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Document 52002XG0522(01)

    Schlussfolgerungen des Rates betreffend die Folgemaßnahmen zum Weißbuch der Kommission mit dem Titel "Neuer Schwung für die Jugend Europas"

    ABl. C 119 vom 22.5.2002, p. 6–6 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52002XG0522(01)

    Schlussfolgerungen des Rates betreffend die Folgemaßnahmen zum Weißbuch der Kommission mit dem Titel "Neuer Schwung für die Jugend Europas"

    Amtsblatt Nr. C 119 vom 22/05/2002 S. 0006 - 0006


    Schlussfolgerungen des Rates

    betreffend die Folgemaßnahmen zum Weißbuch der Kommission mit dem Titel "Neuer Schwung für die Jugend Europas"

    (2002/C 119/04)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    in der Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Das Weißbuch der Kommission mit dem Titel "Neuer Schwung für die Jugend Europas" ist das Ergebnis einer breit angelegten Konsultation, die seit Ende 1999 durchgeführt wurde. Mit dieser Initiative, die von den Mitgliedstaaten, dem jeweiligen Vorsitz und dem Europäischen Parlament uneingeschränkt unterstützt wurde, soll ein neuer Rahmen für die Zusammenarbeit im Jugendbereich in Europa geschaffen werden.

    (2) Der Rat (Bildung und Jugend) hat auf seiner Tagung am 29. November 2001 unter belgischem Vorsitz die Veröffentlichung des Weißbuchs und die darin enthaltenen Vorschläge mit großem Interesse zur Kenntnis genommen und vorgeschlagen, die Beratungen zur Festlegung des Rahmens für die künftige Zusammenarbeit fortzusetzen und zu vertiefen.

    (3) Das Weißbuch wurde auf dem Seminar vom 26. bis 28. November 2001 in Gent vorgestellt, auf dem seine Bedeutung als Anstoß für die Gestaltung einer umfassenderen, einheitlicheren und sektorenübergreifenden Jugendpolitik - insbesondere vonseiten der Jugend - hervorgehoben wurde.

    (4) In der Sitzung der Generaldirektoren am 10. Dezember 2001 wurden bei der Diskussion über die im Weißbuch vorgeschlagenen Prioritäten und Vorgehensweisen, die Konsultation der Jugend und die Zweckmäßigkeit, die Bewerberländer in die Erörterungen einzubeziehen, Fortschritte erzielt; ferner wurde es für erforderlich gehalten, Standpunkte festzulegen und Beschlüsse zu fassen, soweit dies entsprechend den internen Konsultationen jedes einzelnen Mitgliedstaats möglich ist;

    UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragenkatalog des Vorsitzes zu den Schwerpunktthemen des Weißbuchs -

    1. ERKENNT AN, dass das Weißbuch der Europäischen Kommission mit dem Titel "Neuer Schwung für die Jugend Europas", das nach breit angelegten Konsultationen mit allen einschlägigen Akteuren des Jugendsektors ausgearbeitet und vom Rat (Bildung und Jugend) am 29. November 2001 begrüßt worden ist, die Einführung einer neuen europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich impliziert und dass darin die Grundlage für einen diesbezüglichen Rahmen enthalten ist;

    2. IST DER ANSICHT, dass der von der Kommission vorgeschlagene Ansatz, nämlich eine Zusammenarbeit im Jugendbereich unter Anwendung der speziell an diesen Bereich angepassten offenen Koordinierungsmethode und unter Berücksichtigung der Belange der Jugend in anderen Politikbereichen, geeignet und dazu angetan ist, die Kooperation der Staaten zu verstärken und die Jugendpolitik für die jungen Menschen in ganz Europa sichtbarer und transparenter zu machen;

    3. STIMMT der Bedeutung der im Weißbuch vorgeschlagenen Prioritäten im spezifischen Jugendbereich - Partizipation, Freiwilligendienst, Information und Untersuchung - zu;

    4. BEGRÜSST die im Weißbuch vorgeschlagene offene Koordinierungsmethode und deren Anpassung an den Jugendbereich, wobei noch vom Rat festgelegt werden muss, wie diese unter uneingeschränkter Achtung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip im Hinblick auf eine Förderung der Politik der Zusammenarbeit im Jugendbereich im Rahmen eines flexiblen Ansatzes umzusetzen ist;

    5. UNTERSTREICHT, dass die Jugendbelange entsprechend den im Weißbuch gesetzten Prioritäten sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf europäischer Ebene in die sektorbezogenen Politiken und Programme einbezogen werden müssen und dass das Konzept der Autonomie der jungen Menschen im Hinblick auf die Annahme geeigneter Maßnahmen weiter geprüft werden muss;

    6. ERKENNT AN, dass junge Menschen bei der Teilnahme am Prozess der Zusamenarbeit sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf europäischer Ebene eine wichtige Rolle spielen;

    7. BEKRÄFTIGT zudem, dass die Bewerberländer gegebenenfalls an dem im Weißbuch vorgeschlagenen Prozess der Zusammenarbeit im Jugendbereich beteiligt werden sollten;

    8. VERPFLICHTET SICH, die Beratungen mit Blick auf die Festlegung eines Rahmens (gemeinsame Ziele, Zeitplan, Arbeitsmethoden und Folgemaßnahmen) für die Zusammenarbeit im Jugendbereich fortzusetzen, damit dieser auf der nächsten Tagung des Rates (Bildung und Jugend) am 30. Mai 2002 angenommen werden kann.

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