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Document 52003DC0575
Communication from the Commission to the Council and the European Parliament - The Madrid Conference on Reconstruction in Iraq: 24 October 2003
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Madrider Konferenz über den Wiederaufbau in Irak: 24. Oktober 2003
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Madrider Konferenz über den Wiederaufbau in Irak: 24. Oktober 2003
/* KOM/2003/0575 endg. */
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Madrider Konferenz über den Wiederaufbau in Irak: 24. Oktober 2003 /* KOM/2003/0575 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - Madrider Konferenz über den Wiederaufbau in Irak: 24. Oktober 2003 1. Einleitung Anlässlich des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 in Thessaloniki hat die Europäische Union erneut ihr Engagement für die Entwicklung zu Wohlstand und Stabilität in Irak bekräftigt und festgestellt, dass "es sich für eine Beteiligung am Wiederaufbau in Irak auf der Grundlage der Weltsicherheitsratsresolution 1483 bereithält." Der Rat Allgemeine Angelegenheit und Außenbeziehungen bekräftigte seinerseits im Juli diese Bereitschaft zu einer Beteiligung am Wiederaufbau und zur Übernahme einer wichtigen Rolle im Rahmen multilateraler Bemühungen im Vorfeld einer Geberkonferenz für Irak. Der Europäische Rat von Thessaloniki forderte die Kommission auf, Vorschläge für einen EG-Beitrag zum multilateralen Hilfeeinsatz für den Wiederaufbau in Irak vorzulegen. Mit dieser Mitteilung wird dieser Aufforderung entsprochen. Am 24. Juni 2003 fand in New York unter der Ägide der Vereinten Nationen eine vorbereitende Konferenz statt. Dabei wurde beschlossen, Geber aufzufordern, während der kommenden 12 bis 15 Monate einen Beitrag zu der von Irak benötigten Wiederaufbauhilfe zu leisten. Die spanische Regierung willigte ein, bei der für den 23. und 24. Oktober 2003 anberaumten Konferenz die Rolle des Gastgebers zu übernehmen; diese Konferenz bildet den Auftakt für die multilateralen Anstrengungen zugunsten des Wiederaufbaus im Irak, wobei es darum geht, von den Gebern für die Zeit bis Ende 2004 erste Zusagen einzuholen. Diese Mitteilung ist bemüht, voll der sich verändernden Situation im Lande Rechnung zu tragen, namentlich unter dem Aspekt der öffentlichen Sicherheit und der Schritte in Richtung eines politischen Übergang. In Anbetracht der jüngsten Gewaltakte, die Irakern und Ausländern und so auch dem Besonderen Repräsentanten der Vereinten Nationen, Sergio Vieira de Mello, bedauerlicherweise das Leben gekostet haben, erscheint dies umso dringlicher. Irak hat nun die einmalige Gelegenheit, den Wandel von Diktatur und Planwirtschaft hin zu einer repräsentativen Demokratie zu vollziehen, und sich die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und die Einhaltung marktwirtschaftlicher Regeln zu Eigen zu machen. Der Vollzugs dieses Wandels verdient es, von der Europäischen Union und der übrigen internationalen Gemeinschaft unterstützt zu werden. Diese Mitteilung legt das Fundament zu einem gemeinsamen Konzept für die Position der Europäischen Union auf der Madrider Konferenz und enthält Vorschläge für den Beitrag der EG zum Wiederaufbau in Irak bis Ende 2004. In der Folge wird die EU während dieses Zeitraums in Entsprechung zur weiteren Entwicklung eine umfassende mittelfristige Strategie für ihre Beziehungen zu Irak entwickeln müssen, die die politischen, sozialen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Aspekte einschließt. 