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Document 52006PC0500

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

/* KOM/2006/0500 endg. - CNS 2006/0172 */

52006PC0457

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 hinsichtlich der Abweichung für das Waschen von Eiern /* KOM/2006/0457 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 14.8.2006

KOM(2006) 457 endgültig

Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES RATES

zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 hinsichtlich der Abweichung für das Waschen von Eiern

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Die Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 des Rates über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier enthält die Kriterien für eine Abweichung die es Packstellen ermöglicht, bis zum 31. Dezember 2006 weiterhin bestimmte Eier zu waschen.

Im Rahmen der Vereinfachung der Rechtsvorschriften im Bereich Landwirtschaft wurde vom Rat am 19. Juni 2006 eine neue Verordnung verabschiedet, die die Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 ersetzt. Diese neue Verordnung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft. Bis zur Anwendung der neuen Ratsvorordnung über Vermarktungsnormen für Eier sollte die vorübergehende Abweichung für das Waschen von Eiern, die in der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 bis zum 31. Dezember 2006 vorgesehen war, bis zum 1. Juli 2007 verlängert werden.

Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES RATES

zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 hinsichtlich der Abweichung für das Waschen von Eiern

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2771/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Eier[1], insbesondere auf Artikel 2 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier[2] enthält die Kriterien für eine Abweichung die es Packstellen ermöglicht, bis zum 31. Dezember 2006 weiterhin bestimmte Eier zu waschen.

(2) Diese Abweichung wurde bisher neun Packstellen in Schweden und einer Packstelle in den Niederlanden gewährt. Bis zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1028/2006 des Rates vom 19. Juni 2006 mit Vermarktungsnormen für Eier[3] am 1. Juli 2007 sollte die Übergangsregelung für das Waschen von Eiern verlängert werden.

(3) Die Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 ist daher entsprechend zu ändern -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 wird das Datum „31. Dezember 2006“ durch das Datum „30. Juni 2007“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am,

Im Namen des Rates

Der Präsident[pic][pic][pic][pic][pic][pic][pic][pic][pic]

[1] ABl. L 282 vom 1.11.1975, S. 49. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 679/2006 (ABl. L 119 vom 4.5.2006, S. 1).

[2] ABl. L 173 vom 6.7.1990, S. 5. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1039/2005 (ABl. L 172 vom 5.7.2005, S. 1).

[3] ABl. L 186 vom 7.7.2006, S. 1.

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