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Document 52004AR0162

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen. Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union 2007-2013“

    ABl. C 164 vom 5.7.2005, p. 4–17 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    5.7.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 164/4


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen. Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union 2007-2013“

    (2005/C 164/02)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    GESTÜTZT AUF die „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen: Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union 2007-2013“ (KOM(2004) 101 endg.);

    AUFGRUND des Ersuchens der Europäischen Kommission vom 18. März 2004 um Stellungnahme gemäß Artikel 265 Absatz 1 des EG-Vertrags und gemäß dem Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem Ausschuss der Regionen vom September 2001, in dem der Ausschuss der Regionen wie folgt aufgefordert wird: „Die Europäische Kommission ermutigt den Ausschuss der Regionen zur Erarbeitung strategischer Dokumente, in denen er eine Zwischenbilanz zu Themen zieht, die sie als wichtig erachtet“;

    AUFGRUND des Beschlusses seines Präsidenten vom 26. Mai 2004, die Fachkommission für Kohäsionspolitik mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen, und des Beschlusses seines Präsidiums vom 15. Juni 2004 zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die den Berichterstatter bei seinen Arbeiten unterstützen soll;

    GESTÜTZT AUF die Schlussfolgerungen aus der ersten und der zweiten Sitzung der Arbeitsgruppe am 7. Juli bzw. 16. November 2004 in Brüssel und die Beiträge der Vertreter der einzelnen Fachkommissionen;

    GESTÜTZT AUF die ergänzende „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Finanzielle Vorausschau 2007-2013“ (KOM(2004) 487 endg.), die ein erstes Bündel detaillierter Vorschläge für politische Maßnahmen enthält;

    GESTÜTZT AUF den Bericht des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments über die Mitteilung der Europäischen Kommission KOM(2004) 101 endg. (A5-0268/2004, Berichterstatter: Herr Wynn) und die ergänzende Stellungnahme des Ausschusses für Regionalpolitik vom 18. März 2004 (Berichterstatter: Herr Pohjamo);

    GESTÜTZT AUF seinen Prospektivbericht zum Thema „Management und Vereinfachung der Strukturfonds nach 2006“ (CdR 389/2002 fin); (1)

    GESTÜTZT AUF seine Stellungnahme vom 12. Juni 2004 zum „Dritten Kohäsionsbericht“ (CdR 120/2004) (2);

    GESTÜTZT AUF seinen am 26. November 2004 von der Fachkommission für Kohäsionspolitik angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 162/2004 rev. 3; Berichterstatter: Sir Albert Bore, Mitglied des Stadtrates von Birmingham (UK/SPE));

    GESTÜTZT AUF die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Finanziellen Vorausschau vom 2. Dezember 2004;

    GESTÜTZT AUF die „Mitteilung der Europäischen Kommission an die Frühjahrstagung des Europäischen Rates: 'Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze. Ein neuer Start für die Strategie von Lissabon'“ (KOM(2005) 24 endg.) vom 2. Februar 2005;

    In erwägung folgender gründe:

    Zentraler Maßstab für die Einschätzungen des Ausschusses bleiben die in Artikel 2 und 158 EG-Vertrag formulierten Ziele (3). Die Festigung des Zusammenhalts und der Solidarität im wirtschaftlichen und sozialen Bereich zur Förderung einer harmonischen Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes und die Verringerung des Gefälles zwischen Regionen — insbesondere die Verringerung des Rückstands der am stärksten benachteiligten Gebiete — werden einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Rolle der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union sowie zur Verwirklichung der Ziele von Lissabon und Göteborg leisten;

    In Artikel III-116 des Entwurfs des Vertrags über eine Verfassung für Europa wird das Kohäsionsziel durch die Einführung der territorialen Dimension gestärkt: „Die Union entwickelt und verfolgt weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern“;

    verabschiedete auf seiner 58. Plenartagung am 23./24. Februar 2005 (Sitzung vom 23. Februar) folgende Stellungnahme:

    1.   „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen“ — Für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften relevante Themen

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    begrüßt die Annahme der Kommissionsmitteilung zur Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013 „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen: Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union.“ (4)

    1.1   Prioritäten und Herausforderungen der erweiterten Union

    1.1.1

    unterstützt die Vorschläge der Kommission, die den Notwendigkeiten und Herausforderungen einer erweiterten Union mit 27 Mitgliedstaaten (einschließlich Bulgarien und Rumänien) Rechnung tragen, entsprechend den komplementären Zielen der Lissabon-Göteborg-Strategie für nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Umweltentwicklung, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten vereinbart wurden, um den gegenwärtigen und künftigen Anforderungen des Binnenmarkts gewachsen zu sein.

    1.1.2

    unterstreicht, dass die Europäische Union seit 1995 hinter ihren wichtigsten Konkurrenten in der Weltwirtschaft zurückliegt (5).

    1.1.3

    stellt fest, dass die EU seit der Erweiterung am 1. Mai 2004 den größten Wirtschafts- und Handelsraum der Welt darstellt, der viele der produktivsten und innovativsten Städte und Regionen, zugleich aber auch eine Wachstumsrate aufweist, die deutlich unter dem weltweiten Durchschnitt liegt.

    1.1.4

    unterstreicht, dass sich der Abschwung der europäischen Wirtschaft — falls diese nicht in allen Bereichen an die globalisierungsbedingten strukturellen Veränderungen angepasst wird — im Zeitraum 2007-2013 fortsetzen und Wohlstand, Stabilität und Sicherheit der europäischen Städte und Regionen gefährden wird.

    1.1.5

    stellt fest, dass zur Verteidigung und Unterstützung des auf Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Solidarität beruhenden europäischen Sozialmodells angesichts der wachsenden Zweifel der Öffentlichkeit an seiner Effizienz und angesichts einer Situation weltweiter Instabilität koordinierte Maßnahmen auf allen Regierungsebenen erforderlich sind;

    1.1.6

    hebt hervor, dass die Wiedervereinigung Europas im Rahmen der Erweiterung das Solidaritätsgefühl und eine das Potenzial der Europäischen Union erhöhende Vielfalt weiterhin positiv verstärken muss. Die Erweiterung hat gleichzeitig aber zu neuen und größeren wirtschaftlichen und sozialen Unterschieden in Städten und Regionen geführt. Wenn diese nicht bekämpft werden, gefährden sie den Zusammenhalt und den Erfolg des Binnenmarkts sowie die vertraglich verankerten gemeinsamen Ziele. Aus diesem Grunde ist die Gewährleistung und die Stärkung des europäischen Solidaritätsgedankens eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Kohäsionspolitik und für die Förderung des europäischen Sozialmodells.

    1.1.7

    teilt die Auffassung der Kommission, dass verstärkte finanzielle Anstrengungen erforderlich sind, um das durch die Erweiterung bedingte Ungleichgewicht im Gemeinschaftshaushalt zu beheben, die Kluft zwischen politischen Ambitionen zu überwinden und die derzeitigen Schwierigkeiten bei der Zielerreichung anzugehen.

    1.1.8

    unterstützt die Vorschläge der Kommission für eine Finanzielle Vorausschau, die den Erfordernissen des modernen Regierens gerecht wird und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gebührend berücksichtigt.

    1.1.9

    ist der Auffassung, dass die Notwendigkeit eines Erfolgswillens auf mehreren Ebenen sowie von koordinierten gemeinsamen Maßnahmen und Kontrollen in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden muss, um die Effizienz und die Sichtbarkeit des durch die EU erbrachten Zusatznutzens für die Bürger maximal zu steigern und den möglichen Ertrag jedes Euros, der aus öffentlichen Haushalten stammt, zu vervielfachen.

    1.2   Haushaltsmittel

    1.2.1

    begrüßt die Vorschläge der Kommission, die bestehenden politischen Verpflichtungen zu berücksichtigen sowie begrenzte Finanzmittel mit einer realistischen Beurteilung in Einklang zu bringen, was zur Erreichung der Ziele der EU notwendig und finanzierbar ist.

    1.2.2

    betont, dass die Erweiterung einen Anstieg des BIP der Gemeinschaft um 5 % gegenüber einer Bevölkerungszunahme von 20 % mit sich gebracht hat.

    1.2.3

    stellt fest, dass das durchschnittliche Pro-Kopf-BIP der EU-25 um 12,5 % abgenommen hat. Dies verdeutlicht die Tatsache, dass sich mit der Erweiterung die Einkommensunterschiede verdoppelt und die allgemeine Verarmung erheblich verstärkt haben.

    1.2.4

    konstatiert, dass trotz des Kommissionsvorschlags, die Zahlungsermächtigungen auf durchschnittlich 1,14 % des BNE anzuheben, die Verpflichtungsermächtigungen in dem Zeitraum durchschnittlich 1,22 % betragen würden. An der bereits für den Zeitraum 2000-2006 geltenden Eigenmittelobergrenze von 1,24 % des BNE wird in der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 festgehalten (6).

    1.2.5

    unterstreicht, dass diese Tatsache im Gegensatz zur Anhebung der Eigenmittelobergrenze in den ersten beiden Finanziellen Vorausschauen steht (das gilt aber nicht für die derzeitige Vorausschau):

    1988-1992:

    von 1,15% auf 1,20% des BIP,

    1993-1999:

    von 1,24% auf 1,27% des BIP,

    2000-2006:

    1,27% des BIP bzw. 1,24% des BNE.

