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Document 52008DC0589

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Erster Finanzbericht über die finanzielle Ausführung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) : Haushaltsjahr 2007

/* KOM/2008/0589 endg. */

52008DC0589

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Erster Finanzbericht über die finanzielle Ausführung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) : Haushaltsjahr 2007 /* KOM/2008/0589 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 30.9.2008

KOM(2008) 589 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Erster Finanzbericht über die finanzielle Ausführung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – Haushaltsjahr 2007

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Erster Finanzbericht über die finanzielle Ausführung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – Haushaltsjahr 2007

1. HAUSHALTSVERFAHREN

Der Vorentwurf des Haushaltsplans 2007 wurde von der Kommission im April 2006 angenommen und der Haushaltsbehörde übermittelt. Für den ELER wurden folgende Mittelansätze (Beträge in EUR) vorgeschlagen:

Haushaltslinie | Verpflichtungsermächtigungen | Zahlungsermächtigungen |

05.040501 (Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums) | 12 343 028 111 | 6 182 000 000 |

05.040502 (Technische Hilfe) | 23 133 604 | 9 300 000 |

Der Rat[1] nahm den Haushaltsentwurf 2007 im Juli 2006 ohne Änderungen in Bezug auf die Mittel des ELER an.

Das Europäische Parlament nahm den Haushalt 2007 auf seiner Plenartagung vom Dezember 2006 an. Die Verpflichtungs- und die Zahlungsermächtigungen für die Haushaltslinien des ELER, Rubrik 2, beliefen sich auf 9 897,6 Mio. EUR bzw. 4 954,9 Mio. EUR, was einer Kürzung um 2 468,6 Mio. EUR bzw. 1 236,4 Mio. EUR gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag gleichkommt. Diese Kürzung war das Ergebnis eines Änderungsantrags des Parlaments[2], der darauf abzielte, 20 % der für die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums beantragten Mittel durch Einsetzung bei der Reservelinie zurückzustellen.

Die Haushaltsbehörde genehmigte dann die Mittelübertragung von der Reserve auf den Haushaltsposten für die Entwicklung des ländlichen Raums im März 2007, nachdem das Europäische Parlament den überarbeiteten Kommissionsvorschlag über die freiwillige Modulation genehmigt hatte.

2. MITTELBEWIRTSCHAFTUNG

2.1. Verpflichtungsermächtigungen

2.1.1. Mittel für die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums

Gemäß der Entscheidung 2007/383/EG der Kommission vom 1. Juni 2007 zur Festlegung der jährlichen Aufteilung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums auf die Mitgliedstaaten für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 beliefen sich die für die Finanzierung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 letztlich verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen auf 12 343 028 110 EUR.

Der 2007 tatsächliche gebundene Betrag belief sich auf 9 513 362 081 EUR bzw. 77,1 % der im Haushalt bereitgestellten Mittel. Dieser Betrag ermöglichte die Bindung der Mittelausstattung 2007 für die 54 Programme, die bereits im Jahr 2007 unter den insgesamt 94 von den Mitgliedstaaten eingereichten Programmen genehmigt worden waren. Der Differenzbetrag (2 829 666 030 EUR) wurde sodann folgendermaßen verwendet:

Ein Betrag in Höhe von 1 360 517 165 EUR, der den 25 Programmen entspricht, für die das Genehmigungsverfahren Ende 2007 beinahe abgeschlossen war, wurde auf das Haushaltsjahr 2008 zwecks Mittelbindung vor dem 31. März 2008 übertragen. Die betreffenden Programme wurden sämtlich rechtzeitig genehmigt, und der Gesamtbetrag wurde innerhalb der in der Haushaltsordnung festgesetzten Frist gebunden.

Ein Betrag in Höhe von 1 469 148 864 EUR, der 15 Programmen (12 spanische Regionalprogramme, das rumänische nationale Programm und die Netze für den ländlichen Raum in Spanien und Portugal) entspricht, wurde im Haushalt 2007 gestrichen, damit er im Jahr 2008 und in den folgenden Haushaltsjahren gemäß Nummer 48 der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin neuprogrammiert werden kann.

Die Haushaltsbehörde stimmte dem Kommissionsvorschlag für die Neuprogrammierung dieses Betrags zu, d.h. der Übertragung eines Teils auf den Haushalt 2008 (370 376 764 EUR) und des Restbetrags auf die folgenden Haushaltsjahre.