2. Kontext der Madrider Konferenz Öffentliche Sicherheit Der Anschlag auf das Hauptquartier der Vereinten Nationen am 19. August 2003, das Bombenattentat vor der Moschee von Najaf, die gezielten Aktivitäten gegen internationale humanitäre Organisationen und die täglich anfallende Zahl von Toten und Verletzten unter den Besatzungssoldaten haben dazu geführt, dass die internationalen Organisationen und NRO ihren Einsatz mehr und mehr zurückschrauben. Viele NRO haben ihre internationalen Mitarbeiter abgezogen, ihre Einsätze außerhalb von Baghdad eingeschränkt und die Maßnahmen zum Schutz der einheimischen Mitarbeiter verstärkt. Die Vereinten Nationen haben ihr internationales Personal vor Ort um mehr als zwei Drittel verringert. Das allgemeine Anwachsen der Kriminalität hat im Raum Baghdad und anderswo im Lande zu einer Einengung des Handlungsradius der internationalen Hilfe und der irakischen Bevölkerung geführt. Sabotageakte gegen Versorgungsinfrastruktur wie Stromleitungen, Öl- und Wasserleitungen behindern die Wiederaufnahme lebenswichtiger Versorgungsdienste und die Wiederaufnahme der Produktion. Wie im Weiteren zu erläutern sein wird, bedarf es einer deutlichen Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, bevor der Wiederaufbau seinen Lauf nehmen kann. Politischer und rechtlicher Rahmen Die am 22. Mai 2003 verabschiedete Weltsicherheitsresolution 1483 setzt den internationalen Rahmen für die Verwaltung des Landes. Diese Resolution stellt fest, dass die provisorische Verwaltung der Besatzungskoalition (CPA) als "Besatzungsmacht" nach geltendem internationalen Recht spezifische Befugnisse, Aufgaben und Verpflichtungen wahrnimmt. Dazu zählt unter anderem die Erfuellung der Bestimmungen der Genfer Konvention von 1949 und der Haager Landkriegsordnung von 1907. Über das Amt des Besonderen Repräsentanten erfuellen die Vereinten Nationen eine bedeutende Rolle bei der Koordinierung der humanitären Hilfe und der Wiederaufbauhilfe, und gemeinsam mit der CPA haben sie die Aufgabe, Irak zu einer repräsentativen Regierung zu verhelfen. Die am 15. August verabschiedete Weltsicherheitsresolution 1500 begrüßt die Einsetzung des irakischen Regierungsrats (IGC) als bedeutsamen Schritt auf dem Wege zur Rückübertragung der Souveränität an eine repräsentative irakische Regierung. Mit der Resolution 1500 wurde zudem die Hilfsmission der Vereinten Nationen für Irak (UNAMI) ins Leben gerufen, deren Aufgabe darin besteht, die Umsetzung des den Vereinten Nationen mit der Resolution 1483 übertragenen Mandats zu gewährleisten. Die Weltsicherheitsratsresolution 1483 nimmt Bezug auf die künftige Einsetzung einer international anerkannten, das gesamte irakische Volk repräsentierenden Regierung, die die Aufgaben der CPA übernehmen wird. Bis dahin wird das irakische Volk mit Hilfe der CPA und im Zusammenhang mit dem Besonderen Repräsentanten der Vereinten Nationen eine von Irakern getragene Übergangsregierung bilden. Am 21. Juli 2003 hat die Europäische Union die Einsetzung des Irakischen Regierungsrats als ersten Schritt in diesem Prozess begrüßt. Am 1. September 2003 hat der Regierungsrat 25 Minister ad interim benannt, die am 2. September 2003 ihre Amtsgeschäfte aufnahmen. Am 13. August 2003 hat der Irakische Regierungsrat die 25 Mitglieder eines Vorbereitungskomitees beauftragt, einen Prozess zur Ausarbeitung eines Entwurfs für eine neue irakische Verfassung vereinbaren. Bericht und Empfehlungen seitens dieses Komitees werden für den 15. September erwartet. Der Verfassungsentwurf soll dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden, um so den Weg für die Wahl einer irakischen Regierung und für die Souveränitätsübertragung zu ebnen. Wirtschaftssituation Irak mangelt es nicht an Ressourcen. Das Land verfügt nachweislich über die zweitgrößten Ölreserven der Welt und seine Produktionskosten sind die niedrigsten der Region. Das Land leidet allerdings unter den Folgen von zwanzig