    1.2.6

    betont, dass die Erweiterung eine Umgestaltung der Politiken durch die Kommission erforderlich gemacht hat. Diese Umgestaltung spiegelt sich (zusammen mit anderen externen Einflüssen) in der Höhe der Verpflichtungsermächtigungen wider. So sind mehr Mittelbindungen für Zusammenhalt und Wettbewerbsfähigkeit (nachhaltiges Wachstum) sowie weniger Mittel für landwirtschaftliche Tätigkeiten (nachhaltige Landwirtschaft) und mehr Mittel für außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten (ländliche Entwicklung) vorgesehen.

    1.2.7

    weist jedoch darauf hin, dass die unvermeidlichen Kosten der Erweiterung durch die Reduzierung der Marge zwischen den Zahlungsermächtigungen und der Eigenmittelobergrenze gedeckt werden sollen, die in früheren Finanzierungsplänen für unvorhergesehene Ausgaben genutzt werden konnte.

    1.2.8

    stellt fest, dass die Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1,14 % des BNE für den Zeitraum 2007-2013 den Europäischen Entwicklungsfonds und den Solidaritätsfonds umfassen. 1,14 % des BNE entsprechen deshalb ca. 1,10 % des BNE in Form von Zahlungsermächtigungen für den Zeitraum 2000-2006.

    1.2.9

    nimmt zur Kenntnis, dass die Vorschläge der Kommission kontrovers diskutiert werden und einige Nettozahler unter den Mitgliedstaaten eine stärkere Begrenzung der Ausgaben auf Verpflichtungsermächtigungen von höchstens 1 % des BNE (einschließlich der bereits feststehenden Verpflichtungen wie den Agrarausgaben) fordern (7).

    1.2.10

    befürchtet, dass die Situation dazu führen wird, dass Zahlungen nur noch in Höhe von 0,9 % des BNE geleistet werden und dass der jährliche Durchschnittsbetrag für 2007-2013 deshalb deutlich niedriger sein wird als das für 2006 vereinbarte Zahlungsvolumen in Höhe von 1,09 % des BNE.

    1.2.11

    betont, dass dies eine Begrenzung des Haushaltsvolumens bedeuten würde, was sich negativ auf Politiken mit einem besonderen im Vertrag verankerten Status und auf Politiken mit signifikanten Multiplikatoreneffekten auswirken und den Erwartungen der neuen Mitgliedstaaten zuwiderlaufen könnte.

    1.2.12

    ist der Ansicht, dass die Vorschläge der Kommission eine logische Reaktion auf die Haushaltsprobleme in den Mitgliedstaaten sind, deren Eigenmittelsituation sich derzeit durch das schwache Wirtschaftswachstum in ganz Europa verschlechtert. Deshalb teilt der Ausschuss die Auffassung der Europäischen Investitionsbank, dass die Ressourcen auf in Zukunft wichtige Aufgabenbereiche umverteilt werden sollten.

    1.2.13

    stellt fest, dass der EU-Haushalt bei 1,24 % des BNE nur etwa 2,5 % der gesamten öffentlichen Ausgaben in der Union ausmacht.

    1.2.14

    stimmt mit der Kommission darin überein, dass es unrealistisch ist, mehr Europa für weniger Geld zu erwarten: Die neuen Politikfelder auf EU-Ebene gehen mit neuen finanziellen Erfordernissen einher.

    1.2.15

    unterstreicht, dass — da keine Finanzielle Vorausschau ohne Übereinkommen zwischen Europäischem Parlament und Rat erstellt werden kann, da der geltende Vertrag nicht vorschreibt, dass es eine Finanzielle Vorausschau geben muss, sondern nur Jahreshaushaltspläne vorsieht — die Auseinandersetzungen der Mitgliedstaaten über die Finanzielle Vorausschau rasch beigelegt werden sollten. Es wäre unklug, es erneut zu solchen Verzögerungen kommen zu lassen wie bei der Verabschiedung der Agenda 2000. Langwierige Verhandlungen würden zu einer Blockierung der künftigen Strukturfondsprogramme führen.

    1.2.16

    erachtet den 7-Jahres-Zeitraum der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 angesichts der zu meisternden großen strukturellen Herausforderungen für angemessen. Darüber hinaus bietet dieser Zeitraum die Möglichkeit, funktionsfähige Mechanismen und Instrumente für Folgezeiträume einzuführen. Eine sieben Jahre lang gewährleistete EU-Finanzierung verschafft den Städten und Regionen — im Vergleich zu kürzeren Finanzierungszeiträumen, die vielfach den vier- bis fünfjährigen nationalen Mandatsperioden entsprechen — ausreichend Planungssicherheit für langfristige strategische Maßnahmen zur nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung.

    1.2.17

    unterstreicht, dass der künftige 5-Jahres-Zeitraum mit der Mandatsperiode des Parlaments und der Kommission zusammenfallen und damit der Finanziellen Vorausschau insgesamt mehr demokratische Legitimität verleihen würde.

    1.3   Ausgabenbezogener Ansatz

    1.3.1

    hält die drei von der Kommission in ihrer Mitteilung zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013 festgelegten Hauptprioritäten für angemessen, als da sind:

    „Nachhaltige Entwicklung“,

    „Die Unionsbürgerschaft mit konkretem Inhalt füllen“,

    „Die EU als globaler Partner“.

    1.3.2

    ist der Ansicht, dass die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 der Notwendigkeit Rechnung tragen sollte, die europaweite Zustimmung zu den darin benannten gemeinsamen politischen Zielen zu verstärken, indem die europäische Dimension dieser Ziele und der zusätzliche Nutzen von EU-Maßnahmen, aber auch gemäß dem Subsidiaritätsprinzip der besondere Beitrag der einzelnen Regierungsebenen (lokal, regional und national) klar herausgestellt werden.

    1.3.3

    begrüßt, dass die Kommission auf den Zusatznutzen von Gemeinschaftsmaßnahmen und auf die Frage einer besseren Regierungsführung bei der Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken im Rahmen der einzelnen Haushaltslinien der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 eingeht (diese Punkte führt sie in ihrer jüngsten Mitteilung weiter aus).

    1.3.4

    unterstützt das Ziel der Kommission, die Überweisung von Finanzmitteln auf Gemeinschaftsebene im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 nicht als Selbstzweck zu betrachten.

    1.3.5

    teilt die Auffassung der Kommission, dass die Ausgaben im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschauen folgende Eigenschaften von EU-Maßnahmen gewährleisten sollten:

    Wirksamkeit (die Ziele können nur durch EU-Maßnahmen erreicht werden);

    Wirtschaftlichkeit (EU-Maßnahmen bieten ein günstigeres Kosten-Nutzen-Verhältnis); und

    Komplementarität (EU-Maßnahmen sollen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene eine Hebelwirkung erzielen).

    1.3.6

    ist der Ansicht, dass sich das EU-Modell durch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Individuen und Gesellschaft, staatlicher und dezentralisierter Macht sowie Marktgewinnen und Rechtsvorschriften auszeichnet. Die Kommission ordnet die Rubriken gemäß ihrer Priorität in der Finanziellen Vorausschau an und eröffnet damit die Möglichkeit für eine künftige nachhaltige Entwicklung des Modells, das in den letzten 50 Jahren für Stabilität und Wachstum in Europa gesorgt hat.

    1.3.7

    ist der Ansicht, dass die Kommission eine ausgewogene Strategie für Kohäsionspolitik gewählt hat, die alle Rubriken prägt. Sie trägt damit den Bedürfnissen der neuen Mitgliedstaaten durch die Herstellung eines angemessenen Gleichgewichts zwischen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Unterschieden in der gesamten EU besonders Rechnung.

    1.3.8

    vertritt die Auffassung, dass es in all diesen Rubriken zentrale Beispiele für einen durch das EU-Modell geschaffenen Zusatznutzen gibt. EU-Investitionen in Projekte in den Bereichen „Forschung und Entwicklung“ sowie „grenzüberschreitender Austausch“ und „Infrastruktur“ werden mit den Zielen von Lissabon und Göteborg durch einen Partnerschaftsansatz verbunden, der Wachstum, Konvergenz, Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Nachhaltigkeit fördern kann. Merkmal des europäischen Partnerschaftsansatzes im Bereich Forschung und Entwicklung ist auch eine weit verbreitete Bildungs- und Forschungsinfrastruktur, die es ermöglicht, das hohe Bildungsniveau der europäischen Bevölkerung und das Wachstumspotenzial voll und ganz zu nutzen. Marktbasierte Lösungen allein reichen nicht aus, um die nachhaltige Zukunft zu gewährleisten, die Europa anstrebt.

    1.3.9

    stellt fest, dass Finanzierbarkeit und Haushaltsdisziplin Motoren des Verhandlungsprozesses sind, in dem zwei Ansätze für die Methoden zur Erarbeitung einer Finanziellen Vorausschau koexistieren:

    Feststellung der Erfordernisse und entsprechende Mittelzuweisung;

    Feststellung der Finanzierbarkeit und entsprechende Prioritätensetzung.

    1.3.10

    nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission den ersten Ansatz aus einer bottom-up-Perspektive befürwortet, in der die Bedürfnisse von der Basis bis zur Spitze beurteilt werden.

    1.3.11

    lehnt die These ab, dass der zweite Ansatz eine nachhaltige Lösung für die wirtschaftlichen, sozialen und demokratischen Probleme der EU bieten könnte.

