zusammenarbeit zwischen formellen und informellen Normungsgremien) in Bereichen, in denen mit Sicherheit keine Gefahr der Überschneidung mit den Tätigkeiten der ENO oder der formellen internationalen Normungsorganisationen besteht, die direkte Bezugnahme auf Standards von Foren und Vereinigungen für die EU die wirksamste Methode zur Schließung bestimmter Normungslücken.

Die Anerkennung von Standards von Foren und Vereinigungen wie IETF, W3C und OASIS würde allgemein die Zusammenarbeit in IKT-Normungsfragen mit wichtigen Handelspartnern wie den USA erleichtern; diese Zusammenarbeit könnte im Rahmen des Transatlantischen Wirtschaftsrats erfolgen.

Einerseits ist erneut zu bekräftigen, dass harmonisierte Normen in den Bereichen angebracht sind, für die gegenwärtig der neue Ansatz gilt, andererseits sollten Behörden unter bestimmten Voraussetzungen über die Möglichkeit verfügen, von der allgemeinen Regel der Bezugnahme auf formelle ENO-Normen abzuweichen. Zu diesem Zweck könnte die Kommission ein geeignetes Verfahren einrichten, um die Bezugnahme auf die Normen bestimmter Foren und Vereinigungen in Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen zu ermöglichen.

18. Die Kommission empfiehlt , die Bezugnahme auf die Normen bestimmter Foren und Vereinigungen in einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und -Maßnahmen zu ermöglichen, wenn die betroffene Norm und die Prozesse der Foren oder Vereinigungen hinsichtlich der in Kapitel 2.1. genannten Merkmale positiv beurteilt worden sind.

19. Die Kommission empfiehlt ferner, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Foren und Vereinigungen einerseits und den ENO andererseits zu fördern, ausgehend von einem Prozess, der zur Herausgabe von Normen durch die ENO führen würde.

2.6 Intensivierung von Dialog und Partnerschaft mit den Interessenträgern

Im Ratsbeschluss 87/95 ist die Einrichtung eines Ausschusses, der „Gruppe hoher Beamter für die Normung auf dem Gebiet der Informationstechnik“ („Senior Officials Group on standardization in the field of Information Technology“, SOGITS) zur Unterstützung der Kommission bei der Durchführung des Beschlusses vorgesehen. SOGITS setzt sich nur aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen, obwohl ENO-Vertreter einen Beobachterstatus innehaben und der Ausschuss auch die Möglichkeit hat, Sachverständige zur Erörterung bestimmter Themen einzuladen. Breitere Aspekte der IKT-Normungspolitik wie z. B. die Setzung von Prioritäten, die Verwendung von Normungsarbeiten aus anderen Quellen sowie die Kohärenz zwischen der IKT-Normungspolitik und anderen Politikbereichen, die IKT-Normen anwenden, liegen allerdings weitgehend außerhalb der Zuständigkeit von SOGITS. Daher war SOGITS in der Vergangenheit nur begrenzt wirksam.

Nach Ansicht der Kommission sollte SOGITS durch eine Plattform abgelöst werden, die alle betroffenen Interessengruppen vertreten würde. Eine solche Plattform sollte eine kohärentere, transparentere und konsistentere IKT-Normungspolitik gewährleisten und so die Entwicklung hochwertiger IKT-Normen fördern. Sie sollte außerdem die Kommission und die Mitgliedstaaten in Fragen der IKT-Normungspolitik und ihrer Umsetzung fachkundig beraten, z. B. in folgender Hinsicht:

- Beratung der Kommission zu deren jährlichem Arbeitsprogramm für die IKT-Normung und den diesbezüglichen Prioritäten;

- frühzeitige Ermittlung des Bedarfs an IKT-Normung zur Unterstützung neuer EU-Rechtsvorschriften und –Maßnahmen;

- Erörterung eventueller Mandate für die ENO und andere an der Ausarbeitung von IKT-Spezifikationen beteiligte Organisationen;

- Überwachung und Überprüfung von IKT-Normungsfragen zur Unterstützung neuer EU-Rechtsvorschriften und –Maßnahmen während ihrer Ausführung;

- Prüfung der Anwendung der Merkmalsliste auf die Prozesse und Normen von Foren und Vereinigungen;

- Ermittlung von einschlägigen Foren und Vereinigungen und Festlegung ihrer Rolle, um ihre Arbeit besser in die europäische IKT-Normung einzubeziehen;

- Sammlung von Informationen über die Arbeitsprogramme der beteiligten Organisationen und möglicherweise über nationale IKT-bezogene Normungstätigkeiten.

Dieser Dialog sollte es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglichen, Fragen aus ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu erörtern, und zugleich eine Diskussion mit einem weiteren Kreis von Interessenträgern aus den Normungsorganisationen einschließlich Foren und Vereinigungen sowie Wirtschaft, KMU, Verbrauchern u. a. erlauben.

Die Plattform der Interessenträger sollte ferner durch eine Struktur ergänzt werden, die auf dem derzeitigen IKT-Normenausschuss (Information and Communications Technologies Standards Board, ICTSB) aufbaut. Diese Struktur sollte die Normungsaktivitäten der ENO, der Foren und Vereinigungen so koordinieren, dass sie seinen politischen Leitlinien entsprechen. Die Hauptaufgabe des ICTSB wird es sein, die Normungstätigkeiten der einschlägigen Normgebungsorganisationen im Hinblick auf die von der Plattform der Interessenträger festgelegten politischen Leitlinien zu überwachen und zu koordinieren.