Jahren wirtschaftlichen Niedergangs, einer scharf kontrollierten Kommandowirtschaft und einer Reihe von Kriegen und daran anschließenden Sanktionen. Von 1990 bis 2001 rutschte Irak auf der Humanentwicklungsskala der Vereinten Nationen von Platz 76 auf Platz 127, und das BIP sackte um mindestens zwei Drittel auf rund 750 bis 1000 USD pro Kopf ab. Die irakische Wirtschaft verfügt über eine Reihe von erheblichen Vorteilen. Im Übermaß vorhandenes Ackerland und Wasser könnten die Basis für einen Aufschwung der Landwirtschaft abgeben. Die bis 1990 in den Bildungssektor investierten Gelder haben zu einem großen Reservoir an qualifizierten Arbeitskräften geführt. Als gute Anfangsbasis für die Entwicklung des Privatsektors verfügt Irak bereits über hunderttausend Kleinunternehmen. Mittelfristig dürfte es Irak gelingen, dieses Potential zu nutzen, um seine Wirtschaft zu diversifizieren und alternative Einkommensquellen zu erschließen. Die Aussichten der irakischen Wirtschaft für die allernächste Zukunft hängen entscheidend davon ab, ob das Land in der Lage ist, seine Ölproduktion im Jahr 2003-2004 zu steigern. Die Voraussetzung für eine Steigerung der Tagesförderung von 1,3 Mio. Barrel am Tag (Stand August 2003) auf 2,5 bis 3,0 Mio. Barrel pro Tag, wie dies von der CPA für Ende 2004 angestrebt wird, sind erhebliche Investitionen und eine Verbesserung der öffentlichen Sicherheit erforderlich. In den kommenden 12 - 15 Monaten werden die Öleinnahmen nicht ausreichen, um den Wiederaufbau in Irak zu finanzieren. [1] [1] Die Vereinten Nationen, der IWF und die Weltbank bereiten im Kontext des Bedarfsermittlungsprozesses zurzeit eine detaillierte Bilanzierung der Lage und Aussichten der irakischen Wirtschaft vor. Eine Zusammenfassung des Berichts wird noch vor der Madrider Konferenz vorliegen. Darüber hinaus muss in einer Reihe von Bereichen etwas geschehen, damit sich in der irakischen Wirtschaft eine mittelfristig tragfähige Entwicklung anbahnen kann. So muss z.B. für die unter dem früheren Regime aufgelaufenen erdrückenden finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Ausland (Schulden und Reparationsforderungen) eine Lösung gefunden werden, und die Wirtschaftsstrategie muss beispielsweise durch marktorientierte Reformen und die Einführung eines soliden sozialen Sicherheitsnetzes verbessert werden. Der Rahmen für den Wiederaufbau Mit der Weltsicherheitsresolution 1483 wurde ein Entwicklungsfonds Irak (DFI) eingerichtet [2], der aus irakischen Mitteln - namentlich Öleinnahmen - und durch die Repatriierung im Ausland blockierter Vermögenswerte und den aus dem Programm Öl für Nahrungsmittel stehen gebliebenen Saldo finanziert und von den Vereinten Nationen verwaltet wird [3]. Der Zusammenbruch der irakischen Ölproduktionskapazitäten und das Fehlen alternativer Quellen für staatliche Einnahmen machen es dem Land äußerst schwer, den Wiederaufbau 2003-2004 aus den Mitteln des DFI zu bestreiten. Die Mittel des Landes werden zur Deckung der laufenden staatlichen Verwaltungs- und Investitionskosten verwendet, so dass für die Investitionen in den Wiederaufbau ausländische Hilfe erforderlich ist. [2] Die provisorische Verwaltung der Besatzungskoalition ist als regierende Behörde für Auszahlungen aus dem DFI zuständig. Das internationale Beratungs- und Aufsichtsgremium, das sich aus Vertretern des IWF, der Weltbank, des Arabischen Fonds für soziale und wirtschaftliche Entwicklung und der Vereinten Nationen zusammensetzt, ist zuständig für die Kontrolle der Verwendung der DFI-Mittel. [3] Die Vereinten Nationen müssen der CPA am 21. November 2003 die Zuständigkeit für das Programm Öl für Nahrungsmittel übertragen. Am 24. Juni fanden zu diesem Thema in New York im Rahmen der Vereinten