    1.4   Finanzrahmen

    begrüßt die Vorschläge der Kommission, einen neuen Finanzrahmen zu erarbeiten, der auf eine begrenzte Zahl politischer Ziele konzentriert ist:

    (1a)

    Wachstums- und beschäftigungsfördernde Wettbewerbsfähigkeit;

    (1b)

    Wachstums- und beschäftigungsfördernde Kohäsion;

    (2)

    Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen;

    (3)

    Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht;

    (4)

    Die europäische Union als globaler Partner.

    Die meisten Bemerkungen des Ausschusses beziehen sich auf das Kapitel über die nachhaltige Entwicklung: (1a), (1b) und (2).

    1.4.1   Nachhaltiges Wachstum

    anerkennt die wirtschaftliche Kohärenz und den politischen Sinn, die die nachhaltige Entwicklung zu einem Haushaltsmotor für folgende drei komplementäre Prioritäten machen: Konvergenz; Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung; territoriale Zusammenarbeit.

    begrüßt den vorgeschlagenen Haushalt für die Struktur- und Kohäsionspolitik von 336,2 Milliarden Euro für den Zeitraum 2007-2013 gegenüber der Ausstattung der Struktur- und Kohäsionsfonds mit 213 Mrd. Euro für 2000-2006, und stellt fest, dass 78 % (262,3 Mrd. Euro) für das Konvergenzziel rückständiger Regionen, 18 % (68,5 Mrd. Euro) für regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und 4 % (13,5 Mrd. Euro) für grenzüberschreitende und interregionale Entwicklungsaktivitäten im Rahmen des Ziels der territorialen Zusammenarbeit vorgesehen sind (8).

    stellt fest, dass eine Haushaltslinie mit 262,3 Mrd. Euro dem Konvergenzziel zugeordnet ist, und zwar für Regionen, in denen das Pro-Kopf-BNE unter dem Durchschnitt von 75 % in der EU-25 liegt; 22 Mrd. Euro stehen für die EU-15-Kohäsionsländer zur Verfügung, die gegenwärtig förderberechtigt sind, jedoch dieses Kriterium aus rein statistischen Gründen künftig nicht mehr erfüllen (Phasing-out-Regionen). Dies ergibt 66 % des Betrags, den sie als vollgültige Konvergenzregionen im Zeitraum 2007-2013 erhalten hätten.

    konstatiert, dass die Gesamthaushaltslinie mit 336,2 Mrd. Euro 0,41 % des BNE entspricht (bzw. 344,9 Mrd. Euro, entsprechend 0,46 % des BNE, wenn die Verwaltungskosten für den Solidaritätsfonds und andere Maßnahmen eingerechnet werden).

    betont, dass zur Umsetzung einer auf Nachhaltigkeit basierenden gesunden Makroökonomie die diesbezüglichen Programme explizit auf die Verwirklichung der Ziele von Lissabon und Göteborg auszurichten sind.

    weist darauf hin, dass die Lissabon-Strategie entworfen wurde, um das nachhaltige Wirtschaftswachstum zu fördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken, insbesondere mit den folgenden Zielvorgaben:

    Anhebung der Erwerbsquote auf mindestens 70 % bis zum Jahre 2010;

    Angleichung der Produktivität europäischer Unternehmen an das Niveau der Weltmarktführer;

    Ermittlung der großen Aufgaben der Informationsgesellschaft und Errichtung des Europäischen Forschungsraums;

    Anhebung der Forschungsquote auf 3 % des BIP.

    weist darauf hin, dass in der ergänzenden Mitteilung der Kommission festgestellt wird, dass die Ziele der Lissabon-Göteborg-Strategie hinsichtlich des Wachstums und des Abbaus der Disparitäten ziemlich weit verfehlt wurden. Dies resultiert zum Teil aus dem Zwang, auf den globalen Wettbewerb, die Produktivitätsschwäche, die Überalterung der Bevölkerung und den steigenden Bedarf im Bereich der Gesundheitsfürsorge mit einer entsprechenden Belastung der öffentlichen Haushalte reagieren zu müssen.

    ist der Auffassung, dass die entscheidenden Erfolgsfaktoren ermittelt und gemessen werden müssen, um die Ziele der Lissabon-Göteborg-Strategie zu überwachen und zu verwirklichen, und alle Möglichkeiten zur Mobilisierung der Zivilgesellschaft, der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und der führenden Unternehmer, (d.h. aller an einem Erfolg des Lissabon-Prozesses beteiligten Akteure) ausgeschöpft werden müssen, um die Lissabon-Göteborg-Strategie so umzusetzen, dass sie allen zugute kommt.

    stellt fest, dass eine Herabsetzung des Ausgabenniveaus in der Finanziellen Vorausschau unter die von der Kommission vorgeschlagene Höhe der Zahlungsermächtigungen von 1,14 % des BNE zur Folge hätte, dass die in der Unterrubrik „Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung außerhalb der weniger wohlhabenden Regionen“ von Rubrik 1b) Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung anvisierten Programme nicht umgesetzt werden könnten. Die Problematik der regionalen Disparitäten würde dadurch weiter verschärft. Es wäre somit nicht allen Regionen möglich, sich gleichberechtigt an der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, des Wachstums und der Beschäftigung in der gesamten EU zu beteiligen.

    hat sich beständig für die Umsetzung von wettbewerbsfähigkeits- und beschäftigungsfördernden Maßnahmen ausgesprochen, um zu gewährleisten, dass alle Regionen in der EU in vollem Umfang in die Lissabon-Göteborg-Strategie einbezogen werden; fragt sich aber, inwieweit die Ziele von Lissabon und Göteborg durch die diesbezüglichen Programme erreicht werden, solange ein Defizit beim regionalen Wohlstand als einziges Kriterium für die Finanzierung herangezogen wird.

    unterstreicht, dass das BIP, wie im Dritten Kohäsionsbericht festgestellt wird, als Hauptindikator eine Reihe von Mängeln aufweist und sich wiederholt gezeigt hat, dass die Disparitäten innerhalb der Regionen (deutlich sichtbar z.B. in großen und mittleren Städten (9)) vielfach stärker sind als die Disparitäten zwischen den Regionen.

    bedauert deshalb, dass die Disparitäten innerhalb und zwischen den Regionen durch die im Vergleich zu früheren Programmplanungsperioden geringeren Haushaltsmittel für das neue „Ziel 2“ verstärkt werden, vgl. 18 % des Haushaltsvolumens im Jahr 2007-2013 gegenüber 23,8 % im Zeitraum 2000-2006 (10).

    begrüßt die stärkere Anerkennung des Potenzials wichtiger städtischer Gebiete als Motoren des Wirtschaftswachstums, ist aber der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen für jeden nationalen Rahmen einen ausdrücklichen Hinweis auf eine nachhaltige Stadtentwicklung enthalten sollten, um der Rolle dieser Stadtgebiete als wirtschaftlicher Impulsgeber für die europäische Wirtschaft Rechnung zu tragen.

    bedauert, dass zwar die Auswirkungen alternder Bevölkerungen — niedrigere Wachstumsraten und ein geringeres BIP — sowie die zur Bekämpfung dieser Auswirkungen notwendigen Maßnahmen im Wege der Lissabon-Strategie ausdrücklich anerkannt werden, eine vergleichbare Anerkennung des Potenzials junger Menschen für die Erzielung von mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit jedoch unterbleibt.

    (a)   Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

    —   Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in einem vollständig integrierten Binnenmarkt

    erkennt die Notwendigkeit an, der Industriepolitik in Europa durch die Schaffung eines unternehmensfreundlichen Umfelds einen neuen Impuls zu verleihen.

    unterstreicht die Notwendigkeit, das Entwicklungspotenzial des KMU-Sektors als Basis für das Wachstum im Binnenmarkt zu nutzen und zu fördern, wobei anerkannt wird, dass die KMU möglicherweise das größte ungenutzte Potenzial des Binnenmarktes darstellen.

    stellt fest, dass bei der Anwendung der Binnenmarktvorschriften auf die Kohäsionspolitik zur Förderung von Kleinunternehmen ein messbarer Zusatznutzen durch die Zunahme des innergemeinschaftlichen Handels zwischen weniger entwickelten Regionen und dem Rest der EU entsteht: Rund ein Viertel der Ausgaben für die von der Wettbewerbsfähigkeit abhängigen Kohäsionspolitik geht an den Rest der EU in Form von Exportsteigerungen zurück.

    ist der Auffassung, dass bei der Überarbeitung der Vorschriften über staatliche Beihilfen horizontale Ausnahmeregelungen zur Unterstützung von Forschung und technologischer Entwicklung und für KMU vorzusehen sind.

    ist der Ansicht, dass die Einführung von Folgenabschätzungen, die auf einen besseren Einsatz staatlicher Beihilfen abzielen — und die den nationalen, regionalen und kommunalen Behörden mehr Spielraum zur Annahme von Maßnahmen lässt, die sich zwar nur in begrenztem Maße auf den Wettbewerb und den Handel auf EU-Ebene auswirken, aber auf die Behebung des wirklichen Marktversagens abstellen — zur Entwicklung rückständiger Gebiete und zur Förderung des Unternehmertums beiträgt.

