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Document 52008DC0473

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zur Erläuterung der Tätigkeiten des Europäischen Forschungsrats und der Verwirklichung der 2007 im spezifischen Programm „Ideen“ festgesetzten Ziele

/* KOM/2008/0473 endg. */

52008DC0473

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zur Erläuterung der Tätigkeiten des Europäischen Forschungsrats und der Verwirklichung der 2007 im spezifischen Programm „Ideen“ festgesetzten Ziele /* KOM/2008/0473 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 18.7.2008

KOM(2008) 473 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

zur Erläuterung der Tätigkeiten des Europäischen Forschungsrats und der Verwirklichung der 2007 im spezifischen Programm „Ideen“ festgesetzten Ziele

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

zur Erläuterung der Tätigkeiten des Europäischen Forschungsrats und der Verwirklichung der 2007 im spezifischen Programm „Ideen“ festgesetzten Ziele

1. Einleitung

Der Europäische Forschungsrat (European Research Council, ERC) ist eine ehrgeizige neue Komponente der EU-Forschungspolitik. Er wurde auf der Grundlage des Siebten Rahmenprogramms gegründet und dient der Umsetzung des spezifischen Programms „Ideen“, dessen Budget für den Zeitraum 2007-2013 sich auf 7,51 Mrd. EUR beläuft. Der ERC besteht aus einem unabhängigen wissenschaftlichen Rat und einer spezifischen Durchführungsstelle und handelt nach den Grundsätzen der wissenschaftlichen Exzellenz, Unabhängigkeit, Effizienz, Transparenz und Verlässlichkeit. Die Aufgabe des ERC besteht darin, die Pionierforschung in allen Forschungsfeldern und Wissenschaftsbereichen durch Wettbewerb auf europäischer Ebene zwischen einzelnen Forschungsteams zu fördern.

Artikel 4 Absatz 4 der Entscheidung über das spezifische Programm „Ideen“ legt Folgendes fest:

Die Kommission gewährleistet die Autonomie und Integrität des Europäischen Forschungsrats, sorgt für eine ordnungsgemäße Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen jährlichen Bericht über die Tätigkeiten des ERC und über die Erreichung der in dem spezifischen Programm festgelegten Ziele vor.

Anhang 1 dieser Entscheidung legt fest, dass der Jahresbericht in Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Rat erstellt wird.

Dieser Jahresbericht der Kommission für das Jahr 2007, der in Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Rat des ERC erstellt wurde, enthält die Kommissionsbewertung zu den im ersten Jahr des Bestehens des ERC durchgeführten Tätigkeiten und erreichten Ziele.

2. Rechtliche und organisatorische Grundlage

Der Europäische Forschungsrat (ERC) wurde offiziell am 2. Februar 2007 durch einen Beschluss der Kommission[1] in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Europäischen Parlaments und des Rates über das Siebte Forschungsrahmenprogramm[2] und über die Regeln für die Beteiligung[3] und die Entscheidung des Rates über das spezifische Programm Ideen[4] eingerichtet.

Durch diesen Beschluss der Kommission wurde auch der wissenschaftliche Rat des ERC offiziell eingerichtet. In ihm waren auch die Einrichtung der spezifischen Durchführungsstelle und die Auswahl eines Generalsekretärs des ERC vorgesehen, dessen Aufgabe es ist, den wissenschaftlichen Rat bei der wirksamen Kommunikation mit der Kommission und der spezifischen Durchführungsstelle zu unterstützen.[5]

Mit einem anschließenden Beschluss der Kommission[6] wurde der erste ERC-Generalsekretär, der als Sonderberater der Kommission tätig ist, vom wissenschaftlichen Rat in unabhängiger Weise ausgewählt.

Der wissenschaftliche Rat ist eine unabhängige Stelle, die die europäische Forschergemeinschaft repräsentiert und sich aus 22 Wissenschaftlern, Ingenieuren und Akademikern höchsten Ranges aus den verschiedensten Bereichen zusammensetzt. Seine Aufgabe ist es, die wissenschaftliche Strategie für das spezifische Programm „Ideen“ festzulegen. Er hat umfassende Entscheidungsgewalt über die Art der zu fördernden Forschung und ist ein Garant für die wissenschaftliche Qualität der Maßnahme. Seine Aufgaben bestehen insbesondere in der Festlegung des jährlichen Arbeitsprogramms und der notwendigen Änderungen einschließlich Ausschreibungen, Methoden und Verfahren für das Peer Review und die Bewertung von Vorschlägen, Überwachung und Qualitätskontrolle bei der Durchführung des Programms unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten und Kommunikation.

