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Document 52006AR0339

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Zukunft des Binnenmarktes und Bestandsaufnahme der Europäischen Gesellschaft

ABl. C 156 vom 7.7.2007, pp. 14–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 156/14


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Zukunft des Binnenmarktes und Bestandsaufnahme der Europäischen Gesellschaft“

(2007/C 156/03)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

vertritt die Auffassung, dass der Binnenmarkt neue Impulse braucht, um den Herausforderungen der kommenden Jahre gerecht werden zu können. Der Binnenmarkt besteht nunmehr aus 27 Ländern und ist damit weitaus komplexer als zum Zeitpunkt seiner ursprünglichen Konzipierung. Darüber hinaus funktioniert er jetzt in einem globalisierten Umfeld. Er muss angepasst und von einem EU-internen Projekt zu einem wirksamen Instrument weiterentwickelt werden, mit dem die Fähigkeit der EU, effizient mit dem Rest der Welt zu konkurrieren, den territorialen sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken und die in der Lissabon-Agenda festgelegten Ziele zu erreichen, verbessert werden kann. Den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften kommt dabei eine entscheidende Rolle zu;

ersucht die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, in enger Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Untersuchungen darüber einzuleiten, auf welche Hindernisse die Regionen, Städte und Gemeinden derzeit bei der Anwendung des Binnenmarktes stoßen und welche Lösungsansätze es gibt, um einen für das 21. Jahrhundert tauglichen Binnenmarkt zu schaffen;

empfiehlt der Europäischen Kommission, sich auf die weitere Vollendung des Binnenmarktes in den Bereichen Dienstleistungen, Arbeit und Finanzen zu konzentrieren. Der freie Warenverkehr ist relativ erfolgreich, während der Binnenmarkt in den Bereichen Dienstleistungen, Arbeit und Finanzen nicht so effizient funktioniert.

I.   Politische Empfehlungen

Einleitung

Der Ausschuss der Regionen

1.

teilt die Ansicht der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates, dass die europäische Wirtschaft im 21. Jahrhundert vor großen neuen Herausforderungen und Chancen steht. Der Ausschuss der Regionen begrüßt daher das Vorhaben der Kommission, sich im Jahre 2007 einen umfassenden Überblick über den Binnenmarkt und die europäische Gesellschaft zu verschaffen. Der Ausschuss der Regionen begrüßt zudem die Tatsache, dass die Europäische Kommission ihn um einen Beitrag zu diesen Arbeiten in Form dieser Prospektivstellungnahme ersucht hat;

2.

vertritt die Auffassung, dass der Binnenmarkt neue Impulse braucht, um den Herausforderungen der kommenden Jahre gerecht werden zu können. Der Binnenmarkt besteht nunmehr aus 27 Ländern und ist damit weitaus komplexer als zum Zeitpunkt seiner ursprünglichen Konzipierung. Darüber hinaus funktioniert er jetzt in einem globalisierten Umfeld. Der Binnenmarkt sollte unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme angepasst und von einem EU-internen Projekt zu einem wirksamen Instrument weiterentwickelt werden, mit dem die Fähigkeit der EU, effizient mit dem Rest der Welt zu konkurrieren, den territorialen sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken und die in der Lissabon-Agenda festgelegten Ziele zu erreichen, verbessert werden kann. Den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften kommt dabei eine entscheidende Rolle zu;

Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert

3.

anerkennt, dass der freie Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr und die Freizügigkeit Grundprinzipien der Europäischen Union sind und die Grundlage des Binnenmarktes bilden. In diesem Zusammenhang sei auch daran erinnert, dass es bei dem europäischen Einigungswerk nicht nur um den Binnenmarkt ging und geht, sondern das europäische Projekt auch von dem Ziel geleitet ist, durch die Solidarität und den Zusammenhalt zwischen den Menschen in Europa den Frieden zu bewahren;

4.

betont, dass bereits in der Anfangsphase des Entscheidungsprozesses sämtliche Akteure im Rahmen öffentlicher Konsultationsverfahren eingebunden werden müssen und den Auswirkungen europäischer Rechtsakte auf territorialer Ebene sowie im Sozial- und Umweltbereich bei der Erstellung von Folgenabschätzungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss;

5.