2.1.2. Mittel für die technische Hilfe

Gemäß Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates sind 0,25 % des Gesamtbetrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums zur Finanzierung der technischen Hilfe durch die Kommission bestimmt. Im Haushaltsplan 2007 beliefen sich die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen auf 23 133 604 EUR und die Zahlungsermächtigungen auf 9 300 000 EUR.

2.2. Zahlungsermächtigungen

2.2.1. Zahlungsermächtigungen für die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums

Der Haushaltsplan 2007 enthielt letztlich einen Betrag in Höhe von 6 182 000 000 EUR an Zahlungsermächtigungen. Davon wurde ein Betrag von 101 379 347 EUR übertragen, um die Haushaltslinie 05.040201 (Ziel 1-Programme für den Zeitraum 2000-2006) aufzustocken, und ein Restbetrag von 306,46 EUR wurde gestrichen.

Der Differenzbetrag (6 080 620 346,54 EUR) wurde sodann folgendermaßen verwendet:

Vorauszahlungen: | EUR | 3 704 899 313,26 |

Erstattungen letztes Quartal 2006 | EUR | 264 363 267,94 |

Erstattungen 2. Quartal 2007 | EUR | 254 511 668,52 |

Erstattungen 3. Quartal 2007 | EUR | 1 856 846 096,82 |

Die Erstattungen des dritten Quartals 2007 für bestimmte Programme (s. nachstehende Übersicht) wurden am Ende des Jahres ganz oder teilweise ausgesetzt, da die Mittelbindungen dieser Programme für 2007 durch Vorschusszahlungen und frühere Erstattungen bereits vollständig ausgeschöpft worden waren:

CCI | Programm | Zu zahlender Restbetrag |

DE | 2007DE06RPO004 | Bayern | 8 311 416,80 |

DE | 2007DE06RPO010 | Hessen | 970 355,90 |

DE | 2007DE06RPO015 | Nordrhein-Westfalen | 5 877 675,72 |

IE | 2007IE06RPO001 | Ireland National | 32 174 706,48 |

UK | 2007UK06RPO002 | Northern Ireland | 13 463 173,73 |

IT | 2007IT06RPO012 | Umbria | 1 846 826,34 |

UK | 2007UK06RPO001 | England | 53 414 561,27 |

Insgesamt | 116 058 716,24 |

2.2.2. Zahlungsermächtigung für die technische Hilfe

Der Haushalt 2007 sah ursprünglich einen Betrag von 9 300 000 EUR an Zahlungsermächtigungen für die technische Hilfe zur Verwendung durch die Kommission vor. Im Jahr 2007 ist lediglich ein Betrag von 1 531 687,47 EUR (16,5 % des ursprünglichen Betrags) ausgezahlt worden.

3. AUSFÜHRUNG DES ELER-HAUSHALTSPLANS

3.1. Zahlungen der Kommission, nach Mitgliedstaat und vierteljährlicher Erklärung

Die nachstehende Übersicht enthält die im Jahr 2007 gezahlten Beträge betreffend die Vorschusszahlungen und die Erstattung der von den Zahlstellen getätigten Ausgaben im Zeitraum vom 16. Oktober bis zum 31. Dezember 2006 (4. Quartal 2006), vom 1. April bis zum 30. Juni 2007 (2. Quartal 2007) und vom 1. Juli bis zum 15. Oktober 2007 (3. Quartal 2007). Im ersten Quartal 2007 erfolgten keine Zahlungen, da noch kein Programm genehmigt worden war. Die Erstattungen beliefen sich auf insgesamt 2 375,7 Mio. EUR.

[pic]

Die vorgenannten Beträge für das 4. Quartal 2006 wurden 2007 auf der Grundlage der Übergangsbestimmungen gezahlt, die es gestatten, Ausgaben im Rahmen des EAGFL, Abteilung Garantie, die zwischen dem 16. Oktober und dem 31. Dezember 2006 getätigt wurden, gemäß Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates im Haushalt des ELER zu verbuchen.

