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Document 52007PC0415
Proposal for a Decision of the European Parliament and of the Council on the mobilisation of the European Globalisation Adjustment Fund
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
/* KOM/2007/0415 endg. */
Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung /* KOM/2007/0415 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 12.7.2007 KOM(2007) 415 endgültig Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006[1] ermöglicht es, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen Euro bei Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Fonds sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[2] des Europäischen Parlaments und des Rates niedergelegt. Die zuständigen Kommissionsdienststellen haben die beiden von Frankreich vorgelegten Anträge nach Maßgabe der Verordnung (EG) 1927/2006 und insbesondere ihrer Artikel 2, 3, 4, 5 und 6 eingehend geprüft. Die wesentlichen Aspekte der Bewertungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Antrag EGF/2007/01/FR/Peugeot SA 1. Die französischen Behörden legten der Kommission den Antrag am 9 März 2007 vor. Der Antrag stützte sich auf die in Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 genannten Interventionskriterien und genügte der Frist von zehn Wochen gemäß Artikel 5 dieser Verordnung. 2. In dem Antrag wird nachgewiesen, dass bei den Autoteile-Zulieferern von Peugeot SA (PSA) in dem viermonatigen Bezugszeitraum (1. September 2006 bis 31. Dezember 2006) insgesamt 1 345 Entlassungen gemeldet wurden, von denen 18 verschiedene Unternehmen mit 38 Betriebsstätten in elf französischen Regionen betroffen waren. In dem Antrag wird ein Finanzbeitrag des EGF jedoch nur für die 267 entlassenen Mitarbeiter eines dieser Zulieferer, Ateliers de Thomé Génot in Nouzonville (Département des Ardennes), beantragt, gegen den ein Konkursverfahren läuft und der nicht mehr in der Lage ist, seine Mitarbeiter wirksam zu unterstützen. 3. Die Analyse des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den gravierenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge stützt sich auf die folgenden Informationen: Von 2001 bis 2005 stieg die Autoproduktion weltweit um 14 % von 58,3 auf 66,5 Millionen Stück pro Jahr, während der Produktionszuwachs in der EU lediglich 5 % betrug. Bei den Anteilen am Weltmarkt verzeichnete Asien einen Zuwachs um acht Prozentpunkte von 30,7 % im Jahr 2001 auf 38,8 % im Jahr 2005; im gleichen Zeitraum ging der Anteil des amerikanischen Kontinents um 1,7 Prozentpunkte von 30,7 auf 29,0 % und der der EU-27 um 3,7 Punkte von 33,7 auf 29,9 % zurück. Gleichzeitig konnten die koreanischen und japanischen Hersteller ihre Wettbewerbsposition auf dem europäischen Markt ausbauen. Von 2001 bis 2005 stieg die Anzahl der in Japan und Korea produzierten und in die EU ausgeführten Autos um 27 %. Dieser Zuwachs an Importfahrzeugen ging vor allem zu Lasten der Kleinwagenproduktion in der EU. 4. Die Zahlen über den Anstieg der Einfuhren werden durch die der Kommission vorliegenden Statistiken bestätigt. 9,3 % der 2002 in der EU verkauften Autos waren außerhalb produziert und in die EU importiert worden. 2006 betrug der Importanteil 13,9 %. Dieser Trend bestätigt sich auch im Marktsegment für Kleinwagen, wo der Anteil der außerhalb der EU produzierten und eingeführten Autos an den insgesamt in der EU verkauften Fahrzeugen von 5,2 % im Jahr 2002 auf 9,2 % im Jahr 2006 stieg. Zwar gingen die Neuzulassungen in den niedrigeren Marktsegmenten von 2002 bis 2006 leicht zurück, doch erhöhte sich der Anteil der in diesen Kategorien neu zugelassenen Importwagen um etwa 70 %. 