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Document 52003SC1210

    Regelmässiger Bericht 2003 über die Fortschritte Bulgariens auf dem Weg zum Beitritt {COM(2003) 676 final}

    /* SEK/2003/1210 endg. */

    52003SC1210

    Regelmässiger Bericht 2003 über die Fortschritte Bulgariens auf dem Weg zum Beitritt {COM(2003) 676 final} /* SEK/2003/1210 endg. */


    REGELMÄSSIGER BERICHT 2003 ÜBER DIE FORTSCHRITTE BULGARIENS AUF DEM WEG ZUM BEITRITT {COM(2003) 676 final}

    A. Einleitung

    1. Vorbemerkung

    2. Beziehungen zwischen der EU und Bulgarien

    B. Beitrittskriterien

    1. Politische Kriterien

    1.1 Jüngste Entwicklungen

    1.2 Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

    1.3 Menschenrechte und Minderheitenschutz

    1.1 Allgemeine Bewertung

    2. Wirtschaftliche Kriterien

    2.1 Einleitung

    2.2 Wirtschaftliche Entwicklung

    2.3 Bewertung anhand der Kopenhagener Kriterien

    2.4 Allgemeine Bewertung

    3. Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

    3.1 Die Kapitel des Besitzstands

    Kapitel 1: Freier Warenverkehr

    Kapitel 2: Freizügigkeit

    Kapitel 3: Freier Dienstleistungsverkehr

    Kapitel 4: Freier Kapitalverkehr

    Kapitel 5: Gesellschaftsrecht

    Kapitel 6: Wettbewerbspolitik

    Kapitel 7: Landwirtschaft

    Kapitel 8: Fischerei

    Kapitel 9: Verkehrspolitik

    Kapitel 10: Steuern

    Kapitel 11: Wirtschafts- und Währungsunion

    Kapitel 12: Statistik

    Kapitel 13: Soziales und Beschäftigung

    Kapitel 14: Energie

    Kapitel 15: Industriepolitik

    Kapitel 16: Kleine und mittlere Unternehmen

    Kapitel 17: Wissenschaft und Forschung

    Kapitel 18: Allgemeine und berufliche Bildung

    Kapitel 19: Telekommunikation und Informationstechnologien

    Kapitel 20: Kultur und audiovisuelle Medien

    Kapitel 21: Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente

    Kapitel 22: Umweltschutz

    Kapitel 23: Verbraucher- und Gesundheitsschutz

    Kapitel 24: Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres

    Kapitel 25: Zollunion

    Kapitel 26: Außenbeziehungen

    Kapitel 27: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

    Kapitel 28: Finanzkontrolle

    Kapitel 29: Finanz- und Haushaltsbestimmungen

    3.2 Übersetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands ins Bulgarische

    3.3 Allgemeine Bewertung

    C. Schlussfolgerungen

    D. Beitrittspartnerschaft: Allgemeine Bewertung

    Anhänge

    Von den Bewerberländern ratifizierte Menschenrechtsübereinkommen

    Statistischer Anhang

    A. EINLEITUNG

    1. Vorbemerkung

    In der Agenda 2000 erklärte sich die Kommission bereit, dem Europäischen Rat über die Fortschritte der einzelnen Bewerberländer in Mittel- und Osteuropa bei der Beitrittsvorbereitung regelmäßig Bericht zu erstatten und ihre ersten Berichte Ende 1998 vorzulegen.

    Der Europäische Rat von Luxemburg beschloss im Dezember 1997:

    "Die Kommission wird dem Rat regelmäßig - erstmals Ende 1998 - für jeden mittel- und osteuropäischen Bewerberstaat einen Bericht, der gegebenenfalls Empfehlungen für die Eröffnung bilateraler Regierungskonferenzen enthalten wird, vorlegen, in dem sie untersucht, welche Fortschritte der betreffende Staat auf dem Weg zum Beitritt unter dem Gesichtspunkt der Kopenhagener Kriterien gemacht hat, und insbesondere wie rasch er den Besitzstand der Union übernimmt. [...] Die Berichte der Kommission dienen als Grundlage für die notwendigen, im Rahmen des Rates zu fassenden Beschlüsse über die Gestaltung der Beitrittsverhandlungen bzw. über ihre Ausdehnung auf weitere Bewerberstaaten. In diesem Zusammenhang wird die Kommission bei der Bewertung der Fähigkeit der Kandidatenländer, die wirtschaftlichen Kriterien zu erfüllen und die sich aus dem Beitritt ergebenden Verpflichtungen zu übernehmen, weiterhin nach der in der Agenda 2000 angewandten Methode verfahren."

    Daraufhin veröffentlichte die Kommission mehrere Regelmäßige Berichte über die Fortschritte Bulgariens auf dem Weg zum Beitritt, die die Jahre 1998 bis 2002 abdecken.

    Der Europäische Rat kam bei seiner Tagung in Thessaloniki im Juni 2003 zu dem Schluss:

    "Bulgarien und Rumänien sind in den gleichen umfassenden und unumkehrbaren Erweiterungsprozess einbezogen. Nach den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Kopenhagen) und abhängig von den weiteren Fortschritten dieser Länder bei der Erfüllung der Mitgliedschaftskriterien besteht das Ziel darin, Bulgarien und Rumänien im Jahre 2007 als Mitglieder begrüßen zu können. [...] Aufbauend auf den bereits erzielten erheblichen Fortschritten unterstützt die Union Bulgarien und Rumänien bei ihren Bemühungen, das Ziel zu erreichen, die Verhandlungen im Jahr 2004 abzuschließen, und fordert sie auf, ihre Vorbereitungen vor Ort zu beschleunigen. [...] Der Europäische Rat wird im Dezember 2003 auf der Grundlage der regelmäßigen Berichte der Kommission und des Strategiepapiers die erzielten Forschritte bewerten, um den Rahmen für den Abschluss der Beitrittsverhandlungen festzulegen.

    Daher sollte in diesem Jahr ein Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte Bulgariens auf dem Weg zum Beitritt auf derselben Grundlage wie in den Vorjahren erstellt werden.

    Der vorliegende Regelmäßige Bericht folgt in seiner Gliederung weitgehend den Berichten der Vorjahre. Der Bericht enthält:

    - eine Beschreibung der bisherigen Beziehungen zwischen Bulgarien und der Union, vor allem im Rahmen des Assoziationsabkommens;

    - eine Bewertung der Lage nach Maßgabe der 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Minderheitenschutz);

    - eine Bewertung der Lage und der Perspektiven Bulgariens nach Maßgabe der vom Europäischen Rat von Kopenhagen 1993 festgelegten wirtschaftlichen Kriterien (funktionierende Marktwirtschaft, Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten);

    - eine Bewertung der Fähigkeit Bulgariens, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen, d. h. den gemeinschaftlichen Besitzstand, also die Verträge, das Sekundärrecht und die sektoralen Politiken, zu übernehmen. Im Einklang mit der ausdrücklichen Forderung der Europäischen Räte von Köln und Helsinki gilt dabei den Sicherheitsstandards im Nuklearbereich besondere Aufmerksamkeit. Es geht hier nicht nur um die Angleichung der Rechtsvorschriften, sondern auch um die Steigerung der für die Um- und Durchsetzung des Besitzstands erforderliche Leistungsfähigkeit der Justiz- und Verwaltungsbehörden. Der Europäische Rat hat die Bedeutung dieses Aspekts bei seiner Tagung 1995 in Madrid und danach bei zahlreichen weiteren Anlässen betont, zuletzt im Dezember 2002 in Kopenhagen. In Madrid hob der Europäische Rat hervor, dass die Bewerberländer ihre Verwaltungsstrukturen anpassen müssen, um die Voraussetzungen für eine harmonische Integration dieser Länder zu schaffen. Ferner unterstrich der Europäische Rat von Kopenhagen erneut die Bedeutung der Justiz- und Verwaltungsreform in den Kandidatenländern und fügte hinzu, dass dies helfen wird, ihre Vorbereitung auf den Beitritt insgesamt voranzutreiben.

    Im vorliegenden Bericht werden die seit dem Regelmäßigen Bericht von 2002 erzielten Fortschritte dargestellt. Er deckt den Zeitraum bis zum 30. September 2003 ab. In einigen besonderen Fällen können jedoch auch Maßnahmen erwähnt werden, die nach diesem Zeitpunkt ergriffen wurden. Es wird geprüft, ob die im Vorjahresbericht erwähnten Reformpläne verwirklicht wurden. Zugleich werden neue Initiativen bewertet. Außerdem enthält dieser Bericht eine allgemeine Bewertung der Lage in jedem der untersuchten Bereiche, wobei jeweils dargelegt wird, welche wichtigen Maßnahmen Bulgarien im Zuge der Vorbereitung auf den Beitritt noch ergreifen muss.

    Für jedes Verhandlungskapitel liefert dieser Bericht eine kurze Bewertung des Grades der Umsetzung der in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen sowie einen Überblick über die gewährten Übergangsregelungen. Die von Bulgarien eingegangenen Verpflichtungen spiegeln das Ergebnis der Beitrittsverhandlungen wider. Sie können im Einklang mit dem dem Beitrittsprozess zugrunde liegenden Grundsatz der Differenzierung von denen anderer Länder abweichen. Soweit Bulgarien sich verpflichtet hat, bestimmte Maßnahmen bis zum Zeitpunkt des Beitritts umzusetzen, bewertet die Kommission die entsprechenden Vorbereitungen. Für die Kapitel, zu denen die Beitrittsverhandlungen noch andauern und die endgültigen Verpflichtungen noch festgelegt werden müssen, wird eine vorläufige Bewertung des Stands der Umsetzung der bisher eingegangenen Verpflichtungen vorgenommen.

    In Abhängigkeit von den Fortschritten Bulgariens bei der Erfüllung der Mitgliedschaftskriterien wird angestrebt, das Land 2007 als Mitgliedstaat in die EU aufzunehmen. Der Zeitplan für die Umsetzung der von Bulgarien eingegangenen Verpflichtungen trägt dieser Vorgabe Rechnung.

    In einem gesonderten Abschnitt wird untersucht, welche Maßnahmen Bulgarien zur Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen prioritären Ziele getroffen hat.

    Wie in den bisherigen Berichten wurden die "Fortschritte" anhand der tatsächlich gefassten Beschlüsse, der tatsächlich angenommenen Rechtsvorschriften, der tatsächlich ratifizierten internationalen Übereinkünfte (unter gebührender Berücksichtigung der Umsetzung) und der tatsächlich ergriffenen Maßnahmen bewertet. Grundsätzlich wurden Rechtsvorschriften und Maßnahmen, die sich in Vorbereitung befinden bzw. dem Parlament zur Annahme vorliegen, nicht berücksichtigt. Dies gewährleistet die Gleichbehandlung aller Bewerberländer und Objektivität bei der Bewertung ihrer konkreten Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt.

    In den Bericht sind Informationen aus zahlreichen Quellen eingeflossen. Bulgarien wurde aufgefordert, Informationen über die Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt zu übermitteln, die seit der Veröffentlichung des letzten Kommissionsberichts erzielt wurden. Als zusätzliche Quellen dienten die Angaben Bulgariens im Rahmen des Assoziationsabkommens und der Verhandlungen sowie die verschiedenen Peer-Reviews, die auf zahlreichen Gebieten zur Bewertung der Verwaltungskapazität stattgefunden haben. Die Beratungen des Rates und die Berichte und Entschließungen des Europäischen Parlaments wurden ebenfalls berücksichtigt [1]. Die Kommission stützte sich ferner auf die Beiträge mehrerer internationaler Organisationen, insbesondere des Europarates, der OSZE, der internationalen Finanzinstitutionen und auf Beiträge von Nichtregierungsorganisationen.

    [1] Berichterstatter für das Europäische Parlament ist Geoffrey van Orden.

    2. Beziehungen zwischen der EU und Bulgarien

    Jüngste Entwicklungen in den bilateralen Beziehungen

    Bulgarien hat das Europa-Abkommen auch im Berichtsjahr ordnungsgemäß umgesetzt und zum reibungslosen Funktionieren der verschiedenen Organe beigetragen.

    Der Assoziationsrat trat im November 2002 zusammen. Der Assoziationsausschuss tagte im Juli 2003. Das System der Unterausschüsse wird weiterhin für die Erörterung technischer Fragen genutzt.

    Der Gemeinsame Parlamentarische Ausschuss, dem Abgeordnete des bulgarischen und des Europäischen Parlaments angehören, tagte im April 2003.

    In enger Zusammenarbeit mit Bulgarien wurde ein Beitrittsfahrplan ausgearbeitet und im November 2002 angenommen. Der Rat nahm im Mai 2003 eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft an. Ausführlichere Angaben zu diesem Instrument enthält Teil D.

    Als Bewerberland wurde Bulgarien eingeladen, als Beobachter an der Regierungskonferenz über die künftige institutionelle Architektur der Union teilzunehmen.

    Der Anteil der Europäischen Gemeinschaft am Außenhandel Bulgariens ist weiter angestiegen. Der Handelsumsatz mit der EG stieg 2002 im Vergleich zum Vorjahr um 4 % und entsprach 52,7 % des bulgarischen Gesamthandels. Im Jahr 2002 lagen die Ausfuhren in die EG um 3 % über denen des Vorjahres und machten 55,9 % (3,44 Mrd. EUR) der bulgarischen Gesamtausfuhren aus. Die wichtigsten industriellen Exportgüter im Handel mit der EG waren Textilwaren und Bekleidung sowie Eisen und Stahl. Was die Agrarerzeugnisse angeht, so führte Bulgarien vor allem Getreide, Ölsaaten und ölhaltige Früchte sowie Fleisch in die EG aus. Im Jahr 2002 lagen die Einfuhren aus der EG um 5 % über dem Niveau des Vorjahres und erreichten 50,4 % (4,13 Mrd. EUR) der Gesamteinfuhren Bulgariens. Die wichtigsten industriellen Einfuhren aus der EU waren Textilwaren und Bekleidung. Die wichtigsten Agrareinfuhren waren Fleisch, Fette und Öle sowie Obst und Nüsse.

    Nach Annahme durch den EU-Ministerrat im April 2003 trat im Juni ein neues, konsolidiertes Zusatzprotokoll über den Handel mit Agrarerzeugnissen in Kraft. Dieses Protokoll enthält die Ergebnisse der im Oktober 2002 abgeschlossenen "Double Profit"-Verhandlungen und weitet den Liberalisierungsprozess auf Sektoren aus, die bisher stark geschützt waren (z. B. Getreide, Milcherzeugnisse, Rind- und Schaffleisch) und die für die bulgarische Ausfuhrwirtschaft von wesentlichem Interesse sind. Es betrifft potenziell ein Handelsvolumen von 300 Mio. EUR.

    Auf der Grundlage der vom Rat im Oktober 2002 erteilten Direktiven für verarbeitete Agrarerzeugnisse wurde bereits mehrfach mit Bulgarien verhandelt, um vor Jahresende zu einer Vereinbarung zu gelangen.

    Das zwischen der EG und Bulgarien ausgehandelte Freihandelsabkommen für Fisch und Fischereierzeugnisse trat im März 2003 in Kraft.

    Im September 2002 führte die EU endgültige Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse ein, die erga omnes gelten. Diese Maßnahmen beschränken sich auf das absolute Mindestmaß an Schutz, das notwendig ist, um die Stahlerzeuger in der EU davor zu schützen, dass ihnen durch die Zunahme der Einfuhren infolge des US-Protektionismus (der in den US-Schutzmaßnahmen vom März 2002 gipfelte) eine schwere Schädigung entsteht.

    Auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses vom Mai 1997, der durch einen Ratsbeschluss vom September 2002 geändert wurde, und nach einer technischen Bewertung im September 2002, erhielt die Kommission das Mandat, mit Bulgarien offizielle Verhandlungen über ein Protokoll über die Europäische Konformitätsbewertung (PECA) aufzunehmen. Diese Verhandlungen wurden inzwischen eröffnet.

    Unterstützung durch die Gemeinschaft

    Die Europäische Gemeinschaft hat insgesamt drei Heranführungsinstrumente zur Unterstützung der Bewerberländer in Mittel- und Osteuropa bei ihrer Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft finanziert: Phare, SAPARD für Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums und ISPA zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr. Im Mittelpunkt der Förderung stehen die in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen Prioritäten, die den Kandidatenländern bei der Erfüllung der Beitrittskriterien helfen sollen.

    Im Zeitraum 1992-2002 wurden für Bulgarien Phare-Mittel in Höhe von 1,35 Mrd. EUR gebunden, von denen 122,9 Mio. EUR auf das Jahr 2002 entfielen. Im Zeitraum 2000-2003 betrug die gesamte Finanzhilfe für Bulgarien jährlich rund 155 Mio. EUR im Rahmen von Phare, rund 55 Mio. EUR im Rahmen von SAPARD und zwischen 83 Mio. EUR und 125 Mio. EUR im Rahmen von ISPA.

    Das Phare-Programm unterstützt den Institutionenaufbau, Investitionen zur Verbesserung der ordnungspolitischen Infrastruktur, die für die Umsetzung des Besitzstands erforderlich ist, und Investitionen zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Phare unterstützt die Kandidatenländer auch bei der Entwicklung der Mechanismen und Strukturen, die nach dem Beitritt für die Inanspruchnahme der Strukturfonds erforderlich sein werden. Dazu wird auch eine begrenzte Zahl von Maßnahmen (Investitionen und Zuschussprogramme) mit regionalem oder thematischem Schwerpunkt durchgeführt.

    Neben der jährlichen Zuweisung von Phare-Mitteln erhält Bulgarien im Zusammenhang mit der Vereinbarung vom November 1999 über die frühzeitige Abschaltung der Blöcke 1-4 des Kernkraftwerkes Kozloduy zusätzliche Phare-Mittel. Im Abkommen sind für die Jahre 2000-2006 zusätzliche Phare-Mittel in Höhe von 200 Mio. EUR vorgesehen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Mittel werden für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und damit verbundene Maßnahmen im Energiesektor eingesetzt und zum größten Teil von der EBWE verwaltet.

    Im Rahmen des Phare-Programms 2003 für Bulgarien erhält das Land eine Zuweisung von 122,9 Mio. EUR für das Nationale Programm, die durch Mittel für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen ergänzt wird. Das Phare-Programm 2003 ist vorrangig auf folgende Maßnahmen ausgerichtet:

    * Politische Kriterien: Projekte für den Rat für elektronische Medien sowie in den Bereichen Entwicklung der Zivilgesellschaft, Gesundheit und Bildung für die Roma sowie Kinderfürsorge und psychische Gesundheitsfürsorge (9 Mio. EUR)

    * Binnenmarkt und wirtschaftliche Kriterien: Projekte für das Amt für Messwesen und Technische Überprüfung, die Tourismusbehörde sowie Projekte zum Clusterkonzept und im Bereich Lebensmittelsicherheit (8 Mio. EUR)

    * Erfüllung weiterer Anforderungen des Besitzstands: Projekte in den Bereichen Veterinärkontrollen an den Grenzen, Landwirtschaft, Seeverkehr, Beschäftigung, Sozialpolitik, Bildung, Energie und Umwelt (23 Mio. EUR)

    * Justiz und Inneres: Projekte in den Bereichen Zivil- und Strafverfahrensordnung, Informationstechnologie für die Reformierung des Justizwesens, Polizeiakademie, mobile Grenzeinheiten und Flüchtlingsunterbringung (14 Mio. EUR)

    * Verwaltungsreform und Finanzen: Projekte in den Bereichen Reform der öffentlichen Verwaltung, Institutionenaufbau zur Vorbereitung auf die Strukturfonds, Zoll- und Finanzkontrolle (19 Mio. EUR)

    * Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt: Projekte in den Bereichen alternative Beschäftigungsformen, Wasserversorgung in Tourismusgebieten und Regionalentwicklung (11 Mio. EUR).

    Weitere 28 Mio. EUR wurden für die Programme zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit bereitgestellt, vor allem für Infrastrukturprojekte an den Grenzen mit Griechenland und Rumänien.

    Im Vorgriff auf die künftigen EU-Außengrenzen wurden 2003 Mittel in Höhe von 3,12 Mio. EUR für ein diesbezügliches Programm gebunden, um ab 2004 neue Programme für die grenzübergreifende Zusammenarbeit Bulgariens mit der Türkei, Serbien und Montenegro sowie der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien vorzubereiten.

    Bulgarien beteiligt sich auch an anderen Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen im Rahmen von Phare, z. B. an TAIEX (Amt für den Informationsaustausch über technische Hilfe), an der Fazilität für kleine und mittlere Unternehmen, an SIGMA (Programm zur Verbesserung des Regierungs- und Verwaltungssystems) und am Programm für nukleare Sicherheit.

    Darüber hinaus partizipiert Bulgarien zurzeit auch an folgenden Gemeinschaftsprogrammen und -einrichtungen: Katastrophenschutzverfahren, Kultur 2000, Zoll 2007, Unternehmen und Unternehmergeist, Europäische Umweltagentur, Fiscalis 2007, Leonardo da Vinci II, Media (Plus), Sokrates II und Jugend. Bulgarien beteiligt sich auch am Sechsten Rahmenprogramm für Forschung, einschließlich Euratom. Die Kosten für die Teilnahme an diesen Programmen und Einrichtungen werden mit Phare-Mitteln kofinanziert. Um die rechtlichen Verfahren der Gemeinschaft zu straffen und dadurch in Zukunft die Teilnahme Bulgariens an Gemeinschaftsprogrammen zu erleichtern, wurde im November 2002 im Assoziationsrat EU-Bulgarien ein Beschluss angenommen, der die allgemeinen Grundsätze und Bedingungen für eine solche Teilnahme festlegt.

    Insgesamt hat sich Phare positiv ausgewirkt. In zahlreichen wichtigen Sektoren wie Landwirtschaft, öffentliche Verwaltung, Zoll, Grenzpolizei, öffentliche Finanzen und Umwelt fand ein effektiver Transfer von Fachwissen, Ausrüstungen und Finanzmitteln statt.

    Phare spielte in Bulgarien in folgenden Bereichen eine besonders wichtige Rolle:

    * Minimierung der sozialen Folgen der wirtschaftlichen Umstrukturierung durch Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen in früheren Stahl- und Bergbaugebieten mithilfe eines Zuschusssystems mit einem Volumen von 12 Mio. EUR. Durch insgesamt 109 Projekte in fünf Regionen wurden 2 950 Arbeitsplätze geschaffen. 20 % der einbezogenen Arbeitslosen konnten nach Ablauf des Projekts ihren Arbeitsplatz behalten. Im Rahmen dieser Initiative wurden außerdem in den beteiligten bulgarischen Einrichtungen die Verwaltungskapazitäten geschaffen, die zur Verwaltung der Zuschüsse zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts erforderlich sind.

    * Im Rahmen eines Partnerschaftsprojekts auf der Grundlage von Phare 2001 mit einem Volumen von 1,5 Mio. EUR erhält die bulgarische Zentralbank Unterstützung von den Zentralbanken Frankreichs und der Niederlande. Das Projekt lief im Oktober 2002 an, und die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass es dazu beiträgt, die führende Rolle der bulgarischen Zentralbank bei der Entwicklung des Bankensektors zu festigen, die Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltung zu stärken und ihre Tätigkeit im Hinblick auf den Beitritt zum Europäischen Zentralbanksystem zu straffen.

    * Die Verwirklichung der mittelfristigen Strategie sowie der Umstrukturierung des Finanzministeriums wurde durch technische Hilfe in Höhe von 2,3 Mio. EUR unterstützt. Dadurch ist jetzt ein Finanzmanagement-Informationssystem funktionstüchtig, und es wurde eine Schule für öffentliche Finanzen geschaffen. Außerdem wurden die Funktionen der einzelnen Dienststellen und Abteilungen klar definiert, die Koordination innerhalb des Ministeriums verbessert und insgesamt die Verwaltungskapazität des Finanzministeriums ausgebaut.

    Im Rahmen von Phare ist eine umfassende Verwaltungsdezentralisierung möglich, die es mit sich bringt, dass auf Vorabgenehmigungen der Delegationen der Kommission für Ausschreibungen und Auftragsvergaben verzichtet wird. Dieser Ansatz wurde im Fahrplan für Bulgarien wieder bekräftigt. Für die Verwaltungsdezentralisierung müssen strenge Voraussetzungen hinsichtlich der Programmverwaltung, der Finanzkontrolle und der Strukturen der öffentlichen Finanzen erfüllt werden. Spätestens Ende 2004 muss ein erweitertes dezentralisiertes Durchführungssystem (EDIS) eingerichtet werden.

    Bulgarien hat mit den Vorbereitungen für EDIS gemäß den im EDIS-Fahrplan für ISPA und Phare festgelegten vier Schritte begonnen. Das Land beginnt mit der Stufe 1, die voraussichtlich Ende 2003 abgeschlossen sein wird.

    Im Oktober 2000 genehmigte die Kommission das bulgarische SAPARD-Programm. Der Richtbetrag, den die Gemeinschaft 2003 für SAPARD in Bulgarien vorsieht, beläuft sich auf 56,1 Mio. EUR. Der entsprechende Vorjahresbetrag lag 2002 bei 55,6 Mio. EUR.

    Die mehrjährige Finanzierungsvereinbarung, die die Regeln für die Durchführung von SAPARD enthält, wurde im Dezember 2000 unterzeichnet. Die jährliche Finanzierungsvereinbarung für das Jahr 2003 wurde im Juli 2003 unterzeichnet.

    Bulgarien war der erste Bewerberland, dessen SAPARD-Stelle akkreditiert wurde und vorläufig die Verwaltungsbefugnis erhielt. Ihr ursprüngliches Mandat erstreckte sich zunächst auf drei der elf Maßnahmen des SAPARD-Programms, die völlig dezentral durchgeführt werden sollten ("Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe", "Verarbeitung und Vermarktung von Agrar- und Fischereierzeugnissen" und "Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit".) Im August 2003 wurde der SAPARD-Stelle außerdem die Durchführung folgender Maßnahmen übertragen: "Gründung von Erzeugervereinigungen", "Dorferneuerung", "Berufsbildung", "ländliche Infrastruktur", "Forstwirtschaft", "technische Hilfe" und die Untermaßnahme "Großhandel". Mit der Akkreditierung für diese Maßnahmen verwaltet die SAPARD-Stelle jetzt 92 % des Betrages, der Bulgarien aus diesem Programm zur Verfügung steht.

    Ein erster Teil (13 Mio. EUR) des EU-Beitrags wurde im Mai 2001 in den Nationalfonds eingezahlt. Danach wurden zusätzliche 19 Mio. EUR für Ausgaben gezahlt, die Bulgarien seit Beginn des Programms bis Mitte September 2003 geltend machte. In dieser Zeit genehmigte die SAPARD-Stelle 751 Projekte, die mit öffentlichen Mitteln in Höhe von rund 125,3 Mio. EUR unterstützt wurden (EU-Beitrag: 94 Mio. EUR). 263 dieser Projekte wurden abgeschlossen, und die gesamte Hilfe von 34,7 Mio. EUR (EU-Beitrag: 26 Mio. EUR) wurde den Empfängern ausgezahlt.

    Die Verwaltungsbehörde hat einen Monitoring-Ausschuss eingerichtet, der viermal zusammengekommen ist. Im Mittelpunkt der ISPA-Programmplanung stehen die nationalen Strategien für Verkehr und Umwelt, die Bulgarien in Abstimmung mit der Kommission ausgearbeitet hat. Diese Strategien sollen 2003 überprüft werden. Hauptziele in Bezug auf die Verkehrsinfrastruktur sind die Vervollständigung bzw. der Ausbau der wichtigsten Transeuropäischen Netze und der Aufbau von Grenzverbindungen. Als prioritär angesehen werden der Ausbau des Schienennetzes auf wichtigen Streckenabschnitten der TINA-Korridore (TINA = Bedarfsbewertung für die Verkehrsinfrastruktur) im Hinblick auf höhere Geschwindigkeiten und verbesserte Dienstleistungen sowie die Beendigung des Baus und der Modernisierung der wichtigsten Autobahnabschnitte in diesen Verkehrskorridoren. Hauptziel der bulgarischen Regierung im Umweltbereich war die Verbesserung der Wasserqualität, und sie investierte zu diesem Zweck in die Bereiche Abwasserbehandlung, Kanalisation und Wasserversorgung. Weitere prioritäre Bereiche sind Abfallwirtschaft und Luftverschmutzung.

    2002 wurden sechs Umweltprojekte und ein Verkehrsprojekt genehmigt.

    Die Durchführung der ISPA-Projekte in Bulgarien verläuft schleppend; dies ist Ausdruck des Umfangs und der Komplexität der Projekte sowie der begrenzten Kapazitäten einiger Durchführungsstellen. Die durchführungsbezogene technische Hilfe ist in den ISPA-Projektkosten enthalten, und umfassendere Maßnahmen zur Stärkung der zuständigen Stellen werden vorbereitet. Es wurden mehrere Bewertungen durchgeführt, um Kapazitätsmängel festzustellen. Die bereits im Dezember 2001 überprüften Finanzmanagement- und Kontrollsysteme wurden im Oktober 2002 und Juni 2003 nochmals einer Prüfung unterzogen. Empfehlungen zur Stärkung der Strukturen und Verbesserung der Verfahren wurden formuliert und in einigen Fällen von Bulgarien umgesetzt. Derzeit wird eine Liste geeigneter Projekte erstellt, damit die künftigen ISPA-Mittel vollständig absorbiert werden können. Im Rahmen von ISPA wird technische Hilfe für alle Phasen der Projektvorbereitung gewährt, einschließlich technische, finanzielle und wirtschaftliche Durchführbarkeitsstudien sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen. Eine Strategie für die weitere Dezentralisierung (EDIS) der Durchführung von ISPA wurde 2002 angenommen, und derzeit wird die erste Stufe vorbereitet.

    In den Jahren 2000 und 2001 wurde die Gesamtheit der Bulgarien zugewiesenen Mittel (104 Mio. EUR bzw. 106,8 Mio. EUR) gebunden; 2002 entstand wegen der späten und relativ schwachen Anträge ein leichter Engpass, vor allem im Umweltbereich. Die Mittelbindung für das Jahr 2002 belief sich auf 104,5 Mio. EUR und der Richtbetrag für 2003 beträgt rund 110 Mio. EUR.

    Partnerschaften (,Twinning")

    Eine der größten Herausforderungen für die Bewerberländer ist nach wie vor die Stärkung der für die Übernahme und Durchsetzung des Besitzstands erforderlichen Kapazitäten von Verwaltung und Justiz. 1998 begann die Europäische Kommission, im Rahmen von Partnerschaften zwischen Verwaltungen oder Einrichtungen erhebliche personelle und finanzielle Mittel zur Unterstützung dieses Prozesses bereitzustellen. Durch die Aktionspläne zur Stärkung der Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz und die Ausarbeitung eines Fahrplans für Bulgarien hat die Kommission den Stellenwert des Institutionenaufbaus weiter erhöht.

    Durch den aus Phare-Mitteln finanzierten Partnerschaftsprozess wird den Bewerberländern durch langfristige Abstellung von Beamten und ergänzende kurzfristige Experteneinsätze sowie Ausbildungsmaßnahmen das umfangreiche Fachwissen der Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.

    Darüber hinaus können die Kandidatenländer das Fachwissen der Mitgliedstaaten auch über das Konzept "Twinning Light" nutzen, in dessen Rahmen Projekte von begrenztem Umfang unterstützt werden.

    Im Zeitraum 1998-2002 wurden mit Bulgarien 64 Partnerschaftsprojekte durchgeführt. Auch im Programm 2003 spielen die Partnerschaften weiterhin eine wichtige Rolle und tragen zu den Ergebnissen von rund 16 Projekten bei. Sie decken ein breites Spektrum von Sektoren ab, darunter die Bereiche Verwaltungsreform und -kapazität, Justizreform, Umwelt, Struktur- und Kohäsionsfonds, Finanzen, Energie, Lebensmittelsicherheit, elektronische Medien und Verkehr.

    Verhandlungen

    Die Verhandlungen mit Bulgarien wurden im Februar 2000 aufgenommen. Zu allen 30 Kapiteln des Besitzstands wurden die Verhandlungen eröffnet. Die Verhandlungen zu 26 Kapiteln wurden vorläufig abgeschlossen, während der Abschluss für folgende Kapitel nach aussteht: Wettbewerbspolitik, Landwirtschaft, Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente, Finanz- und Haushaltsbestimmungen. Die noch laufenden Verhandlungen basieren auf denselben Grundsätzen, wie die bisherigen Verhandlungen, und jedes Land wird nach seinen eigenen Fortschritten beurteilt.

    B. BEITRITTSKRITERIEN

    1. Politische Kriterien

    Der Europäische Rat von Kopenhagen stellte für die Bewerberländer im Juni 1993 die folgenden politischen Beitrittskriterien auf: ,institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten" [2].

    [2] Inzwischen haben die in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags im Mai 1999 praktisch als Verfassungsprinzip Eingang in den EU-Vertrag gefunden. Artikel 6 Absatz 1 des konsolidierten EU-Vertrages lautet wie folgt: "Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; ...". Dementsprechend ist in Artikel 49 des konsolidierten EU-Vertrags Folgendes festgelegt: "Jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden." Diese Grundsätze wurden in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die auf dem Europäischen Rat von Nizza im Dezember 2000 offiziell proklamiert wurde, hervorgehoben.

    Die Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Bulgariens auf Beitritt zur Europäischen Union zu folgendem Schluss:

    ,Bulgarien verfügt über demokratische Institutionen, deren Stabilität mittlerweile gesichert zu sein scheint. Diese Institutionen müssen dadurch gestärkt werden, dass das Rechtsstaatlichkeitsprinzip auf allen Ebenen des Staatsapparats besser beachtet wird. Die Wahlen sind frei und fair und haben 1994 und 1997 zu einem Mehrheitswechsel geführt.

    Die Wahrung der Grundrechte weist noch Lücken auf, auch wenn die aus den Wahlen vom April 1997 hervorgegangene neue Regierung eine Reihe von Reformen angekündigt hat, die in die richtige Richtung gehen. Deshalb müssen die Bemühungen um die Korruptionsbekämpfung, eine bessere Arbeitsweise der Justiz und den Schutz der Grundfreiheiten angesichts noch zu häufiger Übergriffe der Polizei und des Geheimdienstes fortgesetzt werden.

    Zwar scheint die türkische Minderheit mittlerweile gut integriert zu sein, für die Roma ist dies jedoch nicht der Fall.

    Die aktuelle Besserung der Lage infolge des Amtsantritts der neuen Regierung lässt hoffen, dass Bulgarien auf dem Wege ist, die politischen Bedingungen des Europäischen Rats von Kopenhagen zu erfüllen."

    In ihrem Regelmäßigen Bericht von 2002 stellte die Kommission Folgendes fest:

    "In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Bulgarien die politischen Kriterien erfüllt. Seitdem hat Bulgarien beträchtliche Fortschritte bei der Festigung und Vertiefung der institutionellen Stabilität erzielt, die eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz der Minderheiten garantiert. Dies hat sich im letzten Jahr bestätigt. Bulgarien erfüllt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

    Bei der Umsetzung der Strategie zur Justizreform hat Bulgarien beträchtliche Fortschritte erzielt. So wurden ein Aktionsplan und umfangreiche Änderungen am Justizgesetz beschlossen. Diese müssen jetzt umgesetzt werden, damit sie die Funktionsweise des Systems konkret verbessern. Weiterer Handlungsbedarf besteht noch bei der Struktur des Justizsystems und bei der Immunität.

    Auch bei der Bekämpfung der nach wie vor Besorgnis erregenden Korruption waren positive neue Entwicklungen zu beobachten, so z. B. die Annahme eines Aktionsplans zur Umsetzung der nationalen Korruptionsbekämpfungsstrategie. Obwohl die Korruptionsbekämpfung in Bulgarien jetzt hoch auf der Tagesordnung steht, sind weitere gemeinsame Anstrengungen nötig, um die Maßnahmen durchzusetzen.

    Einige weitere Fortschritte waren bei der Reform der öffentlichen Verwaltung zu verzeichnen. Die Rechtsgrundlagen wurden überarbeitet, und es wurde eine Strategie zur Modernisierung der Staatsverwaltung verabschiedet. Jetzt wird es erhebliche Anstrengungen erfordern, die Reformen weiterzuentwickeln und durchzuführen und eine effiziente, transparente und kontrollierbare öffentliche Verwaltung zu gewährleisten.

    Die Menschenrechte und Grundfreiheiten sind in Bulgarien weiterhin gewahrt. Das Land hat die Rechtsgrundlagen für die Bekämpfung des illegalen Handels, der Korruption sowie des organisierten Verbrechens und im Bereich Asylrecht erheblich verbessert. Dennoch bieten einige Bereiche weiter Anlass zur Sorge. Ein neu erkanntes Problem sind die sehr schlechten Lebensbedingungen von Personen in Heimen, insbesondere von geistig Behinderten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Bulgarien muss sich auch verstärkt um eine Reform des Kinderbetreuungssystems bemühen, damit es den Bedürfnissen der Kinder besser entspricht, und die Anzahl von Kindern in Anstalten reduzieren. Die schlechte Lage von Häftlingen, vor allem in Polizeigewahrsam und während der Untersuchungshaft, muss ebenfalls verbessert werden.

    Die jüngsten Änderungen des Strafgesetzbuchs sind ein wichtiger Schritt zur Beseitigung der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung.

    Was die Gemeinschaft der Roma angeht, so wurde wenig unternommen, um das Problem der sozialen Diskriminierung zu lösen oder konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der sehr schlechten Lebensbedingungen zu ergreifen. In diesem Zusammenhang würde die Verabschiedung umfassender Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung wichtige Fortschritte bringen."

    Im folgenden Abschnitt werden die Entwicklungen in Bulgarien anhand der politischen Kriterien von Kopenhagen bewertet; dabei wird auch darauf eingegangen, wie Exekutive und Judikative des Landes allgemein funktionieren. Diese Entwicklungen wirken sich in vielerlei Hinsicht direkt auf die Fähigkeit Bulgariens aus, den gemeinschaftlichen Besitzstand zu übernehmen, insbesondere im Bereich Justiz und Inneres. Näheres zum letztgenannten Aspekt enthalten die entsprechenden Ausführungen (Kapitel 24 - Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres) in Teil B 3.1 dieses Berichts.

    1.1 Jüngste Entwicklungen

    Die politische Lage blieb im vergangenen Jahr weiter stabil.

    Der Beitritt zur Europäischen Union ist nach wie vor eines der vorrangigen Ziele der Regierung, das weitgehend von Politik und Öffentlichkeit getragen wird. Es wurden größere Anstrengungen unternommen, die Vorbereitungen auf den Beitritt voranzutreiben.

    Das Protokoll über den Beitritt Bulgariens zur NATO wurde im März 2003 unterzeichnet.

    Im September 2003 wurde eine wichtige Änderung der Verfassung verabschiedet, die sich auch auf die weitere Reform des Justizsystems auswirken wird.

    1.2 Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

    Bulgarien verfügt inzwischen über stabile Institutionen, die die demokratische Ordnung und Rechtsstaatlichkeit garantieren. So lautete die Schlussfolgerung der Stellungnahme aus dem Jahr 1997 und der nachfolgenden Fortschrittsberichte; sie findet ihre Bestätigung in den Entwicklungen des letzten Jahres. In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Entwicklungen des vergangenen Jahres dargestellt.

    Parlament

    Das Parlament arbeitet auch weiterhin in zufrieden stellender Weise. Im Gesetzgebungsprozess sind insgesamt beständige Fortschritte zu verzeichnen, es werden gute Ergebnisse bei der weiteren Angleichung des Besitzstands erzielt.

    Nach Gründung einer neuen Fraktion sind im Parlament nun fünf politische Gruppierungen vertreten.

    Das im April 2002 gebildete Direktorat für Gesetzgebung und Europarecht stellte sicher, dass juristisches Fachwissen im Bereich der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft auf allen Stufen des parlamentarischen Prozesses verfügbar ist. Dies dürfte zu einer qualitativen Verbesserung der Rechtsvorschriften führen. Es sollte auch weiterhin auf eine angemessene Personalausstattung geachtet werden.

    Im Mai 2003 wurde eine parlamentarische Ad-hoc-Kommission damit beauftragt, bestimmte Änderungen der Verfassung auszuarbeiten, die erforderlich waren, um weitere notwendige Reformen durchzuführen und eine Angleichung an die Verfahren in den Mitgliedstaaten der EU zu erreichen, insbesondere in Bezug auf das Justizsystem. Auf dieser Grundlage wurde die Verfassung in wichtigen Punkten geändert.

    Exekutive

    Entsprechend der im Juni 2002 verabschiedeten Strategie zur Modernisierung der staatlichen Verwaltung kam die Reform der öffentlichen Verwaltung in Bulgarien durch die Verabschiedung bestimmter Gesetze weiter voran. Andere Gesetze müssen noch verabschiedet werden. Insgesamt sind nachhaltige Anstrengungen erforderlich, wenn das ehrgeizige Ziel der Strategie, mittelfristig einen qualifizierten und effizienten öffentlichen Dienst zu schaffen, erreicht werden soll.

    Die wichtigsten strukturellen Änderungen am Aufbau der Regierung seit dem letzen Regelmäßigen Bericht sind die Schaffung eines Ministeriums für Jugend und Sport im Oktober 2002 und eines Rates für die Modernisierung der Staatsverwaltung im März 2003.

    Die Infrastruktur zur Koordinierung der europäischen Integration hat sich seit dem Vorjahresbericht nicht geändert. Sie arbeitet weiterhin gut. Darüber hinaus wurde im Juli 2003 ein Stellvertretender Ministerpräsident für Europäische Angelegenheiten ernannt. Er führt den Vorsitz im Rat für Fragen der europäischen Integration, im Rat für Nato-Angelegenheiten und im Rat für die Modernisierung der Staatsverwaltung.

    Im Januar 2003 wurden ein Programm und ein Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie zur Modernisierung der Staatsverwaltung verabschiedet, um die Reform der Staatsverwaltung voranzubringen. Das Programm sieht die Einrichtung eines Rates für die Modernisierung der Staatsverwaltung vor, die für Verwaltung und Überwachung des Aktionsplans zuständig ist. Den Vorsitz in diesem Rat, der dem Ministerrat direkt verantwortlich ist, führt der für EU-Integration zuständige Stellvertretende Ministerpräsident. Der Rat wird unterstützt durch eine Verwaltungsstelle im Direktorat ,Staatsverwaltung" des Ministerrates, die jedoch nur mit einer fest angestellten Person besetzt ist.

    Der Aktionsplan sieht Änderungen an verschiedenen Gesetzen vor, unter anderem am Gesetz für den öffentlichen Dienst und am Verwaltungsgesetz und am neuen Gesetz zur Beschränkung der administrativen Regulierung und Kontrolle der Wirtschaftstätigkeit.

    Durch dieses im Juni 2003 verabschiedete Gesetz sollen die Transparenz bei Entscheidungen der Verwaltung sowie die positive Zurückhaltung der Verwaltung in bestimmten Fällen erhöht werden. Ferner regelt es die rechtlichen Verfahren für die Erteilung verschiedener Zulassungen und Genehmigungen wie Geschäftserlaubnisse und Baugenehmigungen.

    Die Änderungen des Anfang Oktober 2003 verabschiedeten Gesetzes über den öffentlichen Dienst sehen neue Voraussetzungen für den Eintritt in den öffentlichen Dienst (Anforderungen in Bezug auf Berufserfahrung, obligatorisches Auswahlverfahren), bessere Karrierechancen aufgrund von Leistung, die Einführung eines leistungsorientierten Gehaltssystems, das Recht auf Weiterbildung (einschließlich von Mechanismen für deren Finanzierung), die Überarbeitung des Verhaltenskodex und Verfahren zur Vermeidung von Interessenskonflikten vor.

    Die geplanten Änderungen des Verwaltungsgesetzes wurden noch nicht verabschiedet.

    Im Hinblick auf mehr Offenheit und Transparenz bei staatlichen Informationen wurde im Mai 2001 das Gesetz über den Zugang zu staatlichen Informationen geändert und der Kreis öffentlicher Einrichtungen erweitert, die den Auftrag haben, solche Informationen bereitzuhalten. Als neue Maßnahme wurde über den Einspruch auf gerichtlicher Ebene hinaus ein Einspruch auf Verwaltungsebene gegen die Verweigerung (auch die stillschweigende Verweigerung) des Zugangs zu staatlichen Informationen eingeführt. Der Begriff ,staatliche Informationen" wurde neu definiert, um den Spielraum für willkürliche Entscheidungen seitens derjenigen einzuschränken, die den Zugang zu staatlichen Informationen gewährleisten sollen. Die Zahl der Anträge auf Einsicht in staatliche Informationen nahm gegenüber dem Zeitraum des Vorjahresberichts um etwa 40 % zu. Die meisten Verwaltungsstellen verfügen über eine Kontaktstelle für solche Anträge.

    Der Rechtsrahmen zur Einführung der Einrichtung des Ombudsmanns wurde vom Parlament im Mai 2003 verabschiedet und wird im Januar 2004 in Kraft treten. Aufgabe des parlamentarischen Ombudsmanns und seines Stellvertreters wird es sein, Verstöße des Staats oder der Gemeinden und deren Verwaltungen sowie durch Personen, die öffentliche Dienste erbringen, gegen die Rechte und Freiheiten der Bürger zu untersuchen. Sie haben in diesem Zusammenhang das Recht, zu Überprüfungszwecken alle relevanten Daten einzusehen und zu erhalten. Die finanzielle Unabhängigkeit sowie die Immunität sind gewährleistet. Der Ombudsmann und sein Stellvertreter werden durch einfache Mehrheit der Stimmen im Parlament auf fünf Jahre gewählt. Sie sind nur dem Parlament verantwortlich und müssen einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit vorlegen. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen werden veröffentlicht.

    Im Dezember 2002 genehmigte die Regierung das Konzept einer ,einzigen Kontaktstelle für Informationen", um so die Verwaltungsdienste zu verbessern. Damit werden Standards für die Dienstleistungen der Verwaltungen, insbesondere im Hinblick auf die Verfahren für die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Dienstleistungen, den besseren Zugang zu Dienstleistungen und die bessere Zusammenarbeit zwischen den Diensten eingeführt. Dieses Konzept wird zunächst von fünf Ministerien umgesetzt.

    Jedes Jahr wird ein Bericht über die Leistung der Verwaltung veröffentlicht. Er bildet die Grundlage für die Bewertung der Effizienz der Staatsverwaltung und für weitere nötige Änderungen.

    Während des Berichtszeitraums stieg die Zahl der Beschäftigten mit Beamtenstatus weiter auf 26 701 Ende 2002 an, was einer Steigerung um rund 32 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dieser Anstieg betraf im Wesentlichen die Zentralverwaltung und ist weitgehend auf die Entscheidung des Innenministeriums zurückzuführen, seinen Angestellten den Beamtenstatus zu verleihen. Der Anteil der Beamten an den Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung beträgt rund 33 %.

    Im Laufe des Jahres 2003 stiegen die Gehälter im öffentlichen Sektor um durchschnittlich 7 % (3,5 % im Januar 2003 und weitere 3,5 % im Juli 2003) an. Es wurden zusätzliche Zulagen gewährt, insbesondere ein neues Bonus-System für Personal, das für europäische Angelegenheiten und die Heranführungshilfen zuständig ist. Dennoch sind die Gehälter im öffentlichen Sektor auch weiterhin noch relativ niedrig. Im Januar 2003 wurde ein System von Stellenbeschreibungen und Leistungsbeurteilungen für Beamte eingeführt. Dieses System bildet die Grundlage für eine leistungsorientierte Bezahlung.

    Eine weitere Priorität des Reformprogramms ist die Weiterbildung, und seit 2003 werden bis zu 0,8 % der Haushaltsmittel für die Gehälter der Beamten für Weiterbildungszwecke zur Verfügung gestellt. Das Institut für öffentliche Verwaltung und europäische Integration führte 2002 Weiterbildungsmaßnahmen für über 15 000 Menschen durch, was gegenüber 2001 einer Steigerung um 40 % entspricht. Das Institut organisiert obligatorische Weiterbildungsmaßnahmen für neu ernannte Beamte sowie spezielle Ausbildungsmaßnahmen zu Fragen der europäischen Integration.

    Die Umsetzung der Strategie für elektronische Behördendienste kam voran. Etwa zwei Drittel der Staatsverwaltung wurden bisher vernetzt. Auf diese Weise sollen den Bürgern Informationen über die Arbeit der öffentlichen Verwaltung übermittelt und die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen erleichtert werden.

    Dank systematischerer Konsultationen der Zivilgesellschaft und der Wirtschafts- und Sozialpartner konnte die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens erhöht werden. Seit dem Vorjahresbericht sind mehrere Fälle beispielhafter Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu verzeichnen, insbesondere im sozialen Bereich und bei der Korruptionsbekämpfung (siehe auch unter ,Bürgerrechte und politische Rechte"). Es sollte jedoch größeres Augenmerk darauf gerichtet werden, wie die uneingeschränkte Anwendung des Besitzstands auch auf regionaler und lokaler Ebene gewährleistet werden kann. Es sollte auch weiterhin auf Überwachung und Durchsetzung, insbesondere durch die Gerichte, geachtet werden.

    Für die lokale Verwaltung sind die Gemeinden zuständig. Bulgarien verfügt über 263 Gebietskörperschaften, d.h. Rechtseinheiten mit eigenem Haushalt und Eigentum. Bürgermeister und Gemeinderäte werden von den Bürgern der Gemeinde direkt gewählt. Während des Bezugszeitraums wurden konkrete Schritte unternommen, um die Dezentralisierung staatlicher Aufgaben voranzutreiben. Im September 2002 beschloss die Regierung, die Zuständigkeiten für die Erbringung öffentlicher Dienste zwischen der Zentralregierung und den lokalen Regierungen aufzuteilen, mit den erforderlichen Mittelübertragungen zur Finanzierung der Dienste, die in die Zuständigkeit der lokalen Verwaltungen fallen, vor allem Bildung, Gesundheit und Kultur. Der Haushaltsplan für 2003 stellte einen deutlichen Schritt nach vorn dar, da die den lokalen Verwaltungen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zugewiesenen Mittel erheblich aufgestockt wurden.

    Judikative

    Das bulgarische Justizsystem gliedert sich in vier Stufen mit drei verschiedenen Instanzen: Regionalgerichte, Bezirksgerichte, Berufungsgerichte, Kassationsgerichtshof. Darüber hinaus gibt es ein Oberstes Verwaltungsgericht sowie ein System von Militärgerichten. Die Vorsitzenden des Kassationsgerichtshofs, des Obersten Verwaltungsgerichts und der Generalstaatsanwalt werden mit qualifizierter Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder des Obersten Justizrats gewählt und vom Präsidenten der Republik ernannt.

    Zum Justizwesen gehören Richter, Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden, die jeweils unabhängig sind. Sie werden nach einem allgemeinen Auswahlverfahren, das für bestimmte Positionen ausgeschrieben wird, ausgewählt und nach einer obligatorischen sechsmonatigen Fortbildung vom Obersten Justizrat ernannt. Nach fünfjähriger Amtszeit werden sie, bei positiver Laufbahnentwicklung, durch einen Beschluss des Obersten Justizrats auf Lebenszeit ernannt.

    Das Verfassungsgericht überprüft, ob die ihm vorgelegten Gesetze der Verfassung entsprechen und ob sie mit den internationalen Verträgen, die die Regierung unterzeichnet hat, in Einklang stehen. Das Parlament wählt mit Zweidrittelmehrheit die 12 Mitglieder des Verfassungsgerichts, die für neun Jahre ernannt werden.

    Die Verfassung regelt und gewährleistet die Kontrolle der Judikative über die Beschlüsse der Exekutivbehörden. Dementsprechend kann beim Obersten Verwaltungsgericht, das im Berichtszeitraum einen leichten Anstieg der Zahl der ihm vorgelegten Fälle verzeichnete, Berufung eingelegt werden. Im Übrigen wurde eine allgemeine Überprüfung der Justizverwaltung eingeleitet, im Zuge derer die Kontrolle der Judikative über die Rechtsakte der Regierung verbessert wird.

    Für die Selbstverwaltung und den Aufbau der Judikative ist der Oberste Justizrat zuständig. Er verfügt über 25 Mitglieder, von denen drei Mitglieder kraft Amtes sind: der Vorsitzende des Kassationsgerichtshofs, der Vorsitzende des Obersten Verwaltungsgerichts und der Generalstaatsanwalt; sie werden für sieben Jahre ernannt. Die übrigen 22 Mitglieder werden auf fünf Jahre gewählt, 11 durch das Parlament mit einfacher Mehrheit, die übrigen 11 durch die Judikative. Der Rat, dessen Position im Berichtszeitraum gestärkt wurde, wird von 40 fest angestellten Mitarbeitern unterstützt. Der Rat hat den Auftrag, jährlich einen Bericht über die Arbeit der Justiz zu erstellen und dem Parlament vorzulegen. Dies sollte dazu beitragen, die Verantwortlichkeit der Justiz gegenüber der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

    Es gehört weiter zu den Aufgaben des Rates, den Haushaltsvorschlag für das Justizsystem zu erstellen und ihn ohne Eingreifen der Regierung dem Parlament direkt vorzulegen. Im Jahr 2003 änderte jedoch die Regierung, wie bereits in den Vorjahren, den Vorschlag und nahm erhebliche Kürzungen vor. Im April 2003 erklärte das Verfassungsgericht den auf den Kassationsgerichtshof bezogenen Teil des Haushaltsplans für das Justizsystem für verfassungswidrig. Nach diesem Urteil wurde im Mai 2003 ein geänderter Haushaltsplan für den Kassationsgerichtshof verabschiedet. Das Haushaltsgesetz für 2003 sieht vor, dass die zusätzlichen Einnahmen aus der Erhöhung der Gerichtsgebühren für Ausgaben im Zusammenhang mit der Modernisierung der Justizverwaltung eingesetzt werden können. Über die Zuweisung dieser Mittel entscheidet der Oberste Justizrat. Dennoch bleiben die öffentlichen Ausgaben für die Judikative niedrig, und Bulgarien wird sicherstellen müssen, dass die entsprechenden Haushaltsmittel angemessen sind, um das reibungslose Funktionieren des Justizsystems und die wirksame Umsetzung des ehrgeizigen Reformprogramms zu ermöglichen.

    Für die Durchführung der Politik im Justizbereich der Regierung ist das Justizministerium zuständig. Der Justizminister führt den Vorsitz bei den Sitzungen des Obersten Justizrats als nicht stimmberechtigtes Mitglied. Das Ministerium kontrolliert die Verwaltungsarbeit der Gerichte, sammelt Informationen und untersucht die gerichtliche Praxis. Das Justizministerium und der Oberste Justizrat arbeiten bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, die die Justiz betreffen, zusammen. Zur Koordinierung ihrer jeweiligen Tätigkeit wurde Ende April 2003 eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Sachverständigen eingerichtet. Im Juli 2003 wurden Änderungen am Justizgesetz verabschiedet, die an die Stelle der Bestimmungen treten sollten, die durch das Urteil des Verfassungsgerichts vom Dezember 2002 (siehe unten) aufgehoben worden waren. Die neuen Bestimmungen regeln insbesondere die Aufteilung der Befugnisse zwischen der Exekutive und der Judikative, d.h. zwischen dem Justizministerium und dem Obersten Justizrat, indem sie letzterem - vor allem hinsichtlich der Fortbildung für hohe Justiz- und Verwaltungsbeamte - mehr Befugnisse übertragen. Auch dies wird auch im Zusammenhang mit den geplanten Verfassungsänderungen überprüft.

    Nach den beträchtlichen Fortschritten bei der Ausarbeitung einer tiefgreifenden Justizreform Ende 2001 und Anfang 2002 kam diese Reform teilweise zum Stillstand, als das Verfassungsgericht einige Bestimmungen des geänderten Justizgesetzes für verfassungswidrig erklärte und sie im Dezember 2002 aufhob. Mit einer anderen Entscheidung vom April 2003 gab das Verfassungsgericht eine Auslegung vor, die sich nachdrücklich auf die geplanten Änderungen der Verfassung in Bezug auf Aufbau und Mandat der Justiz auswirkt. Nach der Verfassung kann eine Änderung von Staatsform oder -aufbau nur durch eine verfassunggebende große Nationalversammlung verabschiedet werden, was Neuwahlen erforderlich machen würde. Über andere Elemente der Reform, beispielsweise die Frage nach dem Status von Richtern, Staatsanwälten und Ermittlungsbeamten, insbesondere im Hinblick auf Immunität und Nichtabsetzbarkeit, kann das derzeitige Parlament entscheiden.

    Nach einem Konsens aller im Parlament vertretenen politischen Parteien, die Reform voranzubringen, wurde im April 2003 eine parlamentarische Ad-hoc-Kommission geschaffen, die den Auftrag erhielt, einen Vorschlag für Änderungen der Verfassung auszuarbeiten. Der im Juli 2003 vorgelegte Vorschlag sah vor, dass hohen Justiz- und Verwaltungsbeamten nur eine funktionsgebundene strafrechtliche Immunität zuerkannt werden sollte, keine absolute Immunität. Diese Immunität könnte in Bezug auf Handlungen, die sie im Rahmen ihrer Pflichten begangen haben, durch Beschluss des Obersten Justizrats aus Gründen, die in der Verfassung oder in den Rechtsvorschriften festgelegt sind, aufgehoben werden. Für Handlungen, die über die Pflichten eines hohen Justiz- und Verwaltungsbeamten hinausgehen, würden die Bestimmungen des Straf- und Zivilrechts Anwendung finden. Die Ernennung auf Lebenszeit würde nach fünf Jahren Dienstzeit (anstelle von drei Jahren) ausgesprochen, sofern eine Reihe von Kriterien erfüllt sind. Der Vorschlag wurde im September 2003 vom Parlament einstimmig angenommen und ist ein wichtiger Schritt vorwärts bei der Gesamtreform des Justizsystems.

    Die Ermittlungsbehörden nehmen jedoch noch immer Aufgaben wahr, die in den Mitgliedstaaten im Allgemeinen von den Behörden der Exekutive wahrgenommen werden. In einem nächsten Schritt müssen die Ermittlungsbehörden in die Exekutive eingegliedert werden, um den derzeitigen strukturellen Schwächen in der Ermittlungsphase abzuhelfen und sie effizienter zu gestalten, indem Überschneidungen mit anderen Behörden vermieden werden.

    Parallel zur Arbeit der Ad-hoc-Kommission wurden die Reformpläne für das Justizsystem (Strategie und Aktionsplan) aktualisiert. Ihr Umfang wurde erweitert und umfasst nun auch die erforderlichen Verfassungsänderungen sowie Maßnahmen in Bezug auf die Justizverwaltung und das Prozessrecht. Die nötigen Reformen bei der Strafverfolgung, vor allem hinsichtlich einer Verbesserung der Effizienz und der Rechenschaftspflicht, wurden noch nicht in Angriff genommen.