Direkt nach dem Beschluss zur Einrichtung des ERC hat der wissenschaftliche Rat die Wahl eines Vorsitzenden und zweier Stellvertreter bestätigt und eine Geschäftsordnung erlassen, die auch Bestimmungen für die Arbeit des wissenschaftlichen Rats, die Kommunikation mit der spezifischen Durchführungsstelle über den ERC-Generalsekretär und Verhaltensregeln sowie eine Erklärung über die Vermeidung von Interessenkonflikten und die Wahrung von Vertraulichkeit, umfassen.

Um seine effektive Tätigkeit sowie die Kommunikation mit der Kommission und der spezifischen Durchführungsstelle in Übereinstimmung mit Artikel 5 Absatz 4 des Beschlusses der Kommission zur Einrichtung des ERC1 weiter zu gewährleisten, hat der wissenschaftliche Rat einen ERC-Vorstand eingerichtet, bestehend aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und dem ERC-Generalsekretär. Der Direktor der spezifischen Durchführungsstelle wird zur Teilnahme an dessen Sitzungen eingeladen.

Die spezifische Durchführungsstelle wird als eine überschaubare und kosteneffiziente externe Struktur in Form einer Exekutivagentur der Kommission (ERC-Exekutivagentur) eingerichtet, deren Aufgabe es ist, das Programm „Ideen“ umzusetzen. Bis die ERC-Exekutivagentur ihre Tätigkeiten aufnimmt, werden die Aufgaben der spezifischen Durchführungsstelle von der Direktion S der GD Forschung wahrgenommen, einer neuen Direktion, die am 1. Oktober 2006 eigens für diesen Zweck geschaffen wurde.

2007 machte die Kommission bedeutende Fortschritte bei der Einrichtung der ERC-Exekutivagentur. Nach einer Konsultation der Kommissionsdienststellen und der anderen Gemeinschaftsorgane gaben die Mitgliedstaaten im Regelungsausschuss der Exekutivagenturen am 14. November eine befürwortende Stellungnahme für den Verordnungsvorschlag ab. Am 27. November folgte ein positives Abstimmungsergebnis des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments. Der Beschluss der Kommission zur Einsetzung der Exekutivagentur des ERC[7] wurde daraufhin am 14. Dezember erlassen.

Die Kommission hat auch ERC-spezifische Beschlüsse über die Durchführungsmodalitäten erlassen, insbesondere über die ERC-Finanzhilfevereinbarung für Vorhaben im Rahmen der Pionierforschung und die ergänzende Vereinbarung , die die Verpflichtungen zwischen der Aufnahmeorganisation und dem Hauptforscher festlegt[8], sowie die ERC-Regeln für das Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen und die damit verbundenen Verfahren zur Bewertung, Auswahl und Gewährung von Finanzhilfen auf der Grundlage des Spezifischen Programms „Ideen“[9] .

3. Die ERC-Strategie, das Arbeitsprogramm und die Peer-Review-Methodik

Strategie

Der wissenschaftliche Rat hat die Aufgabe, die wissenschaftliche Strategie des ERC einschließlich des jährlichen „Ideen“-Arbeitsprogramms festzulegen. 2007 kam der wissenschaftliche Rat in insgesamt acht Vollversammlungen zusammen. Der vom wissenschaftlichen Rat eingesetzte ERC-Vorstand traf sich 2007 insgesamt zehn Mal, um die Sitzungen des wissenschaftlichen Rats zu planen und mit der spezifischen Durchführungsstelle in Verbindung zu treten.

In Übereinstimmung mit den Zielen des spezifischen Programms „Ideen“ hat der wissenschaftliche Rat zwei „zentrale“ Finanzierungsmodelle entwickelt, die auf dem Konzept der „Forscherinitiative“ beruhen und die es einzelnen Hauptforschern, die einzelne nationale oder international zusammengesetzte Teams leiten, ermöglichen, nach dem „Bottom-up-Ansatz“ Forschungsprojekte vorzuschlagen (d. h. ohne zuvor festgelegte Themengebiete), einschließlich risikoreicher interdisziplinärer Vorhaben, die lediglich nach dem Kriterium der Exzellenz beurteilt werden:

Die ERC-Finanzhilfen für unabhängige Nachwuchsforscher („ERC Starting Grants“, StG): zur Unterstützung der unabhängigen Laufbahn ausgezeichneter Wissenschaftler unabhängig von deren Nationalität, wenn sie in einem Mitgliedstaat oder assoziierten Staat ansässig sind oder werden und ihr eigenes unabhängiges Forschungsteam gründen oder ausbauen oder, je nach Forschungsbereich, ein unabhängiges Forschungsprogramm einrichten.

