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Document 52004AE0102

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Kulturindustrie in Europa“

    ABl. C 108 vom 30.4.2004, p. 68–77 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    30.4.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 108/68


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema “Kulturindustrie in Europa“

    (2004/C 108/14)

    Die Kommission ersuchte in einem Schreiben von Frau Viviane REDING am 9. April 2003 den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um eine Stellungnahme zum Thema: „Kulturindustrie in Europa“.

    Am 15. April 2003 beauftragte das Präsidium des Ausschusses die Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch mit der Vorbereitung der Arbeiten zu diesem Thema. Die Fachgruppe nahm ihre Stellungnahme am 16. Dezember 2003 an (Berichterstatter war Herr RODRÍGUEZ GARCÍA CARO).

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 405. Plenartagung am 28./29. Januar 2004 (Sitzung vom 28. Januar) mit 72 gegen 7 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   EINLEITUNG

    1.1   Begründung der Stellungnahme

    1.1.1

    Mit Schreiben vom 9. April 2003 an den Präsidenten des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ersuchte Kommissionsmitglied Viviane Reding um Erarbeitung einer Sondierungsstellungnahme zum Thema Kulturindustrie in Europa.

    Der EWSA als Vertreter der Zivilgesellschaft und der Interessen der Unternehmen wie auch der Arbeitnehmer erscheint ihr besonders prädestiniert, um unter anderem:

    seine Sachkenntnis zu diesem Thema einzubringen,

    einen Überblick über die verschiedenen beteiligten Interessen zu geben

    und Vorschläge zu formulieren, die auf dem Konsens der wirtschaftlichen und sozialen Gesprächspartner beruhen.

    Die Kommission beabsichtigt diesbezüglich, Anfang 2004 neue Gemeinschaftsinstrumente in den Bereichen Kultur und audiovisuelle Medien vorzuschlagen.

    1.1.2

    Nach Auffassung der Kommission muss sich die Kulturindustrie folgenden großen Herausforderungen stellen:

    der Konkurrenz durch Drittländer,

    der Piraterie im Zusammenhang mit den neuen Technologien,

    dem Gleichgewicht zwischen Großanbietern und unabhängigen Unternehmen (Marktzugang und kulturelle Vielfalt),

    der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung,

    dem Defizit an Know-how und Ausbildung bei bestimmten Berufen in diesem Sektor.

    1.1.3

    In Anbetracht dieser Sachlage muss nach Dafürhalten der Kommission über folgende Aspekte nachgedacht werden:

    Herausforderungen, die diese Industrie bewältigen muss,

    Fragen, denen sie sich stellen muss,

    Möglichkeiten der Gemeinschaft, sie bei der Bewältigung dieser Herausforderungen insbesondere vor dem Hintergrund eines erweiterten Europa zu unterstützen.

    1.1.4

    Das Europäische Parlament hat am 14. September 2003 die Entschließung „Kulturwirtschaft“ genehmigt; Berichterstatterin war die Europaabgeordnete Myrsini Zorba.

    1.1.4.1

    Dieser umfassende Text ist das Produkt der strengen Methodik, die das Europäische Parlament verfolgt hat, um einen Entschließungsentwurf auszuarbeiten, der gangbare Vorschläge für die zuständigen Organe der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten bezüglich möglicher zu ergreifender Maßnahmen enthält.

    1.1.4.2

    Bei der vorausgehenden öffentlichen Anhörung, die am 22. April 2003 stattfand, wurden die Ergebnisse eines Fragebogens vorgestellt, der an zweihundert Berufsvereinigungen, Verbände aus verschiedenen Sektoren, Unternehmen und Sachverständige auf dem Gebiet verschickt worden war, die folgende Punkte als Hauptprobleme der Kulturindustrie in Europa herausstellten:

    fehlende Investitionen,

    Vertriebsschwierigkeiten,

    unzureichende Marktgröße,

    sprachliche Vielfalt,

    Piraterie in der Branche.

    1.1.4.3

    Aus dem in der Anhörung erläuterten Dokument geht hervor, dass die Fachkräfte der Branche mit der Kulturpolitik auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene unzufrieden sind.

    1.2   Inhalt der Sondierungsstellungnahme

    1.2.1

    In der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sind Ansätze enthalten, die für das künftige Tätigwerden der Gemeinschaft insgesamt als wichtig erachtet werden.

    1.2.2

    So hat der Ausschuss insbesondere zwei Fragen zu beantworten:

    Welche Herausforderungen stellen sich für die europäische Kulturindustrie in kultureller und sozioökonomischer Hinsicht?

    Welchen Beitrag kann die Gemeinschaft zur nachhaltigen Bewältigung dieser Herausforderungen leisten?

    2.   EUROPA UND KULTUR

    2.1   Kultur

    2.1.1

    Der Begriff „Kultur“ wird, wenn es sich um das Konzept in seiner Gesamtheit handelt, in Wörterbüchern im Allgemeinen ähnlich definiert. So könnte man sagen, dass Kultur die Gesamtheit aller Kenntnisse, Bräuche und Stufen künstlerischer und wissenschaftlicher Entwicklung einer Epoche oder gesellschaftlichen Gruppe ist.

    2.1.1.1

    Diese Kenntnisse, Bräuche, Entwicklungsgrade und Werte sind uns Europäern – mit bestimmten Affinitätsgraden – allen gemein und bürgen bei allem Respekt vor mitunter lokal ausgeprägten Identitätsmerkmalen für die Existenz einer europäischen Kultur oder eines Europäischen Kulturraums.

    2.1.1.2

    Parallel hierzu – und aus der Sicht dieser Stellungnahme – kann Kultur als Gesamtheit aller kulturellen und künstlerischen Produktionen und Produkte im Zusammenhang mit Musik, Theater, Kino, Fernsehen, Büchern usw. gesehen werden. In diesem Fall wird der Begriff Kultur enger auf die wirtschaftliche Dimension bezogen und spielt stark in den Bereich der Industrie, sprich der Kulturindustrie, hinein.

    2.1.2

    Kultur ist indes kein abstraktes Gebilde, sondern etwas, das von der gelebten Existenz der sie Schaffenden ausgeht. Es gäbe keine Kultur ohne die Designer, Künstler, Interpreten usw., die den Bürgern beseelte Werke darbieten, die in das Kulturgut der Menschheit eingehen – einer Menschheit, die diese Werke in ihrer Gesamtdimension wahrnimmt und erschließt.

    2.1.3

    Aus diesem Grund hätten kulturelle Schöpfungen, die Werke der Kultur, keine Daseinsberechtigung, wenn die Bürger nicht auch eine Möglichkeit des Zugangs zu ihnen hätten. Der Zugang zur Kultur steigert die Möglichkeiten des Menschseins. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass ein pervertierter Gebrauch der Kultur diese zu einem Faktor der Machtkontrolle werden lassen. Durch die Stärkung der Kultur und die Begünstigung und Förderung des freien Zugangs der Bürger zur Kultur lässt sich jedwedes Hegemoniemodell abwehren, das sich dadurch zu behaupten versucht, dass es die Kultur als Vehikel benutzt.

    2.2   Kulturpolitik und Europäischer Kulturraum

    2.2.1

    Bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht fehlte es der Europäischen Union an der Rechtsgrundlage für eine Kulturpolitik. Mit einer soliden Rechtsgrundlage und der Einsetzung spezifischer Programme in diesem Politikbereich der Gemeinschaft zeigt sich die Position der Europäischen Union im internationalen Kontext nicht mehr nur durch ihre geografische Konfiguration und ihre politische, soziale und wirtschaftliche Stellung, sondern zeichnen sich allmählich die wichtigeren Aspekte des gemeinsamen kulturellen Gebiets der Europäischen Union ab.