    Im Oktober 2002 und Mai 2003 wurden Änderungen der Zivil- und Strafprozessordnung verabschiedet, die die Gerichtsverfahren effizienter gestalten dürften. Die wichtigsten Änderungen betreffen Mechanismen zur Vollstreckung von Urteilen und zur Verkürzung der Prozessdauer. Es ist jedoch noch zu früh, um die konkreten Auswirkungen dieser Änderungen auf die Länge der Gerichtsverfahren zu beurteilen. Außerdem fehlen umfassende statistische Angaben. Bereits in den vorhergehenden Berichten wurde angemerkt, dass die Gerichte nach wie vor einen großen Prozentsatz der Fälle an die Staatsanwaltschaft zurückverweisen und dass die Bedingungen für die Zurückverweisung nicht transparent genug sind.

    Um die Richter zu entlasten und die Gerichtsverfahren zu beschleunigen, wurden im Januar 2003 zwei neue Verwaltungsposten geschaffen, nämlich der des Gerichtsverwalters und der des Gerichtsassistenten. Beim Obersten Verwaltungsgericht und beim Kassationsgerichtshof wurden die ersten Posten besetzt. Der Gerichtsverwalter ist zuständig für die Organisation der Gerichte, während es Aufgabe der Gerichtsassistenten ist, die Richter bei der Vorbereitung von Rechtssachen zu entlasten, Gerichtsurteile zu verfassen und die Praxis der höheren Instanzen zu analysieren.

    Im Laufe des letzten Jahre stiegen die Gehälter der hohen Justiz- und Verwaltungsbeamten um 18-20 %. Der weitere Anstieg der Gehälter wird an die Entwicklung im öffentlichen Sektor gekoppelt. Auch die Arbeitsbedingungen für Richter, Staatsanwälte, Ermittlungsbeamte und das Justizpersonal wurden verbessert, sind jedoch in den meisten Fällen noch immer schwierig. Es gibt insgesamt 1 467 Richterposten, was einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr darstellt.

    Das nichtstaatliche Schulungszentrum für Justizbeamte bietet weiterhin Schulungen für Richter, Staatsanwälte und Ermittlungsbeamte an. Bisher erhielt etwa ein Viertel der hohen Justiz- und Verwaltungsbeamten eine spezielle Fortbildung in EU-Recht. Die Pläne, das Ausbildungszentrum in eine öffentliche Einrichtung -- das Nationale Justizinstitut -- umzuwandeln. wurden durch die neuen Änderungen des Justizgesetzes vom Juli 2003 umgesetzt; danach wird das Nationale Justizinstitut in finanzieller und organisatorischer Hinsicht dem Obersten Justizrat unterstehen. Neu ernannte hohe Justiz- und Verwaltungsbeamte müssen eine sechsmonatige obligatorische Fortbildung beim Nationalen Justizinstitut absolvieren.

    Die Modernisierung der Infrastruktur der Gerichte wurde eingeleitet. Seit September 2002 wurden drei neue Gerichtsgebäude eröffnet, und die Gerichte werden nach und nach mit Computersystemen ausgerüstet. Ein einheitliches Informationssystem muss noch eingerichtet werden.

    Korruptionsbekämpfung

    In der öffentlichen Meinung stellt die Korruption noch immer ein ernstes Problem dar. Die Zollbehörden, Beschäftigte im Umfeld des Justizsystems, der Polizei und des Gesundheitssektors werden zu den korruptesten Berufsgruppen gezählt. Die Bekämpfung der Korruption nahm auf der politischen Agenda der Regierung auch weiterhin einen wichtigen Platz ein.

    Nach der Verabschiedung einer Nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung (Oktober 2001) und eines Aktionsplans (Februar 2002) wurden verschiedene bulgarische Rechtsvorschriften geändert, um sie an die wichtigsten internationalen Instrumente bei der Bekämpfung der Korruption anzugleichen. Die neuen Maßnahmen sollten jetzt uneingeschränkt durchgesetzt werden.

    Der Aktionsplan läuft Ende 2003 aus und wird zur Zeit aktualisiert. Im September 2003 nahm die Regierung einen Bericht über die Umsetzung der Nationalen Strategie an. Der Bericht kam zu dem Schluss, dass in der Verwaltung noch mehr Spezialeinheiten für die Bekämpfung der Korruption eingerichtet werden müssten und die Umsetzung des Aktionsplans stärker kontrolliert werden sollte.

    Nach den jüngsten Änderungen des Justizgesetzes (Juli 2003) müssen hohe Justiz- und Verwaltungsbeamte ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen. Die entsprechende Erklärung umfasst auch Ehegatten und Kinder und wird in ein öffentliches Register aufgenommen. Ähnliche Register bestehen für Zollbeamte. Im Februar 2003 nahm der Nationale Verband der Gerichtsbeamten einen Verhaltenskodex an, in dem festgelegt ist, wie sich Justizangestellte verhalten sollten, wenn ihnen ein Bestechungsgeld angeboten wird. Die Änderungen des Gesetzes über den öffentlichen Dienst umfassen eine neue Regelung für Interessenskonflikte.

    Seit Anfang 2003 wurde die Sammlung und Verarbeitung statistischer Angaben zur Bestechung weiter ausgebaut und unterscheidet jetzt zwischen aktiver und passiver Bestechung im privaten und öffentlichen Sektor, Einflussnahme auf Gegenseitigkeit und Ausnutzen einer öffentlichen Stellung.

    Die institutionellen Strukturen für die Bekämpfung der Korruption wurden weiter ausgebaut. Seit Februar 2003 ist ein interministerieller Ausschuss, in dem der Justizminister den Vorsitz führt, für die Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung der Nationalen Strategie und des Aktionsplans zuständig. Darüber hinaus setzte das Parlament im Oktober 2002 eine 24 Mitglieder umfassende Ständige Kommission zur Bekämpfung der Korruption ein. Sie hat in erster Linie die Aufgabe, die Rechtsvorschriften mit dem Besitzstand und den Praktiken der EU in Einklang zu bringen, ihre Durchführung zu überwachen und sie zu ergänzen, wenn sich Schwachpunkte zeigen. Zuständig für die Bekämpfung der Korruption sind Spezialeinheiten in verschiedenen Ministerien und bei der Polizei sowie der Grenzschutz (siehe auch Kapitel 24: Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres). Vor allem wurden besondere Maßnahmen ergriffen, um das ordnungsgemäße Verhalten der Polizei an den Grenzen und entlang der Transitstrecken sicherzustellen. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen müssen noch bewertet werden.

    Die bulgarischen Rechtsvorschriften sind weitgehend an das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und seine Protokolle angeglichen, doch es sind noch weitere gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich, um das Konzept der Verantwortlichkeit juristischer Personen und die entsprechenden Sanktionen sowie eine Begriffsbestimmung für ,Betrug" einzuführen.

    Bulgarien hat das Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption im Mai 2003 unterzeichnet, die Ratifizierung steht jedoch noch aus. Bulgarien beteiligt sich an der Überwachung von Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen der OECD-Arbeitsgruppe ,Bestechungen bei internationalen Handelsgeschäften". Im Februar 2003 wurde in Bulgarien eine Überprüfung der Phase 2 im Rahmen der Überwachung des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr durchgeführt. Der Bericht der OECD-Arbeitsgruppe ,Bestechungen" vom Juni 2003 empfiehlt, dass Bulgarien wirksame Instrumente einführt, um die Bestechung von Ausländern zu verhindern und aufzudecken und solche Verstöße wirksam zu verfolgen. Bulgarien ist dem Übereinkommen des Europarates über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten beigetreten. Außerdem ist es Mitglied der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats, die ihre Mitgliedstaaten regelmäßig überprüft. Das GRECO-Gutachten vom Mai 2002 hält fest, dass Bulgarien bisher mehr Fortschritte bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften als bei deren Um- und Durchsetzung erzielt habe.

    1.3 Menschenrechte und Minderheitenschutz

    Die Menschenrechte und Grundfreiheiten sind in Bulgarien weiterhin gewahrt. So lautete die Schlussfolgerung der Stellungnahme aus dem Jahr 1997 und der nachfolgenden Fortschrittsberichte; dies gilt auch für das letzte Jahr. Im folgenden Abschnitt werden die wichtigsten Entwicklungen seit dem letzten Fortschrittsbericht dargestellt.

    Bulgarien hat die wichtigsten Menschenrechtsübereinkommen ratifiziert (siehe Anhang I). Über die bulgarische Verfassung hat die Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Eingang in das bulgarische Recht gefunden; außerdem räumt die Verfassung der Konvention Vorrang gegenüber innerstaatlichem Recht ein. Aus der Praxis sind aber kaum Fälle bekannt, in denen die Bestimmungen der Konvention oder die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte direkt angewandt wurden.

    Im Dezember 2002 ratifizierte Bulgarien das Protokoll Nr. 13 der Konvention, zur Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen. Die Todesstrafe war in Bulgarien bereits 1990 einstweilig aufgehoben worden.

    Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung ist in der Verfassung verankert. Im September 2003 verabschiedete Bulgarien ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz, durch das eine weitgehende Annäherung an den Besitzstand erreicht werden soll. Es führt eine Reihe von Sanktionen ein und sieht die Einrichtung einer unabhängigen Kommission für den Schutz gegen Diskriminierung vor. Diese Kommission wird ständige Panels einrichten, die sich unter anderem mit Fragen der Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft oder der Rasse und mit Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern befassen werden (siehe auch Kapitel 13 - Soziales und Beschäftigung).

    Bürgerrechte und politische Rechte

    Die Lage hinsichtlich erniedrigender Behandlung durch die Polizei hat sich im Laufe des Jahres nur geringfügig gebessert, es werden noch immer körperliche Misshandlungen und der Einsatz von Gewalt bei Verhören gemeldet. Obwohl das Datenschutzgesetz die Erfassung von Personen nach ihrer ethnischen Herkunft untersagt, scheint dies bei den Roma besonders häufig der Fall zu sein. Die Maßnahmen, die die Regierung ergriffen hat, um hier Abhilfe zu schaffen, sollten noch weiter ausgebaut werden: innerhalb der Polizeikräfte gab es einige Schulungsmaßnahmen zur Sensibilisierung für Menschenrechtsfragen, und es wurde eine Spezialeinheit gebildet, durch die der Dienst bei der bulgarischen Polizei für Roma attraktiv gemacht werden soll. Im März 2003 wurden neue Rechtsvorschriften erlassen, die den Einsatz von Feuerwaffen bei der Verhaftung untersagen, wie es dem europäischen Standard entspricht.

    Menschenhandel -- insbesondere der Handel mit Frauen und Kindern zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung -- bleibt ein ernstzunehmendes Problem in Bulgarien, das sowohl Herkunfts-, als auch Durchgangs- und in geringerem Maße Bestimmungsland ist. Die Regierung setzt ihre Anstrengungen zur Bekämpfung dieses Problems fort. Menschenhandel ist gesetzlich verboten und gilt als strafbare Handlung. Außerdem führt das neue Gesetz vom Mai 2003 zur Bekämpfung des illegalen Menschenhandels Maßnahmen ein, um diese Praktiken zu verhindern, die Koordinierung zwischen staatlichen Stellen und NRO zu verbessern und die Opfer des illegalen Menschenhandels zu schützen. Das Gesetz steht im Einklang mit der UN-Konvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und ihrem Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels. Bulgarien hat beide Regelwerke ratifiziert. Die Bekämpfung des Menschenhandels ist Aufgabe der Grenzpolizei und des Nationalen Dienstes zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens.

    Trotz einiger Verbesserungen sind die Bedingungen in den bulgarischen Gefängnissen nach wie vor unangemessen. Die Einrichtungen sind häufig überfüllt, entsprechen nicht dem Standard und bieten keine geeigneten Dienste für die Insassen. Zur Verbesserung der Lage wurden 2002 fünf neue Einrichtungen gebaut (Sofia, Sliven, Burgas, Pleven, Bobov). Im Berichtszeitraum wurden die Bedingungen der Untersuchungshaft verbessert, da zahlreiche unterirdische Einrichtungen der Untersuchungsgefängnisse geschlossen wurden. Im November 2002 verabschiedete eine vom Innenministerium eingesetzte ständige Arbeitsgruppe ,Menschenrechte" einen Aktionsplan zur Umsetzung der Empfehlungen des Berichts des Europaratsausschusses zur Verhütung von Folter, insbesondere hinsichtlich des Zugangs der Insassen zu Gesundheitsversorgung. Im Zuge dessen traten im September 2003 neue Verfahren in Kraft und es wurde ein neues Untersuchungshaftzentrum eröffnet, das den europäischen Standards entsprechend ausgestattet ist.

    Obwohl nach der Verfassung jeder Bürger ab dem Zeitpunkt der Verhaftung beziehungsweise der Anklage Anrecht auf Prozesskostenhilfe hätte, zeigen empirische Studien, dass es der Praxis bei fast 50 % der Strafsachen in erster Instanz keine Verteidigung gab. Der Angeklagte muss, wenn er für schuldig befunden wird, sowohl die Prozesskosten als auch die Kosten des Privatklägers beziehungsweise des Nebenklägers tragen. Diese Praxis widerspricht den üblicherweise geltenden Grundsätzen. Reform und weitere Verbesserung des Prozesskostenhilfesystems sollten daher Priorität erhalten, damit alle Bürger in gleicher Weise Zugang zu den Gerichten erhalten.

    Im Bereich des Asylrechts wurden mit dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes im Dezember 2002 weitere Fortschritte erzielt. Das neue Asylgesetz enthält unter anderem klare Bestimmungen in Bezug auf die Verfahren der Antragstellung, den Zeitrahmen für eine Entscheidung und ein beschleunigtes Verfahren. Gegen Entscheidungen kann Einspruch erhoben werden, der aufhebende Wirkung hat. Die Zahl der Asylbewerber in Bulgarien ist nach wie vor begrenzt. In den ersten acht Monaten des Jahres 2003 wurde 19 Staatsbürgern aus sieben Ländern der Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt. Im gleichen Zeitraum wurden die Anträge von 258 Personen aus 27 Ländern abgelehnt. Der humanitäre Status wurde insgesamt 362 Staatsbürgern von 20 Ländern zuerkannt (siehe auch Kapitel 24: Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres).

    Durch Rassismus und Fremdenfeindlichkeit motivierte Handlungen sind gesetzlich verboten, doch wird berichtet, dass dieses Verbot noch immer nicht in zufriedenstellender Weise Anwendung findet. Trotz einiger Anstrengungen der Regierung, dieses Problem anzugehen, wird weiterhin über öffentlich zum Ausdruck gebrachten Rassismus und rassistische Gewalttaten gegen Roma berichtet. Es bleibt abzuwarten, ob das unlängst verabschiedete umfassende Antidiskriminierungsgesetz die Lage verbessern kann.

    Das Recht auf Meinungsäußerung ist in der Verfassung verankert und wird durch einschlägige Rechtsvorschriften weiter ausgebaut. Das Gesetz über den Zugang zu staatlichen Informationen sowie das Rundfunk- und Fernsehgesetz regeln Offenheit und Transparenz bei staatlichen Informationen (siehe auch unter ,Exekutive"). Nach dem letzteren Gesetz sind Rundfunk- und Fernsehanstalten in Bulgarien unabhängig, und jede Meinung kann in Rundfunk- und Fernsehsendungen frei geäußert werden. Journalisten und Künstler, die Verträge mit Rundfunk- und Fernsehanstalten geschlossen haben, dürfen keinerlei Anweisungen oder Direktiven in Bezug auf ihre Arbeit erhalten. Allerdings hat sich die Lage in bezug auf Verleumdungen, auf die bereits im Vorjahresbericht eingegangen wurde, nicht geändert. Verleumdung durch einen Journalisten gilt als strafbare Handlung. In der Praxis gab es nur wenige Fälle, in denen Journalisten tatsächlich verurteilt wurden, in der Regel werden anstelle strafrechtlicher Maßnahmen Geldbussen verhängt. Die Tatsache, dass einige Gerichte hohe Geldbussen verhängten, gibt jedoch unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung freier und unabhängiger Medien Anlass zur Besorgnis.

    Was die Religionsfreiheit anbetrifft, so nahm das Parlament im Dezember 2002 ein neues Konfessionsgesetz an. Dadurch soll die Gleichheit vor dem Gesetz ungeachtet der religiösen Zugehörigkeit und des Überzeugung gewährleistet werden. Staatliche Eingriffe in die interne Organisation religiöser Gemeinschaften und Einrichtungen sind nicht statthaft. Weiterhin verlieh das Gesetz der bulgarischen orthodoxen Kirche Rechtspersönlichkeit.

    Der Fortschrittsbericht aus dem Jahr 2002 merkte an, dass durch eine Änderung des Strafgesetzbuchs Fortschritte im Hinblick auf die Verhinderung der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erzielt wurden. Allerdings sieht auch das geänderte Strafgesetzbuch noch immer ein unterschiedliches Strafmaß bei Vergewaltigung und ein unterschiedliches Schutzalter vor.

    Nichtstaatliche Organisationen (NRO) spielen im öffentlichen Leben auch weiter eine wichtige Rolle. Die Organisations- und Verfahrensordnung des Parlaments sehen die Beteiligung von NRO bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften insbesondere im sozialen Bereich vor. Öffentlich-private Beratungsgremien wie der nationale Rat für den Kinderschutz, der Rat für Sozialhilfe und der nationale Rat für Rehabilitation und soziale Eingliederung haben bei der Formulierung und Umsetzung von Politiken der Regierung mitgewirkt. Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Korruption wurde intensiviert. Es stehen noch immer wenig Haushaltsmittel zur Verfügung und der Sektor wird weitgehend durch externe Geber finanziert. Die finanziellen Bedingungen für NRO wurden durch jüngste Änderungen der Steuer-, Sozialhilfe- und Gesundheitsvorschriften geringfügig verbessert.

    Während des Berichtszeitraums verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Bulgarien in sechs Fällen wegen Verstoßes gegen Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention. In fünf Fällen kam der Gerichtshof zu dem Schluss, dass das Recht auf einen fairen Prozess beziehungsweise auf vorübergehende Freilassung bis zur Gerichtsverhandlung nicht beachtet worden war. Außerdem war in zwei Fällen den Anwälten des Klägers der Zugang zu den Prozessakten verweigert worden, was gegen den Grundsatz der ,Waffengleichheit" verstößt. In zwei weiteren Fällen wurde befunden, dass die Einweisung des Klägers in eine psychiatrische Anstalt willkürlich erfolgte und rechtswidrig war.

    Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

    Bei der Verabschiedung der allgemeinen Rechtsvorschriften über die Gleichstellung von Männern und Frauen (Chancengleichheit) sind weitere Fortschritte zu verzeichnen. Seit März 2001 sind spezielle Vorschriften zur Beschäftigung in Kraft, durch die der Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts für Frauen und Männer eingeführt wurde. Durch das neue Antidiskriminierungsgesetz soll unter anderem der Besitzstand auf dem Gebiet der Chancengleichheit von Frauen und Männern, einschließlich der Bestimmungen über den Schutz von Schwangeren, den Elternurlaub, gleiches Arbeitsentgelt, die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, und über die Beweislast umgesetzt werden (siehe auch Kapitel 13: Soziales und Beschäftigung). Weiter wurde im Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik eine beratende Kommission für die Chancengleichheit von Frauen und Männern eingerichtet. 47,5 % der erwerbstätigen Bevölkerung und etwa 25 % der Minister und Parlamentsmitglieder sind Frauen.

    Im Bereich der Kinderrechte wurden die einschlägigen Vorschriften weiter konsolidiert. Durch eine Änderung des Gesetzes über den Kinderschutz im April 2003 wurden die Maßnahmen zum Schutz von Kindern verstärkt, insbesondere durch: besonderen Schutz in öffentlichen Einrichtungen; Informationen über die Rechte und Pflichten von Kindern und Eltern; präventive Maßnahmen für die Sicherheit und den Schutz von Kindern; Rechtshilfe seitens des Staates; besondere Fürsorge für Kinder mit körperlichen oder geistigen Behinderungen. Das Gesetz führt außerdem strengere Vorschriften für die Unterbringung von Kindern in Heimen oder bei Pflegefamilien ein: über die Unterbringung von Kindern außerhalb der Familie muss ein Gericht entscheiden. Die Einweisung in eine spezialisierte Einrichtung darf nur erfolgen, wenn alle anderen Möglichkeiten, dem Kind ein familiäres Umfeld zu erhalten, ausgeschöpft wurden. Das Gesetz definiert spezialisierte Einrichtungen als Einrichtungen für die Erziehung und Beaufsichtigung von Kindern, die auf Dauer von ihrem familiären Umfeld getrennt sind. Nach den neuesten Statistiken leben etwa 2 % aller Kinder in solchen Einrichtungen.

    Durchführungsvorschriften zum Gesetz über den Kinderschutz wurden im Juli 2003 verabschiedet. Die wichtigsten Elemente hierbei sind: die Einführung einer finanziellen Unterstützung als Anreiz, um zu verhindern, dass Kinder sich selbst überlassen werden, und die Wiedereingliederung von Heimkindern in ihre Familien zu fördern, die Festlegung harmonisierter Kriterien für Pflegeeinrichtungen für Kinder durch ein Genehmigungsverfahren sowie angemessene Kontrollmechanismen und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen im Bereich des Kinderschutzes. Das Genehmigungsverfahren ist jedoch nur für natürliche und juristische Personen vorgesehen und findet keine Anwendung auf Einrichtungen des Staates oder der Gemeinden. Dadurch wurde die einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften gefährdet. In August 2003 trat das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung in Bulgarien in Kraft. Das Europäische Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses wurde im Juni 2003 ratifiziert.

    Trotz dieser Anstrengungen hat sich die Lage der Kinder in den Heimen während des Berichtszeitraums nur wenig geändert. Insbesondere die Lebensumstände in diesen spezialisierten Einrichtungen sind nach wie vor unangemessen. Jetzt kommt es darauf an, in den Bemühungen nicht nachzulassen und die volle Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften sicherzustellen.

    Im Juni 2003 wurden die Vorschriften für die Adoption bulgarischer Kinder durch Änderungen des Familiengesetzes geändert. Die grenzüberschreitende Adoption ist zulässig, wenn alle Möglichkeiten der Unterbringung bei Verwandten und Freunden der Familie oder der Adoption innerhalb Bulgariens ausgeschöpft wurden und wenn drei bulgarische Kandidaten es abgelehnt haben, das Kind innerhalb von sechs Monaten aufzunehmen. Zu diesem Zweck werden auf regionaler Ebene Adoptionsräte und Register für Kinder vorbereitet, die adoptiert werden könnten. Die Einrichtung dieser Register muss mit dem nationalen Informationssystem über Adoptiveltern und zur Adoption freigegebene Kinder koordiniert werden, das zur Zeit von der Kinderschutzbehörde aufgebaut wird. Im Einklang mit dem Übereinkommen über den Schutz von Kindern sollte die grenzüberschreitende Adoption eine Ausnahme bleiben, damit die Kontinuität der Erziehung des Kindes entsprechend seines ethnischen, religiösen, kulturellen und sprachlichen Umfelds soweit wie möglich erhalten bleibt.

    Im Rahmen einer Nationalen Strategie für Chancengleichheit für Behinderte, die im Juni 2003 verabschiedet wurde, sind Maßnahmen in Bezug auf die Verbesserung des Zugangs zu Gebäuden und Verkehrseinrichtungen, Bildung, Beschäftigung, Sozialdienste, Rechtsschutz sowie soziale und medizinische Rehabilitation vorgesehen. Die finanzielle Lage der Behinderten hat sich infolge der Zuweisung eines garantierten Mindesteinkommens verbessert, das durch die Änderungen des Sozialhilfegesetzes vom Dezember 2002 eingeführt wurde (siehe auch Kapitel 13: Soziales und Beschäftigung).

    Hinsichtlich der geistig Behinderten hat die Agentur für Sozialhilfe eine Untersuchung der Lage in Sozialpflegeheimen durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurde ein Programm für die weitere Rehabilitation oder die Schließung einer Reihe von Einrichtungen erstellt, das bis 2006 umgesetzt wird. Bisher wurden sieben dieser Einrichtungen geschlossen. Die Lebensbedingungen in psychiatrischen Krankenhäusern und in Sozialpflegeheimen sind nach wie vor unangemessen, die Plätze für Rehabilitation und Therapie sind knapp. Es werden noch immer Fälle von Misshandlung gemeldet.

    Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Varbanov gegen Bulgarien wurden Lücken im Rechtssystem aufgezeigt, die die willkürliche Einweisung geistig behinderter Personen möglich machten. Um diese Mängel zu beheben und den Rechtsschutz geistig behinderter Menschen, die in entsprechenden Einrichtungen leben, zu verbessern, wird zur Zeit an einer Änderung des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit gearbeitet.

    Hinsichtlich des sozialen Dialogs sind infolge der Änderungen des Arbeitsgesetzes vom Dezember 2002 weitere Fortschritte zu verzeichnen. Im April 2003 wurde ein Nationales Institut für Schlichtung und Schiedsgerichtsbarkeit eingerichtet. Es hilft bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Regierung konsultiert die Sozialpartner regelmäßig im Rahmen des Rates für dreiseitige Zusammenarbeit zu Fragen im Zusammenhang mit Löhnen und Gehältern, der sozialen Sicherheit, dem Arbeitsgesetz, den sozialen Auswirkungen der Umstrukturierung und Privatisierung und der Haushaltspolitik. Der autonome soziale Dialog steht jedoch noch in den Anfängen und muss weiter verbessert werden. Es gibt nur wenige Tarifverträge, und der soziale Dialog auf Unternehmens- und Branchenebene ist wenig entwickelt.

    Bulgarien ist Vertragspartei der Revidierten Europäischen Sozialcharta. Das Zusatzprotokoll über Kollektivbeschwerden wurde nicht unterzeichnet.

    Minderheitenrechte und Minderheitenschutz

    Bereits 1999 nahm Bulgarien ein ,Rahmenprogramm für die gleichberechtigte Integration der Roma in die bulgarische Gesellschaft" an, das bisher nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurde. Im September 2003 wurde ein Aktionsplan für die Umsetzung des Rahmenprogramms verabschiedet, in dem auch eine gewisse finanzielle Unterstützung vorgesehen ist. Der Aktionsplan umfasst eine Reihe kurzfristiger Maßnahmen in den Bereichen Antidiskriminierungspolitik, Bildung, Kultur, Wohnungsbau, Beschäftigung und Sozialschutz.

    Die Lage der Roma-Minderheit hat sich seit dem letzten Regelmäßigen Bericht kaum verbessert. Im allgemeinen ist sie gekennzeichnet durch schlechte Lebensbedingungen, soziale Nachteile und hohe Arbeitslosenzahlen. Der Gesundheitszustand der Roma ist erheblich schlechter als der der Mehrheit der Bevölkerung. Dies ist auf die Armut und die schlechten sanitären Bedingungen sowie auf die unterentwickelten Basisinfrastrukturen in den Roma-Siedlungen zurückzuführen. Die Kinder der Roma bilden eine Gruppe mit besonderem Gesundheitsrisiko, in der die Mortalitätsrate etwa sechs Mal höher ist als der nationale Durchschnitt. Da bei den Roma-Kindern der höchste Anteil der Schulabbrecher zu verzeichnen ist, ist der Bildungsstand der Roma dramatisch niedrig. Viele Roma leben noch immer in separaten Bezirken, in denen sie ihre eigenen Schulen haben, und haben kaum Kontakt mit Nicht-Roma. Die Diskriminierung bei Bildung, Beschäftigung, Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und zu öffentlichen Dienstleistungen ist noch immer weit verbreitet.

    Im Berichtszeitraum sind einige Fortschritte in den Bereichen Bildung und insbesondere Gesundheit zu verzeichnen. Im Laufe des letzten Jahres wurden in Roma-Schulen verschiedene Pilotprojekte eingeleitet, die darauf abzielen, die Roma-Kinder in die Gesellschaft zu integrieren. Im August 2002 erließ das Ministerium für Bildung und Wissenschaft neue Rechtsvorschriften über die Erziehung von Kindern mit besonderem pädagogischem Bedarf. Diese Vorschriften legten strengere Kriterien für die Einweisung von Kindern in Sonderschulen fest und versuchten, die unkontrollierte Aufnahme normal entwickelter Kinder in Sonderschulen aufgrund sozialer Kriterien zu unterbinden. Im September 2002 wurden neue ,Anweisungen für die Integration von Kindern und Schülern, die Angehörige einer Minderheit sind" veröffentlicht, die eine Strategie für die Integration durch Bildung vorgab. Die wichtigsten Elemente der Strategie sind die Integration und der Erhalt der Roma-Kultur und die Förderung der Sozialisierung junger Menschen aus verschiedenen ethnischen Gemeinschaften. Im September 2002 wurde durch eine Änderung des staatlichen Bildungsgesetzes die kostenlose Vorschulerziehung für Kinder eingeführt. Diese Vorbereitung dürfte dazu beitragen, den Roma-Kindern die Integration in das allgemeine Bildungssystem zu erleichtern.

    Im Gesundheitswesen ist die Verabschiedung des neuen Gesetzes über die staatliche Krankenversicherung im Januar 2003 ein positives Signal. Nicht alle Roma sind über die Verfahren informiert. Zur Zeit arbeitet die Entwicklungsbank des Europarats einen Aktionsplan für die Gesundheitsfürsorge bei den Roma für die Jahre 2003-2008 aus.

    Im Hinblick auf die Senkung der hohen Arbeitslosenrate, die im allgemeinen bei den Roma zu verzeichnen ist, hat das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik ein nationales Programm eingeleitet, das den Titel ,Von der Sozialfürsorge zur Schaffung von Arbeitsplätzen" erhielt. Das Hauptziel dieses Programms ist, den Langzeitarbeitslosen durch die gezielte Schaffung von Arbeitsplätzen bei öffentlichen Arbeiten Beschäftigung und Integration anzubieten. Das Programm lief im Herbst 2002 an und soll 2003 etwa 100 000 Arbeitsplätze anbieten, von denen bis jetzt etwa 89 000 besetzt wurden. Die Mehrzahl der in dieses Programm einbezogenen Menschen sind Roma.

    Darüber hinaus wurden einige Maßnahmen ergriffen, um Kultur und Identität der Roma zu erhalten. Die traditionellen Feiertage der Roma wurden in den offiziellen Kulturkalender aufgenommen. Es gibt erstmals eine Presse und Bücher in Romanes, deren Veröffentlichung allerdings vorwiegend von NRO oder ausländischen Gebern finanziert wird. Die Regierung unterstützte verschiedene Veranstaltungen in Kultur und Bildung, die von Roma-Organisationen durchgeführt wurden.

    Weiter wurde mit der Arbeit an Projekten zur Verbessehrung der Infrastrukturen in Roma-Siedlungen und dem Bau von Wohnungen sowie im Bereich von Kultur und Medien der Roma begonnen.

    Insgesamt kann gesagt werden, dass Initiativen eingeleitet wurden, um die Lage der Roma-Minderheit zu verbessern. In dieser Hinsicht stellt die Annahme des neuen Aktionsplans für die Umsetzung des Rahmenprogramms mit spezifischeren Aktivitäten und einem Zeitplan für den Zeitraum 2003-2004 eine gute Grundlage dar, da hierfür eigens Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Es sind entschlossene und nachhaltige Anstrengungen erforderlich, um gegen diskriminierende Einstellungen und Verhaltensweisen und die weitverbreitete soziale Benachteiligung der Roma-Gemeinschaft vorzugehen. Die jüngste Verabschiedung eines neuen umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes dürfte in dieser Hinsicht ein Schritt vorwärts sein.

    Die türkische Minderheit ist politisch integriert und verfügt über gewählte Vertreter auf nationaler und auf lokaler Ebene; darüber hinaus ist sie auch in der öffentlichen Verwaltung zunehmend vertreten. Es sind aber noch weitere Bemühungen erforderlich, um ethnische Türken in wirtschaftlich unterentwickelten Regionen sozial und wirtschaftlich zu integrieren.

    1.1 Allgemeine Bewertung

    Bulgarien erfüllt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

    Ein Fortschritt war die Annahme eines Programms und eines Aktionsplans zur Durchführung der Strategie zur Modernisierung der Staatsverwaltung, die den Rechtsrahmen in diesem Bereich festigen sollen. Bulgarien muss weitere nachhaltige Anstrengungen unternehmen, um die Reform der öffentlichen Verwaltung fortzusetzen, mittelfristig über einen qualifizierten und effizienten öffentlichen Dienst zu verfügen und zum Zeitpunkt des Beitritts die wirksame Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands zu gewährleisten.

    Die allgemeine Reform der Justiz wurde im Einklang mit dem Aktionsplan von 2002 fortgesetzt. Vor allem die Änderung der Verfassung in Bezug auf den Status der Justizangehörigen ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Andere Legislativmaßnahmen sollen die Dauer der Gerichtsverfahren verkürzen und die Kontrolle der Judikative über die Beschlüsse der Exekutivbehörden verstärken. Dennoch sind noch weitere Anstrengungen erforderlich, um den Ermittlungsdienst als Teil der Exekutive entsprechend den bewährten Methoden der Mitgliedstaaten umzuorganisieren. Bulgarien muss auch sicherstellen, dass für ein reibungsloses Funktionieren der Justiz ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

    Die Korruption bleibt ein Problem, und Bulgarien sollte die gemeinsamen Anstrengungen zur Durchführung von Gegenmaßnahmen fortsetzen. Die Korruptionsbekämpfung hat weiterhin hohe politische Priorität, und es wurden weitere Maßnahmen in diesem Zusammenhang beschlossen.

    Die Menschenrechte und Grundfreiheiten sind in Bulgarien weiterhin gewahrt.

    Der Rechtsrahmen in den Bereich Asyl und Kinderschutz wurde deutlich verbessert. Die Lebensbedingungen der Heimkinder haben sich jedoch im vergangenen Jahr kaum verändert. Es fehlt noch immer der notwendige Rechtsrahmen für geistig Behinderte, vor allem zur Vermeidung willkürlicher Einweisungen. Trotz einiger Verbesserungsbemühungen sind die Lebensbedingungen in Heimen für geistig behinderte Menschen schwierig und Rehabilitations- und Therapiemöglichkeiten rar. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um das Problem der erniedrigenden Behandlung durch die Polizei und des Menschenhandels in den Griff zu bekommen. Was die sozialen und wirtschaftlichen Rechte angeht, so waren vor allem Fortschritte in Bezug auf die Chancengleichheit und die Verhinderung von Diskriminierungen zu verzeichnen.

    Der neue Aktionsplan zur Durchführung des "Rahmenprogramms für die gleichberechtigte Integration der Roma in die bulgarische Gesellschaft" ist ein wichtiger Schritt, als spezifische Mittel zur Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen sowie in den Bereichen Erziehung, Kultur, Wohnung, Beschäftigung und Sozialschutz bereitgestellt werden. Entschlossene, anhaltende Bemühungen sind notwendig, um diskriminierende Einstellungen und Verhaltensweisen zu bekämpfen und die verbreitete soziale Benachteilung der Roma zu beseitigen.

    2. Wirtschaftliche Kriterien

    2.1 Einleitung

    Die Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Bulgariens auf Beitritt zur Europäischen Union zu folgendem Schluss:

    ,Bulgariens Fortschritt beim Aufbau einer Marktwirtschaft ist durch das Fehlen einer Verpflichtung zu einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Politik begrenzt worden. Es wäre mittelfristig nicht in der Lage, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten."

    In ihrem Regelmäßigen Bericht 2002 stellte die Kommission dann Folgendes fest:

    ,Bulgarien ist eine funktionierende Marktwirtschaft. Das Land dürfte in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union mittelfristig standzuhalten, sofern es mit der Durchführung seines Reformprogramms fortfährt, um noch bestehende Schwierigkeiten zu beseitigen."

    Ausgehend von den Ergebnissen des Regelmäßigen Berichts 2002 nannte der Fahrplan für Bulgarien - von der Kommission im November 2002 verabschiedet - eine Reihe von Benchmarks für weitere Wirtschaftsreformen.

    Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung in Bulgarien seit Veröffentlichung der Stellungnahme ließ sich die Kommission von den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 1993 in Kopenhagen leiten, wonach die Mitgliedschaft in der Union Folgendes voraussetzt:

    * eine funktionsfähige Marktwirtschaft und

    * die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

    In der nachstehenden Analyse folgt die Kommission der gleichen Methode wie bei der Stellungnahme und den Regelmäßigen Berichten der Vorjahre.

    2.2 Wirtschaftliche Entwicklung

    Trotz des weltweiten Wirtschaftsabschwungs konnte die bulgarische Wirtschaft weiterhin hohes Wachstum und Stabilität vorweisen. 2002 lag das reale BIP-Wachstum bei 4,8 %, es war dies das dritte Jahr in Folge mit einer Wachstumsrate über 4 %. Die Inflation geht weiter zurück, in der Hauptsache aufgrund niedriger Lebensmittelpreise und niedriger Importpreise nach dem Wertverlust des Dollar; Hauptursache der Inflation sind derzeit indirekte Steuern und administrierte Preise. Die Arbeitslosigkeit ist deutlich zurückgegangen, bedingt durch Arbeitsplatzschaffung im privaten Sektor und staatliche Beschäftigungsprogramme. Das Leistungsbilanzdefizit war 2002 niedriger als 2001, in der ersten Hälfte 2003 jedoch höher als in der ersten Hälfte 2002, und nicht vollständig durch Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen abgedeckt.

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    Bei der wirtschaftlichen Umstrukturierung und Privatisierung wurden Fortschritte erzielt, jedoch nicht ohne Schwierigkeiten. Nach den neuen, im April 2002 eingeführten Verfahren, die klarere Regeln und größere Transparenz bieten sollen, ging die Privatisierung langsamer als erwartet voran, bedingt durch Verfahrensprobleme und mäßiges Interesse ausländischer Investoren, letzteres auch aufgrund der schwachen Weltwirtschaft. Zwar wurden einige Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung und des Justizsystems getroffen, klare Zeichen einer Reduzierung der Hindernisse für die Unternehmen sind aber noch nicht sichtbar. Der sich zum großen Teil in ausländischem Besitz befindliche Banksektor entwickelt sich hinsichtlich Kreditwachstum und Spareinlagen rasch weiter, während der Kapitalmarkt noch unterentwickelt ist.

    Das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen (in Kaufkraftstandards) ist mit 25 % des EU-Durchschnitts niedrig, die Arbeitsmarktlage verbessert sich. Die Anhebung der Einkommen und der Produktivität auf ein ähnliches Niveau wie im übrigen Europa bleibt eine der wesentlichen Herausforderungen für Bulgarien. Die Erwerbstätigenquote der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ist leicht gestiegen, war 2002 mit 50,6 % aber nimmer noch gering. Die Arbeitslosenquote ging von 19,2 % im Jahr 2001 auf 18,1 % 2002 und 15,7 % im ersten Quartal 2003 zurück. Nahezu zwei Drittel aller Arbeitslosen waren Langzeitarbeitslose. Die Arbeitslosenquote war bei den Männern etwas höher als bei den Frauen, 35,6 % aller Personen zwischen 15 und 24 Jahren waren arbeitslos. Das regionale Einkommensgefälle ist gering, das Pro-Kopf-Einkommen reichte 2000 von 21 % bis 26 % des EU-Durchschnitts, außer im Südwesten des Landes, einschließlich Sofia, wo es 33,6 % beträgt (Daten für statistische Regionen der Ebene 2). Bei der Arbeitslosigkeit ist das regionale Gefälle stärker ausgeprägt. Während im Dezember 2002 die Arbeitslosenquote in der Südwestregion 11,8 % betrug, lag sie in allen anderen Regionen über 15 %, im Nordwesten erreichte sie sogar 22,8 %.

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    2.3 Bewertung anhand der Kopenhagener Kriterien

    Funktionsfähige Marktwirtschaft

    Eine funktionsfähige Marktwirtschaft setzt voraus, dass Preise und Handel liberalisiert sind und ein Rechtssystem mit einklagbaren Rechten besteht, das auch die Eigentumsrechte regelt. Die Leistung einer Marktwirtschaft wird durch makroökonomische Stabilität und einen Konsens über die Wirtschaftspolitik verstärkt. Ein gut entwickelter Finanzsektor und das Fehlen größerer Marktzutritts- oder -austrittsschranken verbessern die Effizienz der Wirtschaft.

    Das mittelfristige Wirtschaftsreformprogramm und die mit dem EU-Beitritt zusammenhängende Politik finden nach wie vor Unterstützung. Die wichtigsten Ziele der neuen Regierung beinhalten eine vorsichtige Finanzpolitik sowie eine marktorientierte Wirtschaftsreform. Angekündigte Maßnahmen hat die Regierung im Wesentlichen auch umgesetzt, allerdings haben sich einige strukturelle Reformen verzögert. Im Juli 2003 schloss der Internationale Währungsfonds erfolgreich die dritte Überprüfung einer im Februar 2002 geschlossenen zweijährigen Bereitschaftskreditvereinbarung ab. Vor der Überprüfung war eine ,Vereinbarung über die Wirtschaftspolitik der Regierung und der bulgarischen Nationalbank" vorgelegt worden, die das wirtschaftspolitische Programm auf der Grundlage der Currency-Board-Regelung, eine vorsichtige und flexible Steuerpolitik mit dem Ziel eines mittelfristig ausgeglichenen Haushalts und eine Beschleunigung der Strukturreformen mit dem Ziel einer voll funktionsfähigen und wettbewerbsorientierten Marktwirtschaft erneut bestätigte. Im August 2003 legten die bulgarischen Behörden der Kommission ihr jüngstes wirtschaftliches Heranführungsprogramm vor, das vom Finanzministerium nach Konsultationen mit den Sozialpartnern, den NRO, akademischen Kreisen und verschiedenen Regierungsstellen ausgearbeitet worden war. Das Programm bekräftigt das Engagement der Regierung für ihre Reformagenda.

    Die makroökonomische Stabilität hat seit 2000 ein nachhaltiges Wachstum des realen BIP von über 4 % ermöglicht. Das reale BIP-Wachstum betrug im vergangenen Jahr trotz ungünstiger weltwirtschaftlicher Bedingungen 4,8 % und wird für die erste Hälfte 2003 (gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum) auf 4,1 % veranschlagt. Das Wachstum konnte sich weitgehend auf eine lebhafte Inlandsnachfrage stützen, der Nettoanteil des Außenhandels war weniger ausgeprägt als in vorangegangenen Jahren. Das Investitionswachstum lag 2002 real bei 9,3 %, während die Investitionsquote (Anteil der Investitionen am BIP) 2002 mit 18,1 % im Vergleich zu 2001 nahezu stabil war.

    Das Leistungsbilanzdefizit ging 2002 zurück, erhöhte sich aber in der ersten Hälfte 2003 erneut. Das Leistungsbilanzdefizit, das 2001 6,0 % des BIP betrug, lag 2002 bei 4,7 % des BIP, dank eines geringeren Handelsdefizits, höherer Einnahmen aus dem Fremdenverkehr, niedrigerer Zinszahlungen und höherer, laufender Transfers. In der ersten Hälfte 2003 lag das Leistungsbilanzdefizit jedoch bei etwa 5,2 % des projizierten BIP, wesentlich höher als im selben Zeitraum des Vorjahres, in der Hauptsache bedingt dadurch, dass die Einfuhren stärker stiegen als die Ausfuhren, und durch ein höheres Defizit in der Einkommensbilanz. Die Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen (ADI) lagen mit 3,9 % des BIP im Jahre 2002, nach 2,6 % für 2001, wieder unter dem Leistungsbilanzdefizit, aber vorläufige Zahlungsbilanzdaten für die erste Hälfte 2003 deuten darauf hin, dass die ADI-Zuflüsse fast das Niveau für das volle Jahr 2002 erreicht haben. Bedingt durch andere Nettokapitalzuflüsse stiegen die Devisenreserven der Zentralbank weiter auf einen Betrag, der den Einfuhren an Waren und Dienstleistungen für etwa 6 Monate entspricht, dies stützt die Glaubwürdigkeit der Currency-Board-Vereinbarung. Die Gesamtauslandsverschuldung ging von 77 % des BIP Ende 2001 auf 70 % des BIP Ende 2002 deutlich zurück, Ergebnis einer strengeren Steuerpolitik, zweier Brady-Bond-Tauschoperationen und des Wertverlustes des US-Dollar.

    Die Arbeitslosigkeit sinkt aufgrund der Arbeitsplatzschaffung im privaten Sektor und entsprechender staatlicher Programme. Die Arbeitslosenquote sank deutlich, bedingt durch eine Beschäftigungszunahme und einen Rückgang der Erwerbsbevölkerung, von 19,2 % im Jahr 2001 auf 18,1 % 2002 (IAO-Definition, Arbeitskräfteerhebung). Die registrierte Arbeitslosigkeit lag im Juli 2003 bei 13,2 % und damit mehr als vier Prozentpunkte niedriger als im Juli 2002. Die Nettoarbeitsplatzschaffung ist sowohl einem aufstrebenden privaten Sektor, in dem neue Tätigkeiten den Wegfall durch Umstrukturierung mehr als kompensieren, als auch staatlich finanzierten Beschäftigungsprogrammen für Arbeitslose zu verdanken, durch die etwa jeder dritte neue Arbeitsplatz geschaffen wurde. Angesichts des Ausmaßes aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, der umfangreichen Schattenwirtschaft und der Schwierigkeit, bei den in der Hauptsache kleinen landwirtschaftlichen Betrieben die Beschäftigung in der Landwirtschaft zu definieren, lässt sich die tatsächliche Arbeitsmarktlage nur schwer bewerten. Um die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen einzudämmen, wurden die Arbeitgeber verstärkt verpflichtet, alle Arbeitsverträge anzumelden, und Anfang 2003 wurden nach Sektoren differenzierte hypothetische Mindestlöhne als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge eingeführt. Diese Bemühungen zur Reduzierung des hohen Anteils nicht angemeldeter Beschäftigung verbesserten die Grundlage für Besteuerung und Sozialabgaben und schaffen Raum für eine Senkung der Beiträge und der Zuschüsse zur Sozialversicherung. Sie sollten einher gehen mit Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsmarktflexibilität und zur Senkung der Lohnnebenkosten, um die Funktionsfähigkeit des eher starren Arbeitsmarktes im formellen Sektor der Wirtschaft zu verbessern.

    Die Inflation ist weiter zurückgegangen. Die Inflation, gemessen am (vorläufigen) Jahresdurchschnitt des harmonisierten Index der Verbraucherpreise, ist von 7,4 % im Jahr 2001 auf 5,8 % im Jahr 2002 zurückgegangen. Im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahresmonaten lag die Inflation Ende 2002 bei 3,8 % und ging in der ersten Hälfte 2003 auf unter 2 % zurück, bedingt durch einen Basiseffekt und die Verringerung der Importpreise wie auch mäßige Lohnerhöhungen. Höhere Verbrauchssteuern auf Treibstoff und Alkohol Anfang 2003 wurden nicht im vollen Umfang an den Verbraucher weitergegeben, höhere Preise für Strom, Fernwärme und Telefon, die Anfang Juli 2003 eingeführt wurden, hatten nur geringe Auswirkungen auf die Inflation. Auf Jahresbasis ging der Anstieg der administrierten Preise vom Spitzenwert 29,5 % im Juli 2002 auf 8,4 % im Juli 2003 zurück. Ohne Berücksichtigung der administrierten Preise lag die Inflation im Juli 2002 bei -0,8 %, im Juli 2003 bei 0,2 %.

    Bulgarien hält die Currency-Board-Regelung weiterhin ein, die den bulgarischen Lew (BGN) an den Euro koppelt. Das für die Currency-Board-Regelung, die im Juli 1997 eingeführt wurde, erforderliche ausreichende Volumen an Devisenreserven ist nach wie vor vorhanden. Die kurzfristigen Nominalzinssätze blieben 2002 weitgehend stabil, während die kurzfristigen Realzinssätze Ende 2002 negativ wurden [3]. Die Geldmenge in ihrer weiten Abgrenzung (M3) wuchs zwischen Juli 2002 und Juli 2003 nominal um 19,6 % und real um 17,6 %. Da die Geldmenge bei einem Currency-Board allein durch die Geldnachfrage der Wirtschaft bestimmt wird, ist dies ein Zeichen dafür, dass der Wirtschaft wieder Geld zugeführt wird und das Vertrauen in die bulgarische Währung wieder wächst.

    [3] Dies gilt für Kredite und Einlagen mit einer Laufzeit von einem Monat, bereinigt um die Verbraucherpreisindex-Inflation.

    Es wird auch weiterhin eine straffe Finanzpolitik verfolgt. Das gesamtstaatliche Defizit lag 2002 bei 0,6 % des BIP und wird für 2003 auf 0,7 % des BIP veranschlagt. Ende Juli 2003 hatte der konsolidierte Haushalt einen Überschuss von 1,8 % des projizierten BIP. Eine Strategie der aktiven Schuldenverwaltung, einschließlich zweier Brady-Bond-Tauschoperationen sowie des Wertverlustes des US-Dollar trugen zu einer deutlichen Verringerung der staatlichen Gesamtverschuldung von 66,4 % des BIP Ende 2001 auf einen geschätzten Anteil von 53,0 % des BIP Ende 2002 bei. Ein neues Gesetz zur Staatsverschuldung verbietet es der Regierung, neue Schulden aufzunehmen, wenn das Verhältnis der konsolidierten staatlichen Gesamtverschuldung zum BIP 60 % überschreitet. Die Regierung strebt eine Verlagerung von direkter auf indirekte Besteuerung an und verringert den Anteil des Staatshaushalts am BIP. Die fortgesetzte Umstrukturierung der Zoll- und Steuerverwaltung im Rahmen der Vorbereitung auf die Schaffung einer zentralen Steuerbehörde bringt bereits höhere Einnahmen. Maßnahmen zur Reduzierung von Steuerbetrug sind beschlossen, unter anderem die Einsetzung einer Steuerfahndungsstelle und eine bessere Überwachung des Verkaufs verbrauchssteuerpflichtiger Waren sowie die Schließung einiger Duty-free-Shops. Bis Juli 2003 waren die Rücklagen, auf die die Regierung bei unvorhergesehenen Ereignissen zurückgreifen kann, auf über 12 % des BIP gestiegen. Die steuerliche Dezentralisierung setzt sich mit der Übertragung bestimmter Aufgaben und Mittel aus dem Staatshaushalt auf die Gemeindehaushalte fort.

    Der makroökonomische Policy-Mix war angemessen. Mangels geldpolitischer Instrumente und - im Rahmen der Currency-Board-Regelung - der Möglichkeit einer Veränderung des Nominalwechselkurses ist die Steuerpolitik das Hauptinstrument für eine makroökonomische Stabilisierung. Die restriktive Steuerpolitik - trotz einer Verschlechterung des weltweiten wirtschaftlichen Umfelds - war angemessen, um die Glaubwürdigkeit der Currency-Board-Regelung zu wahren, eine Verschärfung des Leistungsbilanzdefizits zu vermeiden und weitere Fortschritte bei der Reduzierung der Staats- und der Auslandsverschuldung zu erzielen. Das Leistungsbilanzdefizit bot bislang keinen Anlass zur Sorge, da es höhere Investitionen ermöglichte, als mit der inländischen Ersparnis allein hätten realisiert werden können, und teilweise durch Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen gedeckt war. Im Sinne der Erhaltung der außenwirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Eurogebiet als wichtigstem Handelspartner - gegenüber dem es zu einer gewissen realen Wechselkursaufwertung des bulgarischen Lew kam - haben die gemäßigten Erhöhungen der Löhne und Gehälter im Haushaltssektor, die häufig auch als Richtschnur für den privaten Sektor dienen, zur Stabilität beigetragen. Löhne und Gehälter der Beschäftigten mit einem Arbeitsvertrag sind in der ersten Hälfte 2003 gegenüber dem Vorjahreszeitraum real um 5,6 % gestiegen, wobei die Zuwachsrate im öffentlichen Sektor etwas niedriger lag als im privaten. Das IWF-Leistungskriterium eines maximalen Anstiegs von 2 % bei den Lohnzahlungen von 60 staatlichen Unternehmen im Vergleich zu den Lohnzahlungen im dritten Quartal 2002 wurde eingehalten.

    Die Preisliberalisierung hat - insbesondere in den Bereichen Energie und Telekommunikation - Fortschritte gemacht, ist aber noch nicht abgeschlossen. Die Preise für Tabak, Wasserversorgung, Abfallentsorgung, Strom, Fernwärme, Medikamente, bestimmte Krankenhaus- und andere medizinische Dienstleistungen, Personenbeförderung per Bahn, Postdienste sowie Grund- und Gesprächsgebühren im Festnetz sind administriert oder reguliert. Das derzeitige Gewicht dieser Produkte und Dienstleistungen im Verbraucherpreisindex beträgt 23 %, eine leichte Steigerung gegenüber 22,4 % im letzten Jahr, bedingt durch die größere Bedeutung für den Verbraucher. Auch wenn die Zahl der Waren und Dienstleistungen mit administrierten Preisen nicht zurückgegangen ist, so wurden doch wichtige Schritte auf eine Reduzierung hin gemacht, insbesondere in den Sektoren Energie und Telekommunikation. Eine durchschnittliche Preiserhöhung von 15 % für Strom, 10 % für Fernwärme und 14 % für Ortsgespräche wurde im Juli 2003 vorgenommen. Die Preissteigerungen im Energiesektor sind Teil eines auf drei Jahre angelegten Plans, bis 2004 kostendeckende Preise zu erreichen, die eine Verringerung der staatlichen Beihilfen wie auch der Quersubventionierung zwischen Unternehmen und Privathaushalten ermöglichen sollen. Für das Telekom-Unternehmen ist das Ziel, die Quersubventionierung von Ortsgesprächen durch Fern- und Auslandsgespräche zu verringern, um den Wettbewerb zu fördern.

    Das Privateigentum hat weiter zugenommen. Im Juni 2003 arbeiteten 62,6 % aller Beschäftigten mit einem Arbeitsvertrag im privaten Sektor, verglichen mit 61,5 % im Jahr zuvor. Der Anteil des privaten Sektors an der Bruttowertschöpfung erhöhte sich von 71,4 % im Jahr 2001 auf 72,7 % im Jahr 2002. Häuser und Grundstücke befinden sich weitgehend in privater Hand. 2002 wurden insgesamt 275 Privatisierungsverträge geschlossen, bis Ende August 2003 noch einmal 133, dabei ging es in 73 Fällen um den Verkauf von Minderheitsanteilen, so dass der Anteil der privatisierten Vermögenswerte, die 1995 noch im Staatsbesitz waren (ohne Infrastruktur), auf 82,3 % stieg.

    Das Privatisierungsprogramm schritt langsamer als erwartet voran. Die letzte große Bank im Staatsbesitz, Banka DSK, wurde im Oktober 2003 verkauft. Im Herbst 2002 wurden bevorrechtigte Käufer für 80 % des nationalen Tabakunternehmens (Bulgartabac Holding) und für 65 % des nationalen Telekommunikationsmonopolisten (BTC) ausgewählt, dennoch stand - nach langen Verhandlungen und zahlreichen Verfahrensproblemen - im September 2003 eine Entscheidung für BTC immer noch aus, während für Bulgartabac eine neue Privatisierungsstrategie ausgearbeitet wurde. Verfahrenstechnische Unsicherheiten wie die im Zusammenhang mit BTC und Bulgartabac schrecken potenzielle internationale Investoren davon ab, sich bei der Privatisierung großer Unternehmen in Bulgarien zu beteiligen. 2003 startete die Privatisierungsagentur den Verkauf von Minderheitsanteilen an 11 großen Unternehmen an der Börse. Sie wurden zu zwei Gruppen zusammengefasst, eine mit Energieunternehmen, die zweite mit der staatlichen Versicherungsgesellschaft (DZI), der Bulgarian Maritime Shipping, einem Öl- und Gasprospektionsunternehmen in Pleven, Bulgartabac und BTC. Staatliche Minderheitsbeteiligungen an 425 Unternehmen wurden im Juni 2003 in einer offenen Ausschreibung zum Verkauf angeboten.

    Marktzu- und -austritt verlaufen noch nicht reibungslos, aber aktuelle Maßnahmen könnten die Situation verbessern. Im Unternehmensregister lag der Anteil neuer Unternehmen (einschließlich Selbständiger) bezogen auf die Gesamtzahl der bestehenden Unternehmen im Jahr 2001 bei 4,6 % und 2002 bei 3,4 %. Gleichzeitig wurden im Jahr 2001 0,7 % und im Jahr 2002 0,8 % der Unternehmen aus dem Unternehmensregister gestrichen. Diese Zahlen, die auf eine unter dem Strich große, wenn auch abnehmende Zahl von Unternehmensneugründungen hindeuten, könnten daneben auch die Gesamtkonjunktur und mangelnde Konsequenz in den Marktaustrittsverfahren widerspiegeln. Der Marktzutritt wird nach wie vor durch eine Vielzahl von Verwaltungsverfahren behindert, die Neugründungen bremsen und umfangreiche Ressourcen der Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen binden. Zahlreiche Zulassungsverfahren wurden abgeschafft oder vereinfacht und ein öffentliches Register aller obligatorischen Zulassungs-, Genehmigungs- und Registrierungsregelungen geschaffen, das via Internet zugänglich ist. Im Juni 2003 wurde ein Gesetz über die allgemeinen Grundsätze der administrativen Regulierung und Kontrolle, einschließlich der Annahme des stillschweigenden Einverständnisses, sofern die Verwaltung nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit reagiert, verabschiedet, das im Dezember 2003 in Kraft treten wird. Es bietet klarere Regeln und weniger Ermessensspielraum für Behörden bei Regulierungsentscheidungen. Das Gesetz enthält auch eine Liste von 39 Tätigkeitsbereichen, für die eine Zulassung erforderlich ist, während für alle anderen Tätigkeiten lediglich eine Anmeldung verlangt wird, gleichzeitig wird die Verwaltung ermuntert, ,zentrale Anlaufstellen" einzurichten. Trotz dieser Verbesserungen ist nach wie vor die Wahrnehmung verbreitet, dass Gründung und Betrieb eines Unternehmens aufgrund komplexer Regeln und großer Ineffizienz von Behörden und Gerichten schwierig sind. Der Marktaustritt ist nach wie vor durch langwierige Insolvenzverfahren gekennzeichnet. Den Gerichtsstatistiken für das Jahr 2002 ist zu entnehmen, dass 432 Insolvenzfälle aus den Vorjahren unerledigt übernommen worden waren sowie 1707 Fälle neu eingeleitet und 1740 entschieden wurden, so dass 399 Fälle am Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen waren. Zur Beschleunigung der Insolvenzverfahren wurde im Juni 2003 das Handelsgesetz geändert, so dass ein Unternehmen, das seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit der Zahlung nicht nachkommt, als insolvent betrachtet werden soll. Außerdem werden bei den Gerichten auf regionaler Ebene spezielle Kammern für Konkursfälle eingerichtet.