Die ERC-Finanzhilfen für etablierte Forscher („ERC Advanced Grants“, AdG): zur Unterstützung ausgezeichneter, innovativer vom Forscher initiierter Forschungsprojekte in den Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten, die von führenden etablierten Forschern jeden Alters, die sich bereits als unabhängige Spitzenforscher etabliert haben, geleitet werden.

Diese Finanzierungsmodelle sollen die Spitzenforschung in allen Wissens- und Wissenschaftsbereichen fördern und das entsprechende Humankapital sicherstellen, indem Spitzenforscher der jetzigen und der nächsten Generation sowohl in Europa gehalten als auch außerhalb von Europa gewonnen werden. Diese Modelle umfassen umfangreiche Mittel (bis zu 400 000 EUR pro Jahr für einen Zeitraum von fünf Jahre für StG und bis zu 500 000 EUR pro Jahr für einen Zeitraum von fünf Jahren für AdG) und flexible Konditionen. Sie sollen während der gesamten Laufzeit des Siebten Rahmenprogramms gelten. Die Haushaltsmittel für die Aufforderungen nehmen dabei progressiv zu, wobei diese Aufforderungen Einreichungsfristen im Jahresrhythmus haben, wodurch die Forschergemeinschaft über einen hohen Grad an Kontinuität und Vorhersehbarkeit verfügt.

Arbeitsprogramme

Der wissenschaftliche Rat hat die Arbeitsprogramme des ERC/des spezifischen Programms „Ideen“ für 2007 und 2008 auf der Grundlage der oben genannten Strategie festgelegt.

Das „Ideen“-Arbeitsprogramm 2007, das die erste Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen von Nachwuchsforschern einleitete, wurde der Kommission vom wissenschaftlichen Rat (bzw. damals seinem „Vorläufer“) im Oktober 2006 übermittelt. Dem folgten dienststellenübergreifende Konsultationen sowie eine Stellungnahme des Programmausschusses; anschließend wurden die vorläufigen Arbeitsprogramme im Dezember 2006 von der Kommission angenommen und die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen am 22. Dezember 2006 veröffentlicht. Nach Inkrafttreten des Siebten Rahmenprogramms, der spezifischen Programme und der Regeln für die Beteiligung sowie nach der offiziellen Einrichtung des ERC, wurde das „Ideen“-Arbeitsprogramm 2007 am 26. Februar 2007 ohne Änderung angenommen[10] und am 2. Oktober 2007 geändert[11].

Das „Ideen“-Arbeitsprogramm 2008[12], das die erste Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen von etablierten Forschern einleitete, wurde der Kommission vom wissenschaftlichen Rat im Oktober 2007 übermittelt und von der Kommission am 29. November 2007 ohne Änderung angenommen. Das Arbeitsprogramm 2008 beinhaltete auch einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zu Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen (Co-ordination and Support Actions, CSA), um eine Reihe von Projekten, Untersuchungen und damit verbundenen Initiativen hervorzubringen, die zu der Bewertung der Folgen der ERC-Tätigkeiten beitragen und entsprechende Angaben liefern, die einen Beitrag zur ERC-Zwischenbewertung (siehe Punkt 7 weiter unten) leisten können. Es umfasst auch Unterstützungsmaßnahmen für die Tätigkeiten bestimmter Rechtspersonen (Empfänger) zur Unterstützung des Vorstands des wissenschaftlichen Rats und seiner Stellvertreter an ihren Einsatzorten.[13]

Peer-Review-Methodik

Da die Qualität des Peer-Review-Prozesses im ERC und das dadurch entstehende Vertrauen innerhalb der Forschungsgemeinschaft von entscheidender Bedeutung sind dafür, dass der ERC seine Ziele erreichen kann, hat der wissenschaftliche Rat dem Peer-Review-Verfahren des ERC große Aufmerksamkeit zukommen lassen. Er hat ein System hochrangiger Peer-Review-Gremien eingerichtet, das die gesamte Bandbreite an Forschungsbereichen abdeckt und in drei Hauptforschungsbereiche aufgeteilt ist: Physik und Ingenieurwissenschaften; Biowissenschaften; Sozial- und Geisteswissenschaften. Die Mitglieder der Gremien, die vom wissenschaftlichen Rat vorgeschlagen wurden, umfassen Wissenschaftler, Ingenieure und Akademiker sowohl aus EU- als auch aus Nicht-EU-Staaten, die international hohes Ansehen genießen.

