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Document 52005AP0155

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Albanien an den Programmen der Gemeinschaft (5532/2005 - KOM(2004)0809 - C6-0039/2005 - 2004/0276(AVC))

    ABl. C 92E vom 20.4.2006, p. 57–57 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    52005AP0155

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Albanien an den Programmen der Gemeinschaft (5532/2005 - KOM(2004)0809 - C6-0039/2005 - 2004/0276(AVC))

    Amtsblatt Nr. 092 E vom 20/04/2006 S. 0057 - 0057


    P6_TA(2005)0155

    Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen: Rahmenabkommen EG/Albanien ***

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Albanien an den Programmen der Gemeinschaft (5532/2005 — KOM(2004)0809 — C6-0039/2005 — 2004/0276(AVC))

    (Verfahren der Zustimmung)

    Das Europäische Parlament,

    - in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates(KOM(2004)0809) [1],

    - in Kenntnis des vom Rat vorgelegten Wortlauts (5532/2005),

    - in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 zweiter Unterabsatz in Verbindung mit Artikel 13 und 308 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0039/2005),

    - gestützt auf Artikel 75, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

    - in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0122/2005),

    1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

    2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Albanien zu übermitteln.

    [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

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