This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52003DC0093
Communication from the Commission to the Council and the European Parliament - Update on the EC Programme for Action - Accelerated action on HIV/AIDS, malaria and tuberculosis in the context of poverty reduction - Outstanding policy issues and future challenges
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Aktualisierung des EG-Aktionsprogramms - Beschleunigte Aktion zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose im Rahmen der Armutslinderung - Offene politische Fragen und künftige Herausforderungen
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Aktualisierung des EG-Aktionsprogramms - Beschleunigte Aktion zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose im Rahmen der Armutslinderung - Offene politische Fragen und künftige Herausforderungen
/* KOM/2003/0093 endg. */
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Aktualisierung des EG-Aktionsprogramms - Beschleunigte Aktion zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose im Rahmen der Armutslinderung - Offene politische Fragen und künftige Herausforderungen /* KOM/2003/0093 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - Aktualisierung des EG-Aktionsprogramms - Beschleunigte Aktion zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose im Rahmen der Armutslinderung - Offene politische Fragen und künftige Herausforderungen INHALTSVERZEICHNIS MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Aktualisierung des EG-Aktionsprogramms Beschleunigte Aktion zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose im Rahmen der Armutslinderung Offene politische Fragen und künftige Herausforderungen Zusammenfassung 1. Einleitung 2. Kontext und Herausforderungen 2.1. Nie da gewesene internationale Einigkeit - Allmähliche Ausräumung der Meinungsverschiedenheiten 2.2. Langsame Fortschritte beim ,Zugang" und bei der ,Mobilisierung von Ressourcen" 3. Bisherige Fortschritte des AP 3.1. Wirksamkeit 3.1.1. Optimierung der Wirksamkeit der Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, AIDS und Bevölkerung, die auf die Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten und die Armutsminderung abzielen 3.1.2. Verbesserung der Arzneimittelpolitik und Kapazitätsaufbau 3.1.3. Ausbau der lokalen Produktionskapazitäten 3.2. Bezahlbarkeit 3.2.1. Preisstaffelung 3.2.2. Zölle und Steuern 3.2.3. Schutz des geistigen Eigentums 3.2.4. Soziale Verantwortung der Unternehmen 3.3. Forschung und Entwicklung 3.3.1. Verstärkte Forschung im Bereich armutsbedingter Krankheiten 3.3.2. European and Developing Countries Clinical Trials Partnership (EDCTP) 3.3.3. Aufbau von Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in den Entwicklungsländern 3.3.4. Indirekt Anreize zur Förderung privater Investitionen in die Erforschung und Entwicklung spezifischer globaler Kollektivgüter 3.4. Teilnahme an globalen Partnerschaften: der politischer Dialog 4. Monitoring und Evaluierung 5. Schlussfolgerungen Anhang 1 - Abkürzungen Anhang 2: Übersicht Anhang 3: die Millenniumsziele Anhang 4: Preise und Preissenkungen für bestimmte Arzneimittel gegen HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - Aktualisierung des EG-Aktionsprogramms - Beschleunigte Aktion zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose im Rahmen der Armutslinderung - Offene politische Fragen und künftige Herausforderungen Zusammenfassung Im Februar 2001 verabschiedete die Kommission ihr Aktionsprogramm (AP) ,Beschleunigte Aktion zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose im Rahmen der Armutslinderung". Das AP umfasste eine Reihe von Aktionen zur Steigerung der Wirksamkeit vorhandener Maßnahmen, zur Verbesserung der Bezahlbarkeit der grundlegenden Arzneimittel und zur Erforschung und Entwicklung neuer globaler Kollektivgüter, um HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose auf nationaler, regionaler und globaler Ebene zu bekämpfen. Der Aktionsplan ist nun seit zwei Jahren in Kraft und es ist an der Zeit, seine Durchführung zu bewerten und die noch offenen politischen Fragen und künftigen Herausforderungen zu ermitteln. Das Aktionsprogramm ist vor allem deswegen wichtig, weil die Anzahl der Menschen, die von HIV/AIDS, Malaria und TB betroffen sind, damit infiziert werden und daran sterben, weiterhin steigt. Allein 2001 starben rund 3 Millionen Menschen an AIDS, während weitere fünf Millionen sich neu mit dem HIV-Virus infizierten. Die Belastung durch Malaria und Tuberkulose nimmt ebenfalls weiter zu. 2001 starben zwei Millionen Menschen an TB und eine Million an Malaria. Bei der derzeitigen Tendenz wird sich bis 2020 fast 1 Milliarde Menschen mit TB anstecken, bei 200 Millionen wird die Krankheit zum Ausbruch kommen und 35 Millionen werden daran sterben. Sowohl TB als auch Malaria sind außerdem Faktoren, die zu weiteren zwei bis vier Millionen Sterbefällen jährlich beitragen. Innerhalb der internationalen Gemeinschaft besteht Einvernehmen über die Dringlichkeit des Vorgehens gegen HIV/AIDS, Malaria und TB in den Entwicklungsländern und über die Mittel, mit denen dies erreicht werden kann. Alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft haben sich mit den Millennium-Entwicklungszielen (MEZ) einverstanden erklärt. Die Ziele auf den Gebieten HIV/AIDS, Malaria und TB stehen ganz obenan, wodurch der Zusammenhang zwischen der Armutsminderung insgesamt und Investitionen in die Gesundheit hervorgehoben wird. Der von der WHO initiierte Ausschuss für Makroökonomie und Gesundheit (CMH) wies überzeugend nach, dass der Schwerpunkt auf diesen drei Krankheiten liegen muss, und zeigte auf, warum Investitionen in die Gesundheit eine wirksame Strategie zur Verringerung der Armut darstellen. Die Debatte über die globalen Kollektivgüter schritt ebenfalls voran, und es wird über geeignete Anreize für die Entwicklung spezifischer globaler Kollektivgüter wie die Kontrolle der Epidemien HIV/AIDS, Malaria und TB nachgedacht. Nach wie vor gibt es weder Impfstoffe für HIV/AIDS und Malaria, noch einen wirksamen Impfstoff für TB, und für viele dieser globalen Kollektivgüter ist ein internationales Vorgehen die Voraussetzung. Was die ,Steigerung der Wirksamkeit" betrifft, so gab es bei der Verstärkung der Unterstützung für den Gesundheitsbereich nur langsame Fortschritte. Trotz der seit Verabschiedung des AP erreichten erheblichen Preissenkungen haben weiterhin nur wenige Menschen Zugang zu antiretroviralen Arzneimitteln und wirksamen Tuberkulose- und Malariabehandlungen. Für die gewünschte Erhöhung der Gesundheitsausgaben in den Entwicklungsländern auf mindestens 30-40 USD pro Person und Jahr sind bis 2007 Geberzuschüsse von rund 27 Mrd. USD und zusätzliche Haushaltsausgaben der Entwicklungsländer von 23 Mrd. USD erforderlich. Bei einer Schätzung des jährlichen Finanzbedarfs muss berücksichtigt werden, dass für HIV/AIDS, Malaria und TB allein 9,2 Mrd. USD einzuplanen sind. Die Wirksamkeit des AP auf Länderebene muss langfristig bewertet werden. Allerdings ist eine Anhebung der EG-Ausgaben für soziale Infrastrukturen geplant, ruhende Programme wurden neuorientiert und die Ausgaben richteten sich stärker nach den im AP festgelegten Prioritäten. Auf EU-Ebene haben der Rat und das Parlament mehrere Entschließungen angenommen, in denen diese Prioritäten bestätigt wurden. Die Kommission hat außerdem eine Mitteilung über Gesundheit und Armut angenommen, in der vier breitangelegte Konzepte für die Verbesserung der Ergebnisse im Gesundheitsbereich genannt werden, und eine Verordnung über die Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose) vorgeschlagen, die eine wesentliche Erhöhung der Finanzmittel vorsieht. Was die ,Verbesserung der Bezahlbarkeit" angeht, so wurde den Rechten am geistigen Eigentum und dem TRIPs-Übereinkommen bei der Einleitung der neuen WTO-Entwicklungsrunde große Aufmerksamkeit gewidmet. Auf der Ministertagung der WTO-Mitglieder in Doha im Jahr 2001 war die Annahme einer Erklärung zu den Beziehungen zwischen dem TRIPs-Übereinkommen und der öffentlichen Gesundheit ein bedeutender Schritt. Mit der Preisstaffelungsstrategie der Kommission zur Verbesserung der Versorgung der Entwicklungsländer mit unentbehrlichen Arzneimitteln wurden ebenfalls greifbare Ergebnisse erzielt. In den letzten beiden Jahren wurde das Preisstaffelungskonzept innerhalb der EU nach und nach weitgehend als wirksames Mittel für die Schaffung eines Zugangs zu grundlegenden Medikamente für in Armut lebende Menschen akzeptiert. In diesem Zusammenhang hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates angenommen, mit dem verhindert werden soll, dass bei Arzneimitteln, die in Entwicklungsländern zu den niedrigeren Preisen verkauft werden, eine Umlenkung des Handels auf den Markt der EU stattfindet. Was die ,Erhöhung der Investitionen in Forschung und Entwicklung" betrifft, so wurden aus den Forschungsrahmenprogrammen erhebliche Mittel für die Erforschung von HIV/AIDS, Malaria und TB bereitgestellt, u.a. für die Einleitung der neuen Initiative ,Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich der klinischen Versuche" (European and Developing Countries Clinical Trials Partnership - EDCTP). Diese Initiative stellt eindeutig einen Vorankommen dar, da sie dazu beiträgt, dass Europa seine Forschungsbeiträge zur Bekämpfung dieser Krankheiten in den Entwicklungsländern gemeinsam vorlegt. Weitere direkte und indirekte Anreize für die Erforschung und Entwicklung bestimmter globaler Kollektivgüter zur Bekämpfung der drei Krankheiten müssen in den kommenden Jahren einen Schwerpunkt bilden. Insgesamt geht die EG bei der Inangriffnahme der im AP genannten Probleme proaktiv vor, z.B. im Rahmen der G8, insbesondere in Okinawa, auf den EU/US-Gipfeln und im Forum EU/OAU. Die Kommission ist aktives Mitglied im Vorstand des Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM). Die Entwicklungsländer haben großes Gewicht im GFATM-Vorstand und in Bezug auf die allgemeinen Verwaltungsmodalitäten. Wichtige politische Fragen, die zuvor in anderen Foren nicht erfolgreich behandelt werden konnten, wie die Preisstaffelung, werden hier erörtert. Sie können allerdings nicht innerhalb des GFATM allein geklärt werden. Es sind erneute Bemühungen um eine Zusammenarbeit in diesen Fragen auf europäischer Ebene sowie mit bestimmten Partnern, insbesondere den USA, erforderlich. Zwei Jahre nach seiner Verabschiedung stellt das AP immer noch einen umfassenden, vorausschauenden und kohärenten Rahmen für die EU-Politik dar, der einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der nationalen, regionalen und globalen Maßnahmen gegen die drei übertragbaren Krankheiten abzielt. Allerdings besteht nach wie vor dringender Bedarf an großangelegten kollektiven Aktionen. Wo es weniger sichtbare Fortschritte gab, ist dies hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass es der Kommission und/oder den Mitgliedstaaten an angemessenen Ressourcen für die Durchführung großangelegter Maßnahmen in Bereichen wie lokale (Produktions-)Kapazitäten, Technologietransfer, Anreize für innovative Forschung und Entwicklung in der Privatwirtschaft und Zusammenarbeit im Rahmen echter Partnerschaften mit den betroffenen Entwicklungsländern mangelt. Das AP hat gezeigt, dass eine starke Stimme der EU von entscheidendender Bedeutung ist. Infolge des AP wurde die Position der EU in Bezug auf gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und TB auf internationaler Ebene gemeinsam mit anderen Partnern erheblich gestärkt. Allerdings sind noch weitere Anstrengungen erforderlich, um für eine regelmäßige und strukturierte Beratung mit den Entwicklungsländern zu sorgen. Es wird vorgeschlagen, dass dieser Aspekt durch die Schaffung eines Forums für die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten im Rahmen der Armutsminderung weiterentwickelt wird. Vor der EU liegen enorme Herausforderungen, wenn sie die Entwicklungsländer, die übrigen OECD-Mitglieder sowie die Industrie und die Zivilgesellschaft dieser Länder veranlassen will, die für die Bekämpfung der drei Krankheiten benötigten Mechanismen einzuführen und anzuwenden. 