    —   Verstärkung der europäischen Anstrengungen bei Forschung und technologischer Entwicklung

    ist der Ansicht, dass — soll die EU ein dynamischer wissensbasierter Wirtschaftsraum werden — einige Maßnahmen und Systeme zur finanziellen Unterstützung erforderlich sind, vor allem um Exzellenzzentren zu gründen, die auf Europas weit verbreiteter Bildungs- und Forschungsinfrastruktur basieren und auf regionale Wirtschaftsräume positiv ausstrahlen, die Spitzenforschung verbreiten und die Wettbewerbsfähigkeit in der EU erhöhen können.

    teilt die Ansicht der Kommission, dass die Intensivierung der Anstrengungen der EU im FuE-Bereich eine der Hauptzielsetzungen der erweiterten EU darstellt, wobei allerdings ein entsprechendes Gleichgewicht zwischen öffentlicher und privater Finanzierung gegeben sein muss (11).

    befürwortet deswegen den Beschluss des Europäischen Rates von Barcelona, die FuE-Ausgaben bis zum Jahre 2010 auf 3 % des BIP der EU anzuheben.

    —   Vernetzung Europas

    begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Finanzmittel für die Entwicklung der transeuropäischen Netze aufzustocken. Dabei sollte der Schwerpunkt auf grenzüberschreitende Projekte gelegt werden, die die Intermodalität und den Einsatz nachhaltiger Verkehrsträger (insbesondere im Rahmen des „Hochgeschwindigkeitsseewege“-Konzepts) fördern, vorausgesetzt, dass sie sich in ein umfassendes System für nachhaltigen Verkehr einfügen.

    unterstreicht die Rolle, die die TEN-T — im speziellen Fall der Inselgebiete die „Hochgeschwindigkeitsseewege“ — bei der Überwindung der Schwierigkeiten spielen können, die die Regionen mit natürlichen und demografischen Nachteilen hinsichtlich eines Zugangs zum Binnenmarkt unter fairen Bedingungen haben.

    konstatiert, dass die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, die für Infrastrukturinvestitionen notwendigen Mittel zu beschaffen, begrenzt ist, da sie gleichzeitig versuchen, die öffentlichen Ausgaben zu senken, um die Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu erfüllen.

    unterstreicht, dass die Finanzierung der TEN-T durch lokale und regionale Gebietskörperschaften nur marginal sein kann, da Verpflichtungen bezüglich anderer Infrastrukturinvestitionen bestehen, die oftmals für den reibungslosen Einsatz der TEN-T sowie für das Funktionieren der Lokalwirtschaft und der sozialen Infrastrukturen unerlässlich sind.

    stellt fest, dass die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit die Anerkennung der wichtigsten wechselseitigen Abhängigkeiten von Städten und Regionen begünstigt, die ihrerseits kritische Massen schaffen können, um das Wachstum in Sektoren anzukurbeln, die eine Stadt oder eine Region alleine nicht anziehen oder hervorbringen könnte. Strategische europäische Städtenetze wie URBACT sind gute Beispiele hierfür. Sie sollten auf EU-Ebene unterstützt werden, um den Austausch von bewährten Methoden und Fachwissen zwischen mehreren Regionen sowie die notwendigen Investitionen zur Verwirklichung der Ziele von Lissabon und Göteborg zu gewährleisten.

    —   Verbesserung der Qualität von allgemeiner und beruflicher Bildung in der Union

    betont, dass die allgemeine und berufliche Bildung von Arbeitnehmern auf lokaler und regionaler Ebene von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung des Binnenmarkts und für die Umsetzung der Lissabon-Strategie ist. EU-weite mobilitätsfördernde Maßnahmen werden beträchtliche wirtschaftliche Folgen zeitigen. Einzeln oder in ihrer Gesamtheit betrachtet weisen diese Maßnahmen ein äußerst günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Auch wenn sie das Budget zusätzlich belasten, sollte anerkannt werden, dass sie für das reibungslose Funktionieren sowie für die Entwicklung eines integrierten Arbeitsmarkts und eines Europäischen Raums des Lernens unerlässlich sind.

    —   Der europäischen Gesellschaft helfen, den Wandel zu antizipieren und zu bewältigen

    teilt die Auffassung der Kommission, dass ein geeigneter Rechtsrahmen für Unternehmen und Arbeitnehmer zur Festlegung sozialer Standards und grundlegender Rechte geschaffen werden muss.

    (b)   Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

    anerkennt, dass der Mehrwert der Gemeinschaft nicht nur durch finanzielle Unterstützung entstehen kann, sondern auch durch die Gemeinschaftsmethode, bei der Programme aufgestellt werden, die regionale Strategien berücksichtigen und umsetzen. Allein durch einen europäischen institutionellen Rahmen kann die Komplementarität der Maßnahmen für einzelne Sektoren und der Finanzinstrumente gewährleistet werden, die der Verwirklichung der Gemeinschaftsziele des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts dienen.

    stellt fest, dass das Konvergenzziel im Rahmen der Erweiterung Vorrang erhalten sollte, um Solidarität mit den neuen Mitgliedstaaten und den schwächsten Regionen der „alten“ Mitgliedstaaten zu zeigen und zu gewährleisten, dass die Fondsmittel in die Regionen und Städte gelangen, die den größten Entwicklungsrückstand aufweisen.

    weist darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission zur finanziellen Ausstattung der EU-Strukturfonds in der nächsten Förderperiode auch für die Regionen der bisherigen EU-15 einen fairen Kompromiss darstellt, indem 109,8 Mrd. Euro für das neue Ziel 1 und 56,6 Mrd. Euro für das neue Ziel 2 in den „alten“ Mitgliedstaaten bereitgestellt werden sollen (gegenüber 154 Mrd. Euro bzw. 46,6 Mrd. Euro in der laufenden Förderperiode).

    warnt vor einer Aushöhlung der Prinzipien der Partnerschaft und der Solidarität mit Blick auf die Mitgliedstaaten, die aufgrund des statistischen Effekts im Rahmen der Erweiterung für die Kohäsionsfondsförderung nicht mehr in Frage kommen.

    anerkennt die Gründe für die Einführung einer Absorptionsgrenze von 4 % des nationalen BIP in allen Mitgliedstaaten bei der Zuweisung der Mittel aus EFRE, ESF und Kohäsionsfonds, einschließlich Mittelübertragungen als Teil der ländlichen Entwicklung und der Umstrukturierung des Fischereisektors (12). Der Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten muss eine Hauptpriorität der Europäischen Union bleiben, wobei die vorgenannten Fonds für die Unterstützung der Regionen und Mitgliedstaaten erforderlich sind, die in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung hinterherhinken.

    ist der Auffassung, dass das Prinzip der Berlin-Formel — je weniger entwickelt die Region, desto mehr Unterstützung steht ihr zu — wohlbegründet war und auch künftig weiter angewandt werden sollte. Deshalb bedarf es einer Untersuchung der Anomalien, die sich aus der Anwendung der Absorptionsgrenze von 4 % des nationalen BIP auf Ebene der Mitgliedstaaten ergeben.

    akzeptiert die Absorptionsgrenze von 4 % des nationalen BIP für alle Mitgliedstaaten, einschließlich der im Rahmen der ländlichen Entwicklung und der Umstrukturierung des Fischereisektors transferierten Mittel.

    gibt jedoch zu bedenken, dass jede Anpassung der allgemeinen Zahlungsermächtigungen außerhalb dieser 4 %-Grenze erfolgt und deshalb — obwohl die Kohäsionsmittel in den neuen Mitgliedstaaten gewährleistet sind — das Prinzip einer „Lissabon-Göteborg-Strategie für alle“ ernsthaft gefährdet ist.

    hält es für wichtig, die Kapazitäten der dezentralen Verwaltungsebenen in den neuen Mitgliedstaaten und den neuen Nachbarländern auszubauen. Es können beträchtliche Fortschritte bei der grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit durch den Austausch von Informationen und Know-how zwischen Fachleuten in lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erreicht werden.

    1.4.2   Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

    begrüßt, dass in der Finanziellen Vorausschau die Notwendigkeit anerkannt wird, die Maßnahmen in ländlichen Gebieten zu diversifizieren: die Verbesserung des Zustands der Umwelt und der Lebensqualität als entscheidender Faktor für die Stärkung des territorialen Zusammenhalts im Rahmen der in Lissabon und Göteborg definierten Ziele einer nachhaltigen Entwicklung.

    nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass Wachstums- und Entwicklungsfaktoren — wie Beschäftigung, Industrie oder Vielfalt — in ländlichen Gebieten fast immer vergleichsweise schwach ausgeprägt sind und die dortige Lebensqualität beeinträchtigen.

    wertet es positiv, dass Programme, die auf Städte ausgerichtet sind, auch die Entwicklung im Umland durch gezielte Initiativen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Unternehmertum und sozialer Wandel vorantreiben können, obschon einzuräumen ist, dass abgelegenere Regionen voraussichtlich kaum in den Genuss solcher Initiativen kommen werden.

    betont jedoch die Notwendigkeit ausgewogener Lösungen für die unterschiedlichen Situationen in ländlichen Gebieten (einschließlich solcher mit naturbedingten Nachteilen und besonderen Umweltproblemen).

    unterstreicht die Notwendigkeit der Wahrung der territorialen Vielfalt. In diesem Zusammenhang bedeutet das Konzept des „Stadt/Land“-Paradigmas in der Wachstums- und Kohäsionspolitik die Abkehr von „Industrie/Landwirtschaft“-Modellen, die angesichts der Herausforderungen durch die Globalisierung nicht mehr angemessen erscheinen.

    fordert dazu auf, den Umweltschutz in all seinen Aspekten zu berücksichtigen: global, regional, in Bezug auf städtische und ländliche Gebiete sowie auf die Meere, d.h. als Querschnittsthema für alle Programme. In diesem Zusammenhang sollte gewährleistet werden, dass die für den Erhalt der NATURA-2000-Gebiete zuständigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ausreichende Finanzmittel aus den entsprechenden Politikinstrumenten erhalten.

