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Document 52005AE0252

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die soziale Dimension der Globalisierung — der politische Beitrag der EU zu einer gleichmäßigen Verteilung des Nutzens“(KOM(2004) 383 endg.)

    ABl. C 234 vom 22.9.2005, p. 41–45 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    22.9.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 234/41


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die soziale Dimension der Globalisierung — der politische Beitrag der EU zu einer gleichmäßigen Verteilung des Nutzens“

    (KOM(2004) 383 endg.)

    (2005/C 234/10)

    Die Kommission beschloss am 26. Mai 2004, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen nahm ihre Stellungnahme am 15. Februar 2005 an. Berichterstatter waren Herr ETTY und Frau HORNUNG-DRAUS.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 415. Plenartagung am 9./10. März 2005 (Sitzung vom 9. März) mit 59 gegen 15 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Allgemeine Bemerkungen

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss

    1.1

    begrüßt die Mitteilung der Kommission „Die soziale Dimension der Globalisierung — der politische Beitrag der EU zu einer gleichmäßigen Verteilung des Nutzens“ (KOM(2004) 383 endg.), in welcher die besondere Rolle aufgezeigt wird, die die Europäische Union bei einer für alle gerechten Gestaltung des Globalisierungsprozesses spielen kann;

    1.2

    vertritt die Ansicht, dass die Europäische Union aufgrund ihrer Erfahrungen mit dem eigenen umfassenden und erfolgreichen Prozess der regionalen Integration einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der sozialen Dimension der Globalisierung leisten kann; dieser Integrationsprozess ist allerdings kein Modell, das sich eins zu eins auf andere Teile der Welt übertragen ließe;

    1.3

    trägt den Ergebnissen einer speziellen Anhörung vom 17. Dezember 2004 Rechnung, an welcher Experten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds teilnahmen, um aus ihrer Sicht die Rolle ihrer jeweiligen Organisation im Hinblick auf die soziale Dimension der Globalisierung darzulegen (1). Der EWSA wird einen Bericht über diese besondere Veranstaltung sowie die einzelnen Redebeiträge veröffentlichen;

    1.4

    unterstreicht die Bedeutung eines wertebezogenen Globalisierungskonzepts, das die Werte beinhaltet, die das Wesen einer sozialen Marktwirtschaft ausmachen. Dazu gehören die Verantwortung des Einzelnen, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Person und des Eigentums, Transparenz, Integrität, Menschenwürde, Gleichstellung und Freiheit, gewerkschaftliche und Arbeitnehmer-Grundrechte, gute Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, der umfassende Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung unabhängig vom Geschlecht und ein hohes Maß an sozialem Schutz. Sie untermauern das Globalisierungskonzept der EU, das folgende Kernpunkte beinhaltet:

    solide institutionelle Strukturen;

    ein effizienter öffentlicher Dienst und effiziente Dienste von allgemeinem Interesse;

    ein starker sozialer und ziviler Dialog;

    Investitionen in das Humankapital;

    Qualität der Beschäftigung;

    1.5

    teilt die Ansicht der Europäischen Kommission, dass die globale Marktwirtschaft viele bedeutende Vorteile gebracht hat, ein großes produktives Potenzial für die wirtschaftliche, politische und soziale Entwicklung in sich birgt und durch sie mehr und bessere Arbeitsplätze geschaffen wurden; erkennt jedoch auch die Erkenntnisse der Weltkommission über die soziale Dimension der Globalisierung (WCSDG) an, dass in der Vergangenheit Maßnahmen zur Marktöffnung und finanzielle und wirtschaftliche Erwägungen dominierten, während die sozialen Folgen ebenso unberücksichtigt blieben wie die Feststellung, dass diese Regeln und Maßnahmen das Ergebnis globaler Entscheidungsstrukturen sind, die den Interessen und Bedürfnissen der schwächeren Akteure nicht ausreichend Rechnung tragen;

    1.6

    verweist auf eine aktuelle Studie der Weltbank (2), die deutlich macht, dass die Öffnung der Märkte und die wirtschaftliche Integration denjenigen Entwicklungsländern erhebliche wirtschaftliche Fortschritte gebracht haben, denen es gelungen ist, auf die Weltmärkte für verarbeitete Güter und Dienstleistungen vorzudringen. In einer weiteren Studie der Weltbank (Februar 2003) wird festgestellt, dass zwischen der Verringerung von Einkommensunterschieden und Lohndiskriminierung sowie einer verbesserten Wirtschaftsleistung einerseits und einer hohen Zahl von gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern und guten Beziehungen zwischen den Sozialpartnern andererseits ein Zusammenhang besteht (3). In dieser Studie werden die Argumente für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichen und sozialen Werten bekräftigt, welche auch die WCSDG im Zusammenhang mit der Frage der Armut in einer globalisierten Welt ins Feld führt;