    2.2.2

    In diesem Sinne ist der Ausschuss ebenfalls der Meinung, dass Kultur ein wesentliches und einigendes Element im Alltag und in der Identität der Bürger Europas darstellt. (1)

    2.2.3

    Trotz des Fehlens einer gemeinsamen Politik für die verschiedenen Kulturbereiche und ungeachtet der Einschränkungen von Artikel 151 EG-Vertrag wäre es notwendig, dass die Mitgliedstaaten und die Union mit ihren Organen zum Aufzeigen einer gemeinsamen Zukunftsvision beitragen, die der gesamten Union ein gezielteres Handeln im Bereich der Kultur ermöglicht.

    2.2.3.1

    Somit sind wir der Auffassung, dass eine Kulturpolitik auf europäischer Ebene danach streben sollte, den Unionsbürgern die Kenntnis der uns einenden kulturellen Identität und der kulturellen Vielfalt der unterschiedlichen Regionen Europas besser zugänglich zu machen, damit wir, die wir an dieser Vielfalt teilhaben, einander besser verstehen.

    2.2.4

    Das Europäische Parlament hielt es in seiner Entschließung vom 5. September 2001 für zweckmäßig, die kulturelle Dimension mit Blick auf die Zukunft der Union sowohl auf politischer wie haushaltstechnischer Ebene zu verstärken und dadurch die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu begünstigen, um die Errichtung eines „Europäischen Kulturraums“ zu ermöglichen.

    2.2.4.1

    Die Errichtung dieses Europäischen Kulturraums bringt zweierlei Vorteile mit sich: den kulturellen Reichtum als solchen und den wirtschaftlichen Reichtum, der durch die Kulturindustrie zum Ausdruck kommt. Durch sie haben die Bürger der Union Zugang zur Kultur, und auf ihr muss auch die Ausbreitung und Ausfuhr unserer Kultur über die Grenzen der Gemeinschaft hinaus basieren.

    2.2.5

    Obwohl es in dieser Stellungnahme nicht um die Debatte über die Kulturpolitik der Europäischen Union geht, ist der Ausschuss überzeugt, dass es sich hierbei um ein Thema von enormer Bedeutung handelt, das eingehend behandelt werden sollte.

    3.   GEMEINSCHAFTSPROGRAMME ZUR UNTERSTÜTZUNG DER KULTUR UND DER KULTURINDUSTRIE

    3.1   Rechtsgrundlage

    3.1.1

    Bis zum Vertrag von Maastricht fehlte es der Europäischen Union an einem Rechtsrahmen, der es ihr erlaubt hätte, eine Kulturpolitik auf Gemeinschaftsebene in Angriff zu nehmen. Der Vertrag von Rom enthielt kein spezielles Kapitel und keinen besonderen Absatz über Kulturpolitik. Lediglich in der Präambel zum Vertrag wird auf die Kultur als einigendes Element der Völker und als Element zur Förderung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung angespielt.

    3.1.1.1

    Artikel 151 EG-Vertrag liefert eine Grundlage für Maßnahmen, die dazu dienen, einschlägige Tätigkeiten der Mitgliedstaaten – unter Wahrung der nationalen und regionalen Vielfalt sowie unter besonderer Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes der Bürger der Union – zu fördern, zu unterstützen und zu ergänzen. Jegliche Harmonisierungsmaßnahme ist vom Anwendungsbereich dieses Artikels ausdrücklich ausgeschlossen.

    3.1.2

    Eine der Aufgaben der Europäischen Union besteht darin, dafür zu sorgen, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gewährleistet sind. Gemäß Artikel 157 EG-Vertrag zielt die Tätigkeit der Gemeinschaft darauf ab, die Anpassung der Industrie an die strukturellen Veränderungen zu erleichtern und ein für die Initiative und Weiterentwicklung der Unternehmen in der gesamten Gemeinschaft, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, günstiges Umfeld zu fördern.

    3.1.2.1

    Die Europäische Union muss dazu beitragen, günstige Voraussetzungen für die Entwicklung der Kulturindustrie zu schaffen, damit die Ergebnisse der Forschung, des technologischen Fortschritts, eines besseren Zugangs zur Finanzierung und der Vorteile der Zusammenarbeit in einem Europäischen Kulturraum genutzt werden können.

    3.2   Spezifische Programme im Bereich der Kultur

    3.2.1

    Unter Zugrundelegung des probaten Rechtsrahmens – Artikel 151 des Vertrags – brachte die Europäische Union zwischen 1996 und 1997 drei spezifische Programme im Bereich der Kultur auf den Weg: Kaleidoskop (2), mit dem das künstlerische Schaffen unterstützt sowie die Kenntnis und die Verbreitung der Kultur der europäischen Völker gefördert werden soll; Ariane (3), mit dem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich Buch und Lesen gefördert und die Kenntnis von Literatur und Geschichte der europäischen Völker durch die Übersetzung verbessert werden soll; und Rafael (4), mit dem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich des Kulturerbes von europäischem Rang gefördert werden soll.

    3.2.2

    Im Februar 2000 wurde das erste gemeinschaftliche Rahmenprogramm zur Förderung der Kultur verabschiedet. (5) Mit diesem Programm soll die Gemeinschaftstätigkeit durch die Schaffung eines einzigen Finanzierungs- und Planungsinstruments für die kulturelle Zusammenarbeit erleichtert werden. Diese Zusammenarbeit zwischen den Kulturakteuren trägt zur Errichtung eines Europäischen Kulturraums, zur Entwicklung des künstlerischen und literarischen Schaffens, zur Kenntnis der europäischen Geschichte und Kultur, zur internationalen Verbreitung der Kultur, zur Erschließung des Kulturerbes von europäischem Rang und zum interkulturellen Dialog bei.

    3.2.2.1

    Das Programm Kultur 2002 zielt auf die Schaffung eines gemeinsamen Kulturraums ab, der durch kulturelle Vielfalt und das gemeinsame Kulturerbe der Europäer gekennzeichnet ist. Das Programm steht den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und den Beitrittsstaaten offen. Es unterstützt künstlerische und kulturelle Projekte, die im Hinblick auf ihre Konzipierung, Strukturierung und Realisierung eine europäische Dimension aufweisen. Die meisten der Projekte umfassen eine Multimedia-Komponente für die Erstellung von Internetseiten und Diskussionsforen.

    3.2.2.2

    Es ist vorgesehen, das für den Zeitraum 2000-2004 aufgestellte Programm Kultur 2000 im Rahmen eines neuen Vorschlags für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses 508/2000/EG (6) zu verlängern. Mit diesem Vorschlag wird beabsichtigt, das Programm unter denselben Bedingungen bis 2006 weiterlaufen zu lassen.

    3.3   Gemeinschaftsprogramme mit Auswirkungen auf den Bereich der Kultur

    3.3.1

    Das Programm MEDIA, dessen Buchstabenkürzel im Französischen für „Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung der audiovisuellen Industrie“ steht, zielt darauf ab, die Mängel der europäischen audiovisuellen und Medienindustrie zu verringern, die durch den unzureichenden Umlauf europäischer Werke in den einzelnen Ländern und den chronischen Mangel an Investitionen in Projektentwicklungen, Fortbildung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich dieser Werke gekennzeichnet ist. Diese Mängel sind umso gravierender, wenn außerdem Vergleiche mit Werken nordamerikanischen Ursprungs angestellt werden.

    3.3.1.1

    Daher zielen die Programme MEDIA auf die Unterstützung der Kultur über Maßnahmen zur Förderung der audiovisuellen Industrie, die diese Art kultureller Werke produziert. Konkreter gesagt, zielen die Programme MEDIA-Fortbildung (7) und MEDIA Plus (8), die aus den Programmen MEDIA I und MEDIA II hervorgehen, auf die Fortbildung der Fachkreise der europäischen audiovisuellen Programmindustrie (MEDIA-Fortbildung) und die Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich audiovisueller Werke (MEDIA Plus) ab.