empfiehlt der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, das kreative und innovative Potenzial der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Europa besser nutzbar zu machen und dazu das Durchführungsdefizit anzugehen. Dies betrifft insbesondere die Notwendigkeit, mehr Offenheit zu erreichen und gegen protektionistische Maßnahmen in einigen Mitgliedstaaten vorzugehen, durch die kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) davon abgehalten werden, in neuen Märkten in der EU und weltweit zu investieren;

6.

ersucht die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, in enger Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Untersuchungen darüber einzuleiten, auf welche Hindernisse die Regionen, Städte und Gemeinden derzeit bei der Anwendung des Binnenmarktes stoßen und welche Lösungsansätze es gibt, um einen für das 21. Jahrhundert tauglichen Binnenmarkt zu schaffen;

7.

weist darauf hin, dass die Rolle der Kommunen und Regionen nicht darauf beschränkt ist, sich an den wirtschaftlichen Wandel anzupassen und die Unternehmen auf dem Binnenmarkt zu unterstützen. Dadurch, dass die Kommunen und die Regionen öffentliche Dienstleistungen organisieren und erbringen, sind sie zugleich auch Akteure auf dem Binnenmarkt;

8.

anerkennt, dass die Bestandsaufnahme der europäischen Gesellschaft im engen Zusammenhang mit dem effizienten Funktionieren des Binnenmarkts steht. Bei dieser Bestandsaufnahme sollte man bedenken, dass die sozialen Probleme im herkömmlichen Sinne (zum Beispiel Armut und Behinderung) im Zuge der Bevölkerungsalterung und anhaltenden Arbeitslosigkeit möglicherweise zunehmen. Gleichzeitig könnten sich ändernde Familienstrukturen und die Globalisierung neue soziale Probleme hervorbringen. Die Bestandsaufnahme der Gesellschaft sollte zu einem gemeinsamen Ansatz für die Analyse und den Austausch vorbildlicher Praktiken auf europäischer Ebene und zwischen den Mitgliedstaaten führen;

Globalisierung und externe Herausforderung

9.

empfiehlt der Europäischen Kommission, neben dem Vergleich der Leistungen der europäischen Volkswirtschaften und der regionalen Wirtschaften mit anderen Mitgliedstaaten und Regionen der EU die Wirtschaftsleistung und die Politikgestaltung systematischer im Vergleich zu unseren globalen Wettbewerbern, insbesondere zu den USA, China und Indien, zu messen und zu bewerten;

10.

stimmt mit der Kommission überein, dass das internationale Umfeld stärker berücksichtigt werden muss, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des gemeinsamen Marktes weiterhin zu gewährleisten. In der Tat trägt die stärkere Integration des Binnenmarktes dazu bei, den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung zu begegnen und die sich dabei bietenden Chancen zu nutzen, was einer negativen Wahrnehmung entgegenwirkt. Der Ausschuss der Regionen betont daher, dass auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Teile einer immer stärker globalisierten Wirtschaft sind, in der sich der Weltwarenhandel alle zehn Jahre verdoppelt. Angesichts des Wettbewerbs seitens wissensintensiver Volkswirtschaften müssen die europäischen Unternehmen spürbar innovativer, mit besseren Fertigkeiten ausgestattet und kreativer werden, um konkurrieren zu können;

11.

empfiehlt, den Binnenmarkt voll und ganz als dynamisches Instrument für das soziale und wirtschaftliche Wachstum in Europa zu verstehen. Er muss gefördert werden, um sich weiterentwickeln und den sich ändernden Mustern und Herausforderungen der Weltwirtschaft gerecht werden zu können, damit das Wirtschaftswachstum in der EU wirksam erhöht werden kann, indem die dafür notwendigen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen geschaffen werden;

12.

ist der Überzeugung, dass — ausgehend von gemeinsamen Vorstellungen — ein gemeinsames Konzept zur Festlegung eines Bündels sozialer Mindeststandards auf EU-Ebene ausgearbeitet werden sollte. Spezifische Grundsätze der Gleichbehandlung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen sollten am Ort der Beschäftigung festgelegt werden und auf einer Übereinkunft zwischen den Sozialpartner basieren. Angesichts der Entwicklung des Weltmarktes sind viele der Herausforderungen für den Binnenmarkt externer Natur;