    1.7

    stellt fest, dass sich die Globalisierung zwar in vielerlei Hinsicht positiv ausgewirkt hat, doch Armut, die sowohl als Ursache als auch als Folge in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Zunahme der informellen Wirtschaft steht, nach wie vor eines der größten Probleme in der Welt ist;

    1.8

    stellt fest, dass Probleme im Zusammenhang mit Armut vor allem in vom Globalisierungsprozess ausgeschlossenen Ländern fortbestehen. So leben weltweit zwei Milliarden Menschen unterhalb der Armutsgrenze vornehmlich in Ländern, die nicht aktiv an der Globalisierung teilnehmen und damit Gefahr laufen, weiter an den Rand der Weltwirtschaft gedrängt zu bleiben;

    1.9

    stellt fest, dass Armut auch in Entwicklungsländern, die als Schwellenländer mit starkem Wirtschaftswachstum gelten können, ein Problem ist, das nur bekämpft werden kann, wenn bestehende Ungleichheiten verringert, eine wettbewerbsfähige reguläre Wirtschaft geschaffen und wirksame sozialpolitische Maßnahmen durchgeführt werden;

    1.10

    schließt sich einer der Kernbotschaften des WCSDG-Berichts an, nämlich dass sich der Ausgangspunkt für Veränderungen auf nationaler Ebene befindet. Die soziale Entwicklung muss von unten nach oben verlaufen. Dabei kommt allen Institutionen auf nationaler und lokaler Ebene die äußerst wichtige Aufgabe zu, die Integration zu fördern und sicherzustellen, dass mehr Menschen von den Vorteilen der Globalisierung profitieren können und vor ihren negativen Auswirkungen geschützt werden. Für eine gerechte Verteilung der Früchte der Globalisierung ist es von grundlegender Bedeutung, dass in allen Ländern und Regionen ein sozialer und zivilgesellschaftlicher Dialog mit starken, repräsentativen, unabhängigen und verantwortlichen Akteuren entwickelt wird;

    1.11

    vertritt den Standpunkt, dass verantwortungsvolles Regieren auf lokaler, nationaler, regionaler wie globaler Ebene auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Kernarbeitsnormen und Erklärungen der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ein Grundpfeiler für die Liberalisierung des Handels und für Wachstum und Entwicklung in der ganzen Welt ist. Der EWSA unterstützt die EU in ihren Bestrebungen, auf internationaler Ebene eine Debatte über die Einführung einer Grundlage für weltweite Umweltstandards zu fördern.

    2.   Besondere Bemerkungen: Der Beitrag der EU-Politik

    2.1

    Der EWSA vertritt die Auffassung, dass die EU entscheidend zur Unterstützung und Förderung der sozialen Dimension der Globalisierung beitragen kann. Sie kann eine aktive Politik einleiten und verfolgen, die darauf abzielt, die Regierungen von der Notwendigkeit einer gerechten Rechts- und Justizordnung, der Achtung von Eigentumsrechten, von kostenwirksamen Verfahren zur Streitbeilegung und Vertragsdurchsetzung, des Zugangs zur allgemeinen und beruflichen Bildung, angemessen geregelter Finanzinstitutionen und des Zugangs dazu, eines gerechten Steuersystems und der Anerkennung der wichtigen Rolle der menschlichen Entwicklung zu überzeugen. Die Verfolgung dieser Ziele darf jedoch nicht dazu führen, dass das erzielte Handelswachstum ohne Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung bleibt (oder sich gar negativ auswirkt), dass die Liberalisierung der Finanzmärkte nicht mit einer ausgewogenen Steuer- und Sozialgesetzgebung einhergeht, die Strukturanpassungen und Reformen in der Beschäftigung und im Bildungs- und Gesundheitswesen ungerecht gestaltet werden oder in allen Ländern, d.h. auch in den Industrieländern, die Ungleichheiten zunehmen. Wenn die EU diese Rolle aber wirkungsvoll ausüben will, müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten für die Kohärenz ihrer eigenen Politikansätze in den relevanten Bereichen Sorge tragen.

