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Document 52005AP0020

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen für die Typengenehmigung von Heizanlagen für Fahrzeuge und von Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Heizanlage (KOM(2004)0450 — 15634/2004 — C6-0033/2005 — 2004/0135(AVC))

ABl. C 304E vom 1.12.2005, pp. 88–89 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

52005AP0020

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen für die Typengenehmigung von Heizanlagen für Fahrzeuge und von Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Heizanlage (KOM(2004)0450 — 15634/2004 — C6-0033/2005 — 2004/0135(AVC))

Amtsblatt Nr. 304 E vom 01/12/2005 S. 0088 - 0089


P6_TA(2005)0020

UN/ECE-Regelung: Heizanlagen für Fahrzeuge ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen für die Typengenehmigung von Heizanlagen für Fahrzeuge und von Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Heizanlage (KOM(2004)0450 — 15634/2004 — C6-0033/2005 — 2004/0135(AVC))

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2004)0450 - 15634/2004) [1],

- in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 4 Absatz 2 Spiegelstrich 2 des Beschlusses 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 [2] unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0033/2005),

- gestützt auf Artikel 75 Absatz 1 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0028/2005),

1. gibt seine Zustimmung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates;

2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

[1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

[2] ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78.

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