Lernen, Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit in der wissensbasierten Wirtschaft

13.

empfiehlt der Europäischen Kommission, die Entwicklung von Fähigkeiten durch Chancengleichheit und Investitionen in das lebensbegleitende Lernen zu fördern und dabei schwerpunktmäßig sicherzustellen, dass im Rahmen der Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung die Fähigkeiten entwickelt werden, die die Menschen brauchen, um eine passende Arbeit zu finden, und die den Erfordernissen der Unternehmen entsprechen;

14.

betont, dass in der Entwicklung der Fähigkeiten die zentrale Herausforderung liegt, vor der die europäischen Regionen stehen. Sie ist neben Innovation, Unternehmergeist, Wettbewerb und Investitionen eine der treibenden Kräfte für Produktivitätszuwächse. Der Ausschuss der Regionen hebt die Notwendigkeit hervor, die Kapazitäten der Mitgliedstaaten sowie der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften für Investitionen in die Entwicklung der Fähigkeiten zu verbessern, damit das lebensbegleitende Lernen Realität wird. Zudem gilt es, aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durch ein nachhaltiges Konzept und im Einklang mit der Lissabon-Agenda zu fördern;

15.

empfiehlt der Europäischen Kommission, in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen strategischen Rahmen und eine Mittelausrichtung vorzugeben, mit denen die Entwicklung zielgerichteter regionaler und lokaler verankerter Strategien für Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert wird;

16.

empfiehlt der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, bei der Förderung der Fähigkeiten und der Beschäftigung als dem künftigen Schwerpunkt im Binnenmarkt dort, wo dies angebracht ist, auf die Umsetzung auf lokaler und regionaler Ebene zu setzen. Mit mehr regionaler Autonomie und Verantwortlichkeit könnten die Programme zur Förderung der Fähigkeiten — beispielsweise die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds durchgeführten Programme — besser an die Erfordernisse des lokalen und regionalen Arbeitsmarktes angepasst werden, um die speziellen Herausforderungen, vor denen die Regionen stehen, zu lösen;

17.

schlägt der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vor, auf den Stärken der EU als wissensbasierter Wirtschaftsraum aufzubauen und die Übertragbarkeit von Qualifikationen und die Beschäftigungsfähigkeit der Bürger zu fördern, anstatt zu versuchen, mit Wirtschaftsräumen zu konkurrieren, deren Wettbewerbsvorteil in der gering qualifizierten Beschäftigung mit einem geringen Mehrwert liegt. Die Entwicklung von Fähigkeiten und das lebensbegleitende Lernen sind wesentliche Elemente für jedes Programm zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Binnenmarktes;

18.

erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass durch den globalen Wettbewerb und die Ausrichtung auf wissens- und dienstleistungsorientierte Wirtschaftsformen neue Herausforderungen für die Kompetenzentwicklung und Bildung erwachsen. Gering qualifizierte und schlecht bezahlte Arbeit darf keine Schicht von sog. Working Poor (Arm trotz Arbeit) hervorbringen. Die soziale Absicherung muss daher darauf konzentriert werden, den Betroffenen durch allgemeine und berufliche Bildung, gerechte Entlohnung und angemessene Arbeitsbedingungen für alle sowie durch die Förderung der sozialen Mobilität zu helfen;

Bestandsaufnahme der europäischen Gesellschaft

19.

pflichtet dem Europäischen Rat hinsichtlich der Bedeutung der sozialen Dimension der EU bei (1). Er begrüßt daher auch das Ersuchen des Rates an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament, den sozialen Auswirkungen der europäischen Rechtsetzung die gebotene Aufmerksamkeit zu schenken;

20.

macht deutlich, dass der Binnenmarkt als wichtiger Bestandteil einer umfassenderen EU-Gesellschaft verstanden werden sollte. Die sozialen Aspekte des Binnenmarktes sollten daher stärker in den Vordergrund gerückt werden, wobei die EU bei ihren Bemühungen um die Anwendung gemeinsamer Grundsätze die unterschiedlichen regionalen Identitäten und Konzepte für die sozioökonomische Entwicklung berücksichtigen sollte, statt eine einheitliche Politik oder eine rein „wirtschaftlich“ ausgerichtete Politik vorzugeben;

21.