    2.2

    Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Instrumenten entwickelt, mit denen sich nach Ansicht des EWSA Fortschritte in der sozialen Dimension der Globalisierung erzielen lassen. Dazu gehören bilaterale und regionale Abkommen, Entwicklung und externe Kooperation, Handelspolitik, Marktzugang für Entwicklungsländer, Förderung privater Initiativen zugunsten der sozialen Entwicklung und Förderung der Governance auf globaler Ebene. Der Ausschuss verweist auf seine jüngsten Stellungnahmen zu diesen Instrumenten (siehe Anhang 2). Er sieht für diese Instrumente zwar ebenso sinnvolle Einsatzmöglichkeiten wie die Kommission, möchte jedoch seine Präferenz für multilaterale Abkommen zum Ausdruck bringen. Der EWSA betont, dass die EU auch weiterhin Anreize zur Förderung des Süd-Süd-Handels geben sollte.

    2.3

    Bilaterale und regionale Abkommen können dazu beitragen, Entwicklungen auf dem Gebiet des verantwortungsvollen Regierens (Governance), der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Demokratisierung voranzutreiben. Der EWSA unterstützt Verhandlungen zwischen der EU und ihren Handelspartnern über bilaterale und/oder regionale Abkommen unter der Voraussetzung, dass diese auf der Grundlage politischer und wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Erwägungen geführt werden und auf dem multilateralen Handelssystem aufbauen bzw. dieses ergänzen. Dabei sollte realisierbaren Abkommen Vorrang eingeräumt werden, die ein großes Handelsvolumen und spürbare Vorteile beim Marktzugang (Waren, Dienstleistungen und Investitionen) versprechen. All diese Abkommen müssen natürlich voll den WTO-Regeln entsprechen. Der EWSA betont, dass diese Abkommen im Hinblick darauf diskutiert und geprüft werden müssen, wie sie sich auf die soziale Dimension auswirken, und begrüßt die Idee, dass auch internationale Organisationen wie die ILO daran mitwirken sollen.

    2.3.1

    In diesem Zusammenhang nimmt der Ausschuss mit Interesse die Absicht der Kommission zur Kenntnis, im Rahmen bilateraler Abkommen neue gemeinsame Mechanismen zur Diskussion und Beobachtung wichtiger Aspekte der sozialen Dimension der Globalisierung einzurichten, in die auch internationale Organisationen einbezogen werden könnten („Gemeinsame bilaterale Beobachtungsstellen“). Damit kann die verantwortungsvolle Rolle freier, unabhängiger Sozialpartner und anderer wichtiger Organisationen der Zivilgesellschaft, wie Bauern-, Verbraucher- und Umweltverbände usw. demonstrativ aufgewertet werden. Der EWSA als deren institutionelle Vertretung kann sich aufgrund seiner Erfahrung bei der Organisation grenzübergreifender zivilgesellschaftlicher Partnerschaften insbesondere im Rahmen des Mercosur, der AKP- und der Europa-Mittelmeer-Kooperation gut vorstellen, darin mitzuarbeiten (4).

    2.4

    Der EWSA vertritt die Ansicht, dass der „Europäischen Nachbarschaftspolitik“ besondere Bedeutung beizumessen ist. Dieses Konzept zum Ausbau der Beziehungen zu den östlichen und südlichen Nachbarländern der EU kann erheblich zur sozialen Entwicklung in diesen Ländern beitragen, wenn die Bereiche regionale Entwicklung, Beschäftigung und Sozialpolitik in die Zusammenarbeit einbezogen werden. Die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit den Kandidatenländern vor der EU-Erweiterung zeigen, dass sich dieses Konzept in Beitrittsländern positiv ausgewirkt hat.