Jedes Gremium deckt eine große Bandbreite an Themenbereichen ab, wodurch gewährleistet wird, dass hochrangige interdisziplinäre Vorschläge gebührend berücksichtigt werden. Für die erste Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen von Nachwuchsforschern wurden 20 Gremien eingerichtet, die alle wissenschaftlichen Bereiche abdecken. Ausgehend von den dabei gesammelten Erfahrungen wurde die Anzahl der Gremien für die erste Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen von etablierten Forschern auf 25 erhöht.

4. Programmdurchführung

Das spezielle Durchführungsgremium des ERC wird für alle administrativen Aspekte der Programmdurchführung und -ausführung, wie sie im Arbeitsprogramm vorgesehen ist, zuständig sein. Es wird insbesondere die Bewertungs-, Peer-Review- und Auswahlverfahren gemäß den vom wissenschaftlichen Rat festgelegten Grundsätzen durchführen und die finanzielle und wissenschaftliche Abwicklung der Finanzhilfen sicherstellen.

Die wichtigsten Tätigkeiten im Jahr 2007 betrafen die strategische und administrative Unterstützung des wissenschaftlichen Rats, die Durchführung der ersten Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen von Nachwuchsforschern einschließlich der operativen Entwicklung des Ausschreibungsmanagements und der Peer-Review-Verfahren, die Vorbereitung der ersten Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen von etablierten Forschern, die Kommunikation mit der Wissenschaftsgemeinschaft und die Gewährleistung der Integrität von Verfahren und Prozessen.

Die Aufforderung des ERC zur Einreichung von Bewerbungen von Nachwuchsforschern

Die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen von Nachwuchsforschern wurde am 22. Dezember 2006 veröffentlicht. Einreichungsfrist war der 25. April 2007, das vorläufige Budget belief sich auf 290 Mio. EUR. Das spezielle Durchführungsgremium des ERC setzte das Peer-Review-System um und benannte die Gremiumsmitglieder, wie vom wissenschaftlichen Rat vorgesehen.

Insgesamt wurden 9167 Vorschläge eingereicht, von denen nach einer Prüfung auf Zulässigkeit 8794 in einem zweistufigen Verfahren einem Peer-Review unterzogen wurden. Am Ende der ersten Stufe wurden 559 erfolgreiche Bewerber (6 %) aufgefordert, bis zum 17. September 2007 einen detaillierteren Vorschlag einzureichen. Die Überprüfung während der zweiten Stufe im Rahmen des Peer-Review-Verfahrens beinhaltete einzelne Überprüfungen im Fernverfahren, die von den Gremiumsmitgliedern und Gutachtern durchgeführt wurden, und individuelle Gespräche[14] mit dem entsprechenden Gremium vor der abschließenden Gremiumsdiskussion und der Erstellung einer Rangliste.

In Übereinstimmung mit dem Arbeitsprogramm gaben die Gremien Empfehlungen zur Förderung der einzelnen erfolgreichen Vorschläge ab, die in einigen Fällen von der spezifischen Durchführungsstelle technisch angepasst wurde, um eine konsistente und angemessene Handhabung in Bezug auf die Lohnkosten gemäß der Regeln für die Beteiligung zu gewährleisten. Mit einer Förderung der Bewerbungen in einer Höhe von durchschnittlich knapp über 1 Mio. EUR und mit weiteren Mitteln, die aus Drittländern stammen und einen Teil des vorläufigen Budgets bilden,[15] können streng nach der von den Peer-Review-Gremien festgelegten Rangordnung voraussichtlich 300 Vorschläge gefördert werden. 95 Projekte wurden dabei von einem externen Ethikgremium überprüft. 40 dieser Projekte wurden einer vollständigen ethischen Prüfung unterzogen. Ein Projekt sieht die Nutzung menschlicher embryonaler Stammzellen vor, weshalb das Programmkomitee eine Stellungnahme zur behördlichen Genehmigung abgeben wird.