3.2. Von den Zahlstellen ausgezahlte und gemeldete Beträge, aufgeschlüsselt nach Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und nach Schwerpunkten

Die nachstehende Übersicht enthält die von den Mitgliedstaaten 2007 gemeldeten Ausgaben, aufgeschlüsselt nach Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und nach Schwerpunkten, für sämtliche Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums. Daraus geht hervor, dass 15,7 % dieser Beträge Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen des Schwerpunkts 1, 81,8 % Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen des Schwerpunkts 2 und nur 2 % Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen des Schwerpunkts 3 betreffen. Diese Zahlen unterscheiden sich deutlich von den Durchschnittswerten der Mittelverteilung auf die Schwerpunkte für die Gesamtheit der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (35,8 % für Schwerpunkt 1, 45,1 % für Schwerpunkt 2 und 19,1 % für Schwerpunkt 3).

Diese Situation ist darauf zurückzuführen, dass die im Rahmen von Schwerpunkt 2 gewährten Beihilfen sehr häufig Ausgaben für Agrarumweltmaßnahmen bzw. Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten betreffen, die meist auf der Grundlage laufender Verträge aus früheren Programmplanungszeiträumen (Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen) oder als mehr oder weniger kontinuierliche jährliche Zahlungen geleistet werden.

Die Fördervorhaben im Rahmen der Schwerpunkte 1 und 3 hingegen erfordern in der Regel Vorarbeiten der Programmverwaltungsbehörde. Diese Arbeiten beginnen mit der Veröffentlichung der Bedingungen für die Beihilfegewährung im Rahmen der Programme, gefolgt von der Einreichung der Anträge potenzieller Empfänger und dem Verfahren für die Auswahl der Anträge anhand der vom Begleitausschuss festgelegten Auswahlkriterien.

Die Differenz von 116,1 Mio. EUR zwischen dem von den Zahlstellen gemeldeten Betrag (2 491,8 Mio. EUR) und dem von der Kommission tatsächlich erstatteten Betrag (2 375,7 Mio. EUR) ist abgesehen von einer geringfügigen Abrundung darauf zurückzuführen, dass für sieben Programme (s. Nummer 2.2.1), bei denen die Mittelbindungen 2007 ausgeschöpft waren, ein Teil der für das 3. Quartal 2007 gemeldeten Beträge erst 2008 erstattet wurde.

Von den Zahlstellen getätigte und gemeldete Zahlungen im Rahmen des ELER, aufgeschlüsselt nach Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und Schwerpunkten

Maßnahme / Schwerpunkt | 4. Quartal 2006 | 2. Quartal 2007 | 3. Quartal 2007 | INSGESAMT |

111 – Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen | 1 086 298,41 | 4 922 377,73 | 9 186 941,86 | 15 195 618,00 |

112 – Niederlassung von Junglandwirten | 25 794,75 | 51 789 354,14 | 27 997 810,74 | 79 812 959,63 |

113 – Vorruhestand | 11 997 135,97 | 2 924 477,27 | 36 632 389,55 | 51 554 002,79 |

114 – Inanspruchnahme von Beratungsdiensten | 675,00 | 209 790,00 | 210 465,00 |

115 – Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten | 63 492,72 | 397 448,09 | 460 940,81 |

121 – Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe | 4 397 907,01 | 49 393 001,81 | 92 684 223,39 | 146 475 132,21 |

122 – Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder | 4 737 185,47 | 2 976 203,43 | 5 884 858,39 | 13 598 247,29 |

123 – Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse | 1 270 689,95 | 1 947 853,97 | 20 210 897,53 | 23 429 441,45 |

124 – Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte | - | - |

125 – Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft | 286 467,69 | 1 912 747,35 | 22 911 861,00 | 25 111 076,04 |

126 – Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichen Produktionspotenzial | - | 6 251 762,52 | 6 251 762,52 |

131 – Anpassung an Normen, die auf Gemeinschaftsvorschriften beruhen | - | 30 063 136,39 | 30 063 136,39 |

132 – Unterstützung von Landwirten, die sich an Lebensmittelqualitätsregelungen beteiligen | 325,00 | 4 799,00 | 325,00 | 5 449,00 |

133 – Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen | - | - |

141 – Unterstützung der landwirtschaftlichen Semisubsistenz-Betriebe | - | - |

142 – Erzeugergemeinschaften | - | - |

143 – Bereitstellung von Betriebsberatungsdiensten in BG und RO | - |

Schwerpunkt 1 insgesamt – Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft | 23 865 971,97 | 115 870 814,70 | 252 431 444,46 | 392 168 231,13 |