    2.5

    Wenn auf dem Gebiet der Entwicklung und Demokratie Fortschritte erreicht werden sollen, kommt der Förderung der Menschenrechte (einschließlich der Rechte der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gewerkschaften gemäß der ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und dem Demokratisierungsprozess in Drittländern große Bedeutung zu. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen verantwortungsvoller Staatsführung, wozu auch die Bekämpfung der Korruption gehört, Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und Qualität der Rechtsprechung. In diesem Kontext erinnert der EWSA daran, dass Menschenrechtsabkommen zwischenstaatliche Übereinkommen sind. Die daraus erwachsenden Verpflichtungen betreffen zuallererst die Staaten. Die Europäische Kommission sollte die Mitgliedstaaten bestärken, diese Verpflichtungen einzuhalten, und sich im internationalen Dialog für ein stärkeres Pflichtbewusstsein der Staaten einsetzen und sie an ihre Verantwortung für die soziale Entwicklung erinnern. Erst mit ihrer Umsetzung in innerstaatliches Recht bzw. sonstige relevante nationale Regelungen werden internationale Rechtsnormen für natürliche und juristische Personen, d.h. für Bürger und Unternehmen, verbindlich.

    2.6

    Diese Prioritäten müssen auch für die externe Kooperation und Entwicklungshilfe gelten. Eine der wichtigsten Botschaften der WCSDG lautet, dass Veränderungen auf der einzelstaatlichen Ebene beginnen müssen. Der EWSA ist der Auffassung, dass man sich im Rahmen eines schlüssigen entwicklungspolitischen Gesamtkonzepts auf einzelne Bereiche konzentrieren sollte.

    2.6.1

    Ein vorrangiger Bereich ist z.B. menschenwürdige Arbeit (5), wozu die Entwicklung einer umfassenden Beschäftigungspolitik zur Schaffung produktiver und dauerhafter Arbeitsplätze, die Anpassung der Fähigkeiten des Einzelnen an die derzeitigen und künftigen beruflichen Anforderungen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die Anhebung des Lebensstandards gehören. Derartige Maßnahmen müssen produktivere, bessere Arbeitsplätze in der Wirtschaft entstehen lassen, Arbeitslose in den Beschäftigungssektor führen und öffentliche und private Investitionen sowie die internationale Hilfe in den produktivsten Bereichen konzentrieren.

    2.6.2

    Ein weiteres vorrangiges Gebiet ist die Bildung, die an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes angepasst werden und die notwendigen Grundkenntnisse und -fähigkeiten vermitteln muss. Dabei kommt der Wirtschaft in einem Rahmen, der Sozialpartner und Regierungen einbezieht, eine wichtige Rolle bei der Politikgestaltung zu, weil sie Aussagen über die beruflichen Anforderungen in der Volkswirtschaft auf kurze, mittlere und lange Sicht machen kann.

    2.6.3

    Und schließlich sollte der Schutz von sozialwirtschaftlichen Organisationen wie z.B. Genossenschaften, in denen marktwirtschaftliche und soziale Erwägungen einhergehen und sowohl wirtschaftlicher als auch sozialer Wohlstand erzeugt wird, in der Zusammenarbeit mit und der Hilfe für Entwicklungsländer ein prioritärer Handlungsbereich sein.

    2.7

    Es muss eine Migrationspolitik entwickelt werden, die auf veränderte Muster und die derzeitigen Realitäten des Arbeitsmarktes reagiert und in einem auf Rechten basierenden multilateralen Rahmen die von der UNO verabschiedete „Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen“ und die Zusammenhänge zwischen Wirtschafts-, Sozial-, Allgemein-, Handels-, Arbeits-, Gesundheits-, Kultur-, Sicherheits- und Außenpolitik und Entwicklungsbelangen berücksichtigt. Der EWSA teilt die Meinung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, der im Januar 2004 vor dem Europäischen Parlament sagte: „Nur durch Zusammenarbeit — bilateral, regional und weltweit — können wir Allianzen zwischen Aufnahme- und Herkunftsländern zum Nutzen aller schmieden, aus der Zuwanderung einen Motor der Entwicklung machen, wirkungsvoll den Menschenhandel bekämpfen und gemeinsame Normen für die Behandlung der Zuwanderer und die Steuerung der Immigration aufstellen“.

