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Document 52006AE1360

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (kodifizierte Fassung) KOM(2006) 286 endg. — 2006/0100(COD)

    ABl. C 324 vom 30.12.2006, p. 27–27 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    30.12.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 324/27


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (kodifizierte Fassung)“

    KOM(2006) 286 endg. — 2006/0100(COD)

    (2006/C 324/12)

    Der Rat beschloss am 4. September 2006, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 37 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 8. September 2006 an. Berichterstatter war Herr CHIRIACO.

    Aufgrund der Neubesetzung des Ausschusses hat das Plenum beschlossen, diese Stellungnahme auf der Oktober-Plenartagung zu erörtern, und Herrn CHIRIACO gemäß Artikel 20 der Geschäftsordnung zum Hauptberichterstatter bestellt.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 430. Plenartagung am 26. Oktober 2006 mit 97 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Einleitung

    1.1

    Mit dem vorliegenden Vorschlag soll die Richtlinie 90/219/EWG des Rates vom 23. April 1990 über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen kodifiziert werden. Die neue Richtlinie ersetzt die verschiedenen Rechtsakte, die Gegenstand der Kodifizierung sind. Der Vorschlag behält den materiellen Inhalt der kodifizierten Rechtsakte vollständig bei und beschränkt sich darauf, sie in einem Rechtsakt zu vereinen, wobei nur insoweit formale Änderungen vorgenommen werden, als diese aufgrund der Kodifizierung selbst erforderlich sind.

    2.   Allgemeine Bemerkungen

    2.1

    Der Ausschuss erachtet es für sehr hilfreich, sämtliche Texte in einer Richtlinie zusammenzufassen. Im Zusammenhang mit dem „Europa der Bürger“ ist es dem Ausschuss — wie auch der Kommission — ein wichtiges Anliegen, das Gemeinschaftsrecht zu vereinfachen und klarer zu gestalten, damit es für die Bürger nicht nur besser verständlich und zugänglicher wird und ihnen neue Möglichkeiten eröffnen kann, sondern damit sie auch die spezifischen Rechte, die es ihnen zuerkennt, besser in Anspruch nehmen können.

    2.2

    Zur Erhaltung und zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um einen bestmöglichen Einsatz der Biotechnologie sicherzustellen, insbesondere wenn es um die menschliche Ernährung geht, und sämtliche Anwendungen genetisch veränderter Mikroorganismen (GVM) müssen in geschlossenen Systemen erfolgen, um jegliche negativen Auswirkungen zu vermeiden.

    2.3

    Der EWSA betont, dass die Kontrolle über die GVM verloren gehen könnte, wenn sie nicht in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft auf einheitliche Weise durchgeführt wird, weil sich die verwendeten GVM vermehren und über die nationalen Grenzen hinaus verbreiten können.

    2.4

    Der EWSA verweist darauf, dass ein „genetisch veränderter Mikroorganismus“ (GVM) ein „Mikroorganismus [ist], dessen genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie es unter natürlichen Bedingungen … nicht vorkommt“, und pflichtet dem von der Kommission hinsichtlich der Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz sowie der Unfallverhütung und der Emissionskontrolle vertretenen Standpunkt bei.

    2.5

    Es ist gewährleistet, dass diese kodifizierte Fassung keine materiellrechtlichen Änderungen aufweist und lediglich dazu dienen soll, das Gemeinschaftsrecht klar und transparent zu machen. Der Ausschuss befürwortet diese Zielsetzung voll und ganz und stimmt dem Vorschlag angesichts der genannten Gewährleistung zu.

    Brüssel, den 26.Oktober 2006

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Dimitris DIMITRIADIS


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