Nationen technische Konsultationen statt; dabei wurden eine aus rund 50 Staaten bestehende Verbindungsgruppe und eine Kerngruppe eingesetzt, mit dem Auftrag, über den internationalen Beitrag zum Wiederaufbau im Irak nachzudenken. Der Kerngruppe wurde aufgetragen, die Vorbereitung einer Geberkonferenz zu koordinieren [4]. Die Kerngruppe einigte sich darauf, dass die Vereinten Nationen und die Weltbank Bedarfsermittlungsmissionen im Hinblick auf die Geberkonferenz im Oktober 2003 durchführen. [4] Mitglieder der Kerngruppe waren zunächst die EU (Kommission und Ratsvorsitz), die USA, Japan, die VAE, die VN-Gruppe Entwicklung, die Weltbank, der IWF und die CPA. Nach dem Beschluss, die Geberkonferenz in Madrid zu organisieren, wurde Spanien eingeladen, sich der Gruppe anzuschließen. Am 16. Juli 2003 brachte die CPA in Verbindung mit den irakischen Ministerien für Finanzen und Wirtschaftsplanung einen Haushaltsplan für die Monate Juli bis Dezember 2003 in Umlauf. Im Mittelpunkt dieses Haushaltsplans steht die Wiederinbetriebnahme der lebenswichtigen Versorgungsdienste, die Umstrukturierung des Bankenwesens, der staatlichen Betriebe und der Landwirtschaft sowie Verstärkung der Tätigkeit in den Bereichen Sicherheit und Justiz. Für 2004 werden in von den Vereinten Nationen und der Weltbank unter Mitwirkung von Sachverständigen der Kommission erstellten Bedarfsermittlungen sektorale Prioritäten des Wiederaufbaus ausgewiesen. Parallel dazu stellt die CPA den Entwurf für einen irakischen Haushaltsplan für 2004 auf, in dem die Einnahmenerwartungen, namentlich die Erlöse aus den Ölverkäufen, sowie die Ausgaben für den Posten operative Kosten der irakischen Verwaltung sowie der Investitionsbedarf für den Wiederaufbau ausgewiesen wird. Beides wird zu koordinieren sein, damit gewährleistet ist, dass potentiellen Gebern auf der Madrider Konferenz eine integrierte Gesamtdarstellung der Wiederaufbauprioritäten vorgelegt werden kann. 3. Die Position der Europäischen Union auf der Madrider Konferenz und für die Zeit danach Drei wichtige Bedingungen müssen erfuellt sein, bevor für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in Madrid und in der Zeit danach eine effektive Beteiligung am Wiederaufbau in Irak in Frage kommt: * Echte Verbesserung der öffentlichen Sicherheit Die öffentliche Sicherheit in Irak muss besser werden, damit ein effektiver rascher Wiederaufbau stattfinden kann. Als Besatzungsmacht ist die Provisorische Verwaltung der Besatzungskoalition (CPA) dafür verantwortlich, die Voraussetzungen für die Anlieferung und Umsetzung der internationalen Hilfe zu schaffen. Dazu muss das Militär wirksamer und den Gegebenheiten besser angepasst agieren, und es bedarf zusätzlicher Anstrengungen, die für die öffentliche Ordnung zuständigen Zivilkräfte zu stärken und besser zu rüsten. Einige Geber zeigten Interesse an einer Unterstützung der zivilen Sicherheitskräfte, beispielsweise durch Ausbildung von Polizeikräften, und andere wiederum zeigten sich interessiert an einer Unterstützung des Schutzes der in Irak im Einsatz befindlichen unabhängigen internationalen Organisationen. Die Europäische Union muss die CPA auch weiterhin mit Nachdruck darauf hinweisen, dass sie mehr für die öffentliche Sicherheit in Irak leisten muss. Dieser Punkt ist auf die Tagesordnung der Madrider Konferenz zu setzen. * Klares Engagement für die Einsetzung einer souveränen irakischen Regierung Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht genug betont werden kann, wie wichtig es für das irakische Volk ist, rasch wieder eine eigene Regierung zu bekommen [5]. Es bedarf greifbarer Fortschritte und eines klaren Zeitplans für die Rückübertragung der Exekutivgewalt und der Souveränität, damit das irakische Volk