Rechtsmittel

Der ERC hat Rechtsmittelverfahren vorgesehen, die sich am Beispiel der im Siebten Rahmenprogramm vorgesehenen Rechtsmittelverfahren[16] orientieren. Die mit dem Programm „Ideen“ befassten Mitglieder des Rechtsmittelauschusses prüften 245 Rechtsmittelanträge zu den insgesamt 9167 Vorschlägen, die nach der ersten Stufe der Peer-Review-Überprüfung eingereicht wurden. Das entspricht etwa 3 % aller eingereichten Vorschläge. Der Rechtsmittelausschuss entschied, dass in 15 dieser Fälle (6 % aller Beschwerden, 0,16 % aller eingereichten Vorschläge) eine erneute Prüfung erforderlich ist. Ein Vorschlag wurde danach zur zweiten Stufe zugelassen.[17] Nach der zweiten Stufe des Bewertungsverfahrens wurden 27 Anträge eingereicht und bearbeitet, denen jedoch nicht stattgegeben wurde.[18]

Verwaltung der Finanzhilfen

Die spezifische Durchführungsstelle hat auch Verfahren für die finanzielle und wissenschaftliche Verwaltung der Finanzhilfen eingerichtet, die auf bereits eingesetzten bewährten Verfahren beruhen und die Prozesse vereinfachen, wenn dies angebracht ist. Sie hat die Mittel geplant und umgesetzt, die der spezifischen Durchführungsstelle zur Erstellung der ERC-Finanzhilfevereinbarungen und zur effektiven Verwaltung der Finanzhilfen in Übereinstimmung mit den im Rahmen des spezifischen Programm „Ideen“ festegelegten Grundsätzen zur Verfügung stehen, die es Forschungsprojekten ermöglichen, ihre Tätigkeiten flexibel und eigenverantwortlich durchzuführen.

Die ERF-Finanzhilfen werden während der gesamten Laufzeit des Projekts sowohl einer wissenschaftlichen als auch einer finanziellen Überprüfung unterzogen. Damit die administrativen Anforderungen für den Hauptforscher auf ein Minimum beschränkt werden können, ist in den meisten Fällen lediglich ein wissenschaftlicher Zwischenbericht vorgesehen. Berichte über finanzielle Aspekte und den Einsatz der Mittel fallen häufiger an, wobei die Gasteinrichtung die entsprechenden Informationen am Ende jedes Berichtszeitraums zum Finanzmanagement vorlegen. Um sicherzustellen, dass sich die Hauptforscher an wissenschaftliche Entwicklungen anpassen und Arbeiten mit nicht vorhersehbaren Ergebnissen durchführen können, hängen die Zahlungen für die Projekte nicht von Ergebnissen ab, sondern vom Arbeitsaufwand und vom Einsatz der finanziellen Mittel (Fördermittel) für das Projekt.

Die Aufforderung des ERC zur Einreichung von Bewerbungen von etablierten Forschern

Die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen von etablierten Forschern wurde am 30. November 2007 veröffentlicht. Je nach Forschungsbereich (Physik und Ingenieurwissenschaften; Biowissenschaften; Sozial- und Geisteswissenschaften) gab es drei verschiedene Einreichungsfristen im Frühling 2008. Die Aufforderung umfasst einen einstufigen Bewerbungsprozess (die Bewerber sollen bis zur Bewerbungsfrist ihren vollständigen Vorschlag einreichen zusammen mit einer Zusammenfassung und Nachweisen ihrer bisherigen Tätigkeit in der Spitzenforschung) und eine zweistufige Bewertung.

5. Information

2007 wurden beachtliche Fortschritte dabei gemacht, die Wissenschaftsgemeinschaft über die Tätigkeiten des ERC zu informieren und diese Tätigkeiten einem breiten Publikum bekannt zu machen.

Im Laufe des Jahres 2007 wurden einige Kommunikationsinstrumente, -produkte und -kanäle geschaffen, die zur Verbreitung von Informationen über den ERC beitragen können. Dazu zählen auch die unter der Adresse http://erc.europa.eu abrufbare ERC-Internetseite, die am 14. Februar 2007 eingerichtet wurde,[19] die Einrichtung Nationaler Kontaktstellen (NKS) in mehr als 36 Ländern (in den 27 EU-Staaten, in 9 assoziierten Staaten und in einigen Drittländern), die Herstellung und weite Verbreitung einer Broschüre, die den wissenschaftlichen Rat 75 000 Einrichtungen in Europa vorstellt, darunter den wichtigsten Akteuren in Forschung, Politik und Wirtschaft, und der Start einer Informationskampagne zum ERC, die sich auf die erste Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen von Nachwuchsforschern konzentrierte und über 90 Präsentationen zum Thema RP7 und ERC-Einführungsveranstaltungen in 23 Ländern umfasste, sowie die Verbreitung von 5 000 Postern, die die Aufforderung bei Forschungsorganisationen und Vermittlerorganisationen ankündigten.