    3.3.1.2

    Die Kommission hat eine öffentliche Erhebung durchgeführt, um anhand dieser Befragung und der Ergebnisse einer Bewertung der laufenden Programme eine neue Generation von Programmen für die europäische audiovisuelle Industrie vorschlagen zu können.

    3.3.2

    Auch andere Programme und Aktionen der Europäischen Union, die nicht unmittelbar mit der Unterstützung der Kultur im Zusammenhang stehen, enthalten Aktionslinien und unterstützen Projekte, die Auswirkungen auf die unterschiedlichsten Aspekte der Kultur im Allgemeinen und des Kulturerbes im Besonderen haben.

    3.3.2.1

    Zu den wichtigsten Programmen und den kulturellen Aktivitäten, zu denen sie beitragen, zählen demnach folgende:

    a)

    Im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung sehen einige der darin enthaltenen Teilprogramme Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes vor, und zwar insbesondere das Europäische Forschungsprogramm Technologien für die Informationsgesellschaft.

    b)

    Mit zahlreichen im Rahmen der Bildungs- und Ausbildungsprogramme der Europäischen Union, SOKRATES und LEONARDO, finanzierten Projekten soll das Erlernen und die Kenntnis von Kunst und die Herstellung von Verknüpfungen zwischen Kultur- und Bildungseinrichtungen gefördert werden. Ziel ist es, dass die Europäer Kunstwerke kennen und schätzen lernen und Berufe erlernen, die mit der Kultur in ihren vielgestaltigen Facetten zusammenhängen.

    c)

    Was die Ausbildung betrifft, so schließt der Europäische Sozialfonds die künstlerische Ausbildung, wie etwa die Restaurierung und Erhaltung des fotografischen Kulturerbes in Italien, mit ein. In diesem Kontext ist auch die Gemeinschaftsinitiative EQUAL zu erwähnen.

    d)

    Das Programm JUGEND finanziert jährlich Treffen für Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren. Einige dieser Treffen finden abwechselnd mit künstlerischen Aktivitäten statt.

    e)

    Das Programm eContent entwickelt im Rahmen des Aktionsplans eEuropa Technologien für die automatische Übersetzung, die zur Erhaltung der sprachlichen Vielfalt der in Europa geschaffenen literarischen Werke beitragen und die Erstellung digitaler europäischer Inhalte unterstützen.

    f)

    Auch die Regionalpolitik der Europäischen Union beteiligt sich an der Finanzierung von Räumen für das künstlerische Schaffen und die Verbreitung von Kunst, wie Musikschulen, Konzertsäle, Aufnahmestudios usw.

    g)

    Innerhalb des Programms MEDA (Programm für die Zusammenarbeit mit den Ländern des Mittelmeerraums) ist EUROMED HERITAGE ein regionales Programm zur Unterstützung der Entwicklung des euromediterranen Kulturerbes. Hierzu gehört EUMEDIS, eine Maßnahme, mit der die digitalen Dienste in den Mittelmeerländern entwickelt werden sollen, darunter die Multimedia-Dienste für den Zugang zum kulturellen Erbe und zum Tourismus.

    h)

    Das Programm URB-AL unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Städten in der Europäischen Union und Lateinamerika in Fragen der städtespezifischen Problematik einschließlich der Erhaltung des kulturellen Erbes der Städte. Entsprechend ist das Programm ASIA-URB dessen Äquivalent für Asien, und die Erhaltung und Erschließung des Kulturerbes sind im Rahmen des Cotonu-Abkommens auch Gegenstand der Zusammenarbeit mit den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifikraums.

    i)

    Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung finanziert Projekte zur Restaurierung des Kulturerbes, die im Rahmen von Regionalentwicklungsprojekten vorgesehen sind. Projekte dieser Art werden auch durch die Gemeinschaftsinitiativen URBAN (für krisen-betroffene städtische Gebiete) und INTERREG (zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Regionen der Europäischen Union auf verschiedenen Gebieten wie der städtischen Entwicklung) unterstützt.

    j)

    Der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft unterstützt Aktionen zur Entwicklung ländlicher Gebiete. Die Initiative LEADER trägt in diesem Rahmen ebenfalls zur kulturellen Wiederbelebung und Erschließung von Gebäuden, Lagerstätten, Mobiliar und Material bei.

    k)

    Im Rahmen des Sechsten Umweltaktionsprogramms leistet das Programm LIFE III einen Beitrag zur Umweltpolitik der Union, indem es die touristische Erschließung und Verwaltung natürlicher Lebensräume und kultureller Stätten fördert.

    3.3.3

    Nach Auffassung des Ausschusses spiegelt die obige Auflistung von Programmen das zunehmende Interesse der Gemeinschaftsorgane an der Förderung und Unterstützung der Kultur wider, zeigt jedoch auch eine Verzettelung der Bemühungen und Maßnahmen auf, die jede für sich unbestreitbare Erfolge erzielen, die aber koordiniert Synergien freisetzen und dadurch bessere Ergebnisse und größere Effizienz bei der Erreichung der kulturspezifischen Ziele vorweisen könnten.

    3.3.3.1

    Einige dieser Programme – und insbesondere diejenigen, die am unmittelbarsten mit der audiovisuellen Kultur und der Kulturindustrie in Verbindung stehen – hängen von einer einzigen Generaldirektion ab; es gibt jedoch andere Maßnahmen innerhalb von Programmen mit unterschiedlicher Federführung; dieser Umstand sollte dazu veranlassen, über die Zweckmäßigkeit einer besseren Koordinierung zwischen diesen Programmen nachzudenken.

    4.   KULTURINDUSTRIE

    4.1   Was verstehen wir unter „Kulturindustrie“?

    4.1.1

    Der Ausschuss hat nicht die Absicht, eine ausschließende eingrenzende Definition dessen zu geben, was unter Kulturindustrie zu verstehen ist, da deren Ziel darin besteht festzulegen, welche Bereiche unter den Begriff der Kulturindustrie und kreativen Industrie fallen.

    4.1.1.1

    Tatsächlich hängt es von den konsultierten Quellen ab, welche Tätigkeitsbereiche als Kulturindustrie eingestuft werden. Hierzu können so unterschiedliche Aktivitäten gezählt werden wie die Bühnenkunst mit allen ihren Darstellungsformen wie Theater, Musical, Tanz usw.; die plastische Kunst in ihren sämtlichen Ausprägungen von Malerei, Skulptur usw.; das Kunsthandwerk; die Veröffentlichung von Büchern; Musikproduktionen, die audiovisuellen Medien und das Kino; die Kommunikationsmedien; das kulturelle Erbe, insbesondere die Architektur; die Tätigkeiten zur Erhaltung und Restaurierung von Werken und Kulturerbe; der Tourismus, wenn er die Annäherung an ein bestimmtes städtisches oder ländliches Kulturerbe zum Gegenstand hat, sowie nicht zuletzt die Bibliotheken und andere Stätten für Kultur.