1. Einleitung Das Aktionsprogramm der EG zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten im Rahmen der Armutslinderung (nachstehend Aktionsprogramm oder AP genannt) stützt sich auf den politischen Rahmen, der im September 2000 mit der Mitteilung über eine , Beschleunigte Aktion zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose im Rahmen der Armutslinderung [1] vorgelegt wurde. Es liefert im Kontext der verstärkten internationalen Bemühungen eine breit angelegte und kohärente Reaktion der Gemeinschaft im Zeitraum 2001-2006 auf die weltweite Notlage, die durch die drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose (TB) verursacht wurde. Diese Krankheiten betreffen die ärmsten Bevölkerungen am stärksten und unterminieren die globale Gesundheit und die nachhaltige Entwicklung. Die Strategie der Kommission beinhaltet ein umfassendes Bündel einander ergänzender Maßnahmen, um Folgendes zu verbessern: (i) die Wirksamkeit der vorhandenen Mittel, (ii) die Bezahlbarkeit grundlegender Arzneimittel und (iii) die Erforschung und Entwicklung neuer globaler Kollektivgüter zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose auf nationaler, regionaler und globaler Ebene. [1] KOM (2001) 96 vom 21.2.2001 und KOM(2000) 585 vom 20.9.2000. In dieser Mitteilung, die vor allem für den Rat und das Europäische Parlament bestimmt ist, soll die Umsetzung des AP in den ersten beiden Jahren seiner Laufzeit beurteilt werden. Außerdem ist es für die breitere Öffentlichkeit, die bereit ist, zu besseren Nachhaltigkeitsergebnissen in der Entwicklung beizutragen, wichtig, über die Fortschritte informiert zu werden, die bei der gemeinsamen Bekämpfung der drei Krankheiten in den Entwicklungsländern erzielt wurden. In dem Papier wird auf den Gesamtkontext und auf die anstehenden Herausforderungen eingegangen und werden Ergebnisse in den Bereichen Wirksamkeit, Bezahlbarkeit und Forschung vorgelegt. Der Verlaufskontrolle und Evaluierung ist ein eigener Abschnitt gewidmet, gefolgt von Empfehlungen für die Zukunft. 2. Kontext und Herausforderungen In den letzten zwei Jahren gingen durch HIV mehr als 160 Millionen, durch Malaria 80 Millionen und durch Tuberkulose fast 72 Millionen gesunde Lebensjahre verloren. 1. Die Anzahl der Menschen, die von HIV/AIDS, Malaria und TB betroffen sind, damit infiziert werden und daran sterben, steigt weiterhin. Allein 2001 starben drei Millionen Menschen an AIDS, während sich weitere fünf Millionen mit HIV infizierten. Die Hälfte aller neuen HIV-Infektionen - mehr als 6.000 am Tag - tritt bei den 15- bis 24-Jährigen auf. Am schnellsten breitet sich die Krankheit in Osteuropa, Zentralasien, China und Indien aus. Die meisten neu Infizierten sind Drogenabhängige, die Spritzen verwenden. Allerdings spielt AIDS in allen Regionen nach wie vor eine große Rolle. 2. Die Belastung der Entwicklung durch Malaria und TB nimmt ebenfalls weiter zu. Bei der derzeitigen Tendenz wird sich bis 2020 fast 1 Milliarde Menschen mit TB anstecken, bei 200 Millionen wird die Krankheit zum Ausbruch kommen und 35 Millionen werden daran sterben. Ein Drittel der Weltbevölkerung ist gegenwärtig mit Tuberkulose infiziert. 2001 starben rund 2 Millionen Menschen an TB und 1 Million an Malaria. Beide Krankheiten sind außerdem Faktoren, die zu weiteren zwei bis vier Millionen Sterbefällen jährlich beitragen. Die Mehrheit der Malariaopfer sind Kleinkinder in Subsahara-Afrika. TB hängt größtenteils mit der weiten Verbreitung von AIDS zusammen und ist ein ausschlaggebender Faktor in Südostasien, Ostasien, im Pazifischen Ozean und in Amerika. 2.1. Nie da gewesene internationale Einigkeit - Allmähliche Ausräumung der Meinungsverschiedenheiten 1. Die letzten beiden Jahre waren von einem weitverbreiteten Konsens innerhalb der internationalen Gemeinschaft über die Dringlichkeit der Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und TB in den Entwicklungsländern und über die entsprechenden Mittel geprägt. Regierungsmitglieder, Politiker, Entscheidungsträger, zivilgesellschaftliche Akteure und Führungskräfte aus der Wirtschaft sind sich stärker als je zuvor bewusst, welche Belastung von diesen Krankheiten ausgeht und wie sich weiterentwickeln wird, wenn wir unsere Bemühungen um ihre Bekämpfung nicht verstärken. Dieser Konsens hat zu neuem politischem Elan geführt, der eine nie da gewesene internationale Einigkeit über die wirksamsten Maßnahmen hervorgebracht hat. 2. Sämtliche Mitglieder der internationalen Gemeinschaft haben sich mit den Millennium-Entwicklungszielen einverstanden erklärt (s. Anhang 3). Ein zentraler Aspekt dieser Ziele ist eine Verringerung des Anteils der Menschen, die in äußerster Armut leben, um 50% bis 2015. Zielsetzungen auf dem Gebiet der Gesundheit stehen ganz obenan, wodurch der Zusammenhang zwischen der Verringerung der Armut insgesamt und Investitionen in die Gesundheit hervorgehoben wird. Das spezifische Ziel 6 betreffend ,HIV/AIDS, Malaria und andere Krankheiten" zeugt von einem echten Engagement, mit dem anerkannt wird, dass die angestrebte globale Armutsminderung ohne Bekämpfung dieser Krankheiten nicht erreicht werden kann. Insbesondere sollen die Ausbreitung von HIV/AIDS und das Auftreten von Malaria und TB bis 2015 gestoppt und der Trend ins Gegenteil verkehrt werden. Inzwischen wird allgemein anerkannt, dass das AP unmittelbar zu der internationalen Einigung auf das Millenniumsziel 6 beigetragen hat. 3. Weitere spezifischere Ziele in Bezug auf die drei Krankheiten wurden auf globaler oder regionaler Ebene vereinbart: für HIV/AIDS auf der Sondertagung der UNO-Generalversammlung zu HIV/AIDS im Juni 2001, für Malaria auf dem Afrika-Gipfel zur Initiative ,Roll Back Malaria" (Kampf der Malaria) in Abuja im April 2000 und für Tuberkulose unter anderem auf der Weltgesundheitsversammlung vom Mai 2000. Die Ziele und Vorgaben für diese drei Krankheiten sowie die entsprechenden Indikatoren und Maßnahmen werden auch im Rahmen des vor Kurzem errichteten Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose (GFATM) thematisiert. 4. Einen weiteren Wendepunkt im internationalen Geschehen stellten in den letzten beiden Jahren die Arbeiten des WHO-Ausschusses für Makroökonomie und Gesundheit (CMH) dar [2], der in seinem Bericht nachweist, wie eine hohe Krankheitsbelastung [3] das Wirtschaftswachstum bremst und die Mittel einschränkt, die den Regierungen für Investitionen in die öffentliche Gesundheit und für Armutsbekämpfungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird aufgezeigt, inwiefern höhere Investitionen in die Gesundheit eine wirksame Strategie für die Verringerung der Anzahl der Armen darstellen. Der Gesamtertrag von Gesundheitsinvestitionen in den Entwicklungsländern wird auf 18% jährlich geschätzt. Der CMH hat zur Stärkung eines internationalen Einvernehmens darüber beigetragen, dass die Belastung der Armen durch Krankheiten verringert werden muss, indem der Schwerpunkt auf die drei genannten Krankheiten gelegt wird. [2] WHO-Ausschuss für Makroökonomie und Gesundheit, Abschlussbericht, Dezember 2001. [3] Die Auswirkungen einer schlechten Gesundheitslage auf den Einzelnen und die Gesellschaft werden daran gemessen, wie viele gesunde Lebensjahre sie infolge jeder Krankheit einbüßen. Die Gesamtanzahl dieser Jahre kann dann als ,Krankheitsbelastung" beschrieben werden. Die Krankheitsbelastung in einer Gesellschaft insgesamt entspricht der Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Gesundheit der Bevölkerung und einer Idealsituation, in der jeder bei guter Gesundheit ein hohes Alter erreichen würde. 5. Seit Verabschiedung des AP kam die Debatte über die globalen Kollektivgüter in verschiedenen Foren weiter voran. Im AP wurde das Erfordernis eines globalen Konzepts in diesem Bereich hingewiesen, das auf der Erkenntnis beruht, dass Investitionen in Gesundheit und Entwicklung im Interesse aller - ob reich oder arm - liegen. Dieses Konzept geht weit über reine ,Hilfe" hinaus. Da die Anbieter von Kollektivgütern über marktorientierte Verhandlungen oder vorhandene öffentliche Finanzierungsmechanismen möglicherweise kein angemessenes Entgelt erhalten, arbeiten die EG und die EU-Mitgliedstaaten nun an der Konzipierung geeigneter Anreize für die Entwicklung spezifischer globaler Kollektivgüter (Produkte, Dienstleistungen, Wissen), die zur Bekämpfung von Epidemien wie HIV/AIDS, Malaria und TB beitragen können. 6. Es gibt zunehmend Belege dafür, dass Prävention, Behandlung und Pflege Teile eines Ganzen sind. Ebenso zeigt sich immer deutlicher, dass es möglich ist, Menschen mit AIDS auch in einem an Ressourcen armen Umfeld zu behandeln und zu pflegen, was ein wichtiger Teil der Bemühungen um eine wirksamere Prävention ist. Diese wachsende Erkenntnis war auf der Sondersitzung der UNO-Generalversammlung zum Thema HIV/AIDS im Juni 2001 sichtbar, die mit einem Einvernehmen darüber endete, dass Prävention und Behandlung auf der XIV. Internationalen AIDS-Konferenz im Juli 2002 nicht als miteinander konkurrierende, sondern als komplementäre Prioritäten angegangen werden sollten. Der wesentliche Zusammenhang zwischen Prävention und Behandlung ist auch bei der Bekämpfung von TB allgemein bekannt, da nur eine Heilungsrate von 80% in hochgradig endemischen Gemeinschaften die Kontrolle der Übertragung ermöglicht. Ferner deuten immer mehr Anzeichen darauf hin, dass es einen ähnlich engen Zusammenhang bei Malaria gibt, insbesondere bei Schwangeren, da die Krankheit für Mutter oder Kind oft tödlich endet. 7. Das öffentliche Interesse an der notwendigen Förderung und Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln in armen Ländern ist nach wie vor groß. Ein wichtiger Schwerpunkt der öffentlichen Kampagnen bestand darin, den Schutz der öffentlichen Gesundheit und den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, den die Arzneimittelhersteller genießen, besser miteinander zu vereinbaren. Auf der Ministertagung von Doha im Jahr 2001 einigten sich die WTO-Mitglieder auf eine Erklärung über das TRIPs-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit, nach der das Abkommen in einer Weise interpretiert und umgesetzt werden kann und soll, die das Recht der WTO-Mitglieder unterstützt, die öffentliche Gesundheit zu schützen und besonders den Zugang zu Arzneimitteln für alle zu fördern. Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben eine wesentliche Rolle bei der Erzielung einer Einigung über diese Erklärung gespielt und führen weiterhin Anschlussverhandlungen über ausstehende Fragen. 2.2. Langsame Fortschritte beim ,Zugang" und bei der ,Mobilisierung von Ressourcen" 1. Trotz der obengenannten Entwicklungen gab es nur langsame Fortschritte bei der dringend notwendigen Gewährleistung von Präventions-, Behandlungs- und Pflegeleistungen von guter Qualität, einschließlich Produkten und Ausrüstungen. Dies stellte einen zentralen Bestandteil des AP dar. Es herrscht allgemeine Übereinstimmung darüber, dass eine sachgemäße Benutzung von Kondomen und die Prävention der Mutter-Kind-Übertragung mit antiretroviralen Mitteln die Ausbreitung der HIV/AIDS-Pandemie eindämmen könnte, während die hochwirksame antiretrovirale Therapie (HAART) sich in vielen Fällen als lebensrettend erwiesen hat und somit einen Anreiz für eine stärkere Nutzung freiwilliger Beratungen und Tests bietet und gemeinsam mit allgemeinen Informationen zur Gesundheit und Gesundheitserziehung zu einer wirkungsvollen Prävention beiträgt. In den letzten beiden Jahren hat zwar eine Senkung der Preise für antiretrovirale Arzneimittel (ARV) und einige Medikamente gegen opportunistische Infektionen eingesetzt - in einigen Fällen in bedeutendem Umfang (s. Anhang 4) - und sind Länder wie Brasilien bei der Gewährleistung des Zugangs HIV-Infizierter zu Arzneimitteln erheblich vorangekommen, doch haben weiterhin nur 0,3% der von HIV/AIDS Betroffenen in den Entwicklungsländern Zugang zu ARV. Daher müssen wirksamere, besser geeignete und einfachere Behandlungen entwickelt werden. Den Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von TB mangelt es immer noch an der gewünschten Wirksamkeit, allerdings hat die Kurzzeitbehandlung mit Direktbeobachtung (DOTS) gezeigt, wie hohe Heilungsraten und eine Verringerung der Neuansteckungs-, Erkrankungs- und Sterblichkeitsrate erreicht werden können. Obwohl insgesamt 148 Länder derzeit die DOTS-Strategie