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Document 51999PC0038(13)

    Vorschlag für eine Verordnung (EG) Nr. ... des Rates vom ... zur Festsetzung des Richtpreises für Milch und der Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver für das Milchwirtschaftsjahr 1999/2000

    /* KOM/99/0038 endg. - Vol. III - CNS 99/0036 */

    ABl. C 59 vom 1.3.1999, p. 23 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    51999PC0038(13)

    Vorschlag für eine Verordnung (EG) Nr. ... des Rates vom ... zur Festsetzung des Richtpreises für Milch und der Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver für das Milchwirtschaftsjahr 1999/2000 /* KOM/99/0038 endg. - Vol. III - CNS 99/0036 */

    Amtsblatt Nr. C 059 vom 01/03/1999 S. 0023


    Vorschlag für eine VERORDNUNG (EG) Nr. . . ./1999 DES RATES vom . . . 1999 zur Festsetzung des Richtpreises für Milch und der Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver für das Milchwirtschaftsjahr 1999/2000 (1999/C 59/13)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1587/96 (2), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 4 und Artikel 5,

    auf Vorschlag der Kommission,

    nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

    nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Bei der alljährlichen Festsetzung der gemeinsamen Agrarpreise ist den Zielen der gemeinsamen Agrarpolitik Rechnung zu tragen. Die gemeinsame Agrarpolitik zielt insbesondere darauf ab, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, die Versorgung sicherzustellen und für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen.

    Zwischen dem Richtpreis für Milch und den Preisen für andere landwirtschaftliche Erzeugnisse und insbesondere für Rindfleisch muß daher ein ausgewogenes Verhältnis bestehen, das der gewünschten Ausrichtung der Rinderhaltung entspricht. Darüber hinaus ist es notwendig, bei der Festsetzung dieses Preises den Bemühungen der Gemeinschaft Rechnung zu tragen, die darauf abzielen, unter Berücksichtigung des Außenhandels mit Milch und Milcherzeugnissen auf lange Sicht ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Milchmarkt herzustellen.

    Die Interventionspreise für Butter und für Magermilchpulver sollen zur Erzielung des Richtpreises für Milch beitragen. Bei ihrer Festsetzung muß sowohl der allgemeinen Angebots- und Nachfragesituation auf dem Milchmarkt der Gemeinschaft als auch den Absatzmöglichkeiten für Butter und Magermilchpulver auf dem Gemeinschafts- und dem Weltmarkt Rechnung getragen werden -

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Für das Milchwirtschaftsjahr 1999/2000 werden der Richtpreis für Milch und die Interventionspreise für Milcherzeugnisse wie folgt festgesetzt:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu . . .

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    . . .

    (1) ABl. L 148 vom 28.6.1968, S. 13.

    (2) ABl. L 206 vom 16.8.1996, S. 21.

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