das Gefühl bekommt, am Wiederaufbau des Landes verantwortlich teilzuhaben. Dazu sollten Vertreter aus irakischen Ministerien und aus der Bürgergesellschaft dafür gewonnen werden, sich voll an der Madrider Konferenz zu beteiligen und dort ihre Einschätzung bezüglich des Bedarfs und der Wiederaufbauprioritäten darzulegen. Die Europäische Union muss auch weiterhin mit Nachdruck darauf hinweisen, wie wichtig in ihren Augen der allmähliche Übergang zu einer international anerkannten repräsentativen irakischen Regierung ist und welche zentrale Rolle den Vereinten Nationen bei der Unterstützung dieses Prozesses zukommt. [5] Bericht des Generalsekretärs zu Paragraph 24 der Resolution 1483 (S/2003/715 vom 17.7.2003) Paragraph 23 Es muss für die Iraker erkennbar sein, dass ein Prozess eingeleitet ist, auf den sie vertrauen können und der den Weg zu einer neuen Verfassung und freien Wahlen ebnet. Entscheidende Voraussetzung für eine wahrhaft pluralistische und repräsentative Regierung ist der Aufbau demokratischer Institutionen und die Förderung des Zustandekommens einer unabhängigen und soliden Bürgergesellschaft, die es vermag, ihre Vorstellungen zu artikulieren. Wichtig sind dabei auch die aktivere Beteiligung der Frauen am öffentlichen Leben und die Medienfreiheit. Es müssen Anstrengungen mit Blick auf die nationale Aussöhnung unternommen werden, beispielsweise durch Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit und durch den Aufbau einer einwandfrei arbeitenden Justiz, die fähig ist, der Rechtsstaatlichkeit Geltung zu verschaffen. Die Europäische Union muss die Vereinten Nationen darin unterstützen, in Irak zentralstaatliche und lokale Einrichtungen des repräsentativen Regierens aufzubauen und die Wahrung der Menschenrechte sowie die Justiz- und Rechtsreformen voranzubringen. * Einrichtung eines transparenten funktionsfähigen multilateralen Rahmens zur Begleitung des Wiederaufbaus Für die Gewährleistung eines transparent und erfolgreich arbeitenden Wiederaufbauprogramms ist ein kohärenter Haushaltsrahmen unabdingbar. Die von der Weltbank und den Vereinten Nationen geleiteten Bedarfsermittlungsmissionen tragen dazu bei, einen Prioritätenkanon für die Geber, die Provisorische Irakische Regierung und die Provisorische Verwaltung der Besatzungskoalition für die Zeit 2003-2004 aufzustellen. In dem Maße wie die CPA nach und nach Zuständigkeiten an die irakische Interimsbehörde abgibt, müsste sich nach und nach auch ein Dialog zwischen den Gebern und den irakischen Behörden etablieren. Die Geber ziehen es vor, ihren Beitrag zum Wiederaufbau unabhängig von der CPA und dem DFI zu leisten. Um dies zu ermöglichen, richten Weltbank und Vereinte Nationen zur Zeit für Irak einen für mehrere Geber zugänglichen Treuhandfonds ein. Die Kommission beabsichtigt, sich für einen großen Teil des EG-Beitrags dieses Fonds zu bedienen und dabei so viel Flexibilität vorzusehen, dass vor allem in der Anfangsphase des Wiederaufbaus auch von Organisationen der Vereinten Nationen und NRO umgesetzte Maßnahmen unterstützt werden können. Zudem wird ein Mechanismus benötigt, der gut funktionierende Kontakte und einen erfolgreichen Dialog zwischen der internationalen Gemeinschaft, den irakischen Behörden und der Provisorischen Verwaltung der Besatzungskoalition in Fragen der Haushaltsprioritäten und der Wiederaufbaustrategie gewährleistet. Für die Verwaltung des Entwicklungsfonds für Irak (DFI) und des Treuhandfonds bedarf es transparenter und in keiner Weise diskriminierender Verfahren, namentlich im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftragswesen. Wichtig für den Erfolg der Bemühungen der Europäischen Union ist die * Einbeziehung der Nachbarn in der Region Eine erfolgreiche Bewältigung der Übergangsphase und regionale Stabilität setzen zudem auf Kooperation ausgerichtete Beziehungen zwischen Irak und seinen Nachbarn in der Region wie Türkei, Jordanien, Syrien, Golfstaaten und Iran voraus. Die Europäische Union muss in Madrid und in der Zeit danach die Einbeziehung der Nachbarn der Region in den irakischen Wiederaufbau unterstützen und fördern. 