anwenden, haben nur rund 55% der Weltbevölkerung Zugang dazu. In mehreren Ländern ist es dank der entschlossenen landesweiten Anwendung der DOTS-Strategie gelungen, die Tendenz zur Zunahme von TB-Fällen ins Gegenteil zu verkehren und das Land so in die Lage zu versetzen, die Anzahl der Neuansteckungen im 10-Jahresrhythmus jeweils um die Hälfte zu reduzieren. Mit Insektiziden behandelte Moskitonetze und intermittierende Präventivbehandlungen können die Krankheitsbelastung durch Malaria spürbar verringern. Obwohl im Zeitraum 2000-2001 mehr als fünf Millionen behandelte Moskitonetze verteilt wurden, beträgt der Anteil der unter einem solchen Netz schlafenden Kinder unter fünf Jahren in Afrika noch weniger als 10% und insgesamt nutzt nur 1% der gefährdeten afrikanischen Bevölkerungsgruppen Moskitonetze. Lediglich in Vietnam ist die durch Malaria verursachte Kindersterblichkeit im letzten Jahrzehnt zurückgegangen. In Subsahara-Afrika hat sich die Malaria-Inzidenz erhöht. Die rasche Zunahme der Arzneimittelresistenz lässt befürchten, dass die Malaria-Sterblichkeit drastisch ansteigen wird. Fortschritte beim Ausstieg aus der Verwendung von DDT zur Malariabekämpfung wurden durch die Annahme des Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POP) im Mai 2001 in Stockholm erzielt. Den Entwicklungsländern wurden Ausnahmen unter der Voraussetzung gewährt, dass die Forschung nach sicheren chemischen und anderen Alternativen fortgesetzt wird, damit ein ebenso effizientes wie erschwingliches Mittel zur Malaria-Prävention gefunden wird. Ein besonders wichtiger Aspekt für die Bekämpfung von HIV/AIDS ist die derzeitige Konzentration der internationalen Gemeinschaft auf die Aspekte Instabilität und Unsicherheit, in deren Rahmen eine Reihe von Maßnahmen, die nicht immer auf dem Schutz der grundlegenden Menschenrechte basieren, vorgeschlagen und angewandt werden. Die Achtung bzw. Nichtachtung von Menschen- und Bürgerrechten und die Diskriminierung bzw. Nichtdiskriminierung von HIV/AIDS-Betroffenen finden in vielen Ländern zunehmende Aufmerksamkeit, wobei diese Probleme werden nicht immer ausreichend angegangen werden. Die Debatte geht weit über das Recht auf Gesundheit hinaus; sie schließt die Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft, das Erbrecht, die Freizügigkeit und das Recht auf Heirat ein. Häufig werden HIV-Infizierte durch Rechtsvorschriften diskriminiert. 2. Die Finanzmittel sind nach wie vor völlig unzureichend. Nach Berechnungen des CMH müssen die laufenden Gesundheitsausgaben in den am wenigsten entwickelten Ländern [4] (derzeit rund 13 USD pro Person) auf mindestens 30-40 USD jährlich erhöht werden. Dafür sind bis 2007 Geberzuschüsse von rund 27 Mrd. USD jährlich (verglichen mit derzeit 6 Millionen USD) und zusätzliche Haushaltsausgaben der Entwicklungsländer von 23 Mrd. USD erforderlich. Der CMH nahm auch eine eingehende Schätzung des jährlichen Finanzbedarfs für HIV/AIDS, Malaria und TB vor, der sich auf insgesamt 9,2 Mrd. USD beläuft. Dabei handelt es sich um den Mindestbetrag für Investitionen, die unmittelbar getätigt werden können, wobei das Hauptgewicht auf den unteren Ebenen der Gesundheitssysteme der Distrikte wie Gesundheitsstationen und mobile Dienste liegt. Die afrikanischen Länder haben vereinbart, 15% ihrer Staatshaushalte der Gesundheit zu widmen (Abuja, April 2000). Einige Länder wie Nigeria nutzen den Schuldenerlass für umfassende neue Investitionen in die Gesundheit, insbesondere mit Bezug auf HIV/AIDS. Länder mit einer hohen Krankheitsbelastung zeigen ihre Entschlossenheit zur TB-Bekämpfung, indem sie 60% der TB-Behandlungen aus ihren eigenen Haushalten finanzieren. Dennoch stellt die Ressourcenmobilisierung weiterhin eine große Herausforderung dar - vor allem für Afrika und ganz besonders im Hinblick auf die Bekämpfung von HIV/AIDS. Der Globale Fonds zur Bekämpfung von AIDS, TB und Malaria (GFATM) strebt zusätzliche Aufwendungen von 2,3 Mrd. USD im Jahr 2003 und 4,6 Mrd. USD im Jahr 2004 an; bisher wurden insgesamt 2,1 Mrd. USD für die kommenden fünf Jahre bereitgestellt. [4] Derzeit handelt es sich um 49 Länder: Afghanistan, Angola, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Kambodscha, Kap Verde, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Komoren, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Äthiopien, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Kiribati, Demokratische Volksrepublik Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Samoa, Sao Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Salomonen, Somalia, Sudan, Togo, Tuvalu, Uganda, Vereinigte Republik Tansania, Vanuatu, Jemen und Sambia (UNCTAD 2001 - http://www.unctad.org/en/pub/ ldcprofiles2001.en.htm). 3. Bisherige Fortschritte des AP Das AP war darauf ausgelegt, Maßnahmen auf Länderebene, die auf die Verbesserung des Zugangs zu vorhandenen Mitteln, Gütern und Dienstleistungen abzielen, mit entsprechenden globalen Maßnahmen zur Förderung der Bezahlbarkeit und von Investitionen in die Entwicklung spezifischer globaler Kollektivgüter zu verbinden. Dabei wurden drei miteinander verflochtene und komplementäre Aktionsbereiche ermittelt: Wirksamkeit, Bezahlbarkeit und Forschung. Hier ist ein kohärentes, kollektives und gleichzeitiges Vorgehen erforderlich. 3.1. Wirksamkeit 3.1.1. Optimierung der Wirksamkeit der Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, AIDS und Bevölkerung, die auf die Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten und die Armutsminderung abzielen Das ehrgeizige Ziel des Aktionsprogramms, in Partnerschaft mit den Entwicklungsländern und anderen Gebern den Vorrang in zunehmendem Maß Länder- bzw. Regionalzuweisungen zur Förderung besserer Ergebnisse im Gesundheitsbereich einzuräumen, hat bisher kaum zu nennenswerten Resultaten geführt. Hier ist längere Zeit nötig, bis die tatsächlichen Auswirkungen sichtbar werden. Mittelzuweisungen für die Gesundheit liegen traditionell im Rahmen der von der EG in Asien, Lateinamerika und im Mittelmeerraum finanzierten Programme höher als im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Innerhalb der mit Außenbeziehungen befassten Generaldirektionen ist eine übereinstimmendere Konzentration auf die Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele erforderlich, insbesondere in Ländern, in denen sich HIV/AIDS rasch ausbreitet (Indien und China). Die im November 2002 eingesetzte dienststellenübergreifende Gruppe für das EG-Aktionsprogramm soll das AP innerhalb der Kommission und in allen Entwicklungsländern weiter voranbringen. 1. Ende 2001 wurden gemeinsam mit den Delegationen Programmierungsleitlinien für Gesundheit, AIDS und Bevölkerung aufgestellt. Sämtliche Länderstrategiepapiere und Nationalen Richtprogramme der EG (außer für die AKP-Länder ,ohne Notifizierung") wurden bis Ende 2002 fertiggestellt [5]. Der derzeitige Umfang der Mittelzuweisungen für ,Gesundheit als Schwerpunktsektor" im Rahmen des 9. EEF beträgt 3,7% (280 Mio. EUR). 22,3% aus dem 9. EEF (1,6 Mrd. EUR) sind für makroökonomische Hilfe mit Auflagen im Bereich soziale Entwicklung vorgesehen. Im Jahr 2002 wurden regionale und AKP-interne Mittel für die Gesundheit in AKP-Ländern aus dem 6. bis 9. EEF programmiert (insgesamt 104 Mio. EUR, davon 60 Mio. EUR für den GFATM aus dem 6. und 7. EEF und 44 Mio. EUR für die reproduktive Gesundheit und Malaria aus dem 8. und 9. EEF). Über zusätzliche Mittelzuweisungen aus dem 9. EEF für AKP-interne regionale Mittel und aus der Reserve des 9. EEF wird derzeit mit den AKP-Ländern beraten. Die im Rahmen von MEDA für den Gesundheitsbereich programmierten Mittel machen im Zeitraum 2002-2004 2% aus, für Asien (2002-2004) sind es 14,1% und für Lateinamerika (2002-2006) 1,9%. Die derzeitigen mehrjährigen Zuweisungen für alle Entwicklungsländer zusammen belaufen sich auf 423,3 Millionen für ,Gesundheit und Bevölkerung", d.h. weniger als 3,3% der gesamten programmierten Entwicklungshilfe der EG. Die EU-Mitgliedstaaten - FI, DE, UK, B, FR, S und NL - legen in ihren eigenen Hilfeprogrammen einen größeren Schwerpunkt auf die Millennium-Entwicklungsziele für den Gesundheitsbereich. [5] Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen: ,Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Gemeinsamen Rahmens für Länderstrategiepapiere", SEK (2002) 1279 vom 26.11.2002. Vgl. Anhang 2 zu den mehrjährigen Finanzierungsvorkehrungen. 2. Anfang 2002 kam die Kommission mit dem Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments überein, dass im Rahmen der Entwicklungsausgaben aus dem EG-Haushalt mindestens 35% für ,soziale Infrastrukturen" bereitgestellt werden. Dieser Wert ist ein Indikator für Gesundheit und Bevölkerung, Bildung, Wasserversorgung und Kanalisation sowie Regierung und Zivilgesellschaft im Einklang mit der DAC-Sektorkategorie 1. Die derzeitigen mehrjährigen Zuweisungen für soziale Infrastrukturen belaufen sich für alle Entwicklungsländer zusammen auf 4,651 Mrd. EUR, d.h. 36,3% der gesamten programmierten Entwicklungshilfe der EG. 3. 2001 überprüfte die Kommission 22 ruhende Gesundheitsprogramme (AKP-Länder und ALAMEDA) und hob Mittelbindungen auf oder wies Mittel neu zu, wo es angebracht war [6]. Die Reform der für Außenbeziehungen zuständigen Kommissionsdienststellen trug dazu bei, dass die Auszahlungsrate rasch erheblich anstieg. Im Februar 2001 betrug die Auszahlungsrate im Rahmen der laufenden Mittelausstattung für Gesundheit, AIDS und Bevölkerung 17% (Verhältnis zwischen Auszahlungen und Gesamtmittelbindungen). Derzeit sind es 23% für dieselbe Mittelausstattung (1995-2000). Allerdings sind die Zahlen für 2001 und 2002 vielversprechender, da sich der Haushaltsvollzug insgesamt deutlich verbessert hat, wobei u.a. die Zahlungen im Jahr 2001 verglichen mit dem Vorjahr um 20% stiegen. [7] Das neue Informationssystem (CRIS) wurde 2002 schrittweise eingeführte und dürfte Anfang 2003 voll einsatzfähig sein. [6] Zwar wurden nicht alle ruhenden Gesundheitsprogramme eingestellt, doch der Umfang der ,ruhenden" Mittel beträgt im Vergleich zu den ,aktiven" Mitteln 27% für den Gesundheitsbereich insgesamt, 10,3% für HIV/STI-bezogene Projekte und 6,8% für Programme zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. [7] KOM(2002) 490 endg., Jahresbericht 2001 über die Entwicklungspolitik der Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe, 12.9.2002. 4. Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten arbeiten zunehmend auf die Harmonisierung der Strategien und Verfahren zur Verbesserung der Wirksamkeit auf Landesebene hin. Im September 2002 wurden gemeinsame Missionen der Europäischen Kommission/Europäischen Union in eine Reihe von Pilotländern (Mosambik - Marokko - Vietnam - Nicaragua) eingeleitet, um das Potenzial für eine stärkere Harmonisierung in den Bereichen Gesundheit und Bildung zu prüfen. Selbstverständlich sollte eine engere Koordinierung der Geber Schritt für Schritt erfolgen, wobei von Beratungen und Informationsaustausch allmählich zu gemeinsamen Lagebewertungen sowie Programmierungs- und Durchführungsstrukturen übergegangen wird, einschließlich eines wirksamen Informationsflusses zwischen dem Hauptsitz und den Delegationen/Botschaften. Die Kommission hat eine Task Force errichtet, die einen ausführlichen Aktionsplan für die Harmonisierung in den Bereichen Gesundheit, HIV/AIDS und Bildung ausarbeiten soll. Als Ergebnis dürften die derzeit auf Länderebene stattfindenden Arbeiten zur Verwendung bestimmter Indikatoren und zur Messung der Fortschritte bei der Verwirklichung der MEZ verbessert werden. 5. Im Jahr 2001 wurden mehrere Entschließungen zu dem Aktionsprogramm angenommen: die Ratsentschließung vom 14. Mai 2001, die EP-Entschließung vom 4. Oktober 2001 [8] und die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 1. November 2001. Der Vorschlag der Kommission über eine Rechtsgrundlage für den Beitrag der EG zum Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM) wurde am 23. Oktober 2001 angenommen, und am 19. Dezember 2001 erteilten der Rat und das Europäische Parlament ihre Zustimmung zu dem Beitrag der EG zum GFATM [9]. [8] Am 15. März 2001 wurde in der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Zugang zu Arzneimitteln für HIV/Aids-Opfer in der Dritten Welt zur Kenntnis genommen, dass in dem Aktionsprogramm der Kommission eine Verpflichtung zu gestaffelten Preisen aufgenommen worden war; darüber hinaus wurde die Entwicklung eines Systems gefordert, das den Entwicklungsländern einen gerechten Zugang zu Arzneimitteln und Impfstoffen zu erschwinglichen Preisen verschafft. [9] Beschluss Nr. 36/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über den Beitrag der Gemeinschaft zum Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria, Amtsblatt L 7 vom 11.1.2002, S. 1. 