Am 27./28. Februar fand in Berlin eine höchst erfolgreiche ERC-Eröffnungskonferenz statt, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Europäischen Kommission gemeinsam veranstaltet wurde.

6. Ressourcen

2007 stieg die Zahl der Mitarbeiter der Direktion S von 84 auf 108. Angesichts der Anzahl der Vorschläge, die bei der ersten Aufforderung eingereicht und überprüft wurden, und des Arbeitsaufwands bei der Einrichtung der ERC-Strukturen, -Systeme und -Verfahren ist diese Zahl eher klein.[20]

Die operativen Mittel des Programms „Ideen“, die Mittelbindungen von 266 790 220 EUR und die Zahlungen von 1 372 598 EUR wurden vollständig in Anspruch genommen (99,99 % bzw. 99,11 %).

7. Überwachung und Bewertung des ERC

2007 wurden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der ERC in seinen Tätigkeiten effizient, transparent und eigenverantwortlich ist und dass er als eine „lernende Organisation“ agiert, die die Leistungen ständig bewertet und die Verfahren anhand von Erfahrungen anpasst und verbessert.

Der wissenschaftliche Rat hat der Kommission regelmäßig Bericht erstattet, sowohl im normalen Tätigkeitsverlauf (insbesondere über die Annahme des Arbeitsprogramms, die Finanzhilfevereinbarung und die Regeln für das Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen) als auch im Rahmen spezieller Sitzungen, an denen der Vorsitzende des wissenschaftlichen Rats und seine Stellvertreter beteiligt waren.

Am 26. März und am 27. September fanden Sitzungen des „Ideen“-Programmkomitees statt, dessen Mitglieder Ende 2006 informell zusammenkamen. Zusätzlich zu den offiziellen Tätigkeiten des Programmkomitees (das üblicherweise eine beratende Funktion innehat) waren diese Sitzungen so strukturiert, dass das Komitee über die Forschritte bei der Umsetzung des Programms „Ideen“ und des ERC vollständig auf dem Laufenden gehalten wurde und ein offener Austausch von Informationen über die Strategie und die operativen Angelegenheiten zwischen dem Komitee und dem wissenschaftlichen Rat, dem ERC-Generalsekretär und der spezifischen Durchführungsstelle möglich war.

Der wissenschaftliche Rat hat die Erfahrungen und die Ergebnisse der ersten Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen von Nachwuchsforschern sorgfältig berücksichtigt, um sicherzustellen, dass diese Erfahrungen in die ERC-Finanzierungsmodelle und -verfahren einbezogen werden; so wurden beispielsweise einige Verbesserungen eingeführt, um zwischen den Finanzhilfeanträgen und dem verfügbaren Budget ein besseres Gleichgewicht zu erzielen. Ferner wurden im Rahmen des Arbeitsprogramms 2008 spezielle Maßnahmen in die erste Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen von etablierten Forschern einbezogen, und auch bei der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen von Nachwuchsforschern werden Verbesserungen vorgenommen werden.

Auch die spezifische Durchführungsstelle wird Maßnahmen ergreifen, um die administrativen Verfahren zu erleichtern, so zum Beispiel die Benennung und Bezahlung von Fachleuten und Gutachtern, und um die Effektivität und Effizienz der Tätigkeiten zu steigern.

In enger Zusammenarbeit mit der Evaluierungsstelle der GD Forschung haben der wissenschaftliche Rat und die spezifische Durchführungsstelle erste Schritte unternommen, um einen entsprechenden Überwachungs-, Bewertungs- und Evaluierungsrahmen für den ERC und die Durchführung des spezifischen Programms „Ideen“ zu schaffen. Das Ziel dabei ist es, in Zukunft die Ausarbeitung von Strategien unterstützen zu können und Rückmeldungen über die Effektivität der Prozesse und den Erfolg der Entscheidungsfindung zu machen, was zu einem durchgehenden Lern- und Anpassungsprozess und zur langfristigen Ex-post-Evaluierung beitragen soll.