    2.8

    Der internationale Handel ist für alle Volkswirtschaften von immer größerer Bedeutung und ein potenzieller Schlüssel zur Linderung der Armut. Aus den Erfahrungen der Entwicklungsländer, die ein wettbewerbsfähiges herstellendes Gewerbe aufbauen konnten, lässt sich die Lehre ziehen, dass für den Aufbau neuer Exportkapazitäten eine proaktive exportorientierte Strategie nötig ist, die auf Qualität und nicht auf niedrigen Löhnen als Wettbewerbsvorteil basiert. Voraussetzung für den Erfolg ist allerdings ein parallel verlaufender Prozess der strategischen Integration in die Weltwirtschaft mit gleichzeitiger Förderung der Entwicklungsprioritäten des Landes einschließlich der besonders wichtigen und daher besonders zu fördernden lokalen Entwicklungsinitiativen. Dieser Prozess muss eine soziale Dimension haben. In diesem Zusammenhang sollte den Fällen von Ausbeutung von (weiblichen) Arbeitskräften in der Mehrzahl der „Export Processing Zones“ (Sonderwirtschaftszonen) besonderes Augenmerk geschenkt werden. Nach Auffassung des EWSA ist ein koordiniertes Zusammenwirken relevanter internationaler Organisationen nötig, um der Missachtung von Arbeitnehmerrechten in diesen EPZ ein Ende zu setzen. Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten sollten dies aktiv unterstützen.

    2.9

    Die EU-Politik auf den Gebieten Handel, Investitionen und Entwicklung muss mit den allgemeinen politischen Zielen der EU voll und ganz im Einklang stehen und in diese integriert werden. Der EWSA befürwortet die Ziele des gemeinschaftlichen Allgemeinen Präferenzsystems (APS), gibt jedoch zu bedenken, ob die darin vorgesehenen Anreize (in den Bereichen Umwelt, Soziales und Drogenbekämpfung) nicht mit einem zu hohen bürokratischen Aufwand für den Importeur verbunden sind und daher von den ärmeren Ländern und Kleinunternehmen, denen diese Maßnahmen ja hauptsächlich zugute kommen sollen, nur begrenzt in Anspruch genommen werden. Der Ausschuss ruft die Europäische Kommission auf, sich auf die Förderung der Ratifizierung und der Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen durch die Empfängerländer in Recht und Praxis zu konzentrieren und bei der Überprüfung in 2005 auch Maßnahmen vorzusehen, damit dies den Empfängern möglichst optimal zugute kommt. In diese Überprüfung sollten die Sozialpartner und andere wichtige Organisationen der Zivilgesellschaft voll einbezogen werden.

    2.10

    In Bezug auf die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen empfiehlt der EWSA, dass die Europäische Kommission eine Informationskampagne einleitet, um diese wichtigen, nützlichen Instrumente stärker in das Bewusstsein der Unternehmen und ihrer Europäischen Betriebsräte zu rücken. Die Leitsätze sollten unverbindlich bleiben, doch sollten die Unterzeichnerstaaten sie weiter propagieren und multinationale Unternehmen ermuntern, sich daran zu halten. Dabei muss verhindert werden, dass die Verknüpfung von Leitlinien und Handelsabkommen mit Drittstaaten als neue Form des Protektionismus ausgelegt wird. Die Kommission sollte die OECD darin unterstützen, auch Länder, die nicht Mitglied der OECD sind, zur Beachtung der Leitlinien zu bewegen. Das gleiche gilt für die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik.

    2.11

    In Bezug auf die Förderung privater und freiwilliger Initiativen zu Gunsten der sozialen Entwicklung vertritt der EWSA die Auffassung, dass Unternehmen zu Fortschritten bei der sozialen Entwicklung beitragen können. Die soziale Verantwortung der Unternehmen ist ein Konzept, das zeigt, wie nationale und multinationale Unternehmen das Prinzip der Nachhaltigkeit in ihrer eigenen Unternehmenstätigkeit umsetzen können. In diesem Zusammenhang verweist der EWSA auf seine Stellungnahme zu dem „Grünbuch: Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen“ (CES 355/2002). Bei der sozialen Verantwortung der Unternehmen geht es nicht nur um die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen; es geht auch um die Entwicklung besserer Arbeitsplätze mit einem angemessenen Gesundheits- und Arbeitsschutz, bei denen die Bedürfnisse von Behinderten berücksichtigt und die Kultur des lebensbegleitenden Lernens gefördert werden. Sozial verantwortlich Handeln bedeutet, dass Unternehmen die bestehenden sozialen Regeln aktiv anwenden und sich dafür engagieren, dass in den Beziehungen zu den relevanten Akteuren ein Geist der Partnerschaft herrscht.