4. Finanzielle Auswirkungen für die Europäische Union Das Engagement der Europäischen Union in Irak ist nicht neu. Seit 1992 ist die EG aufgrund der durch das Amt für humanitäre Hilfen (ECHO) geleisteten Arbeit nach dem von den Vereinten Nationen verwalteten Programm Öl für Nahrungsmittel die zweitwichtigste externe Quelle für humanitäre Hilfe in Irak. Im März 2003 waren für diese humanitäre Hilfe insgesamt 100 Millionen EUR geplant. Davon wurden inzwischen 69,5 Millionen EUR [6] bereits für humanitäre Maßnahmen in so unterschiedlichen Bereichen gebunden wie Gesundheit, Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, Minenräumung und Unterstützung der Koordinierung der Arbeit der in Irak tätigen Akteure der humanitären Hilfe. [6] Stand 30. September 2003 Die EU wünscht einen bedeutsamen Beitrag zum Wiederaufbau zu leisten. Sie befindet sich dazu in einer guten Ausgangsposition, da sie mit Nachkriegssituationen und wirtschaftlicher Transformation in verschiedenen Ländern Erfahrung hat. Zwecks Optimierung der Wirkung müssen die Beiträge der EG als solcher und der Mitgliedstaaten präzise koordiniert werden. Es wäre deshalb anzustreben, dass die EU in Madrid gebündelte Mittelzusagen macht. Zwecks Erleichterung der Koordinierung hat die Kommission eine Art Informationsbörse eingerichtet, die die Informationen über den Wiederaufbau entgegennimmt und weiterreicht. Im Zuge der von den Vereinten Nationen und der Weltbank geleiteten Bedarfsermittlungsmissionen wurde Iraks dringendster Bedarf in 14 Bereichen mit Blick auf Hilfemaßnahmen geprüft, die aus Mitteln des Gebertreuhandfonds für Irak zu finanzieren sein werden. [7] Mitarbeiter der Kommission beteiligten sich an diesen Bedarfsermittlungsmissionen, namentlich in den Bereichen makroökonomischer Rahmen, Gesundheit, Bildung, beschäftigungswirksame Maßnahmen und örtliche Selbstverwaltung. [7] Diese Bedarfsermittlungsmissionen wurden in folgenden Bereichen durchgeführt: Gesundheit, Bildung, Wasserressourcen, Landwirtschaft, Bewässerung und Ernährungssicherung, Minenräumung, Trinkwasserversorgung und Abwässerentsorgung, makroökonomische Maßnahmen, Wirtschaftssteuerung einschließlich öffentlicher Sektor, Betriebsführung, Handel, Preisliberalisierung, Sicherheitsnetze, Investitionsklima und staatliche Betriebe, Banken und Finanzwesen, Verkehr und Kommunikation, Stromproduktion und -versorgung, Lebensunterhalt, Schaffung von Arbeitsplätzen und Wiedereingliederung, Arbeitsmarkt und soziale Wohlfahrt, Wohnungsbau einschließlich Stadtentwicklung und Rückübertragung von Eigentum, Kapazitätenaufbau in der örtlichen Selbstverwaltung, Zivilgesellschaft, Rechtsstaatlichkeit und Medien. Neben den Sektoranalysen hatte jede Missionsgruppe die Aufgabe, Querschnittsthemen wie Gleichstellung, Menschenrechte, Umweltschutz und Kapazitätenaufbau zu recherchieren und zu bewerten. Bei der Prioritätensetzung für den Wiederaufbau knüpft die Gemeinschaft mit ihrer Hilfe bei der von ECHO geleisteten Arbeit an; ihre Unterstützung umfasst die Bereiche Gesundheit, Trinkwasserversorgung und Abwässerentsorgung, Bildung, Beschäftigung, soziale Sicherheit, Wiederaufbau der Institutionen und Kapazitäten, namentlich in den Tätigkeitsfeldern makroökonomische Steuerung und Handelspolitik, Stärkung der Bürgergesellschaft sowie Schutz und Förderung der Menschenrechte und der demokratischen Ordnung. Dazu muss der Gebertreuhandfonds Möglichkeiten vorsehen, die eine Unterstützung in den genannten Bereichen zulassen. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der aufgrund der verfügbaren Mittel aus Rubrik 4 der Finanziellen Vorausschau wird die Kommission der Haushaltsbehörde vorschlagen, für den Wiederaufbau in Irak bis Ende 2004 200 Millionen EUR bereitzustellen. Da die für den dringend notwendigen Wiederaufbau in Irak erforderlichen Mittel den aus den Haushaltsmitteln der Europäischen Union zur Verfügung stehenden Betrag übersteigen und mehrere Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft signalisiert haben, zu den Anstrengungen beitragen zu wollen, schlägt die Kommission vor, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf der Madrider Konferenz eine gemeinsame Finanzierungszusage machen. 5. Schlussfolgerungen Aus Anlass der Vorbereitung der Madrider Konferenz fordert die Europäische Kommission den Rat dazu auf, * das Engagement der Europäischen Union für die Entwicklung eines in Wohlstand und Stabilität lebenden souveränen Irak zu bekräftigen; * entsprechend den einschlägigen Weltsicherheitsratsresolutionen die wesentliche Rolle der Vereinten Nationen zu unterstreichen, die ihnen in dem Prozess zukommt, an dessen Ende eine international anerkannte repräsentative irakische Regierung steht, und die sie bei der Mobilisierung der notwendigen internationalen Unterstützung des Wiederaufbaus in Irak spielen; * zu bekräftigen, dass eine erfolgreiche Unterstützung des Wiederaufbaus in Irak vonseiten der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten eine Verbesserung der öffentlichen Sicherheit im Lande, das klare Engagement aller Beteiligten für die Einsetzung einer souveränen irakischen Regierung und die Einrichtung eines transparenten multilateralen Rahmens für die Kanalisierung der internationalen Wiederaufbauhilfe zur Voraussetzung hat. Die Erfuellung dieser Bedingungen ist ausschlaggebend für eine Mitwirkung der EU bei dem nach der Madrider Konferenz beginnenden Wiederaufbau; * darauf hinzuweisen, wie wichtig die regionale Integration Iraks ist und den Appell der Europäischen Union an Iraks Nachbarn zu wiederholen, in dem sie diese auffordert, die Stabilität in Irak und in der Region zu stärken; * daran zu erinnern, dass bereits die Errichtung eines unabhängigen Gebertreuhandfonds für Irak in die Wege geleitet wurde, der vom UNDP und der Weltbank zu verwalten sein wird, und denen Mittel zur Finanzierung von Prioritäten verwendet werden, die im Rahmen des gesamten Wiederaufbaubedarfs des Landes von den Vereinten Nationen, der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds zu identifizieren sein werden; * darauf hinzuweisen, dass dies eine enge Koordinierung zwischen den Gebern und den beteiligten irakischen Behörden voraussetzt; * die Bedeutung transparenter und in keiner Weise diskriminierender Verfahren für die Verwaltung der Mittel des Entwicklungsfonds für Irak (DFI) und des Gebertreuhandfonds zu bekräftigen, namentlich in Bezug auf das öffentliche Beschaffungswesen; * darauf hinzuweisen, dass die Hilfe aus der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten auch Organisationen der Vereinten Nationen und NRO zufließen kann, die in Irak im Einsatz sind; * die Kommission dazu aufzufordern, die erforderliche Koordinierungsarbeit zu übernehmen, damit auf der Madrider Konferenz die Ankündigung der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten hinsichtlich einer globalen Hilfezusage für den Wiederaufbau in Irak in den Jahren 2003 und 2004 erfolgen kann; * den Kommissionsvorschlag zu genehmigen, demzufolge die Europäische Union in Madrid eine erste Zusage (Richtbetrag) macht. Dabei handelt es sich um einen Betrag von zurzeit 