    4.1.2

    Nach Einschätzung der UNESCO drückt sich Kreativität, die ein wichtiger Bestandteil der kulturellen Identität von uns Menschen ist, auf verschiedene Weise aus. Die Werke der menschlichen Schöpfungskraft, mithilfe industrieller Prozesse reproduziert und vervielfältigt und weltweit verbreitet, werden zu Produkten der Kulturindustrie, wie die Veröffentlichung von Büchern, die Herausgabe von Musik, die Produktion von Kino- und Videofilmen sowie neuerdings die elektronische Multimedia-Publikation. (9)

    4.1.2.1

    Diese Definition der UNESCO kommt dem Konzept der Kulturindustrie in der Tat sehr nahe; zu dieser müssen wir diejenigen Bereiche hinzufügen, die zwar keine massenreproduzierbaren kulturellen Werke umfassen, aber das Interesse anziehen, zur direkten oder indirekten Betrachtung einladen oder die Bürger dazu bringen, sich an einen anderen Ort zu begeben, um sie aufnehmen zu können. Auf diese Weise entstehen Branchen, die kein Werk zu reproduzieren brauchen, sondern mithilfe des Kulturtourismus Millionen von Bürgern das nicht reproduzierbare Kulturerbe näher bringen.

    4.1.2.2

    Aus diesem Grund – und um die europäische Kulturpolitik effizient zu gestalten und folglich die Kulturindustrie zu unterstützen – schließen wir uns der Forderung in der Entschließung vom 4. September 2003 des Europäischen Parlaments um Begriffsklärung an und steuern mit den unter Ziffer 4.1.2 und 4.1.2.1 dieses Dokuments zusammengetragenen Kriterien unseren Teil zu dieser Definition bei.

    4.2   Wie ließe sich die Kulturindustrie untergliedern?

    4.2.1

    Zu rein didaktischen Zwecken, wobei jedoch auch jede andere Form der Klassifizierung gestattet ist, kann die Kulturindustrie folgendermaßen untergliedert werden:

    Kulturelle Veranstaltungen. Umfassen alle künstlerischen Vorstellungen wie Theater-, Musik- und Tanzvorführungen und sonstigen Darbietungen, die live mitverfolgt werden.

    Kulturelle Werke und Kunstwerke wie das künstlerische und architektonische Kulturerbe, ebenso das Mobiliarerbe und alle wichtigen Facetten der Erhaltung und Restaurierung, die ihre Dauerhaftigkeit gewährleisten.

    Kulturelle Einrichtungen wie Schulen, Universitäten, Museen, Galerien und Bibliotheken.

    Kulturindustrie der Verlagsprodukte. Könnte die Herausgabe von Büchern, Musik und fotografischen Werken ebenso wie die Filmwirtschaft und die Reproduktion per Video und DVD umfassen.

    Kommunikative Kulturindustrie. Dazu gehören der Rundfunk und das Fernsehen sowie die Kommunikationsmedien allgemein.

    Multimediasektor. Umfasst die neuen digitalen Datenträger und kulturelle Online-Informationen über den Breitbandzugang zum Internet.

    4.2.2

    Angesichts dieser Parameter lässt sich die wirtschaftliche Bedeutung der Kulturprodukte und der Industrie, die sie unterstützt, kaum anzweifeln. Ihre wachsende wirtschaftliche Bedeutung macht die Kulturindustrie zu einer wichtigen Quelle der wirtschaftlichen Aktivität und der anhaltenden Schaffung von Arbeitsplätzen. Somit stellt die Kulturindustrie der Europäischen Union nach dem Dafürhalten des Ausschusses einen wichtigen Ausgangspunkt für die Erfüllung der Lissabon-Ziele in Bezug auf die Beschäftigung dar.

    4.2.2.1

    In einer Gesellschaft, die der Freizeit und den Freizeitaktivitäten immer mehr Bedeutung beimisst, erleichtert die Kulturindustrie Kenntniserwerb, Unterhaltung und Beschäftigung, weshalb sie – logischerweise – auch von staatlicher und Gemeinschaftsseite her Unterstützung für ihre Erweiterung und Entwicklung finden muss, insbesondere in Bezug auf den technologischen Wandel.

    4.2.2.2

    Die von indigenen Völkern und Minderheitenvölkern geschaffene und konsumierte Kultur erfordert besondere Maßnahmen.

    5.   DER EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DIE KULTURINDUSTRIE

    5.1

    Aufgrund seiner privilegierten Rolle als Sprachrohr der organisierten Zivilgesellschaft und der sozialen und wirtschaftlichen Gesprächspartner kann und muss der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss eine Stellungnahme abgeben, die nicht nur die Sorgen und Wünsche dieser Gesprächspartner widerspiegelt, sondern eine Vision aus dem Blickwinkel der Nutzer dieser Kulturindustrie beisteuert und dadurch eine bereichernde und integrative Perspektive zur gestellten Thematik liefert.

    5.2

    Im Laufe der Jahre hat sich der Ausschuss wiederholt sowohl zur Kultur im Allgemeinen als auch zur Kulturindustrie im Besonderen geäußert. Was Letztere betrifft, hat der Ausschuss seine Meinung über die audiovisuelle Industrie im Zusammenhang mit den verschiedenen, zwecks Verabschiedung der einzelnen Phasen des Programms MEDIA erarbeiteten Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht.

    5.3

    In diesen Stellungnahmen hat der Ausschuss klar seinen Standpunkt geäußert, sowohl im Hinblick auf die Ermittlung von Problemen und Herausforderungen, die sich der audio-visuellen Industrie stellen, als auch bezüglich der Suche nach möglichen Lösungswegen, die die Kulturindustrie stärken, voranbringen und unterstützen können, mit dem Ziel, den Zugang und die Verbreitung der europäischen Kultur im Allgemeinen sowie die Kultur der Länder und Regionen im Besonderen zu fördern.

    5.4

    Zur Erinnerung und gleichzeitig als Bekräftigung dieses Standpunkts werden diese Stellungnahmen, die auch heute noch von größter Aktualität sein können und sind, hier aufgeführt.

    5.4.1

    Stellungnahme zu dem „Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Beobachtungsstelle für audiovisuelle Medien“ (10)

    5.4.2

    Stellungnahme zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 90/685/EWG über die Durchführung eines Aktionsprogramms zur Förderung der Entwicklung der europäischen audiovisuellen Industrie MEDIA (1991-1995)“ (11)

    5.4.3

    Stellungnahme zu dem “Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein Fortbildungsprogramm für die Fachkreise der europäischen audiovisuellen Programmindustrie und dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein Programm zur Förderung der Projektentwicklung und des Vertriebs europäischer audiovisueller Werke„. (12)

    5.4.3.1

    Unter Ziffer 3, „Allgemeine Bemerkungen“, nimmt der Ausschuss eine Analyse der Mängel dieses Sektors vor, die von der Kommission in ihrem Vorschlag für einen Beschluss aufgezeigt wurden, und stellt einige Überlegungen an, die nichts von ihrer Gültigkeit verloren haben, weshalb sie erneut nachdrücklich unterstützt werden.

    5.4.3.2

    Heute sehen wir uns erneut denselben Schwierigkeiten gegenüber wie den bereits vor Jahren zum Ausdruck gekommenen und vom Ausschuss kommentierten. Somit ist trotz der seither ergriffenen Maßnahmen, durchgeführten Aktionen und unterstützten Projekte, insbesondere im audiovisuellen Bereich, noch keine Lösung für die schon seit Jahren andauernden Strukturprobleme gefunden worden. Dies ist nach Auffassung des Ausschusses ein Manko, da es zeigt, dass es den Organen der Europäischen Union nicht gelungen ist, diese Probleme auf effiziente Weise zu lösen.

    5.4.4

    Stellungnahme zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchführung eines Fortbildungsprogramms für die Fachkreise der europäischen audiovisuellen Programmindustrie (MEDIA-Fortbildung)“ und zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Durchführung eines Förderprogramms für Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke (MEDIA Plus -Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit)“. (13)

    5.4.4.1

    Wenn wir im Zusammenhang mit der vorstehenden Stellungnahme erwähnt haben, dass erneut und weiterhin dieselben Probleme im audiovisuellen Bereich ermittelt werden, so werden diese unter Ziffer 1.3 und 1.4 dieser Stellungnahme wieder in sehr ähnlichen Worten herausgestellt und um einige andere Herausforderungen ergänzt.

