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Document 52008AP0164

    Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG/ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien anlässlich des EU-Beitritts Bulgariens und Rumäniens
    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (16731/2007 — KOM(2007)0623 — C6-0093/2008 — 2007/0218(AVC))

    ABl. C 259E vom 29.10.2009, p. 121–121 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.10.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 259/121


    Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG/ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien anlässlich des EU-Beitritts Bulgariens und Rumäniens ***

    P6_TA(2008)0164

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (16731/2007 — KOM(2007)0623 — C6-0093/2008 — 2007/0218(AVC))

    (2009/C 259 E/23)

    (Verfahren der Zustimmung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission (KOM(2007)0623 — 16731/2007),

    in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 2 und Artikel 310 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0093/2008),

    gestützt auf Artikel 75, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0078/2008),

    1.   gibt seine Zustimmung zum Abschluss des Protokolls;

    2.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu übermitteln.


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