    2.12

    Eine weitere Kernaussage des WCSDG-Berichts bezieht sich auf bessere Entscheidungsstrukturen (Governance) auf nationaler und globaler Ebene. Hinsichtlich der globalen Ebene ist auch der EWSA der Ansicht, dass das multilaterale System internationaler Organisationen unbedingt gestärkt werden muss. Der Schlüssel zur Governance auf globaler Ebene liegt in einer intensiveren, umfassenderen politischen Abstimmung zwischen den einzelnen Organisationen. Die globalen Entscheidungsstrukturen müssen effizienter arbeiten, besser mit Mitteln ausgestattet sein, besser und schneller reagieren und doppelten Arbeitsaufwand und Missmanagement vermeiden. Die Mitgliedstaaten der EU sollten in den Entscheidungsgremien internationaler Organisationen auf Fortschritte in diese Richtung drängen. Dabei gilt es zu beachten, dass die Mitgliedstaaten eine mindestens ebenso wichtige Rolle für Koordinierung und Kohärenz spielen wie die Kommission. Die Mitteilung hätte mehr diesbezügliche Empfehlungen enthalten können. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten bei der Politikgestaltung in den wichtigsten internationalen Foren auf ein gutes Zusammenspiel achten. Die EU sollte sich unbedingt mit ihrem ganzen Gewicht für ein verantwortliches Regieren auf internationaler Ebene einsetzen. Die Mitgliedstaaten müssen die Zusammenarbeit verstärken und ihre Vorschläge und Aktionen in den internationalen Organisationen besser vorbereiten und ihre Positionen abstimmen.

    3.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen: Der Weg voran

    3.1

    Der EWSA sieht eine interne und eine externe Ebene, auf der die EU zu Fortschritten in der sozialen Dimension der Globalisierung beitragen kann.

    3.2

    Die interne Ebene betrifft die Fähigkeit der EU zur Bewältigung der Strukturreformen, denn nach Überzeugung des EWSA liegt in einer erfolgreichen Umsetzung der Lissabon-Strategie der Schlüssel zum Erfolg des besonderen Beitrags der EU-Politik zur sozialen Dimension der Globalisierung. Nur wenn es den Mitgliedstaaten gelingt, die notwendigen Strukturreformen durch eine Verzahnung und gegenseitige Befruchtung von Wirtschaftsentwicklung, Beschäftigungs- und Sozialpolitik erfolgreich durchzuführen und wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten, kann die Europäische Union als Maßstab auf globaler Ebene dienen. Die EU muss ihre Bemühungen zur Überwindung protektionistischer Tendenzen in ihrer derzeitigen Handelspolitik fortsetzen, was vor allem — aber nicht nur — für die Landwirtschaft und hier vor allem für Verarbeitungserzeugnisse gilt, und sollte grundsätzlich den Weg zu einer Handelspolitik ohne Exportsubventionen frei machen. Des Weiteren müssen sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten aktiv und mit entschiedenen Reformen den Herausforderungen der Bevölkerungsalterung und der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit stellen. Für eine spürbare Anhebung des Beschäftigungsniveaus bedarf es Reformen in den Sozialschutz- und Sozialversicherungssystemen, damit sich Arbeit mehr lohnt und die Lohnnebenkosten gesenkt werden können. Flexible Arbeitsverhältnisse sind ebenso wichtig wie ein geeigneter Schutz für die in diesen Arbeitsverhältnissen stehenden Arbeitnehmer und wie Investitionen in Humankapital. Ebenso geeignet sind neue aktive Strategien im Bereich der Wirtschaftsmigration, wie sie der Europäische Rat von Thessaloniki erwogen hat und sie von der Kommission und dem EWSA vorgeschlagen wurden. Alle diese Reformen müssen mit Umsicht und in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgearbeitet werden.

    3.3

    Der EWSA verweist auf den jüngsten Bericht des Weltwirtschaftsforums über die Wettbewerbsfähigkeit in der Welt 2003-2004 (Global Competitiveness Report 2003–2004), in dem den skandinavischen Ländern ausgesprochen gute Leistungen bescheinigt werden. Dabei handelt es sich um Länder, die zum einen eine lange Tradition in der sozialen Marktwirtschaft aufweisen, denen es aber gleichzeitig gelungen ist, die zur Beibehaltung der Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft erforderlichen Strukturreformen erfolgreich durchzuführen. Dies beweist, dass das europäische Sozialmodell die Grundlage für erfolgreiche Strukturreformen sein kann.