    In einigen Bereichen ist die Durchsetzung der Eigentumsrechte weiterhin schwierig. Aufgrund der langsamen und ineffizienten Arbeitsweise der Justiz schrecken Parteien häufig vor einer Klage zurück; dieses Verhalten ist einer der Gründe dafür, dass es an einer zuverlässigen Durchsetzung von Eigentumsrechten mangelt. Hinsichtlich der Straffung der administrativen Verfahren wurden Fortschritte erzielt, doch verursachen diese dem privaten Sektor noch immer hohe Kosten. Während Großunternehmen und ausländische Firmen diese Lücken im rechtlichen und regulatorischen Rahmen oft überbrücken können, indem sie sich direkt an die höheren Entscheidungsebenen wenden, steht kleineren oder bulgarischen Unternehmen dieser Weg nicht immer offen. Trotz Gesetzesänderungen zum Recht am geistigen Eigentum und zum Problem der Fälschungen ist die aktuelle Durchsetzung noch unzureichend, insbesondere bei den Grenzkontrollen. Das Wohneigentum ist überwiegend klar definiert, und die Märkte arbeiten reibungslos. Nach Abschluss der Landrückgabe im Jahre 2001 hat der Handel mit Agrarflächen in Bezug auf die Gesamtfläche abgenommen, andererseits hat die Verpachtung 2002 stark zugenommen, auch wenn der Anteil brachliegender Agrarflächen bei einem Drittel stabil geblieben sein dürfte. Grundstückspreise sind generell niedrig und stabil, allerdings schwanken sie je nach regionalen und lokalen Bedingungen. Die Preise für Agrarflächen sind niedrig, da die Gewinne in der Landwirtschaft ebenfalls gering sind. Daher haben Landwirte kaum Zugang zu Krediten und investieren nicht, so dass die Gewinne wiederum gering bleiben. Aus ähnlichen Gründen wollen Landbesitzer nicht verkaufen, da sie sich für die Zukunft höhere Preise erhoffen. Dies kommt zusammen mit hohen Transaktionskosten für Kauf und Verkauf aufgrund eines zersplitterten Grundeigentums und eines noch nicht effizient arbeitenden Grundbuchsystems.

    Der Bankensektor spielt eine zunehmend stärkere Rolle bei der Kreditvergabe. Die Privatisierung der letzten großen staatlichen Bank (Banka DSK, vormals Staatssparkasse), der zweitgrößten Bank des Landes mit 12 % der Gesamtaktiva der Geschäftsbanken, wurde im Oktober 2003 mit dem Verkauf von 100 % ihrer Aktiva an eine ungarische Bank abgeschlossen. Lediglich zwei Banken mit öffentlichem Auftrag, auf die nicht mehr als 2,4 % der Gesamtaktiva der Geschäftsbanken entfallen, bleiben im staatlichen Besitz und sollen auch nicht privatisiert werden. Für ein Land dieser Größe ist die Zahl der Banken mit 34 einigermaßen hoch, aber der Sektor weist eine relativ hohe Konzentration auf, wobei auf die größten zehn Banken nach verschiedenen Indikatoren ein Marktanteil von rund 75 % entfällt. Über 80 % der Gesamtaktiva des Bankensektors sind in ausländischem Besitz. Auch wenn die Kreditvergabe an den privaten Sektor von 15 % des BIP Ende 2001 auf 19 % des BIP Ende 2002 gestiegen ist und die Gesamtaktiva der Banken von 41 % des BIP auf 45 % des BIP zugenommen haben, sind diese Werte für eine Marktwirtschaft immer noch ziemlich niedrig. Die Banken halten an ihrer konservativen Kreditpolitik fest, was aus dem Eigenkapitalkoeffizienten abzulesen ist, der zwar von 31 % Ende 2001 auf 25 % Ende 2002 gesunken, aber nach internationalen Maßstäben immer noch hoch ist und das Systemrisiko im Bankwesen in engen Grenzen hält. Trotz einer starken Zunahme der Kredite an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors und an Privathaushalte - um 46 % zwischen Juli 2002 und Juli 2003 - stieg der Anteil der notleidenden Kredite von Juni 2002 bis Juni 2003 lediglich geringfügig von 3,8 % auf 4,5 % [4]. Die Zinsspanne zwischen durchschnittlichen kurzfristigen Kredit- und Einlagenzinsen hat sich weiter langsam verringert, von 10 Prozentpunkten (2001) auf 9,7 Prozentpunkte (2002), bedingt durch zunehmenden Wettbewerb zwischen den Banken. Sie liegt jedoch nach wie vor vergleichsweise hoch, Grund ist ein Durchschnittseffekt durch die weite Streuung der Risikoprofile der Kreditnehmer im Land.

    [4] Es handelt sich um den Anteil aller als nicht ausreichend besichert klassifizierten Darlehen (d. h. überwachte Darlehen, unzureichend besicherte Darlehen, zweifelhafte Darlehen und ausfallgefährdete Darlehen) am Gesamtbestand der Darlehen. Der Anteil der als ,überwacht" klassifizierten Darlehen stieg im selben Zeitraum von 2,4 % auf 3,8 %.

    Der Nichtbanken-Finanzsektor befindet sich noch in der Anfangsphase seiner Entwicklung. Die Börse bleibt unterentwickelt und weist trotz der großen Zahl notierter Unternehmen einen sehr geringen Umsatz aus. Die Marktkapitalisierung der an der bulgarischen Börse notierten Unternehmen belief sich im August 2003 auf 6 % des BIP. Der Gesamtumsatz der bulgarischen Börse im Jahre 2002 lag in Relation zur Marktkapitalisierung Ende 2002 bei 20 %. Die Regierung sorgte in der ersten Hälfte 2003 für eine Verbesserung, indem sie Teile der größeren privatisierten Unternehmen an die Börse brachte und bei der Finanzierung der Staatsverschuldung den Anteil der aus dem Ausland stammenden Mittel allmählich zugunsten inländischer Mittel verringerte. Die Aktiva der Rentenfonds lagen Ende 2002 bei über 1 % des BIP. Mit 1,9 % war der Anteil der Bruttobeitragseinnahmen aller Versicherungsgesellschaften (einschließlich Lebens- und Schadenversicherung) am BIP Ende 2002 weiterhin recht gering.

    Die Überwachung des Finanzsektors wurde verbessert. Im März 2003 nahm eine neue, weitgehend unabhängige Kommission für Finanzaufsicht ihre Arbeit auf, die durch Zusammenlegung dreier Einzelkommissionen für die Beaufsichtigung des Nichtbanken-Finanzsektors (Wertpapiere, Versicherung und ergänzende Sozialversicherung) entstand. Die Aufsicht über den Bankensektor verbleibt bei der Zentralbank. Seit Januar 2003 sind die Internationalen Rechnungslegungsstandards für Banken, andere Finanzinstitutionen und börsennotierte Unternehmen verbindlich; für alle anderen Unternehmen gelten sie ab 2005.

    Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten

    Die Fähigkeit, dieses Kriterium erfüllen zu können, hängt von der Existenz einer Marktwirtschaft und eines stabilen gesamtwirtschaftlichen Umfelds ab, in dem die einzelnen Wirtschaftsteilnehmer ihre Entscheidungen unter berechenbaren Bedingungen treffen können. Dies setzt auch ausreichendes Human- und Sachkapital voraus, einschließlich einer angemessenen Infrastruktur. Staatliche Unternehmen müssen umstrukturiert werden und alle Unternehmen müssen Investitionen zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit tätigen. Die Unternehmen werden um so anpassungsfähiger sein, je leichter sie Zugang zur Außenfinanzierung haben und je erfolgreicher sie in Bezug auf Umstrukturierung und Innovation sind. Allgemein gilt, dass eine Volkswirtschaft die aus der Mitgliedschaft erwachsenen Verpflichtungen um so besser erfüllen kann, je stärker sie sich bereits vor dem Beitritt wirtschaftlich in die Union zu integrieren versteht. Den Beweis hierfür liefern das Volumen und die Produktpalette des Außenhandels mit den EU-Mitgliedstaaten.

    Die makroökonomische Stabilität hat in Bulgarien ein hohes Niveau erreicht, und die Marktmechanismen funktionieren gut genug, um eine effiziente Ressourcenallokation zu ermöglichen. Im Regelmäßigen Bericht 2002 wurde Bulgarien als funktionierende Marktwirtschaft anerkannt.

    Es bedarf weiterer Bemühungen zur Erhöhung der Effizienz und Qualität des Bildungssystems. Generell verfügt Bulgarien über gut ausgebildete und qualifizierte Arbeitskräfte, auch wenn das Land unter der Abwanderung zahlreicher hochqualifizierter Personen leidet. Traditionell erzielen Bulgaren sehr gute Ergebnisse bei internationalen Studentenbewertungen im Bereich Mathematik und Naturwissenschaften, allerdings ist in den 90er Jahren ein Rückgang zu verzeichnen, und im Bereich der Gesellschaftswissenschaften bleibt das Qualitätsproblem bestehen. Bei den Investitionen in Schulen bleibt eine große Lücke, bedingt durch drastische Kürzungen bei den Bildungsausgaben in der ersten Hälfte der 90er Jahre, von damals 6 % des BIP auf heute 4 %, was im internationalen Vergleich ein ziemlich niedriger Wert ist. Außerdem gibt es eine deutliche Stadt-Land-Diskrepanz bei Qualität und Schulbesuchsquote. Andererseits sollte die abnehmende Zahl der Personen im schulpflichtigen Alter - bedingt durch die allgemeine demografische Entwicklung - Ressourcen freimachen, so dass man diese Probleme ohne größere Steigerung der öffentlichen Ausgaben angehen kann. Die Regierung verfolgt eine Strategie zur Reduzierung von Unzulänglichkeiten in der Ressourcenverwaltung und zur Verbesserung der Effizienz bei den Bildungsausgaben. Zwischen den Schuljahren 2001/2002 und 2002/2003 ging die Zahl der Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte um 3 % zurück, wodurch die Lehrergehälter steigen konnten, ohne dass die Gesamtaufwendungen für die Gehälter wesentlich zunahmen. Gleichzeitig stieg die Schulbesuchsquote insbesondere in der oberen Sekundarstufe und in der Altersgruppe 15 bis 18 Jahre, höchstwahrscheinlich aufgrund der für junge Menschen schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt. Ungeachtet gewisser Verbesserungen wirkt sich der Mangel an qualifizierten Managern sowie gut ausgebildeten Justiz- und Verwaltungsbeamten negativ auf die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und ihre Wettbewerbsaussichten aus. Im Rahmen der Justizreform wurde ein verbessertes System der Rechtsausbildung mit verstärkter Mittelausstattung eingeführt. Die Ausgaben für den nationalen Aktionsplan für Beschäftigung 2003 werden sich auf 245 Mio. EUR (etwa 1,4 % des BIP) belaufen, wobei etwa dreimal soviel für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen aufgewendet wird wie 2002. Im Jahr 2000 beliefen sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf insgesamt 0,5 % des BIP, wovon etwa ein Fünftel vom Unternehmenssektor aufgebracht wurde.

    Die Erneuerung und Ausweitung des privaten und öffentlichen Kapitalstocks geht schrittweise voran. Das Verhältnis der Bruttoanlageinvestitionen zum BIP blieb 2002 mit 18 % weitgehend stabil. Das Verhältnis könnte jedoch immer noch zu niedrig sein, um ein anhaltend hohes Wachstum zu unterstützen, und könnte in einem verbesserten Unternehmensumfeld weiter steigen. Das Verhältnis der gesamtstaatlichen Bruttoanlageinvestitionen zum BIP lag 2002 bei 3,1 %, etwas weniger als die 3,5 % im Jahre 2001. Der Nettozufluss ausländischer Direktinvestitionen (ADI) spielte bei der privaten Kapitalbildung eine wichtige Rolle, lag allerdings 2002 mit 3,1 % niedriger als in vorangegangenen Jahren, bedingt durch die Weltwirtschaftslage und Probleme bei der Privatisierung. ADI-Zuflüsse waren in der ersten Hälfte 2003 mit geschätzten 2,7 % des BIP höher, und bereits abgeschlossene Verträge mit ausländischen Investoren lassen erwarten, dass bis Ende 2003 ein deutlich höheres Niveau als 2002 erreicht wird. Insgesamt fließen über die Hälfte der ausländischen Direktinvestitionen in die Industrie; es folgen Handel, Finanzsektor und Tourismus.

    Die Qualität der Infrastruktur ist gering, bessert sich aber langsam. Dank entsprechender Anstrengungen der bulgarischen Behörden und der Heranführungshilfen der EU sowie der Unterstützung durch andere internationale Organisationen verbessert sich die Infrastruktur allmählich. Die Gesamtlänge des Schienen- und Autobahnnetzes ist unverändert geblieben. Die Infrastruktur im Bereich Informationstechnik und Telekommunikation ist schwach, jedoch ist in den nächsten Jahren mit der Privatisierung des Telekommunikationsmonopols und der Liberalisierung des Sektors eine deutliche Verbesserung zu erwarten. Beim Telefonfestnetz sind langsame Fortschritte zu verzeichnen, doch war die Digitalisierungsrate mit 25,5 % Ende 2002 noch gering. Abonnements für Mobiltelefondienste, bei zwei derzeit aktiven GSM-Anbietern und einer dritten Lizenz als Option bei der Privatisierung des Festnetzmonopolisten, sind von 19 % der Gesamtbevölkerung (2001) auf 33 % gestiegen. Investitionen in die Energieinfrastruktur konzentrieren sich auf die physische Entbündelung im Elektrizitätssektor, die Verbesserung der Qualität für den Endverbraucher (Fernwärme) und den Verbund der Netze mit denen benachbarter Länder. Die lokale Infrastruktur - wie Straßen, Kanalisation, Wasserversorgung und Schulen - lässt häufig zu wünschen übrig; die Gemeinden verfügen nicht über ausreichende Finanzmittel für Investitionen, da die steuerliche Dezentralisierung gerade erst begonnen hat.

    Die Unternehmensumstrukturierung ist im Rahmen der Privatisierung weiter vorangekommen, doch ist sie in einigen Sektoren noch nicht abgeschlossen, insbesondere in den netzgebundenen Industrien. Dies gilt insbesondere für den Energiesektor, wo die Effizienz weiterhin niedrig ist. Im Elektrizitätssektor wurden Regeln für den Netzzugang Dritter eingeführt, so dass 10 große Unternehmen bilaterale Vereinbarungen mit fünf zugelassenen Stromerzeugern schließen konnten. Der Elektrizitätssektor zieht umfangreiche Privatinvestitionen an, einschließlich ausländischer Investitionen, so etwa bei der Umrüstung eines thermischen Kraftwerks (Maritsa Ost III). Die Privatisierung der sieben regionalen Elektrizitätsversorgungsunternehmen sowie weiterer Wasserkraftanlagen ist in Vorbereitung. Die Investitionen in Fernwärme sollten die effizientere Nutzung dieser Energieform fördern. So wurden Wärmemesser installiert, die jetzt rund 92 % des landesweiten Fernwärmeverbrauchs abdecken, so dass Privathaushalte eine individualisierte Abrechnung bekommen können, die ihrem Verbrauch entspricht. Die Umstrukturierung der Stahlindustrie ist noch unvollständig, trotz einiger Anstrengungen, die Einziehung der Zahlungsrückstände gegenüber Lieferern, Lohnempfängern, Steuer- und Zollbehörden zu gewährleisten. Im Rahmen des Europa-Abkommens haben die bulgarischen Behörden eine Verlängerung der sogenannten ,Schonfrist" beantragt, in der ausnahmsweise Stahlunternehmen für Umstrukturierungsmaßnahmen staatliche Beihilfen gewährt werden können. Im Telekommunikationssektor war die Privatisierung des Monopolisten im September 2003 noch nicht abgeschlossen. Seit dem Auslaufen des Festnetzmonopols Ende 2002 haben drei Betreiber eine Lizenz erhalten; Änderungen des Regelungsrahmens sind derzeit im Parlament noch in der Diskussion. Zwar ist die institutionelle Trennung von Schieneninfrastruktur und Bahnbetrieb rechtlich vollzogen, was auch das Ende des staatlichen Monopols im Schienenverkehr bedeutet, bis jetzt gibt es aber noch keinen Wettbewerb. Zwei Anträge privater Betreiber liegen vor, Lizenzen wurden aber noch nicht erteilt. Die staatliche Eisenbahngesellschaft erwirtschaftet nach wie vor hohe Verluste, die durch Subventionen, Zahlungsrückstände und Vorfinanzierung von Dienstleistungen für Großunternehmen abgedeckt sind, allerdings waren die Verluste 2002 geringer als 2001.

    Die relative Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesamtwirtschaft nimmt ab. Der Anteil der Landwirtschaft an der Bruttowertschöpfung ging von 13,4 % im Jahr 2001 weiter zurück auf 12,5 % im Jahr 2002. Während der Anteil der Industrie (einschließlich Bauwirtschaft) mit rund 28 % stabil geblieben ist, haben Dienstleistungen von 57,9 % im Jahr 2001 auf 59,7 % im Jahr 2002 expandiert. Nach einer anderen statistischen Methodik, der EU-Arbeitskräfteerhebung, die die sektorale Beschäftigung anhand der Hauptbeschäftigung der Befragten ermittelt, fand eine Steigerung der Beschäftigung in der Landwirtschaft von 9,7 % (2001) auf 10,7 % (2002) und ein Rückgang der Beschäftigung im Dienstleistungssektor von 57,6 % (2001) auf 56,6 (2002) statt, während der Anteil der Industrie unverändert blieb.

    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind nach wie vor mit einem schwierigen Unternehmensumfeld konfrontiert. Auf Unternehmen (außerhalb des Finanzsektors) mit bis zu 250 Beschäftigten entfielen 2001 68 % aller Arbeitnehmer und 48 % der Wertschöpfung. KMU leiden besonders unter den schwierigen Bedingungen für eine Wirtschaftstätigkeit in Bulgarien, unter anderem unter der Ineffizienz des Verwaltungs- und Justizsystems sowie einem unzureichenden Zugang zu Finanzen, Informationen und qualifiziertem Führungspersonal. Der große Umfang der Schattenwirtschaft macht denjenigen Unternehmen, die legal operieren, das Mithalten im Wettbewerb schwerer. Auch wenn sich die Situation schrittweise verbessert, bleibt der Zugang zu Krediten für viele KMU schwierig, da Banken angesichts der höheren Risiken aufgrund oft unzureichender Buchführung und eines schwachen Justizsystems strikte Bedingungen stellen und hohe Zinssätze fordern. Verschiedene Banken wenden sich mit ihren Kreditangeboten jedoch zunehmend an KMU, auch im Rahmen öffentlicher Förderprogramme. Die Regierung hat einen Garantiefonds für Kleinstkredite geschaffen und bereitet einen oder mehrere privat verwaltete Aktienfonds mit einer staatlichen Kapitalbeteiligung bis zu 49 % vor.

    Der Staat hat seine direkte Beteiligung im Produktionssektor weiter verringert, bemüht sich jedoch aktiver um die Förderung privater Investitionen. Privatisierung, Handelsliberalisierung und eine strikte Steuerpolitik bildeten die wichtigsten Instrumente zur Reduzierung staatlicher Intervention. Versteckte Subventionen in Form von Steuer- und Sozialversicherungsrückständen für im Rahmen der IWF-Regelung überwachte Unternehmen gingen von 2,3 % des BIP Ende 2001 auf 1,3 % des BIP Ende 2002 zurück, auch für 2003 weist die Tendenz weiter nach unten. Staatseigene Unternehmen mit finanziellen Risiken werden strikt überwacht, ihre Umstrukturierung hat Fortschritte gemacht. Unternehmen in den Bereichen Bergbau, Fernwärme und Eisenbahn erhalten weiterhin erhebliche staatliche Beihilfen zur Deckung von Verlusten, im Energiesektor geht jedoch die staatliche Hilfe dank Preisanpassungen und Effizienzsteigerung zurück. Neue Regeln für staatliche Beihilfen und Kartellrecht, die 2002 eingeführt wurden, müssen noch wirksam umgesetzt werden, die institutionelle Seite muss gestärkt werden. Ein neues Gesetz für das öffentliche Auftragswesen ist in Vorbereitung, um diesen Bereich dem EU-Besitzstand anzupassen, allerdings sind die Regeln und Beschlüsse noch unklar und erschweren ausländischen Firmen eine Beteiligung. Die Regierung hat sich einer aktiveren Industriepolitik verschrieben, um Privatinvestitionen weiter zu fördern. Dazu gehört eine Fördergebietskarte, die diejenigen Regionen identifiziert, in denen Investoren in bestimmten Sektoren eher als anderswo staatliche Beihilfen und Steuerbefreiungen erhalten können. Eine Investitionsförderagentur soll potenzielle Investoren ermutigen und unterstützen.

    Die Handelsintegration der bulgarischen Wirtschaft ist hoch, hat jedoch relativ abgenommen. Bedingt durch hohes Wachstum in Bulgarien, effizienter arbeitende Zollbehörden und den Rückgang des weltweiten Handels, ging der Öffnungsgrad der Wirtschaft, gemessen am Handel mit Waren und Dienstleistungen im Verhältnis zum BIP, bezogen auf die Ausfuhren von 55,6 % (2001) auf 53,1 % (2002) und bezogen auf die Einfuhren von 63,2 % (2001) auf 59,7 % (2002) zurück. Bulgariens wichtigster Exportartikel ist der Fremdenverkehr. Die entsprechenden Einnahmen im Rahmen der Zahlungsbilanz beliefen sich 2002 auf 8,4 % des BIP und lagen 2003 ähnlich hoch, unbeeinflusst von den allgemeinen weltweiten Problemen in diesem Sektor. Neue Freihandelsvereinbarungen mit westlichen Balkanstaaten wurden geschlossen. Zusätzliche gegenseitige Handelszugeständnisse für landwirtschaftliche Erzeugnisse wurden im Rahmen des Europa-Abkommens vereinbart. Der Wert des Warenhandels mit der EU machte 2002 52,9 % des Gesamthandels aus und lag damit einen Prozentpunkt höher als 2001. Warenausfuhren in die EU bestanden hauptsächlich aus nicht raffiniertem Kupfer, Heizöle, Eisen, Schuhen und Textilien sowie Kleidung; bei den Einfuhren aus der EU dominierten Kraftfahrzeuge und Pharmazeutika. Von den EU-Mitgliedstaaten sind inzwischen Italien, Deutschland und Griechenland Hauptabnehmer bulgarischer Produkte, von den Drittstaaten sind Russland (nur Einfuhren) und die Türkei die wichtigsten Partner Bulgariens. Im Jahr 2002 wurden Reformen eingeleitet, um die Funktionsweise der Zollämter zu verbessern, auch hinsichtlich der für eine offene Handelspolitik erforderlichen Verwaltungsstrukturen; Grund waren komplizierte und uneinheitliche Verfahren, insbesondere bei der Erhebung der MwSt. und der Verbrauchsteuer. Dies mag teilweise erklären, warum - trotz eines hohen BIP-Wachstums - 2002 nur ein überraschend mäßiger Anstieg der Einfuhren zu verzeichnen ist, da nicht deklarierte Einfuhren, durch die inländische Lieferer überboten wurden und die teilweise auch in der Statistik aufgetaucht sein könnten, schwieriger geworden sind.

    Trotz einer starken Aufwertung des realen Wechselkurses hat sich die internationale Wettbewerbsfähigkeit der bulgarischen Wirtschaft dank Produktivitätssteigerungen nicht verschlechtert. Die reale Aufwertung des bulgarischen Lew gegenüber dem Euro, ausgedrückt als Differenz des gleitenden 12-Monats-Durchschnitts der Verbraucherpreisinflation zwischen Euro-Zone und Bulgarien, verzeichnete eine rückläufige Tendenz und erreichte im Juli 2003 -0,1 %. Zwischen dem ersten Quartal 2002 und dem ersten Quartal 2003 blieben die realen Lohnstückkosten nahezu stabil, da Veränderungen der Reallöhne weitgehend der Steigerung der Arbeitsproduktivität entsprachen. Die Aufwertung des realen effektiven Wechselkurses betrug von Juni 2002 bis Juni 2003 8,0 %, hauptsächlich aufgrund des Wertverlustes des US-Dollar, der zu mehr als der Hälfte in die Berechnung des Index einfließt [5].

    [5] Quelle: Bulgarische Nationalbank.

    2.4 Allgemeine Bewertung

    Bulgarien ist eine funktionierende Marktwirtschaft. Das Land dürfte bald in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, sofern es mit der Durchführung seines Reformprogramms fortfährt, um noch bestehende Schwierigkeiten zu beseitigen.

    Bulgarien hat dank eines guten Policy-Mix infolge der Currency-Board-Regelung, dank seiner restriktiven Steuerpolitik und mäßiger Lohn- und Gehaltserhöhungen einen hohen Grad makroökonomischer Stabilität erreicht. Wirtschaftliche Stabilität und gute Fortschritte bei den Strukturreformen machen es möglich, dass Marktmechanismen eine effizientere Ressourcenallokation bewirken, die - da der Nominalwechselkurs als Steuerungsinstrument wegfällt - die Grundlage für einen Prozess des nachhaltigen Wachstums bildet. Dies zeigen insbesondere die zunehmende Rolle des Privatsektors nach Privatisierung und Abbau staatlicher Beihilfen, die positive Entwicklung des Bankensektors und einige Verbesserungen des regulatorischen Rahmens.

    Die Flexibilität der Produkt- und Arbeitsmärkte muss jedoch noch weiter zunehmen. Vor allem die Effizienz des Verwaltungs- und Justizsystems muss gesteigert werden, damit den Wirtschaftsbeteiligten ein Klima größerer Stabilität und Berechenbarkeit verschafft wird und ihre Eigentumsrechte besser geltend gemacht werden können. Das Privatisierungsprogramm muss abgeschlossen werden. Die Vorschriften und Verwaltungsverfahren für Unternehmen müssen weiter gestrafft werden, auch um die Bedingungen für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern. Die Umstrukturierung und Liberalisierung der netzgebundenen Wirtschaftszweige muss weiter vorankommen, um Subventionen abzubauen, die Qualität zu verbessern und preislich günstigere Dienstleistungen zu ermöglichen. Der derzeitige Abbau der Arbeitslosigkeit sollte durch das Auflösen starrer Arbeitsmarktstrukturen und eine Verbesserung des Bildungssystems weiter unterstützt werden. Die Durchführung dieser Reformen dürfte zu einer verstärkten privaten und öffentlichen Investitionstätigkeit beitragen, die eine wichtige Voraussetzung für dauerhaftes Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Union ist.

    3. Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

    Gegenstand dieses Kapitels ist die Frage der Fähigkeit Bulgariens, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, das heißt, die als Besitzstand [6] bezeichneten Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu übernehmen, mit denen die Union ihre Ziele verwirklicht. Neben einer Evaluierung der einschlägigen Entwicklung seit der Annahme des Regelmäßigen Berichts 2002 wird in diesem Abschnitt allgemein die Fähigkeit Bulgariens bewertet, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, und es wird festgestellt, was noch zu tun bleibt. Ferner wird für jedes Verhandlungskapitel eine kurze Bewertung des Grades der Umsetzung der in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen abgegeben sowie ein Überblick über die gewährten Übergangsregelungen geliefert.

    [6] Eine Beschreibung des Besitzstands nach Kapiteln findet sich in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag Bulgariens auf Beitritt zur Europäischen Union aus dem Jahre 1997.

    Der Abschnitt behandelt nacheinander die 29 Kapitel des Besitzstands und schließt die Bewertung der Fähigkeit der Verwaltungsstrukturen Bulgariens ein, den Besitzstand in den einzelnen Bereichen umzusetzen. Die Fortschritte Bulgariens bei der Übersetzung des Besitzstands in die Landessprache werden in einem gesonderten Abschnitt bewertet.

    Der Europäische Rat verwies im Dezember 1995 in Madrid auf die Notwendigkeit, insbesondere durch die Anpassung der Verwaltungsstrukturen die Voraussetzungen für eine schrittweise und harmonische Integration der Bewerberländer zu schaffen. In der Agenda 2000 griff die Kommission das Thema wieder auf und bekräftigte, wie wichtig die effektive Übernahme des Gemeinschaftsrechts in innerstaatliches Recht ist, unterstrich aber gleichzeitig, dass es noch weit mehr darauf ankommt, eine ordnungsgemäße Umsetzung durch einen adäquaten Verwaltungs- und Justizapparat zu gewährleisten. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für das gegenseitige Vertrauen, das für die künftige Mitgliedschaft unerlässlich ist.

    Im Dezember 2002 wiederholte der Europäische Rat von Kopenhagen, wie wichtig die Justiz- und Verwaltungsreform in den Bewerberländern ist, und er fügte hinzu, dass dies helfen wird, die Beitrittsvorbereitungen insgesamt voranzubringen. Der vorliegende Bericht geht von der Bewertung der Leistungsfähigkeit der bulgarischen Verwaltung im Bericht von 2002 aus und bemüht sich um eine weitere Vertiefung, wobei das Schwergewicht auf den zentralen Verwaltungsstrukturen liegt, die für die Umsetzung der einzelnen Bereiche des Besitzstands erforderlich sind.

    Die Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Bulgariens auf Beitritt zur Europäischen Union zu folgendem Schluss:

    ,Ungeachtet der festgestellten Fortschritte hat Bulgarien die wesentlichen Bestandteile des Besitzstandes, insbesondere hinsichtlich des Binnenmarkts, weder übernommen noch umgesetzt. Auch sind Zweifel erlaubt, ob es imstande wäre, mittelfristig die mit der Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen zu übernehmen. Außerdem müssen beträchtliche Anstrengungen in den Bereichen Umwelt, Verkehr, Energie, Justiz und Inneres sowie Landwirtschaft unternommen werden. Ganz allgemein sind umfangreiche Reformen unerlässlich, damit das Land Strukturen erhält, die zur konkreten Anwendung des Besitzstandes in der Lage sind."

    Im Regelmäßigen Bericht 2002 stellte die Kommission Folgendes fest:

    "Seit der Stellungnahme von 1997 hat Bulgarien in den meisten Bereichen des gemeinschaftlichen Besitzstands gute Fortschritte erzielt. Es hat die Rechtsangleichung generell mit gutem Tempo vorangetrieben und die Verwaltungskapazität ausgebaut, dies allerdings etwas langsamer.

    Im vergangenen Jahr hat Bulgarien die Rechtsangleichung und den Ausbau der Verwaltungskapazität weiter vorangebracht und seine Bemühungen um eine Justizreform beschleunigt.

    Insgesamt hat Bulgarien mit Blick auf das angestrebte Beitrittsdatum in vielen Bereichen einen angemessenen Grad der Rechtsangleichung erreicht. Auch die Verwaltungskapazität wurde ausgebaut, obwohl diesbezüglich noch erheblicher weiterer Handlungsbedarf besteht. Verstärkte Aufmerksamkeit ist der Um- und Durchsetzung der Gesetze zu widmen. Diesbezüglich ist es wichtig, dass die Reform der öffentlichen Verwaltung und der Justiz weitere Fortschritte macht.

    In Bezug auf den Binnenmarkt konnte Bulgarien in den meisten Bereichen weitere Fortschritte verzeichnen. Im Bereich freier Warenverkehr wurden durch Änderungen des Normungsgesetzes, die Unvereinbarkeiten zwischen Normungs- und Regelungsfunktion und/oder Zertifizierung ausräumen, weitere Fortschritte erzielt. Erhebliche Anstrengungen sind noch notwendig, um die Verwaltungsinfrastruktur für Normung und Zertifizierung zu stärken und Systeme der nationalen Konformitätsbewertung und der Marktbeobachtung einzuführen. Das neue Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ist eine weitere Etappe auf dem Weg zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands, steht aber noch nicht völlig mit diesem im Einklang. Dieser Mangel ist zu beheben, und die Umsetzung entsprechend den Grundsätzen des Besitzstands zu gewährleisten. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit wurden zahlreiche Bestimmungen umgesetzt, aber die Bemühungen um eine ordnungsgemäße Um- und Durchsetzung des Besitzstands müssen fortgesetzt werden. Die Verwaltungskapazität muss weiter gestärkt werden, vor allen Dingen müssen die Labore modernisiert und akkreditiert werden. Was den freien Dienstleistungsverkehr angeht, so hat Bulgarien eine solide Praxis der Bankenaufsicht entwickelt. Bei der Umsetzung des Besitzstands im Bankwesen hat das Land gute Fortschritte erzielt, kam aber im Bereich Versicherungen und Wertpapiere weniger gut voran. Die Einrichtung eines beratenden Ausschusses für die Überwachung des Finanzsektors ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Bei der Übernahme des Besitzstands zum Datenschutz hat Bulgarien Fortschritte erzielt, muss aber eine vollständige Angleichung erst noch erreichen und Schritte unternehmen, um die Verwaltungskapazität für die Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften zu schaffen.

    Das Gesellschaftsrecht wurde dem gemeinschaftlichen Besitzstand weiter angeglichen, muss aber bestimmte Elemente noch übernehmen, vor allem in Bezug auf Unternehmensübernahmen, -fusionen und -spaltungen. Die Rechtsgrundlagen für den Schutz der Rechte am geistigen und gewerblichen Eigentum wurden weiter verbessert, aber es müssen noch Maßnahmen ergriffen werden, um die Durchsetzung an den Grenzen sicherzustellen und das Personal der Vollzugsbehörden und der Justiz angemessen zu schulen. Im Bereich der Wettbewerbspolitik wurde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über staatliche Beihilfen ein wichtiger Fortschritt gemacht. Jetzt muss daran gearbeitet werden, glaubwürdige Erfolge bei der Durchsetzung zu erzielen. Die kartellrechtlichen Vorschriften Bulgariens entsprechen weitgehend dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Auch in diesem Bereich muss sich Bulgarien weiter um die wirksame Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften bemühen. Die Umstrukturierung des Stahlsektors muss genau beobachtet werden.

    Bulgarien ist bei der Angleichung an den gemeinsamen Besitzstand im Bereich Telekommunikationen vorangekommen. Seine weiteren Anstrengungen sollen sich auf den Abschluss der Rechtsangleichung, die Beschleunigung der Umsetzung und die Stärkung der Kapazität der Regulierungsbehörde konzentrieren.

    Was die Bereiche Zoll und Steuern angeht, so muss Bulgarien noch die für den Datenaustausch mit der EG notwendigen EDV-Systeme einführen. In Bezug auf die Verwaltungskapazität ist zu sagen, dass die Reformen im Zollbereich voranschreiten, während die Reform der Steuerverwaltung nur begrenzte Fortschritte machte.

    In der Landwirtschaft wurden bei der Angleichung der Rechtsvorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzsektor gute Fortschritte erzielt. Die Umsetzung des Besitzstands erfordert noch weitere Anstrengungen. Der Aufbau der notwendigen Verwaltungskapazität und die Entwicklung von Inspektions- und Kontrollmechanismen werden ebenfalls noch erhebliche Anstrengungen erfordern, und auf dem Gebiet der Durchsetzung der Normen in den Bereichen Tiergesundheit und Hygiene ist noch viel zu tun. Im Fischereibereich wurden weitere Fortschritte erzielt, aber Bulgarien muss noch weitere Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsvorschriften der EG voll und ganz zu gewährleisten.

    Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung sind gewisse Fortschritte festzustellen. Erheblicher Handlungsbedarf besteht nach wie vor hinsichtlich der Umsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Arbeitsrecht, Chancengleichheit, Antidiskriminierungspolitik und Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Der Soziale Dialog im Einklang mit der Praxis der Gemeinschaft muss ausgebaut werden.

    Im Bereich Regionalpolitik machte Bulgarien Fortschritte bei der Vorbereitung auf die Durchführung der Strukturpolitik und nahm eine Strukturfonds-Strategie an, die klärt, wie die institutionelle Struktur im Zusammenhang mit der Förderung durch die Struktur- und Kohäsionsfonds aussehen soll. Bulgarien sollte seine weiteren Bemühungen darauf konzentrieren, in den federführenden Ministerien die Kapazität zur künftigen Durchführung der Strukturfondsförderung, einschließlich angemessener Kontroll-, Begleitungs- und Bewertungsverfahren, zu stärken. Bulgarien muss noch einen den Vorschriften der Strukturfonds-Verordnungen genügenden stimmigen Entwicklungsplan ausarbeiten und ihn in den nationalen Haushalts- und Entscheidungsfindungsrahmen einbinden.

    Mit der Annahme des Umweltschutzgesetzes hat Bulgarien die Umsetzung des Umweltschutzbesitzstands fortgesetzt. Weitere Anstrengungen sind nötig, um genaue Umsetzungspläne für die einzelnen Richtlinien und Finanzierungsstrategien für Umweltschutzinvestitionen vorzubereiten und die Mechanismen zur Überwachung einer wirksamen Umsetzung weiterzuentwickeln. Große Herausforderungen bleiben die Umsetzung, der Ausbau der Verwaltungskapazität und die Kosten der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands.

    Bulgarien hat Fortschritte bei der Angleichung seines Verkehrsrechts an den Besitzstand erzielt, insbesondere im Straßen- und Schienenverkehr. Die neu geschaffenen Verwaltungsstrukturen müssen gestärkt werden. Im Seeverkehr gibt der geringe Sicherheitsstandard der bulgarischen Flotte nach wie vor Anlass zur Sorge.

    Bulgarien hat seine Reformfortschritte im Energiesektor, in dem die Umstrukturierung in den vergangenen Jahren langsam vor sich ging, beschleunigt. Es wurde eine nationale Energiestrategie verabschiedet. Die Rechtsgrundlagen für die Marktöffnung wurden geschaffen, und die Privatisierung der Verteilungsunternehmen wird vorbereitet. Bulgarien braucht jetzt klare Zeitpläne für die Umstrukturierung des Energiesektors. Das Land muss seinen Verpflichtungen zur Stilllegung des KKW Koslodui nachkommen und für ein hohes Niveau an nuklearer Sicherheit sorgen.

    Im Bereich Justiz und Inneres hat Bulgarien bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand in den meisten Bereichen gute Fortschritte erzielt. Es wurde ein Aktionsplan für die Übernahme des Schengenbesitzstands beschlossen. Dennoch sind noch erhebliche Bemühungen zur Stärkung der Umsetzungskapazität notwendig.

    Die Finanzkontrolle wurde erheblich gestärkt durch das Inkrafttreten der neuen Gesetze über die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und das nationale Rechnungsprüfungsamt. Bulgarien sollte seine Anstrengungen nunmehr gezielt auf die Stärkung der nötigen institutionellen Strukturen konzentrieren, besonders im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Union.

    Bulgarien muss sich weiterhin nachhaltig um den Aufbau ausreichender Kapazitäten in Verwaltung und Justiz bemühen, um den Besitzstand um- und durchzusetzen. Neben der Fortsetzung der horizontalen Reform der öffentlichen Verwaltung muss sich das Land vor allem darauf konzentrieren, die zur Teilnahme am Binnenmarkt notwendige Kapazität auszubauen und die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften in Bereichen wie Landwirtschaft, Umweltschutz und Regionalpolitik anzuwenden. Außerdem muss weiter daran gearbeitet werden, die notwendige Verwaltungskapazität für eine solide und effiziente Verwaltung der EG-Mittel zu schaffen."

    3.1 Die Kapitel des Besitzstands

    Wie bereits dargelegt, wird die Fähigkeit Bulgariens, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, anhand der 29 Besitzstandskapitel bewertet. Dementsprechend steht am Anfang die Beurteilung der Fortschritte im Bereich der Eckpfeiler des Binnenmarkts, der so genannten "vier Freiheiten". Anschließend werden die Fortschritte der Reihe nach für jedes Verhandlungskapitel bewertet, so dass der Besitzstand in seiner Gesamtheit erfasst wird: sektorale Politikbereiche, Wirtschafts- und Steuerfragen, Regionalpolitik, Umweltschutz, Justiz und Inneres, auswärtige Angelegenheiten und finanzielle Fragen.

    Kapitel 1: Freier Warenverkehr

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Im Bereich der horizontalen Maßnahmen und Verfahren wurden mehrere Legislativ- und Verwaltungsmaßnahmen ergriffen, die vor allem auf eine Trennung von Zertifizierung (jetzt Aufgabe des Amtes für Zertifizierung und Prüfung) und Akkreditierung (Aufgabe des bulgarischen Akkreditierungsdienst) abzielen. Im September 2002 wurden durch eine Änderung des Gesetzes über die technischen Produktvorschriften die bisherigen Bestimmungen für hochgefährliche Geräte angepasst. Für die Zulassung der Konformitätsbewertungsstellen ist künftig das Amt für Messwesen und technische Überprüfung zuständig.

    Die Angleichung der sektorspezifischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand ist gut vorangekommen. Für die Bereiche, die durch Richtlinien nach dem neuen Konzept geregelt sind, wurden weitere Rechtsvorschriften erlassen, die die Gemeinschaftsvorschriften für nichtselbsttätige Waagen, elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, Druckgeräte sowie Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen umsetzen sollen.

    Auch in den Sektoren, die unter die Richtlinien nach dem alten Konzept fallen, sind weitere Fortschritte zu verzeichnen. Die im Dezember 2002 beschlossene Änderung des Gesetzes über medizinische Wirkstoffe und Humanarzneimittel sowie die Änderung des Veterinärgesetzes vom September 2003 bewirkten eine weitere Angleichung an den Besitzstand, vor allem hinsichtlich des Datenschutzes für pharmazeutische Erzeugnisse. Fortschritte machte auch die Übernahme des Besitzstands für Kosmetika und für Kraftfahrzeuge mit der Annahme von Rechtsvorschriften über die Typengenehmigung für neue Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger.

    Auf dem Gebiet der Lebensmittelvorschriften (siehe Kapitel 7 - Landwirtschaft) waren erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Es wurden Rechtsakte betreffend Honig, Zucker, Obst- und Fruchtgetränke, diätetische Lebensmittel, Lebensmittel für bestimmte Zwecke, Kakao, kalorienarme gewichtreduzierende Lebensmittel, tiefgekühlte Lebensmittel, Tabak und Konfitüre erlassen, durch die der Großteil des Lebensmittelbesitzstands bis zum Jahr 2000 übernommen wurde.

    Auch der Bereich des Messwesens machte gute Fortschritte, denn es wurden Rechtsvorschriften über Maßeinheiten und über als Maßbehälter verwendete Fertigpackungen und Flaschen eingeführt, die der Umsetzung des einschlägigen Besitzstands dienen. Außerdem wurde das nationale Institut für Messtechnik geschaffen.

    Im Mai 2003 wurden neue Rechtsvorschriften über die Bedingungen und Verfahren der Marktüberwachung erlassen. Die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und den Behörden für Marktüberwachung hat sich infolge einer Änderung des Zollgesetzes vom April 2003 verbessert (siehe Kapitel 25 - Zollunion).

    Im nichtharmonisierten Bereich wurde der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Konformitätsbewertung noch nicht ins bulgarische Recht eingeführt. Die Rechtsvorschriften für den nichtharmonisierten Bereich wurden daraufhin überprüft, ob sie mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs vereinbar sind. Bulgarien stellte dabei keine wesentlichen Hemmnisse fest.

    Es wurden keine weiteren Bestimmungen zur Übernahme des Kulturgüterbesitzstands erlassen. Die Änderungen des Gesetzes über die Kontrolle von explosiven Stoffen, Feuerwaffen und Munition traten im Oktober 2002 in Kraft.

    Im Bereich öffentliches Auftragswesen steht die Verabschiedung des neuen Gesetzes immer noch aus, und die Verwaltungsstrukturen sind immer noch unzureichend.

    Gesamtbewertung

    Mit dem Gesetz über die technischen Produktvorschriften werden die Grundsätze des neuen und des Gesamtkonzepts ins bulgarische Recht übernommen und die Rechtsgrundlage für die Annahme einzelner Richtlinien nach dem neuen Konzept geschaffen. Das Gesetz bedarf jedoch noch einiger technischer Änderungen, insbesondere hinsichtlich der CE-Kennzeichnung.

    Bis Ende 2002 wurden insgesamt 5 880 Gemeinschaftsnormen übernommen, was einem Anteil von 52 % entspricht. Dieses höhere Tempo bei der Übernahme der Normen sollte beibehalten werden, damit Bulgarien eine Übernahmequote von 80 % erreicht. Dies ist notwendig, damit das Land im zweiten Halbjahr 2004 wie von der bulgarischen Regierung vorgesehen Mitglied von CEN und CENELEC werden kann.

    Die Funktionen Regelung, Akkreditierung, Normung, Zertifizierung und Marktüberwachung sind weitgehend voneinander getrennt. Nationale Akkreditierungsstelle ist der dem Wirtschaftsministerium unterstellte Bulgarische Akkreditierungsdienst. Er ist seit 2001 EA-Mitglied (European Accreditation) und schließt derzeit multilaterale Akkreditierungsabkommen über die Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen und Personen. Die nationale Normungsbehörde ist das seit September 2002 arbeitende bulgarische Institut für Normung, das als selbstständige Rechtsperson dem Ministerrat untersteht. Es muss weiter gestärkt werden, damit es alle Anforderungen für die Mitgliedschaft in CEN und CENELEC erfüllt. Das Amt für Zertifizierung und Prüfung untersteht dem Wirtschaftsministerium (was zu Interessenkonflikten mit dem Bulgarischen Akkreditierungsdienst führen könnte, der ebenfalls im Wirtschaftsministerium angesiedelt ist). Auch dieses Amt soll mittelfristig dem Handelsgesetz zufolge eine eigenständige Rechtsperson werden. Seit Mai 2003 ist das Amt für Messwesen und technische Überprüfung für die Zulassung der Konformitätsbewertungsstellen sowie die Marktüberwachung in den Sektoren des neuen Konzepts (ohne Medizin- und Bauprodukte) zuständig; im Bereich Bauprodukte erfolgt die Marktüberwachung durch das Ministerium für Regionalentwicklung und Öffentliche Arbeiten und im Bereich Medizinprodukte durch die Arzneimittelagentur.

    Trotz der erzielten Fortschritte ist das bulgarische Netz der Konformitätsbewertungsstellen noch nicht so weit entwickelt, dass es die Anforderungen der Konformitätsbewertungsverfahren der Gemeinschaft erfüllt. Bisher hat das Amt für Marktüberwachung und technische Überprüfung sechs Konformitätsbewertungsstellen zugelassen (zwei für Gasverbrauchseinrichtungen, zwei für elektromagnetische Verträglichkeit und zwei für Spielzeuge).

    Im Lebensmittelbereich, für den inzwischen der gemeinschaftliche Besitzstand bis zum Jahr 2000 übernommen wurde, muss Bulgarien jetzt die ab 2001 erlassenen Gemeinschaftsvorschriften und die Vorschriften über neuartige Lebensmittel umsetzen. Bulgarien sollte seine institutionelle Kapazität ausbauen. Dies würde es ermöglichen, die Tätigkeit horizontaler Einrichtungen zu straffen, mehr Schulungsprogramme anzubieten, die Grundsätze des HACCP-Systems (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) anzuwenden, die Laboratorien zu modernisieren und zu akkreditieren und ihre Prüftätigkeit auszuweiten. Bulgarien hat damit begonnen, seine Tätigkeit in diesen Bereichen zu intensivieren, aber es besteht noch zusätzlicher Handlungsbedarf. Außerdem sind verstärkte Anstrengungen nötig, damit eine angemessene Kontrolle genetisch veränderter und neuartiger Lebensmittel gewährleistet ist. Bulgarien muss immer noch die Hygienebescheinigungen für Einfuhren abschaffen.

    Im öffentlichen Auftragswesen ist die Lage noch nicht zufriedenstellend. Die ausgearbeiteten Gesetzesentwürfe enthalten immer noch Mängel, die beseitigt werden müssen, um eine vollständige Rechtsangleichung zu erreichen. Auf zentraler Ebene gibt es eine schwache Verwaltungsstruktur für Politikgestaltung und Rechtsetzung, Koordinierung und operative Unterstützung, Überwachung und Kontrolle. Um die vollständige Rechtsangleichung zu erreichen und eine unabhängige Stelle mit klar definiertem Status zu schaffen, die - ausgestattet mit eindeutigen Kompetenzen und qualifiziertem Personal - die wirksame Anwendung des einschlägigen innerstaatlichen Rechts durch Überwachung, Überprüfung und Unterstützung gewährleisten kann, sind noch weitere Anstrengungen nötig.

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien im Bereich freier Warenverkehr, einschließlich die Bereiche Lebensmittel und Arzneimittel, weiterhin gute Fortschritte erzielt.

    Im Bereich der gewerblichen Waren werden die Rechtsangleichung und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung kontinuierlich verbessert. Insgesamt gesehen muss jedoch die Leistungsfähigkeit der Verwaltung noch zunehmen, vor allem in den Bereichen Marktüberwachung, Lebensmittelsicherheit und Messwesen. Bulgarien muss dringend seinen Rückstand bei der Übernahme der Gemeinschaftsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen aufholen. Außerdem muss eine unabhängigen Stelle geschaffen werden, die für die wirksame Anwendung der Vorschriften sorgt.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt. Bulgarien erfüllt die meisten Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen über dieses Kapitel eingegangen ist, die Umsetzung der EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen hat sich jedoch verzögert.

    Kapitel 2: Freizügigkeit

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Bei der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die im November 2002 verabschiedeten Änderungen am Berufsbildungsgesetz zielen auf eine klare Unterscheidung zwischen akademischer und beruflicher Anerkennung ab. Das im Februar 2003 verabschiedete Gesetz über die Architektenkammer definiert Struktur, Organisation und Tätigkeit der Architektenkammer und legt die allgemeinen Anforderungen und Bedingungen für die Anerkennung des Berufs fest.

    Im Bereich der Bürgerrechte wurde das Gesetz über das Innenministerium geändert und eine spezielle Direktion für Migrationsfragen geschaffen, die für die Aufenthaltskontrolle von Ausländern zuständig ist und die Aufenthaltsgenehmigungen erteilt.

    In Bezug auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer sind keine besonderen Entwicklungen zu verzeichnen. Die Vorbereitungen für die Beteiligung Bulgariens am Netz der Europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES) werden fortgesetzt.

    Bulgarien hat seine bilateralen Beziehungen im Hinblick auf die künftige Koordinierung der Sozialversicherungssysteme weiter ausgebaut und bereitet derzeit bilaterale Abkommen mit Österreich, Polen, Zypern und Kroatien vor, die die Bereiche Krankenversicherung, Ruhegehälter, Arbeitslosenunterstützung und Familienzulagen abdecken.

    Gesamtbewertung

    Mit der Definition der reglementierten Berufe im Gesetz über die Hochschulbildung, das im Mai 2002 geändert wurde, hat Bulgarien seine Vorschriften über die gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, vor allem in Bezug auf den Architektenberuf, dem Besitzstand weiter angeglichen. Die Grundsätze eines allgemeinen Anerkennungssystems liegen aber noch nicht fest, und die Umsetzung befindet sich folglich noch in einem recht frühen Stadium. Die Angleichung an die Gemeinschaftsvorschriften für Anwälte, Ärzte, Krankenschwestern, Hebammen, Apotheker, Tierärzte und Handelsvertreter steht noch aus.

    Zu gewährleisten ist außerdem, dass zum Zeitpunkt des Beitritts das gesamte einschlägige bulgarische Recht den Gemeinschaftsvorschriften angeglichen ist, vor allem, was die Anforderungen in Bezug auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Sprachkenntnisse angeht. Bei den Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung muss noch weiter geprüft werden, ob zwischen akademischer und beruflicher Anerkennung unterschieden und die Erbringung von Dienstleistungen erleichtert wird. Was vor der Harmonisierung erworbene berufliche Befähigungsnachweise angeht, so sollte Bulgarien weiter darauf hinarbeiten, dass zum Zeitpunkt des Beitritts in Bulgarien die Angehörigen aller Berufsgruppen die Anforderungen der einschlägigen Richtlinien erfüllen. In den übrigen Fällen müssen die Lehr- und Ausbildungspläne so angepasst werden, dass sie völlig mit den sektoralen Richtlinien vereinbar sind.

    Bulgarien hat bei der Übernahme des Besitzstands in Bezug auf die Bürgerrechte Fortschritte erzielt. Da jedoch der Wahlrecht-Besitzstand durch die jüngsten Verfassungsänderungen nicht vollständig übernommen wurde, muss eine zusätzliche Änderung vorgenommen werden, um in diesem Bereich die volle Rechtsangleichung zu erreichen.

    Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer wurde ausgebaut, Bulgarien muss aber noch weitere Anstrengungen unternehmen, damit der gesamte diesbezügliche Besitzstand, einschließlich soziale und kulturelle Integration von Wanderarbeitnehmern und ihren Familien, zum Zeitpunkt des Beitritts angewendet werden kann.

    Die Vorbereitungen auf die Teilnahme am Netz der Europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES) müssen fortgesetzt werden, vor allem im Bereich der Sprachausbildung.

    Im Hinblick auf die künftige Koordinierung der Sozialversicherungssysteme muss Bulgarien den Grad an finanzieller Stabilität erreichen, der notwendig ist, um die durch Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften entstehenden Zusatzkosten, insbesondere im Gesundheitsbereich, zu tragen. Bulgarien sollte seine Verwaltungsstrukturen ausbauen, vor allem durch Schulungen und Personalaufstockung, damit es in der Lage ist, diese Vorschriften zum Zeitpunkt des Beitritts anzuwenden. Im Übrigen wird Bulgarien ermutigt, weitere bilaterale Sozialversicherungsabkommen abzuschließen, vor allem mit den EU-Mitgliedstaaten, die sich in der Regel auf die einschlägigen EU-Grundsätze stützen.

    Schlussfolgerung

    Seit dem Vorjahresbericht hat Bulgarien bei der Rechtsangleichung in diesem Bereich begrenzte Fortschritte erzielt. Die Verwaltungsstrukturen wurden weiter ausgebaut.

    Es besteht noch beträchtlicher Handlungsbedarf, um die volle Rechtsangleichung zu erreichen, vor allem im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise (insbesondere in Bezug auf die Lehrpläne und Ausbildungsanforderungen); auch sind erhebliche Anstrengungen nötig, um bis zum Beitritt die Verwaltungsstrukturen zu schaffen, die für eine lückenlose Anwendung des Besitzstands, auch im Hinblick auf die künftige Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, notwendig sind. Bulgarien sollte sich außerdem verstärkt darum bemühen, das bulgarische Recht den Gemeinschaftsregeln in Bezug auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Sprachkenntnisse anzupassen.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt. Es hat aber in Bezug auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer einer Übergangsregelung zugestimmt. Die Beschränkungen der Freizügigkeit bulgarischer Arbeitnehmer in der EU werden für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ab dem Beitritt gelten und können maximal sieben Jahre in Kraft bleiben. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen für diesen Bereich eingegangen ist.

    Kapitel 3: Freier Dienstleistungsverkehr

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Im Bereich Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr hat Bulgarien erhebliche Fortschritte in Richtung auf eine allgemeine, nicht diskriminierende Regelung der Inländerbehandlung für ausländische Staatsangehörige und Unternehmen, die in Bulgarien eine Wirtschaftstätigkeit ausüben, gemacht. Mehrere die Niederlassungsfreiheit betreffende Gesetze wurden geändert, darunter das Ausländergesetz (sowie die dazugehörigen Durchführungsvorschriften), aus dem die Auflage gestrichen wurde, dass eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung nur erhält, wer zehn Arbeitsplätze für bulgarische Staatsangehörige schafft, das Gesetz zur Kontrolle des Außenhandels mit Waffen sowie Waren und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und das Gesetz über die Architektenkammern.

    Im Bereich Finanzdienstleistungen wurde das Gesetz über die Sicherung von Bankeinlagen im Dezember 2002 geändert. Bankeinlagen bis 15 000 BGN (ungefähr 7 500 EUR) sind im Falle eines Konkurses der Bank durch einen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Das Bankengesetz wurde im September 2002 geändert, um die Transparenz in Bezug auf Aktienbesitz und Bankenstruktur zu verbessern. Zudem wurden einige aufsichtsrechtliche Bestimmungen eingeführt, die die Definition der Kapitalbasis und der Währungsrisiken betreffen.

    Im Oktober 2002 wurden durch eine Änderung des Versicherungsgesetzes einige Bestimmungen des Besitzstands der zweiten und dritten Generation eingeführt. Des weiteren wurden die Schadenersatzbeträge von Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen entsprechend den von Bulgarien eingegangenen Verpflichtungen angehoben. Die Durchführungsvorschriften zum Gesetz über öffentliche Wertpapieremissionen wurden geändert und angenommen.

    Die bulgarische Zentralbank erhielt umfassendere Befugnisse zur Feststellung der Identität und Eignung direkter und indirekter Anteilseigner von Banken. Das Gesetz über die Kommission für Finanzaufsicht wurde im Januar 2003 angenommen, um für den Versicherungs- und Wertpapiersektor sowie die Rentenfonds eine einheitliche Aufsicht zu schaffen.

    Was den Schutz personenbezogener Daten angeht, so ratifizierte Bulgarien im September 2002 das Übereinkommen des Europarats über den Schutz von Personen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten.

    In Bezug auf die Informationsgesellschaft ratifizierte Bulgarien im Juni 2003 das Übereinkommen über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten.

    Gesamtbewertung

    Was die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr angeht, so sind die durchgeführten Änderungen und vor allem die Änderungen des Ausländergesetzes ein guter Schritt zur Beseitigung von Diskriminationen. Das Gesetz über ausländische Investition schreibt jedoch für EU-Staatsangehörige, die in Bulgarien wirtschaftlich tätig sein wollen, immer noch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung vor. Auch das Glücksspielgesetz muss noch geändert werden, so dass die derzeitigen diskriminierenden Auflagen in Bezug auf Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen beseitigt werden. Bulgarien sollte die Durchsicht seiner einschlägigen Rechtsvorschriften auf Bestimmungen, die die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr beschränken, vollenden und die diskriminierenden Bestimmungen beseitigen. Der Kommission sollte ein Bericht über die Ergebnisse dieser Durchsicht übermittelt werden.

    Im Bereich der Bankdienstleistungen wurden seit dem letzten Bericht Legislativmaßnahmen ergriffen, es besteht jedoch noch weiterer Handlungsbedarf, vor allem zur Übernahme des Besitzstands in Bezug auf E-Geld, Eigenkapitalausstattung und die Abschlüsse von Zweigniederlassungen. Die Heraufstufung einiger Banken durch internationale Rating-Agenturen spiegelt die Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der Leistung dieser Geschäftsbanken. Bei der Bankenaufsicht hat die bulgarische Zentralbank erhebliche Anstrengungen unternommen, um den internationalen Normen und dem Besitzstand vollständig zu entsprechen. Dadurch hat sich die Kapazität zur Beaufsichtigung der Geschäftsbanken verbessert. Außerdem hat die bulgarische Zentralbank umfassendere Befugnisse zur Feststellung der Identität und Eignung direkter und indirekter Anteilseigner von Banken erhalten. Damit die Banken wirksame und bewährte Praktiken entwickeln, sollte die Methodik der bankaufsichtlichen Meldung, vor allem der Meldung von Marktrisiken, verbessert werden.

