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Document 52009BP0108

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 10/2009 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan III – Kommission (16327/2009 – C7-0288/2009 – 2009/2185(BUD))

    ABl. C 286E vom 22.10.2010, p. 50–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.10.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 286/50


    Mittwoch, 16. Dezember 2009
    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 10/2009

    P7_TA(2009)0108

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan III – Kommission (16327/2009 – C7-0288/2009 – 2009/2185(BUD))

    2010/C 286 E/12

    Das Europäische Parlament,

    gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1), insbesondere auf die Artikel 37 und 38,

    unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der am 18. Dezember 2008 endgültig festgestellt wurde (2),

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (3),

    unter Hinweis auf die im Trilog vom 2. April 2009 von der Haushaltsbehörde abgegebene gemeinsame Erklärung zur Finanzierung des Europäischen Konjunkturprogramms,

    in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 (VEBH), der am 27. Oktober 2009 von der Kommission vorgelegt wurde (SEK(2009)1464),

    in Kenntnis der weiteren Anpassung des VEBH, die am 11. November 2009 von der Kommission vorgeschlagen wurde,

    in Kenntnis der Ergebnisse der Konzertierung vom 18. November 2009,

    in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2009, der am 20. November 2009 vom Rat aufgestellt wurde (16327/2009 – C7-0288/2009),

    gestützt auf die Artikel 75b bis 75e seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0081/2009),

    A.

    in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2009 Folgendes umfasst:

    eine Nettoerhöhung der Einnahmenansätze um einen Betrag von 478 700 000 EUR infolge der Aktualisierung der Eigenmittelvorausschätzungen und der Vorausschätzungen der sonstigen Einnahmen,

    eine Kürzung der Zahlungsermächtigungen bei einigen Haushaltslinien der Teilrubrik 1a und der Rubriken 2 und 4 um einen Betrag von 2 768 700 000 EUR nach Berücksichtigung der im Rahmen der sogenannten „globalen Mittelübertragung“ (DEC 27/2009) vorgeschlagenen Umschichtungen,

    eine Kürzung der Verpflichtungsermächtigungen in den Rubriken 2 und 5 um einen Betrag von 359 000 000 EUR, was zu einer entsprechenden Ausweitung des fraglichen Spielraums führt, so dass ein Teil der Finanzmittel für den zweiten Teil des Europäischen Konjunkturprogramms aufgebracht werden kann,

    B.

    unter Hinweis darauf, dass die Kommission am 11. November 2009 das Parlament und den Rat davon in Kenntnis gesetzt hat, dass beim VEBH weitere Anpassungen in Bezug auf Folgendes notwendig sind:

    eine Erhöhung der Einnahmenansätze,

    eine Kürzung unter Rubrik 2 bei den Mitteln des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), sowohl bei den Verpflichtungen als auch bei den Zahlungen,

    eine Kürzung bei den Zahlungsermächtigungen unter Rubrik 2 für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER),

    C.

    unter Hinweis darauf, dass in der Konzertierung vom 18. November 2009 vereinbart wurde, den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2009 wie am 11. November 2009 angepasst und wie in der Konzertierung selbst durch die Bereitstellung weiterer zusätzlicher Beträge von 40 000 000 EUR aus Einzelplan II (Rat), 2 000 000 EUR aus Einzelplan VI (Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss) und 500 000 EUR aus Einzelplan VII (Ausschuss der Regionen) des Haushaltsplans 2009 abgeändert zu akzeptieren,

    D.

    unter Hinweis darauf, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2009 darin besteht, diese Haushaltsanpassung förmlich in den Haushaltsplan 2009 aufzunehmen,

    1.

    billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2009 ohne Änderungen;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (2)  ABl. L 69 vom 13.3.2009.

    (3)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.


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