    3.4

    Die externe Ebene bezieht sich auf die Führungsrolle, welche die EU zur Stärkung des Multilateralismus und der global governance übernehmen sollte. Im Kern geht es um die Stärkung des Systems internationaler Organisationen innerhalb der UNO und um mehr politische Kohärenz zwischen den einzelnen Organisationen und gegenüber den Bretton-Woods-Institutionen und der WTO. Die EU sollte sich insbesondere für eine Stärkung der bestehenden Normen für die soziale Entwicklung einsetzen, wie z.B. der ILO-Kernarbeitsnormen, dem globalen Anliegen einer menschenwürdigen Arbeit und der UNO-Menschenrechtskonventionen. Sie sollte auch auf die rechtliche und tatsächliche Umsetzung dieser Normen in den UNO-Mitgliedstaaten hinarbeiten. Sie sollte die soziale Dimension und menschenwürdige Arbeit besser in ihre Programme für externe Kooperation integrieren. Die EU-Mitgliedstaaten sollten ihre Entwicklungshilfe aufstocken.

    3.5

    In diesem Zusammenhang kommt der EU die Aufgabe zu, Formen der offiziellen Vertretung und zur Konsultation der Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und anderer wichtiger Organisationen der Zivilgesellschaft in internationalen Finanz- und Handelsinstitutionen wie dem IWF, der Weltbank und der WTO anzuregen und zu fördern. Hier kann die OECD den internationalen Institutionen als ein Vorbild dienen, dessen Nützlichkeit sich seit vielen Jahren immer wieder zeigt.

    3.6

    Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten in enger Zusammenarbeit ernsthaft den Vorschlag der WCSDG zur Einrichtung eines wirtschaftlichen und sozialen „Sicherheitsrates“ erwägen. Dies ist eine ihrer wichtigsten Empfehlungen für die Schaffung guter Führungsstrukturen auf globaler Ebene, denn sie sieht die Notwendigkeit, einen überzeugenden Ausgleich zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik herzustellen, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Darüber hinaus sollten sie alle ernsthaften Ansätze zur Reformierung und Stärkung des Wirtschafts- und Sozialrates (ECOSOC) der Vereinten Nationen und dessen bisher noch nicht zur Geltung gekommenen Rolle bei der weltweiten Politikkoordinierung auf wirtschafts- und sozialpolitischem Gebiet mit der gebotenen Aufmerksamkeit prüfen. Wenn der ECOSOC wirklich eine Aufwertung erfährt, wird der EWSA Mittel und Wege prüfen, wie der organisierten Zivilgesellschaft Europas über den ECOSOC im System der Vereinten Nationen besser Gehör verschafft werden kann.

    3.7

    Die Europäische Kommission und der Rat sollten die Botschaft der WCSDG zu eigen machen, dass menschenwürdige Arbeit („decent work“) wesentlich zur Bekämpfung der Armut beiträgt. Sie sollten menschenwürdige Arbeit als weltweites Ziel fördern und vorschlagen, dies in die Millenniumserklärung und die Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen aufzunehmen.

    3.8

    Besonders nachdrücklich war der dringende Appell der WCSDG an die Regierungen, Maßnahmen in und zwischen den internationalen Finanzinstitutionen, der Welthandelsorganisation und der Internationalen Arbeitsorganisation zu koordinieren und schlüssig zu formulieren. Voraussetzung für eine solche Zusammenarbeit und Kohärenz ist, dass die Regierungen auf einzelstaatlicher Ebene das Gleiche tun. Sie müssen der gängigen Praxis ein Ende setzen, dass die Vertreter im IWF ihre Anweisungen vorwiegend aus den Finanzministerien, die in der Welthandelsorganisation aus den Handels- oder Wirtschaftsministerien und die in der Weltarbeitsorganisation aus den Ministerien für Arbeit, Soziales und Beschäftigung erhalten. Der EWSA regt nachdrücklich an, dass die Kommission und der Rat den Vorschlag erwägen, dass Regierungen von Mitgliedstaaten, in denen es einen Wirtschafts- und Sozialrat gibt, diesen um eine Stellungnahme zu den Mitteln und Wegen zur Umsetzung dieser Zusammenarbeit und Kohärenz auf einzelstaatlicher Ebene ersuchen. Wo es einen solchen Rat nicht gibt, könnten die Regierungen der betreffenden Mitgliedstaaten die Meinung der repräsentativsten Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften in ihrem Land einholen oder bestehende Mechanismen der Konsultation nutzen, an denen die Zivilgesellschaft schon in Vorbereitung des UNO-Sozialgipfels und des Folgegipfels +5 beteiligt war.