    5.4.4.2

    Unter Ziffer 3.1 der Allgemeinen Bemerkungen befürwortet der Ausschuss den Vorschlag insofern, als es sich um komplementäre Maßnahmen handelt, die zur Verbreitung des gemeinsamen kulturellen Erbes beitragen. Gleichwohl ist er der Ansicht, dass „dieser Umstand in dem Vorschlag hervorgehoben werden sollte, da es um die Förderung unserer kulturellen Identität geht“.

    5.4.4.3

    Schließlich verweisen wir auf die unter Ziffer 3.3 der genannten Stellungnahme gemachte Bemerkung. Sie erscheint uns derart zutreffend, dass wir nicht von den Problemen und Lösungen der Kulturindustrie sprechen dürfen, ohne diese Bemerkung vorauszusehen, deren Gültigkeit wir hier bekräftigen.

    5.4.4.4

    Der Ausschuss hebt Folgendes hervor: „Gleichwohl bedauert der Ausschuss, dass in dem Vorschlag nicht berücksichtigt wurde, dass die europäische audiovisuelle Industrie ihre Bedeutung nicht allein ihren Unternehmen verdankt, sondern auch ihrer Funktion als Vehikel zur Förderung der europäischen Kultur und der demokratischen Werte“. Der Ausschuss spricht damit letztendlich die Anerkennung der kulturellen Dimension der audiovisuellen Industrie an.

    5.4.5

    Am 24. September 2003 verabschiedete das Plenum des Ausschusses eine neue Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 163/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Durchführung eines Fortbildungsprogramms für die Fachkreise der europäischen audiovisuellen Programmindustrie und zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses 2000/821/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 zur Durchführung eines Programms zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke. (14)

    5.4.5.1

    Unter Ziffer 2.1 und 2.2 der genannten Stellungnahme stellt der Ausschuss fest, dass er es für zweckmäßiger gehalten hätte, wenn die Kommission rechtzeitig die Voraussetzungen geschaffen und die erforderlichen Maßnahmen getroffen hätte, um die Erörterung und Vorlage der neuen Mehrjahresprogramme vorwegzunehmen, anstatt deren Laufzeit einfach um ein Jahr zu verlängern. Darüber hinaus bringt der Ausschuss erneut die Hoffnung zum Ausdruck, dass die Anregungen und Vorschläge berücksichtigt werden, die sowohl in den früheren als auch in dieser Stellungnahme des Ausschusses enthalten sind.

    5.5   Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und das Programm Kultur 2000

    5.5.1

    Der Ausschuss bedauert, dass er aufgrund der ausdrücklichen, in Absatz 5 von Artikel 151 EG-Vertrag enthaltenen Beschränkung keine Bemerkungen zu diesem Programm abgeben konnte. Dieser Artikel sieht nicht vor, dass der Ausschuss gehört wird, wenn es sich um Fördermaßnahmen für die Kultur handelt, wobei er aufgrund der Bestimmungen des Artikels 157 gehört werden muss, wenn es sich um Maßnahmen zur Unterstützung der Industrie im Allgemeinen und der Kulturindustrie im Besonderen handelt.

    5.5.2

    Wenn der Ausschuss die organisierte Zivilgesellschaft repräsentiert, so ist nicht nachvollziehbar, dass die Meinung des Ausschusses fehlt, wenn Aspekte der Kulturpolitik der Union diskutiert werden, da die Kultur nach Auffassung des Ausschusses Bestandteil des europäischen Gesellschaftsmodells ist.

    5.5.3

    Im April 2003 hat die Kommission ein Dokument mit dem Titel „Designing the future programme of cultural cooperation for the European Union after 2006“ (Entwurf des künftigen Programms für die kulturelle Zusammenarbeit der Europäischen Union nach 2006) (15) zur öffentlichen Konsultation herausgegeben. Mit diesem Dokument soll die Debatte über künftige Maßnahmen im Anschluss an Kultur 2000 eröffnet werden.

    5.5.4

    Um die Meinung des Ausschusses, die direkten oder indirekten Einfluss auf die Kulturakteure – von Designern über Produzenten bis hin zu Herausgebern – haben wird, in diesem Programm publik zu machen und letztlich auf die Kulturindustrie Einfluss zu nehmen, müsste der Ausschuss eine Initiativstellungnahme erarbeiten, die seine Haltung widerspiegelt.

    6.   KULTURELLE, SOZIALE UND WIRTSCHAFTLICHE HERAUSFORDERUNGEN, DENEN SICH DIE KULTURINDUSTRIE IN EUROPA STELLEN MUSS

    6.1   Es gilt zu definieren, was man unter „Kulturindustrie“ versteht, und zu ermitteln, welche Tätigkeitsbereiche sie umfasst

    6.1.1

    In diesem Dokument haben wir eine Reihe von Problemen und Herausforderungen aufgezeigt, denen sich die europäische Kulturindustrie gegenübersieht. Ermittelt wurden diese Probleme anhand der zahlreichen im Laufe der Jahre durchgeführten Untersuchungen und Analysen.

    6.1.2

    Wie der Ausschuss bereits angesprochen hat, fallen unter das Konzept der Kulturindustrie ganz unterschiedliche Arten von kulturspezifischen Produktionstätigkeiten. Jeder der Tätigkeitsbereiche innerhalb der Kulturindustrie hat bestimmte Fragestellungen und Interessen, die eine Vereinfachung der Probleme und Lösungswege, die die Kulturindustrie betreffen und dieser zuträglich sein können, erschweren.

    6.1.3

    Es wäre deshalb notwendig festzulegen, welche Tätigkeiten unter die so genannte Kulturindustrie fallen, um die spezifischen Probleme der einzelnen Tätigkeitsbereiche sowie die Lösungsmöglichkeiten zu ermitteln, die konkret auf jeden einzelnen dieser Bereiche angewandt werden können.

    6.1.4

    Unter Ziffer 4 dieser Stellungnahme bringt der Ausschuss zum Ausdruck, was er unter Kulturindustrie versteht und aus welchen Bereichen sie seiner Meinung nach besteht. Da es sich um höchst unterschiedliche Bereiche mit einer vielgestaltigen Problematik handelt, sollten die Vorstellungen des Ausschusses allgemein gehalten sein und sollte den großen Herausforderungen, die sich der Kulturindustrie insgesamt stellen bzw. auf mehr als einen in der Stellungnahme ermittelten Tätigkeitsbereich zutreffen, aus einer Querschnittsperspektive heraus begegnet werden.

    6.2   Herausforderungen aufgrund der sprachlichen Vielfalt

    6.2.1

    Aus allen Analysen geht hervor, dass die sprachliche Vielfalt sowohl eine Stärke als auch eine Schwäche ist. Eine Stärke, weil sie insofern bereichert, als sie für eine große Palette an Ausdrucksmöglichkeiten steht, die jeweils die positivsten Aspekte der Kultur, aus der sie hervorgehen, beisteuern. Eine Schwäche, weil sie offenbar nicht vom kulturellen, sondern vom industriellen Standpunkt aus einen Faktor der Produktionsverteuerung und ein Vertriebshindernis darstellt. Für ein mehrsprachiges Europa ist eine solche Schwäche normal; dennoch müssen die Europäische Union, die Länder und Regionen Europas nach Auffassung des Ausschusses zur Stärkung dieser Vielfalt beitragen, indem sie sämtliche Maßnahmen und Studien unterstützen, die darauf ausgelegt sind, diese Schwäche zu beheben.