5. Da PSA zum großen Teil für diese niedrigeren Segmente produziert, macht Frankreich geltend, dass diese Veränderungen im Welthandelsgefüge den französischen Hersteller in Mitleidenschaft gezogen und zu einer schwerwiegenden Störung des Wirtschaftsgeschehens geführt haben. Unter anderem durch den Anstieg der Kleinwagenimporte, vor allem aus Asien, und den verschärften Wettbewerb auf dem Weltmarkt verringerte sich das Produktionsvolumen (Gesamtzahl der hergestellten Autos und leichten Nutzfahrzeuge) in Frankreich 2006 um 14,3 %. Bei PSA selbst kam es in der Folge nicht zu Massenentlassungen, aber mehrere Tausend Arbeitsstellen von Zeitkräften oder Vertragsarbeitern gingen verloren. Bei den Unternehmen, die PSA mit Bauteilen versorgen, gab es jedoch zahlreiche Entlassungen wegen ausbleibender Aufträge und dem Preiskampf bei Bauteilen, was den Ausschlag für diesen Antrag gab. 6. Im Hinblick auf die Erfüllung der Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 bestätigte Frankreich u.a., dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder wegen Kollektivvereinbarungen verantwortlich sind. Frankreich wies darauf hin, dass für ein Unternehmen, gegen das ein Konkursverfahren läuft, wie dies bei Ateliers de Thomé Génot der Fall ist, die Verpflichtung, bei Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung (mesures de reclassement) behilflich zu sein, entfällt. In Frankreich sind die nationalen und lokalen Behörden weder rechtlich noch tarifvertraglich verpflichtet, sich an den Kosten von Wiederbeschäftigungsmaßnahmen zu beteiligen. Die französischen Behörden machen geltend, dass ein staatlicher Eingriff zugunsten der entlassenen Mitarbeiter eines Unternehmens im Konkurs unumgänglich sei. Der Beitrag des EGF ergänzt die von Frankreich geleistete finanzielle Unterstützung. Frankreich bestätigte, dass die geplanten Maßnahmen der Unterstützung einzelner Arbeitnehmer dienen und nicht zur Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren verwendet werden. Frankreich bestätigte, dass vom EGF unterstützte Maßnahmen keine Mittel von anderen gemeinschaftlichen Finanzinstrumenten erhalten werden. Aus den angeführten Gründen wird vorgeschlagen, den von Frankreich wegen Entlassungen bei Zulieferern von Peugeot SA (PSA) vorgelegten Antrag EGF/2007/01/FR/PSA zu genehmigen, da nachgewiesen wurde, dass diese Entlassungen die Folge gravierender struktureller Veränderungen im Welthandelsgefüge sind, welche das Wirtschaftsgeschehen ernsthaft gestört haben, was im Falle der Firma Ateliers de Thomé Génot , für deren Mitarbeiter der Antrag gestellt wurde, Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft hat. Einschließlich der beantragten Finanzhilfe des EGF in Höhe von 2.558.250 EUR wurde ein koordiniertes Paket zulässiger personalisierter Leistungen im Betrag von 5.116.500 EUR vorgeschlagen. Antrag EGF/2007/02/FR/Renault SA 1. Die französischen Behörden legten der Kommission den Antrag am 23. März 2007 vor. Der Antrag stützte sich auf die in Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 genannten Interventionskriterien und genügte der Frist von zehn Wochen gemäß Artikel 5 dieser Verordnung. 2. Aus den von den französischen Behörden vorgelegten Zahlen geht hervor, dass in den 4 Monaten zwischen dem 1.12.2006 und dem 31.3.2007 bei 10 verschiedenen Zulieferern von Renault SA 1057 Entlassungen ausgesprochen wurden. Eine Unterstützung durch den EGF wird nur für die 628 Mitarbeiter von Cadence Innovation - mit Produktionsstätten in Burhaupt-le-Haut (Alsace), Vernon (Haute Normandie), Noeux-les-Mines (Nord-Pas-de-Calais) und Pouancé (Pays de la Loire) - beantragt. Gegen dieses Unternehmen läuft ein Konkursverfahren, und es ist nicht mehr in der Lage, seine Mitarbeiter wirksam zu unterstützen. 