Um dazu beitragen zu können, wurde im Rahmen des „Ideen“-Arbeitsprogramms 2008 im November 2007 ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zu Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen gestartet, dessen Einreichungsfrist der 6. März 2008 war. Ziel dabei war es, eine Reihe von Projekten, Untersuchungen und damit verbundenen Initiativen hervorzubringen, die einen Beitrag zur Überwachung, Bewertung und Evaluierung der Auswirkungen des ERC und des Programms „Ideen“ leisten sollen.

8. Schlussfolgerungen und Aussichten für 2008

Die Kommission kann feststellen, dass die institutionellen Grundbausteine des ERC 2007 innerhalb des geplanten Zeitraums erfolgreich geschaffen wurden und das Programm gemäß der im spezifischen Programm „Ideen“ festgelegten Grundsätze umgesetzt wurde.

Der wissenschaftliche Rat und die spezifische Durchführungsstelle haben eng und effizient zusammengearbeitet, um das Programm „Ideen“ umzusetzen und die ERC-Exekutivagentur als eigenständige und unabhängige Organisation einzurichten.

Das enorme Interesse an der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen von Nachwuchsforschern hat an die Tätigkeiten des ERC zu einem sehr frühen und eventuell noch etwas kritischen Zeitpunkt große Anforderungen gestellt, da es das Peer-Review-Verfahren austestete, der Verwaltung und den Gremien ein sehr hohes Arbeitspensum aufbürdete und ernsthafte logistische Herausforderungen mit sich brachte.

Die spezifische Durchführungsstelle und andere Unterstützungsdienste der GD Forschung (insbesondere die IT-Infrastruktur: der Dienst für die elektronische Einreichung von Vorschlägen und der Dienst zur Unterstützung bei der Bewertung) haben ihre Arbeit dennoch sehr gut durchgeführt und haben es ermöglicht, dass die Überprüfung im Rahmen des Peer-Review-Verfahrens nach dem ursprünglichen Zeitplan und mit einer hohen Qualität durchgeführt werden konnte, wie von den Gremien selbst festgestellt und von der relativ geringen Anzahl der Fälle, in denen Beschwerde eingelegt wurde, bestätigt wurde.

Strukturen, Methoden und Verwaltung werden sich auch 2008 weiter entwickeln und werden dabei dem ERC, der weiter auf dem Weg zur administrativen Selbstständigkeit ist, ein dynamisches und anspruchsvolles Umfeld bieten. Ein weiterer Beschluss der Kommission über die Übertragung von Aufgaben an die Exekutivagentur wird Anfang 2008 von der GD Forschung vorgelegt werden. Im Laufe des Jahres 2008, nach weiteren Fortschritten bei der offiziellen Einrichtung und Inbetriebnahme der Exekutivagentur, werden die derzeitigen Aufgaben von der Direktion S auf die Agentur übertragen und weitere Mitarbeiter eingestellt werden. Die Direktion S wird aufgelöst, sobald die Exekutivagentur ihre Aufgaben innerhalb der spezifischen Durchführungsstelle übernehmen kann. Die Kommission hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine effektive und effiziente Struktur voranzutreiben und gleichzeitig die Umsetzung des Programms „Ideen“ sicherzustellen. 2008 wird sie die notwendige Unterstützung bieten, um diese Ziele zu erreichen.

2008 wird die Kommission ebenfalls dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Mitteilung über die Methodik und die Aufgabenbeschreibung für die bis 2010 von unabhängigen Sachverständigen durchzuführende Überprüfung der Strukturen und Mechanismen des Europäischen Forschungsrats vorlegen im Hinblick auf die Kriterien der wissenschaftlichen Exzellenz, Unabhängigkeit, Effizienz und Transparenz, die die Vor- und Nachteile einer auf einer Exekutivagentur beruhenden Struktur und einer Struktur auf der Grundlage von Artikel 171 des Vertrags ausdrücklich untersucht.

Kommunikation ist eine zentrale Herausforderung und wird dies auch weiter bleiben, um den guten Ruf und das hohe Ansehen des ERC inner- und außerhalb Europas sicherzustellen, die zu einem Großteil auf der Qualität seiner Strategie und seiner Tätigkeiten beruhen werden und langfristig auch auf seinem Einfluss auf die europäische Forschung. Ab 2008 beginnen die ERC-geförderten Projekte zur Pionierforschung und der ERC wird erfolgreiche Hauptforscher und Projekte präsentieren, die in der europäischen Spitzenforschung als Bezugspunkt und als Fallbeispiele dienen und sowohl potentielle Bewerber sensibilisieren als auch deren Ehrgeiz steigern.

