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Document 52003AR0137

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten"

    ABl. C 256 vom 24.10.2003, p. 90–91 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52003AR0137

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten"

    Amtsblatt Nr. C 256 vom 24/10/2003 S. 0090 - 0091


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten"

    (2003/C 256/16)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

    gestützt auf den "Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten" (KOM(2003) 176 endg. - 2003/0068 (CNS));

    aufgrund des Beschlusses des Rates vom 22. April 2003, den Ausschuss gemäß Artikel 128 Absatz 2 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu diesem Vorschlag zu ersuchen;

    aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 19. März 2003, die Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen;

    gestützt auf seine Stellungnahme betreffend die Überprüfung der europäischen Beschäftigungsstrategie und der beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2003 auf der Grundlage der beiden Mitteilungen "Fünf Jahre europäische Beschäftigungsstrategie - eine Bestandsaufnahme" und "Die Zukunft der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) - Eine Strategie für Vollbeschäftigung und bessere Arbeitsplätze für alle" (CdR 15/2003 fin);

    gestützt auf den am 13. Juni 2003 von der Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 137/2003 rev.) (Berichterstatterin: Frau Haijanen, Vorstandsmitglied des Regionalrates von Südwestfinnland (FIN-EVP);

    verabschiedete auf seiner 50. Plenartagung am 2. und 3. Juli 2003 (Sitzung vom 3. Juli) einstimmig folgende Stellungnahme.

    1. Standpunkte des Ausschusses der Regionen

    Der Ausschuss der Regionen

    1.1. begrüßt es, dass die Kommission in ihrem Vorschlag die Notwendigkeit verbesserter Entscheidungsabläufe und einer besseren Umsetzung der Beschäftigungsstrategie hervorhebt und von den Mitgliedstaaten Mechanismen zur Anwendung der Leitlinien auch auf regionaler und lokaler Ebene fordert. Der neue strategische Ansatz soll die regionale und lokale Dimension bei der Umsetzung aller Leitlinien stärken. Der Ausschuss der Regionen ist allerdings der Ansicht, dass zur Erreichung dieses Ziels bei den vorbereitenden Arbeiten auf einzelstaatlicher Ebene eine entschiedene politische Unterstützung von Seiten der EU nötig ist und die Finanzierungsinstrumente der EU auf eine Stärkung der regionalen und lokalen Dimension ausgerichtet werden müssen;

    1.2. sieht es als einen Mangel des Kommissionsvorschlags an, dass die Rolle der verschiedenen territorialen Ebenen in dem darin dargelegten Ansatz vorwiegend aus dem Blickwinkel des Prozesses, seines effizienten Ablaufs und der Legitimität der Strategie bewertet wird. Dieser Ansatz trägt der unmittelbaren Bedeutung regionaler und lokaler Akteure für die Umsetzung der Beschäftigungsstrategie und die Verbesserung ihrer Wirksamkeit nicht ausreichend Rechnung;

    1.3. vertritt die Ansicht, dass es zunehmend schwerer wird, mit makroökonomischen Maßnahmen auf regionale und lokale Probleme zu reagieren. Statt die Ausarbeitung nationaler Aktionspläne für Beschäftigung als Ansatzpunkt zu nehmen, wäre es sinnvoller, die Entscheidungsbefugnis zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik auf die regionale und lokale Ebene zu übertragen. Die nationalen Aktionspläne müssten einen Bericht über die Anwendung der Leitlinien auf diesen beiden Ebenen enthalten;

    1.4. hält es für unerlässlich, dass die Prüfung regionaler Disparitäten bei der Arbeitslosigkeit gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu einer Priorität in den Leitlinien gemacht wird, wie bereits in der Mitteilung KOM(2003) 6 endg. dargelegt. Für die Beseitigung regionaler Disparitäten müssten messbare Ziele festgelegt werden. Neben der beruflichen und räumlichen Mobilität der Arbeitnehmer müssen dazu auch andere, weit reichende Maßnahmen zur Stärkung der Beschäftigung in den Regionen und ihrer Wettbewerbsfähigkeit vorgesehen werden;

    1.5. ist der Auffassung, dass die Leitlinien praktische Informationen über lokale und regionale Beschäftigungsstrategien als den Instrumenten enthalten sollten, die eine Verknüpfung zwischen der lokalen und regionalen Ebene und der Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie herstellen. Die Planung dieser Strategien muss wirkungsvoll in die Ausarbeitung der nationalen Aktionspläne eingebunden werden. Die Bedeutung örtlicher Partnerschaften und der Sozialwirtschaft für die Umsetzung der Beschäftigungsstrategie muss weiter verdeutlicht und gestärkt werden;

    1.6. trägt erneut seinen bereits bei früherer Gelegenheit zum Ausdruck gebrachten Standpunkt vor, dass die einzelstaatlichen Parlamente bei der Umsetzung der Beschäftigungsstrategie eine klarer festgelegte, stärkere Rolle spielen müssen. Der Stellenwert nationaler Aktionspläne für Beschäftigung muss durch ihre Verabschiedung in den einzelstaatlichen Parlamenten erhöht werden. Darüber hinaus müssen die nationalen Aktionspläne stärker mit den einzelstaatlichen Haushalten verknüpft werden.

    Brüssel, den 3. Juli 2003.

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Albert Bore

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