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Document 52009AP0050

Inverkehrbringen und Verwendung von Futtermitteln ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln (KOM(2008)0124 – C6-0128/2008 – 2008/0050(COD))
P6_TC1-COD(2008)0050 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 5. Februar 2009 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG, 80/511/EWG, 82/471/EWG, 83/228/EWG, 93/74/EWG, 93/113/EG und 96/25/EG und der Entscheidung 2004/217/EG
ANHANG

ABl. C 67E vom 18.3.2010, p. 155–156 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 67/155


Inverkehrbringen und Verwendung von Futtermitteln ***I

P6_TA(2009)0050

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln (KOM(2008)0124 – C6-0128/2008 – 2008/0050(COD))

(2010/C 67 E/25)

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0124),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 37 sowie 152 Absatz 4 Buchstabe b des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0128/2008),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0407/2008),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

nimmt die Erklärungen der Kommission im Anhang zur Kenntnis;

3.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


P6_TC1-COD(2008)0050

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 5. Februar 2009 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG, 80/511/EWG, 82/471/EWG, 83/228/EWG, 93/74/EWG, 93/113/EG und 96/25/EG und der Entscheidung 2004/217/EG

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. …/2009.)


ANHANG

Erklärungen der Kommission zu folgenden Themen:

1.   Überarbeitung des Anhangs IV:

Zur Anpassung von Anhang IV (Toleranzen für die Angabe der Zusammensetzung von Futtermittelausgangserzeugnissen und Mischfuttermitteln) gemäß Artikel 11 der Verordnung an die wissenschaftliche und technische Entwicklung beabsichtigen die Kommission und ihre Dienststellen, die Überprüfung des genannten Anhangs IV in Angriff zu nehmen. In diesem Zussammenhang wird die Kommission auch bestimmte Futtermittel-Ausgangserzeugnisse mit einem Feuchtegehalt von über 50 % prüfen.

2.   Kennzeichnung von Zusatzstoffen:

Die Kommission wird prüfen, ob die Grundsätze der Information durch Kennzeichnung von Futtermitteln auch für die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung zulässigen Zusatzstoffe und Vormischungen gelten könnten.

3.   Auslegung von „Dringlichkeit in Bezug auf die menschliche Gesundheit, die Tiergesundheit oder den Umweltschutz“ im Sinne von Erwägung 21, Artikel 5 und Artikel 17:

Die Kommission ist der Ansicht, dass der Ausdruck „Dringlichkeit in Bezug auf die menschliche Gesundheit, die Tiergesundheit oder den Umweltschutz“ auch Dringlichkeitsfälle umfasst, die u. a. durch Fahrlässigkeit, Vorsatz und Verbrechen verursacht werden.


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