    1.4.3   Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit, Recht

    ist erfreut, dass die Kommission das Thema „Unionsbürgerschaft“ weiter verfolgen und mit Inhalt erfüllen möchte und dass sie beabsichtigt, die schwierigen, städtische und ländliche Gebiete in der gesamten Union betreffenden Fragen der Einwanderung und der Eingliederung sowie die Fragen eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (siehe dazu die Präambel zur Europäischen Charta der Grundrechte (13)) mit dem entsprechenden Augenmaß zu behandeln.

    stellt objektiv fest, dass die Herausforderungen im Bereich Einwanderung und Asyl nicht mehr nur durch einzelstaatliche Maßnahmen gemeistert werden können und betont, dass zahlreiche lokale und regionale Gebietskörperschaften derzeit an vorderster Front Unterstützung leisten und ihre Einrichtungen zur Verfügung stellen.

    unterstreicht, dass in Europa sowohl die Großstädte als auch die ländlichen Gebiete über umfangreiche und zunehmende Erfahrungen mit der Arbeitsmigration und der Neuansiedlung verfügen. Daher sollten dieses Wissen und diese Erfahrung im Zusammenhang mit der Integration von Einwanderern in den Bestimmungen der Verordnungen, die von der Kommission zu diesen Themen vorgelegt werden, ihren Niederschlag finden.

    konstatiert, dass die derzeitigen Verbraucherschutz-, Lebensmittelsicherheits- und Gesundheitsprogramme den Erwartungen der europäischen Bürger nicht gerecht werden.

    unterstützt dementsprechend die Einführung zweier neuer Programme, die die Lebensmittelsicherheit einerseits und den Verbraucherschutz und die öffentliche Gesundheit andererseits betreffen.

    1.4.4   Externe Politikbereiche

    begrüßt die Feststellung in der Finanziellen Vorausschau 2007-2013, dass die EU angesichts der Erweiterung und der zunehmenden Sachzwänge auf lokaler und regionaler Ebene ihre Fähigkeit ausbauen sollte, im Rahmen der neuen Nachbarschaftspolitik durch multi- und bilaterale Maßnahmen die Menschenrechte zu schützen, die Demokratie zu fördern und die Armut zu bekämpfen.

    teilt die Auffassung der Kommission, dass externe Maßnahmen kohärent und konsequent sein müssen, um mit den verfügbaren Mitteln umfangreichere und bessere Ergebnisse zu erzielen.

    begrüßt die Ansicht der Kommission, dass die neue Nachbarschaftspolitik auf den positiven grenzüberschreitenden Entwicklungen seit 1989 (bzw. früher) aufbauen und den Rahmen für die Förderung von Maßnahmen schaffen sollte, die auf die schrittweise Integration der Wirtschaft, die Verstärkung der politischen Zusammenarbeit und die Entwicklung einer gemeinsamen Infrastruktur abzielen.

    hält es für wichtig, die Kapazitäten der dezentralen Verwaltungsebenen in den neuen Mitgliedstaaten und den neuen Nachbarländern auszubauen.

    1.4.5   Korrekturmechanismus

    stellt fest, dass bei den Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau auch die Mechanismen der allgemeinen Finanzierung der Union und die Höhe der Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten Diskussionsthema sein werden. Die Kommission hat einen gesonderten Vorschlag zur Abschaffung der Rückvergütung für Großbritannien und zur Einführung eines generalisierten Korrekturmechanismus vorgelegt.

    ist der Auffassung, dass ein faires System zur Bedienung des Mittelbedarfs der Union eingeführt und darin die Möglichkeiten der Rückvergütung für einige Mitgliedstaaten abgeschafft werden sollten.

    teilt die Auffassung der Kommission, dass durch diesen Ansatz Korrekturmechanismen beseitigt werden können, die in früheren Finanzierungsperioden eingeführt wurden und gegenwärtig zum Ausgleich übermäßiger negativer Nettosalden dienen, die sich für einige Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Beiträgen zu Zahlungsermächtigungen aus dem EU-Haushalt ergeben. Wenn dies gelänge, könnten allzu hohe Finanzlasten für einzelne Mitgliedstaaten vermieden und die EU-weite Solidarität aufrechterhalten werden.

    1.4.6   Stabilitäts- und Wachstumspakt

    unterstreicht, dass die derzeitigen Bedingungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts und seine restriktive Umsetzung, wonach die jährliche Neuverschuldung der Mitgliedstaaten 3 % des BIP und ihre Gesamtverschuldung 60 % des BIP nicht überschreiten darf, nur auf die Stabilitätsprobleme der Wirtschaft in den späten 90-er Jahren zugeschnitten sind, während es heute dringend geboten wäre, einen stärker wachstumsorientierten politischen Rahmen zu entwickeln und in angemessener Weise zu verwirklichen. Ohne Wachstumsfokussierung können die sozialen und ökologischen Aspekte der Lissabon-Göteborg-Strategie nicht weiterentwickelt werden.

    unterstützt die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts insofern, als diese Reform die Voraussetzungen schafft, um eine flexible Wirtschaftspolitik zu betreiben und damit die Probleme innerhalb des Konjunkturzyklus zu vermindern, ohne jedoch die Bedeutung einer stabilen Wirtschaft aus dem Auge zu verlieren. Dadurch wächst der Handlungsspielraum, den die Mitgliedstaaten in Zeiten der Rezession für erhöhte öffentliche Ausgaben und Steuererleichterungen nutzen können.

    schlägt vor, beispielsweise einen Mechanismus einzuführen, dem zufolge Anlageinvestitionen, die in Einklang mit bestimmten Gemeinschaftszuständigkeiten stehen und im Rahmen der Lissabon-Strategie vereinbart wurden, von den üblichen Verfahren der Haushaltsrechnungslegung ausgenommen werden. Dadurch könnten die erforderlichen öffentlichen Investitionen zur Wachstumsförderung erfolgen, ohne dass gegen die finanziellen Vorgaben des Pakts verstoßen würde.

    regt einen anderen Ansatz an, der den Umsetzungsmechanismus des Stabilitäts- und Wachstumspakts dahingehend verbessert, dass der Wirtschaftslage jedes Mitgliedstaates Rechnung getragen wird und folglich das mittelfristige Ziel eines ausgewogenen Haushalts — unter Berücksichtigung des Investitionsniveaus, der Schuldendynamik, der Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen und des potenziellen Wachstums — für jeden Mitgliedstaat differenziert wird.

    1.5   Ausführungsinstrumente und -praktiken

    1.5.1   Fahrplan

    stellt fest, dass es in den Schlusskapiteln der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 um die Effizienz der Ausführungsinstrumente und geeignete Regierungsstrukturen geht — um Themen also, die für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften von Bedeutung sind.

    weist darauf hin, dass in der Mitteilung nicht dargestellt wird, welchen besonderen Beitrag jede — lokale, regionale, nationale und europäische — Verwaltungsebene zur Behebung der derzeitigen Mängel leisten könnte.

    unterstreicht, dass nationale Maßnahmen, Koordinierung und öffentliche Ausgaben aus EU-Haushaltsmitteln eine sinnvolle und rechzeitige Verbindung dieser Maßnahmen erfordern. Im Rahmen der Methode der offenen Koordinierung (MOK), die der Lissabon-Göteborg-Strategie zugrunde liegt, werden Ziele, Indikatoren und Maßstäbe (benchmarks) sowie aufgrund Nationaler Aktionspläne nationale und regionale Maßnahmen festgelegt und regelmäßige Kontrollen, Bewertungen und gegenseitige Überprüfungen (peer reviews) angeregt. Bezüglich der Ziele kann die MOK durch die Weiterleitung der auf lokaler und regionaler Ebene gesammelten Erkenntnisse und Erfahrungen einen Zusatznutzen schaffen.

    vertritt indes die Auffassung, dass sich der Prozess in seiner derzeitigen Form als nicht effizient genug für die Erreichung der Ziele der Lissabon-Göteborg-Strategie erwiesen hat. Die Politiken der einzelnen Mitgliedstaaten wurden kaum aufeinander abgestimmt, auch wurde von den Mitgliedstaaten kein wechselseitiger Druck ausgeübt, um die Lissabon-Ziele tatsächlich zu erreichen. Darüber hinaus wurde im Rahmen der MOK versäumt, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einzubinden. Diesen kommt jedoch bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der städtischen Ballungsräume und Regionen, durch die auch der erforderliche wechselseitige Druck ausgelöst werden könnte, eine essenzielle Rolle zu.

    ist jedoch der Ansicht, dass die MOK weiterhin eine Alternative zur supranationalen Beschlussfassung darstellt und in einen wirkungsvollen Implementierungsprozess umgestaltet werden kann, falls die unzähligen Ersuchen außerhalb unilateraler Beratungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über einzelne politische Themen vereinfacht werden.

    ist der Auffassung, dass dies die Ermittlung neuer flexibler Methoden und die Entwicklung eines auf einem dreigliedrigen Modell beruhenden Ansatzes voraussetzen würde. Es geht hier um auf vertraglich geregelten Tätigkeiten beruhende Methoden zur Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Verwirklichung der politischen Ziele, um die Effizienz von Implementierungsmechanismen zu steigern. Diese Initiative sollte nicht zu größerer Komplexität und weiteren abstrakten Konzepten, sondern zu einem wirklichen systematischen Dialog mit den Gebietskörperschaften führen.

    empfiehlt nachdrücklich, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den von der Kommission vorgeschlagenen Fahrplan („Roadmap“) — ein gemeinsames, Maßnahmen und Finanzierungen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene umfassendes Programm — einbezogen werden sollten. Die territoriale Komponente der Rahmenprogramme ist für die Verwirklichung der Kohäsionsziele zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten wichtig.

    betont erneut, dass durch dreiseitige Pakte die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Entscheidungsstrukturen der EU eingebunden werden können. Die Umsetzung von Rahmenprogrammen hängt in hohem Maße von der Beteiligung der lokalen und regionalen Akteure ab.