empfiehlt, dass die Europäische Kommission weiterhin die Wahrung der sozialen und der Verbraucherrechte gewährleistet, während sie den Dienstleistungsmarkt liberalisiert (zum Beispiel durch die künftige Dienstleistungsrichtlinie);

22.

ist der Auffassung, dass — wie die Debatte über die Dienstleistungsrichtlinie gezeigt hat — hinsichtlich der Anwendung der Binnenmarktregeln die Besonderheiten der Gemeinwohlaufgaben berücksichtigt werden müssen;

23.

befürwortet, dass die Europäische Kommission insbesondere die Auswirkungen des gegenwärtigen und künftigen demografischen Wandels auf den künftigen Erfolg und die Ausrichtung des Binnenmarktes berücksichtigt. Dabei sollte den ungleichen Auswirkungen der gegenwärtigen und zukünftigen Migrationsströme besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Chancengleichheit ist ein wesentliches Prinzip des modernen Europas; jedwede Ungleichbehandlung hat hier keinen Platz;

24.

empfiehlt der Europäischen Kommission einen kohärenteren und besser gegliederten Ansatz, um die soziale Dimension des Binnenmarktes besser berücksichtigen zu können. Die EU-Politik muss sich vor allem vom Wohl und den Interessen der Unionsbürger und der europäischen Unternehmen leiten lassen, denn diese sind für die Wahrung der Chancen des Binnenmarktes von wesentlicher Bedeutung. Deshalb sollte die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen als Potenzial sowohl der Bürger als auch der Unternehmen verstanden werden;

25.

empfiehlt, dass die EU für den Schutz der schwächeren Mitglieder der europäischen Gesellschaft Sorge tragen sollte. Die Globalisierung der Weltmärkte bietet zusätzliche Chancen für die Wiederbelebung der Volkswirtschaften in der EU. Dies sollte zwar zu mehr Wirtschaftswachstum und damit zu mehr Beschäftigung und Wohlstand beitragen, doch möglicherweise können nicht alle Teile der europäischen Gesellschaft von diesem Wachstum profitieren. Die herkömmlichen sozialpolitischen Maßnahmen müssen wegen des demographischen Wandels und der Bevölkerungsalterung an diese neuen Herausforderungen angepasst werden. Neben der Nutzung der Wachstumschancen muss über die EU-Politiken die Wahrung der Chancengleichheit jedoch sichergestellt und Sorge getragen werden, dass die Sozialsysteme auf der Höhe der Herausforderungen des sich weiterentwickelnden EU-Binnenmarktes sind. Dazu müssen die Sozialsysteme und insbesondere die allgemeine und berufliche Bildung gezielter auf die Schwächsten ausgerichtet werden, wobei für angemessene Mittel und Anreize zu sorgen ist, sowie auf die Entwicklung innovativer Ansätze für eine wirksame soziale Absicherung;

Bessere Kommunikation

26.

empfiehlt, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten zusammen mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf eine Konsultation und Debatte hinwirken, um die Bürger in die Ziele der Union — Wohlstand, Solidarität und Sicherheit — wie auch in die Agenda für Wachstum und Beschäftigung einzubeziehen. Hervorzuheben ist hier die wichtige Rolle der Sozialpartner und des sozialen Dialogs, die auf allen Ebenen zur Bewertung des Funktionierens des Marktes, zur Förderung nachhaltiger Politiken auf dem Gebiet der Wirtschaftsmigration und zur Bekämpfung ausbeuterischer Arbeitsbedingungen und von Diskriminierungen sowohl am Arbeitsplatz als auch auf dem Arbeitsmarkt insgesamt beitragen können;

27.

hebt hervor, dass die Vorzüge des Binnenmarktes den Partnern, Bürgern und Unternehmen nicht wirksam vermittelt wurden. Europa seinen Bürgern wieder näher zu bringen, ist entscheidend dafür, dass der Binnenmarkt ein Erfolg wird. Der Ausschuss der Regionen spricht sich daher dafür aus, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als die den Bürgern am nächsten stehende Verwaltungsebene eine führende Rolle in diesem Prozess übernehmen. Die Europäische Kommission sollte in enger Partnerschaft mit dem Ausschuss der Regionen durch einen Prozess der Kommunikation und des politischen Handelns danach streben, den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern und zur Wirtschaft herzustellen, ihren Erwartungen zu entsprechen und sie in die Ziele der Union — Wohlstand, Solidarität und Sicherheit — wie auch in die Agenda für Wachstum und Beschäftigung einzubeziehen. Diese Aspekte sind auch in Zukunft unerlässlich für das Vertrauen und die Unterstützung für Europa;