    Was die übrigen Finanzdienstleistungen angeht, so bleibt der größte Teil des Versicherungsbesitzstandes noch umzusetzen, und die Übernahme des Wertpapierbesitzstands muss noch vervollständigt werden. Die Schaffung der Kommission für Finanzaufsicht ist ein wichtiger Schritt zu einer verstärkten Aufsicht durch eine unabhängige, dem Parlament verantwortliche Stelle.

    Das Datenschutzgesetz entspricht noch nicht vollständig dem Besitzstand, vor allem wegen seiner Struktur, und in vielen Fällen weichen die eingeführten Konzepte und Kriterien von denen des Besitzstands ab. Eine weitere Angleichung ist erforderlich.

    Der Besitzstand in Bezug auf die Zugangskontrolle ist nur teilweise umgesetzt. Eine Kommission zum Schutz personenbezogener Daten wurde geschaffen, und ihre fünf Mitglieder wurden von der Nationalversammlung auf Vorschlag des Ministerrats ernannt. Diese Kommission erfüllt die Anforderung der Unabhängigkeit, aber ihre personelle, finanzielle und räumliche Ausstattung muss verbessert werden. Die Gemeinschaftsrichtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr wurde nicht als solche übernommen, vielmehr wurden Teile durch verschiedene Gesetze (Verbraucherschutz, Vertragsrecht) umgesetzt.

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien weiterhin gute Fortschritte im Bereich Niederlassungsfreiheit erzielt. Auch bei den Finanzdienstleistungen waren Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere bei der Finanzaufsicht.

    Das bulgarische Recht muss dem Besitzstand weiter angeglichen werden, vor allem in den Bereichen Banken, Versicherung und Wertpapiere sowie beim Datenschutz und den Dienstleistungen der Informationsgesellschaft. Weitere Bemühungen sind auch erforderlich, um im Bereich der Niederlassungsfreiheit noch verbleibende diskriminierende Bestimmungen zu beseitigen.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien wurde in Bezug auf das Anlegerentschädigungssystem eine Übergangszeit bis Ende 2009 eingeräumt, bei deren Ende die im Besitzstand festgelegte Mindestdeckung erreicht sein sollte. Bulgarien erfüllt im Wesentlichen die aus den Beitrittsverhandlungen über dieses Kapitel erwachsenden Verpflichtungen und Anforderungen.

    Kapitel 4: Freier Kapitalverkehr

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Im Bereich Kapital- und Zahlungsverkehr wurde im Juni 2003 das Devisengesetz entsprechend den in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen geändert (in Kraft getreten im Juli). Dadurch wurde die bisherige Genehmigungsregelung für Kapitalbewegungen durch eine einfache, mit dem Besitzstand vereinbare, Melderegelung ersetzt.

    Auf dem Gebiet der Zahlungssysteme machte die Übernahme des Besitzstands Fortschritte. Die bulgarische Zentralbank erließ im Mai eine Verordnung zur Umsetzung der Rechtsvorschriften für grenzüberschreitende Überweisungen. Die Umsetzung der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen sowie der Empfehlung über elektronische Zahlungsinstrumente erfordert hingegen noch weitere Anstrengungen. Ein System zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Banken und Bankkunden muss immer noch geschaffen werden.

    Nach der letzten Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche (in Kraft getreten im April 2003) entsprechen die einschlägigen bulgarischen Rechtsvorschriften jetzt dem Besitzstand.

    Gesamtbewertung

    Im Bereich Kapitalverkehr ist die Liberalisierung im Einklang mit dem Besitzstand jetzt fast abgeschlossen. Die noch verbleibenden Beschränkungen betreffen den Erwerb von Grundbesitz durch Gebietsfremde - hierfür wurde eine Übergangsfrist gewährt - und die vollständige Harmonisierung der Aufsichtsregeln für Investitionen institutioneller Anleger in ausländische Vermögenswerte.

    Im Bereich der Zahlungssysteme besteht noch weiterer Handlungsbedarf, um die Gemeinschaftsregeln über die Wirksamkeit von Abrechnungen und elektronische Zahlungsinstrumente umzusetzen.

    Hinsichtlich der Verwaltungskapazität ist festzustellen, dass das Finanzministerium und die bulgarische Zentralbank als Devisenaufsicht fungieren und für die Sammlung statistischer Daten zuständig sind.

    Die Geldwäschebestimmungen wurden durch das Devisengesetz verschärft, demzufolge die Banken von nun an sämtliche Auslandstransaktionen melden müssen. Damit ist die Übernahme des Besitzstandes im Bereich Geldwäschebekämpfung jetzt erreicht. Die Durchführungsstrukturen wurden durch Einstellung zusätzlicher Finanzanalytiker, neue Software und die Abstellung von Verbindungspersonen für die Kontakte zum Innenministerium und zur Staatsanwaltschaft verstärkt.

    Schlussfolgerung

    Im vergangenen Jahr hat Bulgarien vor allem beim Kapital- und Zahlungsverkehr, bei den Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung und bei der Weiterentwicklung und Anwendung der Zahlungssysteme gute Fortschritte erzielt.

    Wichtig ist jetzt die Verabschiedung von Rechtsvorschriften für die Bereiche Kapitalverkehr und Zahlungssysteme. Was die Bekämpfung der Geldwäsche angeht, sollte jetzt, nach Umsetzung des Besitzstands, daran gearbeitet werden, die Wirksamkeit des Systems zu verbessern.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien wurden Übergangsfristen zur Regelung des Erwerbs von Grundbesitz für Zweitwohnsitze durch EU-Bürger (Übergangsfrist von fünf Jahren gerechnet ab dem Beitritt) und zur Regelung des Erwerbs von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Wäldern (sieben Jahre gerechnet ab dem Beitritt) gewährt. Bulgarien hat die Bedingung akzeptiert, dass diese Übergangsfrist für selbstständige Landwirte, die sich in Bulgarien niederlassen und dort ansässig sein wollen, nicht gilt. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen für diesen Bereich eingegangen ist.

    Kapitel 5: Gesellschaftsrecht

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Das Gesellschaftsrecht als solches wurde im Juni 2003 durch eine Änderung des Handelsgesetzes stärker dem Besitzstand angeglichen.

    Zur Rechnungslegung ist festzustellen, dass Banken, Versicherungsgesellschaften, Investment- und Versicherungsunternehmen sowie börsennotierte Gesellschaften seit Januar 2003 internationale Rechnungslegungsstandards verwenden, die ab Januar 2005 auch für alle anderen Unternehmen vorgeschrieben sein werden.

    Was die Verwaltungskapazität in diesem Bereich angeht, so hat das Institut vereidigter Rechnungsprüfer, eine nichtstaatliche Berufsorganisation der zugelassenen Wirtschaftsprüfer, seine Tätigkeit im Bereich der unabhängigen Prüfung der Jahresabschlüsse der Unternehmen intensiviert. Während des Berichtszeitraums hat das Institut weiteren fünfzig Wirtschaftsprüfern die Zulassung erteilt, so dass sich die Anzahl der bisher zugelassenen Wirtschaftsprüfer jetzt auf 560 beläuft.

    Im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum wurde das Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte im Januar 2003 geändert. Damit wird ein rechtlicher Schutz von Datenbanken, einschließlich eines sui generis-Schutzes, eingeführt; die Änderungen betreffen außerdem bestimmte Aspekte des Gemeinschaftsrechts zum Schutz von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in der Informationsgesellschaft. Mehrere wesentliche Bestimmungen müssen jedoch noch stärker angepasst werden. Was die gewerblichen Schutzrechte angeht, so wurde die Zivilprozessordnung im Oktober 2002 um neue Bestimmungen bezüglich des Missbrauchs eingetragener Warenzeichen, gewerblicher Muster und Modelle und Ursprungsbezeichnungen ergänzt; außerdem wurden gerichtliche Schnellverfahren eingeführt.

    Nach einer Änderung des Zollgesetzes vom April 2003 haben die Zollbehörden jetzt explizite Funktionen und Aufgaben bei der Durchsetzung der Grenzmaßnahmen zum Schutz der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum (siehe Kapitel 25 - Zollunion). Gemeinsam mit den Organisationen der Rechtsinhaber hat die nationale Zollagentur mehrere Schulungsmaßnahmen für Richter, Staatsanwälte und Zollbeamte organisiert.

    Die Verordnung zur Ablösung des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen wird unmittelbar beim EU-Beitritt wirksam; dem Übereinkommen von Rom kann Bulgarien erst als EU-Mitglied beitreten. Das Gesetz über vertragliche Schuldverhältnisse wurde im Februar 2003 geändert, um die wichtigsten Grundsätze des Übereinkommens von Rom aufzunehmen (siehe Kapitel 24 - Justiz und Inneres).

    Gesamtbewertung

    Bulgarien hat seine Rechtsvorschriften sehr weitgehend an die dritte, sechste und zwölfte Richtlinie angepasst. Insbesondere in Bezug auf die erste, zweite und elfte Richtlinie muss die Umsetzung jedoch noch vervollständigt werden, denn hier bestehen noch einige Unvereinbarkeiten mit dem Besitzstand.

    Die Unternehmen werden in das Handelsregister eingetragen, das bei den 28 Regionalgerichten geführt wird. In diesem Bereich werden dank der aktualisierten Strategie zur Reform des Justizsystems und des dazugehörigen Aktionsplans Fortschritte erzielt. Diese Initiativen lassen erwarten, dass sich die Tätigkeit der Justiz und auch die Durchsetzung des Handelsrechts durch die Gerichte weiter verbessert.

    Die bulgarischen Rechnungslegungsvorschriften wurden angepasst, um sie dem Besitzstand vollständig anzugleichen.

    Die Gesetze zum Schutz der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum entsprechen weitgehend dem Besitzstand, auch in Bezug auf den sui generis-Schutz von Datenbanken. Die vollständige Rechtsangleichung erfordert jedoch noch einige Änderungen. Vorschriften in Bezug auf das zusätzliche Schutzzertifikat für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel sowie in Bezug auf biotechnologische Erfindungen müssen noch erlassen werden. Der Besitzstand im Bereich Satellitenrundfunk muss noch besser umgesetzt werden.

    Zuständige Behörden für den Schutz der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum sind das Innenministerium, das Patentamt, das Kulturministerium, die Nationale Zollagentur und die Justiz. Es gibt Bemühungen, die Zusammenarbeit dieser Stellen zu verbessern.

    Die Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum werden besser durchgesetzt, aber Softwarepiraterie und Fälschung sind immer noch von Besorgnis erregendem Ausmaß, obwohl Bulgarien nicht mehr eines der Zentren der Herstellung von Piraterieprodukten ist. Der Großteil der sichergestellten Waren wurde außerhalb Bulgariens produziert. Die Stärkung der Leistungsfähigkeit der für die Durchsetzung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Handels mit Piraterieprodukten zuständigen Verwaltungsstellen bleibt weiter vorrangig. In dieser Hinsicht ist die Änderung des Zollgesetzes ein Schritt in die richtige Richtung. Die Schulungsmaßnahmen für das Personal der Durchsetzungsbehörden, einschließlich Richter und Staatsanwälte, sollten intensiviert werden.

    Schlussfolgerung

    Bulgarien hat in allen das Gesellschaftsrecht betreffenden Bereichen weiter gute Fortschritte erzielt.

    Bulgarien sollte seine Anstrengungen zur Bekämpfung von Piraterie und Fälschung fortsetzen und zu diesem Zweck vor allem die Grenzkontrollen verstärken und für eine bessere Zusammenarbeit von Zoll, Polizei und Justiz bei der Durchsetzung der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum sorgen. Die Rechtsangleichung muss in allen Bereichen abgeschlossen werden.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt. Besondere Übergangsregelungen werden gelten für Arzneimittelpatente, so dass die Erschöpfungsregelung der Gemeinschaft auf bestimmte bulgarische Ausfuhren nicht anwendbar ist, für die Gewährung zusätzlicher Schutzzertifikate für Arznei- und Pflanzenschutzmittel sowie für die Ausweitung in der Gemeinschaft eingetragener oder beantragter Warenzeichen auf das Gebiet Bulgariens. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen für diesen Bereich eingegangen ist.

    Kapitel 6: Wettbewerbspolitik

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Im Bereich Kartellrecht wurden im Januar 2003 Änderungen zum Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs verabschiedet. Diese umfassten die Einführung einer Reihe von Konzepten, die stärker in Einklang mit den Gemeinschaftsvorschriften stehen, sowie die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse durch die Möglichkeit, Kontrollen vor Ort vorzunehmen. Darüber hinaus wurden im Juni 2003 Durchführungsvorschriften in Form zweier Gruppenfreistellungen für Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen sowie Spezialisierungsvereinbarungen angenommen. Für das in der Justiz beschäftigte Personal wurden einige Schulungsveranstaltungen sowie Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt.

    Die Kommission für den Schutz des Wettbewerbs, die unabhängige Wettbewerbsbehörde Bulgariens, hat ihre Tätigkeit im Berichtszeitraum fortgesetzt. Im Jahr 2002 erließ sie 68 kartellrechtliche Entscheidungen, unter anderem wegen restriktiver Vereinbarungen (13), Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (17) sowie in Ausübung der Fusionskontrolle (35); fünf Fusionsverbote (unter Verhängung von Geldstrafen) wurden ausgesprochen. Außerdem hat sich die Kommission für den Schutz des Wettbewerbs auch aktiv für die Wettbewerbsförderung eingesetzt, zum Beispiel durch die Kommentierung der Entwürfe für die Liberalisierungsvorschriften, und diese Arbeit muss weitergeführt werden.

    Im Bereich der staatlichen Beihilfen wurden im Juni 2003 Änderungen der einschlägigen Durchführungsvorschriften verabschiedet, welche die materialrechtlichen Kriterien für die Genehmigung staatlicher Beihilfen festlegen. Bulgarien hat eine dem Besitzstand entsprechende Fördergebietskarte vorgelegt, die im Rahmen der Mechanismen des Europa-Abkommens angenommen werden soll. Der Jahresbericht 2002 über staatliche Beihilfen wurde im Juni 2003 eingereicht.

    Die für die Beihilfenüberwachung zuständige Abteilung im Finanzministerium hat ein Netzwerk von Kontaktstellen für staatliche Beihilfen in den verschiedenen Ministerien und in den einzelnen Regionen geschaffen. Die mit der Beihilfenkontrolle befasste Kommission für den Schutz des Wettbewerbs erließ im Jahr 2002 48 Entscheidungen und gab sieben Stellungnahmen ab; dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Anstieg. Die Qualität der Entscheidungen muss jedoch noch erheblich verbessert werden. Zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Kommission für den Schutz des Wettbewerbs und dem Finanzministerium wurden mehrere Maßnahmen ergriffen. Weitere Maßnahmen zielten ab auf die verstärkte Einhaltung der Verpflichtung zur Vorabnotifizierung, einschließlich der Sensibilisierung der Beteiligten, sowie die Überprüfung des Haushaltsprozesses durch das Finanzministerium.

    Für den Stahlsektor hat Bulgarien im November 2002 eine Verlängerung des Zeitraums beantragt, während dem gemäß Protokoll Nr. 2 zum Europa-Abkommen Umstrukturierungsbeihilfen gewährt werden können. Die Verlängerung dieser so genannten Schonfrist ist abhängig von der Genehmigung eines Umstrukturierungsplans für die Stahlindustrie, bestehend aus einem nationalen Umstrukturierungsprogramm und einzelnen Geschäftsplänen für diejenigen Stahlunternehmen, die nach Ablauf der Schonfrist am 31. Dezember 1997 eine Umstrukturierungsbeihilfe in Anspruch genommen haben oder in Anspruch nehmen würden. Die bulgarischen Behörden haben der Kommission nach wie vor keinen annehmbaren Umstrukturierungsplan für den Stahlsektor vorgelegt.

    Gesamtbewertung

    Die Gesamtbewertung des Kartellrechts ist positiv. Das Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs enthält nunmehr die wichtigsten Grundsätze der kartellrechtlichen Vorschriften der Gemeinschaft in Bezug auf restriktive Vereinbarungen, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und Fusionskontrolle. Allerdings erscheint es nötig, die Bestimmungen im Einzelnen noch genauer zu regeln, damit eine wirksamere Durchsetzung gewährleistet werden kann. Die Leistungsfähigkeit der Kommission für den Schutz des Wettbewerbs sollte durch zusätzliche Schulungsmaßnahmen sowie durch die Verlagerung des Schwerpunkts von der Thematik unlauterer Wettbewerb auf wettbewerbliche Maßnahmen weiter verbessert werden. Erforderlich ist dies auch im Hinblick auf die dezentrale Anwendung der ab dem Zeitpunkt des Beitritts geltenden kartellrechtlichen Vorschriften der Gemeinschaft. Außerdem lief die Amtszeit der Kommissare ursprünglich im Dezember 2002 ab, und eine Neubesetzung der Kommission ist noch nicht erfolgt. Das Verfahren zur Ernennung von Kommissaren muss der Unabhängigkeit, Kontinuität und Qualität der Kommission für den Schutz des Wettbewerbs uneingeschränkt Rechnung tragen. Die Durchsetzung der kartellrechtlichen Vorschriften durch die Kommission verlief größtenteils zufriedenstellend. Es bedarf jedoch weiterer, umfassender Bemühungen um eine abschreckendere Sanktionspolitik und eine wirksamere Vorbeugung gegen schwerwiegende Wettbewerbsverzerrungen. Auch im Hinblick auf die wettbewerbsfördernde Rolle, die entsprechende Sensibilisierung sowie die Ausbildung der Justizangehörigen sind weitere Maßnahmen zu ergreifen.

    Im Bereich der staatlichen Beihilfen wurden die einschlägigen Rechtsvorschriften nach wie vor nicht in ausreichendem Umfang durchgesetzt. Das Gesetz über staatliche Beihilfen bietet einen guten verfahrensrechtlichen Rahmen für die Kontrolle staatlicher Beihilfen. Die vor kurzem angenommene Änderung der materialrechtlichen Durchführungsvorschriften bedeutet einen Schritt in die richtige Richtung, gewährleistet jedoch immer noch nicht die vollständige Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands in Bereichen wie Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen oder der Förderung großer Investitionsvorhaben. Die Kommission für den Schutz des Wettbewerbs verfügt über umfangreiche Befugnisse zur Durchsetzung der Beihilfevorschriften, muss jedoch ihre einschlägige Sachkompetenz sowie die Qualität ihrer Beihilfeentscheidungen erheblich verbessern. Die Zusammenarbeit zwischen Kommission und Finanzministerium hat sich zwar verbessert, doch sollte der vorausschauende, proaktive Ansatz hierbei noch weiter gefördert werden. Die Maßnahmen in den Bereichen Sensibilisierung und Ausbildung müssen weitergeführt werden. Jahresberichte bis einschließlich 2002 liegen vor, und die Qualität der letzten Berichte ist als gut einzustufen. Allerdings muss die Vollständigkeit von Bericht und Inventar der staatlichen Beihilfen, einschließlich Steuerbeihilfen, noch gewährleistet werden. Die Bemühungen um die Sicherstellung der Vorabnotifizierung aller neuen Maßnahmen, darunter Steuerbefreiungen, Stundungen (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Schulden) sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit der Privatisierung, sind fortzuführen. Die Kommission für den Schutz des Wettbewerbs muss mit der Bewertung aller vor Inkrafttreten des Gesetzes über staatliche Beihilfen im Juni 2002 geltenden Beihilferegelungen fortfahren und sicherstellen, dass diese in Einklang mit dem Gesetz gebracht werden, insbesondere der Bereich Steuerbeihilfen. Beihilfen in den so genannten sensiblen Sektoren und im Kohlesektor sind umfassend zu kontrollieren, speziell in Bezug auf Stundungen und Umstrukturierungen; außerdem muss der Kommission ein Umstrukturierungsplan für die Stahlindustrie gemäß den Bestimmungen des Europa-Abkommens vorgelegt werden.

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien im Bereich Wettbewerbspolitik weitere Fortschritte erzielt.

    Die Angleichung an die kartellrechtlichen Vorschriften der Gemeinschaft ist in einem größtenteils zufriedenstellenden Umfang erfolgt, doch sollte die ordnungsgemäße Durchsetzung weiterhin sichergestellt werden. Im Bereich der staatlichen Beihilfen hat Bulgarien die Übernahme des Besitzstands noch nicht abgeschlossen. Die Beihilfevorschriften müssen in glaubhaftem Umfang durchgesetzt werden; dies erfordert unter anderem eine Stärkung der Verwaltungskapazitäten, um die Beihilfenkontrolle zu gewährleisten.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt.

    Kapitel 7: Landwirtschaft

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Der Anteil der Landwirtschaft an der Bruttowertschöpfung ist weiter von 13,8 % im Jahr 2000 und 13,4 % im Jahr 2001 auf 12,5 % im Jahr 2002 [7] gesunken. Im Jahr 2002 war bei den Agrarausfuhren [8] aus Bulgarien in die EG aufgrund umfangreicher Getreideausfuhren ein Anstieg von 247 Mio. EUR auf 386 Mio. EUR zu verzeichnen, was zu einem Handelsbilanzüberschuss von 109 Mio. EUR (verglichen mit einem Handelsbilanzdefizit von 45 Mio. EUR im Jahr 2001) führte. Neben Getreide und Ölsaaten führte die EU in erster Linie Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse aus Bulgarien ein. Bei den Nahrungsmittelausfuhren der EU nach Bulgarien handelte es sich hauptsächlich um Fleisch sowie tierische Fette und Öle.

    [7] Sämtliche Agrarstatistiken stammen von EUROSTAT, sofern nicht anders angegeben. Die Daten für 2002 sind vorläufig.

    [8] Quelle: WTO-Definition landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Zahlen von EUROSTAT COMEXT (siehe U.E 12/15: Commerce des produits agricoles 1998-2000, 1. Teil GD AGRI / A.2 Quantitative Analysen, Vorausschätzungen, Statistik und Studien, 2001, S. 10-57 und 86-89).

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien seine Agrarpolitik weiterentwickelt. Die für die Landwirtschaft bereitgestellten Haushaltsmittel wurden im Jahr 2002 um 22 % auf 180 Mio. EUR erhöht.

    Das Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei hat die Strategien und Maßnahmen für die im Regierungsprogramm 2001-2005 festgelegten Schwerpunktbereiche weiterverfolgt. Eine Bewertung der erzielten Fortschritte und detaillierte Beschreibung der für 2003 geplanten kurzfristigen Maßnahmen enthielt der Jahresbericht 2002 des Ministeriums. Im Juli 2003 legte das Ministerium für Landwirtschaft und Forsten einen Sonderbericht zur ersten Hälfte der vierjährigen Amtszeit der Regierung vor. Der Bericht erläuterte unter anderem die Fortschritte in folgenden Bereichen: Unterstützung aus dem Staatlichen Agrarfonds für diejenigen landwirtschaftlichen Erzeuger, welche die Qualitätsnormen und andere rechtliche Anforderungen beachten, Umsetzung des SAPARD-Programms in Bulgarien; EU-Integration, Pflanzenanbau, Tierzucht, Forstwirtschaft und bodenbezogene Themen. Außerdem wurden im Bericht die Hauptziele des Ministeriums für die zweite Hälfte der Regierungsperiode genannt, darunter die für 2003 angesetzte Landwirtschaftszählung, der Abschluss der Verhandlungen über Kapitel 7 ("Landwirtschaft") im Jahr 2004 sowie die Erfüllung der im Veterinär- und Pflanzenschutzsektor eingegangenen Verpflichtungen.

    Dem Minister für Landwirtschaft und Fischerei werden zurzeit mehrere Beiräte zur Seite gestellt, welche die wichtigsten und sensibelsten Agrarsektoren wie Milch und Milcherzeugnisse, Getreide, Futtermittel, Geflügel und Fleisch abdecken. Aufgabe dieser Beiräte ist die Unterstützung des Ministers bei der Entscheidungsfindung in den betreffenden Bereichen.

    Ein Sonderprogramm zur Entwicklung der Landwirtschaft im Rhodope-Gebirge wurde 2003 vom Ministerrat angenommen. Zudem wurde ein Programm zur Entwicklung der Landwirtschaft in Nordwestbulgarien vorbereitet.

    Die erste Phase der Bodenreform, die Rückgabe landwirtschaftlicher Flächen, wurde 2001 abgeschlossen. Bis Ende 2002 wurden 92 % der Waldflächen und Wälder zurückgegeben. Darüber hinaus wurden die Erstellung eines Feldstückkatasters (landwirtschaftlicher Kataster) und die Einführung eines EDV-gestützten geografischen Informationssystems zur grafischen Anzeige und Registrierung landwirtschaftlicher Flächen und Waldgebiete weiter vorangetrieben; die betreffenden Arbeiten sind nahezu abgeschlossen. Mit der zweiten Phase der Bodenreform, der Flurbereinigung, wurde begonnen. In diesem Zusammenhang wurden Rechtsvorschriften erlassen, die verschiedene Möglichkeiten der Flurbereinigung zulassen, wie zum Beispiel das Mieten oder Pachten landwirtschaftlicher Flächen in Regierungsbesitz oder der Landtausch. Gearbeitet wurde außerdem an der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der für den Grundbesitz zuständigen Stellen sowie an der Kompetenzerweiterung und Personalaufstockung des Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten in diesem Zusammenhang. Die Zunahme der Transaktionen und der langsame Anstieg der Preise zeigen, dass sich der Grundstücksmarkt allmählich entwickelt, allerdings ausgehend von einem recht niedrigen Niveau. Die Parzellierung, Gemeinschaftsbesitz und unklare Flächengrenzen sowie geringe Gewinnspannen im Agrarsektor sind immer noch die Ursache dafür, dass landwirtschaftliche Flächen nicht in vollem Umfang genutzt werden und der Grundstücksmarkt unterdurchschnittlich entwickelt ist.

    Die Agrarpreispolitik wurde 2002 nahezu vollständig liberalisiert. Nur wenige Ausnahmen wurden vorgesehen, beispielsweise staatliche Bürgschaften für den Ankauf von Tabak sowie Subventionen für die Erzeugung von Weizen, Qualitätsmilch, Tomaten und Paprika. Das Gesetz zur Unterstützung der Landwirte ermöglicht dem Staatlichen Agrarfonds Interventionen in die Agrarmärkte, nämlich den Ankauf zu Interventionspreisen hergestellter landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf der Grundlage jährlich zu fassender Beschlüsse des Ministerrats. Es wurden Durchführungsvorschriften erlassen, welche die Verfahren und Bedingungen für den Ankauf und möglicherweise anschließenden Verkauf der landwirtschaftlichen Erzeugnisse durch die Interventionsstellen regeln.

    Querschnittfragen

    Die bulgarischen Behörden planen die Einrichtung einer Zahl- und Interventionsstelle entsprechend den EG-Vorschriften im Rahmen des Staatlichen Agrarfonds bis zum Jahr 2005. Geschaffen wird eine einzige Stelle, die den Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte sowohl Beihilfen aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) als auch staatliche Beihilfen zuweist.

    Bulgarien verfügt noch nicht über ein System zur Verwaltung und Kontrolle von Zahlungen nach Art des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS); die Inbetriebnahme des Systems ist jedoch bis zum Jahr 2005 geplant. Die wichtigsten Register, auf denen das InVeKoS basieren wird, werden zurzeit erstellt und EDV-technisch erfasst. Dazu gehört unter anderem das statistische Register der Agrarerzeuger und -betriebe, das alphanumerische System zur Identifizierung und Registrierung von Tieren sowie das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen. Die Erstellung des landwirtschaftlichen Katasters und die Einführung des EDV-gestützten geografischen Informationssystems sind nahezu abgeschlossen. Hierdurch wird die Grundlage für die Vereinheitlichung aller InVeKoS-Elemente geschaffen.

    Bulgarien hat die nötigen rechtlichen und institutionellen Schritte für die Durchführung einer umfassenden Landwirtschaftszählung unternommen, mit der im Juli 2003 begonnen wurde; sie soll bis zum Jahr 2004 abgeschlossen sein. Die erhobenen Daten werden als zentrale Kriterien bei der Ermittlung der Ausgangssituation Bulgariens im Hinblick auf die Teilnahme an der Gemeinsamen Agrarpolitik dienen.

    Das Land hat Fortschritte bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Qualitätspolitik erzielt und die Einrichtung der betreffenden Regulierungsbehörde bis Ende 2004 zugesagt. Was die Handelsmechanismen angeht, so wurde durch die vor kurzem angenommenen Änderungen zum Gesetz zur Unterstützung der Landwirte (seit dem 15. Oktober 2002 in Kraft) die Rechtsgrundlage für die Einführung von Ausfuhrgenehmigungen und für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen geschaffen. Durchführungsvorschriften, welche die für die Ausstellung von Ausfuhrgenehmigungen geltenden Regeln und Bedingungen enthalten, wurden bereits teilweise angenommen.

    Zunehmend im Mittelpunkt des Interesses steht der ökologische Landbau. Nach der Verabschiedung einschlägiger Rechtsvorschriften entsprechend den Gemeinschaftsanforderungen wurde die erste für die Zertifizierung und Kontrolle ökologischer Erzeugnisse (auch in Bezug auf Ursprungsbezeichnung und Etikettierung) zuständige Stelle im Juli 2003 zugelassen; diese wird ihre Arbeit in Kürze aufnehmen. Das Ministerium für Landwirtschaft beschloss im April 2003 ein nationales Programm für umweltverträgliche Landwirtschaft, das auch die Förderung des ökologischen Landbaus umfasst.

    Die Vorbereitungen für die flächendeckende Einführung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) im Jahr 2005 wurden weiter vorangetrieben; dazu gehörte auch die Erfassung von Informationen und die Erprobung des Systems in 60 Agrarbetrieben im Jahr 2002 sowie der Beginn der Erhebung in 300 Betrieben im Jahr 2003 (das INLB soll im Jahr 2005 2000 Betriebe umfassen).

    Gemeinsame Marktorganisationen

    Durchführbarkeitsstudien über die Angleichung und Umsetzung der gemeinsamen Marktorganisationen für Wein, Fleisch und Fisch wurden 2002 durchgeführt. Sie behandeln rechtliche, institutionelle und wirtschaftliche Aspekte und enthalten Vorschläge zur Einführung gemeinsamer Marktorganisationen in Bulgarien. Aktionspläne zur Einführung gemeinsamer Marktorganisationen für alle wichtigen Agrarsektoren wurden erstellt.

    In Bezug auf Ackerkulturen wurden im Juli 2003 weitere Durchführungsvorschriften für die Marktintervention durch den Staatlichen Agrarfonds verabschiedet, welche die Anforderungen an die Kornqualität und die Kornqualitätskontrolle bei angekauften Kulturen festlegen. Im November 2002 nahm der Beirat für Getreide eine Entwicklungsstrategie für diesen Sektor an, durch die der Anbau von Weizen hoher Qualität, die Regulierung und Stabilisierung des Getreide- und Mehlmarkts sowie die engere wirtschaftliche Verflechtung der Erzeuger untereinander gefördert werden soll.

    In Bezug auf Sonderkulturen im Obst- und Gemüsesektor wurden keine neuen Rechtsvorschriften erlassen. Im Tabaksektor wurden Rechtsvorschriften zur Einrichtung eines Instituts für Tabak und Tabakerzeugnisse sowie zur Festsetzung von Mindestpreisen für den Verkauf von Tabak verabschiedet. Im März 2003 wurde eine nationale Strategie für den Tabaksektor angenommen, die auf eine Steigerung der Tabakerzeugung abzielt; zum Zeitpunkt des Beitritts sollen in Bulgarien 77 000 t Rohtabak erzeugt werden. Die Regierung beschloss 2002 aufgrund der schlechten Tabakqualität, die auf ungünstige Witterungsbedingungen und neue Anforderungen an den Tabakanbau zurückzuführen war, eine Ausgleichsbeihilfe für Erzeuger. 2002 wurde im Rahmen des Tabakfonds eine neue Direktion für europäische Integration, internationale Zusammenarbeit, Handel und Märkte geschaffen und im ersten Halbjahr 2003 sowohl auf nationaler als auch regionaler Ebene zusätzliches Personal eingestellt.

    Im Weinsektor wurden neue Durchführungsvorschriften zur Ermittlung der in Weinerzeugnissen enthaltenen Inhaltsstoffe erlassen. Eine nationale Strategie zur Entwicklung von Weinanbauflächen und der Weinerzeugung wurde entworfen; diese umfasst die Einrichtung eines Beirats sowie Fördermaßnahmen zur Registrierung bulgarischer Trauben- und Weinerzeuger als Agrarerzeuger. Ein neues, zusätzliches Programm zur finanziellen Unterstützung von Weinerzeugern wurde 2003 eingeführt. Um der illegalen Erzeugung von Wein und Spirituosen entgegenzuwirken, die in großem Umfang betrieben wurde, wird seit dem 1. Januar 2003 auf Wein keine Verbrauchsteuer mehr erhoben. Die Einrichtung eines Weinbaukatasters befindet sich noch im Anfangsstadium.

    In Bezug auf den Milchsektor legte Bulgarien im Oktober 2002 einen Aktionsplan für Rohmilch erzeugende und verarbeitende Betriebe vor, der unter anderem die Einführung eines Subventionssystems für Milch vorsieht, die bestimmten Qualitätsnormen entspricht.

    Was tierische Erzeugnisse, den Fleischsektor, anbelangt, so wurde das Tierzuchtgesetz dahingehend geändert, dass Durchführungsvorschriften für die Regelungen zum Handelsklassenschema für Schlachtkörper und zu Preisnotierungen erlassen werden können.

    Entwicklung des ländlichen Raumes und Forstwirtschaft

    Bei der Umsetzung des SAPARD-Programms, Bulgariens wichtigstem Instrument für die Entwicklung des ländlichen Raumes (siehe Abschnitt Teil A.2 dieses Berichts) - Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Bulgarien), wurden weiterhin gute Fortschritte erzielt. Die Verwaltungskapazitäten der SAPARD-Agentur wurden vor kurzem durch die Einstellung 28 neuer Mitarbeiter verstärkt. Abgesehen von SAPARD leitete die Regierung ein Programm für alternative Landwirtschaft im Rhodope-Gebirge ein, Sonderprojekte zur Entwicklung der Methode LEADER+ sowie zwei weitere Programme für Gebiete mit besonderen natürlichen Einschränkungen.

    Im Bereich Forstwirtschaft wurde durch die vor kurzem verabschiedete Änderung des Forstgesetzes und die Annahme weiterer Durchführungsvorschriften die Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand zur Verhütung von Waldbränden erreicht. Bulgarien hat eine nationale Strategie für die Forstwirtschaft entwickelt.

    Veterinärwesen und Pflanzenschutz einschließlich Lebensmittelsicherheit

    Im Veterinärsektor wurden zur Übernahme des Besitzstands zahlreiche Durchführungsvorschriften für die Bereiche Tiergesundheit, öffentliche Gesundheit und Tierschutz erlassen.

    Was transmissible spongiforme Enzephalopathien und tierische Nebenerzeugnisse angeht, hat Bulgarien eine Reihe von Maßnahmen in den Bereichen epidemiologische BSE-Überwachung, spezifizierte Risikomaterialien, Verfahren zur Verarbeitung der Tierkörper sowie Verfütterungsverbot ergriffen. Im Nationalen Veterinärdienst in Sofia wurde ein neues BSE-Labor eingerichtet und ist jetzt nahezu vollständig ausgerüstet; zwei weitere Labors auf regionaler Ebene werden derzeit ausgerüstet. Für Inspektoren im Nationalen Veterinärdienst wurde Schulungen zu relevanten Themen abgehalten. Allerdings wurde das BSE-Überwachungssystem im Jahr 2001 eingeführt und erfüllt daher die Anforderungen der Gemeinschaft nur teilweise. Die SRM-Kontrollen sind noch unzureichend, und die Verwertungskapazität für tierische Abfälle ist immer noch gering und entspricht nicht den Anforderungen.

    Bei der Tierkennzeichnung und der Registrierung der Tierhaltungsbetriebe waren weitere Fortschritte zu verzeichnen: die technische Struktur des EDV-gestützten Tierregistrierungssystems wurde fertiggestellt und ist jetzt auch von allen Regionalbüros des Nationalen Veterinärdienstes zugänglich. Derzeit erfolgt die Eingabe der Daten ins System, wobei bis März 2003 fast 50 % aller gekennzeichneten Rinder in der Datenbank erfasst waren. Mit der Kennzeichnung kleiner Wiederkäuer wurde begonnen; bis März 2003 waren 60 % mit Ohrmarken gekennzeichnet. Es wurde ein Bescheinigungssystem für die innerstaatliche Beförderung von Tieren und tierischen Erzeugnissen eingeführt. Die Errichtung des wichtigsten Grenzkontrollpostens, Kapitan Andreevo, an der Grenze zur Türkei wurde im November 2002 abgeschlossen. Im ersten Halbjahr 2003 wurde mit der Einrichtung und Renovierung des Grenzkontrollpostengeländes auf dem Flughafen Sofia begonnen; die Finanzierung erfolgt aus nationalen Mitteln. Zurzeit wird eine Durchführbarkeitsstudie zur Modernisierung der verbleibenden langfristigen Grenzkontrollposten erstellt.

    In Bezug auf den Milchsektor wurden zusätzliche Hygienevorschriften für die Rohmilcherzeugung verabschiedet. Im Oktober 2002 legte Bulgarien einen nationalen Aktionsplan (2002-2009) zur Erfüllung der Gemeinschaftsanforderungen in Rohmilch erzeugenden und verarbeitenden Betrieben vor. Landwirtschaftliche Betriebe und Milchverarbeitungsbetriebe werden je nach Erfüllung der Anforderungen und nach Qualität der erzeugten Milch in drei unterschiedliche Gruppen eingestuft. Bei Kontrollen Anfang des Jahres 2003 schloss der bulgarische Nationale Veterinärdienst (vorübergehend) mehr als 100 solcher lokalen Betriebe, da diese nicht den Hygiene- und Qualitätsnormen der Gemeinschaft entsprachen. Bis heute erfüllt die Mehrzahl der Milcherzeugungs- und Milchverarbeitungsbetriebe nicht die Qualitätsanforderungen. Die Modernisierung Fleisch verarbeitender Betriebe schreitet gemäß dem nationalen Plan voran. Bis Ende 2003 ist die Schließung aller Betriebe geplant, welche den gemeinschaftlichen und nationalen veterinärhygienischen Normen nicht entsprechen. Der Nationale Veterinärdienst überwacht weiterhin den Nationalen Plan zur Modernisierung von Betrieben unter veterinärhygienischen Gesichtspunkten. Anfang 2003 schloss er 15 % der 1 500 kontrollierten Lebensmittelbetriebe, da diese nicht den Hygiene- und Qualitätsnormen der Gemeinschaft entsprachen. Weitere Kontrolle durch den Nationalen Veterinärdienst sind vorgesehen, und die Nichteinhaltung der Anforderungen wird bis Ende 2003 zu dauerhaften Betriebsschließungen führen. Zwar wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheits- und Hygienenormen in Lebensmittelbetrieben ergriffen, doch erfüllen diese in der Mehrzahl noch nicht die nationalen oder gemeinschaftlichen Anforderungen.

    Die Rechtsvorschriften zur Überwachung von Rückständen wurden teilweise übernommen.

    Weitere Durchführungsvorschriften wurden auf dem Gebiet des Tierschutzes erlassen, und im Hinblick auf die Sensibilisierung für den Tierschutz wurden Fortschritte erzielt.

    Im Bereich Tierernährung wurden ebenfalls weitere Durchführungsvorschriften verabschiedet, und zwar für die Analyse im Hinblick auf die offizielle Futtermittelkontrolle und besondere Ernährungszwecke von Futtermitteln.

    Im Pflanzenschutzsektor, insbesondere im Bereich Pflanzenschutzmittel, wurden Rechtsvorschriften zur Genehmigung aktiver Substanzen, zur biologischen Erprobung von Pflanzenschutzmitteln auf Wirksamkeit und Rückstände sowie zur Etikettierung von Pflanzenschutzmitteln angenommen.

    Bulgarien hat Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands zur pflanzenschutzrechtlichen Kontrolle von Schadorganismen gemacht; dies umfasst auch die Festlegung von Mindestanforderungen für die Durchführung von Pflanzengesundheitsuntersuchungen an den Grenzkontrollposten. Die meisten langfristigen Grenzkontrollposten verfügen inzwischen über die erforderliche Ausrüstung. Rechtsvorschriften zur Vermarktung von Saatgut und Vermehrungsmaterial wurden angenommen. Die Leistungsfähigkeit des Nationalen Amts für Pflanzenschutz wurde durch die Schaffung zweier neuer Abteilungen verbessert; diese sind zuständig für die Kontrolle des Marktes für Pflanzenschutzmittel und für die Pflanzenschutzkontrolle sowie für die Einstellung neuer Mitarbeiter in den Pflanzenquarantänelabors. Das Nationale Amt für Pflanzenschutz unternahm wichtige Schritte auf dem Weg zu einem Qualitätssicherungssystem, indem es einen Leiter Qualitätssicherung ernannte, der die diesbezüglichen Maßnahmen koordiniert. Bei den derzeit stattfindenden Schulungen für die Grenzinspektoren liegt der Schwerpunkt auf dem Erkennen von Quarantäneschadorganismen bei der Einfuhr.

    Auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit wurden in Bezug auf den Erlass und die Anwendung von Durchführungsbestimmungen weitere Fortschritte gemacht. Um die Zusammenarbeit zwischen den beiden zuständigen Ministerien, d. h. dem Gesundheits- und dem Landwirtschaftsministerium, zu verbessern, wurde ein Ausschuss für Lebensmittelsicherheit mit mehreren Arbeitsgruppen geschaffen, der 2002 seine Tätigkeit aufnahm.

    Gesamtbewertung

    In den horizontalen Bereichen hat Bulgarien entsprechend den eingegangenen Verpflichtungen gute Fortschritte erzielt. Was das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem anbelangt, so sind die wichtigsten Register, auf denen das System basieren wird, erstellt und werden zurzeit EDV-technisch erfasst. Nunmehr ist der Konzipierung und Entwicklung eines effizienten Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen.

    Trotz Fortschritten befindet sich die Entwicklung der gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) in Bulgarien noch immer in der Anfangsphase. Weitere Rechtsvorschriften wurden erlassen, und Aktionspläne existieren für alle wichtigen Sektoren. Was die Einführung gemeinsamer Marktorganisationen betrifft, sind weitere Fortschritte in Bezug auf Zucker, Obst und Gemüse sowie tierische Erzeugnisse erforderlich.

    Bei der Entwicklung des ländlichen Raums wurden weiterhin Fortschritte erreicht durch weitere genehmigte SAPARD-Maßnahmen, eine im Wesentlichen gute Umsetzung des Programms sowie die Einführung weiterer Regierungsprogramme zur ländlichen Entwicklung.

    Fortschritte sind zu verzeichnen in Bezug auf die Bodenreform sowie die Erstellung des landwirtschaftlichen Katasters und des geografischen Informationssystems, doch es bedarf weiterer Anstrengungen im Hinblick auf die Flurbereinigung, damit sich ein funktionierender Grundstücksmarkt entwickelt.

    Im Veterinärsektor arbeitet der Nationale Veterinärdienst, das Gremium mit der zentralen Zuständigkeit, als insgesamt (auf nationaler und regionaler Ebene) gut strukturierte und personell ausreichend ausgestattete Organisation. Das Personal wurde im Jahr 2003 weiter aufgestockt, und es fanden spezielle Schulungen statt. Weitere Schulungen zur Auslegung und Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften sind erforderlich, insbesondere auf regionaler Ebene.

    Was die Tiergesundheit und die Kontrolle von Tierkrankheiten anbelangt, ist die Situation in Bulgarien im Wesentlichen nach wie vor annehmbar, obgleich immer noch Mängel vorliegen. Im Hinblick auf übertragbare spongiforme Enzephalopathien und tierische Nebenerzeugnisse wurden Fortschritte erzielt, doch es sind nach wie Mängel festzustellen. Wirksame Kontrollmaßnahmen, die verhindern, dass spezifizierte Risikomaterialien in die Nahrungs- und die Futtermittelkette gelangen, wurden nicht in vollem Umfang eingeführt. Die Rechtsvorschriften zum umfassenden Verfütterungsverbot wurden noch nicht umgesetzt. Bei der Zusammenarbeit zwischen dem Nationalen Getreidedienst und dem Nationalen Veterinärdienst - beide zuständig für die Futtermittelkontrolle - zeigten sich Mängel.

    In Bezug auf die epidemiologische BSE-Überwachung müssen insbesondere die Testkapazitäten in den Labors verbessert werden, um ein umfassendes, aktives Überwachungsprogramm gemäß den Gemeinschaftsanforderungen zu ermöglichen; darüber hinaus müssen die Zuständigkeiten und Aufgaben aller an der Feststellung und Meldung klinischer BSE-Verdachtsfälle beteiligten Parteien geklärt werden.

    Was tierische Nebenerzeugnisse anbelangt, sind noch einige Anstrengungen erforderlich, um die Anpassung an den Besitzstand zu erreichen. Die Entwicklung einer Tierkörperverwertungsanstalt für gefährliche Materialien befindet sich im Anfangsstadium. Die vorhandenen Tierkörperverwertungsanstalten für Materialien mit geringem Risiko entsprechen nicht den Hygienenormen der Gemeinschaft. Die offiziellen Kontrollen müssen verstärkt werden, um die ordnungsgemäße Entsorgung der verschiedenen Tierabfälle zu gewährleisten. Das Verfütterungsverbot ist an die Gemeinschaftsvorschriften anzugleichen, und die offiziellen Kontrollen in Bezug auf die Kreuzkontamination und die Kreuzfütterung von Wiederkäuern mit verbotenem verarbeitetem tierischem Eiweiß müssen verbessert werden.

    Was die Tierkennzeichnung, Registrierung und Beförderung von Tieren angeht, sind die Daten der verbleibenden nicht registrierten Rinder sowie aller gekennzeichneten kleinen Wiederkäuer noch in dem EDV-gestützten System zu erfassen. Punkte wie die Verwendung von Ohrmarken aus Metall anstatt aus Plastik erfordern Aufmerksamkeit. Bescheinigungen über die innerstaatliche Beförderung enthalten nicht immer die notwendigen Garantien für die Erteilung von Ausfuhrbescheinigungen. Wirksame Kontroll- und Sanktionssysteme sollten eingeführt werden. Das Programm zur Modernisierung von sieben der insgesamt acht langfristigen veterinärpolizeilichen Grenzkontrollposten ist weiterzuführen.

    In Bezug auf die Betriebe sind weitere Anstrengungen erforderlich, um eine zuverlässige Umsetzung des Plans zur Modernisierung von Lebensmittelbetrieben in allen Gebieten und Nahrungsmittelsektoren sicherzustellen. Dies schließt auch die Überprüfung des Modernisierungsplans und die Mängelbeseitigung mit ein. Priorität sollte insbesondere der Modernisierung der Milcherzeugungs- und Milchverarbeitungsbetriebe eingeräumt werden.

    Was den Tierschutz anbelangt, entsprechen die meisten Gebäude und Transportfahrzeuge für Tiere nicht den Gemeinschaftsanforderungen; die Durchsetzung der Tierschutzvorschriften muss verbessert werden.

    Im Pflanzenschutzsektor ist die Angleichung an den Besitzstand weit fortgeschritten. Es sind jedoch noch weitere Bemühungen im Hinblick auf die Umsetzung der Pflanzenschutzvorschriften erforderlich; insbesondere müssen die Verwaltungskapazitäten verstärkt werden. Trotz weiterer Maßnahmen zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit mangelt es dem Nationalen Amt für Pflanzenschutz nach wie vor an technischer Ausrüstung, qualifiziertem Personal und Haushaltsmitteln für die angemessene Erledigung seiner Aufgaben. In Bezug auf die Kontrolle und Zertifizierung von Saatgut und Vermehrungsmaterial müssen weitere Durchführungsvorschriften erlassen werden.

    Bei der Angleichung der Lebensmittelsicherheitsnormen an den Besitzstand sind weiterhin gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften hat sich - auch durch die Schaffung von Koordinierungsmechanismen für die verschiedenen beteiligten Institutionen - verbessert, doch sind weiterhin Anstrengungen erforderlich, um die Einhaltung der Gemeinschaftsanforderungen zu gewährleisten. Zur Verstärkung der Verwaltungskapazitäten müssen die Labors für Lebensmittelsicherheitskontrolle weitere Ausrüstung erhalten und die betreffenden Mitarbeiter geschult werden. Außerdem muss die Zusammenarbeit zwischen dem Nationalen Veterinärdienst, dem Aufsichtsamt für Gesundheit und Epidemiologie sowie der Generaldirektion für Lebensmittelkontrolle weiter verbessert werden; es sind klare Vorgehensweisen für die Arbeit vor Ort zu definieren.

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien beträchtliche Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften, insbesondere im Veterinär- und Pflanzenschutzsektor, erzielt. Die Verwaltungsstrukturen wurden auf nationaler und bei Bedarf auch auf regionaler Ebene weiter konsolidiert und gestärkt.

    Es müssen noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, damit Bulgarien die Anforderungen der Gemeinschaft in Bezug auf Tiergesundheit und Hygiene erfüllt. Der Schwerpunkt sollte nun auf der Durchsetzung der Rechtsvorschriften, besonders im Veterinärsektor, liegen; in diesem Zusammenhang sind die notwendigen Verwaltungs-, Inspektions- und Kontrollmechanismen zu entwickeln. Was die epidemiologische BSE-Überwachung anbelangt, so sind für ein umfassendes, aktives Überwachungsprogramm gemäß den EU-Vorschriften insbesondere Verbesserungen der Testkapazitäten in den Labors erforderlich. In Bezug auf tierische Nebenerzeugnisse muss Bulgarien die vorhandenen Tierkörperverwertungsanstalten für Materialien mit geringem Risiko entscheidend verbessern und außerdem Verwertungsanstalten für gefährliche Materialien schaffen. Im Bereich Lebensmittelsicherheit bedarf es einer Stärkung der Verwaltungskapazitäten und einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Einrichtungen; darüber hinaus muss der Plan zur Modernisierung der Lebensmittelbetriebe überprüft werden. Außerdem sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die zur Einführung der gemeinsamen Marktorganisationen erforderlichen Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Aufmerksamkeit muss der Konzipierung und Entwicklung eines effizienten Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) sowie der Bereitstellung der erforderlichen Verwaltungskapazitäten gewidmet werden.

    Während die Verhandlungen über dieses Kapitel weiterlaufen, wurde die Mehrzahl der Fragen im Veterinär- und Pflanzenschutzsektor Ende 2002 geklärt.

    Kapitel 8: Fischerei

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Im Bereich der Bestandsbewirtschaftung und Flottenverwaltung hat das nationale Amt für Fischerei und Aquakultur (NAFA), das für die Verwaltung der Erwerbs- und der Sportfischerei in bulgarischen Gewässern zuständig ist, seine Verwaltungskapazität durch Aufstockung des Personals und Schulungen weiter verbessert. Die Schifffahrtsbehörde und das NAFA haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um die Verpflichtungen in Bezug auf die Kontrolle von Fischereifahrzeugen im Einklang mit dem Gesetz über Fischerei und Aquakultur und dem Gesetz über die Handelsschifffahrt zu erfüllen. Das Gesetz über die Handelsschifffahrt wurde im November 2002 geändert. Ziel der Änderung war es zum einen, die europäischen Sicherheitsnormen für den Seeverkehr ins bulgarische Recht einzuführen und zum anderen, den späteren Erlass von Durchführungsvorschriften für die Dateneingabe in die Fischereifahrzeugkartei, die Schiffsvermessung und die Vorschriften für Schiffspapiere zu ermöglichen. Ein System zur Erfassung sämtlicher Fischerei- und Fischzuchttätigkeiten wurde eingeführt und ist seit 2002 operational (einschließlich Logbücher und Dokumentation). Dank dieses Systems konnten die grundlegenden Informationen über Struktur und Menge der Fischbestände und der Biomasse zusammengetragen werden. Im Jahr 2002 wurden 5 100 Zulassungen zur Erwerbsfischerei erteilt und 120 Zuchtanlagen registriert. Spezialisierte Software und eine Datenbank für die Fischereifahrzeugkartei wurden entwickelt. 2002 stellten die NAFA-Inspektoren 1 219 Verstöße gegen das Gesetz für Fischerei und Aquakultur fest und ergriffen diesbezügliche Maßnahmen. Die NAFA führte auch Maßnahmen zur Bestandsaufstockung durch, insbesondere in der Donau, um den Fischbestand gefährdeter Arten und die Biodiversität in den Wassereinzugsgebieten zu erhalten. Die Einführung des Schiffsüberwachungssystems (VMS) machte keine Fortschritte.

    Was die Strukturmaßnahmen angeht, so wurde die SAPARD-Stelle im Staatlichen Agrarfonds als künftige Verwaltungs- und Zahlstelle eingesetzt, unter anderem für die durch das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) finanzierten Maßnahmen. Änderungen bei den derzeitigen SAPARD-Maßnahmen dürften eine verstärkte Unterstützung des Fischereisektors und die Fortsetzung der Vorbereitungen für die Einführung der Gemeinsamen Fischereipolitik ermöglichen.

    In Bezug auf die Marktpolitik und staatliche Beihilfen für den Fischereisektor sind keine neuen Entwicklungen zu verzeichnen.

    Was internationale Fischereiabkommen betrifft, so hat Bulgarien seine Mitgliedschaft in der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) wieder aufgenommen. Die für 2001 und 2002 noch ausstehenden Zahlungen wurden geleistet. Damit hat Bulgarien in der NAFO wieder Stimmrecht. Das zwischen der EG und Bulgarien ausgehandelte Freihandelsabkommen für Fisch und Fischereierzeugnisse trat am 1. April 2003 in Kraft.

    Gesamtbewertung

    Auf dem Gebiet der Bestandsbewirtschaftung und Flottenverwaltung sowie bei Inspektion und Kontrolle müssen die Durchführungsvorschriften in Bezug auf das Schiffsüberwachungssystem und die Erhebung und elektronische Erfassung der Fangmengen weiter angepasst werden. Trotz eines weiteren erheblichen Ausbaus seiner Verwaltungskapazität fehlt es dem Nationalen Amt für Fischerei und Aquakultur noch immer an der geeigneten Ausrüstung und ausreichend geschultem Personal für wirksame Kontrollen. Die Fischereifahrzeugkartei muss vervollständigt werden und die Neuvermessung der Fischereifahrzeuge ist noch nicht abgeschlossen. Mit der Schulung des Personals der Schifffahrtsbehörde wurde begonnen. Der Plan zur Steuerung der bulgarischen Flottenkapazität muss noch angenommen werden.

    Im Bereich der Strukturmaßnahmen müssen im Einklang mit dem Besitzstand weitere Rechtsvorschriften erlassen werden, vor allem in Bezug auf die Regeln und Verfahren zur Inanspruchnahme und Durchführung von FIAF-Maßnahmen. Des weiteren ist darauf zu achten, dass die Leistungsfähigkeit der Verwaltung ausreicht, um beim Beitritt die spezifischen Anforderungen der Strukturfondsverordnungen zu erfüllen.

    Im Bereich der Marktpolitik muss Bulgarien festlegen, für welche Arten es die Gemeinsame Marktorganisation einführen und anwenden will und insbesondere, welche Erzeugerverbände es zu schaffen gedenkt. Danach muss Bulgarien Durchführungsvorschriften erlassen und geeignete Institutionen und Marktstrukturen entwickeln. Vorangetrieben werden muss die Gründung von Erzeugerverbänden, die Schaffung einer Interventionsstelle sowie eines Informationssystems für die Maßnahmenverwaltung und -überwachung sowie die Einrichtung eines Systems zur Übermittelung von Informationen an die Europäische Kommission. Drei Erzeugerorganisationen, denen Züchter und Fischer angehören, wurden gegründet; ihre Struktur, Organisation und Funktionen entsprechen jedoch nicht dem Besitzstand. Die amtlichen Veterinärkontrollen haben sich merklich verbessert. Dennoch reichen die Kontrollen der Fischgesundheit in bestimmten Regionen noch immer nicht aus, um künftig Unzulänglichkeiten in den Veterinärbescheinigungen für die Ausfuhr von Fischereierzeugnissen und lebenden Fisch zu vermeiden.

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien kontinuierlich Fortschritte erzielt.

    Auch wenn noch Durchführungsvorschriften für das Schiffsüberwachungssystem erlassen werden müssen, hat Bulgarien im Fischereisektor einen angemessenen Grad der Rechtsangleichung erreicht. Was Bestandsbewirtschaftung, Inspektion und Kontrolle angeht, so muss die Aktualisierung der Fischereifahrzeugkartei abgeschlossen werden. Die Entwicklung einer der Gemeinsamen Fischereipolitik entsprechenden Marktpolitik und Infrastruktur erfordert noch weitere Anstrengungen. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung muss noch erheblich verbessert werden, ebenso muss auch die technische Leistungsfähigkeit der Inspektions- und Kontrollsysteme erhöht werden. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Inspektion und Durchsetzung, für die noch nicht genügend Personal mit ausreichenden Befugnissen zur Verfügung steht. Die Maßnahmen im Hinblick auf die Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsanforderungen der EU müssen verbessert werden.

    Die Verhandlungen mit Bulgarien über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen, und es wurden keine Übergangsregelungen beantragt. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen für diesen Bereich eingegangen ist.

    Kapitel 9: Verkehrspolitik

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze wird das aktualisierte Programm für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur (2001-2005) durch eine Reihe von Infrastruktur- und Rehabilitationsprojekten an den europäischen Verkehrskorridoren fortgesetzt. Das Straßenbauamt erstellte im Jahr 2002 unabhängig davon ein nationales Programm für die Fertigstellung und den Ausbau des innerstaatlichen Straßennetzes.

    Im Landverkehrssektor wurden auf allen Teilgebieten weitere Fortschritte erzielt. Im Bereich Straßenverkehr wurden im Januar 2003 Änderungen zum Straßenverkehrsgesetz verabschiedet. Mit diesen Änderungen wurde ein Vignettensystem zur Einziehung der Gebühren für die Nutzung der bulgarischen Verkehrsinfrastruktur ab Januar 2004 eingeführt und die rechtliche Grundlage für die weitere Angleichung an den Besitzstand im Finanzbereich geschaffen. Gemäß den vorgenannten Änderungen werden die Gebühren für bulgarische und im Ausland zugelassene Fahrzeuge ab Januar 2007 angeglichen. Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht wurden Durchführungsvorschriften erlassen, um eine weitere Angleichung der Rechtsvorschriften über den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers, die Voraussetzungen für den obligatorischen Gebrauch von Fahrtenschreibern und über Kfz-Zulassungspapiere an den Besitzstand zu erreichen. Was die Unterwegskontrollen betrifft, so ist die im Jahr 2002 eingerichtete Straßenverkehrsverwaltung zuständig für die Zulassung von Kraftverkehrsunternehmen, die Akkreditierung von Fahrzeugprüfstellen, die Ausbildung von Fahrern und die Abnahme von Fahrprüfungen sowie Unterwegskontrollen. Von den derzeit dort beschäftigten 533 Mitarbeitern sind 210 an Unterwegskontrollen und Kontrollen auf dem Betriebsgelände beteiligt. Das Interbus-Übereinkommen über Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen wurde im November 2002 ratifiziert.