    1.5.2   Politik und Programme

    stellt fest, dass in der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 und der ergänzenden Mitteilung vorgeschlagen wird, die Instrumente, über die die EU zur Verwirklichung ihrer politischen Ziele verfügt, so weit wie möglich zu konsolidieren und auf ein einziges Instrument pro Bereich und einen einzigen Fonds pro Programm zu reduzieren.

    begrüßt, dass die kohäsionspolitischen Programme aus einzelnen Fonds (Kohäsionsfonds, EFRE und ESF) finanziert und die Mittel für Aktivitäten in Landwirtschaft und Fischerei nun unter der Überschrift „Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen“ zusammengefasst werden sollen.

    begrüßt, dass die städtische Dimension in alle kohäsionspolitischen Programme einbezogen wurde, und zwar zugunsten aller städtischen Gebiete, wodurch die Bedeutung von Partnerschaften zwischen Städten und Regionen gestärkt wird.

    nimmt zur Kenntnis, dass durch eine neue Verordnung Finanzierungsstrukturen für die GAP geschaffen werden, die einen einzigen Fonds pro Pfeiler vorsehen: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

    begrüßt, dass alle Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung in einem einzigen Instrument im Rahmen eines Programms gebündelt werden sollen, unter besonderer Berücksichtigung der Kohärenz zwischen Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung und Kohäsionsmaßnahmen:

    Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors durch Förderung der Umstrukturierung,

    Schutz von Umwelt und Landschaft durch Unterstützung des Landmanagements,

    Steigerung der Lebensqualität in ländlichen Gebieten,

    Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung.

    begrüßt die Bemühungen der Kommission um Vereinfachung durch die Schaffung eines Finanzinstruments für die Umwelt (LIFE+), weist allerdings darauf hin, dass es schwierig ist, die realen Möglichkeiten zur Finanzierung von Umweltprojekten mit den verschiedenen im Zeitraum 2007-2013 zur Verfügung stehenden Finanzierungsinstrumenten zu erkennen. Es ist unabdingbar, die verschiedenen Finanzierungsarten zu koordinieren, damit die einzelnen Prioritäten und sämtliche Regelungen für gemeinschaftliche Fördermaßnahmen berücksichtigt werden.

    ist besorgt, dass die Kommission beabsichtigt, den Mitgliedstaaten einen bedeutenden Teil des LIFE+-Haushalts (75 %-80 % des Instruments) zuzuweisen, ohne in der vorgeschlagenen Verordnung die für eine solche „Zuweisung“ notwendigen Regelungen und Bedingungen festzulegen.

    stellt fest, dass erstens eine neue Nachbarschaftspolitik vorgeschlagen wird, die auf die Verstärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Nachbarländern abzielt, und zweitens der von der EU geschaffene Zusatznutzen im Rahmen der grenzüberschreitenden Förderung der Stabilität und des Wohlstands durch eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung hervorgehoben wird.

    begrüßt die Einrichtung des Europäischen Fischereifonds als einziges Instrument zur Umstrukturierung des Fischereisektors, das mit den Kohäsionsinstrumenten eng verbunden ist und Folgendes ermöglicht:

    nachhaltige Entwicklung von Küstengebieten,

    Anpassung von Fischereiflotten, Aquakultur und Fischverarbeitungsindustrie.

    ist der Auffassung, dass diese Vorschläge die Finanzielle Vorausschau für die Bürger transparenter machen.

    2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

    2.1   Partnerschaft

    2.1.1

    betont, dass das Partnerschaftsprinzip, das die lokale, regionale, nationale und transnationale Ebene verbindet, sich als roter Faden durch alle Vorschläge der Kommission ziehen sollte. Dieses Prinzip muss sowohl von der Europäischen Kommission als auch vom Ministerrat anerkannt und so schnell wie möglich angewandt sowie in allen Mitgliedstaaten durch die Medien vermittelt werden, damit der Mehrwert der EU erkennbar wird.

    2.1.2

    fordert eine konsequente Anwendung des Partnerschaftsprinzips in den detaillierten Verordnungen, die von der Kommission zu allen politischen Programmen vorgeschlagen werden, um die es in der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 geht.

    2.1.3

    unterstreicht, dass das Partnerschaftsprinzip in die neuen Verordnungen zu den Programmen (insbesondere zur transeuropäischen Zusammenarbeit) voll und ganz integriert wird und dabei die einschlägigen Kenntnisse und Erfahrungen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften beherzigt werden.

    2.2   Kohärenz

    2.2.1

    betont, dass es von größter Bedeutung ist, die Kohäsionspolitik und die sektorspezifischen Gemeinschaftspolitiken, vor allem die Agrar-, Forschungs-, Wettbewerbs-, Umwelt- und Verkehrspolitik, besser zu verzahnen und dadurch gebietsgestützte Herangehensweisen zu ermöglichen. Über die Anwendung des Partnerschaftsprinzips hinaus sollten die neuen Programme das Engagement der Kommission und des Ministerrats im Bereich der koordinierten Verwaltung auf allen Regierungsebenen — der lokalen, regionalen nationalen und gemeinschaftlichen — erkennen lassen.

    2.3   Dreiseitige Vereinbarungen und Übereinkommen

    2.3.1

    empfiehlt den Anwendungsbereich der dreiseitigen Vereinbarungen und Übereinkommen so auszuweiten, dass die Governance in der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 berücksichtigt wird und dieser Anwendungsbereich ein Engagement der Mandatsträger in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für den Fahrplan darstellt — unter besonderer Berücksichtigung der territorialen Komponente der Rahmenprogramme, die für die Verwirklichung der Ziele der Kohäsionspolitik sowohl zwischen als auch innerhalb der Mitgliedstaaten unabdingbar ist.

    2.3.2

    ist der Ansicht, dass das lokale und regionale Engagement bei der Fahrplanumsetzung, bei der die regionalen Strategien Teil der nationalen Strategie sind, nicht nur zur Kohärenz der Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele eines nachhaltigen Wachstums, sondern auch zur Bekanntheit der europäischen Kohäsionspolitik und zur bedarfsorientierten Schwerpunktlegung bei der Mittelzuweisung beitragen würde.

    2.3.3

    betont, dass diese Vereinbarungen getroffen werden könnten, ohne das dringende Vereinfachungs- und Straffungserfordernis bei der Gestaltung und Umsetzung der Programme zur Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsionspolitik zu beeinträchtigen.

    2.3.4

    empfiehlt eine interinstitutionelle kritische Bewertung der Auswirkungsanalysen, um zu prüfen, was bisher unternommen wurde und was sich in den unterschiedlichen öffentlichen Politiken der Mitgliedstaaten als erfolgreich erwiesen hat. Ein System der Innenrevision wäre nützlich, um festzustellen, ob die Ziele im Sinne der Lissabon-Göteborg-Strategie verwirklicht werden und um die Mittel vorrangig den Gebieten zuzuweisen, in denen sie am meisten benötigt werden.

    2.4   Kohäsionspolitik

    2.4.1

    unterstreicht erneut das untrennbare Beziehungsgeflecht zwischen einer wirkungsvollen europäischen Regionalpolitik und der Umsetzung der Lissabon-Göteborg-Strategie. In Zukunft werden Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in ganz Europa eher durch die Fortführung der EU-Kohäsionspolitik gefördert als durch die Renationalisierung dieser Politik, was durch die bisherigen positiven Auswirkungen der EU-Regionalpolitik in Bezug auf die Stärkung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts bestätigt wird.

    2.4.2

    verlangt, dass in allen Nationalen Aktionsprogrammen für Wachstum und Beschäftigung der Mitgliedstaaten und Dokumenten der Kommission die Beratung und Mitwirkung seitens der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften deutlich gemacht wird. Die Strategiepläne der Städte und Regionen müssen die Grundlage für die in den Nationalen Aktionsprogrammen festgelegten Verpflichtungen und Zielen bilden.

    2.4.3

    schlägt vor, einen Mechanismus zur Erleichterung der Entwicklung von Programmen für zwei oder mehrere Regionen zu schaffen, die dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit leisten könnten.

    2.4.4

    betont, dass die Rubrik „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ in der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 nicht als Anpassungsvariable in den Verhandlungen über Zahlungsermächtigungen im nächsten Finanzierungszeitraum dienen kann; ist zwar damit einverstanden, dass das Konvergenzziel in der Rubrik „Kohäsion“ Vorrang erhalten soll, vertritt aber die Ansicht, dass die EU das Ziel der Wettbewerbsfähigkeit unterstützen sollte, um im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der „neuen“ Lissabon-Strategie den Wandel vorzubereiten und zu fördern.

    2.4.5

    dringt darauf, die Kohäsionspolitik durch nicht weniger als 0,41 % des Gemeinschafts-BNE zu finanzieren, um zu gewährleisten, dass die kohäsionspolitischen Ziele in der EU-25 gänzlich erreicht werden.