3. Die Analyse des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den gravierenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge stützt sich auf die folgenden Informationen: Von 2001 bis 2005 stieg die Autoproduktion weltweit um 14 % von 58,3 auf 66,5 Millionen Stück pro Jahr, während der Produktionszuwachs in der EU lediglich 5 % betrug. Bei den Anteilen am Weltmarkt verzeichnete Asien einen Zuwachs um acht Prozentpunkte von 30,7 % im Jahr 2001 auf 38,8 % im Jahr 2005; im gleichen Zeitraum ging der Anteil des amerikanischen Kontinents um 1,7 Prozentpunkte von 30,7 auf 29,0 % und der der EU-27 um 3,7 Punkte von 33,7 auf 29,9 % zurück. Gleichzeitig konnten die koreanischen und japanischen Hersteller ihre Wettbewerbsposition auf dem europäischen Markt ausbauen. Von 2001 bis 2005 stieg die Anzahl der in Japan und Korea produzierten und in die EU ausgeführten Autos um 27 %. Dieser Zuwachs an Importfahrzeugen ging vor allem zu Lasten der Kleinwagenproduktion in der EU. 4. Die Zahlen über den Anstieg der Einfuhren werden durch die der Kommission vorliegenden Statistiken bestätigt. 9,3 % der 2002 in der EU verkauften Autos waren außerhalb produziert und in die EU importiert worden. 2006 betrug der Importanteil 13,9 %. Dieser Trend bestätigt sich auch im Marktsegment für Kleinwagen, wo der Anteil der außerhalb der EU produzierten und eingeführten Autos an den insgesamt in der EU verkauften Fahrzeugen von 5,2 % im Jahr 2002 auf 9,2 % im Jahr 2006 stieg. Zwar gingen die Neuzulassungen in den niedrigeren Marktsegmenten von 2002 bis 2006 leicht zurück, doch erhöhte sich der Anteil der in diesen Kategorien neu zugelassenen Importwagen um etwa 70 %. 5. Da RSA zum großen Teil für diese niedrigeren Segmente produziert, macht Frankreich geltend, dass diese Veränderungen im Welthandelsgefüge den französischen Hersteller in Mitleidenschaft gezogen und zu einer schwerwiegenden Störung des Wirtschaftsgeschehens geführt haben. Unter anderem durch den Anstieg der Kleinwagenimporte, vor allem aus Asien, und den verschärften Wettbewerb auf dem Weltmarkt verringerte sich das Produktionsvolumen (Anzahl der hergestellten Autos) in Frankreich 2005 um 3,8 % und 2006 um 14,7 %. Bei RSA selbst kam es in der Folge nicht zu Massenentlassungen, aber mehrere Tausend Arbeitsstellen von Zeitkräften oder Vertragsarbeitern gingen verloren. Bei den Unternehmen, die RSA mit Bauteilen versorgen, gab es jedoch zahlreiche Entlassungen wegen ausbleibender Aufträge und dem Preiskampf bei Bauteilen, was den Ausschlag für diesen Antrag gab. 6. Im Hinblick auf die Erfüllung der Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 bestätigte Frankreich u.a., dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder wegen Kollektivvereinbarungen verantwortlich sind. Frankreich wies darauf hin, dass in dem besonderen Fall des Unternehmens Cadence Innovation , das in einem gerichtlichen Verfahren abgewickelt wird, die Verpflichtung, bei Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung (mesures de reclassement) behilflich zu sein, entfällt. In Frankreich sind die nationalen und lokalen Behörden weder rechtlich noch tarifvertraglich verpflichtet, sich an den Kosten von Wiederbeschäftigungsmaßnahmen zu beteiligen. Die französischen Behörden machen geltend, dass ein staatlicher Eingriff zugunsten der entlassenen Mitarbeiter eines Unternehmens im Konkurs unumgänglich sei. Der Beitrag des EGF ergänzt die von Frankreich geleistete finanzielle Unterstützung. Frankreich bestätigte, dass die geplanten Maßnahmen der Unterstützung einzelner Arbeitnehmer dienen und nicht zur Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren verwendet werden. Frankreich bestätigte, dass vom EGF unterstützte Maßnahmen keine Mittel von anderen gemeinschaftlichen Finanzinstrumenten erhalten werden. Aus den angeführten Gründen wird vorgeschlagen, den von Frankreich wegen Entlassungen bei Zulieferern von Renault Société Anonyme (RSA) vorgelegten Antrag EGF/2007/02/FR/Renault zu genehmigen, da nachgewiesen wurde, dass diese Entlassungen die Folge gravierender struktureller Veränderungen im Welthandelsgefüge sind, welche das Wirtschaftsgeschehen ernsthaft gestört haben, was im Falle der Firma Cadence Innovation , für deren Mitarbeiter der Antrag gestellt wurde, Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft hat. Einschließlich der beantragten Finanzhilfe des EGF in Höhe von 1 258 030 EUR wurde ein koordiniertes Paket zulässiger personalisierter