    6.3   Spezifische Probleme der Unternehmen im Kulturbereich

    6.3.1

    Da es sich um einen Bereich handelt, der die unterschiedlichsten Zweige umfasst, haben die im Kulturbereich produzierenden Unternehmen auch höchst verschiedenartige Probleme. Es sollte ein Standard erarbeitet werden, um die Kulturindustrie europaweit statistisch einheitlich erfassen zu können. Auf Basis der erhobenen Daten könnte ein gemeinsamer Aktionsplan entwickelt werden, der sowohl auf die einzelnen Sektoren, als auch auf die Regionen Bezug nimmt und in dem Ziele, Strategien und Maßnahmen definiert werden.

    6.3.2

    Wir haben es nicht nur mit einer großen Konzentration von Verlagen zu tun, sondern beobachten außerdem, wie der audiovisuelle Bereich weiterhin zu zersplittert ist, um weiterhin mit seinem größten Konkurrenten, der nordamerikanischen Industrie, mithalten zu können. Nicht nur aus diesem Dokument, sondern auch aus den Debatten der mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme beauftragten Studiengruppe und der von der Europaabgeordneten Myrsini Zorba ausgearbeiteten Entschließung des Europäischen Parlaments gehen einige gemeinsame Elemente hervor, die sich als maßgebliche Herausforderungen zu denen hinzugesellen, mit denen die Kulturindustrie, insbesondere die audiovisuelle Industrie, schon heute konfrontiert ist. Dabei handelt es sich grundsätzlich um folgende Elemente:

    a)

    Fehlende Investitionen mit einem chronischen Defizit und die offensichtliche Unfähigkeit, Finanzmittel aufzubringen, was Risiken für die kommerzielle Lebensfähigkeit der Unternehmen schafft.

    b)

    Geringe Investitionen in die Planung und Umsetzung von audiovisuellen Projekten, was die Rentabilität der Programme verringert und das künftige Investitionsvermögen reduziert.

    c)

    Unzureichende Kapitalausstattung der Unternehmen, was ihre industrielle Entwicklungsstrategie im internationalen Geschäft gefährdet.

    d)

    Fehlende regulierende Unterstützung bei Aspekten wie der Besteuerung, vor allem hinsichtlich der Mehrwertsteuer, da sie in Bezug auf ihre Anwendung auf die verschiedenen Kulturprodukte und die einzelnen Länder so unterschiedlich ist.

    e)

    Fehlende regulierende Unterstützung zur Beseitigung von Mobilitätshindernissen der Künstler und Designer. Es sind nach wie vor größere Hindernisse für die Bürger als für die Waren vorhanden, sofern wir auch die kulturellen Werke als solche verstehen.

    f)

    Probleme mit dem Vertrieb, der durch seine Schwäche bezüglich des Absatzes in Nordamerika und den geringen grenzüberschreitenden Umlauf von Werken gekennzeichnet ist, sowie Schwierigkeiten bei der Aufstellung von Katalogen der Werke oder von Verzeichnissen der für den Vertrieb verfügbaren Produktionen. Von diesen Problemen sind die Unternehmen betroffen, die mit audiovisuellen und sowohl gedruckten wie akustischen Verlagsprodukten arbeiten.

    g)

    Unzureichende Marktgröße, die grundsätzlich auf die Zersplitterung und Abschottung der nationalen Märkte sowie – lediglich vom Standpunkt der Industrie aus gesehen – auf die sprachliche Vielfalt im Sinne einer Verteuerung der Produktion und der damit einhergehenden Vertriebsschwierigkeiten zurückzuführen ist. Diese Zersplitterung der nationalen bzw. regionalen Märkte erschwert den grenzüberschreitenden Umlauf der Kulturprodukte innerhalb des europäischen Raums.

    h)

    Ungenügende Investitionen in Werbung und Öffentlichkeitsarbeit auf europäischer und internationaler Ebene.

    i)

    Zunehmende Produktnachahmungen und Produktpiraterie im audiovisuellen und fonografischen Bereich, der die Unternehmen in eine unhaltbare Lage bringen kann. Das Recht auf geistiges Eigentum muss über dem Recht auf Reproduktion eines Werkes zum persönlichen Gebrauch stehen. Die Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses hat diesbezüglich eine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum (16) erarbeitet.

    6.4   Herausforderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung

    6.4.1

    Nach dem Dafürhalten des Ausschusses ist eines der Hauptprobleme der europäischen Kulturindustrie und insbesondere der audiovisuellen und fonografischen Industrie auf die Globalisierung des Austauschs von Kulturprodukten zurückzuführen. Angesichts des enormen Handelsüberschusses audiovisueller Produkte aus den USA im Vergleich zu denen aus der Europäischen Union ist die Position der nordamerikanischen Industrie eindeutig.

    6.4.2

    Um in dieser Branche mithalten zu können, erfordert es Einfallsreichtum, keine Restriktionen. Wir müssen die Zusammenarbeit innerhalb Europas verstärken und ein für den Ausbau der europäischen Kulturindustrie günstiges Klima schaffen, um dadurch ihre Expansion in Europa wie auch ihren Export über die Grenzen Europas hinaus zu fördern.

    6.5   Probleme, mit denen die Europäische Union konfrontiert ist

    6.5.1

    Nach Einschätzung des Ausschusses kann nicht von einer globalen, europaweiten Strategie auf diesem Gebiet die Rede sein. Wenn wir die europäische Kulturindustrie unterstützen wollen, brauchen wir jedoch eine von der Europäischen Union ausgehende Kulturpolitik, natürlich unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips, wodurch die einzelstaatlichen Politiken mit einem gemeinsamen kulturellen Ziel koordiniert werden, das es ermöglicht, eine konkurrenzfähige europäische Kulturpolitik zu unterstützen.

    6.5.1.1

    Der Ausschuss ist der Meinung, dass es notwendig ist, diese Politik auf Unionsebene durch die Festlegung klarer Strategien anzugehen, die den Europäischen Kulturraum stärken und die europäische Kultur über die Grenzen Europas hinaus bekannt machen.

    6.5.2

    Die Kulturpolitik ist in der Tat eine Querschnittsaufgabe, die die Gemeinschaftspolitiken miteinander verknüpfen muss, um eine Synergie zu schaffen, die die unternommenen Anstrengungen klar und präzise unterstützt. In den verschiedenen Programmen, die wir im Laufe dieses Dokuments erwähnt haben, herrscht eine erhebliche Streuung der Bemühungen und Maßnahmen, die einzeln gesehen unbestreitbare Erfolge erzielen, koordiniert betrachtet jedoch ihre Kräfte vereinen und dadurch ein besseres Ergebnis und größere Effizienz bei der Erreichung der kulturspezifischen Ziele vorweisen könnten. Die aufgrund des Querschnittscharakters der Kulturpolitik entstehende Dezentralisierung darf auf keinen Fall die Effizienz beeinträchtigen, die erforderlich ist, um die festgelegten Ziele zu erreichen.

    6.5.3

    Die Kulturindustrie der Europäischen Union stellt einen wichtigen Ausgangspunkt für die Erfüllung der Lissabon-Ziele in Bezug auf die Beschäftigung dar.

    6.5.3.1

    Die Ausstattung mit Haushaltsmitteln für die Unterstützungsmaßnahmen und die Erweiterung der Kulturindustrie ist ein Problem, dem sich die Europäische Union stellen muss. Es ist ganz offensichtlich, dass die Haushaltsmittel, die für die verschiedenen, unmittelbar mit der Kultur und der audiovisuellen Industrie in Verbindung stehenden Programme bereitgestellt wurden, sowie die Mittelzuweisungen für Projekte im Rahmen der Aktionslinien anderer, mit der Kultur in Zusammenhang stehender Programme effektiv zu spärlich bemessen sind, um eine Entfaltung des audiovisuellen Bereichs im Besonderen und der Kulturindustrie im Allgemeinen zu ermöglichen. Die Organe der Europäischen Union müssen untersuchen, in welchen Produktionsbereichen die besten Zukunftsaussichten bestehen und die Schaffung der meisten Arbeitsplätze vorhergesagt wird und dementsprechend der Kulturindustrie, die durch ihre verschiedenen Ausdrucksformen immer bessere Wachstumschancen bietet, eine deutliche Unterstützung zuteil werden lassen.