211 – Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten | 1 971 175,38 | 6 641 452,40 | 373 841 496,20 | 382 454 123,98 |

212 – Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind | 31 311 086,96 | 2 970 220,12 | 288 751 752,35 | 323 033 059,43 |

213 – Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG | 231 449,42 | 1 582 177,18 | 1 813 626,60 |

214 – Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen | 197 455 456,87 | 102 019 226,19 | 898 205 435,05 | 1 197 680 118,11 |

215 – Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen | 3 881,99 | 9 992 846,22 | 9 996 728,21 |

216 – Beihilfen für nichtproduktive Investitionen | 253 423,61 | 265 423,40 | 518 847,01 |

221 – Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen | 3 342 396,05 | 2 435 954,46 | 72 089 454,65 | 77 867 805,16 |

222 – Ersteinrichtung von Agrarforst-Systemen auf landwirtschaftlichen Flächen | - | - |

223 – Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen | 54 779,00 | 235 138,83 | 813 004,29 | 1 102 922,12 |

224 – Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 | - | - |

225 – Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen | 10 222,50 | 339 091,49 | 349 313,99 |

226 – Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Maßnahmen | - | 21 697 857,60 | 15 481 198,70 | 37 179 056,30 |

227 – Beihilfen für nichtproduktive Investitionen | 697 435,08 | 651 167,37 | 5 655 877,24 | 7 004 479,69 |

Schwerpunkt 2 insgesamt – Verbesserung der Umwelt und der Landschaft | 235 331 306,86 | 136 651 016,97 | 1 667 017 756,77 | 2 039 000 080,60 |

311 – Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten | 1 905 558,78 | 12 030,13 | 7 660 357,31 | 9 577 946,22 |

312 – Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen | 96 800,37 | 164 773,20 | 261 573,57 |

313 – Förderung des Fremdenverkehrs | 912 886,14 | 30 363,97 | 2 856 932,38 | 3 800 182,49 |

321 – Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung | 462 076,94 | 16 748,50 | 10 062 460,48 | 10 541 285,92 |

322 – Dorferneuerung und -entwicklung | 1 425 677,03 | 16 039 993,00 | 17 465 670,03 |

323 – Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes | - | 1 430 734,78 | 5 770 482,64 | 7 201 217,42 |

331 – Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen | - | 363 254,82 | 67 610,54 | 430 865,36 |

341 – Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung im Hinblick auf die Ausarbeitung und Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie | - | 14 703,00 | 454 059,46 | 468 762,46 |

Schwerpunkt 3 insgesamt – Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft | 4 802 999,26 | 1 867 835,20 | 43 076 669,01 | 49 747 503,47 |

411 – Lokale Entwicklungsstrategien. Wettbewerbsfähigkeit | 10 253,00 | 10 253,00 |

412 – Lokale Entwicklungsstrategien. Umwelt / Land | - | - |

413 – Lokale Entwicklungsstrategien. Lebensqualität | 243 625,99 | (1 064,58) | 242 561,41 |

421 – Durchführung von Kooperationsprojekten | - | - |

431 – Arbeit der lokalen Aktionsgruppe, Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung | - | - |

Schwerpunkt 4 insgesamt – Leader | 253 878,99 | (1 064,58) | 252 814,41 |

511 – Technische Hilfe | 109 111,65 | 122 001,65 | 10 386 637,14 | 10 617 750,44 |

Schwerpunkt 5 insgesamt – Technische Hilfe | 109 111,65 | 122 001,65 | 10 386 637,14 | 10 617 750,44 |

611 – Direktzahlungen | - |

Schwerpunkt 6 insgesamt – Direktzahlungen | - |

INSGESAMT | 264 363 268,73 | 254 511 668,52 | 1 972 911 442,80 | 2 491 786 380,05 |

[1] Erste Lesung

[2] Änderungsantrag: 20 % dieser Mittel werden als Reserve zurückgestellt. Die Kommission teilt dem Parlament zwischen erster und zweiter Lesung mit, wie sie sich im Anschluss an den jüngsten Vorschlag über die freiwillige Modulation (KOM(2006) 241) in Bezug auf Verstöße gegen die Haushaltsvorrechte des Parlaments zu positionieren gedenkt, wenn sie die jährlichen Haushaltspläne festlegt, und legt dar, ob dieser Vorschlag über die freiwillige Modulation Konsequenzen für die geltenden Höchstbeträge der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2007-2013 hat.

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