20. Die Kommission empfiehlt die Einrichtung einer ständigen, von vielen Interessengruppen getragenen Plattform für IKT-Normungspolitik (mit einer breiteren Zusammensetzung als der bisherige SOGITS-Ausschuss der Mitgliedstaaten, der durch den Ratsbeschluss 87/95 eingerichtet wurde). Diese Plattform soll die Kommission in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der europäischen IKT-Normungspolitik und ihrer wirksamen Umsetzung beraten.

21. Die Kommission empfiehlt ferner, die ENO und andere IKT-Normungsorganisationen zu einer Überprüfung der Funktionsweise und Zusammensetzung des derzeitigen ICTSB aufzufordern, um letzteren effizienter zu machen.

3. DIE NÄCHSTEN SCHRITTE

Mit der Veröffentlichung dieses Weißbuchs bittet die Kommission alle interessierten Kreise um Stellungnahmen, besonders zu ihren Empfehlungen für künftige Maßnahmen. Wie in den obigen Kapiteln erwähnt, betreffen diese Empfehlungen vor allem eventuelle nichtlegislative Maßnahmen sowie solche Maßnahmen, die durch eine Aktualisierung des Ratsbeschlusses 87/95 durchgeführt werden können.

Parallel dazu ist unlängst eine breit angelegte Überprüfung des gegenwärtigen europäischen Normungssystems eingeleitet worden. Die Kommission hat eine unabhängige Expertengruppe damit beauftragt, bis Ende 2009 strategische Empfehlungen für die Überarbeitung des gesamten europäischen Normungssystems zu erarbeiten. Die Expertengruppe wird die in diesem Weißbuch umrissenen Vorschläge zur IKT-Normungspolitik in ihrer Arbeit berücksichtigen.

Ausgehend von den Ergebnissen der laufenden Generalüberprüfung der Politik und der bevorstehenden Konsultation der Öffentlichkeit zu diesem Weißbuch sieht die Kommission vor, im Jahr 2010 politische oder legislative Vorschläge vorzulegen, falls solche erforderlich sind.

Die Kommission bittet um Stellungnahmen zu diesem Weißbuch, insbesondere zu den Empfehlungen in den Kästen. Stellungnahmen können bis zum 15. September 2009 übermittelt werden, vorzugsweise über die Internetseite „Ihre Stimme in Europa“ ( http://ec.europa.eu/yourvoice/consultations/index_de.htm ),

oder per E-Mail an ENTR-ICT-STANDARDISATION@ec.europa.eu

oder per Post an

Modernisierung der IKT-Normung in der EU: der Weg in die Zukunft (ENTR/D/4)

Europäische Kommission, BREY/6/60

B - 1049 Brüssel.

Falls Sie nicht in Ihrem eigenen Namen antworten, geben Sie bitte den Namen und die Art der von Ihnen vertretenen Organisation an. Unternehmen, die sich äußern, sollten zusätzlich die Zahl ihrer Beschäftigten mitteilen und angeben, ob sie primär Anbieter von IKT-Produkten, Anbieter von IKT-Dienstleistungen oder Nutzer von IKT-Produkten oder -Dienstleistungen sind.

Die Generaldirektion Unternehmen und Industrie wird Ihre Stellungnahme im World Wide Web ( http://ec.europa.eu/enterprise/ict/policy/standards/ict_index_en.htm ) veröffentlichen. Bitte lesen Sie in der der Konsultation beigefügten Datenschutzerklärung, wie Ihre persönlichen Daten und Ihr Beitrag behandelt werden. Berufsverbände werden gebeten, sich im Register der Interessenvertreter der Europäischen Kommission einzutragen (https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin/welcome.do?locale=de#de), das im Rahmen der europäischen Transparenzinitiative eingerichtet wurde, um die Kommission und die Öffentlichkeit über die Ziele, die Finanzierung und die Strukturen von Interessenvertretungen zu informieren.

[1] Die Richtlinie 98/34/EG (ABl L 204 vom 21.7.1998, S. 37) diente der Konsolidierung von Änderungen an der Richtlinie 83/189/EWG vom 28. März 1983 und wurde ihrerseits durch die Richtlinie 98/48/EG um die Dienste der Informationsgesellschaft ergänzt.

[2] Entscheidung 87/95/EG des Rates (ABl. L 36 vom 7.2.1987, S. 31).

[3] http://www.eu2006.fi/news_and_documents/conclusions/vko50/en_GB/1165932111543/_files/76410530393686600/default/92107.pdf

[4] Mitteilung: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger, KOM(2009) 262 endg.

[5] http://ec.europa.eu/enterprise/ict/policy/standards/piper/full_report.pdf.

[6] http://ec.europa.eu/enterprise/ict/policy/standards/piper_en.htm.

[7] http://ec.europa.eu/enterprise/ict/policy/standards/cf2008_en.htm.

[8] Der Grundsatz von FRAND ist, dass alle Parteien zustimmen, dass ihr geistiges Eigentum, das in Normen einfließt, allen, die die Norm anwenden möchten, zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Der eigentliche Lizenzvertrag wird zwischen den Inhabern des geistigen Eigentums und denjenigen, die die Norm anwenden möchten, geschlossen.

[9] KOM(2007) 860: Mitteilung „Eine Leitmarktinitiative für Europa“.

[10] ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114.

[11] Siehe die Mitteilung der Kommission zu gewerblichen Schutzrechten KOM(2008) 465 vom 16. Juli 2008.

[12] Siehe die Leitlinien zur Anwendbarkeit von Artikel 81 EG-Vertrag auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit (ABl. C 3 vom 6.1.2001, S. 1). Alle Normgebungsgremien müssen sich an diese Leitlinien halten. Dieses Weißbuch steht der Anwendung der Wettbewerbsregeln und der horizontalen Leitlinien nicht entgegen.

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