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Document 52009BP0104

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2009 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan III –Kommission (6952/2009 – C6-0075/2009 – 2009/2008(BUD))

    ABl. C 87E vom 1.4.2010, p. 335–336 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    1.4.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 87/335


    Mittwoch, 11. März 2009
    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2009

    P6_TA(2009)0104

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan III –Kommission (6952/2009 – C6-0075/2009 – 2009/2008(BUD))

    2010/C 87 E/52

    Das Europäische Parlament,

    gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1), insbesondere auf die Artikel 37 und 38,

    unter Hinweis auf den am 18. Dezember 2008 endgültig festgestellten Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 (2),

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (3),

    in Kenntnis des am 23. Januar 2009 von der Kommission vorgelegten Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2009)0022),

    in Kenntnis des am 26. Februar 2009 vom Rat aufgestellten Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2009 (6952/2009 – C6-0075/2009),

    gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0113/2009),

    A.

    in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 zum Gesamthaushaltsplan 2009 folgende Elemente abdeckt:

    Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union über einen Betrag von 11,8 Mio. EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen wegen der Auswirkungen der Überschwemmungen in Rumänien im Juli 2008,

    eine entsprechende Kürzung der Zahlungsermächtigungen um 11,8 Mio. EUR bei der Haushaltslinie 13 03 16 (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)-Konvergenz),

    B.

    in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2009 darin besteht, diese Haushaltsanpassungen förmlich in den Haushaltsplan 2009 aufzunehmen,

    1.

    nimmt Kenntnis von dem Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2009, bei dem es sich um den dritten Berichtigungshaushaltsplan handelt, der ausschließlich dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union gewidmet ist, wie es vom Europäischen Parlament und vom Rat in einer in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommenen gemeinsamen Erklärung gefordert wurde;

    2.

    billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2009 ohne Änderungen;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (2)  ABl. L 69 vom 13.3.2009.

    (3)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.


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