200 Mio. EUR für den Zeitraum 2003-2004, zu Lasten des Haushaltsplans der Europäischen Union, zuzüglich die Beiträge der Mitgliedstaaten; * darauf hinzuweisen, dass die Europäische Union auch weiterhin einen substantiellen Beitrag zur humanitären Nothilfe leisten wird; * die Kommission aufzufordern, gegebenenfalls über die Vorbereitungen der Madrider Konferenz und Folgemaßnahmen Bericht zu erstatten. ANHANG >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 1. // HAUSHALTSLINIE In Anbetracht des Volumens der Mittelzusage schlägt die Kommission vor, für die Finanzierung des Wiederaufbaus in Irak einen neuen Haushaltsartikel einzuführen. Dadurch wird es möglich sein, das von der Haushaltsbehörde und insbesondere vom Europäischen Parlament formulierte Transparenzgebot im Zusammenhang mit Beiträgen der Gemeinschaft zur Finanzierung von Wiederaufbaumaßnahmen (Afghanistan, Kosovo und Osttimor) zu erfuellen. * Im Rahmen eines Änderungsschreibens zum Haushaltsvorentwurf 2004 wird Folgendes vorgeschlagen: Artikel 19 08 07 "Wiederaufbauhilfe Irak" 6.0 // IST EINE FINANZIERUNG DES PROJEKTS AUS DEN IN DAS EINSCHLAEGIGE KAPITEL DES LAUFENDEN HAUSHALTSPLANS EINGESTELLTEN MITTELN MÖGLICH? NEIN Der für 2003 vorgesehene Finanzbeitrag in Höhe von 40 Mio. EUR setzt sich wie folgt zusammen: I. Vorhandene Finanzierungsinstrumente (11 Mio. EUR) * Maximal 8 Mio. EUR aus dem Artikel 19 02 05 "Krisenreaktionsmechanismus"( [8]). Mittelbindungen aus der Haushaltslinie Krisenreaktionsmechanismus. Mittelumwidmungen nicht erforderlich. [8] Stand 28.8.2003, 8 Mio. EUR nicht programmierter Mittel aus dem Haushaltsplan 2003. Die Maßnahme hängt von dem durch die Kommission zu identifizierenden Prioritätensektor ab. * 3 Mio. EUR aus dem Kapitel 19 04 "Europäische Initiative zur Förderung der Menschenrechte". Projektdurchführung aus den Mitteln des Haushaltsartikels Europäische Initiative zur Förderung der Menschenrechte. Mittelumwidmungen nicht erforderlich. II. Reservebeträge und Überschussmittel bei Rubrik 4(29 Mio. EUR) * 6,4 Mio. EUR aus der Reservelinie B0-4011 für Posten B7-6600 "KEDO"( [9]). [9] Zu der vorgeschlagenen Verwendung von für KEDO eingeplanten Haushaltsmitteln ist Folgendes zu bemerken: * 2,5 Mio. EUR aus der Reservelinie B0-4011 für Posten B7-8000 "Internationale Fischereiübereinkommen". * 20,1 Mio. EUR aus den bei Rubrik 4 verfügbaren Mitteln. Diese 29 Mio. EUR VE werden im Wege eines spezifischen Transfers der Haushaltsbehörde in den Haushaltsartikel B7-432 "Andere Maßnahmen zugunsten von Entwicklungsländern in Nahost" übertragen. Die entsprechende ZE wird ebenfalls transferiert, um die ersten Auszahlungen im Rahmen der Mittelbindungen 2003 zu decken. Der für 2004 vorgesehene Beitrag in Höhe von 160 Mio. EUR: I. Neue zusätzliche Mittel * 86 Mio. EUR aus dem Spielraum der Rubrik 4 im Vorentwurf zum Haushaltsplan. Ein Berichtigungsschreiben zur Aufstockung des Vorentwurfs zum Haushaltsplan 2004 ist erforderlich. * 74 Mio. EUR aus den im Rahmen des Flexibilitätsinstruments verfügbaren Mitteln. Ein Berichtigungsschreiben zur Aufstockung des Vorentwurfs zum Haushaltsplan 2004 ist erforderlich. Der Stand der unter Einschaltung von ECHO 2003 für Irak bereitgestellten humanitären Hilfe ist folgender: ECHO hat 2003 100 Mio. EUR programmiert, von denen 69,5 Mio. EUR bereits Gegenstand von Beschlüssen der Kommission sind und für die eine vorläufige Mittelbindung vorgenommen wurde. ECHO hatte zum 5.9.2003 Verträge für einen Gesamtbetrag von 57,3 Mio. EUR unterzeichnet. Es bleibt ein Saldo von 30,5 Mio. EUR für Mittelbindungen und den Abschluss von Verträgen. Entsprechende Finanzierungsbeschlüsse werden erwartungsgemäß dem Ausschuss humanitäre Hilfe im Laufe des Monats Oktober 2003 vorgelegt.