    7.   BEITRAG, DEN EUROPA ALS NACHHALTIGE ANTWORT AUF DIESE HERAUSFORDERUNGEN LEISTEN KANN

    Ohne erneut auf die Stellungnahmen einzugehen, die wir in diesem Dokument – genauer gesagt unter Ziffer 5 und 6 – bereits angesprochen haben, können wir folgende Überlegungen über die Art und Weise anstellen, wie einige der Probleme der Kulturindustrie angegangen werden können.

    7.1   Kulturpolitik für die Europäische Union

    7.1.1

    Der Ausschuss ist der Auffassung, dass eine Kulturpolitik auf europäischer Ebene danach streben sollte, die Kenntnis der uns einenden kulturellen Identität, die Rückbesinnung auf die charakteristischen Werte Europas und die Kenntnis der kulturellen Vielfalt der unterschiedlichen Regionen Europas den Unionsbürgern besser zugänglich zu machen, damit wir lernen, in Vielfalt zu leben.

    7.1.2

    In diesem Sinne teilt der Ausschuss die in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2003 zum Ausdruck gebrachte Meinung, dass Kultur ein wesentliches und einigendes Element im Alltag und in der Identität der Bürger Europas darstellt.

    7.1.3

    Deshalb ist eine gemeinsame Kulturpolitik für die Europäische Union nicht unter dem Gesichtspunkt der Einmischung in die regionalen und/oder staatlichen Zuständigkeitsbereiche zu verstehen, sondern als ein Element, das der Kultur selbst neuen Schwung verleiht, um zu fördern, was uns eint.

    7.2   Für einen Europäischen Kulturraum

    7.2.1

    Der Ausschuss geht uneingeschränkt konform mit dem Inhalt der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. September 2001, das es für zweckmäßig hielt, mit Blick auf die Zukunft der Union die kulturelle Dimension sowohl auf politischer wie haushaltstechnischer Ebene zu verstärken und dadurch die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu begünstigen, um die Errichtung eines „Europäischen Kulturraums“ zu ermöglichen.

    7.2.2

    Die Errichtung dieses Europäischen Kulturraums bringt zweierlei Vorteile mit sich: den kulturellen Reichtum als solchen und den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Reichtum, der durch die Kulturindustrie zum Ausdruck kommt.

    7.2.3

    Diese Zusammenarbeit zwischen den Kulturakteuren trägt zur Errichtung des Europäischen Kulturraums, zur Entwicklung des künstlerischen und literarischen Schaffens, zur Kenntnis der europäischen Geschichte und Kultur, zur internen und internationalen Verbreitung der Kultur, zur Erschließung des Kulturerbes von besonderem europäischem Rang und zum interkulturellen Dialog bei.

    7.2.4

    Deshalb schlägt der Ausschuss die Berücksichtigung folgender Initiativen vor:

    Schaffung von Anreizen zur Förderung des künstlerischen Schaffens und der Einbringung von Instrumenten, die es den Künstlern ermöglichen, dass ihre Produktionen zu den Bürgern gelangen.

    Unterstützung des Austauschs von Live-Veranstaltungen und der Ausweitung der Verbreitungswege über nationale Grenzen hinaus.

    Einrichtung von Unterstützungssystemen, damit die audiovisuellen Produktionen über Internet, Satellitenfernsehen und thematisches Fernsehen verbreitet werden.

    Engere Vernetzung der Kulturindustrien mit Forschung und technologischer Entwicklung, um innovative Produkte und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung anbieten zu können.

    7.3   Definition von „Kulturindustrie“

    7.3.1

    Der Ausschuss ist der Auffassung, dass man nicht von Kulturindustrie sprechen kann, ohne zuvor ihr Tätigkeitsfeld eingegrenzt zu haben, wobei dieses so weit wie möglich gefasst sein sollte und es nicht nötig ist, einschränkende Kriterien auf die Konzepterstellung anzuwenden, für die eine nicht erschöpfende Liste gelten kann.

    7.3.2

    Die Vielgestaltigkeit der im Konzept der „Kulturindustrie“ enthaltenen Bereiche schafft eine Problematik, die so vielfältig ist wie die einzelnen Bereiche, auf die wir Bezug nehmen. Um bestimmen zu können, welche Probleme und Lösungen für die Industrie insgesamt sowie für jeden spezifischen Bereich vorhanden sind, ist es nach dem Dafürhalten des Ausschusses notwendig zu definieren, was wir unter Kulturindustrie verstehen, und die einzelnen Bereiche der kreativen und produktiven Tätigkeit, die sie ausmachen, miteinander in Verbindung zu bringen.

    7.3.2.1

    In diesem Sinne leistet der Ausschuss durch die unter Ziffer 4 dieser Stellungnahme aufgeführten Kriterien seinen Beitrag hierzu.

    7.3.3

    Aus diesem Blickwinkel werden die Maßnahmen zur Unterstützung des Kulturbereichs trotz des Querschnittscharakters, den eine Kulturpolitik aufweisen muss, mit einer stärker integrativen und globalisierenden Strategie verwirklicht.

    7.4   Unterstützung der Kulturindustrie

    7.4.1

    Im Sinne von Artikel 157 hat die Europäische Union die Verpflichtung gegenüber der Kulturindustrie – wie gegenüber jeder anderen Branche auch –, ein für ihre Entwicklung günstiges Umfeld zu schaffen, damit die Ergebnisse der Forschung, des technologischen Fortschritts, eines besseren Zugangs zur Finanzierung und der Vorteile der Zusammenarbeit in einem Europäischen Kulturraum genutzt werden können.

    7.4.1.1

    Die Unternehmen der kreativen Industrie verfügen im Allgemeinen nicht über ein Modell für den Zugang zur Finanzierung, das den Anforderungen ihres Sektors gerecht wird. In der Regel sind die Banken und Finanzinstitute der Auffassung, dass diese Unternehmen ein hohes Risiko darstellen.

    7.4.1.2

    Ein Finanzinstitut könnte mithilfe eines Darlehensgarantiesystems das gesamte oder einen Teil des Kreditausfallrisikos eines Unternehmens der kreativen Industrie abdecken.

    7.4.1.3

    In diesem Sinne könnte die Gewährung einer Gemeinschaftsunterstützung über die Europäische Investitionsbank unter Beteiligung der Europäischen Kommission durch ausgewählte Finanzmittler aus den Mitgliedstaaten in Betracht gezogen werden.

    7.4.1.4

    In diesem Zusammenhang sei auch die Initiative der Kommission für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Unterstützung europaweit tätiger kultureller Einrichtungen erwähnt.

    7.4.2

    Die Herausforderungen, die sich aus den Problemen der Unternehmen des Kulturbereichs ergeben, müssen eingehend untersucht und mit Blick auf ihre verbürgte Lösung angegangen werden, wobei eine Perpetuierung von Anomalien wie im audiovisuellen Bereich, wo immer wieder dieselben Probleme ermittelt werden, ohne dass eine nachhaltige Lösung gefunden wird, vermieden werden muss.

    7.4.3

    Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die in der Kulturindustrie tätigen Bürger entsprechend den Vertragsbestimmungen dasselbe Recht auf Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit wie ihre Produkte und Werke und besitzen.