    Im Bereich des Eisenbahnverkehrs hat Bulgarien die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den aktuellen Besitzstand im Bereich des Eisenbahnverkehrs fortgesetzt. Die inzwischen geschaffene Eisenbahnverwaltungsbehörde verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und wird aus dem Budget des Verkehrsministeriums finanziert. Sie ist für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schienenverkehr zuständig (Zulassung, Zertifizierung, Vorschläge für Infrastrukturgebühren, Kontrolle der Kapazitätszuweisung für Infrastrukturen, Verkehrssicherheit usw.). Ihr Personalbestand umfasst 50 Mitarbeiter. Die Unabhängigkeit bei der Kapazitätszuweisung und Gebühreneinziehung sowie die Übereinstimmung des Infrastruktursystems mit den Grundsätzen des Besitzstands sind noch zu gewährleisten. Bisher sind zwei Zulassungsanträge von privaten Betreibern eingegangen (bis jetzt wurde keine Zulassung erteilt). Auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt wurde im Dezember 2002 ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Handelsschifffahrt verabschiedet (siehe Seeverkehr). Die Exekutivagentur zur Untersuchung und Erhaltung der Donau überwacht die Sicherheit der Binnenschifffahrt. Sie beschäftigt 195 Mitarbeiter.

    Im Bereich Luftverkehr hat Bulgarien weitere Fortschritte bei der Einführung einer gemeinsamen Regelung für ein System von Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung im Linienflugverkehr und für die Genehmigung von Luftfahrtpersonal erzielt. Es wurden weitere Anstrengungen im Bereich der Fortbildung unternommen, um die Qualifikation des Personals der Luftverkehrsverwaltung, insbesondere des Personals der Zivilluftfahrtverwaltung (einer dem Verkehrsministerium unterstellten Generaldirektion) zu verbessern. Die nationale Luftverkehrsgesellschaft Balkan Airlines hat Konkurs angemeldet. Einige Flüge wurden seitdem von der neu gegründeten, staatlichen Luftverkehrsgesellschaft Bulgaria Air gewährleistet.

    Im Bereich Seeverkehr wurden mit der Verabschiedung von Änderungen zum Gesetz über die Handelsschifffahrt im Dezember 2002 erhebliche Fortschritte erzielt und so die Rechtsgrundlage für die Vollendung der Übernahme des Besitzstands in diesem Bereich geschaffen. Die Vorschriften über die Eintragung von Schiffen in die Hafenregister der bulgarischen Häfen, über die medizinische Versorgung an Bord und über die innerstaatliche Güter- und Personenbeförderung auf Schiffen unter ausländischer Flagge wurden weiter an den Besitzstand angeglichen.

    Die wichtigsten Verwaltungsstrukturen wurden inzwischen geschaffen. Die Schifffahrtsbehörde ist für die Durchführung und Wirksamkeit der Hafen-, Flaggen- und Küstenstaatkontrolle zuständig. Sie wird auch im Zusammenhang mit der Seeverkehrssicherheit in der See- und Binnenschifffahrt tätig. Sie beschäftigt 42 Inspektoren. Die Hafenverwaltung ist für die Verwaltung der Häfen und die Hafensicherheit sowie für Eintragungen ins Hafenregister und für die Erhebung und Kontrolle statistischer Daten zuständig. Sie beschäftigt 70 Mitarbeiter. Nach den Statistiken für das Jahr 2002 im Rahmen der Pariser Vereinbarung wurden 9,57 % der unter bulgarischer Flagge fahrenden Schiffe im Zuge der Hafenstaatkontrolle festgehalten. 2001 waren dies noch 15,7 %. Im Vergleich hierzu lag der Durchschnitt bei den unter EU-Flagge fahrenden Schiffen im Jahr 2002 bei 3,5%. Dieser deutliche prozentuale Rückgang ist auf die erheblichen Anstrengungen Bulgariens zur Verbesserung des Sicherheitsstandards zurückzuführen, insbesondere auf die Verabschiedung (und begonnene Durchführung) von Plänen zur Stärkung der Verwaltungskapazität. Im Zuge dieser Maßnahmen wurde ein groß angelegtes Fortbildungsprogramm für bulgarische Inspektoren im Bereich Flaggen- und Hafenstaatkontrolle entwickelt. Darüber hinaus dürfte die Verabschiedung eines Aktionsplans für die Sicherheit und Verschrottung von Schiffen zu einer Verbesserung der Verwaltung und des Sicherheitsstandards des größten nationalen Flottenbetreibers beitragen. Bulgarien sollte seine Anstrengungen in diesem Sinne fortsetzen.

    Gesamtbewertung

    Hinsichtlich der transeuropäischen Verkehrsnetze konzentriert sich die bulgarische Regierung weiterhin auf die Modernisierung und den Ausbau der prioritären Verkehrsinfrastruktur an den TEN-Verkehrskorridoren. Bulgarien ist erhebliche Verpflichtungen zur Kofinanzierung der Infrastrukturprojekte eingegangen, die eingehalten werden müssen. Die Bereitstellung der notwendigen Mittel zur Durchführung der Programme und zur Einhaltung der Verpflichtungen, insbesondere im Straßenbau, ist ein Kernproblem. Dabei sollte insbesondere für ausreichende Verwaltungskapazitäten (sowohl in qualitativer wie in quantitativer Hinsicht) gesorgt werden, damit mehrere Projekte gleichzeitig durchgeführt und die erheblichen Investitionen, die für die Straßen- und Schieneninfrastruktur notwendig sind, vorbereitet werden können. Die schrittweise Umstellung von 10 t Achslast auf 11,5 t Achslast zieht den Ausbau von 1200 km bulgarischer Straßen bis 2007 und Kosten in Höhe von rund 240 Mio. EUR nach sich. In diesem Zusammenhang ist dafür zu sorgen, dass die Durchführbarkeitsstudien für die Bauarbeiten mit den gemeinschaftlichen Umweltvorschriften im Einklang stehen und dass insbesondere angemessene und vollständige Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgesehen werden.

    Der rechtliche Rahmen für den Straßenverkehr steht und Bulgarien hat durch die Verabschiedung von Durchführungsvorschriften die Harmonisierung seiner Rechtsvorschriften mit dem Besitzstand weiter vorangetrieben. Diese Anstrengungen sollten fortgesetzt werden, insbesondere was ortsbewegliche Druckgeräte, technische Unterwegskontrollen und Führerscheine betrifft. Die Verwaltungskapazität sollte weiter gestärkt werden, vor allem durch eine fachliche Fortbildung des Personals, das wichtige Aufsichts- und Kontrollfunktionen in den Bereichen Zugang zum Beruf, Sozialvorschriften (vor allem Lenk- und Ruhezeiten), Kraftfahrzeugsteuer und Straßenbenutzungsgebühren sowie technische Normen und Sicherheitsstandards wahrnimmt. Es ist auch weiterhin erforderlich, die Unternehmen auf die enormen Investitionen vorzubereiten, die sie tätigen müssen, um die Güterkraftverkehrsflotte, insbesondere den Teil der Flotte, der im Inland eingesetzt wird, an die Anforderungen des Besitzstands anzupassen. Auch sind bestimmte Praktiken, die den freien Güter- und Personenverkehr auf bulgarischem Gebiet und an den Grenzen behindern, sowie bestimmte Praktiken bei der Erteilung von Lizenzen und Genehmigungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Marktzugang, abzuschaffen.

    Die Umstrukturierung des Eisenbahnsektors hat Bulgarien mit der Sanierung des bulgarischen Eisenbahnbetreibers abgeschlossen. Es wurden Anstrengungen zur Deckung unbezahlter Rechnungen für den Betreiber unternommen. Das Betreiberunternehmen und die Schienennetzverwaltung befinden sich jedoch weiterhin in einer schwierigen Finanzlage. Es sollte daher unverzüglich ein langfristig angelegter und nachhaltiger Geschäftsplan für die Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts des Sektors verabschiedet werden. Die geänderten Rechtsvorschriften müssen nun umgesetzt werden, um die Unabhängigkeit der Verwaltung der Eisenbahngesellschaften durch eine Stärkung der Eisenbahnverwaltung und die Schaffung eines wirksamen und gerechten Systems für die Eisenbahninfrastrukturgebühren zu gewährleisten. Bulgarien muss noch den Besitzstand im Bereich der Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems umsetzen.

    In Bezug auf den Luftverkehr ist anzumerken, dass die für die Untersuchung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt zuständige Stelle immer noch nicht unabhängig, sondern einer Direktion des Ministeriums unterstellt ist. Drei Personen sind dort beschäftigt. Bulgarien muss seine Rechtsvorschriften in diesem Bereich weiter an den Besitzstand angleichen und nach und nach die JAR-Vorschriften (Joint Aviation Requirements) anwenden. Bulgarien hat einseitig entschieden, den Abschluss des Europäischen Luftverkehrsübereinkommens nicht weiterzuverfolgen.

    Die Lage im Seeverkehr konnte durch die Annahme von Änderungen zum Gesetz über die Handelsschifffahrt und durch Maßnahmen, die infolge der Besorgnis erregenden Bilanz bezüglich der im letzten Jahr festgehaltenen Schiffe ergriffen wurden, verbessert werden. Es ist weiterhin besonders wichtig, dass Bulgarien zunächst als Flaggenstaat und dann auch als Hafenstaat die Leistungsfähigkeit der Behörden verbessert, die für die Sicherheit im Seeverkehr zuständig sind. Insbesondere die Schifffahrtsbehörde sollte weitere finanzielle und materielle Unterstützung erhalten, um ihren Verpflichtungen in angemessener Weise nachkommen zu können. Bulgarien sollte weitere Anstrengungen unternehmen, um das Ziel, von der schwarzen Liste im Rahmen des Pariser Memorandum of Understanding gestrichen zu werden, zu erreichen.

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien beständige Fortschritte erzielt. Diese sind insbesondere im Straßen- und Seeverkehr spürbar, in geringerem Maße auch im Eisenbahnsektor und im Luftverkehr, während im Bereich der Binnenschifffahrt nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden. Bulgarien bemüht sich weiterhin um eine Stärkung der Verwaltungsstrukturen.

    Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um Bulgariens Verwaltungsstrukturen zu stärken und auszubauen, damit sie ausreichend leistungsfähig sind, um den Besitzstand durchzusetzen und die Investitionspläne durchzuführen. Dies setzt die Anwendung des Besitzstands im Bereich des Straßenverkehrs und im Eisenbahnsektor voraus, insbesondere im Hinblick auf deren weitere Liberalisierung, und die Übernahme und Anwendung des Besitzstands im Luftverkehrssektor. Es ist weiterhin darauf zu achten, dass die für die Sicherheit im Seeverkehr zuständigen Behörden gestärkt werden und ihre Unabhängigkeit gewährleistet ist und dass der Sicherheitsstandard im Seeverkehr weiter verbessert wird.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien wurden Übergangsregelungen hinsichtlich des Kriteriums der finanziellen Leistungsfähigkeit für Kraftverkehrsunternehmen gewährt, die innerstaatliche Transportdienstleistungen erbringen (bis 31. Dezember 2010) sowie hinsichtlich der schrittweisen Erhöhung des Grenzwertes für Achslasten auf dem innerstaatlichen Straßennetz (bis 31. Dezember 2013). Bulgarien hat einer von der EU vorgeschlagenen Übergangsregelung zugestimmt, die den stufenweisen gegenseitigen Zugang zum Kabotagemarkt im Güterkraftverkehr vorsieht. Generell erfüllt Bulgarien die in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen in diesem Bereich.

    Kapitel 10: Steuern

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Im Bereich der indirekten Steuern wurde durch die Änderungen zum MwSt-Gesetz, die im Januar 2003 in Kraft traten, eine weitere Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erreicht. Die Änderungen betreffen die Reduzierung der Mehrwertsteuererfassung und die Schwelle der Mehrwertsteuerbefreiung auf 25 000 EUR für - kleine und mittlere Unternehmen sowie die Anpassung des Anwendungsbereichs der MwSt-Befreiung für Finanzdienstleistungen.

    Mit den Änderungen des Verbrauchsteuergesetzes vom Januar 2003 wurden Definitionen für Zwischenerzeugnisse, Wein, gegorene Getränke außer Wein sowie für Bier eingeführt. Die Verbrauchsteuer auf Zwischenerzeugnisse errechnet sich aus der Anzahl der Hektoliter des Fertigerzeugnisses, und der Steuersatz für solche Erzeugnisse wurde gemäß den Gemeinschaftsvorschriften auf 45 EUR je Hektoliter festgesetzt. Außerdem hat Bulgarien die Verbrauchsteuer auf Ethylalkohol angehoben und damit den Abstand zu den EU-Mindestsätzen verringert. Darüber hinaus hat Bulgarien zum 1. Januar 2003 die Verbrauchsteuer auf Benzin und Gasöl entsprechend dem Zeitplan für die Angleichung an den Besitzstand angehoben, aber die Steuersätze liegen noch immer unter den EU-Mindestsätzen.

    Im Bereich der direkten Steuern sind keine Fortschritte zu verzeichnen.

    Was Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe anbelangt, so ist Bulgarien beim Umbau und der Stärkung seiner Steuerverwaltung seit dem letzten Regelmäßigen Bericht vorangekommen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes über die nationale Abgabenverwaltung sind nun deren Aufgaben in Bezug auf einheitliche Erhebung, Erfassung und Kontrolle der Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben definiert. Ein Direktor und 40 % des Soll-Personalbestandes sind bereits angestellt. Es liegen Pläne zur Weiterentwicklung dieser neuen Abgabenverwaltung vor und es wurden diesbezüglich Mittel bereitgestellt. Im Juni 2003 wurde ein Zentrales Verbindungsbüro eingerichtet, das vom Beitritt an für die Verwaltungszusammenarbeit mit den übrigen Mitgliedstaaten zuständig sein wird.

    Gesamtbeurteilung

    Die bulgarischen Rechtsvorschriften im Bereich der indirekten Steuern sind weitgehend dem Besitzstand angeglichen. Weiterer Angleichungen bedarf es jedoch noch im Bereich der MwSt, insbesondere in Bezug auf die Definition des Anwendungsbereichs der Steuer, des Ortes der Besteuerung und der befreiten Umsätze sowie hinsichtlich der Einführung von Sonderregelungen für Gebrauchtgegenstände und Reisebüros.

    Was die Verbrauchsteuern anbelangt, so sollte die allmähliche Anhebung der Steuersätze für Mineralöle, alkoholische Getränke und Tabakwaren fortgeführt werden, um die nach dem Besitzstand erforderlichen Mindestsätze zu erreichen. Außerdem sollte die Struktur der Verbrauchsteuer auf Zigaretten durch Vereinheitlichung der Sätze für Zigaretten mit und solche ohne Filter dem Besitzstand angeglichen werden. Die Regelung über die Verbrauchsteueraussetzung und insbesondere Bestimmungen über Steuerlager sind noch nicht erlassen. Angesichts der Komplexität dieses wichtigen Teils des Besitzstandes sollte Bulgarien dringend mit der Umsetzung und Durchführung der betreffenden Vorschriften beginnen.

    Was die direkten Steuern anbelangt, so muss Bulgarien seine Quellensteuer auf in das Land des Anlegers zurückfließende Dividenden und auf von bulgarischen Tochtergesellschaften an EU-Muttergesellschaften gezahlte Zinsen und Lizenzgebühren abschaffen und seine Rechtsvorschriften weiter dem Besitzstand anpassen. Die Durchsicht der Gesetzgebung soll fortgesetzt werden, mit dem Ziel sämtliche Widersprüche zum Verhaltenskodex für Unternehmungsbesteuerung bis zum Beitritt zu beseitigt zu haben.

    Im Bereich der Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe sollte die vorrangige Aufgabe darin bestehen, die volle Funktionsfähigkeit des elektronischen Steuerdatenaustauschsystems und dessen Vereinbarkeit mit den EDV-Systemen der Gemeinschaft zu gewährleisten. Bulgarien sollte weitere Maßnahmen treffen, um zu gewährleisten, dass die Steuerverwaltung über das zur Handhabung der diversen einschlägigen EDV-Systeme erforderliche und entsprechend geschulte Personal verfügt.

    Trotz einer Reihe positiver Entwicklungen im Berichtszeitraum bedarf es noch erheblicher weiterer Anstrengungen zur Stärkung der Steuerverwaltung. Bulgarien sollte durch Steigerung der Leistungsfähigkeit der gesamten Steuerverwaltung für die notwendigen Verbesserungen hinsichtlich der Befolgung der Steuervorschriften, der effektiven Erhebung der Steuern und der Bearbeitung von MwSt-Erstattungen sorgen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Innenrevision, Betriebsprüfungen und der Betrugsermittlung gewidmet werden.

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Bericht ist Bulgarien bei der Angleichung seiner Steuervorschriften an den Besitzstand weiter vorangekommen.

    Obwohl Bulgarien bei der Angleichung an den Besitzstand ein gutes Niveau erreicht hat, bedarf es noch weiterer Fortschritte, und auch die Verwaltungskapazität muss noch erheblich gestärkt werden.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien wurde in Bezug auf die Mindestverbrauchsteuern auf Zigaretten eine bis 31. Dezember 2009 laufende Übergangsregelung zugestanden. Außerdem wurden besondere Vereinbarungen getroffen hinsichtlich der Beibehaltung der MwSt-Befreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug für die grenzüberschreitende Personenbeförderung, hinsichtlich der Anwendung eines ermäßigten Verbrauchsteuersatzes auf Rakya aus Obst und Trauben für den Eigenbedarf (pro Jahr und Haushalt bis zu 30 Liter Obstbranntwein) und hinsichtlich der Anwendung einer Schwelle von 25 000 EUR für die mehrwertsteuerliche Registrierung und die MwSt-Befreiung kleiner und mittlerer Unternehmen. Bulgarien erfüllt im Wesentlichen die Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangen ist.

    Kapitel 11: Wirtschafts- und Währungsunion

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Im Abschnitt über die wirtschaftlichen Kriterien wurden die einzelnen Aspekte der Wirtschaftspolitik Bulgariens bereits eingehend bewertet. Der vorliegende Abschnitt beschränkt sich daher auf die Erörterung derjenigen Elemente des in Titel VII EG-Vertrag und anderen einschlägigen Rechtsakten niedergelegten Besitzstands zur Wirtschafts- und Währungsunion, welche die Kandidatenländer vor dem Beitritt umsetzen müssen, d.h. das Verbot der unmittelbaren Finanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank, das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten und die Unabhängigkeit der Zentralbank. Auf die Liberalisierung des Kapitalverkehrs, die im Rahmen der Übernahme des WWU-Besitzstands abgeschlossen werden muss, wurde bereits in Kapitel 4 - Freier Kapitalverkehr - eingegangen.

    Seit der Annahme des Regelmäßigen Berichts des vergangenen Jahres wurden hinsichtlich des Verbots der unmittelbaren Finanzierung des öffentlichen Sektors keine Fortschritte erzielt.

    In Bezug auf das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten wurde im Oktober 2002 durch eine Änderung des Versicherungsgesetzes die Verpflichtung der Versicherungsgesellschaften aufgehoben, einen bestimmten Teil ihrer Reserven in Staatspapiere zu investieren, was im Widerspruch zum gemeinschaftlichen Besitzstand hinsichtlich des bevorrechtigten Zugangs stand. Außerdem wird durch die Änderung des Bankengesetzes vom September 2002 und des Haushaltsgesetzes 2003 vom Dezember 2002 sichergestellt, dass die bulgarische Zentralbank vom Finanzministerium eine Erstattung (auf einer Vertragsgrundlage) für die Spotgeschäfte im Zusammenhang mit der Ausführung des Haushaltsplans erhält.

    Hinsichtlich der Unabhängigkeit der Zentralbank sind seit dem letzten Regelmäßigen Bericht keine Fortschritte zu verzeichnen.

    Gesamtbewertung

    Bulgarien wird nach seinem Beitritt an der WWU teilnehmen, ohne zu diesem Zeitpunkt den Euro einzuführen. Es muss seinen institutionellen und rechtlichen Rahmen entsprechend anpassen.

    Im Hinblick auf das Verbot der unmittelbaren Finanzierung des öffentlichen Sektors müssen weitere Rechtsvorschriften erlassen werden. Unter anderem sollte durch die Einführung einer Schutzklausel sichergestellt werden, dass die bulgarische Zentralbank der Regierung nur dann Kredite für den Kauf von Sonderziehungsrechten gewähren kann, wenn diese im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten gegenüber dem Internationalen Währungsfonds stehen.

    In Bezug auf das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten muss Bulgarien seine Rechtsvorschriften anpassen, was die noch verbleibenden Beschränkungen für die Investition von Vermögenswerten der Rentenfonds anbelangt. Das Versicherungsgesetz gestattet es dem Ministerrat nach wie vor, per Beschluss festzulegen, wie die Versicherungsreserven zu bilden sind. Daher sollten weitere Rechtsvorschriften in Form einer Schutzklausel erlassen werden, die besagt, dass Investitionsbeschränkungen nur aus aufsichtsrechtlichen Gründen zulässig sind; außerdem müssen Rechtsmittel gegen solche Beschlüsse eingelegt werden können.

    Im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Zentralbank sind weitere Angleichungen erforderlich, insbesondere in den Bereichen Absicherung gegen mögliche Interessenkonflikte, die sich aus dem Aufgabengebiet der Vorstandsmitglieder ergeben könnten, Ausarbeitung von Kündigungsregelungen, welche mit dem Besitzstand vereinbar sind, und Einführung von Vorschriften für die gerichtliche Überprüfung von Entlassungsbescheiden.

    Bulgarien hat zugesagt, dass die erforderlichen Änderungen bis Mitte 2005 vom Ministerrat genehmigt und bis spätestens Mitte 2006 von der Nationalversammlung verabschiedet werden, so dass sie zum Zeitpunkt des Beitritts in Kraft treten sollten.

    Eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Verwaltung ist gewährleistet.

    Schlussfolgerung

    Im vergangenen Jahr hat Bulgarien gewisse Fortschritte erzielt, insbesondere durch die Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften in Bezug auf das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten.

    Während insgesamt ein hoher Grad der Rechtsangleichung erreicht ist, erfordern die Unabhängigkeit der Zentralbank und der Abbau der verbleibenden Beschränkungen für die Investition von Vermögenswerten der Rentenfonds weitere Aufmerksamkeit. Auch im Hinblick auf das Verbot der unmittelbaren Finanzierung des öffentlichen Sektors müssen weitere Rechtsvorschriften erlassen werden.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt. Es erfüllt im Wesentlichen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

    Kapitel 12: Statistik

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Was die statistische Infrastruktur anbelangt, so wurde das Statistikgesetz im Jahr 2002 dahingehend weiter verbessert, dass die statistischen Einrichtungen und ihre Zuständigkeiten sowie der Grundsatz der Geheimhaltung genauer definiert wurden. Es wurden einige Schritte zur Stärkung des Verwaltungsstatus des Statistischen Amts innerhalb der Regierung unternommen. Durch die mittelfristige Strategie zur Statistikentwicklung für den Zeitraum 2003-2006 wurde die strategische Planung verbessert. Dem Bereich Schulung und Ausbildung kommt angesichts der hohen Personalfluktuationsrate weiterhin Priorität zu. Die Verwaltung des einheitlichen Informationssystems für die Verbrechensbekämpfung, die in der Regel nicht in die Zuständigkeit eines statistischen Amts fällt, gehört nicht mehr zum Aufgabenbereich des Statistischen Amts.

    Die nationalen Klassifikationen ermöglichen eine direkte Anwendung der geltenden europäischen Klassifikationen und Nomenklaturen. Die überarbeiteten Fassungen der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE) und der statistischen Güterklassifikation (CPA) wurden 2003 übernommen.

    Hinsichtlich der verschiedenen sektoralen Statistiken sind folgende Fortschritte zu verzeichnen:

    Im Bereich der Bevölkerungs- und Sozialstatistik wurden die Ergebnisse der Volks- und Wohnungszählung veröffentlicht und Neuberechnungen von Zeitreihen vorgenommen. Die meisten anderen Erhebungen, wie zum Beispiel die Erhebung über die Arbeitskräfte mit den Ad-hoc-Modulen, die Arbeitseinkommensstruktur und das Zeitbudget, wurden durchgeführt. Die Vorbereitungen für Erhebungen über die jährlichen Arbeitskosten, das Einkommen und die Lebensbedingungen sind angelaufen.

    Was die Regionalstatistiken angeht, so wurde die Anzahl der Indikatoren auf den Ebenen II und III der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) für den Zeitraum 1995-2002 weiter erhöht.

    In Bezug auf die makroökonomische Statistik ist festzustellen, dass die jährliche Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung vollständiger ist und zeitnäher erstellt wird. Die Abgrenzung der institutionellen Sektoren wurde an das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995) angeglichen. Aktualität der vierteljährlichen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und Qualität der Input-Output-Tabellen haben sich verbessert. Auch bei den Statistiken über den Schuldenstand und das Defizit sind weitere Verbesserungen zu verzeichnen.

    Im Bereich Unternehmensstatistik wurden Daten aus der Volkszählung und aus spezifischen Erhebungen genutzt, um Informationen zur Informationsgesellschaft zu erlangen. Im Tourismusbereich wird derzeit ein nationales Fremdenverkehrsregister entwickelt, und neue Erhebungen über die Art der Unterbringung wurden vorbereitet.

    In Bezug auf die Verkehrsstatistik sind keine weiteren Fortschritte zu verzeichnen, da viele der zugehörigen Bereiche, wie zum Beispiel die Statistiken über Güterkraft-, Luft- und Seeverkehr, bereits dem gemeinschaftlichen Besitzstand entsprechen.

    Im Bereich Außenhandelsstatistik arbeiten Zollverwaltung und Statistisches Amt an der Verbesserung von Qualität und Aktualität der Primärdaten. Das Statistische Amt hat eine Piloterhebung für Intrastat, das System zur Erfassung von Statistiken über den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten (innergemeinschaftlicher Handel), durchgeführt, und die Vorbereitungen für die Einführung des Systems zum Zeitpunkt des Beitritts verlaufen planmäßig.

    Im Bereich der Agrarstatistik waren im vergangenen Jahr Fortschritte zu verzeichnen, da eine Reihe von Erhebungen, beispielsweise über den Viehbestand, Milch verarbeitende Betriebe, Weinbau, Ertrag und pflanzliche Erzeugung, durchgeführt wurde. Für zahlreiche Erzeugnisse werden derzeit Bilanzen erstellt. Auch im Bereich der Preis- und Einkommensstatistik gab es Fortschritte. Das Gesetz über die Landwirtschaftszählung wurde im Februar 2003 vom Parlament verabschiedet. Eine vorläufige Liste der landwirtschaftlichen Betriebe wurde erstellt. Die Landwirtschaftszählung ist für die zweite Hälfte 2003 geplant. Ihre Ergebnisse sollten zur weiteren qualitativen Verbesserung der Agrarstatistik beitragen.

    Gesamtbewertung

    Die statistische Infrastruktur, die Rechtsgrundlagen und die Organisationsstruktur des Statistischen Amts entsprechen den Anforderungen für die derzeitigen Aufgaben. Mit den verfügbaren Ressourcen ist das Statistische Amt jedoch nicht ausreichend für die Herausforderungen und Anforderungen hinsichtlich der Umsetzung der neu hinzukommenden Rechtsvorschriften gerüstet. Außerdem sollten die Räumlichkeiten des Statistischen Amts modernisiert werden. Der weitere Ausbau der IT-Kapazitäten bleibt ebenfalls eine Priorität. Vor kurzem wurden zwar einige Investitionen getätigt, doch sind noch weitere Ausbildungsmaßnahmen und Investitionen nötig, um die effiziente Nutzung der vorhandenen Ausrüstung und Software sicherzustellen. Dies gilt vor allem für die Führungskräfte in den regionalen Ämtern. Das Statistische Amt muss von der Führung des Unternehmensregisters entbunden werden, und der Einnahmenausfall aus diesen Verwaltungstätigkeiten ist zu kompensieren.

    Das Statistische Amt steht vor der enormen Aufgabe, seine Regionalstruktur neu zu ordnen, damit die Verwaltungsreform umgesetzt werden kann. Das Personal in den regionalen Ämtern muss noch weiter ausgebildet werden.

    Was den Bereich Klassifikation anbelangt, so wurden sämtliche Klassifizierungen durchgeführt.

    Im Bereich Regionalstatistiken muss eine Datenbank mit den entsprechenden Datenquellen eingerichtet werden. Darüber hinaus muss Bulgarien die Qualität und Verfügbarkeit seiner Regionaldaten verbessern. Im Bereich makroökonomische Statistik bedarf es nach wie vor des Aufbaus von Finanzierungskonten sowie weiterer Anstrengungen, um eine Verbesserung von Qualität und Deckungsgrad der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu erzielen. Im Bereich Unternehmensstatistik sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die örtlichen und physischen Einheiten mit einzubeziehen und die Qualität der Statistik zu verbessern. Umfassender Anstrengungen bedarf es außerdem für die vollständige Angleichung in den Sektoren Industrie und Bau. In Bezug auf die Agrarstatistik und Finanzkonten sind ebenfalls weitere Fortschritte nötig. Im Bereich Bevölkerungs- und Sozialstatistik sowie Verkehrs-, Außenhandels- und Agrarstatistik sollten sich künftige Bemühungen auf Qualität, Erfassungsbereich und Aktualität der Daten konzentrieren.

    Schlussfolgerung

    Im vergangenen Jahr hat Bulgarien gewisse Fortschritte erzielt, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung des Statistikgesetzes, die Weiterentwicklung und Umsetzung eines Planungssystems und einer Ausbildungsstrategie, die Vorbereitung der Landwirtschaftszählung sowie Verbesserungen in einigen Statistikbereichen.

    Insgesamt sind in Bulgarien stetige Fortschritte in Richtung einer ausreichenden Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand zu verzeichnen. Weitere Anstrengungen sollten sich auf die Aktualisierung der Methodik, die Verbesserung der Qualität und Vollständigkeit von Daten sowie auf die Entwicklung der Humanressourcen konzentrieren. Fortschritte sind unter anderem erforderlich in Bezug auf die makroökonomische Statistik, die Unternehmens- und die Agrarstatistik.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat in diesem Bereich keinerlei Übergangsregelungen beantragt. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen in diesem Bereich.

    Kapitel 13: Soziales und Beschäftigung

    Im Bereich Arbeitsrecht wurden mit der Einführung von Bestimmungen zur Regelung der Entsendung von Arbeitnehmern und zum Jugendarbeitsschutz Fortschritte erzielt Im Jahr 2002 wurde ein nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (einschließlich Prostitution, Drogenhandel und Betteln) angenommen, der auf die schulische Wiedereingliederung der Kinder abzielt. Eine Änderung des Arbeitsgesetzbuchs, die 2003 veröffentlicht wurde, sieht vor, dass die Beschäftigung von Personen unter sechzehn Jahren grundsätzlich von der Arbeitsaufsichtsbehörde genehmigt werden muss. Die Durchsetzungskapazität dieser Behörde wurde ausgebaut, damit sie gegenüber Arbeitgebern, die illegal Kinder beschäftigen, strengere Sanktionen ergreifen kann.

    Auf dem Gebiet der Gleichbehandlung von Frauen und Männern wurden wichtige Fortschritte gemacht. So wurde im September 2003 das Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung erlassen, um mehrere wichtige Richtlinien umzusetzen (gleiches Arbeitsentgelt, Gleichberechtigung in Beschäftigung und Beruf, Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen, Beweislast). Im Februar 2003 wurde im Arbeitsministerium ein beratender Ausschuss für Chancengleichheit eingesetzt, der unter anderem einen nationalen Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter erarbeiten soll. Im April 2003 wurde ein nationaler Aktionsplan zur Beschäftigungsförderung angenommen, der auch einen Abschnitt über die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern enthält.<0}

    Im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurden gewisse Fortschritte gemacht. So wurden neue Rechtsvorschriften erlassen, die folgende Aspekte betreffen: biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, Bildschirmgeräte, Asbest, Lärm, zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen, Arbeitsmittel, Betriebe, in denen durch Bohrungen oder im Tagebau oder untertage Mineralien gewonnen werden, sowie medizinische Versorgung auf Schiffen. Durch einen Regierungsbeschluss vom Februar 2003 wurde die Arbeitsaufsichtsbehörde umstrukturiert und ihr Personalbestand auf 550 erhöht. Die Arbeitsaufsichtsbehörde in ihrer neuen Struktur besteht jetzt aus einer allgemeinen Verwaltung und spezialisierten Verwaltungseinheiten.

    Einen Fortschritt im Bereich des Sozialen Dialogs bedeutete die Änderung des Arbeitsgesetzbuchs im Dezember 2002, durch die die Kriterien für die Teilnahme an den dreiseitigen Konsultationen festgelegt und die Mechanismen der dreiseitigen Kooperation präzisiert wurden. Eine im März 2003 angenommene Änderung des Gesetzes über den Wirtschafts- und Sozialrat regelt die Schaffung eines solchen Gremiums, das in wirtschaftlichen und sozialen Fragen beratende Funktion hat und aus Vertretern der Sozialpartner sowie der Zivilgesellschaft besteht, genauer. In Rechtsvorschriften, die im April 2003 veröffentlicht wurden, werden Struktur und Zuständigkeiten des Nationalen Instituts für Vermittlung und Schlichtung festgelegt. Nach Einsetzung eines geschäftsführenden Direktors und Benennung von Vermittlern und Schlichtern zu gleichen Teilen durch Staat, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen hat dieses Gremium seine Tätigkeit aufgenommen, die darin besteht, durch Vermittlung die einvernehmliche Beilegung von Arbeitskonflikten herbeizuführen. Bereits 2002 wurde als Gremium für Kooperation und Konsultation bei Ausarbeitung der Beschäftigungspolitik ein Nationaler Rat für Beschäftigungsförderung geschaffen.

    Im Bereich öffentliche Gesundheit nahm der Ministerrat im November 2002 eine Mehrjahresstrategie (2002-2006) zur Neuorganisation der Krankenhausbehandlung an. Ziel dieser Strategie ist eine Effizienzsteigerung und eine bessere Pflege. Ende 2002 wurde eine Erhebung durchgeführt, um Daten über das Rauchen, bestimmte Risikogruppen sowie die Auswirkungen des Rauchens auf die Sterblichkeitsrate zu sammeln. Das Rauchen ist sehr verbreitet und eine Hauptursache vieler Krankheiten.<0} Doch wurden einige Fortschritte erzielt bei der Angleichung an den Besitztand zu Tabak und Maßnahmen gegen Tabakmissbrauch und was die Einleitung von Maßnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit betrifft. Durch eine Änderung des Gesetzes über öffentliche Bildung, die 2002 angenommen wurde, wird der Rechtsrahmen für die Gesundheitsversorgung von Kindern, Schülern und Studenten verbessert und eine Gesundheitserziehung eingeführt. Vorgesehen sind kostenlose Einführungskurse in Kindergärten und Schulen, deren Besuch Pflicht ist.

    Mit der Unterzeichnung des Papiers über die Gemeinsame Bewertung der Beschäftigungspolitischen Prioritäten im Oktober 2002 setzten Bulgarien und die Europäische Kommission die Überprüfung der Beschäftigungspolitik fort. Durch eine Änderung des Beschäftigungsförderungsgesetzes vom März 2003 werden die Mechanismen für subventionierte Beschäftigung präzisiert. Im April 2003 nahm der Ministerrat einen nationalen Aktionsplan zur Beschäftigungsförderung an. Darin wird besonderes Gewicht auf Maßnahmen der nachhaltigen Arbeitsplatzschaffung und qualifikationsbezogene Berufsbildung gelegt. Im Vergleich zu 2002 hat sich das für diesen Plan vorgesehene Budget verdreifacht. Es gab mehrere Initiativen, aktive Arbeitsmarktmaßnahmen stärker in den Mittelpunkt zu rücken; ein Beispiel hierfür ist das Programm "Von der Sozialhilfe zum Arbeitsplatz". Diese neue Schwerpunktsetzung spiegelt sich auch in der "Neuen Strategie für die Sozialpolitik" wider, die Ende 2002 angenommen wurde Als Maßnahme zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft müssen von nun an alle Beschäftigungsverträge beim Nationalen Institut für soziale Sicherheit angemeldet werden.

    Um das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik auf seine Funktion als Verwaltungsbehörde für das operative Programm zur Entwicklung der Humanressourcen vorzubereiten, wurde die für den Europäischen Sozialfonds zuständige Abteilung des Ministeriums umorganisiert. Sie besteht jetzt aus drei Referaten mit insgesamt 25 Mitarbeitern.

    Als Folgemaßnahme zum Europäischen Rat von Göteborg haben die Kommission und Bulgarien gemeinsam (Gemeinsame Erklärung zur Eingliederung) mit den Vorbereitungen für die Einbindung Bulgariens in den EU-Prozess der sozialen Eingliederung nach dem Beitritt begonnen. Im Rahmen dieses Prozesses werden gemeinsam Defizite in diesem Bereich ermittelt und geeignete politische Maßnahmen entwickelt, die Abhilfe schaffen.

    Was den Sozialschutz angeht, so traten im Januar 2003 Änderungen des Sozialhilfegesetzes in Kraft, durch die ein Amt für Sozialhilfe (Rechtsnachfolger des Nationalen Sozialhilfedienstes) und seine landesweiten Strukturen - 28 regionale Verwaltungszentren und Sozialhilfedirektionen in allen Kommunen - geschaffen wurden. Mit den Durchführungsvorschriften zum Sozialhilfegesetz, die im April 2003 erlassen wurden, wurden die Kriterien und Normen für die Erbringung sozialer Dienstleistungen festgelegt. Für die Kontrolle ist eine Inspektion innerhalb der Sozialhilfeagentur zuständig. Im Januar 2003 gingen spezialisierte Einrichtungen und alternative Sozialdienstleistungen, die bisher vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik verwaltet wurden, in kommunale Verwaltung über, sie werden aber vom Staat finanziert. Mit den Änderungen wurde auch ein differenzierteres Konzept zur Unterstützung verschiedener besonders bedürftiger Gruppen eingeführt, damit die Sozialhilfe gezielter eingesetzt werden kann. Ende 2002 wurde die "Neue Strategie für die Sozialpolitik" beschlossen, die unter anderem darauf abzielt, die Anzahl der dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik unterstellten Einrichtungen sowie die Anzahl der in solchen Einrichtungen lebenden Personen bis Ende 2004 um 20 % zu verringern. Parallel hierzu sollen alternative Sozialdienste (Tagesbetreuungszentren, Beratungszentren usw.) aufgebaut werden. Außerdem wurde im August 2003 ein Plan beschlossen, dem zufolge die Anzahl der Kinder in spezialisierten Einrichtungen bis 2005 um 10 % verringert werden soll. Eine Nationale Strategie zur Förderung der Chancengleichheit Behinderter wurde im Juni 2003 aufgelegt. Ihre Ziele sind die Sensibilisierung und eine bessere Lebensqualität für Behinderte. Für das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen wurde im Juni 2003 ein nationales Programm mit dem Titel "Bulgarien für Alle" angenommen. Dieses Programm enthält einen Zeitplan aller Veranstaltungen, die für das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen geplant sind, und sieht Aktivitäten zu Themen wie Zugänglichkeit von Gebäuden, Schutz vor Diskriminierung, integrierte Bildung und Beschäftigung vor. In fünf Kommunen ist ein Pilotprogramm angelaufen, bei dem Lehrer für die allgemeine und berufliche Bildung behinderter Kinder abgestellt werden.

    Die Bekämpfung von Diskriminierungen machte mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz vor Diskriminierung erhebliche Fortschritte. Dieses Gesetz deckt alle im Besitzstand genannten Diskriminierungsgründe ab und sieht eine unabhängige Kommission vor, die für die Durchsetzung des Gesetzes zuständig ist.

    Gesamtbewertung

    Das Arbeitsrecht muss weiter an den Besitzstand angeglichen werden, und zwar vor allem in Bezug auf folgende Aspekte: Teilzeitarbeit, Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen, Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer bei Unternehmensübergängen und Massenentlassungen sowie bestimmte Aspekte der Arbeitszeitorganisation. Auch müssen die Gemeinschaftsvorschriften bezüglich des Schutzes der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sowie der Europäischen Betriebsräte noch übernommen werden. Bulgarien muss sich weiterhin gezielt um eine Stärkung seiner Strukturen zur Anwendung und Durchsetzung, insbesondere der Arbeitsaufsicht, bemühen.

    Ein bedeutender Teil des Besitzstands im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern wurde mit dem Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung übernommen, darunter die Richtlinien über schwangere Arbeitnehmerinnen, Elternurlaub, gleiches Arbeitsentgelt, Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sowie Beweislast. Dennoch sind in einer Reihe von Bereichen noch Anpassungen erforderlich. Die Umsetzung des Besitzstands sollte vollendet werden, und zwar vor allem durch Annahme der geplanten Änderungen des Arbeitsgesetzbuches. Das Verbot von Nachtarbeit und Überstunden für bestimmte Kategorien von Frauen muss noch aufgehoben werden.

    Obwohl Fortschritte gemacht und ein Teil des Besitzstands im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz übernommen wurde, besteht noch beträchtlicher Handlungsbedarf, vor allem bei Anwendung und Durchsetzung. Wenig Fortschritte machte der Ausbau der Kapazität der Arbeitsaufsichtsbehörde, die nötigen Kontrollen zufriedenstellend durchzuführen. Im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Anwendung des Besitzstands in diesem Bereich sollte Bulgarien seine Methodik endgültig festlegen und Untersuchungen durchführen, um die finanziellen Auswirkungen der Anwendung der verschiedenen Richtlinien zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu ermitteln. Außerdem muss das System der Entschädigung für schlechte Arbeitsbedingungen abgeschafft werden.

    Die Soziale Dialog ist weiter zu verbessern. Die Grundvoraussetzungen für eine sinnvolle Einbindung der Sozialpartner in die Arbeitsbeziehungen im Allgemeinen und die Lohngestaltung im Besonderen sowie für die Beteiligung von Unternehmen und Arbeitnehmern sind noch nicht gegeben. Die Funktionsweise des Nationalen Rates für dreiseitige Kooperation sollte so verbessert werden, dass ein ausgewogenes Kräfteverhältnis besteht. Während die dreiseitige Kooperation eine gewisse Rolle spielt, sind die direkten zweiseitigen Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen auf Betriebs-, Sektor- und Regionalebene nur schwach entwickelt und sollten unterstützt und ausgebaut werden.

    Was die öffentliche Gesundheit angeht, so sollte ein nationaler Plan zur Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten entwickelt werden, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Ausbau der epidemiologischen Kapazität. Die Rechtsvorschriften betreffend die Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten müssen so überarbeitet werden, dass sie den Grundsätzen und der Methodik des Gemeinschaftsnetzes für die epidemiologische Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten entsprechen. Das vorhandene Referenzlabor ist veraltet und unzureichend ausgestattet. Es sind bedeutende Maßnahmen des Kapazitätsausbaus erforderlich, damit die Integration in das EU-Netz zur Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten gewährleistet ist. Nachhaltige Anstrengungen sind auch notwendig, um die begonnenen Reformen im Gesundheitswesen fortzuführen und umzusetzen. Außerdem muss der Gesundheitszustand der Bevölkerung, der deutlich unter EU-Durchschnitt liegt, verbessert werden. Obwohl die finanziellen Aufwendungen für die Gesundheit etwas gestiegen sind, liegen sie immer noch deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Bulgarien muss z. B. gewährleisten, dass genügend personelle und finanzielle Ressourcen für die Durchführung der Strategie zur Umstrukturierung der Krankenhausbehandlung eingesetzt werden.

    Im Beschäftigungsbereich ist die Gemeinsame Bewertung der Beschäftigungspolitischen Prioritäten (JAP) ein wichtiger Schritt zur Vorbereitung des Beitritts. Dabei ist die wirksame Umsetzung dieser Politik ebenso wichtig wie die Beobachtung der schrittweisen Übernahme der in der JAP festgelegten Prioritäten und Verpflichtungen. Die Arbeitslosenquote in Bulgarien ist trotz eines Rückgangs im vergangenen Jahr recht hoch. Strukturelle Schwächen des Arbeitsmarktes sind die Langzeitarbeitslosigkeit, die hohe Jugendarbeitslosigkeit sowie die hohe Arbeitslosigkeit unter den Personen mit weniger guter Ausbildung und die starken regionalen Schwankungen der Arbeitslosigkeit. Obwohl beim verstärkten Einsatz aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen gewisse Fortschritte erzielt wurden, müssen diese Probleme im Rahmen eines stärkeren und wirksameren Aktivierungskonzepts durch die systematische und aktive Einschaltung der öffentlichen Arbeitsverwaltung mit größerem Nachdruck angegangen werden. Das Angebot und die Zielgerichtetheit der aktiven Arbeitsmarktprogramme sowie das Angebot, die Finanzierung und die Zielgerichtetheit der Schulungsmaßnahmen müssen verbessert werden. Die geplante Nationale Beschäftigungsstrategie wurde noch nicht verabschiedet.

    Die für die Vorbereitung und Durchführung des Europäischen Strukturfonds vorhandene Verwaltungskapazität muss weiter ausgebaut werden.<0}

    Was die soziale Integration angeht, so wird die Gemeinsame Erklärung der Europäischen Kommission und Bulgariens zur Eingliederung einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Bulgarien auf seine Teilnahme an dem offenen Koordinierungsverfahren im Bereich der sozialen Integration vorzubereiten. Auch wenn die Sensibilisierung für die Notwendigkeit der sozialen Eingliederung und Integration ethnischer Minderheiten vorhanden ist, wie z. B. das Rahmenprogramm für die gleichberechtigte Integration der Roma in die bulgarische Gesellschaft zeigt, bleibt doch die Umsetzung in die Praxis Stückwerk. Die Wirksamkeit der Sozialhilfe kann noch verbessert werden. Die Sozialhilfe und ihre Folgewirkungen sollten überprüft werden, um Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit im formellen Sektor zu bieten und aktives Verhalten zu fördern.

    Bei der Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderungen, Alter oder sexueller Orientierung ist Bulgarien mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz vor Diskriminierung einen erheblichen Schritt voran gekommen.

    Schlussfolgerung

    Seit dem Vorjahresbericht hat Bulgarien im Bereich Soziales und Beschäftigung Fortschritte bei der Umsetzung des Besitzstands gemacht.

    Im Bereich der Bekämpfung von Diskriminierungen wurde ein angemessener Grad der Rechtsangleichung erreicht. In den Bereichen Arbeitsrecht, Gleichstellung der Geschlechter, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist die Übernahme jedoch noch nicht vollendet und muss fortgesetzt werden. Die Leistungsfähigkeit der zuständigen Verwaltungen, einschließlich der Arbeitsaufsichtsbehörde, muss gesteigert werden, damit der Besitzstand wirksam angewandt werden kann. Außerdem müssen die Vorbereitungen auf die Verwaltung der Sozialfondsmaßnahmen nach dem Beitritt weiter beschleunigt werden. Die Ziele der EU im Bereich der sozialen Eingliederung müssen vollständig in die nationale Politik übernommen werden.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien wurde eine Übergangsregelung (bis 31. Dezember 2010) für die Umsetzung der EG-Rechtsvorschriften für Tabakwaren gewährt, insbesondere hinsichtlich des Teerhöchstgehalts von Zigaretten. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die aus den Beitrittsverhandlungen über dieses Kapitel erwachsenen Verpflichtungen und Anforderungen.

    Kapitel 14: Energie

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Bezüglich der Versorgungssicherheit und der Bildung von Ölpflichtvorräten hat Bulgarien im Januar 2003 ein Gesetz über Pflichtvorräte für Öl und Ölerzeugnisse sowie ein Gesetz über die staatliche Reserve und die Versorgung im Kriegsfall verabschiedet. Bulgarien hat sich dazu verpflichtet, die im Besitzstand vorgeschriebenen Erdölvorräte für 90 Tage über einen Zeitraum von neun Jahren ab Dezember 2004 anzulegen. Die für die Verwaltung der staatlichen Reserve und die Kriegsbevorratung zuständige Behörde hat eigens eine Abteilung für die Verwaltung der Ölpflichtvorräte eingerichtet. Dort sind acht Mitarbeiter beschäftigt.

    Hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit und des Energiebinnenmarktes hat Bulgarien Vorbereitungen zur schrittweisen Öffnung seines Strom- und Gasmarktes unternommen, Verzögerungen bei der Verabschiedung des neuen Energiegesetzes haben diesen Prozess jedoch verlangsamt. Im Dezember 2002 wurden neue Rechtsvorschriften erlassen, die es der staatlichen Energieregulierungskommission (SERC) erlauben, die Stromkapazität und Strommenge festzulegen, die ein unabhängiger Anbieter mit zugelassenen Kunden aushandeln kann. Die SERC stellt inzwischen auch Zulassungen und Lizenzen aus. Im ersten Quartal 2003 wurden vier Musterverträge für den Verkauf von Strom und Wärmeenergie angenommen. Der Personalbestand der SERC wurde auf 80 Mitarbeiter aufgestockt. Die SERC ist jedoch immer noch dem Ministerrat unterstellt.

    Mit dem Beitritt des nationalen Stromversorgungsunternehmens (NEK) zur Union für die Koordinierung des Transports elektrischer Energie im Mai 2003 wurde Bulgariens Integration in den Energiebinnenmarkt vorangetrieben. Im Dezember 2002 unterzeichnete Bulgarien eine Absichtserklärung über die Schaffung eines regionalen Strommarktes in Südosteuropa. Bulgarien arbeitet weiterhin am Verbund seines Stromnetzes mit den Nachbarländern.

    Die bulgarische Regierung führt derzeit ein Programm zur Privatisierung von sieben Stromversorgungsunternehmen und bestimmten Heiz- und Wärmekraftanlagen durch. In diesem Jahr wurden elf kleinere Wasserkraftanlagen verkauft.

    Im Fernwärmesektor lässt man weiterhin die Preissubventionen für Haushaltskunden auslaufen; stattdessen wird ein Zwei-Komponenten-Tarif eingeführt. Im Hinblick auf eine Senkung des Wärmeverbrauchs wird ein Modernisierungsprogramm durchgeführt, in dessen Rahmen u. a. die Sanierung der Wärmezentralen sowie die Modernisierung der Wärmetauscher und Messvorrichtungen vorgesehen sind.

    Bulgarien treibt die Umstrukturierung im Bereich der festen Brennstoffe mit der Umsetzung des Aktionsplans für die 21 Unternehmen in diesem Sektor weiter voran. Die meisten rentablen Kohlenbergwerke werden verkauft; andere werden geschlossen. Sechs Bergwerke wurden bis jetzt privatisiert, drei davon in diesem Jahr.

    Was die Energieeffizienz und die Verwendung erneuerbarer Energiequellen angeht, sind aufgrund von Verzögerungen bei der Verabschiedung des neuen Gesetzes über Energieeffizienz nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Das Energieministerium hat jedoch kürzlich ein nationales Energiesparprogramm für 2004 - 2007 angenommen. Der Personalbestand der Agentur für Energieeffizienz wurde von 27 Mitarbeitern auf 31 Mitarbeiter erhöht.

    Was den Bereich Kernenergie betrifft, betreibt Bulgarien das Kernkraftwerk Koslodui mit vier Blöcken des Typs WWER 440/230 (Blöcke 1 bis 4) und zwei Blöcken der Bauart WWER 1000/320 (Blöcke 5 und 6). Bisher erzeugte das Kernkraftwerk Koslodui etwa 42 % des Stroms in Bulgarien. Darüber hinaus gibt es einen Forschungsreaktor in der Nähe von Sofia, der derzeit noch immer abgeschaltet ist. Die bulgarische Regierung hat beschlossen, diesen Forschungsreaktor mit geringerer Leistung wieder in Betrieb zu nehmen. Mit den Umbauarbeiten wurde Ende 2002 begonnen. Verbrauchte Brennelemente der Leistungsreaktoren werden in Koslodui und verbrauchte, für Forschungszwecke eingesetzte Brennelemente beim Forschungsreaktor gelagert. Die vorhandenen Anlagen zur Behandlung und Entsorgung des radioaktiven Abfalls werden modernisiert, und es sind weitere neue Anlagen geplant.

    Zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit hat Bulgarien die Empfehlungen in dem Bericht des Rates über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung von Juni 2001 und in dem anschließenden Statusbericht des Peer-Reviews von Juni 2002 weiter umgesetzt. Mit dem im Juni 2002 verabschiedeten Gesetz über die sichere Nutzung der Kernenergie wurde der entsprechende Rechts- und Regelungsrahmen geschaffen. Damit das Gesetz in den nächsten Jahren uneingeschränkt wirksam werden kann, müssen weitere Durchführungsverordnungen ausgearbeitet und umgesetzt werden. Die Aufsichtsbehörde für Kernenergie wurde im März 2003 als Mitglied der westeuropäischen Atomaufsichtsbehörde aufgenommen. Durch die Einstellung 20 neuer Mitarbeiter und eine dynamischere Gehaltspolitik, die aus Gebühren genehmigungspflichtiger Aktivitäten im Bereich der Kernenergie finanziert wird, wurde die Aufsichtsbehörde gestärkt.

    Die bulgarische Regierung ist im Rahmen der Beitrittsverhandlungen auf der Grundlage einer im Jahr 1999 mit der Europäischen Kommission unterzeichneten Vereinbarung die Verpflichtung eingegangen, die Blöcke 1 bis 4 des Kernkraftwerks Koslodui stillzulegen. Demgemäß wurden die Blöcke 1 und 2 im Dezember 2002 zur Stilllegung abgeschaltet.

    Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Republik Bulgarien haben sich darauf geeinigt, dass die endgültige Stilllegung der Blöcke 3 und 4 desselben Typs im Jahr 2006 erfolgen soll. Im Rahmen des so genannten "Peer-Review-Mechanismus" unter Aufsicht des EU-Rates plant die EU die Entsendung einer Sachverständigenmission nach Bulgarien. Im Hinblick auf eine weitere finanzielle Unterstützung im Rahmen der Abschaltung und Stilllegung bestimmter Reaktoren des Kernkraftwerks Koslodui haben die Europäische Kommission und Bulgarien eine Arbeitsgruppe zur Bewertung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Konsequenzen einer frühzeitigen Stilllegung eingesetzt.

    Die Stilllegungsbemühungen werden nach wie vor durch den internationalen Fonds zur Förderung der Stilllegung von Koslodui (KIDSF), der von der EBWE verwaltet wird, unterstützt. Der Fonds ist das wichtigste Instrument für das mit 200 Mio. EUR ausgestattete "Phare-Sonderprogramm zur Unterstützung der Stilllegung von Kernkraftwerken und Folgemaßnahmen im Energiesektor", auf das man sich 1999 im Rahmen der über die frühzeitige Stilllegung der Reaktoren 1 bis 4 geschlossenen Vereinbarung einigte. Infolge der Bemühungen des KIDSF wurden u. a. folgende Projekte auf den Weg gebracht:

    * Einrichtung einer Abteilung für Projektmanagement (8,3 Mio. EUR);

    * Bau eines Trockenlagers für abgebrannte Brennelemente aus den Blöcken 1 bis 4 des Kernkraftwerks Koslodui (47,2 Mio. EUR);

    * Austausch der Strommessgeräte (3,3 Mio. EUR);

    * Beitrag zur Rehabilitation der Fernwärmeeinrichtungen in Sofia (20 Mio. EUR).

    Einschließlich der Verwaltungskosten wurden demnach bereits 82 Mio. EUR im Rahmen des KIDSF gebunden. Den Vorsitz der Versammlung der Beitragszahler führt die Kommission als Vertreterin der Europäischen Gemeinschaft, die Hauptgeberin des Fonds ist. Mehrere andere Geldgeber, darunter einige Mitgliedstaaten, tragen ebenfalls zum Fonds bei.

    Das Programm für Investitionen in die Blöcke 3 und 4 wird fortgeführt. Es hat eine nationale Debatte über die Termine für die Stilllegung dieser Blöcke stattgefunden, in deren Rahmen auch Gerichtsverfahren angestrengt wurden. Die Programme zur Modernisierung der Blöcke 5 und 6 werden mit der Unterstützung der Europäischen Union fortgesetzt. Mit einem Gesamtbetrag von 105 Mio. EUR wurden bereits vier Tranchen des Euratom-Darlehens in Höhe von 212,5 Mio. EUR für die Modernisierung dieser Blöcke ausgezahlt.

    Gesamtbewertung

    Bulgarien hat nun gesetzlich festgelegt, nach welchem Zeitplan die Ölvorräte für 90 Tage bis zum Ende des Jahres 2012 aufgestockt werden sollen. Die Verabschiedung der entsprechenden Durchführungsvorschriften steht noch aus. Die für die staatliche Reserve und die Kriegsbevorratung zuständige Behörde sollte gestärkt und in angemessener Weise ausgerüstet werden, damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen kann. Bulgarien sollte sicherstellen, dass für den verpflichtungsgemäßen Aufbau der Vorräte genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

    Im Bereich des Energiebinnenmarktes (Strom und Gas) sollte Bulgarien die Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand vollenden und sicherstellen, dass auch weiterhin die für eine Teilnahme am Binnenenergiemarkt notwendigen Schritte unternommen werden. Aufgrund von Verzögerungen bei der Verabschiedung des Energiegesetzes konnte der Energiemarkt nicht zu Beginn des Jahres 2003 geöffnet werden. Das nationale Stromversorgungsunternehmen (NEK) hat immer noch ein Monopol auf Einfuhren, wodurch zugelassene Kunden gehindert werden, ihren Anbieter frei zu wählen. Hinsichtlich der Preispolitik ist anzumerken, dass die derzeitigen Erdgaspreise kostendeckend sind und dass weitere schrittweise Strompreiserhöhungen für Haushalte geplant sind. Die übrigen Preisverzerrungen, u. a. im Wärmesektor, sollten bis 2005 beseitigt werden. Bulgarien sollte die kürzlich verabschiedeten Strom- und Gasrichtlinien im Einklang mit dem im Besitzstand vorgesehenen Zeitplan umsetzen.