Leistungen im Betrag von 2 516 060 EUR vorgeschlagen. Finanzierung Die jährlich für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung bereitgestellten Haushaltsmittel belaufen sich auf 500 Millionen EUR. Im Jahr 2007 sind noch keine Beträge für frühere Anträge zweckgebunden worden, so dass der volle Betrag verfügbar bleibt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den von den Antragstellern zur Verfügung gestellten Informationen. Auf der Grundlage der beiden von Frankreich eingereichten Anträge auf EGF-Unterstützung der von Entlassungen bei den Zulieferern von Peugeot SA (PSA) und von Renault SA (RSA), einschließlich zweier Konkurse, in Mitleidenschaft gezogenen Automobilindustrie wird der Gesamtumfang der koordinierten Pakete der zu finanzierenden personalisierten Leistungen wie folgt veranschlagt: Zu finanzierende personalisierte Leistungen (in EUR) | Frankreich: PSA 01/2007 | 2 558 250 | Frankreich: RSA 02/2007 | 1 258 030 | Insgesamt | 3 816 280 | Nach Prüfung dieser Anträge[3] und unter Berücksichtigung der nach Maßgabe des Artikels 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen finanziellen Unterstützung aus dem Fonds sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, einen Gesamtbetrag von 3 816 280 EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch zu nehmen und diesen Betrag bei der Rubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen. Mit dem beantragten Finanzbeitrag bleiben im Einklang mit Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 mehr als 25 % des jährlichen Höchstbetrags des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar. Die Kommission wird einen Antrag auf Mittelübertragung vorlegen, um spezifische Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2007 einzusetzen, wie dies unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen ist. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über Haushaltsdisziplin und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung[4], insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[5], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 5, auf Vorschlag der Kommission,[6] in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Europäische Union hat einen Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ("Fonds") errichtet, um entlassene Arbeitnehmer, die infolge der Entwicklungen des Welthandels vom Strukturwandel betroffen sind, bei ihren Bemühungen um Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. (2) Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 darf der Fonds bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden. (3) Im März 2007 stellte Frankreich infolge von Entlassungen im Automobilsektor, speziell bei den Zulieferern von Peugeot SA und Renault SA, zwei Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds. Die Kommission ist der Auffassung, dass die beiden Anträge die in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 niedergelegten Interventionskriterien und sonstigen Anforderungen erfüllen. (4) Daher sollte der vorgeschlagene Betrag von 3 816 280 EUR, der im Einklang mit Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 festgelegt wurde, bereitgestellt werden. BESCHLIESSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch genommen, damit der Betrag von 3 816 280 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates Der Präsident Der Präsident [1] ABl. C 139 vom 14. 6. 2006, S. 1. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Mitteilung der Kommission über einen von Frankreich gestellten Antrag auf Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Falle von Peugeot (SEK(2007) 882) und Mitteilung der Kommission über einen von Frankreich gestellten Antrag auf Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Falle von Renault (SEK(2007) 881) mit Analyse der Anträge durch die Kommission. [4] ABl. C 139 vom 14.06.2006, S. 1. [5] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [6] ABl. C […] vom […], S. […].