    7.4.4

    Da einige der Probleme, denen sich die Akteure in diesen Bereichen gegenübersehen, auf ihren Mangel an Know-how und Managementkompetenz zurückzuführen sind oder von der Schwierigkeit herrühren, Zugang zu diesen Bereichen zu erlangen, sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit die kreative Industrie dieselbe Unterstützung, Information und Ausbildung wie die kleineren und mittleren Unternehmen erhält, allerdings mit einem speziellen, auf diese Industrieform zugeschnittenen Angebot. Diesbezüglich würde es gelten, Initiativen vom Typ Media Desk auf andere Bereiche auszuweiten.

    7.5   Erziehung und Sensibilisierung für Kultur

    7.5.1

    Die Kulturindustrie braucht vor allem ein Publikum – Zuschauer, Zuhörer, Konsumenten. Die Bürger, und insbesondere die jungen Menschen, müssen entsprechend sensibilisiert werden und die kulturellen Werke schätzen lernen. Deshalb ist es notwendig, die Aktionen im Zusammenhang mit der Bildung und der Heranführung an die Kultur vor allem in den Schulen zu fördern und zu verstärken. Eine aufgeschlossene Einstellung zur Kulturindustrie und zum kulturellen Erbe kann besonders im Elternhaus und in der Schule vermittelt werden.

    7.5.2

    Staatliche Stellen und Schulen spielen diesbezüglich eine wichtige Rolle. Fernsehen und Rundfunk – in sämtlichen Haushalten präsente Medien unter öffentlicher wie auch privater Trägerschaft – müssen kulturell anregen, indem sie Programme zur kulturellen Bildung und zur Wertschätzung des Kulturerbes ausstrahlen.

    7.5.3

    Auf europäischer Ebene sollte eine Plattform geschaffen werden, um gemeinsame Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung festzulegen und nationale Initiativen zu vernetzen.

    7.6   Unterstützung für Designer und Künstler

    7.6.1

    Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen alles daran setzen, um die Hindernisse und Schwierigkeiten, die der Freizügigkeit der Künstler und Designer noch im Wege stehen können, tatsächlich zu beseitigen. Die Genehmigung des uneingeschränkten Verkehrs der Kulturwaren ist ebenso wichtig wie die der Freizügigkeit ihrer Designer, Autoren und Interpreten.

    7.6.2

    Deshalb teilen wir im Bemühen um eine Lösung der mannigfaltigen Probleme der Designer und Künstler die in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2003 zum Ausdruck gebrachte Meinung bezüglich der Schaffung eines „Künstlerstatuts“, mit dem Künstlern und Designern ein sozialer Schutz verliehen und ihre Mobilität gefördert werden soll und das eindeutig auch die Rechtsvorschriften in Bezug auf das geistige Eigentum beinhaltet.

    7.6.3

    Die Klein- und Kleinstunternehmen der Kulturindustrie sollten auch bei der Entwicklung ihrer geschäftlichen Aktivitäten unterstützt werden, indem Kooperationsplattformen eingerichtet werden, und entsprechende Weiterbildung angeboten wird. Unterstützung bei Ausstellungen, Messen, Präsentationen und Wirtschaftsmissionen kann diesen Unternehmen helfen, auf internationalen Märkten tätig zu werden.

    7.7   Kulturindustrie, Freiheit und Pluralismus

    7.7.1

    „Kultur befreit“ ist ein Ausdruck, dessen Sinn all jene verstehen, die in Ländern mit gefestigten demokratischen Einrichtungen leben.

    7.7.2

    Die Stärkung der Kultur und die Begünstigung und Förderung des freien Zugangs der Bürger zur Kultur ist folglich von grundlegender Bedeutung für die tatsächliche Gewährleistung des in Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbrieften Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

    7.7.3

    Die europäische Kulturindustrie verdankt ihre Bedeutung – von wirtschaftlichen und sozialen Aspekten abgesehen – folglich auch ihrer Funktion als Vehikel zur Förderung der demokratischen Werte Europas. Angesichts der laufenden Globalisierung der Märkte, der durch die Verbreitung digitaler Technologien begünstigten Konvergenz der Medien sowie der fortschreitenden Konzentration der Eigentumsverhältnisse ist folglich die Gewährleistung des freien Wettbewerbs und des Pluralismus der Kulturindustrie mithilfe einer Aktualisierung des Rechtsrahmens von grundlegender Bedeutung.

    7.7.4

    Deshalb erachtet es der Ausschuss für notwendig, erneut seine Unterstützung für alle europäischen Initiativen und Vorschläge zur Verteidigung des Pluralismus im Informations- und Kulturbereich und zur Gewährleistung der Kontrolle jedweder Konzentration zu bekräftigen..

    Brüssel, den 28. Januar 2004

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Roger BRIESCH


    (1)  Entschließung des Europäischen Parlaments zur Kulturwirtschaft, Erwägungsgrund A (P5_TA-PROV(2003)0382).

    (2)  Beschluss 719/1996/EG.

    (3)  Beschluss 2085/1997/EG.

    (4)  Beschluss 2228/1997/EG.

    (5)  Beschluss 508/2000/EG.

    (6)  KOM(2003) 187 endg.

    (7)  Beschluss 163/2001/EG.

    (8)  Beschluss 821/2000/EG.

    (9)  http://www.unesco.org/culture/industries/html_sp/index_sp.shtml.

    (10)  ABl. C 329 vom 17.11.1999.

    (11)  ABl. C 148 vom 30.5.1994.

    (12)  ABl. C 256 vom 2.10.1995.

    (13)  ABl. C 168 vom 16.6.2000.

    (14)  ABl. C 10 vom 14.1.2004.

    (15)  http://www.unesco.org/culture/industries/html_sp/index_sp.shtml

    (16)  KOM(2003) 46 endg.


    ANHANG

    zu der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Folgende Änderungsanträge, die über ein Viertel der abgegebenen Stimmen als Ja-Stimmen auf sich vereinigten, wurden abgelehnt:

    Neue Ziffer 2.1.1.3

    „Da der Begriff Kultur von Mensch zu Mensch anders aufgefasst wird, ist es auch schwierig, seine Definition einzugrenzen. Zur Kultur zählen auch die verschiedenen Sportveranstaltungen und all jene Aktivitäten, die in ganz Europa über Vereine für Musik, Volkstanz, Handwerk u.Ä. durchgeführt werden.“

    Ergebnis der Abstimmung:

    Ja-Stimmen: 16, nein-Stimmen: 37, stimmenthaltungen: 7.

    Neue Ziffer 2.1.1.4

    „ Wir in Europa müssen die Kultur Lapplands sowie die spezifischen Kulturen anderer indigener Völker und Minderheitenvölker erhalten und entwickeln. In diesem Zusammenhang kommt der Sprache eine besondere Bedeutung zu.“

    Ergebnis der Abstimmung:

    Ja-Stimmen: 21, nein-Stimmen: 44, Stimmenthaltungen: 9.

    Neue Ziffer 2.1.2.1

    „Kultur, das sind nicht nur diejenigen, die sie ausüben, sondern auch diejenigen, die sie konsumieren. Der Zugang zur Kultur weist gegenwärtig ein großes Ungleichgewicht auf und stellt einen wesentlichen Aspekt der Kulturpolitik dar. Alle Bürger müssen das Recht auf und die Möglichkeit zu Zugang zur Kultur haben, und dies sowohl als aktiv Ausübende als auch als Konsumenten.“

    Ergebnis der Abstimmung:

    Ja-Stimmen: 30, nein-Stimmen: 36, stimmenthaltungen: 4.

    Neue Ziffer 4.2.2.2

    „In einer Europäischen Union mit immer größer werdender kultureller Vielfalt ist es besonders wichtig, die spezifische Kultur der neuen Mitgliedstaaten zu schützen.“

    Ergebnis der Abstimmung:

    Ja-Stimmen: 26, nein-Stimmen: 31, stimmenthaltungen: 8.


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