    Es werden weiterhin Investitionen in das Verteilernetz und die Energiegewinnung getätigt. Bulgarien fungiert sowohl für Strom als auch für Gas weiterhin als Transitland und entwickelt derzeit Pläne hinsichtlich des Transits von Öl und weitere Pläne für Gas.

    Die Verwaltungskapazität und die Unabhängigkeit der staatlichen Energieregulierungskommission müssen weiter gestärkt werden. Die Gehälter wurden zwar erhöht, Budgetbeschränkungen und mangelnde Flexibilität bei der Verwendung dieses Budgets behindern jedoch weiterhin das wirksame Funktionieren der Behörde.

    Im Bereich der festen Brennstoffe schreitet die Umsetzung des Aktionsplans für die Umstrukturierung dieses Sektors stetig voran. Obwohl sich die gesamtwirtschaftliche Produktivität im Jahr 2002 nur leicht verbessert hat, gingen die Subventionen erheblich zurück. Die volle Umsetzung des Aktionsplans sowie die Abfederung der sozialen Auswirkungen der Umstrukturierung verlangen weiterhin besondere Aufmerksamkeit.

    Die Energieeffizienz ist weiterhin unzureichend und es werden zu wenig erneuerbare Energiequellen genutzt. Die in den letzten Jahren entwickelten Pläne zur Förderung von Fortschritten in diesem Bereich sollten genehmigt und umgesetzt werden. Die Rechtsvorschriften müssen ergänzt werden. Die Agentur für Energieeffizienz muss gestärkt werden und klare Aufgaben erhalten.

    Die Europäische Union hat wiederholt auf die Bedeutung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit in den Beitrittsländern hingewiesen. Die Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerks Koslodui sind Gegenstand von Verpflichtungen zur baldigen Stilllegung. Wie die Blöcke 1 und 2, die Ende 2002 zur Stilllegung abgeschaltet wurden, weisen sie aufgrund ihrer ursprünglichen Bauart Sicherheitsmängel auf, nicht zuletzt wegen der fehlenden Sicherheitshülle. Die im Rahmen der Beitrittsverhandlungen eingegangenen Stilllegungsverpflichtungen müssen eingehalten werden.

    Bulgarien sollte mit der Umsetzung der im Bericht über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung und im Peer-Review-Statusbericht unterbreiteten Empfehlungen im Hinblick auf die in diesen Berichten genannten Prioritäten fortfahren und dabei u. a. die Ressourcen und Kapazitäten seiner Aufsichtsbehörde für Kernenergie stärken und die zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit bestehenden Programme voll umsetzen. Bulgarien sollte darüber hinaus seine Kapazitäten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle ausbauen, u. a. durch die Einrichtung einer für diesen Bereich zuständigen Behörde und durch eine eindeutige Strategie, in deren Rahmen die Mängel und Schwächen der derzeitigen Entsorgungspraxis ermittelt werden.

    Darüber hinaus muss Bulgarien die vollständige Einhaltung der Auflagen und Verfahren von Euratom gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist den Vorbereitungen für die Durchführung der Euratom-,Safeguards"-Überwachung, vor allem in Bezug auf die Berichterstattung über Kernmaterialströme und die Verzeichnisse der Personen und Unternehmen, die kerntechnische Anlagen betreiben oder Kernmaterial lagern, gebührende Aufmerksamkeit zu widmen.

    Schlussfolgerung

    Bulgarien hat bei der Umstrukturierung und Vorbereitung des Energiesektors auf seine künftige Teilnahme am Energiebinnenmarkt weitere Fortschritte erzielt, u. a. hinsichtlich der notwendigen Liberalisierung des Sektors.

    Wenngleich eine teilweise Angleichung der Rechtsvorschriften erzielt werden konnte, sind weitere Fortschritte notwendig. Bulgarien sollte nun den Schwerpunkt auf die volle und rechtzeitige Umsetzung der Rechtsvorschriften, auf die Durchführung der Umstrukturierungsprogramme für den Energiesektor unter angemessener Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen, auf die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, auf den schrittweisen Aufbau von Ölvorräten, auf die nukleare Sicherheit und die Vorbereitung der Abschaltung und Stilllegung bestimmter Blöcke des Kernkraftwerks Koslodui sowie auf die Stärkung der Verwaltungskapazität in diesem Sektor (insbesondere der Energieregulierungsbehörde und der Aufsichtsbehörde für nukleare Sicherheit) legen.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2012 gewährt, um die aus der Mitgliedschaft erwachsende Verpflichtung zum Aufbau von Vorräten an Öl (90 Tage) und /oder Ölerzeugnissen zu erfüllen. Bulgarien erfüllt die meisten der aus den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich erwachsenen Verpflichtungen und Anforderungen. Es sind jedoch Verzögerungen, insbesondere bei der Öffnung des Strommarktes und bei der Angleichung an den Besitzstand in Bezug auf die Energieeffizienz, aufgetreten.

    Kapitel 15: Industriepolitik [9]

    [9] Die Entwicklung der Industriepolitik sollte im Zusammenhang mit der allgemeinen Unternehmenspolitik, einschließlich der KMU-Politik, betrachtet werden (siehe Kapitel 16 - Kleinere und mittlere Unternehmen).

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    In Bezug auf die industriepolitische Strategie sind keine besonderen Entwicklungen zu verzeichnen. Die Regierung hat ihr Strategiepapier mit dem Titel "Industrie 2002" weiter umgesetzt. Vom Wirtschaftsministerium wurde Ende 2002 ein Maßnahmenpaket zur Ankurbelung der Wirtschaft vorgelegt.

    Im Berichtszeitraum lag der Schwerpunkt auf der Förderung privater Investitionstätigkeit, insbesondere durch Steuersenkungen in bestimmten Regionen und Sektoren. Die rechtlichen und administrativen Verfahren im Steuerwesen sind jedoch nach wie vor mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden.

    Im Jahr 2002 lag der Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am BIP stabil bei etwa 18 %. Die ausländischen Direktinvestitionen beliefen sich im Jahr 2002 auf 511 Mio. EUR gegenüber 774 Mio. EUR im Jahr 2001. Während die Mehrzahl der bereits in Bulgarien niedergelassenen ausländischen Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit weiter ausdehnt, blieb die Zahl größerer ausländischer Direktinvestitionen "auf der grünen Wiese" gering. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf die globale makroökonomische Situation im Jahr 2002, Verzögerungen wichtiger Privatisierungsgeschäfte und immer noch vorhandene verfahrenstechnische Hindernisse, mit denen ausländische Anleger konfrontiert sein können. Im ersten Halbjahr 2003 hat sich der Zufluss ausländischer Direktinvestitionen auf 474 Mio. EUR erhöht.

    In Bezug auf Privatisierung und Umstrukturierung sind Fortschritte zu verzeichnen, und die Regierung hat zahlreiche Anstrengungen unternommen, um die Durchführung zu beschleunigen, obwohl das Privatisierungsprogramm langsamer als erwartet umgesetzt wurde. Bis August 2003 waren 82,3 % des zur Privatisierung vorgesehenen Staatsvermögens privatisiert. Im März 2003 genehmigte die Regierung einen Plan zur Veräußerung der verbleibenden Minderheitsbeteiligungen an 1 084 Unternehmen. Staatliche Minderheitsbeteiligungen an 425 Unternehmen wurden im Juni 2003 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zum Verkauf angeboten; die eingegangenen Angebote werden derzeit gewertet. Die Privatisierungsagentur leitet nun auch die Veräußerung von Minderheitsbeteiligungen an elf börsennotierten Unternehmen ein. Die Privatisierung von Kleinbetrieben hat gute Fortschritte gemacht, doch wurden - mit Ausnahme des Bankensektors - bestimmte größere Privatisierungsverträge noch nicht abgeschlossen. Der bevorstehenden Privatisierung der Energieversorgungsbetriebe wird Priorität eingeräumt. Im Februar 2003 angenommene Änderungen zum Gesetz über die Privatisierung und die Kontrolle nach der Privatisierung wurden vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Die Schließung nicht lebensfähiger staatseigener Unternehmen schreitet voran. Mehr als 100 Unternehmen, an denen der Staat immer noch Mehrheitsbeteiligungen hält, wurden liquidiert, 60 davon im Insolvenzverfahren.

    Die Umstrukturierung der Stahlindustrie ging weiter, doch sie ist weiterhin unvollständig. Bulgarien hat eine Verlängerung der Schonfrist gemäß dem Protokoll Nr. 2 zum Europaabkommen beantragt. Damit eine Entscheidung über eine solche Verlängerung getroffen werden kann, muss Bulgarien einen globalen Umstrukturierungsplan zur Bewertung vorlegen (siehe auch Kapitel 6 - Wettbewerbspolitik).

    Was die Verwaltungsstrukturen anbelangt, so hat die Agentur für die Kontrolle privatisierter Betriebe Ende 2002 ihre Tätigkeit aufgenommen und bereits eine große Zahl von Fällen überprüft. Bei der Straffung von Verwaltungsverfahren und der Höherqualifizierung der Mitarbeiter der Auslandsinvestitionsagentur wurden Fortschritte erzielt, auch wenn die Beteiligung der Agentur am politischen Entscheidungsprozess begrenzt bleibt.

    Gesamtbewertung

    Die Regierung verfolgt nach wie vor eine wachstumsorientierte Industriepolitik. Erzielt werden soll das Wachstum durch die abschließende Umstrukturierung in der Industrie, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, die spezielle Unterstützung der High-Tech-Branche, Exportanreize sowie die Förderung ausländischer Investoren. Zurzeit werden einige Anstrengungen zur Förderung von Forschung und Entwicklung, Innovation und Technologieinvestitionen unternommen; hier arbeitet man an einer neuen Strategie.

    Die zentralen Stellen auf nationaler Ebene sind vorhanden: das Wirtschaftsministerium, die Kommission für den Schutz des Wettbewerbs, die Privatisierungsagentur, die Agentur für Auslandsinvestitionen, die Handelsförderungsagentur, die Exportversicherungsagentur, die KMU-Agentur, drei Kammern und zahlreiche Branchenverbände. Die zentrale Stelle für die Festlegung und Koordinierung der Industriepolitik ist das Wirtschaftsministerium. Alle diese Stellen tragen offiziell zu ihrer Entwicklung bei, doch es bedarf weiterer Anstrengungen, um einen integrierten Ansatz zur Förderung der industriellen Entwicklung zu konzipieren und umzusetzen. Die konkrete Umsetzung von Vorschlägen zur Belebung der Wirtschaft bleibt ebenfalls häufig unvollständig: Die Mehrzahl der im Paket zur Ankurbelung der Wirtschaft aufgeführten Maßnahmen (Vorlage im Dezember 2002) und andere Aktionspläne, wie zum Beispiel der Aktionsplan für Innovationen, konnten nicht wirksam umgesetzt werden, während die derzeit in Arbeit befindlichen Pläne zur Investitionsförderung übermäßig auf staatliche Beihilfen und Großinvestitionsprojekte ausgerichtet sind. Die Bereitstellung von Kapazitäten im Ministerium für die Festlegung und Umsetzung einer kohärenten Industriepolitik bleibt eine Herausforderung und genießt weiterhin Priorität. Die Koordination zwischen den verschiedenen Ministerien - einschließlich des Finanzministeriums - und anderen Regierungsstellen hat sich etwas verbessert, doch es mangelt an einer Institutionalisierung oder einem systematischen Ansatz. Bemühungen, eine funktionierende Struktur zur verstärkten Einbindung der Unternehmen in den Entscheidungsfindungsprozess zu schaffen, sollten weiter unterstützt werden.

    Die Entstehung von Unternehmensverbänden und Dachverbänden muss in Bulgarien nach wie vor gefördert und gestrafft werden.

    Die Zahl der noch zur Privatisierung anstehenden staatseigenen Unternehmen geht allmählich zurück. Mit Ausnahme des Verkaufs der zweitgrößten Bank in diesem Jahr konnte die Regierung zwei große Privatisierungsverträge nicht abschließen, da anscheinend mehrere verfahrenstechnische Probleme auftraten. Die Aufhebung der Änderungen zum Gesetz über die Privatisierung durch das Verfassungsgericht zwang die Regierung, den Rechtsrahmen für diesen Bereich erneut zu prüfen.

    Bulgarien muss seine Stahlindustrie umstrukturieren, um deren mittelfristige Lebensfähigkeit sicherzustellen und die im Europaabkommen eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf staatliche Beihilfen zu erfüllen.

    Ein wichtiges Element der Industriepolitik ist die Kontrolle staatlicher Beihilfen und die Vereinbarkeit der Förderregelungen mit den EG-Vorschriften; dies bedarf noch der Überprüfung (siehe auch Kapitel 6 - Wettbewerbspolitik).

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht wurden Fortschritte im Privatisierungsbereich erzielt; beim Verkauf großer staatseigener Unternehmen war allerdings nur eine begrenzte Entwicklung zu verzeichnen. Ausstehende Reformen, von denen eine positive Auswirkung auf die Rahmenbedingungen für Unternehmen erwartet wird, kamen schleppender voran als vorgesehen.

    Obwohl die Industriepolitik Bulgariens im Wesentlichen den Grundsätzen der Industriepolitik der Gemeinschaft entspricht, erfordern der transparente Abschluss des Privatisierungsprozesses, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Koordinierung der zurzeit stark fragmentierten Verwaltungsstrukturen weiterhin Aufmerksamkeit. Besonderes Augenmerk muss der Umstrukturierung in der Stahlindustrie gemäß den Wettbewerbsanforderungen und in Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand hinsichtlich staatlicher Beihilfen gelten.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen in diesem Bereich.

    Kapitel 16: Kleine und mittlere Unternehmen [10]

    [10] Die KMU-Politik sollte im Zusammenhang mit der allgemeinen Unternehmenspolitik, einschließlich der Industriepolitik, gesehen werden (siehe Kapitel 15 - Industriepolitik).

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Im Bereich der KMU-Politik ist seit dem vergangenen Jahr, in dem die Regierung eine neue Mehrjahresstrategie zur KMU-Förderung (2002-2006) annahm, keine neue Entwicklung zu verzeichnen. Bulgarien beteiligt sich seit Dezember 2002 an dem Mehrjahresprogramm für Unternehmen und Unternehmergeist 2001-2005.

    Bulgarien hat begrenzte Fortschritte bei der Verbesserung des Unternehmensumfeldes erzielt. Die Anzahl der für KMU erforderlichen Genehmigungen wurde auf Grund der Empfehlungen der interinstitutionellen Task Force vom letzten Jahr verringert. 58 Regelungen wurden abgeschafft und 84 vereinfacht. Die Task Force hatte empfohlen, 73 Regelungen abzuschaffen und weitere 119 zu vereinfachen. Es wurde ein öffentliches Register angelegt, das über alle Genehmigungs- und Eintragungssysteme informiert und seit Februar 2003 über Internet zugänglich ist. Zur Regelung der Verwaltungsverfahren wurde im Juni 2003 ein Gesetz angenommen, das im Dezember 2003 in Kraft treten wird und die allgemeinen Grundsätze für Verwaltungsverordnungen und die administrative Kontrolle enthält. Diesem Gesetz zufolge gilt eine Genehmigung als stillschweigend erteilt, wenn die Verwaltung nicht innerhalb einer bestimmten Frist reagiert. Die Einführung von MwSt-Konten und die Pflicht zur Anmeldung aller Arbeitsverträge seit Januar 2003 haben dazu beigetragen, eine Reihe informeller Unternehmen zu legalisieren. Der Dialog zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft wurde seit dem letzten Regelmäßigen Bericht fortgeführt, muss jedoch noch verbessert werden.

    Ein wichtiges Hindernis für die Entwicklung von KMU in Bulgarien bleibt der Zugang zu Finanzmitteln. Finanzinstrumente von Nichtbanken sind weiterhin rar. Mehrere Banken haben infolge des stärkeren Wettbewerbs im Bankensektor und einiger öffentlich geförderten KMU-Darlehensprogramme begonnen, spezielle KMU-Darlehen zu vergeben. Die Regierung hat einen Garantiefonds für Kleinstkredite geschaffen und einen Eigenkapitalfonds unter privater Führung mit einer staatlichen Beteiligung von 49 % eingerichtet.

    Die in Bulgarien geltende KMU-Definition, die den Empfehlungen der Europäischen Kommission noch nicht vollständig entspricht, wurde auch im vergangenen Jahr nicht angepasst.

    Gesamtbewertung

    Obwohl Bulgariens KMU-Politik im Wesentlichen den Grundsätzen und Zielen der EU-Unternehmenspolitik entspricht, muss Bulgarien noch unter Beweis stellen, dass es in der Lage ist, KMU-spezifische Themen anzugehen und eine zielgerichtete Politik zu koordinieren. Seit Annahme der nationalen KMU-Strategie für die Jahre 2002 bis 2006 im vergangenen Jahr wurden bei der integrierten Weiterentwicklung und Durchführung einer Unternehmenspolitik geringe Fortschritte erzielt. Die Vertreter der Privatwirtschaft müssen intensiver und strukturierter in die Diskussionen über KMU-politische Maßnahmen einbezogen werden.

    Die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Bulgarien müssen noch weiter verbessert werden, um für Investoren attraktiv zu sein. Vor allem die Verwaltung und das Justizsystem müssen effizienter werden, und es sollten weitere Bemühungen unternommen werden, um Unternehmen der Schattenwirtschaft zur Legalisierung zu ermutigen. Mit größerer Aufmerksamkeit ist auch darauf zu achten, wie die Durchführungsvorschriften für die Gründung und die Tätigkeit von Unternehmen in der Praxis angewandt werden. Die bulgarischen KMU sind nicht sehr exportorientiert, sondern bleiben stark auf die örtlichen Märkte ausgerichtet, und ihre Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen ist begrenzt, vor allem wegen ihrer geringen Kaufkraft.

    Die für die Formulierung und Koordinierung der Unternehmens- und KMU-Politik zuständige zentrale Stelle ist das Wirtschaftsministerium, aber die nationalen Verwaltungsstrukturen für diesen Sektor sind immer noch zersplittert und unzureichend koordiniert. Der KMU-Agentur fehlt es an Ressourcen und Mitteln, um ihre Aufgabe zu erfüllen, den KMU-Sektor auf die Integration in die EU vorzubereiten. Die Fähigkeit zur Durchführung umfangreicher KMU-Förderprogramme, die durch ausländische Geber unterstützt werden, bleibt auf der Ebene der öffentlichen Verwaltung unzureichend und muss weiter gestärkt werden. In einigen Fällen gelang es jedoch lokal begrenzt mit Hilfe von Gründerzentren, vorhandene und neu entstandene Unternehmen zusammenzufassen und somit eine Art informelle Cluster zu bilden.

    Das Fehlen gut organisierter Wirtschaftsverbände, die die Interessen kleinerer Unternehmen vertreten, stellt nach wie vor ein Problem dar, das nicht in Angriff genommen wurde. Vom Wirtschaftsministerium und der KMU-Agentur wird erwartet, dass sie beim Aufbau der Kapazitäten von Unternehmensvereinigungen aktiv werden und dafür sorgen, dass diese in allen ihre Mitglieder betreffenden Grundsatzfragen auf transparente Weise konsultiert werden.

    Die Umsetzung der Europäischen Charta für kleine Unternehmen erfolgt weiter wie geplant.

    Bulgarien sollte seine KMU-Definition der entsprechenden Definition der Kommission anpassen.

    Schlussfolgerung

    Bulgarien hat bei der Umsetzung seiner KMU-Politik und dem Aufbau eines Systems der staatlichen Unternehmensförderung einige begrenzte Fortschritte erzielt.

    Während die KMU-Politik Bulgariens im Wesentlichen dem EU-Konzept entspricht und Fortschritte bei der Stabilisierung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds zu verzeichnen sind, sollte das Land seine Anstrengungen darauf konzentrieren, das Unternehmensumfeld weiter zu verbessern und die verbleibenden Unsicherheiten insbesondere in Bezug auf die Rechtsvorschriften und die Besteuerung zu beseitigen und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in den Beitrittsverhandlungen für diesen Bereich eingegangen ist.

    Kapitel 17: Wissenschaft und Forschung

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Seit Februar 2003 ist Bulgarien umfassend mit dem Sechsten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung sowie dem Sechsten Euratom-Rahmenprogramm assoziiert.

    Weiter vorangetrieben wurden die Aktivitäten auf dem Gebiet Forschung und Entwicklung durch ein Paket finanz- und steuertechnischer Maßnahmen (einschließlich Änderungen zum Einkommensteuergesetz und zum Körperschaftssteuergesetz sowie Vorschriften zur Anwendung des Anfang 2003 in Kraft getretenen MwSt-Gesetzes). Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft erhöhte die Zahl der mit Forschung und Entwicklung befassten Mitarbeiter.

    Ein Investitionsfonds zur Unterstützung von High-Tech-Unternehmen wurde gegründet, und Innovationsprojekte wurden gezielt gefördert. Eine Reihe von Maßnahmen zur Verstärkung der Verwaltungskapazitäten im Forschungsbereich wurde ergriffen; so wurde unter anderem die Anzahl nationaler Kontaktstellen erhöht. Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung wurde im August 2002 per Regierungsbeschluss aufgelöst. Die Entwicklung einer Strategie für diesen Bereich fällt jetzt in die Zuständigkeit des nationalen Rats für wissenschaftliche Forschung. Dieser umfasst ein innerhalb des Bildungsministeriums angesiedeltes, aus 23 Wissenschaftlern bestehendes Gremium und 10 Untergremien mit jeweils bis zu zwölf Mitgliedern sowie einen Ausschuss für die wissenschaftliche Unterstützung des nationalen Forschungsprogramms.

    Gesamtbewertung

    Es ist weiterhin ein solider Rahmen für die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit gegeben (u. a. nationale Kontaktstellen). Die Assoziierung Bulgariens mit dem Fünften Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (und dem Fünften Euratom-Rahmenprogramm) gestaltete sich verhältnismäßig erfolgreich.

    Nach der Auflösung des untätigen Rats für Forschung und Technologieentwicklung bleibt nun abzuwarten, inwieweit sich der nationale Rat für wissenschaftliche Forschung mit dem Ausschuss für wissenschaftliche Unterstützung als effektiver Entscheidungsträger im Bereich Wissenschaft und Forschung erweisen wird. Eine Gesamtstrategie für die wissenschaftliche Forschung und technologische Entwicklung fehlt nach wie vor, und entsprechende Gesetzgebungsmaßnahmen, wie das Gesetz zur Forschungsförderung, wurden verschoben.

    Eine weitere Verstärkung der Verwaltungskapazitäten und Infrastrukturen im Forschungsbereich ist erforderlich. Die Bruttoinlandsausgaben für Forschung und technologische Entwicklung sind (im Vergleich zu den jetzigen und künftigen Mitgliedstaaten) immer noch relativ gering und müssen auch im Hinblick auf das Erreichen des vom Europäischen Rat von Barcelona festgelegten Ziels von 3 % des Bruttoinlandsprodukts bis zum Jahr 2010 erhöht werden.

    Schlussfolgerung

    Bulgarien hat in Bezug auf seine Teilnahme an den relevanten Rahmenprogrammen gute Fortschritte gemacht.

    Durch seine verhältnismäßig erfolgreiche Assoziierung mit diesen Programmen hat es einen guten Stand hinsichtlich der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands erreicht. Bulgarien sollte sich nun darauf konzentrieren, die forschungsbezogenen Verwaltungskapazitäten und Infrastrukturen weiter auszubauen, u. a. im Hinblick auf die weitere und noch erfolgreichere Assoziierung mit den Rahmenprogrammen. Außerdem sollte eine Gesamtstrategie für die wissenschaftliche Forschung und technologische Entwicklung erarbeitet werden.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Es wurden keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die aus den Beitrittsverhandlungen erwachsenen Verpflichtungen und Anforderungen im Bereich Wissenschaft und Forschung.

    Kapitel 18: Allgemeine und berufliche Bildung

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Bulgarien nimmt weiterhin an der zweiten Generation der einschlägigen Gemeinschaftsprogramme Leonardo da Vinci, Sokrates und Jugend teil.

    Ein Programm zur Umsetzung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern wurde genehmigt. Ziel dieses Programms ist die Unterrichtung der Schüler in ihrer Muttersprache und Kultur sowie in Bulgarisch, die entsprechende Qualifizierung der Lehrkräfte sowie die Bereitstellung geeigneter Lehrpläne und Lehrmaterialien, all dies aus Staatsmitteln finanziert.

    Die Reform des bulgarischen Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung hat nur wenig Fortschritte gemacht. Der nationale Entwicklungsplan 2000-2006, der im April 2003 aktualisiert wurde, setzt einen Schwerpunkt bei der Entwicklung der Humanressourcen und gibt der Verbesserung der beruflichen Bildung und Weiterbildung Priorität. Der nationale Aktionsplan zur Beschäftigungsförderung, der im April 2003 angenommen wurde, skizziert zentrale Beschäftigungsmaßnahmen, darunter auch Maßnahmen der Erwachsenenbildung mit dem Ziel des Erwerbs beruflicher Qualifikationen. In Bezug auf die Standards wurden Fortschritte erzielt (Ende 2002 waren 12 Standards genehmigt). Nach Konsultationen mit den Arbeitgebern und Berufsorganisationen wurde die Liste der Ausbildungsberufe geändert, damit gewährleistet ist, dass die allgemeine und berufliche Bildung in neuen Berufsbereichen dem Bedarf des Arbeitsmarktes entspricht.

    Die Änderungen des Berufsbildungsgesetzes, die im November 2002 verabschiedet wurden, sollen den Erwerb beruflicher Befähigungsnachweise genauer und umfassender regeln. Durch sie wurden auch die Verfahren für die Anerkennung von Einrichtungen geändert, die Ausbildungen anbieten, die zum Erwerb staatlich anerkannter beruflicher Qualifikationen führen. Weitere Änderungen dieses Gesetzes, die im März 2003 angenommen wurden, sollen unter anderem die Koordination zwischen dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft und der nationalen Agentur für Berufsbildung verbessern. Im April 2003 wurden Rechtsvorschriften erlassen, die die Verwaltungskapazität der nationalen Agentur für Berufsbildung betreffen und deren Personalbestand auf 24 aufstocken.

    Der im Beschäftigungsförderungsgesetz vorgesehene Nationale Rat für die berufliche Qualifikation der Arbeitnehmer ist ein beratendes Organ, das mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales zusammenarbeitet und von diesem gehört wird. Dem Rat gehören Vertreter von Ministerien und anderen staatlichen Einrichtungen, Arbeitgeberorganisationen, Gewerkschaften und nichtstaatlichen Organisationen an; er koordiniert die Entwicklung der nationalen Politik und Strategie zur Ausbildung Arbeitsloser im Hinblick auf den Erwerb beruflicher Qualifikationen und zur Koordinierung und Interaktion in Bezug auf lebenslanges Lernen. Dieser Rat sollte Anfang Mai 2003 zum ersten Mal zusammentreffen, wurde bislang aber noch nicht geschaffen. Wichtig wird die Verbindung und Zusammenarbeit mit der Nationalen Agentur für Berufsbildung sein.

    Im April 2003 verabschiedete der Ministerrat einen Aktionsplan zur Beschäftigungsförderung. Darin werden die wichtigsten für 2003 geplanten Beschäftigungsmaßnahmen skizziert, unter anderem auch Maßnahmen der Erwachsenenbildung zum Erwerb beruflicher Qualifikationen, die einen wesentlichen Teil der aktiven Maßnahmen ausmachen.

    Im Oktober 2002 wurde die staatliche Agentur für Jugend und Sport in ein Ministerium umgewandelt.

    Gesamtbewertung

    Bulgariens Beteiligung an den Gemeinschaftsprogrammen ist im Großen und Ganzen zufriedenstellend. Die bulgarischen Behörden müssen jedoch verstärkte Anstrengungen unternehmen, ihren Verpflichtungen in Bezug auf eine angemessene Kofinanzierung der Nationalen Agentur für Leonardo da Vinci und Sokrates nachzukommen.

    Bulgarien sollte sich weiter bemühen zu gewährleisten, dass die Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern zum Zeitpunkt des Beitritts lückenlos umgesetzt ist. Die Annahme des diesbezüglichen Programms stellt zwar einen Fortschritt dar, aber ergänzend hierzu sind noch konkrete Folgemaßnahmen notwendig. Außerdem muss gewährleistet sein, dass zur Durchführung dieses Programms staatliche Finanzmittel bereit gestellt werden.

    Die Bildungsinvestitionen gemessen als Anteil des BIP liegen immer noch unter dem EU-Durchschnitt (siehe auch das Kapitel über die wirtschaftlichen Kriterien). Der Anteil von Schulabbrechern, frühzeitigen Schulabgängern und Schulversagern ist hoch, die Studentenzahlen dagegen sind relativ gering. Das Memorandum der Kommission über lebenslanges Lernen und die Optimierung des Schulnetzes wurde kaum befolgt.

    Die Anhebung und Anpassung des Niveaus der allgemeinen und beruflichen Bildung ist wichtig, damit heutige und künftige Arbeitskräfte von wachstumsschwachen in wachstumsstarke Sektoren wechseln können, Qualifikations- und Regionalgefälle vermieden werden und die für die derzeitige Umstrukturierung notwendige Anpassungsfähigkeit gegeben ist. Wie in der gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten dargelegt, die die Kommission und Bulgarien im Oktober 2002 unterzeichneten, sollte Bulgarien seine Berufsbildungsreform am ökonomischen Bedarf ausrichten, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern eine Fortbildungsstrategie entwickeln und die Fortbildung der Erwerbstätigen durch geeignete Anreize fördern. Besonders wichtig ist die Beseitigung des ungleichen Zugangs Arbeitsloser zur Ausbildung. Unternehmen und Schulen müssen besser zusammenarbeiten. Die Entwicklung neuer Ausbildungsstandards auf der Grundlage der Anforderungen des Arbeitsmarkts und eines neuen Bewertungs- und Zertifizierungssystems muss fortgesetzt werden.

    Die Bemühungen um ein besseres Bildungsangebot für Minderheitengruppen und die Ermittlung etwaiger Hindernisse für einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung sollten beschleunigt werden. Zu überprüfen ist auch, ob die Hochschulbildung strategisch sowie in Bezug auf Infrastruktur, Lehrpläne und angestrebte Studentenzahlen mittelfristig Bulgariens Bedarf entspricht.

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien in diesem Bereich gewisse Fortschritte erzielt.

    Die bulgarischen Rechtsvorschriften entsprechen im Allgemeinen dem Besitzstand. Bulgarien beteiligt sich uneingeschränkt an der zweiten Generation der Gemeinschaftsprogramme. Die operative Kapazität der nationalen Agenturen muss verstärkt werden, und die bulgarischen Behörden müssen sich stärker bemühen, ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Nationalen Agenturen für Sokrates und Leonardo da Vinci nachzukommen. Bulgarien sollte sich weiterhin bemühen zu gewährleisten, dass die Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern zum Zeitpunkt des Beitritt lückenlos umgesetzt ist.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die aus den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich erwachsenden Verpflichtungen und Anforderungen.

    Kapitel 19: Telekommunikation und Informationstechnologien

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Im Bereich Telekommunikation wurde im September 2003 das neue Telekommunikationsgesetz verabschiedet, wodurch die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erreicht werden soll, insbesondere in Bezug auf Verpflichtungen für Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht, die Lizenzvergabe für die Gebührenerhebung für Verwaltungskosten und die Entbündelung der Teilnehmeranschlüsse. Das bisherige Telekommunikationsgesetz sah grundsätzlich die vollständige Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes (auch für Sprachtelefondienste im Festnetz, Mietleitungen und grenzübergreifende Sprachübermittlung in Echtzeit) ab Januar 2003 vor. Die Liberalisierung des Marktes für Sprachtelefondienste im Festnetz verzögerte sich erheblich, hat jetzt jedoch begonnen. Auf dem Markt für mobile Telefondienste konkurrieren derzeit drei Mobilnetzbetreiber miteinander, ein Analognetzbetreiber und zwei GSM-Betreiber.

    Im Bereich Informationsgesellschaft wurde im Dezember 2002 vom Ministerrat eine Strategie zum "e-government" angenommen.

    In Bezug auf den Regulierungsrahmen waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die für die Umsetzung und Durchsetzung der im Bereich Telekommunikation geltenden Rechtsvorschriften zuständige Verwaltungsstelle ist die Kommission zur Regulierung des Kommunikationssektors. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Überwachung der Einhaltung der bei der Lizenzvergabe gemachten Auflagen, die Vergabe von Lizenzen und allgemeinen Genehmigungen sowie die Verwaltung des zivil genutzten Frequenzspektrums. Im Juli 2003 beschäftigte die Regulierungsbehörde 220 Mitarbeiter, davon sechs in der Abteilung Postdienste. Zur Verbesserung der Organisationsstruktur der Regulierungsbehörde, der Kommission zur Regulierung des Kommunikationssektors, wurden einige Maßnahmen ergriffen. Im Oktober 2002 wurde eine neue Struktur beschlossen, die eine bessere Koordination der Maßnahmen in den Bereichen Marktregulierung, Lizenzvergabe und Frequenzverwaltung gewährleistet. Die Regulierungsbehörde vergab weiterhin eine Reihe von Lizenzen. Mit Blick auf die künftigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Ermittlung der Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht wurde eine Direktion für die Marktregulierung geschaffen.

    Bei der Umsetzung des Besitzstands im Bereich Postdienste wurden Fortschritte gemacht. Änderungen des Postgesetzes, die im Januar 2003 in Kraft traten, zielen auf die Stärkung der Kommission zur Regulierung des Kommunikationssektors ab, die auch für die Regulierung des Bereichs Postdienste verantwortlich zeichnet. Das Monopol für diesen reservierten Bereich wurde bis Dezember 2005 verlängert. Der Umfang des reservierten Bereichs blieb dabei unverändert. Außerhalb dieses Bereichs stehen alle Postdienste dem Wettbewerb offen.

    Gesamtbewertung

    Das neue Telekommunikationsgesetz, das die Angleichung der bulgarischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand zum Ziel hat, sollte eine effektivere Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes für Sprachtelefondienste im Festnetz zulassen. Die Annahme des neuen Gesetzes sollte zur Entwicklung eines modernen Telekommunikationssektors beitragen, der sich weitestmöglich aus rein kommerziellen Quellen finanziert und qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu vernünftigen Preisen anbietet.

    Der etablierte Betreiber, das bulgarische Telekommunikationsunternehmen, hält nach wie vor beträchtliche Marktanteile an den Sprachtelefondiensten im Festnetz, da mit der Liberalisierung erst vor kurzem begonnen wurde. Die immer noch andauernde Verzögerung aufgrund des Umstands, dass die Zukunft des etablierten Betreibers noch nicht geklärt ist, könnte die weitere Entwicklung in diesem Sektor behindern, da hierdurch zum einen das Unternehmen selbst beeinträchtigt und zum anderen auch das Vertrauen potenzieller Anleger untergraben wird. Der außergewöhnlich niedrige Digitalisierungsgrad des Telefonfestnetzes ist durch unzureichende Investitionen über einen langen Zeitraum zu erklären; es kann Jahre dauern, diesen Rückstand aufzuholen. Der Digitalisierung kommt jedoch zentrale Bedeutung zu, wenn Bulgarien allgemein zugängliche, moderne Dienste anbieten und seinen in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen nachkommen soll.

    Im Anschluss an einige Fortschritte zur Öffnung des Marktes, muss Bulgarien bis zum Beitritt seine Rechtsgrundlage dem Besitzstand von 2002 angleichen und umsetzen.

    Die Verwaltungskapazitäten der Regulierungsbehörde müssen ausgebaut werden, damit die wirksame Anwendung des neuen Telekommunikationsgesetzes, insbesondere die Durchsetzung ex ante der Rechtsvorschriften in Bezug auf Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht, gewährleistet werden kann. Die vollständige Trennung zwischen Regulierungs- und Eigentümerfunktion ist sicherzustellen. Die Umsetzung der Regelungen zur Streitbeilegung steht nach wie vor aus. Die Zusammenschaltungsregelung der Gemeinschaft muss baldmöglichst vollständig umgesetzt werden; angemessene Regelungen für den Universaldienst sind ebenfalls erforderlich (einschließlich eines geeigneten Ausgleichsmechanismus für den Universaldienst).

    In Bezug auf die Postdienste muss eine weitere Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erfolgen. Der wichtigste noch offene Punkt ist die zuverlässige Bereitstellung eines Universaldienstes bei angemessener Qualität der Dienstleistungen und zu erschwinglichen Preisen. Im Hinblick auf den Ausgleichsfonds ist eine weitere Klärung erforderlich. Darüber hinaus muss die umfassende Unabhängigkeit und Autonomie der nationalen Regulierungsbehörde in diesem Bereich sichergestellt werden. Was die Verpflichtung zum Universaldienst anbelangt, so besteht eine Diskrepanz aufgrund der fehlenden Verpflichtung des etablierten Betreibers zur grenzüberschreitenden Zustellung von Paketen mit einem Gewicht über 10 kg. Schließlich sind noch ein Kostenrechnungssystem und eine getrennte Buchführung erforderlich. Es hat den Anschein, dass die nationale Regulierungsbehörde in diesem Bereich, die Kommission zur Regulierung des Kommunikationssektors, immer noch nicht über die nötigen Ressourcen verfügt.

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht wurden bei der Rechtsangleichung bedeutende Fortschritte erzielt.

    Bulgarien hat den Regulierungsrahmen für den Bereich Telekommunikation in angemessenem Umfang angepasst, und der Schwerpunkt sollte nunmehr auf der Umsetzung liegen. Zusätzlich müssen entschiedene Taten im Hinblick auf die Zukunft des gegenwärtigen Betreibers erfolgen.Die Verwaltungskapazitäten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und der Regulierungsbehörde für Postdienste müssen ausgebaut werden.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien wurde für die Umsetzung der Nummernübertragbarkeit eine Übergangsregelung bis Ende Dezember 2008 gewährt. Das Land erfüllt die Mehrzahl der in den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangenen Verpflichtungen. Es kam zu Verzögerungen bei der Verabschiedung und Umsetzung der für die Öffnung des Telekommunikationsmarktes erforderlichen Rechtsvorschriften, doch wurden Fortschritte erzielt.

    Kapitel 20: Kultur und audiovisuelle Medien

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Was den Bereich audiovisuelle Medien angeht, so wurde das Änderungsprotokoll zum Europäischen Übereinkommen des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen im Oktober 2003 verkündet.

    Sowohl der Haushalt als auch das Personal der Regulierungsbehörde, des Rats für elektronische Medien, wurden etwas aufgestockt. Es erfolgt keine Finanzierung des Rats für elektronische Medien, des bulgarischen nationalen Fernsehens und des bulgarischen nationalen Rundfunks aus dem Fonds für Rundfunk und Fernsehen, da von den Rundfunk- und Fernsehteilnehmern bislang keine Gebühren erhoben wurden. Im Berichtszeitraum hat der Rat für elektronische Medien mehrere Entscheidungen getroffen; unter anderem wurde eine genaue Vorgehensweise bei der Wahrnehmung von Überwachungsaufgaben beschlossen und ein System zur Kennzeichnung nicht jugendfreier Programme eingeführt. Zur Zeit sind Bestrebungen im Gange, die Koordination mit anderen wichtigen Gremien, wie der Kommission zur Regulierung des Kommunikationssektors und dem Nationalen Rat für das Funkfrequenzspektrum, zu verbessern.

    Ein Vorschlag für eine Strategie zum Aufbau von Rundfunk- und Fernsehanstalten, der eine langfristige Vision für die Entwicklung des Rundfunk- und Fernsehsektors enthielt, wurde vom Parlament nicht angenommen, weshalb der Rat für elektronische Medien vorläufig keine Lizenzen erteilen kann. Das Verfahren zur Lizenzvergabe an die dritte nationale TV-Sendeanstalt wurde von der Kommission zur Regulierung des Kommunikationssektors ohne Beteiligung des Rats für elektronische Medien abgeschlossen.

    Bulgarien nahm weiterhin an den Gemeinschaftsprogrammen Media Plus und Media Fortbildung teil.

    Im Bereich Kultur war Bulgarien weiterhin am Programm "Kultur 2000" beteiligt.

    Gesamtbewertung

    Nach der Verabschiedung eines neuen Rundfunk- und Fernsehgesetzes im Jahr 1998, das im September 2000 und im November 2001 geändert wurde, stehen die bulgarischen Rechtsvorschriften weitgehend im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Bulgarien muss jedoch noch weitere Schritte unternehmen, um eine vorhersehbare, transparente und wirksame Umsetzung des Rechtsrahmens für die audiovisuellen Medien sicherzustellen. Anlass zur Sorge geben diesem Zusammenhang die Verzögerung bei der Annahme der Strategie zum Aufbau von Rundfunk- und Fernsehanstalten durch das Parlament sowie das Fehlen des Fonds für Rundfunk und Fernsehen aufgrund des Umstands, dass von den Rundfunk- und Fernsehteilnehmern keine Gebühren erhoben werden. Die derzeitige Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Lizenzierung (hauptsächlich) regionaler Sendeanstalten (einschließlich der Neuvergabe von Lizenzen) sollte beendet werden.

    Obwohl nach den geltenden Bestimmungen die Überwachung aller Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen im gesamten Staatsgebiet vorgeschrieben ist, beschränkt sich diese auf die im Raum Sofia erbrachten Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen; auf regionaler Ebene erfolgt eine Überwachung nur gelegentlich.

    Die Verwaltungskapazitäten der Regulierungsbehörde für audiovisuelle Medien müssen verstärkt werden, insbesondere im Hinblick auf die Überwachung regionaler und lokaler Sendeanstalten, um die Gleichbehandlung von Sendeanstalten sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene zu gewährleisten. Zudem verfügt die Regulierungsbehörde nach wie vor nicht über ausreichende Büroräumlichkeiten und genügend Personal (zehn der 64 Planstellen sind noch nicht besetzt).

    Schlussfolgerung

    Auf diesem Gebiet wurden seit dem letzten Regelmäßigen Bericht gewisse Fortschritte erzielt.

    Die bulgarische Gesetzgebung steht weitgehend im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand, doch es sind noch weitere Schritte erforderlich, um eine vorhersehbare, transparente und wirksame Umsetzung des Rechtsrahmens sicherzustellen.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt. Das Land erfüllt im Allgemeinen die in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen in diesem Bereich.

    Kapitel 21: Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Hinsichtlich der territorialen Gliederung sind keine weiteren Entwicklungen zu verzeichnen.

    Der Rechtsrahmen wurde durch die Verabschiedung weiterer Rechtsvorschriften, die für die Vorbereitung auf die gemeinschaftliche Regionalpolitik und die Strukturfonds von Belang sind, ergänzt. Es wurden erste Schritte in Richtung auf eine mehrjährige Haushaltsplanung unternommen. Der Rechtsrahmen für die Finanzkontrolle und der Grad der Angleichung in anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik wird in anderen Kapiteln untersucht.

    Fortschritte machte Bulgarien - vor allem auf zentraler Ebene - beim Ausbau seiner institutionellen Strukturen im Hinblick auf die Durchführung der EU-Strukturpolitik. Die Direktion "Verwaltung der EU-Mittel" und die Direktion "Nationalfonds" im Finanzministerium, die im Rahmen der Strukturfonds als Verwaltungsbehörde bzw. Zahlstelle fungieren werden, wurden personell aufgestockt und führen umfassende Schulungen und kapazitätsbildende Maßnahmen durch. Die Agentur für Wirtschaftsanalysen und -prognosen im Finanzministerium wurde umstrukturiert und gestärkt. Ihr wurde die Aufgabe übertragen, den nationalen Entwicklungsplan 2000-2006 zu überarbeiten und den künftigen Entwicklungsplan sowie andere für die Strukturfonds relevante Programmierungsdokumente zu erstellen. Im März 2003 wurde das Ministerium für Regionalentwicklung erneut umstrukturiert und unter anderem eine neue Programmierungsabteilung mit Personal auf zentraler und regionaler Ebene geschaffen. Auch im Arbeitsministerium wurden Änderungen vorgenommen, die es auf seine künftige Funktion im Rahmen der Strukturfonds vorbereiten sollen.

    Zur Programmierung ist festzustellen, dass der nationale Entwicklungsplan aktualisiert und verbessert und dann von der Regierung im Juni 2003 angenommen wurde. Die Überarbeitung des nationalen Entwicklungsplans wurde von Agentur für Wirtschaftsanalyse und -prognose koordiniert und alle wichtigen Ministerien, die künftig eine Zuständigkeit im Rahmen der Strukturfonds haben werden, wurden beteiligt. Um die interministerielle Abstimmung bei der Programmierung zu erleichtern, wurde ein Koordinationsrat geschaffen, dem die Stellvertreter der zuständigen Minister angehören; dieser Rat nahm seine Tätigkeit auf.

    Bei der Umsetzung des Partnerschaftsprinzips waren keine Fortschritte erkennbar - die repräsentativen Ausschüsse für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt auf regionaler Ebene ruhen, und die Sozialpartner und regionalen Akteure sind nur in begrenztem Maße in die Überarbeitung des nationalen Entwicklungsplans einbezogen.

    Im Bereich der Begleitung und Bewertung ist keine Entwicklung zu verzeichnen.

    In Bezug auf die Finanzverwaltung und -kontrolle hat Bulgarien Fortschritte bei der Anpassung an die Rechtsvorschriften über die interne Finanzkontrolle erreicht und die Rolle der Agentur für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen wurde präzisiert.

    Im Bereich Statistik sind keine bedeutsamen Entwicklungen zu verzeichnen.

    Gesamtbewertung

    Eine vorläufige NUTS-Klassifizierung, darunter sechs Regionen der NUTS 2-Ebene, wurde bereits mit der Kommission vereinbart.

    Obwohl Bulgarien Fortschritte beim Rechtsrahmen gemacht hat, besteht noch weiterer Handlungsbedarf. Das bulgarische Haushaltsrecht und die Haushaltsverfahren ermöglichen weder eine mehrjährige Haushaltsplanung noch die Flexibilität, die für die Durchführung der Strukturfondsprogramme erforderlich sind. Dies muss sich ändern.

    In Bezug auf die Vereinbarkeit der Struktur- und Kohäsionsfondsmaßnahmen mit der Politik und den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft muss sichergestellt werden, dass die jüngst umgesetzten Vorschriften wirksam durchgeführt werden. Ein Aspekt, der besondere Aufmerksamkeit verdient, ist die Vergabe öffentlicher Aufträge in Verbindung mit der künftigen Durchführung der Struktur- und Kohäsionsfonds, und Bulgarien muss sich die Erfahrungen mit der Durchführung der Heranführungsinstrumente zunutze machen, um Vorkehrungen für eine angemessene Zuständigkeitsverteilung sowie für die Gesamtkontrolle und die Überwachung der Verfahren zu treffen.

    Was die institutionellen Strukturen angeht, so hat Bulgarien Fortschritte bei der Entwicklung der grundlegenden Strukturen für die Durchführung der Struktur- und Kohäsionsfonds erzielt. Es sind jedoch noch erhebliche weitere Anstrengungen notwendig, um die Koordinationen zwischen den Ministerien zu verbessern, die zwischengeschalteten Stellen zu benennen und die Aufgabenverteilung zwischen diesen Stellen und den anderen an der Durchführung der Strukturfonds beteiligten Ministerien festzulegen. Mit angemessener Aufmerksamkeit ist auch auf eine wirksame Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Durchführungsstrukturen der zentralen und der regionalen Ebene zu achten; außerdem muss die Leistungsfähigkeit der potenziellen Endempfänger auf regionaler und lokaler Ebene erheblich gesteigert werden.

    Die Fähigkeit der Verwaltung zur Vorbereitung und Durchführung der Strukturfonds hat sich in einem begrenzten Teil der Zentralregierung (im Finanzministerium) verbessert, bleibt aber generell gering. Wo dies noch nicht geschehen ist, müssen glaubwürdige Strategien und Pläne zur Personal- und Karriereentwicklung aufgestellt und durchgeführt werden, um ein Abwandern von qualifiziertem und erfahrenem Personal zu verhindern.

    Auch wenn im Hinblick auf die Programmierung und die Überarbeitung des nationalen Entwicklungsplans Fortschritte erzielt wurden, müssen die diesbezüglichen Arbeiten und die Überarbeitung fortgesetzt werden, um den Entwicklungsprozess und den Inhalt der Programmierungsdokumente mit den EU-Anforderungen in Einklang zu bringen. Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Ministerien, mit den beteiligten Agenturen und anderen Akteuren (z. B. Sozialpartner und regionale Akteure) müssen noch erheblich intensiviert werden. Bulgarien muss auch die Entwicklung seiner Fähigkeit zur Diskussion, Vorbereitung und Auswahl von Entwicklungsprioritäten und -projekten auf nationaler und regionaler Ebene mit ganzer Kraft weiter vorantreiben.

    Bulgarien hat noch keine erkennbaren Schritte unternommen, um effiziente Systeme der Begleitung und Bewertung einzuführen, die den Gemeinschaftsanforderungen entsprechen.

    Bulgarien muss im Bereich der Finanzverwaltung und -kontrolle weitere Fortschritte machen, z. B. durch Schaffung der Stellen, Strukturen und spezifischen Verfahren für Finanzkontrolle, Rechnungsprüfung, Ausgabenbescheinigung und speziell im Rahmen der Struktur- und Kohäsionsfonds durchzuführende Korrekturen von Unregelmäßigkeiten. Besonders wichtig ist hier eine sinnvolle Abgrenzung der Funktionen der einzelnen beteiligten Behörden.

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht ist Bulgarien mit seinen Vorbereitungen auf die Durchführung der Struktur- und Kohäsionsfonds weiter vorangekommen, vor allem, was die institutionellen Strukturen auf zentraler Ebene und die Programmierung angeht.

    Dennoch sind auf zentraler und lokaler Ebene noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Strukturen weiter zu stärken, ihre Zuständigkeiten eindeutig zu definieren und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung auf das notwendige Niveau zu bringen. Ein besseres Verständnis der Größenordnung der bevorstehenden Aufgaben ist ebenso notwendig wie die Entschlossenheit, sich die bei der Durchführung der Heranführungsinstrumente gesammelten Erfahrungen zunutze zu machen. Bulgarien sollte zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um die institutionellen Strukturen auf zentraler und regionaler Ebene auszubauen, zu festigen und zu vervollständigen. Dies schließt unter anderem die Benennung der zwischengeschalteten Stellen, die Definition ihrer Aufgaben und die Intensivierung der interministeriellen Koordination ein. Einen Schwerpunkt sollte die Einführung effizienter und völlig transparenter Systeme der Auftragsvergabe, der Finanzverwaltung und -kontrolle sowie der Begleitung und Bewertung bilden.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt.

    Kapitel 22: Umweltschutz

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Hinsichtlich der Einbindung des Umweltschutzes in andere Politikbereiche waren in bestimmten Sektoren, wie etwa Landwirtschaft und Verkehr, einige Fortschritte zu verzeichnen, doch in anderen Sektoren, zum Beispiel Energie, wurden nach wie vor geringe Fortschritte erzielt.

    Was die horizontalen Rechtsvorschriften anbelangt, so liefert das im September 2002 verabschiedete Umweltschutzgesetz den erforderlichen Rechtsrahmen für weitere Fortschritte in Bezug auf die Umweltverträglichkeitsprüfung und den Informationszugang. Ergänzt wurde es durch Durchführungsvorschriften zu den Bedingungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen im Zusammenhang mit Investitionsvorschlägen, zu einem öffentlichen Sachverständigenregister sowie zur Einbindung von Umweltverträglichkeitsprüfungen in nationale, regionale, lokale und städtische Entwicklungspläne und -programme.

    In Bezug auf die Luftqualität waren gute Fortschritte zu verzeichnen; speziell hervorzuheben ist hier die Annahme von Rechtsvorschriften zum Schwefelgehalt flüssiger Kraftstoffe. Umsetzungspläne für die Vorschriften zum Schwefelgehalt flüssiger Kraftstoffe sowie zu flüchtigen organischen Verbindungen aus der Lagerung und Verteilung von Benzin wurden erarbeitet.

    Im Bereich Abfallwirtschaft wurden mit der Annahme des Abfallwirtschaftsgesetzes im September gute Fortschritte im Hinblick auf die Rechtsangleichung erzielt. Das nationale Abfallbewirtschaftungsprogramm muss für den Zeitraum 2003-2007 aktualisiert werden. Umsetzungspläne für die Rechtsvorschriften zu Verpackungen und Verpackungsabfall, Abfalldeponien sowie Altfahrzeugen wurden erarbeitet.

    Im Hinblick auf die Wasserqualität gab es weitere Fortschritte, wobei insbesondere die Einrichtung der neuen Behörden für die Bewirtschaftung der vier Wassereinzugsgebiete zu nennen ist; dies ging mit einer beträchtlichen Personalaufstockung einher. Ein Umsetzungsplan für die Aufbereitung kommunaler Abwässer und ein Teilinventar bezüglich der Einleitung gefährlicher Stoffe wurden erstellt.

    Was den Naturschutz anbelangt, so wurde durch die Verabschiedung eines neuen Gesetzes über die biologische Vielfalt im September 2002 eine weitere Anpassung an den Besitzstand in Bezug auf den Vogel- und Habitatschutz erreicht. Bei den Rechtsvorschriften zur Vergabe von Genehmigungen für die Auswilderung nicht heimischer Arten und bei der Erstellung von Aktionsplänen für gefährdete Pflanzen- und Tierarten wurden ebenfalls einige Fortschritte gemacht. Die Verwaltungskapazitäten wurden sowohl auf zentraler Ebene als auch in den drei Nationalparks verstärkt. Gute Fortschritte sind bei der Bewusstseinsbildung sowie bei der Einbindung und Beteiligung anderer einschlägig befasster Stellen oder Interessengruppen, auch auf lokaler Ebene, zu verzeichnen.

    Was die Bekämpfung der Umweltverschmutzung und das Risikomanagement in der Industrie angeht, so wurden nach Verabschiedung des Umweltschutzgesetzes im September 2002 gute Fortschritte bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVVU) erreicht. Die hierfür zuständigen Behörden sind benannt, und ein Verzeichnis der Anlagen wurde erstellt. Durchführungsvorschriften zur Ausstellung von Genehmigungen sowie zur Verwendung des Umweltzeichens und zum Umweltmanagement wurden erlassen. Die Verwaltungskapazitäten wurden durch die Einstellung 30 neuer Inspektoren in den Regionalaufsichtsbehörden ausgebaut. Für die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie für Großfeuerungsanlagen wurden Umsetzungspläne erarbeitet.

    In Bezug auf genetisch veränderte Organismen wurden keine Fortschritte erzielt, und im internen Zeitplan Bulgariens kam es zu Verzögerungen.

    Was Chemikalien anbelangt, so gab es Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands durch die Annahme von Rechtsvorschriften zur Verhütung und Verringerung der Umweltverschmutzung durch Asbest, zum Schutz von Versuchstieren und zu ozonschädigenden Substanzen. Eine Datenbank mit Verzeichnissen gefährlicher Stoffe wurde eingerichtet, und Verfahren zur Durchführung von Risikobewertungen und zur Verfügung befristeter Beschränkungen wurden eingeführt. Der neue Sektor "Chemikalien" im Ministerium für Umwelt und Gewässer wurde um sieben weitere Experten verstärkt.

    Im Bereich Lärm waren keine weiteren Entwicklungen zu verzeichnen.

    In Bezug auf nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (siehe auch Kapitel 14 - Energie) gab es seit der Verabschiedung des Gesetzes über die sichere Nutzung der Kernenergie im Juni 2002 keine Fortschritte.

    Was die Verwaltungskapazitäten angeht, so wurden beachtliche Anstrengungen unternommen, um das Personal in den staatlichen Stellen aufzustocken. Mehr als die Hälfte der 534 neuen Planstellen für das Jahr 2003 waren bereits Ende September besetzt. In erster Linie werden die neuen Ressourcen in den lokalen Verwaltungen eingesetzt: 175 dieser neuen Stellen sind in den regionalen Aufsichtsbehörden und 145 Stellen in den Direktionen für die Bewirtschaftung der Wassereinzugsgebiete angesiedelt. Ende 2002 beschäftigte das Ministerium für Umwelt 1 052 Mitarbeiter.

    Gesamtbewertung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien seine Rechtsvorschriften in hohem Maß angeglichen; es hat jetzt wesentliche Teile des umweltrechtlichen Besitzstands übernommen, außer in den Bereichen genetisch veränderte Organismen und Lärm. Auch im Bereich nukleare Sicherheit und Strahlenschutz muss die Rechtsangleichung abgeschlossen werden. Im Bereich Wasserqualität muss die Wasserrahmenrichtlinie vollständig umgesetzt werden. Neue Rechtsvorschriften zu genetisch veränderten Organismen und in gewissem Umfang zur Wasserqualität müssen baldmöglichst ausgearbeitet werden, wenn Bulgarien mit seinem internen Zeitplan für die Rechtsangleichung nicht in Verzug kommen soll.

    Detaillierte Umsetzungspläne für wichtige EG-Richtlinien wurden entworfen und zusammen mit Finanzierungsstrategien angenommen. Für die Durchführung der Pläne müssen nun die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt und die Institutionen entsprechend ausgebaut werden. Dies bedeutet nochmals einen erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand; außerdem sind Überwachungsmechanismen vorzusehen, die eine effektive Umsetzung der Pläne gewährleisten.

    Im Bereich Abfallwirtschaft sollte Bulgarien seine Anstrengungen und Ressourcen auf die Annahme eines aktualisierten Abfallbewirtschaftungsprogramms für den Zeitraum 2003-2007 und auf die Einrichtung von Entsorgungssystemen sowie Verwertungs- und Beseitigungsanlagen konzentrieren. Darüber hinaus ist dem Umsetzungszeitplan für folgende Bereiche Aufmerksamkeit zu widmen: Luftqualität (Bewertung der Luftqualität, Überwachungssysteme sowie Pläne und Programme), Wasserqualität (Ausweisung sensibler Bereiche und Ermittlung gefährdeter Gebiete, Erstellung von Verzeichnissen z. B. zur Einleitung gefährlicher Stoffe und zu den Dunglagerkapazitäten einschließlich der Erarbeitung von Programmen und der Einführung von Genehmigungs- und Überwachungsverfahren), Bekämpfung der Umweltverschmutzung und Risikomanagement in der Industrie (Einbindung von Genehmigungsverfahren, Gleichbehandlungsprogramme), Chemikalien und genetisch veränderte Organismen (Genehmigungs- und Notifizierungsverfahren), Naturschutz (Management und Schutz von Lebensräumen und Arten, Schutzgebiete und -zonen) sowie nukleare Sicherheit und Strahlenschutz. Die interministerielle Zusammenarbeit hat sich verbessert, insbesondere bei Investitionen in die Infrastruktur und beim Naturschutz, wo zuverlässige und umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden müssen. Diese sollten entsprechend verbessert werden.