6. Die Kommission hat die Verordnung über die Sonderhaushaltslinie B7-6311 für HIV/AIDS, Malaria und TB im Einklang mit den Folgemaßnahmen zum AP geändert. [10] Während des Jahres 2002 wurde diese Verordnung im Rat und im Parlament eingehend erörtert. [11] Die Kommission schlug eine fast dreifache Erhöhung der Mittelzuweisungen (von 25,27 auf 73,35 Mio. EUR) vor. Die Verordnung dürfte Anfang 2003 vom Parlament und vom Rat verabschiedet werden. [10] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose) in Entwicklungsländern KOM/2002/109 endg., COD 2002/0051. [11] Gleichzeitig schlug die Kommission die Änderung der Verordnung über die Sonderhaushaltslinie B7-6312 für die Unterstützung von Bevölkerungen zu ändern, um die reproduktive und sexuelle Gesundheit und die damit verbundenen Rechte einzubeziehen. 7. Im März 2002 legte die Kommission eine Mitteilung über Gesundheit und Armutsbekämpfung [12] vor. Der Rat nahm im Anschluss daran am 30. Mai 2002 eine Entschließung an, in der er auf die Erhöhung des Umfangs und die Verbesserung der Erbringung der Hilfe einging. Darin hieß es: [...] Im Hinblick auf die Erzielung besserer Erfolge und die Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele im Gesundheitsbereich wird die EU diejenigen Entwicklungsländer verstärkt unterstützen, die zugesagt haben, die Ziele für Investitionen im Gesundheitsbereich, die sie sich selbst gesetzt haben - wie z. B. in Abuja (15 % der Staatshaushalte) - aktiv zu verfolgen. [...] [...]Der Rat erinnert in diesem Zusammenhang an seine Schlussfolgerungen zur VN-Konferenz über die Entwicklungsfinanzierung in Monterrey, die von den Außenministern am 14. März vereinbart und vom Europäischen Rat (Barcelona) gebilligt worden sind und in denen sich die Mitgliedstaaten gemeinsam verpflichten, als ersten wesentlichen Schritt in den nächsten vier Jahren den Gesamtumfang ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe zu erhöhen. Ein beträchtlicher Teil dieser Erhöhung sollte zur Unterstützung der sozialen Entwicklung in Entwicklungsländern verwendet werden, wobei die Verbesserung der Gesundheits- und der Bildungsleistungen besonders betont wird. [...] Die Diskussionen im Europäischen Parlament über die Mitteilung über Gesundheit und Armutsbekämpfung begannen im Oktober 2002 und sind noch im Gange. [12] KOM(2002) 129 endg. vom 22.3.2002. Diese Mitteilung behandelt das Verhältnis von Gesundheit und Armut, stellt die entscheidenden Elemente eines kohärenten Entwicklungskonzepts zur Verbesserung der Gesundheitslage und der Lebensbedingungen vor und errichtet erstmals einen einheitlichen politischen Rahmen der Gemeinschaft, um Investitionen in den Bereichen Gesundheit, AIDS und Bevölkerungspolitik in den Gesamtzusammenhang der europäischen Hilfe für Entwicklungsländer einzubetten. 8. In der Sitzung des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der OECD im Jahr 2001 kündigte die Kommission ihre Entschlossenheit zur Erhöhung der Beteiligung von Auftragnehmern aus den Entwicklungsländern in die Durchführung von Entwicklungshilfeprogrammen und -projekten der Gemeinschaft an, was durch eine Initiative für eine umfassendere Aufhebung von Lieferbindungen der Gemeinschaftshilfe geschehen soll. Als Pilotprojekt schlug die Kommission die Bereitstellung von Arzneimitteln, Ausrüstungen und sonstigen Produkten für HIV/AIDS, Malaria und TB vor. Das erste EG-Dossier im Rahmen der Aufhebung der Bindung war eine internationale Ausschreibung in Simbabwe. Am 18. November 2002 nahm die Kommission eine Mitteilung über die Aufhebung der Bindung der Hilfe an, in der das Vorgehen der Gemeinschaft vor dem Hintergrund des entsprechenden DAC-Beschlusses dargestellt wird. 3.1.2. Verbesserung der Arzneimittelpolitik und Kapazitätsaufbau 1. Die Verbesserung der Arzneimittelpolitik wurde in den AKP-Ländern erheblich verstärkt. Die EG stellte im Rahmen ein Partnerschaft mit der WHO 25 Mio. EUR (9. EEF) für regionale Zusammenarbeit und Kapazitätsaufbau, einschließlich der Verbesserung der Politik in Bezug auf unentbehrliche Arzneimittel sowie der Regelungssysteme, bereit. Der Finanzierungsvorschlag wurde im November 2002 im EEF-Ausschuss erörtert, die Annahme erfolgt jedoch erst, wenn der 9. EEF offiziell ratifiziert ist. Gegenwärtig finden weitere Arbeiten statt, um eine breiter angelegte strategische Partnerschaft [13] mit der WHO aufzubauen und zu finanzieren. [13] Eine strategische Partnerschaft könnte Folgendes beinhalten: Beteiligung der EG in den leitenden, satzungsmäßigen und politischen Gremien des ausgewählten Partners, Beitrag zu politischen Debatten, finanzielle Zusammenarbeit bei operationellen Maßnahmen, finanzielle Unterstützung für Kerntätigkeiten (15.7.2002 DG DEV A/2 note to Joint Management Meeting). 2. Im April 2002 legte der WHO-Sachverständigenausschuss für unentbehrliche Arzneimittel die 12. WHO-Liste der unentbehrlichen Arzneimittel fest (die erste dieser Listen war 1977 festgelegt worden). Sie umfasst 325 Arzneimittel, einschließlich 12 ARV [14] für die Behandlung von HIV. Zusammen mit der Liste veröffentlichte die WHO Leitlinien über die Verbesserung der Behandlung mit ARV. Diese Maßnahme wird als Durchbruch im Rahmen des umfassenden Pakets ,Prevention through care" angesehen, das in den kommenden Jahren zu einer Verbesserung des Zugangs zu Behandlungen beitragen dürfte. [14] Dazu gehören Nevirapin und Zidovudin, die zuvor für die Prävention der Mutter-Kind-Übertragung aufgelistet waren, nun aber auch für die Behandlung von HIV bei Erwachsenen und Kindern empfohlen werden. Neu auf der Liste sind die Arzneimittel Abacavir, Didanosin, Efavirenz, Indinavir, Lamivudin, Lopinavir, Nelfinavir, Ritonavir (niedrig dosiert), Saquinavir und Stavudin. 3. Die Kommission führt derzeit Gespräche mit Vertreter der AKP-Länder, der Initiative ,Roll Back Malaria", von ,Ärzte ohne Grenzen" und mit anderen Partnern über vorhandene nationale Malaria-Protokolle. Diese Protokolle müssen dahingehend geändert werden, dass Kombinationstherapien auf der Basis von Artemisin einbezogen werden, insbesondere in Ostafrika [15]. [15] Die neue Arzneimittelliste beinhaltet Artemether/Lumefantrin (Coartem) als Artemisin-Kombinationspräparat. 3.1.3. Ausbau der lokalen Produktionskapazitäten 1. Allmählich zeigt sich die Notwendigkeit, für viele unentbehrliche Arzneimittel und Arzneimittelgrundstoffe globale Produktionskapazitäten in Erwägung zu ziehen. Wenn sich die Epidemien weiter ausdehnen, könnten sich die vorhandenen Produktionskapazitäten als nicht ausreichend erweisen. So stehen Grundstoffe für ARV wegen der begrenzten Anzahl der Hersteller nur bedingt zur Verfügung. Die Kommission wird prüfen, inwieweit sich im Zusammenhang mit einer zunehmenden Verbreitung der Preisstaffelung und der öffentlichen Ausschreibungen, einer besseren Bezahlbarkeit und einer steigenden Nachfrage Kapazitätsmängel ergeben. 2. Es sind mehrere Initiativen für den Aufbau lokaler Produktionskapazitäten im Gange. Ein Beispiel stellt die lokale Herstellung von Kondomen in Südafrika dar, die mit einem sozialen Marketing verbunden ist. Die Europäische Investitionsbank (EIB) führt hier eine Analyse durch und erwägt finanzielle Unterstützung. Die EG sucht außerdem nach weiteren Partnern in vorrangigen Bereichen für den Technologietransfer und die lokale Herstellung von Arzneimitteln, z.B. von ARV, Artesunat und einer Polio-Schluckimpfung. 3. Die Verlagerung umfangreicher Produktionskapazitäten in arme Länder sowie der Aufbau von FuE-Kapazitäten ist ein wichtiger Teil der Strategie zur Schaffung eines nachhaltigen Zugangs zu Arzneimitteln. Diese Entwicklungen müssen parallel verlaufen, da keine Technologie ohne umfangreiche Anpassungen und wachsende technische Kompetenz vor Ort funktionieren kann. Die europäische Arzneimittelindustrie wird hierdurch nicht unbedingt benachteiligt. Bei manchen Erzeugnissen könnte das Freiwerden von Produktionskapazitäten etwa die Herstellung rentablerer Produkte ermöglichen, so dass beide Seiten von der Situation profitieren. In einigen Fällen, wie bei Impfstoffen, ist es allerdings wichtig, dass die Produktionskapazitäten gut ausgebaut werden, bevor die Herstellung auf den OECD-Märkten zurückgefahren wird. Gegenwärtig sind einige wenig gewinnträchtige traditionelle Impfstoffe wie die Polio-Schluckimpfung und die Gelbfieberimpfung knapp, weil die Hersteller in den Industrieländern dazu neigen, ihre Produktionskapazitäten für einträglichere - weil teurere - Impfstoffe zu nutzen. [16] [16] Siehe WHO, UNICEF, Weltbank, State of the World's Vaccines and Immunisation, November 2002. 3.2. Bezahlbarkeit 3.2.1. Preisstaffelung 1. Europa hat sich erfolgreich für das Preisstaffelungskonzept eingesetzt. Das Aktionsprogramm, die Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2002 und die Entschließungen des EP zu diesem Thema enthalten klare Hinweise auf das Erfordernis, die Preisstaffelung als Norm für grundlegende Arzneimittel für die ärmsten Entwicklungsländer einzuführen, während gleichzeitig danach gestrebt wird, Einfuhren der im Rahmen der Preisstaffelung günstiger abgegebenen Produkte in den EU-Markt zu verhindern. Gespräche über die weitere Umsetzung der Preisstaffelungsagenda sowie andere Maßnahmen des AP mit den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft haben stattgefunden. Die Preisstaffelung wird von der EG auch konsequent in Gesprächen thematisiert, die die vom GFATM finanzierte Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen betreffen. Insgesamt wird die Preisstaffelung weitgehend befürwortet und die Unterstützung des Mechanismus in Europa nimmt zu. Die Diskussionen mit den USA haben allerdings bisher nur teilweise zu greifbaren Ergebnissen geführt. [17] [17] Während der Vorstandssitzung des GFATM im Oktober 2002 erklärten sich die USA bereit, die Preisstaffelung als Mechanismus für Beschaffungen im Rahmen des GFATM zu nutzen. 2. Am 30. Oktober 2002 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen in die Europäische Union bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln an, die ursprünglich für die ärmsten Entwicklungsländer bestimmt sind und zu stark ermäßigten Preisen verkauft werden [18]. Die Verordnung sieht einen größeren Schutz gegen Einfuhren in die EU von Arzneimitteln vor, die an die am wenigsten entwickelten Länder und die Entwicklungsländer mit niedrigem Einkommen zu Preisen, die mindestens 80% unter dem durchschnittlichen Preis ab Fabrik in der OECD liegen, oder zum Gestehungspreis zuzüglich höchstens 10% verkauft werden. Der Verordnungsentwurf stellt insofern eine Neuerung dar, als er sowohl auf den Schutz von Erzeugnissen, die unter die Rechte des geistigen Eigentums fallen, als auch von nicht derart geschützten Erzeugnissen abzielt und ein Ziel für die Preissenkung nennt. In der Praxis sollen Hersteller und Ausführer aufgefordert werden, der Kommission die Produkte mitzuteilen, für die sie den angebotenen höheren Schutz wünschen. Die so erstellte Liste wird zusammen mit einer geeigneten Kennzeichnung in Form eines vorgeschriebenen Logos und möglicherweise einer zusätzlichen freiwilligen Kennzeichnung den Zollbehörden ermöglichen, die Freigabe von preislich gestaffelten Arzneimitteln an den Grenzen der EU auszusetzen. Die Beteiligung der Industrie an der Regelung ist vollkommen freiwillig. In dem Verordnungsvorschlag werden auch nichteuropäische Hersteller aufgefordert, ihre Produkte zu nennen. Dem Beispiel der Verordnung werden hoffentlich andere Industrieländer folgen. Je mehr Arzneimittel zur Genehmigung im Rahmen der Verordnung vorgelegt werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass andere Länder, einschließlich der USA, aufgeschlossener für den Gedanken werden, den Rückfluss von niedrigpreisigen Arzneimitteln in ihre Märkte definitiv zu verhindern. [18] Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union, KOM (2002) 592 endg. - ACC 2002/0257 3.2.2. Zölle und Steuern 1. Die Kommission hat eine Studie über Zölle und andere Abgaben in Auftrag gegeben, die bei der Einfuhr von Arzneimitteln in Entwicklungsländer fällig werden. Erste Ergebnisse zeigen große Unterschiede in der Anwendung von Zöllen und anderen Abgaben. Die Zölle für chemische Verbindungen, Arzneimittel und Impfstoffe reichen in den 57 überprüften Ländern von 0% bis 35%. Die Bevölkerung einer Reihe von Entwicklungsländern, die hohe Sätze anwenden, würde eindeutig von Abgabensenkungen profitieren. Die Notwendigkeit verstärkter Zollsenkungen für Arzneimittel könnte in den Zolltarifverhandlungen der Doha-Runde über nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse angesprochen werden. 