    2.4.6

    anerkennt die Notwendigkeit der Kohärenz zwischen der Anwendung der Absorptionsgrenze von 4 % des nationalen BIP auf Ebene der Mitgliedstaaten und den Folgen der Berlin-Formel für die weniger entwickelten Regionen.

    2.4.7

    fordert, die Programme zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung mit denen der Kohäsionspolitik eng zu verknüpfen, ohne dass sie jedoch wegen der begrenzten Eigenmittel als Ersatz für agrarpolitische Programme dienen sollten.

    2.4.8

    fordert, die Zuteilungskriterien für die Regionalfinanzierung zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung auf ein Bündel von Indikatoren zu stützen, die die regionalen und lokalen Erfordernisse, Zugangsmöglichkeiten und Chancen widerspiegeln und gleichzeitig die Messung der interregionalen Unterschiede erlauben.

    2.4.9

    fordert, die Möglichkeiten zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung, die die Städte der gesamten EU eröffnen, anzuerkennen und in der strategischen Planung auf nationaler Ebene zu berücksichtigen.

    2.4.10

    fordert, im Rahmen seiner Teilnahme an der jährlichen Prüfung der Wettbewerbsfähigkeits- und Kohäsionsstrategien auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates aktiv konsultiert zu werden. Dadurch erhielten lokale und regionale Gebietskörperschaften die Gelegenheit, Themen und Beispiele für bewährte Praktiken zu Gehör zu bringen, die für eine höhere Effizienz der Methode der offenen Koordinierung bei der Verwirklichung der Ziele von Lissabon und Göteborg erforderlich sind.

    2.5   Lissabon-Göteborg-Strategie

    2.5.1

    fordert einen kohärenteren Ansatz in Bezug auf neue makroökonomische, beschäftigungs- und sozialpolitische Maßnahmen sowie Umwelt- und Forschungsinitiativen zur Neubelebung der Strategie und als Richtschnur für die Nationalen Aktionsprogramme der Mitgliedstaaten.

    2.5.2

    fordert eine radikale Verbesserung der Handhabung der Lissabon-Göteborg-Strategie, um sie wirksamer und nachvollziehbarer zu machen.

    2.5.3

    fordert, im Rahmen der Halbzeitbewertung der Lissabon-Strategie die Verwirklichung der Governance kritisch zu prüfen und die Auswirkungen der Verwaltungsdezentralisierung auf die Effizienz der Umsetzung der Lissabon-Strategie zu untersuchen.

    2.5.4

    hebt hervor, dass das Gesamtbild hinsichtlich der Umsetzung der Lissabon-Strategie zwar als düster und pessimistisch zu bezeichnen ist, einige Mitgliedstaaten aber in vielen Politikbereichen den Zielsetzungen gerecht werden; vertritt die Auffassung, dass die zugrunde liegenden Faktoren sorgfältiger als bisher untersucht und bei der Anwendung der Methode der offenen Koordinierung berücksichtigt werden sollten.

    2.5.5

    fordert insbesondere, die entscheidenden Erfolgsfaktoren auf lokaler und regionaler Ebene zu ermitteln und auf EU-Ebene zu vergleichen und in den im Wim-Kok-Bericht (14) vorgeschlagenen Rahmen der vierzehn Indikatoren und Ziele aufzunehmen, die der Feststellung guter und schlechter Leistungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten dienen sollen.

    2.5.6

    hebt hervor, dass wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit eine wesentliche Voraussetzung ist, um sozialen Zusammenhalt und ökologische Nachhaltigkeit zu erreichen.

    2.5.7

    dringt darauf, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine bedeutendere Rolle bei der Verbreitung von Wissen, Innovationen und Unternehmergeist zu übertragen, was erforderlich ist, um die Ziele von Lissabon/Göteborg zu erreichen und die Strategie dadurch auf eine breitere politische Grundlage zu stellen.

    2.5.8

    empfiehlt des Weiteren, bei der Halbzeitbewertung der Lissabon-Göteborg-Strategie — in Ergänzung zur Lissabon-Göteborg-Agenda bezüglich der Bevölkerungsüberalterung — einen „europäischen Jugendpakt“ zu erstellen, der sich auf die Probleme der Arbeitslosigkeit sowie der sozialen und beruflichen Integration konzentriert.

    2.5.9

    dringt darauf, die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele von Lissabon/Göteborg zum Gegenstand von Jahresberichten sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene zu machen, zu denen der Ausschuss der Regionen angehört würde. Durch diese Berichte sollte es dem Rat auf seiner Frühjahrstagung ermöglicht werden, sich auf die wichtigsten politischen Themen zu konzentrieren und damit die Lissabon-Göteborg-Strategie auf Kurs zu halten.

    2.5.10

    ist der Auffassung, dass — nach der Erweiterung, der gemeinsamen Währung und dem Binnenmarkt — das nächste große Projekt der EU in der Erreichung eines Maximums an Wachstum und Beschäftigung bestehen und dabei das Augenmerk erneut auf die Lissabon-Göteborg-Strategie gerichtet werden sollte.

    2.6   Forschung und technologische Entwicklung

    2.6.1

    fordert, in den Verordnungen im Bereich Forschung und Entwicklung, für den eine erhebliche Erhöhung der Finanzmittel vorgeschlagen wird, die territorialen Komponenten des Forschungsrahmenprogramms eindeutig anzuerkennen.

    2.6.2

    fordert, die nationalen und regionalen Forschungsprogramme und -politiken zwecks Schaffung eines wirklichen Europäischen Forschungsraums, der den Zielen in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum förderlich sein kann, zu koordinieren.

    2.6.3

    fordert die Entwicklung von Plattformen des gegenseitigen Lernens und Innovationspolen als Beitrag zur Schaffung und Förderung von regionalen Forschungsstrategien und Wissensentwicklungsmodellen, die die Einbindung der Hochschulen in die lokale Wirtschaft begünstigen. Diese Netze und Plattformen sollten eine schnelle Verwirklichung neuer Ideen und Erzeugnisse erlauben, Nebenerzeugnisse (spin-offs) der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung begünstigen und die Zeit zwischen einer Erfindung und ihrer Umsetzung verkürzen.

    2.6.4

    fordert, dass die Mitgliedstaaten in ihren Nationalen Aktionsplänen die Maßnahmen anführen, die ergriffen werden, um das Ziel der Bereitstellung von 3 % des BIP für die Forschung und Entwicklung zu erreichen.

    2.7   Mobilität

    2.7.1

    begrüßt den Vorschlag, die Zahl der ERASMUS-Studenten zu verdreifachen und die Maßnahmen im Bereich der Schülermobilität und Ausbildungspraktika zu verstärken.

    2.8   Regieren

    2.8.1

    begrüßt den Vorschlag, die Partnerschaftsabkommen zu stärken und vereinfachte — lokale, regionale, nationale und europäische — Beschlussfassungsinstrumente innerhalb der bzw. zwischen den einzelnen Regierungsebenen einzuführen, fordert allerdings, diese Maßnahmen nicht auf die lange Bank zu schieben.

    2.8.2

    empfiehlt, dass die Europäische Kommission im Rahmen der Verwirklichung der Ziele von Lissabon und Göteborg jährliche Bewertungen der Nationalen Aktionspläne vornimmt und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu den territorialen Aspekten dieser Bewertungen hinzuzieht.

    2.8.3

    empfiehlt zudem, dass die Europäische Kommission jährlich eine Erklärung über die Fortschritte bei der Verwirklichung der in der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 festgelegten politischen Ziele und über die Beiträge der einzelnen Regierungsebenen — der lokalen, der regionalen und der nationalen — abgibt, um ggf. Impulse für wirtschaftliche Reformen und eine stärkere Beteiligung und Verantwortlichkeit aller beteiligten Behörden der lokalen, regionalen und nationalen Ebene zu geben.

    2.9   Unionsbürgerschaft

    2.9.1

    unterstreicht, dass es neben der von der Kommission vorgeschlagenen Anhebung der Mittel für Maßnahmen, die Aspekte der Unionsbürgerschaft, der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts berühren, erforderlich ist, die Tatsache voll anzuerkennen, dass der Bereich Justiz und Inneres nicht bloß Gegenstand der Verhandlungen zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip auf lokaler und regionaler Ebene ist. In diesem Zusammenhang sollte der Anerkennung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den neuen Mitgliedstaaten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

    2.9.2

    fordert, die Wahrnehmung der Mechanismen, die den Mehrwert der Gemeinschaftsprogramme aufzeigen, seitens der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu verbessern, um die Öffentlichkeit diesbezüglich zu sensibilisieren und die lokal umgesetzten Gemeinschaftsmaßnahmen zu unterstützen.

    2.10   Finanzielle Vorausschau 2007-2013

    2.10.1

    erklärt sich erneut damit einverstanden, dass in der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 an der bereits für den Zeitraum 2000-2006 geltenden Eigenmittelobergrenze von 1,24 % des BNE festgehalten wird, da diese Obergrenze die Notwendigkeit der Haushaltsdisziplin und des Zusatznutzens der Gemeinschaft widerspiegelt und allein diese Haushaltsmittel die Verwirklichung des Zusammenhalts und der Wettbewerbsfähigkeit, des Binnenmarkts und der gemeinsamen im Vertrag verankerten Aufgaben ermöglichen.

    2.10.2

    warnt vor den Gefahren, die sich aus einem Kompromisshaushalt ergeben können.