    Obwohl sich in Bereichen wie der industriellen Umweltverschmutzung und deren Bekämpfung gewisse Verbesserungen abzeichnen, haben die meisten Feststellungen aus den vorangegangenen Jahren zur Umweltsituation im Land nach wie vor Gültigkeit. Weite Teile der Industrie und der breiten Öffentlichkeit sind nicht ausreichend für Umweltbelange sensibilisiert; die Schaffung eines entsprechenden Bewusstseins in Öffentlichkeit und Industrie sollte vorrangiges Ziel sein angesichts der Bedeutung, die diesen Gruppen bei der erfolgreichen Umsetzung der Umweltvorschriften zukommt.

    Der Grundsatz der Einbindung von Umweltbelangen sowohl auf einzelstaatlicher Ebene als auch auf Ebene der Gemeinschaft muss im Auge behalten werden. Bulgarien muss weiterhin bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen in sämtlichen Politikbereichen, darunter auch in der Energiewirtschaft, Umweltschutzanforderungen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung berücksichtigen. In dieser Hinsicht muss die interministerielle Zusammenarbeit in Umweltfragen weiter verbessert werden.

    Hinsichtlich der Verwaltungskapazitäten Bulgariens zur Umsetzung des Besitzstands bestand Handlungsbedarf, und die Regierung hat wichtige Entscheidungen zur Stärkung der staatlichen Behörden, sowohl auf regionaler als auch nationaler Ebene, getroffen. Weitere Maßnahmen zur Höherqualifizierung des vorhandenen und neu eingestellten Personals sollten ergriffen werden. Parallel sollten Maßnahmen auf lokaler Ebene erfolgen, und zwar speziell in den Kommunalbehörden, wo Personal und finanzielle Mittel immer noch nur beschränkt zur Verfügung stehen und nach wie vor wenig Wissen über die Umweltvorschriften der Gemeinschaft vorhanden ist.

    Zur Umsetzung des umweltrechtlichen Besitzstands sind auch mittelfristig umfangreiche Investitionen erforderlich. Bulgarien sollte sich auf die Finanzplanung sowie die Erschließung und Freimachung von Finanzmitteln konzentrieren. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Neuordnung der Verwaltungsstrukturen, d. h. die Gründung eines neuen Unternehmens, das den Nationalen Umweltschutzfonds ersetzt, einer öffentlichen Kofinanzierung nicht im Wege steht. Daneben sollte die Verwaltung von Unterstützungsfonds, einschließlich ISPA, weiter verbessert werden.

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien weitere Fortschritte bei der Übernahme des umweltrechtlichen Besitzstands gemacht. Gute Fortschritte waren bei der Vorbereitung und praktischen Durchführung von Maßnahmen zur Umsetzung von Rechtsvorschriften zu verzeichnen; dies schließt die Erstellung von Umsetzungsplänen für bestimmte Richtlinien und den erforderlichen Ausbau der Verwaltungskapazitäten mit ein.

    Bei der Rechtsangleichung hat Bulgarien einen im Allgemeinen guten Stand erreicht, doch die vollständige Rechtsumsetzung und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln stellen nach wie vor eine große Herausforderung dar, obwohl Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten eingeleitet wurden. Die Kosten der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands bleiben nach wie vor eine große Herausforderung.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Folgende Übergangsregelungen wurden gewährt: bis 2011 für den Schwefelgehalt flüssiger Kraftstoffe, bis 2009 für die Freisetzung flüchtiger organischer Verbindungen aus der Lagerung und Verteilung von Benzin, bis 2011 für die Rückgewinnung und stoffliche Wiederverwertung von Verpackungsabfällen, bis 2014 für Abfalldeponien für bestimmte Flüssigabfälle, bis 2009 für bestimmte Arten der Abfallverbringung, bis 2011 für die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (bei bestimmten bereits vorhandenen Anlagen), bis 2014 für kommunale Abwässer und bis 2014 für Großfeuerungsanlagen. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die in den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangenen Verpflichtungen.

    Kapitel 23: Verbraucher- und Gesundheitsschutz

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    In Bezug auf die sicherheitsrelevanten Maßnahmen sind keine Entwicklungen zu verzeichnen.

    Wenig Fortschritte wurden bei der Entwicklung eines funktionsfähigen Marktüberwachungssystems erzielt. Im Oktober 2002 wurden die Verwaltungskapazitäten der Abteilung Verbraucherschutz des Wirtschaftsministeriums, die für die Verbraucherschutzpolitik und entsprechende Gesetzentwürfe zuständig ist, geringfügig verstärkt (durch eine Erhöhung des Personals von sechs auf acht Fachkräfte). Bei der Kommission für Handel und Verbraucherschutz, der zentralen Vollzugsbehörde, blieb die Mitarbeiterzahl unverändert, obwohl ihre Zuständigkeiten mit Inkrafttreten des Tourismusgesetzes erweitert wurden. Diese Behörde, die für die Durchsetzung des Gesetzes über Verbraucherschutz und Handelsregeln verantwortlich zeichnet, nahm Inspektionen in den Bereichen Produktsicherheit und nicht sicherheitsrelevante Themen (Kennzeichnung, Preisauszeichnung, irreführende Werbung, missbräuchliche Vertragsklauseln und Fernabsatz) vor. Von September 2002 bis Ende April 2003 wurden insgesamt 20 894 Inspektionen durchgeführt. 95 Verkaufsverbote für als gefährlich einzustufende Produkte wurden erlassen; diese wurden vom Markt genommen. Im März 2003 kamen die Kommission für Handel und Verbraucherschutz und die staatliche Agentur für Messwesen und Technische Überwachung überein, ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der Marktüberwachung zu koordinieren. Im Juli 2003 wurde eine ähnliche Vereinbarung mit der Zollagentur über die Kontrolle von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen getroffen.

    Was die nicht sicherheitsrelevanten Maßnahmen angeht, traten im Januar 2003 Durchführungsvorschriften zum Tourismusgesetz in Kraft, welche die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in Bezug auf Pauschalreisen zum Ziel haben.

    Bei den Schiedskommissionen handelt es sich um Dreiergremien, bestehend aus Vertretern der Kommission für Handel und Verbraucherschutz, einem Berufsverband und einer Verbraucherorganisation; ihre Zielsetzung ist die Unterstützung der Streitparteien bei der freiwilligen Streitbeilegung in Verbraucherfragen. Durch die im Februar 2003 verabschiedeten Bestimmungen wurde die Zahl der Schiedskommissionen von neun auf 24 erhöht, wodurch die Verbraucher bessere Zugangsmöglichkeiten zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung erhalten. Darüber hinaus wurde im März 2003 die Funktionsfähigkeit dieser Gremien durch Änderungen der Bestimmungen für Schiedskommissionen verbessert. Von September 2002 bis April 2003 waren Schiedskommissionen mit 42 Verbraucherrechtsstreitigkeiten befasst, doch es kam nur in 12 Fällen zu einer außergerichtlichen Beilegung. Die genannten Änderungen dürften jedoch eine Vereinfachung des Schiedsverfahrens bewirken.

    Was die Verbraucherorganisationen anbelangt, so hat sich die Zahl privater Verbraucherorganisationen von neun auf elf erhöht. Sieben dieser privaten Organisationen arbeiten jetzt in einem Dachverband, dem Nationalen Verband der Verbraucherorganisationen, zusammen; dieser wurde 2003 mit dem Ziel einer stärkeren, geschlosseneren Verbraucherhaltung gegründet. Bei den von der Regierung für Verbraucherorganisationen bereitgestellten Mitteln war ein Anstieg von 45 000 EUR im Jahr 2002 auf 51 000 EUR im Jahr 2003 zu verzeichnen.

    Gesamtbewertung

    Im Bereich sicherheitsrelevante Maßnahmen ist eine weitere Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erforderlich; dies schließt die Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit mit ein. Der Besitzstand bezüglich Produkthaftung und gefährlicher Nachahmungen muss vollständig umgesetzt werden.

    Die Effizienz der Kommission für Handel und Verbraucherschutz bei der Überprüfung der Produktsicherheit hat sich verbessert. Bulgarien ergreift derzeit Maßnahmen zur Durchführung einer Analyse, anhand deren die im Jahr 2002 vorgenommene Peer-Review zur Marktüberwachung im Hinblick auf Erzeugnisse, die unter die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit fallen, in geeigneter Weise weiterverfolgt wird; dennoch sind weitere Anstrengungen zur Schaffung eines wirksamen Marktüberwachungssystems nötig. Insbesondere muss nach wie vor eine kohärente Marktüberwachungsstrategie erarbeitet werden. Maßnahmen sind in erster Linie in folgenden Bereichen erforderlich: Umfangserweiterung und Qualitätsverbesserung der Kontrollen im Rahmen der Marktüberwachung, Verbesserung der technischen Kenntnisse der Inspektoren sowie engere Zusammenarbeit zwischen den für die Marktüberwachung zuständigen Stellen.

    In Bezug auf die nicht sicherheitsrelevanten Maßnahmen muss eine weitere Angleichung an den Besitzstand erfolgen; dies umfasst die Bereiche Verbraucherkredite, Teilzeitnutzung, Fernabsatz, vergleichende Werbung, Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen, Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter sowie die neuen Gemeinschaftsvorschriften zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher.

    Die Bemühungen um eine Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Schiedskommissionen müssen fortgeführt werden. Wie in den Jahren zuvor wurde in zahlreichen Fällen keine außergerichtliche Streitbeilegung erreicht. Im Hinblick auf eine bessere Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz sollte Bulgarien die administrative Leistungsfähigkeit der wichtigsten mit dem Verbraucherschutz befassten Gremien weiter stärken. Die Kommission für Handel und Verbraucherschutz verfügt nach wie vor über geringe Verwaltungskapazitäten, insbesondere nach der Erweiterung ihres Zuständigkeitsbereichs im Zusammenhang mit dem Tourismusgesetz. Bei den Aufgabenbereichen der Verbraucherschutzstellen, die zum Teil in den einzelnen Kommunalbehörden eingerichtet wurden, und der örtlichen Büros der Kommission für Handel und Verbraucherschutz gibt es immer noch kontraproduktive Überschneidungen.

    Die Rolle des nationalen Rats für Verbraucherschutz und seine Aktivitäten sollten weiter gefördert werden. Als beratendes Gremium des Wirtschaftsministeriums könnte der Rat eine bedeutendere Rolle bei der Formulierung der zentralen Grundsätze und Ziele der bulgarischen Verbraucherpolitik wahrnehmen.

    Insgesamt ist der Verbraucherpolitik höhere Priorität einzuräumen, und die Verbraucherorganisationen sollten weiter so gestärkt werden, dass sie aktiv an der Verbesserung der Verbraucherschutzgesetze und deren Umsetzung mitwirken können. Der Grad der Sensibilisierung der Verbraucher ist nach wie vor gering, und die Verbraucherinteressen werden nicht ausreichend in andere Politikbereiche integriert.

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien gewisse Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz erzielt.

    Bei den sicherheitsrelevanten Maßnahmen wurde ein angemessener Anpassungsgrad erreicht, doch müssen die legislativen Rahmenvorgaben noch in ihre endgültige Form gebracht werden; dies gilt insbesondere für den Bereich der nicht sicherheitsrelevanten Maßnahmen. Deshalb steht die Umsetzung eines erheblichen Teils des gemeinschaftlichen Besitzstands immer noch aus; außerdem bedarf es einer Verstärkung der Verwaltungskapazitäten, um einen funktionsfähigen Marktüberwachungsmechanismus zu schaffen. Es müssen vermehrte Anstrengungen im Hinblick auf die Umsetzung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Verbraucherschutzrechts unternommen werden. Der Förderung der Verbraucherorganisationen ist Aufmerksamkeit zu widmen.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt. Es erfüllt im Allgemeinen die in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen in diesem Bereich.

    Kapitel 24: Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Weitere Fortschritte machte die Rechtsangleichung im Datenschutzbereich mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Schutz klassifizierter Informationen im Dezember 2002. Durch eine Änderung der Vorschriften über den Datenschutz im Bereich des Gesetzesvollzugs im Februar 2003 wurden die bulgarischen Rechtsvorschriften den Grundsätzen der Empfehlung des Europarats über die Verwendung polizeilicher Informationen und dem Übereinkommen von 1981 über den Datenschutz angepasst. Die Kommission zum Schutz personenbezogener Daten beschäftigt derzeit zehn Personen, und sie bemüht sich, ihre Leistungsfähigkeit durch Einstellung zusätzlichen Personals, Ergänzung der vorhandenen Ausrüstung und Schulungen zu steigern.

    Was die Visumpolitik angeht, so wird derzeit in allen diplomatischen und konsularischen Vertretungen die technische Ausrüstung für die Ausgabe der neuen Visummarke installiert. Vorrang haben hierbei die Vertretungen in Europa und in Ländern, die in Bezug auf die Migration als Hochrisikoländer angesehen werden. Die Leistungsfähigkeit der zentralen Visumstelle des bulgarischen Außenministeriums wurde durch die Einstellung von 21 Bediensteten weiter erhöht. Diese Visumstelle ist auch an das Computernetz der bulgarischen Grenzkontrollstellen angeschlossen, durch das alle Daten automatisch an die Datenbank der Grenzpolizei weitergeleitet werden können, und an das Büro der Ausländerbehörden. Derzeit sind 66 diplomatische und konsularische Vertretungen mit der zentralen Visumstelle verbunden. Die verbleibenden 27 diplomatischen Vertretungen werden noch angeschlossen. Die Schulungen für Konsularbedienstete werden fortgesetzt. Durchgeführt werden sie von einem speziellen Schulungszentrum für Konsularbedienstete in der Visumstelle.

    Bulgarien hat seinen Schengen-Aktionsplan aktualisiert. Die Durchführung dieses Aktionsplans, mit der vor 18 Monaten begonnen wurde, hat Bulgariens Politik zur Gewährleistung eines hohen Kontrollniveaus an den Außengrenzen weiter verbessert. Einer der wichtigsten Fortschritte im Berichtszeitraum war der Abschluss der Demilitarisierung der Grenzpolizei. Die bulgarische Grenzpolizei verfügt jetzt über insgesamt 8 162 Bedienstete. Seit April 2003 werden für neue Beamte der Grenzpolizei spezifische Kurzschulungen durchgeführt. Die technische Ausrüstung für die Grenzkontrollen wird - und wurde während des gesamten Berichtszeitraums - erheblich verbessert. Priorität haben hierbei die Außengrenze mit der Türkei und die Schwarzmeerküste. Ein neues automatisiertes Informationssystem für gesuchte Fahrzeuge ist jetzt uneingeschränkt operational. Auf der Grundlage von Artikel 7 des Durchführungsübereinkommens zum Schengener Übereinkommen hat der Ministerrat im April 2003 neue Abkommen mit Griechenland und Rumänien über die Zusammenarbeit der Grenzpolizei gebilligt. Die Rechtsangleichung im Bereich Migration hat erhebliche Fortschritte gemacht. Am 9. April 2003 wurde das Ausländergesetz geändert. Die Änderungen bewirkten eine weitere Angleichung an den Besitzstand in Bezug auf Haftung von Luftfahrtunternehmen. Sie regeln außerdem die Schaffung besonderer Unterkünfte zur vorübergehenden Unterbringung ausländischer Staatsangehöriger bis zu ihrer Ausweisung sowie die Schaffung eines nationalen Registers aller ausländischen Staatsbürger, die sich auf bulgarischem Territorium aufhalten. Sobald die Änderungen am Gesetz über das Innenministerium beschlossen sind, dürfte unter anderem auch der rechtliche Rahmen für die Schaffung und die Tätigkeit einer Direktion für Migrationsfragen im Innenministerium geregelt sein. Diese Direktion wird speziell für die administrative Kontrolle des Aufenthalts ausländischer Staatsangehöriger in Bulgarien zuständig sein. Bulgarien hat seine Bemühungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit fortgesetzt. Zwischen April und Dezember 2002 wurden 80 ausländische Schwarzarbeiter aufgegriffen und 7 Unternehmen, die Schwarzarbeiter beschäftigen, ermittelt. Bulgarien hat mit allen EU-Mitgliedstaaten, einschließlich dem Vereinigten Königreich, Rückübernahmeabkommen geschlossen. Es wurde auch ein Abkommen mit Estland geschlossen, und mit der Türkei, Russland, Tunesien und Zypern laufen Verhandlungen.

    Das neue Asyl- und Flüchtlingsgesetz trat im Dezember 2002 in Kraft. Es regelt die Zuständigkeiten der Flüchtlingsagentur, das Verfahren zur Beantragung von Asyl, die Beschlussfassungsverfahren sowie das Schnellverfahren. Die neuen Rechtsvorschriften regeln auch die wichtigsten Kriterien und Mechanismen zur Ermittlung des zuständigen Mitgliedstaats (Dublin-Verordnung) und ermächtigt die Flüchtlingsagentur, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Innenministerium, von asylsuchenden ausländischen Staatsbürgern Fingerabdrücke und andere Identifikationsmerkmale zu nehmen. Um die beiden Gesetze vollständig aufeinander abzustimmen und das bulgarische Recht der EURODAC-Verordnung anzupassen, verabschiedete das Parlament im Februar 2003 eine Änderung zum Gesetz über das Innenministerium. Die Flüchtlingsagentur verfügt über eine eigene Datenbank, in der alle im Laufe des Verfahrens vorgelegten Dokumente und ermittelten Daten über die Identität der Asylsuchenden gespeichert sind. Die Anzahl der Asylsuchenden in Bulgarien ist nach wie vor gering. Zwischen dem Juni 2002 und dem Juni 2003 wurden 1 631 Asylanträge gestellt.

    Einer der wichtigsten Erfolge im Berichtszeitraum im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität war die Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens mit EUROPOL im Juni 2003. Die Angleichung an den Besitzstand im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit machte mit dem Inkrafttreten der Änderungen zum Gesetz über das Innenministerium im Februar 2003 Fortschritte, denn damit wurde die Rechtsgrundlage für die Einsetzung einer operativen Einheit für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit (die so genannte Nationale Kontaktstelle) geschaffen. Die die Nationale Kontaktstelle betreffenden Durchführungsvorschriften zum Gesetz über das Innenministerium nahm der Ministerrat im April 2003 an. In der künftigen Nationalen Kontaktstelle werden auch die nationalen SIRENE- und EUROPOL-Kontaktpunkte angesiedelt sein. Außerdem traten im Oktober 2002 Änderungen des Strafgesetzbuchs in Kraft, die eine rechtsverbindliche Definition des Begriffs "kriminelle Vereinigung" einführten. Diese Änderungen berücksichtigten auch andere Bestimmungen der Gemeinsamen Maßnahme betreffend die Strafbarkeit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und des UN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Sie dienten außerdem der Angleichung der bulgarischen Rechtsvorschriften an die Gemeinsame Maßnahme vom 24. Februar 1997 betreffend die Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und stellen den Besitz von Kinderpornographie unter Strafe. Aufgenommen wurde ferner ein Kapitel über die Cyber-Kriminalität, das das Übereinkommen des Europarates über Cyber-Kriminalität (die 2001 unterzeichnet wurde) umsetzt. Mit der Änderung der Strafprozessordnung vom Mai 2003 wurden im Bereich der Verfahrensvorschriften weitere Fortschritte erzielt. Von nun an kann der Angeklagte verlangen, dass das Gericht erster Instanz seinen Fall verhandelt, wenn die Anklageerhebung zwei oder drei Jahre (je nach Schwere der Straftat) zurückliegt. Außerdem kann ein Strafverfahren jetzt wieder eingestellt werden, wenn vor Gericht eine entsprechende Einigung erzielt wird. Eingeführt wurde auch der Begriff des verdeckten Ermittlers. Weitere Änderungen verbesserten die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. So wurde ein Mechanismus eingeführt für die Überstellung von Personen und die Rechtshilfe in Strafsachen, die vor internationalen Gerichten wie dem Internationalen Strafgerichtshof und dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien verhandelt werden. Was die Leistungsfähigkeit der Verwaltung angeht, so hat Bulgarien seine Kapazität für Menschenrechtsschulungen von Polizeibeamten beträchtlich ausgebaut. Innerhalb der bulgarischen Polizei wurde eine Task Force gebildet, die eine "Strategie für eine bürgernahe Polizei" (bessere Kontakte mit der Zivilgesellschaft) ausgearbeitet hat. Diese Strategie wurde vom Innenminister im Oktober 2002 gebilligt. Im November 2002 genehmigte der Ministerrat die nationale Strategie zur Kriminalitätsbekämpfung 2002-2005 und im Februar 2003 einen Aktionsplan zu ihrer Durchführung. Gegenstand dieser Strategie und des Aktionsplans sind die Prävention und Bekämpfung von Korruption, Terrorismus und organisierter Kriminalität. Geplant sind kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen. Im Dezember 2002 begannen die Vorbereitungen für die Einführung des Einheitlichen Informationssystems zur Kriminalitätsbekämpfung. Das System soll die Zusammenarbeit der Vollzugsorgane durch schnellen Austausch von Daten erleichtern und Informationen über den Stand von Strafverfahren und den Urteilsvollzug liefern.

    Zur Terrorismusbekämpfung hat Bulgarien im Februar 2003 ein Gesetz über Maßnahmen zur Verhinderung der Finanzierung von Terrorismus erlassen. Dieses Gesetz soll dazu beitragen, dass Handlungen, die mit der Finanzierung von Terrorismus in Verbindung stehen, verhindert bzw. aufgedeckt werden, und es ermöglicht Maßnahmen wie das Einfrieren von Finanzguthaben. Im April 2003 traten Änderungen in Kraft, die eine Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen der Behörde für Finanzfahndung und dem Innenministerium bewirken sollen. Mit einem Beschluss vom September 2003 genehmigte der Ministerrat die Liste all derjenigen natürlichen und juristischen Personen, Gruppen und Organisationen, die von den Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes zur Verhinderung der Finanzierung von Terrorismus betroffen sind.

    Was die Betrugs- und Korruptionsbekämpfung angeht (siehe Abschnitt B 1.2 - Demokratie und Rechtsstaatlichkeit), so enthalten die bereits erwähnten Änderungen des Strafgesetzbuchs, die im Oktober 2002 in Kraft traten, auch Bestimmungen zur Anpassung an das Übereinkommen von 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (siehe Kapitel 28 - Finanzkontrolle). Durch diese Änderungen wird das bulgarische Strafgesetzbuch mit den Artikeln 2 und 3 des Protokolls zum Übereinkommen über passive und aktive Bestechung in Einklang gebracht. Bulgarien muss weitere Anstrengungen unternehmen, um den EU-Besitzstand im Bereich strafrechtlicher Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft vollständig zu übernehmen. Im Mai 2003 unterzeichnete Bulgarien ein Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption. Im Februar 2003 wurde zur Bekämpfung von Straftaten, die gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft verstoßen, ein Koordinationsrat geschaffen. Den Vorsitz in diesem Koordinationsrat führt der Innenminister. Bulgarien setzt seine nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung und den dazugehörigen Aktionsplan um. Unlängst wurden Verhaltenskodices für Richter und Staatsanwälte ausgearbeitet. Bei der Abteilung des Innenministeriums zur Bekämpfung der internen Korruption gingen 2002 264 Beschwerden wegen Korruption gegen 293 Beamte ein. 2002 schlossen die zuständigen Behörden die Ermittlungen gegen 312 Beamte ab (100 Beschwerden wurden nicht aufrechterhalten, gegen 104 Beamte wurden Disziplinarverfahren eingeleitet, gegen 50 Beamte erfolgten Verwaltungssanktionen und 58 Fälle wurden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet). In den ersten drei Monaten des Jahres 2003 gingen 34 Beschwerden wegen Korruption gegen 43 Beamte des Innenministeriums ein. Gemäß der Regierungsstatistik über Korruptionsfälle im Zeitraum 1999-2002 ist jedoch sowohl die Anzahl der aufgedeckten Fälle als auch die Anzahl der darin verwickelten Personen, gegen die ermittelt und die wegen Korruption verurteilt wurden, in den letzten beiden Jahren zurückgegangen. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung auf lokaler Ebene wurde weiter ausgebaut. Seit Oktober 2002 hat sich die Anzahl der für Korruptionsbekämpfung zuständigen Beamten in den 28 regionalen Einheiten zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität um 24 auf jetzt 58 erhöht. Damit sind nunmehr insgesamt 80 Beamte auf Korruptionsbekämpfung spezialisiert. Im Januar 2003 richtete die bulgarische Polizei eine offizielle Website ein, über die die Bürger sich informieren und Beschwerden einreichen können. Bulgarien hat Maßnahmen ergriffen, um die Rahmenbeschlüsse des Rates über den Schutz des Euro vor Fälschung umzusetzen. Bulgarien sollte seine diesbezüglichen Rechtsvorschriften noch weiter an den Besitzstand angleichen und vor allem die strafrechtlichen Sanktionen verschärfen; die lückenlose Anwendung dieses Besitzstands muss gewährleistet sein.

    Wichtige Fortschritte macht die Drogenbekämpfung im Februar 2003 mit der Annahme der Nationalen Drogenbekämpfungsstrategie für die Jahre 2003 bis 2008. Diese Strategie steht im Einklang mit der EU-Drogenbekämpfungsstrategie 2000-2004. Im April 2003 wurde zudem ein Aktionsplan zur Durchführung der Strategie angenommen. Darin werden die zur Verwirklichung der strategischen Ziele erforderlichen konkreten Maßnahmen und Aufgaben genannt und die zuständigen Stellen bezeichnet. Der Aktionsplan wird jedes Jahr überprüft und aktualisiert. Die Durchführung koordiniert der Nationale Drogenrat. In Bezug auf die Einrichtung eines "Nationalen Knotenpunkts" nach den Anforderungen der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht beschloss der Nationale Drogenrat im Dezember 2002, dass der nationale Knotenpunkt im Nationalen Zentrum für Drogensucht, das dem Gesundheitsministerium untersteht, angesiedelt sein wird. In dem Bemühen, den Gesetzesvollzug zu verbessern, wurde im Februar 2003 eine Änderung des Gesetzes über das Innenministerium angenommen. Diese Änderung sieht vor, dass die Beamten des Nationalen Dienstes zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Bezug auf verdeckte Ermittlungen und kontrollierte Lieferungen erweiterte Befugnisse erhalten. Außerdem wurde im Mai 2003 die Strafprozessordnung geändert, so dass verdeckte Ermittler in Strafverfahren als Zeugen befragt werden dürfen, ohne dass ihre Identität enthüllt werden muss. Im Mai 2003 unterzeichnete Bulgarien auch das Übereinkommen des Europarats von 1995 über den unerlaubten Verkehr auf See zur Umsetzung von Artikel 17 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen. Mit der Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Betäubungsmitteln und Drogenausgangsstoffen im Mai 2003 verschärfte Bulgarien die Zulassungsvorschriften für Unternehmen, die im Einzel- oder Großhandel mit Betäubungsmitteln und Drogenausgangsstoffen tätig sind.

    Fortschritte sind bei der Rechtsangleichung im Bereich der Geldwäschebekämpfung (siehe Kapitel 4 - Freier Kapitalverkehr) zu verzeichnen. Im April 2003 trat eine Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche in Kraft. Damit wurde unter anderem das finanzkriminalpolizeiliche Büro in eine Behörde für Finanzfahndung umgewandelt, die über einen höheren Grad an operativer Unabhängigkeit verfügt. Außerdem müssen künftig mehr Unternehmen und Einrichtungen Auskunft über die Identität ihrer Kunden geben und verdächtige Transaktionen melden. Auch die Zusammenarbeit zwischen der Finanzfahndung und den Vollzugsorganen wurde genauer geregelt. Im August 2003 traten Durchführungsvorschriften zum Gesetz über Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche in Kraft. Damit wird der Kreis der zur Meldung verpflichteten Einrichtungen erweitert und umfasst jetzt auch Rechtsberufe und Immobilienmakler. Zur Leistungsfähigkeit der Finanzfahndung ist zu bemerken, dass sie insgesamt 34 Mitarbeiter beschäftigt und das kontinuierlich Schulungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dem Jahresbericht der Finanzfahndung ist zu entnehmen, dass ihr 2002 220 verdächtige Transaktionen gemeldet wurden. 170 Untersuchungen wurden eingeleitet. Im Jahr 2002 wurden 50 Untersuchungen abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Die Beträge, die Gegenstand verdächtiger Transaktionen waren, haben sich 2002 beträchtlich erhöht. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit der Behörden wurden mehrere Anweisungen über die Interaktion der Finanzfahndung mit anderen Einrichtungen unterzeichnet. Auf internationaler Ebene wurde im Mai 2003 eine solche Verwaltungsabsprache mit Finnland unterzeichnet.

    Was die Zusammenarbeit im Zollbereich angeht, so setzt Bulgarien seine Vorbereitungen fort, um beim Beitritt das Übereinkommen über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen vom 18. Dezember 1997 und das Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich vom 26. Juli 1995 durchführen zu können. Zu bestimmten Formen der Zusammenarbeit, die in Artikel 20 Absatz 8, Artikel 21 sowie Artikel 23 Absatz 5 vorgesehen sind, wird Bulgarien Vorbehalte machen. Im Zuge dieser Vorbereitungen wird auch die Fähigkeit der Zollverwaltung verbessert, Zollvergehen zu verhindern bzw. aufzudecken, wie es das Zollgesetz und das Straßenverkehrsgesetz vorsehen. Mobile Zolleinheiten werden geschult, und die fünf bestehenden Teams wurden Ende 2002 durch drei und im zweiten Quartal von 2003 durch weitere zwei Teams verstärkt. Durch die bereits weiter oben erwähnte Änderung des Gesetzes über das Innenministerium von Februar 2003 wurde der rechtliche Rahmen für verdeckte Ermittlungen geschaffen. Außerdem trat am 24. Juni 2003 eine Änderung der Strafprozessordnung in Kraft, wonach Zollbeamte befugt sind, im Falle von Zollvergehen strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen. Zur Vorbereitung der Durchführung des Übereinkommens von 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich wurden im Dezember 2002 die Durchführungsvorschriften zum Gesetz über den Schutz klassifizierter Informationen erlassen. Zur Bekämpfung von "Unregelmäßigkeiten" und Korruption wurde während des Berichtszeitraums die interne Kontrolle durch Stichproben und genauere Kontrollen der finanziellen Situation der Zollbediensteten auf allen Ebenen weiter verbessert; außerdem wurde aus staatlichen Mitteln ein "Fonds zur Motivierung der Zollbeamten" geschaffen. Die Mittelausstattung dieses Fonds belief sich 2002 auf 1,8 Mio. EUR und im ersten Quartal 2003 auf 475 000 EUR.

    Einige Fortschritte waren im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen zu verzeichnen. Dank der im Mai 2003 angenommenen Änderungen des Strafgesetzbuchs wird Bulgarien in der Lage sein, dem EU-Übereinkommen über das vereinfachte Auslieferungsverfahren beizutreten. Im Juni 2003 hinterlegte Bulgarien beim Generalsekretariat des Europarats die Ratifizierungsurkunde für das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses. Das Übereinkommen trat für die Republik Bulgarien im Oktober 2003 in Kraft. Im Mai 2003 hinterlegte Bulgarien die Ratifizierungsurkunde für das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, das dann im August in Kraft trat. Im Juli 2003 beschloss die Nationalversammlung Änderungen des Familienrechts im Zusammenhang mit der Ratifizierung dieser beiden Übereinkommen. Änderungen der Zivilprozessordnung wurden im September 2003 beschlossen. Das geänderte Strafgesetzbuch vom Oktober 2002 enthält Bestimmungen zur weiteren Anpassung an das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften.

    Bulgarien ist Vertragspartei aller Menschenrechtsinstrumente, die Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands für Justiz und Inneres sind.

    Gesamtbewertung

    Die Rechtsangleichung im Bereich Datenschutz ist abgeschlossen. Die Leistungsfähigkeit der Kommission für den Schutz personenbezogener Daten wurde erhöht, es sind jedoch noch mehr Personal, weitere Schulungen und zusätzliche Ausrüstung nötig, damit sie voll handlungsfähig ist. Ganz besonders wichtig sind angemessene Räumlichkeiten. Bulgarien muss die Einrichtung und Registrierung elektronischer Datenbanken beschleunigen und die für Sicherheit zuständige Dienststelle im Innenministerium muss uneingeschränkt operational sein.

    Im Bereich der Visumpolitik wurde die Übernahme der so genannten Negativliste schon 2002 so gut wie abgeschlossen. Für Staatsangehörige von Serbien und Montenegro sowie der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien werden zum Zeitpunkt des Beitritts Visa eingeführt und für tunesische Staatsangehörige im Dezember 2003. Was die so genannte Positivliste der EU angeht, so muss Bulgarien seine Visumpolitik noch für 20 Länder (die meisten davon in Lateinamerika) anpassen. Die Leistungsfähigkeit der zentralen Visumstelle wurde weiter verbessert. Bulgarien stattet gegenwärtig seine diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit der erforderlichen Ausrüstung aus. Bis jetzt verfügen 30 % der diplomatischen und konsularischen Vertretungen Bulgariens über die notwendige Grundausstattung, um gefälschte oder nachgemachte Dokumente erkennen zu können, und zwar vor allem in den Ländern, die in Bezug auf die Migration als Hochrisikoländer gelten. Die Qualität der Schulungen für das Konsularpersonal hat sich erheblich verbessert.

    Was die künftigen Außengrenzen und die Vorbereitungen auf Schengen angeht, so wurden gute Fortschritte erzielt, und es wäre wichtig, dass die Durchführung im Einklang mit dem angegebenen Zeitplan erfolgt. Bulgarien hat gut verstanden, dass der Schengen-Besitzstand in zwei Schritten umgesetzt werden muss, und führt seine Maßnahmen entsprechend durch. Gemäß dem Schengen-Aktionsplan sind weitere rechtliche Änderungen erforderlich, vor allem im Gesetz über das Innenministerium. Diese Änderungen sind notwendig, um die EU-Praxis zu übernehmen, und betreffen Aspekte der Grenzkontrolle und -verwaltung, z. B. die spezifischen Maßnahmen der Grenzpolizei zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, die Bedingungen und Verfahren für das Überschreiten der bulgarischen Staatsgrenze sowie Art und Umfang obligatorischer Grenzkontrollen. Die Infrastruktur und die Ausrüstung werden weiter verbessert, und zwar vorrangig an der Grenze zur Türkei und an der Schwarzmeerküste. Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die künftigen Außengrenzen mit Serbien und Montenegro sowie mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Bulgarien sollte sich verstärkt darum bemühen, mit allen Ländern, mit denen es eine Außengrenze hat, Verhandlungen über die Grenzzusammenarbeit aufzunehmen. Auch die Zusammenarbeit der bulgarischen Vollzugsorgane an den Grenzen muss erheblich verbessert werden.

    Die beschriebene Entwicklung der Rechtsvorschriften im Migrationsbereich ist ein wichtiger Fortschritt auf dem Weg zur vollständigen Übernahme des einschlägigen Besitzstands. Im Mittelpunkt der künftigen Bemühungen sollten die rasche Anwendung der neuen Rechtsvorschriften und der weitere Ausbau der Leistungsfähigkeit der Verwaltung stehen. Es wird empfohlen, eine nationale Migrationsbehörde schaffen. Dies würde Bulgarien die Koordinierung seiner Maßnahmen in diesem Bereich erleichtern. Die Kapazität für die vorübergehende Unterbringung illegaler Ausländer sollte ausgebaut werden. Als Herkunfts-, Durchreise- und, in geringerem Maße, Bestimmungsland muss Bulgarien auch verstärkt gegen Frauenhandel und Prostitution vorgehen.

    Obwohl mit dem Inkrafttreten der neuen Asylvorschriften die Asylverfahren in Bulgarien deutlich verbessert wurden, geben einige Aspekte noch Anlass zur Sorge. Dies sind zum einen die Ausschluss- und Beendigungsklauseln in dem neuen Asyl- und Flüchtlingsgesetz, die dem Besitzstand (Genfer Übereinkommen von 1951) angepasst werden müssen. Zum anderen wird das Recht bestimmter Asylsuchender auf Schutz nach wie vor durch die Bestimmung beeinträchtigt, dass für Antragsteller, die ihren Asylantrag nicht fristgerecht stellen, kein Verfahren eingeleitet werden muss. Diese Regelung sollte so geändert werden, dass ganz klar ist, dass die Überschreitung der vorgeschriebenen Fristen alleine nicht ausreicht, um einen Asylantrag abzulehnen. Bulgarien hat auch mit Vorbereitungen für die uneingeschränkte Anwendung der EURODAC-Verordnung begonnen. Die Rechte und Pflichten anerkannter Flüchtlinge sowie von Personen mit humanitärem Status sind gesetzlich geregelt, haben aber wegen begrenzter finanzieller Möglichkeiten in der Praxis nicht immer Bestand. Bulgarien muss seine Aufnahmekapazität ausbauen.

    Erhebliche rechtliche Fortschritte sind im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu verzeichnen. Mit der Annahme der neuen Strategie und des Aktionsplans zur Kriminalitätsbekämpfung hat Bulgarien einen wichtigen Schritt dazu getan, die Probleme in einem Bereich durch Entwicklung eines langfristigen Konzepts mit klaren strategischen Prioritäten anzugehen. Wichtig ist, dass der Aktionsplan im Einklang mit den zeitlichen Vorgaben durchgeführt wird. Das Problem des Menschenhandels aus oder durch Bulgarien besteht fort und muss verstärkt angegangen werden; vor allem muss verhindert werden, dass ehemalige Opfer wieder Menschenhändlern in die Hände fallen. Die Zusammenarbeit der nationalen und regionalen Polizeidienste und die Koordinierung ihrer Tätigkeit bleiben wegen der Komplexität der Strafverfahren schwierig. Dieses Problem sollte im Rahmen einer vollständigen Überprüfung der Ermittlungsverfahren gelöst werden.

    Bulgarien ist Vertragspartei der wichtigsten internationalen Übereinkommen über die Terrorismusbekämpfung. Die Annahme des Gesetzes zur Verhinderung der Finanzierung des Terrorismus ist ein wichtiger positiver Schritt. Bulgarien muss noch das zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats über die Rechtshilfe in Strafsachen ratifizieren und durch entsprechende Änderungen seiner Strafprozessordnung das Konzept der gemeinsamen Ermittlungsgruppe, der grenzüberschreitenden Überwachung, der kontrollierten Lieferung, der Audio- und Videokonferenz sowie der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs einführen.

    Im Bereich der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung wurden zwar rechtliche Fortschritte erzielt, Bulgarien muss jedoch in Bezug auf die Betrugsbekämpfung seine Rechtsvorschriften noch stärker dem Besitzstand angleichen, vor allem dem Artikel 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften von 1995. Außerdem regelt das bulgarische Recht nicht die Haftung juristischer Personen im Betrugsfall, wie es das Zweite Protokoll zu dem Übereinkommen von 1995 vorschreibt. Bulgarien hat seine Verwaltungskapazität zur Betrugsbekämpfung ausgebaut und im Innenministerium den Koordinationsrat für Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft eingerichtet. Die Strategie zur Korruptionsbekämpfung wird weiter durchgeführt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen, die in den dem Innenministerium unterstellten Vollzugsorganen und in der Justiz geplant sind. Anhaltende Korruptionsprobleme gibt es bei der (Verkehrs-) Polizei und in geringerem Maße bei der Grenzpolizei. Gegen diese Probleme muss überzeugender vorgegangen werden.

    Auf dem Gebiet des Schutzes des Euro vor Fälschungen hat Bulgarien begrenzte Fortschritte erzielt. Es sollte die Rechtsangleichung fortsetzen und die uneingeschränkte Anwendung des Besitzstands gewährleisten.

    Die Annahme der Nationalen Drogenbekämpfungsstrategie sowie unlängst die Annahme des dazugehörigen Aktionsplans sind wichtige Schritte auf dem Weg zur Umsetzung der allgemeinen Drogenpolitik. Die Durchführung der Strategie im Jahr 2003 scheint angesichts der Mittelausstattung der verschiedenen beteiligten Agenturen gewährleistet zu sein. Eine Koordinationsstruktur muss noch geschaffen werden, und der Nationale Kontaktpunkt ist noch nicht voll funktionstüchtig. Diese Aspekte sollten vorrangig behandelt werden. Durch verschiedene Gesetzesänderungen konnte Bulgarien die Leistungsfähigkeit seiner Vollzugsorgane auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung ausbauen.

    Erhebliche Fortschritte machte die Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand im Geldwäschebereich. Die Leistungsfähigkeit der Finanzfahndung wurde weiter gesteigert, die Behörde ist jetzt personell voll besetzt. Die Ausrüstung, einschließlich der IT-Anschlüsse, die notwendig sind, um die Verfügbarkeit elektronischer Daten zu gewährleisten, ist noch verbesserungsbedürftig. Bulgarien bemüht sich weiter um geeignete Schulungen für das Personal der Finanzfahndung und anderer Vollzugsorgane, die an der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligt sind. Ermutigend ist ferner, dass im Berichtszeitraum mehr und unterschiedliche Einrichtungen der Finanzfahndung verdächtige Transaktionen gemeldet haben. Obwohl die Anzahl der an die Staatsanwaltschaft weitergeleiteten Fälle zugenommen hat, kam es bisher noch in keinem Fall zu einer Verurteilung wegen Geldwäsche. Auch wenn sich die Zusammenarbeit der Behörden verbessert, sind noch zusätzliche Anstrengungen notwendig, um die Zusammenarbeit mit dem Nichtbankensektor, vor allem mit der Aufsichtsbehörde für den Versicherungssektor und der staatlichen Glücksspielaufsicht, zu verbessern.

    Weitere Fortschritte in rechtlicher und administrativer Hinsicht waren bei der Zusammenarbeit im Zollbereich zu beobachten. Bulgariens Vorbereitungen auf die vollständige Übernahme des unter die dritte Säule fallenden Besitzstands über die Zusammenarbeit im Zollbereich scheinen planmäßig voranzukommen. Die Bekämpfung von Betrug und Korruption im Zoll wird fortgesetzt, bleibt aber ein Bereich, in dem rasch und kontinuierlich eingegriffen werden muss.

    Was die justizielle Zusammenarbeit in straf- und zivilrechtlichen Angelegenheiten angeht, so muss Bulgarien noch vier wichtigen internationalen Strafrechtsübereinkommen beitreten und seine diesbezüglichen Vorbereitungen fortsetzen. Bei den fraglichen Übereinkommen handelt es sich um das Europäische Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung, das EU-Übereinkommen über die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Strafsachen, das EU-Übereinkommen über das vereinfachte Auslieferungsverfahren und das Übereinkommen des Europarats über die internationale Geltung von Strafurteilen. Das Schulungszentrum für Justizbeamte setzte im Berichtszeitraum seine Tätigkeit fort und führte zum Thema justizielle Zusammenarbeit in straf- und zivilrechtlichen Angelegenheiten für Justizbeamte zahlreiche Schulungen, einschließlich Sprachkurse, durch. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit auf EU-Ebene wurden die Kontaktstellen für die Kooperation im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) geschaffen, und die regelmäßigen Kontakte, die Bulgarien mit dem EJN unterhält, unterstützen es bei der Entwicklung einer wirksamen justiziellen Zusammenarbeit.

    Bulgarien ist Vertragspartei aller Menschenrechtsinstrumente, die Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands für Justiz und Inneres sind.

    Schlussfolgerung

    Seit dem Vorjahresbericht hat Bulgarien beim Ausbau der relevanten Institutionen und bei der Rechtsangleichung weitere wichtige Fortschritte erzielt.

    Bulgarien hat einen angemessenen Grad der Rechtsangleichung erreicht, und die sektoralen Strategien zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der für Justiz und Inneres zuständigen Institutionen sind ermutigend. Grundlegende Reformen wurden in mehreren Bereichen fortgeführt. Die kurzfristigen Prioritäten des Programms für die Justizreform werden weiter umgesetzt. Erhebliche Anstrengungen sind jedoch noch erforderlich, um in diesem Bereich den Besitzstand anzuwenden und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu steigern. Besonderes Augenmerk verdient die Bekämpfung der Korruption in den Vollzugsorganen und die Bekämpfung aller Arten von organisierter Kriminalität, vor allem des Drogenhandels und der illegalen Einwanderung.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat für diesen Bereich keine Übergangsregelungen beantragt.

    Kapitel 25: Zollunion

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Durch die im April 2003 angenommenen Änderungen zum Zollgesetz wurde eine weitere Angleichung der bulgarischen Rechtsvorschriften an den zollrechtlichen Besitzstand erreicht. Die Änderungen betreffen unter anderem Transitbestimmungen, Zollverfahren mit wirtschaftlichen Auswirkungen, Freizonen und Freilager, die Überführung in Zollverfahren sowie die Zollschuld. Sie spiegeln die Änderungen wider, die 1999 und 2000 am Zollkodex der Gemeinschaften vorgenommen wurden.

    Dieses Zollgesetz enthält auch Vorschriften, die den grundlegenden Gemeinschaftsbestimmungen zur Kombinierten Nomenklatur entsprechen. Der im Oktober 2002 angenommene und seit Januar 2003 geltende Zolltarif Bulgariens basiert auf der Kombinierten Nomenklatur und führt die in der Gemeinschaft übliche Praxis ein, den vertragsmäßigen und den autonomen Zollsatz auszuweisen und den niedrigeren der beiden anzuwenden.

    Das Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung (Übereinkommen von Istanbul) wurde im Dezember 2002 ratifiziert.

    Was die administrativen und operationellen Kapazitäten für die Übernahme des Besitzstands anbelangt, so wurden Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie zur Rationalisierung der Operationen des bulgarischen Zolls an den Grenzen erzielt. Die Verwaltungsreform in den regionalen Zolldirektionen wurde fortgeführt; dies schloss die Erstellung von Leistungsbeurteilungen und Stellenbeschreibungen mit ein. Im Dezember 2002 wurden elektronische Siegel für Waren mit hohem Risiko eingeführt, und bei Einrichtungen und Infrastruktur der zentralen Zollverwaltung waren im Berichtszeitraum Verbesserungen zu verzeichnen. Durch die Änderung des Strafprozessrechts vom Mai 2003 sind Zollbeamte befugt, Ermittlungen im Zusammenhang mit Zollvergehen anzustellen.

    Im Juli 2003 wurde ein neues Verwaltungsstrafrecht eingeführt, durch das der Abschluss solcher Verfahren beschleunigt werden soll.

    Das im April 2003 geänderte Zollgesetz umfasst auch Bestimmungen zur Integrität von Zollbeamten (Auskunftspflicht der Beamten über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse). Eine überarbeitete Fassung des Berufsethik- und Verhaltenskodex für Zollbedienstete wurde im Mai 2003 angenommen, und es fanden Schulungen im Hinblick auf die Umsetzung des Kodex statt.

    Die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden der Nachbarländer hat sich verbessert. Im Januar 2003 wurde mit der Republik Moldau ein Abkommen über die Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollangelegenheiten geschlossen. Im Zuge der praktischen Zusammenarbeit am Grenzkontrollposten Kalotina (Bulgarien)/Gradina (Serbien) werden seit April 2003 Zolllisten zu Waren mit hohem Risiko ausgetauscht, wie dies am Grenzkontrollposten Kulata (Bulgarien)/Promachonas (Griechenland) bereits seit September 2002 der Fall ist. Außerdem wurde im Juni 2003 ein Kooperationsabkommen zwischen der nationalen Zollagentur und zwei Güterkraftverkehrsverbänden geschlossen. Ähnliche Vereinbarungen wurden mit bulgarischen Organisationen in den Bereichen Verbraucherschutz und technische Normen getroffen.

    Das im April 2003 geänderte Zollgesetz legt die Zuständigkeiten der Zollagentur im Hinblick auf Maßnahmen zur Bekämpfung nachgeahmter und unerlaubt hergestellter Waren fest. Im Juli 2003 wurde ein Kooperationsabkommen mit dem bulgarischen Musikproduzentenverband geschlossen.

    Im Berichtszeitraum fanden weiterhin Schulungen für Zollbeamte statt. Der Schwerpunkt lag hierbei auf dem Schutz geistigen Eigentums, der Bekämpfung der illegalen Nutzung unerlaubt hergestellter Waren, internen Prüfungen der System- und Managementkontrolle, der Bewertung der Korruption sowie der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Zollhinterziehung.

    Im Juni 2003 erfolgte die Inbetriebnahme des bulgarischen Integrierten Zollinformationssystems in allen Zollämtern, und am bulgarischen EDV-gestützten Versandverfahren sowie an der Kompatibilität mit den Gemeinschaftssystemen wurde weiter gearbeitet. Ein Zollschuldmodul wurde getestet, und die Arbeiten an den internen elektronischen Kommunikationsnetzen wurden abgeschlossen.

    Im April 2003 traf Bulgarien mit der Gemeinschaft eine Vereinbarung über die Teilnahme am Programm 'Zoll 2007'.

    Gesamtbewertung

    Bulgarien hat seine Rechtsvorschriften bis zum Jahr 2000 in erheblichem Umfang an den Besitzstand angeglichen. Weitere Anstrengungen müssen im Hinblick auf die Übernahme der neuen Rechtsvorschriften, beispielsweise zu Drogenausgangsstoffen und Wirtschaftsverfahren, unternommen werden. Ebenfalls nötig sind Bemühungen im Hinblick auf Zollaussetzungen und Zollkontingente sowie Ausfuhrkontrollen bei Kulturgütern. Darüber hinaus müssen in den Bereichen Risikoanalyse und nachträgliche Kontrollen weitere Maßnahmen durchgeführt werden.

    Für die Umsetzung des Arbeitsstrategiepapiers werden noch operative Pläne benötigt, um die Erfüllung der strategischen Zielsetzung zu gewährleisten.

    Die Leistungsfähigkeit der nationalen Zollagentur wurde verbessert. Dies ist in erster Linie auf das stabile Management zurückzuführen, das seine Tätigkeit seit Februar 2002 ausübt. Zehn mobile Teams sind jetzt im Einsatz, und in Bezug auf Systeme und Verfahren zur effektiven Durchsetzung von Zollkontrollen wurde eine Reihe von Problemen (zum Beispiel Unterbewertung und falsche Warenangaben) festgestellt, die man derzeit zu lösen bemüht ist. Bei den Zolleinnahmen ist ein stetiger Anstieg zu verzeichnen.

    Die nationale Zollagentur beschäftigt derzeit 679 Beamte nach dem Beamtengesetz und 3147 Zollbedienstete, Inspektoren und sonstige Mitarbeiter gemäß Arbeitsgesetzbuch. Alle Beschäftigten sind an dieselben internen Verfahrensregeln gebunden und nehmen in gleicher Weise an den Schulungsprogrammen teil. Es müssen Anstrengungen unternommen werden, um den Anteil an Mitarbeitern mit Beamtenstatus zu erhöhen und ein faires, wirksames Verfahren zum Umgang mit unprofessionellem Verhalten von Zollbeamten zu entwickeln. Auch in Bezug auf das Management von Humanressourcen bedarf es weiterer Bemühungen.

    Die Umsetzung der zollrechtlichen Aspekte der nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung lässt das kontinuierliche Bestreben der bulgarischen Behörden erkennen, das Problem der Korruption in den Griff zu bekommen. Von Januar 2002 bis März 2003 wurden 218 Zollbeamte mit Geldstrafen belegt; 40 von ihnen wurden entlassen. Es wurden Schritte zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Vollzugsorganen unternommen, wobei insbesondere gemeinsame Aktionen mit der Grenzpolizei, der Wirtschaftspolizei und der Steuerverwaltung zu nennen sind. Allerdings muss die praktische Umsetzung dieser Zusammenarbeit weiter verbessert werden. Darüber hinaus stehen einer engeren Zusammenarbeit nach wie vor zahlreiche rechtliche Hindernisse im Weg.

    Durch das geänderte Zollgesetz wurden den Zollbehörden ausdrücklich Zuständigkeiten und Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Grenzkontrollmaßnahmen übertragen, die auf den Schutz der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum abzielen (siehe auch Kapitel 5 - Gesellschaftsrecht).

    Was die Umstellung auf EDV anbelangt, so verlaufen die Arbeiten trotz Verzögerungen bei der Entwicklung des bulgarischen Integrierten Zollinformationssystems termingerecht, so dass die Interkonnektivität mit den Gemeinschaftssystemen gewährleistet werden kann. In diesem Zusammenhang sollten die derzeit laufenden Projekte abgeschlossen und die Humanressourcen aufgestockt werden, damit zum Zeitpunkt des Beitritts die Interoperabilität sowie operative Kapazitäten in ausreichendem Umfang sichergestellt sind.

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien weiterhin Fortschritte im Zollbereich erzielt.

    Die bulgarische Gesetzgebung wurde in erheblichem Umfang angeglichen, doch müssen noch einige Durchführungsvorschriften erlassen werden. Bulgarien sollte seine bisherigen Anstrengungen fortsetzen, durch die eine Verbesserung der administrativen und operationellen Leistungsfähigkeit der nationalen Zollagentur erreicht wurde, die allerdings noch nicht als ausreichend einzustufen ist.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt. Das Land erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

    Kapitel 26: Außenbeziehungen

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Was die gemeinsame Handelspolitik betrifft, so muss Bulgarien beim Beitritt seine Zölle denen der EG angleichen. Die von Bulgarien angewandten Zollsätze betrugen Anfang 2003 durchschnittlich immer noch 11,6 % (Meistbegünstigung) für alle Waren, 23,5 % für landwirtschaftliche Erzeugnisse, 11,7 % für Fischereierzeugnisse und 8,7 % für gewerbliche Waren. Die entsprechenden EG-Zollsätze liegen dagegen derzeit bei 6,3 % für alle Waren, 16,2 %, für landwirtschaftliche Erzeugnisse, 12,4 % für Fischereierzeugnisse und 3,6 % für gewerbliche Waren.

    Bulgarien hat die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik fortgesetzt und seine Standpunkte und Strategien in der Welthandelsorganisation weiter auf diejenigen der EU abgestimmt, vor allem in Hinblick auf die Entwicklungsagenda von Doha. Im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wurden mit der Annahme von Durchführungsvorschriften zum Gesetz über den Außenhandel mit Waffen sowie Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck im Dezember 2002 weitere Fortschritte erzielt. Die Listen der Waffen sowie der Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck wurden angepasst, um den von der EU beschlossenen Änderungen und den Änderung der Exportkontrollregimes Rechnung zu tragen. Weitere Angleichungen sind jedoch insbesondere bei der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck erforderlich, da ständig neue Beschlüsse im Rahmen der Exportkontrollregimes hinzukommen, die in die Rechtsvorschriften der EU einfließen. Bulgarien ist Mitglied aller plurilateralen Exportkontrollregimes mit Ausnahme des "Missile Technology Control" Regimes (MCTR), für das es den Beitritt beantragt hat. Die EU unterstützt den MCTR-Antrag Bulgariens aktiv.

    Im Bereich der Exportkredite kommt die Rechtsangleichung voran, und die Anwendung der Exportkreditregelungen hat sich verbessert.

    Was bilaterale Abkommen mit Drittländern betrifft, so trat im April 2003 ein Freihandelsabkommen mit Lettland und im September 2003 das Freihandelsabkommen mit Albanien in Kraft. Die Verhandlungen mit Bosnien und Herzegowina sind abgeschlossen. Mit Serbien und Montenegro wurde ein Abkommen ausgehandelt, aber die Unterzeichnung verzögerte sich wegen institutioneller Schwierigkeiten auf Seiten von Serbien und Montenegro. Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der Republik Moldau werden vorbereitet. Im März 2003 trat Kroatien der CEFTA, also der Freihandelszone, der auch Bulgarien angehört, bei. Was das bilateralen Investitionsabkommen zwischen Bulgarien und den USA angeht, so hat Bulgarien sowohl die diesbezügliche Vereinbarung als auch die Zusatzprotokolle zu diesem Abkommen unterzeichnet.

    In den Bereichen Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe sind keine neuen Entwicklungen zu verzeichnen.

    Gesamtbewertung

    Die effiziente Zusammenarbeit zwischen Bulgarien und der EU im Rahmen der WTO sollte beibehalten werden. Bulgarien sollte die enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Kommission in den GATS-Verhandlungen fortsetzen, vor allem um künftig seine GATS-Verpflichtungen und Ausnahmen von der Meistbegünstigung leichter an diejenigen der EU annähern zu können (EU-25-Konsolidierung).

    Die Verhandlungen über Bulgariens Beitritt zum plurilateralen WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen werden fortgesetzt.

    Nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung über das bilaterale Investitionsabkommen zwischen Bulgarien und den USA, muss Bulgarien jetzt zügig die Ratifikation der Zusatzprotokolle zu diesem Abkommen, welche ebenfalls unterzeichnet wurden, vorantreiben. Dies ist notwendig damit die Anpassungen bis zum Beitritt rechtskräftig sein werden.

    In Bezug auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck kann eine volle Angleichung an den Besitzstand und insbesondere an die allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen erst mit dem Beitritt erfolgen.

    Um im Bereich Exportkredite die Gemeinschaftsregeln vollständig zu erfüllen, muss Bulgarien die OECD-Vereinbarung über Exportkredite anwenden. Zur Leistungsfähigkeit der Verwaltung ist zu bemerken, dass eine bulgarische Exportversicherungsagentur geschaffen wurde, die ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Ihre Fähigkeit zur Versicherung von Exportgeschäften ist jedoch begrenzt.

    Neben bilateralen Freihandelsabkommen mit Israel, Estland, Lettland und Litauen ist Bulgarien auch CEFTA-Mitglied. Bulgarien ist seinen Verpflichtungen im Rahmen der Stabilitätspaktsvereinbarung über Handelsförderung und Liberalisierung nachgekommen und hat, wenn auch mit einigen Verzögerungen, Freihandelsabkommen ausgehandelt.

    Die Verwaltungsstrukturen im Zollbereich werden im Kapitel über die Zollunion (Kapitel 25 - Zollunion) behandelt. Die Leistungsfähigkeit der für die Rechtsangleichung und die künftige Beteiligung an der gemeinsamen Handelspolitik zuständigen Verwaltungsabteilungen im Wirtschaftsministerium ist zufriedenstellend.

    Bulgarien muss eine Politik für Entwicklung und humanitäre Hilfe entwickeln und geeignete Verwaltungsstrukturen und -verfahren nach EU-Muster schaffen.

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien die Übernahme des handelspolitischen Besitzstands fortgesetzt.

    Bulgarien hat einen angemessenen Grad der Rechtsangleichung erreicht. Bulgarien sollte seine bilateralen Abkommen entweder kündigen oder nachverhandeln, damit sie beim Beitritt mit den aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen in vollem Einklang stehen. Außerdem sollte eine dem EU-Standard entsprechende Entwicklungspolitik aufgenommen werden.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt. Bulgarien erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es während der Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich eingegangen ist.