3.2.3. Schutz des geistigen Eigentums 1. Während der Jahre 2001 und 2002 sind die EG und andere WTO-Mitglieder in den Diskussionen über die Rechte des geistigen Eigentums und die öffentliche Gesundheit erheblich vorangekommen. Diese Bemühungen schlugen sich vor allem in den Verhandlungsergebnissen von Doha nieder, und zwar durch die Annahme der Erklärung von Doha über das TRIPs-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit. In der Erklärung werden die Rechte, die Pflichten und die Flexibilität erläutert, die sich aus dem TRIPs-Übereinkommen ergeben. Darüber hinaus ermöglicht die Erklärung den am wenigsten entwickelten Ländern, die Anwendung des Patentrechts auf Arzneimittel bis 1. Januar 2016 aufzuschieben. Derzeit wird im TRIPs-Rat Absatz 6 der Erklärung von Doha erörtert. Im März 2002 legte die EG ein Positionspapier vor, das zwei mögliche ,rasche Lösungen" für die Schwierigkeiten zur Diskussion stellte, denen sich WTO-Mitglieder gegenübersehen, die über keine oder nicht ausreichende Produktionskapazitäten für eine wirksame Nutzung der im TRIPs-Übereinkommen vorgesehenen Zwangslizenzen verfügen. Die EG vertritt den Standpunkt, dass Artikel 31(f) geändert werden sollte, um eine klar definierte Ausnahme von der darin vorgesehenen Ausfuhrbeschränkung einzuführen. Die noch offenen Fragen sollten bis Ende 2002 geklärt werden, doch aufgrund der Weigerung der USA, dem Entwurf eines Beschlusses zuzustimmen, auf den sich sämtliche anderen WTO-Mitglieder geeinigt hatten, konnte diese Frist nicht eingehalten werden. Um den Stillstand zu überwinden, brachte die EU am 7. Januar 2003 einen Vorschlag ein, woraufhin die Gespräche in Genf wieder aufgenommen wurden. 2. Die Kommission erstellt außerdem einen Arbeitsplan für verstärkte technische Hilfe in den Bereichen Handel und Entwicklung, mit dem die Entwicklungsländer bei der Beteiligung an den Handelsverhandlungen, beim Aufbau ihrer Kapazitäten für die Umsetzung der Handelsabkommen und bei den notwendigen politischen Reformen und Investitionen unterstützt werden sollen [19]. Mehrere Länder wie Mauritius haben spezifische Studien über geistiges Eigentum beantragt, und derzeit wird eine allgemeine Studie über die Anwendung des TRIPs in Subsahara-Afrika in Auftrag gegeben. Weniger Fortschritte wurden bei den Arbeiten mit der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erzielt, doch Partnerschaften mit wichtigen zivilgesellschaftlichen Vereinigungen wie Oxfam und MSF sowie mit der Arzneimittelindustrie (insbesondere in Bezug auf die Preisstaffelung) wurden weiter ausgebaut. [19] Mitteilung über Handel und Entwicklung, KOM (2002) 513 endg. 3. Einige Mitgliedstaaten, insbesondere VK und NL, haben Foren zur Erörterung des Zugangs zu Arzneimitteln und der Fragen des geistigen Eigentums veranstaltet. Im November 2002 legte die hochrangige Arbeitsgruppe des Vereinigten Königreichs für den Zugang zu Arzneimitteln, an der sich die Kommission beteiligt hat, eine Reihe von Empfehlungen zur Unterstützung spezifischer Maßnahmen der Forschungs- und Entwicklungsagenda und zur Erleichterung der Einführung eines freiwilligen Preisstaffelungssystems als operationelle Norm vor. [20] [20] Bericht an den Ministerpräsidenten, Hochrangige Arbeitsgruppe des VK zum Thema 'Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln in Entwicklungsländern, politische Empfehlungen und Strategie'. Clare Short, Staatssekretärin für Internationale Entwicklung 28. November 2002 3.2.4. Soziale Verantwortung der Unternehmen Der Bereich der sozialen Verantwortung der Unternehmen wurde im AP nicht besonders hervorgehoben, aber ihre wachsende Beachtung trägt zur Erreichung des Gesamtzielszusätzlich bei. Nach der Annahme einer Mitteilung zum Thema [21] im Juli 2002 leitete die Kommission im September eine Durchführungsstrategie ein und legte die Grundlage für ein ,Stakeholder-Forum" zur sozialen Verantwortung der Unternehmen, das am 16. Oktober errichtet wurde. Einige Unternehmen und NRO'en beabsichtigen, sich aktiv an dem (für 2003 geplanten) Runden Tisch zum Thema ,Soziale Verantwortung der Unternehmen und Entwicklung" zu beteiligen, in dessen Rahmen Fragen wie Gesundheit, HIV/AIDS (Entwicklung einer tragfähigen Politik für Arbeitnehmer und von Zuständigkeiten des Privatsektors), Bildung, Gleichstellungsfragen und grundlegende Arbeitsnormen geprüft werden. Es wird häufig argumentiert, dass den Unternehmen von den Anteilseignern nicht ermöglicht wird, wesentliche finanzielle Beiträge zur Entwicklung zu leisten, doch vielen von ihnen ist daran gelegen, sich ihren Ruf zu bewahren oder sich eine Reputation aufzubauen, indem sie entwicklungspolitische Verantwortung übernehmen. Es gibt inzwischen eine Reihe von Beispielen für Unternehmen, die sich um HIV-infizierte Arbeitnehmer Rümmern, und es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Unternehmenssektor (nicht nur die Arzneimittelindustrie) und die Anteilseigner zu ermutigen, sich stärker sozial zu engagieren, ihre Verantwortung für die Erreichung der MEZ anzuerkennen und sich an der internationalen Entwicklungsagenda zu beteiligen. In diesem Zusammenhang wird auch erwogen, dass Unternehmen des Landwirtschafts- und des Bergbausektors ihren Arbeitnehmern eine Malaria- oder TB-Behandlung ermöglichen. [21] Mitteilung der Kommission betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen: ein Unternehmensbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung, KOM (2002) 347. 3.3. Forschung und Entwicklung Im Rahmen des Aktionsprogramms unterstützt die Europäische Kommission neue Konzepte im Hinblick auf die Entwicklung spezifischer globaler Kollektivgüter zur gezielten Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und TB. Die Unterstützung erfolgt in Form direkter und indirekter Anreize, die durch die Bereitstellung von wesentlich mehr öffentlichen Mitteln zum Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen Forschung und Wissenschaft und Technologie finanziert werden. 3.3.1. Verstärkte Forschung im Bereich armutsbedingter Krankheiten 1. Das fünfte Rahmenprogramm (RP) für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (1998-2002) sah die Bereitstellung von mehr als 109 Mio. EUR für Forschungsvorhaben im Bereich HIV/AIDS, Malaria und TB vor. Damit wurden im Rahmen der beiden Programme "Lebensqualität" und "Internationale Zusammenarbeit" 77 Forschungsvorhaben finanziert. Davon befassten sich 32 mit HIV/AIDS (ca. 49 Mio. EUR), 24 mit Malaria (29 Mio. EUR) und 21 mit Tuberkulose (30 Mio. EUR). Gegenstand der Forschungsarbeiten waren u.a. Methoden zur Erhöhung der Inanspruchnahme von DOTS-Behandlungsregimen und die Zweckmäßigkeit einer langfristigen Verwendung von mit Pestiziden behandelten Moskitonetzen. Die Forschungsvorhaben wurden im Rahmen von Partnerschaften zwischen Forschungseinrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten, den assoziierten Ländern, den Ländern Afrika, Asiens und Lateinamerikas und den USA durchgeführt. Ziel der mit Mitteln des Programms "Lebensqualität" finanzierten Forschungsvorhaben war die Entwicklung neuer Impfstoffkandidaten und Leitsubstanzen. Die zum Teil beeindruckenden Forschungsergebnisse geben Anlass zur Hoffnung, dass neue Präventivmaßnahmen und/oder Therapien gegen HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose entwickelt werden können. 2. Die Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten gehört zu den Schwerpunkten des im Juli 2002 verabschiedeten sechsten Rahmenprogramms (RP) für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002-2006). Die für Forschung über HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose verfügbaren Mittel wurden erheblich - auf 400 Mio. EUR - aufgestockt. Die Forschungsstrategie des sechsten Rahmenprogramms (RP) beruht auf zwei Säulen: i) Förderung von größeren Forschungskonsortien, die verschiedene Disziplinen und Konzepte mit einander verbinden und zum Aufbau von Partnerschaften zwischen den beteiligten Akteuren beitragen. Die Förderung erstreckt sich auf die verschiedenen Phasen des Forschungs- und Entwicklungsprozesses von der Erfindung bis hin zu den Sicherheitstests am Menschen. Hierfür werden rund 200 Mio. EUR bereitgestellt. ii) Einrichtung eines Programms zur Bündelung und Förderung von klinischen Versuchen in Europa im Zusammenhang mit geplanten Gesundheitsmaßnahmen in den Entwicklungsländern (EDCTP). Für diese Initiative stellt die Kommission 200 Mio. EUR zur Verfügung. 3.3.2. European and Developing Countries Clinical Trials Partnership (EDCTP) Übergeordnetes Ziel der Partnerschaft zwischen Europa und den Entwicklungsländern im Bereich der klinischen Versuche (EDCTP) ist eine zügigere Entwicklung und klinische Beurteilung neuer Impfstoffe, Arzneimittel und weiterer präventiver oder therapeutischer Mittel gegen HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose. Zur Errichtung und Umsetzung der EDCTP [22] wird zurzeit in Rat und Parlament die erstmalige Anwendung des Artikel 169 EG-Vertrag diskutiert. Die drei Hauptziele der EDCTP sind [22] Nach Artikel 169 kann sich die Gemeinschaft an gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprogrammen mehrerer Mitgliedstaaten beteiligen. Dadurch entstehen sowohl Anreize für eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten als auch ein Mehrwert und eine kritische Masse auf europäischer Ebene. 1) erhöhte Effizienz und verstärkte Wirkung der nationalen Programme durch Vernetzung und Zusammenarbeit, 2) zügigere Entwicklung neuer Produkte durch Unterstützung von klinischen Versuchen in den Entwicklungsländer sowie 3) Stärkung der Kapazitäten der Entwicklungsländern im Bereich der klinischen Versuche. Die EDCTP soll über ein Budget von 600 Mio. EUR verfügen, wovon jeweils ein Drittel von der Gemeinschaft (EEF oder Sonderhaushaltslinie), den Mitgliedstaaten (und Norwegen) und dem Privatsektor (F&E-Unternehmen, Stiftungen und karitative Organisationen) beigesteuert werden soll. Die EDCTP soll in der zweiten Jahreshälfte 2003 ihre Arbeit aufnehmen. Gemäß der Doha-Erklärung sollen die Entwicklungsländer Zugang zu den im Rahmen der EDCTP entwickelten Produkten haben. Durch ein ausgewogenes Verwaltungsstruktur wird sichergestellt, dass die Entwicklungsländer als gleichberechtigte Partner an der strategischen Entscheidungsfindung mitwirken. Dementsprechend werden sich afrikanische Partnerländer sowohl an der Prioritätensetzung bei der Durchführung neuer Maßnahmen als auch an der Ausarbeitung von strategischen Aktionsplänen im Bereich der klinischen Versuche beteiligen. 3.3.3. Aufbau von Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in den Entwicklungsländern 1. Voraussetzung für die Durchführung klinischer Versuche und die Einführung neuer Arzneimittel in den Entwicklungsländern ist die Aus- und Fortbildung des nationalen Gesundheitspersonals. Daher werden aus Mitteln des Budget der EDCTP 150 Mio. EUR für den Aufbau von Kapazitäten bereitgestellt. Zu den geplanten Maßnahmen gehören Förderung der Süd-Süd- und der Nord-Süd-Zusammenarbeit und -Vernetzung, Technologietransfer sowie Modernisierung von Forschungsinstituten und klinischen Einrichtungen in den Entwicklungsländern. Der Nachhaltigkeit halber müssen Mechanismen entwickelt werden, um die Abwanderung qualifizierter afrikanischer Fachkräfte zu verhindern. 