    2.10.3

    teilt die Ansicht des Europäischen Parlament, dass die derzeitige finanzielle Vorausschau Bestandteil einer umfassenden interinstitutionellen Vereinbarung ist, die nur in einem Klima gegenseitigen Vertrauens unter den Institutionen und auf der Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung der beiden Teile der Haushaltsbehörde erneuert werden kann.

    2.10.4

    unterstreicht, dass sich diejenigen, die eine Verringerung der Verpflichtungsermächtigungen anstreben, wohl am ehesten auf die Strukturfondsprogramme konzentrieren, vor allem was das Ziel „Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ in der Unterrubrik (1b) „Zusammenhalt für Wachstum und Beschäftigung“ zusammengefassten Programme betrifft. Unverhältnismäßige Haushaltskürzungen in diesem Bereich würden eine regelrechte Renationalisierung der Regionalpolitik für die meisten Länder der EU-15 bewirken.

    2.10.5

    betont, dass jeder Druck auf die Unterrubriken der Verpflichtungsermächtigungen in der Rubrik „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ in Bezug auf die Initiativen für Forschung und technologische Entwicklung ausdrücklich abgewehrt werden muss, um die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Ziele von Barcelona und einer Aufstockung der Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf 3 % des BIP bis 2010 zu achten und aufrechtzuerhalten.

    2.10.6

    warnt, dass jede Verschiebung des Beginns des Programmzeitraums aufgrund langwieriger Verhandlungen zu Finanzierungslücken und Instabilität in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU führen wird.

    2.10.7

    fordert, im Verhandlungsergebnis die Einhaltung des Solidaritätsprinzips sicherzustellen, das der zwischen 1973 und 1975 geschaffenen Strukturpolitik zugrunde liegt und besagt, dass die EU alle Regionen unterstützt, die dieser Unterstützung bedürfen, gleich ob sie in reicheren oder in ärmeren Ländern liegen.

    2.10.8

    fordert die Mitgliedstaaten auf, mit ihren Städten und Regionen zusammenzuarbeiten, um eine politische Lösung für die Staaten zu finden, die aufgrund des statistischen Effekts im Rahmen der Erweiterung für die Kohäsionsfondsförderung nicht mehr in Frage kommen.

    2.11   Einrichtung von Einheitsfonds

    2.11.1

    begrüßt die Einrichtung von Einheitsfonds für mehrere Politikbereiche, einschließlich der Kohäsionspolitik, der ländlichen Entwicklung, der Umweltprogramme und der Umstrukturierung des Fischereisektors, da es dieser Ansatz ermöglichen wird, die Verwaltungsanforderungen für die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen zu harmonisieren und ihre Umsetzung zu vereinfachen.

    2.12   Staatliche Beihilfen

    2.12.1

    ersucht die Europäische Kommission, eine Grundlage für die territoriale Differenzierung in den Vorschriften und Bestimmungen über staatliche Beihilfen zu schaffen, um im Interesse des Ziels des territorialen Zusammenhalts gezielte öffentliche Investitionen zur Korrektur von Marktversagen zu ermöglichen — ohne die Wettbewerbsbedingungen zu verzerren — oder mehr Spielraum für die Unterstützung von Forschung und Entwicklung (insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen) zu schaffen.

    2.12.2

    fordert eine neue Verordnung über staatliche Beihilfen, die die neuen Bestimmungen der Kohäsions- und Regionalpolitik berücksichtigt und es den Mitgliedstaaten erlaubt, in Abhängigkeit von der Schwere der Probleme staatliche Beihilfen für die Gebiete zu gewähren, die die Kriterien der Kohäsionsförderung nicht mehr erfüllen.

    2.12.3

    fordert die Kommission auf, die künftige Situation der Regionalförderung in Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c zu klären, was die Unterscheidung der Förderfähigkeit von Regionen unter der Überschrift „Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ und den weniger wohlhabenden Regionen unter der Überschrift „Konvergenz“ betrifft.

    2.12.4

    ist der Auffassung, dass die Nachhaltigkeit ebenfalls ein wichtiges Thema darstellt und dass öffentliche Investitionen in Form staatlicher Beihilfen den Grundsätzen der Nachhaltigkeit weitgehend entsprechen sollten.

    2.13   Korrekturmechanismus

    2.13.1

    begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine Debatte über die Mängel des derzeitigen Finanzierungssystems der EU einzuleiten.

    2.13.2

    unterstützt den Vorschlag der Kommission zur Schaffung eines neuen, gerechteren Korrekturmechanismus.

    2.14   Stabilität und Wachstum

    2.14.1

    ist der Auffassung, dass es bei der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts an Konsequenz und Glaubwürdigkeit gefehlt an. Deshalb ist es dringend erforderlich, in diesem Pakt der derzeitigen wirtschaftlichen Lage der EU Rechnung zu tragen und die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts wirtschaftspolitisch besser zu unterfüttern. Die Verzahnung zwischen einzelstaatlichen und EU-Prozessen muss gestärkt werden, einzelstaatliche Einrichtungen müssen besser in die multilaterale Überwachung der Wirtschaftspolitik eingebunden werden, und die Kohärenz zwischen Finanz- und Geldpolitik muss stärker gewährleistet werden.

    2.14.2

    unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten aus dem gegenwärtig langsamen Wachstum der europäischen Volkswirtschaften resultierende Probleme bewältigen müssen sowie durch hohe Arbeitslosigkeitsquoten und anhaltende soziale Schwierigkeiten in vielen Städten und Regionen belastet sind. Um dem entgegenzuwirken und die Nachhaltigkeit der Wirtschaftspolitik zu gewährleisten, sollte die Kommission in erster Linie die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts revidieren. Die EU wird nämlich nur dann ein angemessenes Niveau an Wachstum, Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt erreichen, wenn auch der makroökonomische Kontext mit der Lissabon-Strategie in Einklang steht und die Koordinierung der Gemeinschaftsinstrumente verbessert wird.

    Brüssel, den 23. Februar 2004

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Peter STRAUB


    (1)  ABl. C 256 vom 24.10.2003, S. 1.

    (2)  ABl. C 318 vom 22.12.2004, S. 1.

    (3)  „Die Union entwickelt und verfolgt weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern. Die Union setzt sich insbesondere zum Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern.“

    (4)  KOM(2004) 101 endg.

    (5)  „Seit 1995 lag die Wachstumsrate der EU-15 durchschnittlich bei 2,2 %, verglichen mit einem weltweiten Durchschnitt von 3,6 % und 3,2 % für die USA.,“ KOM(2004) 101 endg., S. 3.

    (6)  Die Höhe der Verpflichtungen ist größer als die der Zahlungen, da darin Mittel für mehrjährige Programme enthalten sind, die möglicherweise nicht in dem Jahr ausgegeben werden, für das sie eingeplant wurden. Zahlungen sollen in dem Haushaltsjahr geleistet werden, für das sie vorgesehen wurden. Die Zahlungen der Mitgliedstaaten werden jährlich auf Grundlage der in den Haushalt eingesetzten Zahlungsermächtigungen berechnet. Die Eigenmittelobergrenze wird durch einen Beschluss des Rates festgelegt und bestimmt den Höchstwert für die Beiträge von Mitgliedstaaten.

    (7)  Vgl. folgendes Zitat aus einem von sechs Staatschefs unterzeichneten Schreiben: „Die durchschnittlichen Ausgaben in der nächsten Finanziellen Vorausschau sollten u.E. ungefähr auf dem derzeitigen Ausgabenniveau stabilisiert werden und 1,0 % des BNE nicht überschreiten, einschließlich der Agrarausgaben unterhalb der vom Europäischen Rat im Oktober 2002 beschlossenen Obergrenze.“

    (8)  Das Konvergenzziel betrifft Regionen, deren Pro-Kopf-BNE bei unter 75 % des EU-25-Durchschnitts liegt, und sieht Übergangs–hilfen für Phasing-out-Regionen der EU-15 mit einem Pro-Kopf-BNP von weniger als 90 % des EU-15-Durchschnitts vor. Der Kohäsionsfonds ist für 2000-2006 mit 18 Mrd. Euro ausgestattet, die vier Strukturfonds mit 195 Mrd. Euro (EFRE, ESF, Finanz–instrument für die Ausrichtung der Fischerei und Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung).

    (9)  Gemäß der „Städtediagnose 2004“ der Europäischen Kommission.

    (10)  11,5 % für Ziel 2 und 12,3 % für Ziel 3.

    (11)  Die EU investiert immer noch etwa ein Drittel weniger in F&E als die USA. Etwa 80 % dieser Differenz entfallen auf mangelnde Investitionen in Forschung und Entwicklung seitens des privaten Sektors, vor allem in IKT. Derzeit gibt die Union lediglich 2 % des BIP für F&E aus, in: Ziffer 3.3.1 der „Mitteilung der Kommission: Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeits–plätze: Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon“ (KOM(2005) 24 endg.) vom 2. Februar 2005.

    (12)  Die Übertragung von Finanzmitteln auf den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Fischereifonds wird nach der Anwendung der Höchstgrenze berechnet, um den Haushalt neutral zu halten.

    (13)  „Die Union trägt zur Erhaltung und zur Entwicklung dieser gemeinsamen Werte unter Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedstaaten und der Organisation ihrer staatlichen Gewalt auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bei.“

    (14)  „Die Herausforderung annehmen - Die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“, Bericht der Hochrangigen Sachverständigengruppe unter Vorsitz von Wim Kok, November 2004.


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