    3.9

    Die Kommission könnte bei der Förderung eines effizienteren Dialogs zwischen der ILO und der WTO (und letzten Endes auch zwischen der ILO und dem IWF sowie zwischen der ILO und der Weltbank) in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten noch einen Schritt weiter gehen, als sie es in ihrem Vorschlag in Abschnitt 5.5 der Mitteilung tut. Die WTO (die einer Berücksichtigung der sozialen Dimension der in ihre Zuständigkeit fallenden Politikbereiche bislang sehr verschlossen gegenübersteht), der IWF und die Weltbank könnten auf der Grundlage eines Mandats ihrer Mitgliedstaaten Gremien zur Koordinierung mit der ILO einrichten, die sich um die Berücksichtigung der sozialen Dimension in ihrer Arbeit und um die Beobachtung der Entwicklung kümmern. So werden zum Beispiel nach dem Auslaufen des WTO-Übereinkommens über Textilwaren und Bekleidung Ende 2004 viele Textilausfuhrländer mit akuten Umstellungsschwierigkeiten und großen Arbeitsplatzverlusten zu kämpfen haben. Wegen ihres Querschnittscharakters würde sich diese Frage gut als Einsatzfeld einer Initiative für politische Kohärenz eignen, in der alle betroffenen Stellen — WTO, Weltbank, IWF, ILO und andere einschlägige UN-Einrichtungen — zusammenwirken, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen aufzufangen und den Regierungen der voraussichtlich betroffenen Staaten Handlungsempfehlungen zu geben, unterstützt von internationaler Hilfe.

    3.10

    Die EU sollte sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Kernarbeitsnormen als Bezugsmarke in die regelmäßigen Überprüfungen der Handelspolitik der WTO-Mitgliedstaaten aufgenommen werden, und sich dabei auf die eigenen Erfahrungen von Oktober 2004 stützen. Der EWSA würde es für sinnvoll halten, wenn er in der Delegation der Kommission, die an einer solchen künftigen Überprüfung der Handelspolitik teilnimmt, vertreten wäre. Darüber hinaus könnte die Kommission auch die wichtigsten Handelspartner der EU zu derartigen Überprüfungen der Handelspolitik ermuntern.

    3.11

    Der EWSA hält den Vorschlag der WCSDG für ein „Forum für Globalisierungspolitik“ im Rahmen der UNO unter Einbeziehung der Institutionen des multilateralen Systems und anderer Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen, die sich mit der sozialen Dimension der Globalisierung beschäftigen, für interessant, meint jedoch, dass er sich unter den derzeit herrschenden Bedingungen als zu ehrgeizig erweisen könnte. Wenn die Staaten wirklich ernsthafte Anstrengungen zur Koordinierung und besseren Übereinstimmung ihrer Standpunkte in den internationalen Finanzinstitutionen, der WTO und der ILO unternommen haben und davon ausgehend tatsächlich eine bessere Kooperation dieser internationalen Organisationen untereinander eingeleitet worden ist, kann man auf diesen Vorschlag zurückkommen.

    Brüssel, den 9. März 2005

    Die Präsidentin

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Anne-Marie SIGMUND


    (1)  Folgende Experten nahmen an der Anhörung teil:

    Herr Gerry Rodgers, Direktor für Policy Integration, ILO

    Herr Dominique Peccoud, Hauptberater für Außenbeziehungen und Partnerschaft, ILO

    Frau Haleh Bridi, Vertreterin der Weltbank bei den EU-Institutionen

    Herr Pierre Dhonte, Vertreter des IWF bei der EU.

    (2)  Globalisation, Growth and Poverty: Building an Inclusive World Economy (Globalisierung, Wachstum und Armut: der Weg zu einer gerechten Weltwirtschaft), Weltbank, Washington, 2002.

    (3)  Unions and Collective Bargaining. Economic effects in a global environment (Gewerkschaften und Tarifverhandlungen: Wirtschaftliche Folgen in einer globalisierten Welt), Weltbank, Washington, 2003.

    (4)  Der EWSA unterhält über entsprechende Gremien wie Follow-up-Gruppen, Gemischte Beratende Ausschüsse, ein Dialogforum und Kontaktgruppen Beziehungen zu verschiedenen Regionen der Welt.

    (5)  „Decent work“ in der ILO.


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