Mit seinen Erfolgen im Jahre 2007 hat der ERF sehr hohe Standards gesetzt. Die weitere Herausforderung für die Kommission und den ERC besteht darin, im Jahr 2008 effektive und effiziente Forschritte bei der Umsetzung einer in operativer Hinsicht unabhängigen administrativen Organisation zu machen und den Mehrwert und die Möglichkeiten eines EU-Programms im Bereich der Pionierforschung für die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum Europas umzusetzen.

[1] 2007/134/EG, ABl. L 57, 24.2.2007, S. 14.

[2] 1982/2006/EG vom 18.12.2006, ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.

[3] 1906/2006/EG vom 18.12.2006, ABl. L 391 vom 30.12.2006, S. 1.

[4] 2006/972/EG vom 19.12.2006, ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 242 und Berichtigung, ABl. L 54 vom 22.2.2007, S. 81

[5] Als Vorbereitung auf die Gründung des ERC hat die Kommission bereits vor dem Beschluss über das Siebte Rahmenprogramm Vorläufer sowohl des wissenschaftlichen Rats als auch der spehl des wissenschaftlichen Rats als auch der spezifischen Durchführungsstelle eingesetzt. Die Mitglieder des Forschungsrats wurden im Juli 2005 von Kommissar Potočnik nominiert. Das erste Sitzung fand im Oktober 2005 statt.

[6] C(2007)4670-3 vom 15.10.2007, nicht veröffentlicht.

[7] 2008/37/EG, ABl. L 9 vom 12.1.2008, S. 15.

[8] C(2007)1625 vom 16.4.07, zuletzt geändert durch den Beschluss der Kommission C(2007)3598 vom 31.7.07, nicht veröffentlicht.

[9] C(2007)2286 vom 6.6.2007, zuletzt geändert durch den Beschluss der Kommission C(2007)4429 vom 27.9.2007, nicht veröffentlicht.

[10] C(2007)561 vom 26.2.2007, nicht veröffentlicht.

[11] C(2007)4467-3 vom 2.10.2007, nicht veröffentlicht.

[12] C(2007)5746 vom 29.11.2007, nicht veröffentlicht.

[13] Diesen Unterstützungsmaßnahmen gingen Maßnahmen zur gezielten Unterstützung voraus, die mit einem ähnlichen Ziel im Wege des Sechsten Rahmenprogramms als vorbereitende Maßnahmen durchgeführt wurden.

[14] Das „Ideen“-Arbeitsprogramm (C(2007)4467 vom 2.10.07) und die ERC-Regeln für das Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen (C(2007)4429 vom 27.9.2007) wurden geändert und enthalten nun auch eine Bestimmung für die Erstattung der Reisekosten der Bewerber, die zu Gesprächen mit dem ERC-Gremium in Brüssel eingeladen werden.

[15] Beschluss C(2008)1640 der Kommission vom 29.4.2008 über eine Änderung des Arbeitsprogramms und die Aufstockung des Budgets für die Aufforderung auf 335 Mio. EUR.

[16] ABl. L 391 und ABl. L 400 vom 30.12.2006 (die EG- und Euratom-Regeln) und die Berichtigung der Euratom-Verordnung, ABl. L 54 vom 22.2.2207, S. 4.

[17] Über einen Antrag der Stufe 1 wurde noch nicht entschieden (Fall des Bürgerbeauftragten Nr. 485/2008/(IG)IP).

[18] Informationen zu den Rechtsmittelverfahren finden sich auf der Internetseite von CORDIS unter: http://cordis.europa.eu/fp7/ideas/redress_en.html

[19] Über den Internetauftritt von CORDIS.

[20] Dabei ist anzumerken, dass die Direktion S im Jahr 2007 auch für die Verwaltung der Vorhaben der NEST (Neue und sich abzeichnende wissenschaftliche und technologische Entwicklungen)-Tätigkeiten des 6. Rahmenprogramms verantwortlich war sowie im Wesentlichen auf für die Beibehaltung und den Aufbau wissenschaftlicher und finanzieller Managementfunktionen der spezifischen Durchführungsstelle in der Zeit vor der Einführung der ERF-Projekte.

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