This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52006AE0963
Opinion of the European Economic and Social Committee on the Proposal for a Council Directive on control of San José Scale COM(2006) 123 final — 2006/0040 (CNS)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Bekämpfung der San-José-Schildlaus KOM(2006) 123 endg. — 2006/0040 (CNS)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Bekämpfung der San-José-Schildlaus KOM(2006) 123 endg. — 2006/0040 (CNS)
ABl. C 309 vom 16.12.2006, p. 71–71
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
16.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 309/71 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Bekämpfung der San-José-Schildlaus“
KOM(2006) 123 endg. — 2006/0040 (CNS)
(2006/C 309/15)
Der Rat beschloss am 2. Mai 2006, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 37 und 94 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:
Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 24. Mai 2006 an. Berichterstatter war Herr SIECKER.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 428. Plenartagung am 5./6. Juli 2006 (Sitzung vom 5. Juli) mit 166 gegen 2 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme:
1. Einleitung
1.1 |
Mit dem vorliegenden Vorschlag soll die Richtlinie 69/466/EWG des Rates vom 8. Dezember 1969 zur Bekämpfung der San-José-Schildlaus kodifiziert werden. Die neue Richtlinie ersetzt die verschiedenen Rechtsakte, die Gegenstand der Kodifizierung sind. Der Vorschlag behält den materiellen Inhalt der kodifizierten Rechtsakte vollständig bei und beschränkt sich darauf, sie in einem Rechtsakt zu vereinen, wobei nur insoweit formale Änderungen vorgenommen werden, als diese aufgrund der Kodifizierung selbst erforderlich sind. |
2. Allgemeine Bemerkungen
2.1 |
Der Ausschuss erachtet es für sehr hilfreich, sämtliche Texte in einer Richtlinie zusammenzufassen. Im Zusammenhang mit dem „Europa der Bürger“ ist es dem Ausschuss — wie auch der Kommission — ein wichtiges Anliegen, das Gemeinschaftsrecht zu vereinfachen und klarer zu gestalten, damit es für die Bürger besser verständlich und zugänglicher wird und sie die spezifischen Rechte, die es ihnen zuerkennt, besser in Anspruch nehmen können. |
2.2 |
Es ist gewährleistet, dass diese kodifizierte Fassung keine materiellen Änderungen aufweist und lediglich dazu dienen soll, das Gemeinschaftsrecht klar und transparent zu machen. Der Ausschuss befürwortet diese Zielsetzung voll und ganz und unterstützt angesichts der genannten Gewährleistung den Vorschlag. |
Brüssel, den 5. Juli 2006
Die Präsidentin
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Anne-Marie SIGMUND