    Kapitel 27: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Der mit dem Europa-Abkommen eingeführte politische Dialog mit Bulgarien verlief weiterhin reibungslos und regelmäßig. Bulgarien hat weiterhin eine konstruktive Rolle im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wahrgenommen. Es war an allen relevanten Treffen beteiligt, einschließlich der Zusammenkünfte auf der Ebene der Politischen Direktoren, der Europäischen Korrespondenten und der Arbeitsgruppen. Bulgarien hat starkes Interesse daran gezeigt, einen aktiven Beitrag zur Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) zu leisten; unter anderem hat es an den diesbezüglichen regelmäßigen Begegnungen in der Zusammensetzung EU+15 (d. h. mit den europäischen Staaten, die nicht der EU angehören, aber Mitglied der NATO sind und/oder den EU-Beitritt beantragt haben) teilgenommen.

    Wie in den Vorjahren hat Bulgarien seine Positionen weiter an die Sanktionen und restriktiven Maßnahmen, Stellungnahmen, Erklärungen und Demarchen der EU angeglichen. Es hat sich auf Ersuchen den gemeinsamen Standpunkten, gemeinsamen Aktionen und anderen Instrumenten der GASP, einschließlich negativer Maßnahmen, angeschlossen.

    Seit dem Regelmäßigen Bericht 2002 wurden weitere Rechtsvorschriften erlassen, darunter Maßnahmen gegen die Finanzierung des Terrorismus sowie für eine effektive Beteiligung an der GASP im Allgemeinen. Bulgarien hat seine Bereitschaft erklärt, den gesamten GASP-Besitzstand beim Beitritt zu übernehmen und die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen.

    Im April 2003 legte es eine begrenzte Zahl von Zollämtern und Grenzübergängen fest, in deren ausschließliche Zuständigkeit die Zollabfertigung von Waffen und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck fällt. Zurzeit werden die Zollbeamten mit Spezialisierung auf die Kontrolle von Ein- und Ausfuhren von Waffen sowie von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck entsprechend ausgebildet (zu Gütern mit doppeltem Verwendungszweck siehe auch Kapitel 26 - Auswärtige Angelegenheiten).

    Nach seinem Beitritt zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs hat sich Bulgarien dem EU-Standpunkt vom Juni 2003 zur Frage der Strafverfolgung von US-Bürgern durch den Internationalen Strafgerichtshof angeschlossen.

    Bulgarien hat sich weiter an die von den Vereinten Nationen und der EU verhängten internationalen Sanktionen und restriktiven Maßnahmen gehalten.

    Bulgarien wiederholte seine Bereitschaft, einen Beitrag zu den Einsätzen der EU-Schnelleingreiftruppe und zu den nichtmilitärischen Krisenbewältigungsmaßnahmen der EU zu leisten. Es nahm an der Zusammenkunft der EU-Verteidigungsminister mit Drittländern (Mai 2003) teil, auf der es seine bereits zuvor im Rahmen des Militärausschusses gegebene Zusage für einen nationalen Beitrag zu den Einsätzen der EU-Schnelleingreiftruppe bekräftigte. Bulgarien beteiligt sich an der EU-Polizeimission (EUPM) in Bosnien-Herzegowina und an der militärischen Operation CONCORDIA der EU in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM).

    Weiterhin war es sehr aktiv bei der Unterstützung der internationalen Friedensmissionen und hat sich nachhaltig an einer Reihe von UN-, KFOR-, SFOR-, ISAF- und OSZE-Friedens- und Beobachtungsmissionen beteiligt. Bulgarien gehörte 2002 und 2003 dem UN-Sicherheitsrat als nichtständiges Mitglied an und wird 2004 den Vorsitz in der OSZE übernehmen.

    Gesamtbewertung

    Bulgarien hat sich weiterhin an regionalen Kooperationsschemata beteiligt, zum Beispiel an den trilateralen Kooperationsbeziehungen mit Griechenland und Rumänien, Rumänien und der Türkei, FYROM und Albanien sowie Griechenland und der Türkei. Es gehört dem Stabilitätspakt an und spielt eine aktive Rolle in regionalen Foren wie der Gruppe der südosteuropäischen Verteidigungsminister (SEDM), dem Kooperationsprozess in Südosteuropa (SEECP) und der Lenkungsgruppe für Sicherheitskooperation in Südosteuropa (SEEGROUP). Im April 2003 nahm Bulgarien am Sechsten Treffen der Staats- und Regierungschefs der am Kooperationsprozess in Südosteuropa beteiligten Staaten und im Mai 2003 an der Regionalkonferenz "Grenzverwaltung und -kontrolle" teil. Die Beziehungen zu den Nachbarstaaten sind nach wie vor gut.

    Nach der Übernahme des Inhalts und der Grundsätze des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren hat Bulgarien jetzt mit der Erarbeitung zusätzlicher Maßnahmen zur effektiven Ausfuhrkontrolle von Waffen und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck begonnen.

    Das bulgarische Außenministerium verfügt im Wesentlichen über die zur Umsetzung der GASP-spezifischen Bestimmungen benötigten Verwaltungskapazitäten. Es sollten Verwaltungsmaßnahmen mit dem Ziel einer genaueren Definition der Position des Politischen Direktors und des Europäischen Korrespondenten durchgeführt werden.

    Das Außenministerium ist an das Informationssystem des Netzes der assoziierten Korrespondenten angeschlossen, über das die EU im Bereich der GASP mit den assoziierten Partnern kommuniziert, und nimmt weiterhin am Informationsaustausch teil.

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den GASP-Besitzstand weiterhin kontinuierliche Fortschritte erzielt.

    Der Stand der Rechtsangleichung insgesamt ist nach wie vor zufriedenstellend.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt. Es erfüllt im Allgemeinen die in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen in diesem Bereich.

    Kapitel 28: Finanzkontrolle

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    Was den Bereich interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen angeht, so verabschiedete das Parlament im Oktober 2002 das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen; es trat im Januar 2003 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind: erweiterte Auditbefugnisse der Agentur für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen bei internationalen Fonds, die Festlegung der Aufgaben des Ex-ante-Finanzkontrolleurs in den Ausgabenreferaten der ersten Ebene, eine klare Aufgabenteilung zwischen Management, Finanzkontrolleuren und Rechnungsprüfern, die Einführung eines vierjährigen Mandats für den Direktor der Agentur für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen sowie die Neuschaffung der Stelle eines stellvertretenden Direktors. Das Dekret des Ministerrats über die Änderungen und Ergänzungen zur Verordnung über die Struktur der Agentur für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen wurde im Februar 2003 angenommen. Die Änderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz über die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen traten im Mai 2003 in Kraft. Eine Reihe weiterer Schlüsseldokumente wurde verabschiedet, darunter die Charta für die interne Rechnungsprüfung der Agentur für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen, der Verhaltenskodex für interne Prüfer und der Beschluss über Bescheinigungsverfahren für die Konten der Empfänger von EU-Mitteln.

    Die Agentur für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen hat eine Strategie für die Entwicklung ihrer Verwaltungskapazitäten entworfen; diese umfasst auch strukturelle Änderungen, die auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsflusses zwischen den betreffenden Direktionen abzielen. Die institutionelle Entwicklung der Agentur ist im Gange. Prüfer wurden zu neuen Formularen und Auditverfahren geschult, und es fanden verschiedene Seminare unter Beteiligung von Experten aus Mitgliedstaaten statt. Die mit der Harmonisierung der Finanzmanagement- und Kontrollsysteme im Finanzministerium und der internen Rechnungsprüfung in der Agentur für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen beauftragten Zentralstellen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Arbeit in vollem Umfang aufzunehmen.

    Was die externe Rechnungsprüfung anbelangt, wurde die Änderung des Nationalen Rechnungsprüfungsgesetzes im Juni 2003 vom Parlament angenommen. Es stattet das Nationale Rechnungsprüfungsamt mit weitreichenden Prüfungsbefugnissen im Hinblick auf die Staatsverschuldung aus und schreibt Verfahren für die Zusammenarbeit mit dem Parlament vor. Bei den bislang erlassenen Durchführungsvorschriften handelt es sich um Leitlinien, Vereinbarungen und Regelungen im Handbuch für Rechnungsprüfer sowie um sechs Leitlinien zur Umsetzung von Prüfstandards. Die Leistungsfähigkeit des Nationalen Rechnungsprüfungsamts wurde weiter verbessert. Seine Organisationsstruktur wurde im Februar 2003 erneuert. Anfang 2003 entschied das Nationale Rechnungsprüfungsamt über eine Ausbildungsstrategie.

    Auf dem Gebiet der Kontrolle der EU-Heranführungshilfen und der strukturpolitischen Ausgaben ist das Programm zum Ausbau der Kapazitäten des Nationalfonds und der verschiedenen Durchführungsagenturen zu nennen, das ein effizienteres Management der Heranführungshilfen mit Blick auf die für 2004 geplante weitere Dezentralisierung der Abwicklung der PHARE- und ISPA-Maßnahmen (EDIS) gewährleisten soll. Ein Finanzmanagement- und Kontrollsystem, insbesondere eine eigene Abteilung für Finanzkontrolle im Finanzministerium sowie Projektgruppen auf Ebene von Durchführungsagenturen, werden derzeit eingerichtet; allerdings verursachte die starke Personalfluktuation bei Schlüsselpositionen in einigen Durchführungsagenturen Probleme. Es bedarf noch weiterer Anstrengungen bei der Umsetzung der Anforderungen an die interne Finanzkontrolle und Rechnungsprüfung. Die bulgarische SAPARD-Agentur hat in den ersten beiden Jahren ihres Bestehens recht gute Arbeit geleistet. Nach dem Nationalen Rechnungsprüfungsgesetz ist für die EG-Mittel ein gut nachvollziehbarer Prüfpfad zu gewährleisten, weshalb beim Nationalen Rechnungsprüfungsamt eine eigene Abteilung mit der Prüfung dieser Mittel beauftragt wurde; solch ein Prüfpfad existiert bereits in der SAPARD-Agentur für die Verwaltung des SAPARD-Programms. Bulgarien hat mit der Umsetzung seiner Strategie für die Überleitung zu den Strukturfonds begonnen, die auch die Entwicklung seiner diesbezüglichen Verwaltungskapazitäten mit einschließt (siehe Kapitel 21 - Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente).

    Im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft wurde im Februar 2003 per Erlass des Ministerrats ein Koordinierungsausschuss zur Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten zu Lasten der Gemeinschaft gebildet. Dieser Ausschuss stellt Leitlinien zur Verfügung; außerdem überwacht und gewährleistet er die Koordination der Aktivitäten der bulgarischen Behörden im Hinblick auf die Verhütung und Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten. Das Sekretariat des Ausschusses wird von einem speziellen Dienst innerhalb des Innenministeriums gestellt, der als bulgarische Betrugsbekämpfungsinstanz fungiert. Die Anstrengungen sollten sich jetzt auf die Annahme der erforderlichen Rahmen- und Durchführungsvorschriften konzentrieren, damit die Zuständigkeiten dieser Betrugsbekämpfungsstelle und ihre Zusammenarbeit mit anderen relevanten Institutionen und Gremien, einschließlich OLAF, festgelegt werden können. Darüber hinaus sollte die administrative und operationelle Leistungsfähigkeit der bulgarischen Betrugsbekämpfungsstruktur, einschließlich der Betrugsbekämpfungsstelle, weiter verstärkt und durch konkrete Maßnahmen nachgewiesen werden.

    Gesamtbewertung

    Die Änderung des Gesetzes über die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen ist ein weiterer bedeutender Schritt hin zu einer geeigneten Rechtsgrundlage für eine angemessene interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen, doch muss der weiteren Ausarbeitung und Verbesserung der einschlägigen Gesetzgebung entsprechend den Gemeinschaftsvorschriften und nach bester internationaler Praxis weiterhin Priorität eingeräumt werden. Die neuen Rahmenvorschriften zur internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen müssen gemäß den internationalen Prüfstandards und Gemeinschaftsanforderungen weiter entwickelt und umgesetzt werden. Die Prüfer der Agentur für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen müssen ihr Wissen und ihre Erfahrung in Bezug auf System- und Leistungsprüfungen sowie andere moderne Kontrolltechniken ausbauen. Auch das IT-System der Agentur ist weiterzuentwickeln. Die Verwaltungskapazitäten der Regionalbüros müssen verstärkt werden, damit die ausreichende, termingerechte Überwachung und Kontrolle von EU-Finanzmitteln gewährleistet ist.

    Das Nationale Rechnungsprüfungsamt hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Qualifikation der externen Prüfer zu verbessern und die Managementkapazitäten entsprechend den Gemeinschaftsanforderungen zu stärken. Es finden systematische Schulungen statt, damit das in Seminaren und Workshops angeeignete Wissen praktisch umgesetzt werden kann. Die Kenntnisse über die Durchführung von Rechnungs- und Leistungsprüfungen werden durch entsprechende Pilotprojekte vertieft. Die Rolle des Nationalen Rechnungsprüfungsamts bei der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung wurde weiter gestärkt; als Grundlage hierfür dient der Vermeidungsansatz, die Transparenz der Rechnungsprüfung und die Veröffentlichung der Prüfergebnisse.

    Unterstützt werden müssen diese Aktivitäten durch weitere, umfangreiche Investitionen in die Entwicklung von Verwaltungskapazitäten und die Schulung der Mitarbeiter in der Agentur für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen, im Nationalen Rechnungsprüfungsamt und in den Fachministerien.

    Die Arbeiten im Zusammenhang mit der weiteren Dezentralisierung der Abwicklung der PHARE- und ISPA-Maßnahmen (EDIS) wurden jetzt aufgenommen. Bulgarien muss weiter gezielt die Kapazitäten des Nationalfonds, der zentralen Finanzierungs- und Vergabestelle sowie der anderen Stellen ausbauen, die mit der Verwaltung der Heranführungshilfen zur Vorbereitung auf EDIS befasst sind; darüber hinaus sind die Kapazitäten der Agentur für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und des Nationalen Rechnungsprüfungsamts zu stärken, damit im Hinblick auf EDIS wirksame Prüfungen vorgenommen werden können. EDIS stellt eine entscheidende Vorbereitung auf die Teilnahme an den Strukturfonds nach dem Beitritt dar. In diesem Zusammenhang muss eine starke Personalfluktuation in den Durchführungsagenturen vermieden werden. Das Finanzministerium sollte weiterhin eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung von Fortschritten in diesem Bereich übernehmen.

    Im Mai 2001 erging ein vorläufiger Beschluss der Kommission, mit dem die voll dezentralisierte Verwaltungszuständigkeit für drei SAPARD-Maßnahmen der SAPARD-Agentur übertragen wird; im August 2003 folgte ein entsprechender Beschluss für sieben weitere Maßnahmen. Die Rechnungsführungsverfahren Bulgariens wurden nach Maßgabe der Leitlinien der Kommission überprüft und als zufriedenstellend bescheinigt.

    Was den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft angeht, sollte Bulgarien nunmehr sicherstellen, dass nach der Einrichtung der Betrugsbekämpfungsstelle deren Zuständigkeitsbereich genauer definiert und deren operationelle Fähigkeit zur effektiven Zusammenarbeit mit anderen relevanten Einrichtungen, einschließlich OLAF, praktisch nachgewiesen wird.

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Bulgarien bedeutende Fortschritte im Hinblick auf die Entwicklung der gesamten Rechtsgrundlage für die Finanzkontrolle und den Aufbau der erforderlichen Verwaltungskapazitäten erzielt.

    Ein angemessener Grad der Rechtsangleichung wurde erreicht, doch der Rechtsrahmen muss noch in seine endgültige Form gebracht werden; der Schwerpunkt ist hierbei auf die Umsetzung der Rechtsvorschriften zu legen. Darüber hinaus muss Bulgarien seine Verwaltungsstrukturen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft, stärken.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsregelungen in diesem Bereich beantragt. Es erfüllt im Allgemeinen die in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen in diesem Bereich.

    Kapitel 29: Finanz- und Haushaltsbestimmungen

    Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

    In Bezug auf die Aufstellung und Ausführung des Staatshaushalts wurden einige wichtige Gesetzgebungsmaßnahmen getroffen. Das jährliche Haushaltsgesetz 2003 wurde im Dezember 2002 vom Parlament verabschiedet. Ein Beschluss über das Haushaltsverfahren 2004 wurde im Februar 2003 vom Ministerrat gemäß den Bestimmungen des organischen Haushaltsgesetzes angenommen. Das Haushaltsverfahren 2004 sieht eine Verbesserung des Haushaltsprozesses und die Schaffung eines stabilen, mittelfristigen Finanzrahmens vor. Erreicht werden soll dies unter anderem durch frühzeitigere, umfassendere Beratungen im Ministerrat und Bestrebungen hin zu einer mehrjährigen Haushaltsplanung. In Bezug auf die Einführung des Finanzmanagement-Informationssystems wurden weitere Fortschritte gemacht.

    Hinsichtlich der Verstärkung der Verwaltungskapazitäten waren kontinuierliche Fortschritte zu verzeichnen; dies gilt insbesondere für das Finanzministerium, das seine Direktion Haushalt in zwei Bereiche unterteilt und sein Personal in beträchtlichem Umfang aufgestockt hat.

    Was die mit der Anwendung des Eigenmittelsystems in Zusammenhang stehenden Politikbereiche angeht, so trat das Gesetz über die nationale Einkommensteuerbehörde im Dezember 2002 in Kraft. Es legt die Befugnisse und Zuständigkeiten der nationalen Einkommensteuerbehörde bezüglich Erhebung, Verbuchung und Kontrolle der Einnahmen aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen fest. Eine weitere Angleichung der bulgarischen Steuergesetzgebung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erfolgte durch die Verabschiedung des Gesetzes über die Änderung des MwSt-Gesetzes (seit Januar 2003 in Kraft). Auch in Bezug auf die Verstärkung der Verwaltungskapazitäten in diesem Bereich wurden Fortschritte gemacht. Die bulgarische Steuerverwaltung wird zurzeit restrukturiert und modernisiert, und eine nationale Einkommensteuerbehörde wurde geschaffen. Außerdem wurden die Kapazitäten der Zollverwaltung und des staatlichen Instituts für Statistik verstärkt.

    Gesamtbewertung

    Die Haushaltsgrundsätze und -bestimmungen sind insgesamt zufriedenstellend, die Finanzverwaltungen arbeiten ordnungsgemäß, und Bulgarien hat Anstrengungen unternommen, um die Haushaltsgrundsätze und -bestimmungen mit den wesentlichen in der Gemeinschaft geltenden Grundsätzen und Bestimmungen in Einklang zu bringen. Weitere Bemühungen sind jedoch erforderlich, um ein reibungsloses Funktionieren der neuen Regelungen zu gewährleisten. Finanzmanagement und -kontrolle verbessern sich weiterhin kontinuierlich. Es bedarf nach wie vor einer weiteren Verstärkung in diesen Bereichen, und auch im Hinblick auf die Anwendung der Rechtsvorschriften über die Verwaltung der Staatsschuld sind Fortschritte nötig. Hinsichtlich der Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für die Restrukturierung und Modernisierung des Finanzministeriums, einschließlich der Stärkung der Verwaltungskapazitäten in einer Reihe von Bereichen, gab es gute Fortschritte. Die erfolgreiche Umsetzung der Haushaltsreform ist abhängig von der Umsetzung anderer Rechtsvorschriften, welche die Transparenz des Rechtsrahmens für den Haushaltssektor gewährleisten.

    Prioritäten für die nächste Zukunft sind die Weiterentwicklung des einheitlichen Rechnungsführungssystems, des Finanzmanagement-Informationssystems und des Systems für die elektronische Veranlagung der Haushaltsmittel, der kontinuierliche Ausbau des Verfahrens für die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans sowie weitere Maßnahmen, um die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung stärker an die ESVG-95-Norm anzugleichen, wobei unter anderem auch deren Vollständigkeit gewährleistet werden sollte. Mittelfristige Prioritäten sind die Entwicklung einer detaillierten funktionalen Haushaltssystematik, die weitere Anpassung der einschlägigen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand und die internationalen Normen sowie die weitere Umsetzung der Strategie für die Neustrukturierung des Finanzministeriums, namentlich im Hinblick auf eine Stärkung der Kapazitäten zur strategischen Bewertung der Zusammensetzung und Qualität öffentlicher Ausgaben.

    Bulgarien sollte seine Bemühungen um die Einführung wirksamer Instrumente zur Bekämpfung des MwSt- und Zollbetrugs fortsetzen, damit der Schutz der finanziellen Interessen der EU gesichert ist. Es sollte weiter darauf hinarbeiten, dass die Berechnung der von Bulgarien zu erhebenden Zölle und MwSt zuverlässig, korrekt und transparent erfolgt. Die Methoden zur Berechnung des bulgarischen BIP müssen harmonisiert werden und nachvollziehbar sein. Bis zum Beitritt muss Bulgarien die Verwaltungskapazitäten schaffen, die für eine ordnungsgemäße Erhebung der Eigenmittel und ihre rechtzeitige Weiterleitung in den Gemeinschaftshaushalt notwendig sind; dazu gehört auch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für den Bereich Eigenmittel, die über Personal und Ausrüstung im erforderlichen Umfang verfügen sollte. Die zuständige Verwaltung muss in der Lage sein, der Kommission genau und regelmäßig über den Stand der verschiedenen Arten von Eigenmitteln zu berichten.

    Weitere Maßnahmen sind erforderlich, um die Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung, Durchsetzung und Kontrolle des gemeinschaftlichen Besitzstands in Bezug auf die Berechnung der Zölle, der Mehrwertsteuer und des BNE gemäß dem ESVG 95 zu schaffen (siehe auch Kapitel 10 - Steuern, Kapitel 12 - Statistik und Kapitel 25 - Zollunion).

    Abgesehen von der notwendigen zentralen Koordinierung der ordnungsgemäßen Erhebung, Überwachung, Auszahlung und Kontrolle der Finanzmittel, die in den Gemeinschaftshaushalt fließen, sollte die Leistungsfähigkeit der Verwaltung weiterhin im Rahmen der relevanten Politikbereiche gestärkt werden, auf die an anderer Stelle in diesem Bericht eingegangen wird (z. B. in den Kapiteln Landwirtschaft, Zoll, Steuern, Statistik und Finanzkontrolle).

    Schlussfolgerung

    Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht machte Bulgarien weitere Fortschritte in einigen Bereichen, die im vorliegenden Kapitel behandelt werden.

    Die Haushaltsvorschriften sind im Wesentlichen zufriedenstellend, und die Finanzverwaltungen arbeiten ordnungsgemäß, obgleich die Haushaltsgrundsätze und -bestimmungen noch nicht vollständig mit den wesentlichen in der Gemeinschaft geltenden Grundsätzen und Bestimmungen in Einklang stehen. Im Hinblick auf die Schaffung von Kapazitäten für den Bereich Eigenmittelsystem sind weitere Fortschritte erforderlich.

    Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt.

    3.2 Übersetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands ins Bulgarische

    Die Bewerberländer müssen die verschiedenen Rechtstexte, die den gemeinschaftlichen Besitzstand bilden, bis zum Beitritt in die Landessprache übersetzt haben. Allein die Rechtsakte des Primär- und Sekundärrechts haben einen geschätzten Umfang von 60 000 bis 70 000 Amtsblattseiten. Im Zusammenhang mit der Übersetzung des Besitzstands hat der Gerichtshof festgelegt, welche wichtigen Urteile vorrangig zu übersetzen sind (rund 15 000 Seiten). Die Bewerberländer werden bei dieser Aufgabe im Rahmen von Phare unterstützt. Mit Hilfe von TAIEX wurde eigens eine Datenbank eingerichtet, die der Erfassung aller von den Bewerberländern übersetzten Rechtsakte und der Weiterleitung der Übersetzungen an Kommission und Rat dient. Die Sprachjuristen der Kommission und des Rates, die die übermittelten Texte überprüfen, halten regelmäßig Sitzungen ab und stehen in Kontakt zu den Vertretern der zentralen Koordinierungsstellen für Übersetzungen in den einzelnen Ländern.

    Das bulgarische Übersetzungs- und Revisionszentrum (geschaffen im Mai 2001) ist eine unabhängige Behörde mit eigenem Budget, die dem Minister für öffentliche Verwaltung untersteht. In dem Zentrum werden die Übersetzungen von dreißig externen freiberuflichen Übersetzern, die im Wege von Auswahlverfahren ausgewählt werden, einer sprachlichen und juristischen Revision unterzogen. Die Prioritäten für die Übersetzung der Rechtsvorschriften werden von der Direktion für Europäische Integration im Ministerrat festgelegt und richten sich nach dem Bedarf, den die Leiter der Arbeitsgruppen zu den einzelnen Kapiteln des Besitzstands ermitteln. Im Jahr 2005 soll der gesamte gemeinschaftliche Besitzstand in Bulgarisch vorliegen.

    Wie bereits im letzten Jahr berichtet, sind die Grundlagenverträge bereits übersetzt. Im Berichtszeitraum wurden 17 000 weitere Seite übersetzt, so dass inzwischen insgesamt rund 45 000 Amtsblattseiten in Übersetzung vorliegen. Die Bemühungen in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden, wenn die gesetzten Ziele erreicht werden sollen. Auch der Ausbildung von Konferenzdolmetschern ist gebührende Aufmerksamkeit zu widmen.

    3.3 Allgemeine Bewertung

    Im vergangenen Jahr hat Bulgarien in den meisten Bereichen des EU-Besitzstands weiterhin gute Fortschritte erzielt. Es wird aller Voraussicht nach die notwendige Umsetzung des Besitzstands vor dem geplanten Beitrittstermin abschließen, wenn es weiter mit unvermindertem Tempo vorankommt.

    In Bezug auf den Binnenmarkt wurden in den meisten Bereichen weitere Fortschritte gemacht. Im Hinblick auf den freien Warenverkehr ist durch die Annahme sektorspezifischer Rechtsvorschriften für die Bereiche, die durch die Richtlinien des neuen Konzepts abgedeckt sind, weiterer Fortschritt zu verzeichnen. Auch in den Sektoren, die unter die Richtlinien des alten Konzepts fallen, waren Fortschritte zu verzeichnen, vor allem hinsichtlich des Datenschutzes für pharmazeutische Erzeugnisse. Trotz Fortschritte im Bereich der Lebensmittelsicherheit sind sowohl in Bezug auf die Umsetzung des Besitzstands als auch hinsichtlich der Verwaltungskapazität weitere Anstrengungen nötig. Im nicht harmonisierten Bereich sollte Bulgarien seine Rechtsvorschriften weiterhin daraufhin überprüfen, ob es Regelungen gibt, die dem Grundsatz des freien Warenverkehrs zuwiderlaufen. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Besitzstand zu übernehmen und die erforderliche Verwaltungskapazität aufzubauen.

    Die Fortschritte im Bereich der Freizügigkeit der Personen waren begrenzt, und es besteht noch beträchtlicher Handlungsbedarf in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise (vor allem in Bezug auf Lehrpläne und Ausbildungsanforderungen) und die Schaffung der Verwaltungsstellen, die für die künftige Koordinierung der Sozialversicherungssysteme erforderlich sind. Im Bereich Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr hat Bulgarien weitere Fortschritte erzielt, was die nicht diskriminierende Regelung der Inländerbehandlung für in Bulgarien wirtschaftlich tätige Ausländer angeht. Die Schaffung der Kommission für Finanzaufsicht war ein wichtiger Beitrag zur Verstärkung der Aufsicht. Weiterer Handlungsbedarf besteht in Bezug auf Datenschutz und Informationsgesellschaft. Im Bereich freier Kapitalverkehr ist Bulgarien gute Fortschritte erzielt und neue Rechtsvorschriften für den Kapital- und Zahlungsverkehr sowie zur Bekämpfung der Geldwäsche erlassen.

    Das Gesellschaftsrecht wurde dem Besitzstand weiter angeglichen. Wichtig ist jetzt vor allem die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, vor allem durch eine bessere Koordination der zuständigen Behörden. Weitere Fortschritte waren im Bereich der Wettbewerbspolitik zu verzeichnen, in dem die kartellrechtlichen Rahmenvorschriften und der Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen konsolidiert wurden. Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften muss noch verbessert werden. Außerdem muss Bulgarien seinen Stahlsektor im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Europa-Abkommens umstrukturieren.

    Im Bereich Landwirtschaft hat Bulgarien erhebliche Fortschritte erzielt und vor allem Rechtsvorschriften für den Veterinär- und Pflanzenschutzbereich angenommen. Die Verwaltungsstrukturen wurden weiter gefestigt und verstärkt, müssen jedoch noch weiter verbessert werden. Es sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, damit Bulgarien die Kontroll- und Hygienenormen der EU im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich erfüllt. Im Fischereibereich hat Bulgarien einen angemessenen Grad der Rechtsangleichung erreicht. Doch muss die technische Kapazität der Inspektions- und Kontrollsysteme noch verbessert werden, und es sind weitere Fortschritte nötig, um die Hygiene- und Gesundheitsanforderungen der EU zu erfüllen.

    Bulgarien hat seine Rechtsvorschriften im Bereich Verkehr weiter an den Besitzstand angeglichen und sich um eine Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr bemüht. Diese Bemühungen sollten fortgesetzt werden. Die Verwaltungsstrukturen für den Straßen-, Schienen- und Seeverkehr müssen weiter gestärkt werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Finanzierung großer, für diesen Sektor notwendiger Investitionen, vor allem zur Verbesserung des Straßennetzes, gesichert ist.

    Was die Steuern angeht, so waren in den Bereichen Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern, für die neue Rechtsvorschriften erlassen wurden, positive Entwicklungen zu verzeichnen. Die Steuerverwaltung muss jedoch noch erheblich gestärkt werden. Besonders wichtig ist eine Verbesserung der Steuererhebung und der internen Kontrolle. Außerdem muss die volle Operationalität des elektronischen Steuerinformationssystems gewährleistet und die Konnektivität mit den IT-Systemen der EU vollendet werden.

    Bei Sozialpolitik und Beschäftigung wurden einige Fortschritte erzielt, vor allem beim Abbau von Diskriminierungen. Dennoch muss die Rechtsangleichung noch weiter vorangetrieben werden, insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und öffentliche Gesundheit. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung muss gestärkt werden.

    Die Reformen im Energiesektor sind vorangekommen, auch wenn wichtige Gesetze, die der Vorbereitung auf den Binnenmarkt dienen und den Rechtsrahmen für die Energieeffizienz schaffen sollen, noch nicht verabschiedet wurden. Die Vorbereitungen auf die Privatisierung der Versorgungsgesellschaften sind vorangekommen. Bulgarien muss auch künftig seine Verpflichtungen in Bezug auf die nukleare Sicherheit, insbesondere die Stilllegungsverpflichtungen für das Kernkraftwerk Kosloduj, erfüllen und in seinen Anlagen ein hohes Niveau an nuklearer Sicherheit gewährleisten.

    Die Übernahme des Telekommunikationsbesitzstands kam mit der Verabschiedung eines neuen Telekommunikationsgesetzes einen großen Schritt voran. Bulgarien sollte seine Anstrengungen jetzt auf die Anwendung und den Ausbau der Kapazität der Regulierungsbehörde konzentrieren.

    Im Bereich Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente haben Bulgariens Vorbereitungen auf die Durchführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds gewisse Fortschritte gemacht, vor allem, was die institutionellen Strukturen auf zentraler Ebene und die Programmierung angeht. Beträchtliche zusätzliche Anstrengungen sind notwendig, um die institutionellen Strukturen auszubauen, zu festigen und zu ergänzen und die Verwaltungskapazität (einschließlich Personal und Schulung) und die Verfahren auf das erforderliche Niveau zu bringen. Besonders wichtig ist außerdem die Einführung effizienter, völlig transparenter Systeme der Auftragsvergabe, der Finanzverwaltung und -kontrolle sowie der Begleitung und Bewertung und die Verbesserung der interministeriellen Koordination.

    Bulgarien hat ein gutes Niveau bei der Angleichung an den Umweltbesitzstand erreicht und richtlinienspezifische Durchführungspläne und Finanzierungsstrategien entwickelt. Das Land sollte sich weiterhin um eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung, insbesondere auf lokaler Ebene, bemühen und die Mechanismen zur Überwachung der wirksamen Anwendung des Besitzstands weiterentwickeln. Große Herausforderungen bleiben die Anwendung, der Ausbau der Verwaltungskapazität und die Kosten der Rechtsangleichung.

    Einige Fortschritte machte Bulgarien bei der weiteren Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Der Rechtsrahmen, vor allem im Bereich der nicht sicherheitsbezogenen Maßnahmen, muss vollendet werden. Weitere Anstrengungen sind notwendig, um einen wirksamen Mechanismus der Marktüberwachung einzuführen.

    Weitere gute Fortschritte waren im Bereich Justiz und Inneres zu verzeichnen. Mit dem Erlass neuer Rechtsvorschriften für die Bereiche Datenschutz, Visa, Migration, Asyl und Geldwäsche wurde die Übernahme des Besitzstands fast abgeschlossen. Erhebliche zusätzliche Anstrengungen sind notwendig, um die Justiz durch Fortsetzung der Reformen weiter zu stärken. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Drogenbekämpfung und der Bekämpfung der illegalen Einwanderung gewidmet werden.

    Im Zollbereich wurde ein gutes Niveau der Rechtsangleichung erreicht, die administrative und die operative Kapazität wurden verbessert, und die Umstellung auf EDV kam voran. Diese Bemühungen sollten fortgesetzt werden. Außerdem wurden im Rahmen der Korruptionsbekämpfungsstrategie Maßnahmen ergriffen.

    Erhebliche Fortschritte machte Bulgarien bei der Verbesserung der Finanzkontrolle, indem es die Rechtsgrundlagen weiter entwickelte und die Verwaltungskapazität ausbaute. Die künftigen Anstrengungen sollten sich konzentrieren auf die Anwendung der Rechtsvorschriften und den weiteren Ausbau der nötigen institutionellen Strukturen, auch im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Union.

    In den anderen Kapiteln des Besitzstandes werden kontinuierlich Fortschritte erzielt.

    Bulgarien muss sich weiterhin nachhaltig um den Aufbau ausreichender Kapazitäten in Verwaltung und Justiz bemühen, um den Besitzstand anzuwenden und durchzusetzen. Neben der Fortsetzung der horizontalen Reform der öffentlichen Verwaltung muss sich das Land vor allem darauf konzentrieren, die zur Teilnahme am Binnenmarkt notwendige Kapazität auszubauen und den Besitzstand in Bereichen wie Landwirtschaft, Umweltschutz und Regionalpolitik anzuwenden. Außerdem muss weiter daran gearbeitet werden, die notwendige Verwaltungskapazität für eine solide und effiziente Verwaltung der EG-Mittel zu schaffen.

    In den Beitrittsverhandlungen wurden 26 Kapitel vorläufig abgeschlossen. Bei den in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen wird von einem Beitritt im Jahr 2007 ausgegangen. Diese Verpflichtungen werden im Allgemeinen erfüllt, auch wenn in bestimmten Bereichen Verzögerungen festzustellen sind.

    C. SCHLUSSFOLGERUNGEN

    Bulgarien erfüllt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

    Ein Fortschritt war die Annahme eines Programms und eines Aktionsplans zur Durchführung der Strategie zur Modernisierung der Staatsverwaltung, die den Rechtsrahmen in diesem Bereich festigen sollen. Bulgarien muss weitere nachhaltige Anstrengungen unternehmen, um die Reform der öffentlichen Verwaltung fortzusetzen, mittelfristig über einen qualifizierten und effizienten öffentlichen Dienst zu verfügen und zum Zeitpunkt des Beitritts die wirksame Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands zu gewährleisten.

    Die allgemeine Reform der Justiz wurde im Einklang mit dem Aktionsplan von 2002 fortgesetzt. Vor allem die Änderung der Verfassung in Bezug auf den Status der Justizangehörigen ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Andere Legislativmaßnahmen sollen die Dauer der Gerichtsverfahren verkürzen und die Kontrolle der Judikative über die Beschlüsse der Exekutivbehörden verstärken. Dennoch sind noch weitere Anstrengungen erforderlich, um den Ermittlungsdienst als Teil der Exekutive entsprechend den bewährten Methoden der Mitgliedstaaten umzuorganisieren. Bulgarien muss auch sicherstellen, dass für ein reibungsloses Funktionieren der Justiz ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

    Die Korruption bleibt ein Problem, und Bulgarien sollte die gemeinsamen Anstrengungen zur Durchführung von Gegenmaßnahmen fortsetzen. Die Korruptionsbekämpfung hat weiterhin hohe politische Priorität, und es wurden weitere Maßnahmen in diesem Zusammenhang beschlossen.

    Die Menschenrechte und Grundfreiheiten sind in Bulgarien weiterhin gewahrt.

    Der Rechtsrahmen in den Bereich Asyl und Kinderschutz wurde deutlich verbessert. Die Lebensbedingungen der Heimkinder haben sich jedoch im vergangenen Jahr kaum verändert. Es fehlt noch immer der notwendige Rechtsrahmen für geistig Behinderte, vor allem zur Vermeidung willkürlicher Einweisungen. Trotz einiger Verbesserungsbemühungen sind die Lebensbedingungen in Heimen für geistig Behinderte schwierig und Rehabilitations- und Therapiemöglichkeiten rar. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um das Problem der erniedrigenden Behandlung durch die Polizei und des Menschenhandels in den Griff zu bekommen. Was die sozialen und wirtschaftlichen Rechte angeht, so waren vor allem Fortschritte in Bezug auf die Chancengleichheit und die Verhinderung von Diskriminierungen zu verzeichnen.

    Der neue Aktionsplan zur Durchführung des "Rahmenprogramms für die gleichberechtigte Integration der Roma in die bulgarische Gesellschaft" ist ein wichtiger Schritt, als spezifische Mittel zur Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen sowie in den Bereichen Erziehung, Kultur, Wohnung, Beschäftigung und Sozialschutz bereitgestellt werden. Entschlossene, anhaltende Bemühungen sind notwendig, um diskriminierende Einstellungen und Verhaltensweisen zu bekämpfen und die verbreitete soziale Benachteilung der Roma zu beseitigen.

    Bulgarien ist eine funktionierende Marktwirtschaft. Das Land dürfte bald in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, sofern es mit der Durchführung seines Reformprogramms fortfährt, um noch bestehende Schwierigkeiten zu beseitigen.

    Bulgarien hat dank eines guten Policy-Mix infolge der Currency-Board-Regelung, dank seiner restriktiven Steuerpolitik und mäßiger Lohn- und Gehaltserhöhungen einen hohen Grad makroökonomischer Stabilität erreicht. Wirtschaftliche Stabilität und gute Fortschritte bei den Strukturreformen machen es möglich, dass Marktmechanismen eine effizientere Ressourcenallokation bewirken, die - da der Nominalwechselkurs als Steuerungsinstrument wegfällt - die Grundlage für einen Prozess des nachhaltigen Wachstums bildet. Dies zeigen insbesondere die zunehmende Rolle des Privatsektors nach Privatisierung und Abbau staatlicher Beihilfen, die positive Entwicklung des Bankensektors und einige Verbesserungen des regulatorischen Rahmens.

    Die Flexibilität der Produkt- und Arbeitsmärkte muss jedoch noch weiter zunehmen. Vor allem die Effizienz des Verwaltungs- und Justizsystems muss gesteigert werden, damit den Wirtschaftsbeteiligten ein Klima größerer Stabilität und Berechenbarkeit verschafft wird und ihre Eigentumsrechte besser geltend gemacht werden können. Das Privatisierungsprogramm muss abgeschlossen werden. Die Vorschriften und Verwaltungsverfahren für Unternehmen müssen weiter gestrafft werden, auch um die Bedingungen für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern. Die Umstrukturierung und Liberalisierung der netzgebundenen Wirtschaftszweige muss weiter vorankommen, um Subventionen abzubauen, die Qualität zu verbessern und preislich günstigere Dienstleistungen zu ermöglichen. Der derzeitige Abbau der Arbeitslosigkeit sollte durch das Auflösen starrer Arbeitsmarktstrukturen und eine Verbesserung des Bildungssystems weiter unterstützt werden. Die Durchführung dieser Reformen dürfte zu einer verstärkten privaten und öffentlichen Investitionstätigkeit beitragen, die eine wichtige Voraussetzung für dauerhaftes Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Union ist.

    Im vergangenen Jahr hat Bulgarien in den meisten Bereichen des EU-Besitzstands weiterhin gute Fortschritte erzielt. Es wird aller Voraussicht nach die notwendige Umsetzung des Besitzstands vor dem geplanten Beitrittstermin abschließen, wenn es weiter mit unvermindertem Tempo vorankommt.

    In Bezug auf den Binnenmarkt wurden in den meisten Bereichen weitere Fortschritte gemacht. Im Hinblick auf den freien Warenverkehr ist durch die Annahme sektorspezifischer Rechtsvorschriften für die Bereiche, die durch die Richtlinien des neuen Konzepts abgedeckt sind, weiterer Fortschritt zu verzeichnen. Auch in den Sektoren, die unter die Richtlinien des alten Konzepts fallen, waren Fortschritte zu verzeichnen, vor allem hinsichtlich des Datenschutzes für pharmazeutische Erzeugnisse. Trotz Fortschritte im Bereich der Lebensmittelsicherheit sind sowohl in Bezug auf die Umsetzung des Besitzstands als auch hinsichtlich der Verwaltungskapazität weitere Anstrengungen nötig. Im nicht harmonisierten Bereich sollte Bulgarien seine Rechtsvorschriften weiterhin daraufhin überprüfen, ob es Regelungen gibt, die dem Grundsatz des freien Warenverkehrs zuwiderlaufen. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Besitzstand zu übernehmen und die erforderliche Verwaltungskapazität aufzubauen.

    Die Fortschritte im Bereich der Freizügigkeit der Personen waren begrenzt, und es besteht noch beträchtlicher Handlungsbedarf in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise (vor allem in Bezug auf Lehrpläne und Ausbildungsanforderungen) und die Schaffung der Verwaltungsstellen, die für die künftige Koordinierung der Sozialversicherungssysteme erforderlich sind. Im Bereich Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr hat Bulgarien weitere Fortschritte erzielt, was die nicht diskriminierende Regelung der Inländerbehandlung für in Bulgarien wirtschaftlich tätige Ausländer angeht. Die Schaffung der Kommission für Finanzaufsicht war ein wichtiger Beitrag zur Verstärkung der Aufsicht. Weiterer Handlungsbedarf besteht in Bezug auf Datenschutz und Informationsgesellschaft. Im Bereich freier Kapitalverkehr ist Bulgarien gute Fortschritte erzielt und neue Rechtsvorschriften für den Kapital- und Zahlungsverkehr sowie zur Bekämpfung der Geldwäsche erlassen.

    Das Gesellschaftsrecht wurde dem Besitzstand weiter angeglichen. Wichtig ist jetzt vor allem die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, vor allem durch eine bessere Koordination der zuständigen Behörden. Weitere Fortschritte waren im Bereich der Wettbewerbspolitik zu verzeichnen, in dem die kartellrechtlichen Rahmenvorschriften und der Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen konsolidiert wurden. Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften muss noch verbessert werden. Außerdem muss Bulgarien seinen Stahlsektor im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Europa-Abkommens umstrukturieren.

    Im Bereich Landwirtschaft hat Bulgarien erhebliche Fortschritte erzielt und vor allem Rechtsvorschriften für den Veterinär- und Pflanzenschutzbereich angenommen. Die Verwaltungsstrukturen wurden weiter gefestigt und verstärkt, müssen jedoch noch weiter verbessert werden. Es sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, damit Bulgarien die Kontroll- und Hygienenormen der EU im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich erfüllt. Im Fischereibereich hat Bulgarien einen angemessenen Grad der Rechtsangleichung erreicht. Doch muss die technische Kapazität der Inspektions- und Kontrollsysteme noch verbessert werden, und es sind weitere Fortschritte nötig, um die Hygiene- und Gesundheitsanforderungen der EU zu erfüllen.

    Bulgarien hat seine Rechtsvorschriften im Bereich Verkehr weiter an den Besitzstand angeglichen und sich um eine Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr bemüht. Diese Bemühungen sollten fortgesetzt werden. Die Verwaltungsstrukturen für den Straßen-, Schienen- und Seeverkehr müssen weiter gestärkt werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Finanzierung großer, für diesen Sektor notwendiger Investitionen, vor allem zur Verbesserung des Straßennetzes, gesichert ist.

    Was die Steuern angeht, so waren in den Bereichen Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern, für die neue Rechtsvorschriften erlassen wurden, positive Entwicklungen zu verzeichnen. Die Steuerverwaltung muss jedoch noch erheblich gestärkt werden. Besonders wichtig ist eine Verbesserung der Steuererhebung und der internen Kontrolle. Außerdem muss die volle Operationalität des elektronischen Steuerinformationssystems gewährleistet und die Konnektivität mit den IT-Systemen der EU vorbereitet werden.

    Bei Sozialpolitik und Beschäftigung wurden einige Fortschritte erzielt, vor allem beim Abbau von Diskriminierungen. Dennoch muss die Rechtsangleichung noch weiter vorangetrieben werden, insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und öffentliche Gesundheit. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung muss gestärkt werden.

    Die Reformen im Energiesektor sind vorangekommen, auch wenn wichtige Gesetze, die der Vorbereitung auf den Binnenmarkt dienen und den Rechtsrahmen für die Energieeffizienz schaffen sollen, noch nicht verabschiedet wurden. Die Vorbereitungen auf die Privatisierung der Versorgungsgesellschaften sind vorangekommen. Bulgarien muss auch künftig seine Verpflichtungen in Bezug auf die nukleare Sicherheit, insbesondere die Stilllegungsverpflichtungen für das Kernkraftwerk Kosloduj, erfüllen und in seinen Anlagen ein hohes Niveau an nuklearer Sicherheit gewährleisten.

    Die Übernahme des Telekommunikationsbesitzstands kam mit der Verabschiedung eines neuen Telekommunikationsgesetzes einen großen Schritt voran. Bulgarien sollte seine Anstrengungen jetzt auf die Anwendung und den Ausbau der Kapazität der Regulierungsbehörde konzentrieren.

    Im Bereich Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente haben Bulgariens Vorbereitungen auf die Durchführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds gewisse Fortschritte gemacht, vor allem, was die institutionellen Strukturen auf zentraler Ebene und die Programmierung angeht. Beträchtliche zusätzliche Anstrengungen sind notwendig, um die institutionellen Strukturen auszubauen, zu festigen und zu ergänzen und die Verwaltungskapazität (einschließlich Personal und Schulung) und die Verfahren auf das erforderliche Niveau zu bringen. Besonders wichtig ist außerdem die Einführung effizienter, völlig transparenter Systeme der Auftragsvergabe, der Finanzverwaltung und -kontrolle sowie der Begleitung und Bewertung und die Verbesserung der interministeriellen Koordination.

    Bulgarien hat ein gutes Niveau bei der Angleichung an den Umweltbesitzstand erreicht und richtlinienspezifische Durchführungspläne und Finanzierungsstrategien entwickelt. Das Land sollte sich weiterhin um eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung, insbesondere auf lokaler Ebene, bemühen und die Mechanismen zur Überwachung der wirksamen Anwendung des Besitzstands weiterentwickeln. Große Herausforderungen bleiben die Anwendung, der Ausbau der Verwaltungskapazität und die Kosten der Rechtsangleichung.

    Einige Fortschritte machte Bulgarien bei der weiteren Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Der Rechtsrahmen, vor allem im Bereich der nicht sicherheitsbezogenen Maßnahmen, muss vollendet werden. Weitere Anstrengungen sind notwendig, um einen wirksamen Mechanismus der Marktüberwachung einzuführen.

    Weitere gute Fortschritte waren im Bereich Justiz und Inneres zu verzeichnen. Mit dem Erlass neuer Rechtsvorschriften für die Bereiche Datenschutz, Visa, Migration, Asyl und Geldwäsche wurde die Übernahme des Besitzstands fast abgeschlossen. Erhebliche zusätzliche Anstrengungen sind notwendig, um die Justiz durch Fortsetzung der Reformen weiter zu stärken. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Drogenbekämpfung und der Bekämpfung der illegalen Einwanderung gewidmet werden.

    Im Zollbereich wurde ein gutes Niveau der Rechtsangleichung erreicht, die administrative und die operative Kapazität wurden verbessert, und die Umstellung auf EDV kam voran. Diese Bemühungen sollten fortgesetzt werden. Außerdem wurden im Rahmen der Korruptionsbekämpfungsstrategie Maßnahmen ergriffen.

    Erhebliche Fortschritte machte Bulgarien bei der Verbesserung der Finanzkontrolle, indem es die Rechtsgrundlagen weiter entwickelte und die Verwaltungskapazität ausbaute. Die künftigen Anstrengungen sollten sich konzentrieren auf die Anwendung der Rechtsvorschriften und den weiteren Ausbau der nötigen institutionellen Strukturen, besonders im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Union.

    In den anderen Kapiteln des Besitzstandes werden kontinuierlich Fortschritte erzielt.

    Bulgarien muss sich weiterhin nachhaltig um den Aufbau ausreichender Kapazitäten in Verwaltung und Justiz bemühen, um den Besitzstand anzuwenden und durchzusetzen. Neben der Fortsetzung der horizontalen Reform der öffentlichen Verwaltung muss sich das Land vor allem darauf konzentrieren, die zur Teilnahme am Binnenmarkt notwendige Kapazität auszubauen und den Besitzstand in Bereichen wie Landwirtschaft, Umweltschutz und Regionalpolitik anzuwenden. Außerdem muss weiter daran gearbeitet werden, die notwendige Verwaltungskapazität für eine solide und effiziente Verwaltung der EG-Mittel zu schaffen.

    In den Beitrittsverhandlungen wurden [26] Kapitel vorläufig abgeschlossen. Bei den in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen wird von einem Beitritt im Jahr 2007 ausgegangen. Diese Verpflichtungen werden im Allgemeinen erfüllt, auch wenn in bestimmten Bereichen Verzögerungen festzustellen sind.

    D. BEITRITTSPARTNERSCHAFT: ALLGEMEINE BEWERTUNG

    Bulgariens Fortschritte und der allgemeine Stand der Vorbereitungen in Bezug auf die Kopenhagener Kriterien sind, inklusive Schlussfolgerungen, im vorderen Teil des Berichts untersucht worden. In diesem Abschnitt wird in knapper Form bewertet, inwieweit die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft verwirklicht worden sind.

    Im Mai 2003 wurde eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft für Bulgarien angenommen [11]. Der Zweck der Beitrittspartnerschaft besteht darin, die bulgarischen Behörden bei ihren Bemühungen um die Erfüllung der Beitrittskriterien zu unterstützen. Im Einzelnen sind darin die Prioritäten für die Beitrittsvorbereitungen aufgeführt, insbesondere im Hinblick auf die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands. Die Beitrittspartnerschaft bildet ferner die Grundlage für die Planung der aus Gemeinschaftsmitteln gewährten Heranführungshilfen (z. B. Programm PHARE).

    [11] Beschluss 2003/396/EG des Rates vom 19. Mai 2003 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Bulgarien (ABl. L 145 vom 12.6.2003, S. 1).

    Die Beitrittspartnerschaft richtet sich an zwei früheren Papieren aus: einem Aktionsplan und einem Fahrplan [12]. Ziel des im Jahr 2002 verabschiedeten Aktionsplans war es, gemeinsam die nächsten Schritte festzulegen, die Bulgarien gehen muss, um bis zum Beitritt die Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz auf ein angemessenes Niveau zu bringen. Außerdem diente der Aktionsplan der EU als Instrument, um Bulgarien gezielt in diesen Bereichen zu unterstützen. Wie im Strategiepapier der Kommission aus dem Jahr 2002 angekündigt, wurde der Aktionsplan um einen weniger ausführlichen, dafür jedoch längerfristig ausgerichteten Fahrplan ergänzt. Dieser Fahrplan wurde in enger Abstimmung mit Bulgarien erstellt und im November 2002 angenommen. Er zeigt für den gesamten Zeitraum bis zum Beitritt die wichtigsten Schritte auf, die das Land unternehmen muss, um für die Mitgliedschaft bereit zu sein, wobei die zur Umsetzung des Besitzstands erforderliche Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz und die Durchführung von Wirtschaftsreformen besondere Schwerpunkte bilden. Für die Kapitel, die den Besitzstand betreffen, enthält der Fahrplan klare Orientierungen (Benchmarks) zur Überwachung der Fortschritte Bulgariens. Diese Punkte wurden in der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft aufgegriffen und weiter ausgeführt.

    [12] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Fahrpläne für Bulgarien und Rumänien, KOM(2002) 624 endg. vom 13. November 2002.

    Bulgarien hat damit begonnen, die in der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft definierten Prioritäten umzusetzen. Insgesamt sind zwar Fortschritte zu verzeichnen, zur vollständigen Realisierung der für den Zeitraum 2003-2004 vorgesehenen Aufgaben sind jedoch nach wie vor erhebliche Anstrengungen erforderlich. Für einige dieser Prioritäten wird die Regierung PHARE-Fördermittel erhalten, da die unmittelbar an diese Prioritäten geknüpften Projekte in das PHARE-Programm 2003 aufgenommen wurden (siehe hierzu Teil A.2 dieses Berichts).

    In Bezug auf die politischen Kriterien ist festzustellen, dass Bulgarien zur Stärkung der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung die Reformen in Schlüsselbereichen wie der öffentlichen Verwaltung und der Justiz fortgeführt hat. Nun sollte die Aufmerksamkeit insbesondere auf die Umsetzung der einschlägigen Strategien und der entsprechenden Aktionspläne sowie auf die Durchsetzung von Rechtsvorschriften gerichtet werden. Im Bereich der Wahrung der Menschenrechte und des Schutzes von Minderheiten sind zwar weitere Fortschritte zu vermelden, es sind aber noch Anstrengungen erforderlich.

    Hinsichtlich der Umsetzung der in der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft festgelegten wirtschaftlichen Kriterien verzeichnet Bulgarien stetige Fortschritte. So sind die Strukturreformen gut vorangekommen: Verringerung staatlicher Beihilfen, Stärkung des privaten Sektors durch Privatisierungen, positive Entwicklung des Bankensektors und gewisse Verbesserungen beim ordnungspolitischen Umfeld. In einigen Bereichen sind jedoch noch weitere Bemühungen erforderlich: Regulierungsverfahren im Unternehmensbereich, Umstrukturierung und Liberalisierung der netzgebundenen Industrien und Verbesserung der Effizienz und der Qualität des Bildungssystems.

    Bei der Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands kommt Bulgarien weiter gut voran. Im Bereich des Binnenmarktes wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft zum großen Teil umgesetzt (Ausnahme: staatliche Beihilfen). In den anderen Bereichen laufen die Arbeiten noch; zur Umsetzung sämtlicher Prioritäten der Beitrittspartnerschaft sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich.

    Die bei den Prioritäten der Beitrittspartnerschaft erreichten Fortschritte werden in anderen Teilen dieses Berichts eingehender erörtert, insbesondere in Teil B.3 dieses Berichts. Die überarbeitete Beitrittspartnerschaft folgt der Gliederung des Regelmäßigen Berichts.

    Sie stellt weiterhin einen wichtigen Orientierungsrahmen für die Maßnahmen dar, die Bulgarien im Zeitraum 2003-2004 zur Vorbereitung des EU-Beitritts treffen wird. Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft muss fortgesetzt werden. Wenn ihr die nötige politische Aufmerksamkeit geschenkt wird, sollte sie Bulgarien bei der Erstellung seiner Agenda für die Gesetzgebung und den institutionellen Aufbau helfen.

    E. ANHÄNGE

    Anhang I

    Von den Bewerberländern ratifizierte Menschenrechtsübereinkommen

    (Stand: Ende Oktober 2003)

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    1 Dem Europarat noch nicht notifiziert.

    Anhang II

    Statistischer Anhang

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    Hinweise zur Methodik

    Inflationsrate

    Genauere Angaben zu diesem Thema finden Sie auf der folgenden Eurostat-Website: http://europa.eu.int/newcronos/suite/info/ notmeth/en/theme1/strind/ecobac_ir.htm

    Finanzindikatoren

    Öffentliche Finanzen: Das Defizit/der Überschuss des Staates entspricht dem Konzept des konsolidierten Finanzierungssaldos des Staates gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (EDP B.9 - ESVG 95). Der Schuldenstand des Staates ist definiert als der konsolidierte Bruttoschuldenstand zum Nominalwert am Jahresende.

    Außenhandel

    Importe und Exporte (jeweilige Preise): Die Datenerfassung basiert auf dem System des Spezialhandels. Handelsklassifikation: Die Warenhandelsströme werden anhand einer Güterklassifikation erfasst, die auf der Kombinierten Nomenklatur (KN) basiert. Importe werden auf cif-Basis, Exporte auf fob-Basis ausgewiesen. Importe aus und Exporte nach EU-15. Von Bulgarien mitgeteilte Angaben.

    Arbeitsmarkt

    Abgesehen von der durchschnittlichen Beschäftigung nach NACE-Positionen und der Arbeitslosenquote von Personen < 25 Jahren, die sich auf das 2. Quartal des jeweiligen Jahrs beziehen, handelt es sich bei den Indikatoren um harmonisierte jährliche Werte. Die Ergebnisse wurden anhand der EU-Arbeitskräfteerhebung berechnet. Die Arbeitskräfteerhebung der EU wird vierteljährlich nach Maßgabe der Verordnung (EWG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 durchgeführt.

    Genauere Angaben zu diesem Thema finden Sie auf der folgenden Eurostat-Website: http://europa.eu.int/newcronos/suite/info/ notmeth/en/theme1/strind/emploi.htm

    Sozialer Zusammenhalt

    Genauere Angaben zu diesem Thema finden Sie auf der folgenden Eurostat-Website: http://europa.eu.int/newcronos/suite/info/ notmeth/en/theme1/strind/socohe.htm

    Industrie und Landwirtschaft

    Volumenindizes der Industrieproduktion. Die Industrieproduktion umfasst Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe sowie Energie- und Wasserversorgung (nach der Systematik NACE Rev. 1, Abschnitte C, D, E). Der Index der jährlichen Industrieproduktion basiert auf einer umfassenden Erhebung der (staatlichen und privaten) Unternehmen des Industriesektors.

    Volumenindizes der Bruttoagrarproduktion. Die Angaben beruhen auf der SNA-Methodik und umfassen die Land- und Forstwirtschaft (NACE-Abschnitte A und B).

    Innovation und Forschung

    Genauere Angaben zu diesem Thema finden Sie auf der folgenden Eurostat-Website: http://europa.eu.int/newcronos/suite/info/ notmeth/en/theme1/strind/innore.htm

    Umwelt

    Genauere Angaben zu diesem Thema finden Sie auf der folgenden Eurostat-Website: http://europa.eu.int/newcronos/suite/info/ notmeth/en/theme1/strind/enviro.htm

    Quellen:

    Gesamtfläche, Bevölkerung, Außenhandel, Lebensstandard, Infrastruktur, Industrie und Landwirtschaft: nationale Quellen. Sonstige Indikatoren: Eurostat.

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