2. Der Aufbau von Kapazitäten im Bereich der klinischen Versuche soll mit Maßnahmen zur allgemeinen Verbesserung der Infrastruktur in den Entwicklungsländern einhergehen. Die dazu erforderlichen Mechanismen müssen noch entwickelt werden. Ein wesentliches Element dabei ist, dass die betreffenden Länder den Gesundheitsausgaben Vorrang einräumen. In diesem Zusammenhang kommt den fortgesetzten Anstrengungen zur Infrastruktur- und Investitionsförderung durch den Aufbau institutioneller Kapazitäten entscheidende Bedeutung zu. 3.3.4. Indirekt Anreize zur Förderung privater Investitionen in die Erforschung und Entwicklung spezifischer globaler Kollektivgüter 1. Ziel der EG ist die Erhöhung der Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung in der EU auf 3 % des BIP. [23] Zur Erreichung dieses Ziel wird die Kommission insbesondere Möglichkeiten zur Förderung privater Investitionen prüfen. Bei den indirekten Anreizen lag der Schwerpunkt bisher auf der Erleichterung des Markzugangs und der Erhöhung der Rentabilität. Dementsprechend soll die mögliche Einführung eines besonderen Genehmigungsverfahrens für das Inverkehrbringen von Produkten zur Bekämpfung armutsbezogener Krankheiten weiter geprüft werden. [23] KOM(2002) 499 endg., 11.09.2002. 2. Bei seltenen Krankheiten wird ein solches Verfahren bereits erfolgreich angewandt. Die Erwartung, dass die EU-Verordnung über Arzneimittel gegen seltene Krankheiten [24] auch zur verstärkten Entwicklung von Arzneimitteln für armutsbedingte Krankheiten (deren Prävalenz wie bei Malaria unter dem in der Verordnung festgelegten Schwellenwert liegt) führen würde, ging allerdings nicht in Erfuellung und war ohnehin nicht der eigentliche Zweck dieser Rechtsvorschrift. Daher müssen andere gezielte Rechtsinstrumente zur Förderung der klinischen Entwicklung neuer Therapien für armutsbedingte Krankheiten erneut bzw. weiter geprüft werden. Dazu könnten u.a. spezifische Bestimmungen über beschleunigte Genehmigungsverfahren und, die Ausweitung des Alleinvertriebsrechts gehören. Neben der Gewährung von Subventionen für Forschung, Produktentwicklung und Produktprüfungen - beispielsweise über die Unternehmensbesteuerung - wurden im Aktionsprogramm auch die Erweiterung des Patentschutzes und/oder die Übertragung von Patentrechten als weitere Alternativen genannt, die geprüft werden sollen. Auch die wissenschaftliche Beratung bei der Entwicklung von Arzneimitteln für ressourcenarme Länder sowie Beratung im Hinblick auf den Nachweis guter klinischer und guter Herstellungspraxis soll in Betracht gezogen werden. Als erster Schritt hat die EG die Arzneimittelverordnung geändert, damit der Ausschuss für Arzneimittelspezialitäten (CPMP), das für die Weiterleitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen an die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) zuständige Gremium, auch im Zusammenhang mit medizinischen Produkten, die ausschließlich in Drittländern verwendet werden sollen, eine wissenschaftliche Beratung vornehmen kann. [24] EU-Verordnung über Arzneimittel für seltene Krankheiten KOM 141/2000. 3. In Juni 2002 prüfte die EG-Arbeitsgruppe "AIDS-Impfstoff" die ersten Ergebnisse der Weltbankstudien über die Fähigkeit und Bereitschaft zum Kauf von Impfstoffen. Seitdem wurden die Kontakte zur Südafrikanischen AIDS-Impfstoff-Initiative (South African Aids Vaccine Initiative - SAAVI) sowie zur Internationalen AIDS-Impfstoff-Initiative (International Aids Vaccine Initiative - IAVI) gestärkt. Darüber hinaus hat die Kommission weitere 1,35 Mio. EUR für den südafrikanischen Medical Research Council bereitgestellt, um durch Konsolidierung der bislang gewonnenen Erkenntnisse und Intensivierung des bereits laufenden und von der EG finanzierten Programms zur Vorbereitung auf die Einführung von HIV-Impfstoffen die erforderlichen günstigen Rahmenbedingungen für die Ausweitung der Aktivitäten zur Entwicklung von HIV-Impfstoffen in Südafrika zu schaffen. Die Kommission ist sowohl im Beirat der IAVI als in der Beratergruppe der Internationalen Partnerschaft für Mikrobizide zum Stand der Vorbereitungen in den einzelnen Ländern vertreten. 4. Während der letzten zwei Jahre führte die Kommission mehrfach Diskussionen über Möglichkeiten zur Verbesserung und Verstärkung der Zusammenarbeit mit bestehenden globalen Allianzen, deren Tätigkeit direkt oder indirekt mit den drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten in Verbindung steht. So fanden im Mai 2002 beispielsweise Diskussionen mit der Globalen Allianz für Impfstoffe und Immunisierung (Global Alliance for Vaccines and Immunisation - GAVI) statt. GAVI setzt sich dafür ein, dass bis 2002 80 % der ärmsten Länder über Strukturen und Systeme zur Einführung von Impfstoffen gegen Hepatitis B verfügen und bis 2005 mindestens 80 % der Gesamtbevölkerung routinemäßig gegen diese Krankheit geimpft werden. Die Kommission prüft nun Möglichkeiten, um die betroffenen Länder bei der Ausarbeitung von Plänen für die Aufrechterhaltung der von GAVI finanzierten Impfprogramme auch nach Auslaufen der fünfjährigen Zuschussregelung (u.a. durch Verknüpfung mit der Budgethilfe für Armutsminderungsstrategien, bei denen der Stand der Impfschutzes als Indikator dient) zu unterstützen. GAVI gilt als wichtiger Partner bei der Verstärkung der Bemühungen um Vorbereitung der künftigen Einführung eines Impfstoffes gegen AIDS. Die Kommission wird außerdem prüfen, wie eine verstärkte Beteiligung der Privatwirtschaft am besten erreicht werden kann. 3.4. Teilnahme an globalen Partnerschaften: der politischer Dialog 1. 2001 and 2002 haben sich die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten aktiv für die Behandlung der im Aktionsprogramm genannten Themen in den internationalen Foren eingesetzt. Zu diesen Foren gehörten u.a. die Gipfeltreffen der G8 [25], die Gipfeltreffen EU/US in Queluz, Washington und Gotenburg, die Gipfeltreffen EU/Kanada und EU/Japan 2001, die Folgetreffen zum Kairoer Aktionsplan im Rahmen des Forums EU/OAU (in Vorbereitung auf das Gipfeltreffen EU/AU 2003 in Lissabon), die 3. UN-Konferenz über die am wenigsten entwickelten Ländern 2001 in Brüssel, die Sondersitzung der UN-Generalversammlung zu HIV/AIDS 2001, die AIDS-Konferenz 2002 in Barcelona, die WTO-Ministertagung in Doha, die Konferenz in Monterrey und das Gipfeltreffen in Johannesburg. [25] Der Konsens zwischen der EG und den in der G8 vertretenen EU-Mitgliedstaaten trat in den Verhandlungen zur Vorbereitung der G8-Gipfeltreffen in Okinawa (2000), Genua (2001) und Kananaskis (2002) deutlich zutage. Dies gilt auch für die Vorbereitungen auf das Gipfeltreffen in Evian, und die Erklärung von Okinawa enthält das bisher umfassendste Konzept zur Bekämpfung dieser drei Krankheiten. 2. Auf der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona (sowie auf der Konferenz in Monterrey) einigten sich die EU-Mitgliedstaaten darauf, den durchschnittlichen Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe am Bruttovolkseinkommen von 0,33 % auf 0,39 % zu erhöhen, um dem von der UN gesetzten Ziel von 0,7 % näher zu kommen. In Zusammenarbeit mit Gesundheits- und Bildungsexperten aus den EU-Mitgliedstaaten wird die Kommission einen Rahmen für die verstärkte Ausrichtung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf die soziale Entwicklung erarbeiten, wobei der Schwerpunkt auf Verbesserung der Gesundheitslage und des Bildungsstands liegen soll. 3. Die Kommission hat sich von Anfang an aktiv an der Einrichtung und Verwaltung des Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, TB und Malaria (GFATM) beteiligt. Nach der Teilnahme an zahlreichen informellen Treffen zur Einrichtung des Fonds lud die EG die beteiligten Akteuren im Juli 2001 zu einer Tagung in Brüssel ein. Als Ergebnis dieser Tagung wurden eine Arbeitsgruppe sowie ein technisches Sekretariat eingerichtet. Die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe fand am 13.-14. Dezember 2001 und die erste Sitzung des Vorstands des Globalen Fonds am 28.-29 Januar 2002 statt. Damit ging die Leitung des Fonds offiziell von der Arbeitsgruppe auf den Vorstand über. Die Kommission hat einen Sitz - in einer Gruppierung mit Belgien und Österreich - im Vorstand [26]. Bislang hat die Europäische Gemeinschaft 120 Mio. EUR (60 Mio. EUR aus dem 6. und dem 7. EEF und 60 Mio. EUR aus dem EG-Haushalt) beigesteuert. Angesichts der notwendigen Erhöhung des EG-Beitrags prüft die Kommission derzeit die Möglichkeiten zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel sowohl aus dem EG-Haushalt als auch aus dem EEF (Reserve). Auf den bisherigen drei Vorstandssitzungen bestand die EG auf der Achtung der vereinbarten Grundsätzen des Globalen Fonds, nämlich: a) bei dem Globalen Fonds handelt es sich ausschließlich um einen Finanzierungsmechanismus, aus dem keine neue UN- Organisation oder internationale Institution entstehen darf; b) es muss für schlanke Verwaltungsstrukturen gesorgt werden, d.h. es werden keine neuen Verwaltungsstellen in den einzelnen Ländern geschaffen, c) die Interessen der Entwicklungsländer sind ausschlaggebend bei allen Entscheidungen, und die Ausrichtung des Fonds auf arme Bevölkerungsgruppen ist unverrückbar; d) die Entscheidungen müssen transparent sein und nicht durch politische Einflussnahme, sondern auf der Grundlage von sachlichen Kriterien und fundierten Vorschlägen zustande kommen; e) der Fonds sollte zur Verbesserung der Gesundheitslage beitragen; dabei gilt es, den besonderen Rahmenbedingungen und der Eigenverantwortung der einzelnen Länder in vollem Umfang Rechnung zu tragen und auf bestehenden Mechanismen aufzubauen - d.h. bei dem Fonds handelt es sich nicht um ein "vertikales" Instrument; f) vor Auszahlung der ersten Mittel müssen klare Indikatoren und Kriterien für das Monitoring und die Evaluierung sowie Verfahren zur Gewährleistung der finanziellen Rechenschaftspflicht festgelegt werden. Zu den anderen Elementen des Aktionsprogramms, die im Rahmen des Globalen Fond umgesetzt werden, gehören u.a. innovative Formen der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft im Rahmen von Partnerschaften, Aufstockung der finanziellen Ressourcen, Armutsorientierung, transparente und gestaffelte Preise, konsequente Inanspruchnahme der im TRIPs-Übereinkommen vorgesehene und in der Erklärung von Doha bekräftigten Flexibilität, Präferenzregelungen für lokal hergestellte Produkte sowie Beschränkung medizinischer Sachspenden. In den einzelnen Ländern wurden zur Umsetzung des Globalen Fonds nationale Koordinierungsmechanismen geschaffen, an denen sich alle relevanten Akteure beteiligen. Diese vom Aufbau und von der Funktionsweise her einmaligen Koordinierungsmechanismen bieten die Möglichkeit zum Aufbau wirksamer Kooperationspartnerschaften auf Länderebene. Auf der Vorstandssitzung im Oktober 2002 wurde über Grundsätze für die Beschaffung und Lieferung von Produkten Einvernehmen erzielt, wobei sich die USA und der Privatsektor - im Einklang mit der Position der EG/EU - mit der Preisstaffelung, der Preistransparenz und der Beschränkung von Sachspenden einverstanden erklärten. Die vierte Vorstandssitzung ist für Ende Januar 2003 angesetzt, und die fünfte wird zeitgleich mit dem Gipfeltreffen der G8 in Evian stattfinden. Zu den größten Herausforderungen, vor denen der Fonds steht, gehört die Beibehaltung der bereits erzeugten Eigendynamik. Zudem besteht weiterhin die Notwendigkeit zur engeren Abstimmung zwischen den Vertretern der EU, die sich zur Zeit auf mehrere "Gruppierungen" innerhalb des Vorstands des Fonds verteilen. Der Koordinierungsbedarf dürfte mit der Zeit weiter zunehmen. [26] Für weitere Informationen über den Globalen Fonds und den Beitrag der EG siehe das Informationsvermerk von DEV/RELEX/AIDCO und den DELEGATIONEN vom September 2002. 