28.

empfiehlt, dass die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften besser vermitteln, wie die wirtschaftlichen und sozialen Anpassungen, die sich aus der Globalisierung und dem verschärften Wettbewerb ergeben, bewältigt werden sollen, damit die diesbezüglichen Bedenken der Bürger sowie der Unternehmen und insbesondere der KMU zerstreut werden können;

Wirksame Entscheidungsmechanismen

29.

empfiehlt der Europäischen Kommission, sich auf die weitere Vollendung des Binnenmarktes in den Bereichen Dienstleistungen, Arbeit und Finanzen zu konzentrieren. Der freie Warenverkehr ist relativ erfolgreich, während der Binnenmarkt in den Bereichen Dienstleistungen, Arbeit und Finanzen nicht so effizient funktioniert;

30.

ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der fortgesetzten Einführung abgestimmter, vereinfachter und integrierter Strukturen zur Förderung der Unternehmen auf der am besten geeigneten geographischen Ebene zu unterstützen. Solche Strukturen können viel dafür leisten, über Chancen in der öffentlichen Beschaffung zu informieren und Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge erläutern zu helfen. Lokale und regionale Gebietskörperschaften tragen überdies viel zur Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen bei, denn sie sind in beträchtlichem Maße Abnehmer der Waren und Dienstleistungen der KMU;

31.

empfiehlt der Europäischen Kommission, in Abstimmung mit den Unternehmen die europäische Wettbewerbsfähigkeit dadurch zu stärken, dass ein effizientes europäisches Patentsystem eingeführt wird, das für die Patentinhaber ein wirksames Instrument zum Schutz ihrer Rechte am geistigen Eigentum und zur Verringerung der Kosten ist und gleichzeitig Anreize für die Innovationstätigkeit bietet;

32.

empfiehlt der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Wirtschaft zu konsultieren und im Dialog mit ihnen zu erörtern, welche bürokratischen Hürden für Unternehmen und insbesondere KMU abgebaut werden können;

33.

teilt die Auffassung, dass die Vereinfachung und effektive Umsetzung der geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für ein Zusammenwachsen des Binnenmarktes unerlässlich sind; er weist gleichwohl darauf hin, dass eine „bessere Rechtsetzung“ nicht unbedingt „weniger Rechtsetzung“ bedeutet. Eine Harmonisierung könnte sich zur Wahrung des Acquis Communautaire durchaus als notwendig erweisen, damit die Europäische Union mit einem klaren und integrierten Rechtsrahmen ausgestattet ist;

34.

empfiehlt der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, im EU-Rechtsetzungsprozess vorab umfassende Abschätzungen der Folgen für die KMU vorzunehmen und den KMU mehr Einfluss auf die Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften zu geben;

35.

ruft dazu auf, den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung (Cassis-de-Dijon-Urteil des EuGH, Rechtssache 120/78 vom 20. Februar 1979) zu festigen. Er fordert daher die Kommission auf, durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass Mitgliedstaaten weiterhin unterschiedliche Herstellungsnormen haben können, ohne dass deshalb das Inverkehrbringen eines Produkts abgelehnt werden kann;

36.

empfiehlt der Europäischen Kommission anzuerkennen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der weiteren Gestaltung der Entwicklung des Binnenmarktes und der gesellschaftlichen Realität in Europa eine wichtige proaktive Rolle spielen. Daher sollte die kommunale und regionale Selbstverwaltung gestärkt werden. Der Ausschuss der Regionen ist ein wichtiger Partner, wenn es darum geht, die Vorzüge des Binnenmarktes aufzuzeigen, da er über enge Bindungen zu den Unionsbürgern verfügt und von seiner Warte aus Veränderungen dort, wo sie angebracht sind, anmahnen kann.

II.   Änderungsvorschläge

Rom, den 23. März 2007

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE


(1)  Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15.-16. Juni 2006.


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