4. In den letzten zwei Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Partnerschaften mit den EU-Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft, den Organisationen, Fonds und Programmen der UNO, der Weltbank und der EIB zu stärken. Mit der EIB finden Beratungen über die lokale Herstellung von Kondomen in Afrika statt. Auch die Weltbank ist ein starker Partner, der sich in verschiedenen globalen Foren für die Förderung des Kapazitätenaufbaus und weiterer spezifischer Maßnahmen wie Forschungsarbeiten über die Bereitschaft, für Impfungen zu bezahlen, und über den Vorbereitungsstand lokaler Gemeinschaften im Hinblick auf die Einführung eines AIDS-Impfstoffs einsetzt. Die Zusammenarbeit mit UNAIDS und der WHO wurde auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Foren verstärkt - gemeinsames prioritäres Ziel in den kommenden Jahren ist der Aufbau einer wirksameren Partnerschaft auf Länderebene. Der Dialog mit der Zivilgesellschaft wurde im Rahmen der Debatte zum Thema "Handel und öffentliche Gesundheit" institutionalisiert, in anderen Bereichen des Aktionsprogramms ist der Dialog allerdings nicht so fest etabliert. Die Pharmaunternehmen beteiligen sich zunehmend als Partner an der Politikformulierung und -umsetzung, vor allen in Bereichen wie Preisstaffelung und Forschung und Entwicklung. Auch andere privatwirtschaftliche Akteure zeigen eine zunehmende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der EG/EU bei der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten in den Entwicklungsländern. Die Förderung von Partnerschaften mit den Entwicklungsländern (insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern und den Ländern mit niedrigem Einkommen) dürften nach der von der Kommission geplanten Einrichtung eines Forums zur die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten im Rahmen der Armutsminderung, an dem diese Länder teilnehmen sollen, an Bedeutung gewinnen. 4. Monitoring und Evaluierung Im Aktionsprogramm ist festgelegt, dass geeignete Mechanismen und Partnerschaften geschaffen und ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden sollen, um die Überwachung der Programmdurchführung und die Teilnahme an einem globalen Monitoringsystem zu ermöglichen, das die Maßnahmen aller internationalen Partner in diesem Bereich umfasst. Eine Reihe internationaler Partner, darunter auch die EU-Mitgliedstaaten und die EG, bemühen sich derzeit um die Festlegung von Wirkungs- und Ergebnisindikatoren im Rahmen eines globalen, auch armutsbedingte und geschlechtsspezifische Faktoren berücksichtigenden Monitoringsystems, mit dem die Fortschritte bei der Verwirklichung der Millenniumsziele bewertet werden können. Diese Bemühungen müssen kohärent sein und die Anstrengungen der Kommission zur Stärkung der Eigenverantwortung und der statistischen Kapazität der Entwicklungsländer bei der Überwachung der Gesundheitslage der armen Bevölkerungsschichten und der Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens ergänzen. 1. Übereinstimmung mit den Armutsminderungsstrategiepapieren und der Länderprogrammierung. Der Übergang im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit der EG von der Projektförderung zur makroökonomischen Unterstützung in Verbindung mit sozialen Maßnahmen und Sektorprogrammen führt zu verstärkten Bemühungen um die Kohärenz der Länderprogrammierung. Die Arbeiten an den sektoralen Indikatoren wird mit der Entwicklung der übergeordneten Entwicklungsindikatoren im Rahmen der Armutsminderungsstrategien (Poverty Reduction Strategy Papers - PRSP) und der makroökonomischen Unterstützung koordiniert [27]. Im EG-Jahresbericht 2003 sollen dann die Fortschritte bei der Verwirklichung der Millenniumsziele anhand einer begrenzten Zahl von Indikatoren (12 Wirkungs- und Ergebnisindikatoren) bewertet werden, die der Liste der 48 im Zusammenhang mit den Millenniumszielen festgelegten Indikatoren entstammen. Die Länder, die sich für ein Sektorprogramm im Gesundheitsbereich entschieden haben, haben eine Liste von rund 20 sektoralen Indikatoren aufgestellt. In Ghana z.B. hat die Kommission die Auswahl und Anwendung dieser Indikatoren im Rahmen der eigenen technischen Hilfe unterstützt [28]. Darüber hinaus gibt es Bemühungen, die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsversorgung der Armen zu messen und die erfassten Daten nach sozialem Sektor, Geschlecht und Region aufzuschlüsseln. [27] GD DEV 2002, Guidelines for the use of indicators in country performance assessment. [28] Accorsi, S. 2002, Measuring Health Sector Performance through indicators: towards evidence-based policy. A review of the experience monitoring in the framework of sector-wide approach in Ghana. 2. OECD/DAC. Wie auch die meisten EU-Mitgliedstaaten beteiligt sich die Kommission aktiv an dem vom OECD-Entwicklungshilfeausschuss (DAC) errichteten Netz "Armutsminderung" und der damit verbundenen Arbeitsgruppe "Armut und Gesundheit" und verfasste ein Kapitel zu Monitoring und Evaluierung für die von dieser Arbeitsgruppe erstellten Leitlinien über Armut und Gesundheit bei. Darin sind Grundsätze für die Überwachung der Gesundheitsversorgung der Armen festgelegt. [29] [29] DAC & Subgroup on Poverty and Health 2002 Draft Guidelines on Poverty and Health, 4. Oktober 2002. 3. Partnerschaften mit der DfID, der WHO, der Weltbank, dem privaten Sektor und der Zivilgesellschaft. Die Kommission und eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten beteiligen sich an einem von der DfID geleiteten Programm zur Verlaufskontrolle der Leistungsfähigkeit von Gesundheitssystemen bei der Verbesserung der Gesundheitslage der Armen. Weitere Teilnehmer an diesem Programm (2003-2009) sind u.a. die WHO, die Weltbank, USAID und die Rockefeller Foundation. Ziel des Programms ist es, die Fähigkeit zur Messung von Armut und Gesundheit zu verbessern, die Leistungsfähigkeit von Gesundheitssystemen zu verfolgen und den Erfolg von Armutsminderungsstrategien und Gesundheitsreformen bei der Verbesserung der Gesundheitslage der Armen zu bewerten. Das Programm soll - auf Antrag - in 8 bis 12 ausgewählten Transformationsländern und Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas durchgeführt werden. Vom Partnerland selbst geleitete Prozesse sollen einen sektoralen Ansatz zur Koordinierung der externen Unterstützung bei der Überwachung der Leistungsfähigkeit und Wirkung der Gesundheitsversorgung und beim Aufbau von Kapazitäten ermöglichen. [30] Auch der private Sektor und die Zivilgesellschaft könnten wichtige Partner bei der Überwachung und Evaluierung sein. [30] DfID, M. 2002, Final draft for consultation on a programme of work: "Measuring, monitoring, and evaluating health systems performance to achieve pro-poor health outcomes". 4. Globaler Fonds. Im Rahmen des Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malarie unterstützen die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitsgruppe "Monitoring, Evaluierung und ergebnisorientierte Mittelauszahlung". Hier wird der Versuch unternommen, für die ergebnisorientierte Mittelauszahlung Indikatoren festzulegen und zwar auf der Grundlage von Vorschlägen, die mit finanzieller Unterstützung des Fonds erarbeitet werden. Die bisher vorgeschlagenen Ergebnis-, Prozess- und Wirkungsindikatoren reichen von der Verbesserung der Kenntnisse über die reproduktive Gesundheit in den Schulen bis hin zur tatsächlichen Prävalenz von HIV. [31] [31] GFATM 2002, Report of the Monitoring, Evaluation and Results-based disbursement Working Group - Oktober 2002. 5. Schlussfolgerungen 1. Auch zwei Jahren nach seiner Veröffentlichung bildet das Aktionsprogramm einen umfassenden, zukunftsweisenden und kohärenten Rahmen für die Politik der EG in diesem Bereich und leistet einen wichtigen Beitrag zur verstärkten Bekämpfung der drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten auf nationaler, regionaler und globaler Ebene. Das Aktionsprogramm wird von Rat und Parlament wie auch von der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft nachdrücklich unterstützt. 2. Die Argumente für die gezielte Bekämpfung dieser drei Krankheiten sind weiterhin gültig - im Falle von HIV/AIDS sind sie in den letzen Jahren sogar noch überzeugender geworden. In der Öffentlichkeit fehlt jedoch ein geschärftes Bewusstsein für die durch diese Krankheiten verursachte weltweite Krise, und es besteht weiterhin ein dringender Bedarf an breit angelegtem kollektiven Handeln. Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten sind entschlossen, durch die Vielzahl an parallelen und, wie im Falle der EDCTP, gemeinsamen Maßnahmen auf EU-Ebene, wie sie in diesem Bericht dargelegt werden, die Bekämpfung dieser drei Krankheiten weiter voranzutreiben. 3. Die Entwicklung vieler globaler Kollektivgüter erfordert neben einzelstaatlichem Engagement auch koordiniertes internationales Handeln einschließlich einer erheblichen Intensivierung der Entwicklungs- und Forschungsaktivität. Die Mobilisierung von Ressourcen aus den nationalen Gesundheits- und weiteren sektoralen Haushalten sowie aus dem privaten Sektor wird zunehmend notwendig sein, um eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung von Maßnahmen zur Überwindung globaler Gesundheitsprobleme zu sichern. Die Politik hinsichtlich globaler Kollektivgüter muss weiterentwickelt werden, um eine wirksame Zusammenarbeit und eine gerechte Lastenteilung zu gewährleisten. 4. Mit der Umsetzung einiger Elemente des Aktionsprogramms wurde bereits auf nationaler, europäischer und globaler Ebene begonnen. Dort, wo die Fortschritte weniger sichtbar sind, liegt dies an einem Mangel an angemessenen Ressourcen innerhalb der Kommission und /oder in den Mitgliedstaaten zur Durchführung umfassender Programme in Bereichen wie lokale Produktionskapazität, Technologietransfer, Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet des sozialen Marketings, innovative Forschung und Entwicklung sowie Zusammenarbeit mit den betroffenen Entwicklungsländern. In den noch ausstehenden Bereichen sollen die Maßnahmen überwiegend, jedoch nicht ausschließlich zu Lasten der EG-Haushaltslinie für die Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (2003 to 2006) finanziert werden. Alle Maßnahmen im Rahmen des Aktionsprogramms sind direkt oder indirekt mit anderen Konzepten und Strategien der Gemeinschaft zur Verbesserung der gesundheits-, AIDS- und bevölkerungsbezogenen Lage in den Entwicklungsländern verknüpft. 5. Parallel zur geplanten Aufstockung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,7 % des BVE gemäß dem von der UNO gesetzten Ziel wird es notwendig sein, innerhalb der EU einen Rahmen für die verstärkte Ausrichtung der Entwicklungshilfe auf die soziale Entwicklung, mit Schwerpunkt auf Verbesserungen in den Bereichen Gesundheit und Bildung, zu schaffen. 6. Eine starke Stimme der EG/EU ist ein Schlüsselfaktor in jedem Aktionsbereich - Wirkung, Bezahlbarkeit und Forschung - und auf allen Ebenen. Auf globaler Ebene und gegenüber ihren Partnern hat das Aktionsprogramm die Position der EU in Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose gestärkt. Weitere Anstrengungen sind allerdings erforderlich, um eine regelmäßige und strukturierte Konsultation der Entwicklungsländer auf allen Ebenen zu gewährleisten. 7. Dazu soll u.a. ein Forum zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten im Rahmen der Armutsminderung eingerichtet werden, an dem sich Vertreter der Kommission, der EU-Mitgliedstaaten, der Entwicklungsländer, der NRO und der Wirtschaft beteiligen sollen. 8. Auch zivilgesellschaftliche Akteure nehmen zunehmend Einfluss auf die Politikformulierung innerhalb der EU-Institutionen sowie auf nationaler und globaler Ebene. Die Durchführung des Aktionsprogramms unterliegt in zunehmendem Maße der Kontrolle durch Zivilgesellschaft und Wirtschaft, deren Organisationen auch sehr aktive Mitglieder im Vorstand des Globalen Funds sind. Aus diesem Grund ist es wichtig, die bestehenden Partnerschaften mit allen Beteiligten zu stärken und erforderlichenfalls auch neue Partnerschaften aufzubauen. 9. Seitens der EG erfordern erfolgreiche Partnerschaften eine größere Flexibilität, d.h. dort, wo die EG einen institutionellen Vorsprung genießt, sollte sie eine Führungsrolle übernehmen, während sie dort, wo sie über keine klare Kompetenz verfügt und keine besondere Stärke einbringen kann, anderen die Verantwortung überlassen sollte. Auch der Grad der Institutionalisierung sollte unterschiedlich sein: während bei manchen Partnerschaften sehr präzise Vereinbarungen erforderlich sind, können andere auf eher informellen Abmachungen und Arbeitsregelungen beruhen. 10. Der Globale Fonds zur Bekämpfung von AIDS/HIV, Tuberkulose und Malaria ist eine Komponente des Aktionsprogramms, die deutlich zur Mobilisierung von Ressourcen und zur Entwicklung innovativer Konzepte beigetragen hat. Hier werden Probleme, die in anderen Foren bisher nicht gelöst werden konnten, erfolgreich angegangen. Die Entwicklungsländer haben eine starke Stellung sowohl im Vorstand als auch in den allgemeinen Verwaltungsstrukturen des Fonds. Im Rahmen des Fonds werden zudem wichtige Themen wie Preisstaffelung und Stärkung lokaler Produktionskapazitäten behandelt. Solche Themen können jedoch nicht allein im Rahmen des Fonds behandelt werden. Daher sind im Hinblick auf diese Frage verstärkte Bemühungen um Zusammenarbeit auf europäischer Ebene sowie mit bestimmten Partnern, insbesondere den USA, erforderlich. Das nächste Gipfeltreffen der G8 in Evian könnte eine Gelegenheit bieten, um auf der Grundlage der Beschlüsse der G8 in Okinawa im Jahr 2000 das im Aktionsprogramm umrissene Konzept zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten weiterzuentwickeln. 11. Das Eintreten der Kommission für die Preisstaffelung bei Arzneimitteln hat zu konkreten Ergebnissen geführt, zuletzt - im Oktober 2002 - zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union, die ursprünglich für die ärmsten Länder bestimmt waren und zu stark herabgesetzten Preisen verkauft wurden. Nach Verabschiedung durch den Rah dürfte die Verordnung den Ausführern einen wirksamen Schutz bieten und sie in die Lage versetzen, ihre Absätze zu steigern und in immer mehr Ländern preiswerte Arzneimittel anzubieten. Da dieser Schutz den europäischen Ausführen zugute kommt, wird auch auf andere Industrieländer, darunter die USA, Druck ausgeübt werden, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen. Die in der geplanten Verordnung vorgesehene Berichterstattung über die Absätze preislich gestaffelter Arzneimittel wird auch wertvollen Aufschluss über die Mengen der an die ärmsten Länder verteilten Medikamente bieten. 12. Der Mangel an Informationen über Arzneimittelpreise und Produktionskapazitäten behindert die Entwicklung wirksamer Konzepte und Strategien zugunsten der Armen. Der Preistransparenz (unter strikter Geheimhaltung der Produktionskosten der Hersteller aus Gründen des fairen Wettbewerbs) wird bei verstärkter Beschaffung wichtiger Arzneimittel durch die Entwicklungsländer im Rahmen - und außerhalb - des Globalen Fonds immer mehr Bedeutung zukommen. Es ist unbefriedigend, dass sich öffentliche Behörden bei der Zusammenstellung von Informationen über die Preise lebenswichtiger Arzneimittel auf die lückenhaften Datensammlungen von NRO'en bzw. die Daten von einigen wenigen Privatunternehmen stützen müssen, vor allem weil der Preis weiterhin den Zugang bestimmt und daher für Millionen von Menschen über Leben und Tod entscheiden kann. Die Kommission wird prüfen, welche Maßnahmen getroffen werden sollten, um den Zugang zu Informationen über die Arzneimittelpreise zu verbessern. Das Gleiche gilt für Informationen über pharmazeutische Produktionskapazitäten, insbesondere im Hinblick auf pharmazeutische Grundstoffe. 13. Die EDCTP bietet eine einmalige Gelegenheit zum Aufbau gleichberechtigter und dauerhafter Partnerschaften zwischen der EU und den Entwicklungsländern, die unverzichtbar sind, um die Entwicklung von neuen Produkten zur Bekämpfung dieser drei Krankheiten zu beschleunigen. 14. Im Hinblick auf die Erforschung und Entwicklung neuer globaler Kollektivgüter sind verstärkter Anstrengungen erforderlich, sowohl im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften und Partnerschaften zwischen der EU und den Entwicklungsländern - wie oben dargelegt - als auch auf der Grundlage von Vorschlägen für neue Anreiz- und Finanzierungsmechanismen. Diesem langfristig immer wichtigeren Bereich sollte zunehmende Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dabei gilt das Hauptaugemerk der Kommission der Erarbeitung von Vorschlägen für Anreizsysteme zur Förderung von Forschung und Entwicklung bei bisher von der Forschung vernachlässigten Krankheiten. Diese Vorschlaege werden eine weitere Pruefung einer Anzahl von Ideen beinhalten: Risikokapital, preiswerte Darlehen, Steuerkredite, garantierte Märkte, die Ausdehnung von Patentrechten und/oder Alleinvertriebsrechte sowie die Verbindungen, die zwischen verschiedenen Produkten hergestellt werden könnten. 15. Darüber hinaus wird die Kommission prüfen, ob ein gezieltes Rechtsinstrument zur Schaffung von Anreizen für verstärkte Forschung Entwicklung in Zusammenhang mit bisher vernachlässigten und armutsbedingten Krankheiten - nach dem Modell der Verordnung über Arzneimittel für seltene Krankheiten - erforderlich ist. Die Verordnung über Arzneimittel für selten Krankheiten war bisher erfolgreich und hat dazu geführt, dass bei der EMEA immer mehr Anträge auf Zulassung solcher Medikamente eingegangen sind. Die Kommission wird daher prüfen, ob die Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung in Bezug auf vernachlässigte Krankheiten in ähnlicher Weise verbessert werden können. 16. Eine letzte, wichtige Herausforderung bleibt die Verbesserung der Programmdurchführung und -wirkung auf Länderebene. Eine Reihe von Maßnahmen zur Harmonisierung der Politiken und Verfahren der EU/EG wurde bereits eingeleitet mit dem Ziel, für jedes Land einen gezielten Aktionsplan zu erstellen. Die Unterstützung der europäischen und internationalen Gemeinschaft wird nur da effektiv sein, wo Länder selbst eine starke politische Verpflichtung zeigen und der öffentlichen Gesundheitspolitik, Krankheitsverhütung, der Pflege und der Behandlung von Kranken demonstrierbar hohe Priorität eingeräumt haben. Anhang 1 - Abkürzungen AKP // Länder Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums AIDS // Acquired Immune Deficiency Syndrome ALA // Kooperationsprogramm für Länder Asiens und Lateinamerikas ARIVA // Appui Régional a l'Indépendance Vaccinale en Afrique BVE // Brutto-Volks-einkommen CMH // Commission on Macro-economics and Health - Ausschuss für Makroökonomie und Gesundheit CPMP // Committee for Proprietary Medicinal Products - Ausschuss für Fertigarzneimittel (EMEA) CRIS // Common Relex Information System - Gemeinsames Informationssystem im Bereich Außenbeziehungen CSR // Corporate Social Responsibility - soziale Verantwortung von Unternehmen DAC // Entwicklungshilfeausschuss der OECD DDA // Doha Development Agenda - Entwicklungsagenda von Doha DfID // Department for International Development (UK) EBAS // EU-ACP Business Assistance Scheme - Unternehmensförderungsprogramm EU-AKP EG // Europäische Gemeinschaft ECHO // Amt für humanitäre Hilfen der Europäischen Gemeinschaft EDCTP // Europe-Developing Countries Clinical Trials Partnership EEF // Europäischer Entwicklungsfonds ED/M/L // Essential Drugs/Medicines List - Liste unentbehrlicher Arzneimittel EIB // Europäische Investitionsbank EMEA // Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln ESIP // EU SADC Investment Promotion Programme - Investitionsförderungsprogramm EU-SADC EU // Europäische Union F&E // Forschung und Entwicklung GD // Generaldirektion G8 // Gruppe der 7 führenden Industrieländer und Russland GAVI // Global Alliance for Vaccines and Immunisation - Globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung GCP // Good Certification Practice - gute Zertifizierungspraxis GFATM // Global Fund to fight AIDS, Tuberculosis and Malaria - Globaler Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria GMP // Good Manufacturing Practice - gute Herstellungspraxis GPG // Global Public Good - globales Kollektivgut HAP // Health, AIDS und Population - Gesundheit, AIDS und Bevölkerung HIV // Human Immune Deficiency Virus IAVI // International AIDS Vaccine Initiative - Internationale Initiative für Impfstoffe gegen AIDS ITN // Insecticide-treated nets - mit Insektiziden behandelte Moskitonetze LDC // Am wenigsten entwickeltes Land LIC // Land mit niedrigem Einkommen LSP // Länderstrategiepapier MEDA // EU-Kooperationsprogramm mit den Mittelmeerländern NRO // Nichtregierungsorganisation NRP // Nationales Richtprogramm OECD // Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung PfA // EG-Aktionsprogramm zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten im Rahmen der Armutsminderung PRSP // Strategiepapier zur Armutsminderung RP // Rahmenprogramm RRP // Regionales Richtprogramm SADC // Entwicklungsgemeinschaft südliches Afrika TRIPs // Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum UN // Vereinte Nationen UNAIDS // Gemeinsames Programm der Vereinten Nationen zur Bekämpfung von HIV/AIDS UNCTAD // Konferenz der Vereinten Nationen über Handel und Entwicklung UNICEF // Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen WHO // Weltgesundheitsorganisation WIPO // Weltorganisation für geistiges Eigentum WTO // Welthandelsorganisation Anhang 2: Übersicht >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> UMFASSENDES KONZEPT FÜR EINE ERHÖHTE BEZAHLBARKEIT WICHTIGER ARZNEIMITTEL >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Anhang 3: die Millenniumsziele >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Anhang 4: Preise und Preissenkungen für bestimmte Arzneimittel gegen HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose Wie im Aktionsprogramm festgestellt, ist der Preis von Arzneimitteln nur ein Faktor im Kampf gegen HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose. Flankierende Maßnahmen sind in allen anderen Bereichen des Aktionsprogramms erforderlich, darunter nachhaltige Finanzierung und Stärkung von Gesundheitssystemen sowie Beitrag anderer Sektoren zur Verbesserung der Gesundheitslage. In den vergangenen zwei Jahren haben viele Pharmaunternehmen ihre Preise für in den Entwicklungsländern verkaufte Arzneimittel gesenkt. Dies ist teils auf das Eintreten der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der EU, und der Öffentlichkeit für "bezahlbare" Arzneimittel, teils auf die potentielle Konkurrenz durch die Hersteller von Generika zurückzuführen. Von der Preissenkung waren nicht nur Arzneimittel gegen HIV/AIDS betroffen, sondern auch Medikamente gegen Malaria und andere Krankheiten. Preissenkungen kommen aufgrund verschiedener Faktoren zustande, darunter 1) freiwillige bilaterale Vereinbarungen, 2) Großabnahme, 3) freiwillige Lizenzerteilung, 4) Erteilung bzw. angedrohte Erteilung von Zwangslizenzen sowie 5) Herstellung von Generika. Zu den Beispiele für freiwillige Vereinbarungen gehören u.a. die Vereinbarungen zwischen sechs Unternehmen und Ländern über die Lieferung von antiretroviralen Arzneimitteln im Rahmen der von der UN geförderten Initiative zur Verbesserung des Zugangs zu solchen Medikamenten (in Kraft seit 2000, bisher rund 1 % der Behandlungsbedürftigen erfasst), die Vereinbarungen zwischen dem Pharmaunternehmen Novartis, Südafrika und der WHO über die Lieferung des Arzneimittels Coartem (gegen Malaria) zu gestaffelten Preisen (auf Pilotbasis, derzeit 24.000 Menschen erfasst), sowie eine im Aufbau begriffene Partnerschaft zwischen GSK und der WHO im Hinblick auf das gegen Malaria eingesetzte Arzneimittel LAPDAP [32]. [32] Für weitere Einzelheiten siehe Hintergrundpapier der UK High Level Working Group Differential Pricing of Essential Medicines in the Developing World, London, 26. Juli 2002. Die nachstehende Tabelle zeigt die geschätzten Preissenkungen bei bestimmten antiretroviralen Arzneimitteln gegenüber dem Einzelhandelspreis (ohne Mehrwertsteuer) in der Schweiz. >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Quelle: MSF, November 2002 Coartem ist unter zwei verschiedenen Markennamen eingetragen mit unterschiedlichen Preisen und Verpackungen. Dies führt zu einer Teilung des Markts, d.h. ein Produkt wird in den OECD-Märkten angeboten, ein zweites im privaten Sektor in den Ländern mit hoher Malariainzidenz und ein drittes über die WHO für den Einsatz im öffentlichen Sektor. Die volle Wirkung der Preissenkung wird damit durch folgende Faktoren eingeschränkt: das preiswerte Medikament ist nur im öffentlichen Gesundheitswesen erhältlich, während die meisten Patienten (auch aus den armen Bevölkerungsschichten) die Medikamente zur Behandlung von Malaria über den privaten Sektor beziehen; ii) Anreiz/Möglichkeit zur Umlenkung preiswerter Medikamente von den Armen zu den Reichen innerhalb der armen Länder.